350/23 350/38 350/20 350/11 51 351/3 350/10 350/8 347/16 0/19 350/21 /22 350/25 7/4 347/6 347/11 319/19 319 215/2 319/44 229/3 222/3 222/4 350 248/10 229/2 350/14 332 350/28 349 349 347/14 229 347/5 350/3 347/12 348 347/18 347/15 350/2 350/4 347/10 347/13 41 44 43 45 47 2 3 42 1 10 5b 7 8c 8a 8b 5a 4 1 35 4 2 31 2 4 Seeweg Steigmühlenweg Fisc Bebauungsplan "Oberkirch 1" rechtsgültig seit 14.07.1984 Bebauungsplan "Oberkirch 2, Seespitz" rechtsgültig 22.09.1987 o I SO 0 WE SO SO GR max. 350 m² Stellplätze Festplatz Stellplätze 10°-30° A C B 8429-0043-003 8429-0043-002 8429-0026-006 8429-0026-005 GR GR GR FFH ca. 40 Stellpätze ca. 50 Stellplätze ST 2521 1 1 2 1 1 2 T Ww 3 3 2 Container Stadel Pflanzgebot: Sträucher Erhaltung: Sträucher GR GR max. 350 m² FFH PLANZEICHENERKLÄRUNG Art der baulichen Nutzung SO 0 WE max. Zahl der Wohnungen pro Gebäude Maß der baulichen Nutzung Grundflächen (GR), mit Flächenangabe als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß max. Traufhöhe in Meter über NN I Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Offene Bauweise o nur Einzelhäuser zulässig Baugrenze Verkehrsflächen Grünflächen Öffentliche Grünfläche Badeplatz mit integriertem Spielplatz und Fitnessparcours Sonstiges Sondergebiet Sonstige Planzeichen Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen Zweckbestimmung: Scheune Wasserflächen Wasserflächen Alpenrandquellsee (Weißensee) 1 2 3 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Landschaft und Natur Flächen für die Landwirtschaft Flächen für die Landwirtschaft und Wald 2 Pflanzgebot: Bäume Erhaltung: Bäume Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet Fauna-Flora-Habitat Gebiet Bach mit Begleitvegetation, Rückbau der befestigten Ufer, Anlage flacher Uferböschungen, Ausbildung eines kräuterreichen Ufersaumes, 1-malige Mahd im Wechsel (Insekten), keine zusätzliche Düngung zulässig, Abfuhr des Schnittgutes Flachmoor, Streuwiese, einjährige Mahd, Düngeverbot, einschürige Mahd ab August bei trockener Witterung, Drainage nicht zulässig. Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen Zweckbestimmung: Terrasse T Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen Zweckbestimmung: Wasserwacht Ww Stadel Fischweiher Wörther Ache Straßenverkehrsfläche (Staatsstraße ST 2521) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans zulässige Dachneigung Geh- und Radweg Abbruch bestehender Gebäude freizuhaltendes Sichtfeld für Anfahrsicht Straßenbegleitgrün Hinweise und nachrichtliche Übernahmen bestehende Grundstücksgrenzen Flurstücksnummern bestehende Gebäude Empfohlene FFB-Höhe im Erdgeschoss 346/1 amtlich kartiertes Biotop mit Nummer 8429-0043-003 angrenzender Bebauungsplan 10°-30° 0 100 50 NORDEN Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Stand: 19.02.2016 VERFAHRENSVERMERKE Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in der Sitzung vom 25.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Weißensee - Strandbad beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Weißensee - Strandbad wurde am 25.07.2017 gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.07.2017 hat in der Zeit vom 16.08.2017 bis 18.09.2017 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.07.2017 hat in der Zeit vom 16.08.2017 bis 18.09.2017 stattgefunden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Weißensee - Strandbad wurde am xx.xx.2017 gebilligt. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2017 bis xx.xx.2017 beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom xx.xx.2017 wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom xx.xx.2017 bis xx.xx.2017 öffentlich ausgelegt. Die Stadt Füssen hat mit Beschluss des Stadtrats vom xx.xx.2017 den Bebauungsplan Weißensee - Strandbad gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom xx.xx.2017 als Satzung beschlossen. Füssen, ___________________________________ Iacob, Erster Bürgermeister Die Planzeichnung in der Fassung vom xx.xx.2017 sowie der Textteil in der Fassung vom xx.xx.2017 sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses des Stadtrates vom xx.xx.2017 und werden hiermit ausgefertigt. Füssen, ___________________________________ Iacob, Erster Bürgermeister Der Satzungsbeschluss des Bebauungplanes Weißensee - Strandbad wurde am _______________ gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Seit diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan mit Satzung, Planzeichnung und Begründung während der Dienststunden im Rathaus zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Weißensee - Strandbad" nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Auch auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 BauGB, sowie des § 215 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen. Füssen, ___________________________________ Iacob, Erster Bürgermeister Stadt Füssen Lechhalde 3, 87629 Füssen Telefon 08362/903-0, Telefax 08362/903-200 VORENTWURF Maßstab: 1 : 1.000 Fassung vom 25.07.2017 Bebauungsplan Weißensee - Strandbad Hofmann & Dietz Architektur | Landschaftsarchitektur | Stadtplanung Meinrad-Spieß-Platz 2 | 87660 Irsee Telefon 08341/9667380 | Fax 08341/9667388 [email protected] Auszug aus der Topographischen Karte ohne Maßstab H/B = 594 / 780 (0.46m²) Allplan 2017