法兰克福分行 法兰克福分行 法兰克福分行 法兰克福分行 Zweigniederlassung Frankfurt 中国银行法兰克福分行 中国银行法兰克福分行 中国银行法兰克福分行 中国银行法兰克福分行 BANK OF CHINA LIMITED Zweigniederlassung Frankfurt am Main Frankfurt Branch Offenlegungsbericht per 31.12.2015 gemäß Teil 8 CRR und §26a KWG Frankfurt am Main, 30.06.2016
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法兰克福分行法兰克福分行法兰克福分行法兰克福分行
Zweigniederlassung Frankfurt
中国银行法兰克福分行中国银行法兰克福分行中国银行法兰克福分行中国银行法兰克福分行
BANK OF CHINA LIMITED
Zweigniederlassung Frankfurt am Main Frankfurt Branch
Offenlegungsbericht
per 31.12.2015
gemäß Teil 8 CRR und §26a KWG
Frankfurt am Main, 30.06.2016
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Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen und Anwendungsbereich ..................................................................... 3
2. Rechtliche und organisatorische Struktur ............................................................... 5
3. Angemessenheit und Prinzipien des Risikomanagements ...................................... 8
4. Eigenmittelstruktur und Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ................. 12
5. Beschreibung des Risikomanagements: Einzelrisiken ......................................... 17
Zur Risikovorsorge werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die einzelnen Wertberichtigungen zum Meldestichtag 31.12.2015 deckten die Risiken
von drei kleinen Kreditengagements ab, die sich in der Abwicklung befinden und als
„notleidend“ eingestuft wurden. Das entsprechende Kreditvolumen betrug am
Meldestichtag TEUR 306. Die Klassifizierung der Einzelwertberichtigungen nach den
Kriterien von CRR Artikel 442 ist im Anhang III dargestellt.
Dem allgemeinen latenten Kreditrisiko hat die Bank durch
Pauschalwertberichtigungen i. H. v. TEUR 8.281 und Rückstellungen für
Eventualforderungen i. H. v. TEUR 316 Rechnung getragen. Die Ermittlung der
Pauschalwertberichtigungen erfolgt auf Einzelgeschäftsebene.
Die im Anhang III ausgewiesenen Beträge folgen dem Ansatz des deutschen
Handelsgesetzbuchs und leiten sich aus der beschriebenen, geschäftsspezifisch
basierten Methodik ab.
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8. Kreditrisikominderungstechniken
453b
453c
453d
453e
453a
453d
453f+g
Gemäß den Vorgaben der CRR überwacht die Bank die Qualität der
Sicherungsinstrumente laufend. Dies geschieht vor allem über eine Einschätzung der
rechtlichen Durchsetzbarkeit, die regelmäßigen Überprüfung der Werthaltigkeit und
die Verwaltung der Sicherheiten.
Die Bank berücksichtigt zur Kreditrisikominderung sowohl Finanzsicherheiten als
auch Gewährleistungen. Bei den finanziellen Sicherheiten handelt es sich um zu
Gunsten der Bank verpfändete Bareinlagen, die auch in der BoC Frankfurt deponiert
sind. Bei den Gewährleistungen handelt es sich in erster Linie um von Instituten und
anderen Niederlassungen der Bank of China Gruppe gewährte Bankgarantien mit
erstklassiger Bonität, womit sich eine Kreditrisikokonzentration im eigenen Sektor
ergibt.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen (Netting)
sowie Kreditderivaten macht die Bank derzeit keinen Gebrauch. Verträge mit
Malusklauseln bei einer Ratingherabstufung der Bank of China Limited sind nicht
vorhanden.
Im KSA finden als Sicherheiten ausschließlich Bareinlagen Berücksichtigung (siehe
Tabelle unten).
Es sind keine besonderen Risikokonzentrationen innerhalb der verwendeten
anerkennungsfähigen Sicherheiten erkennbar.
Anerkennungsfähige Sicherheiten zum
31.12.2015
Gewährleistungen
(in TEUR) Bareinlagen
(in TEUR)
aus Zentralstaaten und Zentralbanken - -
aus Unternehmen - 8.803
aus Kreditinstituten - -
aus dem Mengengeschäft - 14
Total - 8.817
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9. Vergütungspolitik
450 CRR Bezüglich der Informationen zur Vergütung gelten für die BoC Frankfurt die
vereinfachten Offenlegungspflichten für Vergütung gemäß §16 Absatz 2 der
Institutsvergütungsverordnung. Informationen zur Vergütung sind dem jährlich auf der
Internetseite der Bank of China Frankfurt veröffentlichten Vergütungsbericht zu
entnehmen.
10. Vermögenswerte und Leverage Ratio
443 CRR Gemäß der ersten Asset Encumbrance Meldung mit Stand 31.12.2015 beliefen sich die
belasteten Aktiva auf insgesamt TEUR 1.000. Somit ergibt sich ein geringer Einfluss
auf die Gesamtrisikoposition und das Risikoprofil des Instituts. Alle weiteren
Informationen im Zusammenhang mit der Entwicklung der belasteten Aktiva werden
als nicht wesentlich erachtet.
Die Verschuldungsquote betrug zum Bilanzstichtag 31.12.2015 6,11%. Die folgende
Tabelle stellt die Zusammensetzung der Verschuldungsquote dar.
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Risikopositionswerte der CRR-Verschuldungsquote
1Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) 8.411.909
2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 0
3Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 8.411.909
4Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 43.775
5Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 50.497
6Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden 0
7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)0
8(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) 0
9 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
10(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) 0
11 Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) 94.272
12Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0
13(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) 0
14 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0
14aAusnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0
15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0
15a(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0
16Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0
17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 155.004
18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 0
19 Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 155.004
19a(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) 0
19b (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0
20 Kernkapital 529.279
21Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 8.661.185
22 Verschuldungsquote6,11%
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) TEUR
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen TEUR
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) TEUR
Derivative Risikopositionen TEUR
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) TEUR
Andere außerbilanzielle Risikopositionen TEUR
Anhang I: Organisationsstruktur Bank of China Limitedtruktur Bank of China Limited
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32
Anhang II: Zusätzliche Angaben zu den Kreditrisikopositionen4
4 Ohne Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Aktiva in Höhe von TEUR 34.950.
Bruttokreditvolumen nach
Ländern und Kundengruppen zum 31.12.2015
Zentralbanken und Zentral- regierungen(in TEUR)
Regionalregierungen und örtliche Gebiets-
körperschaften(in TEUR)
Unternehmen(in TEUR)
Finanzinstitute(in TEUR)
Privatkunden(in TEUR)
Gesamt(in TEUR)
Belgien - - - 47 - 47
Britische Jungferninseln - - 20.715 - - 20.715
China 8.831 50 492.128 221.690 802 723.501
Dänemark - - - 281 - 281
Deutschland 1.400.800 250 1.716.283 830.734 38 3.948.105
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -47
9 /*
10Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die austemporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen vonArtikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
k.A.
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A.
12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A.
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A.
14Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
k.A.
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A.
16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A.
17Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Beitrag)
k.A.
18Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
19Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
20 /*
20aForderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn dasInstitut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht(negativer Betrag)
k.A.
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb der Finanzsektors (negativer Betrag) k.A.
21Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren(über Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Beitrag)
k.A.
22 Betrag, der dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Beitrag) k.A.
23davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k.A.
24 /* k.A.
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren k.A.
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Beitrag) k.A.
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals k.A.
27Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzlicheKernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A.
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -4729 Hartes Kernkapital (CET1) 529.279
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
37
Betrag am Stichtag der Offenlegung (in TEUR)
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A.
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A.
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A.
33Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
k.A.
34Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A.
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k.A.
37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A.
38Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Beitrag)
k.A.
39Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
40Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
41 /* k.A.
42Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A.
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A.44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A.45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 529.279
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 180.000
47Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A.
48Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A.
50 Kreditrisikoanpassungen k.A.
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 180.000
52Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
k.A.
53Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittelkünstlich zu erhöhen (negativer Beitrag)
k.A.
54Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
55Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Beitrag)
k.A.
56 /* k.A.
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k.A.58 Ergänzungskapital (T2) 180.000
59 Eigenkapital insgesamt (T1 + T2) 709.27960 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 4.250.402
61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) (CET1) 12,45%62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) (T1) 12,45%63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,69%
64Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe 1 zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A.
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k.A.66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A.67 davon: Systemrisikopuffer k.A.67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) k.A.68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k.A.
69 /** k.A.
70 /** k.A.
71 /** k.A.
72Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
k.A.
73Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
k.A.
74 /* k.A.
75Von der künftigen Rentabilität abhängige Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
k.A.
76Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A.
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes k.A.
78Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A.
79Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
k.A.
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A.
81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A.
82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A.
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A.
84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A.
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A.
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 01. Januar 2014 bis 1. Januar 2022)
* In der EU: leeres Feld
** In EU-Verordnung nicht relevant
Eigenkapitalquoten und -puffer
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
Eigenkapitalquoten und -puffer
39
Anhang V: Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
Ergänzungskapital (T2)
Instrument 1 Instrument 2 Instrument 3
1 EmittentBank of China Ltd.
Zweigniederlassung Frankfurt Frankfurt Branch
Bank of China Ltd. Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt Branch
Bank of China Ltd. Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt Branch
2Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oderBloomberg-Kennung für Privatplazierung)