Beschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und Flüchtlinge - Potentiale nutzen, Integration fördern Bernd Passier Veranstaltung des Landkreises Harburg am 08.02.2016 Kreishaus Winsen/Luhe
Beschäftigungsvoraussetzungen für
Asylsuchende und Flüchtlinge -
Potentiale nutzen, Integration fördern
Bernd Passier
Veranstaltung des Landkreises Harburg am 08.02.2016
Kreishaus Winsen/Luhe
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Dem Sehnsuchtsort entgegen…
AA Lüneburg-Uelzen
Quelle:
FAZ,13.10.15
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Agenda
AA Lüneburg-Uelzen
1. Der Weg in den Arbeitsmarkt …
...für anerkannte Asylbewerber
2. Der Weg in den Arbeitsmarkt …
… für Asylbewerber und Geduldete
3. Praktikum, Ausbildungsplatz, Arbeitsstelle…
… Was muss ich bei der Einstellung von Asylbewerbern/Geduldeten
beachten? Wie können Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen?
4. Wo kann ich Flüchtlinge „abholen“?
…. Fördermaßnahmen von Agentur und Jobcenter – Brücken zu den
Arbeitgebern
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Die gute Botschaft zuerst …
AA Lüneburg-Uelzen
Sofern sie bedürftig sind, erhalten sie Hilfe
zum Lebensunterhalt vom Jobcenter.
Sie stehen für die Vermittlung auf Praktikums-,
Arbeits- und Ausbildungsstellen zur Verfügung.
Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis haben
uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt!
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Wie groß ist das „Potential“ im Jobcenter?
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Jobcenter LK Harburg
gesamt mit Deutschkenntnissen kommen für die Aufnahme einer Ausbildung in Frage
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Syrien Afghanistan Eritrea Irak Iran Pakistan Somalia
Woher kommen die Flüchtlinge? (Stand 02.02.2016)
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können sich bei der Agentur für Arbeit
arbeitslos melden (Freiwilligkeit).
Für den Zugang zum Arbeitsmarkt besteht
eine Reihe von Sonderregelungen.
+
Asylbewerber
mit
Aufenthaltsgestattung
geduldete Ausländer*
* Liegt die Duldung länger als 18 Monate zurück, liegt die Zuständigkeit im Jobcenter
Der Weg in den Arbeitsmarkt für
Asylbewerber und Geduldete….
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Wie groß ist das „Potential“ in der Arbeitsagentur?
AA Lüneburg-Uelzen
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Arbeitsagentur GSt Winsen/Buchholz
gesamt mit Deutschkenntnissen kommen für die Aufnahme einer Ausbildung in Frage
125 Teilnehmer an
„Einstiegskursen“
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Beschäftigungs-
verbot
(3 Monate)
Vorrangprüfung mit Arbeitsbedingungsprüfung
(12 Monate)*
durch die Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarktzugang
(nach 15 Mon.)
* entfällt bei Beschäftigungen in Engpassberufen oder bei ununterbrochenem Aufenthalt seit 15 Monaten
Arbeitsmarktzugang
für Asylbewerber und Geduldete
weiterhin:
Prüfung der
Beschäftigungs-
bedingungen
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Vorrangprüfung und Zustimmungsverfahren
AA Lüneburg-Uelzen
Asylbewerber und Geduldete
Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber
und trägt dies in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein
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Positivliste -
Mangelberufe im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen
AA Lüneburg-Uelzen
• alle Berufsbilder im Hotel- und Gaststättenbereich
• Altenpfleger/in und Pflegeassistent/in
• Anlagenmechaniker/in, FR Sanitär/Heizung u. Klima
• Bäcker/in
• Baggerfahrer/in (Baugeräteführerschein)
• Berufskraftfahrer/in
• Dachdecker/in
• Elektroinstallateur/in
• Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Bäckerei
• Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk FR Fleischerei
• FK für Schutz und Sicherheit
• FK Lagerwirtschaft
• Fleischer
• Florist/in
• Friseur/in
• Gärtner/in im Garten-und Landschaftsbau
• KFZ-Mechatroniker/in
• Mechatroniker/in
• Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
• Zerspanungsmechaniker/in
• Zimmerer/in
Zustimmung zur Arbeitserlaubnis
wird erteilt
Asylbewerber und Geduldete
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Asylbewerber aus „Sicheren Drittländern“ –
Direkter Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt
Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015
einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Dies
gilt während des Asylverfahrens und wenn der Asylantrag abgelehnt ist.
• Albanien
• Kosovo damit alle Balkanstaaten
• Montenegro
• Ghana
• Senegal
(Bosnien und Herzegowina, Mazedonien,
Serbien)
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Praktikum, Ausbildungsplatz, Arbeitsstelle
Was muss ich bei der Einstellung
von Asylbewerbern/Geduldeten
beachten?
Wie können Agentur für Arbeit
und Jobcenter unterstützen?
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I. Praktikum
Betriebliche Maßnahme bei
einem AG zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
Dauer bis zu 6 Wochen
Berufsorientierendes
Praktikum (bis 3 Mon.)
Praktikum zur Vorbereitung
der Aufnahme einer
Beschäftigung (> 3 Mon.)
Achtung: Mindestlohn
Praktikum
Wer muss zustimmen?
Agentur für Arbeit Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
+
Asylbewerber und Geduldete
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II. Ausbildung
AA Lüneburg-Uelzen
Status Ausweis Zugang zur Ausbildung
Anerkannte Flüchtlinge Aufenthaltserlaubnis alle Ausbildungen
ohne Vorrangprüfung
Asylsuchende
ab 4. Monat Aufenthaltsgestattung
alle Ausbildungen
ohne Vorrangprüfung
Geduldete Duldung
alle Ausbildungen
ohne Vorrangprüfung
Geduldete und Asylsuchende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Ausbil-
dung begonnen haben oder beginnen, erhalten eine Duldung für ein Jahr, die bis zum
Ende der Ausbildung jeweils um ein Jahr verlängert wird (gilt nicht für Asylsuchende
aus sicheren Herkunftsländern).
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Empfehlung: Einstiegsqualifizierung (54a SGB III)
als Brücke zur Ausbildung anbieten
AA Lüneburg-Uelzen
Einstiegs-
qualifizierung
(EQ) Ausbildung
• sechs- bis zwölfmonatiges
betriebliches Praktikum
zur Vorbereitung auf einen
anerkannten Ausbildungsberuf
(Förderung nach § 54a SGB III)
• Zustimmung der Ausländerbehörde
erforderlich
• Zuschuss zur Vergütung an den
Arbeitgeber bis 216,- € + SV-Beitrag
Anmerkung: Schulpflicht muss erfüllt sein!
Empfehlung:
frühzeitige Kontaktaufnahme
mit dem Arbeitgeber-Service
der Agentur für Arbeit unter der
Rufnummer 0800 – 4 5555 20
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III. Arbeitsstelle
AA Lüneburg-Uelzen
Arbeitgeber
Aufgabe eines
Stellenangebotes (mit Auskünften insb. über
Arbeitsentgelt, Arbeitszeit
und Arbeitsbedingungen)
Asylbewerber und Geduldete
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Empfehlung: Betriebliche Maßnahme bei einem
Arbeitgeber (§ 45 SGB III) vorschalten
AA Lüneburg-Uelzen
Asylbewerber und Geduldete
Maßnahme
zur Aktivierung
und beruflichen
Eingliederung
Arbeitsstelle
• bis zu 6-wöchige Maßnahme
bei einem Arbeitgeber zur
Feststellung der vorhandenen
und Vermittlung berufsfachlicher
Kenntnisse
• Beantragung bei der Agentur für
Arbeit erforderlich
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Agentur und Jobcenter bereiten Flüchtlinge systematisch auf eine
Arbeitsaufnahme vor. Auf gemeldete Arbeits- und Ausbildungsstellen
können sie geeignet erscheinende Flüchtlinge vorschlagen.
Foto: Landeszeitung v. 14.01.16
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Kontaktdaten
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Rufnummer: 0800 – 4 5555 20
Teamleiter Arbeitgeber-Service Winsen/Buchholz
Marc Bleimeister
Rufnummer: 04171 / 7045-79
Weitere Informationen zum Thema „Beschäftigung von geflüchteten Menschen“
finden Sie im Internet:
www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Arbeitskräftebedarf -> Beschäftigung ->
Geflüchtete Menschen
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Maßnahmeangebote von Agentur und Jobcenter –
Brücken in den Arbeitsmarkt
AA Lüneburg-Uelzen
Maßnahmetitel Personenkreis/
Zielgruppe
Ziele/Inhalte Beginn und Dauer
der Maßnahme
Sprachförderung
(Einstiegskurse)
Asylbewerber mit guter Bleibe-
perspektive aus den Herkunfts-
ländern Syrien, Eritrea, Irak,
Iran
Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen
Sprache
Beginn 01.11.2015
Dauer 8 Wochen,
befristet bis 31.12.2015
Perspektive für Flüchtlinge
(PerF)
Arbeitslose Asylbewerber,
Geduldete mit Arbeitsmarkt-
zugang sowie Asylberechtigte
und anerkannte Flüchtlinge
Feststellung von berufsfachlichen Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten
Feststellung, Vermittlung und Erweiterung von
berufsfachlichen Sprachkenntnissen
inkl. sechswöchiger Kompetenzfeststellung im
„Echtbetrieb“
Beginn 02.11.2015
Dauer 3 Monate
Perspektive für junge
Flüchtlinge (PerjuF)
junge Menschen unter 25
Jahren, die ihre Schulpflicht
erfüllt haben
Motivation zur beruflichen Qualifizierung
Vermittlung von Berufsorientierung für das deutsche
Ausbildungssystem
Beginn: April 2016
Dauer: 4-6 Monate
Integrationsprojekt
Handwerkliche Ausbildung
(IHAFA)
Asylsuchende und Geduldete
mit Arbeitsmarktzugang sowie
Asylberechtigte und
anerkannte Flüchtlinge mit
vorrangigem Wunsch nach
einer abgeschlossenen Berufs-
ausbildung im Handwerk
Erstausbildung bzw. Umschulung im Handwerk
inkl. dreiwöchiger Kompetenzfeststellung und ca.
fünfwöchigem Praktikum
Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse
Beginn 01.02.2016
Dauer: 2 Monate
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Integrationsprojekt
Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und
Asylbewerber (IHAFA)
AA Lüneburg-Uelzen
Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Deze
Kontakt:
Telefon: +49 4131 712-331
Telefax: +49 4131 712-400
Ort:
Technologiezentrum Lüneburg
Dahlenburger Landstr. 62
21337 Lüneburg
Seite 23
Süddeutsche Zeitung, 14.11.15
Fazit
AA Lüneburg-Uelzen