Antrag für ACS Visa Kreditkarten. Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. Kartenherausgeber: UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS»). Meine persönlichen Angaben Frau Herr Korrespondenzsprache Name: Vorname: Meine ACS-Mitglieder-Nr.: Meine ACS-Sektion: Wohnadresse: PLZ/Ort: Domizilstaat: Frühere Adresse: Telefon Privat: Telefon Geschäft: Mobile: Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften: Deutsch Französisch Italienisch Englisch Geburtsdatum: Nationalität: Zivilstand: Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass: Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ: (bitte Kopie beilegen) Auslandadresse: Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte • Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen: Reisepass Identitätskarte Schweizerischer Führerausweis • Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» ausfüllen. Meine berufliche Tätigkeit Beruf: Position: Bruttoeinkommen pro Jahr in CHF: Arbeitgeber: PLZ/Ort: Arbeitsverhältnis: fest angestellt temporär angestellt Priority Pass kostenlos Für Inhaber einer Gold-Hauptkarte Gewünschte Zusatzleistungen Preis Bonusprogramm UBS KeyClub kostenlos Ich bin schon UBS KeyClub-Teilnehmer 4) und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten. Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter www.ubs.com/keyclub publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 810 600 angefordert werden. Durch die erste Nutzung der ACS Visa Kreditkarte anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der UBS weiterverwendet werden. 4) Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche. Meine Bankverbindung und gewünschte Zahlungsabwicklung 5) Bank: PLZ/Ort: Kontaktperson: Konto-Nr.: Clearing-Nr.: IBAN (International Bank Account Number): Zahlung mit Einzahlungsschein Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen. Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV + mit Widerspruchsrecht) Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV + zu belasten. 5) Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mittels Einzahlungsschein zwingend. Bitte auf Rückseite weiter ausfüllen! ACS Visa Card Classic ACS Visa Card Gold Die ACS Visa Kreditkarten gelten gleichzeitig als Member Card und werden ausschliesslich an ACS-Mitglieder abgegeben. Die Angabe einer Bankverbindung in der Schweiz ist zwingend. Ich habe noch keine ACS Visa Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) mit der nachstehenden Ausgabenlimite 1) : Ich habe bereits eine ACS Visa Kreditkarte mit der Nummer und beantrage eine Partnerkarte: 1) Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für beide Karten gemeinsam geltenden Ausgaberahmen dar (Globallimite). – Standardlimite ACS Visa Card Classic: CHF 5000.– – Standardlimite ACS Visa Card Gold: CHF 10 000.– 2) Gold-Hauptkarte ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 75 000.– 3) nur mit Hauptkarte Gold erhältlich. Hauptkarte ACS Visa Card Classic kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) Partnerkarte CHF 100.– (1. Jahr kostenlos) ACS Visa Card Gold 2) kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) kostenlos (im ACS-Mitglied- schaftspreis inbegriffen) 3)
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Antrag für ACS Visa Kreditkarten. · gehenden Jahr x 1/3] + [Anzahl Tage im zweiten vorhergehenden Jahr x 1/6] ≥183 Tage. 0000 5341 HK 03/01 PK03. Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Antrag für ACS Visa Kreditkarten.Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. Kartenherausgeber: UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS»).
Meine persönlichen Angaben
Frau Herr Korrespondenzsprache
Name:
Vorname:
Meine ACS-Mitglieder-Nr.:
Meine ACS-Sektion:
Wohnadresse:
PLZ/Ort:
Domizilstaat:
Frühere Adresse:
Telefon Privat:
Telefon Geschäft:
Mobile:
Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften:
Deutsch Französisch Italienisch Englisch
Geburtsdatum:
Nationalität:
Zivilstand:
Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass:Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ:(bitte Kopie beilegen)
Auslandadresse:
Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte
• Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen:
Priority Pass kostenlos Für Inhaber einer Gold-Hauptkarte
Gewünschte Zusatzleistungen Preis
Bonusprogramm UBS KeyClub
kostenlos Ich bin schon UBS KeyClub-Teilnehmer4) und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten.
Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter www.ubs.com/keyclub publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer 0800 810 600 angefordert werden. Durch die erste Nutzung der ACS Visa Kreditkarte anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der UBS weiterverwendet werden.
4) Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.
Meine Bankverbindung und gewünschte Zahlungsabwicklung5)
Bank:
PLZ/Ort:
Kontaktperson:
Konto-Nr.:
Clearing-Nr.:
IBAN (International Bank Account Number):
Zahlung mit Einzahlungsschein
Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen.
Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV+ mit Widerspruchsrecht)
Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV+ zu belasten.
5)Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mittels Einzahlungsschein zwingend.
Bitte auf Rückseite weiter ausfüllen!
ACS Visa Card Classic ACS Visa Card Gold
Die ACS Visa Kreditkarten gelten gleichzeitig als Member Card und werden ausschliesslich an ACS-Mitglieder abgegeben. Die Angabe einer Bankverbindung in der Schweiz ist zwingend.
Ich habe noch keine ACS Visa Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) mit der nachstehenden Ausgabenlimite1):
Ich habe bereits eine ACS Visa Kreditkarte mit der Nummer und beantrage eine Partnerkarte:
1) Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für beide Karten gemeinsam geltenden Ausgaberahmen dar (Globallimite). – Standardlimite ACS Visa Card Classic: CHF 5000.– – Standardlimite ACS Visa Card Gold: CHF 10 000.–2) Gold-Hauptkarte ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 75 000.– 3) nur mit Hauptkarte Gold erhältlich.
Erklärung über den Status als Nicht-US-Person oder US-Person
Bitte geben Sie durch Ankreuzen der unten aufgeführten Felder an, ob es sich beim Hauptkarteninhaber, Partnerkarteninhaber und wirtschaftlich Berechtigten (sofern nicht identisch mit dem Hauptkarteninhaber) um US-Personen handelt. Als US-Person gilt, wer1) eine US-Staatsbürgerschaft besitzt,2) in den USA (oder in einem der US-Territorien) geboren ist,3) im Besitz einer amerikanischen «Green Card» ist (unabhängig vom Ablaufdatum),4) aus US steuerlicher Sicht Wohnsitz in den USA hat bzw. sich gemäss Substantial Physical Presence Test6) für eine wesentliche Anzahl von Tagen physisch in den USA aufhält.
Ort/Datum:
Unterschrift Hauptkarteninhaber:8
Ort/Datum:
Unterschrift Partnerkarteninhaber:8
Frau Herr
Name:
Vorname:
Wohnadresse:
PLZ/Ort:
Geburtsdatum: Nationalität:
Domizilstaat:
Mobile:
Meine ACS-Mitglieder Nr.:
Persönliche Angaben Partnerkarteninhaber
Haben Sie an alles gedacht?4 Zusatzleistungen ausgewählt?4 Kartenantrag unterzeichnet (separate Unterschrift für Partnerkarte)?
Für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass4 Kopie Schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis beigelegt?
Für Kunden ohne UBS-Bankverbindung (zwingend)4 Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto beigelegt (Reisepass, Identitätskarte, Schweizerischer Führerausweis)?4 Abschnitt «Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten» und «Erklärung über den Status als Nicht-US-Person oder US-Person» ausgefüllt?
Bitte vollständig ausgefüllten Antrag einsenden an:UBS Switzerland AG, PEZH Posteingang VZA1-085, Customer Service Center Zürich, Postfach, 8098 Zürich
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
Gemäss Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
Der Hauptkarteninhaber erklärt hiermit, dass die Gelder, welche zur Begleichung der Kredit karten rechnung der Hauptkarte und Partnerkarte/-n (falls vorhanden) dienen oder über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden:(Zutreffendes ankreuzen, nur 1 Kreuz setzen)
dem Hauptkarteninhaber allein gehören
folgender/-n Person/-en gehören: (bitte alle nachstehenden Angaben zur Person bekannt geben)
Der Hauptkarteninhaber verpflichtet sich, UBS Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Abschnitts ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).
Unterschriften
Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag. Ferner bestätigt er, die beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten (AGB) erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben. Schliesslich ist er damit einverstanden, dass UBS (sowie UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts) die für die Prüfung des Kartenantrags und für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte einholen sowie Meldung erstatten wird (wie in den AGB unter Ziffer 9 «Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/Beizug Dritter» erläutert). Zudem ist UBS ermächtigt, Vertrags- und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und auszuwerten, um daraus Kundenprofile zu erstellen und zu Marktforschungszwecken zu bearbeiten (wie in Ziffer 9.7 AGB näher ausgeführt). Dadurch sollen UBS-Kunden eine individuelle Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen über UBS-Produkte und -Dienstleistungen erhalten. UBS behält sich das Recht vor, diesen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder aus Bonitätsgründen eine tiefere Ausgabenlimite als die Standardlimite anzusetzen. Bei Annahme des Antrags durch UBS erhält der Antragsteller eine schriftliche Annahmeerklärung, die UBS Kreditkarte und den PIN-Code zugestellt. Die Anerkennung des Inhalts der Annahmeerklärung erfolgt durch Unterschrift auf der UBS Kreditkarte und/oder deren Benützung.
Der Antragsteller ermächtigt UBS und ACS als kartenvermittelnde Organisation, die zur Abwicklung und Koordination erforderlichen Kundendaten (z. B. Personalien, Mitgliedschaft usw.) auszutauschen.
Bitte Zutreffendes ankreuzen:
US-Person?
Nein Ja bei «Ja»: Grund (1 bis 4, siehe Erklärung) für Status als US-Person angeben
Hauptkarteninhaber 1 2 3 4
Partnerkarteninhaber 1 2 3 4
Wirtschaftlich Berechtigter 1 2 3 4
Der Hauptkarteninhaber verpflichtet sich, UBS Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen.
6) Sie gelten als in den USA wohnhaft, wenn Sie den Substantial Physical Presence Test erfüllen. Sie erfüllen diesen Test, wenn Sie sich im laufenden Jahr während mindestens 183 Tagen oder, falls weniger aber bereits während mindestens 31 Tagen in den USA aufhalten, gemäss folgender Formel: [Anzahl Tage im laufenden Jahr x 1] + [Anzahl Tage im ersten vorher-gehenden Jahr x 1/3] + [Anzahl Tage im zweiten vorhergehenden Jahr x 1/6] ≥183 Tage.
0000 5341 HK 03/01 PK03
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die Benützung der UBS Kreditkarten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen UBS Switzerland AG (nachfolgend «UBS») und der kartenbeantragenden Person beziehungsweise dem Inhaber1 von UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarten (nachstehend insgesamt als Karteninhaber bezeichnet).
1 Kartenherausgabe1.1 Der Antragsteller erhält bei Annahme des Kartenantrags durch UBS
eine schriftliche Annahmeerklärung, die beantragte/n UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarte/n (nachstehend Karte) und für jede Karte den dazugehörenden PINCode. Mit seiner Unterschrift auf der Karte und/oder deren Benützung bestätigt der Karteninhaber, die Annahmeerklärung und die AGB erhalten sowie deren Inhalt anerkannt zu haben.
1.2 Der Karteninhaber kann Zusatz und Partnerkarten (nachstehend ebenfalls Karte) beantragen.
1.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum von UBS.
2 Karteneinsatz und Autorisierung von Transaktionen2.1 Unter Beachtung der individuellen Karten sowie Bargeldbezugs
limite (nachstehend Ausgabenlimite) können bei Akzeptanzstellen weltweit wie folgt Transaktionen autorisiert werden:
2.1.1 Bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen oder beim Bezug von Bargeld am Automaten oder Bankschalter: durch Eingabe des PINCodes, durch Unterzeichnung des Verkaufsbelegs oder durch blosse Verwendung der Karte (zum Beispiel in Parkhäusern, bei Autobahnzahlstellen oder bei kontaktloser Bezahlung).
2.1.2 Bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen via Telefon, auf dem Korrespondenzweg oder im Internet: durch Angabe des auf der Karte aufgeführten Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums sowie, falls verlangt, des dreistelligen Sicherheitscodes (CVV, CVC). Im Internet muss in 3DSecurefähigen Online Shops zusätzlich nach Erscheinen der korrekten Sicherheitsmitteilung das Passwort eingegeben werden.
2.2 Der Karteninhaber anerkennt sämtliche gemäss Ziffer 2.1 autorisierten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig weist er UBS unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Akzeptanzstellen ohne Weiteres zu vergüten.
2.3 Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu verwenden. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.
2.4 Die Einsatzmöglichkeiten der Karte (Ziffer 2.1) sowie die Ausgabenlimite können von UBS jederzeit angepasst werden. Die Ausgabenlimite ist auf der Monatsrechnung und in UBS Cards Online ersichtlich oder kann beim Kundendienst erfragt werden.
3 Preise/Zinsen3.1 Für die Karte und deren Nutzung können dem Karteninhaber Preise,
Gebühren, Kommissionen und Kreditzinsen verrechnet werden. Diese werden dem Karteninhaber zusammen mit dem Kartenantrag und/oder in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und können jederzeit beim Kundendienst erfragt oder im Internet unter www.ubs.com/karten abgerufen werden. Darüber hinaus können Drittkosten weiterverrechnet sowie vom Karteninhaber verursachte Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
3.2 Änderungen der Preise/Zinsen sind jederzeit aufgrund veränderter Marktverhältnisse bzw. Kosten durch Anpassung der Listen/Produktemerkblätter möglich – in begründeten Fällen ohne Vorankündigung; sie werden in geeigneter Weise bekannt gemacht. Mit Bekanntgabe steht dem Karteninhaber im Widerspruchsfall die umgehende Kündigung der Karte zur Verfügung.
3.3 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der Umrechnungskurs vom Vortag des Buchungsdatums angewendet und um einen Bearbeitungszuschlag erhöht.
4 Rechnungsstellung/Zahlungsmodalitäten4.1 UBS räumt dem Karteninhaber einen Kredit in der Höhe der
Ausgabenlimite ein. Dieser Kredit wird auf dem Kreditkartenkonto kontokorrentmässig geführt. Sämtliche gemäss Ziffer 2 autorisierten Transaktionen sowie die Preise/Zinsen gemäss Ziffer 3 werden auf einem Kreditkartenkonto verbucht. Auf sämtlichen Transaktionsbeträgen sowie Preisen, Gebühren und Kommissionen
(ausgenommen belastete Kreditzinsen) ist der Jahreszins von maximal 15% ab Transaktionsdatum geschuldet. Der aktuelle Zinssatz kann beim Kundendienst erfragt werden.
4.2 Der Karteninhaber erhält monatlich eine Rechnung über sämtliche gemäss Ziffer 2 autorisierten Transaktionen sowie die gemäss Ziffer 3 geschuldeten Preise/Zinsen und ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus (Ziffer 6.1) entbinden den Karteninhaber nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Monatsrechnungen.
4.3 Sofern das gewählte Kreditkartenprodukt keine Teilzahlungsoption beinhaltet, ist der Karteninhaber verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag bis spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum mittels einer von UBS akzeptierten Zahlungsart zu begleichen. Dies gilt auch für Karteninhaber mit Wohnsitz im Ausland, da diese die Teilzahlungsoption (Ziffer 4.4) nicht in Anspruch nehmen dürfen.
4.4 Beinhaltet das Kreditkartenprodukt eine Teilzahlungsoption und wohnt der Kreditkarteninhaber nicht im Ausland, so hat er die Wahl zwischen der Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags (Ziffer 4.3) und der Überweisung eines Teilbetrags (Mindestbetrag: 5% des Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF/USD/EUR 50) bis spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum.
4.5 Wird der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt, verzichtet UBS auf die Erhebung des Jahreszinses von maximal 15% auf den Transaktionsbeträgen (Ziffer 4.1).
4.6 Wird hingegen der Rechnungsbetrag nicht oder nicht in vollem Umfang fristgerecht bezahlt, wird der Jahreszins von maximal 15% auf sämtlichen Transaktionsbeträgen sowie Preisen, Gebühren und Kommissionen (ausgenommen belastete Kreditzinsen) ab Transaktionsdatum berechnet. Die geschuldeten Zinsbeträge werden jeweils in der darauffolgenden Monatsrechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. (Teil) Zahlungen werden ab deren Verbuchung bei der weiteren Zinsberechnung berücksichtigt und zunächst auf offene Zinsforderungen angerechnet.
4.7 Bei Ausbleiben einer Zahlung beziehungsweise bei einer Teilzahlung von weniger als dem Mindestbetrag (Ziffer 4.4) wird der ausstehende Teil des Mindestbetrags zum Mindestbetrag der darauffolgenden Monatsrechnung (5% des neuen Rechnungsbetrags, mindestens aber CHF/USD/EUR 50) hinzugerechnet. In diesem Fall hat UBS ferner das Recht, den gesamten offenen Rechnungsbetrag (inklusive Preise/Zinsen gemäss Ziffer 3) zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Allfällige Mahn und Inkassogebühren gehen zulasten des Karteninhabers.
5 Sorgfaltspflichten Der Karteninhaber hat insbesondere nachfolgende Sorgfaltspflich
ten zu erfüllen:5.1 Die Karte ist vom Karteninhaber sofort nach Erhalt an der dafür vor
gesehenen Stelle zu unterzeichnen.5.2 Der PINCode, das Passwort und die Sicherheitsmitteilung für
3D Secure (nachstehend Legitimationsmittel) sowie die Karte sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Weder Karte noch Legitimationsmittel dürfen versandt, weiter gegeben oder in einer anderen Weise Dritten zugänglich gemacht werden (zum Beispiel durch ungeschützte Eingabe des PINCodes). Legitimationsmittel dürfen keinesfalls auf der Karte vermerkt oder elektronisch gespeichert werden (auch nicht in abgeänderter Form) und nicht leicht ermittelbar sein (wie zum Beispiel Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen). Besteht Grund zur Annahme, dass eine andere Person Kenntnis von Legitimationsmitteln hat, sind diese vom Karteninhaber umgehend zu ändern.
5.3 Der Karteninhaber muss immer wissen, wo sich seine Karte befindet, und regelmässig kontrollieren, ob sie noch in seinem Besitz ist.
5.4 Die Monatsrechnungen sind sofort nach Erhalt, am besten anhand der aufbewahrten Kauf und Transaktionsbelege, zu prüfen. Will der Karteninhaber allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, beanstanden, muss er dies sofort nach Empfang der Monatsrechnung dem Kundendienst melden, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung schriftlich an die Adresse von
1 Die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl, die männliche Form auch die weibliche.
ab UBS Switzerland AGFlughofstrasse 35PostfachCH8152 GlattbruggTel. +4144828 31 35
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UBS vorbringen (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Karteninhaber die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.
5.5 Sowohl bei Verlust, Diebstahl, Einzug oder Missbrauch der Karte als auch bei Verdacht darauf muss der Karteninhaber dies sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) dem Kundendienst melden. Zudem hat er bei Verdacht auf strafbare Handlungen umgehend bei der lokalen Polizei im In oder Ausland Anzeige zu erstatten und nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen.
5.6 Im Falle der Sperre/Kündigung der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, sämtliche Akzeptanzstellen, bei denen für wiederkehrende Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitungsabonnemente, Mitgliedschaften, OnlineDienste) die Karte als Zahlungsmittel angegeben wurde, über die Sperre/Kündigung der Karte zu informieren.
5.7 Verfallene, ungültige oder gesperrte Karten sind unaufgefordert und unverzüglich unbrauchbar zu machen; gekündigte Karten sind an UBS zu retournieren.
5.8 Erhält ein Karteninhaber bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst sofort zu melden.
5.9 Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, Kontoverbindung und so weiter) sind UBS innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen.
6 Verantwortlichkeit/Haftung6.1 Der Karteninhaber haftet für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem
Einsatz der Karte. Der Inhaber der Hauptkarte haftet solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz von Zusatz und Partnerkarte(n), selbst wenn den Inhabern dieser Karten separat Rechnung gestellt wird. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus sind vom Karteninhaber direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln. Bei Warenrückgaben muss von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung verlangt werden.
6.2 Bis zu einer allfälligen Sperre der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für alle gemäss Ziffer 2.1 autorisierten Transaktionen. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung liegen grundsätzlich beim Karteninhaber. In jedem Fall sind sie vom Karteninhaber zu tragen, wenn die Transaktionen unter Verwendung des PINCodes autorisiert wurden. In allen übrigen Fällen übernimmt UBS bei rechtzeitiger Beanstandung (Ziffer 5.4) Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern der Karteninhaber sämtliche Bestimmungen dieser AGB eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 5) und soweit ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft. Nicht als Dritte gelten dem Karteninhaber nahestehende, verwandtschaftlich oder anderweitig mit ihm verbundene Personen wie zum Beispiel Lebenspartner, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende Personen.
6.3 Schäden infolge des Weiterversands von Karte und/oder Legitimationsmittel müssen vom Karteninhaber getragen werden.
6.4 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung seiner Karte entstehen, sind von ihm selbst zu tragen. UBS übernimmt keine Haftung, falls eine Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte aus technischen Gründen oder infolge einer Limitenanpassung, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden kann.
6.5 UBS bleibt trotz Sperre/Kündigung der Karte berechtigt, dem Karteni nhaber sämtliche Beträge aus wiederkehrenden Dienstleistungen (Ziffer 5.6) zu belasten.
6.6 UBS übernimmt keine Haftung für die mit der Karte zur Verfügung gestellten Neben beziehungsweise Zusatzleistungen sowie für Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat.
7 Kartenerneuerung7.1 Die Karte sowie die mit dieser verbundenen Neben und Zusatzleis
tungen verfallen am Ende des auf der Karte aufgeführten Monats und Jahrs. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig eine neue Karte zugestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist.
7.2 Wünscht der Karteninhaber weder seine Karte noch die Zusatz und/oder Partnerkarte(n) zu erneuern, ist dies UBS mindestens zwei Monate vor Kartenverfall schriftlich mitzuteilen. Ansonsten hat der Karteinhaber den Jahrespreis für die betreffende Karte zu bezahlen.
8 Sperrung/Kündigung8.1 Der Karteninhaber oder UBS können jederzeit und ohne Angabe von
Gründen eine Kartensperre veranlassen oder das Vertragsverhältnis kündigen. Die Kündigung der Hauptkarte gilt automatisch auch für alle Zusatz und/oder Partnerkarten.
8.2 Die Kündigung bewirkt ohne Weiteres die Fälligkeit aller Ausstände. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung des Jahrespreises.
9 Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/ Beizug Dritter
9.1 UBS darf sämtliche für die Prüfung des Kartenantrags sowie für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei Betreibungsämtern und Einwohnerkontrollen sowie der Zentralstelle für Kreditinformationen (nachstehend ZEK; Mitglieder sind Gesellschaften aus den Branchen Konsumkredit, Leasing und Kreditkartengeschäft und so weiter) einholen. UBS darf ferner der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung erstatten. Der ZEK ist es ausdrücklich gestattet, diese Daten anderen Mitgliedern der ZEK zugänglich zu machen. Insofern entbindet der Karteninhaber diese Stellen vom Bankkunden, Datenschutz beziehungsweise Amtsgeheimnis.
9.2 Zudem nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass UBS gemäss Konsumkreditgesetz (nachstehend KKG) verpflichtet ist, bei der Informationsstelle für Konsumkredit (nachstehend IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Karteninhabers einzuholen. UBS ist überdies unter gewissen Voraussetzungen nach KKG verpflichtet, ausstehende Beträge der IKO zu melden.
9.3 UBS darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen. Der Karteninhaber ist insbesondere damit einverstanden, dass die UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBSKartengeschäfts sowie ihre Beauftragten (zum Beispiel zur Kartenherstellung) von seinen Daten so weit Kenntnis erhalten, als dies zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.
9.4 Die internationalen Kartenorganisationen (VISA International beziehungsweise MasterCard International) und deren Vertragsunternehmen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, haben lediglich Kenntnis der jeweiligen Transaktionsdaten (zum Beispiel Karten und Transaktionsreferenznummer, Transaktions und Fakturabetrag, Verbuchungs und Fakturadatum, Informationen über die Akzeptanzstelle). In gewissen Fällen (zum Beispiel Kauf eines Flugtickets, Hotelrechnungen, Miete eines Motorfahrzeugs, Kauf von Kraftstoff) haben sie auch Kenntnis vom Namen des Karteninhabers oder der Person, für welche die Transaktion getätigt wurde.
9.5 Der Karteninhaber akzeptiert zudem, dass auch Akzeptanzstellen in der Schweiz Transaktionsdaten über die weltweiten VISA oder MasterCardNetze an den Kartenherausgeber UBS respektive ihre Beauftragte UBS Card Center AG weiterleiten.
9.6 Erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren zulasten eines Kontos bei einer anderen Bank, ist UBS ermächtigt, dieser Bank die dafür erforderlichen Daten (Name des Karteninhabers, Adresse, Nummer des Kreditkartenkontos sowie Rechnungsbetrag) bekannt zu geben.
9.7 UBS ist ermächtigt, Vertrags und Transaktionsdaten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Insbesondere dürfen UBS selbst oder durch UBS beauftragte Dritte die genannten Daten auswerten, daraus Kundenprofile erstellen und sie auch zu Marktforschungszwecken bearbeiten. Dadurch sollen UBSKunden eine individuelle Beratung sowie massgeschneiderte Angebote und Informationen über UBSProdukte und Dienstleistungen erhalten. Typischerweise werden folgende Daten bearbeitet: Angaben zum Karteninhaber und Kreditkartenkonto sowie zu den Kartentransaktionen und Zusatzleistungen. Der Kunde kann jederzeit auf Angebote und Informationen über UBSProdukte und Dienstleistungen verzichten. Der Verzicht ist schriftlich an den Kundendienst zu richten. Von UBS beauftragte Dritte und deren Mitarbeiter werden zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes verpflichtet.
9.8 UBS ist ermächtigt, dem Karteninhaber Betrugswarnungen an die von ihm bekannt gegebene Mobiltelefonnummer zu senden.
9.9 UBS ist befugt, alle Ansprüche gegenüber dem Karteninhaber jederzeit an Dritte abzutreten.
10 Weitere Bestimmungen10.1 UBS steht in begründeten Fällen das Recht zu, die AGB jederzeit zu
ändern. Dabei obliegt UBS, die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der ersten Benützung der Karte, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Wider spruchsfall steht es dem Karteninhaber frei, die Karte vor Inkrafttreten der Änderungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Karteninhaber sich mit UBS bis zu jenem Zeitpunkt nicht anderweitig einigen kann.
10.2 Die vorliegende Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich oder der Ort der kontoführenden Geschäftsstelle. Dies ist zugleich auch der Erfüllungsort sowie für Karteninhaber mit Domizil im Ausland der Betreibungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.