Anzeiger Konolfingen Offizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober- thal, Oppligen, Rubigen, Schlosswil, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil GZA / PP 3076 Worb Nr. 13 – 141. Jahrgang 30. März 2017 Amtlicher Teil 198229 Gemeindeverband Wasserversorgung Arni – Landiswil – Lauperswil Einladung Ordentlichen Abgeordnetenversamm- lung, Donnerstag, 4. Mai 2017, 20 Uhr, Restaurant Löchlibad, 3434 Obergold- bach Traktanden: 1. Genehmigung Protokoll 2. Genehmigung Rechnung 2016 3. Wahlen 3.1 Wahl von 1 Mitglied Verbandsrat 4. Infos Anlagewart 5. Verschiedenes Die Abgeordnetenversammlung ist öf- fentlich. Die Unterlagen zu den Traktan- den 1, 2 und 3 liegen auf der Gemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni auf. Gemeindeverband WALL Politische Gemeinden Arni www.arnibe.ch Keine Publikationen Biglen www.biglen.ch 198191 Vermessungswerk Biglen Los 5 – Öffentliche Auflage Das nördliche Gebiet der Gemeinde Big- len (Adlisberg, Enetbach, Grippelen) ist vermarkt und neu vermessen worden. Die Vermarkung, der Plan für das Grund- buch, der Nomenklaturplan mit zugehö- rigem Namensverzeichnis und die weite- ren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen vom 10. April 2017 bis 9. Mai 2017 während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, öffentlich auf (Kantonales Geoinformationsgesetz KGeolG – Arti- kel 38). Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 2016/7 und 2017/1 hängig. Wer in seinen schutzwürdigen Interes- sen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Aufla- gefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung auf- merksam macht (KGeoIG – Artikel 39). Am Donnerstag, 27. April 2017, von 14 – 17 Uhr werden die Herren Paul Schmalz (Ingenieur-Geometer) und Kurt Forster im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein. Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Kanton Fortsetzung Seite 4 198093 Öffentliche Planauflage und Mitwir- kungsverfahren Kantonsstrassen Die kantonale Bau-, Verkehrs- und En- ergiedirektion, vertreten durch den zuständigen Ober-ingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff des Strassen- gesetzes vom 4. Juni 2008 und Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse zur öf- fentlichen Planauflage und Mitwirkung auf. Begründete Einsprachen und Mit- wirkungseingaben sind der genannten Gemeindeverwaltung innert der Aufla- gefrist einzureichen. Kantonsstrasse Nr.: 1231, Wichtrach- Thalgut Gemeinde: Wichtrach Bauvorhaben: 20024 / Einmündung Brü- ckenweg Auflageort: Gemeindeverwaltung Wichtrach, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach Auflagefrist: 27. März bis 28. April 2017 Absteckung: Das Vorhaben ist im Ge- lände wie folgt abgesteckt: – Strassenränder rot – Gehwegränder gelb Bern, 15. März 2017 Oberingenieurkreis II Gemeindeverbände 198135 Gemeindeverband Wasserversorgung Arni – Landiswil – Lauperswil WALL Verkehrsbehinderung Sanierung Wasserleitung im Gebiet Ramisberg, Gemeinde Landiswil Der Gemeindeverband Wasserversor- gung Arni – Landiswil – Lauperswil WALL beabsichtigt ab der Kreuzung Landiswil – Siegental – Moosegg bis zur Liegen- schaft Windeggli 8F ca. 400 m Leitung zu ersetzen, weil die bestehende Leitung regelmässig leckt. Die Bauarbeiten zur Sanierung der Was- serleitung starten ab dem 3. April und dauern voraussichtlich bis Juni 2017. Witterungsbedingte Verzögerungen können diese Termine verschieben. All- gemein ist in dieser Zeit mit Verkehrs- behinderungen und Wartezeiten zu rechnen. Für den Individualverkehr ist die Durchfahrt im April/Mai während ca. 2 – 3 Wochen von 7.30 – 17 Uhr gesperrt. Wir bitten die Bevölkerung um Ver- ständnis. Verbandsrat WALL Bern genehmigt. Der Plan für das Grund- buch erlangt alsdann die Eigenschaft ei- ner öffentlichen Urkunde gemäss Arti- kel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV – Ar- tikel 29). Biglen, 29. März 2017 Gemeinderat 197102 Schul- und Gemeindebibliothek Biglen Während der Frühlings-Schulferien vom 1. – 23. April 2017 bleibt die Schul- und Gemeindebibliothek Biglen geschlos- sen. Ab Dienstag, 25. April 2017 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungs- zeiten für Sie da. Öffnungszeiten: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 16.00 – 17.00 Uhr Freitag 19.00 – 20.30 Uhr 198169 Baupublikation Gesuchstellerin: Stockwerkeigen- tümergemeinschaft, Sägematt 8 / 10, 3507 Biglen Vertreterin / Projektverfasserin: Baumer und Jampen Treuhand AG, Rohrstrasse 3, 3507 Biglen Parzellen-Nr.: 741, Standort: Biglen, Sä- gematt 8 / 10 Zone: Wohnzone W2 Bauvorhaben: Abschluss der zwei of- fenen Treppenhäuser mit einer Metall-/ Glaskonstruktion, Einbau zwei RWA- Dachfenster Ausnahme: Überschreitung der Ge- samtbreite von Dachaufbauten (Art. 414 BauR) Gewässerschutzmassnahme: Keine Veränderung, Gewässerschutzbereich B Ort der Auflage- und Einsprache- stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzu- reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe- gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf- lage- und Einsprachefrist anzumelden. Biglen, 23. März 2017 Bauverwaltung Biglen 198290 Baupublikation Gesuchsteller: Heinz Krähenbühl, Arnistrasse 18, 3507 Biglen Projektverfasser: Schärer Holzbau, Hasli 2, 3507 Biglen Parzellen-Nr.: 398, Standort: Biglen, Ar- nistrasse 18 / 18a, Zone: Wohnzone W2 Bauvorhaben: Erstellen von zwei Au- tounterständen Ausnahme: Unterschreitung des Stras- senabstandes (Art. 80 SG) Gewässerschutzmassnahme: Versi- ckerung über die Schulter, Gewässer- schutzbereich B Ort der Auflage- und Einsprache- stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2017 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzu- reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe- gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf- lage- und Einsprachefrist anzumelden. Biglen, 30. März 2017 Bauverwaltung Biglen 196749 196819 196898 197018 schneesicher bis in den Frühling. Schneesportgebiet auf 2‘000 m ü. M. www.engstligenalp.ch SONDER VERKAUF 22. März bis 8. April Hüsler Nest Schreinerei Oberdiessbach 031 771 01 11 | www.jenniag.ch 197870 1. April Kein Aprilscherz... Schnyders Jeans & Tops gibt es seit dem 1. April 1993! Kein Aprilscherz: Wir laden Sie am 1. April an den Niesenweg 9 in Münsingen ein. Kein Scherz... wir offerieren unseren Gästen ein Frühlings-Apéro gespickt mit Neuheiten aus der Modewelt! Herzlich willkommen! 198149 198292 Ihr Anlageziel? Das nehmen wir persönlich. raiffeisen.ch/anlegen 198287 Vergessen Sie den Wetterfrosch. Mit uns sind Sie für jedes Wetter gerüstet. Ob Wetterschutzsysteme, Rollläden oder Lamellen. Wir beraten Sie gerne. www.schneiter-storen.ch 031 839 32 87 Thunstrasse 2 3507 Biglen Telefon 031 705 50 50 www.Swisschocolatier.com www.Emmentaler-Backwaren.ch Fabrikladen Öffnungszeiten Montag – Freitag 8.00 – 12.00 | 13.30 – 17.00 Uhr Grosser Osterverkauf im Fabrikladen Samstag, 08. April 2017 Samstag, 15. April 2017 jeweils von 9.00 –14.00 Uhr 198193 Inseratenschlüsse Nr. 16 Anzeiger Konolfingen Donnerstag, 13. April 2017, 12 Uhr Pool Donnerstag, 13. April 2017, 11 Uhr Duo, ARB, Berner Aare Kombi Donnerstag, 13. April 2017, 9 Uhr Ostern vom 20. April 2017
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Anzeiger · Baumer und Jampen Treuhand AG, Rohrstrasse 3, 3507 Biglen Parzellen-Nr.: 741, Standort: Biglen, Sä-Zone: Wohnzone W2 Bauvorhaben: Abschluss der zwei of-fenen Treppenhäuser
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AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden
Traktanden:1. Genehmigung Protokoll2. Genehmigung Rechnung 20163. Wahlen 3.1 Wahl von 1 Mitglied Verbandsrat4. Infos Anlagewart5. Verschiedenes
Die Abgeordnetenversammlung ist öf-fentlich. Die Unterlagen zu den Traktan-den 1, 2 und 3 liegen auf derGemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni auf.
Gemeindeverband WALL
PolitischeGemeinden
Arni
www.arnibe.ch
Keine Publikationen
Biglen
www.biglen.ch198191
Vermessungswerk Biglen Los 5 – Öffentliche Auflage
Das nördliche Gebiet der Gemeinde Big-len (Adlisberg, Enetbach, Grippelen) ist vermarkt und neu vermessen worden.
Die Vermarkung, der Plan für das Grund-buch, der Nomenklaturplan mit zugehö-rigem Namensverzeichnis und die weite-ren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Aus züge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen vom
10. April 2017 bis 9. Mai 2017
während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, öffentlich auf (Kantonales Geoinformationsgesetz KGeolG – Arti-kel 38).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 2016/7 und 2017/1 hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interes-sen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Aufla-gefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung auf-merksam macht (KGeoIG – Artikel 39).
Am Donnerstag, 27. April 2017, von 14 – 17 Uhr werden die Herren Paul Schmalz (Ingenieur-Geometer) und Kurt Forster im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons
Kanton
Fortsetzung Seite 4
198093Öffentliche Planauflage und Mitwir-kungsverfahren
KantonsstrassenDie kantonale Bau-, Verkehrs- und En-ergiedirektion, vertreten durch den zuständigen Ober-ingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff des Strassen-gesetzes vom 4. Juni 2008 und Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse zur öf-fentlichen Planauflage und Mitwirkung auf. Begründete Einsprachen und Mit-wirkungseingaben sind der genannten Gemeindeverwaltung innert der Aufla-gefrist einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 1231, Wichtrach-ThalgutGemeinde: WichtrachBauvorhaben: 20024 / Einmündung Brü-ckenwegAuflageort: Gemeindeverwaltung Wichtrach, Stadelfeldstrasse 20, 3114 WichtrachAuflagefrist: 27. März bis 28. April 2017Absteckung: Das Vorhaben ist im Ge-lände wie folgt abgesteckt:– Strassenränder rot– Gehwegränder gelb
VerkehrsbehinderungSanierung Wasserleitung im Gebiet Ramisberg, Gemeinde Landiswil
Der Gemeindeverband Wasserversor-gung Arni – Landiswil – Lauperswil WALLbeabsichtigt ab der Kreuzung Landiswil – Siegental – Moosegg bis zur Liegen-schaft Windeggli 8F ca. 400 m Leitung zu ersetzen, weil die bestehende Leitung regelmässig leckt.
Die Bauarbeiten zur Sanierung der Was-serleitung starten ab dem 3. April und dauern voraussichtlich bis Juni 2017. Witterungsbedingte Verzögerungen können diese Termine verschieben. All-gemein ist in dieser Zeit mit Verkehrs-behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Für den Individualverkehr ist die Durchfahrt im April/Mai während ca. 2 – 3 Wochen von 7.30 – 17 Uhr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Ver-ständnis.
Verbandsrat WALL
Bern genehmigt. Der Plan für das Grund-buch erlangt als dann die Eigenschaft ei-ner öffentlichen Urkunde gemäss Arti-kel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV – Ar-tikel 29).
Biglen, 29. März 2017
Gemeinderat
197102Schul- und Gemeindebibliothek Biglen
Während der Frühlings-Schulferien vom 1. – 23. April 2017 bleibt die Schul- und Gemeindebibliothek Biglen geschlos-sen. Ab Dienstag, 25. April 2017 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungs-zeiten für Sie da.
Bauvorhaben: Abschluss der zwei of-fenen Treppenhäuser mit einer Metall-/Glaskonstruktion, Einbau zwei RWA-Dachfenster
Ausnahme: Überschreitung der Ge-samtbreite von Dachaufbauten (Art. 414 BauR)
Gewässerschutzmassnahme: Keine Veränderung, Gewässerschutzbereich B
Ort der Auflage- und Einsprache-stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Ein sprachefrist einzu-reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe-gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist anzumelden.
Ausnahme: Unterschreitung des Stras-senabstandes (Art. 80 SG)
Gewässerschutzmassnahme: Versi-ckerung über die Schulter, Gewässer-schutzbereich B
Ort der Auflage- und Einsprache-stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen
Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2017
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Ein sprachefrist einzu-reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe-gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist anzumelden.
1. AprilKein Aprilscherz... Schnyders Jeans & Topsgibt es seit dem 1. April 1993! Kein Aprilscherz:Wir laden Sie am 1. April an den Niesenweg 9in Münsingen ein. Kein Scherz... wir offerierenunseren Gästen ein Frühlings-Apéro gespicktmit Neuheiten aus der Modewelt!Herzlich willkommen!
Alle Veranstaltungen und/oder Detailinformationen siehe Gemeinde seiten reformiert. oder Homepage. Während den Schulferien, vom 10. bis 21. April, ist das Sekretariat nur vormittags geöffnet.
Münsingen Einzelanlass zu «Wir nehmen Kurs auf P* (Pensionierung)»: Freitag, 31. März, 19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus. Thema: «Mein Geld». Gastreferent: Fritz Bühlmann, Versicherungs und Vorsorgeberater, Bern. Für alle Interessierten – auch ohne Anmeldung. Unkostenbeitrag Fr. 15.– pro Person (am Anlass zu bezahlen).Generationentheater 50plus: Freitag, 31. März, 19.30 Uhr, Aula Schulzentrum Schlossmatt.Gottesdienst: Sonntag, 2. April, 10 Uhr, Kirche, Pfrn. V. Schär, Vikarin R. Hesse. Mitwirkung Jodlerchörli Daheim.Osterbasteln: Mittwoch, 5. April, 14.30 Uhr, Kirchgemeindehaus.
Rubigen/KleinhöchstettenGottesdienst mit Taufe: Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr, Kirche, Pfr. Ch. Beutler. Mitwirkung Chor Rubigen. Mit Kinderhüeti.Kinderkonzert mit Christof Fank-hauser: Sonntag, 2. April, 16 Uhr in der Aula Rubigen.Seniorinnen- und Seniorennach-mittag Kreis 5: Mittwoch, 5. April, 14 Uhr, kirchl. Räume Rubigen.
Kirche Oberdiessbach 198283
Freitag, 31. März, 9.05 Uhr: Andacht im Chor der KircheSamstag, 1. April, 11 Uhr: Kleine Gedenkfeier auf dem Friedhof zur Aufhebung von Sargreihen-gräbern der Jahre 1987 bis 1990 (das betreffende Gräberfeld ist bezeichnet), Gestaltung: Bläsergruppe «Baroque Tubes» und Pfr. H. Zaugg.Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Taufen und Kinderseg-nungen. Mitwirkende: Gospelchor «Celestial Singers», R. Zingg (Orgel) und Pfr. H. Zaugg, Predigt: «Pontius Pilatus und Simon von Kyrene – zwei ganz unterschiedliche Männer am Weg Jesu ans Kreuz» (Bibeltext: Lukas 23,1–34). Kollekte für «Schwanger – wir helfen». KirchenkaffeeAb 9.15 Uhr: «Chinder-Arche»: Kinderhüte im KGH 19.30 Uhr: Lobgottesdienst in der Kirche, Input Christian Ott, Band «2B».Stellvertretung: Ferien von Pfr. D. Meister vom 3. bis 9. April, Vertretung: Pfr. H. ZauggFerien Sekretariat: Das Sekretariat ist vom 3. bis 9. April geschlossen.www.kirche-oberdiessbach.ch
Kirche Schlosswil 198225
Sonntag, 2. AprilKein Gottesdienst. Bitte besuchen sie einen Gottesdienst in der Region.
Kirche Walkringen 198237
Freitag, 31. März: Erzählcafé, 9.15 Uhr, Thema: «Verschiedene Generationen unter einem Dach». Sternenzentrum.
Gottesdienste
Druckzentrum Bern
Sonntag, 2. April 2017
Alttäufergemeinde 198276
Aebnit, BowilSamstag 1. April Jugendträff 20 Uhr
Sonntag 2. April Gottesdienst mit Kinderprogramm, Explorer und Mittagessen 10 Uhr
Weitere Infos: http://emmental.menno.ch
Evang. Freikirchliche 197808
Gemeinde Linden Ried:Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr Gottesdienst; Predigt: Hannes Kambli
christliche Gemeinde 198270
«Zentrum Kreuz»Rohrstrasse 44, Biglen
Sa., 1. April, 20 Uhr: JugendgruppeSo., 2. April, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm; Mittagessen für alleDo., 6. April, 20 Uhr: Gebetsabend
Infos: 034 461 00 48 oder www.bernost.ch
Gemeinde für Christus 198246
Herbligen, WydibühlSo., 2. April, 13.30 Uhr GottesdienstMi., 5. April, 20 Uhr Bibelstunde mit AbendmahlTel. 031 770 71 55
Oberhünigen, LochmattSo., 2. April, 10 Uhr Gottesdienst mit KidsTreffTel. 031 791 13 64
Sonntag, 2. April: Regionaler Got-tesdienst in der Kirche Landiswil, Pfrn. Salome Eisenmann.Montag, 3. April: Dollartag und 3.–6. April Medienfasten (Details im MärzChiuchefäischter).
www.kirche-walkringen.ch
Kirche Wichtrach 198263
Freitag, 31. März, 14 Uhr im Stöckli: Frauenlesegruppe
Samstag, 1. April, 16 Uhr: Fiire mit de Chliine zur Geschichte: Meins!, Nein, meins! Gestaltung: Pfrn. Ruth Steinmann und das Fiire mit de ChliineTeam, KiK Band unter Leitung von Marlis Tschanz. Alle Kinder von 3–6 Jahren sind mit Eltern, Geschwistern und allen, die gerne mit kleinen Kindern feiern, herzlich eingeladen. Anschliessend Zvieri im Kirchgemeindehaus.
Am Sonntag 2. April findet in unserer Kirche kein Gottesdienst statt. Bitte beachten Sie das Angebot der umliegenden Kirchgemeinden!
Besuchen Sie uns im Internet www.kirche-wichtrach.ch
Kirche Worb/Rüfenacht 198245
Ökumenischer Suppentag: Freitag, 31. März, ab 11.30 Uhr, Pfarreisaal St. Martin, Bernstr. 16, Worb.Familiengottesdienst: Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr, Kirche Worb. Pfarrerin Melanie Kummer; KUW3Klassen aus Worb; Marianne Hottiger, Katechetin; Katrin Günther, Orgel.Gottesdienst: Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr, Kirche Rüfenacht. In der Predigtreihe «ReformatorInnenworte» zu Huldrych Zwingli. Tut um Gottes Willen etwas Tapferes. Pfarrer Stefan Wälchli, Jodlerdoppelquartett Worb, Annette Unternährer, Orgel.Abendgottesdienst in Richigen: Sonntag, 2. April, 20 Uhr, Schulhaus Richigen. Thema: Aufbrechen. Pfarrer Stefan Wälchli, Frauenchor Richigen, Marianne Meister, Klavier.Themenabend Reformation: Mittwoch, 5. April, 19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus Worb. Von der Gnade – zum Römerbrief Kapitel 3, 21–31. Pfarrer Stefan Wälchli.Seniorenzmittag: Donnerstag, 6. April, 12 Uhr, Kirchgemeindehaus Worb.
Weitere Angaben zu den Gottes-diensten und zu den Anlässen finden Sie in der Gemeindeseite «reformiert.» oder unter www.refkircheworb.ch.
Katholische Kirche 197789
in KonolfingenSamstag, 1. April, 18 Uhr VersöhnungsfeierSonntag, 2. April, 10.30 Uhr Kommunionfeierwww.kathbern.ch/konolfingen
Katholische Kirche 198157
in MünsingenSamstag, 1. April, 18 Uhr Gottesdienst mit dem Chor Rubigen (J. von Ah)Sonntag, 2. April, 10.30 Uhr Gottesdienst (J. von Ah)16 Uhr Messa in lingua italiana www.kathbern.ch/muensingen
GemeinschaftswerkKonolfingen, Bernstrasse 7Sonntag, 2. April, 10.30 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm und anschliessendem gemeinsamen Mittagessen.
Weitere Informationen und Anlässe: www.egw-konolfingen.ch
Freie MissionsgemeindeGrosshöchstetten 197809
Mühlebachweg 13www.fmg-grosshoechstetten.chSonntag, 2. April, 9.30 Uhr Gottesdienst; Sonntagschule, Kinderhort
Münsingen, Sägegasse 11 198129
Begegnungszentrumwww.bez-muensingen.chSonntag, 2. April, 9.30 Uhr: GottesdienstDonnerstag, 6. April, 14 Uhr: Treffen 50 Plus
198281
Evangelisch-methodistische KircheWorb, Paradiesweg 1:Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr: Gottesdienst, Gestaltung durch Hauskreis.
BewegungPlus Evangelische Freikirchen
BewegungPlus Worb 198303
Sonntag, 2. April, 9.30 Uhr Gottesdienst im Sonnhaldenzentrum Anschliessend mit Apéro / Kinderhüte www.bewegungplus-worb.ch
Thalgut, WichtrachSägebachweg 5, www.czt.chSonntag, 2. April, 10 Uhr, Gottesdienst
Christliche Gemeinde AnkerOberdiessbach, Industriestr. 4 197897
Fr., 31. März, 5.30 Uhr FrühgebetSo., 2. April, 9.30 Uhr GottesdienstMo., 3. April, 20 Uhr Gemeindegebet
www.anker-oberdiessbach.ch
Kirchgemeinde Biglen 198269
www.refbi.ch
Kirche BiglenSonntag, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe zum 5. Fastensonntag mit Pfr. Bernhard Krebs, Enggistein. Thema: «Durch die Taufe befreit», Kol. 2, 6–15.Kirche LandiswilSonntag: Kein Gottesdienst – Einladung nach Biglen.
Kirche Bowil17.15 Uhr, Fyre mit de Chlyne, Pfrn. R. Zürcher und Team, C. Fuhrer, Orgel
Sonntag, 2. April, 9.30 UhrKirchgemeindegottesdienst in der Kirche Grosshöchstetten, Pfr. S. Gerber und J. Pasquier, Orgel. Predigttext: Johannes 8, 25–29. Lieder: 165, 1.2.3.5; 499, 1.7.9; 724, 1.3.8; 346, 1–4. Anschl. KirchenApéro.
Kirche Konolfingen 198280
Freitag, 31. März, 9.05 Uhr: Stille Zeit im Kirchensääli17.30 Uhr: Führung im Berner MünsterSonntag, 2. April, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Thema «Gott sieht» (Gen 22, 1–13). Mitwirkung: H. Balli (Orgel), Pfrn. C. Marbach. Kollekte für das Haus Felsenau, Bern.9.30 Uhr: Sonntagschule Häutligen19.30 Uhr: Gottesdienst im HolzKirchlein. Mitwirkung: Jodlerfamilie Lehmann, R. Zingg, Pfrn. C. MarbachDonnerstag, 6. April, 16.15 Uhr: Domino Niederhünigenwww.konolfingen.org
Kirchgemeinde Linden 198189
Sonntag, 2. April 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Patrick Moser. Mitwirkung durch die Trachtengruppe Linden.
BestattungsdiensteKonolfingen und Umgebungseit 1942
196927
Abschied und Dank Du bist nicht mehr da, wo du warst,aber du bist überall, wo wir sind.
In Liebe und Dankbarkeit haben wir auf dem Friedhof Worb Abschied genommen von unserem Mueti, unserer Schwiegermutter, Grossmutter, Urgrossmutter, Schwägerin, Gotte und Tante
Elisabeth Schär-Hauser22. April 1928 bis 14. März 2017
Nach einem langen erfüllten Leben durfte sie nach kurzer Krankheit im Altersheim Worb friedlich einschlafen.
In stiller Trauer:
Elisabeth und Peter Aeschbacher-SchärEsther Schär und Jörg WildermuthGrosskinder und Urgrosskinder
Besonders danken wir:
Herrn Pfarrer Wälchli für die tröstenden Worte;Frau Dr. Wälti und Team für die lange Begleitung;dem Pflegeteam der Altersbetreuung Worb für die gute Pflege;für die zahlreichen tröstenden Worte, Karten, Blumen und sonstigen Spenden;allen Freunden und Bekannten, die die liebe Verstorbene zur letzten Ruhe begleitet haben.
Mit SonneGlace kühlen?Für uns kein Problem. In unserem Besucherzentrum zeigen wir Ihnen, wie.
Besuchen Sie uns in einem unserer 7 Besucherzentren.Wir zeigen Ihnen, wie aus Sonne, Wind, Wasser und Atomen Strom wird. Weitere Informationen und Anmeldung auf www.bkw.ch/besucher
Kosten: für 60 Liter Volumen Fr. 2.–Bitte Grüngutmarken bei der Gemein‑deverwaltung beziehen
Das gehört in die Grünabfuhr:– Rasenschnitt– Unkraut– Sträucherschnitt– Laub– Gartenabfälle
Das ist in der Grünabfuhr nicht er-wünscht:– Verfaultes Material– behandeltes Holz– Steine und Bauschutt– Asche– Küchenabfälle– Katzenstreu
Gemeinderat Herbligen
198186Häckseldienst
Mittwoch, 12. April 2017, ab 8 Uhr
Baumschnitt und Strauchwerk von Gar‑tenbesitzern und Landwirten. Das Häck‑selgut kann in natürlicher Länge, Äste bis zu 25 cm Durchmesser, bereitgestellt werden.Wurzeln, Steine, Drähte, Klammern, Schnüre und anderes Fremdmaterial müssen entfernt werden.Das Material wird bei Ihrem Haus ge‑hackt (in Siedlungen evtl. an einer zen‑tralen Stelle).Die Schnitzel werden nicht abtranspor‑tiert.
Kosten: Die ersten 10 Minuten sind un‑entgeltlich, für weitere Einheiten zu je 5 Minuten ist ein Betrag von Fr. 10.– zu entrichten.
Obligatorische: Mittels untenstehen‑dem Talon bis am Montag, 11. April 2017, bei
Anmeldung: der Gemeindeverwaltung, Bühlstrasse 3, 3671 Herbligen
Die Grüngutsammelstelle ist seit Sams-tag, 1. April 2017 wieder geöffnetÖffnungszeiten jeweils am Mittwoch, 16 – 19 Uhr und am Samstag, 13 – 16 Uhr
Anmeldung für den Häckseldienst vom 12. April 2017
Anmeldung
Name:
Vorname:
Adresse:
Standort Häckselgut:
Abschnitt bitte bis am Donnerstag, 24. März 2016 bei der Gemeindeverwal-tung, Bühlstrasse 3, abgeben.
Kiesen
www.kiesen.ch
Keine Publikationen
Konolfingen
www.konolfingen.ch197988
Gemeindehaus. Information
Die Büros der Gemeinde Konolfingen, des Sozialdienstes der Region Konol‑fingen und der Zivilschutzorganisation Kiesental schliessen am Gründonners‑tag, 13. April 2017, um 15 Uhr.Bitte holen Sie Ihre Tageskarten rechtzei‑tig ab. Ab Dienstag, 18. April 2017, 8 Uhr, sind wir wieder für Sie da.Das Schulsekretariat ist ab Gründonners‑tag, 13. April 2017 bis Freitag, 21. April 2017 geschlossen.Bei Todesfällen melden Sie sich bitte un‑ter folgender Nummer: 079 154 00 47 (10 – 12 Uhr)Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage und danken für Ihr Verständnis.
198201BaupublikationBG Nr.: bbew 121/2017
Bauherrschaft: Landi Worb Genos-senschaft, Rubigenstrasse 82, 3076 Worb
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einspra chen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop‑pel bei der Einsprachestelle einzurei‑chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenaus gleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra chen haben anzugeben, wer die Einsprecher‑gruppe rechtsverbindlich zu ver treten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 30. März 2017
RegierungsstatthalteramtBern‑Mittelland
Landiswil
www.landiswil.ch198155
Bau- und Gewässerpublikation
Gesuchsteller: Bieri Daniel und Fran-ziska, Zimmermatt 39a, 3434 Landiswil
Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der bestehenden Wohnungen im Bau‑ernhaus
Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb der Bauzone, Arti‑
kel 24 RPG– Unterschreiten der Raumhöhe, Arti‑
kel 67 BauV– Überschreiten der vorspringenden
Gebäudeteile, zulässige Ausladung, Artikel 212, Absatz 2, Buchstabe d GBR
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Bestehender ARA‑Anschluss + Ableitung in JauchegrubeZone B
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Landiswil, Dorf 59b, 3434 Landiswil
Auflage- und Einsprachefrist bis: 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet (im Dop‑pel) innerhalb der Auflagefrist einzurei‑chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan‑sprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet wer‑den, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Liebe Eltern, Freunde, Verwandte und Dorfbewohner/‑innen
OSTERSTUBE
Wir laden Sie alle herzlich zu unserer Osterstube im Schulhaus Mirchel ein.Es erwartet Sie Feines aus der Küche, sowie ein Ostermärit mit Köstlichkeiten und Werkarbeiten der Kinder.
Donnerstag, 6. April 2017 von 17 – 20 UhrHot Dog, Suppe, Züpfe, Eier, Süsses
Freitag, 7. April 2017 von 8.30 – 11 UhrKaffee und Gebäck
Wir freuen uns auf Ihren Besuch,
Kindergarten, Primar‑, Realschule Mirchel
198098Häcksler-Dienst
Für alle Haushalte der Gemeinde Mir‑chel wird bei Bedarf am Donnerstag, 6. April 2017, ein gemeinsamer Häcksler‑Dienst organisiert. Interessenten mel‑den sich bitte bis am 3. April 2017 bei der Gemeindeverwaltung Mirchel, Tel. 031 711 10 47.
Ab Donnerstag, 13. April 2017, 16 Uhr bis und mit Montag, 17. April 2017, bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 18. April 2017, gelten wieder die ordentlichen Schalter‑öffnungszeiten.
Die Bezüger von Tageskarten machen wir darauf aufmerksam, dass die reser‑vierten Tageskarten für die Zeitspanne vom 14. bis 18. April 2017 bis spätestens am Donnerstag, 13. April 2017, 16 Uhr abgeholt werden müssen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
198206Beschlüsse des Gemeindeparla-ments vom 21. März 2017
1. Stand der unerledigten Vorstösse per 31.12.2016Vom Stand der Bearbeitung/Umsetzung über erheblich erklärte Vorstösse wird‑Kenntnis genommen.2. Anpassungen im Parkbad zur Saison 2017 – überparteiliches Postulat (P1603)Das Postulat wird erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.3. UeO mit Zonenplanänderung p «Gar-tenpflanzen Daepp»
Die UeO mit Zonenplanänderung p «Gartenpflanzen Daepp» wird geneh‑migt.4. Sanierung BärenstutzDer Sanierung des Bärenstutzes wird zugestimmt. Für den Projektteil 1, Sa‑nierung der Schmutzabwasserleitung Bärenstutz, wird zu Lasten Investiti‑onsrechnung Spezialfinanzierung Ab‑wasser ein Kredit von Fr. 309 000.– inkl. Mwst genehmigt. Für die Projektteile 2 + 3, Sanierung Bärenstutz inkl. Sanie‑rung der öffentlichen Beleuchtung wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von Fr. 1 275 000.– inkl. Mwst ge‑nehmigt.5. Promenadenweg – Ersatz Mischab-wasserleitungFür den Ersatz der Mischwasserabtei‑lung Promenadenweg wird zu Lasten der Investitionsrechnung Spezialfinan‑zierung Abwasser ein Kredit von Fr. 196 000.– inkl. Mwst genehmigt.
Zu den Geschäften 3 (UeO mit Zonen‑planänderung) und 4 (Sanierung Bären‑stutz, Kredit von Fr. 1 275 000.– für die Projektteile 2+3) besteht die Möglichkeit einer fakultativen Urnenabstimmung. Innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Anzeiger, das heisst bis zum 29.04.2017, können mindestens 150 Stimmberechtigte unterschriftlich ein Begehren um Durchführung einer Urnenabstimmung (fakultatives Refe‑rendum) und/oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf (konstruk‑tives Referendum) einreichen.
Parlamentssekretariat Münsingen
198251Kehrichtabfuhr über die Osterfest-tage
Am Karfreitag, 14.04.2017 findet keine Kehrichtabfuhr statt. Die Abfuhr fin‑det in ganz Münsingen, Tägertschi und Trimstein am 18.04.2017 statt.
Die Sammelstelle Schulhausgasse bleibt am Karfreitag, 14.04.2017 geschlossen.
Am Ostermontag, 17.04.2017 findet keine Papierabfuhr statt. Die Abfuhr findet in ganz Münsingen, Tägertschi und Trimstein am 24.04.2017 statt.
Münsingen, im März 2017
Bauabteilung Münsingen
198076Gestaltenausstellung Schule Schlossmatt Münsingen
Liebe Eltern, Verwandte und BekannteWir laden Sie herzlich zu unserer Ge‑staltenausstellung und verschiedenen Überraschungen ein. Mittwoch, 5. April 2017, 13.30 bis 20 UhrEin detailliertes Programm zu den Über‑raschungen finden Sie vor Ort.Kommen Sie vorbei. Es lohnt sich.Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen der Schule Schlossmatt
198112Baupublikation
Bauherrschaft: Franziska und Pa-trick Jordi, Haldenweg 57, 3074 Muri
Projektverfasser: Jordi und Partner AG, dipl. Architekten ETH / SIA, Müli‑nenstrasse 23, 3006 Bern
Bauvorhaben:a) Ausbau der Dageschosse mit vier 2‑Zimmer Wohnungenb) Sanierung der Wohnungen EG bis OG2c) Neubau Garage mit 4 AAPd) Abbruch Hunde‑ und Gartenhause) Erstellung zweier aussen aufgestell‑ten Luft / Wasser‑ Wärmepumpe
Auflage- und Einsprachestelle: Bau‑abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2017
Hinweise: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop‑pel bei der Einsprachestelle einzurei‑chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan‑sprüche, die nicht innert der Einspra‑chefrist angemeldet werden, verwirken
Kollektiveinsprachen und vervielfälti‑gte oder weitgehend identische Ein‑sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Münsingen, 23. März 2017
Bauabteilung MünsingenFachbereich Baupolizei
198124Baupublikation
Bauherrschaft: Viviane und Kurt Hummel, Allmendweg 48, 3110 Mün‑singen
Auflage- und Einsprachestelle: Bau‑abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2017
HinweiseEs wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein‑sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti‑gte oder weitgehend identische Ein‑sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Münsingen, 23. März 2017
Bauabteilung MünsingenFachbereich Baupolizei
198153Baupublikation
Bauherrschaft: Patrick Daepp, Bären‑stutz 7a, 3110 Münsingen
Zone: Landwirtschaftszone LWZ / Zu‑künftige UeO p »Gartenpflanzen Da‑epp»
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24ff RPG
Auflage- und Einsprachestelle: Bau‑abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2017
Hinweise: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop‑pel bei der Einsprachestelle einzurei‑chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan‑sprüche, die nicht innert der Einspra‑chefrist angemeldet werden, verwirken
Kollektiveinsprachen und vervielfälti‑gte oder weitgehend identische Ein‑sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Beanspruchte AusnahmenBauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24ff RPG
Auflage- und Einsprachestelle: Bau‑abteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen
Auflage- und Einsprachefrist: 1. Mai 2017
Hinweise: Für die Profilierung wer‑den Erleichterungen nach Art. 16Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwie‑sen. Einsprachen und Rechtsverwah‑rungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle ein‑zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichs‑ansprüche, die nicht innert der Einspra‑chefrist angemeldet werden, verwirken
Kollektiveinsprachen und vervielfälti‑gte oder weitgehend identische Ein‑sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Die Genossenschaft Elektra Aeschlen-Linden-Heimenschwand (EALH), mit Sitz in Linden, ist ein kleines Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU). Wir füh-ren im Mandat die Energie Grosshöchstetten AG. Zur Verstärkung unseres Team‘s suchen wir per 1. Mai 2017 oder nach Verein-barung eine / einen
Sachbearbeiter/in EVU (60 – 80 %)
In dieser herausfordernden Funktion sind Sie direkt dem Geschäftsfüh-rer unterstellt. Zu Ihren wichtigsten Aufgaben gehören: • Allgemeine Sekretariatsarbeiten• Kunden- und Gebührendatenverwaltung sowie Abrechnen der Zählerdaten• Selbständige und effiziente Führung der Buchhaltung (Finanzbuchhaltung)
mit der Unterstützung eines Treuhänders• Mitarbeit im Budgetprozess (Budgetierung und Budgetkontrolle) • Protokollführung an VR-Sitzungen
Ihr Profil• Kaufmännische Grundausbildung, wenn möglich mit Erfahrung in der Elek-
trizitätsversorgung• Unternehmerisches Denken • Gute IT-Kenntnisse • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Selbständige, teamorientierte und zuverlässige Arbeitsweise, belastbar und
initiativ
Was erwartet Sie• Interessante, vielseitige, verantwortungsvolle und selbständige Tätigkeit in
einem erfolgreichen Unternehmen• Offenes und kollegiales Arbeitsklima• Zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen mit guten Sozialleistungen• Arbeitsort in Grosshöchstetten
Sind Sie interessiert an einer neuen Herausforderung? Dann erwarten wir Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 11. April 2017. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Genossenschaft Elektra ALH, Dorfplatz 9, 3673 Linden, [email protected].
Für Auskünfte steht Ihnen der Geschäftsführer Matthias Küng, Telefon 031 771 23 07 zur Verfügung.
von 14:00 bis ca. 17:00
auf der Gemeindeverwaltung Wichtrach, Stadelfeldstrasse 20, Sitzungszimmer EG
Lerne den spannenden und abwechslungsreichen Beruf Kauffrau / Kaufmann EFZ kennen!
Nähere Infos zum Ablauf erhältst Du nach erfolgter Anmeldung!
× Anmeldetalon Schnupperhalbtag, 17. Mai 2017 × × Melde Dich gleich mit diesem Talon, per Mail oder × telefonisch bis × spätestens am Freitag, 28. April 2017 an. × × Wir freuen uns auf Dich! × × × Name …………………………................... × × Vorname …………………………................... × × Geburtsdatum …………………………................... × × Adresse …………………………................... × × PLZ / Ort …………………………................... × × Tel …………………………................... × × E-Mail ………………………….................... × × × × × × × × × × × × Gemeindeverwaltung Wichtrach × Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach × 031 780 19 19 oder × [email protected]
für interessierte Schülerinnen und Schüler der Sekundar- und Realstufe sowie des 10. Schuljahres
Mittwochnachmittag, 17. Mai 2017
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Die stetige Zunahme der Aufträge veranlasst uns, das bestehende Teamzu verstärken. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung einen/eine
Wir erwarten von Ihnen:Sehr gute Branchen-Kenntnisse im Küchenbau, Innenausbau, Ladenbau(evtl. Bauzeichner/in). Gute EDV-Kenntnisse sind Bedingung und selbstän-diges Arbeiten, verbunden mit der Auftragsabwicklung, wird verlangt.
Voraussetzung ist eine schnelle Auffassungsgabe, sowie ausserordent-liches Organisationstalent. Neben dem ausgeprägten technischen Ver-ständnis haben Sie auch ein kreatives Flair. Das gute Erscheinungsbildund die positive Einstellung bringen Sie automatisch mit.
Für diese anspruchsvolle Stelle stellen wir uns das Ideal-Alter ab 25Jahren vor. Es wollen sich bitte nur Interessenten und Interessentinnenbewerben, welche die entsprechenden qualitativen Voraussetzungenerfüllen. Wir freuen uns auf Ihre vollständigen und aussagekräftigenUnterlagen mit Foto per Post.
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Wir sind ein führendes Unternehmen der Landtechnikbranche. Unser Spezialgebiet ist der Import und Vertrieb von renommierten Traktoranbaumaschinen. Für unsere Kundendienstabteilung suchen wir einen jüngeren dynamischen
Ersatzteildienstleiter/-in LandtechnikIhre Hauptaufgaben:Sie leiten unseren Ersatzteildienst. Sie beraten und unterstützen unsere Kunden am Telefon in Service und Ersatzteilfragen. Sie koordinieren Materialdisposition, Verkauf und Auftragsabwicklung.
Ihr Profil:Sie sind ein kommunikativer und teamfähiger Landtechnikprofi mit Führungserfahrung. Sie können in Deutsch und Französisch, wenn möglich auch in Englisch, fliessend technische Gespräche führen. Sie nutzen Ihre Kontaktfreudigkeit und Zuverlässigkeit, um die Zufriedenheit unserer Kunden zu verbessern.
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Willkommen in WorbDie Sozialdienste Worb erbringen Dienstlei-stungen in der gesetzlichen Sozialhilfe sowie im Kindes- und Erwachsenenschutz. Mit um-fassender Beratung, Existenzsicherung und Vermittlung von Sachhilfe setzen wir uns dafür ein, dass die Einwohnerinnen und Einwohner von Worb auf eine wirksame, soziale Grund-versorgung zählen können.
Wir suchen auf den 1. Juni 2017 oder nach Ver-einbarung für den Bereich Sozialhilfe eine/n
Sozialarbeiter/in (80 %)Stellenbeschreibung: Sie beraten Ihre Kli-entel in sozialen, gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Themen. Die Berechnung und Ausrichtung der wirtschaftlichen Sozialhilfe gehört ebenso zu Ihren Basisaufgaben. Alle Vorgänge dokumentieren und erfassen Sie administrativ. Sie gestalten die momentane Umstrukturierung des Sozialdienstes von einem polyvalenten zu einem spezialisierten Dienst mit. Ihre Ideen und Erfahrung bringen Sie gerne ins Team ein.
Anforderungsprofil: Für die fachlichen und methodischen Anforderungen dieser Stelle benötigen Sie einen Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit. Sie verfügen bereits über Berufserfahrung und haben gute Kenntnisse der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die Arbeit mit Menschen bereitet Ihnen Freu-de. Sie sind eine integre Person, die komplexe Situationen erfassen und andere in der Ent-scheidungsfindung unterstützen kann. Sie schätzen den Austausch mit Ihrem Team, bestehend aus Sozialarbeitenden und Sach-bearbeitenden und tragen zu einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit bei.
Wir bieten Ihnen fundiertes Fachwissen, von welchem Sie profitieren können. Sie er-halten Unterstützung für Weiterbildungen und Supervisionen. Die allgemeinen Anstel-lungsbedingungen sind im Rahmen der kant. Richtlinien.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunter-lagen bis zum 18. April 2017. Bitte senden Sie diese an die Gemeindeverwaltung Worb, Zentrale Dien-ste, Postfach, 3076 Worb. Für weitere Informa-tionen steht Ihnen Urs Kolly, Abteilungsleiter, 031 838 07 61, [email protected], gerne zur Verfügung. Die Vorstellungsgespräche finden am 25. April 2017 statt.
Oberdorf / TägertschiDienstag, 11. April 2017(Anmeldefrist: Donnerstag, 6. April 2017)
Unterdorf / TrimsteinDienstag, 25. April 2017(Anmeldefrist: Donnerstag, 20. April 2017)
Das Häckselgut darf im Durchmesser maximal 10 cm betragen. Die Menge ist auf maximal 5 m3 bzw. 15 min Häck-seln begrenzt (Ausnahmen bei grossen Überbauungen möglich). Bei grossen Mengen, welche unser Dienstleistungs-angebot übersteigen, behalten wir uns vor, das Häckselgut zurückzuweisen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Äste bitte geordnet, d. h. alle in eine Richtung bereitstellen.
Bitte melden Sie sich bis spätestens Don-nerstag, 6. April 2017, resp. Donnerstag, 20. April 2017 mit untenstehendem Ta-lon oder unter www.muensingen.ch an. Später eingegangene Anmeldun-gen können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus organisatorischen Grün-den können Zeitwünsche nicht beach-tet werden. Es werden keine Anmeld-ebestätigungen versandt. Bei grosser Nachfrage wird über meh-rere Tage verteilt gehäckselt (Dienstag bis Freitag)!
Der Häckseldienst wird durch das Loh-nunternehmen Peter Kiener, Trimstein, ausgeführt. Der Gemeindewerkhof ist seit 2015 am Häckseldienst nicht mehr beteiligt.
Anmeldung
Beginn Häckseln jeweils dienstags (An-meldefristen beachten)
Oder online ausfüllen unter– www.muensingen.ch > Abfallentsor-
gung > Häckseldienst > Anmeldung Häckseldienst (Online-Anmeldungen werden bestätigt)
Keine Publikationen
Niederhünigen
www.niederhuenigen.ch
Oberdiessbach
www.oberdiessbach.ch198097
Häckseldienst
Dienstag, 4. April 2017 und Mittwoch, 5. April 2017Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut bis spätestens am Dienstag, 4. April 2017, 7 Uhr entlang der Abfuhrroute bereit-zustellen ist inkl. Ortsteil Bleiken. Der Bedarf für den Häckseldienst ausserhalb der ordentlichen Abfuhrroute ist der Bauverwaltung bis spätestens Montag, 3. April 2017, 17 Uhr anzumelden (Te-lefon 031 770 27 24). Das Häckselgut, d. h. Baumschnitt, Sträucher, Beerenruten (ohne Stacheln und Dornen), bitte geord-net aufschichten. Keine Wurzeln, da Erde und Steine die Messer beschädigen. Der Häckseldienst ist in den ersten 15 Minu-ten gratis. Die Entsorgung der Schnitzel ist Sache des Eigentümers. Mehraufwand bei grösseren Mengen und bei der Entsor-gung der Schnitzel durch die Gemeinde wird nach dem geltenden Gebührenre-glement in Rechnung gestellt.
Inserate müssen bis Montag,* spätes tens 17 Uhr bei der Inseraten-an nahme stelle in Worb eingetroffen sein.
Korrekturen und Abbestellungen müssen bis 4 Arbeitstage, 9 Uhr be-kannt gegeben werden.
PreiseAlle gültigen Preise, Zuschläge und AGB finden sie auf unserer Webseite.
Gelegenheitsinserate nur gegen Vorauszahlung!
Kombi-Inserate
Duo Bern Süd, 47 221 Exemplare (Konolfingen und Schwarzenburg)Inseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Montag, 9 Uhr*
Anzeiger Pool,bis 66 997 Exemplare je nach Teilgebiet (Konolfingen, Burgdorf, ob. Emmental und Trachselwald)Inseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Montag, 16 Uhr*
Anzeiger Region Bern Plus246 858 ExemplareInseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Freitag, 12 Uhr*
Berner Aare Kombi(Thun, Konolfingen, Schwarzenburg, Bernerbär)Inseratenschluss bei Aeschbacher AG, 3076 Worb: Montag, 10 Uhr*
*Abweichende Annahmeschlüsse um Feiertage siehe: www.anzeiger-konolfingen.ch
Allgemeine AngabenSpaltenbreite: 26 mmDruckmaterial: Digitale Daten oder VorlagenEinzelexemplar: Fr. 2.50
Gestaltungsvorschriften werden nur als Wunsch entgegen genommen.
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, werden aber mit einem Zuschlag gemäss Preisliste verrechnet.
Verschiebungsrecht: Vor- und Nachver- schiebung von nicht termingebunde- nen Anzeigen um 1 Ausgabe, ohne Avis an den Kunden, ausdrücklich vor-behalten.
Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingenVerwaltung und Sekretariat: Postfach, 3076 Worb
Vervielfältigung, Spei-cherung, Nachdruck und Reproduktion aller Art, auch aus-zugsweise, ist nur mit schriftlicher Geneh-migung des Verlages gestattet.
AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden
Bauvorhaben: Umnutzung des Aufent-haltsraumes im EG zu einer Gewerbekü-che (Hauslieferdienst)
Standort: Thunstrasse 25, Parzelle-Nr.:1010, Koordinaten: 608‘190/194‘001, Zone: Wohn- und Gewerbezone B
Schutzgebiet/Schutzobjekt: Ortsbild-schutzgebiet
Gewässerschutz: Gewässerschutzbe-reich A
Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Rubigen, Worb-strasse 34, 3113 Rubigen
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24.04.2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzu-reichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra chen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu ver treten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Ostermundigen, 30. März 2017
RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland
Keine Publikationen
Schlosswil
www.schlosswil.ch
Walkringen
www.walkringen.ch198300
Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungs-mandates 2018 bis 2025
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bun-desrätlichen Verordnung über die amt-liche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Auftraggeberin: Gemeinderat Walk-ringen
Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch
Arbeitsumfang: Treuhänderische Ver-waltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezem-ber 2025 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.Insbesondere zu beachten sind:– GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2)
und TVAV (SR 211.432.21) – KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG
215.341.1)– Handbücher der amtlichen Vermes-
sung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Handbücher «DM.01-AV», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/agi)
(schriftliche Offerte und Präsentation) (Gewichtung: 40%)
– Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)
– Preiskonditionen (vertraglicher Tax-punktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 25%)
– Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)
Unterkriterien:Angebotene Dienstleistungen– Persönliche Präsentation der Offerte
oder Dienstleistungskonzept (Ge-wichtung: 15%)
– Erreichbarkeit für den Kunden (Ge-wichtung: 10%)
– Bezug von Daten der amtlichen Ver-messung (Gewichtung: 5%)
– Personal und Infrastruktur am ange-gebenen Bürostandort (Gewichtung: 5%)
– Weitere Geomatik- und Vermessungs-dienstleistungen im Rahmen der amt-lichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
Erfahrung in der Nachführung der amt-lichen Vermessung– Erfahrung des Büros in ähnlichen Ge-
meinden (Gewichtung: 20%)
– Führungserfahrung des Nachfüh-rungsgeometers (Gewichtung: 5%)
Preiskonditionen (kein Unterkriterium)– Die Umrechnung in Bewertungs-
punkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkomma-stelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum bil-ligsten Angebot erfolgt die Abminde-rung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 3 Mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.
Qualitätssicherung– Qualitätssicherung in der amtlichen
Vermessung (Gewichtung: 5%)– Art der Sicherstellung der Stellver-
tretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: das Angebot ist bis zum 29. April 2017. (massgebend ist die Post-aufgabe) an die Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen zu richten.
Rechtsmittel:Beschwerde an den zuständigen Regie-rungsstatthalter gemäss Verwaltungs-rechtspflegegesetz (VPRG).
198301Baupublikation
Bauherrschaft: Herr Bez Gil, c/o Union Postale Universelle, Weltpost-strasse 4, 3000 Bern 5
Projektverfasser: Läubli Jonas, Rue de pont Muré 16, 1700 Fribourg
Bauvorhaben: Neubau EFH mit Garage
Entwässerung: Ableitung der Abwäs-ser im Trennsystem
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen
Auflage- und Einsprachefrist: 29. April 2017
Es wird auf die gestellten Profile und die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Gemeindeverwaltung Walkringen
Wichtrach
www.wichtrach.ch198278
Häckseldienst
Am Samstag, 8. April 2017, wird ein Häckseldienst durchgeführt.
Es ist Folgendes zu beachten:
1. Es werden nur Äste, Sträucherschnitt oder trockene Stauden gehäckselt
2. Keine nassen oder grüne Schnittblu-menabfälle, Laub, Unkraut, Wurzel-stöcke, Steine usw. bereitstellen
3. Das Grünzeug wird an Ort und Stelle gehackt
4. Die Aktion wird effizient, wenn kleine, geordnete Haufen auf der glei-chen Strassenseite zusammengeführt werden (maximale Höhe 1,5 m)
5. Das Wegräumen und Reinigen des Häckseldepots (Vorplatz, Trottoir oder Strasse) ist Sache des Grünzeug-besitzers
6. Es wird von der Gemeinde kein Häck-selgut weggeführt
7. Der Häckseldienst kostet Fr. 3.– pro Minute. Der geschuldete Betrag wird direkt einkassiert.
8. Der nächste Häckseldienst findet am Samstag, 22. September 2017 statt. Weitere Angaben und Hinweise ent-nehmen Sie dem Abfall-Merkblatt. Zudem erfolgt vorgängig im Anzeiger eine entsprechende Publikation.
Wir bitten diejenigen Personen, die von diesem Häckseldienst Gebrauch machen wollen, sich umgehend mit untenste-hendem Talon bei Herrn Fritz Dietrich, Gässli 11, 3114 Wichtrach anzumelden.
Kommission für InfrastrukturWichtrach
Anmeldung Häckseldienst
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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Die Geschäftsunterlagen können wäh-rend der Schalteröffnungszeiten ein-gesehen werden (Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr, mittwochs bis 18 Uhr. Am Mittwoch- und Donnerstagmorgen ist der Schalter geschlossen. Auf www.worb.ch sind die Unterlagen zudem in der Rubrik Pla-nung aufgeschaltet.
Am Mittwoch, 5. April 2017 von 19.30 – 21 Uhr führt die Planungsbehörde im Kirchgemeindehaus Sperlisacher eine Informationsveranstaltung zur Auflage durch, an welcher die Planungsbehörde sowie die Grundeigentümerschaft für Fragen zur Verfügung stehen.
Das öffentliche Planauflageverfahren erfolgt in Anwendung von Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985. Einsprachen gegen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Ein-wohnergemeinde Worb, Postfach, 3076 Worb, einzureichen.
Worb, 24. März 2017
Der Gemeinderat Worb
198174Baupublikation
Gesuchsteller: Iseli Veronika und Werner, Gutshofweg 609, 3077 Enggis-tein
Bauvorhaben: Abbruch Bahnschwel-lenmauer, Neubau Betonmauer mit Überdachung in Trapezblech
Parzelle-Nr.: 496, Standort: Gutshofweg 609, 3077 Enggistein, Zone Zone mit Planungspflicht Dorfzentrum Enggis-tein K11
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 46 Gemeindebaureglement und Art. 93 Baugesetz, Verzicht auf Ausarbeitung einer Teilüberbauungsordnung
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Die Liegenschaft ist an die zentrale ARA angeschlossen (keine Än-derung)
Zone: B
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastausgleiche. Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Ort und Datum: Worb, 20. März 2017
Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde:Bauabteilung Worb
Parzelle-Nr.: 931 Standort: Enggistein-strasse 13, 3076 Worb, Zone Zone mit Planungspflicht Worb Dorf Schlossstal-den K11
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 46 Ge-meindebaureglement und Art. 93 Bau-gesetz, Verzicht auf Ausarbeitung einer Teilüberbauungsordnung
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Die Liegenschaft ist an die zentrale ARA angeschlossen
Zone: B
Auflageort und Einsprachestelle: Bauab-teilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastausgleiche. Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Ort und Datum: Worb, 20. März 2017
Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde:Bauabteilung Worb
Anzeiger Konolfingen 13 / 8
PolitischeGemeinden Fortsetzung
Fortsetzung Seite 10
Worb
www.worb.ch198013
Gemeindeverwaltung
Wegen technischen Unterhaltsarbeiten bleibt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 31. März 2017, nachmittags, geschlossen. Wir danken für Ihr Ver-ständnis.
Worb, 20. März 2017
Gemeindeverwaltung WorbPräsidialabteilung
198262Änderung des Tarifs zum Bestat-tungs- und Friedhofreglements: In-krafttreten
Die durch den Gemeinderat am 13. März 2017 genehmigte Änderung des Tarifs zum Bestattungs- und Friedhof-reglements tritt auf den 1. April 2017 in Kraft. Der Erlass kann unter www.worb.ch (Rubrik „Verwaltung – Reglemente/Verordnungen“) heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung der Gemein-deverwaltung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb, eingesehen oder bezogen wer-den (Telefon 031 838 07 00).
Worb, 27. März 2017
Der Gemeinderat
198226Gerichtliches VerbotDie Eigentümerin der Liegenschaft Neufeldstrasse 1, Worbboden in 3076 Worb, Worb-Grundbuchblatt Nr. 2166 lässt hiermit diese gegen jede Besitzes-störung richterlich mit Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem vorer-wähnten Grundstück durch Unbefugte.
Das Parkieren, (auch von Zweirädern) wird ausdrücklich nur den Mietern und Besuchern der vorerwähnten Liegen-schaft und nur auf den bezeichneten Abstellplätzen erlaubt.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
BewilligtRegionalgericht Bern-MittellandGerichtspräsidentinsig. HofstetterBern, 13. März 2017
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekannt-machung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache mach das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.
198250Zentrum Rüfenacht: Anpassung der baurechtlichen Grundordnung, Überbauungsordnung; öffentliche Auflage
Im Rahmen des öffentlichen Planauf-lageverfahrens zur Änderung des Ge-meindebaureglements betreffend des Planungsgeschäft »Zentrum Rüfenacht» liegen in der Zeit vom 29. März bis am 28. April 2017 in der Bauabteilung am Bärenplatz 1 in Worb öffentlich auf:
– Erläuterungsbericht Zentrum Rü-fenacht, datiert vom 15. Februar 2017
– Zonen- und Baureglementsänderung «Zentrum Rüfenacht», datiert vom 15. Februar 2017
– Überbauungsordnung UEO «Zentrum Rüfenacht» Überbauungsvorschrif-ten, datiert vom 27. März 2017
– Überbauungsordnung UEO «Zentrum Rüfenacht» Überbauungsplan, da-tiert vom 15. Februar 2017
– Erläuterndes Konzept «Zentrum Rü-fenacht», datiert vom 15. Februar 2017
– Anschluss und Aufweitung Kantons-strasse Technischer Bericht vom 11. Juli 2016 inkl. Anhang Sichtverhält-nisse und Befahrbarkeit
– Situationsplan 1:200, Überbauungs-ordnung UeO «Zentrum Rüfenacht», Anschluss und Aufweitung Kantons-strasse vom 27. Januar 2017
– Querprofile 1:100, Überbauungsord-nung UeO »Zentrum Rüfenacht», Anschluss und Aufweitung Kantons-strasse vom 27. Januar 2017
– Normalprofil 1:50, Überbauungsord-nung UeO «Zentrum Rüfenacht», An-schluss und Aufweitung Kantonsstrass vom 27. Januar 2017
– Signalisationsplan 1:200, Überbau-ungsordnung UeO «Zentrum Rü-fenacht», Anschluss und Aufweitung Kantonsstrasse vom 27. Januar 2017
– Landerwerb 1:200, Überbauungs-ordnung UeO «Zentrum Rüfenacht», Anschluss und Aufweitung Kantons-strasse vom 27. Januar 2017
198180Baupublikation
Gesuchsteller: Roland von Arx, Paradies-weg 9b, 3076 Worb
Projektverfasser: Helion Solar AG, Ju-rastrasse 13, 4542 Luterbach
Auflageort und Einsprachestelle: Bauab-teilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten und aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schrift-lich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend iden-tische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist.
Ort und Datum: Worb, 20. März 2017
Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde:Bauabteilung Worb
198299Baupublikation
Gesuchsteller: Markus und Eva Schneider-Bollmann, Tulpenweg 3, 3613 Steffisburg
Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: Kanalisation unverändert (bestehend)Zone B
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Worb, Bärenplatz 1, 3076 Worb
Auflage- und Einsprachefrist bis: 1.Mai 2017
Es wird auf die Gesuchsakten und aufge-stellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schrift-lich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend iden-tische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist.
198086Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung des Nachführungs-mandates 2018 bis 2025
Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bun-desrätlichen Verordnung über die amt-liche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:
Arbeitsumfang: Treuhänderische Ver-waltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezem-ber 2025 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.Insbesondere zu beachten sind:– GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2)
und TVAV (SR 211.432.21) – KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG
215.341.1)– Handbücher der amtlichen Vermes-
sung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Handbücher «DM.01-AV», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/agi)
(schriftliche Offerte und Präsentation) (Gewichtung: 50%)
– Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)
– Preiskonditionen (vertraglicher Tax-punktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)
– Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)
Unterkriterien:Angebotene Dienstleistungen– Persönliche Präsentation der Offerte
oder Dienstleistungskonzept (Ge-wichtung: 25%)
– Erreichbarkeit für den Kunden (Ge-wichtung: 10%)
– Bezug von Daten der amtlichen Ver-messung (Gewichtung: 5%)
– Personal und Infrastruktur am ange-gebenen Bürostandort (Gewichtung: 5%)
– Weitere Geomatik- und Vermessungs-dienstleistungen im Rahmen der amt-lichen Vermessung (Gewichtung: 5%)
Erfahrung in der Nachführung der amt-lichen Vermessung– Erfahrung des Büros in ähnlichen Ge-
meinden (Gewichtung: 20%)– Führungserfahrung des Nachfüh-
rungsgeometers (Gewichtung: 5%)Preiskonditionen (kein Unterkriterium)– Die Umrechnung in Bewertungs-
punkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkomma-stelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum bil-ligsten Angebot erfolgt die Abminde-rung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 3 Mal dieser Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.
Qualitätssicherung– Qualitätssicherung in der amtlichen
Vermessung (Gewichtung: 5%)– Art der Sicherstellung der Stellver-
tretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)
Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: das Angebot ist bis zum 1. Mai 2017 (massgebend ist die Post-aufgabe) an die Gemeindeverwaltung Zäziwil, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, zu richten.
Rechtsmittel:Beschwerde an das Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland gemäss Verwal-tungsrechtspflegegesetz (VPRG).
198202Verordnung über die Benützung der Mehrzweck-, Schul- und Sportanla-gen (inkl. Tarif); Rechtsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Ge-meindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit bekannt ge-macht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 15. März 2017 die vorge-nannte Verordnung erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfäl-liger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Mai 2017 in Kraft.
Die Verordnung kann bei der Gemeinde-verwaltung bezogen oder auf der Web-site www.zaeziwil.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Be-schluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster-mundigen, erhoben werden.
Zäziwil, 23. März 2017
Der Gemeinderat
198293Reglement über das burgerliche Ar-mengut; Genehmigung des neuen Verwendungszweckes und Inkraft-treten
In Anwendung von Artikel 45 der Ge-meindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass das vom Gemeinderat am 18. Januar 2017 beschlossene Reglement über das bur-gerliche Armengut resp. die beschlos-sene Änderung der Zweckbestimmung über die Verwendung des Burgerver-mögens durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung vorbe-haltlos am 24. März 2017 genehmigt wurde. Das Reglement tritt am 1. April 2017 in Kraft.
RechtsmittelbelehrungGegen diese Genehmigungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Bekanntma-chung bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern, schriftlich
und begründet in zwei Doppeln Be-schwerde erhoben werden (Art. 116 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 60ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz). Eine Beschwerde kann von der Partei, die ein schutzwür-diges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt einge-reicht werden.
Das Reglement kann auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Zäziwil, 27. März 2017
Der Gemeinderat
198168Baupublikation
Bauherrschaft: Zehnder Marco und Manuela, Eymattweg 11, 3506 Gross-höchstetten (Auto Bürki AG)
Bauvorhaben: Aufstellen und Neuan-bringung von diversen beleuchteten und unbeleuchteten Werbeelementen
Parzelle-Nr.: 838, Standort: Gewerbe-strasse 2
Zone: Mischzone M2
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Zäziwil, Bern-strasse 1, 3532 Zäziwil
Auflage- und Einsprachefrist bis: 24. April 2017
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Beanspruchte Ausnahmen: Unter-schreitung des Strassenabstandes (Art. 38 BR)
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Zäziwil, Bern-strasse 1, 3532 Zäziwil
Auflage- und Einsprachefrist bis: 1. Mai 2017
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Holzpfähle verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan-sprüche, die nicht innert der Einspra-chefrist angemeldet werden, verwirken.
Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
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Biglen So 15.30 Junioren B 149985Mutti Team Chiesetau a – Länggassewww.fcbiglen.ch
Konolfingen Sa 15.30 Junioren B 149881Inseli Team Chiesetau – Huttwilwww.fckonolfingen.ch So 12.30 Junioren A Team Chiesetau – Schwarzenburg So 14.30 3. Liga 2 Stkl. Konolfingen – Meiringen
Matchballspender 3. Liga 2. Stkl. Chr. Eicher's Söhne AG, Oberdiessbach Siegenia-Aubi AG, Uetendorf
Münsingen Sa 13.30 Junioren Da 149992Sandreutenen Münsingen – Breitenrain awww.fcm-online.ch Sa 17.30 3. Liga Münsingen – Simme Worb Sa 27.03.10 10.00 Jun. C 2./S 149929Worbboden Worb – www.sportclubworb.ch Femina Kickers U16 Sa 27.03.10 13.00 Jun. B 1./S Worb – Thörishaus Sa 27.03.10 15.00 Jun. A 1./S Worb – Interlaken Sa 27.03.10 17.00 3. Liga 2./S Worb – Zagreb So 28.03.10 10.15 2. Liga Regional Worb – Langnau
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