Bebauungsplan Nr. 174 Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße Stadt Rosenheim Konzept zur Niederschlagswasserableitung vom 24.04.2019 Vorhabensträger: RMI GmbH & Co. siebte Beteiligungs KG Gartlbergstraße 1 84347 Pfarrkirchen Verfasser: ea-RCM-001.01/vo/hal
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Bebauungsplan Nr. 174 Kufsteiner Straße / Miesbacher ... · B-Plan 174, Stadt Rosenheim, Fachgutachten Niederschlagswasserableitung Dr. Blasy – Dr. Øverland Beratende Ingenieure
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3.3.2 Kufsteiner Straße mit Geh- und Radweg .............................................................. 14
3.3.3 Teilgebiet MU 1 südlich der Erschließungsstraße ................................................. 15
3.3.4 Teilgebiet MU 2 nördlich der Erschließungsstraße................................................ 16
3.3.5 Teilgebiet MU 3 nördlich des Gebiets MU 2 .......................................................... 17
3.3.6 Teilgebiete MU 4, MU 5 und MU 6 am Nordrand des Bebauungsplangebiets .......................................................................................... 17
3.3.7 Teilgebiet MU 8 im Südosten des Bebauungsplangebiets .................................... 20
3.4 Hydraulische Berechnungen und Nachweise ........................................................ 20
3.4.1 Dimensionierung der Versickerungsanlagen ......................................................... 20
3.4.2 Dimensionierung des Stauraumkanals .................................................................. 22
3.4.3 Ermittlung der Überstaumengen bei T = 30, 50 und 100 Jahren .......................... 23
3.4.4 Bewertung der qualitativen Gewässerbelastung ................................................... 23
4. Auswirkungen des Vorhabens in wasserwirtschaftlicher Hinsicht ................ 26
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1. Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Stadt Rosenheim stellt für das Gebiet zwischen Kufsteiner Straße, Miesbacher Straße und Happinger Straße den Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ auf. Das Areal soll als urbanes Gebiet nach Baunutzungsverordnung festgesetzt werden. Neben dem bereits errichteten Bürgerhaus sollen Gebäude für Geschosswohnungsbau, ge-werbliche Nutzungen und eine Kindertageseinrichtung entstehen, die gesamte Geschossflä-che beträgt ca. 42.200 m². Vorhabenträger ist die RMI GmbH & Co. siebte Beteiligungs KG, Teilbereiche erwirbt und bebaut die städtische Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft GRWS.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans müssen Regelungen zur Erschließung getroffen werden, die durch entsprechende Fachgutachten vorbereitet werden sollen. Im hier vorgelegten Konzept werden Möglichkeiten zur Ableitung und Behandlung des Nieder-schlagswassers untersucht, das zukünftig auf den zu befestigenden Flächen des Be-bauungsplangebiets anfallen wird. Unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Rand-bedingungen kommen dafür grundsätzlich folgende Möglichkeiten in Betracht:
Versickerung im Untergrund über geeignete technische Versickerungsanlagen, Anschluss an die Kanalisation der Stadt Rosenheim.
Im derzeitigen, unbebauten Zustand versickert das anfallende Niederschlagswasser nahezu vollständig im Untergrund. Die Fläche wird zusätzlich durch einen nicht ständig wasser-führenden Graben entwässert, der am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets verläuft.
Im zukünftig geplanten, bebauten Zustand muss das Niederschlagswasser, das auf befestig-ten Flächen anfällt, gesammelt und in geeigneter Weise abgeleitet werden. Aus wasserwirt-schaftlicher Sicht ist dafür eine Versickerung des gesammelten Wassers über dezentrale Versickerungsanlagen anzustreben. Auf diese Weise können die Auswirkungen der geplan-ten Flächenversiegelung auf die Grundwasserverhältnisse minimiert werden. Bei einer Ent-wässerung durch Versickerung würden außerdem auch keine nachteiligen Auswirkungen auf den Entwässerungskomfort der Regenwasserkanalisation unterstrom des Bebauungsplan-gebiets entstehen.
Der Bau und Betrieb von technischen Versickerungsanlagen ist nur dann möglich, wenn die Untergrund- und Grundwasserverhältnisse dafür geeignet sind. Ist das nicht der Fall, müssen die bebauten Flächen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen werden. Wegen der begrenzten Leistungsfähigkeit der Kanalisation darf im bebauten Zustand allerdings nicht mehr Wasser abgeleitet werden als im unbebauten Zustand. Um diese Vorgabe zu er-reichen, müssen ausreichend dimensionierte Anlagen zur Drosselung und Rückhaltung der zu erwartenden Abflüsse vorgesehen werden.
Zur näheren Untersuchung der bestehenden Entwässerungsmöglichkeiten wurde das hier vorgelegte Konzept erarbeitet. Darin erfolgt die Bewertung und Dimensionierung geeigneter Anlagen zur Oberflächenentwässerung des Bebauungsplangebiets. Neben dem aktuellen Vorentwurf zum Bebauungsplan wurden dafür folgende Unterlagen verwendet:
(U1) Geotechnischer Untersuchungsbericht, Büro für Geologie und Umwelttechnik, Kirchdorf, 03.10.2016
(U2) Bericht zur Versickerungsfähigkeit Kaltmühl und Kaltwies, Dr. Blasy – Dr. Øverland, Eching am Ammersee, 23.10.2012
(U3) Generalentwässerungsplan (GEP) Rosenheim-Südost, Dr. Blasy – Dr. Øverland, verschiedene Bearbeitungsschritte (2011 bis 2013)
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Außerdem wurden die jeweils geltenden Fassungen der einschlägigen Arbeits- und Merk-blätter des DWA-Regelwerks berücksichtigt.
Im Ergebnis der Bearbeitung des Konzepts wird die technische Gestaltung der Anlagen zur Niederschlagswasserableitung empfohlen, die unter wasserwirtschaftlichen, stadtplaneri-schen und wirtschaftlichen Aspekten am besten geeignet ist. Nach Zustimmung durch die zuständigen Behörden kann das Konzept als Grundlage für die anstehende Detailplanung der erforderlichen Anlagen und Bauwerke verwendet werden.
2. Bestehende Verhältnisse
2.1 Lage des Vorhabens
Der Bebauungsplan Nr. 174 „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ umfasst einen 4,1 ha großen Bereich, der südlich des Stadtzentrums von Rosenheim im Stadtteil Kaltmühl liegt. Die Lage des Bebauungsplangebiets kann der Abbildung 3.1 entnommen werden
Die zu bebauenden Flächen werden im Norden von der der Happinger Straße bzw. der Miesbacher Straße und im Westen von der Kufsteiner Straße begrenzt. Im Süden und Osten bildet der bestehende Entwässerungsgraben die Grenze des Planungsgebiets. Die Er-schließung erfolgt über die Kufsteiner Straße und die Happinger Straße.
Die Oberkante des bestehenden Geländes (GOK) liegt auf Höhen zwischen 446,0 und 447,0 m ü NN. Das Gelände fällt mit geringen Gefälle in nordöstlicher Richtung ab. Die zu
Bebauungsplangebiet
Kufsteiner Straße
Happinger Straße
Miesbacher Straße
Entwässerungsgraben
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bebauende Fläche liegt derzeit brach bzw. wird als Wiese genutzt. Der Entwässerungs-graben am Süd- und Ostrand ist beidseitig mit Gehölzen bewachsen.
2.2 Geologische, bodenkundliche, morphologische und sonstige Grundlagen
Nach den Angaben der Geologischen Karte von Bayern, M 1 : 500.000 liegt das Stadtgebiet von Rosenheim im Zentrum der Endmoräne des Inngletschers. Die geologischen Verhält-nisse in den oberflächennahen Schichten sind deshalb von der jüngsten Eiszeit (Würm-Zeit) und dem darauf folgenden Abflussgeschehen geprägt. Die dabei abgelagerten Sedimente überlagern ältere Schichten der tertiären Molasse, die infolge der mehrfachen Vergletsche-rung bis in tiefere Schichten ausgeräumt wurde.
Die Sedimente, die im tieferen Bereich des oberflächennahen Untergrund erkundet werden, bestehen im Wesentlichen aus Seetonablagerungen des postglazialen Rosenheimer Sees. Die Ablagerungen können Mächtigkeiten von mehr als 100 m erreichen. Sie werden von fluviatilen Lockersedimenten überlagert.
Als Grundlage für die Planungen zur Realisierung des Baugebiets sind vor allen die Eigen-schaften der Bodenschichten über dem Seeton relevant. Sie wurden im Sommer 2016 durch das Büro für Geologie und Umwelttechnik Baugrunduntersuchungen durchgeführt, Dazu wurden 12 Kleinbohrungen und 6 schwere Rammsondierungen durchgeführt. Nach den Er-gebnissen dieser Untersuchung stehen im Bebauungsplangebiet unter geringmächtigen Auf-füllungen und Deckschichten grundwasserführende, wasserdurchlässige Kiese an. Nähere Angaben zu den Baugrunduntersuchungen und zu den Eigenschaften der anstehenden Bodenschichten können dem Untersuchungsbericht in (U1) entnommen werden.
2.3 Grundwasserverhältnisse
Für die Untersuchung von Möglichkeiten zur Niederschlagswasserableitung müssen die Ver-hältnisse in den grundwasserführenden Kiesen oberhalb der Seetone betrachtet werden, die als Grundwasserstauer wirken. Sie werden geprägt durch den von Süden nach Norden fließenden Inn sowie durch die Mangfall, die südlich des Bebauungsplangebiets zunächst von West nach Ost und östlich davon in nordöstlicher Richtung bis zur Mündung in den Inn fließt. Die Flüsse bilden den Vorfluter für das Grundwasser, dessen Fließrichtung kleinräumig außerdem von weiteren Gräben und Bächen beeinflusst werden kann.
Nach vorliegenden Auswertungen ist davon auszugehen, dass das Grundwasser im Umfeld des Bebauungsplangebiets mit einem Gefälle von ca. 0,25 % von Südwesten nach Nord-osten fließt. Das gilt grundsätzlich sowohl für mittlere als auch für hohe Grundwasserstände.
Technische Anlagen zur Versickerung werden nach den Regeln der Technik so gestaltet, dass die Versickerung in der nicht wassergesättigten Bodenzone über dem Grundwasser erfolgt. Stoffliche Belastungen des Niederschlagswassers können auf diese Wese im Sicker-raum zwischen der Versickerungsanlage und dem Grundwasser zurückgehalten werden. Zur Bewertung der sich daraus ergebenden Fragestellungen wird der mittleren höchste Grund-wasserstand (MHW) herangezogen, der das arithmetische Mittel der jährlichen Grund-wasserhöchststände darstellt. Um den MHGW hinreichend genau festlegen zu können, müssen langjährig beobachtete Grundwassermessstellen ausgewertet werden. Aktuelle Werte, wie sie z.B. beim Abteufen der Kleinrammbohrungen für die Untersuchung (U1) fest-gestellt wurden, sind dafür nicht relevant.
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Zur Festlegung der Höhe des MHW können Untersuchungen verwendet werden, die vom Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland im Auftrag der Stadtentwässerung Rosenheim (SEW) durch-geführt wurden (vgl. U2). Für diese Untersuchungen wurden die Grundwasserspiegellagen an Messstellen ausgewertet, die über einen längeren Zeitraum beobachtet wurden. Ein Aus-schnitt aus dem so erstellten Grundwassergleichenplan für das MHW ist in der Abbildung 2.2 dargestellt. Dem Plan können auch Angaben zum Flurabstand entnommen werden (Abstand zwischen der bestehenden GOK und dem MHW) .
Die Grundwassergleichen für das MHW und zusätzlich auch die entsprechenden Angaben für den mittleren Grundwasserstand (MW) sind auch in den Lageplänen in Anlage 6 dar-gestellt.
Abbildung 3.2: Grundwassergleichen und Flurabstand des MHW im Untersuchungsgebiet
Nach den Angaben in der Abbildung 3.2 liegt der MHW am Südrand des untersuchten Bebauungsplangebiets auf einer Höhe von 446,25 m üNN. Bezogen auf eine Geländehöhe von 447 m üNN liegt der Flurabstand hier bei 0,75 m. Am Nordrand liegt der MHW auf einer Höhe von 445,5 m üNN. Der Flurabstand erreicht hier nur noch Werte bis ca. 0,5 m.
Bebauungsplangebiet
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2.4 Bestehende Niederschlagswasserableitung
Das Bebauungsplangebiet entwässert derzeit weitgehend über einen offenen Graben (Heilig-Blut Graben), der von Süden nach Norden am östlichen Rand des Gebiets verläuft. Am süd-lichen Rand ist vermutlich ein sehr kleines Einzugsgebiet westlich der Kufsteiner Straße bis zur Heiligblut-Kirche über einen Durchlass an den Graben angeschlossen.
Der Entwässerungsgraben ist nicht ständig wasserführend und wird ausschließlich durch Niederschlagswasser gespeist, das im Wesentlichen im Bereich des Bebauungsplangebiets anfällt. Nach den vorliegenden Informationen ist der Graben über ein Einlaufbauwerk (Schacht Nr. 2812) an die Regenwasserkanalisation in der Miesbacher Straße ange-schlossen. Angaben über Einleitmengen aus dem Graben liegen nicht vor. Probleme mit der Ableitung von Wasser aus dem Graben in die Regenwasserkanalisation sind dem Kanalnetz-betreiber nach Rückfrage allerdings nicht bekannt.
Der Graben hat keine relevante wasserwirtschaftliche Bedeutung. Neben der sehr geringen Einzugsgebietsfläche ist das vor allem dem Umstand geschuldet, dass keine durchgängige Grabenstruktur bis zum Einlauf in die Kanalisation unter der Happinger Straße vorhanden ist. Sofern bei Starkniederschlägen Oberflächenwasser aus den westlich und nördlich angren-zenden Flächen der „BayWa-Wiese“ zufließt, ist davon auszugehen, dass sich das Wasser in Senken innerhalb der vorliegenden Geländestruktur aufstaut und in den Untergrund si-ckert. Ein relevanter Zufluss zum o.g. Einlauf in die Kanalisation ist im derzeit gegebenen Zustand praktisch nicht möglich.
Letztlich ist der Graben, der auch nicht über eine bachtypische Vegetation verfügt, als eine Geländestruktur mit mehreren Senken zu interpretieren, über die bei starken Niederschlägen zufließendes Wasser bevorzugt in den Untergrund versickert. Das gilt auch für Zuflüsse aus dem kleinen Gebiet westlich der B15, die ggf. über einen Straßendurchlass in den Graben gelangen.
Der Grundwasserflurabstand ist in diesem Bereich und umso mehr in den Senken sehr ge-ring. Der vorhandene Schilfbewuchs ist daher vermutlich grundwasserbeeinflusst. Nicht zu-letzt deshalb, weil der Graben allenfalls sehr selten Wasser führt, kann er keine Bedeutung für die Wasserversorgung der Vegetation und des Gehölzbewuchses in diesen Flächen ha-ben.
Das im Heilig-Blut Graben bis zum Einlaufbauwerk gelangende Wasser, wird über die Ver-rohrung des Kaltenmühlbachs gefasst und schließlich am Auslauf RA93 in den Hammerbach abgeleitet.
2.5 Niederschlagsmengen
Für die hydraulischen Berechnungen wurden bei der Erstellung dieser Unterlagen Daten aus dem Kostra-Atlas „KOSTRA-DWD 2000“ des Deutschen Wetterdienstes verwendet (Deut-scher Wetterdienst: Starkniederschlagshöhen für Deutschland, Selbstverlag des Deutschen Wetterdienstes, Offenbach am Main). Für den Standort Rosenheim ergeben sich folgende Werte:
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3. Art und Umfang der geplanten Maßnahmen
3.1 Angaben zur geplanten Bebauung
Der Umgriff des Bebauungsplans „Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße“ und die in diesem Zusammenhang geplante Bebauung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 3.1: Bebauungsplangebiet mit Darstellung der geplanten Bebauung (Stand 23.08.2018)
Zur Bebauung ist eine insgesamt 46.120 m² große Fläche vorgesehen. Das gesamte Gebiet wird in 8 Teilflächen (MU1, MU2, MU3, MU4, MU5, MU6, MU7 und MU8) mit unterschiedli-cher Nutzung aufgeteilt. Es sind mehrere Wohn- und Geschäftsgebäude mit Parkplätzen und Erschließungswegen geplant. Für die Dacheindeckung ist teilweise eine Begrünung vorge-
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sehen. Die Erschließungswege werden asphaltiert. Parkplätze und Gehwege sollen mit was-serdurchlässigen Belägen befestigt werden. Die endgültige Art der Befestigung steht derzeit noch nicht fest.
Die restlichen Flächen werden als Grünfläche angelegt. In den einzelnen Teilgebieten ist jedoch auch die Errichtung von Tiefgaragen geplant, die auch im Bereich der Grünflächen ein direktes Versickern des Niederschlagswassers verhindert. Das hier anfallende Wasser kann nach der Passage der Bodenschicht über der Decke der Tiefgarage zum Rand der Tiefgaragen abgeleitet und versickert werden. Die Grünflächen über den Tiefgaragen wurden bei der Dimensionierung der Mulden mit einem geringen Abflussbeiwert berücksichtigt, so dass auf der Tiefgaragendecke verlegte Dränagen an die Versickerungseinrichtungen ange-schlossen werden können.
Die endgültige Nutzung der zu bebauenden Flächen steht derzeit noch nicht fest. Die Be-arbeitung des Konzepts zur Niederschlagswasserableitung erfolgt daher auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen. Nähere Einzelheiten müssen im Rahmen der Detail-planung abgestimmt werden.
Im Teilgebiet MU7 ist bereits eine Bebauung vorhanden, die nicht geändert wird. Die Nieder-schlagsentwässerung der Dach- und Hofflächen am Bürgerhaus „Happing“ ist bereits gere-gelt und erfolgt über die Regenwasserkanalisation in der Happinger und Miesbacher Straße.
In der Tabelle 4.1 ist die Art und Größe der abflusswirksamen Flächen im Bebauungsplan-gebiet je Teilfläche aufgelistet. Die ermittelte Flächenaufteilung kann auch dem Lageplan der Anlage 1 entnommen werden.
Tabelle 3.1: Art und Größe der abflusswirksamen Flächen
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Bereich Art der Fläche Gesamtfläche
AE [m²] Abflussbeiwert
Ψ [-] UndurchlässigeFläche Au [m²]
MU 2 Dachflächen 493,4 1,0 493,4
Gründach 1042,4 0,5 521,2
befestigte Flächen 306,3 0,75 229,7
14 Stellplätze 285,7 0,5 142,9
Grünflächen über TG 1.333 0,1 133,3
Summe 3.461 1.520
MU 3 Dachflächen 1.390,0 1,0 1.390
Gründach 1.488,0 0,5 744
Hofflächen 628,9 0,9 566
befestigte Flächen 1.462,8 0,75 1097
29 Stellplätze 621,1 0,5 311
Grünflächen über TG 227,2 0,1 23
Summe 5818 4131
MU 4 Dachflächen 509,0 1,0 509
Gründach 1.752,0 0,5 876
Hofflächen 1.042,0 0,9 937,8
29 Stellplätze 362,4 0,5 181,2
befestigte Flächen 74,0 0,75 55,5
Wege 753,0 0,5 376,5
Grünflächen über TG 1.700,0 0,1 170
Summe 6192 3106
MU 5 + MU5.1 Dachflächen 165,0 1 165
Gründach 336,0 0,5 168
befestigte Flächen 111,6 0,75 84
6 Stellplätze 110,3 0,5 55
Grünflächen über TG 486,0 0,1 49
Summe 1.209 521
MU 6 Dachflächen 499,0 1 499
5 Stellplätze 128,0 0,5 64
Grünflächen über TG 362,0 0,1 36
Summe 989 599
MU 8 Gründach 439,0 1,0 439
Stellplätze 153,0 0,5 77
Summe 592 516
Straße Nord Straße 303,0 0,9 272,7
Geh- und Radwege 275,0 0,75 206,3
Summe 578 479
Gesamtfläche 27.566 16.066
3.2 Bewertung von technischen Möglichkeiten und Auswahl der Vorzugslösung
Das Bebauungsplangebiet ist derzeit frei von Bebauung oder sonstigen Flächenversiegelun-gen. Das anfallende Niederschlagswasser versickert daher weitgehend im Untergrund. Durch die geplante Bebauung werden große Teile der Flächen versiegelt, so dass die Niederschlagswasserableitung neu geregelt werden muss. Unter Berücksichtigung der vor-
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liegenden Randbedingungen bieten sich dafür grundsätzlich die nachfolgend bewerteten Möglichkeiten an:
Anschluss an die Kanalisation der Stadt Rosenheim
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Bebauungsplangebiet an die Kanalisation der Stadt Rosenheim anzuschließen. Die Stadtentwässerung Rosenheim betreibt im Ortsteil Kaltwies ein Trennsystem zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser. Die Leistungs-fähigkeit des Regenwassersystems wurde in den letzten Jahren im Rahmen der Erstel-lung eines Generalentwässerungsplans (GEP) für das Gebiet Rosenheim-Südost unter-sucht. In einer ergänzenden Untersuchung vom 05.11.2013 wurden die Auswirkungen eines Anschlusses von versiegelten Flächen des hier betrachteten Bebauungsplan-gebiets an die Regenwasserkanalisation ermittelt. Dazu wurden hydraulische Berech-nungen durchgeführt, um zu prüfen, ob es durch die Versiegelung von Flächen in diesem Gebiet zu einer Verschlechterung der Überstausituation im nachfolgenden Kanalnetz kommt bzw. ob die Abflüsse aus diesen Flächen gedrosselt werden müssen, um nach-teilige Auswirkungen auf die Kanalisation zu vermeiden.
Zusammenfassend haben die hydraulischen Berechnungen ergeben, dass bei einer un-gedrosselten Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Bebauungsplangebiet in die Kanalisation Auswirkungen auf die Überstausituation zu erwarten sind. Um diese Auswir-kungen zu vermeiden, muss eine Drosselung der Abflüsse auf einen Wert von maximal 100 l/s vorgesehen werden. Das entspricht in etwa dem Abfluss, der im derzeit unbebau-ten Zustand des Bebauungsplangebiets bei einem Regen mit einer 20- bis 30-jährlichen Wiederkehrzeit zu erwarten ist.
In der DIN EN 752 wird die Überflutungshäufigkeit als Maß für den Überflutungsschutz von Entwässerungssystemen vorgegeben. Nach den Angaben in der Tabelle 3 der DIN EN 752 werden Überflutungshäufigkeiten von 1-mal in 20 Jahren für Wohngebiete sowie von 1-mal in 30 Jahren für Stadtzentren, Industrie- und Gewerbegebiete empfoh-len. Der Bebauungsplan sieht für die zu bebauenden Flächen ein urbanes Gebiet vor. Das Rückhaltevolumen muss demnach so ausgelegt werden, dass die gesammelten Niederschlagsmengen aufgenommen werden können, die bei einem 30-jährlichen Niederschlagsereignis anfallen.
Als mögliche Gestaltung für den Speicherraum kommt eine Ausführung als Kanalstau-raum in Betracht, der unter der Erschließungsstraße des Bebauungsplangebiets verlegt wird. Bei dieser Bauform wird nur eine geringe Bauhöhe für den Rückhalteraum benötigt, so dass das zurückgehaltene Wasser über einen Freispiegelkanal in die Kana-lisation abgeleitet werden kann. Die alternativ ggf. mögliche Anordnung eines offenen Rückhaltebeckens in Erdbauweise wäre allenfalls dann möglich, wenn das Rückhalte-becken am Nordrand der zur Bebauung vorgesehenen Flächen unmittelbar vor dem An-schluss an die Kanalisation angeordnet werden könnte. Das erscheint jedoch im Hinblick auf die geplante Bebauungsstruktur nicht möglich zu sein, so dass diese Alternative nicht weiter betrachtet wurde.
Versickerung des Niederschlagswassers im Untergrund
Eine Versickerung des im Bebauungsplangebiet anfallenden Niederschlagswassers ist möglich, wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten werden. Die vor Ort gegeben Bedingungen können diesbezüglich wie folgt bewertet werden:
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Im Untergrund müssen versickerungsfähige Böden anstehen:
Nach den Ergebnissen der geotechnischen Untersuchung (U1) stehen im Bebau-ungsplangebiet unter geringmächtigen Auffüllungen und Deckschichten wasserdurch-lässige Kiese an. Die Wasserdurchlässigkeit der kiesig-sandigen Böden wurde im Rahmen der Voruntersuchung nicht näher ermittelt. Nach Schätzungen des Gutach-ters liegt der kf-Wert im Bereich zwischen kf = 1*10-2 und 1*10-5 m/s. Nach unseren Erfahrungen mit vergleichbaren Böden im Bereich von Rosenheim kann davon aus-gegangen werden, dass der kf –Wert in der Größenordnung ≥ 1*10-4 m/s liegen wird.
Die Anordnung von Versickerungsanlagen ist nach den Angaben im DWA Arbeitsblatt A 138 technisch möglich und vertretbar, wenn im Untergrund Böden mit einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf 1*10-6 m/s anstehen. Diese Vorgabe kann in den Kiesen unterhalb der Deckschichten und Auffüllungen sicher eingehalten werden.
Die Versickerung muss in der ungesättigten Bodenzone mit ausreichendem Abstand zum Grundwasserspiegel erfolgen:
Nach den Vorgaben des DWA-Arbeitsblatts A 138 und des Merkblatts M 153 muss die Versickerung von Niederschlagswasser in der ungesättigten Bodenzone oberhalb des Grundwassers erfolgen, damit stoffliche Belastungen des Niederschlagswassers im Sickerraum oberhalb des Grundwassers zurückgehalten werden. Bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand (MHW) sollte die Mächtigkeit des Sickerraums grundsätzlich mindestens 1 m betragen.
Nach den Angaben im Kap. 3.3 liegt der MHW Südrand des Bebauungsplangebiets auf einer Höhe von 446,25 m üNN. Bezogen auf eine Geländehöhe von 447 m üNN beträgt der Flurabstand hier 0,75 m. Am Nordrand liegt der MHW auf einer Höhe von 445,5 m üNN. Der Flurabstand erreicht hier sogar nur Werte bis ca. 0,5 m. Berück-sichtigt man die erforderliche Bauhöhe der Versickerungsanlagen ist festzustellen, dass der Flurabstand zu gering ist.
Der Bebauungsplan sieht allerdings vor, das Gelände im Bebauungsplangebiet anzu-heben. Am Südrand ist eine Geländehöhe von 448,25 m üNN vorgesehen. Dadurch erhöht sich der der Flurabstand auf einen Wert von ca. 2 m. Am Nordrand soll eine Geländehöhe von ca. 447 m üNN erreicht werden. Der Flurabstand vergrößert sich dadurch auf 1,5 m. Unter Berücksichtigung der geplanten Geländeanhebungen können Versickerungsanlagen mit einem noch akzeptablen baulichen Aufwand so gestaltet werden, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers unter Beach-tung der dafür relevanten technischen Vorschriften zumindest in größeren Teilberei-chen möglich ist.
Hinsichtlich der konstruktiven Gestaltung der Versickerungsanlagen sind nach den Vor-gaben des DWA-Arbeitsblatts A 138 hydraulisch gering belastete dezentrale Ver-sickerungsanlagen mit Oberbodenpassage allen anderen Möglichkeiten vorzuziehen. Andere Bauweisen sind jedoch ebenfalls zulässig. Unter den Bedingungen im hier unter-suchten Gebiet bieten sich folgende Möglichkeiten für die Gestaltung von dezentralen Versickerungsanlagen an:
Versickerungsmulden
Das Niederschlagswasser versickert über die gesamte Sohlfläche der Mulden. Der Anteil des Niederschlagswassers, der nicht unmittelbar versickert wird, kann in den Mulden zwischengespeichert werden. Die Leistungsfähigkeit der Mulden ist neben
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der Durchlässigkeit der Sohlfläche von der Muldentiefe und damit vom Speicher-vermögen der Mulde abhängig. Bei tiefen Mulden kann eine relativ hohe Leistungs-fähigkeit erreicht werden. Allerdings soll eine Entleerungszeit der Mulden von mehr als 24 Stunden für das Bemessungsereignis vermieden werden, so dass Einstau-höhen von 30 cm nicht überschritten werden sollten. Durch den Einbau einer bewachsenen Oberbodenschicht auf der Sohle der Mulden kann eine gute Reini-gungswirkung erreicht werden. Je nach Muldentiefe ist die Bauhöhe gering. Das System kann somit auch bei relativ geringen Flurabständen eingesetzt werden.
Versickerungsrigolen
Das Wasser wird über Entwässerungsleitungen gesammelt und über Dränleitungen einer Rigole zugeführt (Rigolen-Rohrelemente). Eine Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers ist im Porenraum der Kiesrigole möglich. Der Einbau einer bewachsenen Oberbodenschicht ist bei Rigolen naturgemäß nicht möglich. Sofern dies zur Behandlung des Niederschlagswassers vor der Versickerung im Untergrund erforderlich ist, müssen deshalb Sedimentationsanlagenvorgeschaltet werden.
Werden die Rigolen als Kieskörper hergestellt, sind i.d.R. bereits relativ große Bau-höhen erforderlich, um den benötigten Speicherraum in den Poren der Rigole bereit-zustellen. Bei geringen Flurabständen kann diese Bauweise daher kaum noch ein-gesetzt werden. Alternativ zu den Kiesrigolen ist aber auch eine Verwendung von so-genannten Kunststoffspeicherblöcken möglich. Rigolen aus Kunststoffspeicher-blöcken weisen ein sehr großes spezifisches Speichervolumen auf. Wenn die zur Gewährleistung der Standsicherheit erforderliche Überdeckung der Speicherblöcke eingehalten werden kann (ca. 80 cm), haben sie einen wesentlich geringeren Platz-bedarf als Kiesrigolen.
Bei den hier vorliegenden Verhältnissen ist der Einsatz von Speicherblöcken mit einer geringen Bauhöhe von 0,36 m möglich. Unter Berücksichtigung der Überdeckungs-höhe von 0,8 m liegt die Sohle der so hergestellten Rigolen ca. 1,16 m unter der Ge-ländehöhe. Ausgehend von der geplanten Geländeoberkante des Bebauungsplan-gebiets wäre der Einsatz einer Rigolenversickerung daher zumindest in größeren Teilbereichen des Bebauungsplangebiets realisierbar.
Bei der konstruktiven Gestaltung und Bemessung der Rigolen ist zu beachten, dass die Rigole an wasserdurchlässige Böden angeschlossen werden muss. Sollten unter der Rigole noch gering durchlässige Deckschichten anstehen, die im Rahmen der Er-schließung nicht ohnehin entfernt werden, muss ein Ausbau dieser Schichten und ein Austausch durch wasserdurchlässige Kiese oder Sande erfolgen.
Mulden-Rigolen-Elemente
Das Mulden-Rigolen-Element ist eine Kombination aus Versickerungsmulde mit da-runterliegender Rigole. Das Speichervolumen wird in einen ober- und unterirdischen Speicherraum aufgeteilt für die jeweils unterschiedliche Füll- und Entleerungs-prozesse gelten. Durch die Kombination der Versickerungsanlagen kann eine relativ hohe Leistungsfähigkeit und zusätzlich auch eine Behandlung des Regenwassers in der bewachsenen Oberbodenzone erreicht werden.
Bei einer üblichen Gestaltung von Mulden-Rigolen-Elementen ergeben sich relativ große Bauhöhen, so dass eine Anwendung im hier vorliegenden Fall selbst unter Be-rücksichtigung der geplanten Anhebung der Geländeoberkante im Bebauungsplan-
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gebiet kaum möglich ist. Deshalb kommt u.E. nur eine Bauweise mit reduzierter Bau-höhe in Betracht, wie sie in der folgenden Abbildung dargestellt ist:
Abbildung 3.2: Mögliche Bauweise für Mulden-Rigolen-Elemente
Der Zulauf von den befestigten Dach- und Hofflächen erfolgt über unterirdische Rohr-leitungen bis zum Zulaufschacht. Auf diese Weise kann eine Ableitung des gesam-melten Wassers über kleine, offene Gräben vermieden werden, die die Gestaltung der Grünflächen entlang der Bebauung beeinträchtigen würden. Im Zulaufschacht staut sich das Wasser auf und gelangt über eine Zulaufrohr in die Mulde. Um einen dauerhaften Einstau des Zulaufschachts zu vermeiden, kann ein Schacht mit einer offenen Sohle vorgesehen werden, so dass der Schachtinhalt nach dem Abklingen eines Regenereignisses im Untergrund versickert.
Die Versickerungsmulde wird mit einer Einstauhöhe von 0,3 m zuzüglich 0,2 m Frei-bord hergestellt. An der Sohle wird eine 0,1 m dicke Schicht aus bewachsenem Oberboden vorgesehen. Darunter wird eine Kiesrigole mit einer Höhe von 0,4 m an-geordnet. Zwischen dem Oberboden und dem Kies wird ein Trenn- und Filtervlies eingebaut. Wird der maximale Einstau der Mulde überschritten, erfolgt ein Ablauf in ein Überlaufrohr zur Rigole. Dort wird das Wasser mit einem Dränagerohr verteilt und versickert über die Rigole in den Untergrund.
Bei der dargestellten Bauweise ergibt sich eine Bauhöhe von insgesamt 1,0 m, so dass der Einsatz derartiger Anlagen unter Berücksichtigung der geplanten Gelände-oberkante des Bebauungsplangebiets zumindest in größeren Teilbereichen möglich ist. Sollten unterhalb der Rigolensohle noch gering durchlässige Deckschichten an-stehen, müssen diese ausgebaut und durch ausreichend wasserdurchlässige Kiese oder Sande ersetzt werden.
Eine vergleichende Bewertung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zeigt, dass die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers im Untergrund unter allen Aspekten als beste Lösung erscheint. Auch nach der geplanten Geländeanhebung liegen allerdings nicht im gesamten Bebauungsplangebiet Voraussetzungen vor, die den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen unter Beachtung aller geltenden Regeln ermöglichen. Insbesondere im nördlichen Teil des Gebiets ist eine Versickerung aufgrund sehr hoher Grundwasser-stände kaum regelgerecht möglich. Nachfolgend wird daher eine Kombination von Versicke-rungsanlagen und Anlagen zur Ableitung von Wasser in die städtische Regenwasserkana-lisation vorgeschlagen. Soweit möglich werden dabei Versickerungsanlagen vorgesehen, so dass die Aufwendungen zur Rückhaltung und gedrosselten Ableitung von Niederschlags-wasser in die Kanalisation so gering wie möglich bleiben.
3.3 Konzeption und Gestaltung der Niederschlagswasserableitung
Die Gestaltung und Anordnung der Anlagen zur Ableitung, Behandlung und Versickerung des im Bebauungsplangebiet anfallenden Niederschlagswassers ist in den Lageplänen in
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Erläuterungen
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Anlage 6 dargestellt. Sie ergibt sich einerseits aus der geplanten Nutzung der Flächen (Bau-flächen, öffentliche Straßen und Grünflächen) und andererseits aus dem Ergebnis der im Kap. 4.4 erläuterten Dimensionierung der Anlagen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, das Wasser aus privaten Dach- und Hofflächen soweit wie möglich getrennt von dem Wasser aus öffentlichen Verkehrsflächen zu behandeln und zu versickern, bzw. in die Regenwasserkanalisation abzuleiten. Die Bemessung und Bewertung der Entwässerungseinrichtungen wird aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen je Teilfläche separat vorgenommen.
Die Angaben zur Lage und Größe der Anlagen zur Niederschlagswasserableitung im Lage-plan haben noch einen vorläufigen Charakter. Änderungen und Anpassungen sind demnach im Zuge weiterführender Detailplanungen möglich. In diesem Fall werden die notwendigen Nachweise auf der Basis der DWA-Arbeits- und Merkblätter entsprechend überarbeitet.
3.3.1 Erschließungsstraße
Es ist geplant, das auf der Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser dezentral über eine Mulde am östlichen Rand der Erschließungsstraße zu versickern. Die Anordnung der Mulde ist in den Lageplänen in Anlage 6 dargestellt. Nach Abstimmung mit dem Planer der Erschließungsstraße kann eine Mulde in dem Bereich der Straße angeordnet werden, der in Süd-Nord-Richtung verläuft. Das Wasser, das in dem in West-Ost-Richtung verlaufen-den Ast anfällt, wird z.B. in Entwässerungsrinnen gefasst und in die Versickerungsmulden des Teilgebiets MU 1 eingeleitet (vgl. Kap. 3.3.3). Am nördlichen Anschluss der Erschlie-ßungsstraße an die Happinger Straße kann ein ca. 50 m langer Bereich ebenfalls nicht über die Versickerungsmulde entwässert werden. Dieser Bereich muss an die Regenwasserkana-lisation angeschlossen werden (vgl. Kap. 4.3.5). Der Bereich der Wertstoffinsel wird eben-falls separat gefasst und in die Versickerungsmulde am nordwestlichen Rand der Grünfläche am Heilig-Blut-Graben geleitet.
Da das auf der Straße anfallende Wasser breitflächig in die Mulde abläuft, ist die Anordnung einer insgesamt ca. 0,4 m tiefen Mulde (0,3 m Einstau + 0,1 m Freibord) auch unter Berück-sichtigung der geringen Flurabstände größtenteils regelgerecht möglich, wenn die Straßen-oberkante auf die geplante Höhe angehoben wird. Nur im nördlichen Bereich ist der Grund-wasserflurabstand gering. Mit Hilfe von Trenndämmen im Verlauf der Mulde können ggf. kleinere Versickerungseinheiten zur Anpassung an die Geländehöhen und Grundwasser-stände modelliert werden.
Erschließungs-straße
gepl. Straßenoberkante
[m ü NN]
gepl. Muldensohle
[m ü NN]
MHW
[m ü NN]
Abstand zum GW
[m]
südl. Bereich 448,5 - 448,0 ca. 447,3 - 446,8 445,8 1,5 - 1,0
nördl. Bereich 447,2 - 446,3 ca. 446,8 - 445,9 445,5 1,3 - 0,4
Wertstoffinsel ca. 447,7 446,6 445,7 0,9
Die erforderliche Muldenabmessung ergibt sich aus der hydraulischen Berechnung. Die Be-messungen der Mulde kann der Anlage 2 entnommen werden. Gemäß den Berechnungen ist ein Muldenspeichervolumen von 83,3 m³ erforderlich. Folgende Muldenabmessungen sind vorgesehen:
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Straßenmulde Wertstoffinsel
Muldenlänge: L = 135 m L = 23 m
Muldenbreite: B = 2,5 – 3,0 m B = 2,0 – 3,0 m
Böschungsneigung der Mulde: 1 : 2 bzw. 1 : 1,5 1 : 2
max. Einstauhöhe zmax = 0,29 m zmax = 0,30 m
min. Freibord hF,min = 0,1 m hF,min = 0,1 m
Muldenspeichervolumen V = 80,0 m³ V = 10,4 m³
Die Versickerung erfolgt über eine bewachsene Oberbodenzone mit einer Dicke von 20 cm. In den Bereichen in denen der Grundwasserflurabstand kleiner als 1 m ist, ist eine 30 cm dicke Oberbodenschicht geplant. Unter der Mulde müssen versickerungsfähige Böden vor-handen sein. Bindige Deckschichten oder sonstige ungeeignete Böden müssen ggf. ausge-tauscht werden.
Die maximale Einstauhöhe bei einem 5-jährlichen Niederschlagsereignis beträgt 0,29 m (Straßenmulde) bzw. 0,30 m (Wertstoffinsel). Bei größeren Niederschlagsereignissen steigt die Wassertiefe bis zur Höhe der Überlaufschwelle an. Die Entlastung erfolgt in die angren-zenden Grünflächen bzw. in den Stauraumkanal. Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 erläutert. Die maximale Einstauhöhe bei Starkregenereignissen beträgt 0,4 m für die Straßenmulde und die Mulde an der Wertstoffinsel. Die maximale Muldentiefe beträgt 0,4 m. Eine Absturzsicherung ist nicht erforderlich.
3.3.2 Kufsteiner Straße mit Geh- und Radweg
Es ist geplant, das auf der Kufsteiner Straße und dem begleitenden Geh- und Radweg anfal-lende Niederschlagswasser dezentral über eine Mulde am östlichen Rand der Kufsteiner Straße zu versickern. Die Anordnung der Mulde ist in den Lageplänen in Anlage 6 darge-stellt.
Gemäß der Stellungnahme vom 31.08.2016 des Staatlichen Bauamtes Rosenheim ist die Oberflächenentwässerung der Kufsteiner Straße sowie des geplanten Geh- und Radweges durch eine Mulde mit mindestens 2,5 m Breite vorzusehen, die ggf. mit entsprechenden Ent-wässerungseinrichtungen wie z.B. einer Sickerrigole ausgestattet werden sollte. Für die Her-stellung der Mulde ist ein 3 m breiter Grünstreifen zwischen der Kufsteiner Straße und dem geplanten Geh- und Radweg vorgesehen. Die Versickerung erfolgt über eine bewachsene Oberbodenzone. Unter der Mulde müssen versickerungsfähige Böden vorhanden sein. Bin-dige Deckschichten oder sonstige ungeeignete Böden müssen ggf. ausgetauscht werden. Die maximale Einstauhöhe beträgt 0,30 m.
Für die Mulde ergibt sich folgende Höhensituation:
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3.3.3 Teilgebiet MU 1 südlich der Erschließungsstraße
Es ist geplant das im Teilgebiet MU 1 anfallende Niederschlagswasser dezentral über meh-rere mit Überläufen verbundenen Mulden am westlichen und südlichen Rand des Teilgebiets zu versickern. Außerdem soll der westliche Teil des in West-Ost-Richtung verlaufenden Asts der Erschließungsstraße an die Mulden im Teilgebiet MU 1 angeschlossen werden. Der öst-liche Teil des in West-Ost-Richtung verlaufenden Asts der Erschließungsstraße soll in eine Mulde am südwestlichen Rand der Grünfläche am Heilig-Blut-Graben geleitet werden. Die Anordnung der Mulden ist in den Lageplänen in Anlage 6 dargestellt. Damit ergibt sich fol-gende Höhensituation:
Mulde gepl. Geländehöhe
[m ü NN]
MHW
[m ü NN]
Sohlhöhe
[m ü NN]
Abstand zum GW
[m]
MU 1-1 ca. 448,50 446,05 - 446,25 447,5 1,45 - 1,25
MU 1-2 ca. 447,25 446,15 - 446,25 446,8 0,65 - 0,55
ca. 447,25 446,05 - 446,15 446,7 0,65 - 0,55
ca. 447,25 446,00 - 446,05 446,6 0,60 - 0,55
MU 1-3 ca. 447,10 445,80 446,6 0,8
Die erforderlichen Muldenabmessungen ergeben sich aus der hydraulischen Berechnung (vgl. Kap. 4.4). Die Bemessungen der Mulden kann der Anlage 2 entnommen werden. Ge-mäß den Berechnungen sind folgende Muldenabmessungen vorgesehen:
MU 1-1 und MU 1-2 MU 1-3
Muldenfläche: A = 491 m A = 64 m
Muldenbreite: B = 3,0 – 8,0 m B = 3,0 – 6,0 m
Böschungsneigung der Mulde: 1 : 3 / 1 : 2 1 : 2
max. Einstauhöhe zmax = 0,29 m zmax = 0,30 m
min. Freibord hF,min = 0,2 m hF,min = 0,1 m
Muldenspeichervolumen V = 142,6 m³ V = 19,5 m³
Die Versickerung erfolgt über eine bewachsene Oberbodenzone mit einer Dicke von 10 cm. In den Bereichen in denen der Grundwasserflurabstand kleiner als 1 m ist, ist eine 30 cm dicke Oberbodenschicht geplant. Unter der Mulde müssen versickerungsfähige Böden vor-handen sein. Bindige Deckschichten oder sonstige ungeeignete Böden müssen ggf. ausge-tauscht werden. Die maximale Einstauhöhe bei einem 5-jährlichen Niederschlagsereignis beträgt 0,29 m (MU1-1 und MU1-2) bzw. 0,30 m (MU 1-3). Bei größeren Niederschlagser-eignissen steigt die Wassertiefe bis zur Höhe der Überlaufschwelle an. Die Entlastung erfolgt in die angrenzenden Grünflächen. Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 erläutert. Die maximale Einstauhöhe bei Starkregenereignissen beträgt 0,35 m in den Mul-den MU1-1 und MU1-2 und 0,4 m in der Mulde MU1-3.
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Die maximale Muldentiefe bzw. Randwallhöhe für die Mulden MU1-1 und MU1-2 beträgt 0,5 m. Die maximale Randwallhöhe für die Mulde MU1-3 beträgt 0,4 m. Eine Absturzsiche-rung ist nicht erforderlich.
In die Mulden des Teilgebiets MU1 werden auch Flächen von öffentlichen Straßen und Geh-wegen eingeleitet, da die Anordnung von straßenbegleitenden Versickerungsmulden in Teil-bereichen nicht möglich ist (siehe auch Kapitel 3.3.1). Der Anteil der in die Mulden MU1-1, MU1-2 und MU1-3 eingeleiteten öffentlichen Flächen ergibt sich wie folgt:
MU 1-1 und MU 1-2 MU 1-3
Gesamtfläche AE 5891 m² 444 m²
Öffentliche Flächen Aö 535 m² 260 m²
Anteil der öffentlichen Flächen 9 % 59 %
Undurchlässige Fläche Au 2934 m² 401 m²
Öffentliche Flächen Au,ö 470 m² 224 m²
Anteil der öffentlichen Flächen 16 % 56 %
3.3.4 Teilgebiet MU 2 nördlich der Erschließungsstraße
Es ist geplant das im Teilgebiet MU 2 anfallende Niederschlagswasser dezentral über eine Mulde am westlichen Rand des Teilgebiets zu versickern. Die Anordnung der Mulde ist in den Lageplänen in Anlage 6 dargestellt. Damit ergibt sich folgende Höhensituation:
Mulde gepl. Geländehöhe
[m ü NN]
MHW
[m ü NN]
Sohlhöhe
[m ü NN]
Abstand zum GW
[m]
MU 2 ca. 448,50 445,80 - 446,05 447,6 1,8 - 1,55
Die erforderlichen Muldenabmessungen ergeben sich aus der hydraulischen Berechnung (vgl. Kap. 4.4). Die Bemessungen der Mulden kann der Anlage 2 entnommen werden. Ge-mäß den Berechnungen sind folgende Muldenabmessungen vorgesehen:
MU 2
Muldenlänge: L = 100 m
Muldenbreite: B = 4,0 – 5,0 m
Böschungsneigung der Mulde: 1 : 3
max. Einstauhöhe zmax = 0,25 m
min. Freibord hF,min = 0,15 m
Muldenspeichervolumen V = 73,4 m³
Die Versickerung erfolgt über eine bewachsene Oberbodenzone mit einer Dicke von mindes-tens 10 cm. Unter der Mulde müssen versickerungsfähige Böden vorhanden sein. Bindige Deckschichten oder sonstige ungeeignete Böden müssen ggf. ausgetauscht werden.
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Die maximale Einstauhöhe bei einem 5-jährlichen Niederschlagsereignis beträgt 0,25 m. Bei größeren Niederschlagsereignissen steigt die Wassertiefe bis zur Höhe der Überlaufschwelle an. Die Entlastung erfolgt in das Muldensystem des Teilgebiets MU1. Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 erläutert. Die maximale Einstauhöhe bei Starkregener-eignissen beträgt 0,3 m. Die maximale Muldentiefe beträgt 0,4 m. Eine Absturzsicherung ist nicht erforderlich.
3.3.5 Teilgebiet MU 3 nördlich des Gebiets MU 2
Eine Versickerung über Rigolen in Form von Kunststoffspeicherblöcken mit flacher Bauhöhe ist in diesem Bereich möglich, wenn die bestehende Geländeoberkante in der geplanten Weise angehoben wird. Damit ergibt sich folgende Höhensituation:
Bereich gepl. Geländehöhe MHW Sohlhöhe Abstand zum GW
MU 3 ca. 448,50 m üNN 445,8 - 445,85 m üNN 447,00 m üNN 1,20 - 1,15 m
Die erforderlichen Rigolenabmessungen ergeben sich aus der hydraulischen Berechnung (vgl. Kap. 4.4). Die Bemessungen der Rigole kann der Anlage 2 entnommen werden. Gemäß den Berechnungen sind folgende Rigolenabmessungen vorgesehen:
Rigolenlänge: L = 85 m
Höhe der Rigole: H = 0,66 m
Breite der Rigole: B = 2,4 m
Mit den gewählten Abmessungen steht ein Rigolenspeichervolumen von ca. V = 128 m³ zur Verfügung. Zur Behandlung des Niederschlagswassers vor der Versickerung im Untergrund werden Sedimentationsanlagenvorgeschaltet. Bei Starkregenereignissen erfolgt die Entlas-tung über einen Überlauf in die Grünflächen am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets. Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 erläutert
Eine mögliche Anordnung der Versickerungsanlagen ist im Lageplan V 40 dargestellt. An-passungen können im Rahmen der weiterführenden Planung erfolgen.
3.3.6 Teilgebiete MU 4, MU 5 und MU 6 am Nordrand des Bebauungsplangebiets
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets sind die Grundwasserflurabstände am geringsten. Eine regelgerechte Anordnung von Versickerungsanlagen ist daher selbst dann nicht möglich, wenn die Geländeoberkante auf die geplante Höhe angehoben wird und wenn Versickerungsanlagen mit geringer Bauhöhe zum Einsatz kommen. Wie den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen ist, kann ein Abstand von der Sohle der Versickerungsanlagen zum MHW ≥ 1 m nicht gewährleistet werden.
Variante A – Versickerungsrigolen
Bereich gepl. Geländehöhe MHW Sohlhöhe Abstand zum GW
MU 6 446,75 m üNN 445,4 m üNN 445,59 m üNN 0,19 m
MU 5 447,0 m üNN 445,5 m üNN 445,84 m üNN 0,34 m
MU 4 447,00 m üNN 445,5 - 445,7 m üNN 445,84 m üNN 0,14 – 0,34 m
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Variante B – Mulden-Rigolen-Element
Bereich gepl. Geländehöhe MHW Sohlhöhe Abstand zum GW
MU 6 446,75 m üNN 445,4 m üNN 445,75 m üNN 0,35
MU 5 447,0 m üNN 445,5 m üNN 446,00 m üNN 0,50
MU 4 447,0 m üNN 445,5 - 445,7 m üNN 446,0 m üNN 0,3 – 0,5
Unter diesen Bedingungen wird auf den Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen verzich-tet. Das in diesen Gebieten gesammelte Niederschlagswasser muss stattdessen in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.
Nach den Angaben im Kap. 4.2 kann aus dem gesamten Untersuchungsgebiet maximal eine Wassermenge von 100 l/s in die Kanalisation abgeleitet werden. Diese Menge darf auch bei einem 30-jährlichen Starkniederschlagsereignis nicht überschritten werden. Da bei einem derartigen Ereignis jedoch höhere Spitzenabflüsse auftreten werden, ist eine ungedrosselte Ableitung nicht möglich. Deshalb muss ein Rückhalteraum mit ausreichendem Speicher-volumen vorgesehen werden.
Bei der Festlegung des Einbauorts und der Bauweise für den Rückhalteraum müssen die Restriktionen beachtet werden, die sich aus der Lage und der Höhenlage der Regenwasser-kanäle in der Miesbacher Straße bzw. in der Happinger Straße ergeben. Diese Kanäle kom-men als Einleitstellen für das Niederschlagswasser in Betracht. Eine zunächst vorgesehene Anordnung eines Rückhaltebeckens in Form eines offenen Erdbeckens im südlichen Teil des Bebauungsplangebiets kann bei Beachtung dieser Restriktionen nicht realisiert werden. Be-rücksichtigt man den notwendigen Höhenbedarf für die Zu- und Ableitungskanäle sowie eine ausreichende Speicherhöhe im Rückhaltebecken selbst, wäre die Anordnung eines offenen Rückhaltebeckens allenfalls dann möglich, wenn das anfallende Niederschlagswasser dau-erhaft mit einem Pumpwerk in die Kanalisation gefördert würde. Eine derartige Lösung wäre allerdings unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten nicht sinnvoll. Berücksichtigt man zusätzlich den geringen Grundwasserflurabstand müsste das Rückhaltebecken voraus-sichtlich außerdem zumindest unter dem Höhenniveau des MHW angeordnet werden, so dass einerseits Abdichtungsmaßnahmen an der Sohle und den Böschungen des Erd-beckens, andererseits aber auch zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Auftriebs-sicherheit des leeren oder teilgefüllten Rückhaltebeckens erforderlich würden.
Die unter den gegebenen Bedingungen am besten geeignete Bauweise für den Rückhalte-raum besteht darin, einen Stauraumkanal unter der Erschließungsstraße des Bebauungs-plangebiets anzuordnen.
Gemäß den Ausführungen im Kapitel 2.4 hat der Heilig-Blut-Graben keine relevante was-serwirtschaftliche Bedeutung. Da keine durchgängige Grabenstruktur bis zum Einlauf in die Kanalisation unter der Happinger Straße vorhanden ist und bei Starkniederschlägen sich das Oberflächenwasser aus den angrenzenden Flächen in den Senken aufstaut und bevorzugt in den Untergrund versickert, wird angenommen, dass derzeit kein relevanter Zufluss zum Ein-laufbauwerk in die Kanalisation möglich ist. Deshalb wird bei der Auslegung des Stauraum-kanals der bestehende Entwässerungsgraben nicht berücksichtigt. Die mögliche Drossel-wassermenge von QDr = 100 l/s wird deshalb komplett für die Ableitung des Niederschlags-wassers aus den bebauten Gebieten angesetzt.
Der Heilig-Blut-Graben soll auch weiterhin die nicht versiegelten Flächen am Rand des Be-bauungsplangebiets entwässern. Ein Teil des Grabens wird jedoch überbaut, so dass das
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bestehende Einlaufbauwerk in die Regenwasserkanalisation am Nordrand des Bebauungs-plangebiets vom verbleibenden Entwässerungsgraben abgeschnitten wird. Somit muss die Ableitung des im Entwässerungsgraben in allenfalls geringen Mengen abfließenden Wassers neu geregelt werden. Grundsätzlich ist es möglich, den Graben an geeigneter Stelle in den geplanten Stauraumkanal einzuleiten. Nähere Details zum Anschluss des Grabens an den Stauraumkanal müssen im Zuge der weiterführenden Planung festgelegt werden.
Aufgrund der Lage der Erschließungsstraße bietet es sich an, den Stauraumkanal an den Regenwasserkanal DN 600 in der Happinger Straße anzuschließen (vgl. auch Darstellung in den Lageplänen in Anlage 6). Nach den Ergebnissen der hydraulischen Berechnungen, die im Rahmen des Generalentwässerungsplans durchgeführt wurden, ist das möglich, ohne dass sich nachteilige Auswirkungen für Unterlieger ergeben. Detaillierte Nachweise müssen ggf. noch im Rahmen der Erschließungsplanung erstellt werden.
Alternativ dazu wäre auch ein Anschluss an den Kanal DN 1000 in der Miesbacher Straße möglich, der im bestehenden Zustand als Vorfluter für den Entwässerungsgraben dient. In diesem Fall müsste eine Ableitung aus dem Stauraumkanal über eine Rohrleitung erfolgen, die unter dem Fußweg verlegt wird, der nordöstlich des Gebiets MU4 in Richtung der Mies-bacher Straße vorgesehen ist.
Bei der Bemessung des Stauraumkanals wurde angenommen, das zusätzlich zu dem Wasser, das von den befestigten Flächen der Teilgebiete MU 4, MU 5 und MU 6 zufließt, auch der nördliche Teil der Erschließungsstraße angeschlossen wird, da hier aufgrund der beengten Verhältnisse keine Versickerungsmulde hergestellt werden kann.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Höhenangaben aus der Planung der Erschlie-ßungsstraße kann im nördlichen Teil der Straße wegen der geringen Leitungstiefe kein Stau-raumkanal verlegt werden. Die Erschließungsstraße liegt in diesem Bereich an der tiefsten Stelle auf einer Höhe von 446,2 m üNN. Die Sohlhöhe des Drosselbauwerks wird auf einer Höhe von 445,0 m üNN angeordnet. Auf einer Länge von 82 m wird deshalb zunächst ein Verbindungskanal DN 400 verlegt. Damit ergibt sich dort eine minimalen Überdeckung von ca. 0,8 m. Der Verbindungskanal kreuzt ein Glasfaserleitungspaket der Telekom. Das Glas-faserleitungspaket liegt an der Grundstücksgrenze zwischen MU 5 und MU 6. Eine Verle-gung des Kabelpakets ist nicht möglich, deshalb wird der Verbindungskanal mittels eines Dükers gekreuzt. Am Startpunkt des Stauraumkanals liegt die Erschließungsstraße auf einer Höhe von ca. 446,9 müNN, die Sohle des Stauraumkanals liegt bei 445,08 müNN. Damit ergibt sich dort eine minimalen Überdeckung von ca. 0,8 m. Nach Süden hin steigt das ge-plante Gelände weiter an. Der Stauraumkanal wird mit einem Gefälle von I = 1‰ verlegt. Die Bemessung des Stauraumkanals kann der Anlage 3 entnommen werden. Gemäß den Be-rechnungen ist eine Länge von insgesamt 219 m vorgesehen.
Bei Starkregenereignissen erfolgt die Entlastung über einen Überlauf in die Grünflächen am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets. Der Überlauf wird am südlichen Ende des Stau-raumkanals auf einer Höhe von 446,05 m üNN angeordnet. Über den Überlauf kann auch Wasser in den Stauraumkanal gelangen, dass sich in der Grünfläche sammelt. Somit können die Wassermengen, die von den Mulden an der Wertstoffinsel, entlang der Erschließungs-straße und der Mulde MU1-3 sowie die Wassermengen, die von der Rigole MU3 in die Grün-fläche überlaufen, in den Stauraumkanal abgeleitet werden, bevor der Randwall zum Heilig-Blut-Graben überströmt wird. Da die o.g. Mulden und Rigolen erst bei längeren Regendauern überlastet sind (siehe Anlage 5), kann das in die Grünfläche überlaufende Wasser in den
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Stauraumkanal abfließen, der bei längeren Regendauern nicht ausgelastet ist (siehe Anlage 3). Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 erläutert.
Am südwestlichen Rand des Teilgebiets MU 5.1 ist ein Einlauf in den Stauraumkanal vorge-sehen, damit das ggf. in den Heilig-Blut Graben abfließende Niederschlagswasser wie im bestehenden Zustand über die Verrohrung des Kaltenmühlbachs abgeleitet werden kann (siehe Kapitel 2.4). Der Einlauf wird auf einer Höhe von 446,50 m üNN angeordnet. Ein Rückstau aus dem Stauraumkanal in den Heilig-Blut-Graben ist deshalb nicht möglich.
Ergänzende Angaben zum Stauraumkanal können auch dem Lageplan V40 in Anlage 6 ent-nommen werden.
3.3.7 Teilgebiet MU 8 im Südosten des Bebauungsplangebiets
Eine Versickerung über Rigolen in Form von Kunststoffspeicherblöcken mit flacher Bauhöhe ist in diesem Bereich möglich. Damit ergibt sich folgende Höhensituation:
Bereich gepl. Geländehöhe MHW Sohlhöhe Abstand zum GW
MU 8 ca. 448,10 m üNN 445,89 m üNN 446,94 m üNN 1,05 m
Die erforderlichen Rigolenabmessungen ergeben sich aus der hydraulischen Berechnung (vgl. Kap. 4.4). Die Bemessungen der Rigole kann der Anlage 2 entnommen werden. Gemäß den Berechnungen sind folgende Rigolenabmessungen vorgesehen:
Rigolenlänge: L = 17 m
Höhe der Rigole: H = 0,36 m
Breite der Rigole: B = 2,4 m
Mit den gewählten Abmessungen steht ein Rigolenspeichervolumen von ca. V = 14 m³ zur Verfügung. Zur Behandlung des Niederschlagswassers vor der Versickerung im Untergrund werden Sedimentationsanlagenvorgeschaltet. Die Entlastung erfolgt in die südlich des Spiel-platzes gelegenen Grünflächen. Die Ermittlung der Überlaufmengen ist im Kapitel 3.4.3 er-läutert.
Eine mögliche Anordnung der Versickerungsanlagen im Lageplan V 40 dargestellt. Die Rigo-len sollen im Bereich der Parkplätze angeordnet werden. Falls sich die Lage der Parkplätze im weiteren Verlauf der Planungen ändern sollte, können die Rigolenabmessungen im Rah-men der weiterführenden Planung an die neue Situation angepasst werden.
3.4 Hydraulische Berechnungen und Nachweise
3.4.1 Dimensionierung der Versickerungsanlagen
Nachfolgend wird lediglich die hydraulische Berechnung der Versickerungsanlagen be-schrieben. Auf die Dimensionierung der Kanäle zur Ableitung des anfallenden Nieder-schlagswassers von den einzelnen befestigten Flächen zu den Versickerungsanlagen wird zunächst verzichtet. Das erfolgt im Rahmen der detaillierten Entwässerungsplanung unter Berücksichtigung der endgültigen Festlegungen zur Lage der Kanäle. Wegen der dezentra-len Anordnung der Versickerungsanlagen kann vorläufig davon ausgegangen werden, dass Kanäle mit relativ geringen Nennweiten DN 200 bis DN 300 ausreichen werden.
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Die Dimensionierung der Versickerungsanlagen erfolgt nach den Vorgaben des DWA Arbeitsblatts A 138. Zur Bemessung werden Arbeitsblätter des ItwH Hannover ver-wendet, in denen die Vorgaben des Arbeitsblatts implementiert sind.
Die Arbeitsblätter mit den Eingabedaten und den Berechnungsergebnissen für die einzelnen Versickerungsanlagen sind in der Anlage 2 beigelegt. Nachfolgend werden die verwendeten Angaben kurz erläutert.
Bemessungsereignis
Da die Entwässerung in Form von dezentral angeordneten Versickerungsanlagen aus-gebildet wird, erfolgt ihre Bemessung nach den Empfehlungen im DWA-Arbeitsblatt A 138. Für die Versickerungsmulden und –rigolen erfolgt die Bemessung für ein Nieder-schlagsereignis mit einer 5-jährlichen Wiederkehr (n = 0,2). Außerdem werden die Über-staumengen für Niederschlagsereignisse mit 30, 50 und 100-jährlichen Wiederkehrdau-ern (n = 0,033 / 0,02 / 0,01) ermittelt.
Um einer Unterbemessung gegenüber einer genaueren Langzeitsimulation vorzubeugen wird ein Zuschlagsfaktor fz = 1,2 für ein geringes Risikomaß angesetzt.
Der mit diesem Bemessungsansatz erreichte Entwässerungskomfort entspricht den Vor-gaben, die auch für die Dimensionierung entsprechender Kanalnetze verwendet werden. Treten seltenere Regenereignisse mit noch höheren Regenintensitäten auf, füllt sich zu-nächst der Freibord von Mulden. Anschließend kommt es zu einem Überstau über Mulden und Schächte, der sich in den angrenzenden Grünflächen verteilt und dort schad-los in den Untergrund sickert.
Einzugsgebiete und Abflussbeiwerte
Angaben zu Art und Größe der jeweils angeschlossenen befestigten Flächen können den Arbeitsblättern der Anlage 1 entnommen werden. Die Abflussbeiwerte der einzelnen Teil-flächen wurden nach den Angaben im Arbeitsblatt A 138 angesetzt.
Niederschlagsdaten
Für die hydraulischen Berechnungen wurden die Niederschlagshöhen aus dem Kostra-Atlas „KOSTRA-DWD 2000“des Deutschen Wetterdienstes für den Standort Rosenheim verwendet (vgl. Kap. 3.5)
Angaben zu den Versickerungsmulden und -rigolen und zum Untergrund
Bei der Bemessung der Versickerungsanlagen wird entsprechend der näheren Angaben im Kap. 3.2 ein kf-Wert der gesättigten Bodenzone von 1*10-4 m/s verwendet. Die Versi-ckerung erfolgt allerdings in der ungesättigten Bodenzone über dem Grundwasser, die erfahrungsgemäß geringere Wasserdurchlässigkeiten aufweist. Nach den Empfehlungen im Arbeitsblatt A 138 wird das vereinfachend durch den Ansatz eines Wasserdurchläs-sigkeitsbeiwerts kfu in halber Höhe des o.g. kf-Werts berücksichtigt. Dieser Ansatz ist in den verwendeten Arbeitsblättern bereits implementiert.
Vor Baubeginn sollten am tatsächlichen Einbauort der Kunststoffspeicherblöcke in situ Versickerungsversuche durchgeführt werden, mit denen die tatsächliche Größe des kf-Werts bestmöglich ermittelt werden kann. Soweit erforderlich oder zweckmäßig kann die Größe der Versickerungsrigolen anschließend noch genauer an die so ermittelten Werte angepasst werden. Für die Versickerung in Mulden über die Oberbodenzone wird für die Muldensohle ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf = 1*10-5 m/s angesetzt.
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Angaben zur Größe des jeweils erforderlichen Speichervolumens und alle sonstigen für die Bemessung relevanten Angaben können den Arbeitsblättern in Anlage 2 entnommen wer-den. Die Abmessungen der Mulden und Rigolen, die im Ergebnis der Berechnungen erfor-derlich werden, sind in der Tabelle 4.2 zusammengestellt.
Weitere Angaben können auch den Lageplänen in Anlage 6 entnommen werden. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass die dort dargestellte Aufteilung und die Lage der Versickerungsanlagen lediglich als erster Vorschlag zu verstehen ist, der im Rahmen der Erschließungsplanung noch näher ausgearbeitet und an die kleinräumigen Vorgaben aus der Planung der Gebäude und der Freiflächen angepasst werden kann.
Die in den Plänen dargestellte Anordnung und Lage der Zulaufkanäle zu den einzelnen Ver-sickerungsanlagen ist in gleicher Weise als vorläufig anzusehen.
Tabelle 3.2: Angaben zur Größe der Versickerungsanlagen
Mulde Versickerungsmulde
Länge / Fläche Breite Einstauhöhe
Straßenmulde L = 135 m 2,5 – 3,0 m 0,29 m
Wertstoffinsel L = 23 m 2,0 – 3,0 m 0,30 m
MU 1-1 + MU 1-2 A = 491 m 3,0 – 8,0 m 0,29 m
MU 1-3 A = 64 m 3,0 – 6,0 m 0,30 m
MU 2 L = 100 m 4,0 – 5,0 m 0,25 m
Versickerungsrigole
Länge Breite Höhe
MU 3 85 m 2,4 m 0,66 m
MU 8 8 m 2,4 m 0,36 m
3.4.2 Dimensionierung des Stauraumkanals
In Anlehnung an die Vorgaben der DIN EN 752 und unter Berücksichtigung von Anforderun-gen an den Entwässerungskomfort der Regenwasserkanalisation, die bei der Bearbeitung des Generalentwässerungsplans für das Gebiet Rosenheim-Südost aufgestellt wurden (U2), wird davon ausgegangen, dass die Regenmengen eines 30-jährliches Niederschlagsereignis zurückgehalten werden müssen.
Das Rückhaltevolumen wird nach dem vereinfachten Verfahren gemäß DWA Arbeitsblatt A 117 ermittelt. Auf eine genauere Langzeitsimulation wird verzichtet, weil diese bei der hier vorliegenden, sehr geringen Größe des Einzugsgebiets keine signifikant genaueren Ergeb-nisse liefern würde. Statt dessen wird der Rückhalteraum auf der sicheren Seite mit einem Zuschlagfaktor fz von 1,2 bestimmt, so dass das Risiko einer Unterdimensionierung gegen-über einer Langzeitsimulation sehr gering ist. Nähere Angaben zur Bemessung können der Anlage 3 entnommen werden.
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3.4.3 Ermittlung der Überstaumengen bei T = 30, 50 und 100 Jahren
Bei sehr starken Niederschlagsereignissen sind die geplanten Versickerungs- und Rückhal-teanlagen überlastet. Die Entlastung erfolgt in die angrenzenden Grünflächen. Damit am östlichen Rand des Bebauungsplangebiets das aus den geplanten Versickerungs- und Rückhalteanlagen flächig abfließende Wasser nicht die angrenzenden Grundstücke erreicht, soll ein kleiner Wall aufgeschüttet werden. Am südlichen Rand des Bebauungsplangebiets ist keine Geländeanpassung notwendig. Für Niederschlagsereignisse mit Wiederkehrdauern von T = 30a, 50a und 100a werden die Überstaumengen berechnet und die sich daraus er-gebende Überschwemmungsfläche ermittelt. Im Lageplan V40 in der Anlage 6 sind die ermit-telten Überschwemmungsflächen dargestellt. Selbst bei einem 100-jährlichen Nieder-schlagsereignis sind die angrenzenden Grundstücke durch den Überstau nicht betroffen.
Die Ermittlung der Überstaumengen kann den Berechnungen in Anlage 5 entnommen wer-den. Aufgrund der bestehenden Geländeverhältnisse wird die Ermittlung der Überstaumen-gen in zwei separate Bereiche aufgeteilt. Die Überstaumengen aus den Mulden MU1-1, MU1-2, MU2 und MU8 gelangen in die Grünflächen am südlichen Rand des Bebauungspl-angebiets. Selbst die Überstaumengen bei einem 100-jährlichen Regenereignis können in den dort vorhandenen Senken gespeichert werden. Ein Durchlass an dem geplanten Geh- und Radweg (nördlich des Spielplatzes) zur Wendeplatte an der Heilig-Blut-Straße ist des-halb aus wasserbaulicher Sicht nicht notwendig. Ein Durchlass ist eventuell aus ökologischer Sicht notwendig. Die Überstaumengen aus der Rigole MU3, dem Stauraumkanal sowie der Mulde MU1-3 und den Mulden der Erschließungsstraße gelangen in die Grünfläche am östli-chen Rand des Bebauungsplangebiets. Auch dort können die Überstaumengen bei einem 100-jährlichen Regenereignis in dem Bereich bis zur Aufschüttung gespeichert werden. Fremdgrundstücke, wie z.B. die im Süden gelegenen Grundstücke Fl.-Nr. 816/6 und 293 oder die östlich des Bebauungsplangebiets liegenden Grundstücke Fl.-Nr. 811, 811/6, 341 und 341/24 werden von der Überschwemmungsfläche nicht berührt. Die ermittelten maxima-len Überstaumengen sind in der Tabelle 3.3 zusammengestellt.
Tabelle 3.3: Überstaumengen für T = 30a, 50a und 100a
Überstau [m³]
Bereich T = 30a T = 50a T = 100a
Überstaufläche Süd 57,9 86,8 126,7
Überstaufläche Ost 6,1 33,4 73,3
3.4.4 Bewertung der qualitativen Gewässerbelastung
Die qualitative Gewässerbelastung wird grundsätzlich anhand der Regelungen im DWA-Merkblatt M 153 bewertet. Entsprechend dieses Merkblatts erfolgt auch die Festlegung und vorläufige Dimensionierung von Art und Umfang der ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung.
Nach den Angaben im Merkblatt ist zu prüfen, ob vor einer Versickerung bzw. einer Einlei-tung in ein Gewässer eine Regenwasserbehandlung erforderlich wird. Die Notwendigkeit einer Behandlung kann anhand eines einfachen Bewertungsverfahrens überprüft werden. Dabei werden folgende Parameter berücksichtigt:
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Abflussbelastung durch Einflüsse aus der Luft und durch Verschmutzung der Flächen, Schutzbedürftigkeit des Gewässers oder des Grundwassers, Behandlungsmöglichkeiten.
Die Abflussbelastung B kann durch Zuordnung zu einfachen Kategorien bestimmt werden. Die Schutzbedürftigkeit des Gewässers bzw. des Grundwassers wird ebenfalls durch eine Zuordnung zu einfachen Kategorien festgelegt. Daraus werden sogenannte Gewässerpunkte G bestimmt. Eine Behandlung des Regenwassers ist unter folgender Bedingung erforderlich:
Abflussbelastung B > Gewässerpunktezahl G
Den im Merkblatt berücksichtigten verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten werden je nach Art und Umfang der Maßnahme Durchgangswerte zugeordnet. Aus der Abflussbelastung B multipliziert mit dem Durchgangswert D wird ein Emissionswert E bestimmt. Eine aus-reichende Regenwasserbehandlung ist gewährleistet, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
Emissionswert E Gewässerpunktezahl G
Für weiterführende Aussagen wird auf das Merkblatt M 153 verwiesen.
Die Dimensionierung von Maßnahmen, die im vorliegenden Fall ggf. zur Behandlung des Niederschlagswassers erforderlich sind, ist abhängig von der Nutzung der befestigten Flächen des Bebauungsplangebiets. Im hier vorliegenden Fall wird das Niederschlagswasser in jedem Teilgebiet gesondert gefasst, behandelt und dezentral versickert, so dass die Nachweise für jedes Teilgebiet geführt wurden.
Für die Nachweise wurden die nachfolgend aufgelisteten Eingangswerte verwendet. Die Nachweisführung mit Angabe der jeweils vorgesehenen Behandlungsmaßname für die ein-zelnen Bereiche können den Tabellen in Anlage 4 entnommen werden.
Gewählte Eingangswerte:
Gewässertyp Beschreibung / Beispiel Typ Punkte
Grundwasser außerhalb von Trinkwassereinzugsgebieten G12 10
Die Einstufung des Grundwassers in den Gewässertyp G12 ist im Merkblatt M 153 vor-gegeben. Ein Ermessensspielraum besteht hier nicht. Der niedrige Wert berücksichtigt die im Vergleich zu Fließgewässern höhere Schutzbedürftigkeit des Grundwassers.
Bewertungspunkte für.... Beschreibung / Beispiel Typ Punkte
Einflüsse aus der Luft
mittel Siedlungsbereich mit mittlerem Verkehrsauf-kommen; DTV = 5000 -15000 Kfz/24 h
L2 2
Bewertungspunkte für.... Beschreibung / Beispiel Typ Punkte
Flächenverschmutzung
gering Gründächer F1 5
Dachflächen F2 8
Parkplätze ohne häufigen Fahrzeugwechsel in Wohn- und vergleichbaren Gewerbege-bieten
F3 12
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Rad- und Gehwege außerhalb des Spritz- und Sprühfahnenbereichs von Straßen (Ab-stand > 3m)
F3 12
mittel Straßen mit 300 – 5000 Kfz/24 h z.B. Anlieger-, Erschließungs-, Kreisstraßen
F4 19
Für die Teilgebiete, in denen eine Versickerung möglich ist, ergibt sich folgende Abfluss-belastung:
Straßenmulde: Abflussbelastung B = 18,15 > Gewässerpunktezahl G = 10
Wertstoffinsel: Abflussbelastung B = 14,00 > Gewässerpunktezahl G = 10
MU1-1 + MU1-2: Abflussbelastung B = 12,24 > Gewässerpunktezahl G = 10
MU1-3: Abflussbelastung B = 15,5 > Gewässerpunktezahl G = 10
MU2: Abflussbelastung B = 9,95, < Gewässerpunktezahl G = 10
MU3: Abflussbelastung B = 11,38 > Gewässerpunktezahl G = 10
MU8: Abflussbelastung B = 8,04 < Gewässerpunktezahl G = 10
In fast allen Bereichen ist eine Behandlung des Wassers vor der Einleitung in das Grund-wasser erforderlich. Das ist für die Versickerungsmulden in einfacher Weise durch die An-ordnung einer bewachsenen Oberbodenzone an der Sohle der Versickerungsanlagen mög-lich. Wie dem unten stehenden Nachweis zu entnehmen ist, kann eine ausreichende Be-handlung bereits durch die Passage einer 10 - 20 cm dicken Oberbodenschicht gewährleistet werden. In den Bereichen in denen der Grundwasserflurabstand kleiner als 1 m ist, ist eine 30 cm dicke Oberbodenschicht geplant.
Im Gebiet MU3 muss eine Behandlung des Niederschlagswasser vorgesehen werden. Es sind dort Versickerungsrigolen in Form von Kunststoffspeicherblöcken vorgesehen. Bei die-ser Bauweise wird das Niederschlagswasser ohne Oberbodenpassage direkt in die Rigolen eingeleitet. Die Behandlung muss deshalb in einer vorgeschalteten Sedimentationsanlage erfolgen. Voraussichtlich ist es bereits ausreichend, das Wasser von Parkflächen sowie Rad- und Gehwegen über Straßenabläufe für Nassschlamm zu führen, während das unbelastete Dachflächenwasser direkt in die Rigolen eingeleitet werden kann.
Im Gebiet MU8 ist eine Behandlung des ablaufenden Wassers vor der Einleitung in das Grundwasser nicht erforderlich. Es kann jedoch ein Absetzeinrichtung vorgeschaltet werden, um die im Niederschlagsabfluss mitgeführten absetzbaren Stoffe zurückzuhalten.
Für die Nachweise werden nachfolgend aufgelistete Durchgangswerte angesetzt:
Durchgangswert bei Sedimentationsanlagen und Bodenpassage
Beschreibung Typ Durchgangswert
Versickerung durch 10 cm bewachsenen Oberboden (5 : 1 < Au : As = 15 : 1)
D3 0,6
Versickerung durch 20 cm bewachsenen Oberboden (5 : 1 < Au : As = 15 : 1)
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Es ergeben sich folgende Nachweise:
Straßenmulde: Emissionswert E = 6,35 < Gewässerpunkte G = 10
Wertstoffinsel: Emissionswert E = 8,4 < Gewässerpunkte G = 10
MU1-1 + MU1-2: Emissionswert E = 7,34 < Gewässerpunktezahl G = 10
MU1-3: Emissionswert E = 9,3 < Gewässerpunktezahl G = 10
MU2: Emissionswert E = 4,48 < Gewässerpunktezahl G = 10
MU3: Emissionswert E = 9,1 < Gewässerpunktezahl G = 10
4. Auswirkungen des Vorhabens in wasserwirtschaftlicher Hinsicht
Durch die Herstellung der geplanten Anlagen wird eine geordnete und langfristig sichere Ableitung des Niederschlagswassers ermöglicht, das auf den befestigten Flächen des Bebauungsplangebiets anfällt.
Die Grundwasserverhältnisse werden durch die geplanten Entwässerungsanlagen quantitativ allenfalls in sehr geringem Umfang beeinflusst. Eine Versickerung ist aufgrund des hohen Grundwasserspiegels nicht im gesamten Bebauungsplangebiet möglich. Um die Auswirkun-gen auf die Grundwasserbilanz zu minimieren, wurde eine Versickerung über Mulden und Rigolen im größtmöglichen Umfang umgesetzt. Nachteilige Auswirkungen auf die Grund-wasserverhältnisse bzw. auf den Wasserhaushalt sind auch deshalb nicht gegeben, weil das Bebauungsplangebiet bereits im derzeit bestehenden Zustand über einen offenen Graben in die Regenwasserkanalisation der Stadt Rosenheim entwässert.
Werden Versickerungsanlagen nach den Regeln der Technik gebaut, ist nicht mit nachteili-gen Auswirkungen auf die Grundwasserqualität zu rechnen.
5. Zusammenfassung
Der Vorhabensträger plant, in Rosenheim das Areal südöstlich der Kreuzung Kufsteiner Straße / Miesbacher Straße zu bebauen. Auf einer Fläche von ca. 4,6 ha ein urbanes Gebiet mit gemischter Nutzung entstehen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans müssen Regelungen zur Erschließung getroffen werden, die durch entsprechende Fachgutachten vorbereitet werden sollen. Im hier vorgelegten Konzept werden Möglichkeiten zur Ableitung und Behandlung des Nieder-schlagswassers untersucht, das zukünftig auf den zu befestigenden Flächen des Be-bauungsplangebiets anfallen wird. Unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Rand-bedingungen kommen dafür grundsätzlich folgende Möglichkeiten in Betracht:
Versickerung im Untergrund über geeignete technische Versickerungsanlagen, Anschluss an die Kanalisation der Stadt Rosenheim.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist eine Versickerung des gesammelten Wassers über dezentrale Versickerungsanlagen anzustreben. Das ist grundsätzlich möglich, weil im Unter-grund unter geringmächtigen Deckschichten wasserdurchlässige Kiese anstehen.
Damit Versickerungsanlagen regelkonform gebaut und betrieben werden können, ist zusätz-lich ein ausreichender Abstand zur maßgeblichen Lage des Grundwasserspiegels erforder-lich. Diese Bedingung kann im südlichen und mittleren Bereich des Bebauungsplangebiets
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eingehalten werden, wenn die Geländeoberkante des Gebiets in der geplanten Weise ange-hoben wird und wenn Versickerungsanlagen mit geringer Bauhöhe zum Einsatz kommen.
Im nördlichen Teil ist der Grundwasserflurabstand auch im geplanten Zustand so gering, dass regelkonforme Versickerungsanlagen kaum möglich sind. Das hier gesammelte Niederschlagswasser muss deshalb in die Regenwasserkanalisation eingeleitet werden. Um den Entwässerungskomfort für die Unterlieger nicht zu beeinträchtigen, müssen die ent-stehenden Abflüsse zurückgehalten und gedrosselt abgegeben werden. Die Drosselmenge soll dabei nicht größer sein als die Wassermenge, die der Kanalisation bei Starkregenereig-nissen auch im derzeit bestehenden Zustand über einen Entwässerungsgraben zufließt.
Für die einzelnen Teilflächen des Bebauungsplangebiets wird folgende Gestaltung der Ent-wässerungsanlagen empfohlen:
Erschließungsstraße
Der größte Teil der Erschließungsstraße kann über eine Versickerungsmulde entwäs-sern, die am Ostrand der Straße angeordnet wird. Das Wasser aus dem südlichen Ast der Straße kann der Mulde über Entwässerungsrinnen zugeleitet werden.
An einem ca. 50 m langen Teilstück am nördlichen Rand der Straße kann aufgrund der beengten Verhältnisse keine Versickerungsmulde angeordnet werden. Das hier anfallen-de Wasser kann über Straßeneinläufe gefasst und in den unter der Straße vorgesehenen Stauraumkanal eingeleitet werden. Von dort wird es gemeinsam mit dem Wasser, das auf den befestigten Flächen im nördlichen Teil des Bebauungsplangebiets anfällt, in die Regenwasserkanalisation eingeleitet.
Kufsteiner Straße mit Geh- und Radweg
Das auf der Kufsteiner Straße und dem begleitenden Geh- und Radweg anfallende Nie-derschlagswasser wird dezentral über eine Mulde am östlichen Rand der Kufsteiner Straße versickert.
Teilgebiete MU1, MU2
In den Teilgebieten MU1 und MU2 ist ausreichend Platz für Versickerungsmulden vor-handen. Die Versickerungsmulden werden in den Grünflächen am westlichen und südli-chen Rand der Bebauung angelegt. Am westlichen Rand ist der Grundwasserflurabstand nach der geplanten Anhebung der Geländeoberkante so groß, dass ein ausreichend großer Grundwasserflurabstand vorhanden ist. In den Bereichen in denen der Grund-wasserflurabstand kleiner als 1 m ist, ist eine 30 cm dicke Oberbodenschicht geplant.
Teilgebiet MU3
Im Teilgebiet MU3 ist die Anordnung von Versickerungsmulden aus Platzgründen nicht möglich. Nach der geplanten Anhebung der Geländeoberkante kann jedoch die Versicke-rung über Rigolen aus Kunststoffspeicherblöcken erfolgen. Zur Behandlung des Nieder-schlagswassers vor der Versickerung im Untergrund werden Sedimentationsanlagenvor-geschaltet.
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Teilgebiete MU4, MU5 und MU6
Der Grundwasserflurabstand ist in diesem Bereich auch nach der geplanten Geländean-hebung nicht für den Bau und Betrieb von geeigneten Versickerungsanlagen aus-reichend. Das hier gesammelte Wasser soll deshalb in die Regenwasserkanalisation ein-geleitet werden. Die erforderliche Rückhaltung kann in einem Stauraumkanal DN 800 er-reicht werden, der unter der Erschließungsstraße verlegt wird.
Teilgebiet MU7
Die Ableitung des Niederschlagswassers im Teilgebiet MU7 ist bereits geregelt.
Teilgebiet MU8
Im Teilgebiet MU8 ist die Anordnung von Versickerungsmulden aus Platzgründen nicht möglich. Die bestehenden Geländehöhen sind ausreichend hoch, so dass eine Versicke-rung über Rigolen aus Kunststoffspeicherblöcken erfolgen kann. Zur Behandlung des Niederschlagswassers vor der Versickerung im Untergrund werden Sedimentationsanla-genvorgeschaltet.
Bei sehr starken Niederschlagsereignissen sind die geplanten Versickerungs- und Rückhal-teanlagen überlastet. Die Entlastung erfolgt in die angrenzenden Grünflächen. Damit das aus den geplanten Versickerungs- und Rückhalteanlagen flächig abfließende Wasser nicht die angrenzenden Grundstücke erreicht, wird ein kleiner Wall aufgeschüttet. Selbst bei einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis sind die angrenzenden Grundstücke, wie z.B. Fl.-Nr. 816/6, 293, 811, 811/6, 341 und 341/24, durch den Überstau nicht mehr betroffen.
Die konzipierte Lösung ist aus Sicht des Verfassers zweckmäßig und auch für den Einsatz unter den aus wasserwirtschaftlicher Sicht komplexen Randbedingungen gut geeignet. Sie entspricht den geltenden technischen Regeln, so dass keine relevanten Probleme bei der Einholung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis erwartet werden. Die gewählte Lösung kann darüber hinaus bei Änderungen von Art und Umgriff der Bebauung flexibel an-gepasst werden, ohne dass dadurch Auswirkungen erwartet werden müssen, die ihre Um-setzung erheblich erschweren würde.
Eching am Ammersee, den 24.04.2019
Dr. Blasy – Dr. Øverland i.V. Bernhard Vogt Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG Dipl.-Ing.
B-Plan 174, Stadt Rosenheim, Fachgutachten Niederschlagswasserableitung Dr. Blasy – Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Anlagen
Anlage 1
Ermittlung der abflusswirksamen Fläche Au nach DWA A 138