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Aufgaben der Landeswarnzentrale Tirol unddes MilKdo T bei AssE und UstLstgTelfs, Oktober 2011
§ 6 Landeswarnzentrale(1) „Das Land Tirol hat eine ständig besetzte Landeswarnzentrale einzurichten
und zu betreiben“.
Tiroler Katastrophenmanagementgesetz LGBl Nr. 33/2006
Ansprech- und Kontaktstelle für Bundesdienststellen und Nachbarländer
Die Begründung eine solche Zentrale zu errichten war auch, dass bei früheren Katastrophenereignissen(z.B. Tschernobyl, Muren- und Lawinenkatastrophen) von den verschiedenen Einsatzorganisationen
Laut Tiroler Katastrophenmanagementgesetz § 6 Abs. 2
• Die Behörden sowie die Feuerwehren und Organisationen bei der Vorbereitung und der Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Katastrophen zu beraten und zu unterstützen
• Die Landesregierung bei bezirksüberschreitenden Katastrophen durch die Koordinierung von Organisationen bei der Leitung zu unterstützen
Unterstützung und Beratung von Behörden und Organisationen
Laut Tiroler Katastrophenmanagementgesetz § 6 Abs. 2
• Die Öffentlichkeit durch Zivilschutzsignale oder Verlautbarungen im Rundfunk (Hörfunk oder Fernsehen) vor Katastrophen zu warnen und über die Abwehr und die Bekämpfung von Katastrophen zu informieren
• Informationen über schwere Unfälle und Katastrophen den zuständigen Bundesdienststellen und der Bundeswarnzentrale weiterzuleiten
• Informationen über schwere Unfälle und Katastrophen in den Nachbarstaaten der Bundeswarnzentrale weiterzuleiten
Information der Bevölkerung und von Bundesdienststellen
Warn- und Alarmring ÖsterreichWarn- und Alarmring ÖsterreichSirenen Sirenen Radio, TV und/oder Lautsprecher Radio, TV und/oder Lautsprecher
• Der „Tagesbetrieb“ der Landeswarnzentrale wird durch 3 Hauptamtliche (Innerkofler, Thaler, Schreiner) sowie 3 Zivildiener wahrgenommen
• Die „Rund um die Uhr“ - Besetzung besteht seit 05.12.1991 und ist eine „Einmannbesetzung“ aus einem Team von 21 Mitarbeitern des Landes(Montag bis Donnerstag 17:30 bis 07:30, Freitag 13:00 bis 07:30 und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 07:30 bis 07:30)
• Zusätzlich „Bereitschaftsdienst“ durch 1 hauptamtlichen Mitarbeiter
Organisation und Besetzung 24hDienstbetrieb und Diensteinteilung
Einzige „Rund um die Uhr“ besetzte Dienststelle in der Landesverwaltung
• USV Anlage zur unterbrechungsfreien Versorgung für 1 Stunde• 2 unabhängige Trafostationen im Landhaus sowie internes Dieselaggregat• Anspeisungsmöglichkeit für ein externes Notstromaggregat• „Landesnetzunabhängige“ Telefonanlage (0512-580580 sowie Kurzruf 130),
Informationsweitergabe, Verständigung und Auskünfte
• Verständigung von Regierungsmitgliedern und Landesdienststellen• Verständigung von Sachverständigen wie Geologen, Chemiker, Amtsärzte• Rasche Informationsweitergabe bei Erdbeben an die Bevölkerung und
Medien durch die Erdbebenauswertezentrale• Auskunftsstelle für Einsatzorganisationen, Behörden und für die Bevölkerung
• Überwachung der Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems sowie des Digitalfunknetzes BOS Austria und Meldungsweitergabe bei Störungen
• Überwachung sämtlicher Syteme im Technikraum der LWZ• Serverraumüberwachung der Datenverarbeitung Tirol GmbH.• Durchführung von laufenden Kommunikations- und Systemtests
„Tagesgeschäft“ der Landeswarnzentrale Tirol
Systemüberwachung und Kommunikationstests
Kommunikationstests mit allen BOSKommunikationstests mit allen BOSTechnik – Ticket Digitalfunk BOS AustriaTechnik – Ticket Digitalfunk BOS Austria
• Lawinenkommissionen und Sachverständige• Waldbrandbekämpfung• Kadaver- und Lebendviehbergungen• Sonderflügen nach der Vereinbarung mit den NAH-Betreibern• Übungen der verschiedenen Einsatzorganisationen
Anforderung von Hubschraubern des BMI, BMLV und Privatunternehmen
„Tagesgeschäft“ der Landeswarnzentrale Tirol
Lawinenhundeführerkurs 2006Lawinenhundeführerkurs 2006Waldbrandeinsatz Grins am 19. Oktober 2006Waldbrandeinsatz Grins am 19. Oktober 2006
Anforderung und Koordination diverser Hubschrauberflüge
• Journaldiensttätigkeiten (Behördentätigkeiten) während der Nachtstunden und am Wochenende für das Amt der Tiroler Landesregierung
• Ausgabe von Equipment und Schutzausrüstung der Landessanitätsdirektion bei Verdachtsfällen von Pocken, Epidemien und/oder Pandemien an die Einsatzteams
• Schulung, Beratung und Unterstützung von Bezirks- und Gemeindeeinsatzleitungen, Landesdienststellen sowie für Einsatzorganisationen
• gemäß Wehrgesetz 2001 BGBl. I Nr. 146/2001 idgF können Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden das Österreichische Bundesheer zur Assistenz anfordern.
• § 2 Abs.1 lit. c des WG 2001 legt die Hilfeleistung des Bundesheeres bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges als eine der Aufgaben des ÖBH fest:
„Tagesgeschäft“ der Landeswarnzentrale Tirol
• Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften fordern im Wege über die LWZ T Assistenzen des ÖBH an
• LWZ T prüft Voraussetzungen für AssE und legt allenfalls Prioritäten fest• LWZ T nimmt Kontakt mit MilKdo T oder SKFüKdo/Luft auf• LWZ T stellt AssAnf an MilKdo T oder SKFüKdo/Luft
„Tagesgeschäft“ der LWZ Tirol
Assistenzanforderungen an das ÖBH in Tirol
AssAnf für ABC-AbwKft (Übung)AssAnf für ABC-AbwKft (Übung)AssAnf für mil LftFzg HS Al 3 (Übung)AssAnf für mil LftFzg HS Al 3 (Übung)
• Strahlenfrühwarnsystem des Umweltbundesamtes im Auftrag des BMLFUW• Hochwassermeldesystem des Hydrographischen Dienstes Tirol• Überfallalarm Büro Landeshauptmann, Landtagssitzungssaal und Portierloge• Erdbebenauswertezentrale der Zentralanstalt für Meteorologie und Geophysik• Systemüberwachung im Technikraum der LWZ