Dokumentation Dokumentation Dokumentation Dokumentation Einwohnergemein Aula Cher Aula Cher Aula Cher Aula Cher Verkehrslage Verkehrslage Verkehrslage Verkehrslage Bahnhof Sa Autobahn 8 Au Distanz Luzern 25 Infrastruktur Infrastruktur Infrastruktur Infrastruktur Eignung fle Sichtverhältnisse se Akustik se Spezialräume 2 1 Parkplätze m de n n n n nde r Sarnen r Sarnen r Sarnen r Sarnen arnen, Zentralbahn, 500 m usfahrt Sarnen Nord, 2 km 5 Minuten, 21 km exibel für verschiedene Anlässe ehr gut ehr gut Theatergarderoben für 15 Personen Schminkraum für 4 Personen max. 183 Parkplätze, stehen ausserhalb er Schulzeit zur Verfügung
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Aula Cher Sarnen€¦ · Aula Cher Sarnen Verkehrslage Bahnhof Sarnen, Zentralbahn, 500 m Autobahn 8 Ausfahrt Sarnen Nord, 2 km Distanz Luzern 25 Minuten, 21 km Infrastruktur Eignung
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Bei optimaler Parkanordnung könnenmax. 183 Autos parkiert werden.
Es stehen folgende Parkplätze ausserhalb derSchulzeit zur Verfügung:
• Parkplatz Aula Cher 34 Plätze
• Parkplatz Gemeindehaus 44 Plätze
• Parkplatz Rütistrasse 31 Plätze
• Pausenplatz Schulhaus 1 15 Plätze max.
• Pausenplatz Turnhalle 1 39 Plätze max.
• Pausenplatz Schulhaus 2 20 Plätze max.
Bei Grossveranstaltungen hat der Veranstalterzwingendzwingendzwingendzwingend und auf eigene Kosten einenSicherheits- und Parkdienst zu organisieren.(Art. 9 der Benützungsordnung).
Die Zufahrt zu sämtlichen Schulhäusern undTurnhallen muss für die Sanität, die Feuerwehr,die Polizei, usw. jederzeit gewährleistet sein.
Während der Schulzeit, das heisst von07.00 - 17.00 Uhr07.00 - 17.00 Uhr07.00 - 17.00 Uhr07.00 - 17.00 Uhr, werden die ständigen Parkplätzedurch das Lehrpersonal belegt. Die temporärenPlätze werden durch die Schulkinder als Pausen- undSpielplätze genutzt. Es stehen in dieser Zeitsomit keinekeinekeinekeine Parkplätze zur Verfügung.
Auflage:Auflage:Auflage:Auflage:
1.
2.
3.
2
17.80
11.5
37.
52
1.05 15.70 1.05
2.40
9.90
12.3
0
1.00
6.12 12.6
3
11.4
2
13.62 2.81 4.05
210 m2
133 m2
75 m2
23 m2
217 m2
Grundriss Erdgeschoss
Einwohnergemeinde
T 041 666 35 35 / F 041 666 35 10 / www.sarnen.chBrünigstrasse 160 / Postfach 1263 / 6061 Sarnen
Fachbereich LiegenschaftenSchulanlage und Aula Cher, Brünigstrasse 162, 6060 Sarnen
BankettBankettBankettBankett---- und Festwirtschaftsbestuhlungund Festwirtschaftsbestuhlungund Festwirtschaftsbestuhlungund Festwirtschaftsbestuhlung
Wichtige InformationWichtige InformationWichtige InformationWichtige Information- Die Bankett- und Festwirtschaftsbestuhlung muss zugemietet werden.Es ist dringend erforderlich, dass sämtliche Stühle, Bänke und Tische überFilz-Füsse verfügen.
- Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Organisation der BankettFestwirtschaftsbestuhlung. Die Kosten für die Miete gehen zu Lastendes Veranstalters.
- Bei der Einrichtung der Bankett- und Festwirtschaftsbestuhlung sind dieBrandschutzvorschriften unbedingt einzuhalten. Die Anweisungendes Technischen Personals ist striktestriktestriktestrikte
weitere Räume AnlieferungsMateriallift zPersonenlift WC-Anlagen
Nr 1 Saal A 263 P- Nr. 1 Saal A 263 P- Nr. 2- Nr. 3
Saal A 287 PSaal A 260 PGalerie 244
Hebepodien sind im Saalbei Konzertb
Bankett- und FestwirtschaftsbestuhlBankett- und Festwirtschaftsbestuhl(muss vom Veranstalter zugemietet - Nr. 1 bis 25 84 bis 780 P
Maximale Belegung ohne Bestuhlunund 100 Personen (Bühne)
Belegungen:- Bühne 100 Personen- Erdgeschoss 1270 Personen- Galerie 244 Personen
e Daten / Kontakte
17e Daten / Kontakte
0 m / Tiefe 12.30 m Bühnenbreite 15.70 m Bühnentiefe 9.90 mhang grauer Stoffe ab Boden 1.00 me (Stauraum)
anischnbühnerbühne
2.40 m5.00 – 6.00 m
8 Stück
7 m / Länge 11.53 m / Fläche 210 m2
27 m / Länge 7.52 m / Fläche 135 m2
m / Länge 12.63 m / Fläche 75 m2
m2
m2 / 10 Garderobenständerm / Länge 3.00 m / Fläche 6 m2 / für 9 Pers.m / Länge 5.00 m / Fläche 10 m2
je 15 Personensrampezur Bühne zur Galerie oder ins Untergeschossn
Plätze / Galerie 244 Plätze / Total 507 PlätzePlätze / Galerie 244 Plätze / Total 507 PlätzePlätze / Galerie 244 Plätze / Total 531 PlätzePlätze / Saal B 180 Plätze / Plätze / Total 684 Plätze
l A vorhanden, kann nurbestuhlung Nr. 1 verwendet werden.
lunglung werden)Personen (siehe Auflistung)
ngen beträgt 1514 Personen (Gäste)
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Technische EinrichtungenAnschlüsse Hauptansch
Stellwerk
festinstallierSaalbeleuch
Stromansch
BeamerBeleuchtungsanlagemit Lichtpult PICCOLO
Scheinwerfe
Bühnenpodeste 28 Stück àBreite 1.00 m
DVD-Videoplayer Typ HR-XV3EFlügel (gross) Steinway
Kl i Sti k t
Verfolger
Flügel (klein) Yamaha
Musikanlage
Klavier Stimmkoste
Mikrofon/e 3 x SENNHEModell EW 35 x SENNHEModell HSP2(Achtung! n
16 Kanal MiMusikanlage 16 Kanal Mi2 x 1700 Wa
Verstärkeranlage Typ AA-800 Redner- bzw. Stehpult mit BeleuchtSchallwände Nur auf der
20 Stück à BStühle und Tische ca. 550 StühStehtische 10 Stück auStehtische 10 Stück au
luss 380 Volt / 16 Ampere
Biccolo 2000 P-FAL-6212 regelbare Stromkreise2 kW je Stromkreis belastbar
220 Volt / 10 Ampere
rt, maximale Bildgrösse 4 x 6 mtung
1 x 16 Ampere1 x 40 Ampere1 x 63 Ampere
8 Stück à 1000 Watt
luss
regelbarer 51 Stück à 500 Watt
4 Stück à 2000 Watt1 Stück à 2000 Watt
m / Länge 2.00 mE JVC
h L t d V t ltn gehen zu Lasten des Veranstalters
ISER Hand-Funkmikrofon335-C/ G3 734-776 MHzISER Headset-Funkmikrofon2 734-776 MHznur vier Ein- bzw. Ausgänge vorhanden)
schpult MC Doppel Kassettengerät Philips FC567schpult MC Doppel-Kassettengerät Philips FC567att CD-Player JVC HR-XV3 - VHS/DVD Audio-System 4 Ein- und Ausgängetung Bühne verwendbar,Breite 1.20 m / Höhe 3.20 mhle und 24 Tische à Breite 0.80 m / Länge 1.80 ms Aluminium Höhe 1 10 m / Ø 0 60 ms Aluminium, Höhe 1.10 m / Ø 0.60 m
für die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnen(vom 22. Mai 2000)Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt folgende Benützungsordnungfür die Aula Cher:
Art. 1Art. 1Art. 1Art. 1 ZweckZweckZweckZwecka) Die Aula Cher dient der Pflege und der Förderung des
geistigen, kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der Einwohnergemeinde Sarnen.
b) Die Benützungsordnung betrifft den Betrieb der Aula Cher.
Art. 2Art. 2Art. 2Art. 2 GeltungsbereichGeltungsbereichGeltungsbereichGeltungsbereicha) Diese Benützungsordnung gilt für alle, welche die Anlagen
benützen oder besuchen.b) Die Aula Cher wird in erster Linie den ortsansässigen Vereinen,
Gruppierungen, Institutionen und Firmen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine Benützung besteht nicht.
c) Die Funktionsbezeichnungen in diesen Vertragsbestimmungen und in den darauf abgestützten Erlassen gelten für Personen
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und in den darauf abgestützten Erlassen gelten für Personen beiden Geschlechts.
Art. 3Art. 3Art. 3Art. 3 Aufsicht und VollzugAufsicht und VollzugAufsicht und VollzugAufsicht und Vollzuga) Der Einwohnergemeinderat bezeichnet das zuständige
Departement und die zuständige Verwaltungsabteilung.b) Der zuständigen Verwaltungsabteilung obliegt der
unmittelbare Vollzug dieser Benützungsordnung.c) Die Aufsicht der täglichen Benützung der Aula Cher führt
Art. 4Art. 4Art. 4Art. 4 VerfahrenVerfahrenVerfahrenVerfahrena) Benützungsgesuche sind an die zuständige
Verwaltungsabteilung zu richten.b) Die Räumlichkeiten der Aula Cher werden bis spätestens
02.00 Uhr vermietet. c) Die Benützung während der Schulzeit wird von der
zuständigen Verwaltungsabteilung mit dem Rektorat abgesprochen.
Art. 5Art. 5Art. 5Art. 5 SorgfaltspflichtSorgfaltspflichtSorgfaltspflichtSorgfaltspflichta) Die Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind mit der
notwendigen Sorgfaltspflicht zu benützen und sauber zu halten.
für die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnen
Der Einwohnergemeinderat Sarnen erlässt folgende Benützungsordnung
Die Aula Cher dient der Pflege und der Förderung desgeistigen, kulturellen, bildenden und geselligen Lebens der Einwohnergemeinde Sarnen. Die Benützungsordnung betrifft den Betrieb der Aula Cher.
Diese Benützungsordnung gilt für alle, welche die Anlagen benützen oder besuchen.Die Aula Cher wird in erster Linie den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen, Institutionen und Firmen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine Benützung besteht nicht.Die Funktionsbezeichnungen in diesen Vertragsbestimmungen und in den darauf abgestützten Erlassen gelten für Personen und in den darauf abgestützten Erlassen gelten für Personen
Der Einwohnergemeinderat bezeichnet das zuständige Departement und die zuständige Verwaltungsabteilung.Der zuständigen Verwaltungsabteilung obliegt der unmittelbare Vollzug dieser Benützungsordnung.Die Aufsicht der täglichen Benützung der Aula Cher führtder Hauswart bzw. Bühnenmeister.
Benützungsgesuche sind an die zuständige Verwaltungsabteilung zu richten.Die Räumlichkeiten der Aula Cher werden bis spätestens
Die Benützung während der Schulzeit wird von der zuständigen Verwaltungsabteilung mit dem Rektorat
Die Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind mit der notwendigen Sorgfaltspflicht zu benützen und sauber zu
b) Technische Einrichtungen werden durch den Hauswart bzw. den Bühnenmeister oder hierzu instruierte Personen bedient. Veränderungen an Anlagen und Einrichtungen sowie das Anbringen von Dekorationen dürfen nur in Absprache mit dem Hauswart erfolgen. Es darf nur schwer brennbares Dekorationsmaterial verwendet werden.
c) Die feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
Art. 6Art. 6Art. 6Art. 6 MitteilungspflichtMitteilungspflichtMitteilungspflichtMitteilungspflichtAnlässlich einer Benützung verursachte oder festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Hauswart zu melden.
Art. 7Art. 7Art. 7Art. 7 Übernahme und AbgabeÜbernahme und AbgabeÜbernahme und AbgabeÜbernahme und Abgabea) Die Übernahme und Abgabe der Anlagen, Räumlichkeiten
und Einrichtungen erfolgt durch den Hauswart bzw. Bühnenmeister und die verantwortliche Person.
b) Benützer, die für die Räumlichkeiten der Aula Cher nichts oder nur den Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb bezahlen, sind nur den Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb bezahlen, sind verpflichtet, die Räumlichkeiten so abzugeben, wie diese übernommen wurden.
c) Die Termine sind spätestens 3 Tage vor dem Anlass mit dem Hauswart abzusprechen.
d) Die Räumlichkeiten der Aula Cher sind sauber und in funktionellem Zustand zu übergeben.
Art. 8Art. 8Art. 8Art. 8 Einrichten / AbräumenEinrichten / AbräumenEinrichten / AbräumenEinrichten / Abräumena) Der Saal A ist nach Bestuhlungsplan Nr. 1 (Konzertbestuhlung)
eingerichtet. Im Saal B besteht keine Bestuhlung.b) Die bestehende Bestuhlung kann verändert werden. Dies ist
Sache des Benützers. Bestuhlungsvorschläge können beim Hauswart und bei der zuständigen Verwaltungsabteilung bezogen werden.
c) An Decken, Böden und Wänden ist das Anbringen von Dekorationen mit Nägeln, Schrauben usw. nicht gestattet.
Art. 9Art. 9Art. 9Art. 9 SicherheitsSicherheitsSicherheitsSicherheits---- und Parkdienstund Parkdienstund Parkdienstund ParkdienstBei Veranstaltungen muss auf eigene Kosten ein Sicherheitsund Parkdienst organisiert werden.
Art. 10Art. 10Art. 10Art. 10 Ruhe und OrdnungRuhe und OrdnungRuhe und OrdnungRuhe und Ordnunga) Die Benützer sorgen für Ruhe und Ordnung in und um das
Gebäude der Aula Cher. b) Bei Veranstaltungen der Schule und der Musikschule ist die
Lehrerschaft für die Aufsicht verantwortlich.
Technische Einrichtungen werden durch den Hauswart bzw. den Bühnenmeister oder hierzu instruierte Personen bedient. Veränderungen an Anlagen und Einrichtungen sowie das Anbringen von Dekorationen dürfen nur in Absprache mit dem Hauswart erfolgen. Es darf nur schwer brennbares Dekorationsmaterial verwendet werden.
und gesundheitspolizeilichen Vorschriften müssen
Anlässlich einer Benützung verursachte oder festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Hauswart zu melden.
Übernahme und AbgabeÜbernahme und AbgabeÜbernahme und AbgabeÜbernahme und AbgabeDie Übernahme und Abgabe der Anlagen, Räumlichkeiten und Einrichtungen erfolgt durch den Hauswart bzw. Bühnenmeister und die verantwortliche Person.Benützer, die für die Räumlichkeiten der Aula Cher nichts oder nur den Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb bezahlen, sind
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nur den Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb bezahlen, sind verpflichtet, die Räumlichkeiten so abzugeben, wie diese übernommen wurden.Die Termine sind spätestens 3 Tage vor dem Anlass mit dem Hauswart abzusprechen.Die Räumlichkeiten der Aula Cher sind sauber und in funktionellem Zustand zu übergeben.
Einrichten / AbräumenEinrichten / AbräumenEinrichten / AbräumenEinrichten / AbräumenDer Saal A ist nach Bestuhlungsplan Nr. 1 (Konzertbestuhlung) eingerichtet. Im Saal B besteht keine Bestuhlung.Die bestehende Bestuhlung kann verändert werden. Dies ist Sache des Benützers. Bestuhlungsvorschläge können beim Hauswart und bei der zuständigen Verwaltungsabteilung
An Decken, Böden und Wänden ist das Anbringen von Dekorationen mit Nägeln, Schrauben usw. nicht gestattet.
und Parkdienstund Parkdienstund Parkdienstund ParkdienstBei Veranstaltungen muss auf eigene Kosten ein Sicherheits-und Parkdienst organisiert werden.
Die Benützer sorgen für Ruhe und Ordnung in und um das Gebäude der Aula Cher. Bei Veranstaltungen der Schule und der Musikschule ist die Lehrerschaft für die Aufsicht verantwortlich.
Art. 11Art. 11Art. 11Art. 11 BewilligungenBewilligungenBewilligungenBewilligungenDas Einholen von zusätzlich notwendigen Bewilligungen ist Sache der Benützer.
Art. 12Art. 12Art. 12Art. 12 Führen einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftDas Benützen der Aula Cher für eine Gelegenheitswirtschaft ist gestattet.
Art. 13Art. 13Art. 13Art. 13 BenützungsentschädigungBenützungsentschädigungBenützungsentschädigungBenützungsentschädigunga) Die Benützung der Räumlichkeiten in der Aula Cher ist
kostenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus den Bearbeitungskosten pro Bewilligung, Miete der Räumlichkeiten und deren Einrichtungen sowie dem Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb zusammen.
b) Die Aufwendungen des technischen Personals werden auf Grund eines Rapportes zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Grund eines Rapportes zusätzlich in Rechnung gestellt.c) Der Einwohnergemeinderat setzt die
Benützungsentschädigung fest. Er nimmt notwendige Anpassungen vor.
Art. 14Art. 14Art. 14Art. 14 AusnahmenAusnahmenAusnahmenAusnahmena) Das zuständige Departement kann auf Gesuch hin die
Benützungsentschädigung ausnahmsweise reduzieren oder erlassen.
b) Die zuständige Verwaltungsabteilung kann bei mehrtägigen Benützungen mit dem Gesuchsteller eine Pauschale vereinbaren.
c) Für Veranstaltungen der Einwohnergemeinde Sarnen sowie der Schule und Musikschule wird keine Benützungsentschädigung erhoben.
Art. 15Art. 15Art. 15Art. 15 AnnullationenAnnullationenAnnullationenAnnullationenFür widerrufene bereits bewilligte Reservationen werden Annullationskosten pro Reservation prozentual von der Benützungsentschädigung verlangt.- bei Annullation 8 Wochen vor der Veranstaltung- bei Annullation 4 Wochen vor der Veranstaltung- bei Annullation 2 Wochen vor der Veranstaltung- bei noch späterer Annullation
Das Einholen von zusätzlich notwendigen Bewilligungen ist
Führen einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftFühren einer GelegenheitswirtschaftDas Benützen der Aula Cher für eine Gelegenheitswirtschaft ist
BenützungsentschädigungBenützungsentschädigungBenützungsentschädigungBenützungsentschädigungDie Benützung der Räumlichkeiten in der Aula Cher ist kostenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus den Bearbeitungskosten pro Bewilligung, Miete der Räumlichkeiten und deren Einrichtungen sowie dem Zuschlag für den Wirtschaftsbetrieb zusammen. Die Aufwendungen des technischen Personals werden auf Grund eines Rapportes zusätzlich in Rechnung gestellt.Grund eines Rapportes zusätzlich in Rechnung gestellt.Der Einwohnergemeinderat setzt die Benützungsentschädigung fest. Er nimmt notwendige
Das zuständige Departement kann auf Gesuch hin die Benützungsentschädigung ausnahmsweise reduzieren oder
Die zuständige Verwaltungsabteilung kann bei mehrtägigen Benützungen mit dem Gesuchsteller eine Pauschale
Für Veranstaltungen der Einwohnergemeinde Sarnen sowie der Schule und Musikschule wird keine Benützungsentschädigung
Für widerrufene bereits bewilligte Reservationen werden Annullationskosten pro Reservation prozentual von der Benützungsentschädigung verlangt.bei Annullation 8 Wochen vor der Veranstaltung 20 %bei Annullation 4 Wochen vor der Veranstaltung 40 %bei Annullation 2 Wochen vor der Veranstaltung 60 %bei noch späterer Annullation 100 %
Art. 16Art. 16Art. 16Art. 16 InkassoInkassoInkassoInkassoa) Die Gemeindekasse stellt die Benützungsentschädigung und
die Stunden des technischen Personals in Rechnung. Der Betrag ist innert 30 Tagen nach der Benützung zu begleichen.
b) Die zuständige Verwaltungsabteilung kann vor einem Anlass den ganzen Betrag einfordern.
Art. 17Art. 17Art. 17Art. 17 SchädenSchädenSchädenSchädena) Für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Mobiliar haften
die Benützer, auch wenn diese Schäden durch Besucher verursacht worden sind. Schäden sind umgehend dem Hauswart zu melden.
b) Schäden dürfen nur durch den Hauswart oder durch Fachpersonen behoben werden.
Art. 18Art. 18Art. 18Art. 18 HaftungHaftungHaftungHaftungJede Haftung der Einwohnergemeinde für PersonenSachschaden ist ausgeschlossen; vorbehalten bleiben Sachschaden ist ausgeschlossen; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Art. 19Art. 19Art. 19Art. 19 VersicherungVersicherungVersicherungVersicherungDer Abschluss notwendiger Versicherungen ist Sache der Benützer.
Art. 20Art. 20Art. 20Art. 20 Widerhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungBei Widerhandlungen gegen die Benützungsordnung oder gegen sich darauf stützende Anordnungen der Verwaltungsorgane kann eine Bewilligung verweigert, entzogen oder beschränkt werden.
Art. 21Art. 21Art. 21Art. 21 InkrafttretenInkrafttretenInkrafttretenInkrafttretenDiese Benützungsordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Sie ersetzt die Weisungen vom 26. November 1990.
Sarnen, 22. Mai 2000
Die Gemeindekasse stellt die Benützungsentschädigung und die Stunden des technischen Personals in Rechnung. Der Betrag ist innert 30 Tagen nach der Benützung zu begleichen. Die zuständige Verwaltungsabteilung kann vor einem Anlass den ganzen Betrag einfordern.
Für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Mobiliar haften die Benützer, auch wenn diese Schäden durch Besucher verursacht worden sind. Schäden sind um-gehend dem Hauswart zu melden.Schäden dürfen nur durch den Hauswart oder durch Fachpersonen behoben werden.
Jede Haftung der Einwohnergemeinde für Personen- und Sachschaden ist ausgeschlossen; vorbehalten bleiben
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Sachschaden ist ausgeschlossen; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
Der Abschluss notwendiger Versicherungen ist Sache der
Widerhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungWiderhandlungen gegen die BenützungsordnungBei Widerhandlungen gegen die Benützungsordnung oder gegen sich darauf stützende Anordnungen der Verwaltungsorgane kann eine Bewilligung verweigert, entzogen oder beschränkt werden.
Diese Benützungsordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Sie ersetzt die Weisungen vom 26. November 1990.
Gemäss Art. 13 der Benützungsordnung ist die Benützung der Aula Cher kostenpflichtig.
Tarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro Tag
für die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnen
Für jede Bewilligung,die erteilt oder ersetztwerden muss.
20.--
Miete der RäumlichkeitenMiete der RäumlichkeitenMiete der RäumlichkeitenMiete der Räumlichkeiten
Saal A (grosser Saal) mit Bühne
Saal A (grosser Saal) ohne Bühne
0.--
0.--
Saal B (kleiner Saal) 0.--
Milchsuppe mit Küche 0.--
Milchsuppe ohne Küche 0.--
24242424
Die EntsorgungskostenEntsorgungskostenEntsorgungskostenEntsorgungskosten werden gemäss Tarif des Entsorgungszweckverbandes Obwalden nach Aufwand verrechnet.
Sarnen, 01. Januar 2008
Galerie 0.--
Foyer als Garderobe 0.--
Foyer 0.--
Theatergarderobe pro Stück 0.--
Schminkraum 0.--
Miete der Einrichtungen Miete der Einrichtungen Miete der Einrichtungen Miete der Einrichtungen ( * plus Stimmkosten)Flügel (gross und klein) * * 0.--
Klavier * * 0.--
Verstärkeranlage mit Mikrofon 0.--
Verstärkeranlage ohne Mikrofon 0.--
Funkmikrofone/Headset pro Stück 0.--
Beamer inkl. Grossleinwand 250.--
DVD-Videoplayer 50.--
Zuschlag für WirtschaftsbetriebZuschlag für WirtschaftsbetriebZuschlag für WirtschaftsbetriebZuschlag für Wirtschaftsbetrieb
Saal A (grosser Saal)
Saal B (kleiner Saal)
Milchsuppe mit Küche
Apéros
Pausengetränke
Technisches PersonalTechnisches PersonalTechnisches PersonalTechnisches Personal
pro Stunde 60.--
Gemäss Art. 13 der Benützungsordnung ist die Benützung der Aula Cher
Tarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro TagTarif der Benützungsentschädigung pro Tag
für die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnenfür die Aula Cher der Einwohnergemeinde Sarnen
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Ortsansässige BenützerOrtsansässige BenützerOrtsansässige BenützerOrtsansässige Benützer Kantonale und Kantonale und Kantonale und Kantonale und auswärtige Benützerauswärtige Benützerauswärtige Benützerauswärtige Benützer
Institutionen
AndereBenützer
Vereine,ÖffentlicheInstitutionen
AndereBenützer
20.-- 20.-- 20.--
350.-- 400.-- 650.--
300.-- 350.-- 500.--
150.-- 200.-- 350.--
80.-- 150.-- 200.--
50.-- 100.-- 150.--
werden gemäss Tarif des Entsorgungszweckverbandes Obwalden nach Aufwand verrechnet.