Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation 47 Anhang 3 Präsentation RA Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp – Gerlach – Teßmer) Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen und Fragen an die Wissenschaft
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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
47
Anhang 3
Präsentation
RA Dirk Teßmer (Rechtsanwälte Philipp – Gerlach – Teßmer)
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen
und Fragen an die Wissenschaft
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechu ng zur FFH-VP – Rechtliche Feststellungen und Fragen an die Wissenschaft
Vortrag 29.11.2013 Expertenworkshop des BfNBestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung - unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel
- Dirk Teßmer -Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74
Projekt ist unzulässig, wenn es zu erheblichen Beei nträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führt.
- Projekt:-> Projektbegriff der UVP-RL-> bauliche Maßnahmen, Eingriffe inkl. Abgrabungen-> auch menschliche Tätigkeiten wie etwa die Jagd, Fischerei oder sonstige "Arbeiten" oder "Tätigkeiten" können ausreichen, wenn sie das Gebiet als solches beeinträchtigen können. Veränderungen oder Störungen, können ein Gebiet beeinträchtigen, wenn sie "drohen, die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele zu gefährden"
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Eingriff muss erheblich sein
-> Als erheblich ist jede Beeinträchtigung einzustufen, die zu einer Verschlechterung der zu schützenden Lebensraumtypen oder Arten führt (BVerwG, 17.01.2007).
=> Beeinträchtigung ist nur dann unerheblich, wenn der Zustand der geschützten Lebensräume und der Habitate der geschützten Arten (min.) gleich bleibt / die Populationsgröße der geschützten Arten nicht abnimmt,
kein Individuenschutz, sondern Populationsschutz - anders als im besonderen ArtenschutzR nach § 44 BNatSchG, Art. 5 VS-RL, Art. 12 FFH-RL
Erheblich ist:jede Beeinträchtigung, die sich negativ auf die Leb ensräume und/oder Arten auswirken kann.
Es kommt dabei darauf an, ob ein für das Erhaltungsziel maßgeblicher Bestandteil eine erhebliche Beeinträchtigung erfährt (S/F-H, § 34, Rn. 54).
=> Selbst massive Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nicht zwangsläufig in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzziele führen; dies ist etwa dann nicht der Fall,
- wenn sich die Auswirkungen auf Rand- und Pufferzonen eines Schutzgebiets beschränken und/oder
- wenn Pflanzen und Tiere betroffen werden, die nicht zu den im Gebiet besonders geschützten Arten zählen (BVerwG, 16.03.2006).
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die sich nachweislich von den vorhabensbedingten Stressfaktoren (Lärmimmissionen o.ä. Wirkungen) nicht stören lassen (BVerwG, 17.01.2007).
- wenn es um den Schutz von Tierarten geht, die ausreichend flexibel in ihrer Lebensraumanpassung sind und unbeschadet innerhalb des Natura-2000-Gebietes ausweichen können.
- Bei FFH-Gebieten: Nach Ausweisung sollen nicht die Angaben im Standard-Datenbogen maßgeblich sein, sondern die Schutzziele des Natura-2000-Gebiets; die Angaben im Standard-Datenbogen sind aber maßgeblich, solange das Gebiet noch nicht von der Kommission in die Gemeinschaftsliste aufgenommen ist.
An den Nachweis der Verträglichkeit werden strenge Anforderungen gestellt: Nach der Rspr. des BVerwG wird der Umfang der Ermittlungen letztlich durch die Maßstäbe der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Mittel“ bestimmt (BVerwG, 17.01.2007, 14.04.2010).
Ein Vorhaben darf nur dann (ohne Ausnahmeprüfung /-entscheidung) zugelassen werden, wenn die Genehmigungsbehörde sich darüber Gewissheit verschafft hat, dass das Vorhaben sich nicht nachteilig auf das Gebiet auswirkt, gerade weil kein vernünftiger wissenschaftlicher Zweifel besteht.
Darlegungs- und Beweislast liegt beim Vorhabenträger (bzw. im Falle einer beklagten Genehmigung bei der Behörde).
Daher gehen nicht nur begründete Zweifel zu Lasten der Verträglichkeit des Projekts, sondern auch unaufgeklärte Wirkungszusammenhänge (OVG NRW, 11.09.2007).
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Vögel können Gegenstand von Erhaltungsziele /Schutzzwecken sein
- als relevante Art in Vogelschutzgebieten
- als Begleitart zu LRT nach Anh. I FFH-RL in FFH-Gebieten (z. B. Mittelspecht als Charakterart der Eichen-Hainbuchenwäldern).
Auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten gelegene Pr ojekte müssen Gegenstand einer Verträglichkeitsprüfung sein (EuGH, 10.01.2006, BVerwG, 17.01.2007; a. A. in Bez. auf VSG: VG Minden, 10.03.2010, nur wenn „Verriegelung“), wenn sie -> Wirkungen auf die Schutzobjekte im angrenzenden Schutzgebiet entfalten -> oder als pot. FFH-Gebiet oder fakt. VS-Gebietanzusprechen sind (RF unterschiedlich!).
Potentiell unverträgliche Wirkungen / Beeinträchtig ungen von Vögeln sind
-> Tötungsrisiken-> Verlust von wichtigen Lebensraumbereichen-> Vergrämungswirkung
=> Unzulässigkeit von Vorhaben bspw. - in Brutrevieren- Rastflächen
- Hauptflugroutenin Natura-2000-Gebieten
Während Brutreviere und Rastflächen außerhalb von Natura 2000-Flächen ein Indiz für falsche fachliche Abgrenzung sind, ist eine Belegenheit von Vorhaben in Flugrouten von innerhalb des Schutzgebietes geschützten Tieren ein klassisches Problem des mittelbaren Schutzbereiches (Umstände des Einzelfalls sind entscheidend).
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Wirkfaktoren können nach Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit i m Rahmen der FFH-VP, Schlussstand, Bonn 2007, S. 21. sein:
Wirkfaktorgruppen Wirkfaktoren1. direkter Flächenentzug 1-1 Überbauung/ Versiegelung2. Veränderung der Habitat-struktur/Nutzung 2-1 direkte Veränderung von Veget ations-/Biotopstrukturen
3. Veränderung abiotischer Standortfaktoren 3-1 Veränderung des Bodens- bzw. Untergrundes3-2 Veränderung der morphologischen Verhältnisse3-3 Veränderung der hydologischen/hydothermischen Verhält nisse3-4 Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse3-5 Veränderung der Temperaturverhältnisse3-6 Veränderung anderer standor t-, vor allem klimarelevanter Faktoren (z. B. Belichtung, Verschattung)
4. Barriere- oder Fallenwir-kung/Individuenverluste 4-1 baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenver luste4-2 anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenver luste4-3 betriebsbedingte Bar riere- oder Fallenwirkung/Indiv iduenverluste
5. nichtstoffl iche Einwir-kungen 6-1 Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag6-2 organische Verbindungen6-3 Schwermetalle6-4 sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe6-5 Salz6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebst offe und Sedimente)6-7 olf aktorische Reize (Dufts toffe, auch: Anlockung)6-8 Arzneimittelrückstände und endokrin wirkende Stoffe6-9 sonstige Stoffe
8. gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen 8-1 Management gebietsheimischer Arten8-2 Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u. a.)8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Schutzabstände zu Natura-2000-Gebieten� OVG Nds (12.11.2008): Mindestabstand von 500 m bei Betroffenheit von
Vögeln als Schutzgegenstand
� OVG Thüringen (14.05.2007): Bei Rotmilan Tabubereich von 1 km und Prüfbereich von 6 km
� OVG Nds (22.11.2012): 500 m Abstand zu Nahrungshabitaten für Wiesenweihe, Kiebitz, Blessgans und Graugans
� OVG NRW (27.07.2010): erhebliche Beeinträchtigung von außerhalb Natura-2000-Gebieten geplanten WEA aufgrund der Gefahr von Pendelflügen zwischen innerhalb des Schutzgebiets gelegenen Schlaf- und Nahrungshabitaten aufgrund Verlängerung des Flugwegs durch Ausweichbewegungen mit der Folge eines erhöhten Energiebedarfs und Nahrungsengässen sowie letztlich erhöhter Sterblichkeit
� VG Düsseldorf (31.10.2011): bloße Erschwerung, das Schutzgebiet zu erreichen, kann nicht genügen; erforderlich ist eine „Abriegelung“
� OVG NRW (27.07.2010): 300 m außerhalb eines Schutzgebiets geplante WEA ist unverträglich, wenn Meideverhalten zur Aufgabe eines innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Nahrungshabitates führt
� VG Oldenburg (07.07.2011): zeitweise Betriebsbeschränkung von WEA zum Schutz einer 150 m entfernt brütenden Wiesenweihe
� OVG RLP (28.10.2009): Bedeutsamer Zugkorridor ist grds. öffentlicher Belang i.S.v. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. BauGB
Berücksichtigung von Vogelarten in der Rechtsprechung zur FFH-VP – Präsentation
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
- RA Dirk Teßmer -
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach ● Teßmer60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74
Begriffs der Population in § 20a Abs. 5 BNatSchG 1976: »Population .. ist die sich selbst erhaltende Gemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen einer bestimmten Art innerhalb eines bestimmten Raumes«.
Die für eine Population erforderliche biologisch oder geografisch abgegrenzte Zahl von Individuen lässt sich so umschreiben, dass für eine Population erforderlich ist, dass ihr Individuen der gleichen Art angehören und sie sich innerhalb eines von den jeweiligen Lebensbedürfnissen bestimmten Raumes, eines in sich geschlossenen Verbreitungsgebiets (d. h. Habitat und/oder Aktivitätsbereichs), selbst erhalten, d. h. untereinander in festen – generativen oder vegetativen – Vermehrungsbeziehungen stehen.
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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Anhang 4
Präsentation
Karsten Schröder (BIOS)
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info: Teilmodul Vögel - Stand und aktuelle Weiterentwicklung
zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info :Teilmodul Vögel – Stand und aktuelle Weiterentwicklu ng zu den Zugvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
Foto: Günter Blutke
- Projekt-Sachstand:
1. Artenspektrum
2. Aufbau des Fachinformationssystems
3. Schwerpunkte,
4. Umfang und Tiefe der Bearbeitung
5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten
- Kenntnisdefizite und Forschungsbedarf zu einzelnen Wirkfaktoren, Projekttypen
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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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1. Artenspektrum
• Standardtexte und Texte zu 63 Anhang I-Arten (2008-10)
• Bearbeitung von 88 Zugvogelarten (2013-14)
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2. Aufbau des Fachinformationssystems
• Literaturrecherche: Auswertung und (zusammenfassende) Dokumentation
• Expertenbeteiligung
• 36 Wirkfaktoren in 9 Wirkfaktorgruppen
• Standardtexte und artspezifische Datensätze
• Relevanzeinstufung des Wirkfaktors (für die jeweilige Art)
0 (i. d. R.) nicht relevant1 gegebenenfalls relevant2 regelmäßig relevant3 regelmäßig relevant - besondere Intensität
• 5 Bearbeitungskategorien
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Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
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3. Schwerpunkte der Bearbeitung
• Windenergieanlagen, Windparks
• E: Langzeituntersuchung zu Wiesenvögeln (Steinborn et al. 2011); vogelartspezifische Kollisionsrisiken (Illner 2012, Langgemach & Dürr 2013);
Offshore: Kumulationseffekte für Zugvögel (Masden et al. 2010, Krijgsveld et al. 2011, Poot et al. 2011, Aumüller et al. 2013);
• PM: Raumnutzungsanalysen, Untersuchungsanforderungen, Beurteilungskriterien potentielle Beeinträchtigungsbereiche bei Großvogelarten (Reichenbach & Handke 2006, MELUR, LLUR SH 2013)
• RE: Definition von Schwellenwerten (Dierschke & Bernotat 2012, Richarz et al. 2012, LAG-VSW 2014)
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
• FreileitungenE: Kollisionsrisiko: kollisionsgefährdeten Vogelartengruppen, Habitatverlust und Habitatverschlechterung (LLUR SH, Albrecht et al. 2013);
BMU-Studie zu ökologischen Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen (Energie-Forschungszentrum Niedersachsen 2011);
• Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten (Prädatoren)
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
5. Raumbedarf und Aktionsräume von Arten
• Laufende Fortschreibung der Zusammenstellungen zu Aktionsräumen, Mindestflächengrößen, Mobilität und Dichten für die einzelnen Tierarten.Erarbeitung im Rahmen des Fachkonventionsvorschlags zur Bestimmung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Habitaten der geschützten Tierarten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007).
• Fortschreibungsbedarf insbesondere hinsichtlich Rastvogellebensräumen
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
Das Fachinformationssystem FFH-VP-Info – Präsentation
• Barrierewirkungen: Gebäude / Dämme, Küstenbauwerke (Lahnungen);
• Deichbau: Relevanz / Erheblichkeit kumulativer Effekte von Verkleinerungen des Lebensraumes
• Landwirtschaft: Erheblichkeiten ergeben sich z.T. erst bei summativer und kumulativer Betrachtung: Nutzungsänderungen, Veränderungen der Vegetations-und Biotopstrukturen, Nährstoffeinträge
• Forstwirtschaft, viel Holz, wenig Altholz, kaum Reifephasen; wie war unser Primärwald besiedelt?
• kumulative Randeffekte von Erschließungen: Manifestation degenerierter Systeme, zunehmende Störreize, Ausbreitung gebietsfremder Arten
• Grundsätzlich: häufig fehlende Verknüpfungen bei der Ursachenforschungenz.B. Schadstoffbelastungen von Eiern und Auswirkungen auf den Bruterfolg einer Population
FACHINFORMATIONSSYSTEM FFH-VP-INFO: TEILMODUL VÖGEL - STAND UND AKTUELLE WEITERENTWICKLUNG ZU DEN ZUGVOGELARTEN, 29.11.2013, VILM
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
61
Anhang 5
Präsentation
Dr. Volker Dierschke (GaviaEcoResearch) & Dirk Bernotat (BfN)
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortalität im
Rahmen der FFH-VP – Erweiterung um Gastvogelarten
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
62
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter
Mortalität im Rahmen der FFH-VP
Erweiterung um Gastvogelarten
Volker Dierschke & Dirk Bernotat
Gavia EcoResearch Bundesamt für Naturschutz
I.
Rechtlicher und planerischer
Hintergrund
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
63
Verschiedene Formen der Mortalität / Wirkfaktoren:1. Anlagebedingte Mortalität
Verantwortlichkeit (SPEC): >60% Weltbestand in Europa und global gefährdet: Abzug 0,5 >50% Weltbestand in Europa und negativer Trend: Abzug 0,3Art nicht auf Europa konzentriert und negativer Trend: Abzug 0,2
Naturschutzfachlicher Wert-Index (5-stufig) => Beis piele für Gastvögel
Rote Liste Deutschland
Häufigkeit Deutschland
Rote Liste Europa
SPEC-Kategorie NWI NWI
Zwerggans 1 ss EN 1
1 1 2 -0,5 0,8 1
Raubseeschwalbe R ss R 3
2 1 2 -0,2 1,4 1
Samtente 1 mh D 3
1 3 4 -0,2 2,4 2
Sterntaucher 2 mh H 3
2 3 3 -0,2 2,4 2
Zwergschwan * mh VU 3
5 3 3 -0,2 3,4 3
Singschwan * mh S E
5 3 5 0 4,3 4
Weißwangengans * h S -
5 4 5 0 4,7 5
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
70
1sehr hoch
2hoch
3mittel
4gering
5sehr gering
1extrem hoch
I.1 I.2 I.3 II.4 II.5
2sehr hoch
I.2 I.3 II.4 II.5 III.6
3hoch
I.3 II.4 II.5 III.6 III.7
4rel. hoch
II.4 II.5 III.6 III.7 IV.8
5durchschn.
II.5 III.6 III.7 IV.8 IV.9
6rel. gering
III.6 III.7 IV.8 IV.9 V.10
7gering
III.7 IV.8 IV.9 V.10 V.11
8sehr gering
IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12
9extrem gering
IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI)
1 2 3 4 5
1 Atlantiksturmt. Schreiadler,Papageitaucher
Sturmschwalbe,Gänsegeier
2 Gryll teiste, Raubseeschw.
Sterntaucher, Trauerseeschw.
Seeadler, Brandseeschw.
Basstölpel ,Silbermöwe
Austernfischer
3 Zwerggans, Sumpfohreule
Samtente, Ohrentaucher
Zwergschwan,Kiebi tz
Singschwan, Kranich
Eiderente, Lachmöwe
4 Moorente Knäkente, Raubwürger
Spießente, Ortolan
Höckerschwan,Waldohreule
Blässgans, Trauerente
5 Wachtelkönig,Zippammer
Wachtel , Eisvogel
Feldlerche, Rauchschwalbe
Stockente, Ringeltaube
6 Zilpzalp,Wintergoldhähn.
7
8
9
Pop
ulat
ions
biol
ogis
cher
Sen
sitiv
itäts
-Ind
ex (P
SI)
Naturschutzfachlicher-Wert-Index (NWI)
Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) für Gastvögel
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
73
Ergebnis: Sehr große Übereinstimmung!
� Praktisch alle Arten (29 von 30), für die zu individuellen Brutplätzen Abständedefiniert werden, fallen in die 2 kritischsten MGI-Klassen I (lila) und II (rot)
� MGI ist als ergänzende Rechtfertigung für Artenauswahl nutzbar
� Keine Art, für die Abstände definiert werden, fällt in die drei unkritischsten MGI-Klassen IV-VI (gelb-grün)
� MGI ist zur Begründung des Abschichtens von Arten nutzbar
� z.B. Felderche (72 Schlagopfer), Wintergoldhähnchen (47), Neuntöter (16)
� Arten der mittleren MGI-Klasse III (orange) individuell behandelt:
� Koloniebrüter mit ihrem erhöhten räumlichen Risiko mit Abstandswertenz.B. Kormoran, Graureiher, Lachmöwe, Sturmmöwe (alle MGI III.6);Seeschwalben (ohnehin MGI I-II)
� Arten wie Mäusebussard, Turmfalke, Habicht dagegen z.B. ohne Abstandswerte
Vergleich: MGI mit Artenspektrum der WEA-Abstandsregelungen der LAG-VSW
I. Hinsichtlich Relevanz und Prüfbedürftigkeit von Mortalität bei Arten
� Hohe Relevanz bei Arten mit hoher Mortalitätsgefährdung �
„Abschichtung“ bei ubiquitären und populationsbiologisch „robusten“ Arten
� => Z. B. hinsichtlich Artenspektrum + Untersuchungsintensitäten relevant
� => Warnhinweise auf vorgelagerten Planungsebenen / bei Vorprüfungen
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II I II IV V VI
I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III. 6 III .7 IV.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Untersuchungs-Relevanz von Mortalität
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Der Mortalitäts-Gefährdungs-Index (MGI) zur Einstufung vorhabensbedingter Mortali tät im Rahmen der FFH-VP –
Präsentation
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II. Bewertung der „Erheblichkeit“ i.w.S. im Kontext der jeweiligen Rechtsnorm
� Erheblichkeit der Beeinträchtigung im Gebietsschutz
� Signifikant erhöhte Mortalität beim Artenschutz
� Biodiversitätsschaden aufgrund erheblicher negativer Auswirkung auf EHZ
Berücksichtigung des MGI in Prüfungen
MGI- Klasse I II I II IV V VI
I.1 I.2 I.3 II.4 II. 5 III .6 I II.7 I V.8 IV.9 V.10 V.11 VI.12 VI.13
Risiko einer „Erheblichkeit“ von Mortalität
sehr hoch hoch mittel mäßig gering sehr gering
Bewertung der „Erheblichkeit“ in Abhängigkeit von MGI + Risiko / Anzahl v. Individuenverlusten
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
81
Anhang 6
Präsentation
Frank Bernshausen (Planungsgruppe für Natur und Landschaft) & Dr. Klaus Richarz
Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen i. R. der FFH-VP - Hinweise zur Bestimmung
der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Frank Bernshausen Dr. Klaus RicharzGeschäftsführer Planungsgruppe Leiter a.D. Staatliche Vogelschutzwarte für Natur und Landschaft GbR für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Bewertung der Mortalität von Vögeln an Freileitungen im Rahmen der FFH-VP
- Hinweise zur Bestimmung der Erheblichkeit -
Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz
BfN, Vilm, 29.-30.11.2013
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• infolge Kollisionsrisiko / Leitungsanflug
• durch Stromschlag
• Verlust oder Verschlechterung der Lebensräume
– durch Störwirkung der Masten im Offenland
– durch erhöhten Prädationsdruck von Greif- und Rabenvögeln
in Wiesenbrütergebieten, die Freileitungen als Ansitzwarten nutzen können
Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Schwarz storchschutz M-V
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Effekt, auf den im Folgenden näher eingegangen wird:
�Kollisionsrisiko /
Leitungsanflug
Vögel – Tierartengruppe mit höchstem Konfliktpotenzial an Freileitungen
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• potenziell sind alle Vögel gefährdet, allerdings in erheblich unterschiedlichem Maße
• naturschutzfachlich relevante Probleme bestehen nur für bestimmte Arten bzw. Gruppen
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Morphologie:
Vögel mit hohem Gewicht und relativ kurzen Flügeln („schlechte Flieger“) haben die höchsten Kollisionsraten (BEVANGER 1998,
JANSS 2000)
• Physiologie:
Einige Vogelarten sind zumindest zeitweise „blind“ in ihrer
Flugrichtung (MARTIN 2011).
Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Verhalten: Schwarmverhalten mit täglichen Pendelbewegungen über Freileitungen zwischen Nahrungs-, Brut- und Schlafplätzen sind
gefährdet (JANSS 2000).
Vögel, die regelmäßig nachts oder in der Dämmerung fliegen, sind
kollisionsgefährdeter als Tagflieger.
• Weitere Faktoren: Wetterbedingungen, Leitungs-Konfiguration, Leitungsführung,
Habitat-Nutzung, Vegetation entlang der Leitungen, Topografie, Störung, Wanderrouten und Rastplätze
Kollisionsfaktoren – Was bestimmt das Maß des Kollisionsrisikos?
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Großvögel
• Bevorzugung von nächtlicher Aktivität
• schlechte Geradeaus-Sicht
• „schlechte Flieger“ mit schlechter
Manövrierfähigkeit
• unerfahrene Flieger, Jungvögel
Physiologische / morphologische Eigenschaften oder Verhaltens-weisen als Gründe für eine höhere Kollisionsanfälligkeit einer Art
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Großvögel: insbesondere Störche, Kraniche, Trappen und
Reiherartige
• Wasservögel (Schwäne, Gänse, Enten), Wat- und Schnepfenvögel
• Möwen und Seeschwalben
• nächtlich ziehende Singvögel (in besonderen Situationen)
• Tauben, Drosseln und Stare (im Schwarm)
Erhöht kollisionsgefährdete Vogelartengruppen, deren Verluste naturschutzfachlich kritisch und planungsrelevant sein können/sind
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung der Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen bei verschiedenen Vogel-Familien in Eurasien, ergänzt durch die in Deutschland vorkommenden/relevanten Arten
0-III: Höhe des Verlustrisikos (aus EUROPEAN COMMISSION 2013, in Vorb.)
0 = keine Verluste bekannt oder vermutet
I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen
II = regional oder lokal hohe Verluste, aber mit keinen signifikanten Auswirkungen auf die Gesamtpopulation einer Art
III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung bringen kann, regional oder im größeren Maßstab für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Ardeidae II:
Rohrdommel, Zwergdommel, Purpurreiher,
Nachtreiher (sämtlich I.3);
Silberreiher (I.3, im Analogieschluss);
Graureiher (III.6)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Ciconidae II:
Schwarzstorch, Weißstorch (beide II.4)
• Phalacrocoracidae I:
Kormoran (III.6)
• Threskiornithidae II:
Löffler (II.4)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
88
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Anatidae II: Schwäne + Gänse
Singschwan (II.4);
Höckerschwan (III.7);
Weißwangengans (II.5);
Graugans (III.7)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
89
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“###
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Rallidae II:
Kleines Sumpfhuhn, Zwergsumpfhuhn (beide II.4);
Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn (beide II.5);
Blässhuhn (IV.8)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
90
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Gruidae III:
Kranich (II.4)
• Otidae III:
Großtrappe (I.2)
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Marek Szczepanek
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Caprimulgidae und Apodidae I-II:
Ziegenmelker (II.4)
• Upudidae + Alcedinidae I-II:
nicht relevant
• Meropidae I-II:
nicht relevant
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Gewichtung Auswirkungen von Mortalität auf Vogel-Populationen infolge von Kollisionen mit Freileitungen (Fortsetzung)
0-III : Höhe des Verlustrisikos; 0 = keine Verluste bekannt/vermutet; I = Verluste bekannt, aber keine offensichtliche Gefährdung der Populationen; II = regional/lokal hohe Verluste, aber ohne signifikanten Auswirkungen auf d ie Gesamtpopulation einer Art; III = Verluste sind ein Haupt-Mortalitätsfaktor, der eine Art zur Ausrottung
bringen kann, regional/im größeren Maßs tab (aus EUROPEAN COMMISSION 2013); für D relevante Arten mit MGI aufgeführt (je kleiner die Ziffern, desto höher ist MGI)
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Rechtliche Grundlagen nach § 34 BNatSchG:
„Sofern ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig.“
Fachliche Grundlagen
• LAMBRECHT et al. (2004); LAMBRECHT & TRAUTNER (2007)
• DIERSCHKE & BERNOTAT (2012; 2014, in Vorb.)
• Erläuterungen der EU-KOMMISSION (2000; 2010)
• aktuelle Rechtsprechung
Erheblichkeitsbetrachtung Natura 2000
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• die betroffenen Vorkommen aufgrund ihrer Verhaltens-ökologie empfindlich auf die entsprechenden Wirkfak-toren reagieren (vgl. RICHARZ & HORMANN 1997, DIERSCHKE
& BERNOTAT 2012) und
• die betroffenen Vorkommen infolge des geplanten Eingriffs verloren gehen oder
• die betroffenen Vorkommen kontinuierlich geschädigt werden, so dass damit eine Reduzierung ihrer individuellen Fitness – und somit eine Reduzierung des Brut- oder Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) – bzw. eine Verringerung der Wertstufe (bei FFH-LRT) einhergeht.
Zu konkreten bzw. erheblichen Beeinträchtigungen von Vogelarten führen Freileitungen wenn …
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Häufigkeit und Abundanz bei Arten der EU-VRL: Je seltener eine Art ist, desto eher ist von einer erheblichen
Beeinträchtigung auszugehen.
• Erhaltungszustand:Je schlechter der Erhaltungszustand einer Art ist, desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.
• Vorbelastung: Je höher die Vorbelastung ist, desto geringer ist die
Erheblichkeitsschwelle.
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Im Gegensatz zu den artenschutzrechtlichen Erfordernissen mit teils indi-vidueller Betrachtung (Tötungsverbot) ist im Rahmen der FFH-VU immer der
Bezug auf die Bestände/Populationen des Gebiets zu Grunde zu legen.
Fachkonvention zur Erheblichkeit gem. LAMBRECHT & TRAUTNER (2007):
• Hilft nicht weiter, da diese explizit für (dauerhafte) Habitatverluste/-
beeinträchtigungen und nicht für Mortalität konzipiert wurde.
Hinweise gem. LAMBRECHT et al. (2004:147ff.):
• Verdeutlichen nur Grundprinzipien und verweisen ansonsten auf Einzelfall (verbal-argumentativ oder Populationsgefährdungsanalyse).
Wichtige Größen zur Beurteilung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Vorschlag zur Vorgehensweise:
• Das Tötungsrisiko des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sollte als
Orientierung dienen.
• Legal-Ausnahme: Tötungsrisiko darf nicht signifikant erhöht werden !
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Signifikanz des Tötungsrisikos ist in einem 1. Schritt art- und situationsabhängig zu bestimmen.
• In einem 2. Schritt sind zusätzlich kumulative Wirkungen mit
einzubeziehen.
Bestimmung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• abprüfen, ob und in welchem Maße die individuellen Verluste den Bestand des betroffenen Natura 2000-Gebietes relevant
beeinflussen
• Herangehensweise gemäß LAMBRECHT et al. (2004), LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) und DIERSCHKE & BERNOTAT (2012, 2014 in Vorb.)
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
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Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
• Wenn ja:
� Vorhaben löst erhebliche Beeinträchtigungen aus und ist daher unzulässig
Bestimmung der Erheblichkeit
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Erneute Prüfung der Erheblichkeit
• Wenn nein:
� Vorhaben ist zulässig
• Wenn ja:
� Vorhaben ist unzulässig, dann Prüfung räumlicher Alternativen bzw. technischer Alternativen (Erdverkablung)
Bestimmung der Erheblichkeit
Bewertung der Mortali tät von Vögeln an Freileitungen i . R. der FFH-VP – Präsentation
98
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Erheblichkeit ist art- und situationsbedingt unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen zu bestimmen
Es besteht noch Klärungsbedarf wann und inwieweit individuelle Verluste die Population(en) des Natura 2000-Gebiets beeinflussen
Es gibt Gebiete, für die derzeit der Bau von Freileitungen grundsätzlich äußerst kritisch zu sehen ist, z.B.:
Trappengebiete, letzte Brutvorkommen südl. Goldregenpfeifer, Wasservogel-Akkumulationen, Limikolen-Brutgebiete, Brutgebiete Große Rohrdommel, Kranich-Sammelplätze..
Fazit / Schlüsse / Vorschläge
Expertenworkshop „Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der
FFH-Verträglichkeitsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppe Vögel“
Frank Bernshausen (PNL GbR) & Dr. Klaus Richarz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
99
Anhang 7
Präsentation
Dr. Hermann Hötker (Michael-Otto-Institut im NABU)
Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA – aktueller Stand der Wissenschaft und
Hinweise für die Praxis
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
100
Bewertung der Mortalität von Greifvögeln an WEA –aktueller Stand der Wissenschaft und Hinweise für die Praxis
Dr. Hermann Hötker
Michael-Otto-Institut im NABU
Negative Auswirkungen von Windkraft auf Vögel
• Verdrängung
• Mortaliät
• Habitatverlust
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
101
Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel – Fakten, Wissenslücken, Anforder ungen an die Forschung,
ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerati ven Energiegewinnungsformen
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
111
Methoden zur Vermeidung von Beeinträchtigungen
Standortwahl
Vermeidung von Standorten mit hohen Vogel-bzw. Fledermauskonzentrationen, Feuchtgebiete, wichtige Rastgebiete von Gänsen und Watvögeln, Brutgebiete empfindlicher Vogelarten
Gestaltung der Umgebung von WKA
Betrieb der WKA
Gestaltung der WKA
Konfiguration der WKA innerhalb eines Windparks
Danke!
• vielen Kolleginnen und Kollegen für wertvolle Hinwe ise und Daten
• dem Bundesamt für Naturschutz, dem Landesamt für Na tur und Umwelt Schleswig-Holstein und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Mittel,
• und
Bewertung der Mortali tät von Greifvögeln an WEA – Präsentation
112
Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!!!
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
113
Anhang 8
Präsentation
Dr. Stefan Jaehne (Staatliche Vogelschutzwarte Seebach)
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – aktueller Stand
der Diskussion
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP –aktueller Stand der DiskussionVSW Seebach, DR. STEFAN JAEHNE
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Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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G
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740 SPA 44 SPA
60.000 km2 2.300 km2
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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5
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LUG
§ 34 BNatSchG: Gebietsschutz
Prüfgegenstand sind die Erhaltungsziele bzw. die für den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteile des Gebietes: Dazu gehören grundsätzlich die
Bestände der wertgebenden Vogelarten (Art. 4 VS-RL).
Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG legen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung strenge Prüf- und Vorsorgemaßstäbe an (vgl. z. B.
EuGH, Urt. vom 07.09.2005, Az. C-127/02, Rn. 56-61 oder BVerwG, Urt. vom
17.01.2007, Az. 9 A 20.05, Rn. 41).
Es muss Gewissheit bestehen, dass sich Pläne und Projekte nicht nachteilig auf Schutzziele auswirken, d. h. die objektiven Umstände schließen eine
Beeinträchtigung aus (OVG Münster vom 03.08.2010, 8 A 4062/04). Dies wäre
bereits der Fall, wenn die Funktionen des Gebietes in Hinblick auf die Schutzziele
eingeschränkt würden.
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LUG
§ 34 BNatSchG
§ 44 BNatSchG
Leitfaden NRW (vom 12.11.13): ASP klärt die wesentlichen für die FFH-VP bedeutsamen Sachverhalte mit. Im Regelfall ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes in seinen Erhaltungszielen ausgeschlossen, wenn keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden.
Eigenständige Prüfverfahren
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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h /
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G
BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist individuenbezogen. Er ist nach der
Rechtsprechung des EuGH auch dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Tötung als unausweichlich
Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns erweist (EuGH Urt. 30.01.02 –
Rs. C-1003/00).
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BVerwG Leipzig Urt. 12.03.08 Az: 9 A 03/06 Rn. 219 BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Der Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. BNatSchG ist nur erfüllt, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht.
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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BVerwG Leipzig Urt. 09.07.08 Az: 9 A 14/07 Rn. 91
Kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko liegt vor, wenn
die Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der beispielsweise damit vergleichbar
ist, dass eine Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art wird.
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GBVerwG Leipzig Urt. 18.03.09 Az: 9 A 31/07 Rn. 27mit Bezug auf BVerwG Urt. 18.03.09 Az: 9 A 39.07
Von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko kann nur
ausgegangen werden, wenn es um Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweise gerade im Bereich des
Vorhabens ungewöhnlich stark von Risiken betroffen sind und diese Risiken durch konkrete Ausgestaltung
des Vorhabens einschließlich geplanter Vermeidungs-oder Minderungsmaßnahmen nicht beherrscht werden
kann.
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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Zufallsfunde!
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Vermeidungsmaßnahmen
Standortwahl
Abschaltzeiten
Ablenkung
Verringerung der Attraktivität des Habitates
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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PFEIFFER & MEYBURG in Vorbereitung
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0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5
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teil
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n in
%
Entfernung vom Horst in km
alle Männchen 20.5.-20.7. (n=9934)
93905 1. 6.-30.6.10 (n=179)
93998 20. 5. -20.7.09 (n=399)
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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4.000 m
Nahrung
Schlafen
1.500 m = 50 % Flugaktivität
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50 % Flugaktivität
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
Nahrung
700 m
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
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G
Änderungen Vogellebensräume
Keine speziellen Empfehlungen zur Großtrappe
Keine speziellen Empfehlungen zu Brutgebieten
Reduktion der Prüfbereiche zu Schlafplätzen von Greifvögeln auf 3.000 m
Aktuelle Überarbeitung der Abstandsempfehlungen
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Empfohlener Mindesabstand Prüfbereich
Art LAG-VSW
2007
LAG-VSW
2012
LAG-VSW
2007
LAG-VSW
2012
Raufußhühner 1000m 1000m → - -
Kormoran 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Rohrdommel 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Zwergdommel 1000m 1000m → - -
Reiher 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Schwarzstorch 3000m 3000m → 10000m 6000m ↘
Weißstorch 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Fischadler 1000m 1000m → 4000m 4000m →
Schreiadler 6000m 6000m → - -
Kornweihe 3000m 1000m ↘ 6000m 3000m ↘
Wiesenweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Rohrweihe 1000m 1000m → 6000m 3000m ↘
Schwarzmilan 1000m 1000m → 4000m 3000m ↘
Rotmilan 1000m 1500m ↗ 6000m 4000m ↘
Seeadler 3000m 3000m → 6000m 6000m →
Baumfalke - - 4000m 3000m ↘
Wanderfalke 1000m 1000m → - -
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
123
19
Vog
els
chu
tzw
arte
Se
eb
ach
/ T
LUG
LOUIS (2000): Der Begriff „günstiger Erhaltungszustand“ hat in der FFH-RL jeweils das europäische Gebiet der Mitgliedsstaaten als Bezugsraum. Allerding löst ihn das BNatSchG aus diesem europäischen Kontext und überträgt ihn auf das konkrete Schutzgebiet als Bestandteil der Natura 2000 - Gebiets. Dies entspricht auch den Erwägungen der EU-Kommission.
Da die ökologische Kohärenz des Netzes vom Beitrag eines jeden Gebiets und somit vom Erhaltungszustand der in ihm befindlichen Lebensraumtypen und Arten abhängt, ist in jedem Fall eine konkrete gebietsbezogene Prüfung des günstigen Erhaltungszustandes erforderlich.
Bewertungsobjekt des Erhaltungszustandes: Ist die einzelne Vogelart und ihr Lebensraum im jeweiligen SPA!
20
Vog
els
chu
tzw
arte
Se
eb
ach
/ T
LUG
Leitfaden NRW (vom 12.11.13):
„Grundsätzlich ist jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen oder Schutzzwecken erheblich. Es geht nicht um ein bestimmtes quantitatives Maß von Beeinträchtigungen, sondern um die Beeinträchtigung an sich. Sie muss nachhaltig wirken. Dies ist im Rahmen der FFH-VP in jedem Einzelfall anhand der Umstände zu prüfen“
Art- und gebietsbezogene Abstandswerte und Prüfbereiche zu WEA in der FFH-VP – Präsentation
124
21
Vog
els
chu
tzw
arte
Se
eb
ach
/ T
LUG
1.500 m
1.500 m
10-fach Anlagehöhe
SPA
Kein MeideverhaltenKeine Schlagopfer
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
125
Anhang 9
Präsentation
Dirk Bernotat (BfN)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hilfe planerischer
Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
126
2
Einleitung
Gliederung
I. Störungsbezogene Projekttypen
II. Grundlagen der Störungsökologie
III. Orientierungswerte für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen
� Herleitung (Stör- / Fluchtdistanzen)
� Beispiele (Arten)
IV. Berücksichtigung in der FFH-VP
� in der FFH-Vorprüfung / als Relevanzschwelle
� in der FFH-VP / zur Bewertung der Erheblichkeit
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf
Vögel mit Hilfe planerischer Orientierungswerte für Fluchtdistanzen
� Entsprechend des in den Rechtsinstrumenten fixierten Vorsorgeprinzips => Orientierung an oberen Angaben zu FD
� Berücksichtigung weiterer Fachquellen, eigener Erfahrungen, Abstimmung mit Fachkollegen
� => OW für 225 einheimische Vogelarten (inkl. Diff. für R, K und B)
16
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
1 Großvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Großtrappe 400-600 oft >500D 600
Schwarzstorch 300-500 150A
500O
500
Kranich 200-500 500F
510G
500-R500
Graureiher <50->15010 150-200A 20018
Purpurreiher 200
Silberreiher 200
Rohrdommel >5013 80
O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)10 Abhängig von Jagddruck13 Oft Pfahlstellung, nicht Flucht18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
134
C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)2 Werte gelten für Wi ldvögel, handzahme Tiere: < 10 m 18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff .
2 Gänse / Schwäne Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Ringelgans 400-500A
265-384/1000C500-R
Kurzschnabelgans 300-600H 500-R
Blässgans 400A
200-400I400-R
Nonnengans 150-400A 400-R
Saatgans 200-400I 400-R
Graugans >100->2002 200-400A
100-300H400-R20018
Singschwan 100-200A
74/85/166R
197-325/421S
300-R100
Zwergschwan 100-200A 300-R
A HOFMANN (1979, zi t. in WÖBSE 1980, S. 47)B SMIT (1980, zi t. in WOLFF et al . 1982, S. 100)C LAURSEN et al. (2005, S. 15) (95 % Konfidenzinterval l / Max.Wert)
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung . Rech tliche und fachliche Anle it ung
für die Umweltprü fung. 5. A uflage. C. F. Müller V erlag, Heide lberg: 192ff .
3 Limikolen d. Offenlandes Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Großer Brachvogel 70-200 80-150A
250-500B
273-326/650C
400-R200
Rotschenkel 20->100 20-50A
150-300B
120-158/450C
250-R100
Kiebitz 30-100 122-165/450C 250-R100
Goldregenpfeifer (30)-50 60-150A
117-173/450C
200/500Q
250-R100
Uferschnepfe 50-80 40-80A
72-95/500W250-R100
Alpenstrandläufer 30-100 200-400A
65-75/450C250-R100
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
135
A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)C LAURSEN et al . (2005, S. 15) (95 % Konfidenzintervall / Max.Wert)7 An Parkteichen z.T. < 5 m18 Orientierungswerte gelten für die freie Landschaft
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auf lage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
4 Wasservögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Gänsesäger >100-300 100A 300-R200
Spießente 200-300 70-120A
255-338/500C300-R200
Pfeifente >100 70-100A
293-303/1000C300-R120
Krickente >100 100-150A
158-244/450C250-R120
Knäkente >100 70-120A 250-R120
Reiherente wild >507 250-R12018
Schnatterente 100-200 250-R120
20
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltp rü fung. Rechtliche und fach liche Anleit ung
fü r die Umweltprüfung . 5 . Auf lage . C. F. Mü ller V erlag, Heidelberg: 192f f.
5 Greifvögel Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Seeadler 200->500 500
Fischadler 200-500 100-200, ggf. 500E 500
Steinadler 105-390/225J
200/500K400
Schreiadler 200-300 300
Rotmilan 100-300 300O 300
Schwarzmilan 100-300 300
Raufußbussard 55-900/177P 300
Wespenbussard 100-200 200
Wiesenweihe 150-300 10-504 A 200
Rohrweihe >100-300 20-1005 A 200
Wanderfalke 100-200 200
Baumfalke >50-200 200O STAATLICHE NATURSCHUTZVERWALTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG (2006, S. 36f., 44)4 Am Horst5 Am Horst
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
136
21
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
6 Raufußhühner Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Birkhuhn 200-400 >250L 400-B300
Auerhuhn bis >>100M
1-104N
400-B150
Haselhuhn meist >100 150
Alpenschneehuhn 100
L BAUERNSCHMITT (1998, S. 31ff.)M GLUTZ V. BLOTZHEIM (1994, S. 216)N THIEL et al. (2008, S. 88)
22
Beispiele für FluchtdistanzenAus: Gassner, E., Winkelbrandt, A. & Bernotat, D. ( 2010): UVP und Strategische Umweltprüfung. Recht liche und fachliche Anleitung
für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C. F. Müller Verlag, Heidelberg: 192ff.
8 Offen- / Halboffenland Fluchtdistanz (in m) nach: Planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz (m)
Flade (1994, Mensch ungedeckt zu Fuß)
Sonstige Quellen
Wachtel 30-50 50
Wachtelkönig 30-50 50
Sperbergrasmücke 10-40 40
Schwarzkehlchen 15-30 60A 40
Braunkehlchen 20-40 40
Grauammer 10-40 40
Ortolan 10-25 40
Blaukehlchen 10-30 30
Neuntöter <10-30 20-30A 30
Feldlerche 15X 20
Haubenlerche <10 10
A HOFMANN (1979, zit. in WÖBSE 1980, S. 47)X COOKE (1980:86)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
137
23
Gliederung
IV.
Berücksichtigung von Fluchtdistanzen
in der FFH-VP
24
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
A: Verwendung im Rahmen der FFH-Vorprüfung
� Strenger Vorsorgemaßstab / Worst Case-Betrachtung / Erhebliche Beeinträchtigung muss auszuschließen sein
� Orientierungswerte (OW) für planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanzen sind Vorsorgewerte =>
� Nutzbar als Regelvermutung für Relevanzschwelle
� Eine Störung, in einer größeren Entfernung als der OW derempfindlichsten Art, führt i.d.R. nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen
� Eine Störung, in einer geringeren Entfernung als die OW, bedarf einer weitergehenden Prüfung / Betrachtung (FFH-VP)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
138
25
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
B: Verwendung im Rahmen der FFH-VP
1. Maßstab der „Erheblichkeit“ von Störungen
� Bei Abnahme der Bestände der geschützten Arten
EU KOMMISSION (2000:25ff.) im Kontext Art. 6 (2) FFH-RL
� „Alle Entwicklungen, die zu einer langfristigen Abnahme der Population der Arten in einem Gebiet führen, können als erhebliche Störungen betrachtet werden.“
� „Alle Entwicklungen, die zur Verringerung der Größe des Lebensraums für die Arten in einem Gebiet beitragen, können als erhebliche Störungen eingestuft werden.“
BVerwG im Kontext § 34 BNatSchG:
� Maßstab: „Stabilität der Bestände“
26
IV. Berücksichtigung von FD in der FFH-VP
2. Fachliche Bewertung der Erheblichkeit� Planungsmethodisch ergibt sich die Erheblichkeit aus
Intensität + Reichweite der Störwirkungen
� Ab einem gewissen Habitatverlust ist die Störung als erheblich zu bewerten (� Grenzen des „Ausweichens“)
� Vgl. Fachkonvention LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) zur Bestimmung der Erheblichkeit von Lebensraumverlusten mit Orientierungswerten für Bagatellverluste
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
139
BfN-Fachkonvention zur Erheblichkeit von Lebensraumverlusten (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007):
� 6-jähriger Entwicklungs- u. Abstimmungsprozess
� u.a. von LANA wohlwollend zur Kenntnis genommen (13.9.2007)
� durch Rechtsprechung des BVerwG als Orientierungshilfe und als Stand von Wissenschaft u. Technik anerkannt (ab 5.3.2008)
� erfolgreiche Anwendung in Praxis
� in Leitfäden und Regelwerken zitiert(EBA 2010; NRW 2010; ASFiNAG 2011; MELUR & LKN-SH 2012)
Quelle: L AMBRECHT & TRAUTNER (2007)http://www.bfn.de/0306_ffhvp.html
IV. BfN-Fachkonvention
Art Grund-OW
MittlererOW
ObererOW
Anwendungs-hinweise zu
Stufe I Bedingung Stufe II
Bedingung Stufe III
Habitat-Typ
Rotmilan 10 ha 2) - - 6d
Schwarzstorch 10 ha 2) - - 6d
Schwarzspecht 2,6 ha 2) - - 4
Rohrweihe 2,6 ha 2) - - 6d
Sperlingskauz 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 4
Kranich 6.400 m 2 3,2 ha 6,4 ha 6b
Großer Brachvogel 1.600 m 2 8.000 m2 1,6 ha 4
Ziegenmelker 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6b
Mittelspecht 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 4
Braunkehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a
Blaukehlchen 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 6a
Eisvogel 400 m 2 2.000 m2 4.000 m2 2b
Seggenrohrsänger Kein OW 1) 2b
IV. Orientierungswerte für Habitatverluste
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
140
29
3. Bewertung der Erheblichkeit von Habitatverlusten bei Brutvögeln mit Hilfe der Fachkonventionen:
� Beispiel 1: Vollständiger Habitatverlust� Rohrweihe: Habitatverlust im VSG > oder < 2,6 ha?
� Beispiel 2: Graduelle Habitatverschlechterung (in %)
� Vorbelastung (Gewöhnung oder Sensitivitätserhöhung?)
Vorschlag zur Bewertung der Erheblichkeit von Störwirkungen auf Vögel mit Hil fe planerischer Orientierungswerte für
Fluchtdis tanzen – Präsentation
144
37
IV. Bewertung von Störungsintensitäten
III. Zeitliche Komponente von Störungen
� Zeitpunkt� Brut – Zug – Rast – Mauser – Winter � Tag – Nacht
� Dauer / Frequenz / Häufigkeit� Temporär / einmalig � dauerhaft / wiederkehrend� Maßstab ist Dauer der Auswirkung nicht des Störreizes� z.B. wenn mehrere Störungen im Frühjahr bei einen Greifvogel
zur Horstaufgabe führen� vgl. Störungs-Kumulations-Modell (BEkS Rückriem 2009)
� Regelmäßigkeit / Vorhersehbarkeit
� => Optionen für Vermeidung / Alternativen� Bauzeiten� Termine für Freizeit-/Sportveranstaltungen� Zeitliche Begrenzungen (z.B. für das Befahren von Gewässern)
38
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
• N A B U - P R E S S E D I E N S T ---- 4.10.2012---------------------------------------------------------------------------
• NABU-Zahl des Monats: 700 Euro pro Hektar und Jahr aus Steuergeldern für Landwirtschaftsflächen
• NABU: Subventionen und Beihilfen werden nach Gießkannen-Prinzip verteilt Berlin – 700 Euro pro Jahr erhält jeder Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland aus Steuermitteln – und dies für eine teilweise hochintensive Wirtschaftsweise zu Lasten von Natur, Umwelt und Klima. Die Steuermittel werden bislang überwiegend „mit der Gießkanne“ und ohne konkrete Umweltauflagen ausbezahlt.
• Zu hohe Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser, ein anhaltender Umbruch von feuchten und anmoorigen Grünlandflächen mit gewaltigen Emissionen klimarelevanter Gase sowie ein massiver Verlust ökologischer Rückzugsflächen in der Agrarlandschaft sind das traurige Ergebnis dieser Politik.
Die Ausgangssituation
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
147
• Zu den Subventionen und Staatshilfen gehören die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Brüssel, die Förderprogramme von Bund und Ländern, die Agrardieselvergütung sowie die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Im Kontext der anstehenden Reform der GAP wird derzeit diskutiert, die Direktzahlungen und Prämien stärker an konkrete gesellschaftliche Leistungen zu koppeln.
• Das Credo lautet: Die Landwirtschaft verdient Unterstützung der Gesellschaft, aber nur für die Erbringung von klar definierten Aufgaben wie die Erhaltung und Förderung der Umweltressourcen Boden, Wasser, Klima, Biodiversität und Landschaft.
• Fazit: wir haben inzwischen November 2013 und aus den GAP-Reformen wurde ein Reförmchen...
Landwirtschaft – Ist „gute fachliche
Praxis“ ein Fall für die FFH-VP?
• Eiderstedt: Wasserstandsabsenkungen und seiner Folgen für Wiesenvögel
• Maisanbau in Schreiadler-Revieren
• Zielarten und doch unerwünscht: Vergrämung von Gänsen und Schwänen im EU-VSG Östliche Kieler Bucht
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
148
Eiderstedt: Wiesenvögel ohne Wasser
Trauerseeschwalbe: im freien Fall
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
• Kieler Nachrichten vom 26.11.2013: Einigung auf Eiderstedt: Zentrale Steuerung der Entwässerung der Siele von Garding aus, für Wiesenvögel höherer Wasserstand, aber
Absenkung bei stärkeren Niederschlägen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
152
Schreiadlerschutz und Maisanbauin Mecklenburg-Vorpommern
Wiesenvögel: mit Mais keine Zukunft?
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
153
Schreiadler in MVP: signifikant rückläufig
Daten: C. Herrmann
Der Nahrungsraum schwindet
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
154
Schreiadler: abhängig vom horstnahen Grünland
Aus: Scheller 2010
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
155
Problem: Abwägungsdefizite bei Ausnahmegenehmigungen
• Obwohl im LUNG M-V eine autorisierte GIS- Datei mit den Koordinaten der Horststandorte von 2004-
2008 vorliegt, arbeiteten die Landkreise mit einem Stand von 2003.
• Extensivierung auch auf Äckern, Kulturvielfalt statt Mais, Raps oder Wintergetreide; breite Randstreifen
• Alles als Zielformulierung in Managementplänen und kombiniert mit Vertragsnaturschutz;
• Flächenaufkauf durch Naturschutzstiftungen,
Naturschutzorganisationen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
156
Gänse, Schwäne und bald auch Kraniche: Vergrämung aus dem VSG
Jagdbeginn an
der NSG-Grenze
P. Zeelen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
157
Gänse und Schwäne auf Ackerflächen:
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2.1.
7.1.
12.1
.
17.1
.
22.1
.
27.1
.
1.2.
6.2.
11.2
.
16.2
.
21.2
.
26.2
.
3.3.
8.3.
13.3
.
18.3
.
23.3
.
28.3
.
Anz
ahl
Schwäne auf Raps Gut Rixdorf Jan bis Mär 2007
Sing- und einzelne Zwergschwäne Höckerschwan
...Nicht automatisch ein Schaden!
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
158
Summationseffekte bei
Vergrämung• Verdrängung von Zielarten aus Schutzgebieten
• Verringerte individuelle Fitness der (Vergrämungs)Zielarten
• Kollateralschäden: Störungen von Arten, die nicht vergrämt werden sollen, Entwertung von Gebieten
• Zunahme von Fraßschäden andernorts durch Verkleinerung der nutzbaren Fläche
Lösungsansätze?
• Mindestens: Verzicht auf Vogeljagd in EU-VSG, diese
müssen als Ausweichflächen für Agrarflächen außerhalb der VSG;
• Vertragsnaturschutz „Duldung von Gänsen/Schwänen/Kranichen“ in/angrenzend an EU-
VSG mit Gänsen/Schwänen/Kranichen, zu denen keine Ackerflächen gehören;
• Einrichtung eines Fonds aus 1. oder 2. Säule der EU-
Agrarzahlungen zur gezielten Deckung von Fraßschäden („Solidarität unter Landwirten“)
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
159
• Zusammenlegung von „Greeningflächen“ als Gänsenahrungsflächen an der Nordseeküste;
• Umwandlung von Acker in Grünland u.a. in Ästuargebieten;
• Anbau beweidungsfester Sorten, z.B. beim
Winterweizen (Terminator).
Anforderungen an Landwirtschaft in NATURA-2000-Gebieten
• Konventionell-intensive Landwirtschaft wirkt in NATURA-2000-Gebieten in der Regel negativ, daher mittelfristig Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung mit:
• Kultur-Diversifizierung
• Reduktion von Stoffeinsatz
• Biolandbau
• Duldung von Fraß,
• Alles über langfristige Vertragsnaturschutzförderung, somit Entlohnung von Naturschutzdienstleistungen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Landwirtschaft – Präsentation
160
Herzlichen Dank!
• Sibylle Stromberg, NABU LV SH
• C. Herrmann, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
• NABU OG Lütjenburg, SH
... für die Hintergrundinformationen
und Ihnen fürs Zuhören!
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
161
Anhang 11
Präsentation
Christoph Linke (LUNG Mecklenburg-Vorpommern)
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Forstwirtschaft – abgestimmte
Beurteilungshilfen für Mecklenburg-Vorpommern und ihre fachlichen Grundlagen
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
162
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Potenziell FFH-VP-pflichtige Projekte aus dem Bereich der Forstwirtschaft
Für die Artengruppe der Vögel
BfN-Workshop 28.-30. November 2013Insel Vilm
Christoph LinkeLUNG M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fors twirtschaft – Präsentation
165
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Schwarzspecht
• Folgende Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigung en (!) oder können erhebliche Beeinträchtigungen (P) sein (Anze igepflicht):
• Entnahme von Schwarzspecht-Höhlenbäumen (!)
• Entnahme von Höhlenbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen (insbesondere Rotbuche), soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 2 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (! )
• Entnahme einzeln vorkommender Buchen, Stiel- oder Traubeneichen aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 2 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (! )
• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen >20 cm BHD, soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha Laubholzfläche verbleibt (!)
• Abrupte Freistellung von Schwarzspecht-Höhlenbäumen1, insbesondere durch intensive Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter- Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Schwarzspecht-Höhlenbäume (!) (Freistellungszeitraum nicht unter 10 Jahren)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Mittelspecht
• Entnahme von Höhlenbäumen (!)• Entnahme von Höhlen- bzw. Nahrungsbaumanwärtern oder
anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich 5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)
• Entnahme einzeln vorkommender Exemplare Hartlaubholz oder Erle aus Nadelholzbeständen, soweit weniger als 5 einzeln vorkommende Bäume dieser Arten / ha verbleiben (!)
• Entnahme von Totholz aus Laub- und Laubmischbeständen > 20 cm BHD soweit weniger als durchschnittlich 20 m³ / ha Laubholzfläche verbleibt (!)
• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Entnahme von Horstbäumen (!)• Freistellung von Horstbäumen, insbesondere durch intensive
Eingriffe in den Oberstand oder die Entfernung von Unter-Zwischenstand im Umfeld einer Baumlänge um Horstbäume(!)
• Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 5 ha führt** (!)
* Horstbaumanwärter sind Kiefern mit mind. 50 cm BHD oder Buchen mit mind. 60 cm BHD sowie überdurchschnittlicher Gesamthöhe, bevorzugt im Waldrandbereich.
** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 5 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.
Rotmilan
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Entnahme von Horstbäumen (!)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß
§ 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • Entnahme von Horstbaumanwärtern, soweit dies zur
Unterschreitung von 1 Horstbaumanwärter* auf einer Fläche von 50 ha führt** (!)
• Entwässerungsmaßnahmen (!)
* Horstbaumanwärter sind Eichen mit mind. 70 cm BHD und einem Mindestabstand von 200 m zum Waldaußenrand in hiebsunreifen Laubholzbeständen (§ 13 Abs. 5 LWaldG). Sie sollen möglichst starke Seitenäste oder Stammgabelungen oberhalb von 6 m Höhe, Nähe zu Gewässern sowie große Abstände zu Störquellen wie Straßen aufweisen.
** Diese Anforderung gilt für Waldbesitzer, die über insgesamt mindestens 50 ha Waldfläche innerhalb des betreffenden Vogelschutzgebietes verfügen.
Schwarzstorch
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
Zwergschnäpper
• Pflegeeingriffe in den Oberstand von Beständen ab 80 Jahre, die den Zielbestockungsgrad auf <0,9 absenken (!)
• Unterschreitung eines ausreichenden Anteils von Laubholz-Altbeständen im SPA von XX%. Diese sollen im Managementplan festgelegt werden. (M)
• Entnahme von Höhlen- bzw. Nistbaumanwärtern oder anderen wertgebenden Bäumen im Rahmen von Pflege- oder Erntearbeiten, soweit dies zur Unterschreitung einer Mindestanzahl von durchschnittlich (2-)5 wertgebenden Bäumen / ha Laubholzfläche führt (!)
• Entnahme von Totholz aus Buchenbeständen ab 80 Jahre soweit weniger als durchschnittlich 20 m3 / ha verbleibt (!)
• Aktiver Umbau von Laubbaum- in Nadelbaum-Reinbestände auf zusammenhängenden Flächen > 1 ha (P)
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
In Schreiadler-Schutzarealen (Horstumfeld, ca. 45 ha)• Nichtbeachtung der Vorschriften zum Horstschutz gemäß § 23 Abs. 4 NatSchAG M-V • (…)• Anlage oder Unterhaltung von Rückegassen in einem Abstand von weniger als 40 m (!)• Begünstigung/Pflege von mehr als 25 Zukunfts-Bäumen in Laubholz-Pflegebeständen (!)• Eingriffe in den Laubholz-Füllbestand ab Bestandesalter 80 Jahre (! )• Hiebswiederkehr nach weniger als 5 Jahren in Laubholzbeständen ab Bestandesalter 80
Jahre (!)• Entnahme von mehr als 25 Bäumen je ha insgesamt im Rahmen der Endnutzung von
Laubholzbeständen (!)• Entfernung des Schirmes von Nadelholzbeständen vor dem Ablauf von 20 Jahren (!) • Schlussgrad des Oberstandes bei Schirmstellungen unterschreitet 50% in
Fichtenbeständen bzw. 60% in Lärchen- oder KiefernbeständenIm gesamten Vogelschutzgebiet mit Zielart Schreiadler• Umbau von Laub- in Nadelbestände• Erstaufforstung von Grünland oder Niedermoorstandorten (P)• Reduzierung der Grenzliniendichte (z.B. durch Begradigung von Waldrändern) bei
Erstaufforstung von Acker (P)• Entwässerungsmaßnahmen
Schreiadler (Entwurf)
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern
• Für die Beurteilung der FFH-Erheblichkeit von Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald wurden bzw. werden eigene Beurteilungshilfen aufgestellt, die sich an Waldeigentümer und Bewirtschafter richten.
• Ziel ist, eine weitgehende Eigenbeurteilung zu ermöglichen.• Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand sind folgende Tendenzen zu
erkennen:– Feste Erheblichkeitsschwellen vor einzelfallweiser Behördenbeurteilung
– Einzelflächenbeurteilungen vor bilanzierungsbasierten Beurteilungen.
• Die fachliche Definition der Erheblichkeit erfolgt tlw. mit Blick auf die Verfügbarkeit von Ausgleichszahlungen und unter Einbeziehung der Interessenträger.
Fazit
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
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Anhang 12
Präsentation
Dr. Andreas von Lindeiner (LBV Bayern)
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd - am
Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd u. Kormoranmanagement
Potenziell FFH-VP-pfli chtige Aktivi täten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd – Präsentation
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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Potenziell FFH-VP-pflichtige Aktivitäten aus dem Bereich der Fischereiwirtschaft und Jagd –
am Beispiel von Teichbewirtschaftung, Stellnetzfischerei, Wasservogeljagd und Kormoranmanagement
Expertenwerkshop Vilm, 28.-30.11.2013
Dr. Andreas von Lindeiner
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Dr. Andreas von Lindeiner
1. Wasservogeljagd2. Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee 3. Ruhezonenkonzept im SPA Ammersee4. „Kaltei“-Aktion am Bodensee5. Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in
Bayern6. Kormoran-Management in ausgewählten Weiher-
gebieten im SPA Aischgrund
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Thema Wasservogeljagd
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Starnberger See Jagdstrecke für den gesamten SeeJagdjahr 1999/2000
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Auswirkungen der Wasservogeljagd
• Fluchtdistanzen verdoppelten sich in etwa von
150-211 m auf 367-500 m nach Beginn der Jagdsaison auf Wasservögel
• In 14 von 18 untersuchten Fällen hat sich die Zahl der Wasservögel dramatisch erhöht, nachdem Wasservogelruhezonen eingerichtet wurden.
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• Eine individuelle Gewöhnung kann nicht stattfinden, denn Verringerung von Schnelligkeit und Umfang der Reaktion kann tödlich sein.
• Die Fluchtdistanz auf Jagdereignisse ist daher größer und führt zur Räumung größerer Flächen. ⇒ Beeinträchtigung von Rastgebieten
• Fluchtreaktionen auf Jagd wirken auch auf andere, nicht bejagte Arten.
• Wasservögel werden auch auf andere Störquellen sensibilisiert ⇒ Erhöhung der Fluchtdistanz.
• Jagd wirkt überwiegend in Zeiten, in denen andere Störfaktoren, z.B. Freizeitnutzung, wenig wirksam werden, stellt also im Herbst den wesentlichen Störfaktor dar.
Störwirkungen der Wasservogeljagd:
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Feststellungen zur Wasservogeljagd
• Wasservogeljagd kann Bestände nicht regulieren.
• Da im Regelfall auf ziehende Arten gejagt wird, sind zur Abschätzung der Auswirkungen internationale Untersuchungen erforderlich.
• Bei Arten wie Blesshuhn, Lachmöwe, Höckerschwan und Graugans werden durch Bejagung keine beabsichtigten Dezimierungen erreicht.
• Jagdereignisse stellen erhebliche Störungen der Wasservogelgemeinschaft dar.
• Ziel führend ist eine Beschränkung der Jagdereignisse pro Saison, um Störungen zu vermeiden.
• Schutzmaßnahmen wie das Einrichten von Ruhezonen müssen von einer Effizienzkontrolle begleitet werden.
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Chiemsee
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Jagd- und Fischereirecht im SPA Chiemsee
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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee
Mündungsdelta der Tiroler Ache im Chiemsee
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52%28%
36%
39%32%
22%32%
11%
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr
Strecken 3,5,9,13
Chiems ee
Wasservogelzählung Chiemsee 2002/2003
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• Gutachter (1992): Befischung des Lindbodengrabens in NSG-Kernzone ist abzulehnen
• Lindbodengraben � Integration in bestehendes Laichschongebiet• Grund: Achendelta = wichtigster Lebensraum für relevante Vogelarten im
Chiemsee• Höhere Naturschutzbehörde 1992: Verpachtung an Berufsfischer unter
Auflagen:
zeitliche Beschränkungen der Fischerei für die Rast-, Mauser- und Brutzeit+ Betreuungsaufgaben
+ faunistische Untersuchung � Auswirkungen der Nutzung
• BSSV: Pachtvertrag ohne jede Auflage, endend am 31. 12. 2003.
• 2003 Naturschutzbehörden fordern: keine Neuverpachtung• Grund: Lindbodengraben liegt in Kernzone des NSG/SPA/FFH-Gebiet,
� striktes Betretungsverbot • Aktuell: Aufnahme des Gebiets in ein Fischerei-/Laichschongebiet durch
Fischereigenossenschaft � Bewirtschaftung mit entsprechenden Beschränkungen
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Fischereirecht am Chiemsee
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� Anpassung der NSG-Grenze an die aktuelle Entwicklung des
Mündungsfächers � Kenntlichmachung und Kontrollen zur Einhaltung der Ruhezone.
� Beschränkungen der Berufsfischerei im NSG: Nutzungsverzicht , Ablösung von Fischereirechten.
� Einstellung der Wasservogeljagd in der ganzjährigen Ruhezone.
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Gewässerentwicklungskonzept Ammersee Dezember 2012
Übersicht Maßnahmenkonsens
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Fischereifachberatung Oberbayern„Es liegt daher nicht allein aufgrund der Historie im öffentlichen Interesse, das Fischereihandwerk auf dem Ammersee zu erhalten und alles daran zu setzen, dass die verblei-benden Ammerseefischer wie die „Letzten Mohikaner“ in ihrem „Reservat“ behütet werden. Die Fischer haben gewiss mindestens den gleichen Schutzstatus zu beanspruchen wie Lurche und Vögel.“
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Die Verpachtung staatlicher Gewässer an Fischereigenossenschaften -Präsident Deß interveniert beim zuständigen Finanzminister
• „… Die Bayerische Fischerei ist ein Kulturgut, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Alle staatlichen
Stellen, die dazu berufen und in der Lage sind, haben diesem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.“
• Nun zeigt sich ein erster Teilerfolg: Finanzminister Dr. Söder hat uns mitgeteilt, dass der künftige Ammersee-Pachtvertrag keine Beschränkung der
Fischerei zugunsten der Interessen der Vogelschützer mehr enthalten wird.
Fischereipolitik Fischer & Teichwirt 03/2013
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Bodensee, Radolfzeller Aachried
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
• NSG „Radolfzeller Aachried“, Kormoran-Brutkolonie im Juni 2007 mindestens 98 besetzte Nester.
• in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 jeweils Vergrämungs-abschuss von Kormoranen am Untersee von September bis März.
• Keine Vergrämung im SPA möglich zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt
• RP Freiburg (mit schweizer. Stellen) => „Kaltei-Aktion“: in einer ausreichend kalten Nacht mit einer stark gebündelten Halogenlampe angestrahlt
• RP Freiburg: Methode „unblutig, wenig aufwändig und praktisch ohne Nebenwirkungen“
• NABU: Beabsichtigte Auslöschung der einzigen Kormorankolonie am deutschen Bodenseeufer. Aktion beeinträchtigt auch streng geschützte Vogelarten
• RP: Keine VP notwendigGründe: - Kormoran keine besonders gefährdete Tierart mehr.
- Keine erheblichen Beeinträchtigungen des SPA bei Beachtung der vorgegebenen Maßgaben
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
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184
• NABU Berufung: Keine Prüfung anderweitiger, milderer MaßnahmenAls Alternative kommt auch in Frage, den Vogel außerhalb des Naturschutzgebietes zu bejagen.
• VG Mannheim RP hat eine VP hier nicht durchgeführt, obwohl eine solche bereits dann erforderlich ist, wenn die erhebliche Beeinträchtigung eines SPA wissenschaftlich nicht einwandfrei ausgeschlossen werden kann.=> Präzedenzurteile von BVG und EuGH
• Interessen der Fischerei = privater Belang => keine Befreiung nach NatSchG BW Schutz der heimischen Fischbestände und -arten => gewichtiger öffentlichen Belang
• Ertragsrückgang => nicht monokausal mit Einfluss des Kormorans zu erklären. Viele Einflussgrößen wirken auf den Fischertrag ein.
• Kaltei-Aktion nicht verhältnismäßig und nur mit bekanntermaßen begrenzter Wirkung
• SPA: Veränderungen und Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen können, sind unzulässig
=> entsprechende VP vorab erforderlich.
„Kaltei“-Aktion am Bodensee
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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 14.3.2011, 5 S 644/09Bekämpfung des Kormoranbestandes im südwestlichen Teil des Bodensees;
naturschutzrechtliche Befreiung
Die Festsetzung von Schutzmaßnahmen, mit denen im Rahmen des Vollzugs einer Eingriffsmaßnahme mögliche erhebliche
Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebiets ausgeschlossen werden sollen, macht die Durchführung einer
Verträglichkeitsprüfung … nicht entbehrlich. Es ist gerade der Sinn der Verträglichkeitsprüfung, die Notwendigkeit etwaiger
Schutzkonzepte aufzuzeigen.
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185
Allgemeinverfügungen zur Kormoranvergrämung in Bayern
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Vogelschutzgebiet
Kormorankolonie
Kormoranschlafplatz
AV
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187
Bestimmungen der Allgemeinverfügungen
Abschuss
• im „Normalfall“ 16.8.-14.3.
• - außerhalb von NSG, SPA zusätzlich 15.3.-30.4.- Immature auch vom 15.3.-15.8. landesweit
außerhalb Fouragierradius der Kolonien auch ad. - Abschuss auch an Schlafbäumen zulässig
• In allen erwerbsmäßig betriebenen Teichwirtschaften vom 1.4.-15.8.
• In SPAs außerhalb von festgelegten Ruhezonen 16.8.-28.2. oder 14.3.in Wiesenbrütergebieten z.T. 16.8.-1.3.
• In SPA/NSG mit Wasservogeljagd z.T. 1.9.-15.1.
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Kormoranmanagement im SPA Aischgrund
Welche Auswirkungen hat das Kormoranmanagement
• auf den Kormoranbestand?
• auf das Abfischergebnis?
• auf die Zielarten des SPA?
Lage der sieben untersuchten Weihergebiete
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Folgende sechs Zielarten wurden untersucht:• A 272 Blaukehlchen• A 055 Knäkente• A 029 Purpurreiher• A 021 Rohrdommel• A 081 Rohrweihe• A 022 Zwergdommel
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Konfliktbereich
Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund
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Mohrhofer Weihergebiet im Aischgrund
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Ausnahmegenehmigung
• Abschuss von 2013-2015 vom 16.1. - 30.4.:Pro Vergrämungsereignis 2 Berechtigte mit je 4 Schüssen pro Gebiet
• Abschuss von Imm./Juv. vom 1.5. - 31.8.:nicht mehr als 30 Schuss insgesamt pro Gebiet(Mohrhof, Bucher Weiher 16 Schuss)
• Kein bleihaltiger Schrot
• Nicht zulässig 1,5 h Sonnenuntergang nach und vor Sonnenaufgang
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