Ausgabe 01 | 2016 COLUMBA Das Palliativ-Portal Magazin Wenn Kinderbücher vom Tod erzählen. Passt das zusammen? Ist das angemessen? Sinnvoll, gar notwendig? Der besondere Fall Ein Palliativmedziner berichtet Gespräche in Palliativstationen Idiolektischen Gesprächsführung Auf einen Blick Sterbehilfe-, Hospiz- und Palliativ-Gesetz www.palliativ-portal.de
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Ausgabe 01 | 2016 COLUMBA - palliativ-portal.de · 3 COLUMBA Das Palliativ-Portal Magazin Seit 2008 wenden wir uns vom Palliativ-Portal den unterschied lichen Blickwinkeln der Palliativmedizin
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Ausgabe 01 | 2016
COLUMBADas Palliativ-Portal Magazin
Wenn Kinderbücher vom Tod erzählen.Passt das zusammen? Ist das angemessen? Sinnvoll, gar notwendig?
Der besondere FallEin Palliativmedziner berichtet
Gespräche in PalliativstationenIdiolektischen Gesprächsführung
Auf einen BlickSterbehilfe-, Hospiz- und Palliativ-Gesetz
www.palliativ-portal.de
StatConsult Gesellschaft für klinische und Versorgungsforschung mbH
„Da spricht man nicht drüber“Mechthild Hüsch, Ulrich Roth
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gibt es viele verschiedene Gestal-
tungsmöglichkeiten. Wichtig ist im-
mer, dass die Angehörigen alles so
gestalten, dass es ihnen hilft. Es gibt
heute sehr schöne Hausbücher zu Ri-
tualen und rund um die Fragen, die
zu Sterben, Tod und Trauer entste-
hen. Ich selbst finde auch, dass man
die Kinder in dem Maße, in welchem
sie es wünschen, mit einbeziehen
sollte. Meine Kinder
haben Grabbeigaben
gestaltet, Bilder ge-
malt und meine große
Tochter hat sich so-
gar noch nach mir an
den geöffneten Sarg
getraut. Für mich war
das nicht mehr mög-
lich. Ich wollte meinen
Mann so in Erinnerung
behalten, wie er kurz
nach dem Tod aussah:
friedlich schlafend,
ja sogar lächelnd. Die
kleine Tochter habe
ich nicht mit dem Kör-
per ihres Vaters kon-
frontiert, weil sie ein-
fach noch zu klein war.
Ich denke, es war die
richtige Entscheidung.
Sie war, wie gesagt,
erst zwei Jahre alt. Ein
Kind mit sechs oder acht Jahren ist
wieder in einer anderen Situation.
Deshalb sollte immer ganz individu-
ell entschieden werden.
Die Tatsache, dass wir sterben müs-
sen, lässt uns Menschen auch auf
kognitiver Ebene viele Gedanken
entwerfen, die uns Angst machen. In-
wiefern können Bilderbücher durch
ihre Botschaften und die bildhafte
Darstellung von Geschichten mitten
aus dem Leben Angst reduzieren –
bei Kindern UND bei Erwachsenen?
Oft herrscht eine große Unwissen-
heit, unter den Kindern und unter
den Erwachsenen, was aus einem
Mangel an Erfahrung resultiert. Es
gibt sehr liebevoll gestaltete Kinder-
bücher, die versuchen, diese Fragen
zu beantworten. „Wie kommt der
Opa in die kleine Urne? Tim und Lei-
la wollen es wissen“ und „Was kommt
dann?“ Bereits die Titel zeigen an,
dass hier Kinder Fragen beantwortet
haben wollen. Die Darstellungen und
Antworten sind in beiden Büchern
kindgerecht gemacht. Trotz der Ehr-
lichkeit hat das zweite Buch auch
eine humorvolle Seite. Unwissenheit
und das Gefühl, mit seinen Fragen
alleingelassen oder mit Beschwichti-
gungen abgespeist zu werden, ist für
Kinder am schlimmsten. Dies zeigt
das Buch „Papa, wo bist du?“ Hier
irrt der Protagonist suchend umher,
um seinen Vater zu finden, von dem
ihm die Mutter sagte, er sei „von
uns gegangen.“ „Wieso sollte Papa
einfach so gehen?“, ist
die berechtigte Frage
des Jungen, dessen
verzweifelte Suche in
der Erlösung durch die
Wahrheit und die Er-
kenntnis mündet, dass
der Vater in seinem
Herzen weiterlebt.
Das große Problem des
„Was passiert nach dem
Tod?“, oftmals auch ab-
hängig von religiösen
Prägungen—Welche
Lösungsansätze wer-
den hierfür geboten?
Die Frage „Was pas-
siert nach dem Tod?“
ist auf zwei Ebenen zu
beantworten: Was pas-
siert mit dem Körper,
wohin kommt er, wie
verändert er sich? Und was passiert
mit uns? Wie geht es den Trauern-
den? Warum hat man die Gefühle,
die man hat? Und auch: Gibt es ein
Leben nach dem Tod?
Wiedergeburt, Leben bei Gott ‚im
Himmel‘, Weiterleben im Herzen
der Hinterbliebenen, all diese Lö-
sungsansätze bieten die Bücher an.
Es ist also auch eine Frage der eige-
Thema | Wenn Kinderbücher vom Tod erzählen
„Für immer“
Kai Lüftner, Katja Gehrmann
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COLUMBADas Palliativ-Portal Magazin
nen Glaubensvorstellung. Grundsätz-
lich muss hier noch einmal betont
werden, dass Jenseitsvorstellungen
erst nach der Erläuterung der natür-
lichen Vorgänge einzuführen und
immer vom Entwicklungsstand des
Kindes abhängig zu machen sind.
Was würden Sie Eltern, die eine Zeit
des Abschieds und der Trauer durch-
leben, gerne raten?
Allgemein kann man sagen, dass es
wichtig ist, sich in seiner Trauer so
anzunehmen wie man ist. Jedes Trau-
ergefühl darf zugelassen werden. Ich
selbst habe die Erfahrung gemacht,
dass es hilfreicher ist, die Trauer zu-
zulassen als sie zu verdrängen. Was
verdrängt wird, bricht sich irgend-
wann Bahn. Es hilft, sich bewusst zu
machen, dass Trauer in Wellen oder
Phasen kommt und dass niemals ein
Außenstehender wirklich für uns
entscheiden kann, was uns hilft und
wir uns deshalb von wohlgemeinten
Ratschlägen, die keine sind, nicht
beirren lassen sollten. In Bezug auf
die Kinder finde ich: Wichtig ist, dass
man sich sehr viel Zeit zum Zusam-
mensein und Kuscheln nimmt. Kör-
perliche Nähe und Gespräche sind
vor allem für die Kinder wichtig. Ob
klein oder groß. Und dann auch viele
Auszeiten. Das heißt, Dinge zu tun,
die einem wirklich gut tun. Erlau-
ben Sie sich und den Kindern jedes
Trauergefühl. Auch Wut, Anklagen
oder Verzweiflung. Wundern Sie sich
nicht über Momente, in denen Sie
sich ruhig fühlen und nicht trauern.
Die Seele braucht auch Trauerpau-
sen. Auch dafür sollte man sich nicht
schuldig fühlen. Ich habe in dieser
Zeit intensiv gelesen, das Gespräch
mit anderen Betroffenen gesucht und
mir und den Kindern auch therapeu-
tisch helfen lassen. Meine Familie
und meine ‚wahren‘ Freunde waren
und sind mein Netzwerk, in dem
ich in mehrfachem Sinne ‚zu Hau-
se‘ bin. Gemeinschaften empfinde
ich daher als sehr wichtig. Auch um
den Kindern zu ermöglichen, nicht
immer mit dem trauernden Eltern-
teil konfrontiert zu sein. Die gegen-
seitige Unterstützung ist entlastend
und wenn Kinder mehr als einen
Ansprechpartner in der Trauerpha-
se haben, kann das viel ausgleichen.
Auch sollte man darauf achten, die
Kinder in ihrer Rolle als Kinder zu
belassen und ihnen, wo es geht, nicht
zu viel Verantwortung zuzumuten.
Wie in allen wichtigen Fragen des
Lebens gilt auch hier, dass der „gol-
dene Mittelweg“ wohl der beste ist.
GermanistinSusanne Beck
Anzeige
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1. Verbesserung der ambulanten
Palliativversorgung und Förde-
rung der Vernetzung in der Re-
gelversorgung.
Hierzu gehört auch die Einführung
von zusätzlich vergüteten Leistun-
gen im vertragsärztlichen Bereich.
Diese werden von den gesetzlichen
Krankenkassen vorerst außerhalb
des regelhaften Budgets finanziert.
2. Stärkung der Palliativpflege
Der Leistungsanspruch häuslicher
Krankenpflege bezüglich ambulanter
Palliativversorgung wird gesetzlich
klar definiert. Des Weiteren ist es
Aufgabe des Gemeinsamen Bundes-
ausschusses, die Festlegungen der
Versorgungsanforderungen für den
Bereich der Palliativpflege zu kon-
kretisieren.
3. Erleichterungen für die spezi-
alisierte ambulante Palliativver-
sorgung
Um die SAPV vor allem in ländlichen
Gebieten noch mehr zu fördern,
wird die vertragliche Umsetzung
dieser erleichtert. Ein gesetzliches
Schiedsverfahren soll dabei auch
kontroverse Vertragsverhandlungen
erleichtern und Lösungen bieten.
Außerdem wird die Möglichkeit ei-
ner gemeinsamen Regelung von spe-
zialisierter ambulanter Palliativver-
sorgung und allgemein ambulanter
Palliativversorgung in Selektivverträ-
gen klargestellt.
4. Stärkung der stationären Hos-
pizversorgung und der ambulan-
ten Hospizarbeit
Durch Erhöhung der zur Verfügung
stehenden Gelder sollen stationäre
Hospize stärker gefördert werden.
So tragen Krankenkassen künftig 95
Prozent der zuschussfähigen Kosten
unter Anrechnung von Leistungen
der Pflegeversicherung. Bisher waren
es 90 Prozent. Des Weiteren wird der
kalendertägliche Mindestzuschuss
der Krankenkassen zur stationären
Hospizversorgung auf neun Prozent
der monatlichen Bezugsgröße nach §
18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozi-
algesetzbuch (SGB IV) gesteigert. Zu-
vor lag dieser bei sieben Prozent.
Darüber hinaus sollen im Bereich der
ambulanten Hospizarbeit zusätzlich
zu den Personalkosten nun auch die
Sachkosten bei der Förderung durch
die Krankenkassen berücksichtigt
werden. Ab dem Zeitpunkt, zu dem
ambulante Hospizdienste Sterbebe-
gleitung leisten, sollen Krankenkas-
sen zeitnah finanzielle Förderung
gewähren und das Verhältnis von
haupt- und ehrenamtlichen Mitarbei-
tern soll den aktuellen Versorgungs-
anforderungen entsprechen. Weiter-
hin sollen ambulante Teams auch in
stationären Einrichtungen zum Ein-
satz kommen.
5. Einführung eines Anspruchs
auf Beratung und Hilfestellung
Damit Betroffene optimal informiert
sind, wird ein ausdrücklicher Leis-
tungsanspruch auf individuelle Be-
ratung und Hilfestellung durch die
gesetzlichen Krankenkassen bei der
Auswahl und Inanspruchnahme von
Leistungen der Palliativ- und Hospiz-
versorgung geschaffen.
6. Förderung der Hospizkultur in
stationären Pflegeeinrichtungen
In stationären Pflegeeinrichtungen
werden Hospizkultur und Palliativ-
versorgung weiter verbessert. Es
wird klargestellt, dass pflegerische
Maßnahmen der Sterbebegleitung zu
einer Pflege nach dem allgemein an-
Hospiz- und Palliativgesetz — HPG
Von Yvonne Dauer
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
Hospiz- und Palliativgesetz – HPGIn der Sitzung vom 27.11.2015 billigte der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Ge-
setz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, dessen inhaltliche
Schwerpunkte sich zusammengefasst wie folgt darstellen:
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erkannten Stand medizinisch-pflege-
rischer Erkenntnisse in stationärer
und ambulanter Pflege im Sinne des
Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XI) dazu gehören.
7. Verbesserung der ärztlichen
Versorgung in vollstationären
Pflegeeinrichtungen
Die ärztliche Versorgung in vollsta-
tionären Pflegeeinrichtungen wird
dadurch verbessert, dass stationäre
Pflegeeinrichtungen künftig Koope-
rationsvereinbarungen mit vertrags-
ärztlichen Leistungserbringern ab-
schließen sollen. Zugleich wird die
Teilnahme von Vertragsärztinnen
und -ärzten an solchen Kooperations-
verträgen finanziell gefördert. Die
Finanzierung erfolgt durch die ge-
setzlichen Krankenkassen zunächst
außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung.
8. Anreize für ein individuelles,
ganzheitliches Beratungsangebot
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
und Einrichtungen der Eingliede-
rungshilfe für behinderte Menschen
sollen Beratungsangebote offerieren,
um Ängste der Bewohnerinnen und
Bewohner vor dem Sterben zu min-
dern und ihre Selbstbestimmung in
der letzten Lebensphase zu stärken.
Konkret werden finanzielle Anrei-
ze dafür gesetzt, dass die Pflegeein-
richtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für behinder-
te Menschen ein individuelles und
ganzheitliches Beratungsangebot zur
Verfügung stellen und in Kooperati-
on mit anderen Versorgern und Leis-
tungserbringern organisieren.
Anforderungen und Inhalte des Be-
ratungsangebotes werden einheit-
lich in einer Rahmenvereinbarung
zwischen dem Spitzenverband Bund
der Krankenkassen und den die In-
teressen vollstationärer Pflegeein-
richtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe vertretenden maß-
geblichen Organisationen auf Bun-
desebene vereinbart. Das Beratungs-
angebot wird von den gesetzlichen
Krankenkassen finanziert.
9. Förderung von Palliativstatio-
nen in Krankenhäusern
Zur Förderung von Palliativstationen
wird die Option zur Verhandlung von
krankenhausindividuellen Entgelten
anstelle von bundesweit kalkulierten
pauschalierten Entgelten gestärkt.
Durch das neue Gesetz sollen folgende Ziele realisiert werden:
Der Ausbau der Palliativversorgung in strukturschwachen und ländlichen Regionen und die Unterstützung der Hospizbewegung.
Die Sicherstellung der Vernetzung von Angeboten der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der hospizlichen Begleitung wie auch die Gewährleistung der Kooperation der daran beteiligten Leistungserbringer.
Die Verankerung der Palliativversorgung als Teil der Regelversorgung in der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege und die flächendeckende Verbreitung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Die Verbesserung der finanziellen Förderung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize sowie ambulanter Hospizdienste.
Die Stärkung der Palliativversorgung und Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Die gezielte Informierung Versicherter über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung und die Ermöglichung einer individuellen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase für Pflegeheimbewohner.
Grundlage dieses Textes ist der Gesetzesentwurf,
dessen Inhalte sinngemäß und teilweise auch
wortgetreu übernommen wurden.
16 Neues Sterbehilfegesetz
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Neues SterbehilfegesetzIn der Sitzung vom 27.11.2015 verabschiedete der Bundesrat ein neues Sterbehilfegesetz, das in Form von
§ 217 des Strafgesetzbuches (StGB) „die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.“
Während eine eigenverantwortliche
Selbsttötung, der Versuch dersel-
ben oder die Teilnahme daran wie
auch der sogenannte „gerechtfertigte
Behandlungsabbruch“ (früher „pas-
sive Sterbehilfe“) und die indirekte
Sterbehilfe von der neuen Gesetzge-
bung unberührt bleiben, erfüllt die
geschäftsmäßige Suizidhilfe den Be-
stand einer Straftat. Begründet wird
das neue Sterbehilfegesetz unter an-
derem mit der steigenden Zahl der
geschäftsmäßig assistierten Suizide
wie auch der Gefahr, dass kranke
und/oder alte Menschen, die Angst
haben, zur Last zu fallen, von derarti-
gen Angeboten zum Suizid verleitet,
gar gedrängt werden könnten und
die Suizidhilfe somit schlussendlich
auch als „normale Behandlungsopti-
on“ wahrgenommen werden könnte.
Eine derartige Entwicklung zu einem
„Dienstleistungsangebot der gesund-
heitlichen Versorgung“ soll verhin-
dert werden. Stattdessen sollen der
„Schutz der Selbstbestimmung“ und
der „Schutz des Grundrechts auf Le-
ben“ gewährleistet sein und bleiben.
Das Gesetz sieht dementsprechend
Folgendes vor: „Mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird gemäß § 217 Absatz 1 StGB be-
straft, wer in der Absicht, die Selbst-
tötung eines anderen zu fördern, die-
sem geschäftsmäßig die Gelegenheit
gewährt, verschafft oder vermittelt.“
„Geschäftsmäßig“ ist hier im Sinne
von „auf Wiederholung angelegt“ zu
verstehen. Eine kommerzielle Orien-
tierung muss dabei nicht zwingend
gegeben sein. Der Begriff ist damit
weiter gefasst als der der „gewerbs-
mäßigen Förderung der Selbsttö-
tung“ aus einem Gesetzesentwurf
aus dem Jahre 2012 (BT-Drucksache
17/11126). Zudem muss sich die „Ab-
sicht des Täters […] lediglich auf die
Förderung der Selbsttötung bezie-
hen, nicht auch auf die tatsächliche
Durchführung dieser Selbsttötung.“
Weiterhin ist auf „subjektiver Seite
[…] erforderlich, dass die gewährte
Hilfestellung zur Selbsttötung ab-
sichtlich, also zielgerichtet, erfolgt“.
Ausnahmen stellen der Suizidwilli-
gen/dem Suizidwilligen nahestehen-
de Personen oder auch Angehörige
dar, die „aus Mitleid in einer singulä-
ren Situation Hilfe zur Selbsttötung“
leisten. Auch wenn deren Aktionen
als Teilnahmehandlungen an einer
geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid
bezeichnet werden können, werden
diese Personen nicht nach dem neu-
en Tatbestand zur Verantwortung ge-
zogen, wenn diese Aktionen sich auf
einen Einzelfall beziehen und keine
Geschäftsmäßigkeit vorliegt.
Von Yvonne Dauer
Grundlage dieses Textes ist der Gesetzesentwurf,
dessen Inhalte sinngemäß und teilweise auch
wortgetreu übernommen wurden.
„Wenn ich das vorhergewußt hätte, wäre mirsoviel erspart geblieben.“
Deutsche PalliativStiftungAm Bahnhof 2, 36037 Fulda
Die wenigsten stellen sich der Frage, welche Versorgung sie sich bei schwersten Krankheiten wünschen.
Die Deutsche PalliativStiftung wirbt für eine neue Kultur des Lebensendes.Palliativversorgung dient dazu, dass es Ihnen bei einer le-bensbedrohlichen Krankheit besser geht. Sie richtet sich nicht nur an Sterbende – als ginge es ihr darum, das Sterben zu verkürzen oder nur angenehmer zu gestalten.Studien zeigen, dass es für unheilbar Kranke wichtig ist, rechtzeitig auch palliativ versorgt zu werden. Es gelingt, bereits früh die Lebensqualität zu verbessern: indem wir womöglich schädliche Therapien ausklammern, Neben- wirkungen vermeiden oder wenigstens lindern.Durch eine angemessene Palliativversorgung und Hospizarbeit soll es Schwerstkranken möglich sein, auf breiter Basis am Le-ben teilzunehmen. Das ist gerade für die Angehörigen wichtig, nicht nur die Patienten, auch sie werden durch die Diagnose einer schweren Krankheit aus ihrem Lebensumfeld gerissen.Unser Ziel ist es, dass alle Menschen die Chance haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben auszu-sprechen; sie brauchen dazu ein tragfähiges Netzwerk, das die Versorgung garantiert.
Überall herrscht ein Geist des „höher, schneller, weiter“. Was wir aber brauchen ist ein Geist des „nicht zu hoch, nicht zu schnell, nicht zu weit“. Was wir brauchen ist eine maßvolle medizinische Versorgung.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!
Der Wunsch nach Sterben in Würde ist ein stiller Wunsch, der in unserem Gesundheitssystem bislang kaum wahr- genommen wird. Mit Ihrer Spende oder Zustiftung helfen Sie, Sterbenden diesen Wunsch zu erfüllen, Angehörige zu un-terstützen und bei den Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft wieder ein Bewusst-sein für Würde bis zuletzt zu wecken.
Die Fotowettbewerbe zum PalliativKalender gehen weiterUnd wieder gibt es 10.000 € für hospizlich-palliative Einrich-tungen zu gewinnen!„Bevor ich sterbe möchte ich…“ gilt es fotografisch für den nächsten PalliativKalender umzusetzen. Ihre Ergebnisse können Sie vom 1. Januar bis 31. März 2017 in das Bildertool der Stiftung auf www.palliativstiftung.de hochladen. Die Stiftung wünscht sich, dass sich wieder viele Hobby- und Gelegenheitsfotografen, gerne auch Profis beteiligen. Egal, ob Sie in der praktischen Arbeit in der Palliativversorgung und Hospizarbeit tätig sind oder sich sonst für das Thema in-teressieren, jeder kann mitmachen. Auch mancher, der einen lieben Menschen auf seinem letzten Weg begleitete, hat in den letzten Jahren wunderbare Motive in das Bildertool der Stiftung eingestellt.Den PalliativKalender, die Bücher aus dem Verlag der Deut-schen PalliativStiftung und weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle Am Bahnhof 2 in 36037 Fulda. Sowie unter Tel. 0661 48049797 und per Email: [email protected].
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„Würde am Lebensende“
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18 Gespräche in Palliativstationen
Von Dr. med. Hans Hermann Ehrat - Arzt für allgem. Medizin FMH / Psychotherapie IG
Die Methode der „idiolektischen Gesprächsführung“
Gespräche in PalliativstationenDie außergewöhnliche Situation von Patienten auf Palliativstationen benötigt eine Gesprächsführungsform,
die konventionelle, gewohnte Formen von Dialogen überschreitet.
Die Methode der „idiolektischen
Gesprächsführung“ bietet eine hilf-
reiche Möglichkeit, dieser Forde-
rung nachzukommen.
Viele und vielgestaltige Situationen
bei meiner Arbeit mit Pflegenden
und mit Ärzten in solchen Einrich-
tungen, haben meine Überzeugung
gefestigt, immer wieder auf „idio-
lektische Interviews“ zu bauen,
weil mit dieser Methode dieser Ge-
sprächsführungsform – bezogen auf
die Eigensprache des Patienten – ein
Zugang zum Patienten möglich wird,
der sonst oft schwerlich zu schaffen
ist. Beim Umgang mit der Eigenspra-
che des Patienten eröffnet sich eine
Möglichkeit, achtsam und respekt-
voll mit der oft aussichtslosen Lage
der Betroffenen umzugehen. Dabei
werden die üblichen Gesprächs-
muster zu Gunsten einer innovati-
ven Gesprächsführungsform – der
idiolektischen – verlassen. Bei die-
ser Gesprächsform handelt es sich
nicht um den Versuch einer Pro-
blemlösung im rationalen Denken
aristotelischer Prägung – es geht um
Eingelassenheit in die vorgetragene
Komplexität – zuhören nicht reden.
Komplexität beinhaltet immer Mehr-
deutigkeit. Es bestehen dabei indivi-
duelle, einzigartige Verknüpfungen
verschiedenster Elemente. Richtig
ist also nicht die objektivierbare
Wirklichkeit, sondern die entste-
hende Fähigkeit, andere, neuarti-
ge Entdeckungen zu machen, die
den Sprechenden befähigen, selbst-
ständig oder durch selbstgewonne-
ne Einsichten entscheidungs– und
handlungsfähiger zu machen. Es
geht also gar nicht um den Versuch,
erwartete Antworten „herzustellen“.
Wird dies trotzdem unternommen,
ist die gefundene Lösung sehr oft
mit der Person des Gesprächsleiters
verbunden, orientiert sich an seinen
eigenen Erfahrungen. Das ist eine
sehr anstrengende und wie später
ausgeführt, oft auch eine unvollstän-
dige „Lösung“. Diese – früher als
Ordination benannte „Sprechstun-
de“ – ließ zu, dass ein Experte, un-
ter Umgehung der Kompetenz des
Gesprächspartners, seinen Patien-
ten mitteilte, wie eine bestehende
Schwierigkeit am besten zu lösen
sei. Die dabei enstehenden Bera-
tungen sind selbstverständlich nicht
einfach falsch – die Situation unheil-
bar Erkrankter verlangt aber, wie
die Erfahrung zeigt, einen „anderen“
Zugang zur komplexen Situation des
Betroffenen.
Es gilt hier zu klären, was diese Inter-
viewform überhaupt ist und welche
technischen Hilfsmittel notwendig
Dr. med. Hans Hermann Ehrat
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COLUMBADas Palliativ-Portal Magazin
sind, um eine solche und „ganz an-
dere“ Gesprächsführung zu ermögli-
chen. Ausgangspunkt ist immer der
Grundsatz der Einzigartigkeit jedes
Menschen. In seiner Einzigartigkeit
spricht jeder Mensch eine einzigarti-
ge, eigene Sprache. Sind Begegnung-
en auf diesem Grundsatz basierend
gestaltet, entstehen andere, eben
eigene und auch einzigartige Ge-
spräche, weil durch diese genannte
Haltung die Würde und die Wirklich-
keit eines Jeden deutlich wird, es
entsteht Authentizität.
Technisch werden dabei sogenannte
„Schlüsselwörter“ als Gesprächsbe-
zug verwendet. Diese Schlüsselwör-
ter – sie werden von jedem Zuhörer
wahrgenommen aber zu selten für
wahr genommen – erschliessen die
Möglichkeit, Gespräche in der Ei-
gensprache des Klienten zu führen.
Diese Schlüsselwörter – sie sind im-
mer der Ausgangpunkt einer Bezie-
hung zwischen Sprechenden – fallen
dem Zuhörer gewissermassen zu,
wenn bei ihm die notwendige Ein-
gelassenheit besteht. Diese Eingelas-
senheit hat etwas zu tun mit Gelas-
senheit und verlangt vom Zuhörer,
seine Vorstellungen, seine Konzepte
und seine Lösungen hintanzustellen.
Dieser Umgang mit Schlüsselwör-
tern hilft, nicht primär am Inhaltli-
chen der vorgetragenen Problematik
zu „haften“ , für das Gelingen einer
„echten“ Begegnung im übrigen eine
conditio sine qua non, sondern er-
möglicht vielmehr dem Sprechenden
gewissermassen aus dem „Aussen-
raum ganz persönlicher Erlebnisse“
einen freien Blick auf eigene, mögli-
che Lösungen zu gewinnen.
Die Gestaltung solcher Gespräche
gelingt umso besser, je deutlicher
vor Augen steht, dass in jedem Men-
schen ein selbstorganisierendes
Prinzip – bei D. Jonas als “innere
Weisheit“ bezeichnet - besteht.
Diese „innere Weisheit“ ist gemäß
den Axiomen zur „idiolektischen Ge-
sprächsführung“ die einzige Kraft,
die hilft zu leben. Sie hilft auch zu
verstehen, dass Wirklichkeit und
Wahrheit immer beim Sprechenden
zu finden sind (sokratischer Opti-
mismus), niemals beim Gesprächs-
leiter, beim Arzt.
„Idiolektische Interviews“ schaffen
die Möglichkeit, dieser „inneren
Weisheit“ zu begegnen – der Weg
dorthin wird gewissermassen er-
schlossen.
Angesichts dieser Tatsache entsteht
zwischen den Gesprächspartner ein
wunderbares Glücksgefühl der Un-
bekümmertheit, der Gelassenheit
ohne „wenn und aber“.
Der Überstieg aus „konventioneller
Gesprächsführung“ in die idiolek-
tische Form – er kommt gewisser-
massen einem Paradigmenwechsel
gleich – ermöglicht mit überraschen-
der Leichtigkeit diese ganz andere
Form der Begegnung zwischen Men-
schen.
Der Ausstieg aus konventioneller
Gesprächsführungsform in das be-
schriebene Paradigma stellt für alle
Berater eine grosse Herausforder-
ung dar, weil herkömmliches me-
dizinisches Denken und Handeln
ganz anderen Leitlinien folgt. Dieser
Ausstieg ist oft auch von verständli-
„Meine Aerzte haben mir gesagt, ich würde nicht mehr lange leben,
ich solle mich darauf einrichten, alle anstehenden Fragen anzuschau-
en und alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, vor allem die-
jenigen, die für meine Familie wichtig sein könnten und dabei auch
festzuhalten, was geschehen soll, wenn ich nicht mehr da bin. So
etwas ist leichter gesagt als getan, finde ich“.
Erinnern sie Dinge, die ihnen leicht gefallen sind?
„Zusammen mit meiner Familie zu sein, vielleicht einen Ausflug zu
machen, irgendwo zu wandern“.
Wo könnte das sein? Gibt es Orte, die sie besonders gerne mögen?
„Ich bin sehr gerne an der Ostsee“.
Und was gefällt ihnen an der Ostsee?
„Die unendliche Weite, die Natur, und ich sehe so gerne, wie die Wel-
len am Strand kommen und gehen. Ich habe dort viele Stunden ver-
bracht und denke sehr gerne daran“.
Was fällt ihnen noch ein, wenn sie an diese Szene denken?
„Ich spüre, wie eng und gut ich mit meiner Familie verbunden bin. Es
gibt mir Kraft zu wissen, wie gut meine Kinder über mich denken und
wie sie um mich besorgt sind“.
Das stelle ich mir wunderbar vor. Möchten sie noch etwas sagen?
„Nein, ich danke für das Gespräch“.
20
cher Angst vor Verlust von Autorität
und Legitimation geprägt. Deshalb
wird auch immer wieder das Phae-
nomen beobachtet, wie Gesprächs-
leiter verständlicherweise Verbin-
dung zwischen konventionellem
Gesprächsansatz und idiolektischem
Gesprächsansatz herzustellen ver-
suchen, was meistens zu bedauerli-
chen gesprächstechnischen Schwie-
rigkeiten führt.
Über die Wirkung eines solchen
kurzen „paralogischen“ Gesprächs
kann letztlich nur spekuliert wer-
den. Auf alle Fälle haben wir uns
in einem deutlich von Ressourcen
geprägten Feld bewegt – wir haben
es geschafft, dorthin zu kommen,
wo die „ Sonne scheint“. Natürlich
hat sich an der Wirklichkeit nichts
geändert. Die Patientin hat aber die
wesentliche Brücke zur
Erkenntnis gefunden,
wie gut ihre Familie für
sie sorgt und dass diesen
Menschen wahrschein-
lich sehr viel zugetraut
werden kann. Der ge-
fundene Anschluss an
„andere“ ,innere Bilder
kann Wirkung entfal-
ten, die über den logi-
scherweise erwarteten
Lösungsmöglichkeiten
liegen. Ohne Schwierig-
keiten ist verständlich,
dass in so gestalteten
Begegnungen wesent-
lich andere Grundbe-
dingungen herrschen.
Es geht hier auch weit
mehr als um Empathie.
Der Umgang mit Schlüs-
selwörtern ermöglicht
dem Gesprächsleiter
im rilkeschen Sinne
„fern zu bleiben“. „Ich
will immer warnen und
wehren: bleibt fern, die
Dinge singen höre ich so
gern. Ihr rührt sie an: sie
sind starr und stumm –
ihr bringt mir alle Dinge
um.“ (Rilke)
Inh. Apotheker Christian Redmann e.K.
Zeit für Ihre Gesundheit!
Kompetenz durch ständige Weiterbildung:• geriatrische Pharmazie
• Homöopathie und Naturheilverfahren
• Palliativpharmazie (zertifiziert)
• Betreuung von Asthma und COPD-Patienten (zertifiziert)
Der besondere FallSoziale Situation: Die Patientin wurde von ihrem Sohn und dessen Lebensgefährtin zu Hause
gepflegt, die ärztliche Versorgung wurde durch den Hausarzt gewährleistet.
23
COLUMBADas Palliativ-Portal Magazin
waltschaft Ermittlungen aufnimmt
wegen des Verdachts auf fahrlässi-
ge Tötung. Der Sohn der Patientin
erstattete Anzeige mit dem Vor-
wurf man hätte die Patientin nicht
adäquat behandelt und eine sta-
tionäre Einweisung pfl ichtwidrig
unterlassen. Dies führte der Sohn
auf die Tatsache zurück, dass sei-
ne Mutter knapp 2 Stunden nach
dem Notarzteinsatz verstorben ist.
Die Obduktion der Patientin in der
Rechtsmedizinischen Abteilung
der Universität ergab einen deut-
lich reduzierten Allgemein – und
Ernährungszustand, eine hoch-
gradige KHK mit einer 3 – Gefäß
– Erkrankung und einem Throm-
bus in der rechten Herzkranzarte-
rie direkt am Abgang, vermutlich
ursächlich für ein akutes Herzver-
sagen, eine Aspirationspneumo-
nie, ein Hirn – und Lungenödem
sowie eine Einblutung im rechten
Stammkerngebiet des Großhirns.
Das Gutachten der Rechtsmedizi-
nischen Abteilung kam zu dem Er-
gebnis, „es ließe sich nicht feststel-
len, dass dem Notarzt mit der im
Strafrecht notwendigen Sicherheit
ärztliches Fehlverhalten vorgewor-
fen werden könnte, welches ins-
besondere mit der erforderlichen
Sicherheit kausal für das Ableben
der Patientin anzusprechen wäre“.
Schon 2002 konnte eine Pfl icht zur
stationären Einweisung eines ster-
benden Patienten auf der Grund-
lage des damals geltenden Rechts
nicht hergeleitet werden. Auch zu
diesem Zeitpunkt sah es der dienst-
habende Notarzt als Recht eines je-
den Menschen an, in seiner häusli-
chen Umgebung in Würde sterben
zu dürfen. Dementsprechend hat
auch der Bundesgerichtshof zutref-
fend zur Problematik der ärztlichen
Behandlung im Grenzbereich zwi-
schen Leben und Tod festgestellt:
„Die Standesethik des Arztes steht
nicht isoliert neben dem Recht. Sie
wirkt, wie das Bundesverfassungs-
gericht (…) hervorgehoben hat
(BVerfG 52, 131, 169 f.) allenthal-
ben und ständig in die rechtlichen
Beziehungen des Arztes zum Pati-
enten hinein. Weit mehr als sonst
in den sozialen Beziehungen des
Menschen fl ießt im ärztlichen Be-
reich das Ethische mit dem Recht-
lichen zusammen (BverfG, aaO,
170). Daher darf der Arzt bei der
Entscheidungsfi ndung auch nicht
die sozial – ethischen Belange der
Diskussion:
Fazit
Spitzenmedizin.In unserem Klinikumfür die ganze Region.
Prof. Dr. Georg A. Pistorius ist Ärztlicher Direktor am Klinikum Bamberg.
Worauf er und alle Mitarbeiter sehr stolz sind:
Das Klinikum hat es als einziges oberfränkisches Kranken-haus wieder in die Focus-Ranking-Liste geschafft. Damit liegt es in der Spitzengruppe der deutschen Kliniken, deren Qualität und Reputation hervorragend sind. Für Bamberg und die ganze Region.
Prof. Dr. Georg A. Pistoriusam Klinikum Bamberg.
Worauf er und alle Mitarbeiter sehr stolz sind:
Das Klinikum hat es als einziges oberfränkisches Krankenhaus wieder in die Focus-Ranking-Liste geschafft. Damit
2016TOPNATIONALESKRANKENHAUS
DEUTSCHLANDS
GRÖSSTER
KRANKENHAUS-
VERGLEICH
Sozialstiftung Bamberg · Klinikum am Bruderwald · Buger Straße 80 96049 Bamberg · www.sozialstiftung-bamberg.de
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24
Rechtsgemeinschaft, in der er und
der Patient leben, außer acht lassen.
So entspricht es dem ärztlichen
Selbstverständnis, bei einem be-
wusstlosen oder sonst urteilsunfähi-
gen Patienten die zu leistende Hilfe
auf die Erhaltung des Lebens auszu-
richten, so lange bei einem dem Tode
nahen Kranken oder verletzten Aus-
sicht auf Besserung bestehen. (…).
Andererseits darf der Arzt berück-
sichtigen, dass es keine Rechtsver-
pflichtung zur Erhaltung eines er-
löschenden Lebens um jeden Preis
gibt. Maßnahmen zur Lebensver-
längerung sind nicht schon deshalb
unerlässlich, weil sie technisch
möglich sind. Angesichts des bishe-
rige Grenzen überschreitenden Fort-
schritts medizinischer Technologie
bestimmt nicht die Effizienz der Ap-
paratur, sondern die an der Achtung
des Lebens und der Menschenwürde
ausgerichtete Einzelfallentscheidung
die Grenze ärztlicher Behandlungs-
pflicht.“ (BGHSt 32, 367, 279/380)
Dann jedenfalls, so der BGH in einer
späteren Entscheidung (BGHSt 40,
257 ff.), bedürfe es keiner lebens-
verlängernden Maßnahmen, wenn
„das Grundleiden des Patienten
nach ärztlicher Überzeugung irre-
versibel ist, einen tödlichen Ver-
lauf angenommen hat und der
Tod in kurzer Zeit eintreten wird.“
Das Verfahren wurde letztendlich 4
Monate nach dem Einsatz eingestellt.
Kinderpalliativzentrum München
Taubenübergabe bei Prof. Monika FührerIn einem sehr interessanten Gespräch mit Prof. Monika Führer haben wir die Arbeit des Kinderpalliativzentrums München
kennengelernt. Dabei wurde auch das Projekt „UnSichtbar“ vorgestellt, in dem Geschwisterkinder ihre Welt per Foto darstel-
len können, um sich sichtbar zu machen.
Begeistert von dieser Arbeit überreichte das Palliativ-Portal gemeinsam
mit Stephanie Denzler, der Bayerischen Botschafterin von Columba, eine
kleine Spende von 500 Euro, die wir aus dem Verkauf der Palliativ -Portal-
Taubenkissen generieren konnten. Zudem erhielt das Kinderpalliativzentrum
zehn unserer orangenen Kissen für die kleinen und großen Palliativpatien-
ten. Die Kuschel-, Lagerungs- oder Tröstekissen sind bei 65 Grad waschbar
und damit den Anforderungen der Klinikhygiene angepasst.
Palliativ-Portal Tauben-
kissen im Shop anzeigen
Die Implementierung der SAPV und der Notfallseelsorge macht es heutzutage möglich, diese Situationen, wie sie im Fallbericht
geschildert wurden, weitestgehend zu vermeiden. Die SAPV kümmert sich ebenfalls intensiv um die psychosozialen Bedürfnisse
der Angehörigen und die 24-Stunden-Rufbereitschaft ermöglicht es den Patienten wie den Angehörigen ständig einen Ansprech-
partner für ihre Belange zu finden. Die Vermittlung eines Notfallseelsorgers durch die integrierten Leitstellen rundet das Angebot
der psychosozialen Angebote für Betroffene ab.
Fazit
Der besondere Fall
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COLUMBADas Palliativ-Portal Magazin
Zum InnehaltenRätsel lösen und gewinnen
Mit etwas Glück können Sie in dieser Ausgabe unser multifunktionales Taubenkissen Columba mit CD und unsere offizielle Tasse des Palliativ-Portals aus hochwertigem Porzellan mit gelasertem Logo gewinnen.Tragen Sie jeweils die richtigen Wörter, einige sind in alphabetischer Reihenfolge, in die Kästchen ein. Die Nummerierten ergeben dann das Lösungswort.
Schicken Sie die richtige Lösung bis zum 31.03.2016 mit Ihrer Lieferanschrift unter
ImpressumDas Palliativ-Portal Magazin erscheint vierteljährlich. Namentlich gekennzeichnete Beiträge erscheinen un-ter Verantwortung der Verfasser und geben nicht au-tomatisch die Meinung der Redaktion wieder.
Wolf Erlbruch„Ente, Tod und Tulpe“32 SeitenAntje Kunstmann 2010ISBN 978-3-88897-657-5Ab neun Jahren
Kai Lüftner, Katja Gehrmann „Für immer“30 SeitenBeltz&Gelberg 2015ISBN:978-3-407-79546-5Ab sechs Jahren
Brigitte Werner„Kleiner Fuchs, großer Himmel“48 SeitenFreies Geistesleben 2015ISBN: 978-3-7725-2793-7 Ab fünf Jahren
Mechthild Hüsch, Ulrich Roth und Heinrich Hüsch„Da spricht man nicht drüber.“ Wie Jakob den Suizid seines Vaters erlebt.48 SeitenHüsch&Hüsch 2013ISBN: 978-3-934794-33-7Ab ca. acht Jahren
Peter Landendörfer „Sterbegleitung im Alter: Hausärztliche Palliativ-medizin im Team“100 SeitenBroschiert: 100 SeitenVerlag: Kirchheim + Co.ISBN 978-3-87409-589-1
Vorschau
Palliative Care und PolitikDas Palliativ-Portal im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner.
Vorschau
Karikaturen zu Sterben, Tod und TrauerÜber Sterben und Trauer lacht man nicht. Oder etwa doch?! Dieser Katalog zeigt, dasses möglich ist.
Ausgabe 2 | 2016 unter anderem mit diesen Themen
Impressum
Palliative Ansätze in der KardiologieEine kasuistische Selbstkritik
Das Diakoniewerk TABEA befasst sich seit vielen Jahren in seinen stationären Pfl egeeinrichtungen mit Hospizkultur – und Palliativkompetenz.
Bewohner und Angehörige werden durch Palli-ativ Care Pfl egefachkräfte, ehrenamtliche Hos-pizbegleitung und Unterstützung der Seelsorger beratend, respektvoll und behutsam begleitet. Durch die Weiterentwicklung der medizinisch/pfl egerischen Versorgung und die Spezialisierung der ambulanten Palliativversorgung gibt es in den TABEA Einrichtungen eine gute Vernetzung aller Professionen. Die TABEA Einrichtungen haben Kooperationsverträge mit den SAPV Teams vor Ort und die Hamburger Einrichtungen sind zudem Teil des Netzwerks Palliative Geriatrie Hamburg.
Wir pfl egen, leben und entwickeln Hospizkultur und Palliativkompetenz weiter. Denn:
Wir bewahren Lebensqualität.
TABEA – Leben in Geborgenheit
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Tel. (040) 84 05 23 - 0
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Tel. (04371) 503 - 300
TABEA – Leben in Heiligenstadt
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Tel. (09198) 808 - 0
PalliativPartner Hamburg C.A.P.E
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Tel. (040) 86 02 88
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