Tücken der CE-Kennzeichnung in der Praxis Inhalte und Forderungen der CE Inhalte und Forderungen der CE - - Kennzeichnung im Kennzeichnung im Ü Ü berblick berblick Wirtschaftskammer O Wirtschaftskammer O Ö Ö , Linz , Linz Ing. Josef Berger Ing. Josef Berger - - Schauer, ISN GmbH Schauer, ISN GmbH 17. Oktober 2007
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CE - Kennzeichung, Vortrag an der Wirtschaftskammer
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Tücken derCE-Kennzeichnungin der Praxis
Inhalte und Forderungen der CEInhalte und Forderungen der CE--Kennzeichnung im Kennzeichnung im ÜÜberblickberblick
VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH
ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?
Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion
vv HTLHTL--Maschinenbau in Steyr,Maschinenbau in Steyr,13 Jahre Konstruktions13 Jahre Konstruktions-- und Entwicklungspraxisund Entwicklungspraxis
vv seit 1983 mit dem Themaseit 1983 mit dem Thema„„Gewerblicher RechtsschutzGewerblicher Rechtsschutz““ beschbeschääftigtftigt
vv seit 1993 Beratungstseit 1993 Beratungstäätigkeit im Bereich Qualittigkeit im Bereich Qualitäätsmanagement tsmanagement und CEund CE--KennzeichnungKennzeichnung
vv von 1998 bis 2002 verantwortlich fvon 1998 bis 2002 verantwortlich füür den Bereich Schutzrechte r den Bereich Schutzrechte und Innovationen bei ABP PATENT NETWORKund Innovationen bei ABP PATENT NETWORK
vv seit 1998 Produktentwicklung mit TRIZseit 1998 Produktentwicklung mit TRIZ--MethodeMethode
vv seit 2001 Geschseit 2001 Geschääftsfftsfüührer derhrer derISN ISN –– Innovation Service Network GmbHInnovation Service Network GmbH
VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH
ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?
Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion
Vor allem durch verbesserte Schutzeinrichtungen wird ein Vor allem durch verbesserte Schutzeinrichtungen wird ein gefahrloseres Arbeiten ermgefahrloseres Arbeiten ermööglicht!glicht!
Das CEDas CE--Zeichen ist ein Zeichen ist ein VerwaltungszeichenVerwaltungszeichen ffüür denr denfreien Warenverkehr im Europfreien Warenverkehr im Europääischen Wirtschaftsraum (EWR)!ischen Wirtschaftsraum (EWR)!
Die CEDie CE--Kennzeichnung soll nun Kennzeichnung soll nun -- quasi als Gerquasi als Geräätete--ReisepassReisepass --einheitliche Standards innerhalb der Mitgliedsstaaten garantiereeinheitliche Standards innerhalb der Mitgliedsstaaten garantieren! n!
Es ist Es ist keinkein NormNorm--KonformitKonformitäätszeichen und tszeichen und keinkein QualitQualitäätszeichen, tszeichen, sondern es indiziert lediglich die Bersondern es indiziert lediglich die Berüücksichtigung bestimmter cksichtigung bestimmter rechtlich vorgegebener Anforderungen! rechtlich vorgegebener Anforderungen!
Die CEDie CE--Kennzeichnung richtet sich nicht an die Verbraucher, Kennzeichnung richtet sich nicht an die Verbraucher, sondern an sondern an ÜÜberwachungsbehberwachungsbehöördenrden und kann somit auch nur und kann somit auch nur von diesen von diesen üüberprberprüüft werden!ft werden!
Das CEDas CE--Zeichen ist Zeichen ist nichtnicht geeignet fgeeignet füür Werbung!r Werbung!
Ziel der CEZiel der CE--Kennzeichnung in der EU:Kennzeichnung in der EU:Beseitigung der HandelshemmnisseReduktion notwendiger Prüfungen und damit der PrüfkostenGegenseitige Anerkennung der PrüfungenBeseitigung nationaler Warenkennzeichnungen
dies soll erreicht werden durch:dies soll erreicht werden durch:vollständige Rechtsangleichung statt nationaler RegelungenGegenseitige Anerkennung der Produkte-Richtlinienmit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für die „neue Konzeption“ gelegt
Richtlinien beschränken sich auf die grundlegenden Anforderungen(meistens Sicherheitsanforderungen)die technische Spezifikation erfolgt über die NormenKennzeichnung mit CE
Das CEDas CE--Kennzeichen wird Kennzeichen wird immerimmer vom Hersteller angebracht, vom Hersteller angebracht, auch wenn in den Konformitauch wenn in den Konformitäätsbewertungsprozess eine tsbewertungsprozess eine unabhunabhäängige dritte, sogenannte notifizierte Stelle (notified body) ngige dritte, sogenannte notifizierte Stelle (notified body) eingeschaltet werden muss.eingeschaltet werden muss.
Der Hersteller dokumentiert lediglich, dass er sichDer Hersteller dokumentiert lediglich, dass er sichrechtstreu verhrechtstreu verhäält!lt!
Notivizierte Stellen sind PrNotivizierte Stellen sind Prüüfstellen, die von einem Mitgliedsstaat fstellen, die von einem Mitgliedsstaat benannt werden und sind vom Hersteller frei auswbenannt werden und sind vom Hersteller frei auswäählbar.hlbar.
z.B. Tz.B. TÜÜV V ÖÖsterreich Kennsterreich Kenn--Nr. 0408Nr. 0408
DrittlDrittläänder knder köönnen keine notifizierten Stellen benennen!nnen keine notifizierten Stellen benennen!
Bei Nichtbeachtung der CEBei Nichtbeachtung der CE--KennzeichnungspflichtKennzeichnungspflichtSchutzklauselverfahren und mSchutzklauselverfahren und möögl. Sanktionengl. SanktionenVerbot der Inbetriebnahme bzw. Verbot des ProduktesVerbot des Inverkehrbringens bzw. Ausstellungsverbot auf Messenaus dem Verkehr ziehen (Rückruf)Maschinen beim Kunden stillsetzen(damit evtl. Schadenersatz wegen entgangenen Gewinnes)Entzug des CE-Kennzeichens und Information an alle Mitgliedstaaten
Schutzklauselverfahren im Jahre 2000Schutzklauselverfahren im Jahre 2000NiederspannungsRL 342EMV 72Gasverbrauchseinrichtungenn 17Spielzeug 4PSA 3Maschinen 2
Die CEDie CE--Kennzeichnung hat nur Bedeutung fKennzeichnung hat nur Bedeutung füür Erzeugnisse im r Erzeugnisse im sog. sog. "harmonisierten Bereich""harmonisierten Bereich",,jener Bereich, in dem es rechtlich geregelte, gemeinschaftliche jener Bereich, in dem es rechtlich geregelte, gemeinschaftliche Beschaffenheitsanforderungen gibt.Beschaffenheitsanforderungen gibt.
derzeit:derzeit: 22 EG22 EG--RichtlinienRichtlinienmmüüssen in nationales Recht ssen in nationales Recht üübernommen werden!bernommen werden!
Wenn keine EGWenn keine EG--Regelung bestehtRegelung besteht„„Cassis de DijonCassis de Dijon““ (Leitentscheidung des EuGH)(Leitentscheidung des EuGH)
gilt die gegenseitige Anerkennung der nationalen Vorschriften!gilt die gegenseitige Anerkennung der nationalen Vorschriften!
ist nur beim ist nur beim erstmaligen Inverkehrbringenerstmaligen Inverkehrbringen anzuwendenanzuwendenbei neuen oder wesentlich geänderten Produkten in der Gemeinschaftzusätzlich bei gebrauchten Produkten aus Drittstaaten
Wie ist das Produkt definiert?Wie ist das Produkt definiert?
Welchen EUWelchen EU--Richtlinien unterliegt es? Richtlinien unterliegt es? Anwendungsbereich der RLAnwendungsbereich der RL
Welche grundlegenden Anforderungen, Normen ergeben sich daraus?Welche grundlegenden Anforderungen, Normen ergeben sich daraus?
ErfErfüüllt das Produkt die Anforderungen?llt das Produkt die Anforderungen?
Soll in ZweifelsfSoll in Zweifelsfäällen eine benannte Stelle eingeschaltet werden?llen eine benannte Stelle eingeschaltet werden?
Grundlegende Anforderungen an QMGrundlegende Anforderungen an QM--SystemeSysteme
Erstellen der technischen Dokumentation und ausstellen der Erstellen der technischen Dokumentation und ausstellen der KonformitKonformitäätserkltserkläärung durch den Herstellerrung durch den Hersteller
Anbringen des CEAnbringen des CE--Kennzeichens (ohne/mit Kennnummer)Kennzeichens (ohne/mit Kennnummer)
Bei Serienprodukten Bei Serienprodukten ÜÜberwachung der Produktion mit geeignetemberwachung der Produktion mit geeignetemQMQM--SystemSystem
Beachtung von Beachtung von ÄÄnderungen in den grundlegenden Anforderungennderungen in den grundlegenden Anforderungen
96/57/EG Energieeffizienz von el. Haushaltsk96/57/EG Energieeffizienz von el. Haushaltsküühlhl-- und und ––gefriergergefriergeräätenten19991999--0909--0303 (1996(1996--0909--03)03)
Voraussetzung bei neuen Maschinen Voraussetzung bei neuen Maschinen oderodergebrauchten Maschinen aus Nichtgebrauchten Maschinen aus Nicht--EUEU--StaatenStaaten(in MSV geregelt)(in MSV geregelt)
Betriebsanleitung in der Sprache des VerwenderlandesCE-KennzeichnungKonformitätserklärung(bzw. bei nicht verwendungsfertigen Maschinen Herstellererklärung)
Vertragliche Zusatzvereinbarungen fVertragliche Zusatzvereinbarungen füür Lieferumfangr LieferumfangGefahrenanalyse(hilfreich bei der Integration der Maschine in eine Anlage, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen oder bei künftigen Umbauten oder Erweiterungen)Prüfzertifikateev. zusätzlich benötigte Sprachen der Dokumentation
Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (MSV)
RichtlinienRichtlinien-- und Normenrechercheund Normenrecherche
Gefahrenanalyse und bereits im Konstruktionsprozess Grenzen Gefahrenanalyse und bereits im Konstruktionsprozess Grenzen der Maschine festlegender Maschine festlegen
Festlegung der bestimmungsgemäßen VerwendungZeitliche Grenzen – vorgesehene „Lebensdauer“Räumliche Grenzen in Form von Abmessungsdaten
DurchfDurchfüührung aller relevanten Prhrung aller relevanten Prüüfungenfungen
Erstellung der Technischen Dokumentation inkl. Erstellung der Technischen Dokumentation inkl. Betriebsanleitung und ggf. deren Betriebsanleitung und ggf. deren ÜÜbersetzungenbersetzungen
Ausstellung der KonformitAusstellung der Konformitäätserkltserkläärungrung
Anbringung der CEAnbringung der CE--KennzeichnungKennzeichnung
Dabei kann es sich um eine GroDabei kann es sich um eine Großßanlage (z.B. Papiermaschine) anlage (z.B. Papiermaschine) oder auch um eine kleine Anlage (z.B. Robotereinheit mit oder auch um eine kleine Anlage (z.B. Robotereinheit mit FFöördereinrichtungen) handeln.rdereinrichtungen) handeln.
Unterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und Betreiber
Verantwortlichkeit fVerantwortlichkeit füür die CEr die CE--Kennzeichnung bei Gesamtheit von Kennzeichnung bei Gesamtheit von Maschinen Maschinen (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Maschinenanlage bezeichn(im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Maschinenanlage bezeichnet)et)
am besten im Vorfeld vertraglich fixieren!
Umbau von Maschinen oder von MaschinenanlagenUmbau von Maschinen oder von MaschinenanlagenWer ist für den Umbau verantwortlich?
Unterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und Betreiber
Bei alten Maschinen ist keine CEBei alten Maschinen ist keine CE--Kennzeichnung erforderlich, Kennzeichnung erforderlich, wenn sie bereits im Gemeinschaftsraum in Betrieb waren!wenn sie bereits im Gemeinschaftsraum in Betrieb waren!
Achtung:Achtung:ffüür den Verkr den Verkääufer besteht beispielsweise keine Verpflichtungufer besteht beispielsweise keine Verpflichtung
eine Betriebsanleitung in Landessprache mitzulieferneine Gefahrenanalyse durchzuführen
Zu Beachten sind jedoch fZu Beachten sind jedoch füür den Betreiber auch weitere Gesetze r den Betreiber auch weitere Gesetze und Verordnungen, wie z.B.:und Verordnungen, wie z.B.:
Arbeitsmittelverordnung AM-VO BGBl.II Nr.164/2000(entsprechend RL 89/655/EWG)ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG BGBl. Nr. 450/1994Wiederkehrende Prüfungen bei z.B. Liftanlagen, Kräne, … usw.…
Welche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline 2006/42/EG?
Wurde am 9. Juni 2006 im EUWurde am 9. Juni 2006 im EU--Amtsblatt L 157/24 verAmtsblatt L 157/24 verööffentlicht,ffentlicht,
ist daher mit 29. Juni 2006 in Kraft getreten,ist daher mit 29. Juni 2006 in Kraft getreten,
muss bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werdenmuss bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden
und mit und mit 29. Dezember 200929. Dezember 2009 in den Mitgliedstaaten verpflichtend in den Mitgliedstaaten verpflichtend angewendet werden!angewendet werden!
es ist keine keine ÜÜbergangsfrist bergangsfrist vorgesehen!
Nicht weniger als 600 Nicht weniger als 600 „„harmonisierteharmonisierte““ EuropEuropääische Normen ische Normen wurden bisher erarbeitet, um die grundlegenden Anforderungen wurden bisher erarbeitet, um die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie in der Praxis erfder Richtlinie in der Praxis erfüüllen zu kllen zu köönnen.nnen.
bis Ende 2009 durchsehen und ggf. bis Ende 2009 durchsehen und ggf. üüberarbeiten!berarbeiten!
Welche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline 2006/42/EG?
Neuerungen (auszugsweise):Neuerungen (auszugsweise):Konkrete Regelung des Inverkehrbringens von "unvollständigen Maschinen"Inhalte und Begriffe zur Betriebsanleitung- Konformitätserklärung muss beinhaltet sein- Kennzeichnung „Originalbetriebsanleitung“ und „Übersetzung …“Änderungen der Definitionen "Maschine" und "Sicherheitsbauteile" Ausnahmeliste geändert Ausnahme bestimmter Labormaschinen Marktüberwachung und Produktbeobachtung eine stärkere Rolle als bisherAnstatt einer "Gefahrenanalyse" ist eine "Risikobewertung" erforderlich Klarere Abgrenzung der MRL zur Niederspannungs-RL Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) Umfassende QS für Anhang IV Maschinen (Anhang X)Änderungen im Anhang I - Klarstellungen, Ergänzungen, ...…
VorstellungVorstellungIng. Josef Berger-Schauer / ISN – Innovation Service Network GmbH
ÜÜberblick berblick „„CECE--KennzeichnungKennzeichnung““Die 5 W5 W der CE-Kennzeichnung am Beispiel der MSVBeschaffung von neuen und gebrauchten MaschinenDurchführung eines KonformitätsbewertungsverfahrensUnterschiedliche CE-Aspekte für Hersteller und BetreiberWelche Änderungen bringt die neue Maschinenrichtline?
Zusammenfassung und DiskussionZusammenfassung und Diskussion
Es gibt leider viele Ausnahmen, die meistens ihre Berechtigung Es gibt leider viele Ausnahmen, die meistens ihre Berechtigung haben, haben, aber dadurch die Sachlage nicht einfacher machen!aber dadurch die Sachlage nicht einfacher machen!
Keine Regel ohne Ausnahme!Keine Regel ohne Ausnahme!
teilweise ist auf Basis der Richtlinien teilweise ist auf Basis der Richtlinien keinekeine CECE--Kennzeichnung zulKennzeichnung zuläässig ssig dann z.B. dann z.B. nurnur eine Herstellererkleine Herstellererkläärung ausstellen (z.B. MRL)!rung ausstellen (z.B. MRL)!
die CEdie CE--Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender SicherheitsKennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits--und Gesundheitsanforderungen an und Gesundheitsanforderungen an dies aber dies aber nichtnicht bei der RL bei der RL „„Wirkungsgrade von WarmwasserheizkesselWirkungsgrade von Warmwasserheizkessel““! !
In den meisten FIn den meisten Fäällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne llen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zuszusäätzliche externe Kosten eine Konformittzliche externe Kosten eine Konformitäätserkltserkläärung ausstellen und rung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufenseine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen
aber nicht immer!aber nicht immer! (z.B. Maschinen nach Anhang IV der MRL)(z.B. Maschinen nach Anhang IV der MRL)
Nach Ablauf bestimmter Nach Ablauf bestimmter ÜÜbergangsfristen darf bergangsfristen darf kein Produktkein Produkt, f, füür das es eine oder mehrerer das es eine oder mehrere
entsprechende EGentsprechende EG--Richtlinien gibt, Richtlinien gibt, ohne CEohne CE--KennzeichnungKennzeichnung in den in den Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden! Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden!
Die CEDie CE--Kennzeichnung zeigt die Einhaltung der Bestimmungen Kennzeichnung zeigt die Einhaltung der Bestimmungen alleralleranzuwendenden EGanzuwendenden EG--Richtlinien an!Richtlinien an!
Anforderungen der CEAnforderungen der CE--Kennzeichnung bereits in der Entwicklungsphase Kennzeichnung bereits in der Entwicklungsphase berberüücksichtigen!cksichtigen!
Das Thema CEDas Thema CE--Kennzeichnung ist auch nach 20 Jahren nicht Kennzeichnung ist auch nach 20 Jahren nicht abgeschlossen abgeschlossen eine laufende Verfolgung ist daher angeraten!eine laufende Verfolgung ist daher angeraten!
ÄÄnderungen bzw. Vorschlnderungen bzw. Vorschlääge fge füür neue CEr neue CE--RichtlinienRichtlinienz.B. Norm „Sicherheit von Maschinen“ EN 292 Teil 1+2 wurde zu EN ISO 12100 Teil 1+2neue Richtlinien: Edelmetall-Artikel, VerpackungskennzeichnungÜberarbeitung: Sportboote-, Maschinen- und Aufzugsrichtlinie
Neben den CENeben den CE--Richtlinien sind ggf. auch noch nationale Gesetze Richtlinien sind ggf. auch noch nationale Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie in diesem Fall:und Verordnungen zu beachten, wie in diesem Fall:
Bedingungen für die Einleitung von Abwässer in die Kanalisation!Landesgesetz: