Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/10126 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9582 – Förderpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse Vorbemerkung der Fragesteller Unsere Regionen entwickeln sich nach Ansicht der Fragesteller immer weiter auseinander. Auf der einen Seite boomen Metropolregionen, ziehen Unterneh- men und Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem In- und Ausland an und schaffen neue Herausforderungen für die Stadtplanung. Auf der anderen Seite drohen Orte und ganze Landstriche zu veröden und Infrastrukturen zu verfallen (vgl. www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Die_demografische_Lage_ 2019/Demografische_Lage_online.pdf). Ziel der Strukturpolitik sollte es nach Auffassung der Fragesteller sein, die Aus- wirkungen solcher Entwicklungen zielgenau zu steuern. Es existieren zahlreiche Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU mit ebendiesem Ziel (u. a. GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regi- onalen Wirtschaftsstruktur“ –, Städtebauförderung, ERP-Regionalprogramm – ERP = European Recovery Programme –, „Kommunen innovativ“, ELER – Eu- ropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums –, EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). In diesem För- derdschungel den Überblick zu behalten, ist jedoch schwierig. Die mangelnde Kenntnis über die Programme, die oftmals herausfordernde und zeitaufwendige Beantragung der Gelder und Personalengpässe in vielen Kommunalverwaltun- gen, führen aus Sicht der Fragesteller dazu, dass viele Programme über Jahre hinweg schlecht abgerufen werden bzw. die Mittel nicht dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden: in strukturschwachen Regionen. Viele der Förderprogramme sind nach Ansicht der Fragesteller unabdingbar, um die Kluft zwischen wirtschaftlich prosperierenden und strukturschwachen Re- gionen zu verringern und dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nä- herzukommen. Dennoch bedürfen sie einer Überarbeitung, um die Förderku- lisse übersichtlicher für ihre Adressaten zu gestalten und noch passgenauer auf deren Bedürfnisse zu reagieren. In einer eigens hierfür eingesetzten Facharbeits- gruppe von Bund und Ländern innerhalb der Kommission „Gleichwertige Le- bensverhältnisse“ wird u. a. die Umgestaltung der Förderlandschaft mit dem Fo- kus auf strukturschwache Regionen behandelt (www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/gleichwertige-lebensverhaeltnisse-schaffen-1515788).
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Antwort - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910126.pdf · 2020. 6. 19. · Drucksache 19/10126 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für eine zielgenauere
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Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10126 19. Wahlperiode 14.05.2019
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/9582 –
Förderpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unsere Regionen entwickeln sich nach Ansicht der Fragesteller immer weiter auseinander. Auf der einen Seite boomen Metropolregionen, ziehen Unterneh-men und Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem In- und Ausland an und schaffen neue Herausforderungen für die Stadtplanung. Auf der anderen Seite drohen Orte und ganze Landstriche zu veröden und Infrastrukturen zu verfallen (vgl. www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Die_demografische_Lage_ 2019/Demografische_Lage_online.pdf).
Ziel der Strukturpolitik sollte es nach Auffassung der Fragesteller sein, die Aus-wirkungen solcher Entwicklungen zielgenau zu steuern. Es existieren zahlreiche Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU mit ebendiesem Ziel (u. a. GRW – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regi-onalen Wirtschaftsstruktur“ –, Städtebauförderung, ERP-Regionalprogramm – ERP = European Recovery Programme –, „Kommunen innovativ“, ELER – Eu-ropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums –, EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). In diesem För-derdschungel den Überblick zu behalten, ist jedoch schwierig. Die mangelnde Kenntnis über die Programme, die oftmals herausfordernde und zeitaufwendige Beantragung der Gelder und Personalengpässe in vielen Kommunalverwaltun-gen, führen aus Sicht der Fragesteller dazu, dass viele Programme über Jahre hinweg schlecht abgerufen werden bzw. die Mittel nicht dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden: in strukturschwachen Regionen.
Viele der Förderprogramme sind nach Ansicht der Fragesteller unabdingbar, um die Kluft zwischen wirtschaftlich prosperierenden und strukturschwachen Re-gionen zu verringern und dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse nä-herzukommen. Dennoch bedürfen sie einer Überarbeitung, um die Förderku-lisse übersichtlicher für ihre Adressaten zu gestalten und noch passgenauer auf deren Bedürfnisse zu reagieren. In einer eigens hierfür eingesetzten Facharbeits-gruppe von Bund und Ländern innerhalb der Kommission „Gleichwertige Le-bensverhältnisse“ wird u. a. die Umgestaltung der Förderlandschaft mit dem Fo-kus auf strukturschwache Regionen behandelt (www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/gleichwertige-lebensverhaeltnisse-schaffen-1515788).
Drucksache 19/10126 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Für eine zielgenauere Förderpolitik, muss nach Auffassung der Fragesteller zu-erst ein Überblick erarbeitet werden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es von Bundesseite bereits gibt und in welcher Höhe diese abgerufen werden. Denn nur so kann nach Auffassung der Fragesteller endlich damit begonnen werden, das Fördersystem ganzheitlich zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Kleinen Anfrage 19/9582 erkundigt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nach einem Überblick über die bestehenden Unterstützungsmaß-nahmen des Bundes für strukturschwache Regionen, einschließlich des Mittel-abrufs bei den entsprechenden Förderprogrammen. Dies sei Voraussetzung für eine ganzheitliche Überarbeitung des Fördersystems zugunsten gleichwertiger Lebensverhältnisse. Verwiesen wird auf die laufenden Arbeiten der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland vorlegen soll. Sie soll u. a. ein gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen entwickeln. Angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes II für die ostdeutschen Bundesländer Ende 2019 soll mit dem gesamtdeutschen Fördersystem ein verlässlicher Rahmen für die Förderung struk-turschwacher Regionen geschaffen werden. Über spezifische Ausrichtungen von Förderprogrammen soll die Investitions- und Innovationstätigkeit in struktur-schwachen Regionen gefördert und die Infrastruktur und Daseinsvorsorge ge-stärkt werden. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird vo-raussichtlich im Juli 2019 ihren Bericht vorlegen. Aufgrund der laufenden Kom-missionsarbeit können zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehenden Ausführun-gen zur Arbeit und zu den Ergebnissen der Kommission gemacht werden.
1. Über welche Förderprogramme beziehungsweise Haushaltstitel und in wel-cher Höhe etatisiert der Bund für Länder und Kommunen finanzielle Mittel im Haushalt (inklusive Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und öffent-lichen Bürgschaften; bitte nach Ressortzuständigkeit, Programm bzw. Haus-haltstitel und Volumen aufschlüsseln)?
Der Bund etatisiert finanzielle Mittel für Länder und Kommunen nur in Ausnah-mefällen, so z. B. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die bundesseitig im Haushalt des BMWi etatisiert ist (s. u.). Für die Innovationsförderprogramme des Bundes erfolgt eine zielgruppenspezifische Mittelbewilligung im Rahmen wettbewerblicher Begut-achtungs- und Auswahlverfahren und keine direkte Etatisierung für Länder und Kommunen. Im Bundeshaushalt etatisiert sind über die GRW hinaus finanzielle Mittel für zahlreiche Förderprogramme des Bundes, die in strukturschwachen Ländern und Kommunen eine positive strukturpolitische Wirkung entfalten. In der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird gegenwärtig ein Vor-schlag für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen er-arbeitet, in dem die wesentlichen Förderprogramme des Bundes zur Stärkung von Wachstum, Innovationen und Standortbedingungen in diesen Regionen zusam-mengefasst werden. Grundlage der Arbeiten sind die Empfehlungen der „Eck-punkte des Bundes für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020“ vom Mai 2015, in denen Bundesprogramme für eine Teil-nahme am gesamtdeutschen Fördersystem vorgeschlagen werden. Auf diese Pro-gramme wird nachfolgend verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/10126
BMWi:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, Kapitel 0902, Titel 88201, Mittelansatz Soll 2019: 600 000 TEuro)
FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen („INNO-KOM“, Kapitel 0901, Titel 68601, Un-terteil 2, Mittelansatz Soll 2019 des gesamten Titels: 245 430 TEuro, vorgese-henes Soll 2019 für Unterteil 2 laut Erläuterungen: 76 430 TEuro)
BMBF:
„Innovationsförderung in den neuen Ländern und regionaler Strukturwandel“, (Kapitel 3004, Titel 68510, Mittelansatz Soll 2019: 183 000 TEuro)
„Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen“ (DigitalPakt Schule 2019-2024; Kapitel 60 97, Ti-tel 88221, Mittelansatz Soll 2019: 720 000 TEuro)
BMI:
Zuweisungen zur Förderung des Städtebaus/Städtebauförderung (Kapi-tel 0604, Titel 88211, Mittelansatz Soll 2019: 790 000 TEuro)
BMEL:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-zes“ (GAK, Kapitel 1003, Mittelansatz Soll 2019: 900 000 TEuro)
2. Wie hoch war jeweils der Mittelabruf der in Frage 1 genannten Programme in den letzten fünf Haushaltsjahren, für die diese Informationen vorliegen, und wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel zwischen den Ländern und Regionen verteilt (bitte nach Programm beziehungsweise Haushaltstitel, Verfügungsrahmen und Abrufquote, Land und Raumord-nungs- bzw. Arbeitsmarktregion und Jahr aufschlüsseln)?
BMWi:
GRW (Kapitel 0902, Titel 88201)
Auf die anliegende Tabelle 1 wird verwiesen.
ZIM (Kapitel 0901, Titel 68301)
Auf die anliegende Tabelle 2 wird verwiesen.
Zu den in der Übersicht dargestellten ausgereichten Fördermitteln fallen wei-terhin jährlich ca. 21 000 TEuro Ausgaben für Verwaltungskosten für die Pro-jektträger, Auszahlungen für spezifische Vorhaben (z B. Fachtagungen, Stu-dien) sowie Kosten für die Abwicklung von Vorgängermaßnahmen an, die nicht auf die Länder aufgeteilt werden können.
Die Förderung im ZIM ist nicht auf Sollzahlen für die Länder, Technologiefel-der etc. ausgerichtet. Das Programm ist branchen- und technologieoffen, die Verteilung der Mittel auf die Länder richtet sich nach den eingehenden Anträ-gen: Anträge können laufend gestellt werden; die Unternehmen entscheiden
Drucksache 19/10126 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
selbst ob und wann sie das tun („bottom-up“). Die Kriterien für die Bewilli-gung einer Förderung richten sich nach der ZIM-Richtlinie – entscheidend sind Innovationshöhe und Marktchancen.
FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen („INNO-KOM“, Kapitel 0901, Titel 68601, Un-terteil 2, Mittelansatz Soll 2019 des gesamten Titels: 245 430 TEuro, vorgese-henes Soll 2019 für Unterteil 2 laut Erläuterungen: 76 430 TEuro)
„INNO-KOM“ (Kapitel 0901, Titel 68601)
Die Daten können der anliegenden Tabelle 3 entnommen werden.
Hinweis: Bis 2016 lief das Vorgängerprogramm INNO-KOM Ost, bei wel-chem nur die neuen Bundesländer gefördert wurden. Mit der neuen Richtlinie zu INNO-KOM werden seit 2017 neben den neuen Bundesländern auch struk-turschwache Regionen im alten Bundesgebiet gefördert.
BMBF:
„Innovationsförderung in den neuen Ländern und regionaler Strukturwandel“, (Kapitel 3004, Titel 685 10)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/10126
BMI:
Die Bundesmittel Städtebauförderung (Förderung des Städtebaus/Städtebau- förderung, Kapitel 0604, Titel 882 11) wurden gemäß der zugrunde liegenden Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2014 bis 2018 wie folgt auf die Länder verteilt:
* Die Summe weicht von den etatisierten 790 000 Euro ab, da ein Anteil von 0,5 Prozent der Mittel für die Evaluation/Forschung vorgesehen ist.
Die Bundesmittel wurden zu 100 Prozent gebunden (zwischen 99,9952077 Pro-zent und 100 Prozent), der Kassenmittelabfluss lag zwischen 81 Prozent bis 87 Prozent (im übrigen Bildung von Ausgaberesten). Der regionale Einsatz der Bundesmittel als Bundesfinanzhilfe innerhalb der Länder oblag den Ländern selbst.
BMEL:
GAK (Kapitel 1003): Mittelabruf der letzten 5 HHJ und Verteilung Bundes-länder
Die Daten können der anliegenden Tabelle 4 entnommen werden.
Drucksache 19/10126 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
3. Über welche Programme und Instrumente hat der Bund die Möglichkeit, Kommunen Finanzmittel direkt zur Verfügung zu stellen (bitte nach Ressort-zuständigkeit, Programmtitel, Haushaltstitel und Volumen auflisten)?
Die Kommunen sind im zweigliedrigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland der staatlichen Ebene der Länder zugeordnet. Unmittelbare Finanz-transfers des Bundes an die Kommunen sind daher nur in Ausnahmefällen mög-lich.
BMWi:
Unternehmen Revier (Kapitel 6092, Titel 686 12, Mittelansatz Soll 2019: 8 000 TEuro)
Im Rahmen des befristeten Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ können auch Kommunen in den vier Braunkohlerevieren (Lausitzer Revier, Rheinisches Revier, Mitteldeutsches Revier, Helmstedter Revier), die beson-ders vom Strukturwandel betroffen sind, gefördert werden.
BMBF:
Förderbekanntmachung „Kommunen innovativ“ im BMBF-Programm „For-schung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3“ (Kapitel 3004, Titel 685 42, Mittelansatz Soll 2019: 4 100 TEuro)
Förderbekanntmachung „Stadt-Land-Plus“ im BMBF-Programm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3“ (Kapitel 3004, Titel 685 42, Mittel-ansatz Soll 2019: 6 500 TEuro)
Im Rahmen des BMBF-Förderprogramms JOBSTARTER (Kapitel 3002, Titel 68520, Mittelansatz Soll 2019: 24 342,222 TEuro) und des BMBF- Modellversuchsförderschwerpunkts „Berufsbildung für nachhaltige Entwick-lung 2015 bis 2019“ (Kapitel 3002, Titel 685 20, Mittelansatz Soll 2019: 2 454,428 TEuro) werden im geringen Umfang auch Kommunen gefördert.
BMI:
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (Kapitel 0604, Titelgruppe 02, Titel 891 24, Mittel-ansatz Soll 2019: 49 900 TEuro)
Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus (Kapitel 0604, Titelgruppe. 01, Titel 882 93, Mittelansatz Soll 2019: 45 750 TEuro)
4. Inwiefern wird die vorausgesagte Eintrübung der konjunkturellen Entwick-lung (vgl. www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/konjunktur-wirtschaftsweise- senken-wachstumsprognose-auf-08-prozent-dpa.urn-newsml-dpa-com-2009 0101-190319-99-448714) eine Auswirkung auf die Förderpolitik des Bundes haben, und welche konkreten Folgen hat diese ggf. bereits auf den Bundes-haushalt 2020?
Das Verfahren zur Aufstellung des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt für das Jahr 2020 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage ist daher zum jetzi-gen Zeitpunkt nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/10126
5. Welche EU-Förderprogramme ruft der Bund ggf. gemeinsam mit den Län-dern in welcher Höhe und zu jeweils welchem konkreten Zweck ab (bitte nach Ressortzuständigkeit, Programmtitel und Volumen für die Länder auf-schlüsseln)?
Die wichtigste EU-Politik zur Verringerung der Entwicklungsunterschiede der verschiedenen Regionen innerhalb der EU und des Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete ist die EU-Kohäsionspolitik. Dabei unterstützt die EU die Regionen innerhalb Europas in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) durch die fünf Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Deutschland erhält Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Eu-ropäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Der Kohäsionsfonds richtet sich nur an die EU-Mitglied-staaten, deren Bruttonationaleinkommen pro Einwohner unterhalb von 90 Pro-zent des EU-Durchschnitts liegt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Förderung der jeweiligen Fonds sind in der zwischen Deutschland und der EU-Kommission geschlossenen Partnerschafts-vereinbarung für die Förderperiode 2014 bis 2020 dargelegt.
Der EFRE fördert zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau der regionalen Disparitäten im Wesentlichen die folgenden themati-schen Ziele:
Ziel 1 „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innova-tion“
Ziel 3 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU“
Ziel 4 „Förderung der Bestrebungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft“.
Der ESF verfolgt folgende thematischen Ziele:
Ziel 8 „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unter-stützung der Mobilität der Arbeitskräfte“,
Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeg-licher Diskriminierung“ und
Ziel 10 „Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompe-tenzen und lebenslanges Lernen“.
Der ELER fördert insbesondere Investitionen zur Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutzpolitik sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den ländlichen Gebieten.
Der EMFF gewährleistet die Unterstützung der Gemeinsamen Fischereipolitik für die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen, für die Bewirtschaftung von Fi-schereien und Flotten, die diese Ressourcen befischen, sowie für lebende Süß-wasserressourcen und Aquakultur, sowie für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Darüber trägt der EMFF zur Unter-stützung der Integrierten Meerespolitik bei.
Drucksache 19/10126 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Mit Ausnahme des Bundesprogramms ESF und eines kleinen Programms zur Vernetzung im ELER werden die Mittel aus den ESI-Fonds in den Bundesländern programmiert und verwaltet. Den Bundesländern und, für das Bundesprogramm ESF, dem Bund wurden für die siebenjährige Programmperiode 2014 bis 2020 die folgenden Mittel pro Jahr (Euro in Preisen 2014) zugewiesen:
Liste der ESI-Programme mit indikativen Finanzangaben nach Jahren in Euro
Insgesamt 10.773.842.813 1.449.259.253 1.478.233.348 1.507.783.403 1.537.918.715 1.568.656.214 1.600.007.840 1.631.984.040 * Hinweis: Die Finanzmittel entsprechen dem EFRE-Anteil am Multifonds OP Niedersachsen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/10126
Liste der ESF-Programme mit indikativen Finanzangaben nach Jahren in Euro
Programm Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Insgesamt 7.495.616.321 1.008.083.654 1.028.306.193 1.048.930.698 1.069.963.644 1.091.416.881 1.113.298.742 1.135.616.509 * Hinweis: Die Finanzmittel entsprechen dem ESF-Anteil am Multifonds OP Niedersachsen.
Liste der ELER-Programme mit indikativen Finanzangaben nach Jahren in Euro
Programm Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Insgesamt 9.445.920.050 664.601.903 1.498.240.410 1.685.574.112 1.404.073.302 1.400.926.899 1.397.914.658 1.394.588.766
Drucksache 19/10126 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
2014 teilweise verspätete Programmgenehmigung im ELER, Beträge wurden auf die folgenden Jahre aufgeteilt
6. In welcher Höhe fließen welche EU-Mittel über den Bund in Länderpro-gramme und direkt an Kommunen (bitte nach Ressortzuständigkeit, Pro-grammtitel, jeweiligen Volumen für die Bundesländer und Destinatären so-wie Mittelabrufen der einzelnen Programmtitel für die letzten fünf Haus-haltsjahre aufschlüsseln)?
Die Höhe der in den einzelnen Jahren den Ländern zur Verfügung stehenden Mit-tel ergibt sich aus der Auflistung zu den jeweiligen Fonds in der Antwort zu Frage 5. Kommunen profitieren von EU-Strukturfonds entsprechend der jeweili-gen Ausgestaltung der operationellen Programme der Länder bzw. der Entwick-lungsprogramme für den ländlichen Raum für den ELER sowie des ESF-Bundes- programmes.
Im Bereich des ELER kommen die im Rahmen des Bottom-Up geprägten LEADER-Ansatzes vorgesehenen Mittel unmittelbar dem kommunalen Bereich zu Gute, zusammen mit nationaler Kofinanzierung rund 1,3 Mrd. Euro für För-derperiode 2014 bis 2020.
Die zu Beginn der Förderperiode (2014 bis 2020) jedem Programm zugeteilten jährlichen Finanzmittel müssen bis zum Ende des dritten Jahres nach ihrer Zutei-lung ausgegeben werden (sogenannte N+3-Regel). Daher sind zurzeit die Mittel-abrufe nur für die Jahre 2014 und 2015 abgeschlossen. In der laufenden Förder-periode wurden bislang alle dem Bund (Bundesprogramm ESF) und den Ländern für diesen Zeitraum zugewiesenen Mittel abgerufen.
Insgesamt wurden bis zum 31. März 2019 rd. 31 Prozent der Deutschland für die laufende Förderperiode zugewiesenen Mittel ausgezahlt. Der EU-Durchschnitt der Auszahlungsrate betrug zu diesem Zeitpunkt 30 Prozent.
7. In welcher Höhe kamen die in Frage 5 genannten Mittel in den letzten fünf Jahren den Übergangsregionen zu Gute, in welcher Höhe den stärker entwi-ckelten Regionen?
Zur Aufteilung der EU-Strukturfondsmittel auf die Bundesländer siehe Tabellen in der Antwort zu Frage 5.
Die Einteilung in die verschiedenen Gebietskategorien (Übergangsregionen, stär-ker entwickelte Regionen) erfolgt nicht auf Ebene der Bundesländer, sondern auf Ebene der sogenannten Nuts-2 Regionen.
In Deutschland sind in der laufenden Förderperiode alle Regionen der neuen Bun-desländer mit Ausnahme der Region Leipzig plus Lüneburg Übergangsregionen (d. h. BIP pro Kopf zwischen 75 Prozent und 90 Prozent des durchschnittlichen BIP der EU-27). Die übrigen Regionen (alle alten Bundesländer ohne Lüneburg plus Leipzig) sind stärker entwickelte Regionen (d. h. BIP pro Kopf über 90 Pro-zent des durchschnittlichen BIP der EU-27).
Für den EFRE und den ESF stehen für Deutschland in der laufenden Förder- periode insgesamt rd. 18,3 Mrd. Euro zur Verfügung (s. Tabelle 5). Davon ent-fallen rd. 9,8 Mrd. Euro auf die Übergangsregionen, deren Bevölkerungsanteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland rd. 17 Prozent beträgt, sowie rd. 8,5 Mrd. Euro auf die stärker entwickelten Regionen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/10126
8. In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Einschnitten für die Über-gangsregionen bzw. die stärker entwickelten Regionen nach den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrah-men 2021-2027 (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9. In welcher Höhe sind in welchen Programmen bzw. bei welchen Instrumen-ten Kürzungen durch den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 nach dem jetzigen Diskussionsstand zu erwarten?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Vorschlag für einen Mehr-jährigen Finanzrahmen (MFR) und den Legislativvorschlägen zur Kohäsionspo-litik einen Vorschlag für die Verteilung der EU-Strukturfondsmittel vorgelegt, der sich u.a. auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bezieht. Der ELER soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission nicht mehr Teil der ESI-Fonds sein. Danach soll Deutschland für die Förderperiode 2021 bis 2027 17,7 Mrd. Euro in laufenden Preisen bzw. 15, 7 Mrd. Euro in konstanten Preisen (2018) erhalten. Dies ent-spricht einem Mittelrückgang von etwa 7,8 Prozent in laufenden bzw. 20,7 Pro-zent in konstanten Preisen (2018).
Die Gesamtausstattung des MFR und der EU-Kohäsionspolitik sowie die Auftei-lung dieser Mittel auf die Mitgliedstaaten wird im Rahmen der Verhandlungen zum MFR 2021-2027 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einstimmig festgelegt. Der Europäische Rat hat vereinbart, eine Einigung im Herbst 2019 anzustreben. Anschließend ist eine Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Über eine Aufteilung der EU-Strukturfondsmittel zwi-schen den Regionen Deutschlands wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zum nächsten MFR entschieden.
10. Wie ist die Bereitschaft der Bundesregierung, auf Forderungen seitens der Länder einzugehen, etwaige Kürzungen bei der Strukturförderung und der Förderung für die ländlichen Räume seitens der EU zu kompensieren?
Die Frage einer möglichen nationalen Kompensation stellt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
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Drucksache 19/10126 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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