Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Rottaler Raiffeisenbank eG Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. - 1 -
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Bericht zur Erfüllung derOffenlegungsanforderungen
nach Art. 435 bis 455 CRR der
Rottaler Raiffeisenbank eG
Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11
II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesenwerden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Unsere Risikomanagementziele und -politik (inkl. Angaben zur Risikosteuerung, zur Risikomanagementfunkti-on, zu Risikoberichts- und Risikomess-Systemen, zur Risikoabsicherung und -minderung) haben wir im Lage-bericht dargestellt.
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder zwei Leitungsmandateund ein Aufsichtsmandat. Die Aufsichtsratsmitglieder haben neben der Tätigkeit in unserem Hause vier Lei-tungsmandate und kein Aufsichtsmandat. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrerGesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden imvergangenen Jahr neun Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick überdie wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. UnterRisikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Imvergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc-Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder desAufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga-ben.
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver-traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während derÜbergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 59.577Korrekturen / Anpassungen- Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 4.720- Gekündigte Geschäftsguthaben 153+ Kreditrisikoanpassung 4.425+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 6.175+/- Sonstige Anpassungen -15
= Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 65.289*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope-rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
RisikopositionenEigenmittel-
anforderungenTEUR
Kreditrisiken (Standardansatz) 29.300Öffentliche Stellen 92Institute 672Unternehmen 11.167Mengengeschäft 7.996Durch Immobilien besichert 5.523Ausgefallene Positionen 634Gedeckte Schuldverschreibungen 70Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 482Beteiligungen 1.795Sonstige Positionen 869Marktrisiken -Operationelle RisikenBasisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.718Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) -Eigenmittelanforderung insgesamt 32.018
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“:
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertrags-partner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solcheForderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichenGrundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwen-den wir nicht.
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Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)Risikopositionen Gesamtwert
TEURDurchschnittsbetrag
TEUR
Staaten oder Zentralbanken 3.026 3.271Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 2.249 2.766Öffentliche Stellen 2.899 881Internationale Organisationen 2.999 2.499Institute 137.337 126.753Unternehmen 176.052 187.656
In der Spalte "< 1 Jahr" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip.Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein-zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert-berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsor-ge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmitteldarstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unter-jährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Ei-ne Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnissedes Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's,Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die KlassenbezeichnungenCorporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody's wur-den die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Insurance, Staaten & supranationale Organisationen undStrukturierte Finanzierungen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corpo-rate Finance, Insurance, Sovereigns & Supranationals und Structured Finance benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs-techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
RisikogewichtGesamtsumme der Risikopositionswerte
(Standardansatz; in TEUR)in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risikoeines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in-ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art.315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichenVerbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktan-gebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Desweiteren bestehen Beteiligun-gen an Tochterunternehmen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
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Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Neubewertungsreserven aus Beteiligungen wurden von uns im Berichtsjahr nicht ermittelt.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen-transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve.Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegen-übergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der dynamischen Zinselastizitätenbilanz gemessenund gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:- Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.- Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.- Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:Szenario 1: steigende ZinsenSzenario 2: fallende ZinsenSzenario 3: Drehung der Zinsstrukturkurve - kurzes Ende steigendSzenario 4: Drehung der Zinsstrukturkurve - kurzes Ende fallend
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2017 betrug 11,62%. ImVergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 0,43%-Punkte verringert.
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln so-wie aus Offenmarktkrediten. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgenbzw. Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeitBeobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die-ser Verschuldungsquote dar:
Stichtag 31.12.2017
Name des Unternehmens Rottaler Raiffeisenbank eG
Anwendungsebene Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen fürdie Verschuldungsquote
Anzusetzender WertTEUR
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 688.815
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf-sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
-
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanzausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist)
-54
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente -
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) -
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui-valenzbeträge)
30.271
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
-
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beider Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach demgeltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
-
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) -
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebeneKreditderivate)
-
Summe der Risikopositionen aus Derivativen -
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge-schäfte
-
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) -
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva -
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften -
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) -
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften -
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 97.294
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -67.023
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 30.271
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück-sichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi-lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
-
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
-
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
Kernkapital 54.689
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 722.929
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote %7,56
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt
Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö-gens
-
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus-genommene Risikopositionen)
Risikopositionswertefür die CRR-
VerschuldungsquoteTEUR
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme-ne Risikopositionen), davon:
692.673
Risikopositionen im Handelsbuch -
Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 692.673
Gedeckte Schuldverschreibungen 7.736
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 3.026
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban-ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge-genüber Staaten behandelt werden
8.009
Institute 137.214
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 197.139
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 142.869
Unternehmen 150.086
Ausgefallene Positionen 6.635
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keineKreditverpflichtungen sind)
39.959
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen VerschuldungDem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech-nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz-struktursteuerung.
Beschreibung der EinflussfaktorenDie Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 7,56%. Der wesentliche Einflussfaktor, der während des Be-richtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatte, war die Kernkapitalausstattung. Das Kern-kapital hat sich im Berichtsjahr um 4.455 TEUR erhöht.
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Anhang IGeschäftsguthaben (CET1)
(1)
1 Emittent Rottaler Raiffeisenbank eG
2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A.
3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches RechtAufsichtsrechtliche Behandlung
4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital
5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital
6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene
7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 7.204
12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet
13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit
14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein
15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär
20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär
21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein
22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.
30 Herabschreibungsmerkmale ja
31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise
33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend
34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der WiederzuschreibungNach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rückla-gen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne undVerluste nach den anwendbaren Rechnungslegungs-standards
27.500 26 (1)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 20.000 26 (1) (f)
4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das CET1 ausläuft.
0 486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018
0 483 (2)
5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli-diertem CET1)
0.
84, 479, 480
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab-züglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden
0 26 (2)
6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpas-sungen
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre-chende Steuerschulden) (negativer Betrag)
-15 36 (1) (b), 37472 (4)
9 In der EU: leeres Feld
10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä-ren Differenzen resultieren (verringert um die Steuer-schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er-füllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38,472 (5)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi-lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungs-strömen
0 33 (a)
12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwartetenVerlustbeträge
0 36 (1) (d), 40,159, 472 (6)
- 1 -
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Akti-va ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge-winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be-werteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusa-ge (negativer Betrag)
0 36 (1) (e), 41,472 (7)
16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Be-trag)
0 36 (1) (f), 42,472 (8)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals vonUnternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Zieldient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
0 36 (1) (g), 44,472 (9)
18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des harten Kernkapitals von Unternehmen derFinanzbranche, an denen das Institut keine wesentlicheBeteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43,45, 46, 49 (2)(3), 79, 472 (10)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti-tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut einewesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüg-lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be-trag)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi-kogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institutals alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag derPosten des harten Kernkapitals abzieht
0 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz-sektors (negativer Betrag)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren(über dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent-sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen vonArt. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470,472 (5)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (ne-gativer Betrag)
0 48 (1)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts inInstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli-che Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1)(b), 470, 472(11)
24 In der EU: leeres Feld
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latenteSteueransprüche, die aus temporären Differenzen resul-tieren
0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470,472 (5)
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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be-trag)
0 36 (1) (a), 472(3)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten desharten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (l)
26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals inBezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unter-liegen
0
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mitnicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467und 468
0
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oderhinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapi-tals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzlicheKernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 36 (1) (j)
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals(CET1) insgesamt
-15
29 Hartes Kernkapital (CET1) 54.689
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-dards als Eigenkapital eingestuft
0
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-dards als Passiva eingestuft
0
33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das AT1 ausläuft
0 486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018
0 483 (3)
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählendeInstrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl.nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),die von Tochterunternehmen begeben worden sind undvon Drittparteien gehalten werden
0 85, 86, 480
35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,deren Anrechnung ausläuft
0 486 (3)
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An-passungen
37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negati-ver Betrag)
0 52 (1) (b), 56(a), 57, 475 (2)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi-tals von Unternehmen der Finanzbranche, die eineÜberkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-hen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475(3)
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Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (c), 59, 60,79, 475 (4)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmender Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79,475 (4)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-pitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. derVerordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringendeRestbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartendeVerluste usw)
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringendeRestbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0 477, 477 (3),477 (4) (a)
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungska-pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che usw.)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringenderoder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 467, 468, 481
davon: ... 0 481
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals inAbzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapitaldes Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0 56 (e)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-pitals (AT1) insgesamt
0
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 54.689
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63
47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüg-lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-nung auf das T2 ausläuft
6.175 486 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.Januar 2018
0 483 (4)
- 4 -
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi-zierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begebenworden sind und von Drittparteien gehalten werden
0 87, 88, 480
49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,deren Anrechnung ausläuft
0 486 (4)
50 Kreditrisikoanpassungen 4.425 62 (c) und (d)
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun-gen
52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-nen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachran-gigen Darlehen (negativer Betrag)
0 63 (b) (i), 66 (a)67, 477 (2)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals undnachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Instituteingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477(3)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denendas Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)(nega-tiver Betrag)
0 66 (c), 69, 70,79, 477 (4)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestim-mungen unterliegen
0
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestan-den und Übergangsbestimmungen unterliegen
0
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denendas Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 66 (d), 69, 79,477 (4)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals inBezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung undBehandlungen während der Übergangszeit unterliegen,für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-träge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zubringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartendeVerluste usw.)
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-träge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-zug zu bringende Posten während der Übergangszeitgem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0 475, 475 (2) (a),475 (3), 475 (4)(a)
- 5 -
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
(davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-kreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichenKernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Betei-ligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanz-branche usw.)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oderhinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzlicheAbzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 467, 468, 481
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals(T2) insgesamt
0
58 Ergänzungskapital (T2) 10.600
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 65.289
59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Über-gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künf-tigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,verringert um entsprechende Steuerschulden, indirektePositionen in eigenen Instrumenten des harten Kernka-pitals usw.)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuz-beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernka-pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che usw.)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Po-sitionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapi-tals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-che, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen amKapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60 Gesamtrisikobetrag 400.229
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatzdes Gesamtrisikobetrags)
13,66 92 (2) (a), 465
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge-samtrisikobetrags)
13,66 92 (2) (b), 465
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz desGesamtrisikobetrags)
16,31 92 (2) (c)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min-destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhal-tungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisi-kopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRIoder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri-sikobetrags)
5,756 CRD 128, 129,130
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,250
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,005
- 6 -
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
67 davon: Systemrisikopuffer 0,000
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
0,000 CRD 131
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausge-drückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
9,16 CRD 128
69 (in EU-Verordnung nicht relevant)
70 (in EU-Verordnung nicht relevant)
71 (in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapital-instrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, andenen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält(weni-ger als 10% und abzüglich anrechenbarer Ver-kaufspositionen)
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-menten des harten Kernkapitals von Unternehmen derFinanzbranche, an denen das Institut eine wesentlicheBeteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen-barer Verkaufspositionen)
0 36 (1) (i), 45,48, 470, 472(11)
74 In der EU: leeres Feld
75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren(unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent-sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungennach Art. 38 (3) erfüllt sind)
695 36 (1), (c), 38,48, 470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan-passungen in Bezug auf Forderungen, für die der Stan-dardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
4.425 62
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas-sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen desStandardansatzes
4.578 62
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoan-passungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf In-ternen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwen-dung der Obergrenze)
0 62
79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpas-sungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des aufInternen Beurteilungen basierenden Ansatzes
0 62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013bis 1. Januar 2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten
0 484 (3), 486 (2)und (5)
81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)
0 484 (3), 486 (2)und (5)
82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3)und (5)
- 7 -
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017der Rottaler Raiffeisenbank eG
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)
0 484 (4), 486 (3)und (5)
84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die dieAuslaufregelungen gelten
8.374 484 (5), 486 (4)und (5)
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fällig-keiten)