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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN
0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag
ÄrzteblattBaden-Württemberg
09 | 2014
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Alle Zeichen stehen auf grün für JANUMET ® und JANUVIA®!
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1. Fachinformation JANUMET ®, Stand Mai 2014 und Fachinformation
JANUVIA ®, Stand Mai 2014
a. Drei Anwendungsgebiete mit Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen (Monotherapie mit Sitagliptin, Sitagliptin plus
Metformin, Fixkombination Sitagliptin plus Metformin).
IQWiG-Empfehlung: Sitagliptin plus Metformin [Sulfonylharnstoff
(Gliben clamid, Glimepirid) plus Metformin]: Therapieziel normnahe
Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt;
Sitagliptin plus Metformin (Glipizid plus Metformin):
Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für
einen erheblichen Zusatznutzen bei Männern und Anhaltspunkt für
einen Zusatznutzen (Ausmaß nicht quantifi zierbar, höchstens
beträchtlich) bei Frauen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht
belegt; Monotherapie mit Sitagliptin, Sitagliptin plus
Sulfonylharnstoff, Sitagliptin plus Metformin plus
Sulfonylharnstoff und Sitagliptin plus Insulin (mit oder ohne
Metformin): Zusatznutzen nicht belegt; Sitagliptin/Metformin,
Sitagliptin/Metformin plus Sulfonylharnstoff und
Sitagliptin/Metformin plus Insulin: Zusatznutzen nicht belegt;
Saxagliptin, Saxagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt;
Vildagliptin, Vildagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht
belegt
G-BA-Beschluss: Sitagliptin: – Monotherapie mit Sitagliptin:
Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis
01.10.2015) – Sitagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen
geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) Fixkombination
Sitagliptin plus Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen
Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) Saxagliptin: – Saxagliptin
plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
(Befristung bis 01.10.2015) – Monotherapie mit Saxagliptin: G-BA
hat Bewertungsverfahren eingestellt Fixkombination Saxagliptin plus
Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen
(Befristung bis 02.05.2015) Vildagliptin: – Zusatznutzen nicht
belegt
Fixkombination Vildagliptin plus Metformin: – Zusatznutzen nicht
belegt
IQWiG: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss Detaillierte
Angaben entnehmen Sie bitte dem IQWiG Bericht, dem G-BA Beschluss
bzw. den Tragenden Gründen zum Beschluss unter www.g-ba.de
b. Einheitlicher Erstattungsbetrag für alle zugelassenen
Anwendungsgebiete gilt seit 01.04.2014.
JANUVIA®/JANUMET®
JANUVIA® Filmtablette 25 mg/50 mg/100 mgWirkstoff:
Sitagliptin.JANUMET® 50 mg/850 mg FilmtablettenJANUMET® 50 mg/1000
mg FilmtablettenWirkstoff: Sitagliptin und
Metforminhydrochlorid.Zus.: Arzneil. wirks. Bestandt.: JANUVIA®: 1
Tbl. enth. Sitagliptinphosphat 1 H2O entspr. 25 mg,
50 mg od. 100 mg Sitagliptin. JANUMET®
50 mg/850 mg Filmtabletten bzw. JANUMET®
50 mg/1000 mg Filmtabletten: Jede Tbl. enth.
Sitagliptinphosphat 1 H2O, entspr. 50 mg Sitagliptin, u.
850 mg bzw. 1.000 mg Metforminhydrochlorid. Sonst.
Be-standt.: JANUVIA®: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose
(E 460), Calciumhydrogenphosphat (E 341),
Croscarmel-lose-Natrium (E 468), Magnesiumstearat (Ph.Eur.)
(E 470b), Natriumstearyl fumarat (Ph.Eur.). Tablettenüberzug:
Poly(vinylalkohol), Macrogol (3350), Talkum (E 553b),
Titandioxid (E 171), Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O (E
172), Eisen(III)-oxid (E 172). JANUMET® 50 mg/850
mg Filmta bletten bzw. JANUMET® 50 mg/1000 mg
Filmtabletten: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose
(E 460), Povidon K29/32 (E 1201), Natriumdodecylsulfat,
Natriumstearylfu-marat. Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol),
Macrogol 3350, Talkum (E 553b), Titandioxid (E 171),
Eisen(III)-oxid (E 172), Eisen(II,III)-oxid (E 172).
Anw.: JANUVIA®: B. erwach. Pat. mit Typ-2-Diabetes mellitus zur
Verbes. d. Blut-zuckerkontr. indiziert: Als Mono therapie b. Pat.,
bei denen Diät u. Beweg. allein d. Blutzucker nicht ausreichend
senken u. für die Metformin aufgr. v. Gegenanz. od. Unverträglichk.
nicht geeignet ist. Als orale 2-Fach therapie in Komb. mit:
Metformin, wenn Diät und Beweg. plus e. Monother. mit Metformin d.
Blutzucker nicht ausreichend senken; e. Sulfonylharnstoff, wenn
Diät u. Beweg. plus e. Monother. mit e. Sulfonylharnstoff in d.
höchsten vertra-genen Dosis d. Blutzucker nicht ausreichend senken
u. wenn Metformin aufgr. v. Gegenanz. od. Unverträglichk. nicht
geeignet ist; e. PPARγ-Agonisten (d. h. e. Thiazolidindion),
wenn d. Anw. e. PPARγ-Agonisten angebracht ist u. Diät u. Beweg.
plus Monother. mit e. PPARγ-Agonisten d. Blutzucker nicht
ausreichend senken. Als orale 3-Fachthera-pie in Komb. mit: e.
Sulfonylharnstoff u. Metformin, wenn Diät u. Bewegung plus e.
2-Fachtherapie mit diesen Arzneim. d. Blutzucker nicht ausreichend
senken; e. PPARγ-Agonisten u. Metformin, wenn die Anw. e.
PPARγ-Ago-nisten angebracht ist u. Diät u. Beweg. plus e.
2-Fachtherapie mit diesen Arzneim. d. Blutzucker nicht ausreichend
senken. Zusätzl. zu Insulin (mit/ohne Metformin), wenn Diät u.
Beweg. sowie e. stabile Insulindos. d. Blut zucker nicht
ausreichend senken. JANUMET®: Für erw. Pat. m. Typ-2-Diabetes
mellitus zusätzl. zu Diät u. Beweg. in folg. Fällen indiziert: Zur
Verbes. d. Blutzuckerkontr. b. Pat., b. denen e. Monother. m.
Metformin in d. höchsten vertrage-nen Dosis d. Blutzuckerspiegel
nicht ausreichend senkt od. d. bereits m. d. Komb. v. Sitagliptin
u. Metformin behandelt werden; in Komb. m. e. Sulfonylharnstoff
(z. B. als 3-Fachther.) od. e. PPARγ-Agonisten (d. h. e.
Thiazolidin dion) b. Pat., b. denen eine Komb. aus jeweils höchster
vertragener Dosis Metformin u. e. Sulfonylharnstoff bzw.
PPARγ-Agonisten nicht ausreicht, d. Blutzucker zu senken; in Komb.
m. Insulin (d. h. als 3-Fachther.) bei Pat., b. denen e. sta
bile Insulindosis u. Metformin allein d. Blutzucker nicht
ausreichend senken. Gegenanz.: Überempf.-keit geg. den/die
Wirkstoff(e) od. e. d. sonst. Bestandt. Zusätzlich für JANUMET®:
Diabet. Ketoazidose, diabet. Präkoma; mäßige
od. schwere Nierenfunkt.-stör. (Cr-Cl
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ÄBW 09 • 2014 379
Anze
ige
Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen
Körperschaften 09 | 2014
Ärzteblattwww.ärzteblatt-bw.de
388 Schweigepflicht und Datenschutz in Arztpraxen
391 Aufklärung von Tumorpatienten391 Psychiatriegesetz
Baden-Württemberg
391 Tübinger Medizinerball392 Meine Meinung:
Realitätsferne Sachverständige
392 Termintreue von Patienten393 Arbeit macht
Niedergelassenen
Spaß
393 Arzneimittelsicherheit verbessern394
Behandlungskapazitäten
bald zu gering
394 Kirschner-Preis ausgeschrieben394 Auszeichnung für Prof.
Döhner
395 Nachwuchs und Qualität395 Neue Bücher
396
399
418
Editorial380 Jedes Leben zählt –
ein Grund mitzumachen!
381 Kammerwahlen (7)
382 Angestellte im Aufwind383 150 Jahre
ärztliche Selbstverwaltung
384 Gesundheitsrat fordert Schließung von Praxen
384 Freiburger Erklärung zur natürlichen Geburt
385 Neues aus der Finanzwelt
386 Anton Bruckner und seine Herzkrankheit
Medizinhistorik
Kammern und KV
Wirtschaft
Vermischtes
Arzt und Recht aktuell
Bekanntmachungen
Veranstaltungsübersicht
Impressum
Nadelhalter
In der Chirurgie werden Nähte nahezu aus-schließlich unter
Benutzung eines Nadel-halters angelegt. Die Gründe hierfür liegen
zum Ersten in der erforderlichen exakten Kontrolle der Nadeln, zum
Zweiten in der Notwendigkeit, Nähte auch in tiefen, schlecht
erreichbaren Operationsgebieten anlegen zu können und zum Dritten
in der bestmög-lichen Vermeidung eines Verletzungsrisikos für den
Chirurgen.
Die Backen von Nadelhaltern verfügen über spezielle
Oberflächenstrukturen, die bei-spielsweise fischgräten- bzw.
waffelartig ge-riffelt oder mit einer Rinne versehen sind. Damit
kann die Nadel zum Schutz gegen Verrutschen eingespannt werden.
Außerdem verfügen Nadelhalter ist in der Regel über eine
Arretierung, die ein ungewolltes Öffnen verhindert. Das Scharnier
ist immer doppelt ausgeführt. Dadurch kann sich der Faden nicht am
Nadelhalter verfangen und zugleich gewinnt ein Nadelhalter mit sehr
langen Branchen, wie er zum Nähen in der Tiefe nötig ist,
zusätzliche Stabilität.
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht auf der
Titelseite faszi-nierende Einblicke in die Chirurgie. Die BW-Bank
verdeutlicht damit ihre enge Be-ziehung zur Ärzteschaft in
Baden-Württem-berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezi-alisten
für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und
Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor
Ort. Beispielsweise in Sindelfingen berät Sie Ihr Vermögens-Manager
Heilberufe Günter Cyklarz (Tel. 0 70 31 / 61 05-75,
[email protected]).
Mehr Informationen zum Angebot für Heil-berufler oder zu
Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo-nisch unter 07 11 / 1 24-4 90
95.
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service
Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegen
Prospekte der Doctrina Med GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und der
Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, bei
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380 ÄBW 09 • 2014
Editorial
Prof. Dr. Götz Geldner
In Deutschland erleiden über 100 000 Menschen pro Jahr
uner-wartet einen Herz-Kreislauf-Still-stand. In 75 Prozent der
Fälle wird der Kollaps rechtzeitig erkannt, der Not-arzt- und
Rettungsdienst zeitnah alarmiert und mit den Reanimations-maßnahmen
begonnen.
Das Krankheitsbild des unerwar-teten Herz-Kreislauf-Stillstandes
– auch „plötzlicher Herztod“ genannt – stellt eine besonders
zeitkritische Heraus-forderung für den Notarzt- und Ret-tungsdienst
dar. Der Erfolg der Behand-lung hängt vom Funktionieren der
ge-samten Versorgungskette ab. Diese umfasst neben den beteiligten
Medi-zinern auch Laien, die in einem Not- fall oftmals zuerst und
alleine am Not-fallort sind, die kontaktierte Leitstelle sowie alle
medizinischen Fachkräfte, welche mit dem Patienten in Berüh-rung
kommen. Diese Laien müssen die Zeit bis zum Eintreffen
professioneller Ersthelfer durch Wiederbelebungsmaß-nahmen
überbrücken, da das Gehirn nur rund vier Minuten ohne Sauerstoff
überleben kann.
Jedoch hat sich gezeigt, dass im Europäischen Vergleich die
Quote der Laienreanimation in Deutschland mit circa 20 Prozent
dramatisch hinter Staaten wie den Niederlanden und den
skandinavischen Ländern mit den Raten 70 bis 80 Prozent
zurückliegt.
Vor etwa zwei Jahren haben des-halb die Anästhesisten in
Deutsch-land (vertreten durch den Berufs-verband Deutscher
Anästhesisten, BDA, und der Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensiv-medizin, DGAI) die Kampagne „Ein Leben
Retten. 100 Pro Reanimation“ ins Leben gerufen und unter der
Schirmherrschaft des Bundesgesund-heitsministeriums die Aktion
„Woche der Wiederbelebung“ im September 2013 initiiert.
Es entstanden über die ganze Bundesrepublik verteilt mehrere
hun-dert Kampagnen als Beitrag zur Erhö-hung der
Laien-Reanimationsquoten sowie eigene Fernseh- und Kinospots, die
inzwischen international ausge-zeichnet wurden, unter anderem mit
dem Golden Media Award. Finanziell begleitet wird die Aktion von
der
„Stiftung Deutsche Anästhesiologie“. Ziel ist es, in den
nächsten Jahren in der Rate der Laienreanimation mit den
europäischen Spitzenreitern gleichzuziehen.
Basierend auf den positiven Er-fahrungen der ersten Woche der
Wiederbelebung im Jahr 2013 wird im Jahr 2014 die Woche der
Wieder-belebung vom 22. bis 26. September erneut unter
Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers in der breiten
Öffentlichkeit starten.
Wir stehen an einem Wendepunkt in Deutschland. Wir können die
Über-lebenschancen bei einem plötzlichen Herzstillstand
verdreifachen. Unsere Vorbilder bei dieser Prognose sind vor allem
die skandinavischen Länder, in denen Opfer eines plötzlichen
Herzstillstandes eine dreimal so hohe Überlebenschance haben.
Laien- Wiederbelebung wird unter anderem durch einen deutlich
vereinfachten Reanimationsalgorithmus gelehrt:
PRÜFEN, RUFEN, DRÜCKEN.
Alleinige Herzmassage „100 Pro Reanimation“ ist in der ersten
Phase der Wiederbelebung völlig ausrei-chend, wie skandinavische
Studien zeigen. Wir fordern unter anderem eine Verbesserung der
klinischen Abläufe, Förderung der Laienreani-mation und
Pflichtunterricht in Wie-derbelebung an allen Schulen ein.
Letzteres wurde von der 395. Kultus-ministerkonferenz bereits
umgesetzt, sodass Reanimation ab der Klasse 7 für zwei Stunden
jährlich zum Pflicht-unterricht erklärt wurde. Die Um-setzung in
Baden-Württemberg ist bereits in Planung.
Daher möchten wir Sie bitten, dieses Projekt mit eigenen
Aktionen vor Ort zu unterstützen. Vielfältiges Material können Sie
über die Kam-pagnenplattform beziehen.
Prof. Dr. Götz Geldner Präsident,
Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Ludwigsburg
Woche der Wiederbelebung vom 22. bis 26. September
Jedes Leben zählt – ein Grund mitzumachen!
Weitere Informationen:www.einlebenretten.de C
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Kammern und KV Ärztekammer-Wahlen 2014im November
Schritt 3:
Beteiligen Sie sich mit Ihrer Wahl!
www.ärztekammer-bw.de/wahl
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Die Ärztekammer-Wahlen finden nach vier Jahren turnusgemäß
wieder im November 2014 in den vier Bezirks-ärztekammern statt. Das
Ärzteblatt Baden-Württemberg veröffentlicht deshalb Beiträge, die
die Ärztinnen und Ärzte veranlassen und überzeugen mögen, ihr
Stimmrecht wahrzu-nehmen, um die Erfüllung der vielfältigen
staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Landesärztekammer
Baden-Württemberg sowie der vier Bezirks ärztekammern zu
er-möglichen und zu fördern.
In dieser Ausgabe des ÄBWs beantworten wir von den Leserinnen
und Lesern häufig gestellte Fragen zum Wahlverfahren 2014.
Wo kann ich mich über das Wahlverfahren informieren?Das
Wahlverfahren ist in der Wahlordnung der Landesärztekammer
Baden-Württem-berg vom 22. November 2013 (ÄBW 2013, S. 554)
geregelt, die im Internetauftritt zu finden ist. Jede
Bezirksärztekammer gibt Ihnen gerne über spezielle Fragen zur Wahl
Auskunft, zudem können Sie sich auch direkt an Ihren
Bezirkswahlleiter wenden.
Wie werden die Mitglieder der Bezirksvertreterinnen und
vertreter der Vertreterversammlungen der einzelnen
Bezirksärztekammern gewählt?Die Bezirksvertreterinnen und
-vertreter wer-den von allen, den jeweiligen Bezirks-ärztekammern
zugehörigen Kammermitglie-dern, aufgrund von zuvor eingereichten
Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahl-recht, frei, gleich und
geheim gewählt.
Bis wann muss ein Wahlvorschlag dem Bezirkswahlleiter der
jeweiligen Bezirksärztekammern zugegangen sein?Ein Wahlvorschlag
muss beim Bezirkswahl-leiter eingereicht sein bis Donnerstag, 2.
Oktober 2014, 24.00 Uhr.
Was ist bei der Erstellung eines Wahlvorschlages zu
beachten?Inhalt und Form eines Wahlvorschlages be-stimmen sich nach
§ 15 der Wahlordnung. Eine ausführliche Checkliste zur Erstellung
von Wahlvorschlägen entnehmen Sie dem Ärzteblatt 7/2014, Seite
295.
Darf das Kennwort eines Kreiswahlvorschlages und des
Bezirkswahlvorschlages identisch sein? Die Wahlordnung schließt
dies nicht aus, sodass die Frage zu bejahen ist.
Sieht die Wahlordnung Regeln für das Zustandekommen eines
Wahlvorschlages vor?Für das Zustandekommen eines Wahlvorschla-ges
sind keine Förmlichkeiten zu beachten. Weder sind Wahlen noch
vorherige förmliche Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten
gefordert. Zu beachten sind allein die in § 15 der Wahlordnung
vorgesehenen Vorgaben bei Einreichung eines Wahlvorschlages.
Wie werden die Vertreterinnen und Vertreter der
Vertreterversammlung der Landesärztekammer gewählt?Die neu
gewählten Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern wählen
ihrerseits in ihrer konstituierenden Bezirksvertreterver-sammlung
am 7. Februar 2015 aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem
Verhältniswahl-recht, frei, gleich und geheim insgesamt 92
Landesvertreterinnen und -vertreter.
Wer wählt die Delegierten zum Deutschen Ärztetag?Die
Vertreterinnen und Vertreter der Lan-desärztekammer
Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden von den
Mitglie-dern der Vertreterversammlungen der Bezirks ärztekammern
aufgrund von geson-derten Wahlvorschlägen nach dem
Verhält-niswahlrecht gewählt.
Wann werden die Stimmzettel den Mitgliedern der
Bezirksärztekammern per Post zugesandt?Nach Zulassung der
Wahlvorschläge durch die Bezirkswahlausschüsse Anfang Oktober 2014
werden die Wahlunterlagen erstellt und ver-sandt.
Bis wann muss ich mein Stimmrecht ausgeübt haben?Frist zur
Stimmabgabe der Stimmzettel ist dieses Jahr Freitag, 28. November
2014, 24.00 Uhr. Die Stimmzettel müssen bis zu diesem Zeitpunkt dem
jeweiligen Bezirks-wahlleiter zugegangen sein, sodass der Einwurf
in den Briefkasten der jeweiligen Bezirksärztekammer bis 24.00 Uhr
ausreicht.
Weitere Informationen insbesondere zu Einzelheiten der
Stimmabgabe folgen.
Wir bitten Sie deshalb: Nehmen Sie an der Kammer-Wahl 2014 teil.
Unterstützen Sie mit der Abgabe ihrer Stimmen, dass das ärztliche
Selbstbestimmungsrecht ohne staatliche Einflussnahme künftig
bestehen bleibt.
Reinhold Buhr Bezirkswahlleiter Nordbaden
Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (7)
Zehn Fragen und Antworten zur Ärztekammerwahl 2014
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382 ÄBW 09 • 2014
Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Kassenärztlichen
Vereini-gungen für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten
beratende Fachausschüsse bilden. Aufgabenge-biete und Funktionen
sind allerdings nicht näher definiert. Noch bevor ein Gesetz
vorliegt, plant die KV Baden-Württemberg einen Beratenden
Fach-ausschuss des Vorstandes für ange-stellte Ärzte und
Psychotherapeuten mit insgesamt zehn Mitgliedern: Für jeden der
vier Regierungsbezirke sollen zukünftig je ein Haus- und Facharzt
sowie landesweit zwei Psy-chotherapeuten die Interessen der
Angestellten vertreten.
War Anstellung früher vor allem eine Übergangsphase zur eigenen
Praxis, so zeichnet sich seit einigen Jahren ein Trend zu mehr
Anstellung ab und auch, damit alt zu werden. In Baden-Württemberg
ist heute schon mehr als jeder Zehnte der an der vertragsärztlichen
Versorgung teil-nehmenden Ärzte und Psychothera-peuten in
Anstellung. Die Angestell-ten verteilen sich zu ungefähr glei-chen
Teilen auf Einzelpraxen, Be-rufsausübungsgemeinschaften und
Medizinische Versorgungszentren. Auffällig ist der überproportional
hohe Frauenanteil. Der Wandel stellt die KV vor neue Aufgaben. Auf
einer Mitgliedertour speziell für Angestellte hat der Vorstand der
KVBW zunächst einmal ihre Themen identifiziert, aber auch
Kandidaten für einen Fachaus-schuss geworben und damit die Weichen
für die kommende Interes-senvertretung gestellt.
Die Gründe für die Anstellung sind vielfältig. Der Angestellte
darf jedenfalls ganz und gar Arzt oder Therapeut sein, ohne sich um
das Praxismanagement kümmern zu müssen. Auch die Verantwortung
trägt ein Anderer; haftungsrechtlicher Vertragspartner der KVBW ist
der Ar-beitgeber. Oft tauchen die Namen der Angestellten einer
Praxis daher nach außen gar nicht auf. Unter dieser Anonymität
leiden angestellte Ärzte und Psychotherapeuten gleicherma-ßen. Zwar
können zugelassene Ange-stellte schon heute auf Einträge im
Praxisstempel und Türschild drängen.
Für nicht zugelassene Angestellte al-lerdings müsste das
Vertragsarztrecht erst entsprechend geändert werden. Das will die
KV prüfen.
Bezahlung und Haftung Ange-stellter im Notfalldienst waren
Anlass für Diskussion. Erst kürzlich hat ein Urteil des
Bundessozialgerichts die Verpflichtung der angestellten Ärzte zur
Teilnahme am Notfalldienst auf die anstellenden Arbeitgeber
verlagert. Auch die Notfalldienst-ordnung der KVBW musste zum 1.
September entsprechend ange-passt werden. Immerhin ein Viertel der
Angestellten befasst sich ge-danklich mit einer eigenen Praxis. Die
Übrigen äußerten den Wunsch nach einer Interessenvertretung der
Angestellten, gerade auch im Sinn einer guten ambulanten
Ver-sorgung durch zufriedene Ärzte und Therapeuten.
„Angestellte sind schon jetzt ein elementarer Bestandteil der
ambu-lanten Versorgung. Wir nehmen ihre Probleme ernst; anpacken
und lösen können wir sie nur mit einem Fach-ausschuss“, lautet das
Fazit des KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Norbert Metke. Und weiter:
„Die unter-schiedlichen Interessen von Ver-tragsärzten und
-psychotherapeuten als Arbeitgeber mit denen ihrer An-gestellten
unter einen Hut zu brin-gen, ist für uns als Interessensvertre-tung
der Selbstständigen eine echte Herausforderung, der wir uns aber
stellen werden.“
Die Zeit ist reif für Partizipation
Angestellte im AufwindDie Management Akademie der
Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam
mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer
Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.Veranstaltungstitel:
Zweisam statt einsam: Kooperationen richtig
gestaltenZiele:Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden
Trends zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke
Partnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen das Bild
der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher Gemein-schaftspraxen,
heute Berufsausübungsgemeinschaften genannt, haben sich in den
letzten Jahren geändert. Durch das neue Vertragsarztrecht ist der
Gestaltungsspielraum gewachsen. In diesem Seminar verdeutlichen wir
anhand praktischer Fälle die verschiedenen
Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebs-wirtschaftliche
Optimierungspotenziale auf und vermitteln Ihnen profundes
Hintergrundwissen.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden
Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referenten: •
Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg•
Heike Lange, Rechtsassessorin, KV Baden-WürttembergTermin und
Veranstaltungsort:•
22. Oktober 2014 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr) •
KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 KarlsruheInformation und
Anmeldung:• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail:
[email protected]
•
oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.deTeilnahmegebühr:65,- Euro
(inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke).
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Baden-Württemberg
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Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart
veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.Seminarinhalte:•
Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen•
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Veranstaltungsort:8. Oktober 2014 (18.00 Uhr) in
StuttgartInformation und Anmeldung:BW-Bank Stuttgart, Carola
Schütz, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail:
[email protected]ühr: kostenfrei
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Kammern und KV
Die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland wird im Okto-ber
2014 auf eine Geschichte von 150 Jahren zurückblicken kön-nen. In
„Gemäßheit und zum Vollzuge der Großherzoglich badischen
Verord-nung vom 30. 09. 1864“ wurde durch Verordnung vom 7. Oktober
1864 in Form des „Ärzteausschusses“ die erste öffentlich-rechtliche
Standesvertre-tung der Ärzteschaft in Deutschland eingerichtet. Im
Dezember 1864 gab es daraufhin in Deutschland erstmals Wahlen zu
einer ärztlichen Berufs-vertretung.
Das Großherzogtum Baden war im Jahre 1864 der absolute Vorreiter
in Deutschland bei der Einrichtung einer Standesvertretung für die
Ärz-teschaft. Die Forderung nach einer Ärztevertretung in
Verbindung mit einer allgemeinen deutschen Ärzte-ordnung war mit
den Vorgängen von
1848 aufs Engste verbunden und lebte in den ärztlichen Vereinen
fort. Die Stimmungslage innerhalb der Ärzteschaft kommt
beispielsweise in den Forderungen des Durlacher Ärzt-lichen Vereins
vom 10. September 1848 eindrucksvoll zum Ausdruck: „[…] Befreiung
der ärztlichen Kunst und des ärztlichen Standes aus der
Bevormundung und Beaufsichtigung der Regierungen, Aufhebung der
ein-seitigen Zumuthungen und Bela-stungen, Betheiligung der Ärzte
an der Ordnung und Verwaltung ihrer Verhältnisse“.
Auf der Internetseite der Landes-ärztekammer Baden-Württemberg
nimmt Helmut Kohn, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer
Nordbaden, eine detaillierte Analyse der Historie vor. Er kommt
unter anderem zu dem Schluss, dass die Selbstver-waltung der freien
Berufe nach heu-
tigem Verständnis kein Relikt der Vergangenheit ist, sondern
eine wesentliche Errungenschaft unserer freiheitlich-demokratischen
Grund-ordnung.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die
Bezirksärzte-kammer Nordbaden würdigen das besondere Jubiläum zudem
im Rah-men eines Festaktes am 22. Novem-ber 2014 in Karlsruhe. Zwei
Festvor-träge werden die geschichtliche Ent-wicklung nachzeichnen
und die Zu-kunftsperspektiven der ärztlichen Selbstverwaltung in
einem vereinten Europa aufzeigen. Die Veranstaltung richtet sich
grundsätzlich an alle inte-ressierten Ärztinnen und Ärzte. Wer sich
frühzeitig anmeldet, kann gerne mit dabei sein.
Kammern begehen Jubiläumsjahr 2014 mit Festakt an historischer
Stätte
150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung
Durch Verordnung vom 7. Oktober 1864 – veröffentlicht im
„Groß-herzoglich Badischen Regierungs-Blatt“ vom 14. Oktober 1864 –
wurde die erste Standes-vertretung der Ärzte-schaft in Deutschland
eingerichtet (Abbildung: Badische Landesbibliothek).
Weitere Informationen:www.ärztekammer-bw.de C�(WebCode: 150)
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384 ÄBW 09 • 2014
Kammern und KV
Was die „Wirtschaftsweisen“ für die Wirtschaftspolitik sind, ist
der „Sachverstän-digenrat für die Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen in der Gesundheitspolitik“. Alle zwei Jahre
stellen die Experten ein Gut-achten vor und sprechen Hand-
lungsempfehlungen für die Politik aus. Das neueste Gutachten be-
fasst sich unter anderem mit der Zukunft der ärztlichen Versorgung
auf dem Land.
Viele Empfehlungen der Gutach-ter, um künftig auch auf dem Land
die Versorgung zu gewährleisten, sind nicht neu. Landarztzuschläge
von bis zu 50 Prozent sollen ver-pflichtend ab einem
Versorgungs-grad von unter 90 Prozent bei den Haus- und 75 Prozent
bei den Fachärzten zulasten der Gesamt-vergütung eingeführt werden.
Da- mit käme es zu einem Honorar-transfer Stadt – Land. Eine
weitere
Reduzierung der Vergütung in den Ballungsgebieten würde aber in
noch mehr Fachgruppen zu existenziellen Problemen führen!
Weiter wollen die Gutachter die Kassenärztlichen Vereinigungen
ver-pflichten, Arztpraxen bei einem Ver-sorgungsgrad von 200
Prozent zu schließen, wenn sie abgegeben wer-den sollen. Eine so
unspezifische und wenig wissenschaftlich fundierte Zahl wie den
Versorgungsgrad als Maßstab für eine solche weitreichende Maß-nahme
zu benennen, mutet befremd-lich an.
Die Auswirkungen auf Baden-Württemberg wären jedenfalls
gra-vierend. Nach aktueller Bedarfspla-nung würde dies etwa 142
Praxen betreffen, davon alleine 70 fachärzt-liche Internisten, aber
durchaus auch Praxen der Grundversorgung wie beispielsweise
Orthopäden und Hau-tärzte. Es gäbe sogar Landkreise, in denen die
Kassenärztliche Vereini-
gung einerseits wegen drohender Unterversorgung einen
Landarztzu-schlag bezahlen, andererseits Fach-arztpraxen schließen
müsste! Wenn auch die ermächtigten Ärzte in die Bedarfsplanung
einbezogen werden, wie das derzeit geplant ist, würde sich dies
noch einmal deutlich ver-schärfen. Die Versorgung in einigen
Fachgebieten wäre damit ernsthaft gefährdet.
Verheerend wäre auch das Signal an den medizinischen Nachwuchs.
Wer wäre schon bereit, viel Geld in eine Praxis zu investieren,
wenn er später riskiert, quasi enteignet zu werden – auch wenn er
seine Praxis etwa wegen Krankheit früher als ge-plant abgeben muss?
Natürlich ist es auch für die Praxisinhaber beschä-mend, ihre
Praxis und ihre Patienten aufgeben zu müssen, nur weil das System
es so will.
KVBW
Gravierende Auswirkungen auf BadenWürttemberg prognostiziert
Gesundheitsrat fordert Schließung von Praxen
Ärzteschaft und Hebammen in Baden-Württemberg haben darauf
hingewiesen, dass sich die Anzahl der Kaiserschnittentbin-dungen
von 14 Prozent im Jahr 1990 auf mittlerweile 33 Prozent verdop-pelt
hat. Vor diesem Hintergrund fördert die „Kampagne zur Stärkung der
natürlichen Geburt“ unter dem Dach des Sozialministeriums
Baden-Württemberg öffentlichkeitswirksam das Verständnis der Geburt
als natür-lichen Vorgang durch Beratung und Aufklärung von
werdenden Eltern (das ÄBW berichtete).
Die Stärkung der natürlichen Ge-burt erfordere mehr Zeit und
Personal für die Frauen vor, während und nach der Geburt. Darauf
wiesen Hebam-men, Frauenärzte und Landesärzte-
kammer in einer gemeinsamen Erklä-rung hin. Allerdings führe die
drama-tische Entwicklung der Versiche-rungsprämien in der
Geburtshilfe zu einer massiven Personalverknap-pung. Hintergrund
der steigenden Prämien sei aber nicht etwa eine Häufung von
Schadensfällen, son-dern ein enormer Anstieg der
Scha-denssummen.
Die Verbände forderten zum Ab-schluss einer Reihe gemeinsamer
Fachkonferenzen in Stuttgart, Reut-lingen, Karlsruhe und Freiburg,
dass die Risiken einer Geburt nicht mehr allein den
Ärztinnen/Ärzten und Heb-ammen auferlegt werden dürfe, son-dern
dass die Geburt selbst zur Grundlage der Kalkulation von
Haft-pflichtprämien werden müsse. Damit
würde nicht nur dem Solidargedan-ken Rechnung getragen. Es würde
vielmehr auch deutlich, dass die Fol-gen der Schadensentwicklung
letzt-lich von der Gesellschaft zu tragen seien.
Der Abschluss-Veranstaltung hat-te unter anderem auch Bärbl
Mielich beigewohnt. Die Abgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die
Grünen im Landtag von Baden-Württem-berg, gleichzeitig Vorsitzende
des Ausschusses für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie, Frauen und
Seni-oren, lobte das Engagement aller Beteiligten für die
Natürliche Geburt und die interprofessionelle Kommu-nikation.
Ärzteschaft und Hebammen fordern Umdenken bei
Versicherungsrisiko für Geburten
Freiburger Erklärung zur natürlichen Geburt
Weitere Informationen:www.natuerlichegeburt-bw.de C
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Wirtschaft
Erfolgreich fördern durch Stiftungen
Noble Vorhaben verwirklichen und dabei solide wirtschaften: So
funktioniert modernes Mäzenaten-tum. Jeder Stifter, Zustifter oder
Sozialunternehmer verfolgt mit sei-nem zeitlichen und finanziellen
Enga-gement zumeist persönliche Ziele. Darüber hinaus setzt er sich
für das Wohl und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt
ein. Doch eine sehr dringliche Frage dürfte aktuell
Stiftungsgründer besonders beschäftigen: Wie kann ich genügend
Erträge erwirtschaften, um die ge-planten Vorhaben dauerhaft zu
ver-wirklichen?
Gerade im derzeitigen Niedrig-zinsumfeld ist es eine besondere
Herausforderung, das Stiftungsver-mögen zu erhalten und
angemes-sene Erträge zu erwirtschaften. Viele Gründer lassen sich
davon nicht entmutigen. Deutschland erlebt auch weiterhin eine
Renaissance an Stif-tungserrichtungen. Laut Bundesver-band
Deutscher Stiftungen gibt es etwa 20 150 rechtsfähige Stif-tungen
in Deutschland. Im Jahr 2013 wurden 638 Stiftungen ins Le-ben
gerufen. Dass dieser Trend anhal-ten dürfte, liegt an einer
zuneh-menden Stiftungsbereitschaft und förderlichen gesetzlichen
Rahmen-bedingungen.
Zweckgebundenes und gemein-wohlorientiertes Handeln verlangt
Kreativität und Mut zu mitunter un-gewohnten Wegen. Beim
Stiftungs-management kommt es darauf an, Kontinuität zu entwickeln
und den Stiftungszweck im Auge zu behalten. Es geht also um
Nachhaltigkeit. Ori-entierung bieten dabei Traditionen und Werte –
wie die des „Ehrbaren Kaufmanns“. Zugleich sind das
wirt-schaftliche Umfeld, die Rahmenbe-dingungen und Abhängigkeiten
auf dem Kapitalmarkt heute viel stärker in die
Gestaltungsüberlegungen ein-zubeziehen als es früher erforderlich
gewesen wäre.
Wer ein gemeinnütziges Projekt verwirklichen möchte, steht
gerade in der Anfangsphase oft vor dem Pro-
blem, ausreichende Mittel bereitzu-stellen. Vom Wesen her sind
Stif-tungen zum Kapitalerhalt verpflich-tet. Doch eine Lösung
bietet sich in Form der immer beliebteren Ver-brauchsstiftung. Hier
wird das Vermö-gen nicht langfristig erhalten, son-dern sukzessive
für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt. Die Verbrauchs-stiftung
vereint die Vorzüge einer Stiftung mit der Flexibilität einer
Spende. In Verbindung mit einem aufwändigen Projekt kann sie
existie-ren, bis das Vorhaben – zum Beispiel der Wiederaufbau eines
historischen Gebäudes – ganz oder teilweise ver-wirklicht ist. Die
steuerlichen Vorzüge entsprechen deshalb den Vergünsti-gungen, die
bei einer Spende geltend gemacht werden können. Übrigens lässt sich
eine Verbrauchsstiftung auch mit einer Stiftung mit
Ewig-keitscharakter kombinieren.
Bei der Anlagestrategie kann gerade in den schnelllebigen Zeiten
von heute die Rückbesinnung auf vermeintlich altmodische
Überle-gungen nützlich sein. Immer häufiger investieren
Stiftungsverantwortliche in inflationsgeschützte Realwerte wie
Immobilien. Es steigt zudem die Be-reitschaft, Stiftungsgelder in
Aktien anzulegen. Gerade bei dieser Anlage-form kann das
Stiftungsmanagement zusätzliche Anreize für nachhaltiges
Wirtschaften setzen, indem es in Unternehmen investiert, die sich
zu verantwortlichem Agieren im Dreieck von Wirtschaft, Gesellschaft
und Umwelt verpflichten. Die Entschei-dung für oder gegen den Kauf
einer Aktie sollte sich an klar definierten
Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Zuerst erstellt das
Stiftungsmanage-ment ein Anlageuniversum mit allen Titeln, die
diesen Kriterien entspre-chen. Dabei kombiniert es zwei Me-thoden.
Das „Ausschluss-Prinzip“ stellt sicher, dass nicht in Firmen
in-vestiert wird, die in kontroversen Geschäftsfeldern aktiv sind –
wie Rüstung, Atomenergie oder Grüne Gentechnik. Danach wählt das
Stif-tungsmanagement mit dem „Best-in-Class-Prinzip“ diejenigen
Unterneh-men aus, die innerhalb ihrer Branche die beste Beurteilung
erhalten und
damit als Vorreiter beim Engagement für Umwelt- und
Sozialbelange gel-ten können. Durch diese Kombinati-on lassen sich
Nachhaltigkeitsansatz und Stiftungszweck gleichermaßen konsequent
verfolgen.
Ein weiterer Trend geht sogar über die Anlage anhand von
Nachhal-tigkeitskriterien hinaus. Beim „Mission Investing“
befördert die Anlage direkt die Stiftungsziele. Diese
Anlagephilo-sophie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen,
aber in den USA wird sie bereits erfolgreich praktiziert. Beispiele
dafür sind die Vergabe von Krediten an Kindergärten, das
Inve-stieren in medizinische Forschungs-einrichtungen oder die
Beteiligung an Sozialunternehmen. Dabei wird besonders deutlich:
Mit einem klugen Stiftungsmanagement müssen
Ge-meinwohlorientierung, Stiftungs-zweck und finanzieller Erfolg
kein Widerspruch sein.
Informationen der BadenWürttembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Mirjam SchwinkLeiterin StiftungsmanagementBaden-Württem -
bergische BankTelefon (07 11) 1 24-7 34 28Telefax (07 11) 1 27-7 31
06E-Mail: mirjam.schwink@ bw-bank.dewww.bw-bank.de/ stiftungen
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Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet
ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel: Mythos Internet – wie
Sie Internet, Facebook & Co. für Ihren Praxiserfolg nutzen
könnenSeminarinhalte:• Die Gesundheitsregion Ulm –
Überblick über die Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur•
Wettbewerbsvorteile durch den sinnvollen Umgang
mit Ressourcen und wie Sie Ihre Internetstrategie planen•
Maßnahmen, die Sie sofort und ohne Vorkenntnisse
umsetzen können•
Der Umgang mit Bewertungsportalen im Internet•
Facebook und Twitter –
Mythos oder echter Gewinn für Ihre Praxis?Referenten: Kathrin
Russ, BW-Bank Heilberufe-BeraterinBernhard Bock, BW-Bank
Heilberufe-BeraterJochen Schwenk, Unternehmensberater und
Entwickler von Marketingstrategien für Ärzte, Zahnärzte und
KlinikenTermin und Veranstaltungsort:22. Oktober 2014 (19.00 Uhr)
BW-Bank-Filiale Ulm, Neue Straße 70, 89073 UlmInformation und
Anmeldung:BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-121,
E-Mail: [email protected]ühr: kostenfrei
Veranstaltungshinweis
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386 ÄBW 09 • 2014
Medizinhistorik
Die Pathografien berühmter Komponisten geben Ein-sichten in die
Entwicklung der Erkennung von Krankheiten. Wie früher Krankheiten
erkannt und be-handelt werden konnten, ist häufig Ausgangspunkt für
eine weitere Ent-wicklung. Die jetzige Behandlung von Krankheiten
wird auch durch das Wissen über historische Krankheits-geschichten
erreicht. Jedoch ist in den Pathografien der großen Kom-ponisten
nicht nur der Komponist, sondern auch seine Krankheit das
Wichtigste, weil über diese be-rühmten Menschen sehr häufig Details
bekannt sind. Diese Details erlauben – unter bestimmten Annah-men
und Zugeständnissen – einen Vergleich der früheren mit der
heu-tigen Medizin. Eine gute Möglichkeit eines solchen Vergleichs
bietet auch die Pathografie des berühmten Kom-ponisten Anton
Bruckner.
Anton Bruckner
Anton Bruckner (Abbildung) wur-de am 4. September 1824 in
Ansfelden (Österreich) geboren und wuchs streng katholisch auf.
Sein Vater war Lehrer in der Dorfschule und auch der Lehrer von
Anton. Be-reits im Alter von zehn Jahren war dieser Hilfsorganist
und Sänger-knabe. Auch er wurde Lehrer, aber seine Leistung war
nicht ausreichend, da sein Interesse mehr der Komposi-tion und
Improvisation auf der Orgel galt. Die ersten Kompositionen waren
das Requiem (1848) und die Missa solemnis (1854). 1861 legte er die
Prüfung in Musiktheorie und Dirigie-ren ab. Von 1868 bis 1896
unternahm Bruckner als Orgelvirtuose verschie-dene Konzertreisen.
1875 wurde er Lektor der Musiktheorie in Wien und mit dem Dr. h.c.
ausgezeichnet. Ein großer Erfolg wurde seine 7. Sinfonie. Wichtige
Lebensdaten Bruckners finden sich im Kasten.
Pathografie
Bei Anton Bruckner finden wir Krankheiten von Herz und Hirn. Ein
Zählzwang war das erste Krankheits-
zeichen in seinem Leben, eine Zwangsneurose. Sie beginnt im
frü-hen Erwachsenenalter und kann heute durch selektive
Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs) be-handelt werden.
Unabhängig von diesem Leiden litt er an einer Heiserkeit, die
mit Bettruhe, Diät, Flüssigkeitskontrolle und wahrscheinlich
Herzglykosiden behandelt wurde. In dieser Zeit wurde er auch von
einer Rippenfellentzün-dung befallen. Wegen der Ödeme könnte es
sich bei der Pleuritis um einen Pleuraerguss handeln, der zu einer
chronisch kongestiven Herz-krankheit (CHF) gehört. Das spätere
Auftreten der Dyspnoe spricht für die Diagnose einer CHF, einer
Erkran-kung, die sich entwickelt, wenn sich das Plasmavolumen
erhöht und die Flüssigkeit in den Lungen und abdominellen Organen
(besonders in Leber und peripherem Gewebe) ansammelt.
Heiserkeit, Dyspnoe und Ödeme sind in der Anamnese von Anton
Bruckner erwähnt. Diese klinischen Manifestationen zeigen eine
Beein-trächtigung des rechten oder linken Ventrikels. Eine
Linksherzinsuffizienz entwickelt sich bei einer Erkrankung der
Koronararterien, Hypertonie, Kardiomyopathien und bei kongeni-talen
Defekten oder Herzklappen-erkrankungen. Kongenitale Defekte oder
erworbene Herzklappenerkran-
kungen sind nicht im Krankheits-bericht festgehalten. Hochdruck
ist möglich, aber bei ihm nicht bewiesen. Eine koronare
Herzerkrankung kann asymptomatisch sein, und Diabetes führt zu
Arteriosklerose mit links-ventrikulärer Insuffizienz.
Übergewicht deutet hin auf ein metabolisches Syndrom zusammen
mit Hochdruck und Diabetes. Eine Rechtsherzinsuffizienz ist
gewöhnlich meistens durch eine vorherige Links-herzinsuffizienz
oder Mitralstenose verursacht, aber außerdem durch eine pulmonale
Hypertonie, multiple pulmonale Embolien und einen
Rechtsherzinfarkt. Da die Krankheit Anton Bruckners mit Heiserkeit
be-gann, kann der Rechtsherz- eine Linksherzinsuffizienz gefolgt
sein, oder eine primäre Lungenerkran-kung, beispielsweise eine
chronisch obstruktive Lungenerkrankung, war die Ursache der
Rechtsherzinsuffi-zienz. Möglich ist aber auch eine diastolische
Dysfunktion des linken Ventrikels mit einem erhöhten
Fül-lungswiderstand. Die ventrikuläre Steifheit wächst mit dem
Alter, und es entwickelt sich eine Flüssigkeits-retention.
Die frühe Beschreibung von Öde-men in der Anamnese von Anton
Bruckner kann ein Zeichen der diasto-lischen Dysfunktion des linken
Ventri-kels sein. Wir wissen nichts über weitere Symptome und
Anzeichen bei Anton Bruckner wie Zyanose, Tachykardie, paroxysmale
Dyspnoe in der Nacht oder unter Belastung, Unruhe, erschwerte
Atmung, Bron-chospasmus, Müdigkeit, Völlegefühl im Abdomen oder
Herzgeräusche. Außerdem gab es damals keine Labortests und
bildgebende Verfah-ren. In der Zeit von Anton Bruckner war einzig
eine unspezifische Be-handlung mit Bettruhe (bei erhöhtem
Oberkörper) und Flüssigkeitsbe-schränkung möglich. Eine
medika-mentöse Behandlung war vielleicht mit kardialen Glykosiden
möglich, mit denen nach heutiger Kenntnis eine Verbesserung der
Morbidität (z. B. Krankenhausbehandlung), aber nicht der Mortalität
hätte erreicht werden können.
Pathografie eines berühmten Komponisten
Anton Bruckner und seine Herzkrankheit
Prof. Dr. med. Konrad Wink
Autoren:Prof. Dr. med. Konrad Wink
Victor-Kretz-Straße 11/1377723 Gengenbach
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. med. Andreas OtteHochschule Offenburg
Badstraße 2477652 Offenburg
E-Mail: andreas.otte@ hs-offenburg.de
Prof. Dr. med. Andreas Otte
Anton Bruckner; Porträt von Josef Büche, 1893.
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ÄBW 09 • 2014 387
Medizinhistorik
Vasodilatoren, Antiarrhythmika) die Prävention eines plötzlichen
Herztods durch automatische kardiale Defibril-latoren sowie
Antikoagulantien, Re-synchronisations-Therapie und Ope-ration (z.
B. dynamische Kardio-myoplastie, Reduktion des Volumens des linken
Ventrikels, Herztrans-plantation).
Der medikamentöse Therapie-fortschritt ist mit vielen klinischen
Studien bewiesen. Für Patienten mit Dysfunktion des linken
Ventrikels gibt es jedoch bis jetzt keine Studie, welche die
Wirksamkeit von Medi-kamenten auf die Mortalität und Morbidität
beweist. Aber die allge-meine Behandlung einer vorwiegend
systolischen Dysfunktion wird auch
eine diastolische Dysfunktion ver-bessern. Das Risiko, an einer
chro-nischen, kongestiven Herzkrankheit zu sterben, kann durch die
Therapie heute etwa um 30 Prozent reduziert werden.
Anton Bruckner verstarb am 11. Oktober 1896 in Wien. Er hätte
heute durch moderne kardiologische und medizintechnische
Errungen-schaften eine bessere Chance, dass sein Zustand sich
verbessern und seine Kreativität sich verlängern würde. Aus unserer
Sicht schicksa- lhaft ist die Kombination aus einem Zählzwang und
letztlich das Ver-sterben vermutlich an Herzrhythmus-störungen
aufgrund seiner Herz-insuffizienz.
Literatur beim Erstautor
Heutzutage wird die Diagnose einer chronischen Herzerkrankung
durch die Anamnese (z. B. Dyspnoe in Ruhe, während Belastung oder
nächtlich, Völlegefühl im Bauchraum und Ödeme), physikalische
Unter-suchungen (z. B. Giemen bei der Auskultation der Lunge,
Vergröße-rung der Leber, Aszites, Schwellungen über dem Steißbein
und der Beine), Labortests (z. B. Nt-proBNP), appara-tive
Untersuchungen (z. B. EKG, Rönt-gen-Thorax, Echokardiographie und
Magnet-Resonanz- oder Computer-Tomografie mit Kontrastmittel)
ge-stellt. Die Behandlung umfasst neben Medikamenten (z. B.
Diuretika, ACE-Hemmer, Angiotensin II, Typ2-Rezep-torblocker,
Digitalis, Betablocker,
Wichtige Lebensdaten Anton Bruckners* 04. 09. 1824 Ansfelden
(Österreich)
Bruckners Vater (Anton senior) war Dorfschullehrer und versorgte
dabei auch das Kantoramt und Orgelspiel. Dadurch konnte Anton
frühzeitig auch musikalisch gefördert werden (Violine, Klavier und
Orgel).
1834 Bereits mit zehn Jahren Aushilfsorganist und nach dem
frühen Tod des Vaters (1827) von der Mutter Therese (1801 – 1860)
als Sängerknabe in das nahe gelegene Stift Sankt Florian geschickt,
wo er zum Lehrer ausgebildet wurde.
1845 – 1855 Lehrer an der Schule von Sankt Florian1848
Stiftsorganist von St. Florian
Erste Kompositionen: Requiem (1848), Missa solemnis (1854),
Motetten und die Vertonung des 114. Psalms Daneben Studium von
Musiktheorie und Kontrapunkt in Wien
1855 – 1868 Domorganist der Stadtkirche in Linz1860 Leitung
eines Männerchors1861 Erfolgreiche Prüfung in Musiktheorie
und Dirigieren1864 – 1868 1. Sinfonie c-Moll, drei große
Messen1867 Berufung an die Wiener Hofkapelle1868 – 1896
Konzertreisen als Orgelvirtuose,
Komposition weiterer Sinfonien1875 Lektor der Musiktheorie in
Wien 1884 Großer Erfolg mit seiner 7. SinfonieSeit 1880
verschlechterte sich Bruckners
Gesundheitszustand zunehmend durch eine Herzinsuffizienz Rückzug
von seinen Ämtern und Konzentration auf seine Kompositionen,
insbesondere seine 9. Sinfonie, die allerdings unvollendet
geblieben ist
1891 Doctor honoris causa† 11. 10. 1896 Wien
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Mit Fachvorträgen von:
› Dr. med. Regina Klakow-Franck
„ASV – Start in einen neuen Versorgungsbereich“
› Dr. med. Bernhard Rochell
„Die Zukunft der Finanzierung der ASV“
› Dr. Martin Albrecht
„Die ASV im Kontext der Bemühungen um sektoren-
übergreifende Versorgung“
DIE BEDEUTUNG DER SEKTORENÜBER-GREIFENDEN „AMBULANTEN
SPEZIAL-
FACH ÄRZTLICHEN VERSORGUNG“ für das Land Baden-Württemberg –
heute und in Zukunft
AKADEMIEGESPRÄCH AM 10. OKTOBER 2014
Wann: Einlass 17.00 Uhr | Beginn 17.30 UhrWo: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart
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388 ÄBW 09 • 2014
Arzt und Recht aktuell
Das gerade in der täglichen Praxis bedeutsame und sensi-ble
Thema „Datenschutz in der Arztpraxis“ soll nachfolgend in den
wesentlichen Grundzügen dargestellt werden. Es lohnt, die
allgemeinen Grundsätze und die Besonderheiten im Umgang mit
Patientendaten zu kennen und das Praxisteam für dieses Thema zu
sensibilisieren.
„Am Montag um vier Uhr dann, Frau MaierSchultz?“ – Datenschutz
als Ausdruck der ärztlichen Schweigepflicht
Datenschutz in der Arztpraxis ist ungeachtet der gesetzlichen
Rege-lungen (z. B. Bundesdatenschutzge-setz) zunächst nichts
anderes als die konsequente Achtung und Beach-tung des
Patientengeheimnisses. Der Patient, der sich in ärztliche
Behand-lung begibt, darf erwarten, dass alles, was der Arzt und
dessen Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit über seinen
gesundheitlichen Zustand erfahren, vertraulich und geheim bleibt.
Das Patientengeheimnis ist Basis der Ver-trauensgrundlage zwischen
Arzt und Patient und ein so hohes Gut, dass es in § 203 StGB
strafrechtlich geschützt wird. Zum Patientengeheimnis gehö-ren
sowohl die Art der Krankheit, deren Verlauf, die Anamnese, die
Di-agnose und die Therapie – kurzum: alle Patientendaten, sowohl
gespro-chen als auch in Papier- oder in elek-tronischer Form.
Umfasst sind auch im Rahmen der Behandlung gemach-
te Angaben über persönliche und familiäre Umstände.
Zur Routine einer gut geführten Arztpraxis muss es daher
gehören, mit Patientendaten und -informatio-nen sehr sorgsam
umzugehen. Dies beginnt bereits „im Kleinen“ beim Führen von
Telefonaten und der Or-ganisation des Empfangsbereichs. Wer einmal
von seinem Autohändler nach einer Inspektion wegen der
Kundenzufriedenheit angerufen wur-de, wundert sich möglicherweise,
warum er andauernd mit seinem Namen angesprochen wird („Waren Sie
zufrieden, Herr Müller? Können wir noch etwas für Sie tun, Herr
Mül-ler? usw.). Dies hat unter Marketing-gesichtspunkten den
einfachen Grund, dass sich der Angerufene bedeutsamer fühlen soll,
wenn sich der Anrufer seinen Namen gemerkt hat. In der Arztpraxis
besteht hierfür jedoch keine Notwendigkeit. Häufig ist die
räumliche Situation so, dass Telefonate am Empfang geführt wer-den
müssen. Dass „Frau Maier-Schultz“ durch die Praxismitarbeiter am
Telefon die Laborwerte mitgeteilt werden, ist schon per se
datenrecht-lich problematisch. Es sollte darauf geachtet werden,
dass andere – war-tende – Patienten nicht erfahren, welcher Patient
gerade am Telefon ist. Auf die namentliche Anrede sollte also
verzichtet werden. Wichtig ist auch der Gesichtspunkt, dass das
Praxispersonal Patientendaten Drit-ten nicht unbefugt offenbaren
darf. Ihre Mitarbeiter müssen sich also vergewissern, dass sie
Auskünfte nur dem Berechtigten erteilen. Im Zwei-fel sollte ein
Rückruf beim Patienten unter der in der Patientenakte ver-merkten
Telefonnummer angeboten werden.
Gleichfalls sollten PC-Bildschirme des Praxisteams grundsätzlich
so po-sitioniert werden, dass nur Praxismit-arbeiter und nicht etwa
Patienten diese einsehen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang
beispiels-weise auch die Einführung einer Prüfroutine: Der
Bildschirm im Be-handlungszimmer darf nur den Na-men des aktuellen
Patienten zeigen, nicht jedoch Informationen des zuvor
behandelten Patienten bereithalten. Auch sollten hier
Zugriffsschutzver-fahren (Passwortschutz) eingerichtet werden.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Im Zusammenhang mit dem The-ma Schutz von Daten ist die
ärztliche Schweigepflicht von besonderer Be-deutung. Eine
Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber
Familienangehörigen des Patienten sowie gegenüber den eigenen
Fami-lienangehörigen des Arztes. Die ärztliche Schweigepflicht
dauert über den Tod des Patienten hinaus. Verbo-ten ist allerdings
nur das unbefugte Offenbaren von dem Arzt anver-trauten
Geheimnissen. Nicht strafbar ist das befugte Durchbrechen der
ärztlichen Schweigepflicht. Eine sol-che Befugnis liegt regelmäßig
vor bei einer ausdrücklichen Einwilligung des Patienten. Weitere
Befugnisse zur Weitergabe von anvertrauten Ge-heimnissen des
Patienten können sich unter dem Gesichtspunkt der mutmaßlichen
Einwilligung (z. B. be-wusstloser Patient) und den gesetz-lichen
Offenbarungspflichten (z. B. Meldepflichten bei bestimmten
Krankheiten) ergeben.
Soweit gesetzliche Offenbarungs-pflichten nicht vorliegen,
dürfen Pati-entendaten regelmäßig nur aufgrund einer wirksamen
Entbindungserklä-rung übermittelt werden. Andernfalls macht sich
der Arzt strafbar. Es kann daher nur angeraten werden, auch um
etwaigen späteren Streitigkeiten vorzubeugen, dem Patienten die
Reichweite seiner Entbindungserklä-rung stets deutlich vor Augen zu
führen. Das entsprechende Gespräch sollte am besten schriftlich
dokumen-tiert werden; die Erklärung muss zu-dem hinreichend konkret
sein, also festlegen, in welchem Umfang der Arzt entbunden wird und
gegenüber wem. Eine wirksame Erklärung des Patienten setzt zudem
eine entspre-chende Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten
voraus. Hier ist bei Minderjährigen und in der Einsichts-fähigkeit
möglicherweise geschwäch-
Überblick über den richtigen Umgang mit Patientendaten
Schweigepflicht und Datenschutz in Arztpraxen
Heiko SchönsiegelFachanwalt für Versiche-rungsrecht und
IT-Recht
Die Autoren sind bei der Depré RECHTSANWALTS AG
in Mannheim als Rechtsanwälte tätig.
Harald HeckFachanwalt für Arbeits-recht und Medizinrecht
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steht. Was das ist, zeigt die Anlage zu § 9 BDSG. Dort finden
sich vom Gesetzgeber vorgege-bene Grundsätze und Maßnahmen, die
regel-mäßig zu beachten sind. Zu nennen sind hier zum Beispiel
Maßnahmen hinsichtlich der Be-nutzeridentifikation an PCs, ebenso
Maßnah-men, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und
festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in
Datenverarbeitungssysteme eingegeben, ver-ändert oder entfernt
worden sind. Der Gesetz-geber hat ab Februar 2013 eigens für die
elektronische Patientenakte in § 630 f. des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) weitere Regelungen getroffen:§ 630 f BGB –
Dokumentation der Behandlung(1) Der Behandelnde ist verpflichtet,
zum Zweck
der Dokumentation in unmittelbarem zeit-lichen Zusammenhang mit
der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektro-nisch
zu führen.
(2) Berichtigungen und Änderungen von Eintra-gungen in der
Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen
Inhalt er-kennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.
(3) Dies ist auch für elektronisch geführte Patien-tenakten
sicherzustellen.Nach dem BDSG ist beispielsweise unter
dem Gesichtspunkt der „Zugriffskontrolle“ da-rauf zu achten,
dass kein Patient die Daten sei-nes Vorgängers im Behandlungszimmer
auf dem PC-Monitor einsehen oder gar verarbeiten kann.
Auch das freundlich gemeinte Patienten-rundschreiben („Die
Grippezeit naht“) an alle Patienten einer Praxis ist –
vorbehaltlich der Zulässigkeit nach dem Heilmittelwerbegesetz –
einer strengen datenschutzrechtlichen Prü-fung zu unterziehen. Denn
bereits bei der Da-tenerhebung der personenbezogenen Daten ist die
spätere Verwendung anzugeben. Nur so kann der Patient eine wirksame
Einwilligung in die Datenerhebung erklären. Entschließt sich der
Arzt zu einem späteren Zeitpunkt, die ge-sammelten
personenbezogenen Daten für an-dere Zwecke, zum Beispiel das
besagte Pati-entenrundschreiben zu verwenden, stellt dies in der
Regel einen Verstoß gegen das BDSG dar.
Häufig wird auch die „Verpflichtung auf den Datenschutz“
vergessen. Personen, die mit Da-tenverarbeitung befasst sind, ist
es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen, vgl. § 5 BDSG. Diese Beschäftigten
müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis
verpflichtet werden.
ten Patienten besonders sorgsam zu dokumen-tieren. Die
Entbindungserklärung ist im Übrigen jederzeit frei
widerruflich.
Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzbeauftragter
Niedergelassene Ärzte müssen grundsätz-lich die Bestimmungen des
Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) beachten. Im Unterschied zur
ärztlichen Schweigepflicht, die primär das Pati-entengeheimnis im
Blick hat, ist das BDSG auf den Schutz sogenannter
personenbezogener Daten gerichtet. Dies sind alle Daten, die
Rück-schlüsse auf eine natürliche Person zulassen, zum Beispiel
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten. Je nach
Größe der Arztpraxis kann auch die Ernennung eines eige-nen
„betrieblichen“ oder eines externen Daten-schutzbeauftragten
erforderlich werden. Arzt-praxen mit mehr als neun Personen
(einschließ-lich der Aushilfen und Teilzeitkräfte), die ständig
automatisiert personenbezogene Daten erhe-ben, verarbeiten oder
nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies ist im
§ 4 f Abs. 1 BDSG geregelt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
ist der Praxisleitung – das heißt in der Regel dem Arzt – direkt
unter-stellt, sodass der Arzt nicht selbst Datenschutz-beauftragter
sein kann. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der
Datenschutzbeauftrag-te muss zudem im Gesetz vorgesehene
persön-liche und fachliche Voraussetzungen mit sich bringen und
sollte auch regelmäßig geschult werden, wenn technische Änderungen
anste-hen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, einen (internen
oder externen) Datenschutzbeauf-tragten zu bestellen, stellt eine
Ordnungswid-rigkeit dar.
Aber auch wenn diese Mitarbeiterzahl nicht erreicht wird, müssen
die Vorgaben des BDSG beachtet werden. Verstöße können als
Ord-nungswidrigkeiten mit mitunter erheblichen Bußgeldern bestraft
(§§ 43, 44 BDSG) werden.
Nach dem Gesetz sind solche technischen und organisatorischen
Maßnahmen zur Ge-währleistung des Datenschutzes notwendig, deren
Aufwand in einem angemessenen Ver-hältnis zu dem angestrebten
Schutzzweck
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Arzt und Recht aktuell
ÄBW 09 • 2014
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390 ÄBW 09 • 2014
Arzt und Recht aktuell
Die Sache mit der EDV
Auch unter dem Gesichtspunkt „IT-Risikomanagement“ gilt es, die
gesetzlichen Vorgaben zu beach- ten. Beim Betrieb des praxiseigenen
EDV-Systems für die Patienten (-daten) -verwaltung müssen die
datenschutzrechtlichen Regeln ein-
gehalten werden. Der Arzt ist hier für die Auswahl und die
spätere ordnungsgemäße Nutzung verant-wortlich.
Denn: Die Ermöglichung der rechtswidrigen Kenntniserlangung von
personenbezogenen Daten des Patienten durch Dritte, beispielswei-se
durch die Nichtergreifung ange-messener technischer und
organisa-torischer Maßnahmen gemäß § 9 BDSG i. V. m. mit der Anlage
zu § 9 S. 1 BDSG, kann sich gemäß § 44 BDSG als Straftat
(Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe) oder gemäß §
43 BDSG als Ordnungswid-rigkeit darstellen. Das Bußgeld kann hier
im Einzelfall bis zu 300 000 Euro betragen.
Die Umsetzung der technischen Maßnahmen erfordert unbestritten
Fachwissen, das der Arzt häufig nicht hat. Deshalb sollte die
Umsetzung durch einen erfahrenen IT-Dienst-leister erfolgen. Doch
auch hier muss sich der Arzt informieren, um später nachweisen zu
können, dass er das sensible Thema einem „Profi“ anvertraut hat.
Nur so genügt der Arzt als letztlich Verantwortlicher den an ihn
gestellten Sorgfaltspflich-ten. Auch später, nachdem das System
eingerichtet wurde, sollte die Einhaltung der vorgegebenen
Schutzmechanismen stichprobenar-tig geprüft werden: Hat sich der
Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz ausgeloggt, wenn er diesen für
längere Zeit unbeobachtet lässt? Auch das regelmäßige Einspielen
von Sicherheitsupdates, gegebenen-falls durch externe
Dienstleister, gehört zum Verantwortungsbereich des Arztes.
Praxisverkauf und Datenschutz
Da mit der Praxisübergabe regel-mäßig auch die Patientenakten
und -daten auf den Praxisnachfolger über-gehen sollen, muss der
veräußernde Arzt (gleiches gilt auch für die Erben des verstorbenen
Arztes) seine Pati-enten befragen, ob sie mit der Weiter-gabe ihrer
Daten, zum Beispiel Be-funde, Röntgenbilder, einverstanden sind.
Auch wenn manche Gerichte eine solche Einwilligung eines Pati-enten
bereits dann als gegeben anse-hen, wenn sich diese in die Praxis
des Nachfolgers begeben und von diesem behandeln lassen, lehnt die
überwie-gende Rechtsprechung dies ab. Denn in einer solchen
Konstellation hat der Praxisnachfolger zumindest faktisch schon
Zugriff auf die Patientendaten, um die Patienten „nahtlos“
weiterbe-handeln zu können. Rechtssicherheit bietet zum Beispiel
eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung gegenüber dem
Arzt, der seine Praxis veräußern möchte. Für den Fall, dass der
Veräußerer eine solche Einwilli-gung nicht erlangen kann, wird in
den meisten aktuellen Praxisübernahme-verträgen geregelt, dass der
Veräuße-rer die Patientenkartei aufzubewah-ren hat. Nur für den
Fall, dass eine Aufbewahrung dem Veräußerer nicht möglich ist, kann
eine Herausgabe an den Erwerber stattfinden, wobei der Erwerber die
Kartei dann getrennt von den eigenen Unterlagen aufzube-wahren und
vor dem Zugriff des eige-nen Praxispersonals und Dritter sicher zu
verwahren hat. Eine Verwendung ist dann nur im Einzelfall bei
Einver-ständnis des jeweiligen Patienten möglich.
Videoüberwachung in Arztpraxen unzulässigUnter
Datenschutzgesichtspunkten ist eine Videoüberwachung in der
Arzt-praxis, ob nun des Eingangsbereiches, des ab und an nicht
besetzten An-meldebereiches der Praxis oder gar des Wartezimmers,
regelmäßig nicht zulässig. Darauf hat der Landesbeauftragte für den
Datenschutz hingewie-sen.
Eine Videoüberwachung durch private Unternehmer ist nur zulässig
zur Wahrung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen für konkret festgelegte Zwecke (§ 6 b BDSG). Es dürfen
auch keine Anhalts-punkte für das Überwiegen schutzwürdiger
Interessen der Betroffenen be-stehen. Auch ist immer zu prüfen, ob
es nicht weniger schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre gibt,
beispielsweise das Anbringen einer auto-matischen Klingel, sobald
die Praxis betreten wird. Die Überwachung des Eingangsbereiches zur
Verhinderung von Einbrüchen usw. ist nur außerhalb der Sprechzeiten
zulässig.
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer
Reihe BW Forum Medicum Regional zu einer Informationsveranstaltung
für Ärztinnen und Ärzte der Landkreise Esslingen und Göppingen
ein.Titel: Praxis fit for future? Innovative Versorgungsgestaltung
in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.Veranstaltungsinhalte:•
Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“
mit detaillierten Informationen zur aktuellen
Versorgungs-struktur in den Landkreisen Esslingen und
Göppingen.
• Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten der innovativen
Versorgungsgestaltung in der Region.
Teilnehmer der Podiumsdiskussion: Prof. Dr. Martin Bleif
(Geschäftsführender Gesellschafter des RadioChirurgicums an der
Klinik am Eichert in Göppingen)Johannes Bauernfeind
(Geschäftsführer der AOK Neckar-Fils)sowie weitere namhafte
ExpertennTermin und Veranstaltungsort:Mittwoch, 22. Oktober 2014 um
18.30 Uhr Salemer Pfleghof, Mettinger Straße 2, 73728
EsslingenInformation und Anmeldung:BW-Bank Esslingen, Sabine
Sautter, Telefon (07 11) 1 24-4 65 87, E-Mail:
[email protected]:Die Teilnahme an der
Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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ÄBW 09 • 2014 391
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klinisch erprobt: In einer mehrjährigen Studie konnte nachge-wiesen
werden, dass sich die erstklassige Livemusik anregend auf das
Herz-Kreislaufsystem auswirkt, die ausgesuchten Speisen und
Getränke Gaumen und Magen stimulieren und der Austausch mit
Freunden und Kollegen das Wohlbefinden steigert. Die unvergessliche
Ballnacht findet statt am Samstag, 18. Oktober 2014 im Sparkassen
Carré Tübingen. Einlass ab 19.00 Uhr, Beginn um 20.00 Uhr.
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Der baden-württembergische Ministerrat hat den Entwurf des
ersten Psychiatriegesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Damit
sollen nach Auskunft des Sozialministeriums verbindliche
Rah-menbedingungen geschaffen wer-den für eine bedarfsgerechte und
gemeindenahe psychiatrische Versor-gung der Menschen, die aufgrund
einer psychischen Störung krank oder behindert sind. Eine zentrale
Rolle spiele dabei die flächendeckende ambulante Grundversorgung
durch die sozialpsychiatrischen Dienste.
Zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer
Angehörigen sollen zudem unabhängige Informations-, Bera-tungs- und
Beschwerdestellen auf Kreisebene sowie eine ebenfalls unabhängige
Ombudsstelle auf Landesebene eingerichtet werden. Der Entwurf sieht
ferner vor, dass zum Schutz der Rechte von Per- sonen, die gegen
ihren Willen aufgrund richterlicher Anordnung in psychiatrischen
Einrichtungen untergebracht wurden, Besuchs-kommissionen als
neutrale Kontroll-
instanz installiert werden. Sie sollen mindestens alle drei
Jahre die Ein-richtungen über prüfen. Neu auf-gebaut wird zudem ein
zentrales Melderegister, das alle Unterbrin-gungsmaßnahmen und
freiheits-entziehenden Zwangsmaßnahmen in den anerkannten Ein
richtungen erfasst.
Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten“ soll nach der Sommer-pause im Landtag beraten werden
und voraussichtlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Verbindliche Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte
psychiatrische Versorgung
Psychiatriegesetz Baden-Württemberg
Die Aufklärung von Tumorpati-enten wird selbst von erfah-renen
Onkologen als großer Stressfaktor eingestuft. Die soeben
erschienene vierte Auflage des vom Südwestdeutschen Tumorzentrum –
Comprehensive Cancer Center Tübin-gen herausgebrachten Manuals
„Auf-klärung von Tumorpatienten“ bietet Hilfestellung. Die
Bezirksärztekam-mer Südwürttemberg war inhaltlich
bei der Erstellung eingebunden und unterstützte die Herausgabe
auch finanziell.
In der Therapieempfehlung wird klar dargestellt, wer, wann, in
welcher Form und in welchem Umfang aufzu-klären ist und wie dies zu
dokumen-tieren ist. Dabei wird auch beschrie-ben, wie bei
minderjährigen, de-menten oder der deutschen Sprache nicht
mächtigen Tumorpatienten
vorzugehen ist. Ein großer Teil des Textes beschäftigt sich mit
psycholo-gischen Aspekten der Aufklärung – für alle Beteiligten
einschließlich Ange-hörigen und Pflegekräften. Hinweise zu
Vorbereitung und Durchführung der Gespräche können dem Arzt
hel-fen, eine für alle Seiten befriedigende Aufklärung zu
erreichen.
Neue Handreichung für Ärztinnen und Ärzte
Aufklärung von Tumorpatienten
Weitere Informationen:www.ccc-tuebingen.de C
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392 ÄBW 09 • 2014
Vermischtes
Meine Hausarztpraxis betreibe ich seit 25 Jahren. Meilen-weit
weg von dieser Versor-gungsrealität ist das Gutachten 2014 des
Sachverständigenrates zur Begut-achtung der Entwicklung im
Gesund-heitswesen. Dort steht, dass bis 2025 rund 20 000 Hausärzte
fehlen wer-den. Ursächlich sei unter anderem das Ungleichgewicht
der ambulanten Versorgung zwischen Ballungsräu-men und Städten.
Zum Abbau von Versorgungsdefi-ziten sollen Landärzte künftig
eine 50-prozentige Honorarsteigerung be-kommen und Praxen in
„überver-sorgten Gebieten“ von der Kassen-ärztlichen Vereinigung
aufgekauft und geschlossen werden, zum Ver-kehrswert! Das wäre eine
kalte Enteig-nung, finanziert mit unseren eigenen Honoraren.
Meine Praxis liegt ländlich. Kein Kollege hat freie Kapazitäten.
Termine bei den vier Kardiologen im Umfeld werden derzeit in sechs
Monaten vergeben, im Leberzentrum für eine
neu diagnostizierte Hepatitis C in vier Monaten. Wir sind aber
in unserem Sprengel laut Statistik mehr als aus-reichend versorgt.
Einer der Nachbar-orte ist gar überversorgt. Dennoch eine
Terminvergabediskussion zu füh-ren, mutet lächerlich an. Ob die
vor-geschlagenen „multiprofessionellen Zentren“ die Patienten
schneller, leitliniengerechter und profitabel ver-sorgen können,
muss kritisch hinter-fragt werden.
Wir verlieren zu viele hier gut ausgebildete Ärzte ans Ausland,
und es wird negiert, dass die Work-Life-Balance dort eine andere
ist. Junge Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr bereit, sich
ausbeuten zu las-sen. Dennoch unterstelle ich ihnen Arbeitswillen
und Zufriedenheit mit dem gewählten Beruf – aber gepaart mit
Unsicherheiten und Misstrauen vor Übernahme einer Praxis und den
politisch aufgezwungenen Kontroll- und Bürokratiemonstern. Leider
fin-det man jedoch im Sachverstän-digengutachten keinerlei
Aussage
darüber, wie man die Rahmenbe-dingungen für unsere Nachfolger
verbessert.
Ich habe die Liste der Sachver-ständigen überprüft: Es gibt
keinen an der Basis tätigen Haus- oder Fach-arzt, stattdessen
Gesundheitsöko-nomen und Juristen. Ich empfehle diesen Experten ein
Kurzpraktikum in einer Stadt- und Landarztpraxis, vor-zugsweise in
den ersten beiden Quartalswochen. Der Anschauungs-unterricht realer
Patientenversorgung mit leitliniengerechter Behandlung, Generika
gesteuerter Therapie, zeit-raubend sinnloser Bürokratie, hohen
qualitativen Anforderungen an Gerät-schaften, Hygienemaßnahmen,
etc. ist so beeindruckend, dass der Sach-verstand dann vielleicht
auf realis-tischer Basis fußen wird. So manche Absurdität der
vorliegenden Begut-achtung zur Entwicklung im Gesund-heitswesen
würde zweifellos ver-schwinden.
Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Weinstadt
Meine Meinung
Realitätsferne Sachverständige
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg
veranstaltet in Zusammenarbeit mit net4docs, der Beraterinitiative
für Ärzte, ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.Seminarinhalte, z. B.:•
Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen•
Praxiswertermittlung• Investitions- und Kostenplanung•
Finanzierungsmöglichkeiten• Öffentliche FördermittelTermin und
Veranstaltungsort:15. Oktober 2014 (18.30 Uhr) BW-Bank-Filiale
Freiburg, Am Münsterplatz 3, 79098 FreiburgInformation und
Anmeldung:BW-Bank Freiburg, Claudia Wolf, Telefon (07 61) 2 18
05-73, E-Mail: [email protected]ühr:
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Wie oft erscheinen Patienten nicht zu einem vereinbarten
Arzttermin und was bedeu-tet das für das Terminmanagement der
Praxis? Zur Termintreue und Ter-minvergabe ließ die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) Mitte Juli rund 1000 Praxen telefonisch
befra-gen. Hintergrund ist, dass die Politik fordert, die
Wartezeiten auf einen Facharzttermin deutlich zu reduzie-ren. Union
und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass
die Kassenärztlichen Vereinigun-gen Servicestellen einrichten
sollen, über die gesetzlich Versicherte inner-halb von vier Wochen
einen Facharzt-termin erhalten. Bundesgesundheits-
minister Hermann Gröhe will die Termingarantie für
Kassenpatienten 2015 umsetzen.
Die KBV-Befragung soll zeigen, wie hoch die Ausfallquote ist und
welche Auswirkungen dies auf das Terminmanagement der Praxen hat,
denn bislang lagen keine aktuellen bundesweiten Daten zur
Termin-vergabe vor. Die Ergebnisse der Umfrage will die KBV im
Herbst in die politische Diskussion ein-bringen, denn sie lehnt
eine starre gesetzliche Regelung zur Termin-vergabe ab. Stattdessen
setzt sie sich dafür ein, dass praxisnahe Lösungen aus den Regionen
eingesetzt werden können.
KBVUmfrage in Praxen
Termintreue von Patienten
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ÄBW 09 • 2014 393
Vermischtes
Meine Arbeit macht mir Spaß“: 93 Prozent der niederge-lassenen
Hausärzte und 95 Prozent der Fachärzte stimmen dieser Aussage zu.
Das ist eines der Ergebnisse aus dem Ärztemonitor 2014, den das
Meinungsforschungs-institut infas im Auftrag der KBV und des
NAV-Virchow-Bundes durch-geführt hat. Mehr als 10 000
Nieder-gelassene haben von Februar bis Mai 2014 an den
telefonischen Inter-views teilgenommen. Damit ist der Ärztemonitor
die umfangreichste Repräsentativbefragung von nieder-gelassenen
Medizinern.
„Die niedergelassenen Kolle-ginnen und Kollegen identifizieren
sich in hohem Maße mit ihrer Arbeit“, erklärte Dr. Andreas Gassen,
Vor-standsvorsitzender der KBV. Deutlich
machen das auch folgende Zahlen: Mehr als 8 von 10 Ärzten und
Psycho-therapeuten würden ihren Beruf er-neut ergreifen und fast
100 Prozent empfinden ihre Arbeit als nützlich.
Bei aller positiver Grundstim-mung ist der Blick auf die Zahl
der Unzufriedenen jedoch ernüchternd: „39 Prozent der Praxisärzte
sind unzu-frieden mit ihrer wirtschaftlichen Si-tuation, 46 Prozent
beklagen eine fehlende finanzielle Planungssicher-heit“, stellte
Dr. Dirk Heinrich, Bundes-vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes
fest.
Obwohl niedergelassene Ärzte das Rückgrat der ambulanten
Versor-gung sind, fühlen sie sich aber im Stich gelassen. Bei einer
persönlichen Arbeitsbelastung von durchschnitt-lich 54
Arbeitsstunden bei täglich
45 behandelten Patienten fehlt 66 Prozent der Befragten
ausreichend Zeit für den Patienten. Dies und die ständig steigende
Bürokratie sowie der wirtschaftliche Druck verschlech-terten die
Stimmung und führten dazu, dass 67 Prozent der Praxisärzte sich
wünschen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. – Die „Generation
Selbst-ausbeutung“ gehört in Kürze der Vergangenheit an, so eine
wichtige Erkenntnis aus der Befragung.
Jeder vierte Haus- und Facharzt plant, in den kommenden fünf
Jahren die Praxis abzugeben. Viele finden aber keinen Nachfolger.
Auch deswe-gen sagen rund 75 Prozent, dass die Praxis ihre Funktion
als Altersvorsorge verloren hat.
Befragung: Arztpraxen leiden zunehmend unter
Rahmenbedingungen
Arbeit macht Niedergelassenen Spaß
Weitere Informationen:www.kbv.de C
Weitere Informationen:www.nimmsrichtig.de C
Die Einnahme von Arzneimit-teln im Rhein-Neckar-Kreis und
Heidelberg soll sicherer werden. Das ist das Ziel des neuen
„Aktionsbündnis Sichere Arzneimit-telanwendung
Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg“, das vom Universitätskli-nikum
Heidelberg und dem Gesund-heitsamt Rhein-Neckar-Kreis/Heidel-berg
in einer Arbeitsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz
gegründet worden ist. Durch sachge-rechte Informationen und
Verbrei-tung von geeigneten Hilfsmitteln sollen die Bürgerinnen und
Bürger in der Region bei der Arzneimittel-anwendung unterstützt
werden.
Sicher und wirksam sind Arznei-mittel nur, wenn sie richtig und
regel-mäßig eingenommen werden. Unter-suchungen haben gezeigt, dass
mehr als die Hälfte der Einnahmen nicht sachgemäß erfolgt: Rezepte
werden nicht eingelöst, der Schraubdeckel geht nicht auf, die
Tablette kann nicht
gut geschluckt werden oder wird beim Teilen zerstört,
Augentropfen treffen nur die Wange oder man weiß nicht, ob man die
Medikamente vor, zum oder nach dem Essen einnehmen soll. Gute
Information ist Voraus-setzung für die Wirksamkeit und die
Sicherheit der Arzneimittel-behandlung.
Das Aktionsbündnis der Kommunalen Gesundheits-konferenz
Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg möchte die Bevölkerung durch
allgemein verständliche Informationen in der Zeitung und anderen
Printmedien, im Internet, Fil-men und Vortragsreihen errei-chen.
Bereits im Herbst wer-den die ersten Informationen und Hilfsmittel
zur Verfügung stehen, angepasst an die Wünsche und Bedürfnisse der
Bevölkerung. In die Planung der Aktivitäten werden Vertre-
ter der Heilberufe (darunter die Bezirk-särztekammer Nordbaden)
einbezo-gen. Unterstützt wird das Projekt zu-dem durch das
Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.
Informationskampagne im RheinNeckarKreis und Heidelberg
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394 ÄBW 09 • 2014
Vermischtes
Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte zeichnet
OriginalArbeiten aus
Kirschner-Preis ausgeschrieben
Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) hat
zum fünfzehnten Mal den „Martin Kirschner Preis“ ausgelobt. Er wird
für Original-Arbeiten verliehen, die sich wissenschaftlich mit
Fragen der Notfallmedizin in Deutschland auseinandersetzen. Der
Preis ist mit 2500 Euro dotiert und wird in Erinnerung an den
visionären Heidelberger Chirurgen und Arzt Prof. Dr. Martin
Kirschner verliehen, dessen Konzept der präklinischen ärztlichen
Versorgung Ausgangs-punkt für die moderne deutsche Notfallmedizin
wurde. Die Details der Ausschreibung sind online (www.agswn.de) zu
finden.
Bei der finanziellen Situation der Krankenhäuser,
Rehabilita-tions- und Pflegeeinrichtungen im Land ist keine
Entspannung in Sicht. Das sind die zentralen Ergeb-nisse einer
aktuellen Befragung der Baden-Württembergischen
Kranken-hausgesellschaft (BWKG) unter den Geschäftsführern ihrer
Mitgliedsein-richtungen.
Demnach haben 48,7 Prozent der Krankenhäuser, 47,8 Prozent der
Reha-Einrichtungen und 39,7 Prozent der Pflegeeinrichtungen das
Jahr 2013 mit roten Zahlen abgeschlossen. Trotz der finanziellen
Entlastungen, die die Bundesregierung den Kran-kenhäusern für die
Jahre 2013 und 2014 zugestanden hatte, sei keine Entspannung der
Situation in Sicht. Denn die finanziellen Entlastungen laufen
teilweise Ende des Jahres aus. Ab 2015 könnten im Land 60
Millio-
nen Euro fehlen. Bundesweit wird der Investitionsbedarf der
Krankenhäuser auf 6 Milliarden Euro im Jahr beziffert, finanziert
werden nach Angaben der BWKG gerade einmal 2,7 Milliarden.
Die Krankenhäuser im Land warnten vor großen Nachteilen für
Patienten, wenn der Abbau von Bet-ten weitergehe. Selbst wenn der
Status quo erhalten bliebe, hätten die Patienten schon in wenigen
Jahren mit Unannehmlichkeiten zu rechnen. Der Verband schlug unter
anderem einen „Demografie-Check“ vor, um herauszufinden, wie sich
der Betten-bedarf in den kommenden Jahren entwickele.
Unterstützung erhält die BWKG vom aktuellen
Krankenhaus-Rating-Report des RWI-Forschungsinstitutes, der besagt,
dass jeder achten Klinik in Deutschland das Aus wegen Geld-mangels
droht. Demnach müssten 13
Prozent der Krankenhäuser ihre Pfor-ten bis 2020 schließen, wenn
sie keine Zuschüsse bekämen. – Um die Lage zu verbessern, schlagen
die RWI-Wissenschaftler vier Maßnahmen vor: höhere Preise für
Krankenhauslei-stungen, mehr Kapital für Investiti-onszwecke,
höhere Produktivität so-wie Marktaustritte von weniger pro-duktiven
Einrichtungen.
Auf einen ganz anderen Umstand wies das Zentralinstitut für die
kas-senärztliche Versorgung hin: Der jüngste Vorschlag von Kassen
und Politik, die Krankenhäuser aufgrund des Ärztemangels für die
ambulante Versorgung zu öffnen, würde gerade in Regionen mit einer
schwächeren vertragsärztlichen Versorgung dazu führen, dass die
Kliniken überdurch-schnittlich stark in Anspruch genom-men würden –
und dann keine Kapa-zitäten mehr hätten.
Keine Entspannung bei den Finanzen von
Gesundheitseinrichtungen
Behandlungskapazitäten bald zu gering
Die Europäische Fachgesell-schaft für Hämatologie hat Prof. Dr.
Hartmut Döhner (Foto) für seine international wegwei-sende
Forschung den José Carreras Award verliehen, eine der höchsten
europäischen Auszeichnungen in der Krebsforschung.
Schwerpunkte der wissenschaftli-chen Arbeit des Ärztlichen
Direktors der Universitätsklinik Ulm für Innere Medizin III sind
die akute myeloische und die chronische lymphatische Leukämie. Der
international renom-mierte Krebsforscher, der zugleich
Vizepräsident für Medizin und Diver-sity der Universität Ulm ist,
hat unter anderem genetische Veränderungen bei Leukämien
identifiziert. Seine Forschungsergebnisse sind maßgeb-lich in die
international verwendeten Leitlinien zur Leukämietherapie
ein-geflossen. Prof. Döhner ist Sprecher des von der Deutschen
Forschungs-
gemeinschaft geförderten Ulmer Sonderforschungsbereichs
„Experi-mentelle Modelle und Klinische Translation bei Leukämien“.
Er leitet zudem die weltweit führende deutsch-österreichische
AML-Studi-engruppe.
José Carreras Award honoriert wegweisende Forschung
Auszeichnung für Prof. Döhner
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ÄBW 09 • 2014 395
Vermischtes
Die Imagekampagne der Kas-senärztlichen Bundesvereini-gung „Wir
arbeiten für Ihr Leben gern“ wird fortgesetzt: Die niedergelassenen
Ärzte und Psycho-therapeuten setzen neue Schwer-punkte. So steht
die Aufklärungs-kampagne seit April ganz im Zeichen der Qualität
ärztlichen und psychotherapeutischen Handelns.
Doch trotz aller Bemühungen um die Versorgungsqualität und dem
hohen Engagement der niedergelassenen Ärzte mangelt es vielerorts
an Nachwuchs. Ab sofort richtet sich die Kampagne deshalb auch
direkt an die nach-folgende Generation. Unter dem Motto „Lass dich
nieder!“ sollen junge Mediziner mit gezielten Maßnahmen im
universitären Um- feld über eine Tätigkeit als nieder-gelassener
Haus- oder Facharzt informiert werden. Auf der Website zur
Nachwuchskampagne finden Medizin studenten und Ärzte in der
Facharzt ausbildung alle rele-vanten Fakten, Eindrücke und
Kon-takte rund um die ärztliche Niederlassung.
Imagekampagne der KBV geht in die nächste Runde
Nachwuchs und Qualität
Weitere Infos:www.lass-dich-nieder.de C
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W. Serno, 688 Seiten, Knaur, ISBN 978-3426653524, 19,99 Euro
Im Mittelpunkt steht Lukas, Sohn des Jacob Nufer, einer
historisch belegten Figur. Er soll um 1500 im Thurgau den ersten
Kaiserschnitt durchgeführt haben, bei dem die Mutter überlebte. Auf
einer spannenden Reise von Basel über Erfurt nach Heidelberg lernt
Lukas berühmte Persönlichkeiten sei-ner Zeit kennen und erlebt die
schreckliche Pest. – Meisterhaft ver-bindet der Erfolgsautor
historische Zusammenhänge und Details über die Medizin jener Zeit
mit der Erzähl-handlung.
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M. Girke, 1168 Seiten, Salumed-Verlag, ISBN 978-3928914291,
139,00 Euro
Die Innere Medizin wird unter dem Gesichtspunkt des
ganzheitlichen Menschenverständnisses der Anthro-posophischen
Medizin betrachtet. Neben Arzneimittelindikationen mit
Applikationsformen und Dosierungs-angaben finden sich
grundsätzliche Gesichtspunkte zur Künstlerischen Therapie,
Eurythmie- und Gesprächs-therapie. Zahlreiche Kasuistiken
ver-anschaulichen die Umsetzung in die medizinische Praxis.
Praxis der Schlafmedizin
B. A. Stuck, J. T. Maurer, M. Schredl, H.-G. Weeß, 294 Seiten,
Springer, ISBN 978-3642348808, 69,99 Euro
Die Mehrzahl des Autorenteams ist in Mannheim mit Schlafmedizin
be-fasst. Das Lehr- und Lernbuch eignet sich als Ratgeber für die
täg