Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur
MotorfahrzeugversicherungMOT 7.0G
88 0 848 4 080smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304
Wallisellen Tel. 0844 848 444 Fax 044 839 39 10
[email protected] www.smile-direct.ch
t fallnu rat is-No
4 h) m mer (2
Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine BestimmungenA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
17 18 18.1 18.2 19 B 20 21 22 23 24 C C1 25 26 27 28 29 C2 30 C3 31
32 33 34 35 36 37 C4 38 39 40 41 Vertragsformalitten Vorbereitung
des Vertrages Zustandekommen des Vertrages Vertragsdokumente
Anzeigep ichtverletzung Gefahrsvernderung Prmie Prmienzahlung
Prmienrckerstattung Dauer des Vertrages Vertragserneuerung
Vertragsende Ruhen des Vertrages (Kontrollschilderdeponierung)
Abtretung versicherter Leistungen Anwendbares Recht Risikotrger
Vertragserfllung und Gerichtsstand Krzung und Rckgriff Krzungs- und
Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit Grobfahrlssigkeitsverzicht
silver Grobfahrlssigkeitsverzicht gold Mitteilungen Vertragsinhalt
Versicherte Fahrzeuge Ersatzfahrzeug Wechselkontrollschilder
rtlicher Geltungsbereich Zeitlicher Geltungsbereich
Deckungseinschrnkungen Haftp ichtversicherung Eigenschden
Strolchenfahrten Motorsport Feuer, Explosion und Kernenergie
Gesetzliche Leistungen an Geschdigte, die beim Versicherungsnehmer
zurckgefordert werden knnen Kaskoversicherung Betriebsschden
Gemeinsame Ausschlsse der Kasko-, Insassen-Unfallversicherung und
Assistance Motorsport Verbrechen und Vergehen Fehlende
Bewilligung/Vereinbarung Krieg Unruhen Erdbeben, vulkanische
Eruptionen und Vernderung der Atomkernstruktur Fahrzeugrequisition
Insassen-Unfallversicherung Unfall Unfallfremde Faktoren Sitzpltze
Arzneimittel, Drogen, Chemikalien
33 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7
Bestimmungen zur Kaskoversicherung47 47.1 47.2 47.3 47.4 47.5
47.6 47.7 47.8 47.9 47.10 48 48.1 48.2 49 49.1 49.2 50 50.1 50.2 51
52 52.1 52.2 53 54 Versicherte Gefahren und Schden Kollision Feuer
Alpine Gefahren Sturm, Hochwasser und berschwemmung Tierkollision
Marderbiss Hagelschlag Glasbruch Vandalismus Diebstahl Versicherte
Leistungen Entschdigungsart silver Entschdigungsart gold
Parkschaden Parkschaden silver Parkschaden gold Persnliche Effekten
Persnliche Effekten silver Persnliche Effekten gold Selbstbehalt
Prmienstufensystem Bonusschutz silver Bonusschutz gold Vorgehen im
Schadenfall Begriffserluterungen
88 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 10 10 10
Bestimmungen zur Insassen-Unfallversicherung55 56 57 58 58.1
58.2 58.3 58.4 58.5 59 60 60.1 60.2 60.3 61 Versicherte Personen
Versicherte Gefahren Versicherte Schden Versicherte Leistungen
Heilungskosten Rettungs-, Transport- und andere Kosten Taggeld
Invaliditt Todesfallkapital Leistungen fr Pannen- und Unfallhelfer
Ergnzende Leistungsbestimmungen Doppelversicherung Haftp icht
Anrechnung Vorgehen im Schadenfall
1010 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11
Bestimmungen zur Assistance62 63 64 65 66 66.1 66.2 67 68 69
Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung Fahrzeugberfhrung und
Zollforderungen bernachtung der Insassen Reisekosten
Mietwagenkosten Mietwagenkosten silver Mietwagenkosten gold
Ersatzteile Benachrichtigung von Personen Vorgehen im
Schadenfall
1111 11 12 12 12 12 12 12 12 12
Bestimmungen zur Haftpichtversicherung42 43 44 45 45.1 45.2 46
Versicherte Haftp ichtansprche Versicherte Leistungen Selbstbehalt
Prmienstufensystem Bonusschutz silver Bonusschutz gold Vorgehen im
Schadenfall Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
77 7 7 7 7 7 7 2
Der Einfachheit und Verstndlichkeit halber verzichten wir in
unseren Vertragsbedingungen darauf, mnnliche und weibliche Formen
zu unterscheiden und verwenden die in Gesetz und Umgangssprache
blichen Ausdrcke. Trotzdem wenden wir uns selbstverstndlich immer
auch an alle Personen weiblichen Geschlechts.
AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
Allgemeine BestimmungenA Vertragsformalitten
1 Vorbereitung des Vertrages Der Versicherungsnehmer bereitet
den Vertrag aufgrund telefonischer Anfrage, Einsendung eines
Antragcoupons oder ber Internet und wahrheitsgemsser Beantwortung
aller Fragen von smile.direct selber vor. Er erhlt daraufhin die
Police, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), allfllige
Besondere Versicherungsbedingungen (BVB), all fllige
Zusatzversicherungsbedingungen (ZVB) und die Prmienrechnung
zugestellt. Den Versicherungsnachweis stellt smile.direct in
Papier- oder elektronischer Form zur Verfgung.
teilen. Diese hat hierauf das Recht, den Vertrag an die
genderten Gefahrsmerkmale anzupassen. Bei Gefahrsverminderung
reduziert smile.direct den Umfang des Versicherungsschutzes und die
Prmie gemss neuem Gefahrenumfang, jedoch, sofern die Mitteilung
versptet erfolgt, frhestens vom Zeitpunkt der Meldung des
Versicherungsnehmers an. Hat der Anzeigepichtige die Vernderung
einer erheblichen Gefahrstatsache, die er kannte oder kennen musste
und die in den Policendokumenten deklariert ist, unrichtig
mitgeteilt oder verschwiegen, so treten die gleichen Folgen ein,
wie in Art. 4, Abs. 2 bis 4, beschrieben.
2 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch
Hinterlegung resp. Aktivierung des Versicherungsnachweises beim
Strassenverkehrsamt zustande. Dieser Vertrag kann folgende
Versicherungsarten umfassen: a) Haftpichtversicherung; b)
Kaskoversicherung; c) Insassen-Unfallversicherung; d) Assistance;
e) Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit. Die vom
Versicherungsnehmer gewhlten Versicherungsarten, -varianten,
-deckungen, -summen und Selbstbehalte sind in der Police
vereinbart.
6 Prmie Den Grundprmien liegen die in der Police aufgefhrten
Gefahrstatsachen zugrunde. Ist ratenweise Prmienzahlung vereinbart,
so ist ein Ratenzuschlag zu entrichten. Noch nicht fllige Raten
gelten als gestundet. Die Vertragsparteien verzichten auf die
Einforderung von Saldi aus Prmienrechnungen unter CHF 10.
3 Vertragsdokumente Die Rechte und Pichten der Vertragsparteien
sind in der Police, den AVB, den allflligen BVB und den allflligen
ZVB geregelt. Mit Hinterlegung resp. Aktivierung des
Versicherungsnachweises beim Strassenverkehrsamt besttigt der
Versicherungsnehmer den Erhalt der Vertragsdokumente und
insbesondere die Kenntnisnahme der darin enthaltenen Informationen
bezglich der versicherten Risiken, des Umfanges des
Versicherungsschutzes, der geschuldeten Prmien und weiterer Verp
ichtungen sowie der Laufzeit und Beendigung des Vertrages.
7 Prmienzahlung Die erste und jede weitere Prmie wird innerhalb
der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist fllig. Die
Nichtbezahlung der Prmie innert dieser Frist hat die gesetzliche
Mahnung zur Folge. Ab Versand der Mahnung ist die gesetzliche
14-tgige Frist zur Zahlung einzuhalten. Verstreicht diese Frist,
ohne dass die Prmie bei smile.direct eingeht, so ruht die
Versicherungsdeckung. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem
Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim
Versicherungsnehmer zurckgefordert. smile.direct ist berechtigt,
mit dem Mahnschreiben den Rcktritt vom Vertrag bei ungentztem
Ablauf der Mahnfrist zu erklren. Auf Mitteilung an das
Strassenverkehrsamt hin verfgt dieses den Rckzug der
Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises.
8 Prmienrckerstattung Wird der Vertrag aus einem gesetzlichen
oder vertraglichen Grund vor Ablauf des Versicherungsjahres
aufgelst, zahlt smile.direct den nicht verbrauchten Prmienteil
zurck. Kein Anspruch auf Prmienrckerstattung besteht: a) bei
Kndigung durch den Versicherungsnehmer aufgrund eines
ersatzpichtigen Teilschadenfalles im ersten Versicherungsjahr; b)
wenn smile.direct zufolge Wegfall des Risikos die
Versicherungsleistungen erbracht hat
(Totalschadenentschdigung).
4 Anzeigep ichtverletzung Der Versicherungsnehmer ist
verpichtet, alle mndlich oder schriftlich gestellten Fragen
wahrheitsgemss zu beantworten. Mit der Hinterlegung resp.
Aktivierung des Versicherungsnachweises beim Strassenverkehrsamt
besttigt der Versicherungsnehmer insbesondere die Richtigkeit der
Angaben auf der Police. Hat der Anzeigepichtige beim Abschluss der
Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder
kennen musste und die in den Policendokumenten deklariert ist,
unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist smile.direct
berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklrung zu kndigen. Die
Kndigung wird mit Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Das
Kndigungsrecht von smile.direct erlischt vier Wochen, nachdem sie
von der Verletzung der Anzeigepicht Kenntnis erhalten hat. Wird
diese Motorfahrzeugversicherung durch Kndigung gemss Art. 4, Abs. 2
aufgelst, so entfllt auch die Leistungspicht von smile.direct fr
bereits eingetretene Schden, deren Eintritt und Umfang durch die
nicht oder unrichtig angezeigte Gefahrstatsache beeinusst worden
ist. Soweit smile.direct die Leistungspicht schon erfllt hat, hat
sie Anspruch auf Rckerstattung.
9 Dauer des Vertrages Die Versicherungsdeckungen beginnen mit
dem Zustandekommen des Vertrages gemss Art. 2 dieser Bestimmungen
und dauern bis zum Tag, der als Ablaufdatum auf der Police
aufgedruckt ist. In der Regel ist dies ein Jahr.
5 Gefahrsvernderung ndert sich im Laufe der Versicherung eine
erhebliche, in der Police deklarierte Gefahrstatsache und wird
dadurch eine Gefahrserhhung herbeigefhrt, hat der
Versicherungsnehmer dies smile.direct sofort mitzu-
10 Vertragserneuerung Der Vertrag erneuert sich stillschweigend
um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht durch eine Vertragspartei
mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekndigt wird. Bei
Vertragserneuerung ist eine neue Jahresprmie geschuldet. ndern sich
whrend der Vertragsdauer die Prmienbemessungs- (Tarif) oder die
Vertragsgrundlagen (AVB, BVB oder ZVB), so ist smile.direct
berechtigt, die Anpassung des Vertrages vom folgenden
Versicherungsjahr an zu verlangen. Zu diesem Zweck hat sie dem
Versicherungsnehmer die neuen Vertragskonditionen sptestens 25 Tage
vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt zu geben. Ist der
Versicherungsnehmer mit der Neuregelung seines Vertrages nicht
einverstanden, so kann er ihn auf Ende des Versicherungsjahres
kndigen. Die Kndigung muss sptestens am letzten Tag des alten
Versicherungsjahres bei smile.direct eintreffen.
AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
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Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
11 Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern
fristgerecht gekndigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und
fristgerechter Kndigung durch den Versicherungsnehmer gemss Art.
10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei
Gefahrsvernderung und nachfolgender Kndigung durch smile.direct
innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach
Eintreffen der Rcktrittserklrung beim Versicherungsnehmer (oder
beim neuen Halter). Bei Kndigung durch smile.direct infolge
verletzter Anzeigepicht gemss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen
endet der Vertrag mit Eintreffen der Kndigung beim
Versicherungsnehmer. Bei Kndigung im ersatzpichtigen Schadenfall
durch smile.direct endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der
Kndigung beim Versicherungsnehmer. Die Kndigung hat sptestens mit
Auszahlung der Versicherungsleistungen zu erfolgen. Kndigt der
Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall sptestens 14 Tage nach
Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage
nachdem die Kndigung smile.direct mitgeteilt wurde. Wechselt fr das
versicherte Fahrzeug der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer
Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungsgesellschaft
hinterlegt resp. aktiviert, so erlischt der Vertrag per
nderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Hinterlegung resp.
Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen
Versicherungsgesellschaft bei Fahrzeugwechsel, Wiederinkraftsetzung
nach Kontrollschilderabgabe von mindestens 14 Tagen,
Wechselschildererffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag
per nderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter
seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Frstentum
Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung der
schweizerischen Kontrollschilder, sptestens jedoch mit dem Ablauf
des Versicherungsjahres.
14 Anwendbares Recht Zur Anwendung dieses Vertrages dienen die
Police, die AVB, allfllige BVB, allfllige ZVB, das Schweizerische
Strassenverkehrsgesetz (SVG) und das Bundesgesetz ber den
Versicherungsvertrag (VVG).
15 Risikotrger Der Risikotrger dieser Motorfahrzeugversicherung
ist: Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft,
Steinengraben 41, 4003 Basel. Zustndig fr diese
Motorfahrzeugversicherung ist: smile.direct versicherungen
(nachstehend smile.direct genannt), eine Zweigniederlassung der
Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft mit Sitz an der
Hertistrasse 25, 8304 Wallisellen.
16 Vertragserfllung und Gerichtsstand Der Risikotrger (gemss
Art. 15) muss seine Verpichtungen aus diesem Vertrag am
schweizerischen Wohnsitz resp. Sitz des Versicherten oder des
Versicherungsnehmers erfllen. Fr gerichtliche Streitigkeiten steht
dem Versicherten wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder sein
schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfgung.
12 Ruhen des Vertrages (Kontrollschilderdeponierung) Wenn die
Kontrollschilder des versicherten Fahrzeuges beim
Strassenverkehrsamt deponiert werden, ruht die Versicherung bis zur
Wiedereinlsung mittels neuem Versicherungsnachweis von
smile.direct. Die versicherten Risiken der Teilkaskodeckung bleiben
fr die Dauer der Kontrollschilderhinterlegung in Kraft. Schden
infolge Kollision sind weiter versichert, wenn sich diese nicht auf
Strassen ereignen, die dem ffentlichen Verkehr offen stehen. Der
Sistierungsrabatt betrgt in der Versicherung fr: a) Haftpicht,
Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit, Insassen-Unfall
und Assistance 100 %; b) Vollkasko 90 %; c) Teilkasko 50 %. Sobald
das Strassenverkehrsamt die Schilderdeponierung smile.direct
meldet, wird die Rabattgutschrift anteilsmssig vom
Deponierungsdatum bis zum nchsten Prmienverfall mit einer allfllig
noch zu zahlenden Prmie verrechnet oder zurckerstattet. Wnscht der
Versicherungsnehmer die Stilllegung smtlicher im Vertrag
festgelegten Deckungen, so hat er dies telefonisch oder schriftlich
anzuzeigen. Diese nderung erfolgt frhestens ab Meldung des
Versicherungsnehmers.
17 Krzung und Rckgriff Eine Leistungskrzung oder ein Rckgriff
auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherten ist dann mglich,
wenn eine Leistungsablehnung oder -krzung nach diesen Bestimmungen
oder der schweizerischen Gesetzgebung rechtlich zulssig ist. Zum
Beispiel wegen: a) Deckungseinschrnkungen gemss den Allgemeinen
Bestimmungen, Abschnitt C; b) Missbrauch der
Wechselkontrollschilder sowie gesetzes- oder vertragswidriger
Verwendung der Kontrollschilder; c) Pichtverletzung bei
Vertragsabschluss (Anzeigepichtverletzung gemss Art. 4 dieser
Bestimmungen); d) Vertragswidrigem Verhalten im Schadenfall; e)
Grobfahrlssiger Verursachung des Schadenfalls. Das Rckgriffsrecht
umfasst die erbrachten Versicherungsleistungen, einschliesslich
bezahlter Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Rckgriff erfolgt auch
nach Erlschen dieser Versicherung bei Ansprchen aufgrund der
Internationalen Versicherungskarte oder auslndischer
Pichtversicherungen. Im Rckgriffsfall sind erbrachte Leistungen
innert 30 Tagen nach Mitteilung zurckzuzahlen. Nichtbezahlung hat
nach einer Mahnung mit Frist von 14 Tagen das Erlschen des gesamten
Vertrages zur Folge. Das Rckgriffsrecht bleibt berdies
vorbehalten.
18 Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit
smile.direct verzichtet auf das ihr vertraglich oder gesetzlich
zustehende Krzungs- resp. Regressrecht bei versicherten
Ereignissen, die vom Versicherungsnehmer oder Lenker des in der
Police bezeichneten Fahrzeuges grobfahrlssig herbeigefhrt wurden.
Nicht auf ihr Krzungs- resp. Regressrecht verzichtet smile.direct
in Fllen, in denen der Lenker: a) das Ereignis unter Alkohol,
Drogen- oder Medikamenteneinuss verursacht hat oder sich vorstzlich
einer Blut- oder Atemalkoholprobe widersetzt; b) das Ereignis ganz
oder teilweise aufgrund einer massiven
Geschwindigkeitsberschreitung verursacht hat und deshalb der
Fhrerausweis entzogen worden ist; c) im Zeitpunkt des versicherten
Ereignisses das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder noch
nicht 2 Jahre im Besitz des Fhrerausweises ist, welcher ihn zum
Lenken des versicherten Fahrzeuges berechtigt.
13 Abtretung versicherter Leistungen Die Ansprche auf die
versicherten Leistungen knnen vor ihrer endgltigen Festsetzung ohne
ausdrckliche Zustimmung von smile.direct weder bertragen noch
verpfndet werden.
Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
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AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 18.1
Grobfahrlssigkeitsverzicht silver Der Krzungs- und Regressverzicht
gemss Art. 18 gilt fr die obligatorische Haftpichtversicherung.
18.2 Grobfahrlssigkeitsverzicht gold Der Krzungs- und
Regressverzicht gemss Art. 18 gilt fr alle in der Police
abgeschlossenen Versicherungsarten (gemss Art. 2).
22 Wechselkontrollschilder Bei Wechselkontrollschildern gilt die
Versicherung fr das Fahrzeug, an dem beide Schilder angebracht
sind, in vollem Umfang. Fr dasjenige ohne Kontrollschilder nur,
soweit sich der Schadenfall nicht auf ffentlichen Strassen
ereignet. Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig auf ffentlichen
Strassen verwendet, besteht fr beide Fahrzeuge keine
Leistungspicht. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem
Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim
Versicherungsnehmer zurckgefordert.
19 Mitteilungen Service- und Beratungsanfragen knnen
smile.direct telefonisch, elektronisch oder schriftlich gestellt
werden: Service-Center: 0844 848 444 (24 h) Internet:
www.smile-direct.ch E-Mail: [email protected] Korrespondenz:
smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen
23 rtlicher Geltungsbereich Vorbehltlich besonderer Bedingungen
deckt die Versicherung Schadenereignisse, die: a) in Europa gemss
dem jeweils aktuellen Deckungsbereich der Internationalen
Versicherungskarte (Lnder, die vom Abkommen suspendiert sind,
gelten in jedem Fall als nicht versichert); b) in den brigen
Mittelmeerrandstaaten; c) in den Mittelmeerinselstaaten; verursacht
werden. Bei Transport ber Meer wird die Deckung nicht unterbrochen,
wenn Abgangs- und Bestimmungsort im Deckungsgebiet liegen.
Zustzlich zu den oben genannten Kontaktmglichkeiten steht fr
Schadenmeldungen und -anfragen sowie als Notfallzentrale fr
Leistungen aus der Assistance folgende Gratisnummer zur Verfgung:
Notfallnummer: 0800 848 488 (24 Stunden)
24 Zeitlicher Geltungsbereich Die Versicherung deckt
Schadenereignisse, die whrend der Vertragsdauer verursacht
werden.
Schaden- und Notflle sind sofort telefonisch oder elektronisch
zu melden. Die weiteren Verpichtungen der Versicherten im
Schadenfall sind in diesen Bestimmungen bei den einzelnen
Versicherungsarten und Deckungen geregelt. Werden diese
Verpichtungen schuldhaft verletzt, so erfolgt eine
Leistungsablehnung oder -krzung, ausser der Versicherte weist nach,
dass der Schaden und seine Folgen dadurch nicht beeinusst
wurden.
C
Deckungseinschrnkungen
Wenn die nachstehend genannten Umstnde fr die Mitfahrer
erkennbar waren, oder bei der notwendigen Aufmerksamkeit htten
erkannt werden knnen, gelten fr die Mitfahrer Ausschlsse und
Deckungseinschrnkungen analog.
B
Vertragsinhalt C1 Haftp ichtversicherung
20 Versicherte Fahrzeuge Versichert sind die in der Police
bezeichneten Fahrzeuge.
21 Ersatzfahrzeug Wird anstelle des versicherten Fahrzeuges ein
Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie und Preisklasse verwendet, so
gelten die gemss der Police abgeschlossenen Versicherungen unter
folgenden Voraussetzungen auch fr das Ersatzfahrzeug: a) Die
Bewilligung fr den Betrieb des Ersatzfahrzeuges ist beim zustndigen
Amt eingeholt worden; b) Das Ersatzfahrzeug verkehrt unter den in
der Police genannten Kontrollschildern. Wird das Ersatzfahrzeug
whrend mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen verwendet, muss
smile.direct benachrichtigt werden. Ist die Kaskoversicherung
abgeschlossen, gilt diese fr das ersetzte Fahrzeug im Rahmen der
Teilkaskodeckung. Fr Kollisionsereignisse dagegen nur noch, wenn
sich das Schadenereignis nicht auf ffentlichen Strassen ereignet.
Wird das Ersatzfahrzeug nicht mehr verwendet oder das ersetzte
Fahrzeug mit seinen Kontrollschildern wieder in Betrieb genommen,
erlschen die Versicherungen fr das Ersatzfahrzeug. Unterlsst der
Versicherungsnehmer die Meldung an smile.direct oder wird die
behrdliche Bewilligung nicht eingeholt, so entfllt die
Leistungspicht im Schadenfall gegenber dem Versicherungsnehmer und
den versicherten Personen. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem
Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim
Versicherungsnehmer zurckgefordert.
25 Eigenschden Nicht versichert sind Ansprche: a) des Halters,
mit Ausnahme von Ansprchen aus Personenschden, die Personen
verursacht haben, fr die er nach dem Strassenverkehrsgesetz
verantwortlich ist; b) aus Sachschden des Ehegatten des Halters,
seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie und seiner mit ihm
im gleichen Haushalt lebenden Geschwister; c) fr Schden am
versicherten Fahrzeug, am Anhnger, an geschleppten und gestossenen
Fahrzeugen sowie fr Schden an den an diesem Fahrzeug angebrachten
oder damit befrderten Sachen. Versichert sind jedoch Ansprche fr
Gegenstnde, die andere als die in dieser Ziffer genannte Geschdigte
mit sich fhren, namentlich Reisegepck und dergleichen.
26 Strolchenfahrten Nicht versichert sind Ansprche von Personen,
die das Fahrzeug entwendet haben oder fr welche die Entwendung
erkennbar war.
27 Motorsport Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme
an Rennen, Rallyes und hnlichen Wettfahrten, bei smtlichen Fahrten
auf Renn- oder Trainingsstrecken sowie bei Sportfahrlehrgngen. Es
besteht jedoch Versicherungsschutz in der Schweiz und im Frstentum
Liechtenstein, wenn der Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebene
Versicherung nicht abgeschlossen hat. Im Ausland besteht
Versiche-
AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
5
Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
rungsschutz, wenn der Anspruch des Geschdigten unter
schweizerisches bzw. liechtensteinisches Recht fllt.
28 Feuer, Explosion und Kernenergie Sofern die
Versicherungssumme auf mehr als CHF 5 Millionen festgesetzt worden
ist, bleiben Schadenersatzleistungen, die durch Feuer, Explosion
oder Kernenergie entstehen (Abs. 2 dieses Artikels bleibt
vorbehalten) sowie fr Schadenverhtungsleistungen zusammen auf CHF 5
Millionen pro Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind
Ansprche aus Schden, fr welche nach der Gesetzgebung ber die
Kernenergie gehaftet wird.
Nicht versichert sind Fahrten, die behrdlich nicht bewilligt
sind und Personen, die das ihnen anvertraute Fahrzeug zu Fahrten
verwendet haben, zu denen sie nicht ermchtigt waren. Vorbehltlich
gegenteiliger Vereinbarung in der Police besteht kein
Versicherungsschutz fr Schden anlsslich der Befrderung gefhrlicher
Ladungen im Sinne der schweizerischen Strassenverkehrsgesetzgebung
sowie aus der Verwendung des Fahrzeuges zu gewerbsmssigen
Personentransporten oder zu gewerbsmssiger Vermietung an
Selbstfahrer. Gewerbsmssigkeit liegt vor, wenn fr die betreffende
Verwendungsart eine behrdliche Bewilligung erforderlich ist.
29
Gesetzliche Leistungen an Geschdigte, die beim
Versicherungsnehmer zurckgefordert werden knnen Nicht versichert
ist die Haftpicht: a) der Fahrzeugfhrer, die den gesetzlich
erforderlichen Fhrerausweis nicht besitzen, oder der Fahrzeugfhrer
mit Lernfahrausweis, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene
Begleitung fahren; ferner von Personen, fr die diese Mngel
erkennbar waren; b) der Personen, die das ihnen anvertraute
Fahrzeug fr Fahrten verwendet haben, zu denen sie nicht ermchtigt
waren; c) der Personen, die das Fahrzeug entwendet haben oder fr
welche die Entwendung erkennbar war; d) aus Fahrten ohne behrdliche
Bewilligung; e) aus der Befrderung gefhrlicher Gter im Sinne des
Schweizerischen Strassenverkehrsrechts sowie aus der Verwendung von
Motorfahrzeugen zu gewerbsmssigen Personentransporten oder zu
gewerbsmssiger Ausmietung an Selbstfahrer, sofern nicht im Vertrag
eine gegenteilige Vereinbarung (BVB) getroffen wurde. Diese
Einschrnkungen gelten gegenber den Geschdigten nur, wenn sie nach
Gesetz zulssig sind.
34 Krieg Nicht versichert sind Schden bei kriegerischen
Ereignissen, Neutralittsverletzungen, Revolution, Rebellion,
Aufstand und den dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, der
Versicherungsnehmer weist nach, dass die Schden mit diesen
Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.
35 Unruhen Nicht versichert sind Schden bei inneren Unruhen
(Gewaltttigkeiten gegen Personen oder Sachen anlsslich von
Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen
Massnahmen, es sei denn, es wird glaubhaft dargelegt, dass die
versicherte Person die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des
Schadens getroffen hat.
36
Erdbeben, vulkanische Eruptionen und Vernderung der
Atomkernstruktur Nicht versichert sind Schden durch Erdbeben,
vulkanische Eruptionen und Vernderungen der Atomkernstruktur,
sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Schden mit diesen
Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen. Keine Leistungen werden
erbracht bei Einwirkung ionisierender Strahlen.
C2
Kaskoversicherung 37 Fahrzeugrequisition Nicht versichert sind
Schden whrend der behrdlichen Requisition des Fahrzeuges.
30 Betriebsschden Kein Versicherungsschutz besteht fr Betriebs-,
Bruch- und Abntzungsschden, im Besonderen auch Federbrche,
hervorgerufen durch die Erschtterungen des Fahrzeuges auf der
Fahrstrecke oder auch Schden durch das Ladegut (ausser im Anschluss
an ein unter Kollisionsschden versichertes Ereignis). Schden wegen
lmangels, Schden infolge Fehlens oder Einfrierens des Khlwassers
und Schden, die ausschliesslich die Batterie betreffen, sind
ebenfalls nicht versichert.
C4
Insassen-Unfallversicherung
C3
Gemeinsame Ausschlsse der Kasko-, InsassenUnfallversicherung und
Assistance
31 Motorsport Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme
an Rennen, Rallyes und hnlichen Wettfahrten, bei smtlichen Fahrten
auf Renn- oder Trainingsstrecken sowie bei Sportfahrlehrgngen.
38 Unfall Nicht als Unfall gelten: a) Krankheiten aller Art; b)
Gesundheitsschdigungen durch medizinische Massnahmen, die nicht
durch einen versicherten Unfall bedingt sind; c) Selbstttung und
Selbstverstmmelung oder der Versuch dazu, ausser der
Anspruchsberechtigte weist nach, dass diese Handlung im Zustand der
nicht selbstverschuldeten Urteilsunfhigkeit begangen wurde; d)
Gesundheitsschdigungen durch Einwirkung ionisierender Strahlen
irgendwelcher Art, insbesondere auch aus Atomkernumwandlungen.
32 Verbrechen und Vergehen Nicht versichert sind Schden infolge
vorstzlicher Begehung von Verbrechen oder Vergehen und dem Versuch
dazu.
39 Unfallfremde Faktoren Sind die Krper- und
Gesundheitsschdigungen nur teilweise Folge des versicherten
Unfalles, so werden Taggeld-, Spitaltaggeld-, Invalidittsund
Todesfallleistungen entsprechend gekrzt. Dabei werden die natrlich
kausalen Anteile der unfallfremden Faktoren angemessen
bercksichtigt.
33 Fehlende Bewilligung/Vereinbarung Es besteht keine Deckung,
wenn dem Lenker des versicherten Fahrzeuges der gesetzlich
vorgeschriebene Fhrerausweis oder die gesetzlich vorgeschriebene
Begleitperson fehlt.
40 Sitzpltze Nicht versichert sind Personen, die ausserhalb der
zugelassenen Sitzpltze mitfahren.
Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
6
AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
Bei berbesetzung werden die Versicherungsleistungen im Verhltnis
der zugelassenen Sitzpltze zur Anzahl der Fahrzeuginsassen gekrzt.
Kinder unter 16 Jahren zhlen als ein halber Sitzplatz.
zwei Jahre besitzt. Der Lernfahrausweis spielt fr die Berechnung
dieser Frist keine Rolle. Nichtbezahlung hat nach einer Mahnung mit
Nachfrist von 14 Tagen das Erlschen des gesamten Vertrages zur
Folge. Die Einforderung des Selbstbehaltes bleibt berdies
vorbehalten. Kein Selbstbehalt ist geschuldet bei: a)
Kollisionsschden ohne Verschulden des Halters oder Lenkers und
Strolchenfahrten ohne Verschulden versicherter Personen an der
Entwendung des Fahrzeuges; b) Schadenfllen, die sich whrend des von
einem Fahrlehrer mit behrdlicher Konzession erteilten
Fahrunterrichts oder whrend der amtlichen Fhrerprfung ereignen; c)
Schadenfllen, die durch ein nicht im Betrieb bendliches Fahrzeug
verursacht wurden.
41 Arzneimittel, Drogen, Chemikalien Krper- und
Gesundheitsschdigungen infolge von absichtlich (nicht aus
medizinischen Grnden) in den Krper aufgenommenen Arzneimitteln,
Drogen und Chemikalien sind nicht versichert.
Bestimmungen zur Haftpichtversicherung42 Versicherte Haftp
ichtansprche Versichert ist die Haftpicht, die entsteht: a) durch
den Betrieb des in der Police bezeichneten Motorfahrzeuges, seines
Anhngers oder geschleppten Motorfahrzeuges; b) durch
Verkehrsunflle, die dieses Fahrzeug verursacht, whrenddem es sich
nicht im Betrieb bendet; c) infolge Hilfeleistungen nach Unfllen
der oben genannten Fahrzeuge; d) durch losgelste Anhnger. Der
Versicherte hat diesen Anhnger unmittelbar vor oder zur Zeit des
Schadenfalles verwendet. Bei mehreren mglichen Zugfahrzeugen gelten
die Bestimmungen der Verkehrsversicherungsverordnung. Ferner
besteht Versicherungsschutz fr zivilrechtliche Ansprche aus Unfllen
beim Ein- und Aussteigen, ffnen oder Schliessen von Ein- und
Zugngen des Motorfahrzeuges, beim Verbinden oder Loslsen eines
Anhngers oder geschleppten Motorfahrzeuges.
45 Prmienstufensystem Prmienstufen in % der Grundprmie: 1: 40 %
4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 3: 50 %
6: 70 % 9: 100 % 12: 130 %
13: 140 % 14: 150 % 15: 160 %
Die bei Vertragsabschluss oder -erneuerung zugrundeliegende
Prmienstufe wird in der Police aufgefhrt. Ohne Schadenfall im
abgelaufenen Versicherungsjahr wird die neue Jahresprmie nach der
nchsttieferen Stufe berechnet. Bei Zahlungen oder Rckstellungen im
Schadenfall wird die Prmie im folgenden Versicherungsjahr um vier
Prmienstufen pro Schadenfall erhht. Dies gilt auch dann, wenn die
Schuldfrage noch nicht abschliessend geklrt werden konnte. Erweist
sich ein Schadenfall nachtrglich als folgenlos, wird die
Prmienstufe berichtigt. Es erfolgt keine Erhhung der Bonusstufe: a)
wenn Schadenaufwendungen innert 30 Tagen seit Mitteilung
zurckbezahlt werden; b) bei Schadenfllen, bei denen nach Art. 44
kein Selbstbehalt geschuldet ist. Je nach Vereinbarung in der
Police gilt zudem: 45.1 Bonusschutz silver smile.direct verzichtet
in jedem Versicherungsjahr beim ersten Schadenereignis, das eine
nderung der Prmienstufe zur Folge htte, auf eine Rckstufung im
Prmienstufensystem gemss Art. 45. 45.2 Bonusschutz gold
smile.direct verzichtet, unabhngig der Anzahl Schadenflle in einem
Versicherungsjahr, auf die Rckstufung im Prmienstufensystem gemss
Art. 45.
43 Versicherte Leistungen smile.direct schtzt den in der Police
bezeichneten Halter sowie Personen, fr die er nach der
Strassenverkehrsgesetzgebung verantwortlich ist (z.B. Lenker) gegen
gesetzliche Haftpichtansprche aus: Personenschden: Schden als Folge
der Ttung oder Verletzung von Personen. Die Versicherung umfasst
die Befriedigung berechtigter Ansprche sowie die Abwehr
ungerechtfertigter Ansprche. Sachschden: Schden als Folge der
Zerstrung oder Beschdigung von Sachen. Die Versicherung umfasst die
Befriedigung berechtigter Ansprche, die Abwehr ungerechtfertigter
Ansprche sowie Schadenverhtungskosten, d.h. Kosten, die zu Lasten
der unter dieser Ziffer genannten Personen gehen und zur Abwendung
eines unvorhergesehenen, unmittelbar bevorstehenden versicherten
Schadenereignisses durch angemessene Massnahmen aufgewendet werden
mssen. Diese Leistungen sind fr Personen- und Sachschden auf die in
der Police bezeichneten Versicherungssummen begrenzt, wobei
unbeschadet der Rechte der Geschdigten allfllige Schadenzinsen,
Anwalts- und Gerichtskosten darin inbegriffen sind.
44 Selbstbehalt Der in der Police festgesetzte Selbstbehalt gilt
pro Schadenfall, fr den smile.direct Leistungen erbringen muss. Der
Versicherungsnehmer hat diesen Betrag innert 30 Tagen an
smile.direct zu zahlen, unabhngig davon, wer zum Zeitpunkt des
Schadenfalls das Fahrzeug gelenkt hat. Ein fr jugendliche Lenker
vereinbarter Selbstbehalt gilt, wenn der Versicherungsnehmer im
Zeitpunkt des versicherten Ereignisses das 25. Altersjahr noch
nicht vollendet hat. Ein fr Neulenker vereinbarter Selbstbehalt
gilt, wenn die ber 25 Jahre alte Person zum Zeitpunkt des
versicherten Ereignisses den Ausweis, der sie zum Fhren des
versicherten Fahrzeuges berechtigt, noch keine
46 Vorgehen im Schadenfall Allein smile.direct fhrt die
Verhandlungen mit den Geschdigten, ist berechtigt, Vergleiche
abzuschliessen und Prozesse ber Haftpichtansprche zu fhren. Sie ist
berechtigt, fr die Schadenbehandlung externe Stellen als Vertreter
einzusetzen. Die Erledigung der Schadenflle ist fr den Versicherten
in allen Fllen verbindlich. Er darf selber weder Zahlungen leisten
noch Ansprche anerkennen. Er ist verpichtet, Schadenereignisse
sofort zu melden und smile.direct bei der Ermittlung des
Sachverhaltes zu untersttzen. Nach telefonischer oder
elektronischer Schadenmeldung reguliert smile.direct den Schaden.
smile.direct hat das Recht, ber Schadenereignisse, die so bereits
gemeldet wurden, zustzlich eine schriftliche Schadenanzeige
einzuverlangen.
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Bestimmungen zur Kaskoversicherung47 Versicherte Gefahren und
Schden Die Versicherung gilt fr Schden, die das Fahrzeug in der
Bewegung, im Ruhestand oder whrend eines Transportes ber Wasser
oder zu Land erleidet. Sofern in der Police vereinbart, umfasst die
Versicherung eine: a) Vollkasko gemss Art. 47.1 bis Art. 47.10; b)
Teilkasko gemss Art. 47.2 bis Art. 47.10. 47.1 Kollision Schden
durch ussere, pltzliche und gewaltsame Einwirkung auf das
Motorfahrzeug. Darunter verstehen sich im Besonderen Schden durch
Anprall, Zusammenstoss, Absturz, Einsinken, und zwar selbst dann,
wenn sie im Anschluss an Betriebs-, Bruch- oder Abntzungsschden
eintreten; ferner Schden durch mut- oder bswillige Handlungen
Dritter. 47.2 Feuer Schden durch Brand (unabhngig davon, ob diese
auf innerer oder usserer Ursache beruhen), Blitz, Kurzschluss,
Explosion und Lschschden. Nicht versichert sind Sengschden und
Schden an elektrischen und elektronischen Teilen durch innere
Defekte. Mitversichert sind Schadenereignisse durch abstrzende
Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon. 47.3 Alpine Gefahren
Schden durch unmittelbare Folge von Steinschlag (Beschdigung durch
auf das Fahrzeug herunterfallende Steine), Felssturz, Erdrutsch,
Lawinen, Schneerutsch, Eis- sowie Schneedruck. 47.4 Sturm,
Hochwasser und berschwemmung Schden durch Sturm (Wind von
mindestens 75 km/h, der in der Umgebung Bume umwirft oder Gebude
abdeckt), sowie Schden durch Hochwasser und berschwemmung. 47.5
Tierkollision Schden infolge Zusammenstoss mit Tieren. Nicht
versichert sind Schden infolge Ausweichmanver wegen Tieren. 47.6
Marderbiss Schden als Folge von Marderbiss. 47.7 Hagelschlag Schden
an der Fahrzeugkarosserie infolge Hagelschlags. 47.8 Glasbruch Je
nach Vereinbarung in der Police gilt: Glasbruch silver: Bruchschden
der Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie des Glasschiebedachs.
Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen.
Glasbruch gold: Bruchschden an Fahrzeugteilen aus Glas (inkl.
Kleinglser wie Scheinwerfer, Blinker etc.). Dabei sind auch
Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert
sind zudem Glhlampen und Leuchtdioden (LED), sofern sie beim
Glasbruch zerstrt werden. 47.9 Vandalismus Schden durch mut- oder
bswilliges Abbrechen von Antennen, Rckspiegeln, Ziervorrichtungen
oder Scheibenwischern, Zerstechen der Reifen und Hineinschtten von
schdigenden Stoffen in den Treibstofftank durch unbekannte Dritte.
Diese Aufzhlung ist abschliessend. 47.10 Diebstahl Schden infolge
Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub im Sinne der
strafrechtlichen Bestimmungen. Beschdigungen des Fahrzeuges
anlsslich eines versuchten Diebstahls bzw. einer versuchten
Entwendung zum Gebrauch oder eines versuchten Raubes sind
ebenfalls mitversichert. Nicht versichert sind Schden infolge
Veruntreuung.
48 Versicherte Leistungen Versichert sind das in der Police
deklarierte Motorfahrzeug und dazugehrende Ersatzteile, Zubehr bzw.
Sonderausrstungen und Werkzeuge. Ausrstungen und Zubehrteile, die
ber die serienmssige Normalausstattung hinausgehen, sind ohne
besondere Vereinbarung bis 10 % des Katalogpreises prmienfrei
mitversichert. Nicht versichert sind Zubehr und Gerte, die
unabhngig vom Fahrzeug verwendet werden knnen. Fr Anhnger bedarf es
einer separaten Kaskoversicherung. Bei einem versicherten
Schadenereignis im Ausland vergtet smile.direct auch einen
allflligen Zollbetrag. Zudem bernimmt smile.direct bei einem
versicherten Schadenereignis im Ausland den Rcktransport des
Fahrzeuges bis CHF 1000, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb von 5
Tagen seit Schadeneintritt repariert werden kann. Unabhngig von der
gewhlten Entschdigungsart gemss Art. 48.1 und Art. 48.2 gilt: a)
Von der Entschdigung in Abzug kommen ein vertraglich vereinbarter
Selbstbehalt und der Wert der berreste; b) Die Hchstentschdigung
betrgt maximal den bezahlten Kaufpreis des Fahrzeuges. Ein
vereinbarter Selbstbehalt und der Wert der berreste werden von
dieser in Abzug gebracht; c) Die oben genannten Regelungen gelten
sinngemss auch fr das Zubehr und die einzelnen Sonderausrstungen;
d) Wenn mangelhafter Unterhalt, Abntzung oder vorbestandene Schden
die Reparaturkosten wesentlich erhht haben oder durch die Reparatur
der Zustand des Fahrzeuges wesentlich verbessert wurde, hat der
Versicherungsnehmer einen angemessenen Teil dieser Kosten selbst zu
tragen; e) Zerstochene Reifen werden aufgrund ihres Abntzungsgrades
entschdigt; f) Hagelschden: Barersatz nur bei Totalschaden; g)
Glasschden: Eine Entschdigung entfllt, wenn der Ersatz oder die
Reparatur nicht vorgenommen wird. Wird ein Bruchschaden nicht durch
Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe von einem
autorisierten Fachbetrieb beseitigt, so werden die Reparaturkosten
ohne Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes ersetzt;
h) Schden an Kleinglas (Glasbruch gold): Sofern ein beschdigter
Scheinwerfer oder Blinker nur als Einheit (inkl. Leuchtmittel und/
oder Steuereinheit) ersetzt werden kann, wird kein Abzug neu fr alt
vorgenommen. Ob der Ersatz nur als Ganzes vorgenommen werden kann
oder die Teile auch einzeln besorgt werden knnen, ist in jedem Fall
von einem Fahrzeugsachverstndigen (vffs) festzustellen. i)
Diebstahl: Erfolgt eine Totalschadenentschdigung, gehen die
Eigentumsrechte auf smile.direct ber. Je nach Vereinbarung in der
Police gilt: 48.1. Entschdigungsart silver Teilschden: Entschdigt
werden die Kosten fr die zeitwertgerechte Instandsetzung (z.B.
Identteile, alternative Reparaturmethoden) des versicherten
Fahrzeuges sowie die Kosten fr das Abschleppen bis zur
nchstgelegenen, fr die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete
Werkstatt. Totalschadende nition: Erreichen oder bersteigen die
Reparaturkosten: a) in den ersten zwei Betriebsjahren 65 % der sich
aufgrund der nachstehenden Tabelle ergebenden Entschdigung; b) bei
mehr als zwei Betriebsjahren den Zeitwert des Fahrzeuges; c) oder
wird das abhanden gekommene Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nicht
aufgefunden;
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AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
so werden die unten stehenden Werte (in Prozent des
Katalogpreises bzw. des deklarierten Neuwertes) entschdigt,
gerechnet nach Betriebsmonaten: Entschdigungstabelle fr
Totalschden: Im 1. Jahr: 90 % im 5. Jahr: 6050 % im 2. Jahr: 9080 %
im 6. Jahr: 5040 % im 3. Jahr: 8070 % mehr als 6 Jahre:
Wiederbeschaffungswert im 4. Jahr: 7060 % 48.2 Entschdigungsart
gold Teilschden: Entschdigt werden die Kosten fr die
zeitwertgerechte Instandsetzung (z.B. Identteile, alternative
Reparaturmethoden) des versicherten Fahrzeuges sowie die Kosten fr
das Abschleppen bis zur nchstgelegenen, fr die in Betracht
kommenden Arbeiten geeignete Werkstatt. Als Folge eines
versicherten Kaskoereignisses entschdigt smile.direct pro
Schadenereignis jeweils bis maximal CHF 500: a) die Standgebhren;
b) die Reinigungskosten des Wageninnern; c) ein gleichwertiges
Ersatzfahrzeug whrend der Dauer der Reparatur. Totalschadende
nition: Erreichen oder bersteigen die Reparaturkosten: a) in den
ersten zwei Betriebsjahren 65 % der sich aufgrund der nachstehenden
Tabelle ergebenden Entschdigung; b) bei mehr als zwei
Betriebsjahren den Zeitwert des Fahrzeuges; c) oder wird das
abhanden gekommene Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nicht
aufgefunden; so werden die unten stehenden Werte (in Prozent des
Katalogpreises bzw. des deklarierten Neuwertes) entschdigt,
gerechnet nach Betriebsmonaten: Entschdigungstabelle fr
Totalschden: im 1. Jahr: 95 % im 5. Jahr: 7060 % im 2. Jahr: 9590 %
im 6. Jahr: 6050 % im 3. Jahr: 9080 % im 7. Jahr: 5040 % im 4.
Jahr: 8070 % mehr als 7 Jahre: Wiederbeschaffungswert
Die Gesamtleistungen sind auf die in der Police genannte Summe
begrenzt. Subjektive Werte werden nicht entschdigt. Der Diebstahl
ist nur gedeckt, wenn sich die Effekten zur Zeit des Diebstahls im
vollstndig abgeschlossenen Fahrzeug befunden haben. Je nach
Vereinbarung in der Police gilt: 50.1 Persnliche Effekten silver
Nicht versichert sind: Bargeld, Wertpapiere, Kreditkarten und
Abonnemente, Wertsachen (Schmuck, Edelsteine, Perlen etc.),
Handelswaren und Sachen, die der Berufsausbung dienen, Ton- und
Bildtrger, EDVHard- und -Software, tragbare Telefon- und
Sprechfunkanlagen, Radiound Fernsehapparate, portable
Navigationsgerte, Faxgerte, Foto- und Videokameras. 50.2 Persnliche
Effekten gold Nicht versichert sind: Bargeld, Wertpapiere,
Kreditkarten und Abonnemente, Wertsachen (Schmuck, Edelsteine,
Perlen etc.) sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausbung
dienen. Elektronische Gerte sind versichert, jedoch mit einer
jhrlichen Abschreibung von 20 % vom bezahlten Kaufpreis.
51 Selbstbehalt Der in der Police vereinbarte Selbstbehalt fr
Kollisionsschden (Art. 47.1) und Teilkaskoschden (Art. 47.2 bis
47.10) gilt pro Schadenereignis und geht vorweg zulasten des
Versicherungsnehmers, und zwar unabhngig davon, wer zum Zeitpunkt
des Schadenereignisses das Fahrzeug gelenkt hat.
52 Prmienstufensystem Prmienstufen in % der Grundprmie: 1: 40 %
4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 3: 50 %
6: 70 % 9: 100 % 12: 130 %
13: 140 % 14: 150 % 15: 160 %
49 Parkschaden In Abnderung zu den Selbstbehalt- und
Prmienstufenbestimmungen gemss Art. 44 und 45 sind Schden durch
gewaltsame Beschdigung am parkierten Fahrzeug durch unbekannte
Dritte ohne Selbstbehalt und ohne Bonusverlust versichert. Je nach
Vereinbarung in der Police gilt: 49.1 Parkschaden silver Die
Leistungen sind je Ereignis auf die in der Police genannte Summe
begrenzt. 49.2 Parkschaden gold Die Leistungen je Ereignis sind
ohne Summenbegrenzung versichert. Zudem wird die
Kollisionskaskoentschdigung erweitert auf
Karosseriereinigungskosten, die durch das Bemalen oder Bespritzen
des Fahrzeuges durch unbekannte Dritte entstehen.
Die bei Vertragsabschluss oder -erneuerung zugrundeliegende
Prmienstufe wird in der Police aufgefhrt. Die Prmienstufen gelten,
sofern Kollision (Art. 47.1) versichert ist. Ohne Schadenfall im
abgelaufenen Versicherungsjahr wird die neue Jahresprmie nach der
nchsttieferen Stufe berechnet. Bei Zahlungen oder Rckstellungen fr
Kollisionsschden (Art. 47.1) wird die Prmie im folgenden
Versicherungsjahr um vier Prmienstufen pro Schadenfall erhht. Dies
gilt auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht abschliessend
geklrt werden konnte. Erweist sich ein Schadenfall nachtrglich als
folgenlos, wird die Prmienstufe berichtigt. Es erfolgt keine
Erhhung der Bonusstufe: a) wenn Schadenaufwendungen innert 30 Tagen
seit Mitteilung zurckbezahlt werden; b) bei Kollisionsschden durch
Strolchenfahrten ohne Verschulden der versicherten Person an der
Entwendung des versicherten Fahrzeuges; c) bei Zahlungen oder
Rckstellungen mit keinerlei Verschulden einer versicherten Person
und sofern die Wiederbeschaffungswertentschdigung zu 100 % vom
haftpichtigen Dritten oder dessen Versicherer erbracht wurde. Je
nach Vereinbarung in der Police gilt zudem:
50 Persnliche Effekten Versichert ist die Beschdigung oder der
Verlust der persnlichen Effekten des Lenkers und der Mitfahrer
infolge eines versicherten Kaskoereignisses gemss Art. 47.
Entschdigt wird die Reparatur. Erreichen oder bersteigen die
Reparaturkosten den Zeitwert oder wird die abhanden gekommene Sache
innerhalb von 30 Tagen nicht aufgefunden, so erfolgt die
Entschdigung zum Neuwert.
52.1 Bonusschutz silver smile.direct verzichtet in jedem
Versicherungsjahr beim ersten Schadenereignis, das eine nderung der
Prmienstufe zur Folge htte, auf eine Rckstufung im
Prmienstufensystem gemss Art. 52.
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52.2 Bonusschutz gold smile.direct verzichtet, unabhngig der
Anzahl Schadenflle in einem Versicherungsjahr, auf die Rckstufung
im Prmienstufensystem gemss Art. 52.
Bestimmungen zur Insassen-Unfallversicherung55 Versicherte
Personen Versichert ist der in der Police denierte Personenkreis.
Mitversichert sind fahrzeugfremde Personen, welche bei Unfllen oder
Pannen des deklarierten Fahrzeuges dessen Insassen Hilfe leisten
(Pannen- und Unfallhelfer), unter Ausschluss von Personen, welche
diese Hilfe in Ausbung ihrer beruichen Ttigkeit oder in ofzieller
Funktion leisten.
53 Vorgehen im Schadenfall Schden mssen unverzglich telefonisch
oder elektronisch gemeldet werden. smile.direct hat das Recht, ber
Schadenereignisse, die so bereits gemeldet wurden, zustzlich eine
schriftliche Schadenanzeige einzuverlangen. smile.direct bestimmt,
was zur Abklrung und Beweissicherung zu tun ist. Diebstahl-,
Vandalen- und Parkschden sind der Polizei anzuzeigen.
Tierkollisionen mssen dem Wildhter gemeldet werden. Im brigen sind
alle Massnahmen zu treffen, die der Abklrung des Sachverhaltes und
der Minderung des Schadens dienen und notwendige Belege sind zur
Verfgung zu stellen. Reparaturen am Fahrzeug drfen erst vorgenommen
werden, wenn smile.direct durch ihren Fahrzeugexperten oder direkt
an den Reparateur die Einwilligung dazu gegeben hat.
56 Versicherte Gefahren Gedeckt sind Unflle, welche den
versicherten Personen im Zusammenhang mit der Bentzung des
deklarierten Fahrzeuges zustossen: a) whrend sie sich im Fahrzeug
selbst benden sowie beim Besteigen oder Verlassen desselben; b)
whrend sie im Anschluss an einen Unfall oder eine Panne des
deklarierten Fahrzeuges dessen Insassen Hilfe leisten sowie
allgemein bei Hantierungen am Fahrzeug auf der Fahrstrecke; c)
whrend Hilfeleistungen, die sie auf der Fahrt anderen von einem
Strassenverkehrsunfall oder einer Panne betroffenen
Verkehrsteilnehmern erbringen. Versichert sind auch Unflle, welche
den versicherten Pannen- und Unfallhelfern whrend ihrer
Hilfeleistung zustossen.
54 Begriffserluterungen Als Betriebsjahr gilt die Zeitspanne von
je 12 Monaten, erstmals gerechnet ab dem Datum der ersten
Inverkehrsetzung. Innerhalb eines Betriebsjahres wird die bis zum
Eintritt des Schadens verstrichene Zeit verhltnismssig angerechnet.
Als Katalogpreis gilt der ofzielle, zur Zeit der ersten
Inverkehrsetzung des Fahrzeuges gltige Listenpreis (zuzglich
allfllig bezahlter Mehrwertsteuer). Existiert kein solcher (z.B.
bei Spezialanfertigungen), ist der fr das fabrikneue Fahrzeug
bezahlte Preis massgebend. Als Wiederbeschaffungswert gilt der
Betrag, der am Bewertungstag aufgewendet werden msste, um ein
gleichartiges und gleichwertiges, innerhalb der letzten 12 Monate
amtlich geprftes, Fahrzeug erwerben zu knnen. Als Zeitwert gilt der
realisierbare Betrag bei der Verusserung des unbeschdigten
Fahrzeuges, der Sonderausrstungen und Zubehrteile zum Zeitpunkt des
versicherten Ereignisses, unter Bercksichtigung der Betriebsdauer,
der Fahrleistung, der Marktgngigkeit und des Zustandes. Die
Bewertung des Wiederbeschaffungs- und Zeitwertes erfolgt gemss den
Richtlinien des Schweizerischen Verbandes der freiberuichen
Fahrzeugsachverstndigen (vffs).
57 Versicherte Schden Als Unfall im Sinne dieser Versicherung
gilt die pltzliche, nicht beabsichtigte schdigende Einwirkung eines
ungewhnlichen usseren Faktors auf den menschlichen Krper. Folgende
abschliessend aufgefhrten Krperschdigungen sind, sofern sie nicht
eindeutig auf eine Erkrankung oder Degeneration zurckzufhren sind,
auch ohne ungewhnliche ussere Einwirkung Unfllen gleichgestellt: a)
Knochenbrche, Verrenkungen von Gelenken, Meniskusrisse,
Muskelrisse, Muskelzerrungen, Sehnenrisse, Bandlsionen,
Trommelfellverletzungen; b) Gesundheitsschdigungen durch
unfreiwilliges Einatmen von Gasen oder Dmpfen und durch
versehentliches Einnehmen von giftigen oder tzenden Stoffen; c)
Erfrierungen, Hitzschlag, Sonnenstich, Ertrinken sowie
Gesundheitsschdigungen durch ultraviolette Strahlen, ausgenommen
Sonnenbrand.
58 Versicherte Leistungen Sofern in der Police vereinbart,
umfasst die Versicherung: 58.1 Heilungskosten Heilungskosten sind
whrend 5 Jahren seit dem Unfalltag versichert. Stehen dem
Versicherten Leistungen einer Sozialversicherung zu, so werden
diese bis zur Hhe der entstandenen Heilungskosten ergnzt. Gedeckt
sind: a) Auslagen fr Heilmassnahmen, die durch einen Arzt oder
Zahnarzt angeordnet oder durchgefhrt werden, sowie Spitalkosten und
Kosten der Behandlung; b) Aufenthalt und Verpegung bei rztlich
angeordneten Rehabilitationskuren, die Zustimmung von smile.direct
vorausgesetzt; c) whrend der Dauer der Heilmassnahmen die
Aufwendungen fr Dienste von diplomiertem Pegepersonal, das von
ffentlichen oder privaten Institutionen zur Verfgung gestellt wird,
sowie die Kosten fr die Miete von Krankenmobilien; d) Auslagen fr
die erstmalige Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hrapparaten und
orthopdischen Hilfsmitteln sowie fr deren Reparatur oder Ersatz
(Neuwert).
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AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008
58.2 Rettungs-, Transport- und andere Kosten Rettungs-,
Transport- und andere Kosten sind versichert, sofern diese Folgen
eines Unfalles und nicht anderweitig durch eine Versicherung
gedeckt sind: a) Alle durch den Unfall bedingte Transporte der
versicherten Person. Fr Transporte mit Luftfahrzeugen jedoch nur,
sofern sie aus medizinischen oder technischen Grnden unumgnglich
sind; b) Rettungsaktionen zugunsten der versicherten Person; c)
Aktionen zur Bergung der Leiche(n); d) Suchaktionen bis CHF 10000
pro versicherte Person. 58.3 Taggeld Taggeld wird whrend hchstens
730 Tagen bei rztlich besttigter Arbeitsunfhigkeit ausgerichtet.
Die Leistungspicht endet in jedem Fall mit Ablauf von 5 Jahren nach
dem Unfalltag: a) Das vereinbarte Taggeld wird fr jeden
versicherten Tag, auch fr Sonn- und Festtage, der Arbeitsunfhigkeit
ausgerichtet; b) Teilweise Arbeitsunfhigkeit berechtigt zu
entsprechendem Anteil; c) Kinder, die zum Zeitpunkt des
Schadenereignisses das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben,
erhalten kein Taggeld; d) Fr die Zeit des notwendigen
Spitalaufenthaltes wird das Taggeld doppelt ausgerichtet; e) Als
Spital gilt jede Anstalt, die ausschliesslich verunfallte oder
kranke Personen aufnimmt und der Aufsicht eines patentierten Arztes
untersteht. 58.4 Invaliditt Ist als Folge des Unfalls und nach
abgeschlossener Heilbehandlung die krperliche und geistige
Integritt dauernd erheblich eingeschrnkt, so wird eine
Invalidittsentschdigung entrichtet. Der Invalidittsschaden bemisst
sich nach den Bestimmungen ber die Integrittsentschdigung gemss dem
Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die Entschdigung betrgt
Integrittsschaden (Prozentsatz) multipliziert mit dem vereinbarten
Invalidittskapital und wird fr den: a) 25 % nicht bersteigenden
Teil aufgrund der einfachen Versicherungssumme; b) 25 %, nicht aber
50 % bersteigenden Teil aufgrund der doppelten Versicherungssumme;
c) 50 % bersteigenden Teil aufgrund der dreifachen
Versicherungssumme ausbezahlt. 58.5 Todesfallkapital Das
Todesfallkapital wird bezahlt, wenn die versicherte Person innert 5
Jahren seit dem Unfalltag an den Unfallfolgen stirbt. Das
vereinbarte Todesfallkapital geht an folgende nacheinander
bezugsberechtigten Personen: a) den Ehegatten; b) die Kinder zu
gleichen Teilen. Diesen gleichgestellt sind Kinder, die zur Zeit
des Unfalles von der versicherten Person unentgeltlich zu dauernder
Pege und Erziehung aufgenommen waren; c) die Eltern zu gleichen
Teilen; d) die Grosseltern zu gleichen Teilen; e) die Geschwister
zu gleichen Teilen. Bei Fehlen eines der Geschwister im Umfang
dessen Anteils an seine Kinder. Das Vorhandensein einer
Bezugsperson schliesst die Nachfolgenden von den Leistungen aus.
Fehlen die genannten Personen, sind nur ungedeckte
Bestattungskosten versichert.
60
Ergnzende Leistungsbestimmungen
60.1 Doppelversicherung Bestehen fr den Teil der Heilungskosten,
der die gesetzlichen Leistungen bersteigt, mehrere Versicherungen
bei konzessionierten Gesellschaften, so wird dieser gesamthaft nur
einmal vergtet. Die Leistungen, welche smile.direct erbringt,
entsprechen dem Verhltnis der durch sie gedeckten Leistungen zum
Gesamtbetrag der Leistungen aller Versicherer. Sind die
Heilungskosten aufgrund der obligatorischen Unfallversicherung
(UVG), der Krankenversicherung (KVG), der Militrversicherung, der
Invalidenversicherung oder von anderen in- oder auslndischen
Sozialversicherern versichert, erbringt smile.direct nur ergnzende
Leistungen. Selbstbehalte, Kostenbeteiligungen und gesetzliche
Abzge werden nicht bernommen. 60.2 Haftp icht Soweit die
Heilungskosten von einem haftpichtigen Dritten oder seinem
Versicherer bezahlt worden sind, entfllt eine Vergtung aufgrund
dieses Vertrages. Wird smile.direct anstelle des Haftpichtigen
belangt, so ist der Versicherte verpichtet, ihr seine
Haftpichtansprche bis zum Betrag ihrer Aufwendungen abzutreten.
60.3 Anrechnung Stehen Taggelder oder Kapitalleistungen in
Konkurrenz mit Schadenersatzansprchen an den Halter, werden diese
nur in dem Masse angerechnet, als der Halter oder Lenker fr diese
Ansprche selbst aufzukommen hat. In den anderen Fllen ist die
Kumulierung dieser Leistungen zulssig.
61 Vorgehen im Schadenfall Nach dem Unfall ist so bald als
mglich ein patentierter Arzt beizuziehen und fr sachgemsse Pege zu
sorgen. Die rzte sind vom Berufsgeheimnis zu entbinden. Fr
Abklrungen der Leistungspicht sind auch medizinische Untersuchungen
von beauftragten rzten von smile.direct zu gestatten. Im Todesfall
geben die Anspruchsberechtigten die Einwilligung zur Obduktion.
Bestimmungen zur AssistanceVersicherte Gefahren, Schden und
Leistungen je Ereignis infolge Fahrzeugpanne, -diebstahl oder
Verkehrsunfall des versicherten Fahrzeuges (als Fahrzeugpanne
gelten auch Schlssel- und Benzinpannen). Sofern in der Police
vereinbart, umfasst die Versicherung:
62 Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung Ist das Fahrzeug
infolge dieser Ereignisse nicht mehr fahrtchtig, organisiert und
bezahlt smile.direct bis CHF 1500 die Pannenhilfe am Ort des
Ereignisses oder das Abschleppen zur nchstgelegenen, fr die in
Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstatt. Die Kosten der
Reparatur und Ersatzteile sind nicht versichert. Die Bergungskosten
(Rckfhrung des Fahrzeuges auf die Fahrbahn) sind bis CHF 2000
mitversichert.
59 Leistungen fr Pannen- und Unfallhelfer Heilungskosten:
versichert Rettungs-, Transport und andere Kosten: versichert
Taggeld: CHF 25 Invaliditt: CHF 60000 Todesfallkapital: CHF
30000
63 Fahrzeugberfhrung und Zollforderungen smile.direct
organisiert und bezahlt bis: a) CHF 1500 in der Schweiz; b) CHF
3000 im Ausland; den Rcktransport des Fahrzeuges, sofern das
Fahrzeug: a) in der Schweiz nicht gleichentags; b im Ausland nicht
innert 5 Werktagen; repariert werden kann.
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Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
Diese Bestimmung gilt sinngemss auch fr mitgefhrte Anhnger oder
Wohnanhnger bei Ausfall des Zugfahrzeuges, Anhngers oder
Wohnanhngers. Sind die Rcktransportkosten bei Schadenfllen im
Ausland hher als der Zeitwert des unbeschdigten Fahrzeuges zum
Zeitpunkt des Schadenereignisses, werden nur die Zollkosten
bernommen.
67 Ersatzteile Wenn in der nchstgelegenen, geeigneten Garage
nach dem Ereignis die notwendigen Ersatzteile nicht beschafft
werden knnen, organisiert smile.direct nach Mglichkeit die
sofortige Zustellung. Die Kosten der Ersatzteile sind nicht
versichert.
64 bernachtung der Insassen Kann das Fahrzeug nicht am gleichen
Tag repariert oder kann bei Diebstahl des Fahrzeuges nicht am
gleichen Tag die Rck- oder Weiterreise angetreten werden,
organisiert und bezahlt smile.direct die bernachtung bis CHF 600 je
versicherte Person fr maximal 5 Nchte (pro Nacht maximal CHF 120 je
versicherte Person).
68 Benachrichtigung von Personen Werden durch smile.direct
Assistancemassnahmen organisiert, benachrichtigt diese auf Wunsch
der versicherten Personen die Angehrigen und den Arbeitgeber ber
den Sachverhalt und die getroffenen Massnahmen.
65 Reisekosten smile.direct organisiert und bezahlt bis CHF 1500
je Insasse die Rckreise, sofern das Fahrzeug: a) in der Schweiz
nicht gleichentags; b) im Ausland nicht innert 5 Werktagen;
repariert werden kann. Wnschen die Versicherten anstelle der
Rckreise die Weiterreise zur ursprnglichen Zieldestination, sind
die Weiterreisekosten auf CHF 1500 je Insasse begrenzt. Wird die
Fahrzeugrckfhrung durch den Halter selber durchgefhrt, entschdigt
smile.direct bis CHF 1500 die Anreisekosten zum Fahrzeugstandort
(anstelle der Rck- oder Weiterreisekosten). Die Rckfhrung der
Insassen und des Fahrzeuges an den Wohnort des Versicherungsnehmers
durch einen Chauffeur ist versichert, wenn der Lenker erkrankt,
verletzt wird oder stirbt und kein anderer Mitreisender das
Fahrzeug zurckfhren kann. Wahl des Verkehrsmittels (Grundsatz
ffentliche Verkehrsmittel): a) In der Schweiz: Bahnbillet 1.
Klasse; b) Im Ausland: Bahnbillet 1. Klasse oder Flugbillet Economy
Klasse. Erfolgt die Reise mit einem Taxi oder Mietwagen, ist die
Entschdigung auf die Kosten der vorgenannten ffentlichen
Verkehrsmittel beschrnkt.
69 Vorgehen im Schadenfall Schden mssen unverzglich telefonisch
gemeldet werden. Dazu stellt smile.direct die Notfallnummer 0800
848 488 mit 24 Stunden Bereitschaft zur Verfgung. Nach
telefonischer Schadenmeldung reguliert smile.direct den Schaden und
organisiert die Assistanceleistungen. Werden Hilfeleistungen vom
Kunden direkt und ohne Zustimmung von smile.direct eingeleitet und
werden dadurch die Kosten erhht, so trgt der Versicherungsnehmer
die entsprechenden Mehrkosten.
66 Mietwagenkosten Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 66.1
Mietwagenkosten silver Kann die Reparatur des versicherten
Fahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalls nicht innert 72 Stunden
seit Schadeneintritt ausgefhrt werden, bernimmt smile.direct fr die
Zeit des Fahrzeugausfalls und zustzlich zu den Weiter- und
Rckreisekosten den blichen Mietpreis eines gleichwertigen
Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF 3000. Bei Diebstahl im Ausland
vergtet smile.direct fr die Zeit des geplanten Auslandaufenthaltes
und zustzlich zu den Weiter- und Rckreisekosten den blichen
Mietpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF
3000. 66.2 Mietwagenkosten gold Kann die Reparatur des versicherten
Fahrzeuges infolge Fahrzeugpanne, -diebstahls, Verkehrsunfalls oder
infolge eines versicherten Kaskoereignisses (gemss Art. 47) nicht
innert 2 Stunden seit Schadeneintritt ausgefhrt werden, bernimmt
smile.direct fr die Zeit des Fahrzeugausfalls und zustzlich zu den
Weiter- und Rckreisekosten den blichen Mietpreis eines
gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF 3000.smile.direct
versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen Tel. 0844 848 444
Fax 044 839 39 10 [email protected] AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober
2008 www.smile-direct.ch
Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft
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