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BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt „GABi Gas“ Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile Dr. Gerrit Volk Referatsleiter - Zugang zu Gasverteilernetzen - Bundesnetzagentur Bonn, 3. September 2008
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Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

Dec 04, 2021

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Page 1: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im

deutschen Gasmarkt „GABi Gas“

Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

Dr. Gerrit VolkReferatsleiter

- Zugang zu Gasverteilernetzen -Bundesnetzagentur

Bonn, 3. September 2008

Page 2: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

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ÜbersichtÜbersicht

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Anwendung von Standardlastprofilen

3. Prozesse bei Standardlastprofilen

4. Lastprofilverfahren: analytisch, synthetisch

5. Verfahrensabweichungen

6. Mehr- und Mindermengenabrechnung

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1. Gesetzliche Grundlagen (I) 1. Gesetzliche Grundlagen (I)

• Nach § 29 Abs. 1 GasNZV besteht für Netzbetreiber die Verpflichtung zur Anwendung von Standardlastprofilen (SLP).

- Dies gilt für Letztverbraucher bis zu einer Entnahme von 1,5 Mio. kWh und maximal 500 kW Leistung.

• Die SLP haben hierbei gem. § 29 Abs. 3 GasNZV folgende Mindestanforderung zu erfüllen:

- Die Berücksichtigung typischer Abnahmeprofile von mindestens 2 Gruppen von Letztverbrauchern: Haushalt, Gewerbe.

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1. Gesetzliche Grundlagen (II) 1. Gesetzliche Grundlagen (II)

• Wahlmöglichkeit der Netzbetreiber zwischen der Anwendung eines

- analytischen

- oder synthetischen Lastprofilverfahrens (§ 29 Abs. 5 GasNZV).

• Standardlastprofile sind auf alle entsprechenden Entnahmestellendes Ausspeisenetzbetreibers (ANB) anzuwenden.

Vorgaben für SLP gelten unabhängig von GABi Gas.

Ohne die Anwendung von SLP funktioniert keine Bilanzierung.

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2. Anwendung von Standardlastprofilen (I) 2. Anwendung von Standardlastprofilen (I)

BKV zahlt Regel- und Ausgleichsenergieumlage

daher kein Toleranzband erforderlich

ggf. Einsatz von Korrekturfaktoren

analytische SLP

synthetische SLP

kein Abweichungsrisiko, da keine nachträgliche bilanzielle Berücksichtigung von tatsächlicher Temperatur, Brennwert, Ersatzwerte etc.

Tagesband auf Basis 1/24 der Profilmenge

für SLP-Entnahmestellen:

Auswirkungen gemäß GABi GasBilanzwirksamkeitAnwendungsmöglichkeiten Ausspeisenetzbetreiber

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2. Anwendung von Standardlastprofilen (II) 2. Anwendung von Standardlastprofilen (II)

0 24 h

Verb

rauc

h

0 24 h

Verb

rauc

h

Tageslastgang Kundengruppe Tageslastgang Bilanzkreis

SLP: Tagesband auf Basis 1/24 der Profilmenge

Bilanzkreis: Gesamtmenge der SLP-Entnahmestellen als Tagesband

Beispiel:

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2. Anwendung von Standardlastprofilen (III)2. Anwendung von Standardlastprofilen (III)

Auswirkungen:

• Standardisierung der Verbrauchsdarstellung von SLP-Entnahmestellen durch die stundenlastunabhängige und damit auch verfahrensunabhängige Summenbetrachtung einer Tagesmenge.

• Prozessuale Vereinfachung bei der Anwendung und Abwicklung durch die Summenbetrachtung (→ ggf. auch Reduktion der Profilanzahl) und Allokation gemäß der Nominierung (→ kein nachträglicher Anpassungsbedarf).

Aber: Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Standardlastprofile bleibt insgesamt erhalten!

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3. Prozesse: Standardlastprofile3. Prozesse: Standardlastprofile

• Der Ausspeisenetzbetreiber ist sowohl für die Anwendung eines Standardlastprofilverfahrens sowie für die Übermittlung der zu allokierenden SLP-Mengen an den Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN) verantwortlich.

Dies hat ab 1.10. 2008 je Bilanzkreis/Subbilanzkonto des Ausspeisenetzes zu erfolgen.

Datenqualität und termingerechte Übermittlung sind von zentraler Bedeutung für das Gesamtsystem der Bilanzierung!

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3. Prozesse: analytische Standardlastprofile3. Prozesse: analytische Standardlastprofile

DD-1D-2 D+1

BKN

BKV

ANB

ENB

Ermittlung Tagesmenge SLP je BK

Aggregation Tagesmenge Einstellung in BK

Bilanzkreisstatus(Allokation SLP = D-1)

12:00 13:00 14:00

Nom.

- Erstellung Restlastkurve SLP - analytische Lastprofile - Ist-Temperatur Tag D-2

Belieferung

Informationsverarbeitung

Übermittlung

20:00

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3. Prozesse: synthetische Standardlastprofile 3. Prozesse: synthetische Standardlastprofile

DD-1D-2 D+1

BKN

BKV

ANB

ENB

Ermittlung Tagesmenge SLP je BK

Aggregation Tagesmenge Einstellung in BK

Bilanzkreisstatus(Allokation SLP = D-1)

12:00 13:00 14:00

- synthetische Lastprofile - Jahresverbrauch, K-Wert- Prognose-Temperatur Tag D

Nom. Belieferung

Informationsverarbeitung

Übermittlung

20:00

Page 11: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

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4. Lastprofilverfahren: analytisch (I)4. Lastprofilverfahren: analytisch (I)

Tagesbandberechnung SLP auf der Grundlage realerSummenverbräuche der SLP-Entnahmestellen im Zeitversatz.

Verfahren ist in der Anwendung anspruchsvoll:

• Netzbetrachtung erfordert zwingend umfassende und zeitkritische Datenerhebung, -bereitstellung und -verarbeitung aller Netz- und RLM-Entnahmestellenverbräuche.

• Die Restlastkurve hat ausschließlich den Verbrauch der SLP-Entnahmestellen abzubilden.

Page 12: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

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4. Lastprofilverfahren: analytisch (II) 4. Lastprofilverfahren: analytisch (II)

12:00

Tagesband SLP je Bilanzkreis

Zerlegung mittels FaktorenAufteilung auf Bilanzkreise

D-1D-2

Haushalt

Gewerbe

Netzlast

Restlast SLP-Kunden

ZF

∑ kWh/d

1/24

EDV

Net

zlas

t, Is

t-Tem

pera

tur,

RLM

Subtraktion RLM, Verluste…Ermittlung Tagesband D

Übermittlung an BKN

Page 13: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

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4. Lastprofilverfahren: synthetisch (I)4. Lastprofilverfahren: synthetisch (I)

• Tagesbandberechnung auf der Grundlage vorgegebener Verbrauchsverläufe einzelner Kundengruppen mit Hilfe weniger entnahmestellenspezifischer Parameter (z.B. Jahresverbrauch, Kundenwert).

Einfache Anwendung, da Verfahren unabhängig von der Kenntnis der Gesamtnetzsituation und der entsprechenden zeitkritischen Datenverfügbarkeit.

• Durch Vorabkenntnis der Lastprofile durch die Marktbeteiligten ist der Einsatz zu langfristigen Prognosezwecken erleichtert.

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4. Lastprofilverfahren: synthetisch (II)4. Lastprofilverfahren: synthetisch (II)

D-112:00

Haushalt

Gewerbe

Tagesband SLP/BK

Übermittlung an BKN-bestehende SLP-Verfahren: z.B. TU München, HTWK Leipzig

-ggf. ANB-eigene LastprofileEDV

∑ kWh/d

1/24

°C=DkWh

SLP

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4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (I)4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (I)

• Insbesondere im analytischen Lastprofilverfahren besteht z.B. für die Berücksichtigung von Wochenendmengen die Möglichkeit, den Zeitversatz aus d-2 mittels eines Korrekturfaktors anzupassen.

• Die Anwendung eines solchen Faktors hat die Reduktion des Regelenergiebedarfs zu gewährleisten.

• Der Bilanzkreisverantwortliche/Transportkunde sind über den Einsatz des Korrekturfaktors zu informieren.

• Die Einzelheiten der Korrekturmaßnahmen sind mit der Bundesnetzagentur abzustimmen.

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4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (II)4. Lastprofilverfahren: Korrekturfaktor (II)

• Beispiel der Wirkungsweise eines Korrekturfaktors bei Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens:

Wochentag: Wochenende:

Anpassung durch Korrekturfaktor

SLP-Tagesband /BK Allokation in Bilanzkreis

SLP-Tagesband /BK

bilanzierungsrelevante SLP-Mengenallokation für

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5. Verfahrensabweichungen (I)5. Verfahrensabweichungen (I)

1. Bei nicht fristgerechter Meldung der Tagesmenge SLP am Vortag der Belieferung bis 12 Uhr an den Bilanzkreisnetzbetreiber:

Allokation der Vortageswerte (D-2) für den Liefertag D durch den Bilanzkreisnetzbetreiber.

2. Können vom ANB keine Allokationsdaten auf Basis von Standardlastprofilen geliefert werden, ist der BKN berechtigt und verpflichtet, Standardlastprofile für die entsprechenden Entnahmestellen zu entwickeln, zuzuweisen und anzuwenden.

Der ANB ist verpflichtet, die für die Anwendung notwendigen Daten bereit zu stellen.

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5. Verfahrensabweichungen (II)5. Verfahrensabweichungen (II)

• Vorzugswürdig bei den ersatzweise durch den BKN verwendeten Standardlastprofilen ist das synthetische Lastprofilverfahren.

• Vor Beginn des Liefermonats (M-3 WT) sind durch den Ausspeisenetzbetreiber u.a. folgende Netzdaten bereitzustellen:

- Anzahl der aktiven Bilanzkreise.

- Anzahl der SLP-Entnahmestellen Haushalt und Gewerbe.

- (Kumulierte) Jahresarbeit der Kundengruppen.

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5. Verfahrensabweichungen (III)5. Verfahrensabweichungen (III)

• Nach dem Liefermonat zum Zeitpunkt M+10 WT: Übersendung der monatlichen Allokationsdaten durch den BKN an den ANB als Berechnungsbasis für die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen.

• Bei fehlender Standardlastprofilanwendung: ab 01.04.2009 Aufnahme des Ausspeisenetzbetreibers in die Transparenzliste.

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6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (I)6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (I)

• Nach Erhebung der Messwerte ermittelt der ANB für jede Entnahmestelle die Mehr- bzw. Mindermengen.

• Hierfür wird der durch Messung ermittelte Verbrauch den endgültig allokierten SLP-Mengen im Bilanzkreis gegenübergestellt.

Die Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung ist aber nicht bilanzkreiswirksam.

• Berücksichtigung des Abrechnungsbrennwerts gem. G 685.

• Keine gesonderte Berücksichtigung von z.B. Temperatur- oder systemimanenten Lastprofilabweichungen.

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6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (II)6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (II)

• Die Abrechnung der ermittelten Mehr-/Mindermengen SLP erfolgt zwischen Ausspeisenetzbetreiber und Transportkunde.

• Die aus der Abrechnung resultierenden Kosten bzw. Erlöse werden durch den Bilanzkreisnetzbetreiber über das Regel- und Ausgleichsenergieumlagekonto verrechnet.

• Es werden die mittleren Ausgleichsenergiepreise des Abrechungszeitraums herangezogen.

• Die Bepreisung der Mehr- und Mindermengen ist symmetrisch.

Page 22: Aufgaben aller Netzbetreiber: Standardlastprofile

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6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (III)6. Mehr- und Mindermengenabrechnung (III)

UmlagekontoRegel- und

Ausgleichsenergie

LV

1. Messwerte SLP

ANB

BKN

7. Abrechnung Verbrauchsmenge

2. Abrufveröffentlichte Ausgleichs-/

Referenzpreise

3. Ermittlung Mehr-/Mindermengen gegenüber

SLP-Allokation

4. Bestimmung Kosten bzw. Erlöse Mehr-/ Mindermengen

BKV/TK

5. Abrechnung Kosten/Erlöse

6. Verrechnung Saldo

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. Gerrit Volk, Leiter Referat 607Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post

und EisenbahnenPostfach 80 01, 53105 Bonn

Besucheradresse: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn