austria wirtschaftsservice 2013 06 20 | Wien | Dr. Georg Silber
austria wirtschaftsservice
2013 06 20 | Wien | Dr. Georg Silber
erp-KrediteEFRE-Kofinanzierung
Woher kommt der erp-fonds?
1948 – 1954: Marshall-Plan:European Recovery Programm (erp)
1962: erp-GesetzÜbertragung der Verfügungsrechte über Counterpart-Konto an die Republik Österreich (ATS 11,2 Mrd.)
1985: Organisatorische Ausgliederung aus Ministerium (BMöWV)
2002: Organisatorische Eingliederung in die aws
Gestionierung des erp-fonds
Fondsvermögen EUR 2,9 Mrd.
Eigenblock EUR 1,9 Mrd.
Nationalbankblock EUR 1,0 Mrd.
Jahresbudget 2013: Vergabe von EUR 600 Mio.
Gestionierung des erp-fonds
Mittel des erp-fonds sind
Sondervermögen der Republik Österreich außerhalb des Bundesbudgets verwaltet.
Ministerrat genehmigt erp-Jahresprogramm
erp-Kreditkommission genehmigt Richtlinien und entscheidet über Mittelvergabe im Einzelfall.
Marshallplanhilfe
Schenkung von USA an Österreich (1945 bis 1954):
Waren und Dienstleistungen im Wert von $ 1,58 Mrd.
Davon rd. $ 1 Mrd. erp-Hilfe, das sind rd. ATS 18 Mrd.
MP-Hilfe für Europa: insgesamt $ 13 Mrd.
$ 80 Belastung für jeden Amerikaner
ca. 2 Wochenlöhne eines Facharbeits
Aktuelle erp-Programmziele
Beitrag zur Strukturverbesserung der österreichischen Wirtschaft
Unterstützung technologisch anspruchsvoller Projekte
Impulse zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung geben
Umweltverträglichkeit der angewandten Verfahren und erzeugten Produkte
Welche erp-Kreditprogramme gibt es?
Industrie und Gewerbe– erp-Regionalprogramm– erp-KMU-Programm– erp-Technologieprogramm– erp-Kleinkreditprogramm
Welche erp-Kreditprogramme gibt es?
Nicht-industrielle Sparten– erp-Tourismusprogramm– erp-Landwirtschaftsprogramm– erp-Forstwirtschaftsprogramm– erp-Verkehrsprogramm (Kombiverkehr)
Was wird wie gefördert (aws)?
Zuschüsse
erp-Kredite
Haftungen
Beratung
Neuinvestitionen• materiell (Bau, Maschinen)• immateriell (Patente,
Lizenzen, Studien, spez. Beratungen, Produktentwicklung)
T&I-Verwertung
Internationalisierung
NachfolgeStabilisierung
Investitionen (auch gebrauchte Anlagen)
Betriebsmittel
Beteiligungskapital
erp-Kredit für KMU und Reg.
Investitionen in Sachanlagen• neue Maschinen• bauliche Maßnahmen• aktivierte Eigenleistungen
Projektgröße mind. EUR 100.000,-
erp-Kredit: 35 % bis 60 %der Projektkosten
Unternehmen der• Sachgüterproduktion• produktionsnahen Dienstleistungen
erp-Technologie-Kredite
Bedarf mind. EUR 100.000,-
erp-Kredit: 50 % bis 75 %der Projektkosten
Forschung, Entwicklung• interne Personalkosten• externe Forschungskosten• forschungsspez. Sachauf-
wand
Konditionen erp-Kredit
Tilgungsfrei2 bis 3Jahre
0,50 % fix
Tilgungszeit
3 bis 4Jahre 1,00 % fix
6 oder 8Jahre
1,75 % sprungfix
Gesamtlaufzeit 6 bis 10Jahre
erp-Kleinkredit:
• für gewerbliche Kleinunternehmen aller Branchen• für Investitionen (neu oder gebraucht)• für Projekte bis EUR 100.000• Kreditbetrag EUR 10.000-100.000• Laufzeit 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei• Fixzinssatz im ersten Jahr (tilgungsfrei): 0,5%• Fixzinssatz in der Restlaufzeit 1,0% (plus Kosten für die Besicherung)• Besicherung: 100% Bankhaftung, oder 80% aws plus 20% Bankhaftung• Einreichen über die Hausbank bzw. eine erp-Treuhandbank
erp-Kleinkredit: Beispiele
• Bauliche Maßnahmen• Maschinen, Anlagen• Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
JA
• Umschuldung v. Altkrediten• Laufende Personalkosten• Instandhaltung• Leasing oder Mietkauf• Betriebsmittel
NEIN
Förderbare Projekte
Förderbare Kosten
• Maschinenschlosser kauft Drehmaschine• Schuhhändler modernisiert Verkaufsraum• Erdbauunternehmen kauft Bagger• Unternehmensberatung errichtet neue Büroräumlichkeiten• Friseur eröffnet neue Filiale
Zuschüsse
Innovative Investitionen und neue Arbeitsplätze
EFRE-Zuschüsse
• Automatischmitbeantragt
• Jedes Projekt mit Land abgestimmt
Arbeitsmarktförderung
• Min. 10 % Zuwachs bei Arbeitsplätzen
• Zuschuss ab TEUR 70• Im Verhältnis 1:1
mit Land• Auftraggeber BMWFJ
Landesförderung
• Schwerpunkte ähnlich Bundesförderungen
• Eigene Richtlinien
Zugang zu EFRE-Zuschüssen
EFRE-Mittel nur gemeinsam mit nationalen Förderungen (Kofinanzierung)
keine eigene Antragstellung erforderlich.EFRE-Mittel gelten als mit beantragt.
Die Mittel stehen noch für Projekte zur Verfügung, die bis Jahresende eingereicht und beschlossen werden, sowie bis Mitte 2015 vollständig endabgerechnet werden können
Es gelten eigene einfache Auswahlkriterien (je Bundesland)
Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 sind die Mittel in folgenden Bundesländern bereits zu einem hohen Grad ausgeschöpft:
• Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg,
In folgenden Bundesländern sind über die aws noch ausreichend EU-Mittel zugänglich:
• Kärnten, Steiermark, Burgenland, Tirol
Bewertungsmatrix
Festlegung der Förderungsintensität für ein Projekt
Gesamthöhe der Förderung (erp-Kredit plus Zuschüssevon Bund, Land und EU sowie Garantien)
Bewertungsmatrix
Technologie und Innovationsgehalt I.
– Einsatz/Umstellung/Erzeugung:
Öko-, energie- bzw. ressourseneffiziente Verfahren, Produkte und Dienstleistungen (trifft im besonderen Maße zu = Gesamtbewertung + 1 Stufe)
– Neue Funktionalität von Produkten– Einsatz neuartiger Materialien– Dimensionierung (Vergrößerung/Miniaturisierung)– Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung– Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie
Bewertungsmatrix
Technologie und Innovationsgehalt II.
– Technologiesprung (KMU)– Umsetzung eigener F&E im Rahmen des Projektes– Stärkung der Infrastruktur für FTE – Tätigkeit– Organisatorische Innovation
Entwicklungskooperation, Clusterbildung, regionale Vernetzung
Bewertungsmatrix
Wachstum und Beschäftigung
– Beitrag des Projektes zu nachhaltigem Wachstum– Erweiterung des Marktpotenzials, Erschließung neuer Märkte– Anhebung des Qualifikationsniveaus– Wesentliche Erhöhung der Beschäftigtenanzahl– Regionaler Leitbetrieb/Leitbildcharakter des Projektes für
Region/Branche– Kooperation im Absatz/Vertrieb
Bewertungsmatrix
Ausschlusskriterien
– Mitnahmeeffekt (AfA, Cash-Flow, Barmittel)– Wirtschaftlich nicht bewältigbar– kein Projektcharakter erkennbar
erp-Kredit: die Akteure
– Antragseinreichung via Treuhandbank
Treuhandbanken– Aufbereitung der Projektunterlagen– Formelle Projekteinreichung– Ausfinanzierung, Klärung der Besicherung– Abschluss des Kreditvertrages– Projektabrechnung
erp-fonds– Von den Banken unabhängige Beurteilung der Bonität, des Risikos
und der Projektqualität gemäß Richtlinien– Entscheidung durch erp-Kredit-Kommission– Kontrolle der Abrechnung und der Treuhandbanken
erp-Kredit:das Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (1)
Vorgespräch, Anfrage (Fristwahrung)
Formeller Antrag kommt über die Treuhandbank, wird in der Kanzlei erfasst und in der Projektdokumentation angelegt
Zuteilung an einen Referenten
Bestätigungsschreiben an Firma und Treuhandbank innerhalb einer Woche unter Bekanntgabe des zuständigen Referenten und Auflistung der noch fehlenden Unterlagen, Frist zur Nachreichung: 4-6 Wochen
erp-Kreditdas Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (2)
Abstimmung mit anderen Förderstellen über Förderpakete
Betriebsbesuch
Stellungnahme zur Vorlage beim Prüfausschuss
Vorlage bei der erp-Kreditkommission (EKK)
erp-Kredit und EFRE:das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (1)
Positiver Beschluss in der erp-Kreditkommission (auch EFRE)Ausstellung einer Kreditzustimmungserklärung an die TreuhandbankAbschluss Fördervertrag zwischen erp-fonds und FörderungsnehmerTreuhandbank errichtet Kreditvertrag mit dem UnternehmenUnternehmen weist der Treuhandbank Kosten in Höhe des zugesagten erp-Kredites nachTreuhandbank reicht Kreditverwendungsnachweis ein und erhält Kreditvaluta abzüglich Bearbeitungsentgelt des erp-fondsEFRE: Auszahlung Förderungsmittel aliquot zum Projektfortschritt, 2 Raten üblich
erp-Kredit und EFRE:das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (2)
Nach Investitionsdurchführung legt Unternehmen der Bank und Bank dem erp-fonds einen Gesamtverwendungsnachweis (Projektabrechnung)
erp-Abrechnungskontrolle durch Treuhandbank
erp-fonds überprüft Abrechnung anhand der Originalbelege
Bei EFRE Kofinanzierung auch Kontrolle vor Ort
Änderungen des Kreditvertrages bedürfen der Zustimmung der Gremien des erp-fonds
Unternehmensbezogene ArbeitsmarktförderungBeschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013
UnternehmensbezogeneArbeitsmarktförderung
Innovative Investitionen Neue Arbeitsplätze
Adressaten
• Sachgüterproduktion• Produktionsnahe Dienstleister• Touristische Leitprojekte
• Kein Handel
Zuschuss
• i.d.R. 5–10 % der förderbaren Investition
• Bundesland muss in gleicher Höhe fördern
• Kombination mit erp-Kredit möglich
UnternehmensbezogeneArbeitsmarktförderung
für Investitionen mit positiven Arbeitsplatzeffekten
für KMU in ganz Österreich
für Großunternehmen ist die Förderungsmöglichkeit ausgelaufen!
für Industrie, produzierendes Gewerbe, unternehmensbezogene Dienstleister
nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur wettbewerbsrechtlichen Obergrenze
in der Regel Bankgarantie erforderlich
Bundesland muss im gleichen Ausmaß fördern
Beschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013
Wie wird gefördert?
Zuschüsse für Investitionen
Errichtung von neuen Betriebsstätten
Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten
Investitionen im Zusammenhang mit der grundlegenden Änderung eines Produkts oder eines Produktionsverfahrens
Nicht förderbar sind
gebrauchte Investitionsgüter
Grundstücke
Ersatzinvestitionen
Leasingfinanzierungen
Zuschusshöhe
Bestimmt sich aus
Beihilfenrechtlichen Obergrenzen für KMU- bzw. Regionalbeihilfen
Innovationsgrad
volkswirtschaftlichen Effekten (Beschäftigungseffekt, regionale Verflechtung)
Förderungskriterien
arbeitsmarktpolitische Bedeutung
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
aussagekräftiges Unternehmenskonzept
Eigenmittelanteil mindestens 25 %
Beschäftigungsgarantie für zumindest 3 Jahre
ökologische Gesichtspunkte
Einreichung
!! Vor dem Durchführungsbeginn des Vorhabens !!
Ansuchen direkt bei der aws und bei der Landesförderungsstelle
Verkehrsförderungen
Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiene oder Schiff
erp-Kredite
• Max. EUR 4 Mio.
• Min EUR 0,35 Mio.
Zuschuss kombinierterGüterverkehr
• bis 30 % der fdb. Kosten• Max. Zuschuss
EUR 800.000,-• 3 x jährlich Ausschreibung• Budget EUR 3 Mio p.a.• Auftraggeber BMVIT
Erhöhung der Wertschöpfung in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Inhalt
Zielgruppe
Förderungsinstrumente
Ziele
Förderbare Kosten
erp-LandwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds Tipps
Erhöhung der Wertschöpfung – Zuschuss
erp-ForstwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds
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Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe
Zielgruppe:
Gewerbliche Unternehmen
Landwirtschaftliche Betriebe
Personenvereinigungen
die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte überbetrieblich tätig sind.
Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion(zB Stallbauten, Erntemaschinen) werden nicht gefördert.
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Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente
Zuschuss „Erhöhung der Wertschöpfung beilandwirtschaftlichen Erzeugnissen“ (EWS)
Förderung aus dem Programm „Ländliche Entwicklung“Mittel von EU (ELER), Bund (BMLFUW) und BundeslandAbwicklung im Auftrag des BMLFUW
ERP-Landwirtschaftskredit
Konditionen wie im ERP-KMU-ProgrammKombinierbar mit EWS-Zuschuss und aws-Haftung
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Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente
EWS-Zuschuss zwischen 5% und 20% (je nach Projektbewertung)
ERP-Kredit max. 75% der förderbaren Kosten (25% müssen ungefördert sein)
AWS-Haftung max. 80 % des ERP-Kredits
Max. Förderungsintensität 40% (Barwert)(wie im gesamten Landwirtschaftsbereich)
Für Zwischenunternehmen max. 20% (max. 750 Beschäftigte oder EUR 200 Mio. Umsatz)
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Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe
Innovative Investitionen
Sektoren
• Molkereien, Käsereien• Fleischverarbeiter• Getreide- und Ölmühlen• Landesproduktenhändler• Obst- und Gemüseverarbeiter• Geflügel-, Eiervermarkter• Weinproduzenten
Nicht: Bäckereien, Brauereien,Limonade, Süßwaren,…
Verarbeitungs-/Vermarktungsbetriebe
Kredit und Zuschuss
• Förderhöhe ist abhängig von - Anbindung an die Landwirtschaft - regionale Bedeutung - Innovationsgrad
- Bio-Bonus
Förderungen für die Landwirtschaft Ziele
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Förderbare Investitionen
Verbesserung Hygiene u.
Qualität
Erhöhung Veredelung
Bio
Innovative Produkte
Verbess. Produktfluss
Umwelt
Neue Verfahren
Förderungen für die Landwirtschaft Förderbare Kosten
Förderbare Kosten– Anschaffung neuer Maschinen– Bauinvestitionen inkl. Immobilienerwerb– Grundankauf (max. 10% d. Investitionen)– Sonstige projektrelevante Kosten
wie Architekten- und Beratungshonorare
Nicht förderbar– Einfache Ersatzinvestitionen– Gebrauchte Maschinen– Fahrzeuge, Erntemaschinen– Interne Personalkosten
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erp-LandwirtschaftskreditZinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds
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Nur für KMU‘s
Projektgröße mind. EUR 134.000
erp-Kredit: bis max. 75%der Projektkosten
Kreditbedarf mind. EUR 100.000
Einreichung über die Hausbank
Kombinationsmöglichkeit mitEWS-Zuschuss und aws-Haftung(Haftung nur bei Gewerbebetrieben)
Konditionen:• 2 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz 0,5%• 4 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,0% (fix)
oder • 8 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,75% (fix) • Einmaliges Zuzählungsentgelt 0,9%
Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Mittel für EU-Periode 2007-13 waren 2012 bereits zur Gänze vergeben
Vorübergehender Antragsstopp (ab 1.12.2012)
Zusätzliche Budgetmittel durch Umschichtung im LE-Programm -> Antragstellung und –bearbeitung seit 3.6.2013 wieder möglich
Kostenanerkennung ab Einreichung,Durchführung bis längstens Ende 2014
Nächste Sitzung des zuständigen Förderbeirats vorauss. im November
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Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Projektuntergrenze: EUR 250.000 förderbare Kosten
Ausnahmen:
– Sektor Ölkürbis, Kräuter, AlternativenEUR 85.000
– Immaterielle Projekte: EUR 40.000
– Gemeinschaftsprojekte landw. Betriebe(Abwicklung auf Landesebene)EUR 10.000
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Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
zB:– „AfA-Regel“: Projektgröße mind. doppelte Abschreibung– „Cash-Flow-Regel“: Projekt über freiem Cash Flow– Investitionen müssen aktiviert werden
(keine Leasingfinanzierung)
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Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Spezielle Förderungsvoraussetzungen je Sektor
zB:
– Nur hochwertige Lager (Obst, Gemüse, Getreide)
– Eigenes Entwicklungskonzept bei Wurzelgemüse
– Keine Kapazitätsausweitungen im Schlachtbereich
– Überregionales Konzept bei Versteigerungshallen
– Großbrütereien förderbar
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Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Förderungsvertrag
Förderbeirat BMLFUW, BMF, Land
Begutachtung
Einreichung Antragaws/erp-Fonds bzw.
Land
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Ablauf bis zur Genehmigung
Erhöhung der WertschöpfungZuschuss
Auszahlung
Meldung AMA
Kontrolle aws/erp
Abrechnung
50
Abrechnung bis zur Auszahlung
FörderungsabwicklungFallbeispiel
erp-Kredit mit aws-Haftung und EFRE-Zuschuss
Dr. Georg Silber
Praxis der FörderungsabwicklungFallbeispiel L GmbH
Unternehmen
Produktionsunternehmen, kleine Firmengruppe
Autozulieferbereich
Standort im Regionalfördergebiet
Beschäftigte am Standort: 150
Beschäftigte im Gesamtunternehmen: 275 (MA-Anzahl)
Umsatz Firmengruppe: 43 Mio.
Bilanzsumme konsolidiert: 50 Mio.
Praxis der FörderungsabwicklungFallbeispiel L GmbH
Projekt
Neubau Produktionshalle
Zusätzliche Fertigungslinie für neue Serie
Standort im Regionalfördergebiet
Baukosten: 2,0 Mio
Maschinen und Anlagen: 1,7 Mio.
Sonstiges: 0,3 Mio.
Durchführungszeitraum: 02/2013 – 12/2015
Schwerpunkte der Detailprüfung
erp-Kredit aws-Haftung
Projektqualität
Technologiegehalt
Wachstumspotential
neue Arbeitsplätze
Regionale Auswirkungen
Risikoteilung
Vorschaurechnung
Eigenmittel
Ausfinanzierung
Marktposition des Unternehmens
Schwerpunkte der Detailprüfung
Regionalförderungspaket gesamt
Einhaltung beihilfenrechtliche Barwertobergrenzen
Anteil ungeförderte Finanzierung
Eigenmittelanteil
Parität EFRE-Mittel / nationale Mittel
Einschränkende Bestimmungen einzelner Förderungsrichtlinien
Abgestimmte Bewertung / Koordinierung mit der Landesförderstelle
Praxis der FörderungsabwicklungFallbeispiel L GmbH
Kosten und Finanzierung
• Eigenmittel € 0,50 Mio.
• erp-Kredit mit aws € 1,50 Mio.
• EFRE-Zuschuss € 0,30 Mio.
• Landeszuschuss € 0,26 Mio
• Ungeförderte Fremdmittel € 1,44 Mio.
Summe € 4,00 Mio.
Baukosten € 2,00
Mio.
Maschinelle Anlagen € 1,70
Mio.
Sonstiges € 0,30 Mio.
Summe € 4,00 Mio.
Kontakt zur aws
Dr. Georg SilberLeiter | Regionalförderung | Strukturverbesserung
austria wirtschaftsserviceUngargasse 37 | 1030 Wientel: +43 (1) 501 75 – 407fax: +43 (1) 501 75 – 492e-mail: [email protected]