Page 1
19022-00
Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.1, 2. Bauabschnitt
1. Änderung und Erweiterung“ des
Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
in der Stadt Erlensee und Stadt Bruchköbel
Begründungen § 9 Abs. 8 BauGB
zur Auslegung gemäß § 3(2) i. V. mit § 4(2) BauGB
Langenselbold 03.02.2020
Page 2
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
Planungsgruppe Thomas Egel
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ............................................................................................... 1 2 Veranlassung und Ziele ............................................................................ 1 3 Alternativenprüfung gemäß Bundesbodenschutzgesetz ...................... 1
4 Klimaschutz ............................................................................................... 3 5 Vorgaben übergeordneter Planung ......................................................... 5 5.1 Regionalplanung ...................................................................................... 5 5.2 Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010 .................................. 7 6 Rahmenbedingungen ................................................................................ 8
6.1 Lage im Raum ......................................................................................... 8 6.2 Naturräumliche Lage ............................................................................... 9 6.3 Bestandsbeschreibung ............................................................................ 9
6.4 Altablagerungen .................................................................................... 10 6.5 Kampfmittel ............................................................................................ 19 6.6 Gewerbelärm ......................................................................................... 20 6.7 Schutzgebiete ........................................................................................ 20
6.8 Denkmalsschutz .................................................................................... 20 7 Planung .................................................................................................... 22
7.1 Verkehrserschließung ............................................................................ 22 7.1.1 Straßenverkehr ........................................................................... 22
7.1.2 Fuß- und Radverkehr .................................................................. 22
7.1.3 ÖPNV .......................................................................................... 22
7.1.4 Ruhender Verkehr ....................................................................... 22 7.2 Öffentliche Grünflächen ......................................................................... 23 7.3 Festsetzungen ....................................................................................... 23
8 Plandaten ................................................................................................. 32 9 Eingriff und Ausgleich ............................................................................ 32
9.1 Eingriffsbeschreibung ............................................................................ 33 9.2 Eingriffsvermeidung und -minimierung .................................................. 34 9.3 Eingriffskomponenten im Einzelnen....................................................... 35
9.4 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 36 10 Ver- und Entsorgung des Plangebietes ................................................ 38
10.1 Wasserwirtschaftliche Belange .............................................................. 38 10.1.1 Überschwemmungsgebiet .......................................................... 38 10.1.2 Wasserversorgung / Grundwasserschutz ................................... 38
10.1.3 Oberflächengewässer / Gewässerrandstreifen ........................... 40 10.1.4 Abwasserbeseitigung .................................................................. 40
10.1.5 Abflussregelung .......................................................................... 42 10.1.6 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten ....................................... 42
10.2 Stromversorgung ................................................................................... 42
10.3 Gasversorgung ...................................................................................... 42 11 Baugrunduntersuchung ......................................................................... 42
12 Bodenordnung ........................................................................................ 43
13 Umweltbericht ......................................................................................... 43 13.1 Einleitung ............................................................................................... 43 13.2 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans43
13.2.1 Festsetzungen des Plans ............................................................ 44
Page 3
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
Planungsgruppe Thomas Egel
13.2.2 Angaben zum Standort ............................................................... 44 13.2.3 Art und Umfang des Vorhabens .................................................. 44 13.2.4 Bedarf an Grund und Boden ....................................................... 44
13.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes ............................................................................................... 45
13.4 Vorgaben der Fachpläne und deren Berücksichtigung .......................... 46 13.5 Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010 ................................ 46 13.6 Schutzgebiete ........................................................................................ 47 13.7 Denkmalschutz ...................................................................................... 47 13.8 Berücksichtigung der Ziele und der Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans ............................................................................................... 48 13.9 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ... 48
13.9.1 Bestandsdarstellung mit Darstellung der erheblich beeinflussten Umweltmerkmale ...................................................................................... 48
13.9.1.1 Tiere .................................................................................... 48 13.9.1.2 Pflanzen ............................................................................... 49 13.9.1.3 Fläche .................................................................................. 49
13.9.1.4 Boden .................................................................................. 49 13.9.1.5 Wasser................................................................................. 49
13.9.1.6 Luft ....................................................................................... 50 13.9.1.7 Klima .................................................................................... 50
13.9.1.8 Wirkungsgefüge ................................................................... 51
13.9.1.9 Landschaft ........................................................................... 51
13.9.1.10 Biologische Vielfalt .............................................................. 51 13.9.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes................................................ 52
13.9.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................................................................................. 54
13.9.4 Vermeidung von Emissionen ...................................................... 54 13.9.5 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................. 55 13.9.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie ................................................................. 55 13.9.7 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts. 55 13.9.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ................................................................................. 55
13.9.9 Wechselwirkungen ...................................................................... 55 13.10 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 56
13.11 Standortalternativen............................................................................... 56 13.12 Alternative Bebauungskonzepte und Begründungen zur Auswahl ........ 56
13.13 Prognose zu den erheblichen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen bei Durchführung der Planung .......................................................................... 56
13.13.1 Erhebliche Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase 56 13.13.1.1 Tiere .................................................................................... 56 13.13.1.2 Pflanzen .............................................................................. 56
Page 4
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
Planungsgruppe Thomas Egel
13.13.1.3 Fläche .................................................................................. 56 13.13.1.4 Boden .................................................................................. 57 13.13.1.5 Wasser ................................................................................ 57 13.13.1.6 Luft ...................................................................................... 58 13.13.1.7 Klima ................................................................................... 58
13.13.1.8 Wirkungsgefüge .................................................................. 59 13.13.1.9 Landschaft ........................................................................... 59 13.13.1.10 Biologische Vielfalt ............................................................ 59
13.13.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes................................................ 60
13.13.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt .......................................... 60 13.13.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................................................................................. 60 13.13.5 Vermeidung von Emissionen ...................................................... 61 13.13.6 Sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern .................. 61 13.13.7 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie ................................................................. 61 13.13.8 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts. 62 13.13.9 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden ................................................................................. 62 13.13.10 Wechselwirkungen ...................................................................... 62
13.14 Maßnahmen zur Vermeidung von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ....................................................................................... 62
13.14.1 Schutzgut Mensch ...................................................................... 62
13.14.2 Schutzgut Tier und Pflanzen ....................................................... 63 13.14.3 Schutzgut Boden ......................................................................... 63 13.14.4 Schutzgut Wasser ....................................................................... 63
13.14.5 Schutzgut Klima/Luft ................................................................... 63 13.14.6 Schutzgut Landschaft ................................................................. 63
13.14.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................ 63 13.14.8 Auswirkungen durch schwere Unfälle oder Katastrophen ........... 63
13.15 Zusätzliche Angaben ............................................................................. 64
13.15.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung oder fehlender Unterlagen ......................................... 64 13.15.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ............................................................................................ 64
13.15.3 Zusammenfassung des Umweltberichts ..................................... 64 13.15.4 Quellenangaben .......................................................................... 65
Page 5
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 1
Planungsgruppe Thomas Egel
1 Allgemeines
Die Zweckverbandsversammlung „Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach“
hat in seiner Sitzung am 16.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes
beschlossen, mit der Maßgabe, das Plangebiet vorwiegend für die Ansiedlung
von großflächigen Logistikunternehmen zu regeln.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
„Fliegerhorst 0.1, 2. Bauabschnitt, 1. Änderung und Erweiterung“
Das Plangebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Logistik“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in Teilplans A nunmehr ca.
0,1 ha Bestandsfläche/Änderungsbereich und ca. 0,5 ha Erweiterungsfläche.
2 Veranlassung und Ziele
Durch den Grundstückseigentümer ist die Ansiedlung eines
Logistikunternehmens um den denkmalgeschützten Tower herum, im
Plangebiet Fliegerhorst 0.1 und 0.1, 2. BA, geplant.
Der vorliegende Flächenzuschnitt stellt für die Ansiedlung von rechteckigen
Logistikgebäuden durch die Trapezform bzw. Rautenform des Grundstückes
ein erhebliches Erschwernis dar. Es wird daher eine kleine Erweiterung von
weniger als 0,5 ha im Nordwesten des ehemaligen Fliegerhorstgeländes
benötigt.
Für diese kleine Erweiterung soll daher ein Grunderwerb von der BIMA
erfolgen und als „SO-Logistik“ ausgewiesen werden. Neue
Erschließungstrassen werden nicht benötigt.
3 Alternativenprüfung gemäß Bundesbodenschutzgesetz
Gemäß § 3 Abs. 2 (Pflichten der öffentlichen Hand) des Hess. Gesetzes zur
Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung ist
bei Planaufstellungen vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen zu prüfen, ob eine
Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder
bebauten Flächen möglich ist.
Page 6
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 2
Planungsgruppe Thomas Egel
Bei der Fläche des Plangebietes 0.1, 2. BA handelt es sich um die
nordwestliche Teilfläche des besiedelten Bereiches des Fliegerhorstes. Die
Fläche ist ein bereits teilweise versiegelter Bereich. Das Planungsvorhaben
entspricht daher den Zielvorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetztes. Um
eine Wiedernutzbarmachung dieser Fläche zu ermöglichen und hierbei die
Altlasten zu beseitigen, Kampfmittel räumen und eine neue Infrastruktur
schaffen zu können, wurden intensiv verschiedene Planungsansätze diskutiert.
Als Planungsalternativen wurden für das gesamte Gebiet des ehemaligen
Fliegerhorstes von ca. 200 ha das Szenario „Logistik“ (Vorentwurf Stand
2008) der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie der
Arbeitsgemeinschaft FIRU mbH und ARCADIS Consult GmbH zugrunde gelegt
sowie das Ziel: „Regenerative Energien“ gemäß RegFNP Entwurf 2009.
Das Ziel „Logistik“ beinhaltet die Nutzung von ca. 45 ha für Logistik, 16 ha für
Gewerbe und Dienstleistung, 17 ha Sonderbaufläche Freizeit und 21 ha für
regenerative Energien, Ausgleichsflächen und forstwirtschaftliche Nutzflächen.
Es werden auch insgesamt 33 ha Sonderbauflächen Automobil / Test / Flug
sowie 12 ha Sonderbauflächen für Sport / Freizeit vorgeschlagen.
Aufgrund der zu erwartenden Immissionen durch eine weitere Nutzung als
Flugplatz wird diese Nutzung von den Kommunen nicht weiterverfolgt.
Während des Planungsprozesses wurde zudem festgestellt, dass sich
Freiflächen und das Rollfeld als Ausgleichsflächen eignen.
Um den zukünftigen Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten,
wurden die Planflächen weitestgehend auf die derzeitig versiegelten Flächen
beschränkt und ein wesentlich größerer Flächenanteil für Wald und
Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt.
Das Ziel „Regenerative Energien“ auf den bisher bebauten Flächen würde
den kompletten Abriss der Gebäude mit Sanierung der Altlasten erfordern. Der
hierdurch entstehende Kostenaufwand wäre durch Renditen aus den
„regenerativen Energien“ nicht zu erzielen und daher nicht durchführbar. Eine
„Nichtnutzung“ des Geländes bzw. „Verfall“ sowie die „Nichtsanierung“ der
Altlasten wäre die Folge. Daher wurde diese Nutzung nach Norden, an die
Grenze des bisher versiegelten Bereiches, verlegt. Von hier ist eine möglichst
kurze Anbindung an das überörtliche Straßennetz gegeben.
Aufgrund dieser Planungsansätze wurde für den 1. Bauabschnitt die geplante
Nutzung aus Sonderbauflächen Logistik angestrebt und hier die gleiche
Page 7
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 3
Planungsgruppe Thomas Egel
Nutzung für die Erweiterungsfläche. Alternativen bestehen weder zum Ziel der
Flächennutzung als zum Flächenzuschnitt bzw. der Flächenauswahl.
4 Klimaschutz Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 2 des BauGB (vom 23.Sept. 2004, BGBl. I S.2414,
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.April 2011, BGBl. I S.619)
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der
Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts-
und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Durch die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz (§ 1a Abs. 5 BauGB)
sollen die Erfordernisse des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
Der Grundsatz ist in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Hierbei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Hauptansätze des Klimaschutzes sind Verringerung des Ausstoßes von
Treibhausgasen, die durch Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und
Privathaushalte freigesetzt werden. Bei baulicher Entwicklung gehören hierzu
insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz, mit
denen ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht
werden soll. Weiter ist der Einsatz von regenerativen Energien, also die
Nutzung von Bioenergie aus Biomasse oder Energiepflanzen, Geothermie,
Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie zu nennen.
Beim Klimaschutz geht es auch um die Erhaltung solcher Naturbestandteile, die
das Treibhausgas CO2 aufnehmen (Waldareale, Feuchtgebiete wie Moore,
Sümpfe und Flussauen und die Ozeane).
In Hinsicht auf den notwendigen Energiebedarf der gewerblich genutzten
baulichen Anlagen wird im Plangebiet darauf hingewiesen, dass die Anbringung
von Sonnenkollektoren und Fotovoltaik Anlagen erwünscht ist. Aus diesem
Grund erfolgte auch nur die Ausweisung des Baufensters, ohne weitere
verbindliche Festsetzungen. Die Dachflächen sind variabel nutzbar und bieten
eine große potenzielle nutzbare Fläche.
Page 8
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 4
Planungsgruppe Thomas Egel
Anpassung
Durch Anpassungsmaßnahmen sollen mögliche Schädigungen vermieden bzw.
verringert, aber auch die veränderten klimatischen Gegebenheiten zunutze
gemacht werden.
Durch die Anpassungsmaßnahmen wird die Verwundbarkeit der Systeme
gegenüber der Klimaänderung reduziert oder ihre Anpassungsfähigkeit
(Anpassungskapazität) erhöht.
Anpassung an den Klimawandel / Bevölkerungsschutz
Die Bauleitplanung bereitet eine Nutzung als Sondergebiet-Logistik vor. Hier
entsteht in diesem Sinne auch Bedarf an der Entwicklung von
Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der zukünftig Beschäftigten.
Insgesamt ist es Ziel des Bevölkerungsschutzes, Vorkehrungen zu sichern, die
mit einer zunehmenden Zahl an Extremereignissen wie Hochwasser,
Starkniederschlägen oder langanhaltenden Hitzeperioden umgehen müssen.
Im Planbereich ist mit solchen besonderen schwerwiegenden Auswirkungen
nicht zu rechnen. Besondere Vorkehrungen werden durch die Bauleitplanung
nicht festgesetzt.
Anpassung an den Klimawandel / Bodenschutz
Böden spielen eine zentrale Rolle im Klimageschehen. Zwischen Böden und
Atmosphäre findet der Austausch klimarelevanter Gase wie z. B. Kohlendioxid
und Methan statt. Eine Schlüsselfunktion kommt den Böden als Kohlenstoff-
Senke zu. Etwa ein Drittel, aller von Menschen, verursachter
Treibhausgasemissionen sind dabei auf Landnutzungsänderungen (z. B.
Umwandlung von Forst- oder Grünlandböden in Ackerland) und eine nicht
standortangepasste Bodenbewirtschaftung zurückzuführen.
Anpassungsmaßnahmen sind prinzipiell Erhalt, Wiederherstellung bzw.
nachhaltige Verbesserung der Kohlenstoff-Senken-Funktion der Böden.
Überbauungsschutz besonders speicherfähiger Böden, Rekultivierung oder
Renaturierung von devastierten Flächen.
Weiterhin sind Maßnahmen wie Verringerung des Flächenverbrauchs bei der
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und Flächenentsiegelung durch
Bauleitplanung erzielbar. Diese Aktivitäten führen zur Freihaltung der Böden für
die Versickerung von Regenwasser sowie zu Minimierung des
Hochwasserrisikos in Überschwemmungsgebieten.
Page 9
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 5
Planungsgruppe Thomas Egel
Durch die Umwandlung der ehemals militärisch genutzten Flächen mit ihrem
bereits hohen Versiegelungsgrad in wiederum hochversiegelte Logistikflächen
wird großflächig eine neue Bodenversiegelung an anderer Stelle vermieden. Anpassung an den Klimawandel / Verkehr
Von den zu erwartenden Klimaänderungen sind für die Verkehrsinfrastruktur
insbesondere die Zunahme von Starkregenereignissen, starken Stürmen und
Hitzetagen von Bedeutung.
Starkregen und Dauerregenereignisse können den Verkehrssektor gefährden,
da sie zu Überschwemmungen, Bodeninstabilität sowie zu Beeinträchtigungen
der Kapazität der Infrastruktur und der Erreichbarkeit von Industrieanlagen
führen können.
Der Verkehrssektor wird fachlich als generell anpassungsfähig beurteilt, da
bereits eine Vielzahl von Anpassungsoptionen, vor allem technische Lösungen,
zur Verfügung stehen. Ein zentraler Aspekt für die Infrastrukturplanung ist die
Anpassung von Normen an veränderte klimatische Bedingungen. Dieses wird in
der nachgeordneten Straßenplanung berücksichtigt.
Anpassung an den Klimawandel / Gebäudeplanung
In der Gebäudeplanung liegen vielseitige Möglichkeiten für die Anpassung an
den Klimawandel. Die Bauleitplanung bietet die Möglichkeit der Südorientierung
von Gebäuden in Verbindung mit einer großflächigen Verglasung nach Süden.
Auf die Festsetzung von bestimmten Energienutzungen wurde bewusst
verzichtet, da dies durch andere Gesetze und Verordnungen wesentlich besser
und zeitlich angepasster geregelt wird. Eine Festsetzung im Bebauungsplan
überdauert mehrere Jahrzehnte und wäre daher bereits nach wenigen Jahren
veraltet.
5 Vorgaben übergeordneter Planung
5.1 Regionalplanung
Gemäß dem Regionalplan Südhessen befindet sich Erlensee strukturräumlich
im Verdichtungsraum. Der Verdichtungsraum (als Zentralbereich des
Ordnungsraumes) soll seine Funktion als Wirtschaftsraum von nationaler und
europäischer Bedeutung weiterhin erfüllen. Seine Vorteile wie hohe
Wirtschaftskraft, vielfältiger Arbeitsmarkt sowie breites Infrastruktur- und
Freizeitangebot sollen erhalten und Belastungen vermindert werden.
Die Stadt Erlensee liegt an der Regionalachse und der überörtlichen
Nahverkehrs- und Siedlungsachse zwischen dem Oberzentrum Hanau und
dem Mittelzentrum Gelnhausen sowie dem Oberzentrum Gießen.
Page 10
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 6
Planungsgruppe Thomas Egel
Entlang der Verkehrsachsen sollen die Verkehrsinfrastruktur und das
verkehrliche Leistungsangebot vorrangig erhalten und unter Berücksichtigung
der Erfordernisse einer nachhaltigen Regionalentwicklung funktionsgerecht
weiterentwickelt werden.
In der Regionalachse soll der Leistungsaustausch zwischen dem Mittelzentrum
sowie deren Anbindung an das Oberzentrum und das überregionale
Fernverkehrsnetz auch Regionsgrenzen überschreitend gewährleistet werden.
Die dazu notwendige Verkehrsinfrastruktur und das verkehrliche
Leistungsangebot entlang der Achse, soll erhalten, ausgebaut oder geschaffen
werden.
In der überörtlichen Nahverkehrs- und Siedlungsachse soll die verkehrliche
Vernetzung zwischen den Oberzentren und ihrem Umland gewährleistet
werden. Die über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit soll
in hierfür geeigneten zentralen Orten im Verlauf der Nahverkehrs- und
Siedlungsachse stattfinden. In diesem Fall handelt es sich um den ehemaligen
Fliegerhorst Langendiebach.
Nach dem Regionalplan Südhessen wird der Stadt Erlensee die Funktion eines
Unterzentrums zugewiesen. Unterzentren haben die Funktion, Standorte für
Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung zu sichern, das volle
Spektrum der Einrichtungen des täglichen Bedarfs anzubieten und für ihren
Nahbereich Wohnen und Arbeiten zu sichern und auszubauen.
Zentraler Ort und Sitz der Stadtverwaltung nimmt der Ortsteil Rückingen ein.
Die Stadt Erlensee hat ca. 15.058 Einwohner (Stand 30.06.2019).
Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurden der Stadt Bruchköbel die
Orte Oberissigheim, Niederissigheim und Butterstadt am 1. Januar 1972
eingemeindet. Am 1. Juli 1974 kam Roßdorf als letzter Stadtteil hinzu.
Am 7. Mai 1975 wurden Bruchköbel (erneut) die Stadtrechte verliehen.
Zentraler Ort und Sitz der Stadtverwaltung nimmt der Ortsteil Bruchköbel ein.
Die Stadt Bruchköbel hat ca. 20.474 Einwohner (Quelle: Stadtverwaltung).
Das Mittelzentrum Bruchköbel, ebenfalls gelegen im Verdichtungsraum Rhein-
Main ist durch seine wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung ein weiterer
Impulsgeber der Region.
Durch die gute geografische und verkehrstechnische Lage wurde in den letzten
Jahren in Bruchköbel eine erfolgreiche städtebauliche Entwicklung betrieben.
Page 11
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 7
Planungsgruppe Thomas Egel
Die Ausweisung von gewerblichen- und Wohnbauflächen führte zur steten
Weiterentwicklung des Mittelzentrums. Ein breites Infrastrukturangebot,
kulturelle- und Freizeitangebote unterstreichen die Funktion des
Mittelzentrums.
Mittelzentren, die ein entsprechendes Flächenangebot aufweisen, sind
Standorte für Siedlungstätigkeiten, die über die Eigenentwicklung hinausgehen.
Das Verkehrsangebot soll so gestaltet werden, dass Mittelzentren
• die Funktion als Verknüpfungspunkte des regionalen Verkehrs mit dem
Nahverkehr erfüllen können,
• aus ihrem Mittelbereich bei mehrfachen Hin- und Rückfahrgelegenheiten
innerhalb einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Bruchköbel ist mit der Anschlussstelle Hanau-Nord an die Bundesautobahn 66
angebunden. Weiterhin führt die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße
45 westlich am Stadtgebiet vorbei.
Die Stadt liegt im Tarifgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und
ist mit drei Buslinien an Hanau bzw. die Region angeschlossen.
Die geplante Entwicklung beruht auf der hervorragenden geografischen Lage
des Standortes in unmittelbarer Nähe zum Hanauer Kreuz, mit der guten
Verkehrsanbindung in das Rhein-Main-Gebiet und zum Flughafen sowie in den
oberhessischen Raum bis hin in das Ruhrgebiet. Die Lagegunst in der Nähe
der Autobahnanschlussstelle ermöglicht den Schutz der Ortskerne mit seinen
Wohngebieten. Immissionsbelastungen aus Lärm und Abgasen durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen werden für Wohngebiete nicht entstehen.
Weiterhin besitzt Bruchköbel einen Bahnhof mit zwei Bahnsteiggleisen an der
Bahnstrecke Friedberg–Hanau, der von Zügen der Hessischen Landesbahn
(HLB) bedient wird. Die Planfläche Fliegerhorst war seinerzeit ebenfalls an das
Schienennetz angebunden. Die bautechnische Wiederaufnahme der
Schienentrasse als Werksgleis erfolgt inzwischen.
5.2 Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010
Im RegFNP ist der ca. 0,1 ha große Bestandsbereich/Änderungsbereich als
„Sonderbaufläche-Logiostik“ und die ca. 0,5 ha große Erweiterungsfläche
zurzeit noch als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ dargestellt.
Page 12
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 8
Planungsgruppe Thomas Egel
Durch aktuelle Vorgaben des Denkmalschutzes („Ensemblemschutz“ als
Dreiecksform und eine Vielzahl an Einzelgebäude, insbesondere im inneren
„Siedlungsdreieck“) wird eine planerische Anpassung erforderlich.
Die optimierte wirtschaftliche Verwertung des Geländes kann nur durch eine
Anpassung der RegFNP-Darstellungen erfolgen. Aufgrund der geringen
Flächengröße der Erweiterungsfläche unter 0,5 ha soll dies erst später in der
Fortschreibung des RegFNPs erfolgen.
Es sollten dann folgende Änderungen für die Planfläche des Bebauungsplans
„1. Änderung und Erweiterung Fliegerhorst 0.1. 2. BA“ vorgesehen werden:
Umwandlung von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ zugunsten einer „Sonderbaufläche mit gewerblichem
Charakter - Logistik/geplant“.
6 Rahmenbedingungen
6.1 Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises, ca. 5
km von den Oberzentren Hanau/Main und 30 km von Frankfurt entfernt und am
östlichen Rand des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main.
Der ehemalige Fliegerhorst liegt zwischen den Ortslagen der Städte Erlensee
und Bruchköbel und im Wesentlichen in der Gemarkung der Stadt Erlensee, ST
Langendiebach. Nur die südwestliche Plangebietsecke des 1. Bauabschnitts
liegt in der Gemarkung der Stadt Bruchköbel, ST Bruchköbel.
Die Stadt Erlensee setzt sich aus den Ortsteilen Rückingen und
Langendiebach zusammen. Sie hat gemeinsame Grenzen mit den Städten und
Gemeinden Neuberg im Norden, Langenselbold im Osten, Rodenbach im
Südosten, Bruchköbel im Westen und Nordwesten sowie dem Oberzentrum
Hanau im Süden und Südwesten.
Die Stadt Bruchköbel setzt sich aus den Stadtteilen Bruchköbel, Butterstadt,
Niederissigheim, Oberissigheim und Roßdorf zusammen.
Bruchköbel hat gemeinsame Grenzen mit den Städten und Gemeinden
Nidderau im Norden, Erlensee im Osten, Neuberg im Nordosten, Schöneck im
Nordwesten sowie dem Oberzentrum Hanau im Süden und Südwesten.
Page 13
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 9
Planungsgruppe Thomas Egel
Der ehemalige Fliegerhorst ist in der Gemarkung Erlensee nach Südosten
durch die Markwaldsiedlung über die L 3193 an die Bundesautobahn A 66
angebunden. Hier besteht eine weitere gute Anbindung über das Hanauer
Kreuz/Langenselbolder Kreuz an die BAB 45. Das Plangebiet genießt
Verkehrsgunst in das Rhein-Main-Ballungsgebiet und in den nordhessischen
und osthessischen Raum.
Im Schienennetz der Deutschen Bahn ist zurzeit lediglich der Standort
Bruchköbel angebunden (Hessische Landesbahn). Die Stadt Erlensee hat
bislang keinen Bahnhaltepunkt.
Während der aktiven Nutzung dieses Gebiets durch die US-Streitkräfte wurde
die im südlichen Planbereich verlaufende Bahnanbindung ausschließlich
militärisch genutzt. Die Trasse wurde mit Abzug der US-Streikräfte nicht mehr
genutzt. Hier ist es Ziel, eine zivile ÖPNV-Anbindung herzustellen.
Eine Studie über Alternativen und Wirtschaftlichkeit der Anbindung wird derzeit
erarbeitet. Es wird eine Aktivierung der Strecke im elektrischen Betrieb (S-Bahn
o.ä.) diskutiert. Zur Realisierung des Anschlusses Erlensee ist die
Durchführung von Verbesserungen und Maßnahmen im/am Netz des
gesamten Ostraums Frankfurt inklusive der Achse Friedberg-Aschaffenburg
erforderlich.
Der Hanauer Hafen als Verkehrsknotenpunkt mit bedeutendem Industrie- und
Handelshafen sowie industriellem Forschungs- und Entwicklungszentrum ist
ebenfalls nur ca. 10 km entfernt.
6.2 Naturräumliche Lage
Die Stadt Erlensee liegt naturräumlich im unteren Kinzigtal, das im Südosten
vom Vorderen Spessart und im Nordwesten vom Büdinger-Meerholzer
Bergfußland begrenzt wird.
Das Plangebiet ist nahezu eben und liegt auf einer Höhe von ca. 111 m ü. NN.
Die Gemarkung der Stadt Bruchköbel erstreckt sich über drei Naturräume.
Bruchköbel selbst befindet sich in der Untermainebene und hier im
Wilhelmsbad-Wolfganger Flugsandgebiet.
6.3 Bestandsbeschreibung
Die ehemals militärisch genutzten Flächen liegen seit 2008 brach. Ein Anteil
von ca. 30 % der Planfläche „Fliegerhorst 0.1, 2. BA“ sind versiegelte oder
geschotterte Flächen.
Die restliche Fläche ist eine brachliegende Wiesenfläche.
Page 14
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 10
Planungsgruppe Thomas Egel
6.4 Altablagerungen
Die Betrachtungen zum Thema Altlasten betreffen zunächst den gesamten
Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes, nicht nur die vorliegende Planfläche.
Die von den US-Streitkräften genutzte Liegenschaft „Fliegerhorst Airfield
Kaserne“ wurde in Februar 2008 an die Bundesrepublik Deutschland
zurückgegeben.
Anfang 2008 wurde durch das Hess. Baumanagement (HBM) im Auftrag der
BIMA eine Inventur aller bisher durchgeführten Untersuchungen und
Sanierungen auf dem Fliegerhorst durchgeführt, die noch laufenden
Sanierungen und Untersuchungen aufgelistet und mit dem RP Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Frankfurt abgestimmt. Aus dieser
systematischen Unterlage ging hervor, dass auf dem Standort an
verschiedenen Stellen weiterer Handlungsbedarf bzw. Untersuchungsbedarf
besteht. Da die Liegenschaft bis zu diesem Zeitpunkt nicht flächendeckend
rasterförmig untersucht wurde, war das Vorhandensein von weiteren, bisher
nicht untersuchten Kontaminationsflächen nicht auszuschließen.
Zur Beurteilung der Altlastensituation im Sinne einer Erstbewertung und
Gefährdungsabschätzung wurden durch HBM weitere Untersuchungen
beauftragt.
Das HBM, Regionalniederlassung Süd in Darmstadt beauftragte hierzu mit
Schreiben vom 10.03.2009 die SakostaCAU GmbH aus Dreieich, mit der
Erstbewertung und Gefährdungsabschätzung der Konversionsflächen.
Die Ergebnisse sind im Bericht v. 27.04.2010 der Sakosta CAU GmbH,
Dreieich zusammengefasst worden. Insgesamt wurden im Rahmen der HE 62
kontaminationsverdächtige Flächen aufgeführt. Neben der Historischen
Erkundung wurde im Auftrag des hbm Darmstadt, eine historische genetische
Rekonstruktion (HgR) des Standortes durchgeführt (beauftragt am 23.09.2008).
Diese soll unter anderem detaillierte Auskünfte über den aktuellen Kampfmittel-
Status geben. Bei bei mehreren Luftangriffen, insbesondere einem Großangriff
der Alliierten am 10.11.1944 auf die Liegenschaft, wurden sowohl das Flugfeld
als auch die bebauten Bereiche und der südliche Waldbereich bombardiert.
Gemäß HgR wurden insgesamt 3.259 Bombentrichter und 168
Blindgängerverdachtspunkte, davon 138 auf der Bundesliegenschaft kartiert.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fliegerhorst 0.1 wurden ca. 20
Blindgängerverdachtspunkte kartiert.
Page 15
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 1. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 11
Planungsgruppe Thomas Egel
Aufgrund der Ergebnisse der HgR wird der überwiegende Teil der Liegenschaft
(einschließlich des Geltungsbereichs des Bauungsplans Fliegerhorst 0.1) als
Kampfmittelverdachtsfläche (KMVF) ausgewiesen. Es wird empfohlen,
zunächst die Blindgängerverdachtspunkte in Abstimmung mit dem
Kampfmittelräumdienst zu überprüfen. In der Folge sollen, je nach
Risikoeinschätzung durch den KMRD, flächige Kampfmittelfreimessungen
erfolgen. Die Abstimmung mit dem KMRD bzgl. der Vorgehensweise erfolgt
aktuell.
Im Rahmen der HgR erfolgte eine Korrektur und Ergänzung der Liste der
kontaminationsverdächtigen Flächen auf der Liegenschaft. Die Verfasser der
HgR kommen zu dem Ergebnis, dass insgesamt 71 kontaminationsverdächtige
Flächen (KVF) auf der Liegenschaft vorliegen. Sofortmaßnahmen zu Abwehr
von Gefahren werden nicht gesehen.
Auf dieser Basis wurde seitens des RP Darmstadt eine Aufstellung der
erforderlichen Maßnahmen erstellt. Im Rahmen einer Besprechung am
26.04.2012 wurde dieser besprochen.
In 2012 erfolgte auf der Basis der Abstimmung mit dem RP DA eine
weitergehende technische Erkundung durch die Fa. Re2area mit
folgendem Ergebnis:
Aus der HE und der HgR waren ursprünglich insgesamt 71
Kontaminationsflächen bekannt, wovon 55 auf der Erwerbsfläche liegen.
Durch die Unterlagenrecherche wurden weitere zu den bereits aus HE und
HgR bekannten Kontaminationsflächen hinzugewonnen. Insgesamt sind somit
jetzt 78 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) und drei Kampfmittelverdachts-
flächen (KMVF) bekannt. In der nachfolgenden Tabelle sind diese aufgeführt.
Page 16
Begründung zum B-plan „Fliegerhorst 0.1“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 12
Planungsgruppe Thomas Egel
Page 17
Begründung zum B-plan „Fliegerhorst 0.1“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 13
Planungsgruppe Thomas Egel
Page 18
Begründung zum B-plan „Fliegerhorst 0.1“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 14
Planungsgruppe Thomas Egel
Page 19
Begründung zum B-plan „Fliegerhorst 0.1“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 15
Planungsgruppe Thomas Egel
Page 20
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 16
Planungsgruppe Thomas Egel
Auf der Basis der Ergebnisse der technischen Untersuchungen und der
Recherche weiterer Unterlagen konnte im Rahmen der technischen
Untersuchungen durch Re2area für einen Großteil der Flächen der
Kontaminationsverdacht ausgeräumt werden.
Bei insgesamt elf Flächen wurde der Kontaminationsverdacht dagegen
bestätigt und weiterer Maßnahmen- bzw. Handlungsbedarf gesehen. Dieser
wird aktuell von Re2area mit der zuständigen Boden-Wasserrechtsbehörde
(RP Darmstadt) abgestimmt. (Anlage: Aufstellung der Verdachtsflächen und
der erforderlichen Maßnahmen gibt den aktuellen Sachstand der Abstimmung
wieder).
In der nachfolgenden Abbildung sind die im Geltungsbereich des Bebauungs-
planes bestätigten Kontaminationsverdachtsflächen hervorgehoben dargestellt.
Page 21
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 17
Planungsgruppe Thomas Egel
In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse und die daraus abgeleitete Bewert-
ung und weitere Vorgehensweise zu den jeweiligen KVF aufgeführt.
Ergebnis der technischen Untersuchung von Re2area 2012
Page 22
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 18
Planungsgruppe Thomas Egel
Bei den Maßnahmen „Sanierung durch Aushub“ und insbesondere bei der
Sanierung der gesättigten Bodenzone durch Grundwasser-
sanierungsmaßnahmen (KVF 72, KVF 58, KVF 61a, KVF 74), sind in
Abstimmung mit dem RP DA Sanierungsuntersuchungen und
Sanierungsplanung durchzuführen.
Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden - Mensch wurden keine
Überschreitungen der Prüfwerte für Industrie / Gewerbeflächen festgestellt.
Selbst die Prüfwerte für Wohngebiet werden nur in zwei Bodenproben
geringfügig überschritten. Es ist daher davon auszugehen, dass in der
ungesättigten Bodenzone, bis auf die Schadensquellen der festgestellten
Grundwasserverunreinigungen, keine signifikant erhöhten Schadstoffgehalte
vorliegen, die bei der vorgesehenen gewerblich / industriellen Nutzung zu einer
Gefährdung über den Wirkungspfad Boden - Mensch führt.
Die Bodenluftuntersuchung ergaben ebenfalls keine Hinweise auf signifikante
Untergrundverunreinigungen mit leichtflüchtigen Schadstoffen. Die
orientierende abfalltechnische Beurteilung zeigt, dass mit den festgestellten
Stoffgehalten in der Auffüllung, in der Regel die Zuordnungswerte für die
Einbauklasse Z 1 eingehalten werden. Bis auf die Bereiche der im Rahmen der
technischen Untersuchung bestätigten Kontaminationsverdachtsflächen wird
somit bei Bodeneingriffsmaßnahmen voraussichtlich in der Regel
wiederverwertbares Material angetroffen werden.
Aufgrund der nur punktuellen Untersuchungen und als nicht repräsentativ für
größere Bodenvolumen zu betrachtende Probenmenge, wird empfohlen
repräsentative abfalltechnische Untersuchungen durchzuführen.
Page 23
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 19
Planungsgruppe Thomas Egel
Die Untersuchungen zu Grundwasserströmungsverhältnissen bestätigten im
Wesentlichen die generelle Grundwasserfließrichtung nach Südwesten bei
einem Grundwasserflurabstand von 2,0 bis 3,0 m unter GOK. Wobei hier starke
saisonelle Schwankungen auftreten können, mit Grundwasserflurabständen
von 0,8 m unter GOK. Die aufliegenden Auffüllungen und schluffigen Sande bis
in ca. 1,6 m Tiefe sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet. Die darunter
anstehenden quartären Sande sind dagegen dafür geeignet. Für die
Versickerung von Regenwasser sind daher Rigolenbauwerke bis in die
quartären Sande geeignet.
Festsetzung im Bebauungsplan:
Der gesamte Planbereich ist somit eine Altlastenverdachtsfläche. Daher ist im
Bebauungsplan das gesamte Plangebiet gekennzeichnet und folgende
Festsetzung aufgenommen worden:
„Im gesamten Plangebiet ist mit Altablagerungen und Altlasten zu rechnen.
Werden im Rahmen von Baumaßnahmen, insbesondere bei
Ausschachtungsarbeiten Bodenkontaminationen und sonstige
Beeinträchtigungen festgestellt, von denen eine Gefährdung für Mensch und
Umwelt ausgehen kann, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Staatl. Umweltamt Frankfurt, oder der Abfallwirtschaftsbetrieb des
Main-Kinzig-Kreises zu benachrichtigen. Die weitere Vorgehensweise ist dann
abzustimmen.“
Die Ergebnisse und Verfahrensweise der nun vorliegenden Untersuchungen
wurden im März 2013 mit dem Staatlichen Umweltamt vorläufig abgestimmt.
Alle weiteren Verfahrensschritte werden auch weiterhin mit dem Staatlichen
Umweltamt abgestimmt.
6.5 Kampfmittel
Die HgR sieht die gesamte Liegenschaft, insbesondere die Erwerbsfläche als
kampfmittelverdächtige Flächen an. Ein Blindgängerverdacht wurde für den
Bereich westlich und nördlich des bebauten Bereiches im Bereich der
Betankungsfläche und des Vorfeldes sowie südöstlich der Liegenschaft
festgestellt. Insbesondere in diesen Bereich ist vor Bodeneingriffsmaßnahmen
eine Kampfmittelsuche und Kampfmittelfreimessung erforderlich.
Page 24
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 20
Planungsgruppe Thomas Egel
Für das gesamte Plangebiet besteht somit ein umfangreicher Verdacht auf
Kampfmittel. Vor Beginn von Bauarbeiten sind Untersuchungen auf das
Vorkommen von Kampfmittel vorzunehmen.
Alle weiteren Verfahrensschritte sind mit dem Regierungspräsidium Darmstadt,
Kampfmittelräumdienst abzustimmen.
6.6 Gewerbelärm
Zum Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.1 wurde bereits 2013 ein Lärmgutachten
erstellt. Da es sich bei dem Planerweiterungsbereich nur um eine
unwesentliche Flächenvergrößerung von unter 5% handelt könne die
Regelungen übernommen werden.
Die Geräuschemissionen des Planungsgebietes dürfen folgende
immissionswirksamen, flächenbezogenen Schall-Leistungspegel LW'' nicht
überschreiten:
Teilflächen Nr. LEK tags in
dB(A)/m² LEK nachts in dB(A)/m²
Teilfläche TF1 71 58
6.7 Schutzgebiete
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope (§
30 BNatSchG), Natura 2000 Schutzgebiete, FFH-Gebiete und
Vogelschutzgebiete vorhanden.
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem ausgewiesenen
Trinkwasserschutzgebiet.
6.8 Denkmalsschutz
Es sind Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsraum des Fliegerhorstes
(römische Straßenachsen) bekannt. Die Straßenachse quert das Plangebiet im
Nordosten. Vor Baubeginn werden archäologische Voruntersuchungen
vorgenommen.
Das ehemalige Gelände des Fliegerhorstes steht in seiner „Dreiecksform“ unter
„Ensembleschutz“. Weiterhin stehen die in der folgenden Karte rotbraun
dargestellten Gebäude unter Denkmalschutz. Baumaßnahmen die diese
Page 25
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 21
Planungsgruppe Thomas Egel
Flächen oder Maßnahmen betreffen sind mit dem Landesamt für
Denkmalschutz abzustimmen.
Das Planungsgebiet der „1. Änderung und Erweiterung“ liegt nicht
innerhalb der Gesamtanlage „Fliegerhorst Langendiebach“ nach § 2 Abs.
2 Hessisches Denkmalschutzgesetz und umfasst Teile der Sachgesamtheit
„Bauliche Anlagen des Fliegerhorstes Langendiebach“ nach § 2 Abs. 1
HDScG. Vor baulichen Eingriffen und Umgestaltungen am und in der
Umgebung der Kulturdenkmäler sowie in der Gesamtanlage ist eine
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, unter vorheriger
Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (§ 16 und § 18 HDSchG).
In der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz vom 25.04.2014
zum Urplan wurde gefordert, dass ein Sichtdreieck nach Norden offenbleibt,
damit der Tower gut sichtbar ist. Dieser Forderung wurde entsprochen, in dem
die Baugrenze vom Tower nach Norden geöffnet und nach Westen
zurückgesetzt wurde. Das derzeitige Plangebiet berührt diese Sichtachse nicht.
Page 26
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 22
Planungsgruppe Thomas Egel
7 Planung
7.1 Verkehrserschließung
7.1.1 Straßenverkehr
Die Verkehrserschließung der Erweiterungsfläche wird über das angrenzende
Privatgrundstück erfolgen. Eine neue öffentliche Verkehrsfläche ist nicht
vorgesehen.
Die geplante geringfügige Erweiterung des Bebauungsplans wird sich nicht
merklich auf die Verkehrsfrequenz der vorgelagerten öffentlichen
Verkehrsflächen auswirken.
Die Verkehrserschließung innerhalb des alten Plangebietes des 2. BAs erfolgt
über die bereits bestehenden Straßentrassen (Planstraße A) des 1. BAs.
Für den gesamten Fliegerhorst war bereits bei den Konzeptionierung 2009 klar,
dass der bestehende Anschluss durch die Markwaldsiedlung an die L 3193
aufgrund der angrenzenden Wohnnutzungen nicht für den zu erwartenden
LKW-Verkehr geeignet ist. Es wurde daher ein leistungsfähiger neuer
Anschluss an die L 3193 im Nordosten des ehemaligen Fliegerhorstes an den
dort bestehenden „Beune-Kreisel“ über den Bebauungsplan „Fliegerhorst 0.1,
1. BA geschaffen. Im Südosten wurde inzwischen ein Bebauungsplan
„Fliegerhorst 0.4“ aufgestellt um eine weitere neue Trasse (Südostanbindung)
zu ermöglichen. Die Fertigstellung der Straßentrasse ist in den nächsten ca. 2
Jahren zu erwarten.
7.1.2 Fuß- und Radverkehr
Die zuführenden Verkehrsflächen zum gesamten Bereich des ehemaligen
Fliegerhorsts sind für den Rad- und Fußverkehr gut nutzbar. So können
Fußgänger und Radfahrer über die neue Straßentrasse an den toom-Baumarkt
und hier nach Süden am THW vorbei zur Straßenüberführung der L 3193 zur
Straße ‚Am Hessel‘ geführt werden. Weiterhin ist inzwischen eine Anbindung
von Südosten durch die Markwaldsiedlung und von Süden,
Bärenseeanbindung, und von Südwesten nach Bruchköbel möglich sein.
7.1.3 ÖPNV
Der inzwischen besiedelt ehemalige Fliegerhorst wird durch eine Ringbuslinie
erschlossen.
7.1.4 Ruhender Verkehr
Öffentliche Stellplätze werden innerhalb der Planfläche nicht benötigt.
Page 27
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 23
Planungsgruppe Thomas Egel
7.2 Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Grünflächen sind nicht vorgesehen.
7.3 Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als besondere Art der baulichen
Nutzung festgesetzt:
- ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Logistik“ (SO
Logistik) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO
Begründung
Ziel des Zweckverbandes ist es, die Fläche des Plangebietes für eine reine
großflächige Logistiknutzung bereitzustellen.
Maß der baulichen Nutzung
§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i. V. § 19 (4) BauNVO
Es ist eine Grundflächenzahl (GRZ- überbaubare Fläche) von 0,8 als
Höchstmaß zulässig.
Im SO-Logistik ist eine Baumassenzahl (BMZ) von 10,0 als Höchstmaß
zulässig.
Begründung
Mit dieser Festsetzung werden die baulichen Möglichkeiten in Bezug auf
maximale Ausnutzung der Grundflächen und maximal zulässige Kubikmeter
Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3
begrenzt.
Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Es ist die abweichende Bauweise (a) gemäß § 22 Ab.4 BauNVO mit einer
Gebäudelänge von bis zu 100m festgesetzt.
Begründung
Die geplanten Logistiknutzungen erfordern in der Regel Gebäude von mehr als
50 m Länge, um eine wirtschaftliche Nutzung gewährleisten zu können. Die
Gebäude sollen durch Eingrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen gegliedert
werden.
Page 28
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 24
Planungsgruppe Thomas Egel
Gliederung der Gewerbegebiete nach dem flächenbezogenen Schall-
Leistungspegel
§ 1 Abs. 4 BauNVO
Zum Schutz der angrenzenden Wohn- und Mischgebiete sind die SO
Logistikflächen im Geltungsbereich des B-Plans „Fliegerhorst 0.1, 2. BA“ nach
§ 1 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung nach der maximal zulässigen
Schallemission nachts gegliedert. Zulässig sind Vorhaben (Anlagen und
Betriebe), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen
Emissionskontingente LW'' während der Tagzeit (06.00 bis 22.00 Uhr) und
Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) nicht überschreiten.
Die Geräuschemissionen des Planungsgebietes dürfen folgende
immissionswirksamen, flächenbezogenen Schall-Leistungspegel LW'' nicht
überschreiten:
Zulässige Emissionskontingente LW'' Teilflächen Nr.
LEK tags in dB(A)/m²
LEK nachts in dB(A)/m²
Teilfläche TF1 71 58
Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgten nach DIN ISO 9613-2
"Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien", Teil 2: "Allgemeines
Berechnungsverfahren", Oktober 1999, im vorliegenden Fall mit
meteorologischer Korrektur Cmet= 0 dB.
Dieses Regelwerk ist auch für schalltechnische Nachweise im
Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. Bei Abweichungen zwischen der
aus Planunterlagen entnommenen und der geodätisch vermessenen Fläche
eines Bauvorhabens von mehr als 5 % sind diese Abweichungen bei der
Prognoseunsicherheit der Schallimmissionsprognose zu berücksichtigen.
Page 29
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 25
Planungsgruppe Thomas Egel
Geländeoberkante
Festgelegte Geländeoberkante ist die Oberkante Erschließungsstraße
(Gradientenhöhe), gemessen in der Grundstücksmitte. Bei mehreren
angrenzenden Verkehrsflächen ist der Mittelwert aus den Höhenlagen der
angrenzenden Straßen anzunehmen.
Begründung
Die Definition der Geländeoberkante führt bei erhöhten Straßenausbildungen
zu einer klaren Bezugshöhe.
Höhe baulicher Anlagen
§ 9 (3) BauGB i.V. mit § 18 BauNVO
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird gemessen von der festgelegten
Geländeoberkante (siehe Geländeoberkante). Das Höchstmaß der Firsthöhe
beträgt 15,00 m.
Begründung
Die Festsetzung der gewählten Firsthöhe soll eine landschaftliche Einbindung
gewährleisten.
Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
Alle Versorgungsleitungen (z. B. Telekommunikation, Elektroleitungen bis
einschließlich 20 KV-Leitungen etc.) sind unterirdisch zu verlegen.
Begründung
Die unterirdische Verlegung von Leitungen gehört zum Stand der Technik und
fördert erheblich das Landschaftsbild.
Altlastenverdachtsfläche
Im gesamten Plangebiet ist mit Altablagerungen und Altlasten zu rechnen.
Werden im Rahmen von Baumaßnahmen, insbesondere bei
Ausschachtungsarbeiten, Bodenkontaminationen und sonstige
Beeinträchtigungen festgestellt, von denen eine Gefährdung für Mensch und
Umwelt ausgehen kann, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat Bodenschutz (Obere
Bodenschutzbehörde), oder der Abfallwirtschaftsbetrieb des Main-Kinzig-
Page 30
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 26
Planungsgruppe Thomas Egel
Kreises zu benachrichtigen. Die weitere Vorgehensweise ist dann
abzustimmen.
Begründung
Zum Schutz der Natur, Landschaft und des Menschen sind vorhandene
Belastungen der zuständigen Behörde zu melden. Auf dem gesamten Areal
können durch die vorherige militärische Nutzung Altlasten auftreten.
Abschließende Angaben und Dokumentation sind nicht vorhanden.
Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser
§ 9 (1) Nr. 14 BauGB i. V. § 9 (1) 15 BauGB
Das im Plangebiet auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser
ist durch geeignete Rückhalteeinrichtungen zurückzuhalten. Es darf nur
verzögert dem Vorfluter zugeleitet werden.
Begründung
Diese Festsetzung wirkt positiv auf die Entlastung des Abwassersystems und
der Kläranlage der Stadt Erlensee. Sie führt gleichzeitig zur Verbesserung des
Wasserhaushaltes und zur Erhaltung bzw. Aufwertung der natürlichen Biotope,
der Flora und Fauna und dienen als Maßnahmen zur Verbesserung des
Mikroklimas.
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen § 9 (1) Nr. 25a BauGB Grünflächen - und Gehölzanteil auf den Grundstücken
Im Sondergebiet „Logistik“ (SO-Logistik) sind mindestens 10% der
Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen und zu unterhalten.
Am Nord- und Westrand ist in Teilplan B ein mind. 10 m breiter Gehölzstreifen
zu bepflanzen (Pflanzenarten siehe Artenliste).
Begründung
Die Festlegung des Begrünungsanteils sowie der Eingrünungsflächen am
nördlichen und westlichen Rand des Planungsgebietes führt zur Einfügung der
Bebauung in das Landschaftsbild. Zusätzlich werden angrenzende Habitate für
die vielfältige Tierwelt geschützt. Der Gehölzstreifen bietet zudem u. a.
heckenbewohnenden Vogelarten Lebensraum.
Page 31
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 27
Planungsgruppe Thomas Egel
Artenliste
Bei der Gestaltung und Bepflanzung der Flächen nach Ziffer 1.10 sind
vorrangig einheimische und standortgerechte Gehölze aus autochtonem
Planzenmaterial zu verwenden, z. B.:
Bäume: STU 12/14 cm Sträucher: H 80/100 cm
Feldahorn Acer campestre Kornelkirsche Cornus mas
Spitzahorn* Acer platanoides Haselnuß Corylus avellana
Bergahorn Acer pseudoplatanus Pfaffenhütchen Euonymus europ.
Hainbuche Carpinus betulus Liguster Ligustrum vulgare
Winterlinde Tilia corda Heckenkirsche Lonicera xylosteum
Stieleiche* Quercus robur Hundsrose Rosa canina
Eberesche* Sorbus aucuparia Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Wolliger Schneeball Viburnum lantana
* Empfehlung für Straßenbäume mind. STU 20/25 cm
Geeignete Pflanzenarten für Dachbegrünungen:
Stauden: Gräser
Kleines Habichtskraut Hieracium pilosella Gemsenschwingel Festuca rupicaprina
Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre Wimperperlgras Melica ciliata
Milder Mauerpfeffer Sedum sexangulare Niedrige Segge Carex humilis
Purpurrote Fetthenne Sedum telephium Frühlingssegge Carex caryophyllea
Frühlingsfingerkraut Potentilla neumanniana
Felsennelke Petrorhagia saxifraga
Echte Hauswurz Sempervivum tectorum
Großblütige Braunelle Prunella grandiflora
Geeignete Pflanzenarten für Fassadenbegrünungen:
Selbstklimmer: Mit Kletterhilfe
Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata Geißblatt Lonicera periclymenum
'Veitschii' Gemeine Waldrebe
Clematis vitalba
Efeu Hedera helix
Knöterich Hulumus lupulus
Begründung
Die Verwendung von einheimischen, standortgerechten Pflanzarten fördert die
einheimische Flora und Fauna.
Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Gehölzrodung
Bei der Rodung von Gehölzen sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Gehölzrodungen sind vom 01.10. bis 29.2. zulässig.
Allgemeine Bauarbeiten
Der Beginn des Baugeschehens sollte im Zeitraum von Ende Juli bis Ende
März liegen. Somit herrscht zu Beginn der Brut- und Setzzeit bereits
Page 32
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 28
Planungsgruppe Thomas Egel
Baustellenbetrieb und potenzielle Brutvögel können den Einflussbereich der
Baustelle bei der Brutplatzwahl meiden.
Flächenschutz
Zu den Offenlandbereichen im Norden und Westen ist vor Baubeginn ein
dauerhafter Zaun oder ein Bauzaun während der Bauphase zu errichten.
Ökologische Baubegleitung (ÖBB)
Eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist für die Umsetzung der
artenschutzrechtlichen Maßnahmen einzusetzen.
Artenschutzmaßnahme
Die vorkommenden Zauneidechsen sind vor Baubeginn einzufangen und auf
das am Südrand (für den B-plan “Fliegerhorst 0.5“) eingerichtete
Zauneidechsenhabitat zu verbringen.
Schutz und Förderung der Tierwelt
Zur Förderung von Fledermäusen sind 5 Unterputz oder Aufputz
Quartierselemente an den Gebäuden anzubringen.
Es ist ein Lichtkonzept zu erstellen, dass nachtaktive Tiere berücksichtigt und
schützt.
Es sind große Glasfassaden zu vermeiden um anfliegende Vögel zu schützen.
Begründung
Diese Festsetzung entspricht den gesetzlichen Regelungen für Schutz der
Natur und Landschaf sowie den artenschutzrechtlichen
Vermeidungsmaßnahmen.
Maßnahmen zum Ausgleich in Teilplan B
§ 9 (1a) BauGB
Es ist ein mind. 10 m breiter Gehölzstreifen zu bepflanzen (Pflanzenarten siehe
Artenliste).
Begründung
Diese Festsetzungen dienen dem Schutz und der Entwicklung von Natur und
Landschaft.
Page 33
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 29
Planungsgruppe Thomas Egel
Ökokonto
Das verbleibende Ausgleichserfordernis wird durch die Bereitstellung von
Ökopunkten im Stadtwald Erlensee kompensiert (vgl. LP).
Begründung
Diese Festsetzungen dienen dem Schutz und der Entwicklung von Natur und
Landschaft.
BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
§ 9 (4) BauGB in Verb. mit § 81 HBO Einfriedungen
Einfriedungen sind als transparente Zäune auszubilden und bis zu einer Höhe
von 3,00 m zulässig.
Begründung
Die geplanten Nutzungsstrukturen erfordern ein erhöhtes Maß an Sicherheit.
Gleichzeitig wird hierdurch der Außenbereich vor Beeinträchtigungen
geschützt. Die transparenten Zäune können gut in eine Gehölzpflanzung
eingebunden werden.
HINWEISE
Denkmalschutz
Im Plangebiet ist mit Bodendenkmälern zu rechnen (Römerstraße). Sollten bei
Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies unverzüglich dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Abteilung Archäologische
Denkmalpflege - oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Gesamtanlage „Fliegerhorst Langendiebach“
nach §2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetzt und umfasst Teile der
Sachgesamtheit „Bauliche Anlagen des Fliegerhorstes Langendiebach“ nach
§2 Abs. 1 HDSchG. Vor baulichen Eingriffen und Umgestaltungen am und in
der Umgebung der Kulturdenkmäler sowie in der Gesamtanlage ist eine
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich unter vorheriger
Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (§16 und 18 HDSchG)“.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch für baugenehmigungsfreie Maßnahmen
am und in der Umgebung der Kulturdenkmäler sowie innerhalb der
Gesamtanlage, die Abstimmung mit den Denkmalbehörden und die Einholung
Page 34
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 30
Planungsgruppe Thomas Egel
einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich ist. Dies gilt auch für
die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmälern.
Bodenverwendung
Der Oberboden, sowie kulturfähiger Unterboden ist zu sichern, damit bei einer
Bebauung diese belebten Bodenmassen nicht verloren gehen. Diese sollten an
geeigneter Stelle (Geländegestaltung) sinnvoll wieder eingesetzt werden.
Lichtquellen
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Licht sind helle,
weitreichende künstliche Lichtquellen (z. B. Sky-Baemer), Flacker- und
Laserlicht, der Einsatz von Blitzlichtstroboskopen und Werbeanlagen mit
wechselndem oder bewegtem Licht unzulässig. Beleuchtungskörper sollten ein
insektenfreundliches UV-Armes Lichtspektrum ausstrahlen. Lampen sollten
nicht direkt vor stark reflektierenden Fassaden und vor Fenstern
schützenswerter Daueraufenthaltsräume nach DIN 4109 angebracht werden.
Die Immissionsrichtwerte der „Hinweise zur Messung und Beurteilung von
Lichtimmissionen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (Beschluss
vom 10.05.2000) sind bei Errichtung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen,
Werbeanlagen sowie vergleichbarer Anlagen bindend zu berücksichtigen, um
schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtimmissionen auszuschließen.
Zum Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten sind im Gebiet des
Bebauungsplanes nur Außenleuchten zulässig, deren Beleuchtungskörper
nicht wärmer als 60° C werden bzw. eine geringe Oberflächentemperatur
aufweisen, ein insektenfreundliches UV-armes Lichtspektrum ausstrahlen und
geschlossen sind. Ferner sollten die Lampen nicht direkt vor stark
reflektierenden Fassaden oder in Gehölzgruppen angebracht werden.
Solarnutzung
Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen sind erwünscht.
First- und Dachneigung sollten so errichtet werden, dass eine optimale
Nutzung der Solarenergie ermöglicht wird.
Bodenuntersuchung
Baugrund, öffentliches Kanalnetz, Gründungsberatung
Es wird empfohlen, objektbezogene Baugrunduntersuchungen und
Gründungsberatungen durchzuführen sowie den höchsten Grundwasserstand
prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist maßgebend für die
Ausführung und Sicherung an der baulichen Anlage. Insbesondere ist bei
Page 35
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 31
Planungsgruppe Thomas Egel
objektbezogenen Baugrunduntersuchungen mit Feststellung der höchsten
Grundwasserstände über die Notwendigkeit von wasserundurchlässigen
Kellerkonstruktionen (weiße Wanne) und wasserdichten
Kellerfensterlichtschächten zu entscheiden. Dieser Entscheidung kommt
besondere Bedeutung in Bezug auf die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der
baulichen Anlage zu.
Es besteht eine wasserrechtliche Erlaubnispflicht für Grundwasserhaltungen
(bauzeitliche Trockenhaltung von Baugruben).
Kampfmittel
Es wird empfohlen, vor Beginn von Baumaßnahmen eine Stellungnahme des
Kampfmittelräumdienstes einzuholen und Untersuchungen vorzunehmen.
Gebäudebegrünungen
Es wird empfohlen, Dach- und Wandbegrünungen vorzunehmen, vgl.
Artenliste.
Brauchwassernutzung
Das im Planungsgebiet auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser
sollte als Brauchwasser genutzt werden. Zur Sicherstellung der hygienischen
und sicherheitstechnischen Belange sind die Anlagen nach den einschlägigen
technischen Regeln (DIN 1988 etc.) auszuführen und zu betreiben.
Anforderungen für Bau und Betrieb der Anlagen sind in einem Erlass des
Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit
vom 4.2.1999 III 7-79e 02.37.11 (St.Anz. 10/1999 S.709) enthalten. Details
können mit dem Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Gesundheitsamt,
Sachgebiet Hygiene abgestimmt werden.
Versickerung von Niederschlagswasser
Eine Versickerung des Niederschlagswassers von den Gewerbegrundstücken
ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Der Bebauungsplan schafft kein
wasserrechtliches Benutzungsrecht. Eine Versickerung von
Niederschlagswasser ist in der Regel erst bei einem Grundwasserabstand von
mehr als 1 m zwischen Sohle der Versickerungsanlage und dem
höchstmöglichen Grundwasserstand erlaubnisfähig. Der Grundwasserstand ist
entsprechend zu prüfen, bei zu geringem Abstand ist keine Versickerung
zulässig.
Page 36
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 32
Planungsgruppe Thomas Egel
8 Plandaten
Die Fläche des Plangebietes Teilplan A besteht aus der
Bestandsfläche/Änderungsfläche:
• Sonderbaufläche Logistik ca. 0,1 ha
Gemarkung Erlensee: Flur 28, Flurstück 6/1 tw.
und
Erweiterungsfläche:
• Sonderbaufläche Logistik ca. 0,5 ha
Gemarkung Erlensee: Flur 28, Flurstück 4/2 tw.
Die Fläche des Plangebietes Teilplan B beträgt ca. 0,2 ha.
Gemarkung Erlensee: Flur 28, Flurstück 4/2 tw.
9 Eingriff und Ausgleich
Gemäß § 13 BNatschG sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare
erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
zu kompensieren.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 14 BNatschG
(Bundesnaturschutzgesetz, vom 01.03.2010) Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Im Sinne des § 15 Abs. (2) BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet,
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Der Bebauungsplan bereitet einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Im
Rahmen des vorliegenden Bauleitplanverfahrens hat die Kommune daher
gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB in der Abwägung unter anderem über Vermeidung
und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe zu entscheiden.
Obwohl in der Abwägung keine Verpflichtung zur Vollkompensation besteht,
hat sich der Zweckverband im Hinblick auf die zu erwartende Versiegelung, die
Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt sowie Pflanzen und Tierwelt und
Page 37
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 33
Planungsgruppe Thomas Egel
die übrigen Umweltauswirkungen für eine vollständige Kompensation
entschieden. Bei der Bewertung hat sie sich zur Orientierung, neben der
verbal-argumentative Methode, für die Anwendung der mathematischen
Hessischen Kompensationsverordnung, entschieden. Rein mathematische
Verfahren können die Eingriffsbewertung jedoch nur unzureichend darstellen.
Sie sind aufgrund ihrer Schematisierung nicht die am besten geeigneten
Methode, die Besonderheiten des jeweiligen Standorts zu berücksichtigen. Die
zusätzlich verbal-argumentative Bewertung gibt nach dem Verständnis des
Zweckverbandes den aktuellen Wissensstand wieder. Dem Zweckverband ist
bewusst, dass andere Bewertungsmethoden zu anderen Ergebnissen kommen
können. Angesichts der Zielsetzung des Zweckverbandes hätten andere
Vorgehensweisen aber nicht zu einem anderen Abwägungsergebnis geführt.
Trotz der Vermeidungs- und der Minimierungsmaßnahmen im Plangebiet des
Bebauungsplans verbleiben Defizite, die ausgeglichen werden müssen.
Weitere erforderliche Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des
Plangebietes (im Teilplan B dargestellt) geregelt.
Die vorgenannten Maßnahmen werden neben dem Arten- und Biotopschutz
auch dem Landschaftsbild und der extensiven Erholungsnutzung dienen.
9.1 Eingriffsbeschreibung
Das Plangebiet des Teilplan A hat eine Größe von 6.183 m²
Bestand
Es sind folgende Flächennutzungen / Biotoptypen vorhanden:
06.310 Wiese extensiv 2.764 m²
10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen 2.204 m²
10.530 Schotterflächen 1.215 m²
Planung
Innerhalb des Bebauungsplans, Teilplan A, ergeben sich folgende
Flächenaufteilungen:
6.183 m² Baugebiet (SO Logistik mit GRZ 0,8), davon:
überbaubare Flächen 4.946 m²
nicht überbaubare Fläche / Grünfläche 1.237 m²
Page 38
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 34
Planungsgruppe Thomas Egel
9.2 Eingriffsvermeidung und -minimierung
Maßnahmen zur Minimierung eines Eingriffs sind solche, die direkt auf dem
Plangebiet stattfinden. Unterstützt werden diese minimierenden Maßnahmen
durch eine vorlaufende, die Umwelt schonende Planung.
Der stattfindende Eingriff in Natur und Landschaft soll durch folgende
Maßnahmen verhindert bzw. vermindert werden:
Maßnahmen für den Boden- und Wasserhaushalt
• Altlastenuntersuchung.
• Prüfung auf Kampfmittel.
• Festsetzung der Rückhaltung von Niederschlagswasser der gewerblich
genutzten Grundstücke.
Maßnahmen für das Landschaftsbild
• Randliche Eingrünungen.
• Max. Höhenfestsetzung für die baulichen Anlagen auf 15m.
Maßnahmen für das Kleinklima
• Festsetzung eines Begrünungsanteils der gewerblich genutzten
Grundstücke.
Maßnahmen für Flora und Fauna
• Festsetzung von Rodungszeiten.
• Festsetzung zu Bauzeitenregelungen.
Der Beginn der Bauarbeiten muss rechtzeitig vor der Brutsaison bzw.
rechtzeitig vor der Rückkehr der Vögel aus ihren Winterquartieren erfolgen,
sodass bei deren Ankunft im Brutgebiet bereits Baustellenbetriebsamkeit
herrscht.
• Festsetzung zu Zauneidechsenumsiedlung.
Die vorkommenden Zauneidechsen sind vor Baubeginn einzufangen und an
die am Südrand des Fliegerhorstes (für den B-plan „Fliegerhorst 0.5“)
eingerichtete Fläche zu verbringen.
• Festsetzung einer Ökologischen Baubegleitung.
Eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) ist für die Durchführung und
Kontrolle der artenschutzrechtlichen Maßnahmen einzusetzen.
• Festsetzung zum Schutz und zur Förderung der Tierwelt.
Beleuchtungskörper sollten nur ein insektenfreundliches UV-Armes
Lichtspektrum ausstrahlen. Die technische Ausführung der Lichtquellen sollte
keine Abstrahlung nach oben haben.
An den Neubauten sollen Fledermauskästen angebracht werden.
Großflächige Glasfassaden sind zum Schutz für Vögel zu vermeiden.
Page 39
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 35
Planungsgruppe Thomas Egel
• Festsetzung eines Begrünungsanteils der gewerblich genutzten
Grundstücke.
9.3 Eingriffskomponenten im Einzelnen
Eingriff in den Bodenhaushalt
Zurzeit ist das gesamte Plangebiet bereits zu einem Teil von ca. 55 %
versiegelt. Die neu versiegelbaren Flächen (Gebäude, Stellplätze, Garagen,
Verkehrswege etc.) betragen insgesamt ca. 0,2 ha.
Eine landwirtschaftliche Funktion der Flächen liegt durch die bereits teilweisen
Versiegelungen und Bodenbelastungen durch Altlasten und Kampfmittel nicht
vor. Es ist davon auszugehen, dass nur geringe Flächenanteile noch den
natürlichen Gegebenheiten entsprechen.
Auf diesen Bereichen kommt es zur Beeinträchtigung des
Bodenwasserhaushaltes, Bodenlufthaushaltes, Bodenart und -typ sowie des
Bodenlebens. Dem gegenüber stehen die zu erwartenden Bodensanierungen
aufgrund bestehender Altlasten und der erforderlichen Kampfmittelräumung.
Der Eingriff wird in Anbetracht der der erheblichen Vorbelastung sehr gering
sein.
Eingriff in den Wasserhaushalt
Auf den versiegelten Flächen kann das anfallende Regenwasser nicht
ungehindert versickern und so zur Neubildung von Grundwasser beitragen.
Das Plangebiet ist bereits zu ca. 55 % versiegelt. Die Freiflächen sind oftmals
durch Altablagerungen und Kampfmittel belastet.
Die großflächigen Versiegelungen und Bodenbelastungen durch Altlasten und
Kampfmittel beeinträchtigen den Bodenwasserhaushalt zum Teil. Es ist davon
auszugehen, dass nur geringe Flächenanteile noch den natürlichen
Gegebenheiten entsprechen.
Der Eingriff wird in Anbetracht der erheblichen Vorbelastungen sehr gering
sein.
Eingriff in das Lokalklima
Die Veränderung des Lokalklimas ist qualitativ und quantitativ nicht exakt zu
definieren. Es ist davon auszugehen, dass sich Baukörper und versiegelte
Flächen generell rascher erwärmen und daher negativ auf das Kleinklima
auswirken.
Page 40
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 36
Planungsgruppe Thomas Egel
Das Plangebiet stellt durch seinen hohen Versiegelungsanteil aus klimatischer
Sicht bereits zum Teil ein Aufwärmgebiet dar. Die Eignung als
Kaltluftentstehungsgebiet liegt nur gering vor.
Mit einem merklichen Eingriff in das Lokalklima wird nicht merklich sein.
Eingriff in die Biotopstrukturen
Mit der Realisierung des Baugebietes erfolgt ein Eingriff in die vorhandenen
Biotopstrukturen.
Dieser wird im Bereich der Wiesenflächen zur Beseitigung dessen Habitat- und
Biotopfunktion führen. Es handelt sich hierbei um ca. 0,3 ha, die von zurzeit
extensiven Nutzungsstrukturen in weitgehend versiegelte Bereiche
umgewandelt werden.
Aufgrund der bereits teilversiegelten Fläche, wird der Eingriff nur gering sein.
Eingriff in das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung
Landschaftlich ist der Planungsraum bereits durch seine ehemalige militärische
Nutzung mit seinen Siedlungsstrukturen erheblich vorbelastet. Das gesamte
Gelände war nicht öffentlich zugänglich und wenig einsehbar. Im Süden und
Westen sowie weiter im Norden begrenzen Wälder die Sichtbeziehung.
Lediglich nach Osten zum Stadtteil Langendiebach besteht eine
Sichtbeziehung. Die Gebäudehöhen sollen auf max. 15 m begrenzt werden.
Sie sind damit im Wesentlichen nicht höher wie die bestehenden Gebäude.
Der Eingriff in das Landschaftsbild wird gering sein.
Eine Beeinträchtigung der Erholungsnutzung für die Tageserholung wird nicht
erfolgen, da bisher keine entsprechende Nutzung stattgefunden hatte.
9.4 Ausgleichsmaßnahmen
Maßnahmen für den Boden- und Wasserhaushalt
• Umfangreiche Altlastensanierungen
• Umfangreiche Kampfmittelräumung
• Festsetzung eines Begrünungsanteils der gewerblich genutzten
Grundstücke.
• Festsetzung der Rückhaltung von Niederschlagswasser der gewerblich
genutzten Grundstücke.
• Entsiegelung der Fläche des Teilplans A und B.
• Anpflanzung von Gehölzen auf der Fläche des Teilplans B.
Page 41
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 37
Planungsgruppe Thomas Egel
Maßnahmen für das Landschaftsbild
• Anpflanzung von Gehölzen auf der Fläche des Teilplans B.
Maßnahmen für das Kleinklima
• Festsetzung eines Begrünungsanteils der gewerblich genutzten
Grundstücke.
• Entsiegelung der Fläche des Teilplans A und B.
• Anpflanzung von Gehölzen auf der Fläche des Teilplans B.
Maßnahmen für Flora und Fauna
• Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind möglichst strukturreich als
Grünflächen anzulegen.
• Festsetzung von einheimischen Pflanzarten.
• Abfangen von Zauneidechsen und Verbringen in ein neues Habitat.
• Anpflanzung von Gehölzen auf der Fläche des Teilplans B.
Die geplanten Maßnahmen zum Artenschutz werden mit einer ökologischen
Baubegleitung durchgeführt.
Die Bilanzierung im Landschaftsplan zeigt, dass durch die Aufstellung des
Bebauungsplans Teilplan A ein Defizit von 63.648 Biotopwertpunkten
entsteht.
Ein Teil des Defizits soll durch Maßnahmen in einem Teilplan B mit 58.472
Biotopwertpunkten ausgeglichen werden.
Verbleibende defizitäre Punkte sollen aus dem Ökokonto der Stadt Erlensee
angekauft werden.
Im Ökokonto der Stadt Erlensee werden unter der Buchungsnummer 18 dem
vorliegenden B-Plan „Fliegerhorst 0.1, 2.B.A., 1. Änderung“ insgesamt 58.472
Biotopwertpunkte zugeordnet.
Dies betrifft folgende Maßnahmen und Flächen:
Es handelt sich bei den Flächen um Eichenwald, der durch Nutzungsverzicht
eine Strukturverbesserung mit dem Ziel eines Urwaldcharakters erfährt. Für
diese Maßnahme wurden im Ökokonto 8 Punkte/m² Aufwertung genehmigt.
Gemarkung Langendiebach, Flur 26, Flurstück 8/24 tw. 7.309 m²
Aufwertung: laut Ökokonto um + 8 Punkte/m² 58.472
Punkte
Damit ist eine Vollkompensation gegeben.
Page 42
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 38
Planungsgruppe Thomas Egel
10 Ver- und Entsorgung des Plangebietes
10.1 Wasserwirtschaftliche Belange
(Gemäß Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen
in der Bauleitplanung vom Juli 2014).
10.1.1 Überschwemmungsgebiet
Das Plangebiet befindet sich weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in
einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet.
10.1.2 Wasserversorgung / Grundwasserschutz
Wasserversorgung mit Trink – und Brauchwasser:
Die Wasserversorgung erfolgt über das Versorgungsnetz der Stadt Erlensee,
deren Betreiber die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH ist. Es werden monatlich ca.
180 m³ benötigt.
Die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH stellt gemäß Wasserversorgungsplanung
für das Gesamtgebiet des ehem. Fliegerhorstgeländes und somit auch den
Planbereich ausreichend Wasser zur Verfügung.
Grundschutz gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405:
Die Löschwasserversorgung für das Plangebiet erfolgt im Umfang 192 m³/h (96
m³/h öffentlich) aus dem öffentlichen Löschwasserversorgungssystem.
Netzeigentümer ist der Zweckverband. Der erforderliche Speicherraum für eine
Löschzeit von > 2h ist vorhanden.
Für das Plangebiet ist bei Gebäuden mit Brandabschnitten bis zu 2.500 m² eine
Löschwassermenge von 96 m³/h und bei Gebäuden mit Brandabschnittflächen
größer als 4.000 m² von 192 m³/h (über einen Zeitraum von 2 h: 384 m³)
notwendig. Aus zwei örtlichen Löschwasserspeichern wird die erforderliche
Menge von 400m³ (2x200m³) im Brandfall abgedeckt.
Deckungsnachweis
Die Wasserversorgung des Zweckverbandsgebietes erfolgt durch die
Kreiswerke Main-Kinzig GmbH in Gelnhausen.
Das geplante Baugebiet kann mit der erforderlichen Trinkwassermenge und
Löschwassermenge versorgt werden.
Technische Anlagen
Die geplanten Erweiterungsflächen schließen unmittelbar an die umliegenden
angrenzenden in der Straßentrasse verlegten Leitungen an.
Die nachgeordnete Tiefbauplanung prüft, ob vorhandene Wasserleitungen
verwendet werden können. Die im DVGW-Merkblatt W 403 geforderten
Versorgungsdrücke werden gewährleistet.
Page 43
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 39
Planungsgruppe Thomas Egel
Lage des Vorhabens im Wasserschutzgebiet / Heilquellenschutzgebiet
Trinkwasserschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Heilquellenschutzgebiete
Das Plangebiet liegt in keinem Heilquellenschutzgebiet.
Verminderung der Grundwasserneubildung
Das im Plangebiet auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser
soll durch geeignete Rückhalteeinrichtungen zurückgehalten werden. Es darf
nur verzögert dem Vorfluter zugeleitet werden.
Es ist nur das Dachflächenwasser und Niederschlagswasser von unbelasteten
Park- und Zufahrtsflächen zur Versickerung zu bringen, es darf sich nicht
nachteilig auf das Grundwasser und die im Boden vorliegenden
Schadstoffe/Altlasten auswirken.
Eine Versickerung des Niederschlagswassers von den Gewerbegrundstücken
ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Der Bebauungsplan schafft kein
wasserrechtliches Benutzungsrecht. Eine Versickerung von
Niederschlagswasser ist in der Regel erst bei einem Grundwasserabstand von
mehr als 1 m zwischen Sohle der Versickerungsanlage und dem
höchstmöglichen Grundwasserstand erlaubnisfähig. Der Grundwasserstand ist
entsprechend zu prüfen, bei zu geringem Abstand ist keine Versickerung
zulässig.
Vermeidung von Vernässungs- und Setzrissschäden
Es wird grundsätzlich empfohlen, objektbezogene Baugrunduntersuchungen
und Gründungsberatung durchzuführen sowie den höchsten
Grundwasserstand prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist
maßgebend für die Ausführung und Sicherung an der baulichen Anlage.
Insbesondere ist bei objektbezogenen Baugrunduntersuchungen mit
Feststellung der höchsten Grundwasserstände über die Notwendigkeit von
wasserundurchlässigen Kellerkonstruktionen (weiße Wanne) und
wasserdichten Kellerfensterlichtschächten zu entscheiden. Dieser
Entscheidung kommt besondere Bedeutung in Bezug auf die dauerhafte
Funktionstüchtigkeit der baulichen Anlage zu.
Page 44
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 40
Planungsgruppe Thomas Egel
Lage im Einflussbereich eines Grundwasserbewirtschaftungsplans
Das Plangebiet liegt nicht im Einflussbereich eines
Grundwasserbewirtschaftungsplans.
Bemessungsgrundwasserstände
Es wird grundsätzlich empfohlen, objektbezogene Baugrunduntersuchungen
und Gründungsberatung durchzuführen sowie den höchsten
Grundwasserstand prüfen zu lassen.
Barrierewirkung von Bauwerken im Grundwasser
Es ist nicht mit einer Barrierewirkung von Bauwerken zu rechnen.
Einbringen von Stoffen in das Grundwasser
Es werden keine Festsetzungen getroffen, dass wassergefährdende Stoffe
eingebracht werden.
10.1.3 Oberflächengewässer / Gewässerrandstreifen
Oberflächengewässer / Gewässerrandstreifen
Es sind keine Oberflächengewässer oder Entwässerungsgräben vorhanden.
Darstellung oberirdischer Gewässer u. Entwässerungsgräben
s. o.
Sicherung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen
s.o.
Einhaltung der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer
Es sind keine Oberflächengewässer mit Bewirtschaftungszielen im oder am
Rande des Plangebietes vorhanden.
10.1.4 Abwasserbeseitigung
Gesicherte Erschließung
Die Abwasserbeseitigung ist durch einen Anschluss an die Kläranlage Erlensee
gesichert.
Anforderung an die Abwasserbeseitigung
Kanalisation und Kläranlage können die Abwasserbeseitigung und
Abwasserreinigung sicherstellen.
Page 45
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 41
Planungsgruppe Thomas Egel
Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen
Kläranlage
Die Kläranlage ist in 2005 für die Aufnahme der Abwässer aus Neuberg durch
einen genehmigungsfähigen Entwurf überplant worden.
Ausbaugröße: 27.700 EW
Mittlere Anschlussgröße: 22.140 EW
Reinigungsziel Abwasserreinigung mit anaerober
Schlammbehandlung
Bei der Wahl der Ausbaugröße wurde von einem Zuwachs im Einzugsgebiet
Neuberg von 10% bei der mittleren Anschlussgröße ausgegangen: 560 E. Für
die ehemalige Gemeinde Erlensee wurde von einem Zuwachs von 20% bei der
mittleren Anschlussgröße ausgegangen: 2.590 E, allerdings waren darin
bereits 980 E für den Gewerbepark Erlensee enthalten. In Abhängigkeit von
den tatsächlich entstehenden Einwohnerwerten im Baugebiet kann die
verbleibende Kapazität genutzt werden. Sollten die Einwohnerbelastungen zu
hoch sein, muss der Ausbau der Biologie geprüft werden. Ausreichende
Platzverhältnisse hierfür sind vorhanden.
Die Kläranlage hält ihre Ablaufwerte momentan problemlos ein.
Die Zunahme der hydraulischen Belastung der Kläranlage Erlensee durch das
Baugebiet ist möglich, da die Kläranlage in der Vergangenheit mit über 200 l/s
belastet wurde.
Abwasser-Kanalisation
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem, wie dies auch
bereits in seiner früheren Nutzung der Fall war.
Für das Plangebiet sind Schmutz – und Regenwasserkanalisation bereits in
den umliegenden Verkehrsflächen vorhanden.
Reduzieren der Abwassermenge
Siehe Versickerung.
Versickerung des Niederschlagswassers
Sofern die hydrogeologischen Voraussetzungen gegeben sind, ist gemäß
Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich nur unbelastetes Regenwasser zu
versickern.
In Anbetracht der festgesetzten Rückhaltung von Oberflächenwasser ist ein
hoher Rückhalteanteil des Regenwassers zu erwarten.
Page 46
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 42
Planungsgruppe Thomas Egel
Eine Versickerung ist nur auf unbelasteten Flächen, altlastenfreien Flächen
zulässig.
Entwässerung im Trennsystem
Die Entwässerung erfolgt im Plangebiet im Trennsystem, d. h. die
Regenwasserableitung erfolgt über Sammler zum Regenrückhaltebecken Süd-
West sowie neu zu schaffenden Versickerungsanlagen. Die
Schmutzwasserableitung wird über Sammler zum Pumpwerk geleitet und zur
Kläranlage abgeführt.
10.1.5 Abflussregelung
Besonderheiten bei Gewerbe- und Industriegebieten
Für den Kanalanschluss aus Gewerbe- und Industrieflächen gelten die
Einleitungsbedingungen gemäß der Entwässerungssatzung des
Zweckverbandes.
10.1.6 Altlastenverdächtige Flächen/Altlasten
Im Bereich des Plangebietes ergeben sich Erkenntnisse, die einen
Altlastenverdacht begründen. Auf Ziffer 6.4 der Begründung und die im
Bebauungsplan eingeschriebenen Festsetzungen und Hinweise wird
verwiesen.
10.2 Stromversorgung
Die Stromversorgung des Plangebietes ist durch einen Anschluss an das
vorhandene Stromnetz zu sichern.
Stromversorgungsnetzbetreiber im Planbereich ist EnergieNetz Mitte GmbH.
10.3 Gasversorgung
Die Gasversorgung kann durch Main-Kinzig-Netzdienste GmbH gewährleistet
werden.
11 Baugrunduntersuchung
Im Planungsgebiet kann mit unterschiedlichen Grundwasserständen gerechnet
werden. Es wird deshalb empfohlen, objektbezogene
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatungen durchzuführen sowie den
höchsten Grundwasserstand prüfen zu lassen. Das Ergebnis der
Untersuchungen ist maßgebend für die Ausführung und Sicherheit an der
baulichen Anlage.
Page 47
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 43
Planungsgruppe Thomas Egel
12 Bodenordnung
Die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
befinden sich im Privateigentum. Bodenordnerische Maßnahmen,
insbesondere ein förmliches Umlegungsverfahren ist nicht mehr erforderlich.
13 Umweltbericht
Gemäß § 2a BauGB sind in einem Umweltbericht nach der Anlage des
Gesetzbuches die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und
bewerteten Belange darzulegen.
In Ergänzung zur Planbegründung und zum Fachgutachten Landschaftsplan
werden in den nachfolgenden Ausführungen die Umweltmedien hinsichtlich
ihrer potenziellen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben bewertet.
Bewertungsgrundlage sind die bisher im Rahmen der Bauleitplanung erstellten
Sondergutachten (siehe Anhang zur Begründung, Landschaftsplan und
Anlagen) sowie eigene Erhebungen.
Gemäß § 2a BauGB (Umweltbericht) sind in dem Umweltbericht nach der
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) des Gesetzbuches die
aufgrund der Umweltprüfung nach ermittelten und bewerteten Belangen
darzulegen.
13.1 Einleitung
Der Umweltbericht erstreckt sich über den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes sowie über die unmittelbar angrenzenden Flächen,
insbesondere bezüglich Klima, Landschaftsbild und Erholungsnutzung.
13.2 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des
Bauleitplans
Im RegFNP ist der ca. 0,1 ha große Bestandsbereich/Änderungsbereich als
„Sonderbaufläche-Logiostik“ und die ca. 0,5 ha große Erweiterungsfläche
zurzeit noch als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ dargestellt.
Die Stadt Erlensee ist Unterzentrum. Die Funktion der Unterzentren als
Standorte für Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung soll gesichert
werden. Das volle Spektrum der Einrichtungen des täglichen Bedarfs soll hier
Page 48
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 44
Planungsgruppe Thomas Egel
angeboten werden. Die Funktion der Unterzentren für Wohnen und Arbeiten ist
für ihren Nahbereich zu sichern und auszubauen.
Alle in den letzten Jahren ausgewiesenen Gewerbegebiete in Erlensee sind
sehr schnell besiedelt worden. Das Plangebiet wurde bisher noch nicht
vermarket. Der planerische Rahmen des Gebiets soll optimiert werden.
Zurzeit besteht eine hohe Nachfrage nach weiterem Logistik-Bauland. Dieser
Nachfrage soll hiermit Rechnung getragen werden.
13.2.1 Festsetzungen des Plans
Im Plangebiet soll nach wie vor ein Sonstiges Sondergebiet Logistik gemäß §
11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden.
Es wird auf die Begründung, Ziffer 7.3 zum Bebauungsplan verwiesen.
13.2.2 Angaben zum Standort
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises, ca. 5
km von den Oberzentren Hanau/Main und 30 km von Frankfurt entfernt und am
östlichen Rand des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main.
Der ehemalige Fliegerhorst liegt zwischen den Ortslagen der Städte Erlensee
und Bruchköbel und im Wesentlichen in der Gemarkung der Stadt Erlensee, ST
Langendiebach. Nur die südwestliche Plangebietsecke des 1. Bauabschnitts
liegt in der Gemarkung der Stadt Bruchköbel, ST Bruchköbel.
Das Plangebiet befindet sich am Nordrand des ehemaligen besiedelten
Fliegerhorstgeländes. Es ist bindet direkt an eine bestehende Logistikfläche an.
13.2.3 Art und Umfang des Vorhabens
Es wird eine ca. 0,1 ha große Fläche zum Teil in seinen Festsetzungen
planungs- und bauordnungsrechtlich geändert und eine ca. 0,5 ha große
Fläche hinzugefügt.
13.2.4 Bedarf an Grund und Boden
Die Gesamtfläche des Plangebietes A beträgt ca. 0,6 ha.
Diese teilt sich wie folgt auf ca.:
• Sondergebiet-Logistikflächen-Bestandsüberplanung ca. 0,1 ha
• Sondergebiet-Logistikflächen-Neuplanung ca. 0,5 ha
Page 49
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 45
Planungsgruppe Thomas Egel
Kompensationsplanung
Die Gesamtfläche des Plangebietes B beträgt ca. 0,2 ha.
Diese teilt sich wie folgt auf ca.:
• Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich ca. 0,2 ha
• Im Ökokonto der Stadt Erlensee werden 58.472 Biotopwertpunkte
zugeordnet. Dies betrifft folgende Maßnahmen und Flächen: Es handelt
sich bei den Flächen um Eichenwald, der durch Nutzungsverzicht eine
Strukturverbesserung mit dem Ziel eines Urwaldcharakters erfährt. Für
diese Maßnahme wurden im Ökokonto 8 Punkte/m² Aufwertung genehmigt.
Gemarkung Langendiebach, Flur 26, Flurstück 8/24 tw., 7.309 m².
Aufwertung: laut Ökokonto um + 8 Punkte/m².
Damit ist eine Vollkompensation gegeben.
13.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes
(Nr. 1 b der Anlage 1 zum BauGB)
Maßstab für die Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen sind
diejenigen Vorschriften des BauGB, die die Berücksichtigung der
umweltschützenden Belange in der planerischen Abwägung zum Gegenstand
haben. Des Weiteren liegen die in den Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, soweit sie für den Bauleitplan von
Bedeutung sind, den Bewertungen der ermittelten Umweltauswirkungen zu
Grunde.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die
Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Als Belange werden die
Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft,
Landschaftsbild) benannt.
Die Grundsätze und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege werden im
§ 2 Abs. 1 BNatSchG festgelegt. Darin werden die Belange der Schutzgüter
(Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild)
benannt.
§ 1 Abs. 5 BNatSchG (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege)
fordert zudem: „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume
sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme
bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im
beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
Page 50
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 46
Planungsgruppe Thomas Egel
vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im
Außenbereich“.
Der Schutz des Bodens ist über das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG),
der des Wassers über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das
Landeswassergesetz geregelt.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt für die auf das Plangebiet
einwirkenden Immissionen.
13.4 Vorgaben der Fachpläne und deren Berücksichtigung
Im RegFNP ist der ca. 0,1 ha große Bestandsbereich/Änderungsbereich als
„Sonderbaufläche-Logiostik“ und die ca. 0,5 ha große Erweiterungsfläche
zurzeit noch als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ dargestellt.
Es sind Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsraum des Fliegerhorstes
(römische Straßenachsen) bekannt. Die römische Straßenachse quert das
Plangebiet im Nordosten. Vor Baubeginn werden in Abstimmung mit der
Denkmalbehörde auf Bedarf in diesem Bereich archäologische
Voruntersuchungen vorgenommen.
Das gesamte ehemals besiedelte Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes
steht in seiner „Dreiecksform“ (beige Flächendarstellung) unter Denkmalschutz
(„Ensembleschutz“). Das Plangebiet selbst jedoch ist in der dazugehörigen
Karte nicht dargestellt.
13.5 Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP) 2010
Im RegFNP ist der ca. 0,1 ha große Bestandsbereich/Änderungsbereich als
„Sonderbaufläche-Logiostik“ und die ca. 0,5 ha große Erweiterungsfläche
zurzeit noch als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ dargestellt.
Durch aktuelle Vorgaben des Denkmalschutzes („Ensemblemschutz“ als
Dreiecksform und eine Vielzahl an Einzelgebäude, insbesondere im inneren
„Siedlungsdreieck“) wird eine planerische Anpassung erforderlich.
Die optimierte wirtschaftliche Verwertung des Geländes kann nur durch eine
Anpassung der RegFNP-Darstellungen erfolgen. Aufgrund der geringen
Page 51
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 47
Planungsgruppe Thomas Egel
Flächengröße der Erweiterungsfläche unter 0,5 ha soll dies erst später in der
Fortschreibung des RegFNPs erfolgen.
Es sollten dann folgende Änderungen für die Planfläche des Bebauungsplans
„1. Änderung und Erweiterung Fliegerhorst 0.1. 2. BA“ vorgesehen werden:
Umwandlung von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ zugunsten einer „Sonderbaufläche mit gewerblichem
Charakter - Logistik/geplant“.
13.6 Schutzgebiete
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope (§
30 BNatSchG), Natura 2000 Schutzgebiete, FFH-Gebiete und
Vogelschutzgebiete vorhanden.
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem ausgewiesenen
Trinkwasserschutzgebiet.
13.7 Denkmalschutz
Es sind Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsraum des Fliegerhorstes
(römische Straßenachsen) bekannt. Die Straßenachse quert das Plangebiet im
Nordosten. Vor Baubeginn werden archäologische Voruntersuchungen
vorgenommen.
Das ehemalige Gelände des Fliegerhorstes steht in seiner „Dreiecksform“ unter
„Ensembleschutz“. Weiterhin stehen die in der folgenden Karte rotbraun
dargestellten Gebäude unter Denkmalschutz. Baumaßnahmen die diese
Flächen oder Maßnahmen betreffen sind mit dem Landesamt für
Denkmalschutz abzustimmen.
Das Planungsgebiet der „1. Änderung und Erweiterung“ liegt nicht
innerhalb der Gesamtanlage „Fliegerhorst Langendiebach“ nach § 2 Abs.
2 Hessisches Denkmalschutzgesetz und umfasst Teile der Sachgesamtheit
„Bauliche Anlagen des Fliegerhorstes Langendiebach“ nach § 2 Abs. 1
HDScG. Vor baulichen Eingriffen und Umgestaltungen am und in der
Umgebung der Kulturdenkmäler sowie in der Gesamtanlage ist eine
Page 52
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 48
Planungsgruppe Thomas Egel
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, unter vorheriger
Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (§ 16 und § 18 HDSchG).
In der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz vom 25.04.2014
zum Urplan wurde gefordert, dass ein Sichtdreieck nach Norden offenbleibt,
damit der Tower gut sichtbar ist. Dieser Forderung wurde entsprochen, in dem
die Baugrenze vom Tower nach Norden geöffnet und nach Westen
zurückgesetzt wurde. Das derzeitige Plangebiet berührt diese Sichtachse nicht.
13.8 Berücksichtigung der Ziele und der Umweltbelange bei der
Aufstellung des Bauleitplans
Bezüglich der Belange des Menschen werden im Wesentlichen durch die
Standortauswahl Rechnung getragen. Zudem erfolgen Festsetzungen zum
Lärmschutz.
Den grundsätzlichen Umweltschutzzielen wird dadurch Rechnung getragen,
dass zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme eine hohe Verdichtung auf
Konversionsflächen festgesetzt wird.
Den Belangen des Wasserschutzes wird durch die Beachtung der
Altlastenproblematik Rechnung getragen.
Kleinklimatisch werden sich keine merklichen Auswirkungen für benachbarte
Wohngebiete ergeben.
Die Belange der Pflanzen- und Tierwelt werden durch die Bereitstellung von
externen Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen berücksichtigt.
Das Landschaftsbild in einem gewerblichen Umfeld wird kaum einer
Veränderung erfahren.
Die Möglichkeit der Tageserholung, bzw. die fehlende Möglichkeit, wird sich
gegenüber der ursprünglichen Situation nicht verändern.
Sollten Belange des Denkmalschutzes weiterhin betroffen werden, werden sie
in Abstimmung mit den Denkmalbehörden Rechnung getragen.
13.9 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
13.9.1 Bestandsdarstellung mit Darstellung der erheblich beeinflussten
Umweltmerkmale
13.9.1.1 Tiere
Für das Plangebiet erfolgte 2019 eine zoologische Aufnahme mit
artenschutzrechtlicher Prüfung (vgl. LP).
Page 53
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 49
Planungsgruppe Thomas Egel
Durch die festgesetzten Maßnahmen kann eine nachhaltige Beeinträchtigung
von geschützten Arten vermeiden werden.
13.9.1.2 Pflanzen
Es sind folgende Flächennutzungen / Biotoptypen vorhanden:
- Wiese extensiv zwischen den Betonplatten der Erweiterungsfläche.
- Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen mit Betonplatten des
Hubschrauberstandplatzes auf der Erweiterungsfläche.
- Schotterflächen auf der Bestandsfläche bzw. dem Änderungsbereich.
13.9.1.3 Fläche
Die ca. 0,6 ha große Fläche stellt sich als geschotterte und teilversiegelte
Fläche dar. Zwischen den Betonplatten der Erweiterungsfläche erfolgt eine
Wiesenmahd.
13.9.1.4 Boden
Durch Jahrzehnte militärischer Ausnutzung dieser Flächen wurde der Boden in
seiner eigentlichen Struktur wesentlich verändert, vermischt und versiegelt.
Natürlich anstehender Boden ist nur noch in geringem Umfang zu finden. Dies
gilt nach neuesten Erkenntnissen, durch bereits durchgeführte Abbrucharbeiten
und Altlastenerkundungen, auch für die Grünflächen des Plangebietes.
Zum Teil erhebliche Bodenbelastungen und Verunreinigungen liegen
entsprechend der ehemaligen militärischen Nutzung vor.
13.9.1.5 Wasser
Das Plangebiet liegt im Bereich mit mittlerer bis geringer
Wasserdurchlässigkeit, ohne eine wesentliche Stockwerkstrennung und ohne
Vorkommen von höher mineralisierten Grundwässern bzw. CO2-
Aufstiegszonen bei gleichzeitiger Lage außerhalb von Wasser- und
Heilquellenschutzgebieten.
Die Grundwasserergiebigkeit (Übersichtskarte, Hess. Landesamt für
Bodenforschung, Wiesbaden 1991) der Porengrundwasserleiter beträgt im
Planbereich 2-5 l/s. Es liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit vor
(Quelle: LP des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main).
Von der Grundwasserbeschaffenheit (Übersichtskarte, Hess. Landesamt für
Bodenforschung, Wiesbaden 1991) her ist das Grundwasser mit einer
Gesamthärte von >18° d. H. hart.
Page 54
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 50
Planungsgruppe Thomas Egel
Langendiebach liegt im Gebiet mit örtlich erhöhtem, störendem Eisen- und
Mangangehalt des Grundwassers (>0,2 mg/l Fe und >0,05 mg/l Mn).
Das Grundwasser ist zum Teil durch Altlasten belastet, vgl. Kapitel Altlasten.
Oberflächenwasser
Es befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer im Plangebiet.
Hochwasserraum
Das Plangebiet liegt nicht in einem Hochwasserraum.
13.9.1.6 Luft
Das Schutzgut Luft ist zurzeit nicht durch örtliche Nutzungen über die
großräumig vorliegende Vorbelastung hinaus beeinträchtigt.
13.9.1.7 Klima
Der Planungsraum ist großklimatisch dem Bereich des warm gemäßigten
Regenklimas (Klimaklassifikation von Köppen) zuzuordnen.
Die Hauptwindrichtung ist West-Südwest. Die mittlere Windgeschwindigkeit,
gemessen 10 m über der Oberfläche, beträgt 2,0 – 2,2 m/s.
Die mittlere Niederschlagshöhe liegt bei 601-700 mm/Jahr. Das
Niederschlagsmaximum ist in den Sommermonaten zu verzeichnen (Quelle:
Umweltatlas Hessen).
Die mittlere jährliche Lufttemperatur liegt bei 9,1 C. In den Sommermonaten
liegen die Temperaturen bei 14-15°C (Durchschnitt), in den milden Winter bei
3,5 C.
Kaltluftabfluss
Kaltluftströme entstehen vorwiegend durch den Energieverlust infolge
langwelliger Ausstrahlung an der Erdoberfläche bei gleichzeitig fehlender oder
nur geringer Einstrahlung. Dies geschieht meist in den Nachtstunden. Die
günstigen Vegetationsformen für die Entstehung der Kaltluft sind Grünland,
niedrige Vegetation und Brachen.
Aus kleinklimatischer Sicht gesehen trägt so das Plangebiet durch den hohen
Versiegelungsgrad nur auf den Wiesenflächen zur Kaltluftentstehung bei.
Aufgrund der Topographie (leichtes Gefälle Richtung Süden/Südwesten) ist
jedoch nicht mit Kaltluftströmen in Richtung Ortslage Langendiebach zu
rechnen. Die Grünflächen sind zudem sehr kleinflächig.
Page 55
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 51
Planungsgruppe Thomas Egel
13.9.1.8 Wirkungsgefüge
Es sind vor allem Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden und Wasser sowie
Boden und Pflanzen/Tiere gegeben.
Die Versiegelung von Boden führt zur Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate.
Der Entzug von Boden mit seiner Vegetation führt zu Verlust von Lebensraum
für die darauf angepassten Tierarten.
Es besteht auch ein Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden und Klima. Ein
hoher bebauter und versiegelter Flächenanteil führt zu einer Aufwärmung des
Gebietes.
Um unzulässige Auswirkungen auf den Menschen vorzubeugen werden
flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt.
13.9.1.9 Landschaft
Die Charakteristik des Landschaftsbilds des zugeordneten Naturraums ist im
Planbereich erkennbar. Die Niederungen der östlichen Untermainebene
bedeckt mit Waldflächen ist im Planbereich vorhanden. Wegen der Tieflage
und des günstigen Klimas entsprechend entwickelte Ackerflächen umranden
den Planungsbereich im Norden.
Das natürliche Landschaftsbild wurde durch das Eindringen der ehemaligen
Militärflächen in die Waldlandschaft und Überbauung der Ackerflächen gestört.
Im Auge des Betrachters der letzten zwei Generationen besteht keine
Identifikation mit dem tatsächlichen Anblick des Planungsbereichs in Bezug auf
das Landschaftsbild.
13.9.1.10 Biologische Vielfalt
Definition gemäß Wikipedia: Biodiversität oder biologische Vielfalt bezeichnet
gemäß der UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity,
CBD) „die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter
unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die
ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören“. Damit umfasst sie die Vielfalt
innerhalb sowie zwischen Arten, darüber hinaus die Vielfalt der Ökosysteme
selbst. Nach dieser Definition besteht die Biodiversität auch aus der
genetischen Vielfalt.
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt gelten als wichtige
Grundlagen für das menschliche Wohlergehen. Als weitaus größte Gefahr für
die biologische Vielfalt auf der Erde wird die Zerstörung und Zerstückelung von
Lebensräumen gesehen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Maß biologische
Page 56
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 52
Planungsgruppe Thomas Egel
Variabilität erhalten und wie Biodiversität parametrisiert werden könnte, besteht
aufgrund von konkurrierenden Biodiversitätsauffassungen und -zielen keine
Einigkeit.
Gem. Bundesamt für Naturschutz ist der alarmierende Rückgang der
biologischen Vielfalt weltweit zu beobachten. Durch den Verlust an
Lebensräumen, Arten und Genen verarmt die Natur. Die Lebensgrundlage der
Menschheit ist bedroht. Die Völkergemeinschaft hat erkannt, dass das Problem
sehr komplex ist und nicht durch isolierte Naturschutzaktivitäten gelöst werden
kann, sondern weltweite Zusammenarbeit erfordert. Deshalb wurde die
Biodiversitätskonvention oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt
und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Die CBD ist
ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das
Übereinkommen von 193 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert
worden (Stand: August 2012). Die Mitgliedsstaaten haben sich das Ziel
gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu erhalten und
deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen
heute und auch in Zukunft davon leben können.
Durch die Wiedernutzbarmachung einer Konversionsfläche wird sich die
biologische Vielfalt bundes-, europa- oder weltweit nicht erheblich reduzieren.
Ein bundesweiter „Hotspot“ ist nicht betroffen. Örtlich werden jedoch
geschützte Arten verdrängt, vgl. Kapitel „Tierwelt“.
13.9.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb
der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird.
Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender
heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das
Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie
79/409/EWG) ausgewiesenen Gebiete integriert.
Ist in einem Natura 2000-Gebiet oder in dessen Nähe ein Vorhaben wie z. B.
die Errichtung eines Bauwerks geplant, ist dieses grundsätzlich möglich, wenn
davon keine negativen Auswirkungen auf die für das Gebiet jeweils
festgelegten Erhaltungsziele für die dort geschützten Arten und Lebensräume
ausgehen.
Page 57
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 53
Planungsgruppe Thomas Egel
Für Pläne und Projekte, die auf ein Natura 2000-Gebiet einwirken könnten,
besteht deshalb kein kategorisches Verbot, sondern zunächst eine
differenzierte Prüfpflicht. Dabei wird mittels einer Vorprüfung untersucht, ob das
Vorhaben überhaupt geschützte Arten und Lebensraumtypen erheblich
beeinträchtigen kann. Ist das nicht auszuschließen, müssen in einer weiteren
FFH-Verträglichkeitsprüfung die möglichen Auswirkungen detailliert untersucht
werden. Wenn dann trotz möglicher Schadensbegrenzungsmaßnahmen
erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets zu
erwarten sind, ist das Vorhaben zunächst einmal grundsätzlich unzulässig.
Durch eine weitere Ausnahmeprüfung kann jedoch abgeprüft werden, ob die
Durchführung unter bestimmten Voraussetzungen evtl. doch gestattet werden
kann. Dazu darf es zu dem geplanten Vorhaben keine geeigneten Alternativen
geben und es müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen
Interesses vorliegen, die höherwertig einzustufen sind, als der Schutzanspruch
des Gebiets.
Um aber den Wert des Natura 2000-Netzes durch das Vorhaben nicht zu
vermindern, müssen entstehende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass das
Schutzgebietsnetz insgesamt ohne Funktionsverluste erhalten bleibt.
Besondere Regelungen gelten darüber hinaus für Gebiete mit prioritären Arten
oder Lebensraumtypen, die EU-weit einen besonderen Schutz genießen.
Werden diese durch ein Vorhaben in Mitleidenschaft gezogen, muss zunächst
eine Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt werden. Werden
keine solchen prioritären Arten oder Lebensraumtypen berührt, reicht es aus,
die Kommission über das Projekt, dessen Auswirkungen und die
Ausgleichsmaßnahmen zu unterrichten.
Die nächsten FFH-Gebiete befinden sich
- im Südosten Nr. 5820-302 „Weideswiesen-Oberwald bei Erlensee“
(getrennt durch die Ortslage von Rückingen) in einem Abstand von ca.
2,0 km,
- im Süden Nr. 5819-308 „Erlensee bei Erlensee und Bulau bei Hanau“
(getrennt von Waldflächen und der der L 3193) in einem Abstand von ca.
1,2 km
- im Westen Nr. 5819-304 „Bruchköbel“ (getrennt von großen
Waldflächen) in einem Abstand von ca. 1,5 km
Page 58
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 54
Planungsgruppe Thomas Egel
Aufgrund des Bestandes der Konversionsfläche, der Entfernungen und der
trennenden Strukturen ist mit keinen Auswirkungen auf die FFH-Gebiete durch
die Umplanung der gewerblichen Entwicklung zu rechnen.
13.9.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies
unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Abteilung
Archäologische Denkmalpflege - oder der Unteren Denkmalschutzbehörde
anzuzeigen.
Es bestehen Hinweise auf Bodendenkmäler im Planungsraum (1 römische
Straßenachsen). Vor Baubeginn werden ggfls. archäologische
Voruntersuchungen vorgenommen.
Das bestehende südlich angrenzende Siedlungsdreieck steht unter
„Ensembleschutz“. Zudem stehen nach der vorläufigen Denkmalschutzliste
eine Vielzahl an Gebäuden innerhalb des Siedlungsdreiecks als
Einzelgebäude.
13.9.4 Vermeidung von Emissionen
Durch die Standortwahl bzw. der Nutzung von Konversionsflächen sowie der
Festsetzung von Flächenbezogenen Schalleistungspegeln werden erhebliche
Emissionen auf angrenzende Wohngebiete vermieden.
Die Wohngebiete „Markwaldsiedlung“ und „Sandwiese“ liegen mind. 1,2 km in
südöstlicher Richtung, abgedeckt durch bestehende gewerbliche Bauten,
entfernt.
Die Wohngebiete der Ortslage von Langendiebach liegen mind. 0,8 km
(Rosenstraße) in nordöstlicher Richtung sowie weitere Wohngebiete von
Rückingen in östlicher Richtung mind. 1,0 km (Waldstraße), abgedeckt durch
bestehende gewerbliche Bauten, entfernt.
Die Wohngebiete von Bruchköbel liegen mind. 1,9 km in nordwestlicher
Richtung entfernt.
Die Wohngebiete von Hanau liegen mind. 3,0 km in südwestlicher Richtung,
über die BAB 66, entfernt.
Die Freizeitflächen des Bärensees und Birkensees liegt südwestlich in einer
Entfernung von mind. 1,4 km.
Page 59
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 55
Planungsgruppe Thomas Egel
13.9.5 Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die im Bereich des Plangebietes anfallenden Abfälle und Abwässer sind gemäß
den abfallrechtlichen, wasserrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften ordnungsgemäß zu behandeln und zu entsorgen. Damit sind keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.9.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
Nutzung von Energie
Für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame Nutzung von
Energie bestehen grundsätzliche gesetzliche Vorschriften. Weitere
Maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplans nicht für erforderlich
angesehen, da anderweitige und regelmäßig fortgeschriebene
energietechnische Gesetze und Verordnungen dies optimaler berücksichtigen
können.
13.9.7 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
Für den Planbereich liegen nach den vorliegenden Informationen nur
Planungen des RegFNPs vor.
13.9.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die
durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der
Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden
Durch die Standortwahl und die Beachtung aller baurechtlichen Vorschriften
kann gewährleistet werden, dass keine Immissionsgrenzwerte überschritten
werden.
13.9.9 Wechselwirkungen
Es erfolgen folgende Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des
Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7, a-d BauGB.
Es sind vor allem geringfügige Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden,
Wasser, Pflanzen und Tiere gegeben.
Im vorliegenden Fall werden die Strukturen planerisch jedoch geringfügig
verbessert, durch die Umwandlung von vollversiegelten Verkehrsflächen in
teilversiegelte Gewerbeflächen.
Page 60
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 56
Planungsgruppe Thomas Egel
13.10 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des
Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche nach wie vor für eine
Freiflächen- und eine Logistiknutzung zur Verfügung stehen.
13.11 Standortalternativen
Bei der Fläche des Plangebietes handelt es sich zum Teil um eine bereits
überplante Fläche, die nur im Flächenzuschnitt am Rande einer aktuellen
Logistikplanung angepasst werden soll. Eine Alternative steht daher nicht zur
Verfügung.
13.12 Alternative Bebauungskonzepte und Begründungen zur Auswahl
Alternative Bebauungskonzept hätten zu einer höheren Gebäudeform geführt.
Dies sollte jedoch aufgrund des benachbarten denkmalgeschützten Towers
vermeiden werden.
13.13 Prognose zu den erheblichen bau- und betriebsbedingten
Auswirkungen bei Durchführung der Planung
13.13.1 Erhebliche Auswirkungen während der Bau- und
Betriebsphase
13.13.1.1 Tiere
Baubedingt ist unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen keine
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine weiteren
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.1.2 Pflanzen
Baubedingt ist unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen keine
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine weiteren
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.1.3 Fläche
Der Planbereich ist 0,6 ha groß und wird mit hoher Flächenbeanspruchung
beplant. Der Planbereich ist bereits im Bestand teilweise und planungsrechtlich
von Seiten der Urplanung versiegelt.
Durch die Planänderung wird es zu einer geringfügig erhöhten Versiegelung
kommen.
Page 61
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 57
Planungsgruppe Thomas Egel
Es ist dadurch nicht mit erheblichen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen
zu rechnen.
13.13.1.4 Boden
Der Planbereich ist 0,6 ha groß und wird mit hoher Flächenbeanspruchung
beplant. Eine landwirtschaftliche Funktion waren die Flächen bereits vor den
Urplanungen entzogen.
Durch die Baumaßnahmen im Plangebiet wird geringfügig mehr Boden
versiegelt.
Auf diesen Bereichen kommt es nicht zur Beeinträchtigung des
Bodenwasserhaushaltes, Bodenlufthaushaltes, Bodenart und -typ sowie des
Bodenlebens.
Baubedingt zählen alle auf die zeitlich befristete Baumaßnahme beschränkten
Umweltauswirkungen, z. B. durch Baustellenverkehr, Baustelleneinrichtungen
sowie durch den Baubetrieb:
• Flächeninanspruchnahme
• Bodenverdichtungen durch schweres Baugerät
• Emissionen und akustische Wirkungen (Lärm, Erschütterungen und
Abgasbelastung der Baumaschinen). Verunreinigung von Boden, Grund-
und Oberflächenwasser durch auslaufende Kraft- und Schmierstoffe.
Die baubedingten Beanspruchungen im Plangebiet umfassen die Bereiche für
die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie im Bereich der neu
herzustellenden Gebäude und Straßen. Bei ordnungsgemäßer
Baustellenabwicklung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können
zusätzlich, zu oben beschriebenen, Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass außerhalb des Geltungsbereichs bzw. des
angrenzenden B-plangeländes, vorübergehende Flächeninanspruchnahme
durch Baustelleneinrichtung, Baufelder Lagerplätze, etc. erfolgen.
Nutzungsbedingt wird es durch die Planänderungen zu keinen weiteren, wie
bereits beschriebenen, Beeinträchtigungen kommen.
13.13.1.5 Wasser
Der Planbereich ist 0,6 ha groß und wird mit hoher Flächenbeanspruchung
beplant. Eine landwirtschaftliche Funktion waren die Flächen bereits vor den
Urplanungen entzogen.
Page 62
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 58
Planungsgruppe Thomas Egel
Durch die Baumaßnahmen im Plangebiet wird geringfügig mehr Boden
versiegelt.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
weiteren Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine weiteren
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.1.6 Luft
Es wird sich durch die geplante Nutzungsform zu Beeinträchtigung der
Luftqualität durch den anfallenden zusätzlichen Verkehr und ggfls. durch die
Emissionen der gewerblichen Nutzungen kommen. Es bestehen im
Bauleitplanverfahren jedoch keine Hinweise auf unzulässige Emissionen.
Im anschließenden Bauantragsverfahren oder evtl. eines Antrages nach
Bundesimmissionsschutzgesetzt sind die möglicherweise auftretenden
Emissionen und deren Vermeidung exakt darzulegen.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
weiteren Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine weiteren
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.1.7 Klima
Die Veränderung des Lokalklimas ist qualitativ und quantitativ nicht exakt zu
definieren. Es ist davon auszugehen, dass sich Baukörper und versiegelte
Flächen generell rascher erwärmen und daher negativ auf das Kleinklima
auswirken.
Aus kleinklimatischer Sicht trägt so das Plangebiet kleinflächig zur
Kaltluftentstehung bei. Es wird jedoch aufgrund der Kleinflächigkeit und der
Lage des Gebiets zu keinen merklichen Auswirkungen auf benachbarte
Wohnbauflächen kommen.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
Page 63
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 59
Planungsgruppe Thomas Egel
13.13.1.8 Wirkungsgefüge
Es sind vor allem Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden und Wasser sowie
Boden und Pflanzen und Tiere gegeben.
Die Versiegelung von Boden führt zur Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate.
Der Entzug von Boden mit seiner Vegetation führt zu Verlust von Lebensraum
für die darauf angepassten Tierarten.
Es besteht auch ein Wirkungsgefüge der Schutzgüter Boden und Klima. Ein
hoher bebauter und versiegelter Flächenanteil führt zu einer Aufwärmung des
Gebietes.
13.13.1.9 Landschaft
Landschaftlich ist das Konversionsgebiet bereits durch Siedlungsstrukturen
gewerblich nachhaltig geprägt. Das Gelände ist nur von Nordwesten ohne
Blickbeziehung zu Erholungsflächen oder Wohnflächen etc., einsehbar.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen gewerblichen Nutzung
keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Eine Erholungsnutzung für die Feierabenderholung oder Tageserholung stand
das Plangebiet weder vor noch nach der Planung zur Verfügung stehen.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.1.10 Biologische Vielfalt
Durch die Planänderung sich die die biologische Vielfalt Bundes, Europa- oder
Weltweit nicht verändern. Ein bundesweiter „Hotspot“ ist nicht betroffen.
Geschützte Arten werden jedoch verdrängt.
Baubedingt ist keine erhebliche Beeinträchtigung der örtlichen biologischen
Vielfalt zu erwarten.
Page 64
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 60
Planungsgruppe Thomas Egel
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine weiteren
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-
Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Baubedingt wird es durch die kleine Planfläche wird es nicht zu einer merklich
erhöhten Immission von Luftschadstoffen durch die geplante Nutzung und/oder
z. B. Baufahrzeuge etc. kommen.
Nutzungsbedingt wird es durch die kleine Planfläche wird es zu keinen
merklichen Verkehrszunahmen im anschließenden Straßennetz kommen. Der
Verkehr kann über die angrenzende SO-Fläche/Straßen auf die L 3193 auf die
BAB 45 (Anschlussstelle Langenselbold West) oder die BAB 66
(Anschlussstelle Hanau Nord) geleitet werden.
Die nutzungsbedingten Wirkfaktoren werden aufgrund der direkten Lage zu
den SO-Flächen und Verkehrsflächen Wohngebiete nur sehr untergeordnet
belasten.
Die spätere Nutzung des Raumes, bzw. deren Nichtnutzung, für die
Tageserholung wird sich nicht ändern.
13.13.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und
sonstige Sachgüter
Es gibt Hinweise auf Bodendenkmäler. Diese werden in späteren
Tiefbauarbeiten durch vorbereitende Grabungen überprüft. Die
bauausführenden Firmen sind auf die Meldepflicht von möglicherweise
weiteren Bodenfunden gemäß Denkmalschutzgesetzes hinzuweisen. Die
Funde sind unverzüglich dem Landesamt für Archäologie zu melden.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Page 65
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 61
Planungsgruppe Thomas Egel
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.5 Vermeidung von Emissionen
Durch die Planänderung werden keine erheblichen neue Emissionen
ermöglicht.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.6 Sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die im Bereich des Plangebietes anfallenden Abfälle und Abwässer sind
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Niederschlagswasser soll ortsnah zurückgehalten und versickert werden, soweit
dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften
oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Baubedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Nutzungsbedingt sind bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten.
13.13.7 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und
effiziente Nutzung von Energie
Ziel des Bebauungsplanes ist eine „Angebotsplanung“ zu erarbeiten, die
individuellen Wünsche der Bauherren bewusst ermöglichen soll. Zusätzlich
wurde bewusst auf die Regelung von Energienutzungsformen und die Vorgabe
eines Energieträgers (Gas, Öl, Pellets, Strom, Erdwärme etc.) verzichtet, da
dieser „Markt“ bzw. die technische Entwicklung sehr starken Veränderungen
unterliegt. Der Bebauungsplan soll jedoch auch noch in mehreren Jahrzehnten
den Rahmen für eine Bebauung liefern. Die Regelung von
Energienutzungsformen bzw. Energieeinsparungsformen erfolgt daher aktueller
auf dem jeweiligen Stand der Technik in fachspezifischen Gesetzen und
Verordnungen.
Page 66
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 62
Planungsgruppe Thomas Egel
13.13.8 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen
Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und
Immissionsschutzrechts
Im RegFNP ist der ca. 0,1 ha große Bestandsbereich/Änderungsbereich als
„Sonderbaufläche-Logiostik“ und die ca. 0,5 ha große Erweiterungsfläche
zurzeit noch als „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“, „Vorbehaltsgebiet
für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen“ dargestellt.
13.13.9 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in
denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten
der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden
Hinweise auf das Plangebiet betreffende Rechtsverordnungen zur Erfüllung
von festgelegten Immissionsgrenzwerten liegen nicht vor.
13.13.10 Wechselwirkungen
Es erfolgen folgende Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des
Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7, a-d BauGB.
Es liegt ein Wirkungsgefüge vor allem zwischen den Schutzgütern Boden und
Wasser sowie Pflanzen und Tierwelt vor. Mit der Versiegelung von Boden
erfolgen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Pflanzen und Tierwelt.
Es besteht auch ein Wirkungsgefüge zwischen Landschaftsbild und
Erholungsnutzung sowie zwischen Klima und Emissionen.
Das Landschaftsbild wird nicht merklich zusätzlich beeinträchtig werden.
Eine Auswirkung auf die Tageserholung erfolgt nicht.
13.14 Maßnahmen zur Vermeidung von erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen
Es sind für die festgestellten erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen
folgende Vermeidungs-, Verhinderungs-, Verringerungs-,
Ausgleichsmaßnahmen und ggfls. Überwachungsmaßnahmen geplant:
13.14.1 Schutzgut Mensch
Das Schutzgut Mensch wird u. a durch die Festsetzung von Flächenbezogenen
Schalleistungspegel beachtet. Unzulässige Lärmbelastungen werden damit
verhindert.
Page 67
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 63
Planungsgruppe Thomas Egel
13.14.2 Schutzgut Tier und Pflanzen
• Abfangen von Zauneidechsen und Verbringen in ein neues Habitat.
• Bauzeitenregelung zum Baubeginn außerhalb der Brutzeit.
Es erfolgen durch die Planung und die vorgreiflichen Maßnahmen keine
erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.
13.14.3 Schutzgut Boden
Es erfolgen durch die Planungen keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen.
13.14.4 Schutzgut Wasser
Es erfolgen durch die Planungen keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen.
13.14.5 Schutzgut Klima/Luft
Es erfolgen durch die Planungen keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen.
13.14.6 Schutzgut Landschaft
Es erfolgen durch die Planungen keine erheblich nachteiligen
Umweltauswirkungen.
13.14.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Sollten bei Erdarbeiten, trotz bereits durchgeführten denkmalfachlichen
Untersuchungen im Vorfeld, Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies
unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Abteilung
Archäologische Denkmalpflege - oder der Unteren Denkmalschutzbehörde
anzuzeigen.
13.14.8 Auswirkungen durch schwere Unfälle oder Katastrophen
Gem. § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz–(BImSchG) sind bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3
Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU in Betriebsbereichen hervorgerufene
Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen
dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere
öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter
dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders
empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich
Page 68
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 64
Planungsgruppe Thomas Egel
vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in
Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1
festgelegten Immissionsgrenzwerte und Zielwerte nicht überschritten werden,
ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen
Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.
Es liegen keine Informationen vor, dass durch die geplante Ausweisung
erheblich nachteilige Auswirkungen durch Unfälle oder Katastrophen auf die
Schutzgüter zu erwarten wären.
13.15 Zusätzliche Angaben
13.15.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der
Zusammenstellung oder fehlender Unterlagen
Es lagen neben eigenen Erhebungen und Recherchen in Literatur und Internet
folgende Gutachten der Umweltprüfung zugrunde:
Lärmgutachten, Verkehrsgutachten, Landschaftsplan zum Bebauungsplan,
Artenschutzgutachten.
13.15.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen
Es sind bodenkundliche und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
vorgesehen.
13.15.3 Zusammenfassung des Umweltberichts
Das ca. 0,6 ha große Plangebiet (nur ca. 0,5 ha Erweiterung) liegt am
Nordwestrand des ehemals bebauten Fliegerhorstgeländes. Die gesamte
Konversionsfläche wurde ansonsten bereits mit Bebauungsplänen geregelt.
Es erfolgten dadurch nur sehr kleinflächige Beeinträchtigungen bezüglich der
Schutzgüter Boden Wasser, Pflanze- und Tierwelt.
Unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes eingeplanten Vermeidungs-, Verminderungs- und
Kompensationsmaßnahmen kann von einer verträglichen Lösung bezüglich der
Umweltbelange ausgegangen werden.
Page 69
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 65
Planungsgruppe Thomas Egel
13.15.4 Quellenangaben
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert worden ist.
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998, das zuletzt
durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 geändert
worden ist.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur
Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz -
HAltBodSchG) vom 28. September 2007, das zuletzt durch Artikel 23 des
Gesetzes vom 27. September 2012 geändert worden ist.
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. November 2017.
Regionaler Flächennutzungsplan 2010 des Planungsverbandes Frankfurt
RheinMain in der Fassung vom 31.12.2016.
Landschaftsplan UVF zum Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des
Planungsverbandes Frankfurt RheinMain in der Fassung vom 01.04.2001.
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und über die Darstellung
des Planinhalts - Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)
in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl.I S.58), das durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist.
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009, das zuletzt durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 13.Mai 2019 geändert worden ist.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 24. Februar 2010, das zuletzt durch Artikel 22 des
Gesetzes vom 13. Mai 2019 geändert worden ist"
FFH-Richtlinie 92/43/EWG und 79/409 EWG
Klimaklassifikation von Köppen.
Page 70
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 66
Planungsgruppe Thomas Egel
Onlinequellen:
BodenViewer Hessen
Hessisches Naturschutzinformationssystem (Natureg)
Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen
(GruSchu)
Überschwemmungsgebiete Hessen (Retentionskataster Hessen (RKH))
Informationen der Kommune zu:
- wasserwirtschaftlichen Belangen
- ÖPNV
Gutachten:
Landschaftsplan zum Bebauungsplan (Planungsgruppe TE, Februar 2020) Artenschutzgutachten (Malten 2019)
Page 71
Begründung zum B-plan „1. Änd.+Erw. Fliegerhorst 0.1, 2. BA“, ZV Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach 67
Planungsgruppe Thomas Egel
Aufgestellt durch: CARL-FRIEDRICH-BENZ-STR. 10 63505 LANGENSELBOLD Phone: 0 61 84 / 93 43 77 Fax: 0 61 84 / 93 43 78 Funk: 0172 / 67 55 802 E-mail: [email protected] www.Planungsgruppe-EGEL.de
Langenselbold, den 10.12.2019
...............................................
(Dipl.-Ing. T. Egel)
Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt:
Vorstand des Zweckverbandes
Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
Erlensee, den ...............................
Siegel
............................................
(Stefan Erb)
Vorstandsvorsitzender