Bilanzierung von Anleihen der Euro-Staaten (Stand: 23.04.2012) Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW
Bilanzierung von Anleihender Euro-Staaten
(Stand: 23.04.2012)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
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Agenda
Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (1)
EFSF: Zweckgesellschaft (AG) nach luxemburgischem Recht (Gründung 07.07.2010).
Gesellschafter: Euro-Staaten. Ziel: Drohende Zahlungsunfähigkeit eines betroffenen Mitgliedstaats
durch Ausreichung von (niedrig verzinslichen) Krediten i.H.v. EUR 440 Mrd. abwehren.
Refinanzierung: Am Kapitalmarkt durch Ausgabe von (AAA-)An-leihen; besichert durch (nicht gesamtschuldnerischen) Garantie-rahmen der Euro-Staaten i.H.v. EUR 780 Mrd.
Dauer: grds. unbefristet, aber EFSF soll nach dem 30.06.2013 keine neuen Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften) übernehmen und keine neuen Darlehensprogramme auflegen.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
1. Europäischer RettungsschirmDer „Euro-Rettungsschirm“ ist ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm für hochverschuldete Euro-Staaten, das Anfang Mai 2010 beschlossen wurde. Im Herbst 2011 wurden die Funktionen und die Kreditvergabemöglichkeiten der EFSF erweitert.
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (2)
EFSM: Notrettungsprogramm, das unter Aufsicht der EU-Kommission steht (grds. Befristung bis 30.06.2013).
Refinanzierung: Am Kapitalmarkt und Absicherung durch Bürg-schaften, die durch Garantien der EU-Länder gestützt werden.
Mittel: Kredite an Mitgliedstaaten i.H.v. EUR 60 Mrd. aus dem Haushalt der EU
Europäischer Finanzstabilisierungs-mechanismus (EFSM)
Stärkung und Erweiterung beschlossen (Juli 2011): EFSF kann Mittel auch einsetzen, um
gefährdeten Euro-Staaten vorsorglich zu helfen (Vorauss.: Einhaltung von Auflagen, Sanierungsprogramm etc.),
Darlehen an Euro-Staaten zur Rekapitalisierung unter-kapitalisierter Kreditinstitute zu gewähren,
an Primär- und Sekundärmärkten Staatsanleihen anzukaufen (Vorauss.: EZB muss außergewöhnliche Umstände auf den Finanzmärkten und Gefahr für die Finanzstabilität feststellen).
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) (Forts.)
IWF: Ergänzung des Euro-Rettungsschirms. Mittel: Kredite i.H.v. EUR 250 Mrd. (Kapitalanteil D = rd. 15 Mrd.)
Internationaler Währungsfonds(IWF)
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (3)
ESM wird bei einem Risiko für die Stabilität des Euro-Währungs-raums im gegenseitigen Einvernehmen der Euro-Staaten aktiviert.
Hilfen des ESM unterliegen strikter Konditionalität (z.B. Anpassungs-programm im Empfängerland).
Aktivierung
2. Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM)Der ständige ESM löst ab Juli 2012 den vorläufigen „Europäischen Rettungsschirm“ (EFSF und EFSM) als Mechanismus zur Sicherung der Stabilität der Eurozone ab (März 2011). Dafür war eine Änderung der Europäischen Verträge sowie die Zustimmung der nationalen Gesetzgeber erforderlich.
ESM-Fonds: EUR 80 Mrd. Bareinlagen durch Mitgliedsstaaten (D = rd. EUR 22 Mrd.) über Zeitraum von fünf Jahren einzuzahlen zzgl. EUR 620 Mrd. Garantien für Anleihen (D = rd. EUR 168 Mrd.)
Kapitalstruktur
Leitungsorgan: Gouverneursrat (i.W. Finanzminister Euro-Staaten) Gewährung von Finanzhilfen/Darlehen sowie Änderung des Instru-
mentariums sind im gegenseitigen Einvernehmen zu beschließen. Bei „dringenden Entscheidungen“ (laut EU-Kommission/EZB) reicht
qualifizierte Mehrheit von 85 % des gezeichneten Kapitals.
Entscheidungsfindung
Quelle : Bundesverband Deutscher Banken
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (4)
I.W. Instrumentarium der EFSF übernommen. Finanzhilfen/Darlehen, Ankauf von Staatsanleihen auf Primär- und
Sekundärmarkt, präventive Hilfen sowie Hilfen zur Bankenrekapi-talisierung (über Eurostaaten).
Instrumente
2. Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM)
Beteiligung des privaten Sektors soll nach den Grundsätzen und Verfahren des IWF erfolgen.
Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Juli und Oktober 2011 zur Beteiligung des Privatsektors am Anleihetausch für Griechenland stellen eine „einmalige Ausnahme“ dar.
Beteiligung des Privatsektors
In alle Anleihen der Euro-Staaten sollen Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) eingeführt werden.
Ziel: Erleichterung von Umschuldungsverhandlungen mit hetero-genen Gläubigergruppen im Wege eines Mehrheitsvotums.
Collective Action Clause
Quelle : Bundesverband Deutscher Banken
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (5)
Gezeichnetes Kapital ESM
EUR 700 Mrd.
Mittelherkunft
Bareinzahlungen
EUR 80 Mrd.
Mittelverwendung
Garantien der Euro-Staaten*
EUR 620 Mrd.
Effektive Kreditvergabe
EUR 500 Mrd.
Übersicherungder Kredite
EUR 200 Mrd.
[* = w/ Refinanzierung am Kapitalmarkt]
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Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Entwicklung der Situation Griechenland - Überblick
23.04.2010
Griechen-land
beantragt Finanzhilfen
02.05.2010
1. Hilfspaket (110 Mrd. EUR) von EU, EZB
und IWF verabschiedet
EZB beginnt mit
Ankauf von
Staats-anleihen
22.07.2011
2. Hilfspaket (weitere 130 Mrd. EUR, freiw. Be-teiligung privater Gläubiger) auf EU-Gipfel verhandelt
27.10.2011
EU-Gipfel: freiw. Schuldenerlass für
Griechenland, höhere Finanzkraft für Rettungsschirm
EFSF
Weitere Ratingherab-stufungen für Griechenland
(CC/CCC)
09.12.2011
Einigung im Europäischen Rat zu Haushaltsregelungen
und zur wirtschaftlichen Koordination
12.02.2012
Annahme Sparpakete
durch griech. Regierung
März 2012
Vollzug der Umtausch-
aktion griech. Staats-
anleihen(inkl. CAC)
10
Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (1)
Erstes Rettungspaket vom 23.04.2010 nachdem Risikoaufschläge für griechische Staats-
anleihen infolge von Ratingherabstufungen drastisch angestiegen sind, beantragt Griechen-land im April 2010 finanzielle Hilfe
EU, EZB und IWF einigen sich am 01./02.05.2010 auf ein dreijähriges Hilfsprogramm (Kredite) im Umfang von insg. EUR 110 Mrd.
Auszahlung an Einhaltung der im Hilfspaket ver-abredeten Sanierungsmaßnahmen geknüpft
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (2)
Zweites Rettungspaket vom 21.07.2011 Euro-Staaten (via EFSF) und IWF beschließen:
Volumen rd. EUR 100 Mrd. Kredite sowie rd. EUR 30 Mrd. Garantien für griechische Anleihen,
zusätzliche Instrumente für EFSF, Finanzhilfe kann bis 2014 zu einem „niedrigen“
Zinssatz in Anspruch genommen werden, Laufzeitverlängerung auf 15 Jahre.
Beteiligung der privaten Gläubiger auf freiwilliger Basis (IIF Financing Offer).
EZB kauft (weiterhin) griechische Staatsanleihen.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (3)
EU-Gipfel am 26.10.2011 Staats- und Regierungschefs einigen sich auf
umfangreiches Sanierungsprogramm. Finanzkraft EFSF durch „Garantie-Hebel“ auf eine
Billion EUR erhöht. Rahmen für zweites Hilfspaket (rd. EUR 130 Mrd.)
an Griechenland weiter verhandelt; Gesamtver-schuldung soll auf ca. 120 % des BSP sinken.
Einigung mit Vertretern der Finanzindustrie (IIF) auf zunächst 50 %-igen Schuldenschnitt.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (4)
Europäischer Rat am 09.12.2011 Einigung auf einen zwischenstaatlichen Vertrag zur
Verschärfung der EU-Haushaltsregelungen und zur wirtschaftlichen Koordinierung.
Aussagen zur Finanzstabilität im Euroraum: Inkrafttreten des ESM bereits in 07/2012, Beteiligung privater Gläubiger am Schuldenerlass
einzelner Länder soll sich nicht wiederholen, Angemessenheit der Höchstgrenzen für Rettungsschirm
bzw. EFSF und ESM in 03/2012 neu bewertet, Bestätigung zusätzlicher Mittelbereitstellung (bis zu
EUR 200 Mrd.) für IWF durch Mitgliedsländer.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (5)
Umsetzung der privaten Gläubigerbeteiligung: März 2012: Griechenland hat Schuldenschnitt ausgehandelt
(= Voraussetzung für Auszahlung zweites Hilfspaket). Umfang der freiwilligen Teilnahme: ca. 90 % der privaten
Gläubigerforderungen; Einsatz von Zwangsumtauschklauseln (collective action clauses) für Rest-Gläubiger.
Forderungsverzicht = 53,5 % des Nennwerts (EUR 107 Mrd.). bisherige Anleihen in verschiedene Komponenten mit Lauf-
zeiten bis zu 30 Jahren und niedriger Verzinsung getauscht (ca. 31,5 % Nennwert Altanleihen); festgesetzter Zins führt zu Barwertverlusten von ca. 75 %.
Für Zwecke der Kreditausfallversicherungen (CDS) stellt die ISDA den „Zahlungsausfall“ Griechenlands fest.
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Ausgangs-situation
Umtauschangebot
Griechische Staatsanleihe: Nominalwert 100 [%]
(privater) Forderungs-verzicht: 53,5 [%]
kurzfristige (EFSF-) Anleihe: 15 [%] (nominal)
30-jährige Anleihe*: 31,5 [%] (nominal)
Entwicklung der Situation Schulden-Umtauschprogramm (6)
* = teilweise besichert durch EFSF
Quelle: Hellenic Republic, Ministry of Finance
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Entwicklung der Situation Unterverzinslichkeit lgfr. Anleihen (7)
* = gerundete Werte auf Basis vorhandener Anleihen; Quelle: onvista.de
2,5 % 6 % 12 %
Barwert 36,77 19,79 9,42
Lgfr. griechische Staatsanleihen:• Nominalwert: 31,5 [%]• Nominalzins: 3,3 %• Laufzeit: 2012 – 2042 (30 Jahre)
17 %
6,34
Marktzins*
Barwert = Σt = 1
30
Nominalzins (in €)
(1+Marktzinssatz)t
+Nominalwert (in €)
(1+Marktzinssatz)30
Barwert = Σt = 1
30
Nominalzins (in €)
(1+Marktzinssatz)t
+Nominalwert (in €)
(1+Marktzinssatz)30
Barwert = Σt = 1
30
Nominalzins (in €)
(1+Marktzinssatz)t
+Nominalwert (in €)
(1+Marktzinssatz)30
Barwert = Σt = 1
30
Nominalzins (in €)
(1+Marktzinssatz)t
+Nominalwert (in €)
(1+Marktzinssatz)30
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Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Bisherige Zusagen an GIIPS-Staaten
Land / Fazilität
Griechenland(April 2012)
Irland (November 2010)
Portugal (Mai 2011)
EFSF(EUR 440
Mrd.)
EUR 100 Mrd.
EUR 17,7 Mrd.
EUR 26 Mrd.
EFSM(EUR 60 Mrd.)
EUR 22,5 Mrd.
EUR 26 Mrd.
IWF(EUR 250
Mrd.)
EUR 30 Mrd.+EUR 30 Mrd.
EUR 22,5 Mrd.
EUR 26 Mrd.
Sonstiges
EUR 80 Mrd. (Eurostaaten)
EUR 4,8 Mrd.(GB, S, DK)
EUR 17,5 Mrd. (IR)
Insgesamt
EUR 240 Mrd.
EUR 85 Mrd.
EUR 78 Mrd.
Summe EUR 143,7
Mrd.
EUR 48,5 Mrd.
EUR 108,5 Mrd.
EUR 102,3 Mrd.
EUR 403 Mrd.
19
Volumen der Staatsanleihen und Gläubiger der GIIPS-Staaten (1)
158 113
1551
341 422
0200400600800
10001200140016001800
Portugal Irland Italien Griechenland Spanien
Staatsanleihen(in Mrd. EUR; Quelle: Bloomberg)
44,3%
13,8%
15,5%
14,7%
5,0%3,2%
0,6%2,6% 0,3%
Gläubiger Staatsanleihen von Griechenland(in %; Quelle: Bloomberg)
Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, ZentralbankenEZB
IWF/EU
Griechische Banken
Deutsche Banken davon u.a. KfW 8,0 und HRE 7,4Französische Banken
Italienische Banken
Übrige europäische Banken
Übrige Banken weltweit
20
Volumen der Staatsanleihen und Gläubiger der GIIPS-Staaten (2)
28,2%
15,1%
4,4%
52,4%
Gläubiger Staatsanleihen Italien(in %; Quelle: Bloomberg)
Andere italienische Institutionen und AnlegerItalienische Banken
Bank von Italien
Nicht-italienische Institutionen und Anleger u.a. Euro-Zone 609
25,1%
38,9%
14,2%
14,5%
3,3%4,0%
Gläubiger Staatsanleihen Spanien(in %; Quelle: Bloomberg)
Sonstige spanische Anleger
Spanische Banken
Frankreich
Benelux
Sonstiges Europa
Asien/Afrika/Amerika
46,0%
16,8%
19,5%
4,4%1,8%2,7%0,9%
5,3%2,7%
Gläubiger Staatsanleihen von Irland(in %; Quelle: Bloomberg)
Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, ZentralbankenEZB
IWF/EU
Irische Banken
Deutsche Banken
Französische Banken
Italienische Banken
Übrige europäische Banken
Übrige Banken weltweit
48,7%
13,3%
11,4%
10,8%
3,8%3,8%
3,8% 3,2% 1,3%
Gläubiger der Staatsanleihen von Portugal(in %; Quelle: Bloomberg)
Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, ZentralbankenEZB
IWF/EU
Portugisische Banken
Deutsche Banken
Französische Banken
Spanische Banken
Übrige europäische Banken
Übrige Banken weltweit
21
Zinsentwicklung von Staatsanleihen der GIIPS-Staaten (1)
Laufzeit 6 Monate
0,010,020,030,040,050,060,0
Januar
10
Februa
r 10
März 10Apr
il 10
Mai 10
Juni 10Jul
i 10
August
10
Septem
ber 10
Oktober
10
Novem
ber 10
Dezem
ber 10
Januar
11
Februa
r 11
März 11Apr
il 11
Mai 11
Juni 11Jul
i 11
August
11
Septem
ber 11
Oktober
11
Novem
ber 11
Dezem
ber 11
Zeitverlauf
Spre
ads i
n %
Spread GreeceSpread SpainSpread PortugalSpread ItalySpread Ireland
Kurzfristige Staatsanleihen
Laufzeit 2 J ahre
0,020,040,060,080,0
100,0120,0
Zeitverlauf
Spre
ads i
n %
Spread GreeceSpread SpainSpread PortugalSpread ItalySpread Ireland
22
Zinsentwicklung von Staatsanleihen der GIIPS-Staaten (2)
Laufzeit 15 J ahre
0,05,0
10,015,020,025,030,035,040,045,0
Januar
10
Februa
r 10
März 10Apr
il 10
Mai 10Jun
i 10J ul
i 10
August
10
Septem
ber 10
Oktober
10
Novem
ber 10
Dezem
ber 10
J anuar
11
Februa
r 11
März 1
1Apr
il 11
Mai 11
Juni 11Jul
i 11
August
11
Septem
ber 11
Oktobe
r 11
Novem
ber 11
Dezem
ber 11
Zeitverlauf
Spre
ads i
n %
Spread GreeceSpread SpainSpread PortugalSpread ItalySpread Ireland
Langfristige Staatsanleihen
Laufzeit 30 J ahre
0,05,0
10,015,020,025,030,035,040,0
Zeitverlauf
Spre
ads i
n %
Spread GreeceSpread SpainSpread PortugalSpread Italy
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Ratinghistorie der GIIPS-Staaten
24
Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Bilanzierung nach IFRSÜberblick
Kategorie At fair value through profit or loss1)Held-for-Trading (HfT)2)Fair Value Option (FVO)
Available-for-Sale(AfS)
Held-to-Maturity Investments(HtM)
Loans and Receivables(LaR)
Erst-bewertung
Folge-bewertung
Wert-änderung
Impairment Test
Fair value
Fair value
Erfolgswirksam
nein
Fair value (mit Nebenkosten)
Fair value
grds. OCI (Ausnahme: Impairment*)
ja
Fair value (mit Nebenkosten)
Fortgeführte Ansch.kosten
Erfolgswirksam(impairment)
ja
Fair value (mit Nebenkosten)
Fortgeführte Ansch.kosten
Erfolgswirksam(impairment)
ja
* = Bei Vorliegen eines Impairment ist die Wertänderung erfolgswirksam in der GuV zu erfassen.
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Bilanzierung nach IFRSFair Value Bewertung
Dreistufige Bewertungshierarchie IFRS 7.27A für HfT und AfS
Marktpreise (mark-to-market)(Level 1: unverändert übernommene notierte Preise)
Andere Eingangs-parameter, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachtbar sind.
(Level 2)
Andere Bewer-tungsmethoden (mark-to- model, z.B. Discounted Cash Flow-Ver-fahren, Options-preismodelle etc.)
(Level 3)
Vorliegen eines aktiven Marktes- Notierte Marktpeise stehen den Händlern, Brokern usw.
leicht und regelmäßig zur Verfügung.- Aktuelle und regelmäßige Markttransaktionen zu
marktüblichen Bedingungen.
Nicht-Vorliegen eines aktiven Marktes- Quantitative und qualitative Indizien sind heranzuziehen.- Bsp.: Fallendes Transaktionsvolumen führt nicht zwingend
zur Annahme eines inaktiven Marktes.- Keine Berücksichtigung von Notverkäufen (singuläre
Ereignisse).- Vorliegen einer Krise an sich führt nicht zur Annahme eines
inaktiven Marktes; ggf. liegt lediglich eine geänderte Einschätzung durch den Gesamtmarkt vor.
- Vgl. Beispiele in: IASB Expert Advisory Panel(1); IFRS 13; Positionspapier des IDW zur Subprime-Krise(2).
(1) IASB Expert Advisory Panel – Measuring and disclosing the fair value of financial instruments in the markets that are no longer active (October 2008).
(2) Positionspapier des IDW zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise vom 10.12.2007, Abschn. 2.1.
27
Bilanzierung nach IFRS Impairment Loss (1)Wertberichtigungen bei LaR, HtM sowie AfSVoraussetzung für Wertberichtigung nach dem sog. Incurred Loss Model:IAS 39.58: Ermittlung zum Abschlussstichtag, ob es objektive Hinweise gibt, dass eine Wertminderung bereits eingetreten ist.IAS 39.59:
Vorliegen eines Schadensfalls (triggering event; loss event)Kann nicht nur durch singuläres Ereignis, sondern ggf. auch durch Zusammentreffen mehrerer Ereignisse verursacht werden.
Vgl. Auflistung Beispiele zu triggering events in IAS 39.59, z.B.:- erhebliche finanzielle Schwierigkeiten- Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen- erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz - Schwierigkeiten infolge Wegfalls eines aktiven Marktes etc.
Schadensfall hat eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögens-werte.
28
Beurteilung Griechenland
Ein triggering event ist gegeben, da es aufgrund der Vereinbarung mit privaten Investoren unter Führung des IIF unwahrscheinlich ist, dass ein Stützungspaket für Griechenland ohne Beteiligung privater Gläubiger realisiert werden kann (vgl. IDW vom 20.07.2011).
Wenn eine Vereinbarung über die Restrukturierung von Schulden bereits bestehe, aus der ein „Private Sector Involvement“ hervorgehe, könne eine solche Vereinbarung als triggering event interpretiert werden. Nach der Beschlusslage vom 26.10.2011 sei ein „Private Sector Involvement“ vorgesehen (vgl. Public Statement-Sovereign Debt in IFRS Financial Statements, am 25.11.2011).
IDW
ESMA
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 23./26.10.2011 unter Führung des internationalen Bankenverbands (IIF) mit privaten Investoren im Grundsatz einen Schuldenschnitt (d.h. nicht nur Bewertungsabschlag) i.H.v. zunächst 50 %, bezogen auf den Nominalwert griechischer Staatsanleihen, vereinbart.
Bilanzierung nach IFRSImpairment Loss (2)
29
09.12.2011:EU-Rat
(Haushalts-regelungen/
wirtschaftl. Koordina-
tion)
Schuldenerlass führt zu „impairment trigger“: • HtM/LaR: impairment auf 50 % gemäß Schuldenerlass• AfS: erfolgswirksame Bewertung zum Marktwert
27.10.2011:EU-Gipfel (Schulden-
erlass/Hebel für Rettungs-
schirm EFSF)
22.07.2011:2. Hilfspaket
(mit Betei-ligung
privater Gläubiger)
06/2011: weitere Rating-herab-stufung
05/2010: Beginn Staats-
anleihen-ankauf
durch EZB
02.05.2010:1. Hilfs-
paket (110 Mrd. EUR)
von EU, EZB und
IWF
Bilanzierung nach IFRS Bilanzielle Konsequenzen Griechenland
23.04.2010: Griechen-
land beantragt Finanz-hilfen
31.12.2010 30.06. 30.09.31.03. 31.12.2011
Aufgrund der ergriffenen
Maßnahmen ist zunächst nicht
von einem „impairment
trigger“ auszugehen
Insb. wegen Beteiligung privater Gläubiger Annahme eines „impairment trigger“• HtM/LaR: impairment auf Marktwert (bzw. Barwert 79 %) • AfS: Umbuchung Kurs- verluste aus OCI in GuV
vgl. 30.09.2011, aber wertaufhellende
Erkenntnisse (z.B. Vollzug der Um-
tauschaktion) des Schuldenschnitt-
abkommens sind zu würdigen.
30
Im Gegensatz zu Griechenland, wo durch Beteiligung privater Gläubiger ein triggering event anzunehmen ist, wurden bei anderen GIIPS-Staaten Stützungsmaß-nahmen ohne private Gläubigerbeteiligung getroffen (z.B. ESM/IWF).
Verschlechterung der Anleihenverzinsung oder des Ratings ist - isoliert betrachtet - kein triggering event.
Für betroffene Staatsanleihen (HtM, LaR oder AfS) ist eine Wertberichtigung gegenwärtig nicht zu fordern; Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen.
Bilanzierung nach IFRS Staatsanleihen anderer GIIPS-Staaten
31
Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Allgemeine Grundsätze: Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, ggf.
vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf einen Börsen- oder Marktpreis bzw. niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag (§ 253 I 1 HGB).
Anlagevermögen: Außerplanmäßige Abschrei-bungen sind am Abschlussstichtag vorzunehmen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 III 3 HGB).
Bilanzierung nach HGBÜberblick
33
Anlagevermögen: Angesichts der Rahmen-bedingungen des Schulden-Umtauschprogramms (Schuldenschnitt, Barwertverlust) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. einer außerplanmäßigen Abschreibung aus-zugehen.
Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen.
Umlaufvermögen: Bewertung der Staatsanleihen mit dem jeweiligen Börsenkurs (am aktiven Markt) zum Abschlussstichtag.
Bilanzierung nach HGBGriechische Staatsanleihen
34
Anlagevermögen: Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist (ggf. Indizwirkung: Ratingherabstufungen um zwei oder mehr „notches“ bzw. Übergang in den sog. Non-Investmentgrade-Bereich*).
Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen.
Umlaufvermögen: Bewertung der Staatsanleihen mit dem jeweiligen Börsenkurs (am aktiven Markt) zum Abschlussstichtag. * = vgl. Hinweis des VFA vom 09.11.2009: Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestands von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen (http://www.idw.de/idw/portal/d593200/index.jsp) - Anlage
Bilanzierung nach HGB Staatsanleihen anderer GIIPS-Staaten
35
Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Ziel: Herstellung angemessener Transparenz Erläuterung der für die Bilanzierungs- und Bewer-
tungsentscheidungen tragenden Argumente Erläuterung der damit verbundenen Unsicherheiten
(Risiko der Beteiligung privater Gläubiger zu ggf. noch nicht abschließend verhandelten Bedingun-gen, Zunahme der Risiken von Investments in griechische Staatsanleihen oder Anleihen anderer Staaten etc.)
Anhangangaben und Lageberichterstattung (1)
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Angaben zur Größenordnung des direkten und indirekten Portfolios („Exposure“): Nominalvolumen/Anschaffungskosten der Staats-
anleihen, Forderungen/Ausleihungen etc. Buchwerte, Markt- bzw. Zeitwerte („Fair Value“) Wertberichtigungen bzw. vorgenommene außer-
planmäßige Abschreibungen etwaige Umklassifizierungen IFRS-Abschluss: Angaben (vgl. IFRS 7) geson-
dert für die Kategorien HtM, LaR und AfS etc.
Anhangangaben und Lageberichterstattung (2)
38
Agenda
Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den
Berufsstand
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Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (1)
Seit Frühjahr 2010 (Beginn „Griechenland-Krise“) erhöhte Aufmerksamkeit für Thematik und regel-mäßige Verfolgung; seitdem: enger Kontakt mit BaFin / Dt. Bundesbank Einholung Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit
des temporären Rettungsschirms (Herbst 2010) regelmäßiger Austausch im BFA und VFA zu
aktuellen Abschlussstichtagen (Jahres- und Quartalsabschlüsse) unter teilweiser Einbindung des Vorsitzers des HFA
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Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (2)
Veröffentlichung von Hinweisen (siehe Anlagen) zur Angabe der Größenordnung des Exposure
von Anleihen betroffener Staaten im Lagebericht (vgl. FN-IDW 1/2011, S. 98)
zur Abbildung der Risiken aus griechischen Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen zum 30.06.2011 (IDW Aktuell, 20.07./29.07.2011)
zur Bilanzierung von griechischen Staats-anleihen zum 31.12.2011 (IDW Aktuell, 08.02.2012)
Presse-Workshops (20.06.2011 und 11.11.2011 sowie 23.01.2012)