Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“ – 1. Änderung „Campus“. Bau- und Umweltausschuss Stadt Eschborn, am 15.01.2014, 19:30 Uhr. Stadt Eschborn. Quelle: Google Maps. Bestehender Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“, 1971 . genordet. - PowerPoint PPT Presentation
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orn Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Sondergebiet „Campus“ (§ 11 BauNVO)Das Sondergebiet „Campus“ dient der Unterbringung von Bildungseinrichtungen und Wohnnutzungen auf Zeit sowie ergänzender infrastruktureller Nutzungen.
Hinweis:Die geplanten Nutzungen aus dem Vorhabenplan verteilen sich auf • ca. 77% Wohnen, • ca. 13 % Bildung, • ca. 7 % Infrastruktur (u.a. KiTa), • ca. 3 % Supermarkt / Restaurant.
a. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Hauptnutzungen:- Bildungseinrichtungengeplante Nutzungen: Hörsäle, Aula, Sprachlabor (language lab), PC Pool, Meeting Lounge, Learning Lounge
- Wohnnutzungen auf Zeitgeplante Nutzungen: Business-Wohnen, Studentenwohnungen, Wohnungen für Auszubildende, teilweise mit Nebenflächen u.a. für Teeküche, TV Music Lounge
orn b. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Nutzungsarten, soweit sie den
Hauptnutzungen dienen und der allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes „Campus“ entsprechen:- Einrichtungen zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszweckengeplante Nutzungen: Existenzgründerzentrum, Jobvermittlung, Concierge Service
- Einrichtungen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zweckegeplante Nutzungen: Kinderbetreuung, Fitnessräume (Sauna), Sportmöglichkeiten
- Einzelhandelsbetriebe, soweit sie eine Gesamtverkaufsfläche von 800 m² nicht überschreitengeplante Nutzungen: Supermarkt, „kleine Handelsmöglichkeiten im Bereich des täglichen Bedarfs“
orn Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB
• auf Antrag des Vorhabenträgers vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiets „Campus“
• vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus den drei wesentlichen Elementen:
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandarstellungen zum Vorhaben und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen)- Bebauungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) und- Durchführungsvertrag (fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung)
orn Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB: „beschleunigtes Verfahren“
mit folgenden Verfahrensvereinfachungen:• Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB wird verzichtet.• Auf dien Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht nach
§ 2a BauGB wird verzichtet.• Auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.• Abweichung von den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans
(Gewerbeflächen Bestand): keine Änderung im Parallelverfahren erforderlich - Anpassung im Wege der Berichtigung