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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 1 von
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TAB Mittelspannung für das Versorgungsgebiet der
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)
Richtlinien und Erläuterungen zur örtlichen Anwendungen Stand
Januar 2020
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH Werkstraße 2 63739
Aschaffenburg
Internet: www.netze-stwab.de
http://www.netze-stwab.de/
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- TAB Mittelspannung - Inhaltverzeichnis
bezieht sich auf die Kapitel der VDE-AR-N-4110
zu 4 Allgemeine Grundsätze
................................................................................................
3
zu 5 Netzanschluss
...............................................................................................................
6
zu 6 Übergabestation
............................................................................................................
7
zu 7 Abrechnungsmessung
..................................................................................................
20
zu 8 Betrieb der Kundenanlage
............................................................................................
21
zu 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage
..................................................... 22
zu 10 Erzeugungsanlagen
......................................................................................................
23
AVG-spezifischer Anhang:
Checkliste für Unterlagen…
...................................................................................................
24
Fristenübersicht
.....................................................................................................................
25
Prinzipaufbau Erdungsanlage
................................................................................................
26
Übersichtsschaltpläne der gebräuchlichsten
Anlagenkonfigurationen… ............................... 27
Prinzipschaltbilder Messung (nieder- und mittelspannungsseitig)
........................................ 32
Anmeldeformular und Inbetriebsetzungsauftrag
…………………………………………
(aktuelle Version auf www.netze-stwab.de)
Vordrucke……………………………………………………………………………….......E
Checklisten für Abnahme, Inbetriebsetzung und
Dokumentation…………………………. F
http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/
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Zu Kapitel 4 Allgemeine Grundsätze
Im Versorgungsgebiet der AVG gilt für den Anschluss an deren
20kV-Netz der Musterwortlaut der VDE-AR-N 4110.
Zusätzlich sind die hier vorliegenden, Technischen
Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung der AVG zur VDE-AR-N 4110
zu beachten. Die Festlegungen des Netzbetreibers AVG haben Vorrang
vor denen der VDE-AR-N 4110.
Die konkreten Bedingungen für den Anschluss an das Netz
bestimmen sich durch den Netzanschlussvertrag zwischen Kunden und
Netzbetreiber (NB) auf Grundlage dieser TAB Mittelspannung. Die
Richtlinie entspricht den Veröffentlichungspflichten des NB zur
Auslegung und dem Betrieb von Anlagen gemäß § 19 EnWG „Technische
Vorschriften“ und ist somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen
und Anschlussnutzungsverhältnissen.
Die TAB Mittelspannung der AVG für das Versorgungsgebiet der AVG
(www.netze- stwab.de) treten in der vorliegenden Form zum
01.01.2020 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien und
Veröffentlichungen.
Sie gelten primär für die Ausführung kundeneigener und
halböffentlicher Stationen und werden sinngemäß auch auf
öffentliche Stationen angewandt.
Kundeneigene Stationen (Übergabestationen) erfüllen keine
Aufgaben der öffentlichen Versorgung, sondern dienen ausschließlich
dem Netzanschluss einer wirtschaftlichen Einheit. Dieser
Netzanschluss kann sowohl von einem einzelnen Anschlussnutzer als
auch von einer klar umrissenen Gruppe von Anschlussnutzern genutzt
werden. Sie werden daher komplett vom Kunden bzw. von dessen
Beauftragten geplant, gebaut und betrieben. Mit Inbetriebnahme der
Station werden nur die im Netzanschlussvertrag /
Anschlussnutzungsvertrag beschriebenen Anlagenteile
unterhaltspflichtiges Eigentum der AVG. Alle übrigen Anlagenteile
müssen vom Kunden bzw. dessen Beauftragtem betrieben und gewartet
werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die in seinem
Unterhaltsbereich stehenden Anlagenteile und ist daher für alle aus
einer Missachtung dieser Pflicht resultierenden Schäden
haftbar.
Gemeinsame Stationen werden darüber hinaus auch zur öffentlichen
Versorgung genutzt. Die AVG beteiligen sich daher an Planung, Bau
und Betrieb der Anlage. Die Eigentumsverhältnisse und die
Unterhaltspflichten regelt auch hier der Netzanschlussvertrag.
Öffentliche Stationen dienen ausschließlich der öffentlichen
Versorgung und befinden sich deswegen komplett im
Verantwortungsbereich der AVG.
http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/
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TAB Mittelspannung
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zu Kapitel 4.2 Anschlussprozess und anschlussrelevante
Unterlagen Bereits in der Planungsphase, auf jeden Fall aber
rechtzeitig vor Baubeginn oder Bestellung wesentlicher Komponenten
der Trafostation, sind der AVG die in der Checkliste im Anhang
genannten Unterlagen zur technischen Freigabe der Baumaßnahme in
zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
Abweichungen von den in dieser Richtlinie genannten Festlegungen
sind mit der AVG abzustimmen und bedürfen derer ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung.
Mit den Bau- und Montagearbeiten darf erst begonnen werden, wenn
die mit dem Sichtvermerk der AVG versehenen Genehmigungs-Unterlagen
beim Kunden oder seinem Planer vorliegen.
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass Mittelspannungsanlagen nur
von Fachfirmen errichtet werden dürfen, die über entsprechende
Erfahrung und ausgebildetes Personal verfügen.
Ergeben sich bei der Bauausführung Änderungen gegenüber den von
AVG genehmigten Plänen, so ist mit der AVG unverzüglich Rücksprache
über die Ausführbarkeit der Änderung zu halten. Bei Änderungen, die
ohne Rücksprache mit der AVG erfolgt sind und für die keine
schriftliche Genehmigung vorliegt, können die AVG einen Rückbau
bzw. eine Anpassung an die technischen Vorgaben verlangen. Die AVG
ist berechtigt, sich jederzeit über den Stand der Arbeiten zu
informieren.
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TAB Mittelspannung
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Zu Kapitel 4.3 Inbetriebsetzung
Die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten ist nach deren
Abschluss durch die in der VDE AR N 41101 beschriebenen Unterlagen
zu dokumentieren.
Diese sind spätestens mit der Inbetriebnahme der
Transformationsstation zu übergeben.
Der Anschluss der Station an das 20 kV-Netz der AVG erfolgt
gegen Berechnung der entstehenden Kosten durch Personal der AVG.
Zur Abgabe eines entsprechenden Angebots sind der AVG rechtzeitig
Angaben über den geplanten Standort und die benötigte
Anschlussleistung zu machen.
Aus Gründen der Netzführung erfolgt die endgültige 20
kV-Anbindung (Montage der Muffen und Endverschlüsse) der Station
erst nach der mängelfreien Abnahme der fertigen Station. Deswegen
kann die Inbetriebnahme der Anlage durch die AVG in der Regel
frühestens zwei Wochen nach der erfolgreichen Überprüfung der
Anschlussbedingung erfolgen. Dies ist bei der kundenseitigen
Bauzeitplanung unbedingt zu berücksichtigen.
Bei der Terminplanung ist ebenfalls zu beachten, dass die
Verlegung von kunststoffisolierten Mittelspannungskabeln nur bis –
5°C, von Massekabeln nur bis + 5°C erfolgen kann.
Wird die AVG aus Gründen, die der Auftraggeber bzw. dessen
Planer zu vertreten hat, aufgefordert von dieser Regelung
abzuweichen, so hat dieser die dadurch anfallenden Kosten für
kurzfristige Material- und Personalbereitstellung bzw. für das
Anwärmen und Warmhalten der Kabel in voller Höhe zu tragen. Eine
mögliche, vorgezogene 20 kV-Anbindung ist im Einzelfall mit der AVG
zu prüfen. Ein Anspruch darauf ist nicht ableitbar.
Bis zur Inbetriebnahme der Station müssen der unterschriebene
Antrag auf Eintragung der (je nach Lage und Art der Station)
erforderlichen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten sowie der
Netzanschlussvertrag vorliegen.
zu Kapitel 5 Netzanschluss
5.1 Grundsätze für die Ermittlung des Netzanschlusspunktes
Jede Kundenanlage wird über eine anschlussnehmereigene
Übergabestation in das Mitteslspnanungsnetz der AVG eingeschleift.
Die Schaltfreiheit des Netzbetreibers darf durch den Betrieb der
Kundenanlage nicht eingeschränkt werden. Die Eigentumsgrenze wird
in einem Netzanschlussvertrag vereinbart.
Die im Netzgebiet der AVG zugelassenen Anlagenkonfigurationen
für Übergabestationen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang
dargestellt.
Bei der Erstellung oder Änderung von elektrischen
Hausanschlüssen mit einer Sicherungsnennstromstärke von mehr als
160 A (Peff ~100 kW) wird in dem Versorgungsgebiet der
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, nachfolgend AVG genannt der Bau
einer kundeneigenen Transformatorenstation erforderlich.
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TAB Mittelspannung
5.5 Blindleistungskompensation
Die Grenzwerte des Verschiebungsfaktor cos φ der Kundenanlage
sind entsprechend dem Bild 2 der VDE AR-N 4110 einzuhalten. Eine
Aufnahme kapazitiver Blindleistung ist generell unzulässig. Falls
der Anschlussnehmer dies Grenzwerte nicht einhalten kann, muss er
in Abstimmung mit dem Netzbetreiber eine Blindleistungskompensation
auf seine Kosten durchführen. Vor Einbau einer Kompensationsanlage
ist daher mit der AVG Rücksprache bezüglich Kompensationsart und
Verdrosselung zu halten. Eine lastunabhängige Festkompensation ist
nicht zulässig.
Zu Kapitel 6 Übergabestation
6.1.1 Allgemeines
Fabrikfertige und begehbare Stationen nach DIN EN 62271-202 (VDE
0671-202) vorzugsweise außerhalb von Gebäuden, an der
Grundstücksgrenze sind vorzusehen. Turmstationen bzw. Maststationen
sind nicht zulässig. Stationen im Gebäude (Sonderfälle) sind
ebenerdig an Außenwänden mit direktem Zugang von außen
einzuplanen.
Der Anschlussnehmer ist für die Einhaltung der 26.BImschV
verantwortlich und stellt der AVG auf seinem Grundstück geeignete
Flächen in Form einer unentgeltlichen Grunddienstbarkeit zur
Verfügung. Der Zugang und ein Transportweg von einer öffentl.
Straße sind vorzusehen und dauerhaft zu sichern.
Die lichte Raumhöhe über dem Fußboden in begehbaren Stationen
muss mindestens 2,4 m betragen. Unter dem Fußboden wird ein 0,8 m
tiefer Kabelraum benötigt. Alle Kabeleinführungen für die 20
kV-Schaltanlage und Niederspannungsverteilung erfolgen aus dem
Kabelraum direkt von unten. Bei Einbaustationen ist zur
Gewährleistung der erforderlichen Be- und Entlüftung sowie der
Druckentlastung meist eine größere Raumhöhe notwendig. Wände und
Decken im Innenraum sind nicht zu verputzen.
Beim Einbau von Stationen in Gebäuden ist außer den
einschlägigen VDE- und BG- Vorgaben die „Verordnung über den Bau
von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)“ einzuhalten.
Diese Verordnung des Bayerischen Staatministeriums des Innern
stellt unter anderem auch zusätzliche brandschutztechnische
Anforderungen. Das Gebäude der Übergabestation muss dem zu
erwartendem Überdruck infolge eines Lichtbogenfehelrs standhalten
können. Durch den Anlagenerrichter ist ein diesbezüglicher Nachweis
zu erbringen und der AVG vorzulegen.
Die im Störlichtbogenfall (16 kA, 1s) entstehende
Druckbeanspruchung ist bereits bei der Gebäudeplanung zu
berücksichtigen (VDE 0101, Pkt. 6.5.2,), Personen- und
Gebäudeschäden sind, z.B. durch Druckentlastungsöffnungen, zu
verhindern bzw. zu begrenzen.
Fabrikfertige Stationen benötigen eine
Störlichtbogenklassifizierung von mindestens IAC AB 16 kA, 1s
entsprechend EN 62271-202. Ein entsprechender Nachweis ist zu
erbringen.
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TAB Mittelspannung
Die Verantwortung für die fachgerechte Planung und Ausführung
des baulichen Teils der Station (z.B. Druckentlastungsanlage,
Ölauffangwanne, Erdungsanlage, …) liegt ausschließlich beim Kunden
bzw. dessen Auftragnehmern.
Bei der Auswahl des Stationsstandortes sind in Mainnähe auch die
Hochwassergrenzen des Wasserwirtschaftsamtes zu berücksichtigen.
Das Bodenniveau des Kabelkellers darf ohne besondere
Schutzmaßnahmen nicht unter der HW100-Grenze liegen. Aktuelle und
standortbezogene Informationen über die zu berücksichtigenden
Pegelstände entlang des Mainverlaufes sind beim
Wasserwirtschaftsamt einzuholen.
6.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung
Bei Tief- bzw. Unterflurstationen ist für das Einbringen des
Transformators ein Transportschacht vorzusehen. Die Zufahrt zum
Transportschacht und das Einbringen des Transformators müssen mit
einem 16 t Kranwagen jederzeit möglich sein.
Die in DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1) angegebenen Werte sind
einzuhalten.
Aus Gründen der Klimatisierung sowie der Druckentlastung im
Störlichtbogenfall sollen für Stationen in Gebäuden nach
Möglichkeit Räume mit Außenwänden verwendet werden. Eine natürliche
Belüftung ist anzustreben. Wenn mit besonderer Verschmutzung, z.B.
durch Staubentwicklung, zu rechnen ist, sind geeignete
Gegenmaßnahmen zu treffen.
6.1.2.2 Zugang und Türen
Zugang zu der Station muss direkt vom öffentlichen Grund
erfolgen. Ein Zugang durch Räumlichkeiten des Kunden ist nicht
zugelassen. Bei Stationen im Kellerbereichen ist ein Zugang von
allgemein zugänglichen Treppenhäusern vorzusehen. Für alle Türen
auf diesen Zugangswegen sind Doppelzylinder vorzusehen.
Hinter der Traforaumtüre ist ein Schutzbalken aus Holz oder
anderem nicht leitfähigen Material anzubringen. Dieser muss ohne
Werkzeug entfernt werden können.
Die Länge der durch die AVG beigestellten Profilzylinder beträgt
aufgrund des eingesetzten Schließsystems 35 mm (Halbzylinder) bzw.
70mm (normaler Zylinder).
Sollte der Einbau einer Doppelschließung bzw. die Verwendung der
AVG-Profilzylinder nicht möglich sein, so sind der AVG vor der
Inbetriebnahme der Station für alle abschließbaren Türen die zum
Erreichen des Stationsraumes notwendig sind Schlüssel
auszuhändigen. Diese Schlüssel werden vor Ort in einem von der AVG
beigestellten Schlüsselkasten hinterlegt. Die Platzierung des
Schlüsselkastens ist mit der AVG abzustimmen. Eine eventuelle
Änderung der Schließung ist der AVG, mit der Übergabe der neuen
Schlüssel, sofort mitzuteilen. Bei elektrisch betätigten Toren ist
ein separater Zugang notwendig, der auch bei einem eventuellen
Stromausfall begangen werden kann.
Türen zu elektr. Betriebsmitteln müssen jederzeit nach außen
aufschlagen (>90°) und sind mit einem Türsteller (außer
Stationen innerhalb Gebäuden), sowie Innen mit einer
Antipanikfunktion auszurüsten.
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Der Die Zugänge für Trafo- und Schaltanlagenraum benötigen ein
lichtes Durchgangsmaß (Zargenlichte) von mindestens 1,12 x 2,12
m.
6.1.2.5 Fußböden
Die Bodenplatten sind so zu bemessen, dass sie auch bei
geschlossenen Schaltfeldtüren herausgenommen werden können.
Doppelböden müssen druckfest verschraubt oder verriegelt sein und
min. der Baustoffklasse B1 (DIN4102-1) entsprechen.
Bei der Doppelbodengestaltung ist außerdem darauf zu achten,
dass die Kabeleinführungen nicht durch Stützen oder ähnliches
verbaut werden. Die Kabeleinführungen und die 20 kV Endverschlüsse
müssen frei zugänglich sein. Zum Einbau der Dichtdeckel ist jeweils
ein Montageraum von 10 cm um die Einführungsöffnungen
freizuhalten.
Erfolgt die Druckentlastung der Schaltanlage in den Kabelkeller
so ist dort eine ausreichend dimensionierte Entlastungsöffnung, z.
B. in einen benachbarten Transformatorenraum, erforderlich. Die
Verwendung von Gitterrosten im Bedienbereich ist nicht
zulässig.
6.1.2.7 Trassenführung der Netzanschlusskabel
Der Bereich der AVG-Kabeltrassen darf nicht überbaut bzw. durch
gelagertes Material blockiert werden und muss jederzeit zugänglich
sein. Es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein.
Bei der Platzierung der Kabeleinführungen ist auf eine möglichst
einfache, geradlinige Kabelführung sowohl im Innen- als auch im
Außenbereich der Station zu achten. Der Mindestbiegeradius des
Mittelspannungskabels beträgt ca. 1,2 m, die übliche Verlegetiefe
im Gehsteig ca. 1 m. Die Kabeleinführungen und die vorgesehenen
Trasse sind in die Ausführungspläne einzuzeichnen.
Zur Einführung der Kabel in das Gebäude ist wahlweise das
Dichtsystem der Firma Hauff Technik (www.hauff-technik.de) zu
verwenden. Die Dichtpackungen sind bauseits zu stellen und gemäß
Herstelleranweisung so einzubauen, dass die Dichtheit zwischen Wand
und Dichtpackung gewährleistet ist. Die Dichtheit der
einbetonierten Bauteile ist bauseits sicherzustellen.
Standardmäßig sind für die AVG bei Fertiggebäuden 5
Dichtpackungen (Hauff: Typ HSI 150E-K/x) und 1 Erdungsdurchführung
(Hauff: Typ HDE-M12/x) vorzusehen. Die Verschraubung der Abdichtung
erfolgt hierbei im Äußeren der Trafostation, d.h. die Deckel
befinden sich außen (Montageanleitung beachten!)
Bei Unterflur- oder Tiefstationen und bei in Gebäuden
integrierten Transformatorenstationen sind 5 Doppel-Dichtpackungen
(Hauff: Typ HSI 150-E-K2/x) und 1 Erdungsdurchführung der
obengenannten Typen einzubauen. Für „L“ bzw. „x“ ist bei der
Bestellung die Wandstärke in mm anzugeben. Die Systemdeckel für die
AVG-seitigen Kabel werden beigestellt.
http://www.hauff-technik.de/http://www.hauff-technik.de/http://www.hauff-technik.de/
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TAB Mittelspannung
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Die Durchführungen sind waagerecht nebeneinander so anzuordnen,
dass rundum mindestens 10 cm freier Arbeitsraum erhalten bleibt
(siehe auch unter Fußböden).
Rohre und Leitungen die nicht für den Betrieb der
Übergabestation benötigt werden, dürfen durch diese Übergabestation
nicht geführt werden.
Oberhalb der Durchführungen ist das Aufstellen jeglicher
Einrichtungen (z.B. 20 kV Schaltanlage, Batterie-, Fernmelde- oder
Steuerschränke) untersagt. Dieser Bereich ist für Montage- und
Wartungsarbeiten unbedingt freizuhalten.
Zusätzlich zu den eigentlichen Kabeleinführungen ist eine
Öffnung für das Einbringen provisorischer Kabel in der Größe 15 cm
x 15 cm bzw. 15 cm Durchmesser vorzusehen. Diese muss so
verschlossen werden können, dass ein unbefugtes Öffnen von außen
unmöglich ist. Die Platzierung dieser Öffnung ist mit der AVG
abzustimmen. Bei Fertigstationsgebäuden empfiehlt sich eine
Anordnung ca. 20 cm oberhalb des Doppelbodens im Bereich der
Niederspannungsverteilung.
6.1.2.8 Beleuchtung, Steckdosen In begehbaren Stationsräumen
sind Beleuchtung uns Steckdosen mit getrennten Stromkreisen
erforderlich. Im NS- und MS-Raum sind Schutzkontakt Steckdosen
230V, 50 Hz 16A inkl. RCD zu installieren. Ebenso sind in allen 3
Räumen die Beleuchtung so anzubringen, dass die Leuchtmittel
gefahrlos gewechselt werden können. Es sind LED Leuchtmittel zu
verwenden. Der elektr. Anschluss der Beleuchtung und Steckdosen hat
nach der Abrechnungsmessung des Anschlussnehmers zu erfolgen.
6.2 Elektrischer teil
6.2.1.1 Allgemein technische Daten
Mittelspannungsanlagen mit Freileitungsanschluss sind
grundsätzlich mit Überspannungsschutzeinrichtungen auszustatten.
Die einzusetzenden Ableiter werden von der AVG vorgegeben.
6.2.1.2 Kurzschlussfestigkeit
Die gesamte Mittelspannungsschaltanlage ist unter Beachtung der
DIN VDE 0103 so zu dimensionieren, dass sie der jeweiligen
Kurzschlussbeanspruchung des AVG-Netzes an der Anschlussstelle
entspricht. Die Anlagenteile sind in der Regel für eine
Kurzschlussleistung von 500 MVA bei 20 kV (14,4 kA/ 1 s) zu
bemessen.
6.2.1.3 Schutz gegen Störlichtbögen
Der Störlichtbogenschutz des Bedienpersonals ist durch den
Einsatz von Schaltanlagen nach
DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200) mit einer
Störlichtbogenqualifikation von mindestens IAC AFL 16 kA/1 s (bei
Wandaufstellung) bzw. IAC AFRL 16 kA/1 s (bei Aufstellung frei im
Raum) sicherzustellen. Um die Wirksamkeit des
Störlichtbogenschutzes sicherzustellen sind
schalt-anlagenherstellerseitigen Vorgaben für Raumgröße bzw. –höhe
und Anlageplatzierung einzuhalten.
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6.2.2 Schaltanlagen
6.2.2.1 Schaltung und Aufbau
Die 20 kV-Schaltanlage ist mit fabrikfertigen, metallgekapselten
und typgeprüften Schaltfeldern nach DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200)
auszuführen. Diese Forderung gilt auch für den
Sammelschienenbereich.
6.2.2.2 Ausführung
Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird die Station
grundsätzlich in das Mittelspannungsnetz der AVG eingeschleift. Die
Eigentumsgrenzen sind in den Übersichtsschaltbildern im Anhang
dargestellt und werden im Netzanschlussvertrag anlagenspezifisch
beschrieben. In der Regel hat nur das Personal der AVG Zugang zur
Mittelspannungsschaltanlage. Die Antriebe aller
Mittelspannungsschaltgeräte sind abschließbar auszuführen.
Aus Gründen des Netzbetriebes und der Ersatzteilhaltung können
für die Kabelschleife und die Übergabe einschließlich Messfeld nur
die im Anhang aufgeführten Schaltanlagentypen verwendet werden.
Andere Anlagen dürfen dafür nur dann eingesetzt werden, wenn diese
den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen und von der AVG für
den Einsatz im Netz der AVG freigegeben wurden.
Es sind grundsätzlich alle Schaltfelder mit einschaltfesten
Erdungsschaltern bzw. mit Kugelanschlussbolzen und zugehöriger
Erdungsgarnitur auszurüsten.
Nichtbelegte Außenkonus-Anschlüsse SF6-isolierter Anlagen sind
grundsätzlich mit spannungsfesten Abschlusskappen zu versehen.
Kabelschaltfelder, sind generell mit Erd- und
Kurzschlussanzeigern inkl. Modbus- Schnittstelle, sowie alle Felder
mit einem integrierten kapazitiven Spannungsprüfsystem
auszurüsten.
Es wird empfohlen in der NS- Verteilung Synchronbuchsen für eine
evtl. Dieselung durch ein Stromaggregat zu verwenden.
Die Schaltanlage darf mit ihrer Unterkonstruktion oder
Gebäudeteilen nur lösbar verbunden werden. Die Felder müssen mit je
zwei Endverschlusshalteeisen versehen sein. Bei der Verwendung von
Dreimantelbleikabel in der Einschleifung sind zusätzlich
Dehnungsbänder vorzusehen. Zur Endverschlussmontage ist die freie
Zugänglichkeit der Felder von vorne erforderlich. Die Schaltfelder
müssen daher mit bis zum Boden reichenden Türen ausgestatten sein
oder demontierbare Frontverkleidung besitzen. Hierauf ist besonders
bei der Verwendung von Sockeln zu achten.
Die Druckentlastung der Schaltfelder im Störlichtbogenfall soll
nach unten erfolgen (über bzw. in den Kabelkeller). Sollte dies
technisch nicht möglich sein, so kann sie im Einzelfall auch nach
oben erfolgen. Die Felder sind dann sowohl oben als auch unten zu
verschließen, wobei die obere Abdeckung als Druckentlastungsklappe
ausgeführt sein muss. Der Schutz des Bedienpersonals im
Störungsfall muss gewährleistet sein.
http://www.kries.com/
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Herstellervorgaben bezüglich der erforderlichen Raumhöhe und des
Einsatzes von Leitblechen oder Druckentlastungskanälen sind
einzuhalten.
Bei Kundeninterner Verlegung von 20 kV Kabeln (z. B.
Schwerpunkttransformator nach dem Übergabeschalter) ist in die
Übergabezelle ein digitaler UMZ-Schutz einzubauen.
6.2.2.3 Kennzeichnung und Beschriftung
Die nach DIN 57105/VDE 105 Teil 1 und ASR A1.3 vorgeschriebene
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist vom Errichter
der Anlage anzubringen. Die Bezeichnung der Einspeisefelder erfolgt
durch die AVG. Kennzeichnung der Anlage nach DIN EN60445 (VDE
0197).
6.2.2.4 Schaltgeräte
Grundsätzliche Beschreibung der einzelnen Komponenten
Folgende grundsätzliche Anforderungen sind zu erfüllen:
- Typgeprüfte Schaltfelder nach DIN EN 62271-200 (VDE 0671-200)-
Störlichtqualifikation mindestens IAC AFL 16 kA/1 s-
Bemessungsspannung 24 kV- Isolationspegel 125 kV entsprechend DIN
VDE 0111 Teil 1, Tabelle 2- Feld- zu Feld-Schottung (auch im
Sammelschienenbereich)- T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat
Pfisterer, Bestellnummer 360372001 für
Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil
100)- HH-Sicherungen mit Temperatur-Begrenzer, Fabrikat Driescher
oder Siba,
Bemessungsstrom entsprechend Trafoleistung und Referenzliste
desSchaltanlagenherstellers.
Nennstrom entsprechend Tabelle 3 Trafoleistung max. 1000 kVA
Transformator-Nennleistung [kVA]
HH-Sicherungs-Nennstrom
[A] 250 16 400 20 630 31,5 800 40
1.000 50
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Kabelschaltfeld mit Lasttrennschalter (mit oder ohne
Motorantrieb):
Lasttrennschalter
Nennstrom: ≥ 630 A
Antrieb: mit Hand- oder Motorantrieb (60 V DC)
Hilfsschalter: bei Motorantrieb 3 S, 3 Ö
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö
oder T- Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 für
Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE 0683 Teil
100)
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Kabelschaltfeld mit Leistungsschalter:
Lasttrennschalter (entfällt bei Schaltwagen- bzw.
Einschubtechnik) Nennstrom: 630 A Antrieb:
Leistungsschalter
mit Handantrieb bei geschlossener Feldtür
Nennstrom: 630 A Kurzschlussleistung: 500 MVA
Antrieb: Federkraftspeicherantrieb mit Motoraufzug (60 V DC)
Hilfsschalter: 5 S, 5 Ö, Arbeitsstromauslöser und
Einschaltmagnet (60 V DC)
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: 2 S, 2 Ö
oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE
0683 Teil 100)
Giessharz Stützerstromwandler (Musterwerte, projektbezogene
Abstimmung nötig!)
Giessharz- Spannungswandler (Musterwerte projektbezogene
Abstimmung nötig!)
Siehe Internetauftritt www.netze-stwab.de
Stromnetz
> Messstellenbetrieb
Anlage 2 technische Mindestanforderung-Strom
http://www.netze-stwab.de/
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Übergabeschaltfeld mit Leistungsschalter (mit oder ohne
Motorantrieb):
Lasttrennschalter (entfällt bei Schaltwagen- bzw.
Einschubtechnik) Nennstrom: 630 A Antrieb:
Leistungsschalter
mit Handantrieb bei geschlossener Feldtür
Nennstrom: 630 A Kurzschlussleistung: 500 MVA
Antrieb: Federkraftspeicherantrieb mit Motoraufzug (60 V DC)
Hilfsschalter: 5 S, 5 Ö, Arbeitsstromauslöser und
Einschaltmagnet (60 V DC)
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: 2 S, 2 Ö
oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE
0683 Teil 100)
Messfeld:
Geeignet für den Einbau von 3 Strom- und 3 Spannungswandlern,
Bauform entsprechend DIN 42600.
Siehe Internetauftritt www.netze-stwab.de
Stromnetz
> Messstellenbetrieb
Anlage 2 technische Mindestanforderung-Strom
T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 fürAnschlusserdungsgarnituren nach DIN VDE 0683 Teil
100)
Trafoschaltfeld mit Sicherungslasttrennschalter:
Lasttrennschalter
Nennstrom: ≥400A
Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil
mit mechanischer Auslösung
Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei motorbetr.
Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3 S, 3 Ö)
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: Bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2 Ö
oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN EN 61230 (VDE
0683 Teil 100)
http://www.stwab.de/
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Übergabeschaltfeld mit Lasttrennschalter (mit oder ohne
Motorantrieb):
Lasttrennschalter
Nennstrom: ≥400A
Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil
mit mech. Auslösung
Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei
motorbetriebenen Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3
S, 3 Ö)
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2
Ö
oder T-Phasen Anschlussbolzen, Fabrikat Pfisterer, Bestellnummer
360372001 für Anschlusserdungsgarnituren nach DIN VDE 0683 Teil
100)
Übergabeschaltfeld mit Sicherungslasttrennschalter:
Lasttrennschalter
Nennstrom: ≥400A
Antrieb: mit Handantrieb und angebautem HH-Sicherungsunterteil
mit mech. Auslösung
Hilfsschalter: 1 Arbeitsstromauslöser 230 V AC (bei
motorbetriebenen Kabelschaltfeldern zusätzlich Hilfsschalter mit 3
S, 3 Ö)
Erdungsschalter, dreipolig, mit Schnelleinschaltung
Hilfsschalter: bei Motorantrieb des Lasttrennschalters 2 S, 2
Ö
6.2.2.5 Verriegelungen
Die in den einzelnen Feldern eingebauten Erdungsschalter sind
grundsätzlich gegen die zugehörigen Betriebsmittel
(Lasttrennschalter bzw. Leistungsschalter) zu verriegeln.
6.2.2.6 Transformator
Die Beschaffung des Transformators und dessen Anschluss erfolgen
durch den Kunden. Neben der Erdungsmöglichkeit im zugehörigen
Schaltfeld ist auch am Transformator selbst ober- und
unterspannungsseitig eine Möglichkeit zur Erdung gemäß DIN VDE 0101
und 0105 zu schaffen. Die oberspannungsseitige Erdungsmöglichkeit
ist ebenfalls mit Kugelanschlussbolzen ø 20 mm (auch für den
Erdungsfestpunkt) auszuführen, bei Anschluss mit berührungssicheren
Steckern kann sie entfallen. Es sind Trafos vorzusehen, mit
Anzapfungen, die von außen umzustellen sind.
-
TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 16 von
38
Vor der Beschaffung des Transformators ist festzustellen, ob die
baulichen bzw. örtlichen Gegebenheiten einen Öltransformator
zulassen oder ob ein Trockentransformator (Gießharztrafo)
erforderlich ist. Befindet sich die Anlage in der engeren oder
weiteren Schutzzone einer Trinkwassergewinnungsanlage, so ist zum
Schutz des Grundwassers stets ein Trockentransformator nach DIN EN
50588-1 zu verwenden. Öltransformatoren sind gemäß Punkt 3.2 und
5.1 der Schutzgebietsverordnung nicht zulässig.
Des Weiteren ist die Elt Bau VO zu beachten, die die Verwendung
von ölgefüllten Transformatoren ebenfalls nur beim Vorliegen
gewisser voraussetzungen ermöglicht.
Die Gefahrenstoffverordnung, die Chemikalien-Verbotsordnung
sowie das Wasserhaushaltsgesetz sind ebenfalls zu beachten.
Im Versorgungsgebiet der AVG werden folgende elektrische
Kennwerte für die Transformatoren festgelegt:
Übersetzung Anzapfung Kurzschlussspannung Schaltung Frequenz
Ausführung
OS-Anschluss
US-Anschluss
20.000/400 – 231 V +/- 2 x 2,5 % insges. 5 Stufen 4 % Dyn 5 50
Hz verlustarm nach Liste A0 - BK 0 Toleranz nach Öko-Design-
Richtlinie
Kommen Öltransformatoren zum Einsatz, so sind die Anschlüsse
oberspannungsseitig mit Außenkonus-Trafo- steckdurchführung 24KV
250A Typ A nach EN 50180 (Fabr. Pfisterer) auszustatten.
Klemme und Abdeckhauben für Zweileiter vom Typ 2 Direkt, inkl.
einer Druckschraube mit Kugelbolzen zum Erden- und Kurzschließen,
Fabr. Pfisterer
6.2.2.7 Wandler
Die Messspannungswandler sind vom Netz der AVG aus gesehen
hinter den Messstromwandlern anzuschließen! Das gleiche gilt
sinngemäß auch bei niederspannungsseitiger Messung. Auch hier
erfolgt der Abgriff der Messspannung vom Netz der AVG aus gesehen
hinter den Messstromwandlern!
Für Mess- und Schutzfunktionen sind immer getrennte Wandlerkerne
vorzusehen. Die Messwandler werden in der Regel durch den
Messstellenbetreiber beigestellt und verbleiben in dessen
unterhaltspflichtigem Eigentum. Einbau und Anschluss inklusive der
Verdrahtung erfolgen stets durch den Kunden. Der Einbau der
Messwandler muss generell an gut zugänglicher Stelle erfolgen, sie
müssen abschalt- und leicht auswechselbar sein.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 17 von
38
Wir empfehlen im Hinblick auf eine mögliche spätere
mittelspannungsseitige Zählung vorsorglich den Platz für ein
Messfeld zu Aufnahme der 20 kV-Strom- und Spannungswandler
vorzusehen.
6.2.2.8 Überspannungsableiter
Beim Einsatz von zwei oder mehr Transformatoren ist ein
Übergabeleistungsschalter einzubauen. Es ist ein digitaler
unabhängiger Überstromzeitschutz zu installieren, der das
öffentliche Netz vor Schäden in der Anlage des Kunden schützt. Die
Art des Übergabeschalters (mit oder ohne Einschub ist durch den
Anschlussnehmer festzulegen).
6.2.3 Sternpunktbehandlung
Das 20 kV-Netz der AVG wird als gelöschtes Netz mit
Erdschlusskompensation betrieben. Ein in der Kundenanlage
möglicherweise vorhandener oberspannungsseitiger Sternpunkt darf
nicht geerdet werden.
6.2.4 Erdungsanlage
Die Erdungsanlage ist vom Kunden gemäß DIN EN 50522 (VDE 0101-2)
zu errichten. Die prinzipielle Ausführung des um das Gebäude zu
verlegenden Schutz- bzw. Steuererders ist im Anhang
dargestellt.
Der Schutz- bzw. Steuererder wird bei Fertigstationen
angeschlossen. Der maximal zulässige
Erdausbreitungswiderstand RA beträgt 2 Ω. Der
Niederspannungs-Betriebserder wird über die GED bzw. HDE-Einführung
isoliert in das Gebäude eingeführt und auf der
Potentialausgleichsschiene aufgelegt.
Schutz- bzw. Steuererde und Niederspannungs-Betriebserde sind,
wenn nicht anders vereinbart, an der Potentialausgleichsschiene zu
einer gemeinsamen Erdungsanlage zusammenzuschließen. Die
Potentialausgleichsschiene muss frei zugänglich oberhalb des
Stationsbodens angeordnet sein.
Die Erdungsimpedanz ZE der beiden verbundenen Erder darf maximal
1 Ω betragen um di emaximale Berührungsspannung von 80V
einzuhalten. Die Erdungsanlage ist durch ein Messprotokoll der
Impedanzen (entsprechend DIN VDE 0101, Anhang N) und einen
Erdungsplan (gemäß DIN VDE 0101 Anhang P) zu dokumentieren.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 18 von
38
6.3 Sekundärtechnik
6.3.1 Allgemeines
Beim Einsatz von zwei oder mehr Transformatoren ist ein
Übergabeleistungsschalter einzubauen. Es ist ein digitaler
unabhängiger Überstromzeitschutz zu installieren, der das
öffentliche Netz vor Schäden in der Anlage des Kunden schützt. Aus
Wartungsgründen empfiehlt die Aschaffenburger Versorgungs- GmbH den
Schutz der Firma Siemens. Derzeit sind die Typen Bezeichnung für
UMZ-Schutz mit Hilfsspannungsversorgung 7SJ80 oder 7SJ82. Die
jeweilige Auslegung und die möglichen Schutz- Einstellwerte sind
frühzeitig und anlagenspezifisch zu klären. Beim Einsatz von
Leistungsschaltern mit Schutzgeräten ist der AVG bis zur
Inbetriebnahme der Anlage ein Prüfprotokoll über deren
Funktionsfähigkeit vorzulegen.
Die eingesetzten Schutzsysteme sind zur Sicherung ihrer
dauerhaften Funktionsfähigkeit vor Inbetriebnahme, bei jeder
Änderung der Anlage und in regelmäßigen Abständen (alle 4 Jahre) zu
prüfen. Die Ausführung der Schutzprüfungen und deren Ergebnisse
sind vom Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle (E.8) zu
dokumentieren und der AVG zu übergeben. Die AVG behält sich vor die
Dokumentation und den Zustand der Anlage jederzeit zu
Überprüfen.
Mindestforderung Schutzwandler: Ümin = 100/5 A Klasse: 10P10
oder Ümin = 100/1 A Klasse: 10P10
6.3.2.2 Fernwirktechnik in der eigenen Übergabestation
Bei Leistungsschaltern und motorbetriebenen Lasttrennschaltern
ist für die Anbindung der Schaltgeräte an die Netzleitstelle der
AVG ein dafür geeignetes Fernwirkgerät vorzusehen. Auswahl und
Dimensionierung erfolgen nach Rücksprache mit der AVG.
6.3.3 Hilfsenergieversorgung
Als Hilfsspannungsquelle für die Steuerung der Schalter und für
das Fernwirkgerät ist eine 60 V Batterie mit Ladegerät
erforderlich. Die Kapazität der Batterie in Ah errechnet sich aus
der Summe der Nennströme der Schaltanlagenmotorantriebe zuzüglich 5
A für das Fernwirkgerät multipliziert mit 1 h. Das Ladegerät ist in
einen Schrank mit Batteriefach einzubauen und mit Erdschluss- und
Spannungsüberwachung mit entsprechenden Meldekontakten
auszurüsten.
6.3.4 Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage sind auf die
Schutzeinrichtungen der AVG abzustimmen. Die zulässigen
Einstellwerte werden projektbezogen von AVG vorgegeben.
Die Verwendung von Lasttrennschaltern in den Kabelzellen
erfordert den Einsatz von Kurschlussanzeigern. Die mechanischen
Kurzschlussanzeiger werden von der AVG montiert und dem Kunden in
Rechnung gestellt.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 19 von
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Um bei einem anstehenden Erdschlussfehler im 20 kV-Netz (siehe
auch 3.2.8) entscheiden zu können, ob dieser in der Kundenanlage
oder dem öffentlichen Netz liegt, sind in folgenden Fällen
entsprechende Erdschlusserfassungseinrichtungen notwendig:
- Transformatorenstationen mit kundenseitigem 20 kV-Netz oder
z.B. auchabgesetztem Schwerpunkttransformator (Einbau im
Übergabefeld bzw. dembetroffenen Abgangsfeld.)
- Transformatorenstationen mit Leistungsschaltern in den
Kabelfeldern (Einbau in denKabelfeldern bzw. in die
Kabelschleife).
Dazu sind, neben den geeigneten Auswerteeinheiten,
Kabelumbauwandler bis max. 115 mm Innendurchmesser mit einem
Übersetzungsverhältnis von 60 A/1 A sowie einer Fußplatte
vorzusehen.
6.1.3 Hinweisschilder und Zubehör
6.1.3.1 Hinweisschilder
Zusätzlich zu den Angaben der VDE-AR-N 4110 sind folgende
Hinweisschilder und
Aushänge erforderlich: - Verbotszeichen:
Warnzeichen:
Aushänge:
-Nicht schalten, es wird gearbeitet! (1 St./Schaltfeld)
-Hochspannung, Lebensgefahr! (1 St./Schaltfeld)
-Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen
-Gebotsschild „5 Sicherheitsregeln“
-Merkblatt der Berufsgenossenschaft „Erste Hilfe“
-Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsanlage mit Angabeder
Betriebs- und Bemessungsspannung, sowie der Eigentums-/
Verfügungsbereichsgrenzen
-Ansprechpartner des Anschlussnehmers für Orga. -
undSchalthandlungen
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 20 von
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6.1.3.2 Zubehör
Zusätzlich zu den Angaben der TAB sind folgende Zubehörteile
erforderlich:
- Sicherungszange nach DIN EN 61230 (VDE 0681-300) (soweit
erforderlich)- Schaltstange nach DIN VDE V 0681-2 (sofern
erforderlich)- Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen nach DIN EN
61230 (VDE 0683-100)
dreipolig, Seil-querschnitt 95/35 mm²Cu mit Betätigungsstange- 3
HH-Reservesicherungen, mit Thermolot, Auslegung entsprechend
Trafoleistung.- Betriebsanweisung (Zuordnungstabelle) der
Schaltanlage- Schaltfeldtür-Schlüssel- Wandhalter für Zubehör -
Isoliermatte- Antriebshebel für die Schaltgeräte- isolierende
Schutzplatten nach DIN VDE 0682-552 (sofern erforderlich)
Zu Kapitel 7 Abrechnungsmessung
7.1 Allgemeines
Messstellenbetrieb und Messung erfolgen gemäß § 21b EnWG und
nach VDE-AR-N 4400. Der Zählerplatz ist gemeinsam mit der AVG
festzulegen. Ist die AVG auch der Messstellenbetreiber (MSB) so
wird der Zählerschrank bauseits beigestellt. Dieser ist bauseitig
zu montieren und anzuschließen. Messwandler Verdrahtung,
Leitungstyp, Querschnitt und maximale Länge sind in den Prinzip
Schaltbildern im Anhang dargestellt.
7.7 Spannungsebene der Messung
Dient die kundeneigene Station nur zu Versorgung eines einzelnen
Anschlussnutzers, so kann die Zählung wahlweise nieder- oder
mittelspannungsseitig erfolgen (bei Stationen mit mehreren
Transformatoren jedoch zwingend mittelspannungsseitig). Werden aus
der kundeneigenen Station mehrere Anschlussnutzer versorgt, so
erfolgt die Zählung grundsätzlich niederspannungsseitig und für
jeden Anschlussnutzer getrennt.
Bei Energiebezug auf der Mittelspannungsebene wird im Falle
einer niederspannungsseitigen Messung ein Zuschlag für die
Umspannverluste berechnet. Der aktuelle Wert ist dem jeweils
gültigen „Preisblatt 1 – Strom Netzentgelte für Kunden mit
Lastgangmessung“ des Netzbetreibers unter www.netze-stwab.de zu
entnehmen.
Ausführung der Messung in der Niederspannungsebene:
Bei Transformatorenstationen mit niederspannungsseitiger Messung
wird im Allgemeinen im Niederspannungsraum der Station eine
gesonderte Niederspannungsverteilung in blechgekapselter Ausführung
installiert.
http://www.stwab.de/
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 21 von
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An dieser kann bei Ausfall bzw. Abschaltung (Wartung) der
Transformatorenstation und nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber,
eine eingeschränkte Leistung zur Verfügung gestellt werden.
Die Niederspannungsverteilung ist in der Regel dieser
Reihenfolge zu bestücken:
- 1 Einspeisungselement (z.B. Sicherungslasttrennschalter NH4/4a
1250 A, 3-pol.Schaltbar),
- 1 Lastschaltleiste NH2 für den Niederspannungsnotanschluss aus
dem öffentlichenNetz,
- Einbauplatz für die Stromwandler (auf der Sammelschiene), die
Wandler müssenleicht auswechselbar sein,
- Optional 1 Lastschaltleiste NH00, auf Adapterleiste zum
Anschluss von
Kleinverbrauchern
- Abgänge zur Niederspannungshauptverteilung des Kunden (z. B.
eine oder mehrereLastschaltleisten NH2 oder NH3)
Davon abweichende Varianten bedürfen einer gesonderten Freigabe
durch den Netzbetreiber.
Ausführung der Messung in der Mittelspannungsebene:
Bei mittelspannungsseitiger Zählung ist für den Einbau der 3
Strom- und 3 Spannungswandler i.d.R. ein separates Messfeld
vorzusehen (siehe 3.2.7.1).
7.6 Datenfernübertragung
Die Art und Weise der Datenfernübertragung ist abhängig vom
jeweiligen Messstellenbetreiber. Das Auslesegerät bzw. Modem ist
Bestandteil der Zähleinrichtung und wird vom Messstellenbetreiber
beigestellt.
Zu Kapitel 8 Betrieb der Kundenanlage
8.1 Allgemeines
Für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb der
Transformatorenstation und der darin befindlichen Betriebsmittel
ist deren jeweiliger Eigentümer (AVG oder Kunde) verantwortlich.
Sofern der Kunde aufgrund sicherheitstechnischer Belange (siehe
8.2) keinen eigenständigen Zugang zu den Betriebsmitteln und
–räumen hat, wird ihn die AVG über im Rahmen des regulären
Netzbetriebes festgestellte Mängel an den unter seiner
Verantwortung stehenden Anlagenteilen kurzfristig informieren.
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche ihm bekannten Mängel
umgehend zu beseitigen. Die in seinem unterhaltungspflichtigen
Eigentum stehenden Betriebsmittel sind durch ihn jederzeit
funktionstüchtig und sicher zu halten.
Der Betriebsverantwortliche des Kunden ist mit seinen
Kontaktdaten (Mobilfunknummer) in der Transformatorenstation durch
einen Aushang kenntlich zu machen.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 22 von
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8.4 Zugang
Transformatorenstationen sind als abgeschlossene elektrische
Betriebstätten entsprechend der DIN VDE 0105 zu betrachten. Dies
sind Räume oder Orte, die ausschließlich dem Betreiben elektrischer
Anlagen dienen und unter Verschluss gehalten werden müssen. Zutritt
haben nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene
Personen. Bei beiden Personengruppen ist sicherzustellen, dass sie
für das Betreten von Anlagen über 1 kV entsprechend unterwiesen
sind.
Ist kundenseitig kein entsprechend qualifiziertes Fachpersonal
vorhanden, so dürfen Mittelspannungs- und Traforaum nur zusammen
mit Beauftragten der AVG betreten werden. Aus diesem Grund werden
die Zugangstüren zu diesen Räumen ausschließlich mit einer
AVGSchließung versehen. Die benötigten Profilzylinder werden von
der AVG beigestellt. Sollten zusätzliche
Schließzylinder-Einbauplätze für den möglichen, künftigen Einbau
einer kundeneigenen Schließung vorhanden sein, so sind diese
zunächst bauseits mit Blindzylindern zu versehen.
8.5 Bedienung vor Ort
Schalthandlungen am AVG-Teil der Transformatorenstation sind
grundsätzlich untersagt.
In Einzelfällen kann dem Betriebsverantwortlichen (siehe 8.1)
auf Antrag die Zustimmung zur Bedienung der kundenseitigen
Schaltgeräte personenbezogen erteilt werden. Voraussetzung dafür
sind Ausbildung und Einsatz als Elektrofachkraft im Sinne der DIN
VDE 0105, Teil 100 und der DGUV VORSCHRIFT 3 sowie der schriftliche
Nachweis einer entsprechenden Qualifikation als 20 kV
Schaltberechtigter.
8.6 Instandhaltung
Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Kunden stehenden
Anlagen- und Gebäudeteile sind im Auftrag des Kunden und
entsprechend den Herstellervorgaben von geeignetem Fachpersonal
durchzuführen. Schutzeinrichtungen sind turnusmäßig nach DGUV
VORSCHRIFT 3 zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind umgehend zu
beheben.
Termine für Freischaltungen sind rechtzeitig zu vereinbaren.
Falls erforderlich werden diese dann auch für Wartungsarbeiten am
AVG-Teil der Schaltanlage genutzt.
Zu Kapitel 9 Änderungen, Außerbetriebnahmen und Demontage
Die Kosten der Außerbetriebnahme einer Station, insbesondere
auch die der Durchverbindung der 20 kV-Kabelschleife, sind vom
Anschlussnehmer zu tragen.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 23 von
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Zu Kapitel 10 Erzeugungsanlagen
Ab einer Leistung von PAmax > 135kW (inst. Leistung) gelten
die Anforderungen der VDE- AR-N 4110. Eigenerzeugungsanlagen PAmax
< 135kW sind unabhängig der Spannungsebene nach der VDE AR-N
4105 auszuführen und zu zertifizieren.
Der Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen des Kunden mit dem
Netz der AVG darf nur nach Genehmigung durch die AVG erfolgen.
Dabei sind bei Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von
Erzeugungsanlagen die Vorgaben der VDE-AR-N 4110 oder VDE-ARN 4105
einzuhalten. Zur Klärung technischer Voraussetzungen und offenen
Fragen ist im Fall solcher Planungen frühzeitig Kontakt mit der AVG
aufzunehmen.
AVG spezifischer Anhang
• Checkliste für Unterlagen
• Fristenübersicht
• Erdungsanlagen
• Übersichtsschaltpläne der gebräuchlichsten
Anlagekonfigurationen
• Prinzipschaltbilder Messung (mittel- und
niederspannungsseitig)
• Inbetriebsetzungsauftrag Strom (jeweils aktuelle, gültige
Fassung unterwww.netzestwab.de)
http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/http://www.stwab.de/
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 24 von
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Checkliste zum Bau einer kundeneigenen
Transformatorenstation
Zur Anfrage benötigte Unterlagen
• Örtliche Lage des zu versorgenden Grundstückes (M 1:1000) mit
Stationsstandort• Anmeldung des benötigten Leistungsbedarf und ggf.
Eigenerzeugungsanlage mit
Unterschrift des Grundstückseigentümers!• Art der Belastung
(Bezug, Einspeisung)
Zur Netzanschlussangebotserstellung/Genehmigungsplanung
benötigte Unterlagen
• Angaben zum Bauherrn• Planer/Ansprechpartner für die AVG•
Angaben zum Errichter der Anlage• Lageplan 1:1000 des Grundstückes
mit eingezeichnetem Stationsstandort sowie der
vorhandenen und geplanten Bebauung• Maximaler Leistungsbedarf
(P, Q)• Einpoliges Übersichtsschaltbild der gesamten
Mittelspannungsanlage• Aufbau und Anordnung der 20 kV-Schaltanlage•
Aufbau und Anordnung der Niederspannungshauptverteilung• Angaben
über die Abrechnungsmessung (bei niederspannungsseitiger Zählung
mit
Plan der Wandlereinbauorte)• Fabrikat und Typ der geplanten 20
kV-Schaltanlage• Grundrisse und Schnitte 1:50 der elektrischen
Betriebsräume für die Schaltanlage und
die Transformatoren• Trassenführung der Leitungen und Zugang zur
Schaltanlage• Schnitte im Bereich der Kabeleinführungen und evtl.
des
Transportschachtes für den Transformator• Aufbau und
Konstruktion des Doppelbodens• Angaben über die Druckentlastung der
Schaltanlage und des
Gebäudes
Zur schnellen Abwicklung und Inbetriebnahme benötigte
Unterlagen/Termine
• Beginn der Bauarbeiten, Bauzeitenplan• Geplanter
Fertigstellungstermin, Stationsabnahme• Gewünschter
Inbetriebnahmetermin• Errichterbestätigung nach DGUV VORSCHRIFT 3•
Frühzeitige Auftragserteilung
Der Errichter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagen
verantwortlich. Mit der Errichtung darf nur eine Fachfirma
beauftragt werden. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen
Betrieb der in seinem Verfügungsbereich stehenden Anlagenteile
verantwortlich.
Für die im Rahmen dieser Richtlinien von der AVG vorgenommenen
Prüfungen, Genehmigungen oder Mitwirkungen übernimmt die AVG keine
Haftung.
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 25/38
Fristenübersicht
Grundsätzlich sollte die AVG bereits im Frühstadium der
Planungsarbeiten des Bauvorhabens, für das die spätere
Transformatorenstation benötigt wird, informiert werden. Die
frühzeitige Festlegung des möglichen Standortes, des
Netzanbindungskonzeptes und des erforderlichen Raumbedarfes
erleichtern die nachfolgende Detailplanung erheblich.
Für die Bauabwicklung, die Abnahme der Station und ihre spätere
Inbetriebnahme sind die nachfolgend genannten Fristen und Termine
zwingend einzuhalten:
Bestellung der Hauptkomponenten, Beginn der Bau- und
Montagearbeiten erst nach der jeweiligen Freigabe durch die AVG.
Die Bearbeitungszeit der zur Freigabe benötigten Unterlagen (siehe
Checkliste im Anhang) beträgt mindestens 14 Arbeitstage.
Nach der Neufassung der Verordnung über elektromagnetische
Felder der 26. BImSchV vom 22.08.2013 entfällt die Anzeigepflicht
gegenüber der zuständigen Behörde. Entsprechende Unterlagen sind
jedoch vorzuhalten.
Inbetriebnahme der Station normalerweise frühestens 2 Wochen
nach deren mängelfreier Fertigstellung (siehe Ziffer 4.3 –
Inbetriebsetzung).
Abgabe des unterzeichneten Inbetriebsetzungsauftrages mindestens
10 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme der
Transformatorenstation.
Die Inbetriebnahme steht unter dem Vorbehalt der Übergabe bzw.
Abschluss folgender Dokumente und Verträge (siehe Ziffer 4.2 –
Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen):
• Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation. •
Nachweis über die Störlichtbogenfestigkeit der Station (Gebäude und
Schaltanlage) • Prüfprotokolle der eingesetzten Schutzeinrichtungen
• Hersteller- / Errichter Bestätigung nach DGUV VORSCHRIFT 3 • Plan
der Erdungsanlage und dazugehöriges Messprotokoll • Antrag zur
Eintragung eventuell benötigter beschränkter persönlicher
Dienstbarkeiten • Netzanschlussvertrag • Wartungsvertrag für
kundeneigene Trafostationen
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3
1 2 3 4 5 6 7 8
Kundeneigene Transformatorenstation mit mittelspannungsseitiger
Messung, Übergabe-Leistungsschalter (auf Einschub)
und mehreren Trafo-Abgängen
3~20 kV, 50 Hz, 500 MVA
UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA
UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA
500 MVA 630A
20000 /100 /100 3 3 3 30VA Kl 0,5
UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA
HS-Sicherung mit Thermoelement max. 50A
UN=24 KV IN =>400 A Ith=>14 KA
HS-Sicherung mit Thermoelement max. 50A
Kunde
AVG
Kurzschluß- anzeiger
Kurzschluß- anzeiger
3 100/5A 10P10 15VA
3
20 KV 400 V
max. 1000 kVA
zur Ndspg. Hauptverteilung
20 KV 400 V
max. 1000 kVA
zur Ndspg. Hauptverteilung
Gezeichnet mit ELCAD (R) c b
Datum Bearb. Dreisbusch Aschaffenb. Versorg. GmbH
AVG
Übersichtsbild TAB Mittelspannung 2008
TAB =
+ a 07.02.2020
Änderung Datum Name
Gepr. Norm
Otter Ersatz durch:
Ersatz für:
ASCHAFFENBURGER VERSORGUNGS GMBH
Ursprung: Kundeneigene Stat.; Übergabe (Einschub) MS
2008-Trafostation Blatt
2 Bl.
Eins
peisu
ng
Eins
peisu
ng
UMZ I>
I>>
-
TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 33/38
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 34 von
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TAB Mittelspannung
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TAB Mittelspannung
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stand: 01.01.2020 Seite 36 von
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E Vordrucke
Anmeldung zum Netzanschluss Elektrizitätsversorgung (Aktueller
Stand siehe stwab.de)
E.2: Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
E.3: Netzanschlussplanung
E.4: Errichtungsplanung
Antrag zur In- und Außerbetriebsetzung Strom (Aktueller Stand
siehe stwab.de)
E.6: Erdungsprotokoll
E.7: Inbetriebsetzungsprotokoll E.8: Datenblatt für eine
Eigeneerzeugungsanlage E.9.: Netzbetreiber Abfragebogen
E.10: Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und
Speicher E.11: Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher
E.12: Konformitätserklärung für Eigenerzeugungsanlagen/Speicher
E.13: Einheitenzertifikat E.14: Komponentenzertifikat E.15.:
Anlagenzertifikat
E.16: Betriebserlaubnisverfahren E.17: Beschränktes
Betriebserlaubnisverfahren E.18: Prüfprotokoll für
Übergabeschutz
-
Aschaffenburger Versorgungs- GmbH / Werkstraße 2 / Abteilung
T3.1 von 2
Seite 1
Wohngebäude Anzahl der Wohneinheiten: ……. Gewerbe Art des
Gewerbe: ………………….......
……………………………………………………………..
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH Werkstraße 2 63739
Aschaffenburg
Anmeldung zum Netzanschluss
Elektrizitätsversorgung
Telefon
Art der Maßnahme:
Erstellen Verstärken Verändern Abtrennen eines
Netzanschlusses
Angaben zum benötigten Elektronetzanschluss:
Gleichzeitig benötigter Leistungsbedarf: Bei Leistungsbedarf
unter 30 kW bitte benötigte Leistung angeben: ……………kW Bei
Leistungsbedarf von 30 kW bis 100 kW bitte zutreffende Leistung
ankreuzen:
Sicherungsstärke der benötigten Hausanschlusssicherung:
Entspricht einer Leistung von ca.: entsprechende Anzahl an Wohn-
einheiten laut DIN 18015-1:
3 x 50 A ≈ 30 kW bis 3 WE 3 x 63 A ≈ 40 kW bis 5 WE 3 x 80 A ≈
50 kW bis 10 WE 3 x 100 A ≈ 62 kW bis 19 WE 3 x 125 A ≈ 78 kW bis
39 WE 3 x 160 A ≈ 100 kW bis 100 WE
Bei Leistungsbedarf über 100 kW bitte benötigte Leistung
angeben: ……………kW / ……………kVA (bei einer Leistung über 100 kW ist
eine detaillierte Zusammenstellung der Verbraucher beizulegen)
Zustimmungspflichtige Anlagen entsprechend TAB2007 (z.B.
PV-Anlage, Wärmepumpe, BHKW);
Art der Anlage: …………………………………………………………………………………………… (die
erforderlichen Unterlagen sind beizulegen (Datenblatt;
Schaltbild))
Angaben zum Objekt: Straße Haus-Nr:
Flurnummer:
PLZ/Ort:
Ortsteil:
Gebäude unterkellert: Ja Nein
Besonderheiten: Bodenwanne in WU-Beton Bodenwanne als
Doppel/Elementwand Abdichtung der Bodenwanne nach DIN 18195 Teil
6
1. Katasterplan M = 1 : 1000 (Grundstück umrandet, Gebäude
eingezeichnet) 2. Kellergrundrißplan M = 1 : 100 mit verbindlicher
Angabe des gewünschten Installationsraumes
Als Anlagen sind dieser Anmeldung zwingend beizufügen:
-
Aschaffenburger Versorgungs- GmbH / Werkstraße 2 / Abteilung
T3.1 von 2
Seite 2
Bemerkung:
..................................................................................................................................................................
……………………………………………………………………………………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………………………………………..
Wunschtermin: ……………….…………….. (Bitte beachten Sie, dass wir eine
Vorlaufzeit von ca. vier Wochen benötigen)
Zustimmung des Grundstückseigentümer: Anschlussnehmer:
Nur ausfüllen, wenn Grundstückseigentümer nicht zu gleich
Anschlussnehmer ist
Name, Vorname: Name, Vorname:
Straße und Haus-Nr.: Straße und Haus-Nr.:
Postleitzahl, Wohnort: Postleitzahl, Wohnort:
Tel.: Tel.:
Email: Email:
Datum: Datum:
Unterschrift des Grundstückseigentümers
..............................................................................
Unterschrift des Antragsteller
..............................................................................
Architekt/Planungsbüro
..............................................................................................
...................................................................................
Name, Vorname bzw. Firmenname Straße und Haus-Nr. Postleitzahl/Ort
Telefon-Nr./Fax-Nr.
Vertragsgrundlage sind: - die Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
(Niederspannungsverordnung – NAV) vom 01.11.2006 mit den
ergänzenden Bedingungen und technischen Anschlussbedingungen der
AVG. Die Kundenanlage ist von dem eingetragenen Installateur unter
Beachtung der aufgeführten Bestimmungen zu errichten und in Betrieb
zu setzen.
Datenschutzhinweis: Die im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach
den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
zweckbezogen verarbeitet und genutzt.
Elektroinstallationsunternehmen (Bei einer Anschlussverstärkung
ist von einem Elektroinstallationsunternehmen zwingend die
kundeneigene Elektroinstallation auf Eignung zu über- prüfen und
durch Unterschrift des Elektroinstallationsunternehmen zu
bestätigen.)
..........................................................
.............................................................................
Firmenname Eingetragen beim VNB unter Nr.
...............................................
Telefon-Nr./Fax-Nr.
…………………………………………………………….. Unterschrift / Firmenstempel
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
219
E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Dieses
Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser
VDE-Anwendungsregel bestimmt.)
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Durch
Anschlussnehmer mit Bezugsanlagen auszufüllen)
1 (2)
Anlagenanschrift Straße, Hausnummer: PLZ, Ort:
Anzahl und Bemessungsscheinleistung: Für den größten
Netztransformator sind die folgenden Felder auszufüllen:
Bemessungsspannung (Oberspannungsseite): kV
Bemessungsspannung (Unterspannungsseite): kV
Bemessungsscheinleistung des Netztransformators SrT: kVA
Relative Kurzschlussspannung uK: %
Schaltgruppe:
Stufenschalter: ± %, in Stufen
Netztransforma-toren
Einbauort: OS-seitig US-seitig
Bereich der einstellbaren Blindleistung kvar (induktiv) bis
kvar (kapazitiv)
Festkompensation kvar
In Stufen schaltbar; Stufenanzahl: Stufenlos regelbar
Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz:
Blindleistungs-kompensation
Schematischer Übersichtsschaltplan beigefügt
Herstellerdatenblatt beigefügt
Asynchronmotor Synchronmotor Antrieb mit Stromrichter
Anzahl und Bemessungsscheinleistung:
Für den größten Motor (größter Anlaufstrom) sind die folgenden
Felder auszufüllen:
Bemessungsscheinleistung: kVA Bemessungsspannung: V
Bemessungsdrehzahl: 1/min Bemessungsstrom: A
Leistungsfaktor: Wirkungsgrad:
Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom Ia/Ir: Asynchronmotor
Anlaufschaltung: direkt Stern/Dreieck Sonstige
Synchronmotor Subtransiente Längsreaktanz: Subtransiente
Querreaktanz: (bitte Herstellerdatenblatt mit den elektrischen
Daten beifügen) Anzahl der Anläufe je h:
Anlauf mit Last oder ohne Last:
Motoren (≥ 50 kVA)
Verhalten am Netz
Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel: je min
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
220
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (Durch
Anschlussnehmer mit Bezugsanlagen auszufüllen)
2 (2)
Anzahl und Höchstschweißleistung:
Für die größte Schweißmaschine sind die folgenden Felder
auszufüllen:
Höchstschweißleistung: kVA
Leistungsfaktor:
Anzahl der Schweißungen: je min
Dauer einer Schweißung: s
Schweißmaschinen
≥ 20 kVA
Form des Stromimpulses: Dreieck Viereck Sägezahn
Summe der Bemessungsscheinleistungen: ............ kVA
Lichtbogenöfen
Anzahl und Bemessungsscheinleistung: ............ kVA
Anzahl und Bemessungsscheinleistung:
Für den größten Stromrichter sind die folgenden Felder
auszufüllen:
Bemessungsscheinleistung: kVA
Pulszahl bzw. Schaltfrequenz:
Schaltung (Brücke, Mittelpunktschaltung…):
Steuerung: gesteuert ungesteuert
Zwischenkreis vorhanden Glättung: induktiv kapazitiv
Bemessungsscheinleistung SrT: kVA
Relative Kurzschlussspannung uk: %
Stromrichtertrans-formator
Schaltgruppe:
Kommutierungsinduktivitäten: mH
Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen
(bei höher-pulsigen Stromrichtern (z. B. 36-Puls-Stromrichter) ist
die folgende Tabelle entsprechend zu erweitern):
Ordnungszahl 3 5 7 9 11 13 17 19 23 25
Stromrichter
(≥ 50 kVA)
Iν [A]
Bemerkungen beispielsweise schaltbare Ver-brauchslasten zur
Bereitstellung von Regelleistung
_________________________ Ort, Datum
________________________________________________________
Unterschrift des Anschlussnehmers
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
221
E.3 Netzanschlussplanung (Dieses Formular ist zur
Vervielfältigung durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel
bestimmt.)
Netzanschlussplanung (Mittelspannung) (Checkliste für den
Netzbetreiber für die Festlegung des Netzanschlusses)
1 (1)
Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr.
Straße, Hausnummer PLZ, Ort
____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Vereinbarte Anschlusswirk- und -scheinleistung für Bezug und
Einspeisung geklärt? ja nein
Spannungsebene und Netzanschlusspunkt geklärt? ja nein
Standort der Übergabestation und Leitungstrassen des
Netzbetreibers geklärt? ja nein
Anschlussart Kabel/Freileitung geklärt? ja nein
Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein
Art der Sternpunktbehandlung an Anschlussnehmer bekannt gegeben?
ja nein
Erforderliche Schutzeinrichtungen für netzseitige
Eingangsschaltfelder, das Übergabe-schaltfeld und die
Abgangsschaltfelder geklärt?
ja nein
Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderliche
Umschaltautomatiken geklärt? ja nein
Messkonzept, Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja
nein
Eigentums-, Betriebsführungs-, Verfügungsbereichs- und
Bedienbereichsgrenze geklärt? ja nein
Liefer- und Leistungsumfang vom Anschlussnehmer und
Netzbetreiber geklärt? ja nein
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
222
E.4 Errichtungsplanung (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung
durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)
Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 10 Wochen vor
Bestellung von Stationskomponenten/Baubeginn/Beginn der
Werksfertigung der Übergabestation vom Anschlussnehmer an den
Netzbetreiber zu übergeben)
1 (1)
Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ,
Ort
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
Anschlussnehmer Firma Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort
Telefon, E-Mail
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
Anlagenerrichter Firma, PLZ, Ort Telefon, E-Mail
__________________________________________
__________________________________________
Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem
Standort der Übergabe-station, der Leitungstrassen sowie der
vorhandenen und geplanten Bebauung, minde-stens im Maßstab 1:500,
beigefügt?
ja nein
Einphasiger Übersichtsschaltplan der gesamten Übergabestation
einschließlich Eigen-tums-, Betriebsführungs-, Verfügungs- und
Bedienbereichsgrenzen, Netztransfor-matoren, Mess-, Schutz- und
Steuereinrichtungen (wenn Schutzeinrichtungen vor-handen,
Darstellung, wo die Messgrößen für die Kurzschluss- und bei
Erzeugungs-anlagen zusätzlich für die
Entkupplungsschutzeinrichtungen erfasst werden und auf welche
Schaltgeräte die Schutzeinrichtung wirkt, Daten der
Hilfsenergiequelle); Darstellung der kundeneigenen
Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Angaben von Kabeltypen,
-längen und -querschnitten und Angabe der technischen Kennwerte der
nachgelagerten kundeneigenen Mittelspannungs-Schaltanlagen,
beigefügt?
ja nein
Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der
Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen)
ja nein
Darstellung des Messkonzeptes, Anordnung der Mess- und
Zähleinrichtung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung,
Anordnung der Fernwirktechnik, Netzwerkplan mit allen
sekundärtechnischen Komponenten, Kommunikationsschnittstellen und
Prozessdatenumfang in der Übergabestation beigefügt?
ja nein
Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:50)
der Übergabestation inkl. der dazugehörigen Betriebsräume für die
Mittelspannungs-Schaltanlage und Netztransformatoren beigefügt?
(Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassen-führung der Leitungen
und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein)
ja nein
Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte
Übergabestation, Nachweis des Schutzes vor Gefährdung durch
Störlichtbögen nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) bzw. DIN EN
62271-200 (VDE 0671-200) (z. B. IAC-Klassifikation) oder nach DIN
EN 61936-1 (VDE 0101-1) (unter anderem Druckberechnung und
Ableitung der Störlichtbogengase) beigefügt?
ja nein
Liegt eine einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und
Betriebes der Übergabestation zwischen dem Haus- und
Grundstückseigentümer und dem Anschluss-nehmer (wenn dies
unterschiedliche Personen sind) vor und liegt die Zustimmung des
Grundstückseigentümers zur Errichtung und Betrieb der
Leitungstrassen vor?
ja nein
Erklärung zur Erfüllung der technischen Anforderungen dieser
VDE-Anwendungsregel und der TAB des Netzbetreibers beigefügt?
ja nein
__________________________________ Ort, Datum
__________________________________ Unterschrift des
Anschlussnehmers
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
226
E.6 Erdungsprotokoll(Dieses Formular ist zur Vervielfältigung
durch den Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)
Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Anlagenerrichter
auszufüllen)
1 (2)
Ident.-Nr./Ort: Protokoll-Nr.: Anlagenteil: Nr.:
1. Art der Prüfung: Erstprüfung
Wiederholungsprüfung
___________________
2. Erdungsanlage
Art: Oberflächenerder (Ring-, Strahlenerder) Tiefenerder
Fundamenterder Erdung ausgeführt nach Zeichnung Nr.: Erforderliche
Werte: (werden vom Netzbetreiber vorgegeben)
ZE = Ω RA ≤ Ω „niederohmig wirksam“
ZE Erdungsimpedanz (resultierender Gesamtwiderstand aller
elektr. verbundenen Leiter) zur Einhaltung der maximalen
Berührungsspannung von ____ V
RA Prüfwert für den Ausbreitungswiderstand des Einzelerders (Die
Ermittlung von RA bei der Wiederholungs-prüfung und Vergleich mit
der Erstprüfung kann einen Hinweis auf den Korrosionszustand der
Erdungsanlage liefern.)
3. Messgeräte
Messung/Prüfung der/des Einzelerders Fabrikat: Typ: ID:
Messung der Erdungsimpedanz (System) Fabrikat: Typ: ID:
4. Messungen
Datum: Zeit:
Bodenzustand: Bodenart: Messmethode für die Messung der
Erdungsimpedanz:
Erdungsmessbrücke Strom-Spannungs-Messung (mit Netzbetreiber
abgestimmte Nachweise liegen bei) 4.1 Hilfsstromkreise für
Strom-Spannungs-Messung Spannungsquelle: Hilfserder:
Einspeisestelle in die Erdungsanlage: 4.2 Messwerte
Ausbreitungswiderstand/Erd-Schleifenwiderstand der Einzelerder
Erder RA in Ω
Erdungsimpedanz ZE = Ω Erdungsimpedanzmessung kann entfallen, da
ein „globales Erdungssystem“ vorliegt:
ja nein (zutreffendes bitte ankreuzen) Daten zu Messtrassen:
Siehe Seite 2/2 Die ermittelten Werte genügen den Anforderungen: ja
nein (zutreffendes bitte ankreuzen) 5. Lageskizze der Erdungsanlage
und ggf. der Messtrasse(n)/Bemerkungen
Skizze auf separatem Blatt Fotodokumentation weitere
Unterlagen
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
227
Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Anlagenerrichter
auszufüllen)
2 (2)
Abweichung Messtrasse
Abstand Messobjekt – Hilfserder
[m]
Abstand Messobjekt-Sonde
[m]
ZE bzw. RA
[Ω] [Ω] [%]
6. Anlagebesichtigung
Erder (bei Neuerrichtung komplett, bei Wiederholungsprüfung nur
Erdübergangsbereich) i.O.
nicht i.O. Bemerkungen
– Angabe des verwendeten Werkstoffes/Leitertyps/Querschnitts
____________________ – Werkstoff, Mindestmaße, Ausführung und
Anordnung nach DIN EN 50522 (VDE 0101-2) ____________________
– Korrosionszustand ____________________ – Kontrolle der
Schraubverbinder ____________________ – Such-/Kontrollschachtung
durchgeführt ja nein ____________________ Erdungsleitung – Angabe
des verwendeten Werkstoffes/Leitertyps/Querschnitts
____________________ – Werkstoff, Mindestmaße, Ausführung nach DIN
EN 50522 (VDE 0101-2) ____________________
– Korrosionszustand ____________________ – Kontrolle der
Schraubverbinder ____________________ – Bezeichnungsschilder
____________________ Erdungsmaßnahme – an Betriebsmittel/Anlagen
nach DIN VDE 0141 (VDE 0141)/ DIN EN 50522 (VDE 0101-2)
____________________
– Kontrolle der Schraubverbinder ____________________
Bestandsdokumentation in Übergabestation abgelegt
____________________
_______________________________________________
____________________
_______________________________________________
____________________
7. Prüfergebnis unwesentliche bzw. ohne Mängel wesentliche
Mängel (Überwachung und Mängelbeseitigung sind erforderlich)
erhebliche Mängel führt zu Personengefahr Betriebsmittelgefährdung
und wurde bis zur Behebung stillgelegt
Weitere Vorgehensweise: Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet,
die im Rahmen der Zustandsfeststellung festgestellten Mängel
unverzüglich bzw. zur vereinbarten Frist zu beseitigen.
Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich. Eine Nachprüfung ist
erforderlich und festgesetzt auf den ________________
Hinweise/Beschreibung:
____________________________________________
Prüfer Ort der Prüfung Datum Unterschrift Firmenanschrift und
Telefon-Nr.
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
228
E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (Dieses
Formular ist zur Vervielfältigung durch den Anwender dieser
VDE-Anwendungsregel bestimmt.)
Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Betreiber der
Übergabestation auszufüllen)
1 (1)
Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ,
Ort
.......................................................
.......................................................
.......................................................
Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefon, E-Mail
.......................................................
.......................................................
Anlagenerrichter Firma, Ort Telefon, E-Mail
.......................................................
......................................................
Messstellenbetrieb Die Bereitstellung der Messeinrichtung
erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder durch
einen anderen Messstellenbetreiber – MSB – (In diesem Fall bitte
die MSB-ID laut MSB-Rahmenvertrag angeben):
................................................
Stationsdaten Stich Doppelstich Einschleifung
Bezugskunde Einspeiser Mischanlage/Speicher
In der Anschlusszusage gefordert: ja nein Tonfrequenzsperren
Eingebaut: ja nein Prüfprotokoll liegt vor: ja nein
Dokumentation: Übergabe der aktualisierten Projektunterlagen
mindestens 2 Wochen vor Inbetriebsetzung der Über-gabestation an
den Netzbetreiber erfolgt ja nein
Inbetriebsetzungsauftrag (E.5) vorhanden netzvertriebliche
Voraussetzungen erfüllt Netzführungsvereinbarung vorhanden
Übersichtschaltplan, ggf. Schaltpläne Sekundärtechnik Prüfprotokoll
des Übergabeschutzes und bei Erzeugungs-
anlagen des übergeordneten Entkupplungsschutzes Schutz mit
Schalterauslösung geprüft Beglaubigungsscheine der Wandler
Protokoll der Erdungsmessung
Bestätigung nach DGUV Vorschrift 3 Bei Erzeugungsanlagen:
Einrichtung zum
Netzsicherheitsmanagement geprüft Optional bei
Fernwirkanlage:
Messwertübertragung geprüft Meldungen geprüft Fernsteuerung
geprüft (inkl. Not-Aus LS) Bei Erzeugungsanlagen: Mess-
wertübertragung P, Q geprüft
Bemerkungen:
................................................................................................................................................
Die von mir/uns ausgeführte Installation der Übergabestation ist
unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere nach den DIN VDE-Normen, der VDE-AR-N 4110 und nach
den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers von mir/uns
errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Die Ergebnisse der
Prüfungen sind dokumentiert. Im Rahmen der Übe-rgabe hat der
Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die
Übergabestation nach DGUV-Vorschrift 3 § 3 und § 5 für
betriebsbereit erklärt. Die Übergabestation gilt im Sinne der zur
Zeit gültigen DIN/VDE-Bestimmungen und der
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 als abgeschlossene
elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften
oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien
dürfen die abgeschlossene elektrische Betriebsstätte nur in
Begleitung vorgenannter Personen betreten.
............................................................
Ort, Datum, Uhrzeit
........................................................Anlagenbetreiber
..................................................................Anlagenerrichter
(Elektrofachbetrieb)
Bei Erzeugungsanlagen: Der Netzbetreiber erteilt mit
Unterzeichnung die Erlaubnis zur Zuschaltung und eine
vorübergehende Betriebserlaubnis bis maximal 6 Monate nach
Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage, maximal jedoch 12 Monate
nach Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit.
Die Anschaltung der Kundenanlage an das Mittelspannungsnetz
erfolgte am/um: ..........................................
............................................................
Ort, Datum, Uhrzeit
........................................................Anlagenbetreiber
..................................................................Netzbetreiber
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
229
E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers –
Mittelspannung (Dieses Formular ist zur Vervielfältigung durch den
Anwender dieser VDE-Anwendungsregel bestimmt.)
Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom
Anschlussnehmer auszufüllen, gilt auch für Mischanlagen und
Speicher)
1 (5)
Einspeiser-Nr. des Anschlussnehmers bereits vorhanden? ja
_______________ nein
Anlagenanschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort
…………………………………………………………........................
……………………………………………………………....................
Anschlussnehmer Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort
Telefon, E-Mail
.......................................................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
Antragsteller Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon,
E-Mail
.......................................................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
.......................................................................................................
Windenergie Wasserkraft ………………................
Photovoltaik Freifläche Dachfläche Fassade
KWK-Anlage
Therm. Kraftwerk
Eingesetzter Brennstoff (z. B. Erdgas, Biogas, Biomasse)
…………………………………………………………................……
Typ der Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehrfachnennung)
Speicher
Notstromaggregat mit > 100 ms Netzparallel-betrieb
Betriebsmodus: Probebetrieb nach DIN 6280-13 bzw. VDE
0100-560
(VDE 0100 560) Bezugsspitzenabdeckung Teilnahme am
Regelenergiemarkt ____________________________
Maßnahme Neuerrichtung Erweiterung Rückbau
bereits vorhandene Anschlusswirkleistung PAV, E
........................ kW
neu zu installierende Anschlusswirkleistung PAV, E
........................ kW
dabei Bemessungswirkleistung der Module bei PV-Anlagen*
....................... kWp
gesamte Anschlusswirkleistung PAV, E ........................
kW
gesamte installierte Wirkleistung Pinst ........................
kW
Technische Mindestleistung ……………….. kW
Leistungsangaben
Eigenbedarf der Erzeugungsanlage einschl. Bezugsleistung der
Speicher ……………...... kW
Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des Netzbetreibers? ja
nein
Inselbetrieb vorgesehen? ja nein
Teilnetzbetriebsfähigkeit vorhanden? ja nein
Schwarzstartfähigkeit vorhanden? ja nein
Trägerfrequente Nutzung des Kundennetzes vorgesehen? ja nein
Kurzbeschreibung:
..........................................................................................................................................................
* Summe aus bestehender und neu zu installierender Modulleistung
(maximale Ausgangsleistung (Pmax) bei Standard Test Conditions
(STC-Bedingungen)) nach DIN EN 50380 (0126-390).
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
230
Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom
Anschlussnehmer auszufüllen)
2 (5)
Obere Bemessungsspannung UrOS ............... kV
Untere Bemessungsspannung UrUS ............... kV
Bemessungsscheinleistung Sr ......................... MVA
Betriebsspannung (Reglersollspannung des Stufenschalter) UbUS
………... kV
Kurzschlussspannung uk ……............ %
Angaben zum Anschlussnehmer eigenen Netztransformator (wenn
vorhanden)
Schaltgruppe: ...................... Stufenschalter:
Regelbereich: ± .................... %
Stufenanzahl: ....................
Sternpunktbehandlung (nur auszufüllen, wenn das
anschlussnehmer-eigene Netz galvanisch vom VNB-Netz getrennt
ist):
gelöscht isoliert niederohmig geerdet
Angaben zum Anschlussnehmer eigenen MS-Netz
schematischer Übersichtsplan des Netzes mit Angaben zu Typen,
Längen und Querschnitten aller verwendeten Kabel beigefügt
Nicht vorhanden Vorhanden ...............………….... kvar
Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz:
.......................................... Hz
Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten
Blindleistungskompensationsanlage
Schematischer Übersichtsschaltplan und Herstellerdatenblatt
bei-gefügt
Tonfrequenzsperre Nicht vorhanden Vorhanden für
............................. Hz
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
231
Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom
Anschlussnehmer auszufüllen; für jede baulich unterschiedliche
Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt ausfüllen)
3 (5)
Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: ............. Stück
Neu anzuschließende Erzeugungseinheit Prototyp
Bestandseinheit SDL-Fähigkeit: als Altanlage als
Übergangs-/Neuanlage
Letztgültiges Anlagengutachten/-zertifikat Nr.:
_______________________________ Datum: _______________
ANMERKUNG Wenn ein Anlagengutachten/-zertifikat für die
Bestandseinheit vorliegt, kann auf die Ausfüllung dieser Seite 3
(5) für die Bestandseinheit verzichtet werden.
doppelt gespeiste Asynchronmaschine
Synchronmaschine (direkt gekoppelt)
Netzkopplung mit Vollumrichter* Einheitentyp
Andere
................................................................................................................................
Einheitenhersteller:
...............................................................
Typ:
...............................................................
Bemessungswirkleistung einer Erzeugungseinheit PrE **
................ kW
Bemessungsscheinleistung SrE ** ................ kVA
Beitrag zum Anfangs-Kurzschlusswechselstrom kI ′′ ........ kA
*** bei .......... V
Beitrag zum Dauerkurzschlussstrom Ik ......... kA bei ..........
V
Leistungsangaben
Deckblatt des Einheitenzertifikates nach VDE-AR-N 4110 und
Auszug aus dem Prüfbericht Netzverträglichkeit der FGW TR 3
beigefügt
Bei direkt gekoppelten Synchrongeneratoren: gesättigte
subtransiente Längsreaktanz .......................... %
Herstellerdatenblatt beigefügt
Bemessungsscheinleistung Sr .................. kVA
Kurzschlussspannung uk ............. %
Leerlaufverluste P0 .......... kW Kurzschlussverluste Pk
........kW Schaltgruppe: ..……….
Stufensteller: ± ......%; ...... Stufen Geplante Stufung:.…………..
kV/......................V
Maschinen-transformator
Bemessungsspannung OS ......... kV Bemessungsspannung US
..................... kV
* Im Falle von Vollumrichtern sind die netzseitigen Daten der
Vollumrichter einzutragen.
** Im Falle von PV-Anlagen und Speichern sind diese Größen für
die Wechselrichter anzugeben.
*** Für eine Abschätzung kann der Anteil aus den
Erzeugungseinheiten ohne Wechselrichter ( kI ′′ ) und der
Effektivwert
des Quellenstroms aus Erzeugungseinheiten mit Wechselrichter (
IskPF ) (11.2.9) addiert werden.
-
VDE-AR-N 4110:2018-11
232
Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung (vom
Anschlussnehmer auszufüllen; für jeden baulich unterschiedlichen
Speicher bitte ein Datenblatt ausfüllen)
4 (5)
Erhöhung Eigenverbrauch der Bezugskundenanlage (Lastoptimierung)
Erbringung von Systemdienstleistungen
Erbringung von Regelenergie
Aufrechterhaltung Inselbetrieb der Kundenanlage
Betriebsmodus
Sonstiges
..........................................................................................................
über eigenen Wechselrichter
über den Wechselrichter der Erzeugungseinheit
direkter Anschluss an das Wechselstrom-/Drehstromnetz
Maximale Leistung PEmax (10-min): ................. kW
Anschluss des Speichersystems
Nutzbare Speicherkapazität: ................. kWh
Hersteller/Typ:
....................................................................
Anzahl: ..................
Scheinleistung Wechselrichter SEmax: ............