Besonderheiten des Aufenthalts Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau
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Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10.
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Besonderheiten des AufenthaltsBesonderheiten des Aufenthaltsund des Wohnsitzes von ausländischen und des Wohnsitzes von ausländischen
Staatsbürgern in der RFStaatsbürgern in der RF
Maria Pristavkina
Deutsch-Russische Auslandshandelskammer
10. September 2009, Moskau
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Einführung
Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF
Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt:
- zeitweiliger Aufenthalt
- zeitweiliger Wohnsitz
- ständiger Wohnsitz
- Staatsbürgerschaft
Sanktionen
Agenda
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Einführung
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Tendenzen auf dem Gebiet des Migrationsrechts
Absinken der Migration in die RF im ersten Quartal 2009 um 13 %
2009 Senkung der Quoten um 50 %
Gesetzentwürfe in der Staatsduma der RF:
- Verpflichtung zum Erlernen der russischen Sprache (Prüfungen) als Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungen für den zeitweiligen Wohnsitz und Freiwilligkeit für befristet tätige Arbeitsmigranten
- entgeltliche Patente für natürliche Personen, die ausländische Staatsbürger zur Arbeit einstellen
- Wegfall von Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter der Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften
Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RFRechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF
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Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF
zeitweiliger Aufenthalt
zeitweiliger Wohnsitz
ständiger Wohnsitz
Genehmigung des zeitweiligen
Wohnsitzes
Wohnerlaubnis
Registrierung am WohnortGrundlage: Nutzungsrecht auf die Räume
Aufenthaltsort ≠ WohnortMigrationserfassung
3 Arbeitstage 7 Arbeitstage
keine weiteren Genehmigungen
Migrationserfassung am Aufenthaltsort
3 Arbeitstage nach Ankunft
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Zeitweiliger AufenthaltZeitweiliger Aufenthalt
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GESCHÄFTSVISUM: Zweck: Geschäftsreise Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! Grundlage: Einladung über UFMS
(Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes) Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland
ARBEITSVISUM: Zweck: Arbeitstätigkeit Dauer: im Rahmen der Arbeitserlaubnis, jedoch max. 1 Jahr Grundlage: Erfassung der Gesellschaft beim UFMS + Einladung Erteilung:
Einladung: UFMS Einmaliges Arbeitsvisum: die russischen Botschaft oder
Konsulat im Ausland Mehrfaches Arbeitsvisum: UFMS
Visum
Allgemeine Regel: Arbeitstätigkeit auf Grundlage eines Geschäftsvisums ist verboten!
Ausnahme: Geschäftsvisum mit dem Vermerk: "technische Wartung"
VISUM FÜR TECHNISCHE WARTUNG ("MONTAGEVISUM"):
Zweck: technische Wartung:- Montage- (Chefmontage-) arbeiten- Service- und Garantieleistungen- Reparaturen nach Ablauf der Garantiefrist
Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel!
Grundlage: Einladung über die UFMS + Vertrag über die Lieferung und die nachfolgende technische Wartung
ACHTUNG! Empfangende Partei
Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland
für in die RF gelieferte technische Ausrüstungen
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Visum
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Visum
Migrationserfassung am Aufenthaltsort
was? Mitteilung
wo?
Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers:- Sitz des Arbeitgebers (im Namen des Arbeitgebers) - Wohnraum (im Namen einer natürlichen Person)- Hotel
wann?
innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Staatsbürgers (Einreise in die RF/Ankunft in einer anderen Region Russlands)
innerhalb von zwei Tagen ab dem Tag des Verlassens (Ausreise aus der RF/Abreise in eine andere Region Russlands)
Ausnahmen: Einreise in die RF für weniger als drei Tage/Hotel
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Zeitweiliger WohnsitzZeitweiliger Wohnsitz
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Zweck: Arbeitstätigkeit und Wohnsitz Dauer: 3 Jahre Grundlage: Antrag + Quote (?) Erteilung: UFMS der RF Zusätzlich: Visa des zeitweiligen Wohnsitzes
Ausnahmen: Ein/Ausreise ohne Visa, ausschließlich auf der Grundlage einer Genehmigung zum zeitweiligen Wohnsitz
Beispiel: nach Abkommen zwischen Deutschland und Russland
WICHTIG: Arbeitserlaubnis muss vorliegen Arbeitstätigkeit und Wohnsitz nur im entsprechenden Region („Subjekt“)
Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes
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Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes
Registrierung am Wohnort
was? Antrag
wo?
Wohnort im Geltungsbereich der Genehmigung eines zeitweiligen
Wohnsitzes (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!)
Wohnort ≠ Aufenthaltsort
jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort
- innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft- innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen
Ständiger WohnsitzStändiger Wohnsitz
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Zweck: Wohnsitz Dauer: 5 Jahre mit Verlängerung Grundlage: 1 Jahr Wohnsitz auf der Grundlage der
Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Erteilung: UFMS
WICHTIG!
Arbeitstätigkeit und Wohnsitz ohne Visum und Arbeitserlaubnis
Wohnerlaubnis
Registrierung am Wohnort
was? Antrag
wo?
Wohnort in Russland (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!)
Wohnort ≠ Aufenthaltsort
jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort
- innerhalb von sieben Werktagen nach Ankunft- innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen
StaatsbürgerschaftStaatsbürgerschaft
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Zweck: Wohnsitz Frist: keine Grundlage:
- ununterbrochener Wohnsitz innerhalb von 5 Jahren ab Erteilung der Wohnerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung (zulässig ist die Ausreise für 3 Monate innerhalb eines Jahres)
- gesetzliche Quelle für die Existenzmittel- Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft- Beherrschen der russischen Sprache
Erteilung: UFMS
Einbürgerung
SanktionenSanktionen
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Geldbuße gegen den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 800.000 Rubel (ca. 17.000 Euro)
Geldbuße gegen die Amtsperson des Arbeitgebers, in der Regel der Generaldirektor, in Höhe von bis zu 50.000 Rubel (ca. 1.100 Euro)
Geldbuße gegen den ausländische Staatsbürger in Höhe von bis zu 5.000 Rubel (ca. 110 Euro) mit oder ohne Ausweisung (Deportation)
Wiederholte Verstöße des ausländischen Staatsbürgers können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie zur Einreisesperre führen
Sanktionen
Kontakt / Referentin
Referentin
Status Paralegal
Beratungsfelder Russisches und internationales Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Entsendung der ausländischen Arbeitskräfte nach Russland
Karriere Studie an Moskauer Staatsakademie für Recht mit Spezialisierung an internationalem Recht, seit 2004;
BEITEN BURKHARDT – internationale Rechtsanwaltskanzlei
St. Petersburg
Moscow
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ca. 400 Anwälte weltweit
umfassende Expertisen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht,Arbeits- und Steuerrecht, Litigation
starke Präsenz in Osteuropa (4 Büros, über 100 Anwälte)
nahtlose Kooperation mit führenden US-Kanzleien
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BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland
BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre Begleitung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen
Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau
Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg – eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands
Seit 2004 in Kiew -
BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika")
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Moskauer Büro BEITEN BURKHARDT
37 Anwälte und 8 Paralegals
Arbeitsrechtsteam mit 4 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen deutschsprachigen Spezialisten
deutsche und russische Juristen, Anwälte und Steuerberater mit umfassender Erfahrung
deutsche Juristen mit internationaler Erfahrung und Kenntnissen im russischen Recht
russische Juristen mit exzellenten Diplomabschlüssen der führenden russischen Hochschulen, internationaler Ausbildung und exzellenten Sprach- und Fachkenntnissen
Deutsch, Russisch und Englisch als gleichberechtigte Arbeitssprachen
erfahrene Übersetzerteams
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Rechtliche Beratung internationaler Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach
Russland
Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen und internationalen
Personalentwicklungsstrategien international tätiger Unternehmen
Beratung bei großvolumigen Personalabbaumaßnahmen und Unternehmensumstrukturierungen
Entwicklung von Beschäftigungsmodellen für internationale Unternehmen, einschließlich der
Beschäftigung lokaler Kräfte
Erstellung entsprechender Arbeitsverträge sowie Erarbeitung und Einführung interner
Vorschriften
Unterstützung beim Aufbau einer effektiven Personalmanagementstruktur
Einwanderungsrecht: Einholung von Genehmigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern,
Arbeitsvisa, Arbeitsgenehmigungen, Anmeldung bei den Migrationsbehörden
Unterstützung in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren
Beratung zum russischen kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Gewerkschaftsrecht