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© Rechtsanwalt Marcus Beckmann Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte
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Cebit mitarbeiterdaten kundendaten_cloud_beckmann_19032015

Jul 31, 2015

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Marcus Beckmann
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© Rechtsanwalt Marcus Beckmann

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der CloudRechtliche Problemfelder

Rechtsanwalt Marcus Beckmann

Beckmann und Norda - Rechtsanwälte

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Referent

Rechtsanwalt Marcus Beckmann

BECKMANN UND NORDA – RECHTSANWÄLTE

Welle 9 - 33602 Bielefeld

web: www.beckmannundnorda.de

email: [email protected]

fon 0521/98628-0

fax 0521/98628-28

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Referent

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Cloud Computing

NIST-Definition

(National Institute of Standards and Technology)

Cloud Computing umschreibt den Ansatz, abstrahierte IT-

Infrastrukturen (z. B. Rechenkapazität, Datenspeicher,

Netzwerkkapazitäten oder auch fertige Software) dynamisch an den

Bedarf angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen

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Cloud Computing

IaaS – Infrastructure as a Service

PaaS – Platform as a Service

SaaS – Software as a Service

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Cloud Computing

Public Clouds

Stehen jedermann zur Verfügung

Private Cloud

Eigene Cloud-Infrastruktur - Zugang ist beschränkt auf

Unternehmensangehörige, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner

Hybrid Cloud

Mischform

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Folgen der Nutzung cloudbasierter Dienste

Neben zahlreichen bekannten Vorteilen:

Abhängigkeit

Kontrollverlust

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Rechtliche Ausgangslage

Vielzahl unterschiedlicher Dienste

= Vielzahl rechtlicher Problemfelder

Grenzüberschreitende Angebote

= verschiedene Rechtsordnungen mit verschiedenen

Vorschriften und Anforderungen

Antiquierte rechtliche Regelungen und uneinheitliche Standards

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Datenschutz vs. Cloud

Relevanz der datenschutzrechtlichen Bestimmungen:

Personenbezogene Daten

= Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse

einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

(auch IP-Daten sind nach EuGH-Rechtsprechung

personenbezogene Daten)

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Datenschutz vs. Cloud

Gilt auch, wenn Zugriff auf personenbezogene Daten nicht

ausgeschlossen werden kann

Auch bei Vermischung / Verknüpfung von

nicht personenbezogenen Daten mit personenbezogenen Daten

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Datenschutz vs. Cloud

§ 28 BDSG

Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener

Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener

Geschäftszwecke ist zulässig

1 wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines

rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses

mit dem Betroffenen erforderlich ist,

2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen

Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das

schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der

Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder [...]

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Datenschutz vs. Cloud

§ 32 BDSG

Mitarbeiterdaten

Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke

des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt

werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines

Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des

Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder

Beendigung erforderlich ist.

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Datenschutzrechtliche Vorgaben

Anlage zu (zu § 9 Satz 1) BDSG

Verpflichtung,

1. Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen

personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren

(Zutrittskontrolle),zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von

Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle)

2. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems

Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden

Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der

Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert,

verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),

,

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Datenschutzrechtliche Vorgaben

Anlage zu (zu § 9 Satz 1) BDSG

3.zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines

Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die

ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können,

und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung

und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert,

verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),

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Datenschutzrechtliche Vorgaben

Anlage zu (zu § 9 Satz 1) BDSG

4. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der

elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder

ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert,

verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und

festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung

personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur

Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),

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Datenschutzrechtliche Vorgaben

Anlage zu (zu § 9 Satz 1) BDSG

5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt

werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in

Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt

worden sind (Eingabekontrolle)

6. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag

verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des

Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),

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Datenschutzrechtliche Vorgaben

Anlage zu (zu § 9 Satz 1) BDSG

7. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige

Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),

8. zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene

Daten getrennt verarbeitet werden können.

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Datenschutzverstöße und ihre Folgen

Rechte des Betroffenen auf

- Auskunft

- Berichtigung, Löschung oder Sperrung

- Schadensersatz

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Datenschutzverstöße und ihre Folgen

Datenschutzbehörden

- Unterlassungsverfügung

- Ordnungsgelder

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Datenschutz vs. Cloud

Nutzung von Cloud-Diensten

Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)

innerhalb Deutschlands und der EU

Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen

erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die

Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich

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Datenschutz vs. Cloud

Schriftliche Vereinbarung mit Cloud-Anbieter erforderlich

Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen

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Datenschutz vs. Cloud

Regelungsbedürftige Punkte

1.der Gegenstand und die Dauer des Auftrags

2.der Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung,

Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der

Kreis der Betroffenen

3.die nach § 9 zu treffenden technischen und organisatorischen

Maßnahmen,

4.die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten,

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Datenschutz vs. Cloud

5.die nach Absatz 4 bestehenden Pflichten des Auftragnehmers,

insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen,

6.die etwaige Berechtigung zur Begründung von

Unterauftragsverhältnissen,

7.die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden

Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers,

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Datenschutz vs. Cloud

8.mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm

beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz

personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen

Festlegungen,

9.der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber

gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält,

10.die Rückgabe überlassener Datenträger und die Löschung beim

Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des

Auftrags.

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Datenschutz vs. Cloud

Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Dokumentationspflicht

Weisungsrecht des Auftraggeber

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Datenschutz vs. Cloud

Drittländer mit vergleichbarem Datenschutzniveau

Datenexport mit EU-Standardvertragsklauseln

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Datenschutz vs. Cloud

Safe Harbor

Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und

den USA

Europäischen Unternehmen soll ermöglicht werden,

personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.

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Datenschutz vs. Cloud

Problem:

Massenhafte Abschöpfung von Daten durch staatliche Stellen

Abkommen, EU-Standardvertragsklauseln und sonstige vertragliche

Vereinbarungen sind wirkungslos.

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To-Do-Liste

Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben

Abwägung Nutzen / Risiko

Nutzung von Public Cloud- bzw. Massendiensten

datenschutzkonform im Grunde nicht möglich

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FRAGEN ?

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FRAGEN ?

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