Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG - Gruppe, Frankfurt/Main (CKG-Gruppe) Offenlegungsbericht gemäß der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) zum 30. November 2014 Die operative Einheit der CKG-Gruppe, die Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt am Main (CGMD) muss gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 CRR auf Basis der konsolidierten Lage der CKG-Gruppe die Offenlegungsvorschriften gemäß den Artikeln 431ff. CRR erfüllen. Darüber hinaus ist die CGMD gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR verpflichtet, bestimmte Offenlegungsvorschriften auch auf Einzelbasis im Rahmen dieses Offenlegungs- berichtes zu veröffentlichen. Der vorliegende Offenlegungsbericht setzt die entsprechenden Offenlegungsanforderungen um und ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Risikoprofil und das Risikomanagement der CKG-Gruppe und ihrer operativen Einheit CGMD. Die dargestellten Berichtsinhalte unterliegen gemäß Artikel 432 CRR und im Einklang mit den EBA Leitlinien zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14) dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine angemessene Offenlegungspraxis zu gewähr- leisten, werden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte stattfinden. Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 433 CRR jährlich im Anschluss an die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der CKG-Gruppe. Ein kürzerer Offenlegungsturnus ist vor dem Hintergrund der einschlägigen Merkmale der von der CKG-Gruppe betriebenen Geschäfte und unter Berücksichtigung der Indikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2015 und der Leitlinien der EBA (EBA/GL/2014/14) nicht notwendig. Der Offenlegungsbericht wird gemäß Artikel 434 CRR im Bundesanzeiger (www.ebundes- anzeiger.de) und auf der Homepage der Citibank (www.citibank.de) veröffentlicht. Der Inhalt dieses Offenlegungsberichtes gliedert sich wie folgt: 1. Allgemeine Angaben 2. Risikomanagementziele und –politik 3. Anwendungsbereich, 4. Eigenmittel*, 5. Eigenmittelanforderungen* und Kapitalpuffer* 6. Gegenparteiausfallrisiko 7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz 8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen* 9. Unbelastete Vermögenswerte 10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke
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Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co ...€¦ · die Verwaltung von Beteiligungen an zum Konzern der Citigroup Inc., ... November 2014 ergaben einen zusätzlichen Bedarf
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Transcript
Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG - Gruppe,
Frankfurt/Main (CKG-Gruppe)
Offenlegungsbericht
gemäß der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) zum 30. November 2014
Die operative Einheit der CKG-Gruppe, die Citigroup Global Markets Deutschland AG,
Frankfurt am Main (CGMD) muss gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 CRR auf Basis der
konsolidierten Lage der CKG-Gruppe die Offenlegungsvorschriften gemäß den Artikeln 431ff.
CRR erfüllen. Darüber hinaus ist die CGMD gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR verpflichtet,
bestimmte Offenlegungsvorschriften auch auf Einzelbasis im Rahmen dieses Offenlegungs-
berichtes zu veröffentlichen.
Der vorliegende Offenlegungsbericht setzt die entsprechenden Offenlegungsanforderungen
um und ermöglicht einen umfassenden Überblick über das Risikoprofil und das
Risikomanagement der CKG-Gruppe und ihrer operativen Einheit CGMD.
Die dargestellten Berichtsinhalte unterliegen gemäß Artikel 432 CRR und im Einklang mit den
EBA Leitlinien zur Wesentlichkeit und Vertraulichkeit der Offenlegung (EBA/GL/2014/14)
dem Wesentlichkeitsgrundsatz. Rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen sind
nicht Gegenstand dieses Berichts. Um eine angemessene Offenlegungspraxis zu gewähr-
leisten, werden regelmäßige Überprüfungen der Berichtsinhalte stattfinden.
Die Offenlegung erfolgt gemäß Artikel 433 CRR jährlich im Anschluss an die Veröffentlichung
des Jahresabschlusses der CKG-Gruppe. Ein kürzerer Offenlegungsturnus ist vor dem
Hintergrund der einschlägigen Merkmale der von der CKG-Gruppe betriebenen Geschäfte
und unter Berücksichtigung der Indikatoren gemäß BaFin-Rundschreiben 05/2015 und der
Leitlinien der EBA (EBA/GL/2014/14) nicht notwendig.
Der Offenlegungsbericht wird gemäß Artikel 434 CRR im Bundesanzeiger (www.ebundes-
anzeiger.de) und auf der Homepage der Citibank (www.citibank.de) veröffentlicht.
Der Inhalt dieses Offenlegungsberichtes gliedert sich wie folgt:
1. Allgemeine Angaben
2. Risikomanagementziele und –politik
3. Anwendungsbereich,
4. Eigenmittel*,
5. Eigenmittelanforderungen* und Kapitalpuffer*
6. Gegenparteiausfallrisiko
7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz
8. Kreditrisiko und Kreditrisikoanpassungen*
9. Unbelastete Vermögenswerte
10. Inanspruchnahme von externen Ratings für aufsichtliche Zwecke
Herr Srocke ist seit 20. Januar 2012 Geschäftsleiter der CGMF und seit 10. Juni 2010
Vorstand der CGMD. Er war im Geschäftsjahr 2013/2014 als Vorstand der CGMD
verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Treasury und Risikomanagement. Die fachliche
Eignung ist durch die mindestens 3 Jahre andauernde Tätigkeit als Geschäftsleiter gemäß §
25c Absatz 1 Satz 3 KWG erfüllt.
Per 30. November 2014 hat die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe die folgenden Leitungs-
und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen:
Name Geschäftsleiter Mandate in einem Geschäftsleitungs-organ
Mandate in einem Aufsichtsorgan
Stefan Wintels 2 0
Stefan Hafke 2 0
Dr. Jasmin Kölbl-Vogt 1 0
Samuel Riley 2 0
Christian Spieler 1 0
Heinz P. Srocke 3 0
Die Ernennung der Geschäftsleitung der CKG erfolgt durch die persönlich haftende
Gesellschafterin der CKG (Citigroup Global Markets Finance LLC, USA). Die Bestellung des
Vorstands der CGMD erfolgt im Einklang mit den Regelungen im AktG und im KWG durch
den Aufsichtsrat. In beiden Fällen spielen Sachverstand, Ausgewogenheit und
Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Erfahrungen eine wesentliche Rolle.
Ein Risikoausschuss besteht in Form des BRCCs (Business Risk, Compliance and Control
Committee). Darin wird die Geschäftsleitung der CKG-Gruppe monatlich über die
Risikosituation der CKG-Gruppe informiert. Einzelheiten zur Berichterstattung an die
Geschäftsleitung der CKG-Gruppe sind in Kapitel 2.4 erläutert.
4 Der Geschäftsbereich MSS bietet Dienstleistungen in Form von Investitions- und Transaktionsberatung für Investoren wie
Unternehmen, Banken, Versicherungen und Pensionskassen an.
3. Anwendungsbereich (gemäß Artikel 436 CRR)
Die CGMD hat als übergeordnetes Unternehmen der CKG-Gruppe gemäß § 10a Absatz 1 Satz
2 KWG i. V. m. Artikel 12 CRR folgende nachgeordnete Unternehmen gemäß § 10a Absatz 1
Satz 2 KWG in Form einer Vollkonsolidierung in den aufsichtsrechtlichen
Konsolidierungskreis einbezogen:
Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG (Finanz-
holdinggesellschaft)
Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH
o Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH
o GENO Asset Finance GmbH i.L.
Davon abweichend wurden die Tochtergesellschaften Citicorp Leasing (Deutschland) GmbH,
Gamma Trans Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH und GENO Asset Finance GmbH i.L.
mangels Wesentlichkeit gemäß § 296 Absatz 2 HGB nicht in die handelsrechtliche
Gruppenkonsolidierung miteinbezogen.
Der Teilkonzernabschluss der CKG-Gruppe wird auf der Basis des Handelsgesetzbuchs (HGB)
erstellt. Dies stellt ebenfalls die Basis der quantitativen Angaben des vorliegenden Berichts
und die Grundlage für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen Meldungen gemäß CRR dar.
4. Eigenmittel (gemäß Artikel 437 CRR)
Die Eigenmittel der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Kapital 2.274
Einbehaltene Gewinne 23
./. sonstige immaterielle Vermögenswerte 0
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 2.295
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel 2.295
CGMD in EUR Mio.
Gezeichnetes Kapital 211
Agio 196
Einbehaltene Gewinne 61
Fonds für allgemeine Bankrisiken 20
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage - 2
CGMD in EUR Mio.
Hartes Kernkapital 486
Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals inklusive Agio 98
Zusätzliches Kernkapital 98
Kernkapital 584
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel 584
Das Kapital der CKG-Gruppe gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 2.274 Mio.
besteht aus Kapitaleinlagen (EUR 1.080 Mio.), Beträgen auf variablen Konten (EUR 819 Mio.)
und einer Rücklage der Finanzholdinggesellschaft CKG (EUR 375 Mio.).
Das gezeichnete Kapital der CGMD gemäß Artikel 26 Absatz 1a CRR in Höhe von EUR 211
Mio. besteht aus 8.236.778 Stückaktien, die sämtlich von der CKG gehalten werden. Das
Agio aus der Emission der Aktien in Höhe von EUR 196 Mio. ist in der Kapitalrücklage erfasst.
Bei den einbehaltenen Gewinnen in Höhe von EUR 61 Mio. handelt es sich um gesetzliche
Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 33 Mio. und um andere Gewinnrücklagen in Höhe von
EUR 28 Mio.
Die CKG hält zusätzlich eine stille Einlage bei der CGMD in Höhe von EUR 122 Mio., die mit
80% (EUR 98 Mio.) als zusätzliches Kernkapital im Sinne von Artikel 51 CRR angesetzt wird5.
Die Kapitalquoten der CKG-Gruppe und der CGMD stellen sich zum 30. November 2014
(Bilanzstichtag) wie folgt dar:
Kapitalquoten CKG-Gruppe CGMD
Harte Kernkapitalquote (CET1) 120,3% 28,5%
Kernkapitalquote (T1) 120,3% 34,3%
Gesamtkapitalquote 120,3% 34,3%
Die Eigenmittelstrukturen der CKG-Gruppe und der CGMD sind gemäß Anhang VI der EU-
Durchführungsverordnung 1423/2013 in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Das Kapitalinstrument „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe und die Kapitalinstrumente
„Gezeichnetes Kapital“ und „Stille Einlage der CKG“ der CGMD sind gemäß Anhang II der EU-
Durchführungsverordnung 1423/2013 ebenfalls in Kapitel 22 (Anhang) dargestellt.
Die Überleitung des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen
Eigenmitteln der CKG-Gruppe und der CGMD stellt sich wie folgt dar:
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Bilanzielles Eigenkapital
Kapitaleinlagen 1.080
Variable Kapitalkonten 819
5 Ansatz zu 80% gemäß Übergangsbestimmungen nach Artikel 484 Absatz 4 i.V.m. Artikel 486 Absatz 3 und 5 CRR und § 31
SolvV.
CKG-Gruppe in EUR Mio.
Rücklagen 375
Bilanzgewinn 145
Kapital gemäß Bilanz (HGB) 2.419
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. Bilanzgewinn 2014 -145
+ Einbehaltene Gewinne 23
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen 2.297
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 2.295
Eigenmittel 2.295
CGMD in EUR Mio.
Bilanzielles Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (inklusive stille Einlage der CKG in Höhe von EUR 122 Mio.) 333
Kapitalrücklage 196
Gewinnrücklagen 61
Bilanzgewinn 0
Kapital gemäß Bilanz (HGB) 590
Überleitung zum regulatorischen Kernkapital
./. stille Einlage im Gezeichneten Kapital -122
+ Fonds für allgemeine Bankrisiken 20
Hartes Kernkapital vor regulatorischen Anpassungen 488
./. Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage -2
Hartes Kernkapital 486
+ 80%iger Ansatz der stillen Einlage der CKG 98
Zusätzliches Kernkapital 98
Eigenmittel 584
5. Eigenmittelanforderungen und Kapitalpuffer (gemäß Artikel 438 und 440 CRR)
Bezüglich der Risikotragfähigkeitsrechnung und dem Stresstesting der CKG-Gruppe
verweisen wir auf entsprechende Ausführungen in Kapitel 2.3 in diesem Offenlegungs-
bericht (Artikel 438 a) CRR).
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Adressenausfallrisiken
(inklusive Gegenparteiausfallrisiken) gemäß Artikel 438 c) CRR zum 30. November 2014,
gestaffelt nach relevanten Risikopositionsklassen, für die CKG-Gruppe und die CGMD
dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Zentralstaaten oder Zentralban-ken6
0 0 0
6 Durch die Risikogewichtung der Adressenausfallrisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken mit 0%
ergeben sich risikogewichtete Positionswerte (RWAs), Eigenmittelanforderungen und durchschnittliche RWAs von jeweils 0.
CKG-Gruppe Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Institute 288 23 322
Unternehmen 691 55 715
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 13 164
Beteiligungen 2 0 1
Sonstige Positionen 12 1 10
Gesamt 1.155 92 1.212
CGMD Adressenausfallrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Durchschnittliche RWAs
Zentralstaaten oder Zentralban-ken6
0 0 0
Institute 83 7 116
Unternehmen 691 55 715
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
162 13 164
Beteiligungen 2 0 1
Sonstige Positionen 12 1 12
Gesamt 950 76 1.008
Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Adressenausfallrisiken wird der
Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß Artikel 111ff. CRR angewendet. Die Berechnung der
Kreditäquivalenzbeträge für Derivate erfolgt nach der Marktbewertungsmethode gemäß
Artikel 274 CRR.
Nach § 64r Absatz 5 KWG gelten die Kapitalpufferanforderungen erstmals ab dem 1. Januar 2016. Somit entfällt ein Ausweis gemäß Artikel 440 CRR für die CKG-Gruppe und die CGMD. Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Marktrisiken gemäß Artikel 438
e) CRR zum 30. November 2014, gestaffelt nach Risikoarten, für die CKG-Gruppe und die
CGMD dargestellt (Angaben in EUR Mio.):
CKG-Gruppe/CGMD Marktrisikopositionen
Risikogewichtete Positionswerte (RWAs)
Eigenmittel-anforderung
Zinsrisiko 57 5
Aktienkursrisiko 89 7
Fremdwährungsrisiko 142 11
Rohstoffrisiko 2 0
Sonstige 0 0
Gesamt 290 23
Die Marktrisikopositionen der CKG-Gruppe und der CGMD sind identisch, da die anderen
Tochtergesellschaften über keine Marktrisikopositionen verfügen. Zur Ermittlung der
Eigenmittelanforderungen aus Optionsgeschäften des Handelsbuches wird die Delta-Plus-
Methode angewendet.
Nachfolgend werden die Eigenmittelanforderungen aus den Operationalen Risiken gemäß
Artikel 438 f) CRR zum 30. November 2014 für die CKG-Gruppe und die CGMD dargestellt
8. Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9. In der EU: leeres Feld
10. Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11. Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12. Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13. Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14. Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15. Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
-2 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42 , 472 (8)
17. Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20a. Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b. davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
CKG-Gruppe Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
21. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22. Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 0 48 (1)
23. davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24. In der EU: leeres Feld
25. davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25b. Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (l)
26. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
26a. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
0
26a1. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467
26a2. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468
26b. Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
27. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 36 (1) (j)
28. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-2
29. Hartes Kernkapital (CET1) 2.295
44. Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0
45. Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 2.295
58. Ergänzungskapital (T2) 0
59. Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 2.295
59a. Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
60. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.907
Eigenkapitalquoten und -puffer 61. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages) 120% 92 (2) (a), 465
62. Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
120% 92 (2) (b), 465
63. Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
120% 92 (2) (c)
64. Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
- CRD 128, 129, 130
CKG-Gruppe Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages
65. davon: Kapitalerhaltungspuffer -
66. davon: antizyklischer Kapitalpuffer -
67. davon: antizyklischer Systemrisikopuffer -
67a. davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
- CRD 131
68. Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
- CRD 128
69. (In EU-Verordnung nicht relevant)
70. (In EU-Verordnung nicht relevant)
71. (In EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer 72. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74. In der EU: Leeres Feld
75. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen- wert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5)
81. Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2) und (5)
82. Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3) und (5)
83. Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3) und (5)
84. Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (5), 486 (4) und (5)
85. Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (5), 486 (4) und (5)
Die Eigenmittelstruktur gemäß Artikel 437 CRR i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr.
1423/2013 (Anhang VI) stellt sich für die CGMD zum 30. November 2014 wie folgt dar:
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 407 26 (1), 27, 28, 29
8. Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
9. In der EU: leeres Feld 0
10. Von der künftigen Rentabilität anhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11. Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12. Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13. Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14. Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15. Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
-2 36 (1) (e), 41, 472 (7)
16. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42 , 472 (8)
17. Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
18. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20a. Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b. davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
21. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)
22. Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 0 48 (1)
23. davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)
24. In der EU: leeres Feld 0
25. davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25b. Vorsehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (l)
26. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
26a. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
0
26a1. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467
26a2. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468
26b. Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
27. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 36 (1) (j)
28. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-2
29. Hartes Kernkapital (CET1) 486
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 122 51, 52
31. davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
122
32. davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0
33. Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
98 486 (3)
34. Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0 85,86, 480
35. davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0 486 (3)
36. Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
98
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Regulatorische Anpassungen 37. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
38. Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
39. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
41. Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung 575/2013
0 472, 472 (3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8)(a),
472 (9), 472 (10)(a), 472 (11)(a)
41b. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung 575/2013
0 477, 477 (3), 477 (4)(a)
41c. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug aus zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 467, 468, 481
42. Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 56 (e)
43. Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
0
44. Zusätzliches Kernkapital (AT1) 98
45. Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 584
58. Ergänzungskapital (T2) 0
59. Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 584
59a. Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
60. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.701
Eigenkapitalquoten und -puffer 61. Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrages) 28% 92 (2) (a), 465
62. Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
34% 92 (2) (b), 465
63. Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages)
34% 92 (2) (c)
64. Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrages
- CRD 128, 129, 130
65. davon: Kapitalerhaltungspuffer -
66. davon: antizyklischer Kapitalpuffer -
67. davon: antizyklischer Systemrisikopuffer -
67a. davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
- CRD 131
68. Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
- CRD 128
CGMD Eigenmittel
in EUR Mio. Verweis auf Artikel in der EU-Verordnung Nr.
575/2013 69. (In EU-Verordnung nicht relevant)
70. (In EU-Verordnung nicht relevant)
71. (In EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer 72. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Instituts eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74. In der EU: Leeres Feld
75. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellen-wert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80. Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5)
81. Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2) und (5)
82. Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
98 484 (4), 486 (3) und (5)
83. Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
24 484 (4), 486 (3) und (5)
84. Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (5), 486 (4) und (5)
85. Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (5), 486 (4) und (5)
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ gemäß Artikel 437 CRR i.V.m.
der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CKG-Gruppe
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
1. Emittent Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co.
beschränkt haftende KG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Konzernebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Eigenkapital
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
1.080
9. Nennwert des Instruments 1.080
9a. Ausgabepreis 1.080
9b. Tilgungspreis k.A.
10. Rechnungslegungsklassifikation k.A.
11. Ursprüngliches Ausgabedatum Festlegung der Kapitalkonten mit Wirkung zum 21. August
2003
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k.A.
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
k.A.
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar k.A.
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale k.A.
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Kapitaleinlagen“ der CKG-Gruppe
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37. Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
1. Emittent Citigroup Global Markets Deutschland AG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Gezeichnetes Kapital
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
211
9. Nennwert des Instruments 211
9a. Ausgabepreis 407
9b. Tilgungspreis k.A.
10. Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital
11. Ursprüngliches Ausgabedatum Aus der Umwandlung der Citigroup Global Markets
Deutschland AG & Co. KGaA in eine AG in 2010
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
k.A.
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Gezeichnetes Kapital“ der CGMD
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale Nein
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Nachrangig zu Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.
37. Ggf. Vorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.
Die Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ gemäß Artikel 437 CRR
i.V.m. der EU-Durchführungsverordnung Nr. 1423/2013 (Anhang II) stellen sich für die CGMD
zum 30. November 2014 wie folgt dar:
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
1. Emittent Citigroup Global Markets Deutschland AG
2. Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Bilateraler Vertrag
3. Für das Instrument geltende Recht Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4. CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital im Rahmen des Bestands-schutzes (Phase-Out)
5. CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Zusätzliches Kernkapital
6. Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7. Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Einlage
8. Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
98
9. Nennwert des Instruments 122
9a. Ausgabepreis 122
9b. Tilgungspreis 122
10. Rechnungslegungsklassifikation k.A.
11. Ursprüngliches Ausgabedatum 8. Oktober 1992
12. Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet
13. Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.A.
14. Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht k.A.
15. Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Zweijährige Kündigungsfrist
16. Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.
Coupons/Dividenden
17. Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen k.A.
18. Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19. Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ k.A.
20a. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A.
20b. Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21. Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen k.A.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Stille Einlage der CKG“ der CGMD
Tilgungsanreizes
22. Nicht kumulativ oder kumulativ k.A.
23. Wandelbar oder nicht wandelbar Nein
24. Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25. Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26. Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27. Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29. Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30. Herabschreibungsmerkmale Nein
31. Bei Herabschreibung: Auslöser der Herabschreibung k.A.
32. Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A.
33. Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A.
34. Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k.A.
36. Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A.