Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Ge- meinde Schönberg Artenschutzrechtliche Bewertung gem. §§ 44, 45 BNatSchG. 6. November 2019 Auftraggeber: Stadt Neumünster Brachenfelder Straße 1-3 24534 Neumünster GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH Stuthagen 25 24113 Molfsee 04347 / 999 73-0 Tel. 04347 / 999 73-79 Fax Email: info@gfnmbh.de Internet: www.gfnmbh.de Proj.-Nr. 19_038
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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde ......2019/11/06 · Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Ge-meinde Schönberg Artenschutzrechtliche Bewertung gem. 44, 45
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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Ge-
meinde Schönberg
Artenschutzrechtliche Bewertung
gem. §§ 44, 45 BNatSchG.
6. November 2019
Auftraggeber:
Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
GFN
Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH
4.1. Ausgewertete Daten ........................................................................................... 18 4.2. Auswertung des Arten- und Fundpunktkatasters des Landes Schleswig-
Holstein (AFK) .................................................................................................... 18 4.3. Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie ............................................... 20 4.4. Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie ....................................................... 20 4.4.1. Säugetiere .......................................................................................................... 20 4.4.2. Amphibien .......................................................................................................... 21 4.4.3. Potenzial für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten ................................. 21 4.5. Europäische Vogelarten ..................................................................................... 22 4.5.1. Brutvögel ............................................................................................................ 22 4.5.2. Rastvögel ........................................................................................................... 22 5. Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen......................................... 22
5.1. Relevante Verbotstatbestände ........................................................................... 22 5.2. Maßgebliche Arten ............................................................................................. 23 5.3. Beurteilung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte ....................................... 23 5.3.1. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ........................................................... 23 5.3.2. Europäische Vogelarten ..................................................................................... 24 5.4. Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung .................................................... 25 6. Fazit ................................................................................................................... 27
Tabelle 4: Erfasste Gehölze mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ....................................................... 9 Tabelle 5: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Gefährdung ........................................11 Tabelle 6: Im Rahmen der Detektorbegehungen aufgenommene Rufsequenzen.................................13 Tabelle 7: Nachgewiesen Amphibien mit Schutzstatus .........................................................................16 Tabelle 8: Amphibiennachweise im Plangebiet 2018 .............................................................................17
Tabelle 9: Relevante Säugetier- und Brutvogelnachweise der Umgebung (AFK) .................................18
Inhalt
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung II
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Raum ........................................................................................ 2 Abbildung 2: Plangebiet ............................................................................................................................ 2 Abbildung 3: Ackerfläche im Plangebiet mit angrenzender Kleingartensiedlung (Aufnahme vom
14.02.19, Blickrichtung nach Nord) .................................................................................................. 3
Abbildung 4: Extensiv genutzte Weide im Norden des Plangebiets ........................................................ 3 Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Gestaltungsplan (Quelle: Projekt Zentrum 99 Gmbh Lübeck, Stand:
22.11.2018)....................................................................................................................................... 4 Abbildung 6: Lage der Gewässer ............................................................................................................. 7 Abbildung 7: Beispiele potenzieller Fledermausquartiere (Baum Nr. 2 und 4) ........................................ 9
Abbildung 8: Erfasste Höhlenbäume ......................................................................................................10 Abbildung 9: Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung ............................................................................14 Abbildung 10: Gewässer 1 (Regenrückhaltebecken; Aufnahme vom 14.02.19) ...................................14
Abbildung 11: Gewässer 2 (Graben; Aufnahme vom 14.02.19) ............................................................15 Abbildung 12: Gewässer 3 (Kleingewässer; Aufnahme vom 09.04.19) .................................................15 Abbildung 13: Gewässer 4 (Kleingewässer) und Gewässer 5 (Graben; Aufnahmen vom 11.04.19) ....16 Abbildung 14: Ausschnitt der erfassten Laichballen des Braunfroschkomplexes an Gewässer 3 ........17
Abbildung 15: Daten des AFK ................................................................................................................19 Abbildung 16: An das Laichgewässer des Moorfroschs angrenzende Bereiche südwestlich des
Plangebiets (Aufnahme vom 14.02.19) ..........................................................................................21 Abbildung 17: Bereich, in dem das Aufstellen von Laternen oder anderen Beleuchtungstypen nicht
zulässig ist (blau gekennzeichnet) .................................................................................................26
Bearbeitung
Projektleitung: Hartmut Rudolphi
Bearbeitung: Marita Seidel
Erfassung: Nina Ruhl (Fledermäuse)
Marita Seidel (Amphibien)
Anlass und Aufgabenstellung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 1
1. Anlass und Aufgabenstellung
In der Gemeinde Schönberg, Kreis Plön, ist die Aufstellung des B-Plans Nr. 67 geplant.
Im Rahmen der Planung ist der Artenschutz gem. § 44 (1) BNatSchG zu beachten. Dabei ist
zu prüfen, ob es zu einer Verwirklichung der Verbotstatbestände kommen kann bzw. ob durch
die Maßnahme besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind.
Da es sich bei der Planung um ein Vorhaben im Sinne des § 18 (2) BNatSchG handelt, welches
nach den Vorschriften des BauGB zulässig ist, sind aufgrund von § 44 (5) BNatSchG im Hin-
blick auf die Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG nur die Arten des Anhang IV der FFH-
Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten zu berücksichtigen.
Zur Beurteilung, ob durch das Vorhaben besonders oder streng geschützte Arten gem. Defi-
nition des BNatSchG betroffen sind, erfolgt eine artenspezifische Einzelprüfung anhand von
Erfassungen und aufgrund einer Potenzialanalyse. Die artenschutzrechtliche Bewertung ori-
entiert sich an den Arbeitshilfen des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Hol-
stein und Amt für Planfeststellung Energie „Beachtung des Artenschutzrechtes bei Planfest-
stellung“ (LBV-SH 2016) sowie „Fledermäuse und Straßenbau“ (LBV-SH 2011).
2. Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens
2.1. Übersicht über das Vorhabengebiet
Das rd. 15 ha umfassende Plangebiet befindet sich südwestlich der Bebauungsgrenze der
Ortschaft Schönberg im Kreis Plön. Im Norden wird das Gebiet von der Straße Rauher Berg
sowie Kuhlenkamp und einer Kleingartensiedlung begrenzt, östlich grenzt eine alte Bahn-
schiene das Gebiet ab und im Süden und Westen schließt sich hinter einem Knick bzw. Ge-
hölzsaum die Agrarlandschaft an das Gebiet an (Abbildung 1 und Abbildung 2).
Der Großteil des Plangebietes wird durch einen Ackerschlag geprägt, der 2019 mit Getreide
bestellt wurde (Abbildung 3) und nach Westen hin abfällt. An der westlichen Grenze des Plan-
gebietes verläuft die Schönberger Au, die von Gehölzen mit einem hohen Höhlenbaumanteil
gesäumt ist. Südwestlich des Plangebietes liegt ein Kleingewässer. Der nördliche Teil des
Plangebietes umfasst eine extensive Weide, die zeitweise mit Schottischen Hochlandbullen
beweidet wird (Abbildung 4), anschließende Knicks, sowie einen Siedlungsbereich mit Be-
standsgebäuden. Im südlichen Bereich des Weidelandes befindet sich ein weiteres Kleinge-
wässer, dass über einen Graben mit der Au verbunden ist. Westlich der Weide und damit
außerhalb des Plangebietes schließt sich ein weiterer Gehölzbereich an.
Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 2
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Raum
Abbildung 2: Plangebiet
Untersuchungsraum und beurteilungsrelevante Merkmale des Vorhabens
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 3
Abbildung 3: Ackerfläche im Plangebiet mit angrenzender Kleingartensiedlung
(Aufnahme vom 14.02.19, Blickrichtung nach Nord)
Abbildung 4: Extensiv genutzte Weide im Norden des Plangebiets
(Aufnahme vom 14.02.19, Blickrichtung nach Nordwest)
2.2. Beschreibung des Vorhabens
Im Rahmen der Planung wird der Acker als Baufläche für Wohnhäuser überplant. Im westli-
chen Bereich des Ackers wird in einer Senke ein Zufluss zu einem Regenrückhaltebecken
realisiert. Das Regenrückhaltebecken wird auf der derzeit extensiv genutzten Weide weiter
nördlich umgesetzt. Der nördliche Teil des Plangebietes wird im Osten und Norden einreihig
mit neuen Gebäuden beplant. Der Knick nördlich des geplanten Regenrückhaltebeckens bleibt
erhalten. Die Gebäude im Norden des Plangebietes werden als Bestandgebäude aufgenom-
men und weiter nördlich wird die Planungsgrundlage für einen Kindergarten geschaffen. Der
Gestaltungsplan ist der Abbildung 5 zu entnehmen.
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 4
Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Gestaltungsplan (Quelle: Projekt Zentrum 99 Gmbh Lübeck, Stand:
22.11.2018)
3. Bestandserfassung
Für die Artengruppe der Amphibien wurde aufgrund des überplanten Gewässers innerhalb des
Plangebiets eine Erfassung durchgeführt. Darüber hinaus wurden Erfassungen für die Arten-
gruppe der Fledermäuse durchgeführt, da die überplanten und angrenzenden Gehölze Quar-
tierpotenzial für Fledermäuse aufweisen und auch eine Nutzung der Gehölze als Flugstraße
und der Weidefläche als Jagdhabitat zu prüfen sind.
3.1. Methodik
3.1.1. Fledermäuse
3.2.1.1. Baumhöhlenkartierung
Der Geltungsbereich umfasst mit den älteren Gehölzen Strukturen mit Quartierpotenzial für
Fledermäuse. Während einer Begehung wurden die Strukturen hinsichtlich ihrer Eignung als
Zwischen-, Wochenstuben- und Winterquartier untersucht sowie potenziell geeignete Struktu-
ren nach Spuren (Kot, Nahrungsreste, tote Tiere) abgesucht. Die Baumhöhlenkartierung hatte
zum Ziel quartiergeeignete Bäume zu identifizieren.
Am 14.02.19 wurden alle Gehölze im Plangebiet auf potenzielle Fledermausquartiere unter-
sucht. Die Eignung als Winterquartier bzw. Wochenstube potenzieller Quartierstrukturen wird
grundsätzlich anhand des Durchmessers auf Höhlenhöhe unterteilt (Tabelle 1). Demnach be-
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 5
sitzen Baumhöhlen bei einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm eine Eignung als Wo-
chenstubenquartier und Baumhöhlen bei einem Stammdurchmesser von mehr als 50 cm zu-
sätzlich eine Eignung als Winterquartier. Spalten und Baumhöhlen bei einem Stammdurch-
messer unter 30 cm besitzen eine Eignung als Zwischenquartier (LBV-SH 2011).
Nr = Nummer des Baumes; HHD = Durchmesser des Gehölzes auf Höhe der Höhle; WS = Potenzial für Wochen-stubenquartier; WQ = Potenzial für Winterquartier und Wochenstubenquartier
Abbildung 7: Beispiele potenzieller Fledermausquartiere (Baum Nr. 2 und 4)
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 10
Abbildung 8: Erfasste Höhlenbäume
3.2.1.2. Gesamtartenspektrum
In Schleswig-Holstein sind derzeit 15 Fledermausarten heimisch, von denen im Plangebiet im
Rahmen der Kartierung neun Arten akustisch sicher nachgewiesen wurden (vgl. Tabelle 5).
Dazu zählen die Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhaut-, Zwerg- und Mücken-
fledermaus sowie Wasser- und Fransenfledermaus und das Braune Langohr. Auch für die
Teichfledermaus konnte ein Nachweis erbracht werden.
Somit weist das Plangebiet Artnachweise von sieben auf der landesweiten Roten Liste und
Vorwarnliste geführten Fledermausarten auf. Sechs Arten haben einen ungünstigen oder un-
bekannten Erhaltungszustand.
Einige Rufaufnahmen konnten nur auf Gattungs- oder Gruppenniveau bestimmt werden. Aus-
gehend von dem in der Region bekannten Artenspektrum (FÖAG SH 2011) ist somit das ver-
einzelte Vorkommen von Bechstein und Großer Bartfledermaus nicht auszuschließen. Das
Vorkommen der Kleinen Bartfledermaus ist – ausgehend von der akustischen Erfassung –
möglich, aber aufgrund der bekannten Verbreitung, die nur den Südosten Schleswig-Holsteins
umfasst, eher unwahrscheinlich. Die Arten werden wegen des fehlenden Nachweises nicht
weiter betrachtet.
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 11
Tabelle 5: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Gefährdung
Gruppe Art Gefährdung und Erhaltungszustand
RL SH (2014) RL BRD (2009) FFH-Anhang EHZ kBR
Nycta
loid
e
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
3 G IV ungünstig - unzureichend
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
3 V IV ungünstig - unzureichend
Pip
istr
ello
ide Rauhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii) 3 * IV unbekannt
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
* * IV ungünstig - unzureichend
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
V D IV ungünstig - unzureichend
Myo
tis/ P
leco
tus
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
V V IV günstig
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
V * IV günstig
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
* * IV günstig
Teichfledermaus (Myotis dasycneme)
2 D II + IV unbekannt
Legende: RL SH: Rote Liste Schleswig-Holstein (Borkenhagen 2014); RL D: Rote Liste Deutschland (Meinig et
al. 2009); Rote Liste Kategorien: * ungefährdet, 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet, V Vor-warnliste, D Daten defizitär, G Gefährdung unbekannten Ausmaßes; Erhaltungszustand in der kontinental-Bioge-ografischen Region nach (LLUR-SH 2013), EHZ kbR: Erhaltungszustand in kontinentaler biogeografischer Re-gion.
3.2.1.3. Akustische Erfassungen und Sichtbeobachtungen
Detektorkartierungen und Sichtbeobachtungen
Im Rahmen der Detektorkartierungen wurden neun Fledermausarten sicher im Plangebiet
nachgewiesen. Die mit Abstand meisten Aufnahmen stammten von der Zwergfledermaus, die
im gesamten Plangebiet anzutreffen war.
Die zweithäufigste Art war die Mückenfledermaus, gefolgt von der Rauhautfledermaus.
Eine starke Jagdaktivität dieser drei Pipistrellenarten konnte vor allem im nördlichen Teil des
Plangebietes im Bereich der Gebäude und Gehölze, sowie entlang des Weges Richtung Sü-
den übergehend in die Schönberger Au festgestellt werden. Auch über der Weidefläche wurde
eine regelmäßige Jagdaktivität beobachtet, wenn auch in geringerem Ausmaß.
Die beiden Nyctaloiden Arten Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler wurden regelmä-
ßig beim Überflug über das Plangebiet jagend festgestellt sowie in Siedlungsnähe.
Aus der Gruppe der leise rufenden Myotis-Arten wurden nur vereinzelte Sequenzen aufge-
nommen, diese wurden meist entlang der Schönberger Au verortet. Die Teichfledermaus
wurde einmalig sicher mit dem Handdetektor bestimmt.
Über der großen Ackerfläche und entlang der Kleingartensiedlung sowie am Feldweg im Osten
des Plangebiet wurde nur eine geringe Fledermausaktivität festgestellt, wenige Rufsequenzen
wurden an der Grenze der Kleingartenanlage erfasst.
Insgesamt wurden während des ersten Kartierdurchgangs Ende Mai die meisten Rufsequen-
zen erfasst.
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 12
Es konnten weder zur Wochenstubenzeit noch zur Zeit des Winterquartierschwärmens Be-
obachtungen an den entsprechenden Gehölzen gemacht werden, die auf Wochenstuben- oder
Winterquartiere hindeuten.
Tabelle 6 gibt eine Übersicht über die akustischen Ergebnisse der Detektorkartierungen und
den stationären Erfassungssystemen und in Abbildung 9 sind die erfassten Jagdhabitate und
Flugstraßen dargestellt.
Stationäre Erfassungssysteme
Auch im Verlauf der stationären Erfassungen konnte die Zwergfledermaus an allen Standorten
als häufigste Art sowie die Mückenfledermaus als zweithäufigste Art ermittelt werden. Die Rau-
hautfledermaus konnte mit weniger Rufsequenzen, dafür aber sehr konstant an allen Stand-
orten nachgewiesen werden. An den Standorten zwei und drei entlang der Schönberger Au
wurde insgesamt eine besonders hohe Aktivität mit bis zu 400 Rufsequenzen im ersten Durch-
gang, mindestens aber eine hohe Aktivität in allen Durchgängen aufgezeichnet. Dadurch er-
reicht diese Gehölzstruktur und die Schönberger Au eine sehr hohe Bedeutung als Jagdhabitat
für Pipistrellen, allen voran für die Zwergfledermaus.
Zusätzlich zum Artenspektrum der Detektorbegehungen konnte an drei von vier Standorten
und in drei von vier Durchgängen das Braune Langohr ergänzt werden.
Es wurden mithilfe der stationären Erfassungssysteme etliche Rufe der Gattung Myotis aufge-
zeichnet, welche nicht auf Artniveau bestimmt werden konnten. Auffällig ist die Häufung der
Myotis-Rufe in den letzten beiden Kartierdurchgängen. Da keine Schwärmaktivität innerhalb
des Untersuchungsgebietes festgestellt werden konnte, ist davon auszugehen, dass dieses
gehäufte Auftreten der Myotis-Arten mit dem Aufsuchen und Erkunden von Winterquartieren
in der Umgebung zusammenhängt. An Standort 4 konnten dabei die meisten Rufe aus der
Gruppe der Myotis und Plecotus-Arten aufgezeichnet werden. Südlich des Plangebietes in
einem knappen Kilometer Entfernung liegt ein bekanntes Winterquartier von Myotis-Fleder-
mäusen und dem Braunen Langohr. Die Schönberger Au, welche durch das Untersuchungs-
gebiet führt, wird dabei offensichtlich nicht nur als Jagdhabitat, sondern auch als Flugstraße in
das Winterquartier genutzt.
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 13
Tabelle 6: Im Rahmen der Detektorbegehungen aufgenommene Rufsequenzen H
B-S
tan
do
rt/
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Du
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ga
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Nyctaloide Pipistrelloide Myotis/Plecotus-Arten
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Det
1 1 1 5 177 5 2 189 1 1 1 3 193
2 4 5 5 14 10 86 8 3 107 3 3 124
3 5 3 10 18 8 122 21 1 152 1 1 171
4 3 16 1 20 9 62 13 2 86 3 9 12 118
1
1 4 2 6 2 29 31 0 1 38
2 1 3 3 7 5 98 6 2 111 1 1 2 120
3 33 1 2 36 6 94 15 5 120 3 3 159
4 2 2 4 8 38 16 3 65 5 1 6 75
2
1 1 10 3 14 17 295 3 4 319 1 1 2 1 336
2 3 7 4 14 7 160 2 169 0 183
3 7 3 10 3 155 24 9 191 1 1 202
4 1 1 6 8 13 50 14 3 80 9 9 97
3
1 2 8 1 11 15 350 19 3 387 2 1 400
2 1 1 2 9 49 5 7 70 1 1 73
3 9 3 3 15 7 119 26 3 155 4 2 2 8 178
4 1 1 9 24 14 1 48 1 8 9 58
4
1 0 5 69 5 79 0 79
2 9 3 12 8 43 1 52 0 64
3 14 2 4 20 6 44 23 2 75 1 1 96
4 18 5 6 29 10 12 12 2 36 1 1 8 1 11 1 78
Legende: rot: Überschreitung des Kriteriums (≥ 100 Kontakte von Fledermäusen auf stationärem Erfassungssys-
tem) eines bedeutenden Jagdgebietes gem. LBV-SH (2011)
Bestandserfassung
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Abbildung 9: Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung
3.2.2. Amphibien
Im Plangebiet befinden sich mehrere Gewässer, die eine Eignung als Laichhabitat aufweisen.
Zudem befinden sich im Umfeld der Gewässer geeignete Landlebensräume sowie Verbund-
strukturen in Form von Gehölzen, Knicks, der Au und Entwässerungsgräben.
3.2.1.1. Gewässercharakterisierung
Gewässer 1
Regenrückhaltebecken am nordöstlichen Rand des Plangebietes. Im Norden und Osten grenzt
ein Industriegebiet an und von Süden wird das Gewässer über einen Graben gespeist, der am
westlichen Rand des Plangebietes entlangführt. Die Vegetation ist von Rohrkolben dominiert.
Das Gewässer führte 2019 wenig Wasser.
Abbildung 10: Gewässer 1 (Regenrückhaltebecken; Aufnahme vom 14.02.19)
Bestandserfassung
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Gewässer 2
Graben, der westlich des Plangebietes das Wasser aus der Agrarlandschaft aufnimmt und in
das Regenrückhaltebecken im Norden fließt. Der Graben ist von Gebüschen eingefasst. Im
Jahr 2019 fiel der Graben im Mai trocken.
Abbildung 11: Gewässer 2 (Graben; Aufnahme vom 14.02.19)
Gewässer 3
Kleingewässer westlich des Plangebietes in Ackerrandlage, umgeben von Weidengebüsch.
Vegetations- und strukturreich. Zwischen Gewässer und Plangebiet fließt die Schönberger Au
und es wachsen u.a. Seggen, Weiden und Erlen zwischen Gewässer und Au.
Abbildung 12: Gewässer 3 (Kleingewässer; Aufnahme vom 09.04.19)
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 16
Gewässer 4
Recht tiefes Kleingewässer im Norden des Plangebietes auf extensiv genutzter Rinderweide.
Ein Zaun schützt den Gewässerrand vor Vertritt. Im Frühjahr trüb, im Sommer klar und mit
emerser und submerser Vegetation ausgestattet. Nach Westen fließt das Gewässer über ei-
nen Graben in die Schönberger Au.
Abbildung 13: Gewässer 4 (Kleingewässer) und Gewässer 5 (Graben; Aufnahmen vom 11.04.19)
Gewässer 5
Graben westlich der Kleingartenanlage. Das Gewässer führte bereits zu Beginn der Kartierung
wenig Wasser und ist im Mai 2019 ausgetrocknet.
3.2.1.2. Amphibiennachweise
Im Zuge der Erfassungen gelangen Nachweise von den vier Arten Grasfrosch, Moorfrosch,
Teichfrosch und Teichmolch in den untersuchten Gewässern (Tabelle 7).
Die größte Bedeutung besitzt dabei das Gewässer 3, hier wurden alle vier Arten nachgewiesen
und zusätzlich von Teichmolch, Gras- und Moorfrosch Reproduktionsnachweise erbracht
(Tabelle 8). Eine Artbestimmung von Laichballen des Braunfroschkomplexes (in Schleswig-
Holstein Gras- und Moorfrosch) ist nicht möglich. Eine Artansprache wurde über die Bestim-
mung von Larven im weiteren Verlauf der Untersuchung möglich. Der Moorfrosch wird im An-
hang IV der FFH-Richtline geführt und besitzt damit eine artenschutzrechtliche Relevanz. Das
Gewässer 3 bleibt erhalten. Es besitzt eine besondere Bedeutung als Laichgewässer. Die um-
liegenden Bereiche stellen den Landlebensraum dieser Arten dar.
In Gewässer 1 und Gewässer 4 wurden ausschließlich adulte Teichmolche und Teichfrösche
nachgewiesen. Das Gewässer 4 wird überplant, das Gewässer 1 bleibt erhalten.
In Gewässer 2 und 5 gelangen keine Nachweise. Beide Gewässer fielen im Laufe der Unter-
suchung trocken.
Das festgestellte Artenspektrum umfasst in Schleswig-Holstein ungefährdete und noch häufige
Arten. Allein der Moorfrosch wird im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und auf der bundes-
weiten Roten Liste als stark gefährdet gelistet.
Tabelle 7: Nachgewiesen Amphibien mit Schutzstatus
Bestandserfassung
GFN mbH 06.11.2019: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Schönberg – artenschutzrechtliche Prüfung 17
Legende: RL SH: Status nach Roter Liste Schleswig-Holstein nach Klinge (2003); RL D: Status nach Roter Liste Deutschland Kühnel et al. (Kühnel et al. 2009); Gefährdungsstatus: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark ge-
fährdet, 3= gefährdet, *= ungefährdet, V= Vorwarnliste, G= Gefährdung anzunehmen, D= Daten mangelhaft; FFH.: Anhang der FFH-RL, in welchem die Art geführt wird; BNatSchG: §: besonders geschützt, §§: streng ge-schützt; EHZ kBR: Erhaltungszustand Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie in Schleswig-Holstein in
der kontinentalen Region nach LLUR-SH (2013), FV= Günstig, U1= Ungünstig-unzureichend, U2= Ungünstig-schlecht, XX= Unbekannt.
Tabelle 8: Amphibiennachweise im Plangebiet 2018
Gewässer
Nr. Datum
Braun-
frosch Moorfrosch Rana arvalis
Grasfrosch Rana temporaria
Teichfrosch Pelophylax kl. „esculentus“
Teichmolch Lissotriton vulgaris
1 03.06. - - - 1 Ad 2 Ad
1 26.06. - - - - 1 Ad
2 - - - - - -
3 08.04. 35 Lb, 1 Ad - - - -
3 11.04. 35 Lb - - - -
3 03.06. - - 4 Lar - 1 Ad
3 26.06 - 1 Lar 3 Lar - 1 Lar
4 20.05. - - - 1 Ad 1 Ad
4 03.06. - - - 1 Ad 3 Ad
4 26.06. - - - - 1 Ad
5 - - - - - -
Legende: Lb= Laichballen, Ad= Adult, Lar= Larve.
Abbildung 14: Ausschnitt der erfassten Laichballen des Braunfroschkomplexes an Gewässer 3
Relevanzprüfung
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4. Relevanzprüfung
4.1. Ausgewertete Daten
Am 14.02.2019 erfolgte eine Übersichtsbegehung auf derer Grundlage eine Potenzialanalyse
durchgeführt wurde. Zudem wurden die Ergebnisse der Amphibien- und Fledermauserfassun-
gen 2019 (Kapitel 3) berücksichtigt.
Zusätzlich wurden die Daten des Arten- und Fundpunktkatasters des Landes Schleswig-Hol-
stein (AFK) abgefragt und die Seite https://stoercheimnorden.jimdo.com abgefragt.
4.2. Auswertung des Arten- und Fundpunktkatasters des Landes Schleswig-Holstein (AFK)
Aus der Umgebung des Plangebietes (3 km) liegen artenschutzrechtlich relevante Daten von
fünf Fledermausarten und von drei Brutvogelarten aus dem AFK vor (nachfolgende Tabellen
und Abbildung 15). Für den direkten Eingriffsbereich sind keine Nachweise gelistet.
Der Großteil der Fledermausnachweise stammt aus den Winterquartieren in der Buchtbatterie
Fiefbergen (2003 bis 20017) und dem Bunkerkomplex in Schönberg (2003 bis 2008). In den
Quartieren überwinterten demnach die Arten Braunes Langohr und Wasserfledermaus. In Fief-
bergen wurde im Jahr 2006 zudem eine unbestimmte Fledermaus erfasst. Sommerquartiere
sind aus Wisch von der Zwerg- und Mückenfledermaus (2011) bekannt und von unbestimmten
Fledermäusen aus Schönberg (2004 und 2005). In Schönberg wurde im Jahr 1995 zudem
eine Fransenfledermaus nachgewiesen.
Die Schleiereule kommt mit mehreren Brutpaaren in dem Bereich zwischen Barsbek, Krokau
und Wisch vor (2016 und 2018). Ein Seeadlerbrutpaar ist zwischen Krokau und Fiefbergen
bekannt (2018). Ein Weißstorchhorst befindet sich in Neu-Schönberg, hier ziehen die Störche
über die letzten Jahre regelmäßig Jungvögel groß. 2018 sind aus diesem Horst vier Jungstör-
che flügge geworden.
Tabelle 9: Relevante Säugetier- und Brutvogelnachweise der Umgebung (AFK)
Säugetierarten RL SH (2014) RL BRD (2009) FFH-Anh. BNatSchG
Dt. Artname Lat. Artname
Braunes Langohr Plecotus auritus V V IV §§
Fransenfledermaus Myotis nattereri V * IV §§
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus V D IV §§
Wasserfledermaus Myotis daubentonii * * IV §§
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * IV §§
Brutvogelarten
RL SH (2010) RL BRD (2015) Dt. Artname Lat. Artname
Schleiereule Tyto alba V * - §§
Seeadler Haliaeetus albicilla * * - §§
Weißstorch Ciconia ciconia 2 3 - §§ RL SH: Status nach Roter Liste Schleswig-Holstein nach Borkenhagen (2014) und nach Knief et al. (2010); RL D: Status nach Roter Liste Deutschland nach Meinig et al. (2009) und Grüneberg et al. (2015); Gefährdungsstatus:
0= Ausgestorben, 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, *= ungefährdet, V= Vorwarnliste, G= Gefährdung anzunehmen; FFH-Anh.: Anhang der FFH-RL, in welchem die Art geführt wird, BNatSchG: §:
besonders geschützt, §§: streng geschützt;
Relevanzprüfung
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Abbildung 15: Daten des AFK
Relevanzprüfung
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4.3. Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie
Vorkommen von planungsrelevanten Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sind
aufgrund der Habitatausstattung auszuschließen.
4.4. Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie
Unter den Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie finden sich in Schleswig-Holstein Ver-
Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht für die Gehölzbrüter, falls die Gehölzrodungen
zur Brutzeit durchgeführt werden. Für Offenlandbrüter besteht ein signifikant erhöhtes Tö-
tungsrisiko, wenn Bauarbeiten auf den Ackerflächen zur Brutzeit begonnen werden.
Durch eine Bauzeitenregelung außerhalb der Brutzeit kann eine Verwirklichung des Ver-
botstatbestandes sicher ausgeschlossen werden:
Gehölzrodungen sind außerhalb der Brutzeit der Gehölzbrüter und damit innerhalb der
Zeit vom 01.10. bis 28.02 durchzuführen.
Bauarbeiten auf den Offenlandstandorten sind außerhalb der Brutzeit von Offenlandbrü-
tern und damit innerhalb der Zeit 16.08. bis 28.02. zu beginnen. Die durchgehenden Bau-
tätigkeiten verhindern daraufhin ein ansiedeln von Brutpaaren. Ist der Zeitraum nicht ein-
zuhalten oder Baupausen innerhalb der Brutzeit von mehr als fünf Tagen nicht zu vermei-
den, sind Vergrämungsmaßnahmen (s.u.) durchzuführen.
Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen
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Störung von Individuen gem. § 44 (1) 2 BNatSchG
Brutvögel
Von den Arbeiten gehen für die vorkommenden wenig empfindlichen und häufigen Brutvogel-
arten keine weitreichenden Störwirkungen aus, sodass der „Erhaltungszustand von lokalen
Populationen“ im Sinne des Artenschutzrechts nicht erheblich verschlechtert wird.
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gem. § 44 (1) 3 BNatSchG
Brutvögel
Durch die Gehölzrodungen gehen Brutplätze von wenig anspruchsvollen, ungefährdeten Ge-
hölzbrütern verloren. Für die Offenlandbrüter gehen intensiv genutzte Ackerflächen verloren,
die keine besonders hervorgehobenen Bruthabitate darstellen.
Im Umfeld der Planung sowie durch den Knickausgleich stehen ausreichend Brutmöglichkei-
ten für die Arten zur Verfügung, auf die sie ausweichen können. Eine Verwirklichung des Ver-
botstatbestandes kann ausgeschlossen werden.
5.4. Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung
I. Festlegung von Bauzeitfenstern
Für die vorkommenden Arten (Fledermäuse und Brutvögel) ist eine zeitliche Einschränkung
des Eingriffs eine wichtige Vermeidungsmaßnahme.
Fledermäuse
Fällarbeiten sind im Zeitraum vom 01.12. bis 28.02. durchzuführen
Brutvögel
Gehölzrodungen sind außerhalb der Brutzeit der Gehölzbrüter und damit innerhalb der Zeit
vom 01.10. bis 28.02 durchzuführen (Brutzeit Fledermäuse beachten!).
Bauarbeiten auf den Offenlandstandorten sind außerhalb der Brutzeit von Offenlandbrü-
tern und damit innerhalb der Zeit 16.08. bis 28.02. zu beginnen. Die durchgehenden Bau-
tätigkeiten verhindern daraufhin ein Ansiedeln von Brutpaaren. Ist der Zeitraum nicht ein-
zuhalten oder Baupausen innerhalb der Brutzeit von mehr als fünf Tagen nicht zu vermei-
den, sind Vergrämungsmaßnahmen (s.u.) durchzuführen.
Prüfung des Eintretens von Verbotstatbeständen
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II. Beleuchtungskonzept
Fledermäuse
Um bau- und betriebsbedingte Störungen durch Lichtemissionen sicher zu verhindern, dürfen
die bestehenden Dunkelräume nicht beleuchtet werden (Abbildung 17). Dies betrifft die Berei-
che um die Schönberger Au und den Knick südlich des Plangebietes. Die Maßnahme ist durch
eine biologische Baubegleitung zu überprüfen:
eine Beleuchtung während der Bauphase ist nicht zulässig,
eine Beleuchtung des Plangebietes westlich der Bebauungsgrenze ist nicht zulässig,
der Knick im Süden des Plangebietes ist dicht zu pflanzen
Abbildung 17: Bereich, in dem das Aufstellen von Laternen oder anderen Beleuchtungstypen nicht zu-
lässig ist (blau gekennzeichnet)
III. Vergrämung
Brutvögel
Ist eine Einhaltung der Bauzeitenreglung außerhalb der Brutzeit der Offenlandbrüter nicht
möglich oder entstehen Pausen von mehr als fünf Tagen während der Bautätigkeiten, können
alternativ Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden vor dem 01.03 oder
direkt nach Beginn der Pause Vergrämungsstangen mit min. 1,5 m Höhe und max. 10 m Ab-
stand zueinander alternierend im Baufeld aufgestellt und rot-weißes Kunststoffband so ange-
bracht, dass es sich frei an den Pflöcken bewegen, also flattern kann. Die Funktionalität ist
durch eine Baubegleitung zu prüfen. Die Maßnahme ist während der gesamten Brutzeit bis
zum Beginn des Bauablaufs aufrechtzuerhalten.
Fazit
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6. Fazit
Die vorhandene Datenlage wird aus fachgutachterlicher Sicht als für eine Beurteilung ausrei-
chend eingestuft. Die Potenzialanalyse und die Datenrecherche ergaben ausschließlich Hin-
weise für die Artengruppen Fledermäuse und Brutvögel als Artvorkommen mit artenschutz-
rechtlicher Relevanz im Wirkraum des Vorhabens.
Die mögliche Schädigung / Tötung von Individuen gem. § 44 (1) 1 BNatSchG kann durch Bau-
zeitenregelungen für Fledermäuse und Brutvögel sicher ausgeschlossen werden. Alternativ ist
für Brutvögel eine Vergrämungsmaßnahme möglich.
Erhebliche Störungen gem. § 44 (1) 2 BNatSchG sind durch ein Beleuchtungskonzept für Fle-
dermäuse auszuschließen. Für die wenig störempfindlichen Brutvogelarten sind erhebliche
Störungen durch das Bauvorhaben ebenfalls auszuschließen.
Die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 (1) 3 BNatSchG
bleibt für Fledermäuse und Brutvögel im Raum erhalten, da es ausreichend Möglichkeiten zum
Ausweichen für die betroffenen Individuen gibt. Eine Verwirklichung des Verbotstatbestands
kann für Fledermäuse und Brutvögel ausgeschlossen werden.
Unter Einhaltung der genannten Maßnahmen verstößt der Eingriff nicht gegen die Verbote des
§ 44 (1) BNatSchG. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist somit
nicht notwendig.
7. Literatur
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Literatur
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