Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Hauptabteilung Kommunikation, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Rathausplatz 1, 86150 Augsburg Telefon (0821) 324-9402 Abonnementpreis: Telefax (0821) 324-9405 im Jahr 35,00 € per Postversand www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen im Jahr 15,00 € per E-Mail Amtsblatt gegründet 1746 Nummer 13, 27. März 2020, Seite 123 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 15. März 2020; Anlage zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 15. März 2020 Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayeri- sche Bauordnung (BayBO) Heinrich-von-Buz-Str. Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Baye- rische Bauordnung (BayBO) Zusamstr. 17 Meierweg, Zirbelstr. Am Messezentrum 5 Kraftloserklärung Sparkassenbuch Nr. 3404181673 Stadt Augsburg
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Amtsblatt - Stadt Augsburg - Home - Stadt Augsburg · 2020. 3. 26. · Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27.März 2020, Seite 125 Anlage 17 Teil 2 (zu § 92 GLKrWO) Anlage zur
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Herausgegeben und gedruckt von der Verantwortlich für Bekanntmachungen: Stadt Augsburg Leiter der städtischen Dienststellen Redaktion: Hauptabteilung Kommunikation, Erscheint nach Bedarf an Freitagen Rathausplatz 1, 86150 Augsburg Telefon (0821) 324-9402 Abonnementpreis: Telefax (0821) 324-9405 im Jahr 35,00 € per Postversand www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen im Jahr 15,00 € per E-Mail
Amtsblatt
gegründet 1746 Nummer 13, 27. März 2020, Seite 123 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 15. März 2020; Anlage zur Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats am 15. März 2020 Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayeri-sche Bauordnung (BayBO)
Heinrich-von-Buz-Str. Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Baye-rische Bauordnung (BayBO)
Zusamstr. 17 Meierweg, Zirbelstr. Am Messezentrum 5
Kraftloserklärung Sparkassenbuch
Nr. 3404181673
Stadt Augsburg
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 124
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats
am 15. März 2020 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2020 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Stadtrats festgestellt:
1. Die Zahl der Stimmberechtigten: 214.110
Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 97.013
Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 5.127.607
Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 2.079
2. Insgesamt sind 60 Gemeinderatssitze zu vergeben. 3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:
Ordnungs- zahl
Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der gültigen Stimmen
Anzahl der Sitze
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 1.653.781 20
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 734.066 9
06 Freie Demokratische Partei (FDP) 117.201 1
07 PRO AUGSBURG e.V. (PRO AUGSBURG) 94.346 1
08 DIE LINKE (DIE LINKE) 189.034 2
09 Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 114.119 1
10 Polit-WG e.V./DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (Polit-WG/DiB) 29.149 0
11 Augsburg in Bürgerhand e.V. (Augsburg in Bürgerhand) 96.690 1
12 Generation AUX e.V. (Generation AUX) 108.956 1
13 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
76.557 1
14 V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) 69.643 1
15 WSA e.V. (WSA) 77.189 1
4. Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen sowie deren Stimmenzahl sind in der
Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt. 20.03.2020 Roßdeutscher Wahlleiter der Stadt Augsburg
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 125
Anlage 17 Teil 2 (zu § 92 GLKrWO)
Anlage zur
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Stadtrats
am 15. März 2020 Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. Der Wahlvorschlag hat 20 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 20 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 21 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 02 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der Wahlvorschlag hat 14 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 14 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 15 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 03 Kennwort FREIE WÄHLER Bayern/FW FREIE WÄHLER Augsburg e.V. Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 3 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 4 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 04 Kennwort Alternative für Deutschland Der Wahlvorschlag hat 4 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 4 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 5 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
59 Broda Ingrid, Studiendirektorin a.D., Augsburg 4.440
60 Belezki Angelina, Bürokauffrau, Augsburg 4.226
Wahlvorschlag Nr. 05 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands Der Wahlvorschlag hat 9 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 9 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 10 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 06 Kennwort Freie Demokratische Partei Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
1 Vollmar Lars, Angestellter, Augsburg 7.748
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 133
Listennachfolger:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 07 Kennwort PRO AUGSBURG e.V. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 30 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 08 Kennwort DIE LINKE Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 2 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Stadtratsmitglieder. Die übrigen Personen unter Nrn. 3 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
1 Hintermayr Frederik, Gesundheits- und Krankenpfleger, Bezirksrat, Augsburg 13.511
59 Rupprecht Anita, Assistentin der Geschäftsführung, Augsburg 1.837
60 Hieber Max, Auszubildender, Augsburg 1.755
Wahlvorschlag Nr. 09 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 55 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 139
Wahlvorschlag Nr. 11 Kennwort Augsburg in Bürgerhand e.V. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
1 Marcon Bruno, Diplom-Psychologe, Augsburg 9.627
Listennachfolger:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
2 Göppel Elise, Studentin, Augsburg 4.177
3 Walter Tobias, Planungsingenieur, Augsburg 3.895
Wahlvorschlag Nr. 12 Kennwort Generation AUX e.V. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 142
58 Schumacher Amadeus, Student, Augsburg 990
59 Fleck Christian, Geschäftsführer, Augsburg 982
60 Wojcik David, B.A., Unternehmer, Augsburg 974
Wahlvorschlag Nr. 13 Kennwort Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initia-tive Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 11 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
1 Mc Queen Lisa, Kürschnerin, Augsburg 11.229
Listennachfolger:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
2 Viertel Kai, Marketing Manager, Augsburg 8.851
3 Sperfeld Jeremy, Gesundheits- und Krankenpfleger, Augsburg 7.631
Wahlvorschlag Nr. 14 Kennwort V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Wahlvorschlag Nr. 15 Kennwort WSA e.V. Der Wahlvorschlag hat 1 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 genannte Person wird Stadtratsmitglied. Die übrigen Personen unter Nrn. 2 bis 60 werden in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch Los entschieden. Gewählte:
Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand gültige Stimmen
Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 13.03.2020 folgenden Vorbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BV-2019-15-1 Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit Tiefgarage Baugrundstück: Heinrich-von-Buz-Str. Flur Nr.: 3611/4, 3611/23, Gemarkung: Augsburg 1. Der Bauvorbescheid wird nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt. 2. Dieser Vorbescheid gilt drei Jahre. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage gemäß Art. 53 Abs. 1 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Der Vorbescheid konnte nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt werden (Art. 71 BayBO).
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 146
Hinweis: Der Vorbescheid bezieht sich nur auf die im Antrag gestellten Fragen. Im übrigen bleibt eine Beurteilung dem endgültigen Bauantrag vorbehalten. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung des Vorbescheides durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Der Vorbescheid einschließlich der Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg in Zimmer 248 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Keterling, unter der Rufnummer 324-4617 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Korn-hausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch (siehe Hinweise) in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Nach der Neufassung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO), in Kraft ab 01.07.2007, entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F.). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nä-here Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri-schen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge-bühr fällig.
Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt
Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 17.03.2020 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA-2019-791-1 Bauvorhaben: Neubau eines Kirchturms Baugrundstück: Zusamstr. 17 Flur Nr.: 1298/3, Gemarkung: Lechhausen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beige-fügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntma-chung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg in Zimmer 144 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Wöhr, unter der Rufnummer 324-4628 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Korn-hausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch (siehe Hinweise) in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Nach der Neufassung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO), in Kraft ab 01.07.2007, entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F.). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nä-here Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri-schen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 147
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge-bühr fällig.
Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt
Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 19.03.2020 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA-2020-118-1 Bauvorhaben: Errichtung einer Tiefgarage Baugrundstück: Meierweg, Zirbelstr. Flur Nr.: 895/27, Gemarkung: Oberhausen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beige-fügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntma-chung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg in Zimmer 141 (I. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Minig-Berndsen, unter der Rufnummer 324-4619 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Korn-hausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch (siehe Hinweise) in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Nach der Neufassung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO), in Kraft ab 01.07.2007, entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F.). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrens-gebühr fällig.
Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt
Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am 20.03.2020 folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA-2019-461-2 Bauvorhaben: Ersatzneubau Messehalle 2 - Nutzungserweiterung Veranstaltungen Baugrundstück: Am Messezentrum 5 Flur Nr.: 2300/0, 2292, Gemarkung: Göggingen Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beige-fügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig.
Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 13, 27. März 2020, Seite 148
Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntma-chung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg in Zimmer 240 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer 324-4608 hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Korn-hausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch (siehe Hinweise) in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Nach der Neufassung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO), in Kraft ab 01.07.2007, entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO n.F.). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nä-here Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri-schen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensge-bühr fällig.
Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt
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