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Jahrgang 43 Freitag, den 9. April 2021 Nr. 7
Kötz Verwaltungsgemeinschaft Kötz • Mitgliedsgemeinden Kötz
& Bubesheim
Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft und der
Gemeinden Kötz und Bubesheim
Bubesheim&Bürgerinfo
Verwaltungsgemeinschaft KötzGroßkötzObere Dorfstr. 3 A, 89359
KötzTelefon (08221) 2070-0E-Mail:
[email protected]
Amtsstunden in KötzMontag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 8.00 – 12.00
Uhr und 14.00 – 16.00 UhrMittwoch 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00
– 18.00 UhrFreitag 8.00 – 12.00 Uhr
Amtsstunden in Bubesheim
Dienstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag Amtsstunden des Bürgermeisters 17.00 – 19.00 Uhr
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Standesamtliche Nachrichten:
Sterbefall:Am 01. April 2021 verstarb in Kötz Frau Hedwig
Elisabeth Franik, geb. Neumann, im Alter von 95 Jahren, zuletzt
wohn-haft in Kötz, Ortsteil Großkötz.
Eheschließung:Am 01. April 2021 haben in Kötz Frau Monika
Reupold und Herr Michael Johannes Stierlin, beide wohnhaft in Kötz,
die Ehe geschlossen.
Allgemeines
Bayerisches Rotes KreuzNachstehend eine Übersicht der Termine im
Landkreis Günzburg:
Datum Terminort / Terminlokal TRS07.04.2021 89331 Burgau
Albertus-Magnus-HausKirchplatz 817:00 – 21:00 Uhr Ja
15.04.2021 86476
Neuburg/KammelChristoph-Rodt-GrundschuleKrumbacher Str. 3616:00 –
20:00 Uhr Ja
16.04.2021 86470 ThannhausenKath. PfarrheimFrühmess-Str. 916:00
– 20:00 Uhr Ja
21.04.2021 86381 KrumbachStadtsaalDr.-Schlögl-Str. 1516:00 –
20:30 Uhr Ja
30.04.2021 89335 IchenhausenFreiherr-von-Stain-Mittelschule
(rotes Gebäude)Gartenstr. 1116:00 – 20:00 Ja
TRS = TerminreservierungssystemAlle Blutspendetermine im
Landkreis Günzburg können ab sofort von Blutspendern per
Terminreservierung gebucht werden. Die Reservierung erfolgen im
Viertelstunden Takt und dienen dazu längere Wartezeiten zu
minimieren, des-sen Erfolg sich schon bei vergangenen Terminen im
Feb-ruar und März gezeigt hat.
Ablauf:1. Die Internetseite blutspendedienst.com/guenzburg
auf-
rufen (der Ort ändert sich immer für das jeweilige
Ter-minlokal)
2. Falls vorhanden mit Spendernummer anmelden3. Einen
verfügbaren Termin wählen4. Auf die Bestätigung per E-Mail
warten
Für Blutspender ohne einen Internetzugang können Termine über
die kostenfreie Blutspenderhotline 0800 11 949 11 reserviert
werden.
Blutspende zum Wunschtermin
BSD führt Terminreservierungen einNach erfolgreicher Testphase
baut der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) die
mobile Blut-spende mit Terminreservierung ab sofort bayernweit aus
und schafft damit einen weiteren Service für Lebensretter. Bis zum
Jahresende 2021 soll für alle mobilen Blutspende-termine eine
Terminreservierung erforderlich sein.
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 2 - Nr. 7/21
Er trägt die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Als modernes
pharmazeutisches Unternehmen ist der BSD heute ein aktiver Partner
im bayerischen Gesundheits-wesen. Mit seinen ca. 670 engagierten
Mitarbeitern sowie zusätzlich mehr als 240 freiberuflich tätigen
Untersuchungs-ärzten und rund 12.500 ehrenamtlichen Helfern aus den
73 Kreisverbänden des BRK organisiert der BSD jährlich unge-fähr
4.400 mobile und 1.100 stationäre
Blutspendetermine.Spenderservice:Alle Blutspendetermine und
weiterführende Informatio-nen für Spender und an der Blutspende
Interessierte, bei-spielsweise zum kostenlosen Gesundheitscheck,
sind unter der kostenlosen Hotline des Blutspendedienstes 0800 11
949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr oder unter
www.blutspendedienst.com im Internet abrufbar. Wir empfehlen unsere
Blutspende-App für iOS und Android (www.spen-derservice.net):
Individuelle Spendeinfos, Terminerinnerun-gen und
Blutspende-Forum.Medienkontakt:Für Rückfragen zu allen
Pressemitteilungen sowie für wei-tere Informationen und
Materialanfragen kontaktieren Sie unsere Pressestelle: Patric Nohe,
[email protected]; Tel.: 089 / 5399 4014. Oder besuchen
Sie die Presseseite auf unserer Website
Problemmüllsammeltermine am Samstag, 17. April 2021
Am Samstag, 17. April 2021, kann Problemmüll in Jettingen,
Burtenbach, Münsterhausen, Ziemetshausen, Aletshausen, Neuburg und
Breitenthal zu folgenden Zeiten abgegeben werdenJettingenOberer
Angerweg 3 (Bauhof)in der Zeit von 8:00 Uhr - 09:00
UhrBurtenbachWertstoffhof in der Zeit von 09:30 Uhr - 10:15
UhrMünsterhausenBeim Sportplatz in der Zeit von 10:45 Uhr - 11:30
UhrZiemetshausenGewerbestraße (Feuerwehrhaus)in der Zeit von 12:00
Uhr - 13:00 UhrAletshausenKirchenstraße (Parkplatz Kirche)in der
Zeit von 13:30 Uhr - 14:15 UhrNeuburgDr.-Lecheler-Straße (Parkplatz
der Turnhalle)in der Zeit von 14:45 Uhr - 15:30 UhrBreitenthalAm
Sportplatz (beim Sportheim)in der Zeit von 16:00 Uhr - 16:45
Uhr
Zu den Problemabfällen gehören insbesondere:Pflanzen- und
Schädlingsbekämpfungsmittel, ölhaltige Abfälle, Säuren, Laugen,
Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, lösemittelhaltige
Abfälle und Substanzen, flüssige Altfarben und Lacke,
Desinfektionsmittel, Holz-schutzmittel, Laborchemikalien und Gifte
im engeren Sinne, Abfälle mit Quecksilber, Quecksilberoxidbatterien
und sons-tige Batterien, PCB-haltige Kleinkondensatoren,
Haushalts-reiniger, Spraydosen und Feuerlöscher.Die Höchstmenge pro
Anlieferer beträgt 60 kg bzw. 60 Liter.Es gilt an allen
Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Günzburg die Maskenpflicht
mit FFP2-Maske und der Min-destabstand von 1,5 m ist
einzuhalten.Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter
Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter
kaw.landkreis-guenzburg.de
Die Terminreservierung reduziert Wartezeiten beim
Blut-spendetermin, schafft Verbindlichkeit, und ist eine wertvolle
Unterstützung des bestehenden Hygienekonzepts. Interes-sierte
reservieren sich mit einem Link unter Angabe ihres Namens und ihrer
Spendernummer ihren Wunschtermin. Erstspenderinnen und Erstspender
können sich mit ihrem Namen, dem Geburtsdatum und ihrer
E-Mailadresse einen Termin buchen.Der entsprechende Link bzw.
QR-Code findet sich im Rah-men unserer Termin-Kommunikation in den
Einladungen, bei der Terminsuche auf der Homepage, in der
Blutspende-App sowie auf Plakaten und Flyern.Alle
Blutspendetermine, für die eine Terminreservierung vorab
erforderlich ist, sind mit dem Hinweis „Bitte Termin reservieren!“
gekennzeichnet.Eine Online-Reservierung ist 90 Tage und bis zu zwei
Stun-den vor dem Blutspendetermin möglich.Alle wichtigen
Informationen zu diesem Thema, sowie exakte Anleitungs-Schritte zur
Reservierung sind unter www.blutspendedienst.com/terminreservierung
zusam-mengefasst.Spendewillige, die ohne Terminreservierung zum
Blutspen-determin kommen, werden in der Übergangsphase
selbst-verständlich nicht weggeschickt, müssen jedoch mit länge-ren
Wartezeiten rechnen.Die geplanten Blutspende-Termine für April sind
beige-fügt und im Falle einer erforderlichen Online-Reservie-rung
gekennzeichnet.Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle
Maß-nahmen und Informationen rund um das Thema Blutspende in Zeiten
von Corona sind unter 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00
Uhr oder unter www.blutspendedienst.com tagesaktuell
abrufbar.Facebook & Instagram: @blutspendebayern.Es wird
aufgrund der aktuellen Situation dringend emp-fohlen, kurz vor dem
Blutspendetermin nochmals mit-tels genannter Möglichkeiten zu
prüfen, ob und wann der Termin stattfindet.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ÜBER DIE BLUTSPENDE IN BAYERN:Wer Blut
spenden kann:Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18.
Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Erst-spender
können bis zum Alter von 64 Jahren Blut spen-den. Das maximale
Spenderalter für Mehrfachspender ist ein Alter von 72 Jahren (d.h.
bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag). Bei Mehrfachspendern über 68
Jahren und bei Erstspendern über 60 Jahren erfolgt die Zulassung
nach individueller ärztlicher Beurteilung. Frauen können viermal,
Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spen-den. Zwischen
zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen liegen. Zur
Blutspende mitzubringen ist unbe-dingt ein amtlicher
Lichtbildausweis wie Personalaus-weis, Reisepass oder Führerschein
(jeweils das Original) und der Blutspendeausweis. Bei Erstspendern
genügt ein amtlicher Lichtbildausweis. Spendewillige mit grippalen
oder Erkältungs-Symptomen und Menschen mit direk-tem Kontakt zu
Coronavirus(SARS-CoV-2)-Erkrankten werden nicht zur Spende
zugelassen. Auf allen angebo-tenen Terminen besteht eine
unumgängliche Masken-pflicht.
Darum ist Blutspenden beim BRK so wichtig:Allein in Bayern
werden täglich etwa 2.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer
Blutspende kann bis zu drei kranken oder verletzten Menschen
geholfen werden. Eine Blutspende ist Hilfe, die ankommt und
schwerstkranken Patienten eine Überlebenschance gibt.
Der Blutspendedienst des BRK (BSD):Der BSD wurde 1953 vom
Bayerischen Roten Kreuz mit dem Auftrag gegründet, die Versorgung
mit Blutprodukten in Bayern sicherzustellen.
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 3 - Nr. 7/21
Anmeldung zur 5. Klasse am Albertus-Gymnasium Lauingen
Ab sofort ist die Online-Anmeldung zur 5. Klasse auf unserer
Homepage www.albertus-gymnasium.de unter Online Anmeldung
möglich.Buchen Sie auf unserer Homepage auch Ihren persönli-chen
Termin zur Einschreibung.Die persönliche Einschreibung zur Aufnahme
in die 5. Klasse des Schuljahres 2021/22 findet vom 10. bis 14. Mai
2021 im Sekretariat des Albertus-Gymnasiums Lauingen statt, am
Montag, Dienstag, Mittwoch 8:00 – 13:40 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr,
am Freitag 8:00 – 13:00 Uhr. Grundschüler müs-sen das
Übertrittszeugnis mitbringen. Mittel- und Realschüler melden sich
mit dem Halbjahreszeugnis an. Außerdem sind eine Geburtsurkunde
oder das Familienstammbuch, evtl. ein Sorgerechtsbeschluss sowie
der Nachweis des Masern-schutzes vorzulegen. Die bei der
Online-Anmeldung ausge-füllten und ausgedruckten Formblätter und
die Originaldoku-mente sind ebenso mitzubringen.In Ausnahmen ist
die Anmeldung nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten
möglich.Die Anmeldung ist unabhängig davon, ob ein Probeunter-richt
erforderlich ist oder nicht. Zugleich findet auch die Vor-anmeldung
für die Offene Ganztagsschule statt.Zu Ihrer Sicherheit werden in
unseren Räumen alle notwen-digen Maßnahmen ergriffen, die im Zuge
der Corona-Epide-mie geboten sind.Sollten Sie persönlich nicht
kommen können, kontak-tieren Sie uns telefonisch (09072-953870),
per E-Mail ([email protected]) oder postalisch.
Tag der offenen Tür am Dossenberger-Gymnasium - online
Dieses Jahr findet unser Tag der offenen Tür am Samstag, den
17.04.2021 aufgrund der Coronasituation online statt.Wir laden ganz
herzlich insbesondere alle Eltern und Schü-ler/innen, die am
Übertritt in die fünfte Klasse oder an der Einführungsklasse
interessiert sind, ein, das Dossenberger-Gymnasium über unsere
Homepage kennenzulernen unter: www.dossenberger.deInformationen
speziell zum Übertritt finden Sie direkt unter:
info.dossenberger.deDer Schulleiter, Herr Lang, steht Ihnen an
diesem Tag online für persönliche Fragen zur Verfügung.Nähere
Informationen dazu stellen wir zeitnah auf die Home-page des
Dossenberger-Gymnasiums.
Anmeldung online am Dossenberger-Gymnasium
Die Voranmeldung ist elektronisch ab dem 19.4.2021 auf
SchulantragOnline über unsere Schulhomepage www.dos-senberger.de
möglich.Sie können auch gerne persönlich zur Anmeldung kom-men. Wir
bitten Sie, aufgrund der Corona-Situation, vorab einen Termin
online oder telefonisch über das Sekretariat zu buchen:Am 10.5.,
11.5. und 12.5. jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhrund am 14.5. von
8:00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat (ausgeschildert).
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Einschreibung mit:•
Das Übertrittszeugnis im Original, die Geburtsur-
kunde, den Nachweis Masernschutz und evtl. einen
Sorgerechtsbeschluss.
• Bringen Sie auch die Anmeldeblätter mit, falls Sie vorab die
Online-Anmeldung auf unserer Homepage durchge-führt haben.
Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, die im Zuge der
Corona-Pandemie notwendig sind. Sollten Sie persönlich nicht kommen
können oder wollen, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon, per
Email, per Fax oder per Post.
Die Schulleitung steht Ihnen an allen Tagen gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Interessierte Eltern und Schüler können sich auf unserer
Homepage einen Einblick in unser vielseitiges Schulleben
verschaffen.
Die gesamte Schulgemeinschaft würde sich sehr freuen, ihr Kind
ab dem neuen Schuljahr am Dossenberger-Gymnasium begrüßen zu
dürfen!
Digitale Sichtbarkeit von Kommunen und Unternehmen ist das A
& O
Digitale Angebote – Franziska Behrenz, IHK Schwaben, stellte
diese seitens der IHK vor – stünden derzeit und sicherlich
langfristig im Fokus. So bietet die IHK Schwa-ben einen Digitalen
Donnerstag als Webinar-Reihe für den Einzelhandel an,
Videomitschnitte bisheriger Webinare und eine
E-Commerce-Sprechstunde. Denn wer digital sichtbar und erreichbar
ist bzw. seine Kunden kennt, kommt besser durch die Krise. So geht
es im Förderprogramm „Innenstadt reloaded“ genau darum, die Städte
und ihre Unternehmen digital sichtbar zu machen, um Kundenbindung
und die Schulung in Sachen Einkaufserlebnis sowie Online-Checks,
Beratungen und Workshops. „Die Corona-Krise verschärfe den Druck
auf die Innenstädte. Es gilt, den Strukturwandel anzunehmen, zu
planen und zu gestalten,“ so IHK-Präsident Kopton in einer
entsprechenden Pressemitteilung. Das kom-plette Informations- und
Schulungsangebot der IHK Schwa-ben für den Handel ist zu finden auf
www.schwaben.ihk.de/handel.
Nikola Gamm, Cityinitiative Günzburg lobte das Angebot der IHK
und bestätigte die Notwendigkeit einer guten und vor allem mit
entsprechenden Bildern auch ansprechenden digitalen Sichtbarkeit
des Handels. Eine entsprechende Aktion in Günzburg kam bzw. kommt
gut an. Auch in Krum-bach ist man, so Peter Ziegler vom Gewerbe-
und Handels-verein Krumbach über die cima und mit
Gemeinschaftsan-zeigen bereits dran. In Ichenhausen wird der
Onlineauftritt der Wirtschaftsvereinigung in Zusammenarbeit mit der
Stadt aktuell neu aufgelegt, berichtet Franz Zenker von der
Wirt-schaftsvereinigung Ichenhausen. Oliver Stipar lobt die
ein-zelnen Maßnahmen vor Ort. Man müsse das Rad auch nicht immer
neu erfinden, aber es gelte, die Zeit gemeinsam sinn-voll zu
nutzen.
Areal Digital bietet Schulungen nicht nur für Gründer – für
Google MyBusiness direkt anmelden
Auch das Seminarprogramm des Digitalen Gründerzen-trums Areal
Digital dreht sich im Schwerpunkt um digitale Themen. Nicht nur für
Gründer im digitalen Bereich, son-dern ganz bewusst auch für
etablierte, eingesessene Unter-nehmen und Betriebe in klassischen
Bereichen, in denen über das Netzwerk des Areal Digital die
Digitalisierung voran getrieben werden soll bzw. ein entsprechendes
Schu-lungsangebot stattfinden.
Bereits am 31. März und 8. April informiert Alexander Koch,
Netzwerkmanager des Areal Digital über die Einrichtung von Google
MyBusiness und gibt zum entsprechenden Ein-trag Einsteigern
Hilfestellung. Denn die Regelungen und Einschränkungen in der
Corona-Pandemie treten oft kurz-fristig und örtlich begrenzt in
Kraft und die entsprechend kurzfristige Information der Kunden,
Gäste und Geschäfts-partner über Öffnungszeiten und
Serviceangebote, wie z. B. Liefer- oder Abholdienste und
Terminbuchungen ist gerade jetzt besonders wichtig. Einfach,
effektiv und kostenlosen funktioniert dies über einen Google
MyBusiness Eintrag.
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 4 - Nr. 7/21
gegebener Zeit eine Einladung zur Nachholung der persön-lichen
Identitätsprüfung, sobald die pandemische Lage es zulässt.Wichtig!
Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekom-men ein
entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren
angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst dann aktiv
werden, wenn sie angeschrie-ben werden.Ein Video zur Erläuterung
gibt es auf folgender Internet-seite:
https://www.arbeitsagentur.de/selfieident. Technische Unterstützung
bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der
Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer
0800 4 5555 01.
Schutz der persönlichen Daten garantiert„Das
Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es unseren Kundin-nen und Kunden,
rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der
Dienststelle ihre Identifizierung nachzu-holen. Der Schutz der
personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In
Kooperation mit unserem Partner-unternehmen garantieren wir eine
sichere Verarbeitung der Personendaten,“ informiert Richard Paul,
Vorsitzender der Agentur für Arbeit Donauwörth.
Prozess der Online-IdentifizierungFür die Online-Identifizierung
brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein
App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine
stabile Inter-netverbindung und drittens ein gültiges
Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronischer
Reisepass mit Chip).Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben
bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten
sie weitere Informationen zum Verfahren.Folgen Sie der
Bundesagentur für Arbeit auf Twitter
DTV-Klassifizierung – auch zum Thema Hundefreundlichkeit
Regionalmarketing bietet Klassifizierungstermine im
FrühjahrGünzburg, 25.03.2021. Betreiber von Ferienwohnungen oder
Ferienzimmern (bis 9 Betten) können ihre Unterkünfte nach den
Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) im Frühjahr
wieder klassifizieren lassen. Die Regio-nalmarketing Günzburg GbR –
Wirtschaft und Tourismus (RMG) führt die DTV-Klassifizierung im
Landkreis Günzburg als lizenzierte Tourismusorganisation durch.
Entsprechende Termine können bis spätestens 12. April 2021 gebucht
wer-den bei Carina Huch ([email protected], Tel.
08221/95-141) oder Monika Rubik ([email protected],
Tel. 08221/95-142) im Tourismusteam der RMG. Vermieter bisher
bereits klassifizierter Objekte werden von der RMG direkt
angeschrieben und auf die Notwendig-keit bzw. Möglichkeit der
Nachklassifizierung aufmerksam gemacht.
Sterne-Angebote auch für den Urlaub mit HundNeu im Angebot des
DTV ist die Pfoten-Klassifizierung, die erste bundesweite
Klassifizierung von hundefreundlichen Ferienunterkünften bzw.
„Unterkünften mit geprüftem Wau-Effekt“. Die RMG informiert
interessierte Gastgeber gerne auch über diese neue Klassifizierung,
deren Voraussetzung die allgemeine DTV-Sterneklassifizierung ist
und bietet die Durchführung im Rahmen der Klassifizierungstermine
mit an.Zum Hintergrund der neuen Klassifizierung des DTV: In
Deutschland leben rund 10 Mio. Hunde – durch den aktu-ellen
Hunde-Boom in der Corona-Zeit evtl. noch ein paar mehr. Immer öfter
entscheidet die Verfügbarkeit einer hun-degerechten Unterkunft über
die Urlaubswahl.
Wie dieser eingerichtet und aktualisiert werden kann, erfahren
Interessierte im Seminar des Areal Digital am 31. März, 16-17 Uhr
oder 8. April, 9-10 Uhr. Eine Anmeldung ist jeweils bis zum Vortag
möglich per Mail an [email protected]. Das
Seminar ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Das
Seminar richtet sich an Gründer, Gastgeber, Einzelhändler und
Restaurants.Auch in weiteren kostengünstigen und für Gründer wie
eta-blierte Unternehmen und Betriebe geöffneten Seminaren des Areal
Digital stehen digitale Themen im Vordergrund. Am 15. April, 15-17
Uhr geht es in einem Online-Seminar um „Einfache Content-Erstellung
für die eigenen Online-Kanäle“, am 4. Mai, 14-16 Uhr geht es um
„Videokonferenz, aber richtig - Tipps & Tricks für Rhetorik und
Technik“ und am 21. September – dann voraussichtlich in einem
Präsenz-seminar – um „Facebook & Instagram Ads“. Einen
Überblick und detailliertere Infos zu diesen und weiteren Seminaren
gibt es auf www.areal-digital.de/veranstaltungen.Kostenlose
Gastgeber-Schulungen nach dem Motto „maximal digital“Speziell für
Gastgeber bietet der Buchungs-Dienstleister der Regionalmarketing
Günzburg GbR – Wirtschaft und Touris-mus OBS OnlineBuchungService
unter dem Motto „maximal digital“ weitere, kostenfreie
Web-Seminarangebote an. Am 30. März geht es hier um „Die Bedeutung
von transparen-ten und vollständigen Buchungskonditionen“, am 13.
April um „Maximale Präsenz für meine Unterkunft“ und am 27. April
auch hier um Google MyBusiness und Buchungsplatt-formen. Das
komplette und umfangreiche Programm ist zu finden auf
www.online-buchung-service.de/web-seminare.Parallel zu umfänglichem
Engagement auf Anbieter- und Anwenderseite im kommunalen wie
unternehmerischen Bereich ist aber auch die ein oder andere analoge
Aktion gerade in der heutigen Zeit wertvoll. In Thannhausen, so
Helmut Wiedemann vom Wirtschaftskreis Thannhausen, habe man
Osterhasen in den Schaufenstern versteckt und im Rahmen der Aktion
gibt es Kinokarten zu gewinnen. Der Blick auf den lokalen Handel
und nach vorn, so zeigt diese Aktion, ist wichtig.
Identifizierung ohne Behördengang
Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglichViele
Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit konnten seit Beginn der
Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf
Arbeitslosengeld stellen. In diesen Fällen ist eine eindeutige
Identitäts-feststellung der Antragstellenden nicht möglich. Diese
muss aber zwingend nachträglich erfolgen. Dafür steht ab sofort das
freiwillige Online-Verfahren „Selfie-Ident“ zur Verfügung.Wenn eine
Kundin bzw. ein Kunde erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld
bei der Agentur für Arbeit stellt, hat grundsätzlich eine
Identitätsprüfung stattzufinden. Die Prü-fung ist anhand geeigneter
Nachweise (in der Regel Perso-nalausweis oder Pass mit
Meldebestätigung) vorzunehmen und dient auch dazu,
Leistungsmissbrauch zu vermeiden. Diese Identitätsprüfung kann auch
online erfolgen und dient in erster Linie dazu, persönliche
Vorsprachen so gering wie möglich zu halten.Deshalb bietet die
Agentur für Arbeit das sogenannte „Sel-fie-Ident-Verfahren“ an.
Damit kann die notwendige Identi-tätsprüfung ohne persönliches
Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang
erfolgen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist
freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die
Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten sich
Kun-dinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 5 - Nr. 7/21
im Vermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben auf €
2.615.800festgesetzt.
§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf € 519.700festgesetzt.
§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionen undInvestitionsfördermaßnahmen im Vermö-genshaushalt
wird auf 550.000 € festgesetzt.
§ 4
1) BetriebskostenumlageEine Betriebskostenumlage wird nicht
erhoben.
2) InvestitionsumlageEine Investitionsumlage wird nicht
erhoben.
§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 443.700
festgesetzt.
§ 6Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2021 in
Kraft.Pfaffenhofen a. d. Roth, den 11.02.2021Zweckverband zur
Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“Pfaffenhofen a. d. Rothgez.Dr.
Sebastian SparwasserZweckverbandsvorsitzender
II.Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 10.02.2021, Az:
21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssat-zung und Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021 geneh-migt wurden.
III.Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen
wei-teren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekannt-machung
einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in
der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffen-hofen a. d. Roth, Kirchplatz 6,
89284 Pfaffenhofen a. d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.
HundekotVerteilt über das Gemeindegebiet wurden im vergangenen
Jahr diverse Hundetoiletten aufgestellt und seitdem gut angenommen.
Leider gibt es aber nach wie vor Hundehal-ter, die der Pflicht, die
Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen, nicht
nachkommen.Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar! Zahlreiche
winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsoh-len
weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden.Deswegen die
dringende Bitte an alle Hundehalter:Beseitigen Sie den Kot Ihres
Tieres!Alle Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen danken.Alle
Hundebesitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf
öffentlichen Straßen und Wegen, Gehwegen, in Grünan-lagen etc.
umgehend zu beseitigen.Gleiches gilt natürlich auch für
Hinterlassenschaften auf frem-den privaten Grundstücken. Die
gefüllten Kotbeutel sind über den Hausmüll, bzw. die Hundetoiletten
zu entsorgen.Zuwiderhandlungen werden gemäß der geltenden
Ver-ordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen mit einer
Geldbuße belegt.
Der Trend zum Urlaub mit dem Hund in Deutschland ist
ungebrochen. Da es eine bundesweite Klassifizierung auf dem
deutschen Markt bisher nicht gab, haben sich die
Kooperationspartner DeineTierwelt, Glücksburg Consulting AG (GLC)
und DTV entschieden, die Klassifizierung hunde-gerechter
Unterkünfte in Deutschland umzusetzen. Nähere Informationen zur
Pfoten-klassifizierung gibt es auf www.pfoten-klassifizierung.de
oder bei der RMG.
Bekanntmachungender Gemeinde Kötz
Öffentliche GemeinderatssitzungBekanntmachung der TagesordnungAm
Dienstag, 13.04.2021, um 20:00 Uhr findet im AL-KO Schulungszentrum
die Sitzung des Gemeinderates Kötz mit folgender Tagesordnung
statt.
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Sitzung vom 02.03.2021
2 Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Anregun-gen von Bürgern aus der
frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung zum Bebauungsplan „Bauhof
Kötz“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung
3 Vorstellung naturschutzfachliches Konzept4 Beratung und
Beschlussfassung zum Erlass einer Pla-
katierungsverordnung für die Gemeinde Kötz5 Vorstellung des
Vitalitätschecks als Instrument der
räumlichen Fachplanung in der Ländlichen Entwick-lung
6 Zweckverband „Hallenbad Nord“ - Wirtschaftsplan 2021,
Haushaltssatzung 2021
7 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplans
„Auf der Bleiche - 5. Änderung - Wohnanlage mit Pflegewohnungen“
der Stadt BurgauBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffent-licher Belange
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sit-zung
9 Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.Gemeinde
Kötz, 31.03.2021Sabine Ertle,1. Bürgermeisterin
I. Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
„Rauher-Berg-Gruppe“(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2021Auf Grund der Verbandssatzung und der
Art. 41 u. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wirdim
Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben auf €
2.662.400und
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 6 - Nr. 7/21
Renates Getränkequelle unddem Schreibwarengeschäft Hüftlein.• in
Kleinkötz bei:der Bäckerei Seif,der Molkerei Gast undGeigers
Dorfladen.Bitte bewahren Sie das Sammelgut solange für uns auf und
geben Sie Ihre Kleiderspende nicht in die aufgestellten Behälter in
den Ortsteilen.Von den Erlösen dieser Organisationen fließt leider
kein Cent in unsere Gemeinde zurück.Auch im Namen unserer
Kindergärten bedanken wir uns schon im Voraus für Ihre
Unterstützung.Herzlichen Dank!Ihre Kolpingsfamilie
Bekanntmachungender Gemeinde Bubesheim
Öffentliche GemeinderatssitzungBekanntmachung der TagesordnungAm
Montag, 19.04.2021, um 19:00 Uhr findet im Bür-gerhaus Bubesheim
die Sitzung des Gemeinderates Bubesheim mit folgender Tagesordnung
statt.
1 Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
Sitzung vom 15.03.2021
2 Aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise Grundstück
Flur- Nr. 232
3 Beratung und Beschlussfassung Beitritt zum Zweck-verband
kommunaler Wohnungsbau
4 Parksituation im Gemeindegebiet5 Antrag auf Vorbescheid zum
geplanten Bebauungs-
plan Ausweisung Sondergebiet Photovoltaik6 Beratung und
Beschlussfassung Abschluss Bauleis-
tungsversicherung Neubau Wasserhaus7 Aufgabenliste8 Bekanntgabe
der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sit-
zung9 Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.Gemeinde
Bubesheim, 31.03.2021Gerhard Sobczyk1. Bürgermeister
Darüber hinaus stellen Verunreinigungen von landwirt-schaftlich
genutzten Flächen durch Hundekot ebenfalls Ordnungswidrigkeiten
gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 Bay-NatSchG dar.VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
KÖTZ- Ordnungsamt -
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Umstufung von Ortsstraßen gemäß Art. 7 BayStrWGDer Gemeinderat
hat die Umstufung folgender Straße zu einem öffentlichen Feld- und
Waldweg beschlossen:
Name Gemark. Flur-Nr. Anfang Ende LängeIndustrie-straße
Kleinkötz 627/0 Tlfl. Fl.Nr. 568süd-östlich
Einmün-dung B16(Fl.Nr. 627/0)
350 m
Mit Verfügung der Gemeinde Kötz vom 10.11.2016 wird diese
Straßen zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet und behält
damit die Eigenschaft einer öffentli-chen Straße (Art. 7, Art. 3
Abs. 1 Nr. 4, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayStrWG).Die Straße ist
nicht voll ausgebaut. Träger der Straßenbau-last ist die Gemeinde
Kötz.Die Umstufung wird zwei Wochen nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung wirksam.Die Widmungsverfügung kann in der Zeit
von
Montag, 12.04.2021 bis Montag, 26.04.2021im Rathaus der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Obere Dorf-str. 3a, 89359 Kötz,
Steueramt, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden
eingesehen werden.Kötz, 29.03.2021
Sabine Ertle1. Bürgermeisterin
Allgemeines
Kolpingsfamile Kötz / Kindergärten St. Josef, Großkötz und St.
Nikolaus, Kleinkötz
Helft uns helfen!Kleidersammlung Frühjahr 2021Wir sammeln wieder
Kleider sowie gut erhaltene Schuhe (zusammen gebunden) in den
Ortsteilen:Großkötz - Kleinkötz - Ebersbacham Samstag, den 17.
April 2021, ab 08.00 Uhr.Der Reinerlös kommt unseren beiden
Kindergärten und einem kirchlich - sozialen Zweck im Ort zugute.Die
Kleidungsstücke und Schuhe werden aussortiert und auch
wiederverwendet.Sammeltüten liegen für Sie ab dem 06. April 2021 an
folgen-den Stellen bereit:• in Großkötz bei:der Apotheke am
Dorfplatz,der Bäckerei Weindl,
-
Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 7 - Nr. 7/21
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Betei-ligten beigefügt
werden.Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben keine
auf-schiebende Wirkung, d. h., trotz der Einlegung eines
Rechtsbehelfs ist die Steuer termingerecht zu bezahlen (§ 80 Abs. 2
VwGO). Beim Bayer. Verwaltungsgericht Augs-burg kann die Anordnung
der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Der Antrag ist
grundsätzlich erst dann zulässig, wenn die Gemeinde Bubesheim oder
das Land-ratsamt Günzburg einen Antrag auf Aussetzung der
Vollzie-hung ganz oder zum Teil abgelehnt hat; Ausnahmen sind in §
80 Abs. 6 Satz 2 VwGO geregelt.Das Widerspruchs- bzw.
Klageverfahren ist kostenpflichtig. Ist der Widerspruch bzw. die
Klage insgesamt erfolgreich, trägt der Widerspruchs- bzw.
Klageführer jedoch keine Kosten.Der Widerspruch bzw. die Klage soll
begründet werden. Wird ein Widerspruch bzw. eine Klage ohne
Begründung eingereicht, kann über den Widerspruch bzw. die Klage
binnen kurzer Frist nach Aktenlage entschieden werden.Hinweise zur
Rechtsbehelfsbelehrung:Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Aus-führung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.6.2007 (GVBI
Nr. 13 vom 29.06.2007, S. 390) wurde im Bereich des
Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchs-verfahren, das
eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und
unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten
eines Bescheides setzt die unmittelbare Klageerhebung die
Zustimmung aller Betroffenen voraus.Eine Einlegung eines
Rechtsbehelfes per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und
entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur
elektronischen Einlegung von Rechts-behelfen entnehmen Sie bitte
der Internetpräsenz der Bayeri-schen Verwaltungsgerichtsbarkeit
(www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen
zum Ver-waltungsgericht seit 1.7.2004 grundsätzlich ein
Gebühren-vorschuss zu entrichten.Durch die Einlegung eines
Rechtsbehelfs wird die Wirksam-keit des Bescheides nicht gehemmt,
insbesondere die Ein-ziehung der angeforderten Steuer nicht
aufgehalten.Bubesheim, den 29.03.2021Gerhard Sobczyk1.
Bürgermeister
Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2021
Grundsteuer 2021Die Hebesätze der Grundsteuer A und der
Grundsteuer B sind für das Kalenderjahr 2021 auf 320 v. H.
festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine
Ände-rung eingetreten, so dass auf die Erteilung von
Grundsteu-erbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet
wird.Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrund-lage
(Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht
geändert haben, wird deshalb durch diese öffentli-che
Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteu-ergesetzes vom
7.8.1973 (Bundesgesetzblatt l S. 965) die Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2021 auf den Betrag des letzten, dem
Grundsteuerpflichtigen bekannt gegebenen Grundsteuerbescheides
festgesetzt.Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt
erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten
Vierteljah-resbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August
und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der
Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch
gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli
2021 fällig.Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder
ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden
Änderungsbescheide erteilt.Der zuletzt erteilte Grundsteuerbescheid
(sowie der Grund-steuermessbescheid) kann im Rathaus der
Verwaltungsge-meinschaft Kötz, OT Großkötz, Obere Dorfstr. 3 A,
89359 Kötz während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser
Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichten die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.
RechtsbehelfsbelehrungGegen die Steuerfestsetzung kann binnen
eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch (Nr. 1) oder
unmittel-bar Klage (Nr. 2) erhoben werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:Der Widerspruch ist
schriftlich (ein einfaches E-Mail ohne elektronische Signatur
entspricht nicht der Schriftform) oder zur Niederschrift bei der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz, einzulegen. Sollte über den
Widerspruch ohne zureichen-den Grund in angemessener Frist sachlich
nicht entschie-den werden, so kann Klage bei dem Bayerischen
Verwal-tungsgericht Augsburg in 86152 Augsburg, Kornhausgasse 4
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.Die Klage kann nicht
vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs
erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles
eine kürzere Frist geboten ist.Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten (die Gemeinde Bubesheim) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten.Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit-tel
sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden.Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:Die Klage ist beim
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augs-burg, Kornhausgasse 4, 86152
Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten (die Gemeinde Bubesheim) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten.
Impressum
Amtsblattder Verwaltungsgemeinschaft Kötz
und der Mitgliedsgemeinden Kötz und Bubesheim
Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kötz erscheint
14-täglich jeweils freitags in den geraden Wochen und wird an alle
erreichbaren Haushalte des Verbreitungs gebietes verteilt.–
Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Großkötz, Obere Dorfstraße 3A,
89359 Kötz, Telefon 08221/2070-0, Telefon (08221) 2070-0, E-Mail:
[email protected], www.vg-koetz.de vertreten durch den
Gemeinschaftsvorsitzenden
Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße
1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0– Verantwortlich für den
redaktionellen Teil: Die Gemeinschaftsvorsitzende der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz,
Sabine Ertle, Großkötz, Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz für den
Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.– Im
Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von €
0,40
zzgl. Versandkostenanteil.Für Textveröffentlichungen gelten
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete
Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für
Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für
nicht gelie-ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar
gefordert werden. Weitergehende Ansprü-che, insbesondere auf
Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 8 - Nr. 7/21
Das Pfarrbüro Großkötz ist telefonisch erreichbar:Dienstag von
9.00 Uhr bis 11.00 UhrDonnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrTel.-Nr.
08221/6403Fax-Nr. 08221/399502E-Mail:
[email protected]
Es wurden keine Messintentionen weggeschickt.
Gottesdienstordnung
Pfarreiengemeinschaft Leipheim-Großkötz
Samstag, 10.04.2021L 17.00 Rosenkranz u. BeichtgelegenheitL
17.30 SonntagvorabendmesseK 19.00 Sonntagvorabendmesse (Ferdinand
Kraus u.
Angeh.)(für die armen Seelen) (Anna Bergbreiter u. Anna Mohr)
Opfer für unsere Kirche
Sonntag, 11.04.2021 – 2. Sonntag der Osterzeit – Weißer SonntagL
08.30 PfarrgottesdienstG 09.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere
KircheL 10.00 Evang. GottesdienstB 10.30 Pfarrgottesdienst (Lorenz
u. Berta Linder) (JM
Ottilie Stockinger) Opfer für unsere KircheDienstag, 13.04.2021
– Hl. Martin I.L 14.15 Hl. Messe im Rummelsberger StiftMittwoch,
14.04.2021K 19.00 Hl. MesseDonnerstag, 15.04.2021L 10.00
FrauenmesseG 19.00 Hl. MesseFreitag, 16.04.2021B 19.00 Hl. Messe
(Katharina Schleicher m. Eltern)
(Rudolf Ritter) (f. Verst. der Fam. Börger) (f. Verst. der Fam.
Brunner)
Samstag, 17.04.2021L 17.00 Rosenkranz und BeichtgelegenheitL
17.30 Sonntagvorabendmesse (Stefan Splesnialy,
Eltern, Geschwister und verst. Ang. Richard, Maria Oslizlo,
Geschwister u. verst. Ang.)
B 19.00 Sonntagvorabendmesse (Stiftsm. Johann u. Therese Gossner
u. Söhne Anton u. Stefan) (JM Adalbert Eisele) Opfer für unsere
Kirche
Sonntag, 18.04.2021 – 3. Sonntag der OsterzeitK 08.30
Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheL 09.30 PfarrgottesdienstG
10.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere KircheDienstag,
20.04.2021L 14.15 Evang. Gottesdienst im Rummelsberger
StiftMittwoch, 21.04.2021 – Hl. Konrad von Parzham, Hl. AnselmK
19.00 Hl. MesseDonnerstag, 22.04.2021L 10.00 FrauenmesseG 19.00 Hl.
Messe (Lorenz u. Maria Holl, Marianne
Hegele, Manfred Hegele, Theresia Burkard;)Freitag, 23.04.2021 –
Hl. Adalbert, Hl. GeorgB 19.00 Hl. Messe (Stiftsm. Peter u. Anni
Egger m. Kinder)
Allgemeines
Musikverein Bubesheim 1996 e.V.Neufassung SatzungAufgrund der
Neufassung der Satzung des Musikver-eins Bubesheim muss diese bei
einer Mitgliederversamm-lung per Neubeschluss genehmigt werden,
sobald es die Corona-Situation zulässt. Die Neufassung der Satzung
liegt ab sofort, während der Amtsstunden von Bürgermeister Gerhard
Sobczyk, zur Einsicht aus.Für den Musikverein BubesheimDie
Vorstandschaft
Kath. Kinderhaus St. Anna BubesheimOstergrüße aus dem
Kinderhaus
Alles Gute, nur das Beste gerade nach dem Osterfeste!Das Team
vom Kinderhaus wünscht Herrn Pfarrer Rauch,
Herrn Bürgermeister Sobczyk, allen Unterstützern, Sponso-ren,
Helfern, der Kirchenverwaltung, der Gemeinde, unse-ren Lesedamen,
Hausmeistern, Reinigungskräften, dem
Elternbeirat und natürlich allen Eltern & Kindern
nachträg-lich ein schönes Osterfest!
Wir haben es uns im Kinderhaus mit selbst gebackenen Hasen und
bunten Eiern, die uns der Elternbeirat
gesponsert hat, gemütlich gemacht :-)
Kirchliche Nachrichten
Pfarreiengemeinschaft Leipheim-Großkötz
St. Paulus, LeipheimSt. Peter und Paul, GroßkötzSt. Nikolaus,
KleinkötzMariä Geburt, Bubesheim
Das Pfarrbüro Leipheim ist telefonisch erreichbar:Dienstag von
9.00 Uhr bis 11.00 UhrDonnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 UhrTel.-Nr.
08221/71962Fax-Nr. 08221/9156660E-Mail:
[email protected]
-
Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 9 - Nr. 7/21
Sonntag 11.04. Quasimodogeniti10.00 Uhr Gottesdienst wird auch
im Livestream auf
YouTube übertragen. Den Link werden Sie auf unserer Homepage
unter www.guenzburg-evangelisch.de finden.Den Link werden Sie auf
unserer Homepage unter www.guenzburg-evangelisch.de finden.Pfarrer
Frank BienkEvang. Auferstehungskirche Günzburg
18.00 Uhr Regionaler Jugendgottesdienst in LeipheimSt. Veit
Kirche Leipheim
Samstag 17.04.09.00 Uhr Stille Zeit mit Gott
Jeder für sich schenkt Jesus seine Zeit im Stil-len, lässt
seinen Alltag hinter sich & kommt vor Gott zur Ruhe.Erika
KontEvang. Auferstehungskirche Günzburg
Sonntag 18.04. Misericordias Domini09.00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Frank BienkEvang. Versöhnerkirche Offingen
10.00 Uhr Gottesdienst wird auch im Livestream auf YouTube
übertragen. Den Link werden Sie auf unserer Homepage unter
www.guenz-burg-evangelisch.de finden.Pfarrer Frank BienkEvang.
Auferstehungskirche Günzburg
18.00 Uhr GottesdienstPfarrer Frank Bienkkath. Kirche „St. Peter
und Paul“ in Großkötz
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ...............................
116117Notarzt u. Rettungsdienst u. Feuerwehr .....................
112
Apothekendienst am Wochenende10.04.2021Apotheke im Ärztehaus,
Ludwig-Heilmeyer-Str. 4,89312 Günzburg11.04.2021Apotheke Offingen,
Lüßhofstr. 2, 89362 OffingenGüssen-Apotheke, Von-Richthofen-Str.
18,89340 Leipheim17.04.2021Apotheke im Gesundheitszentrum,
Karlstraße 45,89129 LangenauMarien-Apotheke, Kaeppelestr. 13, 89331
Burgau18.04.2021Obere Apotheke am Günzburger Markt, Marktplatz
7,89312 Günzburg
Samstag, 24.04.2021 – Hl. Fidelis von SigmaringenL 17.00
Rosenkranz und BeichtgelegenheitL 17.30 Sonntagvorabendmesse (zum
Geb. für Edgar
Mayer)(Theresia und Michael Gay und Eltern)
K 19.00 Sonntagvorabendmesse Opfer für unsere KircheSonntag,
25.04.2021 – 4. Sonntag der OsterzeitG 08.30 Pfarrgottesdienst
Opfer für unsere KircheB 09.30 Pfarrgottesdienst Opfer für unsere
KircheL 10.30 Pfarrgottesdienst (Erna und Josef Groh)
Pfarreiengemeinschaft Ichenhausen
Filialkirche St. Johannes EbersbachSamstag, 10.04.19.00 Uhr Hl.
Messe in der Pfarrkirche Deubach
(mit Anmeldung)Mittwoch, 14.04.19.00 Uhr Hl. Messe in der
Pfarrkirche Deubach
(ohne Anmeldung)Sonntag, 25.04. 4. SONNTAG DER OSTERZEIT09.00
Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Deubach
(mit Anmeldung)
Änderungen vorbehalten
Informationen für die PfarreiengemeinschaftFür die nächste
Gottesdienstordnung bitten wir
um ihre Anmeldung der Messintentionenbis zum 15.04.2021³ ³ ³ ³ ³
³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³
Die Gottesdienstteilnahme an den VAM-, Sonn- und
Fei-ertagsmessen ist weiterhin nur mit vorheriger telefoni-scher
Anmeldung im Pfarrbüro in Ichenhausen zu den Bürozeiten möglich.Für
die Werktagsgottesdienste ist keine vorherige Anmeldung
erforderlich. Die Gottesdienstbesucher müssen Vorort in Listen
eingetragen werden.Bitte achten Sie auf den Mund- und Nasen-Schutz
(FFP2-Maske) auch während des Gottesdienstes.
Sie erreichen uns unter Tel. 08223 / 96 18 20 an folgenden
Tagen:Montag + Freitag 8.30–11.30 hDienstag + Donnerstag 8.30–11.30
h + 15.00–17.30 hMittwoch geschlossen
Aufgrund der aktuellen Lage ist das Pfarrbüro für Besucher
geschlossen! Termine für dringende Notfälle sind nur
nach telefonischer Absprache möglich.
Evangelische Gottesdienste
Termine vom 09.04.21 bis 22.04.21Samstag 10.04.09.00 Uhr Stille
Zeit mit Gott
Jeder für sich schenkt Jesus seine Zeit im Stil-len, lässt
seinen Alltag hinter sich & kommt vor Gott zur Ruhe.Erika
KontEvang. Auferstehungskirche Günzburg
-
Amtsblatt Kötz • Freitag, 9. April 2021 - 10 - Nr. 7/21
Erreichbarkeit in der VerwaltungsgemeinschaftRauher-Berg-Gruppe
Herr Klinger ............ 0160/5355216Abwasserverband „Unteres
Günztal“(Kläranlage)
...................................................
08221/4765Wasserwart BubesheimHerr Oberauer
............................................... 08221/6780R a t h a
u s K ö t z .....................................
08221/20700Bürgermeisterin Ertle ................................
08221/2070-29Handy
......................................................
0151/50107107Termine mit Frau Bürgermeisterin Ertle sind auch
außer-halbder Rathausöffnungszeiten möglich.R a t h a u s Bubesheim
.............................. 08221/4353Bürgermeister Sobczyk
.................................. 08221/4353Handy
........................................................
0172/1688472Termine mit Herrn Bürgermeister Sobczyk sind
ebenfallsaußerhalb der Rathausöffnungszeiten
möglich.GeschäftsleitungFrau Hartmann
.......................................... 08221/2070-24BauamtHerr
Kling .................................................
08221/2070-22Frau Briegel
..............................................
08221/2070-23Vorzimmer/RentenFrau Dreßen
..............................................
08221/2070-21EinwohnermeldeamtFrau Neuer Gudrun
.................................. 08221/2070-11Frau Neuer Monika
...................................
08221/2070-12Standesamt/RentenFrau Stanger
.............................................
08221/2070-13KämmereiFrau Quenzer
............................................
08221/2070-19BeitragswesenFrau Ruby
.................................................
08221/2070-17KasseHerr Stolz
..................................................
08221/2070-16SteueramtFrau Mainik
............................................... 08221/2070-14Frau
Münz .................................................
08221/2070-15ÖffnungszeitenTermine sind in dringenden Fällen auch
außerhalb der Amtsstunden nach vorheriger telefonischer Rücksprache
möglich.Landratsamt Günzburg-Müllabfuhr/Sperrmüll
............................... 08221/95456
Ihr Gebietsverkaufsleiter vor Ort
Alfred WallonMobil: 0151 15236001
Tel.: 0821 [email protected]
Ihr Regionalverkaufsleiter
Josef MayrMobil: 0177 9159856
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Mehrere Millionen schwerst arthrosebetroffene Menschen in
Deutschland besitzen bereits ein künstliches Gelenk und jährlich
kommen weitere 400.000 hinzu. Immer handelt es sich dabei um eine
große Operation. Was kann der Patient selbst zum Gelingen
beitragen? Was kann er tun, um Komplikationen zu vermeiden? Und
mehr noch, was muss man wissen, um selbst alles für eine möglichst
lange Haltbarkeit des neuen Gelenks zu tun? Zu diesen und
vielen
anderen wichtigen Fragen bei Arthrose gibt die Deutsche
ArthroseHilfe hilfreiche praktische Tipps, die jeder kennen sollte.
Eine Sonderausgabe ihres Ratgebers „Arthrose Info“ kann kostenlos
angefordert werden bei: Deutsche ArthroseHilfe e.V., Postfach 1105
51, 60040 Frankfurt/M. (bitte gerne eine 0,70€Briefmarke für
Rückporto beifügen) oder auch per EMail an [email protected]
(bitte auch dann die vollständige postalische Adresse mit
angeben).
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