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Carsten Hansen - "Grundlagen der Infrastrukturfinanzierung sind unsicher“

Jul 06, 2015

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Keynote zum Potsdamer Infrastruktur Forum 2014
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Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa

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PotsdamerInfrastruktur Forum 2014

„Grundlagen der Infrastruktur-

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„Grundlagen der Infrastruktur-finanzierung sind unsicher“

am 12. Juni 2014 in Potsdam

Carsten Hansen | ReferatsleiterDeutscher Städte- und Gemeindebund

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� Übersicht:

� Rahmenbedingungen

� Herausforderungen

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� Herausforderungen

� Strategien

Kommunaler Infrastrukturfinanzierung/Straßenbaus

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Kommunale

Verschuldung:

Rahmenbedingungen

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Verschuldung:

Ein ungebremster Trend

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Die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen sind kontinuierlich angestiegen.

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Kommunale

Investitionen 2012:

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0,75% der

Wirtschaftsleistung

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� Die Höhe staatlicher Investitionen in Deutschland liegt erheblich unter dem Niveau anderer

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Niveau anderer Wettbewerber

� Der Anteil der öffentlichen Investitionen sank in den letzten Jahren von 2,7 % in 1992 auf 2,0 % in 1999 bis hin zu 1,5 Prozent in 2012

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Neben der sozialen Gerechtigkeit muss auch die Infrastruktur erhalten werden.

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werden.

Die öffentliche Diskussion ist zu sehr auf die Justierung der sozialen Sicherungssysteme konzentriert.

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Herausforderungen

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128 Mrd. €

Investitionsstau

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Hilfen: ungewiss

� Kommissionen� „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“� „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“

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� „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“

� gesellschaftliche Diskussion um eine bessere Ausstattung der Verkehrsinfrastruktur- finanzierungsowie deren Akzeptanz und damit eine politische Umsetzbarkeit zu begünstigen.

� Betrachtungshorizont: alle Verkehrsträger, alle Bauastträger einschließlich Kommunen.

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Kommunal:

Erhalt

jährlich

Ermitteltes Defizit -Erhalt und Betrieb:

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1,3 Mrd. €

Nachholbedarf

über 15 Jahrejährlich1,45 Mrd. €

Quelle: Bericht der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“, 2012

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Koalitionsvertrag

� Entflechtungsmittel in Höhe von 1,34 Mrd. €werden fortgeführt („Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs.“).

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verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs.“).

� Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm in Höhe von knapp 333 Mio. €jährlich nach 2019 angestrebt.

� Substanzielle Erhöhung der Mittel für Bundesverkehrswege in Höhe von 5 Mrd. € in der gesamten Legislatur.

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Quelle: http://images.fotocommunity.de/bilder/menschen/kinder/ein-traum-zerplatzt-edadbd6c-06a1-4890-a0b5-299fd80f7010.jpg

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Strategien

� Erneuerungsprogrammen: Sanierung an Straßenausstattung und Verkehrssicherungspflicht orientieren. Die Funktion der Straßen bestimmt ihren Ausbauzustand.

� Werterhaltungsstrategie: Vermeidung von Aufbrüchen durch grabenlose Verfahren stärker beachten. Nicht

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durch grabenlose Verfahren stärker beachten. Nicht abwendbare Maßnahmen bündeln und koordinieren.

� Kommunales Straßenaufbruchmanagement auf der Grundlage einer kommunale Erhaltungsstrategie inklusive Bedarfsfeststellung.

� Refinanzierung: Wertminderungen und Einschränkungen durch Aufbruchmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Anlieger oder der Allgemeinheit gehen, sondern sind vom Nutznießer der Sondernutzung auszugleichen.

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Werterhaltungsstrategie:

Straßeninfrastruktur ist vielfach der dominierende Vermögenswert einer Kommune.

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Kommune. Dieses Vermögen muss geschützt und erhalten werden! Grundsätzlich sollte die Vermeidung von Aufbrüchen durch grabenlose Verfahren stärker beachtet werden. Nicht abwendbare Maßnahmen sollten gebündelt und koordiniert werden.

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Strategien

Straßenerhaltungsmanagement

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Strategien

Straßenaufbruchmanagement

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Strategien

Straßenaufbruchmanagement

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Strategien

Straßenaufbruchmanagement

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Strategien

Straßenaufbruchmanagement

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Strategien

Straßenaufbruchmanagement

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Page 22: Carsten Hansen - "Grundlagen der Infrastrukturfinanzierung sind unsicher“

Refinanzierung:

Wertminderungen und Einschränkungen durch Aufbruchmaßnahmen dürfen nicht zu

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durch Aufbruchmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Anlieger oder der Allgemeinheit gehen, sondern sind vom Nutznießer der Sondernutzung auszugleichen.

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Autor | Carsten Hansen

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