Anwendungsbereich der Äquivalenzlehre nach der Entscheidung Festo Corp. v. Shoketso Kinzoku Kogyo Kabushiki Co., Ltd . des Court of Appeals for the Federal Circuit vom 29. November 2000 Vorgetragen von U.S. Attorneys-at-law/Patent Attorneys Thomas P. Canty und Erik R. Swanson von der Kanzlei: Davidson, Davidson & Kappel Europe, LLC Arndtstr. 11, 60325 Frankfurt am Main Tel. 069-788-088-0 E-mail: [email protected]
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Anwendungsbereich der Äquivalenzlehre nach der Entscheidung · Anwendungsbereich der Äquivalenzlehre nach der Entscheidung Festo Corp. v. Shoketso Kinzoku Kogyo Kabushiki Co., Ltd.
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Anwendungsbereich derÄquivalenzlehre nach der Entscheidung
Festo Corp. v. Shoketso Kinzoku KogyoKabushiki Co., Ltd. des
Court of Appeals for the Federal Circuitvom 29. November 2000
Vorgetragen von U.S. Attorneys-at-law/Patent AttorneysThomas P. Canty und Erik R. Swanson von der Kanzlei:
Davidson, Davidson & Kappel Europe, LLCArndtstr. 11, 60325 Frankfurt am Main
• „Prosecution History Estoppel hindert einenPatentinhaber daran, . . . einen Gegenstandin den Schutzbereich einzubeziehen, der imLaufe des Erteilungsverfahrens freigegebenwurde.“Pharmacia & Upjohn Co. v. Mylan Pharms., Inc. (Fed. Cir. 1999)
• nicht nur die „Neuheit“ und „Erfinderische Tätigkeit“Erfordernisse (in 35 U.S.C. §§ 102 und 103), sondern auch:– § 101 – die Erfindung muss nützlich und auf einen
patentierbaren Gegenstand bezogen sein („usefulness andpatentable subject matter“)
– § 112, Abs. 1 – die Ausführung muss ermöglichen(„enablement“) und beschreiben („written description,“)und die beste Ausführungsart („best mode“) darlegen
– § 112, Abs. 2 – die Erfindung muss im Einzelnendargelegt und genau definiert werden („particularly pointout and distinctly define“)
• Wenn eine Anspruchsänderung einen ProsecutionHistory Estoppel hervorruft, inwieweit ist dieAnwendung der Äquivalenzlehre beschränkt?
Antwort: Die Anwendung der Äquivalenzlehreauf das geänderte Anspruchsmerkmalscheidet vollständig aus, es liegt insoweit einabsolutes Hindernis vor. („absolute bar“)
4. Wenn in dem Erteilungsakt keineErklärung für die Änderung festgestelltwerden kann, und somit die WarnerJenkinson Vermutung für einenProsecution History Estoppel greift,inwieweit ist der Anwendungsbereich derÄquivalenzlehre beschränkt?
Die 4 Festo Regeln• „Ein wesentlicher Grund der Patentierbarkeit“
beinhaltet alle Patentierbarkeitserfordernisse desPatentgesetzes.
• Eine „freiwillige“ Anspruchsänderung ist wie andereAnspruchsänderungen zu handhaben.
• Falls einen Estoppel durch einerAnspruchseinschränkung ensteht, bewirkt es einabsolutes Hindernis der Äquivalenzlehre. Es bestehtkeine Äquivalente für das geänderte Merkmal.
• „ Unerklärte“Anspruchseinschränkungen bewirkenauch ein absolutes Hindernis.