BEW Essen, 24.05.2012 www.ingenieurbuero-feldwisch.de Folie 1 Bodenschutz in der Bauleitplanung – Erfahrungen eines Bodengutachters – 1. Rechtliche Grundlagen 2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung - Flächen- bzw. Bodenverbrauch (Quantitative Ziele) - Schutzwürdige Böden (Lenkungsziele bzw. qualitative Ziele) - Umgang mit Boden(aushub) - bodenbezogene Kompensation 3. Fazit / Empfehlungen Dr. Norbert Feldwisch Ingenieurbüro Feldwisch Karl-Philipp-Straße 1 51429 Bergisch Gladbach Tel. 02204-4228-50 [email protected]www.ingenieurbuero-feldwisch.de
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Bodenschutz in der Bauleitplanung– Erfahrungen eines Bodengutachters –Bodenschutz in der Bauleitplanung– Erfahrungen eines Bodengutachters –
1. Rechtliche Grundlagen
2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung- Flächen- bzw. Bodenverbrauch (Quantitative Ziele) - Schutzwürdige Böden (Lenkungsziele bzw. qualitative Ziele)- Umgang mit Boden(aushub) - bodenbezogene Kompensation
Raumordnung nachhaltige Raumentwicklung mit Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
• § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 8: Freiraum- und Bodenschutz sind Grundsätze der Raumordnung.
Landesentwicklungsplan• Ziel B.III.1.3: Schutz land-/forstwirtschaftlich genutzter Böden im Interesse der
Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen
Bauleitplanung Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde• § 1a BauGB:
Verpflichtung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden• § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB:
Belange u. a. des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen• § 2 Abs. 4 BauGB: Umweltprüfung für unterschiedliche Planungsebenen• § 202 BauGB: Schutz des Mutterbodens
Bodenschutz Schutz oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen• § 1 BBodSchG: … die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder
wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, … und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
• § 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen• § 4 Abs. 1 BBodSchG: Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu
verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.• § 7 BBodSchG: Die … [Pflichtigen] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das
Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, … . Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der … Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Boden-veränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies … verhältnismäßig ist.
• § 12 Abs. 8 BBodSchV (Bodenschutz beim Auf- und Einbringen): Von dem Auf- und Einbringen von Materialien sollen Böden, welche die Bodenfunktionen … im besonderen Maße erfüllen, ausgeschlossen werden.
• § 1 LBodSchG: Böden sind besonders zu schützen, welche die natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen … in besonderem Maß erfüllen.
Landschafts- bzw. Naturschutzrecht• § 2 Abs. 1 Nr. 3 LG NRW: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen
Abfallrecht / Bodenschutz / GewässerschutzVerwertung von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen
• LUA Merkblatt 44 Verwertung von Bodenmaterial auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht nach § 12 BBodSchV
• Verwertererlassehttp://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/mineralabfaelle/index.php- Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungs-
aschen im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im
Straßen- und Erdbau- Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-
Baustoffe) im Straßen- und Erdbau- Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im
Straßen- und Erdbau- Hinweise zur Probenahme und Analyse von güteüberwachten mineralischen Stoffen- Erlass vom 6. September 2005 zur "Ausschreibungen von mineralischen Stoffen bei
FazitStark variierender (visuell im Luftbild erkennbarer) Flächenverbrauch durch WKA (Spannweite: 50-6.600 m²; Durchschnitt: ca. 1.500 m²).Kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Anlagengröße / Standorteigenschaften und Flächenbedarf erkennbar!Inanspruchnahme von Fläche bzw. Böden kann durch eine gezielte Planung vermindert werden.
• 251 WKA ausgewertet• Verschiedene
Regionen und Anlagengrößen
Quelle: Praktikumsarbeit von Judith Braun beim Ingenieurbüro Feldwisch 2012
• BodenfunktionskartenVortragsfolien der Veranstaltungen der vergangenen Jahre*Methodendokumentation des Geologischen Dienstes NRWVeröffentlichung: Feldwisch, N., H. Neite, J. Düntgen (2011): Grundlagen und Anwendungsbeispiele von Bodenfunktionskarten in Nordrhein-Westfalen. Zeitschrift Bodenschutz, Heft 02/2011, S. 37-46.
• Altlastenkataster / BodenbelastungskartenAltlasten werden in der BLP routinemäßig berücksichtigt, flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen nicht immer. Hierzu können BBK herangezogen werden.
Derzeit wird hochwertiges Bodenmaterial häufig in technischen Bauwerken, Lärmschutzwällen etc. „verkippt“.
Hochwertige Verwertungsalternativen sind anzustreben wie z. B.– Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten in Garten-
und Grünflächen innerhalb des B-Plans. (Auf baulich beeinträchtigten Böden sind Bodengefügeschäden durch Tieflockerungen zu beseitigen bevor Mutterboden aufgetragen wird.)
– Verbesserung natürlicher Bodenfunktionen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durch Auftrag von bis zu 20 cm mächtigen Mutterboden(Potenziell geeignete Flächen: Erosionsflächen, extrem stark versauerteWaldböden etc.)
– Sanierung / Sicherung von großflächigen Schadstoffanreicherungen durch Bodenauftrag
– Bodenbörsen können Angebot und Nachfrage koordinieren.
1. Daten, Methoden, Konzepte und Maßnahmen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung stehen in ausreichender Auswahl und Qualität zur Verfügung.
2. Vollzugsdefizite könnten durch konkrete Vollzugshilfen des Landes zur Bewertung von Bodenfunktionen und Eingriffen in Böden sowie zur bodenbezogenen Kompensation abgebaut werden.
3. Die Träger der Bauleitplanung sollten eigenständige und nachprüfbare Ziele zur Reduzierung des Flächen- und Bodenverbrauchs beschließen.
4. Das Land könnte die Kommunen durch die landesweite einheitliche Ermittlung von Indikatoren zum Flächenverbrauch unterstützen, um effiziente und flächensparende Planungen zu fördern.
5. Die Anforderungen des Bodenschutzes können auf Baustellen zumeist nur durch eine bodenkundliche Baubegleitung wirksam und effektiv gewährleistet werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Die Folien können unter folgender Adresse herunter geladen werden:http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/pdf/Feldwisch_BEW_120524.pdf
Weitere Informationen zum Bodenschutz:http://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/bodenschutz.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/bodenfunktionen.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/boden_in_der_eingriffsregelung.htmhttp://www.ingenieurbuero-feldwisch.de/kommunaler_bodenschutz.htm