-
20.10.2015 www.thw.de 1
Basisausbildung I
Lernabschnitt 1.0 Aufbau, Aufgaben und
Einheiten des THW
Überarbeitet von der Projektgruppe Agenda Ausbildung. Ein
besonderer Dank gilt Thomas Scheibe (Bsb Ausbildung, GSt
Köln), der bei der Entwicklung dieser Unterlage mitgewirkt
hat.
-
20.10.2015
THW-Geschichte
-
20.10.2015
Das Technische Hilfswerk blickt auf 55 Jahre ehrenamtliches
Engagement zurück.
Am 16. September 1950 erhielt Otto Lummitzsch den schriftlichen
Auftrag des damaligen Bundesinnenministers Gustav Heinemann, mit
der Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen.
Heute ist die Bundesanstalt eine der modernsten
Hilfsorganisationen weltweit.
Die Gründung
-
20.10.2015
Es war die Zeit der politischen und kulturellen Veränderungen
und Neuerungen im Nachkriegs-Europa, als sich Heinemann und
Lummitzsch am 22. August 1950 in Bonn zu Gesprächen über den Aufbau
eines zivilen Schutzinstrumentes in der Bundesrepublik trafen.
Im Zivil- und Katastrophenschutz waren zum damaligen Zeitpunkt
kaum Strukturen in der neu gegründeten Republik vorhanden. Daher
bedeutet die mündliche Zusage, die der Bundesinnenminister an jenem
Abend gab, eine entscheidende Neuerung im deutschen Zivil- und
Katastrophenschutz.
Die Gründung
-
20.10.2015
Einen Monat später, am 16. September, hielt Otto Lummitzsch den
Auftrag Heinemanns in Händen, mit „den Arbeiten für die Aufstellung
eines zivilen Ordnungsdienstes“ zu beginnen.
Dies war die Geburtsstunde des Technischen Hilfswerks und Otto
Lummitzsch wurde der erste Direktor. Seit 1953 ist das THW durch
den Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums eine
Bundesanstalt.
Die Gründung
-
20.10.2015
„Das THW ist ein wichtiger Baustein im Katastrophenschutz
Deutschlands, dies wurde in besonderer Weise anlässlich der
Fußball-WM deutlich“ sagt Albrecht Broemme, Präsident des THW.
Die Leistungsfähigkeit des THW hängt -neben der technischen
Ausstattung - vom Ausbildungsstand der Helferinnen und der Helfer
ab, das gilt für die Basisausbildung, für die Führungsausbildung
und für Ausbildungslehrgänge von Spezialisten.
Von Leonardo da Vinci stammt die Feststellung, die auch im 21.
Jahrhundert noch gilt: "Wissen ist das Kind der Erfahrung" - und in
der Ausbildung beim THW stecken über 50 Jahre Erfahrung! "
Die Gegenwart
-
20.10.2015
Rechtliche Grundlagen
-
20.10.2015
Das Technisches Hilfswerk (THW) ist eine nicht rechtsfähige
Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich
des Bundesministerium des Innern.
Grundlegende Regelungen sind im „Gesetz zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz –THW-HelfRG) vom 22. Januar 1990
(BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997
(BGBl. I S. 3108) getroffen.
Rechtliche Grundlagen
-
20.10.2015 www.thw.de 9
Der gesetzliche Auftrag des THW (§1 THW-HeRG)
Technische Hilfe im Ausland
im Auftrag der Bundesregierung
Technische Hilfe im Inland
„Örtliche Gefahrenabwehr“auf Anforderung der zuständigen
Stellen
Technische Hilfe im Zivilschutz
-
20.10.2015 www.thw.de 10
Stellung der Helfer (1)
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Technischen Hilfswerk
Einheiten und Einrichtungen aus Helfern aufgestellt. Diese Helfer
stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer
Art. (§ 1
(3) THW-HelfRG).
-
20.10.2015 www.thw.de 11
Helfer im Sinne des Helferrechtsgesetzes sind Personen, die sich
freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk
verpflichtet haben.
Die Helfer haben die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen und
dienstlichen Anforderungen Folge zu leisten.
Stellung der Helfer (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 12
Sie werden entsprechend den dienstlichen Erfordernissen aus- und
fortgebildet. Die Ausbildungsveranstaltungen sollen in der Regel
außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und zweihundert
Stunden im Jahr nicht überschreiten.
Ein Helfer kann entlassen werden, wenn er schuldhaft gegen seine
Dienstpflichten verstößt oder für die Wahrnehmung seiner Aufgaben
nicht mehr geeignet ist.
Stellung der Helfer (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 13
Helfern dürfen aus ihrer Dienstpflicht im THW keine Nachteile im
Arbeitsverhältnis und in den sozialen Sicherungssystemen
entstehen.
Für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen ist jeder Helfer von
seinem Arbeitgeber von der Pflicht zur Arbeitsleistung
freizustellen. Dem Arbeitgeber wird der fortzuzahlende Arbeitslohn
/ das fortzuzahlende Gehalt auf Antrag vom THW erstattet. Für
Selbstständige gilt eine besondere Regelung.
Soziale Sicherung
-
20.10.2015 www.thw.de 14
Der Bundesminister des Innern hat durch die „Verordnung über die
Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk“
(THW-Mitwirkungsverordnung) vom 11. Januar 2004 Zustandekommen,
Inhalt und Beendigung des Helferdienstverhältnisses geregelt.
Weitere Regelungen sind in der „Richtlinie über die Mitwirkung
der Helfer im Technischen Hilfswerk“ vom 01.01.2002
(Helferrichtlinie) enthalten.
Mitwirkungsverordnung und Helferrichtlinie
-
20.10.2015 www.thw.de 15
Nach der Mitwirkungsverordnung können im THW Helfer als
• Aktiver Helfer und aktive Helferin
• Reservehelfer und Reservehelferin
• Althelfer und Althelferin
• Junghelfer und Junghelferin
mitwirken.
Helferstatus
-
20.10.2015 www.thw.de 16
... kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum
uneingeschränkten Dienst im THW bereit ist. Aktive Helfer wirken
bei der Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerks mit.
Sie können in besondere Funktionen (Trupp-, Gruppen-, Zugführer,
Kraftfahrer, Sanitäter usw.) berufen werden und nehmen an den
angeordneten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen
dienstlichen Veranstaltungen teil.
Aktive Helferin/Aktiver Helfer (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 17
Nach § 9 der Helferrichtlinie
hat jede jeder aktiver Helfer mindestens eine Dienstzeit von 120
Stunden pro Jahr zu leisten.
Aktive Helferin/Aktiver Helfer (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 18
Als aktiver Helfer kann in das THW aufgenommen werden, wer
• für den Dienst im THW im Frieden und im Verteidigungsfall zur
Verfügung steht.
• seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
hat und
• die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
• das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 60
Jahre alt ist,
Aufnahme (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 19
Der Bewerber ist vor Aufnahme über Wesen und Aufgabe des THW
sowie die Rechte und Pflichten eines Helfers zu informieren.
Die Aufnahme des neuen Helfers und damit die Begründung des
Dienstverhältnisses erfolgt durch die Annahme des Aufnahmeantrags
durch den Ortsbeauftragten.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Aufnahme (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 20
Das Dienstverhältnis des aktiven Helfers / der aktiven Helferin
beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit. Innerhalb der Probezeit
können das THW als auch der Helfer ohne Angabe von Gründen das
Dienstverhältnis durch schriftliche Erklärung beenden.
Die Dauer der Probezeit kann aus wichtigem Grund entfallen,
verkürzt oder bis zu insgesamt zwölf Monate verlängert werden.
Aufnahme (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 21
Strebt ein Helfer seine Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst
an, so gibt er bei seiner Aufnahme in das THW gleichzeitig die nach
§ 13 a des Wehrpflichtgesetzes oder §
14 (1) des Zivildienstgesetzes vorgesehene
Verpflichtungserklärung (Freistellungsantrag) ab.
Freistellung von der Wehrpflicht bzw. Zivildienst (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 22
Erst nach Zustimmung zu dem Freistellungsantrag durch das
Kreiswehrersatzamt bzw. das Bundesamt für den Zivildienst ist der
Helfer vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellt.
Freistellung von der Wehrpflicht bzw. Zivildienst (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 23
... kann werden, wer als aktiver Helfer mitgewirkt hat und sich
weiterhin für Einsätze zur Verfügung stellt.
Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und können
zu Einsätzen herangezogen werden, wenn die hierfür erforderlichen
aktiven Helfer im Ortsverband nicht zur Verfügung stehen.
Sie nehmen an den zur Aufrechterhaltung des notwendigen
Kenntnis- und Wissenstandes erforderlichen
Fortbildungs-Veranstaltungen teil.
Reservehelferin/Reservehelfer (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 24
Der Mindestumfang der Dienstleistung beträgt 1/5 derjenigen des
aktiven Helfers.
Die persönliche Ausstattung bewahren Reservehelfer privat auf,
soweit im Ortsverband keine Unterbringungs-möglichkeit besteht.
Sie tragen Dienststellungskennzeichen.
Reservehelferin/Reservehelfer (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 25
... kann werden, wer als aktiver Helfer oder Reservehelfer
mitgewirkt hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich
verbunden bleiben möchte. Althelfer nehmen nicht mehr regelmäßig am
Dienst teil, können aber mit ihrem Einverständnis zu Einsätzen und
besonderen Ausbildungsveranstaltungen herangezogen werden, sofern
sie körperlich geeignet sind.
Althelferin/Althelfer
-
20.10.2015 www.thw.de 26
... kann werden, wer das zehnte, aber noch nicht das 18.
Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als
aktiver Helfer interessiert ist.
Junghelfer erhalten eine kind- oder jugendgemäße Ausbildung und
Betreuung, die sie auf ihre spätere Verwendung als aktive Helfer
oder Helferin vorbereiten soll.
Sie werden nicht zur unmittelbaren Hilfeleistung bei Einsätzen
herangezogen.
Junghelferin/Junghelfer
-
20.10.2015 www.thw.de 27
Junghelfer können vor der Übernahme als Aktiver Helfer anhand
des Jugendausbildungsleitfadens an den Inhalten der Basisausbildung
I ausgebildet werden.
Junghelfer, die im Zeitraum Ihrer Mitgliedschaft in der
THW-Jugend gemäß Jugendausbildungsleitfaden ausgebildet wurden und
erfolgreich die Basisausbildung I-Prüfung abgeschlossen haben, sind
bis zur späteren Übernahme als aktiver Helfer Junghelfer in Ihrer
Jugendgruppe.
Junghelferin/Junghelfer
-
20.10.2015 www.thw.de 28
Jeder Helfer hat die Pflicht
• sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu
informieren,
• an den angeordneten Dienstveranstaltungen
(Ausbildungsveranstaltungen, Lehrgängen, Übungen und Einsätzen)
pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
• die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten,
Pflichten der Helferin/des Helfers (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 29
• der Berufung in besondere Funktionen Folge zu leisten; von
einer Berufung soll Abstand genommen werden, wenn diese für den
Helfer wegen persönlicher, insbesondere beruflicher und familiärer
Gründe eine besondere Härte darstellen würde,
• dienstlichen Weisungen nachzukommen,
Pflichten der Helferin/des Helfers (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 30
• sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich kameradschaftlich zu
verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu
schädigen.
• Ausstattung und Einrichtungen sorgfältig und nur zu
dienstlichen Zwecken zu verwenden, sowie die überlassene
persönliche Ausstattung beim Ausscheiden aus dem THW unverzüglich
zurückzugeben oder Wertersatz zu leisten,
Pflichten der Helferin/des Helfers (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 31
Jeder Helfer hat das Recht
• auf Ausbildung im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel,
• auf Erstattung barer Auslagen,
• auf persönliche Ausstattung nach der Stärke- und
Ausstattungsnachweisung,
Rechte der Helferin/des Helfers (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 32
Jeder Helfer hat das Recht
• auf Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung und auf
fortgewährte Leistungen bei Einsätzen oder
Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit,
• Versicherungsschutz bei Unfällen während des Dienstes und auf
dem Weg zur oder von der Unterkunft,
Rechte der Helferin/des Helfers (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 33
Jeder Helfer hat das Recht
• auf Erholungsurlaub (6 Wochen im Kalenderjahr),
• auf Dienstbefreiung (nur aus wichtigem Grund und mit
Genehmigung des Ortsbeauftragten),
• auf Sonderurlaub (auf Antrag unter bestimmten
Voraussetzungen)
Rechte der Helferin/des Helfers (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 34
Jedem Helfer stehen sechs Wochen Erholungsurlaub im Kalenderjahr
zu.
Dieser Urlaub ist nicht übertragbar.
Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr
genommen werden, wobei die Dauer eines Abschnitts mindestens eine
Woche betragen muss. Die Urlaubswoche läuft von Montag bis
Sonntag.
Erholungsurlaub (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 35
Der Urlaub soll spätestens zwei Wochen vor Antritt schriftlich
dem Ortsbeauftragten angezeigt werden.
Aus wichtigem Grund (z.B. Großeinsatz des Ortsverbandes) kann
der Erholungsurlaub versagt werden. Er endet mit der Feststellung
des Spannungs-oder Verteidigungsfalles.
Erholungsurlaub (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 36
Von einzelnen Dienstveranstaltungen kann dem Helfer / der
Helferin aus wichtigem Grund Dienstbefreiung gewährt werden. Als
wichtiger Grund kommen z.B. familiäre oder berufliche Termine von
großer Bedeutung (Erwartete Niederkunft der Ehefrau,
Facharbeiterprüfung o.ä.) in Betracht.
Dienstbefreiung ist grundsätzliche vor der betreffenden
Dienstveranstaltung zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der
Ortsbeauftragte.
Dienstbefreiung
-
20.10.2015 www.thw.de 37
Beim Eintritt in das THW als aktiver Helfer, beim Statuswechsel
vom Junghelfer zum aktiven Helfer und bei sonstigem Bedarf wird der
Helfer gesundheitlich untersucht
• Ärztliches Untersuchungsergebnis nach § 17
Absatz 5 WPflG nicht älter als halbes Jahr oder eine
arbeitsmedizinische Untersuchung.
Arbeitsmedizinische Untersuchung
-
20.10.2015 www.thw.de 38
Ist ein Helfer infolge Erkrankung nicht in der Lage, am Dienst
teilzunehmen, so hat er dies unter Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzeigen.
Die Kosten dieser Bescheinigung trägt der Helfer.
Die Krankmeldung hat vor der jeweiligen Dienstveranstaltung,
spätestens jedoch drei Werktage danach beim Ortsverband
vorzuliegen.
Liegt diese Bescheinigung vor Beginn der Dienstveranstaltung
nicht vor, so hat der Helfer telefonisch seine Verhinderung beim
Ortsbeauftragten anzuzeigen.
Erkrankung/Unfall
-
20.10.2015 www.thw.de 39
Mögliche Dienstpflichtverletzungen:
• unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie
verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage
der Krankmeldung,
• Weigerung, am Dienst teilzunehmen,
• Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen
• vorsätzliche oder grobe fahrlässige Beschädigung oder Verlust
der Ausstattung sowie Benutzung für private Zwecke ohne
Genehmigung,
Dienstpflichtverletzung (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 40
• Alkoholmissbrauch oder Genuss sonstiger berauschender Mittel
im Dienst,
• Nichtmitteilung und verspätete Mitteilung der für Einsätze,
Ausbildung und Betreuung erforderlichen personenbezogenen
Daten,
• Fahren von Dienstfahrzeugen ohne
• Fahrerlaubnis (Führerschein)
• THW-Fahrgenehmigung oder
• Fahrauftrag,
Dienstpflichtverletzung (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 41
• schuldhafter Verstoß gegen Dienst- Ausbildungs- oder
Unfallverhütungsvorschriften,
• Schädigung des Ansehens des THW.
Dienstpflichtverletzung (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 42
• Im Falle einer Dienstpflichtverletzung kann der Helfer vom
Ortsbeauftragten schriftlich ermahnt werden.
Gegen diese Ermahnung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe beim Ortsbeauftragten Widerspruch eingelegt werden.
• Hilft der Ortsbeauftragte dem Widerspruch nicht ab,
entscheidet der Landesbeauftragte.
Mögliche Folgen von Dienstpflichtverletzungen (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 43
• Ein grober Verstoß bzw. wiederholte Dienstpflichtverletzung
kann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zur Folge
haben.
• Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die übernommenen
Pflichten , der so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des
Helferdienstverhältnisses für das THW unzumutbar ist, kann der
Helfer entlassen werden.
Mögliche Folgen von Dienstpflichtverletzungen (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 44
Die Zugehörigkeit eines Helfers zum THW endet:
• bei aktiven Helfern und bei Reservehelfern mit Vollendung des
60. Lebensjahres, es sei denn, sie werden Althelfer im THW
• bei Junghelfer mit Vollendung des 18. Lebensjahres, es sei
denn, sie wirken als aktive Helfer weiterhin mit,
• durch schriftliche Erklärung des Helfers (Kündigungsfrist:
vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres),
Beendigung des Dienstverhältnisses (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 45
• durch Entlassung
• bei schweren Dienstpflichtverletzungen,
• während der Probezeit ohne Angabe von Gründen,
• wenn die körperliche, geistige oder fachliche Eignung nicht
mehr gegeben ist,
• wenn sich der Helfer nicht zum demokratischen Rechtsstaat
bekennt,
• bei Ausschluss vom Wahlrecht nach § 13
Bundeswahlgesetz
Beendigung des Dienstverhältnisses (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 46
• durch Entlassung
• bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr oder darüber, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe
wurde zur Bewährung ausgesetzt
• bei Auflösung von Einrichtungen oder deren Einheiten, in dem
der Helfer mitwirkt.
Beendigung des Dienstverhältnisses (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 47
Die Wahrung der Interessen einzelner Helfer oder einer Mehrzahl
von Helfern erfolgt durch gewählte Helfervertretungen.
Helfervertretungen sind auf den Organisationsstufen des THW:
• auf Landesebene der Landessprecher
• auf Ortsebene der Helfersprecher
• auf Bundesebene der Bundessprecher
Aufgaben der Helfervertretungen
-
20.10.2015 www.thw.de 48
Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem
Ortsbeauftragten.
Er wirkt mit bei:
• Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
• grundsätzlichen Angelegenheiten des Ortsverbandes,
• Beauftragung, Bestellung und Abberufung von
Führungskräften,
• Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern
untereinander oder mit Führungskräften auf Antrag eines der
Betroffenen,
Aufgaben der Helfervertretungen im Ortsverband
-
20.10.2015 www.thw.de 49
• Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
• Einrichtung und Ordnung der Unterkunft ,
• Berufung der Ortsbeauftragten.
Aufgaben der Helfervertretungen im Ortsverband
-
20.10.2015 www.thw.de 50
Die Struktur und Gliederung des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 51
Leitung
66 Geschäftsstellen
665 OrtsverbändeMit mehr als 70.000 ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfern
8 Landesverbände mit
2 Schulen
2 Logistikzentren
Nairobi
Die Gliederung
-
20.10.2015 www.thw.de 52
Verhältnis hauptamtliche Mitarbeiter zu ehrenamtlichen
Helfern
1,2 % ha. Mitarbeiter
98,8 %ea. Helfer
über 8.400
Das THW - Fakten
-
20.10.2015 www.thw.de 53
Die Gesamtleitung des THW obliegt dem Präsidenten.Die
THW-Leitung gliedert sich in drei Abteilungen mit insgesamt 14
Referaten:
Präsident THW
Vize-Präsident THW
Präsidialbüro
Controlling
Innenrevision
Abteilung Ehrenamt
Abteilung EinsatzAbteilung Zentrale
Dienstleitungen
Aufbau der THW-Leitung
-
20.10.2015 www.thw.de 54
Abteilung Ehrenamt Abteilung EinsatzAbteilung Zentrale
Dienstleistungen
EA 1
Grundsatzangelegenheiten
EA 2
Helferangelegenheiten
EA 3
Aus- und Fortbildung EA
EA 4Öffentlichkeitsarbeit.
Medienarbeit und Jugend
E 1Führungs- und Einsatz-
Grundsätze, Inlandseinsätze
E 2Auslandsprojekte
E 3Internationale Zusammenarbeit
E 4Logistik
E 5Technik
Z 1Personalmanagement/
-entwicklung
Z 2Organisationsangelegenheiten,
Innerer Dienst, Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Z 3Finanzmanagement
Z 4Rechtsangelegenheiten und
Vertragsmanagement
Z 5Informations- und
Kommunikationstechnik
Struktur der THW-Leitung
-
20.10.2015 www.thw.de 55
Leitung
LB-DSt:1 SbE
Zentrale Dienste
Methodik/Didaktik / QS
Planung/Entwicklung
BUS Hoya
BUS Neuhausen SchulmanagerIn SchulmanagerIn
ZAF:
Zentralbereich
Lehrbereich
Zentrum fürAus- und Fortbildung
(ZAF)ZentrumsleiterInAnbindung als Referat
in der Abteilung EA
GSt:1 BSb
OV:1 AB
Leitung, Führung & Telekommunikation
Ausland
Spezialisten & Funktioner
Jugend
Spezialisten & Funktioner
Unterführer
Ausbilder
Erprobung
Strukur des Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF)
-
20.10.2015 www.thw.de 56
Unterhalb der THW-Leitung gliedert sich die Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk in acht Landes- / Länderverbände.
Verantwortlicher Leiter eines Landes- bzw. Länderverbandes ist
der Landesbeauftragte (LB).
Die LB-Dienststelle gliedert sich wie folgt auf:
Fachreferat ReferatZentrale Verwaltung
Landesbeauftragter
Die Struktur der Landes- und Länderverbände
-
20.10.2015 www.thw.de 57
Länderverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein
Länderverband Bremen, Niedersachsen
Länderverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Länderverband Sachsen, Thüringen
Länderverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Landesverband Baden-Württemberg
Landesverband Bayern
Bundesanstalt THW (THW-Leitung)
Logistikzentrum Logistikzentrum Heiligenhaus (LogH)
Bundesschule Hoya (BuS Hoya)
Bundesschule Neuhausen (BuS Neuhausen)
Die Landes- und Länderverbände
-
20.10.2015 www.thw.de 58
Jeder Landes-/Länderverband gliedert sich in mehrere
Geschäftsführerbereiche (GFB).
Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle. Ihm unter-stehen
weitere Mitarbeiter:
Sachbearbeiter Einsatz (Sb E)
BürosachbearbeiterAusstattung (Bsb Ausst)
BürosachbearbeiterAusbildung (Bsb Ausb)
Sachbearbeiter Verwaltung (Sb V)
BürosachbearbeiterVerwaltung (Bsb V)
Gerätehandwerker (Ghw)
Geschäftsführer (GF)
Die Geschäftsführerbereiche
-
20.10.2015 www.thw.de 59
Der Ortsverband als ehrenamtliche Organisationseinheit ist die
Einsatzbasis des THW.
Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des
Ortsverbandes.
Ein Ortsverband besteht immer aus:
• einem OV-Stab zur Verwaltung,
• mindestens einem Technischen Zug
• und der Jugendgruppe.
Das THW vor Ort
-
20.10.2015 www.thw.de 60
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband.
• Er repräsentiert das THW vor Ort.
• Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des
THW.
• Er sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem
Landesbeauftragten, Geschäftsführer und Einheitsführer.
• Er beruft den Ortsausschuss ein.
Die Aufgaben des Ortsbeauftragten
-
20.10.2015 www.thw.de 61
• Er hat den Vorsitz im Ortsausschuss inne.
• Maßnahmen der Einsatzvorbereitung und -durchführung
• Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:
• Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
• Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
• Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
Arbeitsschutzvorschriften
Die Aufgaben des Ortsbeauftragten
-
20.10.2015 www.thw.de 62
Dem Ortsbeauftragten steht ein Stab von Helfern für die
Erledigung dieser Aufgaben zur Seite:
Der OV-Stab
-
20.10.2015 www.thw.de 63
Ortsbeauftragter (OB)
Ausbildungsbeauftragter (AB)
Schirrmeister (SM)
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und
Helferwerbung (BÖH)Jugendbetreuer (JB)
Koch Verwaltungshelfer (VwHe)
Stv. Ortsbeauftragter (stv. OB)
Fachberater
Der OV-Stab
-
20.10.2015 www.thw.de 64
Der stellvertretende Ortsbeauftragte (stv. OB) vertritt den
Ortsbeauftragten in der Leitung des Ortsverbandes, darüber hinaus
leitet er den OV-Stab.
Aufgaben des stellvertretenden Ortsbeauftragten
-
20.10.2015 www.thw.de 65
Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert und steuert
verantwortlich die Ausbildung im Ortsverband.
Er vertritt den stv. Ortsbeauftragten in seiner Abwesenheit.
Aufgaben des Ausbildungsbeauftragten
-
20.10.2015 www.thw.de 66
Die Fachberater (FB) berät Einsatzleiter und Stäbe.
Außerhalb von Einsätzen, hält er Verbindung mit Führungskräften
Dritter, wirkt mit bei der Vorbereitung und Durchführung von
Ausbildungen und Übungen.
Er wirkt mit bei der Erstellung und
Aktualisierung der vorbereitenden
Einsatzunterlagen.
Aufgaben des Fachberaters
-
20.10.2015 www.thw.de 67
Der Schirrmeister (SM) ist für die Wartung und Pflege der
Ausstattung und deren Verwaltung verantwortlich.
Aufgaben des Schirrmeister
Aufgaben des Jugendbetreuers
Dem Jugendbetreuer (JB) obliegt die Betreuung und Ausbildung der
Jugendgruppe im Ortsverband.
Der OV-Stab
-
20.10.2015 www.thw.de 68
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung
(BÖH) unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen nach innen und
außen wirkenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgaben desBeauftragten fürÖffentlichkeitsarbeit und
Helferwerbung
Der OV-Stab
-
20.10.2015 www.thw.de 69
Der Koch ist für die Eigenversorgung des Ortsverbandes
verantwortlich.
Aufgaben des Koch
Aufgaben des Verwaltungshelfers
Der Verwaltungshelfer (VwHe) unterstützt den Ortsbeauftragten
bei der ordnungsgemäßen Abwicklung der Verwaltungsarbeiten im
OV
Der OV-Stab
-
20.10.2015 www.thw.de 70
Der Ortsausschuss berät den Ortsbeauftragten.
Der Ortsausschuss besteht aus
• dem Ortsbeauftragten (Vorsitz)
• den Mitgliedern des OV-Stabes
• den Einheitsführern
• dem Helfersprecher
• dem stv. Helfersprecher
Der Ortsauschuss
-
20.10.2015 www.thw.de 71
... ist unter anderem beratend zuständig für
1. Grundsätzliche Angelegenheiten des Ortsverbandes,
insbesondere bezüglich der organisatorischen und haushaltsmäßigen
Fragen, wie beispielsweise
• der Organisation
• der Einsatzplanung (einschließlich Hilfeleistungen)
• der Ausbildung
• der Helferbetreuung
• der Öffentlichkeitsarbeit
• der Verwaltung
Der Ortsauschuss
-
20.10.2015 www.thw.de 72
2. Fragen zur Einrichtung und Ordnung der Unterkunft
3. Helfererhaltung und –gewinnung sowie Jugendarbeit im
Ortsverband
... ist unter anderem beratend zuständig für
Der Ortsauschuss
-
20.10.2015 www.thw.de 73
Silber (weiß) auf Blau
Ortsbeauftragte
Gold auf Blau
AusbildungsbeauftragteFachberater
• Schirrmeister
• Beauftragte für Öffentlichkeits-arbeit und Helferwerbung
• Jugendbetreuer
Stellvertretender Ortsbeauftragte
KochVerwaltungshelfer
Dienststellungskennzeichen
-
20.10.2015 www.thw.de 74
Hellblau auf Dunkelblau
Zugtruppführer
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Dienststellungskennzeichen
-
20.10.2015 www.thw.de 75
Taktische Einheiten
und Ausstattung
-
20.10.2015 www.thw.de 76
Sie ist eine Einheit, die auf Grund ihrer Führung, Stärke und
Ausrüstung in der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung
entsprechenden Auftrag selbständig zu erfüllen.
Im Falle eines Zivilschutzeinsatz muss die taktische Einheit die
ersten 12 Stunden ohne fremde Unterstützung selbständig arbeiten
können.
Was ist eine taktische Einheit
-
20.10.2015 www.thw.de 77
Das THW kommt immer dann zum Einsatz, wenn es durch zuständige
Stellen angefordert wird.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat das THW als einsatztaktische
Einheiten
Technische Züge
aufgestellt.
Taktische Einheiten und Ausstattung des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 78
... ist die Basiseinheit des THW. Zu ihm gehören immer
• ein Zugtrupp,
• mindestens eine Bergungsgruppeund
• mindestens eine Fachgruppe.
Zugtrupp 1. Bergungsgruppe 2. Bergungsgruppe Fachgruppe
Der Technische Zug (TZ)
-
20.10.2015 www.thw.de 79
• Zugtrupp (ZTr)
• 1. Bergungsgruppe (B1)
• 2. Bergungsgruppe (B2)
• Fachgruppe Räumen (FGr R)
• Fachgruppe Wassergefahren (FGr W)
• Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB)
• Fachgruppe Ortung (FGr O)
• Fachgruppe Sprengen (FGr Sp)
Folgende (Teil-) Einheiten wurden aufgestellt:
-
20.10.2015 www.thw.de 80
• Fachgruppe Infrastruktur (FGr I)
• Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E)
• Fachgruppe Trinkwasserversorgung (FGr TW)
• Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen (FGr WP)
• Fachgruppe Ölschaden (FGr Öl)
• Fachgruppe Beleuchtung (FGr Bel)
• Fachgruppe Logistik (FGr Log)
• Fachgruppe Führung / Kommunikation (FGr FK)
Folgende (Teil-) Einheiten wurden aufgestellt:
-
20.10.2015 www.thw.de 81
1 / 1 / 2 / 4
Gesamtstärke
Helfer
Unterführer (hier: Zugtruppführer)
Zugführer
Die Stärkemeldung von Einheiten wird nach genauen Vorgaben
gemeldet.
Beispiel Zugtrupp
Die Einheit meldet sich bei Ihrem Vorgesetzten mit einer Stärke
von:
1 Zugführer 1 Unterführer 2 Helfer
Die Gesamtstärke beträgt also 4 Helfer und wird zur besseren
Übersichtlichkeit immer unterstrichen.
Die Stärkemeldung
-
20.10.2015 www.thw.de 82
Mannschafts-transportwagen (MTW)
1 / 1 / 2 / 4
Gesamtstärke
Helfer
Unterführer (hier: Zugtruppführer)
Zugführer
Der Zugtrupp [ZTr] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 83
dient der Führung des Technischen Zuges.
Im Einsatz richtet er eine Führungsstelle für den Technischen
Zug ein und betreibt sie.
Ferner organisiert der Zugtruppden Personal- und
Materialeinsatzsowie die Logistik der unterstellten Einheiten.
Der Zugtrupp [ZTr] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 84
Geräteausstattung:
• Führungsmittel
• Kommunikationsmittel
• Erkundungsgerät
• Verkehrssicherungsmittel
Der Zugtrupp [ZTr] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 85
- / 2 / 7 / 9
Gerätekraftwagen I (GKW I)
Anhänger 7 t (Anh 7t)
Die 1. Bergungsgruppe [B 1] (1)
Gabelstabler 30 kN
(Stabler 3)
ASHJeweils mindestens zweimal pro Landes-/Länderverband wird die
Ausstattung der 1. Bergungsgruppe durch eine universelle
Abstütz-und Sicherungs-Komponente aus Holzbauteilen Abstütz-System
Holz (ASH) ergänzt.
-
20.10.2015 www.thw.de 86
... rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus
Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. Sie führt
Sicherungsarbeiten an Schadenstellen durch, leistet leichte
Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her.
Die 1. Bergungsgruppe [B 1] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 87
Geräteausstattung (u.a.):
• Schweiß- und Brennschneidgerät
• Kettenmotorsägen
• Atemschutzgeräte
• Krankentransportausstattung
• Hebekissen
• Stromerzeuger
• Leitern
• Einsatzgerüstsystem
Die 1. Bergungsgruppe [B 1] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 88
Einige 1. Bergungsgruppen sind mit dem „Abstützsystem Holz“
(ASH) oder „Einsatz-Gerüstsystem“ (EGS) ausgestattet.
Das ASH besteht u.a. aus vorgefertigten 20/24 cm Holzbalken.
Damit ist ein Abstützen von Hauswänden auf 15 m Höhe und 10 m
Breite möglich.
Durch diesen „Systembaukasten“ entfällt die langwierige
Beschaffung der notwendigen Hölzer – ein entscheidender
Zeitvorteil!
Die 1. Bergungsgruppe [B 1] (4)
-
20.10.2015 www.thw.de 89
- / 2 / 7 / 9
Mehrzweckkraftwagen 4,5 t (MzKW 4,5t)
Netzersatzanlage 50 kVA / Lichtmast (NEA50LiMa)
A
- / 3 / 9 / 122. Bergungsgruppe, Typ B [B 2 (B)]
Mehrzweckkraftwagen 4,5 t (MzKW 4,5t)
Netzersatzanlage 50 kVA / Lichtmast (NEA50LiMa)
B
2. Bergungsgruppe, Typ A [B 2 (A)]
Die 2. Bergungsgruppe [B 2] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 90
... unterstützt technisch und personell die Fachgruppen der
Technischen Züge, vor allem durch die Bereitstellung von
elektrischer Energie und Licht. Sie führt schweres Gerät mit.
Die 2. Bergungsgruppe [B 2] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 91
Geräteausstattung (u.a.):
• Stromerzeuger 50 kVA
• Elektro-Schweißgerät
• Kettenmotorsägen
• Atemschutzgeräte
• Krankentransportausstattung
• Tauchpumpen
• Hebekissen
• Leitern
Die 2. Bergungsgruppe [B 2 (A)] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 92
... ist zusätzlich mit Geräten zur „schweren Bergung“
ausgestattet:
• Hebekissen 135 t
• Betonkettensäge
• Kernbohrgerät
• Plasmaschneider
Betonkettensäge
Die 2. Bergungsgruppe [B 2 (B)] (4)
-
20.10.2015 www.thw.de 93
- / 3 / 9 / 12
Die Fachgruppe Infrastruktur führt zur Beseitigung von Gefahren
und Notlagen notwendige Sicherungs- oder Absperrmaßnahmen an
Elektro-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen im Bereich der Haus-
und Gebäudetechnik durch.
Mannschaftslastwagen IV (MLW IV)
Mannschaftslastwagen IV (MLW IV)
Die Fachgruppe Infrastruktur [FGr I] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 94
... setzt wichtige Verteiler- und Verbraucheranlagen auf der
Ebene Hausanschluss wieder instand.
Richtet Elektro-, Wasser- und Abwassersysteme in Notunterkünften
und Einrichtungen öffentlichen Interesses ein und stellt die
Stromversorgung von Einsatzgeräten an der Schadensstelle
sicher.
Sie wirkt beim Betrieb von Notbrunnen mit.
Die Fachgruppe Infrastruktur [FGr I] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 95
Geräteausstattung (u.a.):• Werkstattausstattung Haus-
und Elektroinstallation • Verschlussausstattung Rohre •
Pumpenausstattung • Energieverteilersatz • Baustromverteiler •
Messgerät Elektro • Schweißgeräte• Löt-Ausstattung
Die Fachgruppe Infrastruktur [FGr I] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 96
Anhänger Drucklufterzeuger (Anh DLE)
alternativ
Anh. Tieflader (Anh Tiefl)
Bergungsräumgerät –Radlader (BRmG-R)
LKW-Kipper, 9 t (LKW-K 9t)
Bergungsräumgerät –Bagger (BRmG-B) mit
Anbaugerät
A
- / 2 / 7 / 9
Die Fachgruppe Räumen, Typ A [FGr R (A)]
-
20.10.2015 www.thw.de 97
Lastkraftwagen-Kipper 7 t (LKW-K 7t)
Anhänger-Tieflader 5t (Anh Tiefl 5t)
Bergungsräumgerät, klein (BRmG, kl)
Die Fachgruppe Räumen, Typ B ist mit einem kleineren
Bergungsräumgerät ausgestattet.
- / 2 / 7 / 9
B
Die Fachgruppe Räumen, Typ B [FGr R (B)]
-
20.10.2015 www.thw.de 98
... beseitigt Hindernisse und Trümmer oder ebnet diese ein,
schafft Zu- und Abfahrtswege. Sie unterstützt das Vordringen zu
Eingeschlossenen (z.B. durch Beseitigen großer Trümmer) und führt
unaufschiebbare Sicherungsarbeiten durch.
Die Fachgruppe Räumen
-
20.10.2015 www.thw.de 99
Geräteausstattung (u.a.):
• Bergungsräumgerät mit
• Tieflöffel
• Polygreifer
• Palettengabel
• Hydr. Aufbruchhammer
• Anschlagmittel
• Drucklufterzeuger
Die Fachgruppe Räumen, Typ A [FGr R (A)]
-
20.10.2015 www.thw.de 100
- / 2 / 4 / 6
Die Fachgruppe Sprengen übernimmt unter Einsatz der
Sprengtechnik Aufgaben zur Rettung von Menschen und Tieren, zur
Erhaltung bedeutender Sachwerte sowie zur Beseitigung von
Gefahrenquellen.
Sp
Mannschafts-transportwagen V (MTW V)
Die Fachgruppe Sprengen [FGr Sp] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 101
Geräteausstattung (u.a.):
• Sprengausstattung
• Werkzeugausstattung für Sprengvorbereitung
• Absperrmaterial
Die Fachgruppe Sprengen [FGr Sp] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 102
- / 3 / 9 / 12
A
2 x Mehrzweck-Arbeitsboot (MzAB) auf Transport-Anhänger (Anh
MzAB)
Schlauchboot 1 t (SchlB 1t) auf Transportanhänger (Anh
SchlB)
Lastkraftwagen 7 t Ladekran 19 mt (LKW 7t Lkr 19 mt) und
Gerätecontainer
Die Fachgruppe Wassergefahren, Typ A [FGr W (A)]
alternativ S-Boot
-
20.10.2015 www.thw.de 103
Transport von Frischmilch währenddes Elbe-Hochwassers
4 Mehrzweck-Ponton (MzPt) auf Ponton-Transport-Anhänger (Anh
Pt)
Schlauchboot 1 t (SchlB 1t) auf Transportanhänger (Anh
SchlB)
Lastkraftwagen 7 t Ladekran 19 mt (LKW 7t Lkr 19 mt)
- / 3 / 9 / 12
B
Die Fachgruppe Wassergefahren, Typ B [FGr W (B)]
-
20.10.2015 www.thw.de 104
... rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus
Wassergefahren. Bei Hochwasser wirkt sie zusammen mit anderen
Einsatzkräften bei der Versorgung der Bevölkerung mit und
transportiert schwere Lasten. Ferner arbeitet sie bei der Damm- und
Deichsicherung mit.
Mehrzweck-Arbeitsboot beim Sandsacktransport
Die Fachgruppe Wassergefahren
-
20.10.2015 www.thw.de 105
Die Geräteausstattung der FGr W beinhaltet die Boots- und
Fahrausstattungen, Sicherheits- und Rettungsmittel, Handwerkszeug
und eine erweiterte Funkausstattung.
Die Gerätschaften werden in einem 10´´-Container, der
gleichzeitig Gerätedepot an der Einsatzstelle sein kann, verstaut
und mit dem LKW transportiert.
Die Fachgruppe Wassergefahren, Typ B [FGr W (B)]
-
20.10.2015 www.thw.de 106
- / 3 / 9 / 12
6 xA
Mannschaftstransport-wagen (MTW)
Rettungshunde-Transportanhänger (AnhHund)
- / 2 / 7 / 9
Die Fachgruppe Ortung, Typ B [FGr O (B)]
B
Mannschaftstransport-wagen (MTW)
A
Die Fachgruppe Ortung, Typ A [FGr O (A)]
Die Fachgruppe Ortung [FGr O]
-
20.10.2015 www.thw.de 107
... erkundet Schadensgebiete und ortet Verschüttete und
Eingeschlossene mittels technischer Ortungsgeräte und durch den
Einsatz ausgebildeter und geprüfter Rettungshunde.
Sie unterstützt insbesondere Bergungseinheiten bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben.
Die Fachgruppe Ortung [FGr O]
-
20.10.2015 www.thw.de 108
Geräteausstattung (u.a.):
• Verschüttetensuchgerät
• Rettungs- und Sanitätsausstattung
• Sicherungsausstattung
• Erkundungsausstattung
• Verkehrssicherungsgerät
Die Fachgruppe Ortung, Typ A [FGr O (A)]
-
20.10.2015 www.thw.de 109
- / 2 / 7 / 9
Lastkraftwagen 7t mit Ladebordwand (LKW 7t Lbw)
Netzersatzanlage 200 kVA (Anh NEA 200)
Die Fachgruppe Elektroversorgung [FGr E] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 110
... betreibt temporäre Stromversorgung mittels Netzersatzanlagen
für Notunterkünfte, kommunale Energieversorgungsanlagen,
Einrichtungen und Betriebe öffentlichen Interesses sowie für andere
Bedarfsträger.
Sie führt zur Abwehr von Gefahren unaufschiebbare
Reparaturarbeiten an elektrischen Versorgungsanlagen durch.
Die Fachgruppe Elektroversorgung [FGr E] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 111
Geräteausstattung (u.a.):
• Netzersatzanlage 200 kVA
• Energieverteilersatz und Kabel
• Baustromverteiler
• Werkstattausstattung Kabel/Freileitung
• Werkzeug Elektriker
• Werkzeug Kabelmonteur
• Mess- und Prüfgeräte
• Flutlichtleuchtensatz
Die Fachgruppe Elektroversorgung [FGr E] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 112
Lastkraftwagen 7 t mit Ladebordwand (LKW 7 t Lbw)
- / 2 / 7 / 9
Anhänger 7 t(Anh 7 t)
Mannschaftlastwagen IV (MLW IV)
Schmutzwasser-Kreiselpumpe 5000 oder 15.000l/min (Anh SwPu
5000/15.000)
Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen [FGr WP] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 113
... führt zur Abwehr von Gefahren bei Überflutungen und
Überschwemmungen größeren Ausmaßes Pump- und Lenzarbeiten durch,
beseitigt Abwasser aus Schadengebieten (u. a. durch Absperren und
Pumparbeiten im Bereich der Kanalisation) und bekämpft schädigend
eindringendes Schmutzwasser (z. B. in Kellern, Schutzräumen,
Brunnen und anderen Anlagen öffentlichen Interesses).
Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen [FGr WP] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 114
Geräteausstattung (u.a.):
• Werkstattausstattung Abwasser
• Tauchpumpen (Gesamtförderleistung 10.000 l/min)
• Schmutzwasserkreiselpumpe(5.000 oder 15.000 l/min)
• Pumpenzubehör
• Brennerausstattung
• Flutlichtleuchtensatz
• Schlauchpflegegerät
Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen [FGr WP] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 115
THW
- / 3 / 15 / 18
Lastkraftwagen 7t mit Ladebordwand (LKW 7 t Lbw)
Anhänger 7 t(Anh 7t)
Mannschaftstransport-wagen V (MTW V)
Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung [FGr TW] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 116
... betreibt die Trinkwasser-versorgung in Großschadenslagen
mittels mobiler Trinkwasserauf-bereitungsanlagen.
Sie fördert, lagert, transportiert und verteilt Trinkwasser für
die betroffene Bevölkerung.
Sie versorgt Notunterkünfte, Einrichtungen und Betriebe
öffentlichen Interesses sowie andere Hilfskräfte, im Besonderen im
Rahmen der humanitären Hilfe im Ausland.
Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung [FGr TW] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 117
Geräteausstattung (u.a.):• Wasseranalyseausstattung • Messgeräte
Wasser • Pumpenausstattung• Werkstattausstattung
Wasserinstallation • Schweiß- und
Brennschneidegerät • Flutlichtleuchtensatz • Stromerzeuger 8 kVA
• Verschiedene
Trinkwasser-aufbereitungsanlagen
Die Fachgruppe Trinkwasserversorgung [FGr TW] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 118
Mehrzweckkraftwagen, Typ A (MzKW-A)
Anhänger 18 t Plattform (Anh 18 t Cont)
- / 4 / 14 = 18
Lastkraftwagen mit Ladekran 30 mt (LKW-K Lkr 30 mt)
Die Fachgruppe Brückenbau [FGr BrB] (1)
Schlauchboot 1 t (SchlB 1t) auf Transportanhänger (Anh
SchlB)
-
20.10.2015 www.thw.de 119
... errichtet temporäre Übergänge und Brücken und repariert
zerstörte Brückenteile für die Bevölkerung, bei Fluchtbewegungen,
zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Versorgung, für die
Einheiten des THW und für andere Hilfskräfte, insbesondere im
Rahmen der humanitären Hilfe im Ausland.
Die Fachgruppe Brückenbau [FGr BrB] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 120
Geräteausstattung (u.a.):• Erdbohrgerät • Zuggerät 32 kN •
Zuggerät 16 kN • Hydraulische Heber• Vermessungsausstattung •
Stromerzeuger 3 kVA • Schlauchboot, Paddel
Die Fachgruppe Brückenbau [FGr BrB] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 121
- / 4 / 14 / 18
Lastkraftwagen mit Ladekran 30 mt (LKW-K Lkr 30 mt)
Lastkraftwagen 16 t Nutzlast, Wechsellader (LKW 16 t WLF)
Tiefbettanhänger mit Separations-Anlage (SepCon 160)
ÖlA
Die Fachgruppe Ölschaden, Typ A [FGr Ö (A)] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 122
Tiefbettanhänger(Anh SepCon)
Mitnahme-Stapler 3 t(Stapler 3 t, gl)
ÖlB
- / 4 / 14 / 18
Lastkraftwagen mit Ladekran 30 mt (LKW-K Lkr 30 mt)
Lastkraftwagen 16 t Nutzlast, Wechsellader (LKW 16 t WLF)
Die Fachgruppe Ölschaden, Typ B [FGr Ö (B)] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 123
Lastkraftwagen 16 t Nutzlast, Wechsellader (LKW 16 t WLF)
Tiefbettanhänger(Anh SepCon)
Mitnahme-Stapler 3t(Stapler 3 t, gl)
ÖlC
Separationsanlage 40 m³/h (SepCon 40)
- / 4 / 14 / 18
Die Fachgruppe Ölschaden, Typ C [FGr Ö (C)] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 124
... bekämpft und beseitigt Ölschäden größeren Ausmaßes, auf dem
Wasser und auf Land (durch Abskimmen von Öl auf Wasserflächen,
etc., Eindämmen durch Ölsperren, Abdichten von Lecks), füllt
Mineralöl um, fängt ausgelaufenes Öl auf und separiert Wasser von
Öl.
Die Fachgruppe Ölschaden (4)
-
20.10.2015 www.thw.de 125
Geräteausstattung (u.a.):• Ölsperren • Pumpenausstattung •
Messgerät • Skimmerausstattung • Förderleitungen •
Ölauffangbehälter (ca. 100m³) • Stromerzeuger • Hydraulikaggregat •
Ölbekämpfungswerkzeug • Schutzausstattung
Die Fachgruppe Ölschaden, Typ A [FGr Ö (A)] (5)
-
20.10.2015 www.thw.de 126
Die Fachgruppe Beleuchtung, Typ A [FGr Bel (A)] - / 2 / 7 /
9
BelA
Mannschaftslastwagen IV (MLW IV)
Anhänger Lichtmast (Anh LiMa)
Die Fachgruppe Beleuchtung, Typ B [FGr Bel (B)]
- / 2 / 7 / 9
BelB
Mannschaftslastwagen IV (MLW IV)
BelB
Die Fachgruppe Beleuchtung [FGr Bel] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 127
...führt mit ihrer Ausstattung großflächige Ausleuchtungen
durch, sie unterstützt damit andere Einheiten des THW oder anderer
Bedarfsträger.
Die Fachgruppe Beleuchtung [FGr Bel] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 128
Geräteausstattung (u.a.):• Lichtgiraffe oder
Großbeleuchtungsgerät• Stromerzeuger• div. Scheinwerfer• 6
„Power-Moon“
Die Fachgruppe Beleuchtung [FGr Bel] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 129
5 / 5 / 8 / 18
Führungskraft-wagen (FüKW)
Führung- und Kommunikations-kraftwagen (FüKomW)
Fernmeldekraft-wagen (FmKW)
Führungs- und Lageanhänger (Anh FüLa)
Die Fachgruppe Führung und Kommunikation [FGr FK] (1)
-
20.10.2015 www.thw.de 130
... dient der Führung von Einheiten des THW im
Schadengebiet.
Sie richtet eine Führungsstelle in der Einsatzoption einer
Einsatzabschnittsleitung oder zur Unterstützung einer Technischen
Einsatzleitung ein und betreibt diese.
Sie errichtet, betreibt und unterhält Kommunikationsverbindungen
zur Einsatzleitung, der Gefahrenabwehr-behörde und zu den
unterstellten Einheiten.
Die Fachgruppe Führung und Kommunikation [FGr FK] (2)
-
20.10.2015 www.thw.de 131
Geräteausstattung (u.a.):• Mobile Relaisfunk-
stellengeräte 2m/4m-Band
• Mobilfunkgeräte • Feldkabel- und
Feldfernkabel-bauausstattung
• Mobile TK-Anlagen (analog und ISDN)
• Feldmäßiges TK-System für Wähl- und OB-Betrieb (TF-System)
• Führungshilfsmittel
Die Fachgruppe Führung und Kommunikation [FGr FK] (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 132
- / 1 / 5 / 6
LKW-Kipper, 9 t (LKW-K 9t)
Mannschaftslastwagen V (MLW V)
Werkstatt-Anhänger (Anh. Werk)
Führungstrupp (PKW Kombi)
Die Fachgruppe Logistik [FGr Log M] Materialerhaltungstrupp
(1)
1 / 1 / 1 / 3
-
20.10.2015 www.thw.de 133
... der Fachgruppe Logistik führt während und auch außerhalb von
Einsätzen in den Einheiten und Einrichtungen des THW Reparatur-und
Wartungsarbeiten durch, die von diesen nicht selbst erledigtwerden
können.
Ferner versorgt sie die THW-Einheiten mit Verbrauchsgütern
einschließlich Betriebsstoffen.
Weiter übernimmt sie allgemeine Transportaufgaben.
Die Fachgruppe Logistik [FGr Log M] Materialerhaltungstrupp
(2)
-
20.10.2015 www.thw.de 134
Mannschaftslastwagen V (MLW V)
Lastkraftwagen 7 t mit Ladebordwand(LKW 7 t Lbw)
AnhängerFeldkochherd(Anh FKH)
- / 1 / 8 / 9
Die Fachgruppe Logistik [FGr Log V] Verpflegungstrupp (3)
-
20.10.2015 www.thw.de 135
... der Fachgruppe Logistik versorgt die Einheiten und
Einrichtungen des THW und anderer Bedarfsträger mit Verpflegung und
Getränken.
Die Fachgruppe Logistik [FGr Log V] Verpflegungstrupp (4)
-
20.10.2015 www.thw.de 136
Geräteausstattung (u.a.):• Reparatur- und
Werkstattausstattung • Meß- und Prüfgerät • Ersatzteile •
Universalzelt • Küchengerät zum
Feldkochherd • Behälterausstattung
Lebensmittel, und Trinkwasser
• Tische und Bänke
Log-M
Log-V
Die Fachgruppe Logistik [FGr Log V] (5)
-
20.10.2015 www.thw.de 137
Die Leitsätze des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 138
Das Leitbild verpflichtet alle Angehörigen des Technischen
Hilfswerkes.
o
Wir sind eine ehrenamtlich getragene Organisation der
Bundesrepublik Deutschland.
o
Unser im THW-Helferrechtsgesetz festgelegter Auftrag ist
Leistung technisch-humanitärer Hilfe, auch weltweit, und
im Zivilschutz.o
Wir sind ein THW – identifizieren uns mit unserem Staat und
bekennen den Auftrag als unser gemeinsames Ziel.
o
In Verantwortung für unser Ziel bereiten wir uns mit aller Kraft
und allem Können für den Einsatz vor.
Die Leitsätze des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 139
Kameradschaft, Verlässlichkeit, Loyalität und gegenseitige
Achtung prägen unseren Umgang miteinander.
o
Die Mitgestaltung der Helferschaft in den Gremien ist
Voraussetzung bei der Führung und Weiterentwicklung des
THW.o
Kommunikation ist unser wichtigstes Führungsinstrument.o
Jede Herausforderung wird als Chance zur Verbesserung
betrachtet.
o
Die THW-Jugend ist unsere Zukunft.
Die Leitsätze des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 140
Die Leitsätze des THW
-
20.10.2015 www.thw.de 141
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk- Leitung – Zentrum für Aus-
und Fortbildung (ZAF) -Provinzialstraße 93
53127 Bonn
© 2006 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - Bonn
Nachdruck und Veränderung - auch auszugsweise - nur mit
Genehmigung des Ausbildungsreferates in der THW-Leitung. Die
Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist verboten!
[email protected]