-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuernWeniger Steuern – mehr Geld!
Ausgabe 09 | 2012
Liebe Steuer-Sparer!
Haben Sie auch die Aufforderung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung
Ihres Finanzamts erhalten? Jetzt, im Oktober, wenn die Tage kürzer
wer-den als die Nächte, fällt es leichter den Abend mit den
Steuerunterla-gen zu verbringen. Damit Sie sich schnell und kompakt
über Wer-bungskosten informieren können, haben wir in dem Beitrag
„Das 1X1 der Werbungskosten“ das Wesent-liche für Sie
zusammengestellt. Dem Thema Berufskleidung wurde ein eigener
Beitrag gewidmet. Er beantwortet alle Fragen zum steuerlichen
Ansatz der Kosten für Kleidung bis hin zu den Kosten für
Reinigung.
Für diejenigen, die bereits Post von Ihrem Finanzamt erhalten
haben oder auf Post warten, gibt der Beitrag: „Bescheid mit
Fehlern“ einen Überblick, wie Sie sich gegen einen fehlerhaften
Bescheid wehren können.
Herzliche Grüße Ihre
Monika Stuart-Houghton
➜ T O P - T H E M A | A L L E S T E U E R Z A H L E R
E D I T O R I A L
Bescheid mit Fehlern – Wie Sie jetzt handeln solltenAlle Wege
führen nach Rom, doch nicht alle zu einem geänderten Bescheid.
Damit aus Ihrem Bescheid mit Fehler ein Bescheid ohne Fehler wird,
gilt es den richtigen Weg für eine Änderung zu wählen. Da ein
Bescheid nicht ewig geändert werden kann, sollten Sie bald tätig
werden.
Sobald Sie Post von Ihrem Finanzamt erhalten, lohnt es sich in
vielen Fällen die Zahlen zu prüfen. Es ist nicht immer leicht,
Fehler des Finanzamts zu finden. Einfacher ist es, wenn Sie die
Berechnung Ihrer Steuer des Finanzamts mit der Berechnung Ihrer
Soft-ware vergleichen. WISO Steuer-Sparbuch hat Ihre Steuerlast
berechnet. Stimmen die Zahlen überein müssen Sie grundsätzlich
nicht tätig werden.
Die Einspruchsfrist
Falls Sie zu den Betroffenen gehören, die tätig werden sollten,
beachten Sie die Ein-spruchsfrist. Sie beträgt einen Monat, nachdem
Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Bekannt gegeben ist Ihnen
der Bescheid, wenn er in Ihrem Briefkasten gelan-det ist. Da dies
nicht zu kontrollieren ist, gilt der Bescheid grundsätzlich am
dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bei Ihnen angekommen.
Manchmal kommt es durch Sonn- und Feiertage zu Verschiebungen in
der Frist für die Bekanntgabe oder für die Einspruchsfrist. Dann
können sich die Fristen um ein paar Tage verschieben.
Einspruch einlegen
Einen Einspruch kann man schriftlich einlegen oder direkt beim
Finanzamt zur Nieder-schrift erklären. Für die Niederschrift beim
Finanzamt besuchen Sie Ihr Finanzamt. Dort wird der Einspruch für
Sie schriftlich festgehalten.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schlichte
Änderung Ihres Be-scheides zu stellen. Dies geht mündlich oder
fernmündlich. Doch beachten Sie, dass ein schriftlich eingelegter
Einspruch mehr Rechtssicherheit bietet.
http://www.steuernsparen.de
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 2Ausgabe 09 | 2012
➜ T O P - T H E M A | A L L E S T E U E R Z A H L E R
Mit dem Einspruch bleibt Ihr Bescheid offen. So kann er komplett
geändert werden. Der Bearbeiter im Finanzamt kann Ihre
Einkommensteuer noch einmal im Gesamten überprüfen. Ändert er den
Bescheid in Ihrem Sinne, erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Ergibt seine Prüfung eine Änderung zu Ihren Ungunsten, wird er
Sie auffordern, Ihren Einspruch zurück zu nehmen.
Ergibt seine Prüfung keine Änderung zum ersten Bescheid,
erhalten Sie eine Ein-spruchsentscheidung. Gegen diese können Sie
Klage bei Gericht einreichen. War das Verfahren bis zu diesem
Zeitpunkt kostenfrei, ist damit Schluss. Ein gerichtliches
Verfahren ist immer mit Gebühren verbunden.
Der Vorbehalt der Nachprüfung
Enthält der Bescheid einen Vermerk, dass der Bescheid unter dem
Vorbehalt der Nach-prüfung steht, kann die Steuer jederzeit
geändert werden, solange die Festsetzungs-frist nicht abgelaufen
ist.
Vorläufige Steuerfestsetzung
Das Finanzamt hat die Möglichkeit, Teilbereiche eines Bescheides
vorläufig festzu-setzen. Das tut es zum Beispiel, wenn Verluste aus
einem Gewerbebetrieb angege-ben werden. Ist Ihr Bearbeiter nicht
sicher, ob es sich vielleicht um Liebhaberei, also Ihr Hobby
handelt, erkennt er die Verluste nur vorläufig an. Erzielen Sie mit
diesem Gewerbe auch in zukünftigen Jahren keinen Gewinn, kann der
Verlust später aus der Berechnung für Ihre Steuer gestrichen
werden. Ihre Steuer ändert sich für ein lange zurückliegendes
Jahr.
Oft wird ein Bescheid punktuell vorläufig festgesetzt, wenn beim
Bundesfinanzhof oder einem anderen obersten Gericht ein Verfahren
anhängig ist. Entscheiden die Richter zu Gunsten des Steuerbürgers,
wird Ihr Bescheid zu Ihren Gunsten geändert.
Ist Ihr Bescheid in manchen Punkten vorläufig, ist dies im
Bescheid genau angegeben. Nur in diesen Punkten kann der Bescheid
auch nach der Frist für den Einspruch noch geändert werden.
Offenbare Unrichtigkeit
Eine von vielen anderen Änderungsmöglichkeiten ist die
„Offenbare Unrichtigkeit“. Enthält ein Bescheid einen Fehler, der
bei genauerer Betrachtung ins Auge stechen muss, kann er geändert
werden. Typisch sind Schreib- oder Rechenfehler. Auch wenn der
Fehler ursprünglich von Ihnen stammt und das Finanzamt ihn nur
übernommen hat, kann der Bescheid geändert werden. Nicht geändert
werden dürfen nach dieser Vorschrift Rechtanwendungsfehler.
Da die Liste der Änderungsmöglichkeiten lang ist, sollten Sie
einen Antrag auf Ände-rung stellen, auch wenn die Frist für den
Einspruch abgelaufen ist. Vielleicht ergibt sich noch eine
Möglichkeit Ihren Bescheid zu ändern.
Manchmal wird über Ihre steuerliche Frage bereits vor Gericht
gestritten. Oft handelt es sich dabei um Sachverhalte, die viele
Steuerzahler betreffen. Hat bereits ein anderer geklagt, um zu
seinem Recht zu kom-men, können Sie gegen Ihren Bescheid Einspruch
einlegen und auf dieses Verfahren verweisen. Mit dem Einspruch
sollten Sie Verfahrensruhe für Ihr eigenes Verfahren beantragen.
Dann wird über Ihren Einspruch erst entschieden, wenn der
Richter-spruch ergangen ist, auf welchen Sie verwiesen haben. Der
Vorteil ist, dass Sie in einem solchen Fall nicht selbst klagen
müssen und Ihnen die Kosten und Aufwand erspart bleiben.
Nachdem die Frist für den Einspruch abgelaufen ist, ist ein
Einspruch nicht mehr möglich. Trotzdem können manche Be-scheide
noch geändert werden. Dies kann noch ein paar Jahre möglich sein.
Erst wenn die Fest-setzungsfrist abgelaufen ist, ist keine Änderung
mehr möglich. Diese Frist beträgt grundsätzlich vier Jahre. Hier
ein paar Beispiele für eine Änderung nach Ablauf der Frist für den
Einspruch:
• DerBescheidistunterVorbe-halt der Nachprüfung.
• DieSteuerimBescheidwurdein manchen Punkten vorläufig
festgesetzt.
• DerBescheidenthälteineoffenbare Unrichtigkeit.
• DemFinanzamtwerdenneueTatsachen oder Beweismittel bekannt.
M u s t e r v e r f a h r e n
N a c h d e r E i n s p r u c h s f r i s t
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 3Ausgabe 09 | 2012
➜ T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R
Das 1x1 der Werbungskosten So optimieren Sie Ihre
Steuerlast!Manche Ausgaben erwachsen Ihnen immer im Zusammenhang
mit Ihrem Job. Gut, dass Sie diese steuerlich geltend machen
können. Denn Werbungskosten sind Ausga-ben, die Ihnen zum Erwerb,
Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Hier ist ein klarer
wirtschaftlicher Zusammenhang notwendig.
Sie müssen Ihre Werbungskosten in der Regel nachweisen oder
glaubhaft machen. Die meisten Finanzämter begnügen sich mit der
Vorlage von Rechnungen und verzichten auf Überweisungsbelege.
Arbeitsmittel
Alles, was Sie bei der Erledigung Ihrer beruflichen Tätigkeit
einsetzen, kann als Arbeits-mittel dienen. Allerdings müssen die
Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Liegt
der Anteil der privaten Nutzung über 10 Prozent der Gesamt-nutzung,
so müssen Sie die Anschaffungskosten in einen beruflichen und in
einen privaten Anteil aufteilen.
Zu den Arbeitsmitteln zählen z.B.:
• Aktentasche,
• Fachliteratur(z.B.FachbücheroderFachzeitschriften),
• Kleidung(wennessichumtypischeBerufskleidunghandelt),
•
Schreibtisch(wenndieserineinemArbeitszimmersteht,ansonstenister
abzugsfähig,wennüberwiegenddienstlichenZweckendient),
• Aktenvernichter,
• Büromöbel,
• Faxgerät,
• Kopiergerät.
Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, der vorwiegend der Erledigung
gedanklicher, schrift-licher, verwaltungstechnischer oder
organisatorischer Arbeiten dient. Umgangs-sprachlich wird von einem
Home-Office gesprochen.
Das häusliche Arbeitszimmer wird nur steuerlich anerkannt, wenn
es ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen bzw.
beruflichen Zwecken genutzt wird.
WICHTIG
Wichtig ist,
• dassIhnenkeinandererArbeitsplatzzurVerfügungstehtund
• dassdasArbeitszimmerderMittelpunktIhrergesamtenberuflichenoder
betrieblichen Betätigung ist.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass eine
kleine Arbeitsecke in der Wohnung eines Selbstständigen nicht zu
den Betriebsausgaben zählt (Aktenzeichen7K87/11).
Liebe Steuer-Sparer,
mal darüber nachgedacht: von Amts wegen sind wir alle
„Steuerpflichti-ge“. Karl-Heinz Däke, der langjährige Präsident des
Bundes der Steuerzahler nennt das „unanständig“. Begründung: wer
Pflichten hat, muss auch Rechte haben und das mache der Begriff
nicht deutlich. Vielleicht bewusst nicht: will der Fiskus uns alle
psychisch unter Druck setzen, in dem er die „Pflicht“ so vehement
festschreibt? Däke meint, es wäre angemessener vom „Steuerbür-ger“
zu reden.
Weiterhin kämpft der Ex-Präsident des Steuerzahlerbundes mit
Herzblut gegen Steuerverschwendung, komplizierte Steuergesetze und
die Aushöhlung des Steuergeheimnisses. Immer wieder decken er und
seine Mitstreiter im jährlichen „Schwarzbuch“ unglaubliche Abwege
amtlicher Entscheidungen auf, die uns alle zusammen Milliarden
kosten.
Etwa, wie der milliardenschwere Ölmul-ti Shell mit Steuergeldern
die Beleuch-tung seiner Tankstellen aufmotzt. Oder: € 4.102.603
Förderung für eine Wasser-stofftankstelle – obwohl es kein einziges
mit Wasserstoff betriebenes Auto gibt. Oder: Zehn Millionen
„Beihilfe“ an die Daimler AG zur Entwicklung eines Elek-troautos,
weil das der Konzern mit 4,3 Milliarden Gewinn nun wirklich nicht
alleine stemmen kann. Oder über eine Viertelmillion vom
Forschungsministe-rium für die Entwicklung eines Lip-penstiftes aus
Torf, damit die deutsche Chemieindustrie nicht ungeschminkt ins
Abseits gerät.
260 Milliarden Euro, so schätzen Fachleute, werden mit solchen
und ähnlichen Subventionen jährlich von Politikern und Amtsinhabern
unnötig verheizt. Mon dieu! Was könnte man damit Gutes tun.
Ihr Günter D. Alt
B l i c k p u n k tK O L U M N E
von Günter Alt
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 4Ausgabe 09 | 2012
Auswärtstätigkeit
Sie sind auswärts tätig, wenn Sie
• ausberuflichenoderdienstlichenGründen
• nichtnurvorrübergehend
•
außerhalbderregelmäßigenArbeitsstätteundIhrerWohnungtätigwerden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie auf Dienstreise sind,
eine Fahrtätigkeit oder einer Einsatzwechseltätigkeit
nachgehen.
Fahrtkosten
Sie können sowohl die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsplatz, sowie Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort
absetzen.
Die Reisekostenpauschale beträgt je Fahrzeug:
• PKW:€0,30progefahrenenKilometer
• Motorrad,Motorroller:€0,13progefahrenenKilometer
• Moped,Mofa:€0,08progefahrenenKilometer
• Fahrrad:€0,05progefahrenenKilometer
Ob die Höhe der Pauschale verfassungsgemäß ist, prüft zurzeit
das Bundesverfas-sungsgericht(Aktenzeichen2BvR1008/11).
Verpflegungsmehraufwendungen
Diese können Sie leider nur mit den Pauschbeträgen steuerlich
geltend machen. Der ansatz höherer Kosten durch einen
Einzelnachweis ist nicht möglich.
• Mindestens24Stundenabwesend:€24
• Wenigerals24,abermindestens14Stundenabwesend:€12
• Wenigerals14,abermindestens8Stundenabwesend:€6
• Unter8StundenkönnenSiekeinenPauschbetragansetzen.
Übernachtungskosten
Übernachtungskosten müssen Sie im Gegensatz zu den Fahrtkosten
und dem
Mehr-aufwandfürVerpflegungdurchEinzelbelegenachweisen.Diesgiltseit2008auffürDienstreisen
ins Ausland.
Die Einzelbelege müssen folgende Inhalte zwingend aufweisen:
• AnschriftdesHotels,GasthofesoderPension,
• DenNamendesÜbernachtendenund
• DieAnzahlderÜbernachtungstage.
Sie können allerdings nur die Kosten für die Übernachtungen und
nicht für das Frühstück absetzen können. Denn die Verpflegung ist
mit dem Verpflegungs- pauschbetrag abgegolten.
Fachliteratur
Kosten für Fachzeitschriften und Fachbücher können Sie als
Werbungskosten ab-setzen, wenn sie beruflich eingesetzt werden.
Sogar Börsenzeitschriften wurden bei
einemMarketingmanagerinderAutobrancheanerkannt(FGMünchen,Aktenzeichen5K3379/08).InBezugaufallgemeinbildendeLiteraturhatderBFHentscheiden,dass
➜ T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R
Wenn Sie bei der Arbeit typische Berufskleidung tragen, wie z.B.
einen „Blaumann“ oder einer Laborkittel, dann können Sie den
Kaufpreis und die Kosten für die Reinigung von der Steuer
absetzen.
Zur typischen Berufskleidung gehören insbesondere
Arbeits-schutzkleidung, welche auf Ihren Beruf zugeschnitten sind,
oder z.B. uniformähnliche Kleidung oder Kleidung mit dauerhaft
angebrachtem Firmenemblem.
Wichtig ist, dass die private Nutzung dieser Kleidung so gut wie
ausgeschlossen ist. Deshalb können Sie keine übliche
Stra-ßenkleidung absetzen.
B e r u f s k l e i d u n g
Zu den Beiträgen zu den Berufs-verbänden gehören
Aufnahme-gelder, Ausgaben für Rechtsbe-ratungen, Broschüren und die
laufenden Pflicht- und freiwilli-gen Beiträge.
Zu den Berufsverbänden zählen z.B. Gewerkschaften, der
Beam-tenbund, die Ärztekammern oder Rechtsanwaltskammern.
B e i t r ä g e z u B e r u f s - v e r b ä n d e n
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 5Ausgabe 09 | 2012
➜ T I P P | A L L E S T E U E R Z A H L E R
die Kosten dafür absetzbar sind, wenn die Literatur
ausschließlich oder überwie-gend beruflich genutzt wird. Dazu
zählen z.B. für Lehrer nicht nur für den Unterricht,
sondernauchfürdessenVorbereitungnötigeLiteratur(BFH,AktenzeichenVIR53/09).Eventuell
müssen Sie die Kosten aufteilen. Die Tageszeitung kann allerdings
nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Fortbildung
Wenn Sie auf eigene Rechnung Wissen erwerben, dann können Sie
Steuern sparen. Denn Ausgaben für eine Fortbildung zählen in voller
Höhe auch zu den Werbungsko-sten. Zu den anerkannten
Fortbildungskosten gehören z.B.:
• ErststudiumbeiabgeschlossenerBerufsausbildung,
• MBA-StudiumunmittelbarimAnschlussdesBachelorstudiums,
•
Sprachkurse,wennGesprächeundBesprechungeninderFirmaodermitdemKun-den
in einer Fremdsprache zu führen sind,
•
SeminarezurPersönlichkeitsbildungbeiBerufen,diepsychologischeKenntnisseerfordern,
•
Computerkurse,wenneinkonkreterZusammenhangzuIhremArbeitsplatzgegebenist,
•
VeranstaltungenvonBerufsverbänden,wennSiedamitinIhremBeruffortgebildetwerden.
Umzugskosten
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, dann können Sie
die in diesem Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich geltend
machen. Nach dem Steuer-recht liegt ein beruflicher Grund für einen
Umzug vor, wenn:
• SieerstmalseineberuflicheTätigkeitaufnehmen,oder
•
SieIhrenArbeitsplatzwechseln(z.B.WechseldesArbeitgebersoderVersetzung),
•
SieIhrenArbeitsplatznichtwechseln,sichIhrWegzurArbeitdurchdenUmzugjedoch
um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzt, oder
• IhrArbeitsplatzdurchdenUmzugleichtererreichbarist,oder
•
DerUmzugimInteressedesArbeitgebersstattfindet(z.B.BezugeinerDienstwohnung),oder
• WenneinedoppelteHaushaltsführungneubegründetderbeendetwird.
Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
•
KostenfürdenTransport(Möbelwagen,ArbeitslöhnederMöbelpacker),
• KostenfürdasVerpackungsmaterial,
• DieTransportschaden-Versicherung,
• KostenfürdenAufbauvonMöbeln,
• KostenfürdieVerpflegungvonHelfernundTrinkgelder. Wenn Sie
einen Transporter anmieten, dann können Sie die Mietzahlungen und
das Kilometergeld absetzen. Die Reisekosten am Umzugstag werden wie
für eine Aus-wärtstätigkeit abgerechnet. Die Reisekosten, die Ihnen
aufgrund der Wohnungssuche entstehen, berücksichtigt das Finanzamt
entweder mit zwei Reisen für eine Person oder eine Reise für zwei
Personen. Provision- das ist ein teurer Posten, den Sie oft-mals
zahlen müssen. Aber die Maklerkosten für die Suche einer Wohnung
können Sie ebenfalls absetzen. Das hat der BFH bereits entschieden.
Zu den Umzugskosten zählen auch Nachhilfekosten für Ihre Kinder,
wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.
DerberuflicheAnteilvonPC-Aufwendungen ist steuerlich absetzbar.
Dabei spielt es keine Rolle,obderComputerprivatmitbenutzt wird oder
nicht.
Von einer beruflichen Nutzung ist auszugehen, wenn
• SichderprivatePCandemArbeitsplatz bei Ihrem Arbeit-geber
befindet,
• EssichumeinentragbarenComputerhandelt,
• SieinderComputer-Branchetätig sind oder viele Arbeiten zu
Hause erledigen,
• SievieleberufsspezifischePro-gramme erworben haben oder
• SievonIhremArbeitgebereinen Zuschuss zu den
Anschaf-fungskosten erhalten haben.
Der BFH hat folgender Auftei-lung zugestimmt:
• BeieinerprivatenNutzungbiszu 10 Prozent der gesamten
Nutzungszeit können Sie die
gesamtenPC-Kostenabsetzen.Diesgiltauch,wennsichderPCam Arbeitsplatz
Ihres Arbeitge-bers befindet.
• BeiprivaterNutzungüber10Prozent ist anhand der Dauer
derPC-NutzungeineAufteilungder Ausgaben in einen beruf-lichen und
in einen privaten Teil vorzunehmen.
Co m p u t e r
Sie können Kosten, die Ihnen durch einen berufsbedingten
Autounfall an Ihrem Wagen entstanden sind, als Werbungs-kosten
absetzen, soweit diese nicht von dritter Seite steuerfrei erstattet
wurde. Auch wenn Sie selbst den Unfall verschuldet haben, können
die Unfallkosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig ist,
dass Sie als Unfallverursacher entsprechend Ihrer beruflichen
Zielsetzung gehandelt haben.
U n f a l l k o s t e n
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 6Ausgabe 09 | 2012
➜ T I P P | A R B E I T N E H M E R
Kosten für Berufskleidung: So zahlt der Fiskus mit!Was zählt zur
Berufskleidung?
Die Kosten für Berufskleidung können Arbeitnehmer als
Werbungskosten absetzen. Unter Berufskleidung versteht man eine
berufstypische Kleidung. Das ist Kleidung, die für die
Berufsausübung notwendig ist und aufgrund ihrer Beschaffenheit
üblicher-weise auch nur während der Berufsausübung getragen
wird.
Als Berufsbekleidung gelten insbesondere:
•
SchutzkleidunginIndustrieundHandwerk(z.B.Labormantel,Sicherheitsschuhe,Arbeitshandschuhe),
• AmtstrachtenvonRichternundAnwälten,
• UniformenundDienstkleidungmitDienstabzeichen,
• schwarzerFrackbeiOrchestermusikern,
• schwarzerRockbeiServiererinnen,
• schwarzerAnzugbeiLeichenbestattern,
•
weißeBerufskleidungbeiÄrzten,Piloten,Friseuren,MetzgereimitarbeiternundSportlehrern,
• farblichvorgeschriebeneAnzügeundKostümebeiMitarbeiterneiner
Fluggesellschaft,
• BühnenkleidungbeiKünstlern.
SobaldeineprivateNutzungdesKleidungsstücksmöglichist(wiebeiAlltagskleidung),ist
ein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für die Kleidung nicht
zulässig, auch
wenndiesetatsächlichnurwährendderBerufsausübunggetragenwird(BFHvom18.4.1991,IVR13/90,BStBlII1991S.751).SomitgehörenbeispielsweiseUnterwäsche,Socken,
Strümpfe, Strumpfhosen und normale Schuhe nie zur
Berufsbekleidung.
Aber auch der dunkle Anzug eines Bankangestellten, die teure
Kleidung einer Fern-sehansagerin und Schauspielerin, die weißen
Hosen und T-Shirts einer Altenpflegerin
sowiediefüreineAuslandsreiseangeschafftelandestypischeKleidung(z.B.Khaki-hemden,Tropenhelm)wurdenvonderRechtsprechungnichtalsBerufskleidunganer-kannt,
auch wenn das Tragen dieser Kleidung vom Arbeitgeber verlangt bzw.
erwartet wurde.
Kaufpreis, Reparatur, Ersatzkauf
Die Ausgaben für den Kauf, die Reparatur und den Kauf von
Ersatzkleidung stellen immer dann Werbungskosten dar, wenn typische
Berufskleidung vorliegt. Zahlen Sie monatlich Geld in eine
Kleiderkasse Ihres Arbeitgebers ein, führt dies erst dann zum
Werbungskostenabzug, wenn damit auch tatsächlich Berufskleidung
angeschafft wird.
Wird Ihre normale Alltagskleidung, die Sie am Arbeitsplatz
tragen, durch einen kon-kreten beruflichen Vorfall beschädigt, sind
die Reparaturkosten ebenfalls als Wer-bungskosten abziehbar.
Sie können Ihre Aufwendungen für Berufskleidung einzeln
nach-weisen oder alternativ auch die „Arbeitsmittel-Pauschale“ von
110€geltendmachen.
Der Vorteil der Pauschale besteht darin, dass Sie keine Rechnung
vorlegen und sich auch über die Kosten der Reinigung keine Gedanken
machen müssen.
Allerdings muss glaubhaft sein, dass Sie Berufskleidung
tragen.
Sonst erkennt das Finanzamt die Pauschale, die nur eine
Nichtbe-anstandungsgrenze ist, nicht an, da auf diese kein
Rechtsanspruch besteht.
We l c h e A u f w e n d u n g e n f ü r B e r u f s k l e i d u
n g a b -s e t z b a r s i n d
Die WISO Fahrtenbuch-App überzeugt durch clevere Features, ideal
für:
• Dienstwagen-Nutzer
• Selbständige
• Freiberufler
• ...füralle,diegeschäftlich unterwegs sind!
Fa h r t e n b u c h f ü h r e n l e i c h t g e m a c h t !
Einfach downloaden!
http://www.steuernsparen.de/steuer-produkte/iphone-apps
-
www.st
euer
nspa
ren.de
blickpunktSteuern 7Ausgabe 09 | 2012
➜ T I P P | A R B E I T N E H M E R
Selbstständige: E-Bilanz – Ende der Übergangsfrist.
Arbeitnehmer: Telearbeitsplatz – Wenn der Chef Kosten sparen
will.
V O R S C H A U DaserwartetSieinAusgabe10/2012
Herausgeber Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290
Neunkirchen [email protected]
Geschäftsführer: Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht
Siegen, HRB 9049
Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290
Neunkirchen
Redaktion Monika Stuart-Houghton
Redaktionsschluss 30.09.2012
Erscheinungsweise 12-mal jährlich
Abo-Service Telefon: 0180 53 54 55 1* Telefax: 0180 53 54 57
30**EUR 0,14/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max.
EUR 0,42/Min.
Bezugsbedingungen Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.). Versand
per E-Mail mit Link zu PDF- Dokument. Die Zahlung erfolgt im
Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie
können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen.
Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits
gezahlte aber noch nicht gelie-ferte Ausgaben erhalten Sie dann
umgehend zurück. Für Kunden mit Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen
übernimmt Buhl Data Service die Kosten.
Hinweise Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen
recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden.
Nach-druck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher
Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildma-terial und
Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen. Für die vollstän-dige
oder teilweise Veröffentlichung in Blickpunktsteuern oder die
Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das
Einverständnis vorausgesetzt.
Bildnachweis fotolia.com
I M P R E S S U M
Feed
back
Reinigungskosten
Auch die Aufwendungen, die durch das Waschen typischer
Berufskleidung entstehen, sind steuerlich absetzbar. Die
Reinigungskosten können beim Waschen zu Hause auf der Grundlage der
Kosten der einzelnen Waschmaschinenläufe geschätzt oder beim
WaschenineinerWäschereianhandderRechnungnachgewiesenwerden(BFHvom29.6.1993,VIR77/91,VIR53/92,BStBlII1993S.837,838).
Für die Reinigung von Berufsbekleidung zu Hause erkennen die
Finanzverwaltung und die Rechtsprechung den Ansatz der
Erfahrungswerte der Verbraucherverbände
an(FGBaden-Württembergvom23.11.2005,3K202/04,EFG2006S.811).DieVerbrau-cherverbändehabenimJahr2002dieErfahrungswerteanhandeinerrepräsentativenUntersuchung
für die Reinigungskosten mit der Waschmaschine für je ein Kilogramm
Wäsche ermittelt.
Zahl der Personen im Haushalt: 1 2 3 ab 4
Kochwäsche95°C €0,77 €0,50 €0,43 €0,37
Buntwäsche60°C €0,76 €0,48 €0,41 €0,35
Feinwäsche, Pflegeleicht-Wäsche €0,88 €0,60 €0,53 €0,47
Trocknungskosten(Kondensationstrockner) €0,55 €0,34 €0,29
€0,24
Trocknungskosten(Ablufttrockner) €0,41 €0,26 €0,23 €0,19
Bügelkosten €0,07 €0,05 €0,05 €0,05
Um die anteiligen Kosten für die Berufswäsche auszurechnen,
müssen diese
Beträ-ge(jenachWäscheart)mitderproJahranfallendenMengederBerufsbekleidungmultipliziert
werden. In der Durchschnittsrechnung wurden der Anschaffungspreis
der Waschmaschine, eine Instandhaltungspauschale sowie
Betriebskosten wie Strom, Wasser und Waschmittel berücksichtigt.
Der Ansatz einer Jahrespauschale für Reini-gungskosten ist laut BFH
nicht zulässig.
BEISPIEL
AlsAlleinstehenderkommenSiebei48WaschgängenimJahrbei2,5kgKochwä-schemit€0,77und2,5kgpflegeleichterWäschezu€0,88aufinsgesamt€198absetzbareReinigungskosten(€92,40plus€105,60).
Wird Ihre normale Alltagskleidung, die Sie am Arbeitsplatz
tragen, durch einen konkreten beruflichen Vorfall verschmutzt, sind
die Reinigungskosten ebenfalls als Werbungskosten abziehbar.
http://umfrage.buhl.de/Default.aspx?id=558&k=BS-2012/06