Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Asamer 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 2 Beteiligungsregeln im 6. Rahmenprogramm Bettina Asamer BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Asamer 1 Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm Modul 2 Beteiligungsregeln im.
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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Asamer 1
Universitäts-Seminarreihe zum 6. EU Rahmenprogramm
Modul 2
Beteiligungsregeln im
6. Rahmenprogramm
Bettina Asamer
BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation Asamer 2
Allgemeine Ziele - Beteiligungsregeln
Vereinfachung
Flexibilität
Autonomie für Partner
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Teilnahmeberechtigte(1)
Wer kann teilnehmen?Neu jede Rechtsperson
Neu 13 Assoziierte Beitrittskandidatenstaaten = Mitgliedstaaten
Neu International European interest organisations (EWIV)
= Mitgliedstaaten
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Teilnahmeberechtigte(2)
MinimalanzahlNeu 3 MS or AS, mit 2 MS or BK für alle
Instrumente1 möglich für Stipendien und Specific Support
Actions
Minimalanzahl kann im Arbeitsprogrammangehoben werden
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Teilnahmeberechtigte(3)
Beteiligung von DrittländernBeteiligung für alle Staaten -Teil “Integration”Finanzierung für für INCO Staaten -Teil
“Integration”Beteiligung für Staaten mit F&E-Abkommen unter
den jew. Bedingungen für Aktivitäten ausserhalb des Teiles“Integration”
Beteiligung für andere Staaten in allen Aktivitäten ausserhalb des Teiles“Integratiion” wenn nötig
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Politikorientierte Forschung Sich abzeichnende Probleme, unerwartete Entwicklungen
Spezifische Maßnahmen für KMU
Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit
Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle
AUSGESTALTUNG DES EFR
Forschung und
Innovation
Human-ressourcen
und Mobilität
Forschungs-infrastruk-
turen
Wissen-schaft
undGesellschaft
STÄRKUNG DER GRUNDPFEILER DES EFR
Koordinierung derForschungstätigkeiten
Kohärente Entwicklung der Forschungs- und
Innovationspolitik
Vorgriff auf den künftigen W/T-Bedarf
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Der Europäische Forschungsraum
Lettland
Tschech. Rep.
Litauen
Polen
Estland
SlowakeiUngarn
Rumänien
Bulgarien
Malta Zypern
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Assoziierte Staaten
Island
Norwegen
Liechtenstein
Schweiz
Israel
Türkei
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Einreichung und Evaluierungsprozess
Einreichung Einzel-bewertung
KonsensPanel,
evtl. mitHearings
Follow-Up der EK
Lang-/KurzProposal
Einreich-formulareFormal-kriterien
Evaluatoren
Kriterien
Evaluatoren
Kriterien
Evaluatoren
Kriterien
Fragen
Reihungsvorschlag
EndgültigeReihungListe abgelehnterProposals
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Vollständiges und Kurz-Proposal
Einstufige Einreichung- Vollständiges Proposal mit allen Details- Es gelten die Kriterien, die im Arbeitsprogramm definiert sind
Zweistufige Einreichung (optional):
- Erste Stufe:- Kurz-Proposal (etwa 10-15 Seiten)- Es gilt ein limitiertes Set an Kriterien- Erfolgreiche Antragsteller werden zur 2.Stufe eingeladen
- Zweite Stufe:
- Wie bei einstufiger Einreichung (Vollst. Proposal mit allen Details)
Ob es eine ein- oder zweistufige Einreichung gibt, wird im Arbeitsprogramm definiert
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Einreichung des Proposals
Einfachere Formulare Kombinierte Beschreibung von Konsortium und
Aufgaben
-NEU! Teile B und C (wie früher), aber nicht anonymisiert
Neues elektronisches Einreichungssystem
- Offline-Tool ab Mitte Jänner 2003 erhältlich
- WWW-basiertes online-Tool voraussichtlich ab Mitte Februar 2003 erhältlich
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Einreichformulare Teil A
A1 - Generelle Information zum Proposal:Titel, Kurzbeschreibung, Keywords etc.
A2 - Information über Koordinator und andere Partner (1 Seite pro Partner): Organisationsname, Adresse, Rechtsform, KMU ja oder nein etc.
A3 - Kostenaufstellung (1 Seite für das ganze Konsortium): mit 1 Zeile für jeden Partner mit Kosten pro Art der Aktivität
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EvaluierungKernkriterien & Krit. für Neue Instrumente Speziifizierung und Ergänzung im Arbeits- programm
(untersch. nach Instrument und Aktivität) Neu Zusätzliche Kriterien Synergien mit Ausbildung, Rolle der Frau in der
Forschung, Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht verpflichtend Ausschlusskriterien Verletzung fundamentaler ethischer Prinzipien Neu Finanzielle Unregelmässigkeiten
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Evaluierung
Kernkriterien
Scientific and technological excellenceManagementRelevance to the specific programmeEuropean added valueQuality of the plan using and disseminating
the knowlewdge
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Tipps für ein erfolgreiches Proposal
Genaues Studium der Dokumente: http://europa.eu.int/comm/research/fp6/index_en.html
Arbeitsprogramm - Ausschreibungstext
Guide for proposers
Guide for evaluators - Kriterien
Besonderes Augenmerk auf Management des Projektes (Graphische Darstellungen!)
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Project ManagerC
OR
E te
amSteering Committee
Legal advisor
EC
Scientific M.
Financial M. Administrative M.
Marketing M
RTD3 PM.RTD1 PM. RTD2 PM.
Possible management team
WP2 Leader
WP1 Leader WP1 Leader WP1 Leader
WP2 Leader WP2 Leader
RTD
team
s
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DurchführungWie?Vertragliche Verbindung aller Partner mit der
Kommission Neu Vertrag tritt mit Unterzeichnung des
Koordinators und der Kommission in kraft, Projektbeginn im Vertrag festgelegt
Änderungen im Konsortium/Aufnahme neuer Partner – Neu Evaluierung mit externen Experten in IP/NoE– Zustimmung der Kommission
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DurchführungNeu Gesamtschuldnerische Haftung der PartnerHaftung als letzte MöglichkeitBeschränkt auf das Verhältnis des Anteils des jew.
Partners am Projekt, bis zur Höhe gesamten erhaltenen Betrag
IO, “public bodies” oder Rechtspersonen mit staatlicher Garantie (MS/AS) haften nur für ihre eigenen Schulden
Ausnahmen: Specific Actions für KMU, Stipendien, mit Rechtfertigung für Specific Support Actions
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Durchführung
NEU - „Public Bodies“ haften nicht für andere TeilnehmerHaftung nur für den eigenen AnteilPublic body - Staatliche Garantie --> nicht in
Österreich(Regelung einer Ausnahmegarantie durch das
Finanzministerium)
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KonsortialvertragRegelt interne Organisation des KonsortiumsNeu verpflichtend wenn nicht anders in der
Ausschreibung angeführtKeine widersprüchlichen Regeln zum VertragKeine Unterschrift oder Genehmigung durch EKNach oder (bevorz.) vor Unterzeichnung des Vertrages -
bestimmte Punkte müssen jedenfalls vor Unterzeichnung des Vertages mit der Kommission geregelt werden (z.B. IPR)
Nichtbindende Guidelines der Kommission
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Konsortialvertrag
RegelungsbedarfIPRFinanzkontrolleFinanzieller Anteil der PartnersZahlungsmodalitätenVertraulichkeitProjektmanagement
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FinanzierungsregelnFlexibilität und Autonomie für die KonsortienNeu!Ausschreibungen für neue Partner möglich (mit
optionale Klauseln für Software möglich)Verpflichtende ZR zwischen Partnern auf das
Notwendige beschränkt (entweder für Durchführung des Projekts oder Verwendung ihres eigenen Wissens) aber andere ZR können frei vereinbart werden
ZR an Dritte : Einspruchsrecht der Kommission
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Zugangsrechte
Feedback aus FP5: besserer Schutz für pre-existing know-how (PEKH)
Neu Teilnehmer hat die Möglichkeit, bestimmte Teile des PEKH von der Verpflichtung, ZR zu gewähren, auschzuschliessen mit der Zustimmung aller Teilnehmer vor Vertragsunterzeichnung durch den
betroffenen Teilnehmer (oder vor Aufnahme eines neuen Partners)
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System der Zugangsrechte
Access rights topre-existing know-how
Access rights toknowledge
If a participant needs them for carrying out its own work under the project
For carrying out the project
Royalty-free unless otherwise agreed
before signing the contractRoyalty-free
If a participant needs them for using its own knowledgeFor use
(exploitation + further research)
Non-discriminatory conditions to be agreed
Royalty-free unless otherwise agreed
before signing the contract
Possibility for participants to agree on exclusion of specific pre-existing know-how before signature of the contract (or
before entry of a new participant)
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