Blaulicht LEDs als Alternative für die UV-Strahlung bei ... · Anregungs- und Emissionsbereich von Lumogen Gelb, Quelle: BASF Seite 6 500 und 700 nm (zur Anzeige von Defekten) 3.
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Blaulicht LEDs als Alternative für die UV-Strahlung bei fluoreszierenden
Oberflächenprüfungen (PT, MT)Dr Richard Söhnchen/Egon Guttengeber
Dr. Richard Söhnchen/Egon GuttengeberDGZFP Tagung in Münster 2009
Ausgangslage: UV-Strahler zur Fluoreszenzanregung
Grenzen aktueller UV-SystemeSchutz des Prüfpersonals (EM 6)
- Gesundheitsrisiko UVS /- Schutzkleidung/Brillen
Standzeiten der LeuchtmittelEinschaltdauerStromverbrauchNiedrige IP-Schutzklasse (kein IP54)Wärmeentwicklung der Lampen und Hitzebelastung in der PrüfzelleL ht itt l h l ht K t
0 Es sind keine Schutzmaßnahmen notwendig.Anmerkung:
UV-Strahler dieser Risikoklasse sind aufgrund der für den Fehlernachweis erforderlichen Bestrahlungsstärke in der Regel für die Werkstoffprüfung nicht ausreichend.1
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• Zugang nur für unterwiesenes Personal
• Körperbedeckende Arbeitskleidung und Handschuhe (UV-undurchlässig).
• Positionierung des UV-Strahlers unterhalb der Augenhöhe, um einen direkten Blick in den Strahler zu verhindern.
• Kennzeichnung des Strahlers und des Arbeitsplatzes mit Verbotsschildern und Gefahrenhinweisen
ab 50 Min. Überschreitung (lt. DGZfP EM6, Seite 6)
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• Zugang nur für unterwiesenes Personal
• Körperbedeckende Arbeitskleidung und Handschuhe (UV-undurchlässig)
• Augenschutz durch UV-Schutzbrille
• Positionierung des UV-Strahlers unterhalb der Augenhöhe, um einen direkten Blick in den Strahler zu verhindern.
ab 16 Min. Überschreitung (lt. DGZfP EM6, Seite 6)
• Kennzeichnung des Strahlers und des Arbeitsplatzes mit Verbotsschildern und Gefahrenhinweisen
• Arbeitsplatz gegen unbefugtes Betreten sichern. 4
• Zugang nur für unterwiesenes Personal
• Körperbedeckende Arbeitskleidung und Handschuhe (UV-undurchlässig)
• Ein Vollgesichtschutz (Visier) ist erforderlich.
ab wenigen Sekunden Überschreitung(lt. DGZfP EM6, Seite 6)
* Bis April 2010 muss die geltende EU-Richtlinie 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung" in nationales Recht umgesetzt sein. Die Richtlinie enthält u. a. die Verpflichtung des Unternehmens, die Strahlenexpositionen zu ermitteln, die Risiken zu bewerten, ggf. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken anzuwenden und die Arbeitnehmer über die Risiken zu informieren und zu konsultieren.
Anregungs- und Emissionsbereich von Lumogen Gelb,Quelle: BASF
Seite 6
500 und 700 nm (zur Anzeige von Defekten)
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Optimiertes Funktionsprinzip mit LEDs
UV-A max 365nm
Maximum der menschlichen Helligkeitsempfindung: ~520-560nm
Fluoreszenz reagiert auf A
Anregungsmaximum Fluoreszenz ca. 450nm
max. 365nm AnregungFluoreszenz sendet Licht aus mit größerer Wellenlänge als AnregungCracklight-Anregungswellenlänge ist optimiert auf das HauptanregungsmaximumScharfkantige High-tech-
Filter schaffen kontrastreiche Anzeigen mit wenig Hintergrundfluoreszenz
Verbesserung der PrüfergebnisseBessere KontrastverhältnisseHocheffektive LED‘s mit großer LichtausbeuteMaximale Flexibilität bei der Autoflux®-Cracklight
Autoflux®-Cracklight: Rissprüfung- ohne UV-Strahlung
gmobil
ArbeitsschutzverbesserungAutoflux®-Cracklight arbeitet ohne UV-StrahlungNiedrigere Wärmeabstrahlung führt zu weniger Müdigkeit
Wirtschaftliche BetrachtungNiedriger Stromverbrauch und sofortige
g gBetriebsbereit-schaftHöhere Lebensdauer und geringe Ausfallwahr-scheinlichkeitIP54-Schutzklasse durch staub- und strahlwasserfestes Gehäuse
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Autoflux®-Cracklight: Mobil ohne UV-Strahlung
Hohe Leistung bei großer Flächegroßer Prüfbereich (kein Spot!) kontrastreich bei Prüfung außerhalb der D k l ll d h K t tb ill (>50l )Dunkelzelle durch Kontrastbrille (>50lux)
Maximale Flexibilität trotz hoher LeuchtkraftLampe mit Netz- oder AkkubetriebHohe Beleuchtungsstärke auch im AkkubetriebKompakte Abmessung:
IP65-Schutzklasse durch staub- und spritzwasserdichtes Gehäuse
Normung
Normen beschreiben den Stand der Technik und sind deshalb auf neue Entwicklungen häufig nicht anwendbar: Technischer Fortschritt und kurze Innovationszyklen erfordern Anpassungen der NormI d N üb B h b di d d d lIn der Norm über Betrachtungsbedingungen wurde von der damals ausschließlich verwendeten Strahlung von 365 nm ausgegangen. Die Festlegung erfolgte, weil damals nur in diesem Wellenlängenbereich handelsübliche UV-Bestrahlungsstärkemesser verfügbar warenDer Stand der Technik entwickelt sich weiter!