bawagpsk.com 12% Ertragschance p.a.: Express Aktien- anleihe Bayer AG Laufzeit bis zu 3 Jahre MAKW20168_Factsheet_Bayer_Aktienanleihe_200520_1600.indd 1 MAKW20168_Factsheet_Bayer_Aktienanleihe_200520_1600.indd 1 20.05.20 13:26 20.05.20 13:26
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12% Ertragschance p.a.:
ExpressAktien-anleiheBayer AG
Laufzeit bis zu 3 Jahre
MAKW20168_Factsheet_Bayer_Aktienanleihe_200520_1600.indd 1MAKW20168_Factsheet_Bayer_Aktienanleihe_200520_1600.indd 1 20.05.20 13:2620.05.20 13:26
Ihr gesundes Veranlagungs-Rezept.Beim Geldanlegen dynamisch vielleicht schon früher ans Ziel kommen? Und attraktive Ertragschan-cen schon bei gleichbleibendem Kurs nutzen können?
Wir haben da für Ihre Veranlagung Bessere Antworten Wie Alles Geht, nämlich die
Express Aktienanleihe Bayer AG 2020-2023 Anlageprodukt ohne Kapitalschutz
Die Express Anleihe bietet die Chance auf eine Rückzahlung mit interessanten Ertragschancen schon bei einer leicht steigenden oder seitwärts tendierenden Kursentwicklung der Bayer Aktie. Zusätzlich schützt eine eingebaute Rückzahlungs-Barriere Ihre Veranlagung vor möglichen Kursverlusten, falls der Kurs der Bayer Aktie nicht unter eine gewisse Grenze fällt.
Die Bayer AG Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit einer über 150-jährigen Geschichte in der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Die Kernkompetenzen des Unternehmens fokussieren sich auf dieLife-Science Gebiete Gesundheit und Agrarwirtschaft.Mit innovativen Produkten trägt Bayer unter anderem zur Erhöhung der Lebensqualität von Menschen durch die Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten bei. Bayer wurde übrigens im März 2020 als eines der am stärksten gewichteten Unternehmen in den Index der Deutschen Börse für nachhaltige Unternehmen aufgenommen!
Nutzen Sie wertvolle Vorteile:• Chance auf jährlichen Ertrag von 12% bei gleichbleibendem oder steigendem Kurs der zugrundelie-
genden Bayer Aktie• Mögliche vorzeitige Rückzahlung zu 100% des Nominalbetrags plus Kupon(s) wenn die Bayer Aktie
an einem der jährlichen Bewertungstage auf oder über dem Startwert notiert.• Zusätzlicher Risikopuffer von 40% (Finale-Rückzahlungs-Barriere in Höhe von 60%) im Vergleich zu
einem Direktinvestment in die Aktie. Ein Unterschreiten der Barriere während der Laufzeit hat keinen Einfluss für den Fall einer Rückzahlung am Laufzeitende.
• kurze Laufzeit
Damit Sie den vollen Überblick haben, beachten Sie bitte auch folgende Risiken:• Der Gewinn ist auf max. 36% begrenzt, auch wenn die Bayer Aktie eine bessere Entwicklung
aufweist. • Notiert die Aktie jeweils an keinem der drei jährlichen Bewertungstage auf oder über dem Start-
wert, erfolgt keine (vorzeitige) Rückzahlung und Sie erzielen keinen Ertrag.• Wird die Barriere des Express-Zertifikats am letzten Bewertungstag unterschritten, erhalten Sie
eine zu Beginn der Laufzeit definierte Anzahl von Aktien und sind somit ohne Schutzmechanismus dem Marktrisiko ausgesetzt.
• Bei Zuteilung der Aktien ist der Gegenwert der Aktien geringer als der Nominalbetrag der Anleihe, wodurch deutliche Verluste entstehen können. Ein Totalverlust ist möglich.
• Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kapital-verlusten führen.
• Dieses Wertpapier ist von keinerlei Einlagensicherungssystem gedeckt. Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass Amundi nicht imstande sein wird, ihrer Verpflichtungen aus dem Wertpapier im Falle einer Insolvenz, oder einer behördlichen Anordnung (bail-in Regime) nachzukommen. Es besteht die Möglichkeit eines Total-verlusts des eingesetzten Kapitals.
Eine detaillierte Aufstellung aller Risiken finden Sie im Basisprospekt.
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FunktionsweiseAm ersten Bewertungstag wird der Schlusskurs der Bayer Aktie als Startwert festgehalten und die Rückzahlungsbarriere (60% des Startwerts) ermittelt. Der Startwert wird gleichzeitig als Auszahlungs-level fixiert.
1. Bewertungstag 10.7.2020
2. Bewertungstag 24.6.2021
3. Bewertungstag 23.6.2022
4. Bewertungstag 22.6.2023
Emission Startwert = Aktienschlusskurs Bayer AG am ERSTEN Bewer-
tungstag
Aktie ≥ Startwert Vorzeitige Rückzahlung zu 100% + 12% Kupon
Vorzeitige Rückzahlung zu 100% + 24% Kupon (= 2x Kupon)
Rückzahlung zu 100% + 36% Kupon (= 3x Kupon)
Rückzahlung zu 100% keine Kuponzahlung
Aktie ≥ Startwert
Aktie ≥ Startwert
Aktie ≥ Barriere (=60%) (d.h. die Aktien ist nicht mehr
als 40% gefallen)
Physische Lieferung der Aktien, (= Anzahl: Nominalbetrag /
Startwert, der Bruchteil wird ausbezahlt )
Startwert = 100%, Rückzahlungs-Barriere = 60% Stichtag Rückzahlungs-Barriere: letzter Beobachtungstag (22.6.2023)Kupon 12% p.a.
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
1. J
ahr
2. J
ahr
3. J
ahr
JA
JA
JA
JA
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Mögliche EntwicklungsbeispieleDiese Beispiele dienen nur der Illustration der Funktionsweise der Express Aktienanleihe. Die ange-nommenen Wertentwicklungen sind willkürlich gewählt und stellen keinen Indikator oder gar ein Versprechen einer tatsächlichen zukünftigen Entwicklung dar.Das beim Kauf anfallende einmalige Transaktionsentgelt und andere ertragsmindernde Kosten wie individuelle Konto- und Depotgebühren sind in den Darstellungen nicht berücksichtigt.
Positives Szenario Neutrales Szenario
Negatives Szenario
Aktienkurs Startwert Rückszahlungs-Barriere
30
40
50
70
60
Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Juli
Oktober
Jänner
April
Aktienkurs Startwert Rückszahlungs-Barriere
30
40
50
70
60
Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Juli
Oktober
Jänner
April
• Es ist in den ersten zwei Jahren zu keiner vorzeitigen Rückzahlung gekommen.
• Der Schlusskurs der Bayer Aktie liegt am vierten Bewertungstag unter der Rückzah-lungs-Barriere von 60% des Startwerts, dadurch kommt es zur physischen Liefe-rung von Aktien. D.h. es werden Aktien der Bayer AG zu der am Beginn der Laufzeit definierten Anzahl (Nominalbetrag/Start-wert) in das Wertpapierdepot des Anlegers eingebucht. Die Differenz zur „ganzen Zahl“ wird in bar ausbezahlt.
• Die Bayer Aktie notiert am zweiten und dritten Bewertungstag unter dem Startwert. Es kommt zu keiner vorzeitigen Tilgung, die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zum Zeitpunkt der Tilgung (maximal drei Jahre). Zugleich steigt der mögliche Auszahlungspreis jährlich um 12% des Nominalbetrags.
• Zum Zeitpunkt der Tilgung (= vierten und letztem Bewertungstag) liegt der Kurs der Bayer Aktie über dem Startwert. Die Tilgung der Express Anleihe erfolgt zu 100% des Nominal-betrages + 3 x 12% jährlicher Kupon = 136% Tilgung des Nominalbetrags.
• Es ist in den ersten zwei Jahren nicht zu einer vorzeitigen Rückzahlung gekommen.
• Der Schlusskurs der Bayer Aktie liegt auch am vierten Bewertungstag unter dem Startwert. Jetzt wird der Sicherheitsmechanismus akti-viert. Da die Bayer Aktie über der Rückzah-lungs-Barriere von 60% des Startwerts notiert, erfolgt die Rückzahlung zu 100% des Nominal-betrags. D.h. die Aktie ist am Laufzeitende im Vergleich zum Startwert um nicht mehr als 40% gefallen.
Schlusskurs ≥ Startwert Schlusskurs < Startwertüber Rückzahlungs-Barriere
Erster Bewertungstag
Erster Bewertungstag Vierter Bewertungstag
Vierter Bewertungstag
Aktienkurs Startwert Rückszahlungs-Barriere
30
40
50
70
60
Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Oktober
Jänner
April Juli
Juli
Oktober
Jänner
April
Schlusskurs < Startwert unterhalb Rückzahlungs-Barriere
Erster Bewertungstag
Vierter Bewertungstag
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Die Fakten auf einen Blick.
Kennnummer (ISIN) FR0013511706
Emittentin Amundi: Fitch Rating A+. Anleger werden von einer Ratingver - änderung nicht informiert.
Vertriebspartner BAWAG P.S.K.
Wertpapiertyp Strukturierte Anleihe nach französischem Recht Die Schuldverschreibung unterliegt nicht der österreichischen Einlagensicherung.
Emissionsvolumen 15 Mio. Euro
Währung EUR
Laufzeit Bis zu 3 Jahre
Kupon 12% p.a.
Basiswert Bayer AG (ISIN: DE000BAY0017)
Risikoklasse Hoch
Geeignete Markterwartung Seitwärts
Feststellung Startwert Schlusskurs Bayer Aktie am 10.7.2020 Beginn der Laufzeit (= Ausübungspreis)
Feststellung Endwert Schlusskurs Bayer Aktie am 22.6.2023 Ende der Laufzeit
Rückzahlungs-Barriere 60% des Startwerts
Tilgung nach 3 Jahren am 10.7.2023 – mögliche vorzeitige Tilgungen / vorzeitige Tilgungen nach 2 Jahren am 11.7.2022 nach 1 Jahr am 12.7.2021 Funktionsweise Eine automatische vorzeitige Rückzahlung erfolgt, wenn an / Beschreibung einem Bewertungstag (24.6.2021 / 23.6.2022) der Schlusskurs der Bayer Aktie auf oder über dem Startwert (= Auszahlungslevel) liegt. In diesem Fall ergibt sich folgende Rückzahlung: Nominalbetrag je Schuldverschreibung x (1+ Kupon x Anzahl d. Jahre) D.h. Anleger erhalten somit 100% des Nominalbetrags plus einen Kupon von 12% nach dem 1. Jahr bzw. 24% nach dem 2. Jahr. Falls die Express Anleihe nicht vorzeitig zurückgezahlt wird, gibt es zur Fälligkeit folgende Möglichkeiten: 1. Liegt der Schlusskurs der Bayer Aktie am vierten Bewertungstag (22.6.2023) auf oder über dem Startwert so erhalten Anleger den Nominalbetrag (1.000 Euro) zuzüglich der Zinszahlung für drei Laufzeitjahr in Höhe von 36%. 2. Liegt der Schlusskurs der Bayer Aktie am vierten Bewertungstag (22.6.2023) auf oder über der Finalen-Rückzahlungs-Barriere, so erhalten Anleger den Nominalbetrag ohne Kuponzahlungen.
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3. Liegt der Schlusskurs der Bayer Aktie am vierten Bewertungstag (22.6.2023) unter der Finalen-Rückzahlungs-Barriere, erfolgt die Tilgung in Form von Aktien der Bayer AG. In diesem Fall entsteht ein Kapitalverlust.
Die Anzahl der zuzuteilenden Aktien errechnet sich wie folgt:
abgerundet auf die nächst kleinere Anzahl von Aktien. Eventuelle Bruchteile des Basiswerts werden als Geldbetrag ausgezahlt.
Zeichnungsfrist von 25. Mai bis 3. Juli 2020 13:30 Uhr, vorbehaltlich vorzeitiger Schließung
Mindestzeichnung Nominale 1.000 Euro / 1.000 Euro / Stückelung
Erstausgabekurs 100% + 2% Transaktionsentgelt Die Vertriebspartnerin erhält eine jährliche Bestandsvergütung von maximal 1,25% des Emissionsvolumens.
Kursinformation www.chartmix.at
Depotentgelt Bei Depoteröffnung vor 3.2.2020 – 0,25% p.a. + 20% USt. ErtragsBox Plus – 3 Euro zzgl. 0,015% p.m. + 20% USt. Einfach Online Depot – 1 Euro zzgl. 0,01% p.m. + 20% USt.
Transaktionsentgelt Verkauf Bei Depoteröffnung vor 3.2.2020 – 1,1% mind. 49 Euro vom Kurswert ErtragsBox Plus – 1 Euro zzgl. 1,1% Einfach Online Depot – 4,50 Euro zzgl. 0,175% Rücknahme durch Amundi Finance über die BAWAG P.S.K, zum aktuellen Tageskurs möglich.
Nominalbetrag je SchuldverschreibungStartwert (= Schlusskurs Bayer Aktie am 10.7.2020)
Die Fakten auf einen Blick.
Zentrale Risiken in Bezug auf die EmittentinAls französisches Kreditinstitut (etablissement de credit) muss Amundi die Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU für die Festlegung eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in franzosisches Recht umgesetzten Form erfüllen. Die Auswirkungen der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf Kreditinstitute, darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch konnten ihre derzeitige und zukünftige Anwen-dung sowie die Ergreifung von zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher Hinsicht auf den Wert der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie auf die Fähigkeit der Emittentin, ihre Pflichten aus den Wertpapieren zu erfüllen, auswirken.
Nähere Details dazu entnehmen sie bitte dem Basisprospekt, der unter http://about.amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt zur Verfügung steht. Die Bedingungen des Zertifikates unterliegen französischem Recht.Die Emittentin ist in Frankreich ansässig und unterliegt daher den einschlägigen Regelungen in Frank-reich, insbesondere bankaufsichtsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Diese Rege-lungen können von vergleichbaren Regelungen in Osterreich abweichen. Im Anlassfall wird Anlegern empfohlen, einen französischen Rechtsberater zu ernennen.
Verkauf SekundärmarktDie Rücknahme erfolgt durch die Händlerin Amundi Finance zum jeweils aktuellen Tageskurs unter regulären Marktbedingungen. Der Kurs kann während der Laufzeit vom Emissionskurs bzw. Tilgungs-kurs abweichen.
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BörsennotierungEine Börsenzulassung wurde nicht beantragt. Bitte beachten Sie die Verkaufsrestriktionen im Pros-pekt.
Steuerliche BehandlungDie Erträge dieses Zertifikates unterliegen bei in Österreich steuerpflichtigen Privatpersonen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5%. Mit Abzug der KESt ist bei in Österreich steuerpflichti-gen Privatpersonen die Einkommensteuer abgegolten. Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation des jeweiligen Anlegers ab und bezieht sich auf den Rechtsstand zum Zeit-punkt des Emissionsbeginns.
ProspekthinweisDas öffentliche Angebot für das Zertifikat der Amundi als Emittentin und Amundi erfolgt ausschließ-lich durch und auf Grundlage des von der Autorité des Marchés Financiers (AMF) am 10.7.2019 gebil-ligten, veröffentlichten und der österreichischen Finanzmarktaufsicht notifizierten Basisprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge zum Basisprospekt) und der Endgültigen Bedingungen des Zertifi-kates (zusammen der „Prospekt“), die an der Geschäftsadresse der Emittentin während üblicher Geschäftszeiten in gedruckter Form kostenlos erhältlich sind und unter http://about.amundi.com/Sites/Amundi-Corporate/Pages/Actionnaires/Informations-Financieres/Dette2/Debt eingesehen werden können. Im Falle etwaiger Nachträge zum Prospekt während der Zeichnungsfrist haben Anleger 2 Tage nach Veröffentlichung Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Prospekt wird auch von der Vertriebspartnerin BAWAG P.S.K., Wiedner Gürtel 11, 1010 Wien, zur Verfügung gestellt. Im Zu-sammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich, die Anga-ben dieser Marketingmitteilung sind unverbindlich. Eine Veranlagung in das Zertifikat ist mit Risiken verbunden. Anleger sollten sich vor jeder Anlageentscheidung persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation eingehend beraten lassen und insbesondere die Risikofaktoren im Prospekt beachten.
Allgemeine Rechts- und RisikohinweiseDies ist eine Marketingmitteilung der BAWAG P.S.K. im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG). Die Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Weder die Weitergabe dieses Dokuments noch irgendein Teil seines Inhalts stellen eine Finanzanalyse im Sinne des WAG, ein Angebot, eine Anlageberatung oder/und -empfehlung oder eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Der Inhalt dieses Dokuments kann ein individuelles Beratungsgespräch durch einen Anlage- oder Steuerberater nicht ersetzen. Jeder Empfänger dieser Informationen und Daten ist daher angehalten, seine eigene unabhängige Untersuchung und Beurteilung durchzuführen. Angaben über vergangene Wertentwicklungen (Performance) sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung der dargestellten Finanzinstrumente. Finanzinstrumente weisen je nach ihrer produktspezifischen Ausge-staltung ein unterschiedlich hohes Anlagerisiko auf. Die BAWAG P.S.K. erbringt keine Steuerberatung und übernimmt keine Haftung für eventuelle steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit Wertpa-piertransaktionen und Wertpapierveranlagungen ihrer Kunden. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterwor-fen sein. Vor einer Veranlagungsentscheidung sollten Sie sich bei ihrem Steuerberater über die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und Meldepflichten informieren.Diese Marketingmitteilungen wurden auf Basis der Informationen, die von der Emittentin zur Verfü-gung gestellt wurden, erstellt. Die Daten können sich inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit, Verlässlichkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfüg-barkeit der zur Verfügung gestellten Informationen oder für das Eintreten von Prognosen kann daher nicht übernommen und diesbezüglich keine Garantie gegeben werden. Unter keinen Umständen haftet die BAWAG P.S.K. für Verluste, Schäden, Kosten oder sonstige Aufwendungen (insbesondere gilt dies für direkte oder indirekte Schäden, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) die im Zusammenhang mit der Verwendung der Information oder aufgrund von Maßnahmen im Vertrauen auf die Information entstehen.
Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markt-einschätzung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Es besteht keine Verpflichtung, Informationen zu aktuali-sieren oder zu berichtigen. Die Informationen sind ausschließlich für die Nutzung durch den Empfän-ger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von BAWAG P.S.K. weder verändert, vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht oder an andere Personen weitergegeben werden.
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Eventuell anfallende Gebühren, die von der Wertentwicklung in Abzug gebracht werden, sind in den Betrachtungen nicht berücksichtigt, für Wertpapiere fällt eine Depotgebühr (derzeit maximal 0,25% p.a. vom Kurswert) an. Andere Gebühren oder Spesen entnehmen Sie bitte unserer Konditionenüber-sicht.
Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröf-fentlicht werden, die ihren Wohnsitz/ Sitz in einem Land haben, in dem dieses Finanzprodukt gesetz-lich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, und die USA (einschließlich „US-Person” wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgF definiert).
Stand Mai 2020
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1
EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG
Diese Zusammenfassung bezieht sich auf Express Aktienanleihe Bayer AG 2020-2023 Anlageprodukt ohne Kapitalschutz
die Beschreibung der begebenen Wertpapiere, die in den Endgültigen Bedingungen (die Endgültigen Bedingungen)
beschrieben sind, denen diese Zusammenfassung als Anlage beigefügt ist. Sie enthält Informationen aus der
Zusammenfassung des sich auf die Wertpapiere beziehenden Basisprospekts sowie relevante Informationen aus den
Endgültigen Bedingungen. Die im Basisprospekt und den Endgültigen Bedingungen definierten Begriffe und Ausdrücke
haben in dieser Zusammenfassung jeweils die gleiche Bedeutung.
Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt und zu den Endgültigen Bedingungen (zusammen der
Prospekt) zu verstehen und wird Anlegern, die eine Anlage in die Wertpapiere in Betracht ziehen, als Entscheidungshilfe
zur Verfügung gestellt; sie darf jedoch nicht als Ersatz für den Prospekt verstanden werden. Jede Entscheidung zur
Anlage in die Wertpapiere sollte auf den gesamten Prospekt, einschließlich aller durch Verweis einbezogener Dokumente,
gestützt sein.
Zusammenfassungen bestehen aus den geforderten Angaben, den sogenannten "Punkten", die von Anhang XXII der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 486/2012 in ihrer jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben werden. Diese Punkte
werden in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) nummeriert aufgeführt.
Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für die vorliegende Art der Wertpapiere, der Emittentin in eine
Zusammenfassung aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht aufgenommen werden müssen, kann es Lücken in der
Reihenfolge der Nummerierung der Punkte geben.
Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art der Wertpapiere und der Emittentin in die Zusammenfassung aufzunehmen ist,
besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt keine relevanten Angaben gemacht werden können. In diesem Fall wird
eine kurze Beschreibung des Punktes mit dem Hinweis "entfällt" aufgenommen.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1 Einleitung: Warnhinweis, dass:
diese Zusammenfassung als Einleitung zum Basisprospekt und zu den
Endgültigen Bedingungen zu verstehen ist;
der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere auf die
Prüfung des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen
insgesamt stützen sollte;
ein Anleger, der wegen der in dem Basisprospekt und den Endgültigen
Bedingungen enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den
nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats
möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss,
bevor das Verfahren eingeleitet werden kann; und
zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die
Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt haben, und
dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie mit den anderen Teilen
des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den
anderen Teilen des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen
2
gelesen wird, die wesentliche Angaben vermissen lässt, die in Bezug
auf Anlagen in die Wertpapiere für die Anleger eine
Entscheidungshilfe darstellen.
A.2 Zustimmung: Zustimmung: Vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen
erteilt die Emittentin ihre Zustimmung zur Verwendung des
Basisprospekts im Zusammenhang mit einem Prospektpflichtigen
Angebot von Wertpapieren durch die Platzeure und BAWAG P.S.K.
Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG
(BAWAG PSK).
Angebotszeitraum: Die Emittentin erteilt ihre vorstehend beschriebene
Zustimmung für Prospektpflichtige Angebote von Wertpapieren für
den Zeitraum in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis 3. Juli 2020 (der
Angebotszeitraum).
Bedingungen für die Zustimmung: Die Bedingungen für die
Zustimmung der Emittentin besagen (neben den vorstehend genannten
Bedingungen) dass diese Zustimmung (a) nur während des
Angebotszeitraums wirksam ist; und (b) sich nur auf die Verwendung
des Basisprospekts zur Durchführung Prospektpflichtiger Angebote
der jeweiligen Tranche von Wertpapieren in Österreich erstreckt.
EIN ANLEGER, DER BEABSICHTIGT, IM RAHMEN EINES
PROSPEKTPFLICHTIGEN ANGEBOTS WERTPAPIERE
VON EINEM BEFUGTEN ANBIETER ZU ERWERBEN BZW.
DIESE ERWIRBT, ERWIRBT DIESE WERTPAPIERE VON
DEM BEFUGTEN ANBIETER GEMÄSS DEN
ANGEBOTSBEDINGUNGEN, DIE ZWISCHEN DIESEM
BEFUGTEN ANBIETER UND DIESEM ANLEGER
VEREINBART WURDEN, EINSCHLIESSLICH
VEREINBARUNGEN BEZÜGLICH DES PREISES, DER
ZUTEILUNG, DER KOSTEN UND DER ABRECHNUNG. DAS
ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN AN
EINEN ANLEGER DURCH EINEN BEFUGTEN ANBIETER
ERFOLGEN AUF DERSELBEN GRUNDLAGE. DIE
EMITTENTIN IST NICHT PARTEI SOLCHER
VEREINBARUNGEN MIT SOLCHEN ANLEGERN IM
ZUSAMMENHANG MIT DEM PROSPEKTPFLICHTIGEN
ANGEBOT ODER DEM VERKAUF DER BETREFFENDEN
WERTPAPIERE. DIESER BASISPROSPEKT UND DIESE
ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN ENTHALTEN DEMNACH
KEINE DIESBEZÜGLICHEN INFORMATIONEN. DER
BEFUGTE ANBIETER STELLT DIE ENTSPRECHENDEN
INFORMATIONEN BEI ABGABE EINES SOLCHEN
ANGEBOTS JEWEILS ZUR VERFÜGUNG. WEDER DIE
EMITTENTIN NOCH (GEGEBENENFALLS) DIE GARANTIN
TRAGEN EINE VERANTWORTUNG ODER HAFTEN
GEGENÜBER EINEM ANLEGER IM ZUSAMMENHANG
MIT DEN VORSTEHENDEN INFORMATIONEN.
3
Abschnitt B - Emittentin
B.1 Juristischer und
kommerzieller Name
der Emittentin:
Amundi (die Emittentin).
B.2 Sitz und Rechtsform
der Emittentin, für
ihre Tätigkeiten
maßgebliche
Rechtsordnung und
Land ihrer
Gründung:
Amundi ist eine nach französischem Recht errichtete und bestehende
Aktiengesellschaft (société anonyme) mit einem Verwaltungsrat und ist im
Handels- und Gesellschaftsregister Paris (Registre du Commerce et des Sociétés)
unter der Nummer 314 222 902 eingetragen. Ihr Sitz befindet sich 91-93,
boulevard Pasteur, 75015 Paris, Frankreich (Telefon: +33 1 76 33 30 30).
Amundi ist ein Kreditinstitut, das neben allen maßgeblichen gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Vorschriften auch den Bestimmungen seiner Satzung
unterworfen ist.
B.4b Trendangaben:
Makroökonomisches und finanzielles Umfeld im Jahr 2019
Das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich 2019, sei es in den Vereinigten Staaten, in der Eurozone oder in China. Es ist jedoch deutlich positiv geblieben. Zusätzlich zu den spezifischen Schwierigkeiten im Automobilsektor spielten die durch den chinesisch-amerikanischen Handelskonflikt verursachten Unsicherheiten und die mangelnde Sichtbarkeit beim Brexit eine wichtige Rolle bei dieser Verlangsamung. Am Ende des Jahres brachte jedoch ein Rückgang dieser Risiken einen Hoffnungsschimmer. Die Zentralbanken ergriffen weitere geldpolitische Lockerungsmaßnahmen, was sich sehr positiv auf die Aktienmärkte auswirkte. Die Anleiherenditen fielen bis zum Herbst stark, bevor sie einen Teil des verlorenen Bodens wieder gutmachten.
Vereinigte Staaten
Die US-Wirtschaft verlangsamte sich 2019 allmählich. Nach einem Jahresbeginn, der durch den längsten Shutdown (teilweise Schließung von Regierungsstellen aufgrund einer fehlenden Einigung über ihre Finanzierung) in der Geschichte gekennzeichnet war, stand die Entwicklung der Handelsstreitigkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Ländern im Mittelpunkt. Die US-Notenbank, die über die mit diesen Spannungen verbundenen Risiken besorgt war, änderte ihre Haltung und leitete lockernde Maßnahmen ein und senkte ihren Leitzins dann dreimal. Im weiteren Verlauf des Jahres verlangsamte sich die Wirtschaft von ihrem Höhepunkt im zweiten Quartal 2018 (3,2 % im Jahresvergleich) auf nur 2,1 % im dritten Quartal 2019, da die Auswirkungen der finanzpolitischen Anreize im Jahr 2018 erodierten und Unsicherheiten an der Handelsfront und ein Rückgang der Investitionen zu verzeichnen waren. Der Arbeitsmarkt blieb jedoch weiterhin solide, die Arbeitslosenquote ging weiter zurück, und das Lohnwachstum setzte sich in moderatem Tempo fort. Die Konsumentenstimmung blieb auf einem guten Niveau, obwohl die Aussichten etwas vorsichtiger eingeschätzt wurden. Infolgedessen blieb der persönliche Konsum stark und unterstützte das Wachstum. Auf der Produktionsseite verlor der Fertigungssektor an Fahrt und fiel dann in eine Rezession, während die Verlangsamung im Dienstleistungssektor weitaus begrenzter blieb. Tatsächlich verschlechterte sich das Geschäftsklima in der Industrie, was zu einer Verlangsamung der Investitionen ohne den Wohnungsbau führte, was wiederum das Wachstum bremste. Die Wohnungsbauinvestitionen haben sich dagegen dank der Lockerung der Geldpolitik allmählich verbessert. Die Inflation zog leicht an und erreichte zum Jahresende 2,3 % (zugrunde liegender Index) und 1,6 % (Core PCE, von der Fed verfolgt). Schließlich endete das Jahr durch die Ankündigung eines Abkommens über die Handelsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und China, das voraussichtlich im Januar 2020 unterzeichnet wird, mit einem positiven Zeichen.
Eurozone
4
Nach einem recht guten Jahresauftakt (BIP-Wachstum von 0,4 % im 1. Quartal) schwächte sich das Wirtschaftswachstum in der Eurozone dann ab (0,2 % im 2. und 3. Quartal). Die Hauptursachen für diese Verlangsamung waren internationale Handelsspannungen, Brexit-bezogene Ängste und branchenspezifische Schwierigkeiten im Automobilsektor (insbesondere in Deutschland). Die Europäische Zentralbank reagierte auf den Konjunkturrückgang und die Zunahme der Risiken mit neuen geldpolitischen Anpassungsmaßnahmen (Senkung der Zinsen für Einlagen und ein neues Programm zum Erwerb von Vermögenswerten). Ende des vierten Quartals verbesserte sich das Umfeld jedoch aufgrund der positiven Entwicklungen beim Brexit, der Einigung über die Grundzüge eines chinesisch-amerikanischen Handelsabkommens und der Stabilisierung bzw. Erholung der meisten kurzfristigen Wirtschaftsindikatoren. Insgesamt konzentrierten sich die Schwierigkeiten des Jahres weiterhin auf den Industriesektor, wobei das Übergreifen auf den Dienstleistungssektor begrenzt blieb. Zwar verlangsamte sich das Tempo bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, doch setzte sich der Rückgang der Arbeitslosenquote (7,5 % im Oktober gegenüber 8 % zwölf Monate zuvor) fort. Die allgemeine Inflation ließ aufgrund von Basiseffekten der Ölpreise nach, während die Kerninflation leicht anstieg (1,3 % im November gegenüber dem Vorjahr). Aus politischer Sicht waren die wichtigsten Ereignisse, zusätzlich zu denen, die den Brexit betrafen, ein Regierungswechsel in Italien (mit dem Ergebnis, dass die Spannungen zwischen diesem Land und dem Rest der EU abnahmen), die Übernahme der Amtsgeschäfte durch eine neue Europäische Kommission (nach den Wahlen zum Europäischen Parlament, die dazu führten, dass die sozialdemokratische und die christdemokratische Fraktion die Mehrheit verloren, die sie seit 1979 im Europäischen Parlament gebildet hatten) und neue Wahlen in Spanien ohne klare Mehrheitsverhältnisse.
Aufstrebende Länder
Das BIP-Wachstum in den Schwellenländern verlangsamte sich 2019, wobei zwischen den Ländern noch immer erhebliche Unterschiede bestanden. Was die geographischen Regionen anbetrifft, so war die Situation ziemlich weit verbreitet. Anhaltende Handelsspannungen zwischen den Vereinigten Staaten und China und die Verlangsamung des Welthandels haben zu einer Schwächung des Geschäftsklimas und zu einem Rückgang der Investitionen und Exporte aus den Schwellenländern beigetragen. Das BIP-Wachstum der Schwellenländer wird für 2019 auf 4,2 % geschätzt, gegenüber 4,9 % im Jahr 2018. Ein Teil des Wirtschaftsabschwungs ist auf das schwächere Wachstum in einigen großen Schwellenländern wie China, Indien und Mexiko sowie auf die Rezession in einigen wenigen anderen Ländern wie der Türkei und Argentinien zurückzuführen, beide eigenwillige Fälle. Angesichts dieser Situation haben die Zentralbanken der Schwellenländer sowie die Fed in einem Umfeld mit relativ geringem Inflationsdruck eine entgegenkommendere Haltung eingenommen. Der globale finanzpolitische Kurs der einzelnen Länder war insgesamt gemischter, wobei einige Schwellenländer eine expansivere Finanzpolitik verfolgten als andere.
Aktien Die Aktienmärkte legten 2019 stark zu. Mit +27 % (Lokalwährungen und reinvestierte Dividenden) macht der MSCI Word AC seinen Rückgang von 2018 (-7 %) mehr als wett. Außerdem kam es auch in den Schwellenländern (+19 %), in Japan (+19 %), in Europa (+25 %) und den Vereinigten Staaten (+32 %) zu einem starken Anstieg, wobei die Zuwächse zwischen +19 % und 32 % lagen. Dieser Höhenflug erfolgte in drei Etappen. Zunächst einmal hat der Markt von Januar bis April nur seinen Rückgang im Jahr 2018 wettgemacht; eine Aufholjagd im Zusammenhang mit dem Kurswechsel der großen Zentralbanken, die angesichts der Bedrohungen für die Weltwirtschaft ihre Pläne zur geldpolitischen Normalisierung ausgesetzt haben. Von Mai bis Mitte Oktober bewegte sich der Markt dann zwischen der Lockerung der geldpolitischen Maßnahmen und neuen protektionistischen Überbietungen in einem horizontalen Kanal. Erst Mitte Oktober schließlich kam es zu einer deutlichen Beschleunigung des Marktes: Investoren begrüßten das Nachlassen der geopolitischen Spannungen, das Festhalten an einer expansiven Geldpolitik und Wirtschaftsindikatoren, die weniger anfällig waren als erwartet.
Verzinsl. Wertpapiere
5
Das Jahr 2019 wurde auf dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere in zwei Phasen unterteilt. Zunächst gingen die Zinsen stark zurück und erreichten Ende August einen Tiefststand. Der Zinssatz für US-amerikanische 10-Jahres-Anleihen betrug zu Jahresbeginn 2,7 % und erreichte seinen Tiefpunkt bei 1,5 %. Deutsche Staatsanleihen mit einer Laufzeit von 10 Jahren fielen um 0,2 % auf -0,7 %, wobei es sich um ein Allzeittief handelte. Dieser Rückgang erklärt sich durch die synchronisierte Verlangsamung der Weltwirtschaft und das Umschwenken der Zentralbanken. Die Fed (amerikanische Zentralbank) senkte die Zinsen in diesem Jahr dreimal, obwohl ihre eigenen Antizipationen drei Zinserhöhungen vermuten ließen. Das globale Wachstum für das Jahr 2019 wurde auf 3 % nach unten revidiert. Dies ist das langsamste Tempo seit der großen Finanzkrise. Vor zwei Jahren beschleunigte sich 75 % der Wirtschaft. In einer zweiten Phase begannen die langfristigen Zinsen aufgrund der positiveren Aussichten für das globale Wirtschaftswachstum wieder zu steigen. Die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Rezession war stark gesunken. Die 10-Jahres-Zinssätze in den USA und in Deutschland beliefen sich zum Jahresende auf ca. 1,9 % bzw. -0,2 %.
Jüngste Ereignisse und Ausblick
Die Covid-19-Epidemie ist eine weitreichende Krise unbekannten Ausmaßes und
unbekannter Dauer. Diese Gesundheitskrise hat sich zu einer Wirtschaftskrise
entwickelt, die zu einem deutlichen Rückgang der Finanzmärkte und einer
erhöhten Volatilität geführt hat. Für Amundi ergibt sich die größte Auswirkung aus der unmittelbaren Sensibilität der verwalteten Vermögen gegenüber dem Abschwung an den Finanzmärkten (Aktien, Zinssätze usw.) in Bezug auf die Bewertung und damit die Verwaltungserträge.
B.5 Beschreibung der
Gruppe und der
Stellung der
Emittentin innerhalb
der Gruppe:
Amundi ist die Muttergesellschaft der Amundi-Gruppe, wie im nachfolgenden
Organigramm zum 31. Dezember 2019 aufgezeigt.
Alle Unternehmen werden zu 100 % gehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Die Crédit-Agricole-
Gruppe hält die Mehrheit ihrer Aktien (69,8 %). Sie übt ihre
Vermögensverwaltungsaktivitäten in erster Linie über Tochtergesellschaften in
Frankreich und außerhalb von Frankreich sowie über Joint Ventures (insbesondere
in Asien) und weitere Unternehmen aus.
B.9 Gewinnschätzungen: Entfällt. Die Emittentin gibt keine Gewinnprognosen oder -schätzungen ab.
Amundi
Amundi Asset Management
Management Companies
• Amundi Immobilier
• Amundi Private Equity Funds
• BFT Investment Managers
• CPR Asset Management
• Etoile Gestion
• Société Générale Gestion
(S2G)
Other entities
• Amundi Finance
• Amundi ESR
• Amundi Intermédiation
Joint-Ventures
• 33.33 % ABC-CA Fund Management Co Ltd
(China)
• 37 % SBI Funds Management (India)
• 30 % NH-Amundi Asset Management Co Ltd
(South Korea)
• 50 %Fund Channel SA (Luxemburg)
• 34 % Wafa Gestion (Morocco)
• 51% Amundi ACBA Asset Management
(Armenia)
• 60 % Amundi Transition Energétique (France)
Subsidiaries
• Amundi Austria GmbH (Austria)
• Amundi Czech Republic investiční společnost, a.s. &
Amundi Czech Republic Asset Management, a.s. (Czech
Rep)
• Amundi Deutschland GmbH (Germany)
• Amundi Investment Fund Management Private Limited
(Hungary)• KBI Global Investors Ltd (Ireland)
• Amundi Ireland Limited (Ireland)
• Amundi SGR SpA (Italy)
• Amundi Luxembourg SA (Luxembourg)
• Amundi Polska (Poland)
• Amundi Asset Management SAI SA (Romania)
• Amundi Iberia SGIIC, SA (Spain)
• Amundi Suisse SA (Switzerland)
• Amundi UK Ltd (United Kingdom)
• Amundi Canada Inc (Canada)
• Amundi Pioneer Asset Management, Inc & Amundi
Pioneer Institutional Asset Management, Inc & Amundi
Pioneer Distributor, Inc (USA)
• Amundi Asset Management Australia Ltd (Australia)
• Amundi Hong-Kong Ltd (China)
• Amundi Investment Advisory (Beijing) Limited (China)
• Amundi Japan Ltd (Japan)
• Amundi Islamic Malaysia Sdn Bhd & Amundi Malaysia
Sdn Bhd (Malaysia)
• Amundi Singapore Ltd & Amundi Intermédiation Asia
PTE, Ltd (Singapore)
• Amundi Taiwan Ltd (Taiwan)
• Amundi Mutual Fund Brokerage Securities Company Ltd
(Thailand)
Branches
Amundi Asset Management:
Belgium, UK, Netherlands, U.A.E., Hong-Kong,
Chile, Mexico
Amundi Intermédiation : UK, Ireland
Amundi Czech Republic Asset Management,
a.s. : Slovakia, Bulgaria
Rep. Offices:
Amundi Asset Management :
Finland, Beijing, Sweden
Amundi Pioneer Distributor: Miami
France
International
Simplified organization chart of AmundiAs of 31/12/2019
Crédit Agricole Group69.8%
Amundi Issuance
99,99%
6
B.10 Einschränkungen im
Bestätigungsvermerk:
Entfällt – Die Prüfberichte zu den im Basisprospekt enthaltenen historischen
Finanzinformationen sehen keine Einschränkungen vor.
B.12 Ausgewählte
wesentliche
historische
Finanzinformationen:
Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen:
Vergleichende Jahresabschlüsse für den Zwölfmonatszeitraum bis zum 31.
Dezember 2019
Konsolidierte Jahresabschlüsse1
Zahlen in Millionen Euro 31.12.2018
(geprüft)
31.12.2019
(geprüft)
Bilanzsumme 20.937 24.261
Gesamtverbindlichkeiten 12.409 15.361
Eigenkapital (Anteil der
Gruppe)
8528 8900
Nettoumsatz 2510 2636
Bruttobetriebsergebnis 1123 1259
Nettoergebnis Konzernanteil 855 959
Betriebskoeffizient (in %) 51,5 %2 50,9 %3
Verwaltetes Vermögen
einschließlich Joint-Ventures
(in Mrd. Euro)
14254 16537
Nettozuflüsse einschl. Joint-
Ventures (in Mrd. Euro)
+42,04 107+107,7567,123745
1 Für 2018 entsprechen die Angaben der Addition der Daten von Amundi (12 Monate Geschäftstätigkeit) und von Pioneer (12 Monate
Geschäftstätigkeit). 2 Bereinigte Daten, ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen und Integrationskosten von Pioneer Investments. 3 Ohne Abschreibung der Vertriebsverträge (Unicredit, Société Générale und Bawag). 4 Zuflüsse und Vermögen einschließlich der verwalteten, empfohlenen und vermarkteten Anlagen und mit 100 % der Zuflüsse und
verwalteten Vermögen der asiatischen Joint-Ventures; Für Wafa in Marokko ist die Verwaltungsmasse mit ihrem Anteil übernommen.
5 Einschließlich neuer Mandate im indischen JV in Höhe von 14,6 Milliarden Euro im dritten Quartal 2019 und 59,6 Milliarden Euro
im vierten Quartal 2019. 6 Einschließlich der Wiedereingliederung eines Mandats für eine italienische Institution mit 6,3 Mrd. € in Q1 2019.
7 Das verwaltete Vermögen umfasst die beratenen und vermarkteten Vermögenswerte und berücksichtigt 100 % des verwalteten
Vermögens und die Zuflüsse aus asiatischen JVs. Für Wafa in Marokko ist die Verwaltungsmasse mit ihrem Anteil übernommen.
7
Vergleichende Zwischenabschlusszahlen für den Dreimonatszeitraum bis zum
31. März 2020
Zahlen in Millionen
Euro
3M 2019
(ungeprüft)
3M 2020
(ungeprüft)
Angepasstes
Konzernergebnis8
659 612
Bereinigtes
Bruttobetriebsergebnis9
323 281
Nettoergebnis -
Konzernanteil
235 193
Verwaltetes Vermögen
einschließlich Joint-
Ventures (in Mrd. Euro)
1476 152710
Nettozuflüsse einschl.
Joint-Ventures (in Mrd.
Euro)
-6,9 -3,2
Erklärungen, dass keine wesentlichen Veränderungen oder wesentlichen
Verschlechterungen eingetreten sind
Abgesehen von den in Abschnitt D.2 „Risikofaktoren in Bezug auf Amundi“
erläuterten Punkten bezüglich der Covid-19-Pandemie sind seit dem 31. März
2020 keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage oder der
Handelsposition von Amundi eingetreten.
Abgesehen von den in Abschnitt D.2 „Risikofaktoren in Bezug auf Amundi“
erläuterten Punkten bezüglich der Covid-19-Pandemie sind seit dem 31. Dezember
2019 keine wesentlichen negativen Veränderungen der Aussichten von Amundi
eingetreten.
B.13 Ereignisse mit
Auswirkungen auf die
Zahlungsfähigkeit der
Emittentin:
Entfällt. Seit dem 31. März 2020 gibt es keine Ereignisse, die für die Bewertung
der Zahlungsfähigkeit von Amundi in hohem Maße relevant sind.
B.14 Abhängigkeit von
anderen
Unternehmen der
Gruppe:
Siehe vorstehenden Punkt B.5 bezüglich der Beschreibung der Amundi-Gruppe
und der Stellung von Amundi innerhalb der Amundi-Gruppe.
Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Amundi greift auf die
vorhandene Infrastruktur und bestehenden betrieblichen Ressourcen sowie das
8 Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen 9 Das bereinigte Bruttobetriebsergebnis ohne Finanzergebnis betrug 343 Millionen €, ein Anstieg um +12,2 % gegenüber dem
bereinigten Bruttobetriebsergebnis ohne Finanzergebnis von 305 Millionen € im ersten Quartal 2019: Bereinigte Daten: ohne
Abschreibung der Vertriebsverträge mit Unicredit, SG und Bawag. 10 Das verwaltete Vermögen umfasst die beratenen und vermarkteten Vermögenswerte und berücksichtigt 100 % des verwalteten
Vermögens und die Zuflüsse aus asiatischen JVs. Für Wafa in Marokko ist die Verwaltungsmasse mit ihrem Anteil übernommen.
8
interne Kontrollsystem (Risiko und ständige Kontrolle, Compliance und Kontrolle
sowie Revision) der Amundi-Gruppe zurück. Darüber hinaus erfolgen die
Platzierung der Wertpapiere, das Back-Office sowie die Aktivitätsüberwachung
der Emissionen der Wertpapiere durch Amundi Finance.
B.15 Haupttätigkeiten der
Emittentin:
Amundi ist die Holdinggesellschaft der Amundi-Gruppe. Die Crédit-Agricole-
Gruppe hält die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft (69,8 %). Ihr
Geschäftszweck besteht in der Verwaltung von Vermögen hauptsächlich über
Tochtergesellschaften in Frankreich und im Ausland, über Joint Ventures
(insbesondere in Asien) oder über andere Unternehmen.
Der Gesellschaftszweck von Amundi besteht darin, mit natürlichen und
juristischen Personen in Frankreich und im Ausland auf eigene Rechnung und/oder
auf Rechnung Dritter (i) Geschäfte durchzuführen, die durch die von der
französischen Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (vormals CECEI)
gewährte Zulassung als Kreditinstitut festgelegt sind; (ii) sämtliche
diesbezüglichen Transaktionen im Sinne des französischen Währungs- und
Finanzgesetzbuches durchzuführen; (iii) Beteiligungen an sämtlichen
Gesellschaften bzw. an anderen französischen oder ausländischen Unternehmen,
einschließlich aller Vermögensverwaltungsgesellschaften,
Investmentgesellschaften und Kreditinstitute zu gründen oder zu erwerben;
(iv) und in einem allgemeineren Sinne, sämtliche mit diesem Zweck direkt oder
indirekt verbundenen Geschäfte durchzuführen, die mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zur Vereinfachung der Umsetzung dieses Zwecks beitragen.
Am 6. Juni 2019 hat die Crédit-Agricole-Gruppe ihr neues Gruppenprojekt sowie
ihre neue Mittelfristplanung (2019-2022) vorgestellt (zusammen die
Mittelfristplanung 2022). Die im Rahmen dieser Planung für Amundi
vorgesehenen Ziele schließen sich nahtlos an die im Februar 2018 bekannt
gegebenen Zielsetzungen an.
Das für Amundi vorgegebene Hauptziel besteht unverändert fort: in der Branche
der Vermögensverwaltung weltweit zu den Spitzenreitern zu gehören, und zwar
aufgrund:
- der Qualität der den Kunden angebotenen Expertise und Dienstleistungen;
- ihrer soliden Entwicklung in den Bereichen Wachstum und
Wirtschaftlichkeit;
- ihrer Positionierung als engagierter Finanzakteur in Übereinstimmung mit
ihrem im Oktober 2018 angekündigten 3-Jahres-Aktionsplan für ein
Verantwortungsvolles Investment (Investissement Responsable).
Darüber hinaus sieht die Mittelfristplanung 2022 die folgenden finanziellen Ziele
für Amundi vor:
- das angepasste Nettoergebnis3 soll von 2018 bis 2022 jährlich
durchschnittlich um +5 %4wachsen;
- der Betriebskoeffizient soll höchstens 53 % betragen.
9
Im Rahmen der Mittelfristplanung 2022 bestätigt Amundi ihre Rentabilitätsziele56
für 2020:
- rechnerisches Nettoergebnis ≥ EUR 1 Mrd.
- angepasstes Nettoergebnis ≥ EUR 1,05 Mrd.
Alle diese Ziele gehen für den Zeitraum 2018 bis 2022 von neutralen
Markteffekten aus.
Darüber hinaus verbleibt die Dividendenrendite bei 65 %6.
B.16
Beherrschende
Aktionäre:
In der zweiten Jahreshälfte 2019 fand eine den Mitarbeitern vorbehaltene
Kapitalerhöhung statt. Diese von der Generalversammlung im Mai 2019
genehmigte Maßnahme zur Stärkung der Mitarbeiterbindung wurde im Rahmen
der bestehenden gesetzlichen Genehmigungen durchgeführt.
Die Auswirkungen dieser Transaktion auf den Nettogewinn pro Aktie sind
begrenzt: Das Volumen der neu ausgegebenen Aktien beträgt 458.951 Stück (oder
0,2 % des Grundkapitals und der Stimmrechte). Der den Mitarbeitern eingeräumte
Abschlag beträgt 30 %, was in Übereinstimmung mit den Richtlinien des kürzlich
in Frankreich verabschiedeten PACTE-Gesetzes1steht.
Am 14. November 2019 befand sich Amundi zu 69,8 % im Besitz der Crédit
Agricole Gruppe (einschließlich der Beteiligungen von Crédit Agricole SA,
SACAM Développement und Crédit Agricole Immobilier), zu 28,8 % in
öffentlichem Streubesitz, zu 0,5 % im Besitz der Mitarbeiter der Amundi-Gruppe
und zu 0,9 % in Eigenbesitz2.
1 PACTE-Gesetz: Das Akronym PACTE leitet sich ab von „Plan d’Action pour la
Croissance et la Transformation des Entreprises“, was so viel wie „Aktionsplan für
das Wachstum und die Umgestaltung der Unternehmen“ bedeutet.
2 Die selbst gehaltenen Aktien beliefen sich zum 14. November 2019 auf 0,9 % des
Grundkapitals, dies hauptsächlich aufgrund des im November 2018 gestarteten
Aktienrückkaufprogramms und der laufenden Liquiditätsvereinbarung.
B.17 Für die Emittentin
oder ihre
Wertpapiere
vergebene Ratings:
Für die Wertpapiere werden keine Kreditratings vergeben.
Das Rating für die langfristigen Verbindlichkeiten von Amundi ist A+ mit stabilem
Ausblick (Fitch Ratings).
B.18 Art und Umfang der
Garantie:
Entfällt.
3 Ohne Abschreibung von Vertriebsverträgen und für 2018 ohne Integrationskosten. 4 Im Vergleich zum angepassten Anteil der Gruppe am Jahresergebnis in Höhe von EUR 946 Mio. In diesem angepassten Anteil der Gruppe am
Jahresergebnis sind weder die Abschreibung der Vertriebsverträge noch die Integrationskosten (für das Jahr 2018) berücksichtigt. 5 Pressemitteilung vom 9. Februar 2018. 6 Die Dividendenrendite wurde auf Grundlage des Anteils der Gruppe am Jahresergebnis nach Abschreibung der Vertriebsverträge berechnet.
10
Abschnitt C – Wertpapiere
C.1 Art und Kategorie der
Wertpapiere/ISIN:
Die Wertpapiere sind Zertifikate (Zertifikate), die unter der Seriennummer
12 und der Tranchennummer 1 begeben wurden.
Die Wertpapiere sind Basiswertgebundene Wertpapiere.
Die Wertpapierkennnummer (ISIN) lautet: FR0013511706
Der Common Code lautet: 216854705
C.2 Währungen: Die Wertpapiere lauten auf Euro und sind in Euro zahlbar.
C.5 Beschränkung für die
freie
Übertragbarkeit:
Vorbehaltlich bestimmter Beschränkungen für das Angebot, den Verkauf und
die Lieferung der Wertpapiere sowie die Ausgabe der Angebotsunterlagen in
den Vereinigten Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten
Königreich, in Österreich, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien,
Belgien, in der Tschechischen Republik, in den Niederlanden, in Polen, in
Irland, in der Schweiz, in Hongkong, Japan, Singapur und Taiwan bestehen
keine Beschränkungen für die freie Übertragbarkeit.
C.8 Mit den
Wertpapieren
verbundene Rechte
einschließlich der
Rangordnung und
Beschränkungen
dieser Rechte:
Ausgabepreis:
Der Ausgabepreis beträgt 100 % der festgelegten Stückelung.
Stückelung der Wertpapiere: Die Festgelegte Stückelung der Wertpapiere
beträgt EUR 1,000.
Rang der Wertpapiere:
Die Wertpapiere begründen direkte, unbedingte, nicht besicherte und
bevorrechtigte nicht nachrangige (im Sinne von Artikel L.613-30-3-I-3° des
französischen Code monétaire et financier) Verbindlichkeiten der Emittentin,
die untereinander und (vorbehaltlich bestimmter gesetzlich vorgesehener
Ausnahmen) mit allen nicht besicherten und bevorrechtigten nicht
nachrangigen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Emittentin
gleichrangig sind.
Kündigungsgrund:
Es sind keine Kündigungsgründe vorgesehen.
Besteuerung:
Alle in Bezug auf die Wertpapiere von der Emittentin zu leistenden
Zahlungen von Kapital, Zinsen oder anderen Erträgen werden ohne Einbehalt
oder Abzug von Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlichen Lasten
gleich welcher Art gezahlt, die von oder in einem Land oder von einer zur
Steuererhebung ermächtigten Behörde eines Landes oder in einem Land
erhoben, auferlegt oder eingezogen werden, es sei denn, ein solcher Einbehalt
bzw. ein solcher Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Emittentin ist nicht
verpflichtet, zum Ausgleich eines solchen Einbehalts bzw. eines solchen
Abzugs erhöhte Beträge zu zahlen.
11
Anwendbares Recht:
Die Wertpapiere unterliegen französischem Recht.
C.9 Verzinsung,
Rückzahlung und
Vertretung:
Siehe Punkt C.8 zu mit den Wertpapieren verbundenen Rechten, der
Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte.
Nominalzinssatz:
Verzinsung: Bei den Wertpapieren handelt es sich um an einen Basiswert
gebundene Wertpapiere (Underlying Reference Linked Securities), und sie
sind ab dem 10. Juli 2020 zu einem unter Bezugnahme auf die relevante Aktie
der Bayer AG (ISIN: DE000BAY0017) (der Basiswert) berechneten
Zinssatz verzinslich. Zinsen sind jährlich nachschüssig am 12. Juli 2021,
11. Juli 2022 und 10. Juli 2023 eines jeden Jahres in bar zahlbar.
Der Zinssatz wird wie nachstehend festgelegt berechnet:
Bedingter Barriere-Kupon = Kuponbetrag
- Kuponbetrag
Die Emittentin zahlt gemäß dem Berechnungsbetrag an jedem
Zinszahlungstag Zinsen auf die Zertifikate, die dem von der
Berechnungsstelle festgestellten Kuponbetrag am entsprechenden
Zinsfeststellungstag entsprechen. Der Kuponbetrag entspricht:
(a) Kuponsatz x Berechnungsbetrag, wenn der Schlusskurs des
Basiswerts an dem entsprechenden Zinsfeststellungstag größer
oder gleich dem Kupon bei Barriere ist
(b) 0, oder
Wobei Folgendes gilt:
- Kupon bei Barriere: 100 % des Anfangskurses
- Kuponsatz: bezeichnet jeden Satz in der nachfolgenden Tabelle
- Schlusskurs: Gemäß den Bedingungen des Abschnitts 2.2 (Value
Determination Terms) (Bedingungen für die Wertfeststellung) von
Teil 3 der Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmter
Referenzwert.
- Anfangskurs: Gemäß den Bedingungen des Abschnitts 2.2 (Value
Determination Terms) (Bedingungen für die Wertfeststellung) von
Teil 3 der Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmter
Referenzwert.
- Tag der ersten Feststellung: 10. Juli 2020
- Beobachtungsdaten für den Tag der ersten Feststellung: 10. Juli
2020
- Zinsfeststellungstag / Beobachtungsdaten in Bezug auf einen
beliebiges Zinszahlungstag sind in der nachfolgenden Tabelle
angegeben
12
Zinsfeststellungstag /
Beobachtungsdaten in
Bezug auf einen
beliebiges
Zinszahlungstag
Kuponsatz Zinszahlungstage
24. Juni 2021 12 % 12. Juli 2021
23. Juni 2022 24 % 11. Juli 2022
22. Juni 2023 36 % 10. Juli 2023
Rückzahlung:
Finaler Rückzahlungsbetrag: Soweit nicht zuvor vorzeitig zurückgezahlt,
zurückgekauft oder entwertet, wird jedes Wertpapier am 10. Juli 2023 (der
Fälligkeitstag) zum finalen Rückzahlungsbetrag wie in Punkt C.18
angegeben in bar oder durch physische Erfüllung zurückgezahlt.
Vorzeitige Rückzahlung: Die Wertpapiere können vor ihrem Fälligkeitstag
zurückgezahlt werden.
Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen oder wegen
Rechtswidrigkeit: Die Wertpapiere können aus steuerlichen Gründen oder
wegen Rechtswidrigkeit nach Ermessen der Emittentin zum in
Übereinstimmung mit den Emissionsbedingungen berechneten Vorzeitigen
Rückzahlungsbetrag vorzeitig zurückgezahlt werden.
Es kann ein Ereignis für eine Automatische Vorzeitige Rückzahlung
eintreten. In Bezug auf Ereignisse für eine Automatische Vorzeitige
Rückzahlung wird auf Punkt C.18 verwiesen.
Rendite: Entfällt.
Vertreter der Inhaber:
Die Inhaber der Wertpapiere werden nicht in einer Gläubigergemeinschaft
(Masse) zusammengefasst.
C.10 Derivative
Komponente bei der
Zinszahlung
(Beschreibung der
Abhängigkeit des
Werts der Anlage
vom Wert des
Basiswerts
insbesondere in
Fällen, in denen die
Risiken am
offensichtlichsten
sind):
Auf die Wertpapiere entfallende Zinszahlungen werden unter Bezugnahme
auf den Wert und/oder die Performance des Basiswerts bzw. der Basiswerte
berechnet.
Wir verweisen diesbezüglich auf vorstehenden Punkt C.9 zur Verzinsung und
nachfolgenden Punkt C.15, in dem die Abhängigkeit des Werts der Anlage
vom Basiswert bzw. von den Basiswerten beschrieben ist.
13
C.11 Zulassung zum
Handel:
Die Wertpapiere sind nicht zum Handel zugelassen.
C.15 Beschreibung der
Abhängigkeit des
Werts der Anlage
vom Wert des
Basiswerts: (es sei
denn, die
Wertpapiere haben
einen Nennwert von
mindestens
EUR 100.000)
Der auf die Wertpapiere zahlbaren Zinsbeträge und Rückzahlungsbeträge
werden unter Bezugnahme auf Basiswerte berechnet.
Siehe auch vorstehenden Punkt C.9 und nachstehenden Punkt C.18.
C.16 Ablauf/Fälligkeitstag
der derivativen
Instrumente -
Ausübungstag /
finaler Referenztag:
Sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt, wird jedes Wertpapier dem in
Punkt C.9 angegebenen Fälligkeitstag zum finaler Rückzahlungsbetrag
zurückgezahlt.
Die Bestimmungsdatum für die Wertpapiere sind in Punkt C.18 angegeben.
C.17 Abwicklungsverfahre
n für derivative
Instrumente:
Die Abwicklung der Wertpapiere erfolgt durch Barausgleich oder physische
Abwicklung.
C.18 Beschreibung der
Ertragsmodalitäten
bei derivativen
Instrumenten:
Hinsichtlich der Verzinsung verweisen wir auch auf Punkt C.9
Finale Rückzahlung:
Soweit nicht zuvor zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet, wird jedes
Wertpapier am Fälligkeitstag in Höhe seines wie folgt berechneten Finalen
Rückzahlungsbetrags zurückgezahlt
Finale Rückzahlung bei Barriere:
Sollte kein Ereignis der Automatischen Vorzeitigen Rückzahlung, wie
nachfolgend definiert, eingetreten sein, entspricht der finale
Rückzahlungsbetrag:
Wenn der Schlusskurs des Basiswerts unter dem Wert des finalen
Rückzahlungsschutzwerts liegt:
Anzahl lieferbarer Aktien + Anteiliger Aktienbetrag
In allen sonstigen Fällen:
Berechnungsbetrag x Rückzahlungskurs
14
Wobei Folgendes gilt:
Finaler Rückzahlungsschutzwert: 60 % des Anfangskurses
Rückzahlungskurs: 100 %
Schlusskurs: Gemäß den Bedingungen des Abschnitts 2.2 (Value
Determination Terms) (Bedingungen für die Wertfeststellung) von Teil
3 der Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmter Referenzwert
Beobachtungsdatum in Bezug auf einen Tag der Feststellung des
finalen Rückzahlungsbetrags: 22. Juni 2023
Anfangskurs, Tag der ersten Feststellung und Beobachtungsdaten
für den Tag der ersten Feststellung sind in vorstehendem Punkt C.9
definiert.
Sollte ein in den endgültigen Bedingungen angegebenes Ereignis der
automatischen vorzeitigen Rückzahlung an einem Feststellungstag der
automatischen vorzeitigen Rückzahlung eintreten, wird jedes Wertpapier an
diesem Feststellungstag der automatischen vorzeitigen Rückzahlung zu
seinem wie folgt berechneten Betrag der Automatischen Vorzeitigen
Rückzahlung zurückgezahlt:
Kurs der AutomatischenVorzeitigen Rückzahlung x Berechnungsbetrag
Wobei Folgendes gilt:
Kurs der Automatischen Vorzeitigen Rückzahlung 100 %
Barrierewert bei automatischer Rückzahlung: 100 % des
Anfangskurses
Feststellungstag der
automatischen vorzeitigen
Rückzahlung
Tag der automatischen
vorzeitigen Rückzahlung
24. Juni 2021 12. Juli 2021
23. Juni 2022 11. Juli 2022
Ereignis für eine Automatische Vorzeitige Rückzahlung: Ein Ereignis der
automatischen Rückzahlung gilt als eingetreten, wenn der Schlusskurs des
Basiswerts an einem Feststellungstag der Automatischen Vorzeitigen
Rückzahlung größer oder gleich dem Barrierewert bei automatischer
Rückzahlung ist
Feststellungstag für eine Automatische Vorzeitige Rückzahlung: siehe
vorstehende Tabelle, vorbehaltlich Änderungen.
Tag der Automatischen Vorzeitigen Rückzahlung: siehe vorstehende
Tabelle, vorbehaltlich Änderungen.
Physische Abwicklung:
Ist an einem maßgeblichen Feststellungstag eine in den Endgültigen
Bedingungen vorgesehene Bedingung für Physische Abwicklung erfüllt,
wird jedes Wertpapier am Fälligkeitstag durch physische Lieferung einer
15
bestimmten Anzahl der Basiswerte zurückgezahlt, wie in den anwendbaren
Endgültigen Bedingungen.
Bedingung für die physische Abwicklung: Eine physische Abwicklung gilt
als eingetreten, wenn der Schlusskurs des Basiswerts an dem Datum für die
Feststellung des Rückzahlungsbetrags unter dem Wert des finalen
Rückzahlungsschutzwerts liegt.
Datum für die Feststellung des Rückzahlungsbetrags: 22. Juni
2023
Finaler Rückzahlungsschutzwert: 60 % des Anfangskurses
Anspruch in Verbindung mit jedem Wertpapier: Die Erlöse
werden wie folgt zurückgezahlt:
als Anzahl lieferbarer Aktien (Anzahl lieferbarer Aktien), die dem
Berechnungsbetrag geteilt durch den Anfangskurs entspricht. Die
Anzahl lieferbarer Aktien wird abgerundet;
und einen Betrag in Euro (anteiliger Aktienbetrag), der dem nicht
lieferbaren Anteil des Berechnungsbetrags multipliziert mit dem
Schlusskurs entspricht.
Wobei gilt:
Anzahl lieferbarer Aktien = Berechnungsbetrag / Tag der ersten
Feststellung
- Relevante Aktie: Bayer AG (ISIN DE000BAY0017)
- Abwicklungswerktag: Fälligkeitstag
C.19 Ausübungspreis/final
er Referenzpreis des
Basiswerts:
Die Berechnungsstelle ermittelt den Finalen Wert des Basiswerts unter
Anwendung der vorstehend in Punkt C.9 und Punkt C.18 angegebenen
Ermittlungsmechanismen
C.20 Beschreibung der Art
des Basiswerts und
Angabe des Ortes, an
dem Informationen
über den Basiswert zu
finden sind:
Der Basiswerte ist die folgende Aktie: Bayer AG (ISIN: DE000BAY0017).
Informationen zu dem bzw. den Basiswerte ist bei www.bayer.com erhältlich.
C.21 Angabe zu Märkten,
an denen die
Wertpapiere
gehandelt werden und
für die der Prospekt
veröffentlicht wurde:
Für Angaben zu den Märkten, an denen die Wertpapiere zum Handel
zugelassen werden und für die der Basisprospekt veröffentlicht wurde,
verweisen wir auf Punkt C.11.
16
Abschnitt D – Risiken
D.2 Zentrale Risiken in
Bezug auf die
Emittentin
Amundi ist bestimmten Risikofaktoren ausgesetzt, die sich möglicherweise
auf ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren
oder der Garantie auswirken.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der COVID-19-Pandemie um
eine tiefe Krise handelt, deren Ausmaß und Dauer kaum vorherzusagen sind.
Dass diese Gesundheitskrise auch zu einer Wirtschaftskrise geworden ist,
zeigt sich an den scharfen Kursknicks und der gestiegenen Volatilität an den
Finanzmärkten. Was Amundi betrifft, so resultieren die Auswirkungen in
erster Linie aus der Sensitivität der verwalteten Aktiva gegenüber dieser
Finanzmarktbaisse (Aktien, Zinsen etc.) und den damit verbundenen Folgen
für die Bewertungen dieser Aktiva und die Einnahmen aus der Verwaltung
der Nettovermögen.
Zum Ausmaß und der Dauer dieser Krise lassen sich kaum Prognosen
aufstellen. Amundi hat seine Arbeitsorganisation rasch und mit doppelter
Zielsetzung angepasst: um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen und
um eine hohe operative Effizienz und Kundenservicequalität
aufrechtzuerhalten.
Das Unternehmen hat inzwischen zu seiner normalen Geschäftstätigkeit
zurückgefunden, was Folgendem zu verdanken ist:
seiner robusten IT-Infrastruktur und
seinen im Vorfeld klar definierten, schlagkräftigen
Betriebskontinuitätsplänen (BCP).
Darüber hinaus wurde die Bewältigung dieser Krise durch eine engagierte
Mitarbeiterschaft ermöglicht, wobei dem Unternehmen auch seine starke
soziale Kohäsion zugutekam.
Im Einklang mit den staatlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern, in denen
Amundi agiert, hat die Gruppe einen Plan für eine allmähliche Rückkehr zu
einem normalen Betrieb unter strikten Hygieneregeln zum Schutz der
Gesundheit unserer Mitarbeiter ausgearbeitet.
Nicht zuletzt hat Amundi auch seine Anlagepolitik an den Kontext der
Finanzkrise angepasst (schwächere Aktienmärkte, Aufweitung der Spreads
und Liquiditätsspannungen am Kreditmarkt). Amundi konnte seine solide
Anlageperformance aufrechterhalten, wobei über 70 % des verwalteten
Vermögens über fünf Jahre gesehen die beiden oberen Quartile erreichten. 10
10 Quelle: Morningstar Direct, offene Fonds und ETFs, globale Auswahl,
Feederfonds ausgenommen, per Ende März 2020.
˗ Risiken, die Amundi im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für
eigene Rechnung trägt, darunter die Folgenden:
Risiken im Zusammenhang mit dem Anlageportfolio, unter
anderem das Risiko, dass von Amundi getätigte Anlagen, die in
Amundis Bilanz ausgewiesen sind, an Wert verlieren; zum
Beispiel war Ende März 2020 der Finanzertrag (-61 Mio. Euro)
17
durch den Marktabschwung im März belastet (Mark-to-Market-
Bewertung des Anlageportfolios und von Gründungskapital);
Liquiditätsrisiken, unter anderem das Risiko von
Nachschusspflichten auf abgesicherte OTC-Transaktionen;
Fremdwährungsrisiken, unter anderem das in erster Linie mit
strukturellen Positionen aus im Ausland erworbenen
Beteiligungen verbundene Risiko;
Zinsrisiken, unter anderem das in erster Linie mit dem
Anlageportfolio einhergehende Risiko; und
Kreditrisiken, unter anderem das Risiko aus Wertpapieren, die
unmittelbar oder über garantierte Fonds gehalten werden,
solche Risiken können zu einer nicht ausgeglichenen Aktiva-
Passiva-Struktur, zu einem Absinken des Werts der Anlagen
(Verpflichtung zum Einbehalt von Aktien, negatives Mark-to-
Market), zu negativen Auswirkungen von Marktentwicklungen
auf die Aktiva in der Bilanz, die nicht durch entsprechende
Änderungen auf der Passivseite ausgeglichen werden, oder zu
finanziellen Verlusten führen.
Risiken im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung für Dritte,
darunter die Folgenden:
Anlagerisiken, unter anderem aufsichtsrechtliche Risiken
(Marktperformance-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie
Risiken aus der Gegenbewertung bei OTC-Geschäften); und
nicht finanzielle Risiken, unter anderem im Zusammenhang mit
(i) einem Angebot einer SRI-Anlage, die in Bezug auf die
Vorbildlichkeit und den Einsatz nicht den Erwartungen der
Anleger entspricht und (ii) dem mittelbaren Risiko für Amundi
aus ihrer Verantwortung für ein Engagement in den Bereichen
Umwelt, Soziales und Governance,
solche Risiken können sich in Form einer Kundenentschädigung
auswirken oder zu von der Aufsichtsbehörde auferlegten Strafen,
zur Schließung eines Fonds (Reputationsrisiko), zu punktuellen
Unterstützungsmaßnahmen sowie zu Kundenunzufriedenheit
führen oder dem Image schaden (Reputationsrisiko) und dadurch
unter Umständen die Ertragslage von Amundi beeinträchtigen.
Risiken im Zusammenhang mit den Positionen, die Amundi im Rahmen
ihrer Aktivitäten für Dritte eingeht, darunter die Folgenden:
Risiken aus garantierten Fonds, unter anderem das Risiko, dass
Amundi im Falle einer Underperformance bei garantierten
Produkten zur finanziellen Entschädigung ihrer Kunden
verpflichtet ist;
18
Risiken im Zusammenhang mit der Begebung indexgebundener
Anleihen und unter anderem Verlustrisiken bei nachteiligen
Entwicklungen im Immobilienmarkt; und
Risiken bei der Vermittlung von Derivaten, unter anderem
Verlustrisiken im Falle des Ausfalls einer Gegenpartei in
Verbindung mit einer nachteiligen Entwicklung in den Märkten,
wobei diese Risiken sich wie folgt auswirken können: (i) im
Verhältnis zur gegebenen Garantie bzw. zur Kapitalgarantie von
Immobilienanleihen wird eine nicht zufriedenstellende
Performance erzielt, sodass Amundi zur Zahlung einer
"Zusatzleistung" (complément de performance) verpflichtet ist,
(ii) die Bewertung von Vermögenswerten wird herabgesetzt,
wodurch die Bemessungsgrundlage für die Provisionen sinkt,
(iii) Anteile an zugrunde liegenden Fonds, in die ein Teil der
Erträge dieser Emissionen reinvestiert werden, um die zur
Finanzierung der Rücknahmen erforderliche Liquidität zu
generieren, können nicht verkauft werden und (iv) Amundi ist
dem Risiko des Ausfalls der Gegenpartei ausgesetzt.
Geschäftsbereichsübergreifende Risiken, insbesondere
das "Business"-Risiko der Branche und insbesondere das Risiko,
dem alle Akteure in der Vermögensverwaltung gleichermaßen
ausgesetzt sind;
das spezifisch für Amundi bestehende "Business"-Risiko, unter
anderem das ausschließlich Amundi betreffende Risiko bzw. das
Risiko, das Amundi eindeutig mehr betrifft als ihre
Wettbewerber;
aufsichtsrechtliche und rechtliche Risiken, unter anderem
Risiken in Form von Kosten für die Einhaltung unterschiedlicher
Vorschriften und die Zahlung von Geldstrafen, insbesondere
können aufsichtsrechtliche Reformen das Interesse der Kunden
an Produkten von Amundi schmälern, wodurch sich nachteilige
Auswirkungen auf das verwaltete Vermögen und die Ergebnisse
ergeben können;
Risiko von Verstößen gegen Vorschriften, unter anderem
Risiken im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen
Sanktionen oder Disziplinarmaßnahmen, finanziellen Verlusten
und Rufschädigung;
operationelle Risiken, unter anderem Risiken im Zusammenhang
mit gerichtlichen oder behördlichen Sanktionen oder
Disziplinarmaßnahmen, finanziellen Verlusten, Rufschädigung,
Verlust von Fachwissen oder der Nichtverfügbarkeit von IT-
Systemen (Cyberattacken oder sonstige Störungen), die den
Vollzug von Markttransaktionen verhindern (potenzielle
Verluste aus Verstößen gegen Vorschriften);
19
Risiko der Verwässerung oder Entwertung von Amundi-Aktien,
unter anderem das Risiko negativer Auswirkungen auf den
Marktwert der Amundi-Aktien und das Risiko, das Amundi und
ihre Aktionäre divergierende Interessen verfolgen;
steuerliche Risiken, unter anderem Risiken von
Steuerneufestsetzungen oder von Verzugszinsen, Geldbußen
und Strafen sowie Risiken im Zusammenhang mit Erhöhungen
steuerlicher Aufwendungen und kostspieligen
Erklärungspflichten.
Risiken im Zusammenhang mit einem Nichterreichen der in der
Mittelfristplanung der Crédit-Agricole-Gruppe festgelegten Ziele:
Am 6. Juni 2019 hat die Crédit-Agricole-Gruppe ihr neues
Gruppenprojekt sowie ihre neue Mittelfristplanung (2019-2022)
vorgestellt (zusammen die Mittelfristplanung 2022). Die
Mittelfristplanung 2022 gibt einige finanzielle Ziele vor, die
insbesondere mit den Erträgen, Aufwendungen,
Nettoergebnissen und Eigenkapitalquoten der Unternehmen der
Crédit-Agricole-Gruppe – darunter auch Amundi – verbunden
sind. Für Amundi sind im Rahmen der Mittelfristplanung 2022
folgende Ziele vorgesehen: (i) das angepasste Nettoergebnis7
soll von 2018 bis 2022 jährlich durchschnittlich um +5 %8
wachsen und (ii) der Betriebskoeffizient soll höchstens 53 %5
betragen. Im Rahmen der Mittelfristplanung 2022 bestätigt
Amundi ihre Rentabilitätsziele9 für 2020 wie folgt:
(i) rechnerisches Nettoergebnis ≥ EUR 1 Mrd.,
und(ii) angepasstes Nettoergebnis ≥ EUR 1,05 Mrd. Alle diese
Ziele gehen für den Zeitraum 2018 bis 2022 von neutralen
Markteffekten aus. Darüber hinaus verbleibt die
Dividendenrendite bei 65 %10. Diese finanziellen Ziele wurden
in erster Linie für die Zwecke der internen Planung und
Zuweisung von Ressourcen festgelegt und basieren auf einer
Reihe von Annahmen in Bezug auf die wirtschaftliche und die
geschäftliche Situation. Sie stellen keine Schätzungen oder
Prognosen der Ergebnisse dar. Die tatsächlichen Ergebnisse von
Amundi können in vielerlei Hinsicht (und unter Umständen
erheblich) von diesen Zielen abweichen, insbesondere falls einer
der in diesem Abschnitt beschriebenen Risikofaktoren sich
materialisieren sollte. Der Erfolg der Mittelfristplanung 2022
hängt von einer Vielzahl an (mehr oder weniger umfangreichen)
Initiativen ab, die in den unterschiedlichen Unternehmen der
Crédit-Agricole-Gruppe, und unter anderem auch bei Amundi,
umgesetzt werden. Auch wenn viele dieser Ziele möglicherweise
erreicht werden, ist eine Umsetzung aller Ziele
unwahrscheinlich, und es ist unmöglich vorauszusagen, welche
Ziele erreicht werden und welche nicht. Darüber hinaus sieht die
Mittelfristplanung 2022 erhebliche Investitionen vor – sollten
die Ziele dieser Planung jedoch nicht erreicht werden, wird die
20
Rendite auf diese Investitionen geringer als erwartet ausfallen.
Sollte Amundi die in der Mittelfristplanung 2022 vorgegebenen
Ziele nicht erreichen, so könnte sich dies erheblich nachteilig auf
ihre Finanzlage und Ergebnisse auswirken.
– Als französisches Kreditinstitut (établissement de crédit) muss
Amundi die Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU für die Festlegung
eines EU-weiten Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (die BRRD) in ihrer in
französisches Recht umgesetzten Form erfüllen. Die Auswirkungen
der BRRD und ihrer Durchführungsbestimmungen auf
Kreditinstitute, darunter Amundi, sind teilweise noch ungewiss, doch
könnten ihre derzeitige und zukünftige Anwendung sowie die
Ergreifung von zugehörigen Maßnahmen sich in wesentlicher
Hinsicht auf den Wert der von Amundi begebenen Wertpapiere sowie
auf die Fähigkeit der Emittentin, ihre Pflichten aus den Wertpapieren
zu erfüllen, auswirken.
D.3 Zentrale Risiken in
Bezug auf die
Wertpapiere:
Neben den Risiken betreffend die Emittentin (einschließlich des
Ausfallrisikos), welche sich auf die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung
ihrer Verpflichtungen aus den Wertpapieren auswirken könnten, sind
bestimmte Faktoren für die Einschätzung der mit den begebenen Wertpapieren
verbundenen Risiken wesentlich. Dazu gehören insbesondere Risikofaktoren
im Zusammenhang mit:
der Liquidität/dem Handel der Wertpapiere auf dem Sekundärmarkt
Bei Begebung der Wertpapiere besteht für diese unter Umständen
kein Handelsmarkt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein
aktiver Markt für die Wertpapiere entwickeln wird bzw. dass dieser
Markt im Falle seiner Entstehung dauerhaft liquide sein wird. Inhaber
werden unter Umständen nicht in der Lage sein, ihre Wertpapiere vor
dem Fälligkeitstag zu veräußern.
dem Marktwert der Wertpapiere
Der Marktwert der Wertpapiere wird durch eine Reihe von Faktoren
beeinflusst, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, des
Werts des Basiswerts, des bis zur Fälligkeit verbleibenden Zeitraums
sowie der Volatilität, und diese Faktoren können bewirken, dass der
Marktwert der Wertpapiere unterhalb des Finalen
Rückzahlungsbetrags liegen kann.
Wechselkursen
Anleger, die ihre Finanzgeschäfte größtenteils in einer anderen
Währung als der Emissionswährung der Wertpapiere führen, sind
einem Risiko im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung
ausgesetzt.
den besonderen Merkmalen und der besonderen Struktur einer
einzelnen Emission von Wertpapieren und insbesondere, wenn
Barriere-Merkmale in Bezug auf Wertpapiere gelten, bei denen bei
21
der Berechnung der Zins oder Rückzahlungsbeträge eine Barriere des
jeweiligen Basiswerts Anwendung findet;
dem Risikoprofil, der Art und den Merkmalen des Basiswerts bzw.
der Basiswerte
Eine Anlage in Basiswertgebundene Wertpapiere kann erhebliche
Risiken bergen, die bei einer Anlage in Vanilla-Debt-Wertpapiere
nicht auftreten. Basiswertgebundene Wertpapiere sind u. a. den
folgenden Risiken ausgesetzt: den Risiken einer Aktie. Ein solches
Wertpapier kann im Vergleich mit einer Direktinvestition in den
Basiswert bzw. die Basiswerte mit ähnlichen oder höheren Risiken
behaftet sein (insbesondere im Falle einer Hebelwirkung).
Der Basiswert bzw. die Basiswerte sind mit den ihm bzw. ihnen
eigenen Risiken behaftet und setzt bzw. setzen den Inhaber dem
Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts einer Anlage aus.
Der auf ein solches Wertpapier entfallende Zinsbetrag und/oder
Rückzahlungsbetrag hängt von der Performance des Basiswerts und
dem Eintritt von Ereignissen ab, die diesen Basiswert bzw. diese
Basiswerte unter Umständen beeinträchtigen.
Aktiengebundene Wertpapiere mit Physischer Abwicklung bergen
bestimmte mit dem Eintritt eines Abwicklungsstörungsereignisses
verbundene Risiken.
den auf die Wertpapiere Anwendung finden den gesetzlichen
Bestimmungen und steuerlichen Regelungen
Die Wertpapiere unterliegen dem am Datum dieses Basisprospekts
geltenden französischen Recht. Zum Datum dieses Basisprospekts
kann keine Gewähr hinsichtlich der Auswirkungen gerichtlicher
Entscheidungen oder einer Änderung von Rechtsvorschriften oder
deren späteren Auslegung gegeben werden.
Käufer und potenzielle Verkäufer der Wertpapiere sollten sich
bewusst sein, dass sie unter Umständen verpflichtet sind, Steuern
oder Dokumentationsgebühren oder -abgaben gemäß den Gesetzen
und der Praxis der Rechtsordnung, in die die Wertpapiere übertragen
werden, oder möglicherweise auch nach Maßgabe anderer
Rechtsordnungen zu zahlen. Auf bestimmte Arten von Wertpapieren
könnte eine Quellensteuer erhoben werden (insbesondere im
Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Gesetz zur
Beschäftigungsförderung (U.S. Hiring Incentives to Restore
Employment Act), das bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine
Quellenbesteuerung in Höhe von 30 % vorschreibt).
Französischem Insolvenzrecht
Gemäß den insolvenzrechtlichen Bestimmungen Frankreichs werden
Gläubiger von Anleihen zur Wahrung ihrer Interessen automatisch zu
einer einzigen Gruppe von Gläubigern zusammengefasst, wenn in
Frankreich ein Verfahren zur Konkursabwendung (procédure de
22
sauvegarde), ein beschleunigtes Verfahren zur Konkursabwendung
(procédure de sauvegarde accélérée), ein nur auf Kreditinstitute und
Anleihegläubiger Anwendung findendes beschleunigtes Verfahren
zur Konkursabwendung (procédure de sauvegarde financière
accélérée) oder ein Zwangsverwaltungsverfahren (procédure de
redressement judiciaire) gegen die Emittentin eingeleitet wird.
Änderungen der Emissionsbedingungen der Wertpapiere
Inhaber, die bei einer über Änderungen an den Wertpapieren
beschließenden Hauptversammlung weder anwesend noch vertreten
sind, können unter Umständen an einen durch die anwesenden und
vertretenen Inhaber gefassten Beschluss gebunden sein, mit dem sie
selbst nicht einverstanden sind.
potenziellen Interessenskonflikten zwischen den Emittentinnen, der
Berechnungsstelle und den Inhabern.
Da die Berechnungsstelle eine Tochtergesellschaft der Ermittentin ist,
können potenzielle Interessenskonflikte zwischen Amundi und der
Berechnungsstelle, die Inhaber betreffen nicht ausgeschlossen
werden. Obgleich die Berechnungsstelle verpflichtet ist, ihre
Aufgaben nach Treu und Glauben und nach vernunftgemäßem
Ermessen zu erfüllen, können potenzielle Interessenskonflikte
zwischen den Inhabern und der Berechnungsstelle entstehen, unter
anderem in Bezug auf bestimmte Feststellungen, die die
Berechnungsstelle bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie
Marktunterbrechungen oder störungen vornehmen kann. Des
Weiteren können potenzielle Interessenskonflikte aufgrund der
Funktion von Amundi Finance als Arrangeur, Platzeur und/oder
Berechnungsstelle in Bezug auf die Wertpapiere entstehen.
Die Benchmark-Verordnung könnte zu einer Anpassung der
Bedingungen der Wertpapiere sowie zur vorzeitigen Abwicklung,
Bewertung durch die Berechnungsstelle, Aufhebung der
Börsennotierung oder anderen Konsequenzen führen, wobei diese
Auswirkungen von den spezifischen Bestimmungen der
maßgeblichen auf die Wertpapiere anwendbaren Bedingungen
abhängen und jeweils keine Zustimmung durch die Inhaber der
Wertpapiere voraussetzen.
Eine Anlage in die Wertpapiere könnte nicht für alle Anleger
geeignet sein.
Unter bestimmten Umständen könnten die Inhaber der Wertpapiere den
Verlust des Gesamtbetrags oder eines beträchtlichen Teils ihrer Kapitalanlage
oder ihrer Anlage allgemein erleiden.
D.6 Warnhinweis auf
Risiken:
Zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind, verweisen wir auf
Punkt D.3.
WARNHINWEIS: INVESTOREN, DIE EINE ANLAGE IN
WERTPAPIERE TÄTIGEN, BEI DENEN ES SICH UM DERIVATIVE
INSTRUMENTE IM SINNE DER VERORDNUNG 809/2004/EG IN DER
JEWEILS GELTENDEN FASSUNG HANDELT, KÖNNTEN EINEN
23
GESAMT- ODER TEILVERLUST DES WERTS IHRER ANLAGE
ERLEIDEN.
Abschnitt E – Angebot
E.2b Gründe für das
Angebot und
Zweckbestimmung
der Erlöse:
Die Emittentin wird den Nettoerlös aus der Emission der Wertpapiere zu
allgemeinen Finanzierungszwecken und zur Absicherung ihrer
Verpflichtungen aus den Wertpapieren verwenden.
E.3 Angebotsbedingunge
n:
Die Wertpapiere werden im Rahmen eines Prospektpflichtigen Angebots in
Österreich angeboten.
Angebotszeitraum Vom 25. Mai 2020 bis zum 3. Juli
2020 (das "Angebotsende"), (beide
Daten eingeschlossen). Die
Emittentin behält sich das Recht vor,
das Angebot der Wertpapiere
jederzeit am oder vor dem
Enddatum des Angebots zu
verkürzen oder zurückzuziehen.
Angebotspreis: Die am 22. Mai 2020 ausgestellten
Zertifikate werden vom Händler
vollständig gezeichnet. Der
Gesamtnennbetrag des Zertifikats
beträgt EUR 15.000.000. Die
Zertifikate werden dann während
der Angebotsfrist der Öffentlichkeit
auf dem Sekundärmarkt zu einem
Angebotspreis von 1000 € pro
Zertifikat angeboten.
Bedingungen, denen das Angebot
unterliegt:
Das Angebot der Wertpapiere setzt
ihre Emission voraus.
Beschreibung des
Zeichnungsverfahrens:
Anträge auf Zeichnung der
Zertifikate durch die Öffentlichkeit,
im Rahmen der Anzahl verfügbarer
Zertifikate, werden nach den
üblichen Verfahren von BAWAG
PSK gestellt.
Einzelheiten zu den Mindest-
und/oder Höchstbeträgen der
Zeichnung:
Entfällt
Beschreibung des Verfahrens und
des Termins für die
Entfällt
24
Veröffentlichung der
Angebotsergebnisse:
E.4 Interessen
natürlicher und
juristischer
Personen, die an der
Emission/dem
Angebot beteiligt
sind:
Mit Ausnahme von an verschiedene Parteien zu zahlenden Provisionen hat
nach Kenntnis der Emittentin keine an der Emission der Wertpapiere beteiligte
Person ein Interesse, das in Bezug auf die Emission als wesentlich einzustufen
wäre.
E.7 Ausgaben, die den
Anlegern von der
Emittentin in
Rechnung gestellt
werden:
Eine Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger von der Emittentin oder dem
jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt werden, beläuft sich auf maximal
1,25% des Gesamtnennbetrags.