BS EN ISO 4589 - 2: 1999 Bestimmung des Brandverhaltens durch den Sauerstoffindex WF-Bericht Nummer: 174537 Datum: 4. Juli 2008 Testsponsor: Hermann Otto GmbH 0249
BS EN ISO 4589 - 2: 1999
Bestimmung des Brandverhaltens durch den Sauerstoffindex
WF-Bericht Nummer:
174537
Datum:
4. Juli 2008
Testsponsor: Hermann Otto GmbH
0249
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 2 von 8
Kommerziell vertraulich
Bodycote warringtonfire
Testbericht Nr. 174537
Kunststoffe - Bestimmung des Brandverhaltens
durch den Sauerstoffindex
BS EN ISO 4589 - 2: 1999
Gesponsert durch
Hermann Otto GmbH
Krankenhausstraße 14D-83413 Fridolfing
Deutschland
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 3 von 8
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INHALTSVERZEICHNIS SEITE NR.
TESTDETAILS............................................................................................................................. 4
BESCHREIBUNG DER PRÜFKÖRPER .......................................................................................... 5
TESTERGEBNISSE...................................................................................................................... 6
UNTERSCHRIFTSBERECHTIGTE ................................................................................................ 7
Anhang A.......................................................................................................................... 8
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 4 von 8
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Testdetails Testzweck Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Materials beim Test in Übereinstimmung
mit BS EN ISO 4589 - 2:1999 „Kunststoffe - Bestimmung des Brandverhaltens durch den Sauerstoffindex“.
Der Test wurde in Übereinstimmung mit dem in BS EN ISO 4589-2:1999 „Kunststoffe - Bestimmung des Brandverhaltens durch den Sauerstoffindex“ vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt, und dieser Bericht sollte zusammen mit dieser BS EN ISO-Norm gelesen werden.
Testumfang BS EN ISO 4589 – 2: 1999 schreibt die Testmethoden zur Bestimmung der Mindestsauerstoffkonzentration in einer Mischung mit Stickstoff vor, welche die Verbrennung kleiner vertikaler Testprüfkörper unter vorgegebenen Testbedingungen unterstützt. Die Ergebnisse sind als Sauerstoffindexwerte definiert.
Fire Test Study Group/EGOLF
Bestimmte Aspekte einiger Brandtestspezifikationen können unterschiedlich interpretiert werden. Die britische Fire Test Study Group und EGOLF haben eine Reihe solcher Gebiete hervorgehoben und Erklärungen zur Definition einer gemeinsamen Vereinbarung von Interpretationen unter den dieser Gruppe angehörenden Brandtestlabors verabschiedet. Die für diesen Test relevanten Erklärungen wurden befolgt.
Testanweisung Der Test wurde am 30. Juni 2008 im Auftrag des Testsponsors Hermann Otto GmbH durchgeführt.
Bereitstellung der Prüfkörper
Die Prüfkörper wurden vom Testsponsor zur Verfügung gestellt. Bodycote warringtonfire war an der Wahl oder am Probenentnahmeverfahren der Prüfkörper nicht beteiligt.
Aufbereitung der Prüfkörper
Die Prüfkörper wurden am 28. Mai 2008 angeliefert.
Sie wurden vor dem Test über einen Zeitraum von mindestens 88 Stunden an die Umgebungsluft angeglichen (Bedingungen: 23 ± 2 0C Lufttemperatur und relative Luftfeuchtigkeit von 50 ± 5 Prozent).
Testmethode Die verwendeten Prüfkörper hatten folgende Nennabmessungen: 84,74 mm Länge; 9,49 mm Breite; 3,85 mm Dicke. Die Dicke der verwendeten Prüfkörper erfüllt die in Tabelle 2 der Norm für Testprüfkörper (Formular II) für zelluläre Materialien festgelegten Anforderungen. Die Prüfkörper wurden in Übereinstimmung mit dem in Klausel 8 der Norm vorgeschriebenen Testverfahren unter Verwendung des Sauerstoffindexgeräts (Limiting Oxygen Index, LOI) von Stanton Redcroft getestet.
Zündverfahren A (Entzündung auf der Oberseite) wurde zur Einleitung der Verbrennung auf der Oberseite des oberen Prüfkörperendes verwendet.
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Beschreibung der Prüfkörper Die folgende Beschreibung der Prüfkörper wurde auf der Grundlage von durch den Testsponsor bereitgestellten Informationen erstellt. Alle angegebenen Werte sind Nennwerte, sofern keine Toleranzen genannt sind.
Allgemeine Beschreibung Flammwidrige Silikondichtungsmasse Handelsname „OTTOSEAL S 54“ Detaillierte Beschreibung / Angaben zur Zusammensetzung
RTV-1 Silikondichtungsmasse auf der Grundlage eines Systems aus modifizierten Aminen
Name des Herstellers Hermann Otto GmbH Dichte / Gewicht pro Einheitsfläche 1,34 g/cm³ (Angabe des Sponsors)
1,50g/cm³ (von Bodycote warringtonfire ermittelt)
Dicke 3,85 mm (von Bodycote warringtonfire ermittelt) Farbe „Weiß“ Angaben zur Flammwidrigkeit Siehe Hinweis 1 unten Kurze Beschreibung des Herstellungsprozesses
Siehe Hinweis 1 unten
Hinweis 1: Der Sponsor des Tests gab diese Informationen auf Anfrage nicht an.
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 6 von 8
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Testergebnisse Anwendbarkeit der Testergebnisse
Die Testergebnisse beziehen sich nur auf das Verhalten der Prüfkörper unter den bestimmten Bedingungen dieses Tests und sollten nicht für Rückschlüsse auf die Brandgefährdung des Materials in anderer Form oder unter anderen Brandbedingungen herangezogen werden.
Die Testergebnisse beziehen sich nur auf die Prüfkörper des Produkts in der Form, in der sie getestet wurden. Kleine Unterschiede in der Zusammensetzung oder Dicke des Produkts können die Leistungsfähigkeit während des Tests erheblich beeinflussen und dazu führen, dass die Testergebnisse ungültig sind. Achten Sie darauf sicherzustellen, dass geliefertes oder verwendetes Produkt durch die getesteten Prüfkörper vollkommen repräsentiert wird.
Die erhaltenen Ergebnisse sind in Übereinstimmung mit den Abschnitten 8 und 9 der Norm in Anhang A dargestellt.
Schlussfolgerung Das Material zeigt beim Test in Übereinstimmung mit dem in BS EN ISO 4589 - 2:1999 vorgeschriebenen Verfahren einen Sauerstoffindex von 27,7%.
Gültigkeit Die Spezifikation und Interpretation von Brandtestmethoden werden fortlaufend weiterentwickelt und verfeinert. Außerdem könnten die zugrunde liegenden Gesetze geändert werden. Aus diesen Gründen empfehlen wir eine angemessene Abwägung der Testberichte mit einem Alter von mehr als fünf Jahren durch den Benutzer. Das den Bericht erstellende Labor wird im Auftrag des gesetzlichen Eigentümers eine Überprüfung der für einen bestimmten Test angewendeten Verfahren anbieten können, um ihre Übereinstimmung mit aktuellen Praktiken zu gewährleisten und den Testbericht bei Bedarf zu bestätigen.
Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit vervielfältigt werden. Auszüge oder verkürzte Versionen von Berichten dürfen ohne die Genehmigung von Bodycote warringtonfire nicht veröffentlicht werden.
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 7 von 8
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Unterschriftsberechtigte
Verantwortlich S. Harris *
Genehmigt T. Mort * Senior Technical Officer
Abgezeichnet C. Dean * Operations Manager * Im Auftrag von Bodycote warringtonfire.
Ausgabedatum des Berichts: 4. Juli 2008
WF-Bericht Nr. 174537 Seite 8 von 8
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Anhang A
GETESTETES MATERIAL Teil 1 - Vorläufige Sauerstoffkonzentration
Sauerstoffkonzentration (%) 32,0 27,0 30,0 28,0 Brenndauer (Sek.) 164 17 >180 >180 Verbrannte Länge (mm) 50 5 25 20 Reaktion („X“ oder „O“) X O X X
Teil 2 - Bestimmung des Sauerstoffindexwerts
Messungen der NT-Reihe
Messungen der NL-Reihe (8.5.1 - 8.5.2) (8.6.2) Cf Sauerstoff-konzentration (%)
27,0 27,2 27,4 27,6 27,6 27,4 27,6 27,8 27,6
Brenndauer (Sek.) 19 77 136 >180 >180 151 173 >180 176
Verbrannte Länge (mm)
10 10 15 20 20 15 20 25 20
Reaktion („X“ oder „O“)
O O O X X O O X O
Spalte (2, 3, 4 oder 5) 4 Zeile (1 bis 6) 3 k-Wert aus Tabelle 4 0,38
Damit ist k = 0,38
Sauerstoffindexwert OI = CF + kd d ist das Sauerstoffkonzentrations-Inkrement OI = 27,6 + (0,38 x 0,2) Sauerstoffindexwert = 27,7 (zu Berichtszwecken auf eine Dezimalstelle gerundet) = 27,67 (zur Berechnung und Prüfung von d auf zwei Dezimalstellen gerundet, siehe Forderung in Teil 3) Standardabweichung = 0,145 Daher ist das Testergebnis gültig.
Bodycote warringtonfire Testing • Holmesfield Road • Warrington • Cheshire • WA1 2DS • United KingdomTel: +44 (0) 1925 655 116 • Fax: +44 (0) 1925 655 419 • Email: [email protected] • Website: www.warringtonfire.net
HOLZFORSCHUNG MÜNCHENAnerkannte Prüf-, ÜbeMachungs-und ZerlifizierungssteIe Bay06notifizierte St€tte/ notned Body No.797
H!luloßchune Milichen ,\\inzere{raLJe 45 8079] N,ti..heD
Hermann Otto GrnbHHerrn HlntereckerKrankenhausstr'14
83413 Fridolfing
Wissenschaftszentrum WeihenstephanWerksiotre. Brand und UmweiBere ch Brcndp(riung
Dipl. lng (FH)Jörg NäbereTe . +49 (0) 89 / 2180 - 6479Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 6487
loerg.haebe e@wzwtum de
TECHNISCHEUNIVERSITATMUNCHEN
üeeRwacHurucsBERtcHT Nr. Bl2135zur Fremdüberwachung 2012
uberwachtes Werk : Hermann Oito GmbHKrankenhausstr. 14834'1 3 Frido fing
Überwachungsgegenstand : Dauerelastischer FugendichtstofF 'Ottoseal 35l',allg. bauaufslchtliches Prüfzeugnis P-HFM 86103rezepturgleich mitDauere astischer Fugendichtstoff ' Oftoseal S54',allg. bauaufs chtliches Prüfzeugnis P-HFM 02 4 202undDauere astlscher Fugendichtstoff ' Ottoseal S94',allg. bauaufsicht lches Prüfzeugnis P-HFlvl 00 4 069rezepturgleich mit- Dauerelast scher Fugend chtstoff ' Kerafix',
allg bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-HFM 00 4 147- Dauerelast scher Fugendichtstoff ' AESTUVER',
allg. bauauisichtllches P.üfzeugnis P-HFM 89309
Dauerelastischer FugendichtsiofF' Ottoseal S97',allg. bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-HFM 810347
Überwachungszeitraum : Rege überwachung 2012Am 1 7.04 2012 besuchte Herr Häberle als Beauftragter der Ho zforschu ng München die Firma, umdie Überwachung der o.g. lvlaterialien durchzuführen. Anwesend war Herr Hinterecker als Veran!wortlicher für d e Eigenübelwachung im Herstellwerk.
Ab auf der Fremdüberwachunq
Bei der Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle, der Laborkontrolle und des Werktage-buches ergaben sich keine Beanstandungen. Der Überwacher hat die Produkt onsprotokolle stich-probenafilg e ngesehen, dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Für die entnornmenen Char-
Holzfoßchung N{il.chcn, Lchßluhl ftr Ho lzrvisscnschaft, Bdejch lirandpülirnewiizeLersr. :15 807e7 N4iinche' r.r I z:,lll,lliiülrzlll;iir1il. Braid .6480, fax: 6487. bnnd?$^, lLln dc
Lcilurg l-hiv. lLot DL Klius Richter und Unlv -Proi Dr JfC Jar'\Villcm lan de Kuilen
I.JFM TIJ M{INCH]:N Seitc 2 r,on 2 zu überwach bericht Nr. B12135
gen wurden dle Proiokolle zur Eigenübelwachung / Frelgabeprüfung kontrolllert und eine Kopie anden fremdübelwacher überreicht. Fürjedes Produkt werden unterschied che Freigabeprüfu;genzur Qualitätss cherung durchgef ührt.
Kennzelchnunq
Dle Kennzeichnung auf den Kartuschen erFolgt fehlerfrei. Lediglich bei der Neugesta tung des Eti_ketts für das Produkt Kerafix Brandschutz Silikon der Firma Rolf Kuhn cmbH isi im ü-Zeichen dasverschlüsselte Herstelwerk zu nennen und nicht die Firma Rolf Kuhn GrnbHlEbenso ist die Kennzeichnung auf der Kartusche für Keraix ist unterhalb des Textes: schwetent-f amm bar nach DIN 4102-B 1 und oberha b des ü-Zeichens um folgenden Zusatz zu ergänzen: zwi-schen massiven mineralischen Baustoffen,Die Angabe der Versch üsselung eriolgt durch die Firma Rolf Kuhn Gr.bH.Danach sind die Etiketten der Kartuschen und Karions abzuändeml )Herr HintereckerGemäß Schreiben vorn Dezember 20'11 wlrd das Produkt Ottoseal S97 eingesteltt. Am Tag derFremdüberwachung waren bereits keine Lagerbestände vorhanden. Sornit erfolgt auch keine über-wachung mehr Das Übereinstimmungszertifikat Nr. 811188 ist an HFM im Oriqinal zurückzusendenund wird UNGÜLTIG gestempelt )Herr Hinterecker
Entnahme (Protokoll als Anlage zu dlesern Bericht anhängend)
Entnommenes Material für die überwachungsprüfungen:
Am Tag der Überwachung wurde folgendes l\,4ater al aus dem Lager entnommen:. Ottoseal S51' (rezepturgleich m it 'Ottoseal S54'), 20 Stück je 31 0g Kartuschen, Farbe: C 1 1 31
oxidrot, Chargen-Nr. 1123096'1 haltbar bis 06.2013. Ottoseal S94' (rezepturgleich mit'Keraiix') 20 Stückje 3109 Kartuschen, Farbei C04 schwarz.
Chargen-Nr. 20261701 haltbar bis 02.2013
Sonstiqes
Dle angepasste Rezeptur SP6045 für das Produkt Ottoseal Sg4 ist bereits im Jahr 2011 umoesetztwordenDer Fugendichtstoff 'AESTUVER Brandschutzsilikon' rezepturgleich rnit Ottoseal S94 wird nicht
Das AbP P-HFN,4 86103 für das Produkt 'Ottoseal S54' äuft am 30.09.20'12 aus. Bitte beantragenSie rechtzeitig dje Verlängerung. )Herr HintereckerZusammenfassendes Eroebnis der Fremdüberwachunq:
Die oben genannten Beanstandungen s nd abzuste en. An HFI\,4 ist das geänderte Layout derKenlzeicl^-Jng zLr Fre gabe zu se-denDie Fremdüberwachung wurde bestanden.
Das Ergebnis der Untersuchungen an den entnomrnenen Proben wird in einem getrennten Berichtzu einern späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Unsere Kostenrechnung e.halten Sie mit getrennter Post zu e nem späteren Zeitpunkt.Die Reisekostenrechnung des ÜbeMacherc liegt bei.
l\lünchen, den 07.A5.201 2
L{AljDS.f
HOLZFORSCHUNG MUNCHEN
Protokoll über die Probenentnahme bei der Fremdüberwachunq
Ad^X,e,3.tz,tss
mmTECHNISCHEUNIVERSITATMUNCHEN
Firma: Otto ChemieHermann Otto cmbHz.Hd. Herrn HintereckerKrankenhausslr. 1483413 Frldoliing
Werk: siehe oben
Verantwodlicher im Werk: Herr Hintere
anwesend:
cker
Ä
i.überwachuno I- --xRegelüberwachung ) -Nachentnahme
Jahr 201LStellvertretet: Herr Keuntje
Name desErzeugnisses
orrosEAl@ s 51 )Ottoseal S64 *)
Ottoseal S94 -.)Kerafix (Fa. Gluske) **)
OTTOSEAL S 97
Art / Typ cllo.vr,,l S €,1 ac rc\&,./ s{j.l
AbP / Z PA-III P-HFM 86103./P-HFM A2 4 242
P-HFN,4 oO 4 069,/P-HF|\,1 00 4 147
P-HFt\,l 810347
Kennzeichnung rnHerste werk U-^L^- tÄ* r*"t*.Vorratsmenoe ,"- bao ,1 t()co c^r^ 21,^
Entnahme ([4enge) Av,rld^ lo:t,. u2f''"+"'^u
Rohdichte/Dicke a+s QtcL"k)-
Farbe g'.- s ,o; f 6t B 1 *..q;..t f (o4 ,s1,.1ü b,.{" J)
Auftragsmenge 2atA t.n
Charge / Fert.-Daium ,ttb"i, ,1"r1 5a7,i.te.\ - cl X4ll /-
Signaiur'Überwachel=[; lr t', rL 'V ,tt' u u,
Bemerkungen(Rezeptur,disk.Fertigung,etc.)
ta,^r"Ä; io 1-.^^a."!'r , O^\
*) und..) Produkte sind rezepturgleich
Beanstandungen:
Daturn: 47.o,+zAL
Unteßchriftenl Verantwortlicher im Werk uftragter der HFI\,4
ll"./l.r. nC \"lür,her'.. en- r.l'i..1"./ r.r..cr r.B c. B.n.,'.r- "Winzcrcßrr. 45 80797 Nlünchei Tel.r Zentrale 089-2180-6:120, ll'and -6480. lax: 6,187.
\rv\.holz.wzq tLrnr d.1,eilufs: Uni\.-Proll Dr Klaus Richte. lnd Univ.-frol: Dr lng. Jan-Willem vd dc Kuilen
Produktdeklaration - DGNB Neubauversion Büro- und V erwaltungsgebäude (NBV09)
Hersteller
Produktname
Qualitätsstufe 1 1 Bewertungspunkt ����
Qualitätsstufe 2 5 Bewertungspunkte ����
Qualitätsstufe 3 7,5 Bewertungspunkte ����
Qualitätsstufe 4 10 Bewertungspunkte ����
Reference: D
09-1475 / 04.02.2014
Herrmann Otto GmbH
OTTOSEAL® S 54
Produktbewertung
Steckbrief 06 Risiken für die lokale Umwelt - Ökolo gische Qualität
▪ Das Produkt erfüllt die Anforderungen an die Qualitätsstufen 1 bis 4 und trägt zur Erreichung von 10 (von max. 10 erreichbaren) Bewertungspunkten im
Steckbrief 06 `Risiken für die lokale Umwelt´ bei.
Qualitätsstufe 1 1 Bewertungspunkte
Qualitätsstufe 2 5 Bewertungspunkte
Qualitätsstufe 3 10 Bewertungspunkte * Dieser Steckbrief ist nur auf Holzwerkstoffe anwendbar.
Produktbeschreibung Über DGNB Produkte - www.dgnb.deDiese Deklaration dient der Bewertung und Einstufung von Produkten
hinsichtlich des Zertifizierungssystems DGNB® Neubauversion Büro- und
Verwaltungsgebäude (NBV09). Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges
Bauen (DGNB) zertifiziert keine Produkte. Die DGNB Anforderungen für
Materialien beziehen sich auf die Gesamtbewertung im Projekt und nicht
auf einzelne Produkte. Daher ist das Projektteam oder der Hersteller
verantwortlich die Konformität der Produkte hinsichtlich der DGNB Kritierien
nachzuweisen. Untenstehend finden Sie die Legende zu den verwendeten
Symbolen. Weitere Informationen finden Sie auf den nächsten Seiten.
����Steckbrief-Anforderungen sind erfüllt - die Qualitä tsstufe wird erreicht
Steckbrief-Anforderung ist nicht auf dieses Produkt anwendbar
22%X% des Produkts entsprechen den Steckbrief-Anforderungen
— Keine Herstellerangaben vorhanden
#
Das Spezial-Silicon B1. Anschlussfugen bei Gussasphaltestrichen. Kleben von
EPDM- und APTK-Profilen. Kleben von Fugenbändern auf Polysulfid-Basis.
Spannungsausgleichende Abdichtung gleicher und unterschiedlicher Werkstoffe
wie z. B. Glas, Edelstahl, Aluminium und einige Kunststoffe. Abdichten von
Fugen bei schwierigen Haftuntergründen, wie z. B. Asphalt, Teer etc.
Steckbrief 08 Nachhaltige Ressourcenverwendung - Ök ologische Qualität*
#
Nutzungshinweis: Diese Deklaration ist ein Produkt der HOINKA GmbH. Das Datenblatt wird in der Online-Datenbank greenbuildingproducts.eu veröffentlicht. Der Vertrieb oder die Veröffentlichung durch Dritte ist nicht zulässig. Das Datenblatt ist kein DGNB-Zertifizierungsnachweis. Die enthaltenen Informationen beruhen auf Herstellerangaben. Trotz gewissenhafter Verarbeitung der verfügbaren Informationen kann die HOINKA GmbH keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Die Anforderungen der DGNB können unterschiedlich interpretiert werden und sind vom jeweiligen Projekt und Einsatzzweck abhängig. Deshalb kann die HOINKA GmbH keine Haftung für die Bewertung des Produktes hinsichtlich der DGNB Kriterien übernehmen. Der Nutzer des Datenblattes, der Verarbeiter/Käufer des Produktes oder der Berater/Planer, der dieses Produkt empfiehlt, wird nicht davon entbunden, das Produkt für die vorgesehene Anwendung in eigener Verantwortung zu prüfen. Der Inhalt bekundet kein Rechtsverhältnis. Mit Erscheinen einer Neuauflage des Deklarationsblattes verlieren die bisherigen Angaben ihre Gültigkeit. Die aktuelle Version ist im Internet abrufbar. HOINKA GmbH ▪ greenbuildingproducts.eu ▪ Lembergweg 7/1 ▪ 71067 Sindelfingen ▪ Tel. +49 7031 7659-441 ▪ Fax +49 7031 7659-443 ▪ www.greenbuildingproducts.eu ▪ [email protected] ▪ Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Hoinka
���� Steckbrief-Anforderungen sind nicht erfüllt#
Produktdeklaration - DGNB Neubauversion Büro- und V erwaltungsgebäude (NBV09)
Hersteller
Produktname
Steckbrief 06 Risiken für die lokale Umwelt - Ökolo gische Qualität
Detailbewertung
Nr.
A1
Produktgruppe Bewertung des Produktes
VOC-Gehalt:
Produktdeklaration | DGNB 2012 Neubauversion Büro- und Verwaltungsgebäude (NBV2012)
HERSTELLER Herrmann Otto GmbH
PRODUKTNAME OTTOSEAL® S 54
Das Produkt besteht aus folgenden Komponenten Anteil in %
K1 OTTOSEAL® S 54 100%
Das Spezial-Silicon B1. Anschlussfugen bei Gussasphaltestrichen. Kleben von EPDM- und APTK-Profilen. Kleben von Fugenbändern auf Polysulfid-Basis. Spannungsausgleichende Abdichtung gleicher und unterschiedlicher Werkstoffe wie z. B. Glas, Edelstahl, Aluminium und einige Kunststoffe. Abdichten von Fugen bei schwierigen Haftuntergründen, wie z. B. Asphalt, Teer etc.
Reference: D
12-1475 / 12.06.2014
Produktbeschreibung
Diese Deklaration dient der Bewertung und Einstufung von Produkten hinsichtlich des Zertifizierungssystems DGNB® Neubauversion Büro- und Verwaltungsgebäude (NBV2012). Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert keine Produkte. Die DGNB Anforderungen für Materialien beziehen sich auf die Gesamtbewertung im Projekt und nicht auf einzelne Produkte. Daher ist das Projektteam oder der Hersteller verantwortlich die Konformität der Produkte hinsichtlich der DGNB Kriterien nachzuweisen.
Über DGNB Produkte - www.dgnb.de
Nutzungshinweis: Diese Deklaration ist ein Produkt der HOINKA GmbH. Das Datenblatt wird in der Online-Datenbank greenbuildingproducts.eu veröffentlicht. Der Vertrieb oder die Veröffentlichung durch Dritte ist nicht zulässig. Das Datenblatt ist kein DGNB-Zertifizierungsnachweis. Die enthaltenen Informationen beruhen auf Herstellerangaben. Trotz gewissenhafter Verarbeitung der verfügbaren Informationen kann die HOINKA GmbH keine Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Die Anforderungen der DGNB können unterschiedlich interpretiert werden und sind vom jeweiligen Projekt und Einsatzzweck abhängig. Deshalb kann die HOINKA GmbH keine Haftung für die Bewertung des Produktes hinsichtlich der DGNB Kriterien übernehmen. Der Nutzer des Datenblattes, der Verarbeiter/Käufer des Produktes oder der Berater/Planer, der dieses Produkt empfiehlt, wird nicht davon entbunden, das Produkt für die vorgesehene Anwendung in eigener Verantwortung zu prüfen. Der Inhalt bekundet kein Rechtsverhältnis. Mit Erscheinen einer Neuauflage des Deklarationsblattes verlieren die bisherigen Angaben ihre Gültigkeit. Die aktuelle Version ist im Internet abrufbar. HOINKA GmbH ▪ greenbuildingproducts.eu ▪ Lembergweg 7/1 ▪ 71067 Sindelfingen ▪ Tel. +49 7031 7659-441 ▪ Fax +49 7031 7659-443 ▪ www.greenbuildingproducts.eu ▪ [email protected]äftsführer: Dipl.-Ing. Thomas Hoinka
Produktdeklaration | DGNB 2012 Neubauversion Büro- und Verwaltungsgebäude (NBV2012)
HERSTELLER Herrmann Otto GmbH
PRODUKTNAME OTTOSEAL® S 54
Produktbewertung Gesamtsystem
Themenfeld Kriterium Kriterienbezeichnung Rel
evan
z
Auswertung
ENV1.1 Ökobilanz - emissionsbedingte Umweltwirkungen
ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt ���� Qualitätsstufe 3 bzw. 4* ist erfüllt
ENV1.3.1 Umweltverträgliche Materialgewinnung (Holz)
ENV1.3.2 Umweltverträgliche Materialgewinnung (Schalung)
ENV1.3.3 Umweltverträgliche Materialgewinnung (Naturstein)
ENV2.1 Ökobilanz - Primärenergie
ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
ENV2.3 Flächeninanspruchnahme
ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
ECO2.1 Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit
ECO2.2 Marktfähigkeit
SOC1.1 Thermischer Komfort
Reference: D
12-1475 / 12.06.2014
Ökologische Qualität (ENV)
Ökonomische Qualität(ECO)
SOC1.1 Thermischer Komfort
SOC1.2 Innenraumluftqualität
SOC1.3 Akustischer Komfort
SOC1.4 Visueller Komfort
SOC1.5 Einflussnahme des Nutzers
SOC1.6 Außenraumqualitäten
SOC1.7 Sicherheit und Störfallrisiken
SOC2.1 Barrierefreiheit
SOC2.2 Öffentliche Zugänglichkeit
SOC2.3 Fahrradkomfort
SOC3.1 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption
SOC3.2 Kunst am Bau
SOC3.3 Grundrissqualitäten
TEC1.1 Brandschutz
TEC1.2 Schallschutz
TEC1.3 Wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle
TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme
TEC1.5 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers
TEC1.6 Rückbau- und Demontagefreundlichkeit
TEC1.7 Immissionsschutz
PRO1.1 Qualität der Projektvorbereitung
PRO1.2 Integrale Planung
PRO1.3Nachweis der Optimierung und Komplexität der Herangehensweise in der Planung
PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe
PRO1.5Schaffung von Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung
PRO2.1 Baustelle / Bauprozess
PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung
Soziokulturelle und funktionale Qualität (SOC)
Technische Qualität(TEC)
Prozessqualität (PRO)
PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme
SITE1.1 Mikrostandort
SITE1.2 Image und Zustand von Standort und Quartier
SITE1.3 Verkehrsanbindung
SITE1.4 Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen
Standortqualität (SITE)
Produktdeklaration | DGNB 2012 Neubauversion Büro- und Verwaltungsgebäude (NBV2012)
HERSTELLER Herrmann Otto GmbH
PRODUKTNAME OTTOSEAL® S 54
Produktbewertung für das Kriterium ENV1.2 - Risiken für die lokale Umwelt
Auswertung:Qualitätsstufe 3
bzw. 4*
Ziele und Relevanz
Das Produkt erfüllt die Anforderungen an die Qualitätsstufen 1 bis 3 bzw. 4*
Bestimmte Stoffe, Bauprodukte und Zubereitungen stellen eine Gefahr für Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser sowie die Gesundheit von Mensch, Flora und Fauna dar. Um Risiken für Mensch und lokale Umwelt zu minimieren, müssen Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen reduziert, vermieden oder substituiert werden, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden oder Luft gefährden. Besonders die Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen sind zu reduzieren, zu vermeiden oder zu substituieren, die die Gesundheit von Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und / oder langfristig schädigen. Dies betrifft deren gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung, der Verarbeitung auf der Baustelle, der Nutzung im (Gebäude-) Bestand sowie ihrer Beseitigung (Rückbau, Recycling, Deponierung). Die lokalen Risiken werden stoff- und produktbezogen bewertet. Denn Öko- und humantoxikologische Wirkungskategorien der Ökobilanzierung können mangels Erfassungs- und Bewertungsverfahren noch nicht angewendet werden.
Reference: D
12-1475 / 12.06.2014
K1 OTTOSEAL® S 54
Bewertung der Produkts Auswertung
Qualitätsstufe 1 Keine Anforderungen
Qualitätsstufe 2 Keine Anforderungen
Qualitätsstufe 3
Das Produkt ist frei von Chlorparaffinen als
Rezepturbestandteil ODER ist zertifiziert mit RAL-UZ 123 (Blauer
Engel)
Qualitätsstufe 4Das Produkt ist zertifiziert mit
RAL-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig
Sonstige Anmerkungen zur Einstufung* Die Anforderungen für Qualitätsstufe 1-4 gelten nicht, sofern das Produkt im Bereich Glasbau, Fassade oder Brandschutz eingesetzt wird. Sofern das Produkt im Bereich Glasbau, Fassade oder Brandschutz eingesetzt wird, erfüllt das Produkt die Qualitätsstufe 4. Für andere Einsatzbereiche erfüllt das Produkt die Qualitätsstufe 3.
Relevantes Anforderungen
6 Kleinflächige Verklebungen mechanisch belasteter Fugen nicht betrachtet werden hier die Bereiche Glasbau, Fassade UND Brandschutz
Betrifft: Dichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebstoffe für punkt- UND linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum. Gemeint sind Acrylatdichtstoffe/-kleber UND Silikondichtstoffe)
Das Produkt ist frei von Chlorparaffinen als Rezepturbestandteil
Qualitätsstufe 3 bzw. 4*
Anforderung der Qualitätsstufen
'kiu'rtr.i\i:' -a5.3' - 't:S - *e.RA '.-.\- i4rlvt -inA
'.-.'jvr -i'e f,.1r:.' i'- --r: ::
?".HO'LZFS@BS C H UN G MÜN C H ENTECHNISCHEUNIVERSITATMÜNCHEN'
t. 'ane*a{hb'ff-.
übeMachunss- und zertirizrerunssste e Bayo6nolifizierte steIe/ notified Body No.797
Anlragsteller:
Fugendichtungsstoff 'OTTOSEAL@ S54'
entsprechend lfd. Nr, 2.10.2 Bauregelliste A, Teil 2, Ausgabe 20,12l.1,Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhälten gestelliwerden und die schwerentflammbar (DlN 4,102-Bl) sind.
Hermann Otto GmbHKrankenhausstr, 14D-83413 Fridolfing
DIN 4102 - B'l (schwerentflammbar)Die Klasse gilt nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung/Anwendung.
13.09.20,t2
30.09.2017
Bausloffklasse:
Ausstellungsdatum:
Geltungsdauer bisi
Dieses Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 6 Seiten.
812269Hozforcchung München, Lehrstuhlfrir Hozwissenschafl, Bereich Brandprufung
W nzererslr 45 80797 trlünchen Tet.: Zenlrate 089-2180 6420 Brafd 6480, Fax: 6487, brand@wzw tum.dewww.hotz.wzw.ium.de
Leitl]ng: Univ.-Prof. Dr. Ktaus Richter und Univ.-prof. Dr.-tng. Jan W tem van de Kuiten
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
P-HFM 02 4202
Gegenstand:
HFM TU MÜNCHEN Allg. bauauf'.s. ?rüfzeugnis p-HFM 02 4 202 vom l3.09.2012 Seitc2von6
Allgemeine Bestimmungenlvlii dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Bauproduktesbzw. die Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.Das Allg. bauaufsichtllche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhabengesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimrnungen und Bescheinlgungen.Das Allgemeine bauaufsichtllche Prüizeugnis wird unbeschadet der Rechte Ditier,insbesondere privater Schuizrechte, erteilt.Hersteller und Vertreiber des Bauproduktes/der Bauart haben unbeschadet weiterqehenderRegelungen in den "Besonderen Bestimmungen" dem Verwender des Bauprod;ktes/de.Bauart Kopien des Allgemeinen bauaufsichilichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen unddarauf hinzuweisen, dass das Allgemeine bauaufsich|iche prüfzeugnis an derVerwendungsstelle vorliegen muss. AufAnforderung sind den beteiligten Behörden Kopien desAllgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Vedügung zu stellen.Das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständtg vervielfättigt werden Eineauszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der HFM TU München. Texte undZeichnungen von Werbeschriften dürfen dem Allgemeinen bauaufsich|ichen prüfzeugnis nichtwidersprechen. Übersetzungen des Allgerneinen bauaufsichilichen prüfzeugnisses müssenden Hinweis "Von HFI\,4 TUM nicht geprufte übersetzung der deutschen Originalfassung,,enthalten.
Das A lgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich ertejlt.Die Bestimmungen des Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglichergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue Eftenntnisse dies erfordem.
Besondere Bestimmungen
Gegenstand des Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und Verwendungs-/Anwendungsbereich
GegenstandDieses Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt für die Herstellung und Verwendung desFugendichtungsstofies, OTTOSEAL' S54 genannt, als schwerentflammbarer Baustoff(Baustoffklasse DIN 4102-B'1)nach DIN 4102-1 (Ausgabe NIal 19gg).
Verwendungsbereich/AnwendungsbereichDas Bauprodukt ist als Fugendichtungsmasse zu verwenden.Die Fugendichtmasse ist zwischen masiiven, mineralischen Baustoffen (RohCiühte > 1500kg/m3) in einer Dicke (ausgefüllte Fugentiefe) von etwa 15 mm und einer Fugenbreite bismaximal 30 mm zu verwenden.
Die Obedläche der eingebrachten Fugendichtungsmasse darl nichi zusätzlich mit Anstrichen,Beschichtungen oder ähnlichem versehen werden.Die Schwerentflammbarkeit ist nicht nachgewiesen, wenn der Baustofi zusätzlich mitBeschichtungen, Kaschierungen oder ähnlichem versehen witd.Falls das Bauprodukt für Bautelle in planmäßig tragender oder aussteifender Funktionverwendet wird, oder falls Anforderungen in Bezug auf die Absturzsicherung oder die Wärme-
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1.1
1.2
oder Schalldämmung zu erfüllen sind, ist ein gesonde'1er Verwendbarkeitsnachweibauaufsichtl. Prüfzeugnis bzw. Zulassung) erforderlich.
Unbeschadet dieses Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses bedürfenSonderbauteile, in denen der Bausioff verwendet wird, zum Nachweiswiderstandsklasse eines Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses,Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung üe nach Bauproduld).
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H F M TU MLIIICFIEN AILg. bauaufs. prü1'zeugnis P-HFM 02 4 202 \,onl 13.09.2012 Seirelvon6
Dieses Allgemeine bauaufsichtliche prüfzeugnisBauregelliste A, Teil 2, lfd. Nr. 2.10.2 zu erfüllenDämmstoff für den Wärme- und Schallschutz wirdPrüfzeugnis nicht geregelt.
gilt nur, soweit Anforderungen nachsind. lnsbeso tdere die VerwerdLnq alsin diesem Allgemeinen bauaufsichflichen
Der Antragsteller hat erklärt, dass das Bauprodukt weder der Gefahrstoffuerordnung, noch derFCKW-Halon-Vefuotsverordnung, noch det Chemikalienverbotsverordnung unterliegt bzwdass er die Auflagen aus diesen Verordnungen (insbesondere Kennzeichnungspflicht) e;hältDer Antragsteller hat erkläd, dass - sofern für Handel, lnverkehrbringen oder VerwendungMaßnahmen im Hinbtick auf cesundheits-, Umweltschutz und Hygienjzu feifen sind _ dies;veranlasst bzw. in der edorderlichen Weise bekannigegeben werdin.Daher besiand kein Anrass, die Auswrrkungen der Bauprodukte im eingebauten zustand aufdie Erfüllung von Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes tu prüfen.
2 Bestimmungen für das Bauprodukt2.'l EigenschaftenundZusammenseEung
Das Bauprodukt muss die Anforderungen der Baustoffklasse DtN 4102-81 (Ausgabe Mai1998) erfüllen.
Die Einkomponenten-Fugendichtungsmasse muss auf Sillkonbasis hergestellt werden.Die Rohdichte für die farbigen produkte muss etwa 1340 kg/m. r jO% betragen.Die Zusammensetzung muss den bei HFI\,4 IU NIünchen hinterlegten Angaben entsprechen.Das Allgemeine bauaufsichfliche prüfzeugnis wurde auf crundrage forgenden Berrchtes erteirt:
Name der Prüfstelle Antragsteller Bericht Nr Berichtsdatum
H Fl\I TU München Lt. Deckblatt dieses AbPs B 12268 13.09.2012
Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerungentfällt
ÜbereinsttmmungszeichenDas Bauprodukt muss vom Hersteller mit dem übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen) nachden Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der deuischen Brindesländei gekennzeichnetwerden. Das ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf seiner VerpackuÄg, auf einemBeipackzettel oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein anzubringeÄ.
Folgende Angaben müssen mindestens angebracht werden:- Übereinstimmungszeichen (ü) mit
-- Herstellwe* (obere Stelle im ,ü,')- ABP-Nummer P-HFM 02 4 202 (mitflere Stelle im ,,ü,,)-- Bildzeichen oder Name der Zertifizierstelle (untere Stelle im ,'ü,)
ln der Nähe des "ü"i- Produktname ,,
HFM TU Mill\lcHtsN 4119. bauaufs. prüfzeugnis P-HFM 02 4 202 vom 13.09.2012 Scite4von6
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3.,1
Die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen dari nut erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach 3erfü1ft sind.
ÜbereinstimmungsnachweisAllgemeinesDas Übereinstimmungsnachweisverfahren lt. Bauregelliste ist ',ü2,' (übereinstimmungszertiflkaiou'ch eine aner(annte ZertfzierJngsstelle)Die Bestätigung der Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Bestimmungen diesesAllgemeinen bauaufsichllichen Prüfzeugnisses muss für jedes Herstellwelk rnlt einerÜbereinstimmungserklärung auf Grundlage der werkseigenen produktionskontrolle und einerregelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstüberwachung nach l\,,]aßgabe derfolgenden Bestimmungen efolgen. Als übereinstimmungserk a.ung gilt de Kennz;ichnungnach 4. Die Ubereinstimmungserklärung efolgt in Form eines übereinstimmungszertifikates.Für die Ertellung eines Übereinstimmungszertifikates und die Fremdüberwachung einschl. derdabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller des Bauproduktes eine hiefuranerkannte Zertifizierungsstelle und eine hierfür anerkannte überwachungsstelleelnzuschalten.
Werkseigene Produktionskontrolleln jedern Herstellwerk isi eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten unddurchzuführen, die die gleichmäßige Heßtellung und Zusammensetzung des Bauprodukiesgemäß des Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses gewährleistet. Hielbei ist DIN 18200"Übereinstimmungsnachweis tür Bauprodukte - Werkseigene produktionskontrolleFremdüberwachung und Zedifizierung von Produkten" (Ausgabe l\4ai2000) einzuhalten.lm einzelnen sind mindestens folgende Kontrollen durchzuführeni
- EingangskontrollederVorprodukte- Rezepturkontrolle bei der ProdukUon:je Charge- Fesistellung von Dichte, Viskosiiät, Homogenität, Hautbildung und Aushärtung: je
ChargeDie genannte Liste der Kontrollen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; vielmehr müssenggf. weitere KontrolLen durchgefühd werden, falls dies für die sichere Einhaltung dergeforderten Eigenschaften des Produktes angezeigt ist.Die Aufzeichnungen zur werkseigenen Produktionskontrolle müssen mindestens folgendeAngaben enthalten:
- Bezeichnung des Bauprodukts- Art der Kontrolle- Datum der Herstellung und der Kontroile des Bauprodukts- Ergebnis der Kontrolle und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforderungen- Dokumentation des für die jeweilige werkseigene Produktionskontrolle Verantworflichen
Die Aufzeichnungen zur werkseigenen Produktionskontrolle müssen mind. 5 Jahre aufbewahnund der für die Fremdüberwachung zuständigen Überwachungsste le vorgelegt werden.Bei ungenügendem Kontrollergebnis sind vom Heßteller unvezüglich die erforderlichenMaßnahmen zur Abstellung des l\,4ange s zu treffen und die betroifenen produkteauszusondern.
lm Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist sicherzustellen, dass Bauprodnicht den Anforderungen entsprechen, nicht mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnetVerwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen sind. Nach Abstellungist -soweit technisch mögLich und zum Nachweis der N/ängelbeseitigung ebetreffende Kontrolle zLr wiederholen
3.2
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HIM TU Mill\CHEN Allg. bauauls. prüfzeugnis p-HFM 02 4 202 vom 13.09.2012 Seite5von6
3.3 Fremdüberwachungln jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch elne Fremdüberwachungregelmäßig zu übeprüfen, mindestens jedoch zweimal iährlich. Die anerkannteUberwachungsstelle kann ggf. eigenverantwodlich die Häuftgkeit auf mind. lmal jährljchvernngem.
Für. die. Durchführung der Fremdüberwachung sind die ,'Richflinien zum übereinstimmungs_nachwe s" sinngemäß maßqebend.lm Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung des Bauproduktes durchzuführen. Beider laufenden Fremd0berwachung sind Proben für Stichprobenprüfungen zu entnehmen. DieProbenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten überwachungsstelle.Die Ergebn sse der Fremdüberwachung und Zertjfizierung sind mindestens fünf Jahreaufzubewahren. Sie sind der zuständigen obersten Baubehörde aufVerlangen vorzulegen.
Entwurf und Bemessungentfä t
Bestimmungen für die AusführungDas Bauprodukt dari als Fugendichtmasse zwischen massiven, mineralischen Bausioffen(Rohdichte > 1500 kg/m3) in einer Dicke (ausgefüllte Fugentiefe) von etwa j5 mm und einerFugenbreite bis maximal 30 mm veNendet wetden.Die Oberflächen des Bauproduktes dürfen nicht zusätzlich mit Anstrichen Kaschierungen,Klebern oder ähnlichem versehen werden.Das Bauprodukt dad nicht füt Bauteile in planmäßig tragender oder aussteifender Funktionverwendet werden (2. B. als tragende oder aussteiiende Beplankung). Hierfür isi elngesonderter Verwendba*eiisnachweis erfotderlich.Die in Kap. 1-2 aufgefühden Bestimmungen sind einzuhalten.
Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung
RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines lvlonats nach seiner Bekanntgabe Klage beim
Bayerlschen Verwaltungsgedcht München
Bayerctraße 30
80335 München
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtserhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und denGegensiand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestlmmten Antrag enthalien. Diezur Beglündung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochteneBescheid soll in Urschrift oder in Abschift beigefügt werden. Der Ktage und a en Schrtftsätzensollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden
1 Die "RichUinien zum Übereinstimmungsnachweis schwerentflamrnbarer Baustoffe (BaB1) nach allgeme ner bauaufsichtllcher Zulassung' sind in den "Mitteilungen" des Deutschtechn k vom '1 4 1997 veröffentlicht
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HFM TU ML]]\CHEN Allg. baLraufs. Prüfzeugnis p-HFM 02 4 202 vom 13.09.2012 Seite6von6
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Durch das Gesetz zut Anderung des Geselzes zur Ausführung derVerwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2AO7 (cVBt S. 390) wurde dasWiderspruchsverlahren im Eereich des Bauordnungsrechts in Bayern abgesc-hafft. Es bestehtkeine l\ilöglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. -Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2OO4grundsätzlich ein Gebührenvoßchuss zu entrichien.
RechtsgrundlageDieses Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund Artikel 2.j der BayerischenBauordnung in der Fassung vom 01.08.2009 in Verbindung nrii der Bauregelliste A Teil 2, lfd.Nr. lt. Deckblatt, edeilt.
Der Leiier der Prüfstel
13.09.201'1
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