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BAYERISCHER GEMEINDETAG • Verband kreisangehöriger Städte,Märkte
und Gemeinden • Körperschaft des öffentlichen Rechts
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5/2014
Der Bayerische Gemeindetagim Internet:
http://www.bay-gemeindetag.de
Die Geschäftsstelleist gleichzeitig über folgende
e-mail-Adresse erreichbar:[email protected]
BayGT-mobil App:
Version für Android Version für Apple Baye
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agKindertageseinrichtung des Markts Weidenberg (Lkr.
Bayreuth)
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Übersendung von Gerichtsentscheidungen an die GeschäftsstelleDie
Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Geschäftsstelle hängt in
einem hohenMaße davon ab, wie gut der Informationsfluss zwischen
Mitgliedskörperschaftenund der Geschäftsstelle ist. Wir bitten
deshalb unsere Mitglieder dringend, unsgerichtliche Entscheidungen
umgehend zu überlassen und uns über anhängigeVerfahren bei den
Verwaltungsgerichten oder bei den obersten Bundesgerichtenzu
informieren, damit andere Mitglieder schnell und zeitnah von diesen
Erfah-rungen profitieren können.
QuintEssenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 205
Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 207
Dr. Busse: Der Spagat der Kommunen zwischenEinnahmedruck und
Flächensparen . . . . . . . . . . . . . . . 208
Dr. Dirnberger: Die „10 H-Initiative“ der Staats-regierung . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . 213
Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Holger Magel . . . . 217
AUS DEM DSTGB Erwartungen an die Europäische Union . . . 219
FINANZEN + STEUERN EMIR im öffentlichen Sektor . . . . . . . .
220
KOMMUNALWIRTSCHAFT GAB-Altlastensymposium . . . . . . . .
221
SOZIALES NENA-Jahrestreffen 2014 . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . 222
EDV De-Mail in Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 223
VERSCHIEDENES Gemeindetag gratuliert den Preisträgerndes
Bayerischen Qualitätspreises 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 223
KULTUR Bürgerkulturpreis 2014 des Bayerischen Landtags . .
224
VERSCHIEDENES Bayerische Bürgermeistermedaille für
dendienstältesten Bürgermeister Deutschlands . . . . . . . . . . .
. . . . 224
KAUF + VERKAUF Drehleiter, gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug
gesucht, Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen . . . . .
226
Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 226
EUROPA Aktuelles aus Brüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 228
Seminarangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Kommunalverwaltungen im Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 230
Dokumentation Forderungen an das neugewählte Europäische
Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 232
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Windenergieanlagen) über die Maß-nahme der Staatsregierung, die
letzt-lich ein Versprechen des Ministerpräsi-denten aus dem Sommer
vergangenenJahres umsetzt. Wie nun soll das Ganze rechtlich
gere-gelt werden? Auf den Seiten 213 bis216 stellt Dr. Franz
Dirnberger, zustän-diger Fachreferent der Geschäftsstelledes
Bayerischen Gemeindetags für Fra-gen des Bauwesens, die
beabsichtigtenNeuregelungen im Bundes- und Lan-desrecht vor und
unterzieht sie einerkritischen Prüfung. Dabei zeigt er zahl-reiche
Schwachstellen des Entwurfs zurÄnderung der Bayerischen
Bauordnungauf und empfiehlt, deutlich nachzubes-
Planungsrecht
Einnahmedruck undFlächensparenBeim verantwortungsvollen
Umgangmit Grund und Boden nehmen die Ge-meinden eine herausragende
Rolle ein.Sie haben als Träger der Planungsho-heit die Aufgabe,
eine nachhaltige kom- munale Entwicklung sicherzustellen,die das
Dreieck Ökonomie, Ökologieund Soziales in einen gerechten Aus-klang
bringen.In seinem Aufsatz auf den Seiten 208bis 212 umreißt Dr.
Jürgen Busse, Ge-schäftsführendes Präsidialmitglied desBayerischen
Gemeindetags, den Spa-gat der Kommunen, den sie zwischenden Polen
Einnahmendruck und Flä chen- sparen vollziehen müssen.
Einerseitssind die Gemeinden und Städte drin-gend auf die
Gewerbesteuer angewie-sen, um eine ordentliche Infrastrukturfür das
örtliche Gewerbe und seine Ar-beitsplätze vorzuhalten;
andererseitssind sie vom Gesetzgeber in vielerleiHinsicht zum
Flächensparen angewie-sen, da Deutschland halt nicht Raum inHülle
und Fülle hat. Und dann kommtnoch – erschwerend – die
demografi-sche Entwicklung mit ihren Auswirkun-gen auf
Wanderungsbewegungen in-nerhalb des Freistaats hinzu.
Währendeinerseits die Landeshauptstadt Mün-chen einen immensen
Zuzug verkraf-ten muss, bluten an der Peripherie desFreistaats
ganze Landstriche aus. Unter den Stichworten Baulandmobili-sierung
und kommunales Flächenma-nagement zeigt Dr. Busse
Handlungs-möglichkeiten für die Kommunalpoliti-ker auf, die
angesichts der Herausfor-derungen in der Zukunft beherzt
ange-nommen werden sollten.
Windkraft
Die „10H-Initiative“der StaatsregierungÜber kaum ein Thema ist
in den ver-gangenen Wochen und Monaten so intensiv diskutiert und
gestritten wor-den, wie über die Aussage der Bayeri-schen
Staatsregierung, dass neue Wind- kraftanlagen im Freistaat nur
errichtetwerden dürfen, wenn sie einen Abstandvon der 10fachen Höhe
der Windkraft-anlage zur nächsten Wohnbebauungeinhalten. Während
die am Gelingender Energiewende Interessierten damitdas Aus für die
Energiewende im Frei-staat erkennen wollen, freuen sich an-dere
(insbesondere die Anwohner von
sern, um Rechtsunsicherheit und mög-liche künftige
Rechtsstreitigkeiten zuverhindern. In diesem Beitrag findenSie
wichtige Argumente für die politi-sche Diskussion!
Europa
Erwartungen an die Europäische UnionAuf den Seiten 219 und 220
finden SieForderungen des Deutschen Städte- undGemeindebunds
(DStGB) zur anste-henden Europawahl am 25. Mai 2014. Kernforderung
ist dabei – wen wun -dert’s? – der Abbau der bürokratischenVorgaben
aus Brüssel. Mit dem – richti-gen – Hinweis darauf, dass mit
steigen-der Anzahl an Vorschriften die Rege-lungen bei den
Bürgerinnen und Bür-gern an Respekt und Beachtung verlie-ren, ist
das Wesentliche gesagt: Die EUsoll sich nicht um jede Kleinigkeit
küm-mern, sondern besser auf das große Eu-ropaprojekt
konzentrieren. Hinzu kommt,dass durch die Vielzahl an Regelungenaus
Brüssel in aller Regel finanzielle Be-lastungen der Adressaten der
Vorschrif-ten verbunden sind. Andererseits gibtes aber kein
Konnexitätsprinzip auf EU-Ebene, so dass die EU-Bürokraten
ohneNachdenken über die Kostenfolgen im-mer neue Vorschriften
produzieren kön- nen. Dass dies nicht in Ordnung ist,müsste jedem
einleuchten. Ergänzend zum DStGB-Beitrag findenSie auf den Seiten
232 bis 241 „Forde-rungen an das neugewählte Europäi-sche
Parlament“ am Ende dieses Hefts.Dieses von der Bundesvereinigung
derkommunalen Spitzenverbände erarbei- tete Forderungspapier an die
neuge-wählten deutschen Abgeordneten desEuropäischen Parlaments
enthält überdie vom DStGB angesprochenen The-men weitere, wie
beispielsweise zuminternationalen Freihandelsabkommen,das
möglicherweise das bewährte Sys -tem der kommunalen
Trinkwasserver-sorgung gefährden könnte.
Europa
Trinkwasserversorgungund EU-KommissionMit einer Mitteilung
antwortete die Europäische Kommission am 19. März2014 auf die
Forderungen der Bürger -initiative „Right2Water“ nach einer aus-
reichenden Versorgung aller EU-Bürgermit sauberem Trinkwasser und
einersanitären Grundversorgung. Die Kom-
Wichtigesin Kürze 205
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Die Strompreise variieren in Europastark. Während Haushalte in
Bulga- rien im ersten Halbjahr 2013 durch- schnittlich nur 9,24
Cent pro Kilo-wattstunde bezahlen mussten, wa-ren es in Dänemark
nach Berech-nungen des Bundesverbands derEnergie- und
Wasserwirtschaft im-merhin 30 Cent. Auch in Deutsch-land war der
Strom mit 29,19 Centverhältnismäßig teuer. Das liegtauch am hohen
Anteil von Abgaben,Steuern und Umlagen, die zum rei-nen
Stromerzeugungspreis hinzu-kommen. In Deutschland liegt die-ser
Anteil bei knapp 50 Prozentdes Endpreises. Nur in Dänemarksind es
mit rund 57 Prozent nochmehr. Verhältnismäßig wenig Ab-gaben und
Steuern müssen dieBürger hingegen in Großbritannienund Malta
(jeweils fünf Prozent)sowie in Luxemburg (13 Prozent)bezahlen.
-
Die Steuereinnahmen fallen in den kommenden Jahren besser aus
als im Mai erwartet. Nach den Be-rechnungen der Steuerschätzer
können Bund, Länder und Gemeinden 2011 mit 16,2 Milliarden Euromehr
an Steuereinnahmen rechnen, als noch bei der letzten Schätzung im
Mai angenommen wordenwar. Insgesamt wurden die Steuereinnahmen des
Staates für das laufende Jahr auf 571,2 Milliarden Eu-ro
veranschlagt - 40,6 Milliarden mehr als
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Erstmals seit mehr als vier Jahrzehnten will Deutschland auf
Bundesebenekeine neuen Schulden mehr machen. Ab 2015 sollen die
Ausgaben des Bun-deshaushalts vollständig mit den Einnahmen gedeckt
sein, wie der Bundes-finanzminister bekannt gab. Zuletzt war dies
1969 der Fall. Zwischenzeitlichstieg die so genannte
Kreditfinanzierungsquote, die den Anteil der kredit -finanzierten
Ausgaben im Haushalt angibt, auf bis zu 19,1 Prozent (1975).2010
lag sie immerhin noch bei 14,5 Prozent. Im Jahr 2013 waren es noch
7,2Prozent, 2014 sollen es 2,2 Prozent sein.
mission unterstreicht in dieser Mittei-lung unter anderem, dass
sie ebenfallsan einer hohen Trinkwasserqualität, einem leichten
Zugang zu Trinkwasserund an der Erschwinglichkeit von Was-ser
interessiert ist. Auf den Seiten 228bis 229 finden Sie auf der
EU-Seite desEuropabüros der bayerischen Kommu-nen Details zu dieser
– wichtigen – Mit-teilung.
Bayerischer Gemeindetag
ErfolgreicheNeugewählten-SeminareDie Neugewählten-Seminare des
Baye -rischen Gemeindetags erfreuen sich gro -ßer Beliebtheit. Alle
Seminare sind aus-gebucht und die Teilnehmer äußern sichsehr
zufrieden über das Ausmaß unddie Darstellung der für sie
relevantenThemen, die sie als neugewählte Bür-germeisterinnen und
Bürgermeister er-warten. Der Bayerische Gemeindetag freut sichüber
die positive Resonanz und plantbereits weitere Zusatzseminare
aufgrundder hohen Nachfrage.
In eigener Sache
FehlerberichtigungIm Beitrag „Gesplittete Abwasserge-bühr“ auf
Seite 170 ff. in der Aprilaus-gabe der Verbandszeitschrift ist
bedau-erlicherweise ein Fehler enthalten. DieQuellenangabe bei der
Abbildung 4auf Seite 173 muss korrekt „Schneiderund Zajontz,
Heilbronn“ lauten. Wir bit-ten um Entschuldigung.
Bürgermeister
Michael Dankerl gehtDeutschlands dienstältester Bürgermeis -ter
geht in den Ruhestand. MichaelDankerl hat 45 Jahre ehrenamtlich
dieGemeinde Willmering (Landkreis Cham)als Gemeindeoberhaupt
geführt. Ein ein- samer Rekord! Nun hat er zum 1. Maisein Amt einem
Nachfolger übergeben.Auf den Seiten 224 und 225 könnenSie seine
Verabschiedung aus dem Kreis- verband des Bayerischen Gemeinde-tags
nachlesen.
Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute sehen
Deutsch-land auf Wachstumskurs. Für das laufende Jahr erwarten sie
ein Wirtschafts-wachstum von 1,9 Prozent. Im kommenden Jahr könnte
das Bruttoinlands-produkt sogar um zwei Prozent zulegen. Geprägt
wird die konjunkturelleEntwicklung vom privaten Konsum und der
positiven Entwicklung auf demArbeitsmarkt; zudem ziehen die
Investitionen ebenso an wie die Nachfrageaus dem Ausland. Kritisch
sehen die Forschungsinstitute die abschlagsfreieRente mit 63 nach
45 Beitragsjahren und überwiegend auch die Einführungeines
flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Die
Pro-jektgruppe, die das Gutachten erstellt, besteht aus
dem¿Deutschen Institutfür Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, dem
Institut für Wirtschaftsforschung(IfW) Halle, dem Münchner
ifo-Institut sowie dem Rheinisch-WestfälischenInstitut für
Wirtschaftsforschung (RWI) Essen.
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5/2014 Bayerischer Gemeindetag 207
„Du hast keine Chance, aber nutze sie“
V In Deutschland haben wir einenFlächenverbrauch von 70 Hektar
–täglich. Bayern versiegelt Tag für Tag17 Hektar, die Fläche von 24
Fußballfeldern.Im Jahr 2000 waren es im Freistaat noch 28,4Hektar
pro Tag. Der Verbrauch ist also rück-läufig. Gleichwohl sind auch
18 Hektar nochzu viel. Die Ursachen für den zu
hohenFlächenverbrauch sieht das bayerische Um-weltministerium in
der „konjunkturell be-dingten regen Bautätigkeit, dem
Bevölke-rungswachstum in den Ballungsräumen, derZunahme der
individuellen Wohnflächen,dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
sowieder interkommunalen Konkurrenz um Ein-wohner und Gewerbe.“
Auch die Energie-wende trage zum Flächenverbrauch bei.
Es liegt auf der Hand, dass die Gemeindenbeim
verantwortungsvollen Umgang mitGrund und Boden eine herausragende
Rollespielen. Als Träger der Planungshoheit ha-ben sie die Aufgabe,
eine nachhaltige kom-munale Entwicklung sicherzustellen, die
dasDreieck Ökonomie, Ökologie und Sozialesin einen gerechten
Ausgleich bringt. Daskommt einem täglichen Spagat
zwischenEinnahmedruck und Flächensparen gleich(Siehe Beitrag in
diesem Heft).
Dabei sind die Bedingungen der Kommu-nen auf dem Land völlig
konträr zu denender Ballungszentren. Das beginnt bei dendeutlich
höheren Gewerbesteuerhebesät-zen der 25 kreisfreien Städte und hört
beideren rasanter Zunahme an Einwohnern auf.Auf beides müssen die
Landgemeinden, be-sonders im nordostbayerischen Raum, ver-zichten.
So entsteht eine krasse Ungleich-heit der Lebensverhältnisse und
Arbeitsbe-dingungen. „Die auf dem Land können dochgut Flächen
einsparen oder durch Rückbausogar der Natur zurückgeben“, ließe
sich zynisch anmerken. Anders München. DieLandeshauptstadt samt
ihrem Umland wirdbis 2031 um 277.000 Einwohner anwach-sen, so viele
Menschen wie die Stadt Augs-burg. Um sie unterzubringen, sollen
dieUmland-Gemeinden gefälligst neue Wohn-gebiete ausweisen.
Andererseits sind sie
aber gehalten, den Flächenfraß stoppen. Jawas denn nun?
Eines steht fest. Es besteht Handlungsbe-darf. Doch was
passiert? Die Kommunenwerden an den Pranger gestellt, weil sie
angeblich die „grüne Wiese“ mit häßlichenGewerbegebieten,
Discountern und Hotelszu pflastern. Deshalb hat der Gesetzgeberauch
ein „Anbindegebot“ ins Landesent-wicklungsprogramm geschrieben. Wäh
rendMünchen eben mal ein großes Gewerbe -gebiet à la Freiham
ausweist, quälen sichdie Gemeinden damit ab, ihr neues Ge
-werbegebiet an ein Siedlungsgebiet anzu-binden. Wer will schon
Lärm und Gestankeines Betriebs neben seinem Wohnzimmerhaben. Das
gilt auch für die Ortszentren, dieaber vorrangig weiter entwickelt
werdensollen. „Nachverdichtung“, lautet das Zau-berwort. Doch der
gute Wille stößt beimSchutz des Privateigentums schnell an Gren-
zen. Wer sein innerörtliches Grundstück par- tout nicht bebauen
will, kann auch nicht dazu gezwungen werden. Baugebote sindzahnlose
Tiger. Auch bei einer höherenSteuer auf unbebaute Grundstücke im
Innen- bereich zieht der Gesetzgeber nicht mit. Esbleibt also nur
der freiwillige Weg über einGemeindeleitbild unter möglichst
großerBürgerbeteiligung. Frei nach dem Zitat vonHerbert
Achternbusch: „Du hast keine Chance,aber nutze sie.“
Dr. Jürgen BusseGeschäftsführendes Präsidialmitglied
des Bayerischen Gemeindetags
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Bayerischer Gemeindetag 5/2014208
BAYERISCHERGEMEINDETAG
Herausgeber und Verlag:Bayerischer Gemeindetag,
Körperschaft des öffentlichen Rechts;
Geschäftsführendes PräsidialmitgliedDirektor Dr. Jürgen
Busse
Verantwortlich für Redaktion undAnzeigen:
Wilfried Schober, Direktor beimBayerischen Gemeindetag
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Mitgliedern im Beitrag enth.
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Marina Ottendorfer, Tel. 0 87 09 / 92 17-60Margit Frey (BayGT),
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17-0, Fax 0 87 09 / 91 57 25
Der Spagat der Kommunenzwischen Einnahmedruck
und Flächensparen
der jedoch gedeckelt ist, sowie dieGrundsteuern A und B, die
Gewerbe-steuer und die staatlichen Zuschüsse.Die Gewerbesteuer hat
in Bayern imJahr 2012 netto 6,093 Mrd. € betra-gen. Davon haben die
25 kreisfreienStädte 2,935 Mrd. € und die 2.031 kreis -angehörigen
Gemeinden 3,158 Mrd. €eingenommen. Die Steuerautonomie
der Gemeinden besteht bei derGewerbesteuer darin, dass sie
einHebesatzrecht haben und dieHöhe der Gewerbesteuer
selbstbestimmen können. Diese Fi-nanzautonomie wird jedochdurch die
Rahmenbedingungenbeeinflusst. Die Großstädte kön-nen aufgrund ihrer
Infrastrukturund Vernetzung meist bei denharten und weichen
Standort-faktoren punkten und daher einen
Gewerbesteuerhebesatz von durch-schnittlich 450%-Punkten
ansetzen.Dagegen liegt bei den kreis angehöri-gen Gemeinden der
durchschnittlicheHebesatz bei 320%-Punkten. Darausergibt sich eine
unterschiedliche Band- breite der Gewerbesteuereinnahmender
Gemeinden in den Landkreisen(siehe Grafik 1 und 2).
Dr. Jürgen Busse,Geschäftsführendes
Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags
Dr. Jürgen Busse
Beim verantwortungsvollen Um- gang mit Grund und Boden neh- men
die Gemeinden eine he raus -ragende Rolle ein. Sie haben alsTräger
der Planungshoheit dieAufgabe, eine nachhaltige kom-munale
Entwicklung sicherzu-stellen, die das Dreieck Ökono-mie, Ökologie
und Soziales ineinen gerechten Ausgleich bringt.
Zusammenhang zwischenAusweisung und Gewerbe-flächen und
Gewerbesteuer
Die Gemeinden stellen die Einrichtun- gen der Daseinsvorsorge
bereit undtragen mit einer qualitativ hochwerti-gen Infrastruktur
den Bedürfnissen derBürgerschaft umfassend Rechnung.Ihre
Haupteinnahmequellen sind ein15%iger Anteil der
Einkommenssteuer,
Grafik 1
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Dabei trifft nicht zu, dass die Gemein-den Gewerbegebiete nur
deshalb aus- weisen, um Einnahmen zu kreieren. Esist vielmehr so,
dass durch die Aus -weisung von Gewerbegebieten Arbeits- plätze
geschaffen werden, die für einenachhaltige Entwicklung der
Gemein-den dringend notwendig sind.
Bei der Beurteilung der Frage, wie dieGemeinden die
Innenentwicklung ver- stärken und so dem FlächenverbrauchEinhalt
gebieten können, sind die de-mographischen Rahmenbedingungenund die
Möglichkeiten der Mobilisie-rung von Bauland näher zu
betrach-ten.
Gerade bei starkem Siedlungsdruckund einer hohen Nachfrage nach
Ge-werbeflächen müssen die Gemeindenim Rahmen der Bauleitplanung
prü-fen, ob die erforderlichen Bauflächenim Innenbereich
ausgewiesen undmobilisiert werden können.
Demographische Entwicklungin Bayern
Die Bevölkerungsvorausberechnungzeigt die Veränderungen bis 2031
inden kreisfreien Städten und Landkrei-sen auf. Während Bayern
insgesamtum 0,1% wächst, bestehen in den Regierungsbezirken
gravierende Unter- schiede. So wird Oberfranken ein Mi-nus von
9,3%, Unterfranken ein Minus
von 6,0%, Mittelfranken ein Minus von1,4%, Niederbayern ein
Minus von1,3% und Schwaben ein Minus von0,9% verzeichnen. Demgegen
überweist Oberbayern ein Plus von 6,5%auf. Deutlich wird diese
Entwicklungbei einer Betrachtung des Ballungs-raums München. Die
Landeshaupt-stadt mit den acht angrenzendenLandkreisen wird bis
2031 um 10,3%anwachsen, dies bedeutet einen Be-völkerungszuwachs
von 277.000 Men- schen, d.h., die Region 14 wird um dieGröße
Augsburgs zunehmen (sieheGrafik 3).
Diese Prognose ist mit dem seit 1. Sep -tember 2013 geltenden
verfassungs-rechtlichen Auftrag, gleichwertige Le-bens- und
Arbeitsverhältnisse in ganzBayern zu schaffen, schwer in Ein-klang
zu bringen. Vielmehr besteht dieGefahr, dass der
nordostbayerischeBereich langsam ausblutet. Daher be-steht
Handlungsbedarf.
Zum einen ist die Politik gefordert gegenzusteuern und die
AttraktivitätNordostbayerns durch eine umfassen- de regionale
Wirtschaftsförderung unddie Schaffung hochqualifizierter
Ar-beitsplätze zu erhöhen. Zum anderensind die Kommunen im
BallungsraumMünchen gefordert, Konzepte zu ent-wickeln, wie diese
demographischeEntwicklung bewältigt werden kann.Wenn die Politik
und die Wirtschaftdie Städte und Gemeinden auffordern,im
Ballungsraum München neue Wohn- gebiete auszuweisen, so stellt sich
fürdie Städte und Gemeinden stets dieFrage, welche Konsequenzen und
Fol-gekosten dies hat. Denn für neue Bau-gebiete muss die
notwendige Infra-struktur bereitgestellt werden. Dieseumfasst nicht
nur die harten Stand -ortfaktoren wie Verkehrs- und ÖPNV-Netz,
Wasser, Abwasser und Breitbandsondern auch Bildungs- und
Kinder-betreuungs-, Kultur- und Freizeitan-gebote. Andererseits
fordert die Staats- regierung die Gemeinden und Städteauf, den
Flächenverbrauch zu stop-
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 209
Grafik 2
Grafik 3
-
pen und verweist auf den täglichenFlächenverbrauch in Bayern von
17 hapro Tag (siehe Grafik 4).
Zwar ist der Flächenverbrauch in Bayernim Verhältnis zu anderen
Bundeslän-dern noch moderat; die Siedlungs- undVerkehrsflächen
nehmen in Bayern 11%der Fläche ein; im Vergleich hierzu be-trägt
der Flächenverbrauch in Nord-rhein-Westphalen 24%. Gleichwohl
istfestzustellen, dass die Schere zwischenEinwohnerentwicklung und
Siedlungs-und Verkehrsflächenentwicklung im-mer stärker
auseinandergeht. Die Zah- len des Bayerischen Statistischen
Lan-desamtes zeigen deutlich, dass trotzstagnierender
Einwohnerentwicklungdie Siedlungs- und Verkehrsflächenimmer mehr
zunehmen (siehe Grafik 5).
Vorgaben des Städtebaurechtsund der Landesentwicklung
zumFlächensparenDer Gesetzgeber hat auf Bundesebenedurch das
Baugesetzbuch 2013 die Vor- gaben für die Innenentwicklung
ver-schärft. So fordert § 1 Abs. 5 Satz 3BauGB, dass die
städtebauliche Ent-wicklung vorrangig durch Maßnah-men der
Innenentwicklung erfolgensoll. In § 1 a Abs. 2 BauGB wurden
fol-gende Vorgaben aufgenommen: „ZurVerringerung der zusätzlichen
Inan-spruchnahme von Flächen für bauli-che Nutzungen (sind) die
Möglichkei-
ten der Entwicklung der Gemeindeinsbesondere durch
Wiedernutzbar-machung von Flächen, Nachverdich-tung und andere
Maßnahmen zur In-nenentwicklung zu nutzen, sowie
Bo-denversiegelungen auf das notwen-dige Maß zu begrenzen“. Die
Notwen-digkeit der Umwandlung landwirt-schaftlicher oder als Wald
genutzterFlächen soll begründet werden; dabeisollen Ermittlungen zu
den Möglich-keiten der Innenentwicklung zugrundegelegt werden, zu
denen insbesonde-re Brachflächen, Gebäudeleerstand, Bau -
lücken und andere Nachverdichtungs- möglichkeiten zählen
können.
Im Bayerischen Landesentwicklungs-programm 2013 wurden das
Anbin-degebot und die Verpflichtung zur Innenentwicklung
verschärft:
„Neue Siedlungsflächen sind in An-bindung an geeignete
Siedlungsein-heiten auszuweisen. Ausnahmen sindnur zulässig,
wenn
• auf Grund der Topographie oder schüt- zenswerter
Landschaftsteile odertangierender Hauptverkehrsstra ßenein
angebundener Standort im Ge-meindegebiet nicht vorhanden ist,
• ein Logistikunternehmen oder einVerteilzentrum eines
Unternehmensauf einen unmittelbaren Anschlussan eine
Autobahnanschlussstelle oderderen Zubringer oder an eine
vier-streifig autobahnähnlich ausgebau-te Straße oder auf einen
Gleisan-schluss angewiesen ist,
• ein großflächiger produzierender Be- trieb mit einer
Mindestgröße von3 ha aus Gründen der Ortsbildge-staltung nicht
angebunden werdenkann,
• von Anlagen, die im Rahmen vonproduzierenden
Gewerbebetriebenerrichtet und betrieben werden sol-len, schädliche
Umwelteinwirkun-gen … auf dem Wohnen dienendeGebiete ausgehen
würden oder
Bayerischer Gemeindetag 5/2014210
Grafik 4
Grafik 5
-
• militärische Konversionsflächen oderTeilflächen hiervon mit
einer Bebau- ung von einigem Gewicht eine denzivilen Nutzungsarten
vergleichba-re Prägung aufweisen
oder
• in einer Fremdenverkehrsgemeindean einem durch eine
Beherbergungs- nutzung geprägten Standort ein Be-
herbergungsbetrieb ohne Beeinträch- tigung des Orts- und
Landschafts-bilds erweitert oder errichtet werdenkann.
In den Siedlungsgebieten sind die vor- handenen Potenziale der
Innenent wick- lung vorrangig zu nutzen. Ausnah-men sind nur
zulässig, wenn nach-weisbar Potenziale der Innenentwick-lung nicht
zur Verfügung stehen.“
Diese Vorgaben bedeuten für die Ge-meinden massive
Einschränkungenbei der Ausübung ihrer Planungsho-heit. Während
Großstädte bei der Aus- weisung neuer Siedlungsbereiche, wiez.B.
die Landeshauptstadt Münchenbei der Neuausweisung des
Ortsteils„Freiham“, diesen Vorgaben relativleicht entsprechen
können, haben dieGemeinden und Städte im ländlichenRaum oftmals
Probleme bei der Aus-weisung von Baugebieten, dem An-bindegebot zu
entsprechen. WährendWohngebiete ohne weiteres an dievorhandenen
Siedlungsbereiche an-gebunden werden können, ist diesbei
Gewerbeflächen wesentlich schwie- riger, da häufig das
Immissions-schutz recht entsprechende Abständezur Wohnbebauung
fordert. Daherstellt die gemeindliche Abwägungbei einer
Bauleitplanung stets einenKompromiss zwischen den Erforder-nissen
an flächensparendes Bauenund an die Schaffung
notwendigerArbeitsplätze sowie Erweiterungs-möglichkeiten für
Betriebe dar.
Rechtliche Möglichkeiten der Baulandmobilisierung
Auch sind die gemeindlichen Steue-rungsmöglichkeiten für eine
Bauland- mobilisierung begrenzt. Der Gesetz-geber räumt im
Städtebaurecht demGrundeigentum einen hohen Rangein. Ein
Grundstückseigentümer, der
im Innenortsbereich ein Baugrund-stück nicht bebauen will, kann
hierzuin der Regel nicht gezwungen wer-den. Die städtebaulichen
Gebote nach§§ 175 ff BauGB, wie das Baugebot,sind „zahnlose Tiger“
und werden da-her in der Praxis kaum angewandt. EinBaugebot setzt
voraus, dass diese Ver-pflichtung für den Eigentümer
wirt-schaftlich zumutbar ist; sofern diesnicht der Fall ist, hat er
einen Über-nahmeanspruch des Baugrundstücksgegen die Gemeinde. Im
besonderenStädtebaurecht ist die städtebaulicheEntwicklungsmaßnahme
oder das förm- liche Sanierungsrecht ein hochkom-plexes rechtliches
Verfahren und eig-net sich nur für „Sonderfälle“. Für denländlichen
Raum ist dieses Verfahrennicht konzipiert.
Größeren Erfolg versprechen Flä chen- recycling und
Nachverdichtung; hiergilt der Grundsatz, dass Freiwilligkeitund
Überzeugungsarbeit besser sindals Zwang. Der Bayerische
Gemeinde-tag fordert seit vielen Jahren, dass derGesetzgeber ein
zoniertes Satzungs-recht einführt, mit dem unbebauteBaugrundstücke
mit einer höherenGrundsteuer belegt werden können,so dass über den
Geldbeutel ein An-reiz für eine Bebauung solcher Grund-stücke
besteht.
Kommunales Flächenmanagement
Die Bayerische Staatsregierung emp-fiehlt den Gemeinden, im
Rahmen deskommunalen Flächenmanagements,den Weg zu einer
vorausschauendenOrts- und Stadtentwicklung einzuschla- gen.
Kommunales Flächenmanage-ment bedeutet eine Steuerung
derFlächeninanspruchnahme. Es geht umeine Verminderung der
Baulandpro-duktion durch eine Förderung der In-nenentwicklung.
Schlagworte wie Ver- meiden und Vermindern von Flächen-verbrauch
bedeuten im Rahmen dernachhaltigen Gemeindepolitik eineSicherung
des Freiraums durch städte- baulich vertretbare
Nachverdichtung,sowie den Schutz des Freiraums imRahmen von
Landschaftsplänen, Land- schaftsschutzgebieten und die Schaf-fung
öffentlicher Grün- und Freiflä -chen.
Der Schwerpunkt des kommunalenFlächenmanagements soll in der
Mo-bilisierung von Bauland im Innenbe-reich bestehen. Es geht um
die Bau -lückenaktivierung, die durch eine Er-mittlung der
Innenentwicklungspo-tenziale mit einer aktiven Beteiligungder
Grundstückseigentümer umge-setzt werden soll (siehe Grafik 6).
Das Bayerische Landesamt für Umweltbietet eine
Flächenmanagementda-
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 211
Grafik 6
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tenbank an, in der die Gemeinden eine Bauland- und
Immobilienbörseveröffentlichen können. Die Gemein-den und Städte
haben bei der Umset-zung von Flächenmanagementkonzep- ten die
Aufgabe, den Belangen desStädtebaus Rechnung zu tragen.
Flächenmanagement und Städtebau
Die städtebauliche Entwicklung derGemeinden wird im Rahmen der
Bau-leitplanung durch den Flächennut-zungsplan vorbereitet. Gemäß §
5BauGB erstellt die Gemeinde im Rah-men des Flächennutzungsplans
einZukunftskonzept, in welchem die un-terschiedlichen baulichen
Nutzungensowie die Freiflächen dargestellt wer-den. Heute haben ca.
95% aller baye -rischen Gemeinden einen bestehen-den
Flächennutzungsplan; daher fin-den die meisten
Baulandentwicklun-gen durch die Änderung der Flächen-nutzungspläne
statt. Sinnvoll ist es fürdie Städte und Gemeinden, sich voreiner
formellen Bauleitplanung darü-ber klar zu werden, wie die
künftigeGemeindeentwicklung aussehen soll.
Dies kann in einem Leitbildprozessstattfinden. Der
Leitbildprozess kannnur dann erfolgreich sein, wenn erdurch eine
umfassende Bürgerbeteili-gung getragen wird. Notwendig ist,dass die
Gemeinde zunächst eine scho- nungslose Stärken- und
Schwächen-analyse vornimmt und unter Verwen-dung der Zahlen des
Bayerischen Sta-tistischen Landesamtes die
künftigeBevölkerungsentwicklung mit einbe-zieht. Jede Gemeinde kann
heute diePrognose für die künftigen Geburten-und Schülerzahlen für
ihre Gemeindeabfragen.
In einem moderierten Beteiligungs-prozess sollte die Gemeinde
ihre Ziele
für die Zukunft formulieren. Es gehtstets um eine ganzheitliche
Betrach-tung, d.h., es ist über die städtebau -liche Entwicklung
der Gemeinde zuentscheiden. Dabei sind die Bebau-ung von
Brachflächen und Möglich-keiten der Nachverdichtung sowie wei- tere
städtebaulichen Aspekte wie öf-fentliche Freiflächen und die
notwen-dige Infrastruktur einzuplanen. DesWeiteren sollte sich das
Leitbild auchmit den Fragen der Außenentwick-lung befassen und in
einer Formulie-rung städtebaulicher Ziele darlegen,warum diese
Ziele im Innenbereichnicht oder nicht so gut zu erreichensind.
Diese in einem informellen Ver-fahren festgelegten
Entwicklungszie-le können dann im Rahmen der Bau-leitplanung
umgesetzt werden. Es istjedoch zu beachten, dass Bebauungs-pläne
eine Angebotsplanung darstel- len, d.h., die Ausweisung z.B. eines
Ge-werbegebiets, besagt nicht, dass dortauch Gewerbebetriebe
ansiedeln. In-sofern sollte die Gemeinde nach demtatsächlichen
Bedarf planen.
Es sind unterschiedliche Konzepte jenach der Eigenart unserer
Städte undGemeinden notwendig. Bei Wachs-tumsgemeinden, bei denen
das Bau-recht aufgrund der hohen Bauland-preise bis zum letzten
Quadratmeterausgenutzt wird, schaukeln sich
dieGeschossflächenzahlen im unbeplan-ten Innenbereich häufig hoch.
Hierbesteht weniger die Sorge, dass In-nenbereichsflächen nicht
bebaut wer- den, sondern die Gemeinden habendarauf zu achten, dass
die städtebau-liche Qualität der vorhandenen Orts-struktur bewahrt
bzw. sensibel fort-entwickelt werden kann. In den Dör-fern besteht
bei Wachstumsgemein-den häufig die Gefahr, dass eine
Monokultur des Wohnens entsteht,wenn landwirtschaftliche
Betriebe auf- geben sowie gewerbliche Nutzungenverdrängt werden.
Insofern solltenmit den Mitteln des Städtebaurechtsdie Existenz
vorhandener Betriebe ge- sichert und eine maßvolle Erweite-rung
ermöglicht werden.
Bei schrumpfenden oder alterndenStädten und Gemeinden besteht
dieGefahr von Unternutzungen und Leer- ständen, sowie einer
mangelhaftenInfrastruktur. In solchen Kommunenist es notwendig,
durch Maßnahmender Dorferneuerung und des Städte-baus die
Attraktivität des Ortes zu er-halten und bei Leerständen auch Rück-
baumaßnahmen anzudenken. Zudemsind die Gemeinden gefordert,
aktivalle Anstrengungen zu unternehmen,die notwendige Infrastruktur
mit Gast- wirtschaft und Dorfladen, aber auchEinrichtungen der
Gesundheitsvor-sorge, Schulen, Kinderbetreuungsein-richtungen etc.
sicherzustellen.
Als Resümee ist festzustellen, dass eine Baulandmobilisierung
durch Vor-schriften, Verbote und Verpflichtun-gen in der Praxis
nicht umgesetztwerden kann. Hierzu sind die recht -lichen
Instrumentarien zu schwachund der Gesetzgeber ist nicht
bereit,weitere Regelungen zu schaffen. Fürdie Städte und Gemeinden
bleibtdeshalb der Weg eines Gemeinde-leitbildes, bei dessen
Aufstellung dieBürger, die Vereine und andere ge-sellschaftliche
Gruppen einzubeziehensind. Ziele zu entwickeln und auf die-ser
Basis ein städtebauliches Konzeptzu entwickeln, welches von der
Bür-gerschaft getragen wird und damitleichter umgesetzt werden
kann.
Bayerischer Gemeindetag 5/2014212
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5/2014 Bayerischer Gemeindetag 213
Die „10 H-Initiative“ der Staatsregierung
– Eine erste Bewertung der vorliegenden Gesetzentwürfe –
nur über die Bestimmung von Kon-zentrationszonen im
Flächennutzungs- plan oder über die Festlegung von Vor- rang- und
Ausschlussflächen in denRegionalplänen möglich. Also wurdefleißig
geplant: 16 der 18 bayerischenRegionen entwickelten bzw.
entwickelnimmer noch Konzepte für die Wind-energie, Gemeinden –
häufig in inter-kommunalen Kooperationen – stell-ten und stellen
immer noch mit er-heblichem Verwaltungs- und Kosten-aufwand
entsprechende Flächennut-zungspläne auf. Dabei wurden Ab-stände zur
nächsten Wohnbebauungzugrunde gelegt, die zwar regelmäßigüber das
gesetzliche Mindestmaß hi -nausgingen, jedoch deutlich unter
den
jetzt in Rede stehenden 2 km lagen.
Dann kam plötzlich alles anders.Über die Gründe mag man
spe-kulieren. Jedenfalls ergriff Bayern(zunächst gemeinsam mit
Sach-sen) die Initiative und forderte(in einem Gesetzentwurf
vomAugust 2013) die weitgehende
Entprivilegierung von Windenergie-anlagen, zunächst allerdings
ohne Er-folg. Der Gesetzentwurf wurde bereitsim Bundesrat mit
deutlicher Mehrheitabgelehnt. Die Idee wäre wohl eineFußnote in der
Baurechtsgeschichtegeblieben, hätte es nicht die Bundes-tagswahl im
September 2013 und diedaraus folgende Regierungsbildunggegeben.
Bayern gelang es jedenfalls,im Koalitionsvertrag der „GroKo“
vom16.12.2013 überraschenderweise dieVerpflichtung des Bundes zu
installie-ren, eine Öffnungsklausel für die Län-der vorzusehen. Sie
sollten durch Lan-desregelung feste Abstände von Wind- rädern zur
Wohnbebauung festlegendürfen.
Dr. Franz Dirnberger,Bayerischer Gemeindetag
Dr. Franz Dirnberger
„Wenn ein Seemann nicht weiß,welches Ufer er ansteuern muss,dann
ist kein Wind der richtige.“
Lucius Annaeus Seneca
1. Die Entwürfe und wie esdazu kam
Nach der schrecklichen Reaktor- katastrophe in Fukushima im März
2011 gehörte auch Bayern zudenen, die eine rasche und nachhal -tige
Energiewende propagiert hatten.In seiner Regierungserklärung
am28.6.2011 rief Ministerpräsident See-hofer das Ziel aus, dass in
Bayern bis2021 die Hälfte des benötigten Stromsaus heimischer
regenerativer Energiegewonnen werden sollte. Ein ganzzentraler
Baustein dieses Plans solltedie Windenergie sein. Dazu sollten
inBayern etwa 1.500 neue Windräderaufgestellt werden, für die jetzt
dierichtigen Standorte gesucht werdenmussten (siehe Grafik).
Und hier kamen die Gemeinden insSpiel. Denn eine Steuerung von
Wind-energieanlagen im Außenbereich war
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Und so liegen nun die entsprechen-den Gesetzentwürfe vor: eine
Ände-rung des BauGB mit der angespro-chenen Ermächtigung für die
Bundes- länder und auch bereits eine Ände-rung der BayBO, die
parallel zum Ver-fahren auf Bundesebene durchgezo-gen und möglichst
gleichzeitig in Krafttreten soll. Angestrebt ist dabei
der1.8.2014.
Die Entwürfe lauten in ihren wesent -lichen Teilen wie
folgt:
• An § 249 BauGB soll ein neuer Ab-satz 3 mit folgendem Wortlaut
an-gefügt werden:
„(3) Die Länder können durch biszum 31. Dezember 2015 zu
verkün-dende Landesgesetze bestimmen,dass § 35 Absatz 1 Nummer 5
aufVorhaben, die der Erforschung, Ent-wicklung oder Nutzung der
Wind-energie dienen, nur Anwendung fin- det, wenn sie einen
bestimmtenAb stand zu den im Landesgesetzbezeichneten zulässigen
baulichenNut zungen einhalten. Die Einzelhei-ten, insbesondere zur
Abstandsfest-legung und zu den Auswirkungender festgelegten
Abstände auf Aus-weisungen in geltenden Flächen-nutzungsplänen und
Raumordnungs- plänen, sind in den Landesgesetzennach Satz 1 zu
regeln. Die Länderkönnen in den Landesgesetzen nachSatz 1 auch
Abweichungen von denfestgelegten Abständen zulassen.“
• Art. 82 BayBO soll folgende neueAbsätze 1 bis 3 erhalten:
„(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findetauf Vorhaben, die der
Erforschung,Entwicklung oder Nutzung der Win-denergie dienen, nur
Anwendung,wenn diese Vorhaben einen
Mindestabstand vom 10-fachen ihrerHöhe zu Wohngebäuden in
Gebietenmit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB),innerhalb im Zusammenhang
be-bauter Ortsteile (§ 34 BauGB) undim Geltungsbereich von
Satzungennach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs.1 ist dieNabenhöhe zuzüglich Radius
desRotors. Der Abstand bemisst sich vonder Mitte des Mastfußes bis
zum
nächstgelegenen Wohngebäude,das im jeweiligen Gebiet im Sinndes
Abs. 1 zulässigerweise errichtetwurde bzw. werden kann.
(3) Soweit am … bestehende Flä -chennutzungspläne im Sinn von §
35Abs. 3 Satz 3 BauGB Flächen fürWindkraftanlagen darstellen, die
nichtim Einklang mit Abs.1 stehen, hatdiese Darstellung nur die
Wirkungdes § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, darauseinen Bebauungsplan zu
entwickeln.Bei der Aufstellung eines solchenBebauungsplans sind
insbesonderedas interkommunale Abstimmungs- gebot des § 2 Abs. 2
BauGB sowiedie Vorschriften über die Beteiligungder Öffentlichkeit
des § 3 BauGB zubeachten.“
2. Der Versuch einer ersten Bewertung
Die Entwürfe sind „mit heißer Nadelgenäht“ und das sieht man
ihnen– vor allem der geplanten Änderungder BayBO – auch an. Es ist
damit zurechnen, dass sich im Gesetzgebungs- verfahren noch
Änderungen ergebenwerden. Daher soll nachfolgend nureine erste und
sehr grobe Bewertung– wieder mit Schwerpunkt auf derbayerischen
Umsetzungsregelung –gegeben werden.
a) Länderöffnung und Grund -sätzliches
Dass die geplante GesetzesänderungWindenergieanlagen
entprivilegierenund damit ihre Zulassung in die Hän-de der Gemeinde
legen will, wird je-denfalls im Ergebnis ausdrücklich be-grüßt.
Jede Maßnahme des Gesetzge-bers, die die Planungshoheit der
Ge-meinden stärken will, ist ein Schritt indie richtige
Richtung.
Allerdings kommt das alles viel zuspät, um nicht zu sagen zur
Unzeit.Wie schon erwähnt, haben viele Ge-meinden – sei es über eine
Konzentra-tionsflächenplanung nach § 35 Abs. 3Satz 3 BauGB, sei es
durch Mitwirkungan regionalplanerischen Konzepten –bereits
Standorte festgelegt, die jetztzumindest dadurch entwertet wer-den,
dass es einer zusätzlichen akti-
ven Bebauungsplanaufstellung be-darf, um eine Umsetzung zu ermög
li-chen. Dass dies aus politischen Grün-den in vielen Fällen extrem
schwierigsein dürfte, muss nicht näher erläutertwerden. Der
Bayerische Gemeindetaghat bereits vor mehreren Jahren – vorallem im
Rahmen der Novellierung2011 – eine Änderung des BauGB ge-fordert,
die die gemeindliche Planungs- hoheit in qualitativer und
quantitati-ver Weise erheblich gestärkt hätte.Kurz zusammengefasst
beinhaltetedieser Vorschlag eine „relative Privile-gierung“ aller
regenerativer Energien,die unter dem Vorbehalt einer ander-weitigen
gemeindlichen Planung hät-te stehen sollen. Die Idee ist
zwarseinerzeit vom Freistaat Bayern auf-gegriffen worden, war aber
letztlichauf Bundesebene nicht mehrheits-fähig. Auch wenn in der
Begründungzum jetzigen Gesetzentwurf mehr-fach davon die Rede ist,
dass nun-mehr die Windenergie in diesem Sin-ne „relativ“
privilegiert werden soll,hat das leider nichts mehr mit
diesemdamaligen Vorschlag zu tun.
Die geplante Länderöffnungsklauselim BauGB ist – verglichen mit
den ersten Überlegungen, die im BMUBdazu angestellt worden waren –
ex-trem umfassend. Alle Einzelheiten,insbesondere zur
Abstandsfestlegungund zu den Auswirkungen dieser Ab-stände auf
Ausweisungen in Flächen-nutzungsplänen und Raumordnungs-plänen
sollen dem Landesgesetz -geber vorbehalten bleiben. Es fehlt
aneiner eindeutigen Regelung zum Be-standsschutz für bestehende und
inAufstellung befindliche Ausweisungen.Es bleibt zudem offen, wie
und mitwelchen materiellen Vorgaben – undeventuellen Grenzen – der
Abstandzur Wohnbebauung zu bestimmen ist.All dies bleibt dem
Landesgesetzge-ber überlassen.
Verfassungsrechtlich ist dies wohlnicht zu beanstanden. Der
Bundes -gesetzgeber muss seine kompetenz-rechtlichen Möglichkeiten
nicht not-wendig immer vollständig ausschöp-fen, sondern darf den
Ländern auchSpielräume eröffnen. Ob dies ange-sichts dessen
sinnvoll ist, dass der
Bayerischer Gemeindetag 5/2014214
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Ausbau der regenerativen Energieneine gesamtstaatliche Aufgabe
dar-stellt, die nur dann gelingen kann,wenn man im gesamten Bundes
-gebiet einheitlich und abgestimmtvorgeht, muss zumindest offen
blei-ben. Es ist nicht das einzige Beispieldafür, dass es bei der
Energiewendean einem Masterplan fehlt.
b) Die bayerische Umsetzung
• Substanzieller Raum für die Wind-energie?
Ob der Entwurf – wie dies die Begrün-dung behauptet und die
Notwendig-keit damit offensichtlich voraussetzt –tatsächlich eine
angemessene Nut-zung der Windenergie in Bayern zu-lassen wird, ist
schwer zu beurteilen.Sollte der Mindestabstand von 10 Hallerdings
dazu führen, dass der Wind-energie in Bayern ohne
Bauleitplanungkein substanzieller Raum im Sinne derRechtsprechung
des BVerwG1 mehrverbliebe, wäre dies verfassungsrecht- lich
zumindest nicht unbedenklich.Zwar kann der
Bundesgesetzgebernatürlich relativ frei darüber entschei-den,
welche Vorhaben er im Außen-bereich grundsätzlich zulassen willund
welche nicht. Allerdings behältdas BauGB die grundsätzliche
Privile-gierung der Windkraft in § 35 Abs. 1Nr. 5 BauGB gerade bei
und eröffnetden Ländern lediglich die befristeteMöglichkeit zu
einer Modifizierung.Dass mit dieser Länderöffnungsklau-sel die
Kompetenz der Länder ver-bunden sein soll, die Grundentschei-dung
des Bundesgesetzes praktischvollständig zu entwerten, muss
be-zweifelt werden. Mit anderen Wortenmuss der Landesgesetzgeber in
je-dem Fall eine Lösung finden, die einenicht nur unbedeutende
Nutzung derWindenergie ermöglicht, ohne dassdazu eine
Bauleitplanung der Ge-meinde erforderlich wäre.
• Faktische (und rechtliche?) Entwer-tung von
Planungskonzepten
Die Begründung des Entwurfs statu-iert, dass es in Bezug auf
regionalpla-nerische Konzepte keiner besonde-ren Regelungen
bedürfe, weil die Ge-meinde innerhalb der Vorrangflächen
durch Aufstellung eines Bebauungs-plans entsprechende Anlagen
zulas-sen könne. Rechtlich bedeutet die be-absichtigte Regelung
allerdings nichtsanderes, als dass in Vorranggebieteninnerhalb des
10 H-Kreises die Privile-gierung und daher auch die Zulässig-keit
von Windenergieanlagen entfiele.Dadurch würden diese Konzepte
auchfaktisch stark entwertet. Sie stellennicht selten einen
Kompromiss dar,der die regionalen Besonderheitendes entsprechenden
Raums wieder-gibt. Durch das Gesetz würde es indie Hand der
einzelnen Gemeinde ge-legt, ob und wie sich die Planung um-setzen
soll.
Der Gesetzentwurf will
bisherigenKonzentrationsflächenplanungenim Sinn des § 35 Abs. 3
Satz 3 BauGBin Flächennutzungsplänen nur nochdie Wirkung von
positiven Nutzungs-zuweisungen verleihen, aus denenBebauungspläne
entwickelt werdenkönnen. Dies ist rechtlich zumindesthinterfragbar.
Die eigentliche Rege-lungswirkung von Planungen nach § 35Abs. 3
Satz 3 BauGB war der Aus-schluss der Zulässigkeit der Windener- gie
außerhalb der Eignungsflächen2;ob der Bayerische
Landesgesetzgebergleichsam automatisch daraus schlie -ßen und den
gemeindlichen Flächen-nutzungsplänen auch diese Wirkungverleihen
darf, dass die Gemeinde positiv wollte, dass innerhalb der
Kon-zentrationsflächen Windkraftanlagenentstehen sollen, muss offen
bleiben,trägt aber zur Rechtsunsicherheit derGesamtregelung
bei.
In diesem Zusammenhang stellt sichnoch eine andere rechtliche
Frage.Was geschieht, wenn die von der Ge-meinde vorgesehenen
Konzentrations- zonen innerhalb des 10 H-Kreises lie-gen und damit
für eine Windkraftnut-zung nicht mehr in Frage kommen?Kann dann
einer – fraglos weiter privi-legierten – Anlage außerhalb
diesesKreises die Ausschlusswirkung des§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB
noch ent-gegengehalten werden? Der Wortlautder geplanten Vorschrift
legt dies zwarnahe. Allerdings bestehen gegenüberdieser Annahme
erhebliche verfas-sungs rechtliche Bedenken. Der Me-
chanismus des § 35 Abs. 3 Satz 3BauGB beruht vor allem darauf,
dassdie Gemeinde ein gesamträumlichesKonzept zur Verfügung stellt,
das derWindenergie substanziellen Raum ver- schafft; nur deshalb
ist die Baurechts -einschränkung außerhalb der Kon-zentrationszonen
überhaupt gerecht-fertigt. Wird in dieses Konzept nach-haltig
eingegriffen, wird es insgesamtentwertet und kann nicht in
Teilenaufrecht erhalten bleiben. Diese Über-legung ist im Übrigen
nicht auf eineSteuerung durch Flächennutzungs-plan beschränkt. Auch
Regionalplänebesitzen – wie bereits erwähnt – in aller Regel diesen
gesamträumlichenAnsatz. Im Ergebnis müssten also nachder geplanten
Neuregelung sicher-heitshalber alle noch in Frage kom-menden
Flächen außerhalb der 10 H-Entfernung erneut überplant und ggf.mit
Konzentrationsflächen bzw. Aus-schlussflächen versehen werden.
• Der Schutzbereich
Geschützt werden sollen Wohnge-bäude in Gebieten mit
Bebauungs-plänen, innerhalb im Zusammenhangbebauter Ortsteile und
im Geltungs-bereich von Satzungen nach § 35Abs. 6 BauGB. Die
Begründung sprichtdabei davon, dass auch Gebäude miteiner
teilweisen Wohnnutzung einbe-zogen werden sollen. Dies müsstesich
wohl im Wortlaut der Vorschriftselbst wiederfinden, da in der
Recht-sprechung und der Literatur durch-aus unterschiedliche
Definitionen desWohngebäudes zu finden sind.3 Auchdie
Voraussetzung, dass die Gebäudezulässigerweise als Wohngebäude
er-richtet sein müssen, müsste in denWortlaut der Vorschrift
ausdrücklichaufgenommen werden (vgl. die ent-sprechende
Formulierung in § 35 Abs. 4BauGB).
Der im Entwurf vorgesehene Schutz-bereich ist vor dem
Hintergrund desGleichheitsgrundsatzes nicht unpro- blematisch.
Zunächst werden – kurzgefasst – Wohngebäude in allen fest-gesetzten
und faktischen Baugebie-ten gleich behandelt: das Wohnge-bäude in
einem reinen Wohngebietgenauso wie das Wohngebäude in
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 215
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einem Dorfgebiet oder das Betriebs-leiterwohnhaus in einem
Gewerbe -gebiet. Nicht geschützt werden hin-gegen einzeln stehende
Wohngebäu-de im Außenbereich, insbesondere inSplittersiedlungen
oder als Betriebs-leiter- und Altenteilerwohngebäude.Diese
Differenzierung entspricht nichtden Vorgaben, die der BayVGH
denGemeinden im Rahmen ihrer Konzen-trationsflächenplanung gemacht
hat.4
Den entsprechenden Entscheidungenist eindeutig zu entnehmen,
dass jeenger der verbleibende Spielraum fürdie Windenergie gezogen
werden soll,desto stärker zwischen unterschied -lichen
Nutzungsarten unterschiedenwerden muss. Im Übrigen ist es
zu-mindest politisch schwer zu erläutern,warum beispielsweise ein
gewerblichesBetriebsleiterwohnhaus einen höhe-ren Schutzstatus
genießen soll als einlandwirtschaftlich privilegiertes. Auchwarum
bei Splittersiedlungen zwi-schen solchen mit und ohne
Lücken-füllungssatzung differenziert werdensoll, erschließt sich
nicht vollständig,insbesondere weil dieses Instrumentsicherlich
nicht deswegen geschaffenworden ist, um unterschiedliche
Be-troffenheiten in Bezug auf Windkraftzu kreieren. Der
Vollständigkeit sei da -rauf hingewiesen, dass über den ge-planten
Art. 82 Abs. 2 Satz 2 BayBO-Eder 10 H-Abstand zu den meisten
Ge-werbegebieten eingehalten werdenmüsste, da dort ausnahmsweise
Be-triebsleiterwohnungen zulässig sind,wenn der Bebauungsplan dies
nichtausdrücklich ausschließt.
Nicht erfasst werden von der geplan-ten Regelung im
Flächennutzungs-plan bereits dargestellte, aber nochnicht
überplante Baugebiete. Not-wendig wäre, auch für diese
Bereicheeinen Schutzstatus vorzusehen. Eineunterschiedliche
Behandlung ist vordem Hintergrund der Planungshoheitder Gemeinde
kaum vertretbar.
• Einengung der Planungshoheit?
Die Neuregelung soll offenbar nur fürdie Beurteilung neuer
Windenergie-anlagen gelten, nicht aber den Fall er-fassen, dass
eine Gemeinde Wohnbe-
bauung über einen Bebauungsplanzulassen will, der den 10
H-Abstandzu einer bestehenden Windenergie-anlage unterschreitet. Um
Missver-ständnissen vorzubeugen, sollte we-nigstens in der
Begründung des Ge-setzentwurfs klargestellt werden, dassder die
Entprivilegierung von Wind-kraftanlagen auslösende Abstand von10 H
nicht umgekehrt die Planungs-hoheit der Gemeinden dergestalt ein
-engt, dass zu bestehenden oder imBebauungsplan zugelassenen
Anlagenbei der Neuplanung von Baugebietenin Zukunft zwingend der
gleiche Ab-stand eingehalten werden müsste.
• Auswirkungen auf Nachbargemein-den
Ein besonderes Problem entsteht, wenneine Gemeinde eine
vorhandene Kon- zentrations- oder Vorrangfläche über-plant und dort
Windenergieanlagenzulässt, die zwar zur Wohnnutzungauf dem eigenen
Gemeindegebiet ei-ne Entfernung von mehr als 10 H auf-weist, nicht
aber zu einer Wohnnut-zung auf dem Gebiet der Nachbar-gemeinde. Das
Gesetz lässt ein sol-ches Vorgehen offenbar zu. Der Hin-weis im
Gesetzentwurf auf die Beach-tung des interkommunalen
Abstim-mungsgebots kann keine eigenstän-digen zusätzlichen
materiellen Wir-kungen hervorrufen. Deshalb erscheintdieser Hinweis
wie im Übrigen auchder Verweis auf die Öffentlichkeitsbe-teiligung
entbehrlich. Offenbar ver-sucht der Entwurf insoweit die vonder
Politik geforderte Konsenslösungvor Ort umzusetzen, kann diese
Vor-gabe aber nicht erfüllen. Es bleibt da-bei, dass die planende
Gemeinde dieBelange der Nachbargemeinde (zudenen die Belange der
betroffenenAnwohner nicht gehören) lediglich indie Abwägung
einstellen muss. EchteEinengungen des Spielraums der pla-nenden
Gemeinde gehen mit der Regelung daher nicht einher.5
• Stichtagsregelung
Inwieweit die beabsichtigte Übergang -regelung mit dem Stichtag
4.2.2014verfassungsrechtlichen Anforderun-gen genügt, lässt sich
nicht abschlie -
ßend beurteilen. Es ist allerdings da-von auszugehen, dass auch
später ge-stellte Anträge auf der Grundlage desnoch geltenden
Rechts behandeltwerden müssen. Da nach der Wind-kraftbekanntmachung
der Staatsre-gierung, die offenbar ebenfalls nochgilt, mit einer
Genehmigungsdauervon drei Monaten zu rechnen ist (vgl.auch § 10
Abs. 6a BImSchG), müssten– bei einem unterstellten Inkrafttre-ten
des Gesetzes am 1.8.2014 – voll-ständige Anträge, die etwa bis
zum1.5.2014 beim Landratsamt einge-gangen sind, noch nach altem
Rechtgenehmigt werden. Sollte die Geneh-migung durch die Behörde
ohneGrund verzögert werden, insbeson -dere damit sie der
Neuregelung un-terfallen, müsste mit Amtshaftungs-ansprüchen
gerechnet werden, diewohl das positive Interesse des Be -treibers
umfassen würden.
3. Fazit
Dass eine Sonderregelung für bayeri-sche Windenergieanlagen
kommenwird, steht wohl zweifelsfrei fest, wiesie genau aussehen
wird, noch nicht.Dem Gesetzgeber wäre dringend zuraten, zumindest
einen handwerklichsauberen Entwurf abzuliefern, der diesich
stellenden Rechtsfragen beant-wortet und nicht neue aufwirft.
Obdies bis zum 1.8.2014 gelingen kann,muss offen bleiben.
Fußnoten
1 Vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, ZfBR2003, 370;
Urt. v. 24.1.2008, ZfBR 2008, 364.
2 So dezidiert BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, BVerwGE 146, 40.
3 Vgl. z. B. Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauNVO, § 3Rn. 2:
ausschließlich dem Wohnen dienende Gebäude(zu § 3 BauNVO); BayVGH,
Urt. 13.4.2006, ZfBR 2006,693: auch gemischt genutzte Gebäude, wenn
dieWohnnutzung im Verhältnis zu den anderen Nutzun-gen nicht nur
von untergeordneter Bedeutung ist (zu§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).
4 BayVGH, Beschl. v. 21.1.2013, BayVBl. 2013, 564; Beschl.v.
11.12.2013 – 22 CS 13.2122.
5 Vgl. dazu die Rechtsprechung des BVerwG zu unmit-telbaren
Auswirkungen gewichtiger Art auf dem Ge-biet der Nachbargemeinde,
z.B. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989,BVerwGE 84, 209; eine solche
Situation wird in dereben beschriebenen Ausgangslage kaum
angenom-men werden können.
Bayerischer Gemeindetag 5/2014216
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Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Holger MagelEhre, wem Ehre
gebührt. Dies zum Ausdruck zu bringen, ist mir anlässlich des 70.
Geburtstags vonProf. Dr. Holger Magel ein besonderes Anliegen.
Die Entwicklung Bayerns und insbesondere die Entwicklung der
Gemeinden im ländlichen Raumin den vergangenen Jahren und
Jahrzehnten sind eng verbunden mit der verdienstvollen Tätigkeitvon
Holger Magel. Schon als jungem Beamten im
Landwirtschaftsministerium schwebte ihm die Vision einer Erneuerung
unserer Dörfer vor. Erhalt der örtlichen Strukturen unter Bewahrung
desOrtsbildes und der Landschaft einerseits, Überführung der Orte
in die Modernität und Anpassungan die neuen Anforderungen des
Wohnens und Arbeitens andererseits. Dorferneuerung hieß
dasSchlagwort, und gemeint war damit nicht nur ein Facelifting der
ländlichen Gemeinden, sondernein Quantensprung in ein neues
Lebensgefühl für die im ländlichen Raum lebenden Menschen.Und das
Revolutionäre bei dem Prozess: Die betroffenen Dorfbewohner wurden
in diesen Um-bruch mit einbezogen. Keine Planung von oben, sondern
ein Planen und Gestalten mit den Betrof-
fenen. Die heute in aller Munde befindliche Bürgerbeteiligung
wurde aus der Taufe gehoben. Initiator war Holger Magel. Und
sotrafen sich im ganzen Bayernland die Menschen in ihren Dörfern
und diskutierten über ihre Zukunft. Es wurden
Zukunftsvisionenentwickelt, Leitbildprozesse in Gang gesetzt und
die Potentiale des ländlichen Raums herausgearbeitet.
Von dieser Idee fasziniert ging Holger Magel in die
Wissenschaft. Forschung, Beratung und Wachrütteln sollten zu seinem
beruf -lichen Lebenselixier werden. Die Ergebnisse der
wissenschaftlichen Arbeit an seinem Lehrstuhl erhielten weit über
die GrenzenBayerns und Deutschlands hinaus große Beachtung.
Flankierend zu dieser Tätigkeit machte sich Holger Magel einen
Namen alsPräsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, die im
vergangenen Jahr ihr 25jähriges Bestehen feiern konnte. Aber
auchdie von ihm ins Leben gerufenen Münchner Tage der Bodenordnung
sind ein Beleg für seinen unermüdlichen Einsatz für eine
erfolgreiche Raumplanung.
Was war eigentlich das Neue bei der Dorferneuerung?
Kommunalpolitiker, Planer und Bürger begegneten sich erstmals auf
Augenhöhe und erarbeiteten Strategien für „ihre“ Dorferneuerung.
Dieser Prozess breitete sich flächendeckend wie eine Lawineaus. Die
Ergebnisse sind heute noch sichtbar. Wer noch unsere Dörfer aus den
50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhun-derts kennt, der reibt
sich verwundert die Augen, wenn er heute durch diese Gemeinden
geht. Bewahrung Jahrhunderte alter Tradition, Erhalt der dörflichen
Strukturen, Schutz der Landschaft und der Umwelt, moderne Lebens-
und Wohnformen mit demKomfort des 21. Jahrhunderts.
Doch sei vor zu viel Glorifizierung an dieser Stelle gewarnt.
Der Sprung in die Modernität ist geschafft, doch neue gravierende
Herausforderungen stehen bevor. Der demografische Wandel wirft
seine Schatten schon heute auf viele Dörfer. Etliche
kämpfenschlichtweg ums Überleben. Die Infrastruktur bricht weg.
Kindergärten, Schulen, Geschäfte stehen leer. Die Versorgung mit
denGütern des täglichen Lebens gerät in Gefahr. Und auch die Ärzte
wollen nicht mehr aufs Land. Die Anbindung der Dörfer an dieneue
Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist immer noch nicht
gelungen. Das sind die neuen Herausforderungen.
Professor Magel wird nicht müde, auf diese Entwicklungen
hinzuweisen und Gegenstrategien zu entwickeln. Sein Lebenswerk
istlängst nicht zu Ende. Es beginnt wohl eher eine neue Etappe.
Mit Holger Magel verbindet den Bayerischen Gemeindetag eine
Jahrzehntelange konstruktive Zusammenarbeit. Insbesonderedie
Tätigkeit als Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum
wird im kreisangehörigen Bereich mit großer Aufmerksam-keit
verfolgt. Nicht zuletzt mit dem Vizepräsidenten Dr. Jürgen Busse,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags,
ist dieses enge Band auch personell deutlich sichtbar. Das Ringen
um die beste Lösung ist stets der Anspruch vonHolger Magel. Es wäre
vermessen zu behaupten, dass unsere erfolgreiche und konstruktive
Zusammenarbeit nur von Einverneh-men gekennzeichnet sei. Nein, ganz
im Gegenteil: Es lässt sich so hervorragend streiten mit Professor
Magel. Große Fachkompe-tenz und große Emotionen gehören bei
herausragenden Persönlichkeiten einfach zueinander. Wichtig dabei
ist nur, dass man diegemeinsamen Ziele nicht aus den Augen verliert
und auch bei anfänglich unterschiedlichen Betrachtungs- und
Vorgehensweisenam Ende des Ziels wieder zusammenfindet. Die besten
Lösungen sind meistens das Ergebnis von These und Antithese. Und
werHolger Magel auf seinem Lebensweg ein Stück weit begleiten darf,
der schätzt seinen Sachverstand und seine lebhafte Art desRingens
um die beste Lösung.
Ein runder Geburtstag soll aber nicht nur die Gelegenheit zum
Rückblick geben, sondern auch einen Blick in die Zukunft des
Jubilars ermöglichen. Gesundheit, schöpferische Kraft und
unerschütterlicher Optimismus sind die Grundlagen für ein weiteres
Engagement für die Menschen im ländlichen Raum. Ich bin mir sicher,
dass Professor Magel auch nach Ausscheiden aus seinemberuflichen
Leben seine Netzwerke und Tätigkeitsfelder zu nutzen weiß, um sein
Ziel für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedin-gungen in ganz
Bayern weiterhin zu verfolgen. Der Bayerische Gemeindetag wird ihn
weiterhin als wertgeschätzten und gern gesehenen Ansprechpartner zu
Rate ziehen.
Ad multos annos, lieber Herr Professor Holger Magel.
Dr. Uwe BrandlPräsident des Bayerischen Gemeindetags
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 217
-
Kreisverband
Bezirksverband
OberpfalzUnter dem Vorsitz von 1. Bürgermeis -ter Hugo Bauer,
Wald, fand am 6. März2014 im Rathaus der Stadt Schnaitten- bach die
Vorstandssitzung des Bezirks- verbands statt. Als Gast konnten
dieBürgermeister das Geschäftsfüh rendePräsidialmitglied Dr. Jürgen
Busse be-grüßen. In der Sitzung wurden aktuel-le kommunalpolitische
Themen erör-tert. So stand zur Diskussion, ob einneues
Förderprogramm für die Sanie-rung von Kanälen sinnvoll ist. In
derDiskussion wurde deutlich, dass ins-besondere die Gemeinden im
ländli-chen Raum nicht in der Lage sind, kos -tendeckende Beiträge
für die Kanal-sanierung zu erheben. Andererseitswurde vorgetragen,
dass Kanalsanie-rungen zum Teil schon durchgeführtund abgerechnet
sind, so dass dieseMaßnahmen nicht mehr von einer För- derung
profitieren können. Daher for-derten die Rathauschefs, dass dies
beider Sanierung von Kanälen, insbeson-dere in Härtefällen, möglich
sein soll-te. Dr. Busse schlug vor, dass das be-stehende
Förderprogramm für die Ab- wasserbeseitigung auf die Kanalsanie-
rungen erweitert wird. Dieser Auffas-sung schlossen sich die
Bürgermeis -ter an.
Des Weiteren wurde die Breitbandför-derung angesprochen und
dabei aufdie kommunale Selbstbeteiligung hin- gewiesen. Um die
Förderung voll aus-zuschöpfen, ist es sinnvoll, interkom-munal
zusammenzuarbeiten, da sichdann die Fördersumme um 50.000,–
€erhöht. Moniert wurde jedoch, dass inGemeinden mit vielen
Ortsteilen
Schwie rigkeiten bestehen, einen An-bieter zu finden. Dabei
wurde kriti-siert, dass die Telekom nicht bereit ist,in Gemeinden
mit vielen Ortsteilentätig zu werden.
Dr. Busse wies auf die Verfassungsän-derung zum 1.1.2014 hin,
mit der dieGleichwertigkeit von Arbeits- und Le-bensbedingungen im
ganzen Land indie Bayerische Verfassung aufgenom-men wurde.
Insofern sollte an die Staats- regierung appelliert werden, die
Wirt-schaftsförderung verstärkt in den struk- turschwachen Gebieten
vorzunehmen.Dr. Busse ging auch auf das Gutachtenzum kommunalen
Finanzausgleichein und machte deutlich, dass die
Nivellierungshebesätze bei der Ge-werbesteuer geändert werden
müs-sen. Nach seiner Auffassung wird esnur dann zu wesentlichen
Änderun-gen kommen, wenn diese von denRathauschefs nachhaltig
gefordert wer- den. Des Weiteren berichtete Dr. Busseüber den
aktuellen Sachstand der Tarifreform mit der GEMA und wiesdarauf
hin, dass die neuen Tarife
unterwww.gema.de/veranstaltungstarifeveröffentlicht sind.
burg die aktuelle Situation auf demKreditmarkt und die gute
Zusammen-arbeit zwischen Sparkasse und Kreis-verband dar. Im
Anschluss daran trugder Vorsitzende des Kreisverbandsseinen
Jahresbericht vor. Er gab einenÜberblick über die Aktivitäten
undVeranstaltungen des KreisverbandsAugsburg. Im Anschluss daran
gingder Referent Dr. Johannes Mayr, Se -nior Economist der Bayern
LB, in demVortrag „Konjunktur- und Marktaus-blick: Die vergessene
Krise“ auf die aktuelle Situation auf den Finanz-märkten ein und
gab eine Prognoseüber die voraussichtlichen Entwick-lungen in den
Jahren 2014 und 2015.Der Referent der Geschäftsstelle
desBayerischen Gemeindetags, Hans-Pe-ter Mayer, informierte über
aktuelleThemen aus dem Bereich Kommunal-finanzen. Abgerundet wurde
die Ver-anstaltung durch den Kassenberichtdes Schatzmeisters.1.
BürgermeisterThomas Hafner, und dem Bericht desKassenprüfers Max
Stumböck.
Der BayerischeGemeindetaggratulierte
Zu einem runden Geburtstag
Erstem Bürgermeister Erwin Hegwein,Stadt Marktbreit,
stellvertretender Vor- sitzender des Kreisverbands Kitzingen,zum
60. Geburtstag,
Erstem Bürgermeister a.D. Georg Hölzl,Gemeinde Mitterskirchen,
stellvertre-tender Vorsitzender des KreisverbandsRottal-Inn, zum
65. Geburtstag.
Erstem Bürgermeis -ter Anton Drexler,Gemeinde Wiesen- felden,
Vorsitzen-der des Kreisver-bands Straubing-Bogen,
stellvertre-tender Vorsitzen-der des Bezirksver-
bands Niederbayern und Mitglied desLandesausschusses, zum 60.
Geburts-tag.
Bayerischer Gemeindetag 5/2014218
AugsburgAm 20. März 2014 fand in den Ge-schäftsräumen der
Handwerkskammerfür Schwaben in Augsburg die Jahres-hauptversammlung
des BayerischenGemeindetags, Kreisverband Augsburg,statt. Nach
Begrüßung durch den Vorsitzenden, 1. Bürgermeister GeorgKlauß ner,
Untermeitingen, begrüßteder Haupt geschäftsführer der
Hand-werkskammer für Schwaben Herr Wag-ner die anwesenden
Bürgermeisterin-nen und Bürgermeister. In einem wei-teren
Wortbeitrag stellte der Vorstands- vorsitzende der Kreissparkasse
Augs-
-
Erwartungenan die
Europäische Union
In der Europäischen Union ist eineDiskussion über den
Bürokratieabbauentflammt. Die drei EU-KommissareGünther Oettinger,
Michel Barnier undOlli Rehn haben in den Medien an-gekündigt und
gefordert, dass die EUsich auf ihre europäischen Kernauf -gaben
konzentrieren müsse. Die EU-Gesetzgebung müsse regelmäßig miteinem
„Mehrwert-Check“ dahingehendüberprüft werden, ob diese
wirklichnötig sei und nicht optimiert werdenkönne.
Überflüssige EU-Bürokratie abbauen
Der Deutsche Städte- und Gemeinde-bund fordert schon seit
Jahren, EU-Vorgaben auf die wirklich europäischzu regelnden Belange
zu beschränken.Die EU-Bürokratie kostet die öffent -liche Hand in
Deutschland jedes JahrMilliardenbeträge. Dennoch werdenimmer
weitere Regelungen vorgeschla- gen. Ein Beispiel: Die
EU-Kommissionplant, europaeinheitliche Rechnungs-führungsstandards
einzuführen undschätzt die Einführungskosten dafüralleine in
Deutschland für die öffent -liche Hand auf bis 2,7 Milliarden
Euro.
Trotz aller Lippenbekenntnisse neh-men die in den Städten und
Gemein-den umzusetzenden EU-Vorgaben ste- tig zu. Ein Abbau der
europäischenBürokratie darf nicht alleine Wahl-kampfthema bleiben,
sondern mussernsthaft angegangen und umgesetztwerden.
Subsidiaritätsprinzip einhalten –Mehrwert-Check durchführen
Die Städte und Gemeinden fordern,dass das sog.
Subsidiaritätsprinzip in
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 219
Die Mitglieder des CSU-Arbeitskreises Innenpolitik, Peter
Tomaschko, MdL, Florian Herrmann,MdL und Otto Lederer, MdL, trafen
sich mit Geschäftsführendem Präsidialmitglied Dr. JürgenBusse und
Frau Barbara Gradl vom Bayerischen Gemeindetag am 10. April 2014
zur Erörte-rung aktueller kommunalpolitischer Themen.
Am 28. März 2014 trafen sich Gemeindetagspräsident Dr. Uwe
Brandl, der neugebackeneStaatssekretär im Bayerischen
Kultusministerium, Georg Eisenreich, MdL und Geschäftsfüh-rendes
Präsidialmitglied Dr. Jürgen Busse zu politischen Gesprächen in der
Geschäftsstelledes Bayerischen Gemeindetags in München.
-
EMIR imöffentlichen
Sektor
der EU umfassend verwirklicht wird.Dieses in den EU-Verträgen
veranker-te Prinzip legt fest, dass jede öffent -liche Ebene nur
die Fragen regeln soll,für die sie zuständig ist und für die sieam
besten Entscheidungen treffenkann. Das heißt: Europa soll und
mussdie europäischen Fragen regeln. Esdarf aber nicht mit
Detailvorgaben injede Gemeinde hineinregieren. Die ört- lichen
Angelegenheiten sind eine kom- munale Aufgabe!
Ein Übermaß an bürokratischen Vor-gaben kann zur Gefahr für die
Demo-kratie werden. Mit steigender Anzahlan Vorschriften, die in
ihrer Gesamt-heit selbst von Juristen kaum nochüberschaut werden
können, verlierendie Regelungen an Respekt und Be-achtung. Dies
insbesondere dann,wenn der Eindruck entsteht, dass allesbis in das
kleinste Detail geregelt undder natürliche Menschenverstand inFrage
gestellt wird.
Führt eine Regelung detailliert aus, inwelcher Art und Weise die
Erfüllungder übertragenen Aufgaben zu erfol-gen hat, blockiert
dieses zudem gera-de die Vorteile dezentraler Verwal-tungs
strukturen und die Aufgaben-flexibilität der Kommunen wird
durchStandards unverhältnismäßig einge-schränkt.
Die Liste der EU-Vorgaben in dieKommunalpolitik wird immer
länger.Örtliche Lärmschutzpolitik, Luftrein-heit,
Wirtschaftsförderung usw. sindin EU-Richtlinien geregelt, obwohl
keineuropäischer Bezug besteht. Dahermuss vor jeder EU-Gesetzgebung
wirk- sam geprüft und nachvollziehbar be-gründet werden: Liegt
tatsächlich eineuropäisches Regelungsbedürfnis vor?Hat die geplante
europäische Vor -gabe einen echten Mehrwert – vor allem gegenüber
einer dezentralenErledigung der Aufgaben?
Kostenfolgen abschätzen!
Zu dieser Mehrwert- und Subsidia -ritätskontrolle muss zudem
eine um-fassende Folgenabschätzung durch-geführt werden. Dabei
müssen kon-kret die Umsetzungskosten für die öffentliche Hand und
die Kommunenermittelt und dargelegt werden. Der
EU-Bürger hat ein Recht darauf, zuwissen, was die europäische
Gesetz-gebung kostet und ob diese gerecht-fertigt ist.
Konnexität anwenden!
„Wer bestellt, der bezahlt“ – dieserGrundsatz hat als Regelung
seinenPlatz in vielen Landesverfassungen inDeutschland gefunden.
Wenn einBundesland eine gesetzliche Vorgabefür die Städte und
Gemeinden ein-führt, müssen nach diesem sog. Kon-nexitätsprinzip
den Kommunen diedadurch entstehenden Kosten vomLand finanziert
werden. Bei EU- Vor -gaben aber gilt dieses Konnexitäts -prinzip
nicht. Die Länder und auchder Bund verweisen darauf, dass
dieeuropäischen Gesetze von ihnen janicht verursacht würden. Die EU
selbststellt keine Umsetzungsmittel für ihreGesetzgebung
bereit.
Damit ist einer kostentreibenden EU-Gesetzgebung Tür und Tor
geöffnet –die EU entscheidet, die Gemeinde be-zahlt. Dieser
Kreislauf muss durchbro-chen und das Konnexitätsprinzip
aus-drücklich auch auf die Umsetzungvon EU-Vorgaben ausgedehnt
wer-den. Wenn Bund und Länder die Fi-nanzierung der dadurch
anfallendenUmsetzungskosten für die Städte undGemeinden nicht
sicherstellen können,so darf die Bundesrepublik Deutsch-land bei
der EU-Gesetzgebung im Ministerrat der Europäischen Unionnicht
zustimmen.
Kommunen einbinden – Konsulta-tionsmechanismus
verwirklichen!
Die Einführung europäischer Gesetz-gebung muss zuvor effektiv
und wirk-sam durch die Beteiligung und Kon-sultation der Kommunen
vorbereitetwerden. In echten und nicht reinen„pro-forma“
Anhörungsverfahren kön- nen gerade die Städte und Gemeindedie beste
Expertise formulieren, obund welche europäischen Vorgabensinnvoll
und mit vertretbarem Auf-wand umsetzbar sind. Daher muss
dieKonsultation der Kommunen in derEU-Gesetzgebung ausgebaut
werden.Sowohl in Europa, als auch in Deutsch-land. Geradezu
mustergültig ist dabei
der sogenannte Konsultationsmecha-nismus, der in Österreich
verfassungs-rechtlich abgesichert ist. Dort kann eine Kosten
verursachende Gesetz -gebung nur zustande kommen, wenndie davon
betroffene Ebene dem zu-vor zustimmt. Bei Gesetzen, die dieKommunen
belasten, muss in einemGremium aus Bund, Ländern undKommunen eine
Einigung über die Finanzierung erzielt werden. Im Zwei-felsfall
trägt die Ebene, die die Rege-lung initiiert hat, die dadurch ent
-stehenden Kosten.
Dieses Prinzip muss auch auf die euro -päische Gesetzgebung
übertragenwerden.
(Siehe auch „Forderungen an das neugewählte Europäische
Parlament“unter der Rubrik „Dokumentation“ amEnde des Hefts)
Bayerischer Gemeindetag 5/2014220
Am 16. August 2012 ist die europäi-sche Derivateverordnung EMIR
(Euro-pean Market Infrastructure Regula -tion; EU 648/2012) in
Kraft getreten.Im Verlauf der vergangenen 12 Mona-te ist ein Teil
der Instrumente zur Re-gulierung der Derivatemärkte verpflich- tend
geworden. Mit der EMIR-Verord-nung werden Konsequenzen aus
derFinanzmarktkrise gezogen und die vonden G20-Staaten auf ihrem
Gipfeltref-fen in Pittsburgh 2009 formuliertenVorgaben zur
Neuordnung des Deri-vategeschäfts umgesetzt. Ziel ist es,die
Transparenz der Derivatemärktezu erhöhen und deren
systemischeRisiken zu verringern.
-
GAB-Altlasten-symposium
7. und 8. Juli 2014in Augsburg
Ursprünglich wurde innerhalb desAnwenderkreises der
EMIR-Verordnungauf den europäischen Unternehmer- begriff
abgestellt. Damit waren Kon-trahenten des öffentlichen
Sektorsgrößtenteils ausgenommen. Die Frage,wer von EMIR betroffen
ist, muss aller-dings seit einigen Wochen neu beant-wortet werden.
Gemäß jüngster Ver-waltungsauslegungen durch EU-Kom -mission und
nationale Aufsicht sindauch Kommunen, Zweckverbände undandere
juristische Personen des öffent- lichen und privaten Rechts von
EMIRbetroffen.
Sofern Sie Finanztermingeschäfte (z.B.Zinsderivate)
abgeschlossen habenoder künftig abschließen werden, istaufgrund der
einschlägigen aufsichts-rechtlichen Bestimmungen, grund sätz- lich
eine Kennung zur Identifizierungder Kontrahenten – der sog.
Legal-Entity-Identifier (LEI) – zu beantragen.Anbieter sind
beispielsweise WM Da-tendienste (www.geiportal.org) oderder
Bundesanzeiger Verlag (www.cei-reg.de). Grundsätzlich leisten
Bankenund Sparkassen gerne Hilfestellungbei der Beantragung dieser
Identifika-tionsnummer.
Sofern ein Kontrahent des öffentlichenSektors
Finanztermingeschäfte in Zu-sammenhang mit einer wirtschaft -lichen
Betätigung abgeschlossen hat,wird er im Sinne der
EMIR-Regularienals sog. „nichtfinanzielle Gegenpartei“eingestuft.
Ferner ist die Vertragsdo-kumentation für Finanztermingeschäf- te
mit Ihrer Bank anzupassen.
Der Begriff der wirtschaftlichen Tätig-keit umfasst nach den
einschlägigenVerlautbarungen der EU-Kommissionjedes Anbieten von
Gütern und Dienst- leistungen auf einem Markt unabhän-gig von der
Rechtsform und der Fi-nanzierung. Eine nähere Konkretisie-rung ist
anhand wettbewerbsrecht -licher Prinzipien des
Europarechtsvorzunehmen. Beispiele für eine wirt-schaftliche
Betätigung sind demnachdie Versorgung der Bevölkerung mitStrom,
Gas, Wasser und Fernwärmeoder der Betrieb von öffentlichen
Bä-dern.
Die Anpassung der Vertragswerke erfolgt mit dem sogenannten
„EMIR-
Anhang“. Hierbei handelt es sich umein von der Deutschen
Kreditwirt-schaft entwickeltes und zur einheit -lichen Verwendung
empfohlenes Do-kument, das den Deutschen Rahmen-vertrag für
Finanztermingeschäfte (DRV)um die, von der EMIR zwischen
denParteien eines Derivategeschäfts vor-gesehenen Vereinbarungen,
ergänzt.Dementsprechend trifft der EMIR-An-hang Regelungen zu
• Meldepflichten an zentrale Transak-tionsregister
• rechtzeitiger Bestätigung
• Abgleich der Portfoliodaten
• Streitbeilegungsverfahren und
• der Einstufung als nicht-finanzielleGegenpartei mit einer
Einordnungdes Umfangs des Derivategeschäf-tes oberhalb oder
unterhalb defi-nierter Clearingschwellen.
Nähere Erläuterungen zu diesen Punk- ten entnehmen Sie bitte
entwederder EMIR-Kundeninformation Ihrer Bankoder Sie informieren
sich über dieHintergründe auf www.bafin.de.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Be-treuung bietet die BayernLB
direktund indirekt über die angeschlosse-nen Sparkassen ein
umfangreichesService-Set-Up an, um den Aufwandauf ein angenehmes
Mindestmaß zubeschränken. So besteht die Möglich-keit, die generell
gegebene gesetz -liche Meldepflicht für alle bestehen-den und neu
abgeschlossenen Deri-vatekontrakte zwischen der BayernLBund Ihnen
für Sie zu übernehmen.Hierzu ist eine gesonderte Verein -barung
über die Delegation der Trans aktionsregistermeldung mit
derBayernLB abzuschließen.
Die Gesellschaft zur Altlastensanie-rung in Bayern mbH (GAB)
veranstal-tet am 7. und 8. Juli 2014 ihr diesjähri-ges
Altlastensymposium im Kongress -zentrum in Augsburg.
Als Themenschwerpunkte bietet sichdas Thema Flächenrecycling mit
Pra-xisbeispielen an, stellen sich aktuelleEntwicklungen in
rechtlichen und fach lichen Fragen vor und widmensich dem
Themenkomplex der natür-lichen Schadstoffminderung. AktuellePraxis
beispiele aus der Altlastensanie-rung runden das
Vortragsprogrammab. Zusätzlich können die Teilnehmerim Rahmen einer
Exkursion interes-sante historische und fachliche Hin-tergründe zum
Standort des ehemali-gen Gas werks in Augsburg/Oberhau-sen
erfahren.
Das Altlastensymposium 2014 führtals Plattform für den
interdiszipli nä -ren Informations- und Erfahrungsaus-tausch
Entscheidungsträger und Fach- leute aus der wirtschaftlichen,
kom-munalen und regionalen Praxis, Sa-nierungspflichtige sowie
Akteure ausPolitik, Verwaltung, Wissenschaft undForschung
zusammen.
Das Tagungsprogramm mit dem An-meldeformular kann auf den
Internet-seiten der GAB unter www.altlasten-bayern.de abgerufen
werden.
Für weitere Informationen steht Ihnendie GAB gerne zur
Verfügung.Tel. 089 44 77 85 – 0E-Mail: [email protected]
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 221
-
NENA-Jahres-treffen 2014
Die Auswirkungen sind regional ver-schieden und nicht jede
Kommune istim gleichen Ausmaß davon betroffen– dennoch ist er da,
lässt sich anhandvon Zahlen belegen und wird in denVerschiebungen
der Altersstruktur sicht- bar: Die Auswirkungen des demogra-fischen
Wandels werden immer offen-sichtlicher. Damit stehen
Kommunenzunehmend vor der Frage, wie vor Ortdas Zusammenleben der
Generatio-nen neu organisiert werden kann undwelche
Gestaltungsmöglichkeiten sie(noch) haben.
Dass diese Fragen die Kommunen im-mer stärker beschäftigen,
zeigte sichan der Teilnehmerzahl des diesjähri-gen Jahrestreffens
des Netzwerks Nach- haltige Bürgerkommune am 4. April2014 im
Landratsamt in Neumarkti.d.OPf. So nahmen auch dieses Jahrrund 60
Vertreterinnen und Vertreteraus Kommunalpolitik und -verwal-tung
sowie interessierte Bürgerinnenund Bürger die Gelegenheit wahr,
ihreErfahrungen und Ideen auszutauschenund neue Anregungen mit nach
Hau-se zu nehmen. Das Netzwerk wurde2008 unter Förderung des
BayerischenStaatsministeriums für Umwelt undVerbraucherschutz
gegründet und bie- tet aktiven Städten und Gemeindeneine Plattform,
sich über Lösungsan -sätze einer zukunftsorientierten
Kom-munalpolitik auszutauschen.
Albert Löhner, als Landrat des Land-kreises Neumarkt i.d.OPf.
Gastgeberder Veranstaltung, Dr. Thomas Röbke,Geschäftsführer des
LandesnetzwerksBürgerschaftliches Engagement undDr. Bernd Witzmann,
Abteilungsleiterim Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz, wür-digten in ihren Grußworten das
Netz-werk Nachhaltige Bürgerkommuneals unverzichtbaren Baustein der
baye -rischen Nachhaltigkeitspolitik und dank- ten den Mitgliedern
für ihr Engage-ment, auch anderen Kommunen dieWichtigkeit einer
nachhaltigen Ent-wicklung bewusst zu machen. So seienStädte und
Gemeinden die Orte, andenen Projekte lebendig werden, woder Schritt
von der Theorie in die Pra-xis passiere.
„Wir haben uns angewöhnt, in unter-schiedlichen Altersgruppen zu
den-ken und für jede Gruppe eigenständi-ge Lösungen zur
Verbesserung ihrerSituation anzubieten. Das gesellschaft- liche
Miteinander der Menschen kommtdabei häufig zu kurz.“ – das war
eineder Kernaussagen von Dr. Klaus Zeit-ler vom
Sozialwissenschaftlichen Insti- tut für Regionale Entwicklung
(SIREG).Er wies in seinem Vortrag noch einmalauf die Dringlichkeit
hin, sich mit demThema auseinanderzusetzen und stell-te Thesen zum
besseren Miteinanderder Generationen auf kommunalerEbene auf. Wie
das in der Praxis funk-tionieren kann, zeigten die Praxisbei-spiele
zweier Kommunen aus der Ober- pfalz und aus dem Landkreis Vechtain
Niedersachsen.
In Berngau, Mitglied im Netzwerk Nach- haltige Bürgerkommune,
gibt es seit2012 ein „Generationennetzwerk“, dasdie Gemeinde mit
Unterstützung desBayerischen Staatsministeriums für Um- welt und
Verbraucherschutz ins Le-ben gerufen hat.
Bürgermeister Wolfgang Wild und Ge-nerationenmanager Markus Ott
stell-ten das Projekt vor. Sie haben sichzum Ziel gesetzt, den
sozialen Zusam-menhalt in der Gemeinde noch wei-ter zu verbessern,
neu Zugezogenebesser in das gesellschaftliche Lebenzu integrieren
und die ehrenamtlichAktiven bei ihrem Engagement zu un-terstützen.
„Dies funktioniert häufignicht mehr von alleine, sondern mussvon
professionellen Akteuren unter-stützt werden“ lautete das Schluss
-resümee der beiden Redner aus Bern-gau.
Um den Erfahrungshorizont der Netz-werkmitglieder zu vergrößern,
hattendie Organisatoren der Tagung auchVertreter von außerhalb
Bayerns ein-geladen. Die Gemeinde Goldenstedtin Niedersachsen
beschreitet mit einerhauptamtlichen Mehrgenerationen-beauftragten,
einem Demografieaus-schuss im Gemeinderat und vielenweiteren
Mosaiksteinen einen beson-deren Weg. Bürgermeister WillibaldMeyer
stellte den Goldenstedter An-satz einer generationenübergreifen-den
Kommunalpolitik vor. Die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer nutzendie
Gelegenheit und stiegen in einelebhafte Diskussion mit den
Referen-ten ein.
Ein wichtiger Schritt auf dem Wegzu einer
generationenübergreifendenKommunalentwicklung ist eine
ent-sprechende Bestands- und Bedarfs-analyse der eigenen Gemeinde.
Sabi-ne Niedermeier stellte zusammen mitDr. Zeitler ein Werkzeug
vor, welchessie am SIREG entwickelt haben unddas kommunale Akteure
dabei unter-stützt, strategische Ziele für eine
generationenübergreifende Sozialpla-nung zu entwickeln. Der
internetba-sierte „Generationenfreundlichkeits-Check“ hilft
Kommunalpolitikerinnenund -politikern, aber auch Vertreterin-nen
und Vertretern von Arbeitskrei-sen und anderen Interessierten,
Hand- lungsfelder, Versorgungslücken oderZielgruppen für ein
besseres Mitein-ander der Generationen zu identifi-zieren und
entsprechende Entwick-lungsschritte voranzubringen.
DiesesInstrument wurde für das NetzwerkNachhaltige Bürgerkommune
entwi -ckelt und ist unter www.nachhaltige-buergerkommune.de zu
finden. Dortsind auch weitere Informationen überdas Projekt
erhältlich.
Danielle Rodarius, verantwortlich fürdie Netzwerksteuerung,
dankte inihrem Schlusswort allen Beteiligtenfür ihr Mitwirken im
Netzwerk undappellierte, die Plattform auch weiterfür den Austausch
zu nutzen. Weitereinteressierte Kommunen sind herzlicheingeladen,
sich zu beteiligen.
Bayerischer Gemeindetag 5/2014222
-
Gemeindetaggratuliert denPreisträgern
des BayerischenQualitätspreises
2014
De-Mailin Gemeinden
Ansprechpartnerin:Danielle RodariusNetzwerk Nachhaltige
Bürgerkommune Bayern (NENA)c/o Landesnetzwerk Bürgerschaft-liches
EngagementGostenhofer Hauptstraße 6390443 NürnbergTel. (09 11) 27
29 98-26E-Mail: [email protected]
lauten. Für die Beantragung dieserSubdomains ist eine
Vorrechtsphase(sog. „Sunrise-Phase“) bis zum 30.6.2014vorgesehen.
Danach wird die Vergabevon Subdomains unterhalb von „de-mail.de“
freigegeben. Es kann dannnicht ausgeschlossen werden, dasses zu
Auseinandersetzungen darüberkommt, wer berechtigt ist,
bestimmteDomain-Bezeichnungen zu führen.Die akkreditierten
De-Mail-Anbieterwerden auf der Internetseite des Bun-desamts für
Sicherheit in der Informa-tionstechnik unter
https://www.bsi.bund.de/ veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang möchtenwir Sie darüber informieren, dass
dieAKDB mit der T-Systems GmbH eineDe-Mail-Kooperation
abgeschlossenhat und ab Mitte April 2014 ein De-Mail Angebot zur
Verfügung stellt. Basis des Angebots sind die De-MailProdukte der
Firma T-Systems (De-Mail Basic und De-Mail Standard), dieüber einen
Web-Browser oder alter-nativ über einen lokal installierten De-Mail
Gateway genutzt werden können.Das Angebot soll einen einfachen
Ein-stieg in De-Mail zu vergünstigtenKonditionen ermöglichen. Die
AKDBunterstützt die Gemeinden beim Ver-tragsabschluss und der
anschließen-den Abwicklung. Konkret übernimmtdie AKDB die für die
Freischaltung desDe-Mail Postfachs erforderliche Iden-tifikation
der Kommune gegenüber T-Systems. Die AKDB wird ihre Kun-den in
Kürze über das De-Mail Ange-bot informieren.
Am 18. März 2014 hat Frau Staats -ministerin Emilia Müller im
Rahmeneines Festaktes in der Münchner Resi-denz den Bayerischen
Qualitätspreis2014 für wirtschaftsfreundliche Ge-meinden und
wirtschaftsfreundlicheund innovative Projekte interkommu-naler
Zusammenarbeit verliehen. Be-sonders erfreulich ist, dass alle
Preisein diesem Jahr an Städte, Märkte undGemeinden aus dem
kreisangehöri-gen Bereich verliehen wurden.
Über die Auszeichnung konnten sichfreuen:
• Markt Holzkirchen als wirtschafts-freundliche Gemeinde
2014
• Stadt Marktheidenfeld als wirt-schaftsfreundliche Gemeinde
2014
5/2014 Bayerischer Gemeindetag 223
Mit dem Gesetz zur Förderung derelektronischen Verwaltung des
Bun-des (E-Government-Gesetz), wurdendie Behörden des Bundes dazu
ver-pflichtet, den elektronischen Zugangdurch eine De-Mail-Adresse
zu eröff-nen. Aufgrund dieser Regelung wirdim Rahmen des geplanten
BayerischenE-Government-Gesetzes auch über dieEröffnung eines
De-Mailzugangs beiden Kommunen diskutiert werden.Derzeit besteht
allerdings keine recht- liche Verpflichtung für die Gemein-den, per
De-Mail erreichbar zu sein.
Unabhängig von der rechtlichen Ver-pflichtung zur Eröffnung
eines De-Mailzugangs weisen wir darauf hin,dass die Gemeinden
sogenannte „Sub- domains“ unterhalb von „de-mail.de“bei ihrem
De-Mail-Anbieter beantra-gen können. Auf diese Weise kann er-reicht
werden, dass De-Mail-Adressenebenso wie die bisherigen
E-Mail-Adressen unmittelbar als solche derGemeinde erkannt werden
können.Lautet die bisherige E-Mail-Adresse bei- spielsweise
[email protected]önnte die De-Mail-Adresse
kü[email protected]
Die ersten Bürgermeister und Trägergemeinden des Gemeinsamen
KommunalunternehmensGewerbeflächenpool Wirtschaftsband A9 mit Frau
Staatsministerin Emilia Müller und HerrnMinisterialdirigent Michael
Ziegler.
-
Bayerische Bürger-meistermedaille
für dendienstältesten BürgermeisterDeutschlands
Bürgerkulturpreis2014 des
Bayerischen Landtags
Bayerischer Rechts- und
Verwaltungsreport(BayRVR)
• Große Kreisstadt Forchheim als wirt- schaftsfreundliche
Gemeinde 2014
• Gemeinsames Kommunalunterneh-men Gewerbeflächenpool
Wirt-schafts band A9 mit den Mitglieds-gemeinden Stadt Creußen,
Gemein-de Gesees, Stadt Gräfenberg, Gemein- de Obertrubach und
Stadt Pegnitz.
Der Bayerische Qualitätspreis wird jähr- lich an Gemeinden und
an interkom-munale Kooperationsprojekte verlie-hen, die qualitativ
hochwerte Rahmen- bedingungen für Unternehmen ins-besondere im
Bereich von Infrastruk-turprojekten und einer
wirtschafts-freundlichen Verwaltung schaffen. Wei- tere
Informationen zu den Preisträ-gern 2014 und zum Bayerischen
Qua-litätspreis sind unter der
Adressewww.bayerischer-qualitaetspreis.deerhältlich.
Wir hoffen auch dieses Jahr wiederauf zahlreiche Bewerber aus
unseremMitgliederkreis!
Gemeinschaft teilhaben. Das Leitthe-ma 2014 lautet: „Aktiv.
Kreativ. Inklu-siv. – Bürgerschaftliches Engagementfür Kinder und
Jugendliche mit Be-hinderungen“
Das beispielhafte ehrenamtliche Engage- ment wird mit bis zu
30.000 Euro ho-noriert. Das Preisgeld kann auch inTeilsummen auf
mehrere Preisträgeraufgeteilt werden. Eine Teilausschüt-tung bleibt
vorbehalten. Bewerbun-gen können bis zum 30. Juni 2014 anden
Bayerischen Landtag – Landtags -amt – gesandt werden.
Weitere Informationen erhalten Sieunter:
www.bayern.landtag.de/aktuelles/veranstaltungen/
buergerkulturpreis/
Die Bayerischen Bürgermeistermedail- len haben eine lange
Tradition.
Sie wurden ab dem Jahr 1818 durchden ersten bayerischen König
Max I.Joseph als Hoheitszeichen für alle Ge-meinden verpflichtend
eingeführt. VomGemeindeoberhaupt wurden danndiese Medaillen im
Durchmesser von41 mm aufgrund detaillierter Vor-schriften an einer
Kette oder am hell-blauen Seidenband bei festlichen Anlässen oder
im Amt getragen.
War in der Monarchie noch das Por-trait des jeweiligen
bayerischen Kö-nigs auf die Vorderseite der Medaillegeprägt, so
zeigt sich seit den Zeitender Republik, in der die verpflichten-de
Beschaffung allerdings entfiel, dortdas bayerische Staatswappen.
Die Rück- seite, die der Kommune gewidmet ist,trägt stets das
Gemeindewappen oderden Gemeindenamen im Lorbeer-kranz.
Die meisten dieser wertvollen Unika-te aus Gold oder Silber sind
mittler-weile verschollen.
Allerdings führen beispielhaft die Ober- bürgermeister von
Ingolstadt, Passau,Ansbach, Bayreuth, Schweinfurth oderNeu-Ulm
diese kommunalen Hoheits-zeichen aus monarchischer Zeit nochan
ihrer Amtskette.
Auch im Landkreis Cham haben sichdiese
Bürgermeistermeistermedaillenin einigen Gemeinden bewahrt undso
tragen z.B. die Bürgermeister derStadt Rötz, des Marktes Lam, der
Ge-meinden Wald und Miltach noch heu-te diese historischen Stücke
mit demPortrait des Königs.
Bayerischer Gemeindetag 5/2014224
Der Bayerische Landtag vergibt jähr-lich den Bürgerkulturpreis,
um vorbild- liches ehrenamtliches Engagementvon Bürgerinnen und
Bürgern in Bay-ern zu würdigen.
Mit dem diesjährigen Bürgerkulturpreissollen außergewöhnliche
Projekte undInitiativen honoriert werden, die dazubeitragen, dass
junge Menschen mitBehinderung aktiv und kreativ an der
In ihrer aktuellen Ausgabe hat dieNJW, die hochangesehene und
auf -lagenstärkste juristische Fachzeitschriftim deutschsprachigen
Raum, das Portal BayRVR zum „Link der Woche“gekürt (Heft 14/2014,
NJW aktuell, Rubrik „web.report“, S. 28; online
hier:http://rsw.beck.de/cms/?toc=NJW.61).Auf diesem Portal finden
sich auchPressemeldungen des BayerischenGemeindetags.
-
Bayerische Bürgermeistermedaillenwurden bis etwa 1960
ausschließlichvom Bayerischen Hauptmünzamt ge-prägt. Die Tradition
wurde nun vomLandkreis Cham wiederbelebt.
Anlässlich einer Sitzung des Bayeri-schen Gemeindetags,
Kreisverband
Cham, am 15.4.2014, überreichte derChamer Landrat Franz
Löffl