AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 32 – Foreste Abteilung 32 - Forstwirtschaft Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den Schutzwald
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 32 – ForesteAbteilung 32 - Forstwirtschaft
Der Wald in Südtirol mit besonderem Augenmerk auf den
Schutzwald
Bodennutzung in Südtirol
Wald45%
Weide22%
andere bewaldete Fläche
5%
Wein1%
Obst3%
unproduktive Fläche (Berge,
Gletscher, usw.)10%
Wiesen10%
Äcker1%
verbaute Fläche 3%
Landesfläche: rund 740.000 ha
davon 336.689 ha Wald
Flächenanteile der Höhenstufen
40% Landesfläche > 2000 m80% Landesfläche > 1000 m → Berg- und Schutzwälder
5 %
11 %
22 %
22 %
40 %
0 10 20 30 40 50
200 - 500
500 - 1.000
1.000 - 1.500
1.500 - 2.000
2.000 - 4.000
Seehöhe(m ü.d.M.)
Nationale Forstinventur 2012
Gesamtwaldfläche: 336.689 ha
Gesamtvorrat
Vfm Vfm/ha
105.188.527 312
Zuwachs pro Jahr
Vfm Vfm/ha
1.856.437 5,5
Hiebsatz pro Jahr
Vfm Rm
638.126 (im Hochwald)
36.623 (im Niederwald)
• LG 21/96 Ziele des Forstgesetztes
Schutz von Boden und Grundstücken im öffentlichen Interesse
Nachhaltige Nutzung der Wiesen, Wälder, Bergmähder und Almen
Erhaltung des Waldes in der Gesamtheit und in all seiner Funktionen
Stärkung der Widerstandsfähigkeitund des ökologischen Wertes der
Bergwaldökosysteme
• Strategien
• Wie erreiche ich dies
Einschränkung der freien Verfügbarkeit von Grund und Boden
Ausgleich der dadurch entstandenen Nutzungs-einschränkung
Lebensraumfunktion
14.700 Tierarten sind in Südtirol nachgewiesen, viele davon leben ständig oder teilweise im Wald.
- 111 Waldtypen
- 1113 Pflanzenarten
- 173 Moose
- 49 Baumarten
pro Hektar Wald auf durchschnittlich 12,4 Kubikmeter
abgestorbene Bäume
Die Leistungen des Waldes
Die Leistungen des WaldesSchutzfunktion
Nutzfunktion
Erholungsfunktion
Wohlfahrtsfunktion
Lebensraum
Nutzfunktion
Die Leistungen des Waldes
Wald
ha336.689
Vorrat
Vfm * Vfm/ha *
105.188.527 312
Anzahl Bäume
Nr. Nr./ha
297.734.742 884
Zuwachs
Vfm * Vfm/ha *
1.856.437 5,5
Hiebsatz
Vfm ** Rm
638.126 36.623
Der Begriff Vorratsfestmeter steht in der Holzmesskunde für Rauminhalt in Kubikmeter (m³) stehenden Holzes.
Die Leistungen des Waldes
Erholungsfunktion
Rund 7.500 km Wanderwege führen durch unsere Wälder.
Ein Hektar bewaldete Fläche weist in der Schweiz einen Erholungswert von 7.846 Franken, also rund 5.885 Euro auf. Auf Südtirol umgerechnet kommt man so auf einen Erholungswert von 2,2 Milliarden Euro.>8.000.000 Touristen/Jahr
>ca. 25.000.000 Übernachtungen
Die Leistungen des Waldes
Wohlfahrtsfunktion
Die Filterleistung variiert je nach Waldtyp. Fichtenwald etwa filtert pro Jahr rund 30 Tonnen Staub pro Hektar aus der Luft, im Buchenwald kommt man gar auf 68 Tonnen.
6.000 der in Südtirol erfassten Wasser-quellen liegen im Wald.
Eine 100jährige Tanne hat ungefähr 600.000 Nadeln und damit eine Filterfläche von 15.000 Quadratmetern. Darüber setzt sie täglich rund 13 Kilogramm Sauerstoff frei. Zum Vergleich: Ein Mensch braucht 0,5 bis zwei Kilogramm Sauerstoff am Tag.
Die Leistungen des Waldes
58 % des Waldes Standortsschutzwald24% des Waldes Objektschutzwald
Schutzwaldfunktion
Schutzfunktion des Waldes
• Schutz gegen Lawinen
• Schutz gegen Sturzprozesse
• Schutz gegen Wildbachprozesse
Schutzfunktion
Der Schutzwirkung des Waldes sind aber Grenzen gesetzt: gegen große Katastrophenereignisse ist
auch der Wald überfordert.Sehr entscheidend ist der
qualitative Zustand der Wälder (Mischung, Stufung, Vitalität,
Dauerbestockung).
Schutz des Waldes gegen Sturzprozesse, Lawinen und
Wildbachprozesse:
-58 % der Waldfläche ist Standortsschutzwald
-24% der Waldfläche ist Objektschutzwald
Die Leistungen des Waldes
Die Schutzwaldhinweiskarte
Bedingung für das Sichern und Beibehalten der Schutzfunktion ist die
Verjüngung des Waldes
Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjügung
• Forstgesetz 1996:• Art 29 (Wildschäden) (1) Zur Verhütung von
Schalenwildschäden im Wald muss bei der Festlegung der Abschusspläne der Wildbestand im Gleichgewicht mit der von der natürlichen Umgebung angebotenen Äsungsgrundlage gehalten werden.
Abschussplanung
Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung
• Jagdgesetz 1987:• Art 1. (Zielsetzung) (1) Dieses Gesetz regelt die
Jagdausübung und deren Überwachung und umfasst den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen von Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit und sorgt für deren Vergütung.
• Art 3 (Hege) (1) Unter Hege versteht man alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung eines Wildbestandes, der den Äsungsbedingungen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepasst ist.
Abschussplanung
Gesetzliche Vorgaben zum Schutze der Verjüngung
• Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz:• Art 6 (Abschussplan und Hegeschau) (1) Die
Abschussplanung gemäß Artikel 27 des Gesetzes ist ein Instrument zur Wildbewirtschaftung und zur Verwaltung der Jagdreviere. In den Abschussplänen, die auch auf die Vermeidung der Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zielen, wird das Schalenwild nach Geschlecht, Güte und Alter unterschieden.
Abschussplanung
Was verhindert die Verjüngung und spitzt die Wildschadens- und die Wildbejagungsproblematik im Schutzwald aber oft zu?
Die vernachlässigten Pflegeeingriffe
Die biotischen Schäden
• Schälschäden• Verbissschäden• Fegeschäden
Wildschäden
Gesundheitszustand unserer Wälder-abiotische Schäden – biotische Schäden
Schälschäden: dünne Rinde von jungen Bäumen (10-20 cm Bhd) wird abgeschält, als Ausgleich für Nahrung mit zu geringer Rohfasermenge;
Wildschäden
Gesundheitszustand – biotische Schäden
Verbissschäden: Knospen und Triebe von Jungbäumen werden abgebissen, Bevorzugung von Laubbäumen und Tanne.
Wildschäden
Gesundheitszustand – biotische Schäden
Fegeschäden: durch Abfegen des Bastes; Bevorzugung von Lärche und Zirbe;
• Die weitgehend ungeregelte Nutzung der Wildlebensräume durch Freizeitaktivitäten
• Dies führt zur Abdrängung des Wildes in schwierig begehbare und bejagdbare Gebiete - also ruhige Schutzwaldlagen.
Genau dort ist aber auch die Waldverjüngung problematisch und verträgt am wenigsten den Wildeinfluss
LösungsvorschlägeStrategienZukunftsperspektiven
• Soll der Grundeigentümer die künstliche Verjüngung selber garantieren?
• Soll und kann die öffentliche Hand immer die Kosten übernehmen?
Die Antwort ist:Nicht immer
• Es braucht eine verstärkte Zusammenarbeit und eine gemeinsame Bewusstseinsbildung zwischen Grundeigentümer - Forst und Jägerschaft. Nur so kann die von der Gesellschaft geforderte Erhaltung der Schutzwaldfunktion garantiert werden.
• Die Jäger müssen sich der großen Verantwortung und der großenRolle bei der Bewahrung des Waldes bewusst sein.
• Die Ökonomischen Ökologischen und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge müssen den verschiedenen Akteuren bewusst gemacht werden um zielorientierter umgehen und eventuelle anstehende Probleme besser lösen zu können
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 32 – ForesteAbteilung 32 - Forstwirtschaft
Danke für die Aufmerksamkeit