Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3237 10.08.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Aufstellung der kommunalen Haushalte 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1850 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gemeinden, Städte und Landkreise hatten am 30. Juni 2018 für das Jahr 2018 ihren Haushalt beschlossen? Welche dieser Kommunen er- reichten den Haushaltsausgleich nach § 98 Abs. 3 und § 156 Abs. 2 Kom- munalverfassungsgesetz? 2. In welchen Kommunen wurden die beschlossenen Haushalte 2017 durch die Kommunalaufsicht beanstandet und deshalb nicht oder verzögert in Kraft gesetzt? Soweit möglich, wird um Sortierung der Gemeinden nach Landkreisen gebeten. Die erbetenen Angaben zu den Fragen 1 und 2 sind der Anlage zu entnehmen.
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Antwort der Landesregierung auf eine ... - MdL Swen Knöchel€¦ · Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Aufstellung der kommunalen Haushalte 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1850 Antwort
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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3237 10.08.2018
Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist
in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er-folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden.
(Ausgegeben am 13.08.2018)
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift-lichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Aufstellung der kommunalen Haushalte 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1850 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gemeinden, Städte und Landkreise hatten am 30. Juni 2018 für
das Jahr 2018 ihren Haushalt beschlossen? Welche dieser Kommunen er-reichten den Haushaltsausgleich nach § 98 Abs. 3 und § 156 Abs. 2 Kom-munalverfassungsgesetz?
2. In welchen Kommunen wurden die beschlossenen Haushalte 2017 durch
die Kommunalaufsicht beanstandet und deshalb nicht oder verzögert in Kraft gesetzt? Soweit möglich, wird um Sortierung der Gemeinden nach Landkreisen gebeten. Die erbetenen Angaben zu den Fragen 1 und 2 sind der Anlage zu entnehmen.
Anlage
landesverwaltungsamt
Landkreis / Gemeinde
Dessau-Roß lau Halle JSaale)
Landeshauptstadt Magdeburg
Altmarkkreis Salzwedel Stadt Arendsee (Altmark) Hansestadt Gardelegen Stadt Kalbe (Milde) Stadt Klötze Hansestadt Salzwedel Verbandsgemeinde B.-Diesdorf Flecken Apenburg-Winterfeld Beetzendorf Dähre Flecken Diesdorf Jübar Kuhfelde Rohrberg Wallstawe Landkreis Anhalt-Bitterfeld Stadt Aken (Eibe) Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Köthen (Anhalt) Gemeinde Muldestausee Gemeinde Ostemienburger Land
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Stadt Sandersdorf-Brehna Stadt Südliches Anhalt Stadt ZerbsUAnhalt Stadt Zörbig Landkreis Börde Barleben Haldensleben Hohe Börde Niedere Börde Oebisfelde-Weferlingen Oschersleben Sülzetal Wanzleben-Börde Wolmirstedt VerbGern Eibe-Heide
die Stadt verbleibt in der vorläufigen HH-Führung und bereitet den HH 2019 vor.
Anlage Landesverwaltungsamt
Landkreis / Gemeinde
Gleina Goseck Gutenbom Hohenmölsen, Stadt Kaiserpfalz Karsdorf Kretzschau Lanitz-Hassel-Tal Laucha an der Unstrut, Stadt Lützen, Stadt Mertendorf Molauer Land Naumburg (Saale), Stadt Nebra (Unstrut), Stadt Osterfeld , Stadt Schnaudertal Schönburg Stößen, Stadt Teuchern, Stadt Weißenfels, Stadt Wethau Wetterzeube Zeitz, Stadt VerbGem An der Finne VerbGem Droyßiger-Zeitzer Forst VerbGem Unstruttal VerbGem Wethautal Landkreis Harz Harz/Stadt Ballenstedt Harz/Stadt Blankenburg Harz/Stadt Falkenstein Harz/Stadt Halberstadt Harz/Stadt Harzgerode Harz/Gemeinde Huy Harz/Stadt IIsenburg Harz/ Gemeinde Nordharz Harz/Stadt Oberharz am Brocken Harz/Stadt Osterwieck Harz/Stadt Quedlinburg Harz/Stadt Thale Harz/Stadt Wemigerode HarzNerbandsgemeinde Vorharz Harz/Gemeinde Ditfurt Harz/Gemeinde Groß Quenstedt Harz/Gemeinde Harsleben Harz/ Gemeinde Hedersleben Harz/ Stadt Schwanebeck Harz/Gemeinde Selke-Aue Harz/Stadt Wegeleben Landkreis Jerichower Land Landkreis Jerichower Land Gemeinde Biederitz Stadt Burg Gemeinde Elbe-Parey Stadt Genthin Stadt Gommern Stadt Jerichow Stadt Möckern Gemeinde Möser Landkreis Mansfeld-Südharz Alistedt Arnstein Gerbstedt Hettstedt Luth . Eisleben Mansfeld Sangerhausen Seegebiet Mansfelder Land Südharz VG Goldene Aue Berga Brücken-Hackpfüffel Edersleben Kelbra Wallhausen VG Mansfelder Grund-Helbra Ahlsdorf Benndorf Blankenheim Bomstedt Helbra Hergisdorf Klostermansfeld
Kleine Anfrage 7/1850 vom 3. Juli 2018, 5wen Knöchel (DIE LI NKE)