Kindertagesstättenbedarfsplan 2013 Bestandserhebung und Bedarfsermittlung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege im Kreis Pinneberg 2013 Herausgeber: Kreis Pinneberg Der Landrat Fachdienst Jugend Kurt-Wagener-Str. 11 25337 Elmshorn www.kreis-pinneberg.de Ansprechpartnerin: Anne Heller-Hielscher Kindertagesstättenbedarfsplanung Aufsicht für Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Tel: 04121 – 4502.3449 [email protected]Elmshorn, 10.07.2013
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Bestandserhebung und Bedarfsermittlung der ......neberg profitieren, zumal eine entsprechende Software der Schulentwicklungsplanung bereits vorhanden ist. 1.2. Zur Bedarfsermittlung
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Kindertagesstättenbedarfsplan 2013
Bestandserhebung und Bedarfsermittlung der
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
im Kreis Pinneberg 2013
Herausgeber: Kreis Pinneberg Der Landrat Fachdienst Jugend Kurt-Wagener-Str. 11 25337 Elmshorn
www.kreis-pinneberg.de
Ansprechpartnerin: Anne Heller-Hielscher Kindertagesstättenbedarfsplanung Aufsicht für Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Tel: 04121 – 4502.3449 [email protected] Elmshorn, 10.07.2013
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GLIEDERUNG Seite I Grundsätzliches 1. Hinweise zur Handhabung des Berichtes und der Anlagen 2 2. Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013 2 3. Aufgabe der Kindertagesstättenbedarfsplanung 3
II Bedarfsplanung 1. Zur Methodik der Bedarfsplanung 1.1. Allgemeines zur Datenermittlung und Erfassung 5 1.2. Zur Bedarfsermittlung der Kommunen 6 1.3. Zur quantitativen Bestandserfassung der Kreisverwaltung 7 1.4. Zur Erfassung der Tagespflege 8
2. Zur Einschätzung des U3-Bedarfes, den Ganztagsplätzen im Elementar-
bereich und dem bedarfsgerechten Hortangebot
Krippenplätze 2.1 Zur Einschätzung des U3-Bedarfes 8 2.2 Die Versorgungssituation 2012 9
Plätze im Elementarbereich 3.1. Zur Einschätzung an Ganztagsplätzen im Elementarbereich 12 3.2. Die Versorgungssituation 2012 12
Hortplätze 4.1. Zu den Hortplätzen 14 4.2. Die Versorgungssituation 2012 15
Kindertagespflege 5.1 Zur Tagespflege der Familienbildungsstätten (FBS) 15 5.2 Versorgungssituation 2012 16
6. Geplante Baumaßnahmen/Gruppenumwandlungen 17
III Zusammenfassung 18 IV Anlagen 18
I Gesetzliche Grundlagen II Kommunen des Kreises III Begriffserläuterungen IV Quantitative Bestandserhebung der Kreisverwaltung 2012 V Bedarfsabfrage der Kommunen VI Statistik der FBS sowie Übersicht VII Flexibilisierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
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I Grundsätzliches 1. Hinweise zur Handhabung des Berichtes und der Anlagen
Mit dem vorliegenden Bericht 2013 wird der 7. Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Pin-neberg vorgestellt. Er beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG) .*Anlage I
Zur Handhabung des Berichtes Im Anhang des Berichtes sind in ausführlicher Form alle wichtigen Rechtsgrundlagen, die Stel-lungnahme des Kreises Pinneberg zum Rechtsanspruch U 3, Begriffserläuterungen bzw. Ab-kürzungen, eine Kommunenübersicht, die Tabellen zur quantitativen Bestandserfassung der Kreisverwaltung, der Bedarfsermittlung der Kommunen sowie der Statistik der Familienbil-dungsstätten zu finden. Der Bedarfsplan kann sowohl komplett wie auch getrennt nach Bericht und Anlagen per PDF-Datei über das Internetportal der Kreisverwaltung Pinneberg/Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit/Fachdienst Jugend und Bildung/Team Kindertagesstätten/Aufsicht, Tagespflege, Jugendhilfeplanung, heruntergeladen werden. Hinweise zu den Excel-Tabellen Die Excel-Dateien der quantitativen Bestandserfassung, der Bedarfsabfrage, der Bedarfsermitt-lung der Kommunen sowie der Ergebnisse der Abstimmungsgespräche können nach Be-schlussfassung des Kreistages bei der Bedarfsplanerin abgerufen werden. Alle erhobenen Daten sind geschützt und können nicht verändert werden. Hinweise zu den Anlagen Im Text des Bedarfsplanes sind die Hinweise zu den ausführlicheren Informationen mit *Anlage versehen.
Eine Übersicht über sämtliche Anlagen befindet sich im Anhang.
2. Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013
Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz der 1 – 3jährigen Kinder hat der Gesetz-geber Voraussetzungen geschaffen, die frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflege rechtlich zu verankern. Die Länder wurden beauftragt, dies zu gewährleis-ten. In einer Stellungnahme des Kreises*Anlage I wurde die Auslegung des Rechtsanspruchs U3 auf der Grundlage des Rechtsgutachtens des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familien-recht e.V., (DIJuF), erläutert und an die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Pinneberg weitergeleitet.
Der Kreis Pinneberg mit seinen Städten, amtsfreien Gemeinden sowie amtsangehörigen Ge-meinden *Anlage II ist gehalten, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten.
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Mit dem § 24 a SGB VIII schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Übergangsregelung und eines stufenweisen Ausbaus des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren. Er ging ur-sprünglich (2008 ff) davon aus, dass eine 35%ige Versorgung der 1 – 3jährigen Kinder (in Krip-pe und Tagespflege) ausreichend sei. Erklärtes Ziel war einerseits, die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf damit auf eine breitere Basis stellen zu können und andererseits mit der Über-gangslösung des stufenweisen Ausbaus eine realistische Umsetzungsmöglichkeit für die Kom-munen zu schaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kind gem. § 24 SGB VIII ab 1.08.2013 bereits im Alter von 0 – 1 Jahren gefördert werden.
Mit der Richtlinie des Bundesinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ vom 31.10.2008 hat der Bund den Kommunen eine zusätzliche Förderung bezüglich finanzieller Mit-tel an die Hand gegeben, um den U3-Ausbau entsprechend voranzutreiben. Diese Mittel wur-den für 2013/2014 noch einmal aufgestockt. Dies gilt ebenso für Landesmittel.
Das KiTaG bezieht im § 4 (4) die Erziehung behinderter, beeinträchtigter oder benachteiligter Kinder in die gemeinsame Erziehung aller Kinder ein, das gilt auch für den Rechtsanspruch U 3. Von Seiten des Landes Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Familie, Gesundheit und Gleichstellung in Kiel) gibt es (noch) keine Handlungsempfehlungen, an denen sich Träger der öffentlichen, örtlichen oder freien Jugendhilfe orientieren könnten.
3. Aufgabe der Kindertagesstättenbedarfsplanung
Vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe – hier dem Kreis Pinneberg – wird im Rahmen ihrer Planungsverantwortung gemäß § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung verlangt, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen.
Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kinder-tagesstättengesetz – KiTaG) regelt in den §§ 6 – 8 die Planung und Gewährleistung der Sicher-stellung eines bedarfsgerechten Angebotes unter Einbeziehung der Kommunen. Das KiTaG besagt in § 7 (3): „Die Aufnahme einer Kindertageseinrichtung oder einer Tages-pflegestelle in den Bedarfsplan ist Voraussetzung für eine finanzielle Förderung nach den §§ 23, 25, 25 a und 30.“
Da Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren fördern, werden entsprechende Betreuungsangebote mit dem Bedarfsplan erfasst und fortgeschrieben. Neben dem Ausbau der U3-Plätze (0 – 3 Jahre) wird gesetzlich die Sicherstellung an Ganz-tagsplätzen für Elementarkinder (3 – 6,5 Jahre bis Schuleintritt) sowie ein bedarfsgerechtes Hortangebot in Kindertageseinrichtungen gefordert. Gem. § 6 KiTaG planen und gewährleisten die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Ju-gendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach §§ 24 und 24 a SGB VIII. Stellt z.B. der Kreis Pinneberg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, dass es in einer Kommune ein nicht ausreichendes Angebot an Krippenplätzen gibt, wird dies in bzw. mit der Bedarfsplanung dokumentiert.
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Unabhängig davon, ob eine Kommune bereit und in der Lage ist, diese Plätze zu schaffen, hat der Kreis keine rechtlichen Möglichkeiten, die Kommune zur Schaffung dieser Plätze zu ver-pflichten, denn gemäß § 8 (1) KiTaG tragen die Gemeinden in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespfle-gestellen geschaffen und betrieben werden. Andererseits gibt der Gesetzgeber im § 85 SGB VIII die sachliche Zuständigkeit für die Gewäh-rung von Leistungen und Erfüllung anderer Aufgaben dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl dieser in der Regel nicht über eigene Kindertageseinrichtungen verfügt. Damit ist der Kreis im Klagefall der zuständige Ansprechpartner. Dennoch hat er im Fall einer Klage von Eltern keine Möglichkeit, ihnen einen Platz für ihr Kind in einer Kindertageseinrich-tung zuzuweisen, da die Aufnahme von Kindern in die Trägerhoheit fällt. Der Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Pinneberg ist lt. Beschluss des Jugendhilfeaus- schusses (JHA) alle 2 Jahre zu erstellen, d.h. die nächste Fortschreibung erfolgt 2015. Die Abfrage der Einwohnermeldedaten erfolgt ab 2013 jährlich, das gewährleistet eine aktuelle-re und genauere Einschätzung und Berechnung der Versorgungsquote. Die Ermittlung des Bedarfs von Seiten der Kommunen des Kreises Pinneberg beruht in der Re-gel auf Elternnachfrage in Kitas, beim Träger oder der Kommune, den Wartelisten der Kitas, den Wohngebieten, den Neubaugebieten, den Informationen der Kitas, der Träger, einer El-ternbefragung, der Geburtenzahlen, der Einwohnerzahlen.
Entsprechend der Datenerfassung des Statistischen Bundesamtes sowie des Landesamtes für Statistik orientieren sich die Geburtenjahrgänge am Kalenderjahr.
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I. Bedarfsplanung
1. Zur Methodik der Bedarfsplanung 1.1 Allgemeines zur Datenermittlung und Erfassung
Die dem Bedarfsplan zugrunde liegenden Daten werden kalenderjährlich erfasst und beruhen • auf den von der Aufsicht für Kindertageseinrichtungen erteilten Betriebserlaubnissen (IST-Stand 31.12.2012) *Anlage IV ,
• einer Abfrage der Einschätzung des Bedarfes der Kommunen (SOLL 2013 - 2015) *Anlage V sowie
• der Statistik der Familienbildungsstätten zur Tagespflege (Stand 31.12.2012). *Anlage VI
Der Kreis Pinneberg *Anlage II hat 8 Städte, 3 amtsfreie Gemeinden und 6 Ämter mit 38 amtsan-gehörigen Gemeinden (Stand 31.12.2012). Entsprechend unterschiedlich ist der Bestand sowie der Bedarf an Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangeboten und Öffnungszeiten; grundlegend für die Betreibung von Kindertagesein-richtungen (Kitas) ist vor allem die Finanzsituation der einzelnen Kommunen. Die Zuordnung der Abfragen und die Teilnehmerkreise der Abstimmungsgespräche erfolgte im Hinblick auf regional angrenzende Gemeinden (mit Ausnahme Helgolands) wie folgt: *Anlage II • Barmstedt, Amt Hörnerkirchen, Amt Rantzau • Elmshorn, Amt Elmshorn-Land • Quickborn, Amt Pinnau mit den Gemeinden Bönningstedt*1), Hasloh*1) und Ellerbek • Pinneberg, Schenefeld, Halstenbek, Helgoland *2), Rellingen, Amt Pinnau mit Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
• Tornesch, Uetersen, Wedel, den Ämtern Haseldorf und Moorrege.
*1) Verwaltungswechsel zur Stadt Quickborn zum 01.01.2013. *2) Helgoland ist die einzige Hochseeinsel des Kreises Pinneberg. Aufgrund der geographischen Lage wurde
von einer persönlichen Teilnahme abgesehen. Der Datenabgleich erfolgte von daher telefonisch.
Gemeindeübergreifende Belegungen werden in der Regel über kommunale Kostenausgleiche abgegolten. Hiervon profitieren die Gemeinden, die kein eigenes oder ein nur unzureichendes Angebot vorhalten können. Erstmalig wurden die Gemeinden benannt, mit denen ein kommuna-ler Kostenausgleich hauptsächlich durchgeführt wird. Einige wenige Gemeinden sichern sich in Nachbargemeinden Plätze durch Vertragsregelungen und können damit verbindlich die Belegung anhand ihres Bedarfes regeln (z.B. Klein-Nordende, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek). Mit dem RA U3 zum 1.8.2013 achten die Kommunen verstärkt bei der Belegung von Krippen-plätzen auf Kinder der eigenen Kommune, was im Einzelfall dazu führt, dass fremdbelegte Plät-ze zum nächsten Kindergartenjahr wieder zurück gegeben werden müssen.
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In den im April durchgeführten Abstimmungsgesprächen mit den Kommunen bemängelten die-se die „rückwärtsorientierte“ Art der Bestandserfassung und kritisierten die geringe Flexibilität der Bedarfsplanung.
Hier könnte die kreisweite Einrichtung eines Kindertagesstättenmoduls Abhilfe schaffen, das den Kommunen, den Trägern der freien Jugendhilfe und nicht zuletzt den Eltern jederzeit einen Überblick über das aktuelle Angebot sowie die aktuelle Belegung geben könnte. Von dieser Methode der Erfassung könnte analog zur Schulentwicklungsplanung die Kinderta-gesstättenbedarfsplanung sowie andere Bereiche im Rahmen der Sozialplanung der Kreis Pin-neberg profitieren, zumal eine entsprechende Software der Schulentwicklungsplanung bereits vorhanden ist.
1.2. Zur Bedarfsermittlung der Kommunen
Die Daten der Kommunen wurden per E-Mail mittels Excel-Dateien abgerufen und erfasst. Abgefragt wurde die Einschätzung des Bedarfes • der unter 3-jährigen Kinder an Krippenplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in kindergartenähnlichen Einrichtungen sowie in Tagespflege incl. Baugebieten und Elternbe-darf
• der 3 – 6,5jährigen Kinder (bis Schuleintritt) in Kitas, kindergartenähnlichen Einrichtungen und Tagespflege incl. Baugebieten und Elternbedarf
• der 6-10jährigen Kinder (Grundschulkinder) sowie der 10-14jährigen Schüler in Hort und Tagespflege incl. Baugebieten und Elternbedarf
und Angaben (zu)
• wieviele Plätze in der Gemeinde von 0 – 14jährigen Kindern anderer Gemeinden (und wel-cher) belegt werden und vermutlich auch weiterhin benötigt werden incl. Baugebieten und Elternbedarf
• wieviele 0 – 14jährigen Kinder der eigenen Gemeinde werden derzeit in Einrichtungen an-derer Gemeinden (und welcher) betreut und vermutlich auch weiterhin betreut werden incl. Baugebieten und Elternbedarf
• genehmigte, durchgeführte und künftige (geplante) Baumaßnahmen • genehmigte, durchgeführte und künftige (geplante) Gruppenumwandlungen
sowie von den Einwohnermeldeämtern • die Anzahl der 0 – 14 jährigen Kinder, die am 31.12.2012 dort lebten. Auf eine Abfrage der Einwohnermeldeämter zum Migrationshintergrund wurde verzichtet, da ei-ne Zuordnung auf der Grundlage der Definition des Integrationskonzeptes des Kreises den meisten Kommunen nicht möglich ist. Die Excel-Dateien zur Kommunenabfrage wurden am 7.01.2013 per E-Mail verschickt und mit einer Frist von 6 Wochen bis 15.02.2013 zurück erbeten. Der Rücklauf zog sich bis in den März hinein.
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In fünf Abstimmungsgesprächen wurden in der zweiten Aprilhälfte die o.g. Daten mit Vertretern aller Kommunen geprüft, diskutiert, protokolliert und entsprechend in den Bedarfsplan aufge-nommen. Ergänzungen wurden von den Kommunen bis weit in den Juni 2012 mitgeteilt, so dass sich leichte Abweichungen von den Daten der Abstimmungsgespräche ergeben können. Der Fokus der Bedarfsplanung lag auf der Versorgung der U3-Kinder in Krippen, in kindergar-tenähnlichen Einrichtungen, der Tagespflege, der Anzahl an Ganztagsplätzen für Elementarkin-dern (3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt), dem bedarfsgerechten Hortangebot (Schulkinder bis 14 Jahren) sowie den Realisierungsmöglichkeiten von Baumaßnahmen und Gruppenumwand-lungen. Zwischen den Familienbildungsstätten und den Kommunen gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen bislang keinen namentlichen Abgleich bezüglich der betreuten Kinder in Tagespflege und den Wartelisten der Kindertageseinrichtungen der Kommunen. Von daher besteht keine Kenntnis über den Umfang der Betreuungszeit und den einzuschätzenden Bedarf von Seiten der Kommunen. Darüber hinaus bemerkten einige Kommunen bei den Abstimmungsgesprä-chen, dass sie einen höheren Bedarf sähen, als vom Kreis bzw. der Familienbildungsstätten festgelegt wurde.
1.3 Zur quantitativen Bestandserfassung der Kreisverwaltung Die Datenerfassung des Bestandes erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Betriebserlaubnisse. Diese beinhalten alle erlaubnispflichtigen Angaben. Alle Plätze einer Kindertageseinrichtung, differenziert nach entsprechender Altersgruppe (Krippe, Elementarbereich inklusive Integrati-onsgruppen, Hort, kindergartenähnliche Einrichtungen), Gruppenzusammensetzung, Gruppen-größe und den Öffnungszeiten, werden erfasst. In der quantitativen Bestandserfassung wird die tägliche Betreuungszeit stundenweise angegeben. Gelegentlich kann es zu Differenzen zwischen der Anzahl der Plätze lt. Betriebserlaubnis und der tatsächlichen Belegung kommen durch
• einzelintegrative Maßnahmen, die Gruppenreduzierungen zur Folge haben. Es obliegt den Trägern entsprechend der Betriebserlaubnis, die Gruppenstärke aufgrund der Anzahl der einzelintegrativen Maßnahmen zu reduzieren. Die Träger übernehmen die Verantwortung für die Gewährleistung des Verfahrens. 2012 gab es 187 einzelintegrative Maßnahmen (mit Gruppenreduzierung) sowie 209 am-bulante heilpädagogische Maßnahmen (hier erfolgt keine Gruppenreduzierung).
• Gruppenerhöhungen, die im gesetzlich erlaubten Rahmen von den Trägern der Einrichtun-gen in eigener Verantwortung ohne Änderung der Betriebserlaubnis vorgenommen werden können und lediglich der Mitteilungspflicht der Aufsicht unterliegen. Die Regelgruppenstär-ke einer Elementargruppe beträgt 20 und kann so auf 22 Plätze erhöht werden. Die Kinder-tagesstättenaufsicht als Erlaubnis erteilende Behörde kann nicht die Träger nicht zu Grup-penerhöhungen verpflichten.
• Veränderungen in den Einrichtungen, die nicht zeitnah der Aufsicht mitgeteilt werden und nicht mehr exakt der Betriebserlaubnis entsprechen (z.B. Umgestaltung einer Vor- und ei-ner Nachmittagsgruppe in eine Ganztagsgruppe, flexiblere Belegungen, vorübergehender Unterbelegung o.ä.).
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• Verträge, in denen Kommunen eine bestimmte Anzahl von Plätzen einer anderen Gemein-de verbindlich zur Verfügung stellen. Sie wurden – soweit der Bedarfsplanung bekannt – eingearbeitet und der jeweiligen Kommune zugerechnet und der betreuenden abgezogen. Diese Angaben unterliegen keiner Mitteilungspflicht. Die meisten Gemeinden behelfen sich untereinander und finanzieren dies über den kommunalen Kostenausgleich, ohne dass die-se Plätze bestandsmäßig erfasst wurden.
• Die Kindertageseinrichtung der Leibniz-Schule hat inzwischen eine Betriebserlaubnis für 80 Kinder, ist jedoch mit nur 22 Kindern im Bedarfsplan berücksichtigt.
Alle kindergartenähnlichen Einrichtungen (z.B. Spielstuben) erhielten ab 2011 eine Betriebser-laubnis und wurden entsprechend erfasst. Sie wurden in der Übersicht der Gesamtversorgung der 0 – 3jährigen Kinder zwar ausgewiesen, jedoch nicht in die Versorgungsquote einbezogen.
1.4 Zur Erfassung der Tagespflege
Der Kreis Pinneberg hat mit den Familienbildungsstätten (FBS) vertraglich seit dem 01.01.2007 die Ausbildung, Betreuung und Vermittlung von Tagespflegepersonen geregelt und ab 01.01.2012 verlängert mit der Vorgabe, bis Ende 2014 sukzessive 200 Kinder zusätzlich betreuen zu können. Drei Familienbildungsstätten in Elmshorn, Pinneberg und Wedel halten ein Angebot vor, das entsprechend einer prozentualen Quote von den Gemeinden mitfinanziert wird. Einige Gemein-den haben inzwischen ergänzende Vereinbarungen über das Vorhalten von Plätzen in Tages-pflege mit den Familienbildungsstätten getroffen, die in der Gesamtübersicht mit einem Stern * gekennzeichnet sind. Die beigefügte Gesamtübersicht *Anlage VI aus der Statistik der Familienbildungsstätten gibt Aus-kunft über die Anzahl der betreuten Kinder und ihrer Wohnorte (nach Altersstufen und Gemein-den). Die Daten werden jährlich erfasst und dem Kreis Pinneberg vorgelegt.
2. Zur Einschätzung des U3-Bedarfes, den Ganztagsplätzen im Elementarbereich und
dem bedarfsgerechten Hortangebot
2.1 Zur Einschätzung des U3-Bedarfes
Die vom Gesetzgeber zunächst als Orientierung genannte Zahl von 35 % bis zum 01.08.2013 sowie die vom DJI bereits kurz darauf prognostizierten 39 % aller Kinder unter 3 Jahren werden bereits von einigen Gemeinden als zu niedrig angesehen. Nach wie vor gestaltet es sich für viele Kommunen schwierig, den tatsächlichen Bedarf an U3-Plätzen realistisch einzuschätzen, selbst wenn er aufgrund elterlicher Nachfragen, Umfragen, Wartelisten, Geburtszahlen, neuen Wohnbaugebieten oder Informationen des Kindergartens oder des Trägers erfolgte. So beschäftigt einige Kommunen die Frage, ob und wie ggf. sich das Betreuungsgeld auswir-ken wird oder wie prozessbereit sich Eltern verhalten werden, wenn sie keinen passenden Be-treuungsplatz für ihr Kind finden.
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In einigen wenigen Gemeinden ist ein „kurzfristiger“ Anstieg des Bedarfs an Krippenplätzen zu verzeichnen, der Übergangslösungen erforderlich macht, denen jedoch nicht mit Baumaßnah-men begegnet werden muss. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Elementarkinder rückläufig ist. Hier kann z.B. durch Umwandlungen von Elementargruppen in Familiengruppen für Kinder von 0 – 6 Jahren Abhilfe geschaffen werden. Eltern stellen häufig fest, dass die Anforderungen ihrer Arbeitgeber an flexible Arbeitszeiten nicht mit Öffnungszeiten von Kindertagesstätten zu vereinbaren sind. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes an flexible Arbeitszeiten sind für die Kommunen in entsprechend ausgestatteten Einrichtungen nur schwer zu finanzieren und personell kaum zu realisieren. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) erhielt in der zweiten Jahreshälfte 2011 von der Kindertages-stättenaufsicht eine Übersicht über die Flexibilisierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstät-ten und in der Kindertagespflege. *Anlage VII Darüber hinaus bietet die Kindertagespflege eine gleichwertige, gute, pädagogisch wertvolle und sinnvolle Alternative oder Ergänzung. Vereinzelt gibt es Nachfragen an Plätzen in Krippen für behinderte unter dreijährige Kinder. Dies wurde ebenfalls von Gemeinden im Abstimmungsgespräch angesprochen. Bis heute wer-den im Kreis Pinneberg über den FD Soziales diese Kinder im Rahmen der Frühförderung in der Regel innerhalb der Familie unterstützt. Lediglich eine Einrichtung im Kreis Pinneberg (We-del) hat bereits behinderte Kinder in zwei Krippengruppen aufgenommen.
2.2 Die Versorgungssituation 2012
Die Anzahl der Krippenplätze hatte sich seit 2008 (443 Pl.) bis 2011 (901 Pl.) bereits verdop-pelt. Während der vergangenen 2 Jahre wurde erstmals die 1.000-Platz-Grenze überschritten. Ende 2012 standen 1.210 Krippenplätze im Kreis zur Verfügung. Die Betreuung und Versorgung der Kinder in Tagespflege ist zeitgleich ebenfalls erheblich ge-stiegen. Waren es 2008 noch 651 betreute Kindern, so stieg die Anzahl in 2011 auf 1.077 und betrug Ende 2012 bereits 1.263 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren.
Krippenplätze in Kitas (lt. B-Erl.)
Versorgungsquote Krippenplätze
Plätze in Kindertagespflege
Versorgungsquote Kindertagespflege
Versorgungsquote insgesamt
Kreis Pinneberg
Bedarfsplan 2008 443 5,90% 651 8,60% 14,50%
Bedarfsplan 2011 901 11,90% 1.077 14,20% 26,10%
Bedarfsplan 2013 1.210 16,60% 1.263 17,30% 33,90%
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Die Zahlen der betreuten Kinder und dadurch die prozentuale Abdeckung des Bedarfes bele- gen, dass noch vor 2 Jahren deutlich mehr Kinder durch Tagespflege betreut wurden als in Kin-dertageseinrichtungen durch Krippenplätze. Angestrebt wurde 2011 vom Kreis Pinneberg eine möglichst ausgewogene Verteilung im Sinne einer 50 zu 50-%igen Abdeckung. Dies wurde jetzt mit 1.210 Krippenplätzen zu 1.263 betreu-ten Kindern in Tagespflege nahezu erreicht. Es hat sich bestätigt, dass sich langfristig bei Bedarf und aufgrund der bundes- und landeswei-ten Fördermittel Kommunen eher für den Ausbau von Krippenplätzen in Kindertageseinrichtun-gen entscheiden. Tendenz bei berufstätigen Eltern scheint die Wahl der institutionalisierten Kinderbetreuung zu sein. Hier wird die Zuverlässigkeit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oftmals höher eingeschätzt, die Qualifikation des pädagogischen Fachpersonals sowie Planungssicherheit werden in stärkerem Maße als verlässliche Größen angesehen. Dennoch ist Tagespflege für viele (Eltern wie Gemeinden) eine kostengünstige, pädagogisch sinnvolle und kindgerechte Variante der Förderung. Sie profitiert in hohem Maße von ihrer Fle-xibilität, der familienähnlichen Betreuung und der Finanzierbarkeit. Vom Gesetzgeber ist sie ausdrücklich als gleichwertige Betreuungsform für Kinder anzusehen. Ebenso ist es inzwischen möglich, dass auch Betriebe Tagespflegepersonen anstellen können. Problematisiert wurde von den Kommunen nach wie vor die Art der Berechnung der Versor-gungsquote: Einerseits wird die Anzahl an Krippenplätzen zugrunde gelegt, andererseits die Anzahl der betreuten Kinder in Tagespflege. Im Rahmen der Tagespflege können im Verlauf ei-nes Jahres durchaus mehrere Kinder ein und denselben Platz bei einer Tagesmutter belegen – je nach individueller Betreuungszeit. Ein Platz in der Krippe wird dagegen in der Regel von ei-nem Kind etwa 2 – 3 Jahre „besetzt“. Ebenfalls wurde angemerkt, dass die unter dreijährigen Kinder in kindertagesähnlichen Einrich-tungen nicht mit in die Versorgungsquote einberechnet wurden. Es ist vereinzelt vorgekommen, dass knapp 3-jährige Kinder weder in einer Krippengruppe noch in einer Elementargruppe aufgenommen wurden, obwohl der Rechtsanspruch besteht. Für El-tern ist dies unzumut- und nicht nachvollziehbar. Besonders zu denken gibt den Kommunen jedoch eine ganz andere Entwicklung: Mit zuneh-mender Betreuung von Krippenkindern besteht die dringende Notwendigkeit, den Übergang in den Elementarbereich mit entsprechenden Öffnungszeiten sicher zu stellen. Ein Kind, das vom ersten Lebensjahr an in einer Krippe gefördert wird, benötigt zweifelsohne einen reibungslosen Übergang in den Elementarbereich mit mindestens denselben wenn nicht höheren Betreuungs-zeiten. In den Städten werden in der Regel vermehrt Krippenplätze benötigt und vorgehalten, in ländli-chen Gebieten ist die Nachfrage partiell sehr unterschiedlich. Ein Stadt/Land-Gefälle kann nicht generalisiert werden, ist jedoch häufig noch vorhanden. In jedem Fall besteht zunehmend der Bedarf an längeren Öffnungszeiten für alle Betreuungsangebote.
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Versorgung der 0-3 jährigen Kinder in Krippe und Tagespflege 2012
ÄmterAm t Elmshorn-Land 277 130 46,9% 172 93 54,1%Am t Haseldorf 95 31 32,6% 70 30 42,9%Am t Hörnerkirchen 102 36 35,3% 66 27 40,9%Am t Moorrege 410 114 27,8% 292 95 32,5%Am t Pinnau 468 180 38,5% 316 136 43,0%Am t Rantzau 180 51 28,3% 126 29 23,0%
Gesam t 7.293 2.473 33,9% 4.989 2.021 40,5%
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3. Plätze im Elementarbereich 3.1. Zur Einschätzung an Ganztagsplätzen im Elementarbereich
Eine steigende Nachfrage an Ganztagsbetreuung im Elementarbereich ist zu verzeichnen. Viele Kommunen unterstützen Träger von Kindertageseinrichtungen in der Ausweitung der Betreu-ungszeiten. Es werden verstärkt flexible Öffnungszeiten (z.B. Früh-, Mittags- oder Spätdienste) angeboten, um mehreren Gruppen einer Einrichtung bei Bedarf der Eltern eine längere Betreu-ungszeit zu ermöglichen. Erst wenn die meisten Kinder einer Gruppe eine verlängerte Öff-nungszeit benötigen, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, die Regelöffnungszeit einer Gruppe von z.B. 6 auf 8 Stunden zu erhöhen. Die flexiblen Öffnungszeiten werden in der Bedarfsplanung nicht erfasst, da es sich zumeist über eine täglich wechselnde Anzahl von Kindern aus verschiedenen Gruppen handelt. Legt man die Daten der Kommunenabfrage zugrunde,
so wird der Bedarf an Ganztagsplätzen mit Öffnungszeiten von täglich 7, 8 und mehr als
8 Stunden kreisweit mit 3.919 Plätze im Elementarbereich angegeben. Das bedeutet – ausgehend von 2.320 tatsächlich belegten Ganztagsplätzen in 2012 - eine Zu-nahme von 1.559 Ganztagsplätzen in den nächsten 2 Jahren. Die weitaus meisten Integrationsplätze haben eine Regelöffnungszeit von 6 Stunden (607 von 892). 210 Plätze sind Ganztagsplätze, 75 verfügen über ein 4-Stunden-Angebot.
3.2. Die Versorgungssituation 2012 Im Kreis Pinneberg gab es zum 31.12.2012 insgesamt 344 Kinder weniger im Alter von 3 – 6,5 Jahren (Schuleintritt) als 2010. Den 9.370 3 – 6jährigen Kindern standen neben den Krippen- und Hortplätzen 8.764 Elementarplätze (tatsächlich belegt mit 8.543 Kindern) incl. der Integrati-onsplätze zur Verfügung. Vermutlich stieg die Versorgungsquote auch aufgrund der rückläufi-gen Kinderzahlen bereits automatisch an. Das entspricht kreisweit einer 91 %igen Versorgungsquote – mit einer Bandbreite in den Städ-ten von 87% (Elmshorn und Uetersen) bis 93% in Pinneberg und Tornesch.
Anzahl der erforderlichen Plätze im Elementarbereich in Kitas für 2015 mit einer täglichen Öffnungszeit von
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Anzahl der tatsächlich belegten Plätze für 3 – 6,5jährige Kinder
im Elementarbereich
Kreisweit standen 2012 für 9.370 Kinder (3 - 6jährige Kinder bis zum Schuleintritt) 8.764 Ele-mentarplätze (davon 892 Integrationsplätze) lt. Betriebserlaubnis zur Verfügung. Auf eine ganztägige Betreuung entfielen in der tatsächlichen Belegung 2.320 Elementarplätze und 210 Integrationsplätze. Insgesamt wurden damit auf 2.530 Ganztagsplätze belegt, d.h. 27 % aller Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren hatten einen Ganztagsplatz. Gemessen an der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze für 3 – 6jährige in den Einrich-tungen entspricht das einer Versorgung von 28,86 %.
Kreisweit standen 2012 für 9.370 Kinder 8.706 Elementarplätze zur Verfügung. Auf eine ganz-tägige Betreuung entfielen 2356 Plätze.
Werden bei den 892 Integrationsplätzen die Betreuungszeiten berücksichtigt, so ergeben sich 210 ganztägige Plätze neben 607 Plätzen mit einer 6-stündigen Betreuung und 75 mit einer 4-stündigen Betreuung. Die zeitliche Koppelung des Rechtsanspruches 2013 mit der zusätzlichen finanziellen Förde-rung nach dem Bundesinvestitionsprogramm hatte zur Folge, dass die Chance auf den Ausbau von U3-Plätzen von den Kommunen aufgegriffen wurde. Vernachlässigt wurde dabei die 100%ige Sicherstellung an Elementarplätzen zugunsten der Schaffung von Krippenplätzen. Dieser kann auch künftig nur weiter stattfinden, wenn ein bedarfsgerechtes Angebot an Ele-mentarplätzen gewährleistet ist. Durch Tagespflege wurden 2012 kreisweit 225 nicht schulpflichtige Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren betreut.
4. Hortplätze
4.1. Zu den Hortplätzen
Viele Kommunen haben sich zwischenzeitlich dafür ausgesprochen, die Betreuung von Schul-kindern in Hortgruppen zugunsten schulischer Betreuungsangebote aufzugeben oder zu redu-zieren. Auch wenn noch am ehesten Bedarf an Hortplätzen für die 6-10jährigen Grundschulkinder be-steht, so wird politisch doch eher dem Ausbau der betreuten Grundschulen der Vorzug gege-ben. In einigen Gemeinden ist der Bedarf jedoch nach wie vor hoch, wie z.B. in Quickborn. In Elmshorn kam es zwischenzeitlich sogar zu einer verstärkten Nachfrage nach Hortplätzen, da Eltern den Bedarf hatten und das schulische Angebot nicht ausreichte. Als besonders schwierig erweist sich durch die schulische Betreuung das manchmal nur knap-pe Betreuungsangebot während der Schulferien. Nicht alle Schulen bieten ein ganztägiges Pro-gramm während der Ferienzeiten an und nicht alle Grundschulkinder können ohne Betreuung
Integrationsplätze
10%Ganztags
27%
6 Stunden
15%
4 - 5 Stunden
48%
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während dieser Zeit bleiben. Daher ist der Hort für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende oftmals die einzig sichere Variante. Während der Ferienzeiten steigt der tägliche Betreuungsbedarf der Hortkinder deutlich auf 8 und mehr Stunden an und das an etwa 10 Wochen im Jahr. Von den Kommunen wurde in den Abstimmungsgesprächen darauf hingewiesen, dass die Ver-sorgung der Schulkinder z.B. in betreuter Grundschule oder Offenen Ganztagsschulen keine Berücksichtigung in der Abfrage der Kindertagesstättenbedarfplanung findet. Das Kindertagesstättengesetz gilt gem. § 3 Abs. 2 nicht für die Betreuung...in Schulen außer-halb des Unterrichts sowie für Kinder in betreuten Grundschulen... Damit sind sie nicht im Kindertagesstättenbedarfsplan zu erfassen.
4.2. Die Versorgungssituation 2012 Die Versorgung an Hortplätzen gewährleisten überwiegend die Städte. Die 8 Städte des Kreises stellen 689 von 853 Plätze zur Verfügung, 164 die amtsfreien Ge-meinden und Ämter. Durch Tagespflege wurden 54 Schulkinder in 2012 versorgt.
5. Kindertagespflege 5.1 Zur Tagespflege der Familienbildungsstätten (FBS)
Der Gesetzgeber sieht vor, mit dem Rechtsanspruch 2013 auf einen Krippenplatz die Versor-gung der 1 - 3jährigen Kinder auch mittels Tagespflege abdecken zu können. Er stellt damit die Kindertagespflege als gleichwertiges Betreuungsangebot dar. Diese Entwicklung kommt einer Anerkennung und Stabilisierung der Tagespflege als adäquates Betreuungsangebot generell entgegen. Hinzu kommt, dass durch den Rechtsanspruch zuneh-mend auch Eltern auf Tagespflege zurückgreifen, die keinen Platz in einer Kindertagesstätte für ihr Kind bekommen. Im Kreis Pinneberg wird ein hohes Maß an Vermittlungen durch die vertragliche Vereinbarung mit den Familienbildungsstätten sichergestellt. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder wurde 2012 um 200 bis Ende 2014 aufgestockt. Die Familienbildungsstätten legen jährlich ihre Statistik zu den Zahlen der betreuten Kindern, nach Alter und Wohnort aufgeschlüsselt, vor. Ebenfalls geben sie die Daten der Vermittlungen bekannt. Für Kinder von 0 – 14 Jahren wird die Vermittlung in Tagespflege angeboten. Zum einem geringen Teil gibt es nach entsprechender Prüfung auch Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis, die nicht einer FBS angeschlossen sind. Sie werden aufgrund der geringen Anzahl nicht in der Versorgung mitgezählt.
Kindertagesstättenbedarfsplan 2013
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5.2. Versorgungssituation 2012
Betreut wurden 2012 insgesamt 1.541 Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren. Der weitaus größte Anteil liegt bei der Betreuung der 0 – 3jährigen mit 1.263 Kindern; 225 Kinder waren noch nicht schulpflichtig und für 54 schulpflichtige Kinder standen Tagespflegepersonen zur Verfügung.
6. Geplante Baumaßnahmen
Der baulichen Förderung liegen für 2013 Anträge vor für 165 Krippenplätze (145 neue Plätze werden gefördert sowie 5 neue Plätze durch Umwandlung, 15 Plätze werden nicht gefördert). An Anträgen für Elementarplätzen liegen für 2013 vor: 330 Plätze (140 neue Plätze werden ge-fördert, 180 Ersatz, 10 Plätze werden gefördert).
Die Kommunen schätzen ihren Bedarf an Baumaßnahmen entsprechend der Abfrage für den Zeitraum von 2013 – 2015 wie folgt ein:
Vermutlich ist aufgrund dieser Einschätzung künftig mit weniger mit neuen Kindertageseinrich- tungen zu rechnen. Die Gemeinde Kölln-Reisiek kommt ihrem Bedarf künftig in veränderter Form nach, indem sie erstmals eine eigene Einrichtung mit 2 Elementargruppen, 1 Familiengruppe sowie einer Krip-pengruppe bauen wird. Von den 60 Vertragsplätzen in Elmshorn werden 30 – 40 Plätze in die eigene Kindertagesstätte mitgenommen, so dass 30 – 40 Elementarplätze für den Elmshorner Bedarf wieder zur Verfügung stehen werden. In anderen Gemeinden werden lt. den Anträgen der baulichen Förderung für 2013 ebenfalls neue Kindertageseinrichtungen gebaut, z.B. in Pinneberg, Ellerhoop, Hasloh, Prisdorf, Kl.-Offenseth-Sparrieshoop oder es gibt bauliche Erweiterungen, wie z.B. in Elmshorn, Rellingen, Wedel und Heidgraben.
0 - 3jährige Kinder 81%
6 - 14jährige Schulkinder
4% 3 - 6jährige Kinder 15%
0 - 3 J. 3 - 6 J. 6 - 14 J. 0 - 3 J. 3 - 6 J. 6 - 14 J. 0 - 3 J. 3 - 6 J. 6 - 14 J.150 195 0 230 310 0 0 0 0
ab 01.08.2013 2014 2015
Künftig geplante bauliche Maßnahmen (Anzahl der Plätze)
Kindertagesstättenbedarfsplan 2013
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Zwischen den Bedarfseinschätzungen, den erforderlichen Anträgen und der Umsetzung von Maßnahmen gibt es nicht nur zeitliche Differenzen. Geplante Maßnahmen können verwal-tungsmäßig erforderlich sein, politisch erwünscht oder abgelehnt werden, zeitlich nicht realisiert werden (weil z.B.Unterlagen fehlen) oder finanziell vielleicht gar nicht oder nur eingeschränkt verwirklicht werden. Insofern ist es schwierig, die Umsetzung realistisch einzuschätzen.
III Zusammenfassung Im Kreis Pinneberg gab es zum Zeitpunkt der Datenerfassung (31.12.2012) 151 Kinderta-geseinrichtungen, die 10.769 Plätze für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren vorhielten; davon entfielen auf den Krippenbereich 1.210, auf den Elementarbereich der 3-6jährigen Kinder (bis Schuleintritt) 8.706 und auf die schulpflichtigen Hortkinder 853 Plätze. Ergänzend erhielten 1.541 Kinder eine Betreuung in Tagespflege.
Zur Versorgung der 0 – 3 jährigen Kinder in Krippe und Tagespflege Mit dem Rechtsanspruch ab 2013 haben alle 1 – 3jährigen Kinder das Recht auf einen Platz in Krippe oder Tagespflege. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es ausreichend sein wird, wenn für 35 % dieser Kinder eine Betreuung vorgehalten wird; die 0 – 1jährigen Kinder bleiben vom Rechtsanspruch zwar ausgenommen, für sie muss unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Betreuungsmöglichkeit vorgehalten werden.
Kreisweit gab es 2012 eine 33,9%ige Versorgung der 0 – 3jährigen Kinder (40,5% der 1-3j. Kinder). Die vom Kreis angestrebte ausgewogene Betreuung von Kindern in Kindertagesein-richtungen (50%) wie in Kindertagespflege (50%) ist inzwischen nahezu erreicht. Zur Versorgung der 3 – 6 jährigen Kinder (bis Schuleintritt) und Hortkinder Zurzeit gibt es kreisweit eine 92%ige Versorgung im Elementarbereich. Mit 225 Kindern in Ta-gespflege kann von einem ergänzenden Angebot gesprochen werden. Der Fokus auf den U3-Ausbau hatte zur Folge, dass die 100%ige Sicherstellung des Rechtsan-spruches für die 3 – 6 jährigen Kinder zunächst in den Hintergrund gedrängt wurde. Die Nach-frage an Ganztagsplätzen ist größer als das Angebot. Damit ist hier eine bedarfsgerechte Ver-sorgung nicht gegeben. Sie ist aber notwendig erforderlich auch durch die Entwicklung im Krip-penbereich. Eine höhere Krippenbelegung zieht eine zunehmende Versorgung im Elementarbe-reich, auch im Hinblick auf Ganztagsangebote, nach sich.
Das Hortangebot ist im Prinzip ausreichend, kreisweit wird es eher reduziert als ausgeweitet. Von den Kommunen wird zunehmend die Betreuung der Schulkinder in Kindertageseinrichtun-gen reduziert zugunsten einer ganztägigen Betreuung in den Schulen.
FAZIT Der Krippenausbau wird auch weiterhin ansteigen, wenn auch nicht mehr ganz so explosiv. Der seit einigen Jahren einseitige Fokus auf den U3-Ausbau darf weder zu Lasten der Versor-gung im Elementarbereich noch zu Lasten der Angebote an Ganztagsbetreuung gehen. Dem-zufolge müssen Gruppenumwandlungen zugunsten einer U3-Versorgung abhängig von der be-darfsgerechten Versorgung des Elementarbereiches bleiben.
IV Anlagen
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Anlage I Gesetzliche Grundlagen
• Hinweise auf Rechtsgrundlagen der Kindertagesstättenbedarfsplanung • Hinweise auf gesetzliche Grundlagen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gemäß SGB VIII
• Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, Kinderta-gesstättengesetz – KiTaG
• Stellungnahme des Kreises Pinneberg zum Rechtsanspruch U 3
Anlage II Kommunen des Kreises Pinneberg
Anlage III Begriffserläuterungen / Abkürzungen – alphabetisch (Kurzfassungen häufig verwendeter Begriffe) Anlage IV Quantitative Bestandserhebung der Kreisverwaltung 2010
• Erfassung des Bestandes lt. Betriebserlaubnis (Krippe, Elementarbereich, Hort) • Darstellung der Gesamtversorgung der 0-3jährigen Kinder in Krippe und Tagespflege • Übersicht über die Gesamtversorgung
Anlage V Bedarfsabfrage der Kommunen
• Muster der Abfrage
Kommunaler Rücklauf kreisweit in alphabetischer Reihenfolge:
• Abfrage Einwohnermeldeämter: Anzahl der 0 – 14 Jährigen • Einschätzung des Bedarfes der unter 3-jährigen Kinder an Krippenplätzen, in Tagespflege und in kindergartenähnlichen Einrichtungen
• Einschätzung des Bedarfes der 3 – 6,5 jährigen Kinder (bis Schuleintritt) in Kitas, kindergarten-ähnlichen Einrichtungen und Tagespflege
• Einschätzung des Bedarfes der 6 – 10 jährigen (Grundschulkinder) sowie der 10-14jährigen Schüler
• Abfrage der Plätze, die durch andere Gemeinden belegt werden • Abfrage der Kinder, die in anderen Gemeinden betreut werden • Abfrage über genehmigte, durchgeführte und künftige (geplante) Baumaßnahmen und Grup-penumwandlungen
Anlage VI Statistik der betreuten Kinder 2012 der Familienbildungsstätten (FBS) Gesamtübersicht Anlage VII Flexibilisierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
Spätdienstangebot von mehr als einer Stunde täglich
2,0 päd. Kräfte pro Betreu-ungsstunde
Kosten für max. 2,0 päd. Kräfte pro Betreuungsstunde; ggf. mehr päd. Personal, je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder
Je eine Stunde Früh- bzw. Spätdienst pro Tag wird bei der Personalkostenförderung des Landes berücksichtigt. Weitere Kosten sind von der Kommu-ne/Träger zu tragen Sozialstaffel gem. Richtlinie möglich
Betreuungsgutscheine für Früh-, Spät- und Mittagsdienste
Wenn Eltern den Früh-, Spät- oder Mittagsdienst nur unre-gelmäßig benötigen, bieten einige Kitas die Möglichkeit, Gutscheine für vorgenannte Dienste zu erwerben, die bei Bedarf kurzfristig und individu-ell eingesetzt werden können
Ausreichend Personal ist zur Verfügung zu stellen, das auf einen kurzfristigen Betreu-ungsbedarf der Eltern flexibel reagieren kann
Kosten für 2,0 päd. Kräfte pro Betreuungsstunde; ggf. mehr päd. Personal, je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder
Je eine Stunde Früh- bzw. Spätdienst pro Tag wird bei der Personalkostenförderung des Landes berücksichtigt. Weitere Kosten sind von der Kommu-ne/Träger zu tragen Keine Sozialstaffel
Angebot einer flexiblen Mittagsgruppe
Werden Vormittags- und Nachmittagsgruppen angebo-ten, besteht für die Vormittags-kinder die Möglichkeit, eine längere Betreuungszeit in An-spruch zu nehmen und in einer Mittagsgruppe Mittag zu essen. Werden Nachmittagskinder früher in die Kita gebracht,
Ausreichend Personal und Räume sind für den Betrieb einer Mittagsgruppe zur Verfü-gung zu stellen
Kosten für mind. 2,0 päd. Kräf-te pro Betreuungsstunde; ggf. mehr päd. Personal, je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder
Je eine Stunde Früh- bzw. Spätdienst pro Tag wird bei der Personalkostenförderung des Landes berücksichtigt. Weitere Kosten sind von der Kommu-ne/Träger zu tragen Sozialstaffel gem. Richtlinie möglich
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können diese ebenfalls die Mittagsgruppe besuchen und dort zu Mittag essen
Aufnahme von Kindern ab 2,5 Jahren in eine Elementargrup-pe
Auf Antrag des Trägers bei dringendem Bedarf Aufnahme von zwei Kindern ab 2,5 Jah-ren in eine Elementargruppe (höchstens vier Kinder pro Einrichtung), § 6 Abs. 3 KiTa-VO
Zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Weniger Betreuungsplätze für Elementarkinder, wenn Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden.
Keine zusätzlichen Kosten Keine zusätzliche Förderung
Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in eine Elementargrup-pe
Werden Kinder unter drei Jah-ren in einer Elementargruppe betreut, verringert sich die Gruppengröße (20 Kinder) um jeweils einen Platz je aufge-nommenes Kind unter drei Jahren. In Gruppen mit drei und mehr Kindern, die noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist neben einer Fachkraft eine weitere Kraft nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich, § 8 Abs 3 KiTaVO
Zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Weniger Betreuungsplätze für Elementarkinder, wenn Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden.
0,5 zusätzliche päd. Kraft, wenn drei und mehr Kinder unter drei Jahren betreut wer-den.
Personalkostenförderung des Landes gem. Festlegung Sozialstaffel gem. Richtlinie für Krippe möglich
Krippengruppe an 3 aufeinan-der folgenden Tagen in der Woche
Sofern ein Bedarf besteht, kann eine Krippengruppe an drei Tagen in der Woche be-trieben werden
Schaffung von bedarfsgerech-ten Krippenplätzen
Kosten für päd. Personal (2,0 päd. Kräfte für die Arbeit am Kind)
Personalkostenförderung des Landes gem. Festlegung Betriebskostenzuschuss des Kreises und Sozialstaffel ge-mäß Richtlinie. Ggf. Klärung erforderlich, ob Förderung als
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Krippe oder kindergartenähnli-che Einrichtung Investitionszuschuss aus Bun-desprogramm U3 muss geprüft werden.
Flexible Betreuung in Ganz-tagsgruppen an zwei oder drei Nachmittagen, sofern eine kontinuierliche Betreuung am Vormittag gegeben ist
In Ganztagsgruppen ist neben einer ganztägigen Betreuung eine Betreuung an fünf Nach-mittagen oder fünf Vormittagen möglich. Wenn Kinder regel-mäßig an fünf Vormittagen in der Woche betreut werden, können sie darüber hinaus eine Betreuung an zwei oder drei Nachmittagen in Anspruch nehmen. Mindestens ein Kind mehr als die Hälfte der regulä-ren Gruppengröße muss eine ganztägige Betreuung in An-spruch nehmen.
Bei einer tageweisen Betreu-ung am Nachmittag müssen entsprechende Belegungspart-ner vorhanden sein. Ansonsten kann es zu einem Leerstand am Nachmittag kommen
Bei Leerstand am Nachmittag weniger Einnahmen durch Elternentgelte
Personalkostenförderung des Landes gem. Festlegung Betriebskostenzuschuss des Kreises für ganztags bei über-wiegend Ganztagskindern; ggf. Zuschuss für kindergartenähn-liche Einrichtung Sozialstaffel gem. Richtlinie möglich anteilig für ganztags und halbtags
Flexible Gruppe für 3-6jährige Kinder. Betreuung von 6.30 – 20.30 Uhr
Angebot für Eltern, die im Schichtdienst, insbesondere im Einzelhandel tätig sind. Eltern können wählen und wöchent-lich wechseln zwischen Betreuung von 8 – 16.30 Uhr und 12 – 20.30 Uhr. Ein Früh- und Spätdienst wird zudem angeboten.
Erhöhter Personalbedarf über die lange Öffnungszeit und die erforderliche Präsenz der Be-zugserzieher in Doppelbeset-zung
Sehr hohe Personalkosten durch die Doppelbesetzung über – in diesem Fall - 14 Stunden Öffnungszeit. Es wer-den hier insgesamt 4,5 Voll-zeitstellen an Pädagogen be-nötigt, die nicht über die El-ternbeiträge refinanziert wer-den können. Dies erfordert
Personalkostenförderung des Landes gem. Festlegung Betriebskostenzuschuss des Kreises und Sozialstaffel ge-mäß Richtlinie.
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einen hohen finanziellen Bei-trag seitens der Kommune.
Betreuung über Nacht in der Kindertagespflege
Wenn Eltern beispielsweise im Schichtdienst tätig sind, ist eine Betreuung in Tagespflege auch in der Nacht möglich
Bedarfsgerechtes Angebot für Eltern, die z. B. im Schicht-dienst tätig sind.
Zuschuss zu Betreuungskos-ten gem. „Regelungen zur Förderung Tagespflege..“ der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Kindertagespflege angesiedelt an Kindertagesstätten
Sofern eigene Räume in Kin-dertagesstätten oder in der Nähe von Kindertagesstätten zur Verfügung stehen, können dort Tagesmütter außerhalb der jeweiligen Gruppen-Öffnungszeit Betreuung anbie-ten und Randzeiten abdecken.
Bedarfsgerechte Betreuungs-plätze können angeboten wer-den, auch wenn diese nur von wenigen Eltern benötigt wer-den
Ggf. Kosten für eine Tages-pflegeperson, Raummiete
Zuschuss zu Betreuungskos-ten gem. „Regelungen zur Förderung Tagespflege..“ der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Keine Übernahme sonstiger Kosten