ANHANG ZUR BILANZ 2012
ANHANG ZUR BILANZ
2012
Seite 2
Seite 3
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort ............................................................................................................................................................................ 5 Kriterien für die Erstellung der Bilanz ............................................................................................................................. 5 Bewertungskriterien ......................................................................................................................................................... 6
AKTIVA .............................................................................................................................................................................. 6 A) ANLAGEVERMÖGEN: ............................................................................................................................................ 6
A.I.) Immaterielles Anlagevermögen .......................................................................................................................... 7 A.II.) Materielles Anlagevermögen ............................................................................................................................. 9
In Herstellung befindliche materielle Anlagegüter und Anzahlungen ................................................................... 11 A.III.) Finanzielles Anlagevermögen ........................................................................................................................ 12
B) UMLAUFVERMÖGEN ........................................................................................................................................... 14 B.I.) Lagerbestände .................................................................................................................................................... 14
B.I.a) Lagerbestände - Gesundheitsbezirk Bozen .................................................................................................. 15 B.I.b) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Meran ................................................................................................. 16 B.I.c) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Brixen ................................................................................................. 16 B.I.d) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Bruneck .............................................................................................. 17
B.II.) Forderungen ..................................................................................................................................................... 17 B.III.) Aktiva, die kein Anlagevermögen darstellen .................................................................................................. 21 B.IV.) Liquide Mittel ................................................................................................................................................. 21
C) AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN ......................................................................................................... 23 PASSIVA........................................................................................................................................................................... 24
A) NETTOVERMÖGEN .............................................................................................................................................. 24 B) RISIKO- UND ABGABENRÜCKSTELLUNGEN ................................................................................................. 26
Risikorückstellungen für Streit- und Schiedssachen und Schadenersatz ................................................................... 27 Ausgabenrückstellungen ................................................................................................................................................ 28
Sonstige Rückstellungen – Konto 225.900.90 .......................................................................................................... 28 Rückstellungen für Steuern und Gebühren – Fonds für aufgeschobene Steuern ....................................................... 29 Rückstellung für zu liquidierende Abgaben für das bedienstete Personal ................................................................. 31 Rückstellungen für sonstige zu liquidierende Abgaben (conto 225.300.10).............................................................. 33 Rückstellungen für zu liquidierende Abgaben an das vertragsgebundene Personal (Konto 225.200.10) .................. 34 Rückstellungen für Erneuerung der Abkommen für das vertragsgebundene Personal (Konto 225.400.10) .............. 35
C) ABFERTIGUNGSFONDS FÜR LOHNABHÄNGIGES ARBEITSVERHÄLTNIS .............................................. 35 D) VERBINDLICHKEITEN ......................................................................................................................................... 38
Nicht genossener Urlaub ............................................................................................................................................ 40 E) PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN ........................................................................................................ 42 ORDNUNGSKONTEN ................................................................................................................................................. 42
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ....................................................................................................................... 44 A) PRODUKTIONSWERT ........................................................................................................................................... 44 Detail einiger Posten der Gewinn- und Verlustrechnung............................................................................................... 44
A.1) Detail der Beiträge für laufende Ausgaben ........................................................................................................ 44 A.2) Detail der Beiträge für innerbetriebliche Kosten und Erträge ........................................................................... 45 A.3) Detail der Erträge und Kosten Sanitätsbetriebe außerhalb des Landes .............................................................. 46 A.4) Beiträge für zusätzliche Betreuung .................................................................................................................... 48
B) AUFWENDUNGEN FÜR PRODUKTION ............................................................................................................. 48 B.1) Ankauf von Gütern ............................................................................................................................................ 49 B.I) Personalkosten .................................................................................................................................................... 49 B.II) Verschiedene Aufwendungen der Gebarung ..................................................................................................... 50 B.III) Abschreibungen ............................................................................................................................................... 52
C) ERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN ..................................................................................................... 55 E) AUSSERORDENTLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE ........................................................................ 56 Y) STEUERN DES GESCHÄFTSJAHRES ................................................................................................................. 57
Y.1) IRAP (Wertschöpfungssteuer) ........................................................................................................................... 57 VERGÜTUNGEN FÜR DIE LEITUNG UND FÜR DAS RECHNUNGSPRÜFERKOLLEGIUM ............................ 59 Anlagen: Detailtabellen des Anhangs ............................................................................................................................ 60
Seite 4
Seite 5
Vorwort
Wie bekannt, wurde mit 01.01.2002 auch in den Sanitätsbetrieben der Autonomen Provinz die
Vermögensbuchhaltung eingeführt, welche vom Art. 5 der gesetzesvertretenden Verordnung
Nr. 502/92 hinsichtlich der Neuordnung des staatlichen Gesundheitsdienstes vorgesehen und
auf Landesebene mit Landesgesetz 05.11.2001 Nr. 14 geregelt ist, welches „Bestimmungen im
Bereich Planung, Buchhaltung, Controlling und Vertragstätigkeit des
Landesgesundheitsdienstes“ einführt.
Mit Landesgesetz vom 2. Oktober 2006 Nr. 9 welches Änderungen und Ergänzungen zum
Landesgesetz vom 5. März 2001 Nr. 7, “Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes” anbringt,
wurde mit 1. Januar 2007, der Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen errichtet (auch
Südtiroler Sanitätsbetrieb genannt) nach vorangegangener Auflösung der Betriebe von Bozen,
Meran, Brixen und Bruneck.
Der nachfolgende Beschluss der Landesregierung Nr. 4830 vom 18. Dezember 2006 hat
außerdem festgesetzt, dass “das Anfangsvermögen des Sanitätsbetriebes aus den Vermögen
der aufgelösten Sanitätsbetriebe, nach dem Vermögensstand zum 31.12.2006 besteht”.
Es wird daran erinnert, dass die Eröffnung des Anfangsvermögensstandes des
Landesgesundheitsbetriebes, nach vorhergehender Bewertung der Vermögensposten gemäß
den von den vier Ex-Betrieben angewandten Kriterien zur Erstellung der jeweiligen Bilanz
2006, mit Beschluss des Generaldirektors Nr. 35 vom 11.02.2008 formell genehmigt und ohne
Beanstandungen von der Landesregierung in der Sitzung vom 17.03.2008 (Prot. Nr.
124661/Dr.BE) überprüft worden ist.
Der Kontenplan und das Schema der Vermögensrechnung wurden abgeändert, so wie mit
Schreiben Prot. Nr. FH/AI 10454 vom 16.06.2003 und ähnlichen Schreiben Prot. Nr.
FH/PG/2147 vom 30.12.2004, Prot. Nr. FH/PG/1042 vom 25.01.2005, Prot. Nr. FH/PG/19988
vom 30.12.2005, Prot. Nr. FH/14967 vom 17.10.2006, Prot. Nr. FH/15947 vom 6.11.2006,
Prot. Nr. FH/16760 vom 17.11.2006, Prot. Nr. FH/ 270533 del 06.09.2007, Prot. Nr. 122484
vom 03.03.2008, Prot. Nr. 659753 vom 18.11.2009, Prot.668844 vom 30.11.2011, sowie mit
Schreiben Prot. Nr. 692543 vom 28.12.2012 bestimmt worden ist.
Die Leitlinien gemäß Art. 10 des genannten Landesgesetzes 5. November 2001, Nr. 14 sind mit
Beschluss des Landesausschusses Nr. 4474 vom 2.12.2002 genehmigt und teilweise mittels
Rundschreiben Prot. Nr. FH/PG/1955 vom 8. Februar 2005 des Landesrates für Gesundheit und
Sozialpolitik abgeändert und ergänzt worden.
Das „Modell des Anhangs“ mit den entsprechenden Aufstellungen gemäß Richtlinie Nr. 2, wurde
mit Rundschreiben Prot. Nr. 231234 vom 15.04.2010 des Landesrates Dr. Theiner abgeändert.
Die Vermögensaufstellung, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Informationen
buchhalterischer Natur, welche in diesem Anhang angeführt werden, entsprechen den
Buchungsunterlagen, aus welchen sie direkt entnommen wurden und stellen grundsätzlich
wahrheitsgetreu und in korrekter Art und Weise die Vermögenssituation des Betriebes und das
wirtschaftliche Ergebnis des Geschäftsjahres dar.
Kriterien für die Erstellung der Bilanz
Die Jahresbilanz 2012 des Südtiroler Sanitätsbetriebes wurde in Übereinstimmung mit dem
Inhalt der genannten eigenen Richtlinien, welche von der Autonomen Provinz Bozen erlassen
wurden, erstellt, sowie nach den Vorschriften des Art. 2423 und folgende des BGB, der auf
Seite 6
staatlicher Ebene, mit Ges.D. 127/1991 übernommenen europäischen Richtlinien und den
buchhalterischen Prinzipien der Wirtschaftsprüfer.
Dem Anhang ist das Arbeitsblatt, das als Muster für die Dateneingabe in die Gewinn- und
Verlustrechnung und die Vermögensaufstellung dient, welches alle Kontensalden gemäß dem
Landeskontenplan für die Erhebung aller betrieblichen Vorgänge beinhaltet, beigelegt.
Bewertungskriterien
Die für die Erstellung der am 31.12.2012 abgeschlossenen Bilanz geltenden Kriterien weichen
nicht von jenen Kriterien ab, die, sei es für die Erstellung des oben genannten
Anfangsvermögensstandes, als auch für die Erstellung der Bilanz des Jahres 2011, galten,
insbesondere was die Bewertungen und die Kontinuität zur Wahrung der genannten Prinzipien
gilt.
Die Bewertung der Bilanzposten richtet sich, nach den grundlegenden Kriterien der Sorgfalt
und der wirtschaftlichen Zuordnung, im Hinblick auf eine Fortführung der betrieblichen
Aktivitäten.
Die Beachtung des Sorgfaltsprinzips erfordert die Bewertung jeder einzelnen Komponente der
einzelnen Aktiva und Passiva, um jeden Ausgleich zwischen zu verbuchenden Verlusten und
nicht realisierten Gewinnen zu vermeiden.
Unter Befolgung des Prinzips der wirtschaftlichen Zuständigkeit wurden die Auswirkungen der
Geschäftsvorfälle und die anderen Vorkommnisse buchhalterisch erfasst und jenem
Geschäftsjahr zugeschrieben, auf welches sich diese Geschäftsvorfälle oder Vorkommnisse
beziehen (gelieferte Ware, geleistete Dienste) und nicht jenen, in welchen die entsprechenden
Einnahmen und Zahlungen erfolgten.
Die Kontinuität bei der Anwendung der Bewertungskriterien über einen längeren Zeitraum hin
stellt ein notwendiges Element zum Zwecke des Vergleichs der Bilanzen des Betriebes in den
verschiedenen Geschäftsjahren dar.
Die Bewertungskriterien für die Erstellung der Bilanz ergeben sich aus den Normen des Landes,
die durch die Grundsätze des Nationalen Rates der Kammer der Doktoren in
Wirtschaftswissenschaften ergänzt werden.
Jene Buchungsmethoden welche im Vergleich zu 2011 abgeändert wurden, wie z. B. für nicht
genossene Urlaube, zusätzliche Bezüge, Rückstellung TFR und Wertberichtigung Forderungen,
werden in den jeweiligen nachfolgenden Abschnitten dieses Anhanges detailliert beschrieben.
AKTIVA
A) ANLAGEVERMÖGEN:
Einleitend wird festgehalten, dass der Betrieb keine Grundstücke oder Gebäude besitzt. Für die
Ausübung der eigenen institutionellen Aktivität werden Liegenschaften benutzt, welche,
weitaus vorwiegend, Eigentum der Autonomen Provinz Bozen (und unserem Betrieb kostenlos
zur Verfügung gestellt werden) und, in weitaus geringerem Ausmaß, Eigentum Privater sind,
welchen Miete bezahlt wird. Diese werden in den Ordnungskonten hervorgehoben.
Eine weitere angebrachte Feststellung: Bei Geschäftsabschluss sind keine Anlagegüter erhoben
worden, dessen Wert nach Abzug der Abschreibungen dauerhaft niedriger aufscheint, als jener,
Seite 7
der im Fortlauf dieses Berichtes beschriebenen bestimmten Kriterien. Aus diesem Grunde
wurden auch keine Abwertungen durchgeführt.
A.I.) Immaterielles Anlagevermögen
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 4.963.431,18
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 5.031.671,25
Delta Euro -68.240,07
Das immaterielle Anlagevermögen wurde zum Ankaufswert (Softwarelizenzen) oder zu den
Herstellungskosten (selbst hergestellte Software) eingeschrieben.
In diesem Posten sind die Kosten für Software inbegriffen, die extern erworben wurde, aber
nicht deren Eigentum, sondern das Benutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Die
Abschreibungsquoten (in diesem Falle 20%) sind konstante Anteile und entsprechen der
diesbezüglichen Richtlinie des Landes mit dem Titel „Kriterien und Bedingungen für die
Erfassung, Bewertung und Abschreibung des immateriellen und materiellen Anlagevermögens“.
In nachfolgender Tabelle scheint eine analytische Darstellung der Zusammenstellung und der
Bewegungen der beiden Posten der immateriellen Anlagegüter auf. Diese sind bezogen auf die
Anfangswerte des Geschäftsjahres, den Bewegungen im Laufe des Jahres (aufgeteilt in:
Ankauf, Veräußerungen und Liquidierungen, Abschreibungen) und den Endwerten des
Geschäftsjahres, welche sowohl mit den in der Kolonne des laufenden Geschäftsjahres der
Vermögensaufstellung als auch mit den im „Register der abschreibbaren Güter„ oder „Buch der
Anlagegüter“, welches von der Einkaufsabteilung geführt wird, befindlichen Daten
übereinstimmen.
POSTEN AnfangswertAufwer-
tungenAbwer-tungen
Abschreibungs-
fonds
WERT ZU
BEGINN
- - - - -
Kosten für Forschung und Entwicklung
und Werbung
1.182.649,73 - - 1.182.649,73 -
Patentrechte und Nutzungsrechte von
Geisteswerken
- - - - -
Konzessionen, Lizenzen, Marken und
ähnliche Rechte
14.316.224,70 - - 11.012.447,47 3.303.777,23
In Herstellung befindliche immaterielle
Anlagegüter und Anzahlungen
1.727.894,02 - - - 1.727.894,02
Sonstige Anzahlungen - - - - -
INSGESAMT 17.226.768,45 - - 12.195.097,20 5.031.671,25
IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BESTIMMUNG DES WERTES ZU BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES
Seite 8
POSTEN Ankäufe SchenkungenÜbertragung
von EigentumNeueinteilung
Veräußerungen
(historischer
Wert)
Entlastungen
(historischer
Wert)
Verwendung
Abschrei-
bungsfonds
Kosten für Erweiterung und Einrichtung - - - - - - -
Kosten für Forschung und Entwicklung
und Werbung
- - - - - 88.490,64 88.490,64
Patentrechte und Nutzungsrechte von
Geisteswerken
- - - - - - -
Konzessionen, Lizenzen, Marken und
ähnliche Rechte
1.059.117,78 - - 555.892,76 - 10.266,32 10.266,32
In Herstellung befindliche immaterielle
Anlagegüter und Anzahlungen
629.130,67 - - - 555.892,76 - - -
Sonstige Anzahlungen - - - - - - -
INSGESAMT 1.688.248,45 - - - - 98.756,96 98.756,96
IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BEWEGUNGEN DES GESCHÄFTSJAHRES
INSGESAMTE ERWERBE Veräußerungen und Liquidierungen
POSTEN historischer WertAufwer-
tungenAbwer-tungen
Abschreibungs-
fondsWERT AM ENDE
Kosten für Erweiterung und Einrichtung - - - - -
Kosten für Forschung und Entwicklung
und Werbung
1.094.159,09 - - 1.094.159,09 -
Patentrechte und Nutzungsrechte von
Geisteswerken
- - - - -
Konzessionen, Lizenzen, Marken und
ähnliche Rechte
15.920.968,92 - - 12.758.669,67 3.162.299,25
In Herstellung befindliche immaterielle
Anlagegüter und Anzahlungen
1.801.131,93 - - - 1.801.131,93
Sonstige Anzahlungen - - - - -
INSGESAMT 18.816.259,94 - - 13.852.828,76 4.963.431,18
IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BESTIMMUNG DES ENDWERTES
Wie aus derselben Tabelle ersichtlich, betrug der Restwert des immateriellen Anlagevermögens
am Anfang des Geschäftsjahres 2012 Euro 5.031.671,25. Im Laufe des Geschäftsjahres 2012
wurden Ankäufe bei Dritten getätigt, Kapitalisierungen von selbst hergestellter Software sind
keine vorgenommen worden.
Seite 9
Die Abschreibungen betreffend 2012 betragen Euro 1.756.488,52, Betrag welcher zum Teil
durch die Einschreibung des entsprechenden Ertrags in den Posten “Kapitalisierte Kosten” und
Verminderung im gleichen Ausmaß des Nettovermögens “neutralisiert” worden ist. Die
Abschreibungen für (in früheren Jahren) selbst hergestellte Software wurden natürlich nicht
neutralisiert. Der Endwert am 31.12.2012, einschließlich der in Herstellung befindlichen Güter,
betrug Euro 4.963.431,18.
Zu Lasten der genannten immateriellen Anlagegüter sind keine Auflagen wie Hypotheken,
Pfändungen oder Privilegien eingetragen.
A.II.) Materielles Anlagevermögen
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 285.697.463,56
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 278.029.573,92
Delta Euro +7.667.889,64
Dieses wird zum Anschaffungspreis eingetragen und durch die entsprechenden Abschreibefonds
berichtigt. Beim Einschreibungswert in die Bilanz hat man die Zusatzkosten und die eventuell
für die Benützung des materiellen Anlagevermögens bestrittenen Kosten berücksichtigt.
Gegenwärtig sind keine Bindungen wie Hypotheken, Realgarantien usw. auf das materielle
Anlagevermögen, welches sich im Besitz des Betriebes befindet, eingetragen.
Für die Abschreibungsquoten - welche von den steuerrechtlichen Bestimmungen und
insbesondere vom Ministerialdekret 31.12.1988 - Gruppe XXI - sanitäre Dienste - geregelt
werden, gelten dieselben Überlegungen, welche bereits für das immaterielle Anlagevermögen
dargelegt wurden.
Eine analytische Darstellung der Zusammensetzung und der Bewegungen der einzelnen Posten
betreffend das materielle Anlagevermögen, mit besonderem Bezug auf die Werte am Anfang
des Geschäftsjahres, auf die im Laufe des Geschäftsjahres erfolgten Bewegungen
(unterschieden zwischen: Erwerb, Veräußerungen und Entlastungen, Abschreibungen) und den
Werten am Ende des Geschäftsjahres, welche sowohl mit den in der Spalte „laufendes
Geschäftsjahr“ der Vermögensaufstellung enthaltenen Daten als auch mit den im Buch der
abschreibbaren Güter enthaltenen Daten übereinstimmen, ist in nachstehender Tabelle
enthalten.
Seite 10
POSTEN AnfangswertAufwer-
tungenAbwer-tungen
Abschreibungs-
fonds
WERT ZU
BEGINN
Grundstücke - - - - -
Gebäude - - - - -
Maschinen und maschinelle Anlagen 1.328.190,19 - - 1.245.975,06 82.215,13
Medizinische Ausrüstung 161.211.315,76 - - 115.977.353,41 45.233.962,35
Möbel und Einrichtungen 71.517.688,97 - - 57.491.982,22 14.025.706,75
Fuhrpark 5.184.839,70 - - 4.720.597,81 464.241,89
andere Güter 173.763.636,33 - - 67.147.248,59 106.616.387,74
- andere Güter 54.193.153,67 - - 46.201.246,47 7.991.907,20
- Umstrukt. und ausserord.
Instandhaltung von Gütern Dritter
119.570.482,66 - - 20.946.002,12 98.624.480,54
Im Bau befindliche Anlagen und
Anzahlungen
111.607.060,06 - - - 111.607.060,06
- Im Bau befindliche Anlagen 111.607.060,06 - - - 111.607.060,06
- Anzahlungen - - - - -
INSGESAMT 524.612.731,01 - - 246.583.157,09 278.029.573,92
MATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BESTIMMUNG DES WERTES ZU BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES
POSTEN Ankäufe SchenkungenÜbertragung
von EigentumNeueinteilung
Veräußerungen
(historischer
Wert)
Entlastungen
(historischer
Wert)
Verwendung
Abschrei-
bungsfonds
Grundstücke - - - - - - -
Gebäude - - - - - - -
Maschinen und maschinelle Anlagen - - - - - 2.900,00 2.465,00
Medizinische Ausrüstung 7.135.322,59 100.925,98 - 3.209,42 731.230,44 306.305,19 4.825.727,72 4.925.676,09
Möbel und Einrichtungen 1.168.654,39 412.896,91 9.494,90 503.232,91 4.821,60 689.596,01 677.723,40
Fuhrpark 475.359,21 14.000,00 - - 142.880,87 226.490,84 369.371,71
andere Güter 9.955.128,36 14.730,05 3.411,68 4.545.323,13 57.521,97 1.048.215,30 1.064.323,60
- andere Güter 2.144.652,45 14.730,05 3.411,68 297.979,55 57.521,97 1.048.215,30 1.064.323,60
- Umstrukt. und ausserord.
Instandhaltung von Gütern Dritter
7.810.475,91 - - 4.247.343,58 - - -
Im Bau befindliche Anlagen und
Anzahlungen
13.591.864,48 - - - 7.783.893,68 - - -
- Im Bau befindliche Anlagen 13.591.864,48 - - - 7.783.893,68 - - -
- Anzahlungen - - - - - - -
INSGESAMT 32.326.329,03 542.552,94 9.697,16 - 2.004.107,20 511.529,63 6.792.929,87 7.039.559,80
MATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BEWEGUNGEN DES GESCHÄFTSJAHRES
INSGESAMTE ERWERBE Veräußerungen und Liquidierungen
Seite 11
POSTEN historischer WertAufwer-
tungenAbwer-tungen
Abschreibungs-
fondsWERT AM ENDE
Grundstücke - - - - -
Gebäude - - - - -
Maschinen und maschinelle Anlagen 1.325.290,19 - - 1.275.563,42 49.726,77
Medizinische Ausrüstung 164.043.552,44 - - 122.475.597,19 41.567.955,25
Möbel und Einrichtungen 72.917.550,47 - - 60.335.596,00 12.581.954,47
Fuhrpark 5.304.827,20 - - 4.621.252,27 683.574,93
andere Güter 187.176.492,28 - - 73.777.271,00 113.399.221,28
- andere Güter 55.548.190,13 - - 48.498.453,15 7.049.736,98
- Umstrukt. und ausserord.
Instandhaltung von Gütern Dritter
131.628.302,15 - - 25.278.817,85 106.349.484,30
Im Bau befindliche Anlagen und
Anzahlungen
117.415.030,86 - - - 117.415.030,86
- Im Bau befindliche Anlagen 117.415.030,86 - - - 117.415.030,86
- Anzahlungen - - - - -
INSGESAMT 548.182.743,44 - - 262.485.279,88 285.697.463,56
MATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
BESTIMMUNG DES ENDWERTES
Diesbezüglich wird folgendes präzisiert:
Die im Jahr 2012 erworbenen Güter, die mehrjährig benutzt werden, werden mit 50% des
vorgesehenen Koeffizienten abgeschrieben, da es sich um das Einführungsjahr handelt,
gemäß den spezifischen Richtlinien des Landes. Güter deren Wert unter 516,46 Euro liegt,
wurden zu 100% abgeschrieben. Betreffend den Wertzuwachs der Anlagegüter aufgrund
außerordentlicher Instandhaltung, erfolgt die Abschreibung gleich jener des entsprechenden
Anlagegutes.
Die kostenlos erworbenen Güter (Schenkungen) wurden zum Marktwert eingeschrieben
oder, im Falle von Schenkungen von Seiten des Landes, zum Ankaufspreis, dessen Kosten
vom Land dokumentiert werden.
In Herstellung befindliche materielle Anlagegüter und Anzahlungen
Dieser Posten enthält die getätigten Kosten (inbegriffen eventuelle Vorschüsse oder
Anzahlungen an Lieferanten für Güter, deren Eigentumsübertragung noch nicht erfolgt ist) für
materielle Anlagegüter, welche noch nicht vervollständigt sind, oder für nicht vollendete
außerordentliche Instandhaltungs- und Umstrukturierungsarbeiten, oder jedenfalls nicht für
den Produktionsprozess und die Leistungserbringung einsetzbar waren (weil z.B. die Abnahme
noch aussteht). Es handelt sich dabei natürlich um Werte, die nicht der Abschreibung
unterworfen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Auftrag des Landes errichteten Immobilien mit einem
Wert von € 2.004.107,20 (Umbau Krankenhaus Brixen), welche im laufenden Geschäftsjahr
kollaudiert und in das Eigentum des Landes überführt wurden, vom Bilanzposten „In
Herstellung befindliche materielle Anlagegüter und Anzahlungen“ ausgebucht und in das
Ordnungskonto „Güter des Landes“ eingeschrieben wurden.
Seite 12
A.III.) Finanzielles Anlagevermögen
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 170.160.456,39
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 163.487.998,91
Delta Euro +6.672.457,48
FINANZIELLES ANLAGEVERMÖGEN ZUM 31.12.2012
POSTEN ANFANGSWERT Neu-einteilungenAuf-
wertungen
Ab-
wertungen
Erhöhungen/
Ankäufe
Abnahmen/
VerkäufeENDWERT
1) Forderungen
Forderungen gegenüber dem Land 133.044.456,39 1.580.935,00- - - 31.530.000,00 27.732.897,05 135.260.624,34
Vorschüsse auf INPDAP ex Art. 4 LG 10/95 30.340.450,63 - - - 4.836.841,19 380.551,66 34.796.740,16
Andere 886,96 - - - - - 886,96
Insgesamt Forderungen 163.385.793,98 1.580.935,00- - - 36.366.841,19 28.113.448,71 170.058.251,46
2) Wertpapiere - - - - - - -
3) Beteiligungen 102.204,93 - - - - - 102.204,93
GESAMTSUMME 163.487.998,91 1.580.935,00- - - 36.366.841,19 28.113.448,71 170.160.456,39
Wie obige Tabelle hervorhebt, setzt sich das finanzielle Anlagevermögen aus vier Posten
zusammen:
a) die Guthaben gegenüber der Autonomen Provinz betreffend die am 31.12.2012 noch zu
kassierenden Zuweisungen für Investitionsausgaben, welche im Laufe der letzten Jahre
für den Ankauf von langlebigen Gütern, Software oder für die Finanzierung von
außerordentlichen Wartungsmaßnahmen oder den Umbau verfügt wurden. Ein Teil
dieser Guthaben setzt sich aus Geldern für bereits in Rechnung gestellte und
ausbezahlte Arbeiten oder Ankäufe zusammen, welche daher beim Amt für
Krankenhäuser des Ressorts für das Gesundheitswesen ordnungsgemäß abgerechnet
wurden. Die dreimonatliche analytische Rechnungslegung für genanntes Amt betreffend
die im Voraus bezahlten Ausgaben, stellt nämlich die Voraussetzung zur Überweisung
der vereinbarten Mittel auf das Bankkonto des Betriebes dar. Eine detailliertere Analyse
der einzelnen Forderungsposten ist aus der diesem Anhang beigelegten Aufstellung N.I.
3.b ersichtlich.
b) Die Guthaben gegenüber dem nationalen Fürsorgeinstitut INPS – ex-INPDAP infolge
Bevorschussung der Mittel für die INPDAP-Fonds gemäß Art. 4. L.G. Nr. 10/95. Es
handelt sich dabei um Beträge, welche dem Personal als Vorauszahlung auf die
Ruhestandsprämie zu Lasten des INPDAP ausbezahlt werden und vom Land
bereitgestellt werden. Sobald dieses Personal das Recht auf die
Dienstaltersentschädigung angereift haben wird, wegen Versetzung in den Ruhestand
oder anderes, kassiert der Betrieb den seinerzeit vorgestreckten Betrag vom oben
genannten Fürsorgeinstitut und erstattet ihn an das Land zurück. Diesbezüglich wird
daran erinnert, dass gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 1638 vom 15.06.2009
die Anzahlungen auf die Abfertigung ab dem Geschäftsjahr 2009 keine Auswirkung
mehr auf das Geschäftsergebnis haben, da es sich um reine Finanzflüsse handelt. Daher
ist in der Vermögensaufstellung gegenüber diesem Guthaben eine langfristige Schuld
desselben Betrages gegenüber dem Land eingetragen. Da im betreffenden
Geschäftsjahr, genauso wie in den vorangegangenen Geschäftsjahren der aufgelösten
Betriebe, die Vorschüsse an das Personal weit über den Rückvergütungen vonseiten des
INPDAP gelegen sind, ist die Forderung gegenüber dem Fürsorgeinstitut und die
entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Provinz weiter angestiegen. Genannte
Forderungen/Verbindlichkeiten werden sich erst in einer mehr oder weniger fernen
Zukunft vermindern, und zwar wenn die Rückvergütungen bezüglich von
Pensionierungen des Personals, welches seinerzeit einen Vorschuss erhalten hat, wieder
Seite 13
über den neuen jährlichen Auszahlungen liegen werden. Wie im weiteren Verlauf
gegenständlichen Berichts ausführlich erläutert, wurde im Jahr 2009 gemäß Punkt 3)
des beschließenden Teils des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1638 vom
15.06.2009, die am 31.12.2008 bestehende Verbindlichkeit gegenüber dem Land
gestrichen, da die Gläubigerkörperschaft dem Ansuchen des Sanitätsbetriebes
nachgekommen ist, wonach die Beträge, welche sich auf Vorauszahlungen der
vorhergehenden Jahre beziehen, nicht als Schuldposten anzurechnen sind. Wie in
genanntem Beschluss der Landesregierung Nr. 1638/2009 angeführt, muss der Betrieb
bei den Rückerstattungen von Seiten des INPDAP unterscheiden zwischen dem vor 2009
an die Bediensteten ausbezahlten Anteil (welcher nicht an die Provinz rückerstattet
werden muss) und dem Anteil ab 2009, welcher hingegen rückerstattet werden muss.
Diesbezüglich wird präzisiert, dass die 2012 vom INPDAP dem Betrieb rückerstatteten
Beträge betreffend Vorschusszahlungen der Jahre 2009-2012 insgesamt Euro
129.511,67 ausmachen und sich auf Rückerstattungen zugunsten der Bezirke von:
Bozen (Euro 105.166,63) und Meran (Euro 24.345,04) beziehen. Die Bezirke von Brixen
und Bruneck haben keine INPDAP-Zahlungen betreffend Vorschusszahlungen der Jahre
2009-2012 kassiert.
c) unter dem Posten “Sonstige” befinden sich Kautionsdepots, allerdings bescheidenen
Ausmaßes (Euro 886,96), welche von den aufgelösten Betrieben im Laufe der
vergangenen Jahre für passive Mieten oder andere Zwecke einbezahlt wurden, welche
früher oder später rückerstattet werden müssen;
d) Der Posten „Beteiligungen“ welcher die Gründung, mittels notariellem Akt vom
07.12.2004, der gemischten Gesellschaft „SAIM - Südtirol Alto Adige Informatica Medica
s.r.l. - Südtirol Alto Adige Informatik und Medizin GmbH”, mit einem
Gesellschaftskapital von 200.000,00 Euro widerspiegelt, wovon Euro 66.000 vom
aufgelösten Sanitätsbetrieb Bozen und Euro 36.000,00 vom aufgelösten Sanitätsbetrieb
Meran. Aufgrund der am 31.12.2012 abgeschlossenen Bilanz beträgt das
Nettovermögen genannter Gesellschaft, welche ihren Sitz in Bozen, Sparkassestraße 4
hat, Euro 188.045,00 (im vorherigen Geschäftsjahr Euro 181.442,00). Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde mit einem Gewinn von 6.603,00 Euro abgeschlossen (gegenüber
einem Verlust am Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres von 3.311,00 Euro).
Außerdem beinhaltet der Posten „Beteiligungen“ den Genossenschaftsanteil an der
Genossenschaft Fernheizkraftwerk Toblach-Innichen im Ausmaß von 204,93 Euro.
Die Bewertungskriterien der anderen Posten dieses Aggregates betreffend wird festgelegt, dass
die Guthaben gegenüber dem Land aufgrund des voraussichtlichen Realisierungswertes
quantifiziert worden sind, gebunden an die Beträge der einzelnen Zuweisungen aus
Kapitalbewegungen, die für die Finanzierung von immateriellen Anlagevermögen, Arbeiten oder
Ankäufe von langlebigen Güter bestimmt sind.
Dieselben Kriterien gelten für die Guthaben gegenüber dem INPDAP (gebunden an die
ausbezahlten Vorschüsse auf die Abfertigung der Angestellten) und für die Kautionsdepots.
Gegenüber dem Jahr 2011 sind keine Änderungen genannter Kriterien vorgenommen worden.
Die Beträge der betreffenden Forderungen werden in folgender Tabelle nach deren
geografischer Zone sowie Fälligkeit aufgeteilt:
Seite 14
ZUSAMMENSETZUNG DES FINANZIELLEN ANLAGEVERMÖGENS NACH FÄLLIGKEIT UND GEOGRAFISCHER ZONE ZUM 31. DEZEMBER 2012
Italien Ausland innerh. 1 Jahr zw. 1 und 5 Jahren über 5 Jahre INSGESAMT
FINANZIELLES ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen an Land 135.260.624,34 - 39.592.000,00 95.668.624,34 - 135.260.624,34
Vorschüsse auf INPDAP Fonds ex Art. 4 LG 10/95 34.796.740,16 - 490.000,00 4.410.000,00 29.896.740,16 34.796.740,16
andere Forderungen 886,96 - - 886,96 - 886,96
INSGESAMTES FINANZIELLES ANLAGEVERMÖGEN 170.058.251,46 - 40.082.000,00 100.079.511,30 29.896.740,16 170.058.251,46
POSTEN
FÄLLIGKEITGEOGRAFISCHE ZONE
Einleitend wird festgehalten, dass in der Vermögensaufstellung das finanzielle Anlagevermögen
gänzlich in der Kolonne der Forderungen mit Fälligkeit über 12 Monaten dargestellt ist, um eine
übermäßige Schwerfälligkeit der Buchführung zu vermeiden.
Andererseits wird in obiger Tabelle eine genauere Unterscheidung aufgrund der
voraussichtlichen Fälligkeit der Forderungen getätigt, wenngleich diese nur geschätzt wurden.
Und zwar:
- Die Forderungen gegenüber dem Land für Zuweisungen für Investitionsbeiträge, welche
unter dem finanziellen Anlagevermögen verbucht sind, werden für Euro 39.592.000,00
unter den Forderungen mit Fälligkeit innerhalb 12 Monaten ausgewiesen und für Euro
95.668.624,34 unter jenen mit Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren;
- Die Forderungen gegenüber dem INPDAP (es handelt sich um Vorschüsse auf die
Abfertigung an das Personal, welche zu Lasten des INPDAP gehen, und folglich von
diesem rückerstattet werden müssen) werden dargestellt: für Euro 490.000,00 unter den
Forderungen mit Fälligkeit innerhalb 12 Monaten, für Euro 4.410.000,00 als Forderungen
mit Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren und für Euro 29.896.740,16 als
Forderungen mit Fälligkeit über fünf Jahren.
B) UMLAUFVERMÖGEN
B.I.) Lagerbestände
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 26.427.195,04
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 25.048.251,39
Delta Euro +1.378.943,65
Die Bewertung der Lagerbestände wurde in Anwendung des Art. 2426 des BGB und der
Richtlinien der Provinz zum gewichteten Ankaufsdurchschnittswert vorgenommen, das heißt:
der Eingangswert ist der auf der Rechnung angeführte Ankaufswert, der Wert des Magazins
bzw. der Ausgangswert ist der gewichtete Durchschnittswert, besser gesagt der Durchschnitt
der Ankaufspreise der bis zu diesem Zeitpunkt im Magazin eingegangenen Waren. Trägt man
der Tatsache Rechnung, dass die in den Magazinen des Betriebes eingegangenen Waren schon
nach kurzer Zeit wieder das Magazin verlassen um in der Produktion verwendet zu werden,
geht man davon aus, dass der Marktwert der Bestände nicht unter dem mit oben angeführter
Methode ermittelten Wert liegt. Demzufolge wurde auch weder eine dementsprechende
Marktanalyse vorgenommen, noch wurde ein entsprechender Abwertungsfonds eingerichtet.
Für die abgelaufenen Waren bzw. die nicht mehr verwendbaren, wurden von den Bezirken,
aufgrund von historischen Werten, die entsprechenden Fonds errichtet.
Die angewandten Bewertungskriterien sind unverändert gegenüber der in der Vermögensbilanz
des Vorjahres angeführten Bewertung.
Seite 15
Im Besondern ist betreffend der Bestände in den Krankenhausabteilungen und Dienste eine
doppelte Auswahl getroffen worden und zwar:
a) vorerst wurden jene Abteilungen und Dienste in abnehmender Reihenfolge ausgewählt,
welche aufgrund des festgestellten Verbrauchs ca. 80% des Gesamtverbrauchs des
betreffenden Gesundheitsbezirkes (für sanitäre und nicht-sanitäre Güter) verzeichnet
haben;
b) betreffend der laut Punkt a) ausgewählten Abteilungen und Dienste sind nur jene Artikel in
Betracht gezogen worden, die in absteigender Reihenfolge 80% des
Gesamtverbrauchswertes je Abteilung ausmachen.
Deshalb sind all jene Magazine mit Waren marginalen Wertes nicht erhoben worden. Gleichfalls
sind Artikel mit geringem wirtschaftlichem Wert nicht in Betracht gezogen worden.
Beschreibung Bezirk 01.01.2012 31.12.2012 Delta in Zahlen Delta in %
med. Lagerbestände BZ 11.544.586,82 13.746.774,22 2.202.187,40 + 19,08%
med. Lagerbestände ME 3.934.301,49 3.654.025,89 -280.275,60 - 7,12%
med. Lagerbestände BX 2.594.950,29 2.148.930,20 -446.020,09 - 17,19%
med. Lagerbestände BK 4.557.991,68 4.431.479,57 -126.512,11 - 2,78%
med. Lagerbestände SABES 22.631.830,28 23.981.209,88 1.349.379,60 + 5,96%
nichtmed. Lagerbestände BZ 1.142.929,60 1.205.644,52 62.714,92 + 5,49%
nichtmed. Lagerbestände ME 706.147,99 685.324,93 -20.823,06 - 2,95%
nichtmed. Lagerbestände BX 472.272,46 378.192,71 -94.079,75 - 19,92%
nichtmed. Lagerbestände BK 318.218,92 379.109,58 60.890,66 + 19,13%
nichtmed. Lagerbestände SABES 2.639.568,97 2.648.271,74 8.702,77 + 0,33%
Abwertungsfonds Magazin BZ 74.207,33 74.207,33 0,00 + 0,00%
Abwertungsfonds Magazin ME 36.946,45 16.070,06 -20.876,39 - 56,50%
Abwertungsfonds Magazin BX 45.994,08 46.009,19 15,11 + 0,03%
Abwertungsfonds Magazin BK 66.000,00 66.000,00 0,00 + 0,00%
Abwertungsfonds Magazin SABES 223.147,86 202.286,58 -20.861,28 - 9,35%
Insgesamt BZ 12.613.309,09 14.878.211,41 2.264.902,32 + 17,96%
Insgesamt ME 4.603.503,03 4.323.280,76 -280.222,27 - 6,09%
Insgesamt BX 3.021.228,67 2.481.113,72 -540.114,95 - 17,88%
Insgesamt BK 4.810.210,60 4.744.589,15 -65.621,45 - 1,36%
Insgesamt SABES 25.048.251,39 26.427.195,04 1.378.943,65 + 5,51%
LAGERBESTÄNDE ZUM 31. DEZEMBER 2012
B.I.a) Lagerbestände - Gesundheitsbezirk Bozen
Aus einem Vergleich der Daten Ende 2012 mit demselben Zeitraum 2011 geht folgendes
hervor:
- eine starke Erhöhung (+ Euro 2.202.187,40 gleich 19,08 %) der medizinischen Bestände
aufgrund einerseits der erstmaligen Erhebung (+ Euro 580.948,17) mittels des Systems
SILOR der Bestände verschiedener Sanitätsmagazine (verbucht auf „Außerordentliche
Erträge)“ und andererseits bedingt durch die Errichtung eines Magazins für die direkte
Medikamentenausgabe im Krankenhaus Bozen;
- in Summe eine leichte Erhöhung (von 62.714,92 Euro gleich 5,49%), der nicht-
medizinischen Bestände, bedingt einerseits durch die erstmalige Erhebung der
Heizölbestände (126.960,37 €), welche auf „Außerordentliche Erträge“ verbucht wurden,
und andererseits durch Abnahmen der anderweitigen Bestände der Ökonomatsmagazine. (-
64.245,45 €).
- die Rückstellung im “Abwertungsfonds” ist im Wesentlichen unverändert geblieben da
gegenüber einer Verwendung für abgelaufenen Waren oder zumindest nicht mehr
verwendbaren Waren von Euro 36.685,74 (davon Euro 26.271,05 medizinisches Material
und Euro 10.414,69 nicht-medizinisches), eine neue Rückstellung im Ausmaß des selben
Betrages vorgenommen wurde.
Seite 16
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerbestände nicht mit Lasten, Privilegien oder Pfänden
behaftet sind.
Mittels Anlage B.I.a) „Warenbestände der Abteilungen“ wird eine Aufstellung der Magazine der
Abteilungen dargelegt.
B.I.b) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Meran
Betreffend die Lagerbestände wurde die entsprechende Inventur durchgeführt und das
buchhalterische Inventar erstellt.
Zwischen dem historischen Wert und dem aktuellen Marktwert der Lagerbestände wurde kein
Vergleich angestellt, da das Material nicht für längere Zeiträume gelagert wird und es in diesen
kurzen Zeiträumen keine nennenswerten Auf- oder Abwertungen gegeben hat.
Wie schon im vorhergehenden Geschäftsjahr wurden die Bestände in den Magazinen der
Krankenhäuser von Meran und Schlanders erhoben, sowie in den meisten
Krankenhausabteilungen von den Koordinatoren derselben. Die Erhebung wurde in 46
Abteilungsmagazinen vorgenommen, von denen eines mit dem Informatiksystem SILOR
geführt wird.
Im Jahr 2012 wurden in den Krankenhäusern von Meran und Schlanders Euro 19.438,51 für
verfallene medizinische Waren gestrichen, sowie Euro 1.437,88 für nicht-medizinische. Der
Fonds für medizinische Bestände weist am 31.12.2012 einen Saldo von Euro 12.915,29 auf,
jener für die nicht-medizinischen Bestände hingegen Euro 3.154,77. Diese Beträge wurden als
ausreichend erachtet und daher wurde im Jahr 2012 keine entsprechende Rückstellung
vorgenommen.
Wie schon in den vorhergehenden Geschäftsjahren wurde auch der Restbestand des Heizöls in
den Krankenhäusern von Meran und Schlanders erhoben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerbestände nicht mit Lasten behaftet sind.
Mittels Anlage B.I.b) „Lagerbestände der Abteilungen“ wird eine Aufstellung der Magazine der
Abteilungen dargelegt.
B.I.c) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Brixen
Der Gesundheitsbezirk Brixen hat die medizinischen und nicht-medizinischen Bestände der
Apotheken, der Magazine, der Abteilungen und Ambulatorien der Krankenhäuser von Brixen
und Sterzing zum 31.12.2012 erhoben (ausgenommen des Depots der Prothesen, welches man
in den Ordnungskonten findet).
Zur Erhebung des Lagerbestandes in den Abteilungen und Diensten wurden die im Punkte B.I.
angeführten Kriterien angewandt.
Am 31.12.2012 betrugen die medizinischen Bestände Euro 2.121.476,90 (Euro 2.148.930,20
abzüglich des Abwertungsfonds der medizinischen Bestände von Euro 27.453,30). Im Vorjahr
belief sich dieser Wert auf Euro 2.567.512,10. Im gegenständlichen Geschäftsjahr wurde in den
Abteilungen eine Abnahme der Bestände von Euro 111.550,02 festgestellt. Die Abnahme des
Lagerbestandes wurde buchhalterisch als „Veränderung der sanitären Bestände“ erfasst. Die
Bestände der Magazine und der Apotheken der Krankenhäuser von Brixen und Sterzing haben
hingegen um Euro 334.470,07 abgenommen, wobei abgelaufene sanitäre Güter im Betrage
von Euro 84,89 ausgesondert wurden, welche durch die Verwendung des Abwertungsfonds der
medizinischen Bestände abgedeckt wurde.
Seite 17
Die Bestände der nicht-medizinischen Waren betrugen Euro 359.636,82 (Euro 378.192,71
abzüglich des Abwertungsfonds der nicht-medizinischen Bestände von Euro 18.555,89) und
haben sich um Euro 94.079,75 vermindert. Dieser Verminderung wurde als „Veränderung der
nicht-sanitären Bestände“ verbucht. Es wurden keine veralteten nicht-medizinische Waren
ausgesondert.
Es wird eine Aufstellung der Abteilungen/Dienste beigelegt, in denen die Lagerbestände
erhoben wurden, wobei vermerkt wird, dass diese nicht mit einer eigenen Software für die
Verwaltung der Lagerbestände ausgestattet sind.
Außerdem wurde eine Rückstellung für den Abwertungsfonds der medizinischen Bestände von
Euro 100,00 (Schätzung aufgrund des Erfahrungswertes der letzten Jahre) vorgenommen.
Die Bewertung sowie die Ausgänge des Magazins wurden zum gewichteten Durchschnittswert
für jeden Artikel durchgeführt. Dieser Preis wird nach jeder Eingangsbewegung neu berechnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerbestände nicht mit Lasten behaftet sind.
Anlage B.I.c) „Lagerbestände der Abteilungen“ listet die Abteilungen mit Lagerbeständen auf.
B.I.d) Lagerbestände – Gesundheitsbezirk Bruneck
Aus einem Vergleich der Inventardaten Ende 2012 mit jenen zum Ende 2011 geht hervor:
- eine Abnahme um 126.512,11 Euro (-2,78 % nach -4,56 % im Jahr 2011) der
medizinischen Restbestände, welche im Grunde auf zwei Faktoren zurück zu führen ist:
neue Verwaltung mit „EUSIS-MAGAZZINO“ der Lose und der Verfallsdaten der Artikel im
Labor und damit zusammenhängende Optimierung der Bestellungen und der Restbestände;
Einführung des Moduls SCAN in den Abteilungen, welches eine optimierte Verwaltung der in
den Abteilungen befindlichen Güter zulässt.
- ein Zuwachs um 60.890,66 Euro (+19,13 %) der nicht sanitären Güter, wobei die
Heizölbestände (48.795,70 € zum 01.01.2012) zum erstmals erfasst worden sind, welche
auf dem Konto 780.100.10 „Außerordentliche Erträge“ verbucht worden sind.
- die Rückstellungen auf dem „Abwertungsfonds Magazin” sind im Grunde unverändert
geblieben (66.000,00 Euro), zumal der aus dem Fonds für verfallene Güter verwendete
Betrag im Ausmaß von 1.455,06 Euro (davon 244,96 Euro für sanitäre Güter und 1.210,10
Euro für nicht sanitäre Güter) im selben Ausmaß wieder zurückgestellt worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerbestände nicht mit Lasten behaftet sind.
Anlage B.I.d) „Lagerbestände der Abteilungen“ listet die Abteilungen mit Lagerbeständen auf.
B.II.) Forderungen
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 214.718.177,42
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 265.953.026,90
Delta Euro -51.234.849,48
Die Bewegungen des gegenständlichen Geschäftsjahres der Forderungen des Umlaufvermögens
sind in der folgenden Aufstellung angeführt:
Seite 18
POSTEN WERT ZU BEGINN Neuein-teilungen Erhöhungen Abnahmen WERT AM ENDE
Forderungen an Land 248.005.680,59 774.868,32- 1.108.326.135,93 1.157.444.430,18 198.112.518,02
abzüglich: Berichtigungsfonds
Forderungen an Sanitätsbetriebe außerhalb des Landes 298.671,36 269,85 366.554,42 508.140,77 157.354,86
abzüglich: Berichtigungsfonds
Forderungen an andere Verwaltungen und öffentliche
Körperschaften 4.364.640,38 17.961.123,47 17.866.694,27 4.459.069,58
abzüglich: Berichtigungsfonds
Forderungen gegenüber Ärar 175.003,95 1.258.721,60 1.334.707,23 99.018,32
abzüglich: Berichtigungsfonds
Forderungen gegenüber anderen 13.109.030,62 29.989.042,93 31.207.856,91 11.890.216,64
abzüglich: Berichtigungsfonds
GESAMTSUMME 265.953.026,90 774.598,47- 1.157.901.578,35 1.208.361.829,36 214.718.177,42
FORDERUNGEN
Bezüglich der Fälligkeit wird festgestellt, dass die im Umlaufvermögen der Vermögensrechnung
eingeordneten Guthaben gänzlich, um eine übermäßig schwerfällige Buchführung zu
vermeiden, in der Kolonne der Guthaben mit Fälligkeit innerhalb 12 Monaten dargestellt sind.
Andererseits wird in nachstehender Tabelle eine genauere Unterteilung durchgeführt,
wenngleich nur geschätzt, aufgrund der voraussichtlichen Fälligkeit der betreffenden Guthaben.
Die Analyse nach der geografischen Zone wird in folgender Tabelle dargelegt.
ZUSAMMENSETZUNG DES FINANZIELLEN ANLAGEVERMÖGENS NACH FÄLLIGKEIT UND GEOGRAFISCHER ZONE ZUM 31. DEZEMBER 2012
Italien Ausland innerh. 1 Jahr zw. 1 und 5 Jahren über 5 Jahre INSGESAMT
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen gegenüber Land 198.112.518,02 - 189.762.772,49 8.349.745,53 - 198.112.518,02
Forderungen gegenüber Sanitätsbetrieben ausserh.
des Landes
157.354,86 - 157.354,86 - - 157.354,86
Forderungen gegenüber anderen Verwaltungen und
öffentlichen Körperschaften
4.459.069,50 - 4.459.069,50 - - 4.459.069,50
Forderungen gegenüber Land 99.018,32 - 99.018,32 - - 99.018,32
Forderungen gegenüber Anderen 9.272.711,08 2.617.505,64 11.890.216,72 - - 11.890.216,72
INSGESAMTES UMLAUFVERMÖGEN 212.100.671,78 2.617.505,64 206.368.431,89 8.349.745,53 - 214.718.177,42
POSTEN
FÄLLIGKEITGEOGRAFISCHE ZONE
Das Detail der Forderungen gegenüber Provinz am 31.12.2012 wird mit der Anlage NI 04.b
geliefert.
Aus einem Vergleich mit den Daten der Bilanz 2011 geht eine beträchtliche Reduzierung der
Forderungen gegenüber dem Land (Euro -49.893.162,57 gleich ca. -20 %) hervor. Dies ist in
der Hauptsache auf die Auszahlung von Rückständen (Finanzierung Arbeitsverträge)
vergangener Jahre zurückzuführen. Die dadurch gewonnene Liquidität, gepaart jedoch mit der
Inanspruchnahme von Kassavorschüssen durch den Schatzmeister konnte für die
termingerechte Begleichung der Lieferantenrechnungen im Zuge der verkürzten Zahlungsziele
im Sinne der neuen Bestimmungen (Art. 62, Notverordnung Nr. 1/2012, MD 19.10.2012 für
den Nahrungsmittelsektor und Leg. Dekret vom 9.10.2002, Nr. 231, Leg. Dekret 9.11.2012,
Nr. 192) verwendet werden. Demzufolge sind die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von
105.296.324,47 € Ende 2011 auf 74.570.483,92 € Ende 2012 (-30,7 Mio., - 29,18 %)
zurückgegangen.
Die Forderungen gegenüber Sanitätsbetrieben außerhalb des Landes verzeichnen einen
Rückgang im Ausmaß von rund 141.000,00 € (-47,31 %), während die Forderungen
„Gegenüber anderen Verwaltungen und öffentlichen Körperschaften“ sich um rund 95.000,00 €
(+2,16 %) erhöhen.
Der Trend der Verminderungen der Forderungen gegenüber Privaten, welcher sich 2010 und
2011 bemerkbar gemacht hatte, bestätigt sich für 2012 nicht, im Gegenteil, trotz Bemühungen
seitens der vier Gesundheitsbezirke, die Forderungen innerhalb eines vernünftigen Termins
einzubringen, nehmen die Forderungen zum Nominalwert (Forderungen ohne Abzug des
Wertberichtigungsfonds für Forderungen gegenüber Anderen) von 2011 auf 2012 von
Seite 19
15.158.302,75 um 1.592.330,46 € (+10,50 %), auf 16.750.633,21 € zu. Dieser Umstand ist
mit Sicherheit auf die allgemeine Wirtschaftskrise und der damit zusammenhängenden
Schwierigkeiten der Bevölkerung, das Geld für die Bezahlung der sanitären Leistungen
aufzubringen, zurückzuführen. Andererseits sind auch organisatorische Schritte im Betrieb
notwendig, um einen beträchtlicheren Anteil an Leistungen vom Patienten vor dem Verlassen
des Krankenhauses zu kassieren.
Die Forderungen sind zu ihrem voraussichtlichen Verkaufswert eingetragen. Die Anpassung des
Nominalwertes der Guthaben an den voraussichtlichen Verkaufswert erfolgt mittels eigenen
„Wertberichtigungsfonds für Forderungen gegenüber Anderen“, für dessen Berechnung im Jahr
2012 erstmals einheitliche Kriterien für alle vier Gesundheitsbezirke angewendet wurden.
Demnach wurde als einziges Kriterium für die Einschreibung von Rückstellungen für zukünftige
uneinbringliche Forderungen das Alter der jeweiligen Forderung herangezogen, wobei für die
Berechnung des rückzustellenden Betrages, folgende Prozentsätze bezogen auf die
Außenstände der jeweiligen Jahre zum 31.12.2012 angewendet wurden:
Forderungen 2007 und ältere 100 %;
Forderungen 2008 50 %;
Forderungen 2009 40 %;
Forderungen 2010 30 %;
Forderungen 2011 20 %;
Forderungen 2012 10 %.
Die Anwendung des hier aufgezeigten Kriteriums für die Wertberichtigung der Forderungen
gegenüber Privaten hat vor allem für die Bezirke Bozen und Brixen die Rückstellung von relativ
hohen Beträgen zur Folge, zumal einerseits die bestehenden Fonds sehr gering bemessen und
andererseits die Außenstände bis in die Neunzigerjahre zurück reichen.
Der Wertberichtigungsfonds auf Forderungen wurde ausschließlich für jene gegenüber
„Anderen“ - Gruppierung B.II.5 (praktisch Private und Ausländer) gespeist, da es für die
anderen Forderungen als nicht notwendig erachtet wurde, Rücklagen anzulegen, da keine
Voraussetzungen dafür gegeben sind. Beispielsweise für Außenstände des Betriebes gegenüber
der Autonomen Provinz Bozen, wo der Großteil der Guthaben des Betriebes besteht, oder
gegenüber anderen öffentlichen Verwaltungen, da hier kein Risiko der Insolvenz besteht.
Beschreibung Insgesamt
Saldo zum 01.01.2012 2.049.272,13
Verwendung im Haushaltsjahr 53.270,20
Rückstellungen im Haushaltsjahr 2.864.414,56
Saldo zum 31.12.2012 4.860.416,49
WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN
Im Gesundheitsbezirk Bozen weist dieser Fonds für das Geschäftsjahr 2012 folgende
Bewegungen auf:
Anfangswert: Euro 874.041,35
Verwendung: Euro 47.022,88
Rückstellungen: Euro 1.809.754,19
Wert am Ende: Euro 2.636.772,66
Seite 20
Für eine detaillierte Analyse der Verwendung mit entsprechender Begründung verweist man auf
die eigenen vom Bezirksdirektor angewandten Entscheidungen des Jahres 2012.
Betreffend den Gesundheitsbezirk Meran, wurde wie auch für die übrigen Bezirke der
Wertberichtigungsfonds angepasst, d.h. für alle offenen Posten vor 2007 wurde ein 100%iger
Ausfall vorgesehen, für jene des Jahres 2012 ein Ausfall von 10%, für 2011 20% usw. Dies
ergibt für Forderungen gegenüber Privaten einen Gesamtbetrag von Euro 860.228,53. Der
entsprechende Rückstellungsbetrag für das Jahr 2012 macht daher 320.194,29 Euro aus.
Im Gesundheitsbezirk Brixen wurden durch den entsprechenden Wertberichtigungsfonds die
im Jahre 2012 als uneinbringlich erklärten Forderungen über Euro 6.245,06 abgedeckt. Auf den
Wertberichtigungsfond für Forderungen wurde eine Rückstellung im Betrage von Euro
702.685,37 vorgenommen. Diese hohe Rückstellung kam zustande, da betriebsweit nunmehr
ein einheitliches Kriterium angewandt wurde, was für den Bezirk Brixen zur Folge hatte, dass in
abgestufter Form je nach dem Alter der Forderungen wesentlich höhere Anteile als noch im
Vorjahr für die Schätzung der uneinbringlichen Forderungen berechnet wurden. Zum
Jahresende weist der Fonds ein Saldo von Euro 922.238,34 auf und wird als ausreichend
erachtet um eventuelle Verluste von nicht einbringbaren Forderungen gegenüber
Sanitätsbetrieben außerhalb des Landes, Forderungen gegenüber anderen Verwaltungen und
öffentlichen Körperschaften und Forderungen gegenüber anderen Schuldnern abzudecken,
wobei die privaten Schuldner den Hauptteil ausmachen.
Die Rückstellungen auf den Wertberichtigungsfonds für Forderungen (Forderungen gegenüber
Privaten) des Bezirkes von Bruneck im Ausmaß von 31.780,71 Euro wurden gemäß dem
oben beschriebenen einheitlichen Kriterium festgelegt. Im Jahr 2012 ist der Fonds nicht
benutzt worden, da keine Streichungen von uneinbringlichen Beträgen vorgenommen wurden.
Zum 31.12.2012 hat der Fond des Gesundheitsbezirkes Bruneck ein Ausmaß von 441.176,96
Euro.
Erläuterungen zur Bewertung der Forderungen des Gesundheitsbezirks Bozen
In den Verminderungen der Forderungen des Gesundheitsbezirks Bozen, abgesehen von den
im Jahr 2012 eingehobenen Beträge, sind Streichungen von Landesbeiträgen (siehe Anlage NI
04.b) für einen Betrag im Ausmaß von 774.868,32 Euro enthalten, welche ausschließlich
verwendungsgebundene Zuweisungen, welche nicht vollständig ausgegeben worden sind,
betreffen und daher aus den Forderungen zu entfernen sind.
Erläuterung zur Bewertung der Forderungen des Gesundheitsbezirkes Meran
In den Verminderungen der Forderungen des Gesundheitsbezirkes Meran, abgesehen von den
im Jahr 2012 eingehobenen Beträgen, sind Streichungen von Landesbeiträgen (siehe Anlage NI
04.b) für einen Betrag im Ausmaß von 292.711,70 Euro enthalten, welche ausschließlich
verwendungsgebundene Zuweisungen, welche nicht vollständig ausgegeben worden sind,
betreffen und daher aus den Forderungen zu entfernen sind. Die Differenz zwischen dem
Gesamtbetrag genannter Anlage 04.b und dem Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber der
Provinz von Euro 12.699,82 betrifft die Abrechnung der Lohnkosten für eine dem Bezirk Meran
freigestellte Mitarbeiterin.
Erläuterungen zur Bewertung der Forderungen des Gesundheitsbezirks Brixen
Die Verminderung der Forderungen des Gesundheitsbezirkes Brixen, welche sich nicht auf im
Geschäftsjahr eingehobene Beträge beziehen, beinhalten Streichungen von Landeszuweisungen
im Betrage von Euro 222.360,39 sowie Streichungen von uneinbringlichen Forderungen
gegenüber anderen Schuldnern von Euro 8.043,52.
Seite 21
Die Streichungen von laufenden Beiträgen des Landes (siehe Aufstellung Anlage NI. 04.b)
betreffen zweckgebundene Zuweisungen, deren Kosten geringer als die entsprechenden
Zuweisungen ausfielen; im Detail:
- (B. LR. 3533/2008 – Voraussichtliche Kosten Anwendung Art. 13 LG 77/1973 –
Zuweisung von Euro 56.000,-) – Streichung von Euro 5.600,00;
- (B. LR. 2829/2009 – Voraussichtliche Kosten Anwendung Art. 13 LG 77/1973 –
Zuweisung von Euro 56.000,-) – Streichung von Euro 5.600,00;
- (B. LR. 1978/2010 – Voraussichtliche Kosten Anwendung Art. 13 LG 77/1973 –
Zuweisung von Euro 56.000,-) – Streichung von Euro 5.600,00;
- (B. LR. 1735/2011 – Voraussichtliche Kosten Anwendung Art. 13 LG 77/1973 –
Zuweisung von Euro 56.000,-) – Streichung von Euro 5.600,00;
- (B. LR. 1653/2012 – Voraussichtliche Kosten Anwendung Art. 13 LG 77/1973 –
Zuweisung von Euro 56.000,-) – Streichung von Euro 371,00;
- (Dekret 375/2011 – Ausbildungsstellen für Facharztanwärter – Zuweisung von Euro
78.000,00) - Streichung von Euro 2.458,34;
- Lieferung von Galenika, Verbandsmaterial und Heilbehelfen 2011 – Streichung von Euro
9,14;
- (B.LR. 677+1762/2012 - Zahnärztl. Betreuung (LG vom 11. Mai 1988, Nr. 16) –
Zuweisung von Euro 863.000,00 bzw. Euro 6.500,00) - Streichung von Euro 150.133,73
bzw. Euro 6.500,00;
- (B.LR. 1653/2012 - Zuweisung Voraussichtliche Ausgabe Zielvorhaben Allgemeine
Medizin – Zuweisung von Euro 108.000,00) - Streichung von Euro 40.488,18;
Erläuterungen zur Bewertung der Forderungen des Gesundheitsbezirks Bruneck
In den Verminderungen der Forderungen des Gesundheitsbezirks Bruneck, abgesehen von den
im Jahr 2012 eingehobenen Beträgen, sind Streichungen von Landesbeiträgen (siehe Anlage
NI 04.b) für einen Betrag im Ausmaß von 320.210,50 Euro enthalten, welche ausschließlich
verwendungsgebundene Zuweisungen, welche nicht vollständig ausgegeben worden sind,
betreffen und daher aus den Forderungen zu entfernen sind.
Im Jahr 2012 sind keine uneinbringlichen Forderungen mit Entscheidung des Bezirksdirektors
gestrichen worden.
B.III.) Aktiva, die kein Anlagevermögen darstellen
Der Betrieb hatte am 31.12.2012 keine Aktiva die der betreffenden Kategorie angehören.
B.IV.) Liquide Mittel
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 459.437,64
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 756.748,61
Delta Euro -297.310,97
Seite 22
Der betreffende Posten ist wie folgt zusammengesetzt:
LIQUIDE MITTEL ZUM 31.12.2012
POSTEN WERT ZU BEGINNNeueinteilunge
nErhöhungen Abnahmen WERT AM ENDE
Kasse 387.562,35 - 18.444.507,84 18.512.225,41 319.844,78
Mit dem Schatzamt betraute Bank (Art. 15 LG 14/2001) - - - - -
Banca d'Italia - - - - -
Andere Kreditinstitute - - - - -
K/K und Postdepot 277.198,86 - 1.638.193,31 1.809.876,88 105.515,29
Depot Frankiermaschinen 55.201,89 - 607.864,85 632.364,05 30.702,69
zu liquidierende Aktivzinsen - beauftr. Kreditinst. gem. Art.
15 LG 14/200136.785,51 - 119.216,49 152.627,12 3.374,88
zu liquidierende Aktivzinsen - sonstige Kreditinstitute - - - - -
Sonstige Mittel - - - - -
GESAMTSUMME 756.748,61 - 20.809.782,49 21.107.093,46 459.437,64
Der Landesgesundheitsbetrieb hat nun schon zum zweiten Male seit seiner Errichtung, die
Jahresbilanz infolge der Verwendung der Kassenbevorschussung mit einer Verbindlichkeit
gegenüber dem Kreditinstitut, welches den Schatzamtsdienst ausübt, abgeschlossen und zwar
im Ausmaß von Euro 32.737.346,53. Dies aufgrund der verspäteten Liquidierung der
Landeszuweisungen für verwendungsungebundene und –gebundene Beiträge, beinahe während
des gesamten Jahres. Dieser Betrag scheint unter den Verbindlichkeiten auf und daher auch in
der eigenen Tabelle der Passiva (kurzfristige Verbindlichkeiten). Allerdings ist diese
Überziehung anfangs 2013 dank der beachtlichen Zuweisungen vonseiten der Provinz
abgedeckt worden.
Im Jahr 2012 hat sich die Liquidität des Betriebes bedeutend verschlechtert. Bestand im Jahr
2011 nur in den letzten beiden Monaten des Jahres die Notwendigkeit auf
Kassabevorschussungen durch den Schatzmeister zurückzugreifen, konnten im Jahr 2012
lediglich die Monate Jänner, August, September und Oktober ohne Bevorschussung zum Ende
des jeweiligen Monats abgeschlossen werden. Alle übrigen Monate wurden mit
Bevorschussungen zwischen 29,142 Mio. und 53,697 Mio. beendet, mit der Folge, dass im Jahr
2012 117.642,97 € (+34,29%) Passivzinsen an den Schatzmeister bezahlt werden mussten,
während die Aktivzinsen von 248.894,58 € für das gesamte Jahr 2011 auf 115.823,56 € (-
53,46%) für den Zeitraum Jänner – April 2012, in dem noch das sogenannte gemischte
Schatzamtssystem in Kraft war, abgenommen haben.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass im Laufe des Jahres 2009 in Anwendung
des Art. 77 – quater des Gesetzesdekretes 112/2008, umgewandelt in das Gesetz 133/2008
der Übergang vom System des einheitlichen Schatzamtsdienstes auf das sogenannte gemischte
Schatzamtssystem erfolgt ist und dies die Verpflichtung aufgehoben hat den Bestand auf einem
unverzinslichen Konto beim provinzialen Schatzamtsdienst des Staates – Banca d’Italia zu
belassen.
Allerdings hat der Art. 35 des Gesetzesdekretes 1/2012 „Dringende Bestimmungen über den
Wettbewerb, die Entwicklung der Infrastrukturen und die Konkurrenzfähigkeit“ im
Wesentlichen, wenn auch nur für eine Übergangszeit (bis 31.12.2014), den einheitlichen
Schatzamtsdienst wieder eingeführt, mit der Verpflichtung, die beim Schatzmeister
bestehenden liquiden Mittel beim provinzialen Schatzamtsdienst des Staates zu hinterlegen
(16.04.2012), wobei Beiträge und Einzahlungen öffentlicher Körperschaften (Beiträge des
Landes) auf zinslose Konten und Überweisungen Privater auf zinsbringende Konten
gutgeschrieben werden. Es besteht auch die Verpflichtung, dass die auf den zinsbringenden
Konten bei der Banca d’Italia gutgeschriebenen Beträge vorrangig für fällige Zahlungen
verwendet werden müssen.
Seite 23
Gegenüber dem Vorjahr sind die Bewertungskriterien unverändert geblieben, Kriterien, welche,
im Prinzip, mit dem Nominalwert der am Ende des Geschäftsjahres befindlichen Geldmittel
übereinstimmen, während für die Bank- und Postdepots und eventuelle Zirkularscheck oder
ähnliche Titel, die sich in den verschiedenen Kassen befinden, deren voraussichtlicher
Ertragswert angegeben wird, der, in unserem Falle, auch mit dem Nominalwert übereinstimmt.
C) AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN
Zum 31.12.2012 wurden keine fremden Rückstände erhoben, da die Voraussetzungen nicht
gegeben sind.
Was hingegen die eigenen Vorauszahlungen betrifft, wird festgehalten, dass diese
Aufwendungen betreffen, die sich auf Zeiträume zwei oder mehrerer Geschäftsjahre beziehen,
welche jedoch gemäß dem Kriterium der tatsächlichen zeitlichen Zugehörigkeit jedem
Geschäftsjahr zugeordnet werden.
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 4.109.501,02
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 861.984,12
Delta Euro +3.247.516,90
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGEN
POSTEN BEZIRK VORHERIGES
GESCHÄFTSJAHR ZUNAHMEN ABNAHMEN
LAUFENDES
GESCHÄFTSJAHR
fremde Rückstände BZ - - - - fremde Rückstände ME - - - - fremde Rückstände BX - - - - fremde Rückstände BK - - - - fremde Rückstände SABES - - - -
eigene Vorauszahlungen BZ 723.652,05 3.968.684,53 723.652,05 3.968.684,53 eigene Vorauszahlungen ME 50.823,48 73.887,93 50.823,48 73.887,93 eigene Vorauszahlungen BX 33.935,67 36.033,07 33.935,67 36.033,07 eigene Vorauszahlungen BK 53.572,92 30.895,49 53.572,92 30.895,49 eigene Vorauszahlungen SABES 861.984,12 4.109.501,02 861.984,12 4.109.501,02
GESAMTSUMME 861.984,12 4.109.501,02 861.984,12 4.109.501,02
Das Detail der eigenen Vorauszahlungen ist aus der Anlage NI 10.b aktive und passive
Rechnungsabgrenzungen ersichtlich, unterteilt nach den vier Gesundheitsbezirken.
Seite 24
PASSIVA
A) NETTOVERMÖGEN
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 345.242.883,52
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 345.533.967,21
Delta Euro -291.083,69
Das Nettovermögen, obwohl es sich um einen Einzelwert handelt und untrennbar ist, wird in
verschiedene „ideale“ Komponenten unterteilt, welche den verschiedenen juridischen,
buchhalterischen und steuerrechtlichen Eigenschaften Rechnung tragen.
BEWEGUNGEN DER POSTEN DES EIGENKAPITALS
POSTEN WERT ZU BEGINN Neueinteilung Erhöhungen
Abnahmen /
Verwendung für
Abschreibungen
WERT AM ENDE
I Ausstattungskapital
a) Anfangsbewertungsrücklage des Anlagevermögens 2.868.116,23 - - - 2.868.116,23
b) Rücklage für schon in vorangegangenen HH-jahren
zweckgeb. Investitionen 57.986.400,16 - - 3.456.609,91 54.529.790,25
c) Anfangsbewertungsrücklage der Vorräte 12.542.775,13 - - - 12.542.775,13
d) Rücklage/Fehlbetrag für sonstige Anfangsaktiva
und Anfangspassiva- 75.283.961,07 - - - - 75.283.961,07
Zwischensumme - 1.886.669,55 - - 3.456.609,91 - 5.343.279,46
II Investitionsbeiträge 322.317.131,58 - 31.944.256,91 23.158.330,08 331.103.058,41
III Beiträge für Verlustausgleich
a) vorhergehendes Jahr - - - - -
b) andere vorhergehende Jahre - - - - -
IV Aufwertungsrücklagen - - - - -
V Sonstige Rücklagen
a) Schenkungen und Legate gebunden an
Investitionen 4.402.277,80 - 570.486,62 1.935.713,68 3.037.050,74
b) Sonstige Rücklagen - - - - -
- für Investitionen herangezogene Rückstände 3.823.111,89 - - 177.360,39 3.645.751,50
VI Gewinn- (Verlust-)vortrag 19.491.442,36 - 2.613.326,87 - - 16.878.115,49
VI
IJahresgewinn (-verlust) - 2.613.326,87 2.613.326,87 - 4.077.813,16 - 4.077.813,16
GESAMTSUMME 345.533.967,21 - 32.514.743,53 32.805.827,22 345.242.883,52
In der Tabelle sind die Erhöhungen und Verminderungen für jeden einzelnen Posten der im
Nettovermögen des Betriebes verbuchten Bewegungen ersichtlich. Gegenüber den Daten der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 ist eine geringe Verminderung von insgesamt Euro
291.083,69 zu verzeichnen.
Erläuterungen für den Bezirk Bozen:
Infolge von Mitteilungen vonseiten einiger interner Ämter des Bezirkes ist zum Vorschein
gekommen, dass für einige Forderungen betreffend Landeszuweisungen für
Investitionsausgaben für einen Gesamtbetrag von Euro 1.474.260,70, im Übrigen weit
zurückliegend, nicht mehr die Voraussetzung für eine Verwendung bestehen, da sie für die
Autonomen Provinz Bozen verwaltungsmäßig verfallen sind. Ein Teil der Änderungen ist auf die
Übernahme vonseiten des Gesundheitsbezirkes Bozen einiger spezifischer Beanstandungen,
welche das Amt für Gesundheitsökonomie im Rahmen der Gutachten zur Abschlussbilanz 2010
und 2011 formuliert hatte.
Als Folge von oben Genanntem wurden deshalb folgende Forderungen und Beiträge für
Investitionsausgaben gelöscht:
Seite 25
Jahr LA-Beschluss Beschreibung Betrag
2002 2215 Zusätzlich finanzierte Projekte 35.410,77
2002 2215 Zusätzlich finanzierte Projekte 5.164,57
2002 4585 Ankauf von technisch-wissenschaftl. sanit. Anlagen
und Geräten
20.715,33
2003 521 Zusätzlich finanzierte Projekte 11.776,75
2003 638 Umbau und außerordentliche Instandhaltung von
Liegenschaften
5.000,00
2003 1391 Ankauf von Strumenten, Anlagen, Einrichtung und
and. bewegl. Gütern
81.372,08
2003 2362 Ankauf von medizintechnischen Geräten 1.667,36
2003 2952 Ankauf von Strumenten, Anlagen und
Einrichtungen (Bozen)
-16.897,20
2003 3957 Ankauf von medizintechnischen Geräten 187.941,14
2004 2461 Ankauf von medizintechnischen Geräten 160.095,54
2005 1088 Umbau und außerordentliche Instandhaltung von
Liegenschaften
210.964,64
2005 1393 Ankauf von Strumenten, Anlagen, Einrichtung und
andere bewegl. Gütern
36.639,78
2005 1490 Ankauf von medizintechnischen Geräten 62.488,27
2006 2348 Ankauf von medizintechnischen Geräten und
anderen wichtigen Großgeräten
610.686,46
2006 2466 Ankauf von Strumenten, Anlagen, Einrichtung und
anderen beweglichen Gütern
61.235,21
Erläuterungen für den Bezirk Meran:
Im Laufe des Geschäftsjahres 2012 sind im Bereich des Finanzanlagevermögens (Beiträge der
Provinz für Investitionen – siehe Anlage N.I.3.b.) nicht genutzte Beträge im Gesamtausmaß
von 17.429,00 Euro gestrichen worden, bei gleichzeitiger Reduzierung des Nettovermögens
und zwar des Posten Investitionsbeiträge des Landes (17.429,00 Euro).
Erläuterungen für den Gesundheitsbezirk Brixen
Im Laufe des Geschäftsjahres 2012 wurden Einschreibungen für das Finanzanlagevermögen
(Beiträge der Provinz für Investitionen – siehe Anlage N.I.3.b) im Ausmaße von Euro 57.036,41
gestrichen.
Diese betreffen im Einzelnen:
- (B.LR. 2215/2002) – 3-Jahres-Plan – Streichung von Euro 1.588,11;
- (B.LR. 4925/2002) – Geräte-Anlagen-Einrichtungen – Streichung von Euro 17.713,09
(da auf den Gesundheitsbezirk Bozen übergegangen);
- (B.LR. 4585/2002) – Medizintechnische Geräte – Streichung von Euro 1.559,35;
- (B.LR. 1391/2003) – Nicht med.-techn. Einrichtung – Streichung von Euro 196,22;
- (B.LR. 2096/2003) – Sprengel 2003 – Streichung von Euro 1.848,84;
Seite 26
- (B.LR. 4934/2003) – Nicht med.-techn. Einrichtung – Streichung von Euro 7.900,56;
- (B.LR. 2016/2004) – Außerordentliche Instandhaltung – Streichung von Euro 105,42;
- (B.LR. 2461/2004) – Med.-techn. Einrichtung – Streichung von Euro 1.442,15;
- (B.LR. 4423/2004) – Sprengel 2004 – Streichung von Euro 8.039,81;
- (B.LR. 4550/2004) – Nicht med.-techn. Einrichtung – Streichung von Euro 2.052,05;
- (B.LR. 1490/2005) – Ankauf med.-techn. Geräte und Großgeräte – Streichung von Euro
8.933,77;
- (B.LR. 2000/2005) – Sprengel 2005 – Streichung von Euro 1.681,71;
- (B.LR. 3584/2006) – Ankauf von biomed.Geräten u.a. für Sprengel – Streichung von
Euro 3.975,33.
Erläuterungen für den Gesundheitsbezirk Bruneck:
Im Laufe des Geschäftsjahres 2012 sind im Bereich des Finanzanlagevermögens (Beiträge der
Provinz für Investitionen – siehe Anlage N.I.3.b.) nicht genutzte Beträge im Gesamtausmaß
von lediglich 75,00 Euro gestrichen worden, bei gleichzeitiger Reduzierung des
Nettovermögens und zwar des Posten Investitionsbeiträge des Landes (75,00 Euro).
B) RISIKO- UND ABGABENRÜCKSTELLUNGEN
Saldo laufendes Geschäftsjahr Euro 44.446.440,00
Saldo vorhergehendes Geschäftsjahr Euro 49.996.617,28
Delta Euro -5.550.177,28
Die Bewegungen genannter Fonds sind in folgender Aufstellung angeführt:
Das Detail der Risiko- und Abgabenrückstellungen ist in der Anlage N.I.07.a enthalten
(Änderung der Risiko- und Abgabenrückstellungen), unterteilt nach den vier
Gesundheitsbezirken.
Die Risikorückstellungen werden bereitgestellt, um die tatsächlichen oder wahrscheinlichen
Verluste oder Verbindlichkeiten abzudecken, deren Ausmaß und Realisierungsdatum, zum
Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres allerdings nicht festlegbar war.
Seite 27
Bei der Bewertung dieser Fonds wurden die allgemeinen Kriterien der Vorsicht und
Zuständigkeit eingehalten und es wurden keine allgemeinen Risikofonds ohne wirtschaftliche
Rechtfertigung eingerichtet.
Für die Begründungen die zu genannten Rückstellungen geführt haben, wird es für angebracht
erachtet, in der Folge eine Analyse nach Bezirken darzustellen:
Risikorückstellungen für Streit- und Schiedssachen und Schadenersatz
Gesundheitsbezirk Bozen
Aufgrund der vom Rechtsbüro dieses Betriebes erfolgten Mitteilung, wurde in diesen Fonds für
im Geschäftsjahr 2012 neue angestrengte Verfahren eine Rücklage im Ausmaß von 110.683,45
€ eingeschrieben, zusätzlich zu der vom Rechtsamt in den Vorjahren mitgeteilten Summen im
Ausmaß von 850.139,62 € (immer bei negativen Ausgang der Verfahren für den Bezirk). Vom
in den Vorjahren rückgestellten Betrag wurde im Jahr 2012 kein Betrag beansprucht.
Gesundheitsbezirk Meran
Auch für Meran wurden aufgrund der vom Rechtsamt des Bezirkes gelieferten Anweisungen für
das Geschäftsjahr 2012 weder Verwendungen noch Rücklagen vorgenommen, da für die
eventuell für alle noch schwebenden Verfahren zu zahlenden Beträge von der
Versicherungssumme abgedeckt werden. Der im Jahr 2005 rückgestellte Betrag von Euro
1.500.000,00 wurde weiterhin beibehalten, da keine Mitteilung über einen eventuellen
Abschluss der zwei betreffenden Verfahren erfolgt ist.
Gesundheitsbezirk Brixen
Gemäß Mitteilung durch die Verwaltungsleitung wurde ein Betrag von Euro 5.000,00 für noch
nicht abgeschlossene Streitverfahren rückgestellt, für welche noch unklar ist, ob die
Versicherung die Rechtskosten übernehmen wird. Außerdem wurde im Laufe des Jahres der
Fond im Betrage von Euro 3.500,00 für die Begleichung eines Schadens aus den Vorjahren
herangezogen.
Berücksichtigt man, dass der Anfangsbestand gleich Euro 336.116,86 war, beträgt der neue
Saldo Euro 337.616,86. Außer der Rückstellung der oben erwähnten Euro 5.000,00, setzt sich
der Betrag aus den noch nicht verwendeten Rückstellungen der vergangenen Jahre für selber
zu tragende Schadensfälle im Rahmen der Haftpflichtversicherungspolizze zusammen. Seit dem
Jahr 2010 sieht die Haftpflichtversicherungspolizze keinen entsprechenden Freibetrag mehr
vor.
Gesundheitsbezirk Bruneck
Aufgrund der Mitteilung von Seiten des Verwaltungskoordinators des Gesundheitsbezirkes
Bruneck wurde im gegenständlichen Geschäftsjahr im betreffenden Fonds ein Betrag von Euro
11.070,00 rückgestellt. Demzufolge, berücksichtigt dass der Anfangswert Euro 416.193,47
ausmacht und die Verwendungen 96.047,56 Euro betragen, davon für Schadenersatz Euro
73.384,64 und Euro 22.662,92 für Verfahrensspesen, beläuft sich der neue Saldo auf Euro
331.215,91, davon 16.888,37 E