Nr. 19 • 10. Oktober 2003 • Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung • 105 000 Exemplare Amtlicher Teil Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2003 vom 1. Oktober 2003 Bekanntmachung des Grenzregelungsverfahrens „Messe Erfurt“ in der Landeshauptstadt Erfurt § § 4 4 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nicht verändert. 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erfurt wird nicht verändert. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung der Stadt Erfurt wird nicht verändert. § § 5 5 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2003 in Kraft. * * * * * * Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat den Eingang der Satzung mit Schreiben vom 30.09.2003 (Az.: 205.02-1512.20-02/03-EF) bestätigt (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO) und die vor- zeitige Bekanntmachung genehmigt (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO). Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abge- geben. Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er- lassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Erfurt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Erfurt, den 1. Oktober 2003 gez. M. R Ru ug ge e Oberbürgermeister * * * * * * Ö Öf ff fe en nt tl li ic ch he e A Au us sl le eg gu un ng g Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaus- haltsplan der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2003 von Montag, den 13. Oktober 2003 bis Montag, den 27. Oktober 2003 im Rathaus, Zimmer 357 zu den Sprechzeiten Montag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Mitt- woch und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf der Grundlage des § 60 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.1998, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2002 (GVBl. S. 467), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.09.2003 (Beschluss Nr. 146/03) folgen- de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § § 1 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden e er rh hö öh ht t u um m v ve er rm mi in nd de er rt t u un nd d d da am mi it t d de er r G Ge es sa am mt tb be et tr ra ag g d de es s u um m H Ha au us sh ha al lt ts sp pl la an ne es s e ei in ns sc ch hl l. . d d. . N Na ac ch ht tr rä äg ge e g ge eg ge en nü üb be er r a au uf f n nu un nm me eh hr r b bi is sh he er r in EUR in EUR in EUR a a) ) i im m V Ve er rw wa al lt tu un ng gs sh ha au us sh ha al lt t die Einnahmen 1.391.060 0 388.315.166 389.706.226 die Ausgaben 1.391.060 0 388.315.166 389.706.226 b b) ) i im m V Ve er rm mö ög ge en ns sh ha au us sh ha al lt t die Einnahmen 3.922.340 0 171.031.548 174.953.888 die Ausgaben 3.922.340 0 171.031.548 174.953.888 § § 2 2 1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnah- men der Stadt Erfurt wird nicht verändert. § § 3 3 1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 3.025.727 EUR um 3.485.500 EUR erhöht und damit auf 6.511.227 EUR neu festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erfurt wird nicht verändert. Gemarkung: Hochheim, Erfurt-Süd und Schmira Der Grenzregelungsbeschluss vom 17.04.2003 für die Grenzregelung in den Gemar- kungen Hochheim, Erfurt-Süd und Schmira im Verfahrensgebiet „Messe Erfurt“ ist am 02.10.2003 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Grenzregelung vor- gesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einwei- sung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund- stücksteile ein. Soweit im Grenzregelungsbeschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grund- stücksteilen oder Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschäd- lichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke wer- den Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auch auf die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke. R Re ec ch ht ts sb be eh he el lf fs sb be el le eh hr ru un ng g: : Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Apolda, Dienst- stelle Erfurt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Hohenwindenstraße 14, 99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Erfurt, den 02.10.2003 Carsten W Wo oi it ta as s Vorsitzender des Umlegungsausschusses
8
Embed
Amtsblatt Nr. 19 vom 10.10 - Erfurt.de€¦ · Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Mitt-woch und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Nr. 19 • 10. Oktober 2003 • Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung • 105 000 Exemplare
Amtlicher TeilNachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2003
vom 1. Oktober 2003
Bekanntmachung des Grenzregelungsverfahrens „Messe Erfurt“in der Landeshauptstadt Erfurt
§§ 44
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wirdnicht verändert.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erfurtwird nicht verändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung derStadt Erfurt wird nicht verändert.
§§ 55
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2003 in Kraft.
** ** **Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das ThüringerLandesverwaltungsamt hat den Eingang der Satzung mit Schreiben vom 30.09.2003(Az.: 205.02-1512.20-02/03-EF) bestätigt (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO) und die vor-zeitige Bekanntmachung genehmigt (§ 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO). Der öffentlichenBekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abge-geben.
Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er-lassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachungder Satzung gegenüber der Stadt Erfurt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der dieVerletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Erfurt, den 1. Oktober 2003 gez. M. RRuuggeeOberbürgermeister
** ** **
ÖÖffffeennttlliicchhee AAuusslleegguunngg
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO liegt der Nachtragshaus-haltsplan der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2003 von Montag, den 13. Oktober2003 bis Montag, den 27. Oktober 2003 im Rathaus, Zimmer 357 zu den SprechzeitenMontag, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr,Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Mitt-woch und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Auf der Grundlage des § 60 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom14.04.1998, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 2002 (GVBl. S.467), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.09.2003 (Beschluss Nr. 146/03) folgen-de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§§ 11
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurchwerden
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsmaßnah-men der Stadt Erfurt wird nicht verändert.
§§ 33
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wirdvon 3.025.727 EUR um 3.485.500 EUR erhöht und damit auf 6.511.227 EUR neufestgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Entwässerungsbetriebder Stadt Erfurt wird nicht verändert.
Gemarkung: Hochheim, Erfurt-Süd und Schmira
Der Grenzregelungsbeschluss vom 17.04.2003 für die Grenzregelung in den Gemar-kungen Hochheim, Erfurt-Süd und Schmira im Verfahrensgebiet „Messe Erfurt“ istam 02.10.2003 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Grenzregelung vor-gesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einwei-sung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund-stücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentumgemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grund-stücksteilen oder Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschäd-lichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke wer-den Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechtean diesen Grundstücken erstrecken sich auch auf die zugeteilten Grundstücksteile oderGrundstücke.
RReecchhttssbbeehheellffssbbeelleehhrruunngg::
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Apolda, Dienst-stelle Erfurt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Hohenwindenstraße 14,99086 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Erfurt, den 02.10.2003 Carsten WWooiittaassVorsitzender des Umlegungsausschusses
Amtsblatt der Stadt Erfurt 10. Oktober 20032
ImpressumHHeerraauussggeebbeerr::
Landeshauptstadt Erfurt, StadtverwaltungPressereferat beim OberbürgermeisterAAnnsscchhrriifftt:: 99084 Erfurt, Fischmarkt 1
DDrruucckk:: TA Druckhaus GmbH & Co. KGVVeerrttrriieebb:: Zeitungsgruppe Thüringen
EErrsscchheeiinnuunnggsswweeiissee:: in der Regel 14täglich, kostenlosverteilt an alle erreichbaren Erfurter Haushalte
Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 66,50 EURjährlich. Bestellung unter obiger Anschrift möglich.
Einzelexemplare können unter der genannten Anschriftzum Preis von 2,60 EUR bezogen werden.
HinweisDie Vorlagen für die Sitzung des Stadtrates können in denBürgerservicebüros eingesehen werden. Besucher, die an deröffentlichen Sitzung des Stadtrates teilnehmen möchten,können im Vorfeld der Sitzung Platzkarten beimSitzungsdienst, Rathaus, Zimmer 216, Telefon 655-2002/2003während der Dienstzeit erhalten, da die Plätze auf derBesuchertribüne begrenzt sind.
Ab sofort hängen auch die Tagesordnungen der öffentlichenSitzungen der Ausschüsse im Bürgerservice aus; gleichfallskönnen die Vorlagen der Ausschüsse eingesehen werden.
Öffnungszeiten der Bürgerservicebüros in der Ratskellerpassage, Fischmarkt 5,
in der Löberstraße 35 und in der Berliner Straße 26
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 18 Uhr
Information über die Schiedsstellen der LandeshauptstadtErfurt, Rechtsamt, Barfüßerstraße 17b, Zimmer 225,Telefon 655 1329, Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Beschluss KAS 005/03vom 9. September 2003
Mittelfristige Benennung jährlicher themenorientierter Kulturschwerpunkte0011 Der Kulturausschuss beschließt die in der Anlage genannten jährlichen themenorientierten Kultur-schwerpunkte unter dem Vorbehalt der jährlichen städtischen Haushalte. 0022 Die Stadtverwaltung erhält die Option, die Themen aufgrund aktueller Gegebenheiten, insbesonderefinanziellen Problemen, zu modifizieren. Etwaige Modifikationen sind im KAS abzustimmen.
Im Mittelpunkt des Themenkomplexes soll diesmal keine historisch bedeutsame Persönlichkeit stehen,sondern es soll insbesondere jungen Künstlern die Chance gegeben werden, Werke aller Genres zu prä-sentieren. Hierbei wären u.a. insbesondere der VBK Thüringen, das Kunsthaus, das Neue Schauspiel Er-furt, der Bund Thüringer Kunsthandwerker, IMAGO, die Schotte, die Malschule, die Künstlergruppe 5-Raum-Wohnung und die Fachoberschule für Gestaltung „Walter Gropius“ einzubeziehen. Das Themasollte auch die in den Künstlerwerkstätten verbliebenen Möglichkeiten zur aktiven Auseinandersetzungmit Kunst berücksichtigen und den Stellenwert verdeutlichen, die die Einrichtung trotz Reduzierungs-maßnahmen noch hat. Das Thema lässt darüber hinaus auch die aktive Mitwirkung des Thüringer Zoo-parks/Aquariums möglich erscheinen.
Unter dem Titel „Irdische Paradiese“ planen die Museen/Kunsthalle ein gemeinsames, dezentrales Aus-stellungs- und Veranstaltungsprojekt, das im Zusammenhang mit dem 50jährigen Bestehen des Mu-seums für Thüringer Volkskunde steht. Mit der Präsentation der Südseesammlung und einer umfassen-den Darstellung der Sammlungsgeschichte unter Einbeziehung völkerkundlicher Aspekte und derOrientierung auf themenbezogene Kunst, wird der inhaltliche Bezug zum Hauptthema hergestellt.
Kernstück bildet die zum Fundus des Museums für Thüringer Volkskunde gehörende sogenannte Süd-seesammlung, die, wissenschaftlich und restauratorisch aufbereitet, vom 08.05. bis 28.08.2005 in derKunsthalle gezeigt werden soll. Die restlichen Ausstellungsflächen der Kunsthalle sind themenbezoge-ner Kunst vorbehalten:
Künstlerreisen ins Paradies (Emil Nolde, Max Pechstein),Arkadische Landschaften und Neue Paradiese (in Verbindung mit Junger Kunst).
Zeitgleich präsentieren die anderen Einrichtungen eigenverantwortlich Expositionen, die in einem in-haltlichen Bezug zum Hauptthema und zur Südseesammlung stehen:
Naturkundemuseum: Natürliche Paradiese. Flora und Fauna der ozeanischen InselweltStadtmuseum: Versetzt ins Paradies. Wilhelm Knappe und seine
22000066FFrriieeddeennsszzeeiitt oder BBrrüücckkeennsscchhllaagg
(Deutsch-Französisches Kulturjahr)
Im Zusammenhang mit der Planung langfristiger Veranstaltungen wurde seitens der im Regionalen Bei-rat für Kultur vertretenen Gebietskörperschaft Jena auf den Jahrestag der 200. Wiederkehr der Schlachtbei Jena und Auerstedt im Jahre 2006 orientiert. Die Ereignisse dieser Zeit gehören zu den bedeutend-sten historischen Geschehnissen in Thüringen, die Auswirkungen auf ganz Europa hatten. Deshalb sollein national und international ausstrahlendes Event, eingebettet in ein Deutsch-Französisches Jahr, ge-staltet werden, das letztendlich auch Bleibendes in der unmittelbar betroffenen Region schaffen soll.Unter Einbeziehung der im Regionalen Beirat für Kultur und Tourismus vertretenen Gebietskörper-schaften sowie des Saale-Holzland-Kreises ist vorrangig daran gedacht, 2006 als Deutsch-FranzösischesJahr zu gestalten und Veranstaltungsprojekte auf dieses Thema auszurichten oder zweck- und themenbe-zogen neu zu initiieren. Dabei sollen auch die entsprechenden Partnerstädte Berücksichtigung finden.Ebenfalls ist vorgesehen, das Land Thüringen einzubeziehen. Durch die Stadt Jena ist, neben einer Viel-zahl von Veranstaltungen verschiedensten Charakters mit regionaler Unterstützung (Ausstellungen,Wissenschaftliche Konferenzen, musikalische Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jugendaustau-schen, Darstellung der Schlacht usw.), der Um- und Ausbau der touristischen Infrastruktur vorgesehen,die nach dem Jahr 2006 weiter Bestand haben soll.
Im Interesse der seit 1996 bestehenden engen kulturellen Zusammenarbeit der GebietskörperschaftenErfurt, Weimar, Jena und Weimarer Land im Regionalen Beirat und deren Weiterentwicklung, sollte Er-furt im Rahmen der Möglichkeiten das Großprojekt mit geeigneten Veranstaltungs-Beiträgen unterstüt-zen, diese thematisch orientieren, die Betreibung des Museums der Wasserburg Kapellendorf in Abstim-mung mit der Eigentümerin (Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten) inhaltlich auf das Ereignis aus-richten und somit das Jahr 2006 als Deutsch-Französisches Jahr deklarieren.
22000077RRoosseennwwuunnddeerr
(Wiederkehr des 800. Geburtstages der Heiligen Elisabeth von Thüringen)
Elisabeth von Thüringen gehört durch die Jahrhunderte seit ihrem Tod 1231 zu den populärsten Gestal-ten des deutschen Mittelalters. Eine frühzeitig einsetzende blühende Legendenbildung hat über Elisab-eths historisch gesicherte Biografie hinaus das ihrige dazu getan, sie als eines der großen Vorbilderselbstloser Aufopferung im Dienst an den Armen und Kranken fest im Bewusstsein der Deutschen zuverankern und europaweit bekannt zu machen. Gerade dieser Legenden wegen lohnt es jedoch, sich derhistorischen Persönlichkeit Elisabeths zuzuwenden, um auch in einer für Wundergeschichten wenig auf-geschlossenen Zeit darzulegen, dass sie ihren Ruf wirklich verdient. Erfurt, als Landeshauptstadt Thü-ringens, sollte die zu erwartende thüringenweite Ehrung nutzen, um sowohl historische Aspekte zur Be-deutung des Mittelalters mit der Rolle der Orden und karitativ tätiger Einrichtungen in Vergangenheitund Zukunft zu verbinden, als auch wiederum freien Trägern die Möglichkeit zur thematischen Be-schäftigung mit dem Thema geben. Möglich wäre auch die besonders durch Stadtmuseum und Volks-kundemuseum darzustellende und zu thematisierende Rolle der Heiligenverehrung. Ausgehend von derberühmten Rosenwunder-Sage, die durch Moritz von Schwind auf der Wartburg illustriert wurde, könn-te wiederum ein Thema dargestellt werden, an dem sich ausgewählte Erfurter Museen/Kunsthalle betei-ligen. Hierbei wäre auch eine Beteiligung des Gartenbaumuseums denkbar und erwünscht.
Vom 27. September bis zum 14. Oktober fand in Erfurt der Fürsten-kongress statt. Kaiser Alexander I. von Russland und die meisten derdeutschen Rheinbundfürsten kamen nach Erfurt, das so für zwei Wo-chen zu einem Zentrum europäischer Politik wurde. Durch kulturel-le Einrichtungen und freie Träger könnte verstärkt auf den Aufent-halt Napoleons in Erfurt orientiert werden (die Verbindung Napole-on - Erfurt unter kulturell-touristischem Aspekt herausheben).
22000099
DDiiee VVeerrttrreeiibbuunngg aauuss ddeemm „„PPaarraaddiieess““500. Jahrestag der Wiederkehr des „Tollen Jahres“ in Erfurt
Die Bezeichnung „Tolles Jahr“, die sich in der Erfurter Stadtge-schichtsschreibung als Begriff manifestiert hat, bietet vielerlei Mög-lichkeiten der Untersetzung. Dabei soll nicht vorrangig auf die Hi-storie orientiert werden, sondern eine Ausrichtung auf ein möglichstbuntes und breitgefächertes Veranstaltungsangebot erfolgen.
10. Oktober 2003 Amtsblatt der Stadt Erfurt 3
Gemarkung: Erfurt-Nord
Flur: 1
11.. BBeesscchhlluussss üübbeerr ddiiee AAuuffsstteelllluunngg ddeess UUmmlleegguunnggssppllaannssNach Erörterung mit den Eigentümern hat der Umlegungsausschuss nach § 66 Abs.1 BauGB durch Beschluss vom 25.09.2003 den Umlegungsplan aufgestellt. DerUmlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
22.. BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggDer Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wird hiermit nach § 69BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
33.. MMöögglliicchhkkeeiitt ddeerr EEiinnssiicchhttnnaahhmmee bbeeii bbeerreecchhttiiggtteemm IInntteerreesssseeDer Umlegungsplan enthält nach § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenenNeuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umle-gungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren.
Beschluss BuV 043/03 vom 25. September 2003Entscheidung über die Verkehrsorganisation im „Dichterviertel“
bei Wiedereröffnung der Steigerbrücke
0011 Nach Wiedereröffnung der Steigerbrücke gilt die Verkehrsorganisation „Dichterviertel“ entsprechend Variante 18 (Einbahnstraßensystem Gustav-Freytag-Straße / Gei-belstraße zwischen Eichendorffstraße und Goethestraße).
0022 Die verkehrsorganisatorischen Veränderungen sind in geeigneter Form den betroffenen Bürgern mitzuteilen.
** ** **
Der Umlegungsplan kann bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im
Den Umlegungsbeteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Um-
legungsplan nach § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.
Erfurt, den 29.09.2003 Carsten WWooiittaass
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Bekanntmachung des UmlegungsplansBaulandumlegungsverfahren der Landeshauptstadt Erfurt
Anpassungsgebiet „AP 01 - Nordhäuser Straße“
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplansnach § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Amtsblatt der Stadt Erfurt 10. Oktober 20034Berichtigung
Die Bekanntmachung der „1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensat-
zung der Musikschule Erfurt - MusikschulSEF -“ zum Beschluss Nr. 148/2003 vom
03. September 2003 im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 18 vom 26. September 2003,
Seite 4 ist ungültig.
Die Satzung wird - wie im Hinweis zum Beschluss Nr. 148/2003 angegeben - erst nach
Vorliegen der Eingangsbestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes ausgefer-
tigt und öffentlich bekannt gemacht.
Manfred RRuuggee
Oberbürgermeister
Bekanntmachung eines Beschlussesaus dem Bau- und Verkehrsausschuss
Für den nachfolgenden Beschluss wurde die Geheimhaltung in der Sitzung des Bau-und Verkehrsausschusses am 25.09.2003 aufgehoben, so dass nunmehr die Bekannt-machung erfolgen kann:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt folgende Maßnahmen:
0011 Das Grenzregelungsverfahren Salomonsborn, Dionysiusgasse 3 wird eingeleitet.Der Umlegungsausschuss für die Landeshauptstadt Erfurt wird ermächtigt, auf derGrundlage der Vermessung durch den Öffentlich bestellten VermessungsingenieurHerrn Dr.-Ing. Hoffmeister für das Grundstück Dionysiusgasse 3 eine Grenzregelunggemäß §§ 80 ff BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Umlegungsausschussordnungdes Freistaates Thüringen vom 06.08.1991 (GVBl 1991; Seite 341) durchzuführen.
0022 Die Grenzregelung erfolgt gemäß der Thüringischen Verordnung über die Umle-gungsausschüsse vom 06.08.1991 über die Geschäftsstelle des Umlegungsausschussesim örtlich zuständigen Katasteramt.
Verordnung über das Offenhaltenvon Verkaufsstellen in der Landeshaupt-stadt Erfurt aus Anlass des Festes der
guten Taten im Jahr 2003vom 2. Oktober 2003
Aufgrund des § 14 (1) der Neufassung des Gesetzes über den Ladenschluss vom02.06.2003 (BGBl. I Nr. 22 S. 744) und aufgrund von § 7 (2) Nr. 2 Buchstabe c derThüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung vonErmächtigungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 11.01.1993 (GVBl. S. 111),zuletzt geändert am 20.02.2001 (GVBl. S. 17) wird für die Landeshauptstadt Erfurtverordnet:
0011 Aus Anlass des Festes der guten Taten dürfen Verkaufsstellen innerhalb des Berei-ches, der durch die nachfolgend aufgeführten Straßenzüge umschlossen wird, ein-schließlich beider Seiten dieser Straßenzüge entsprechend der in der Anlage befind-
lichen Stadtkarte, die Bestandteil dieser Verordnung ist, aamm 0099..1111..22000033 in der Zeit von13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
Straßen: Andreasstraße - Moritzwallstraße - Schlüterstraße - Johannesstraße - Anger -Bahnhofstraße - Juri-Gagarin-Ring von Bahnhofstraße bis Ecke Löberstraße, überParkplatz Südring - Eichenstraße - Lange Brücke - Fischersand - An den Graden -Domplatz 1 - 35, einschließlich Bahnhofstraße
0022 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinnedes § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss.
0033 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 2. Oktober 2003 gez. i.V. D. HHaaggeemmaannnnOberbürgermeister
BekanntmachungAuszug aus dem Fundverzeichnis vom 01.09.2003 bis zum 30.09.2003
Das Fundbüro (Telefon-Nr. 0361-655 4518) befindet sich im Ordnungsamt in der Friedrich-Engels-Str.27a, zu erreichen mit dem Bus Linie 15, 20 oder 50, Haltestelle Eislebener Straße.
ÖÖffffnnuunnggsszzeeiitteenn:: Mo 09.00 - 12.00 Uhr, Di 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr, Mi 09.00 - 12.00 Uhr,Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Fr 09.00 - 12.00 Uhr
((FFoorrttsseettzzuunngg vvoonn SSeeiittee 44))
Nichtamtlicher TeilÖffentliche Ausschreibung
ÖAL 286/03-51Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt öffentlich folgende Leistung nach VOL(A)aus:
Belieferung der nachgeordneten Einrichtungen des Jugendamtesder Stadt Erfurt mit Lebensmitteln
LLiieeffeerruummffaanngg::
Los 1: Belieferung mit Grundnahrungsmitteln: Nährmittel; Süß- u. Dauerbackwaren;Frischeier; Obst- u. Gemüsekonserven; Tiefkühlkost; Babynahrung; alkoholfreie Getränke
Los 2: Belieferung mit Tee, Kakao- u. ZitrusgetränkenLos 3: Belieferung mit Brot- u. BackwarenLos 4: Belieferung mit Obst u. GemüseLos 5: Belieferung mit Frischware: Fleisch- u. WurstwarenAAuussffüühhrruunnggsszzeeiittrraauumm:: 0022..0011..0044 -- 3311..1122..0044EEnnttggeelltt:: 88,,-- EEUURR incl. PostversandKKaasssseennzzeeiicchheenn:: 4422..2255447777..22
Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Sparkasse Mittelthüringen, Konto-Nr. 38831837, BLZ 820 542 22, unter unbedingter Angabe des KKaasssseennzzeeiicchheennss einzuzahlenund ist nicht rückerstattungspflichtig.
Einladung der Jagdgenossenschaft HochstedtDie Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hochstedt findet am Dienstag,dem 4. November 2003, 19 Uhr im Bürgerhaus Hochstedt statt.
TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Bericht des Vorstandes2. Kassenbericht3. Revision, Kassenprüfung4. Entlastung des Vorstandes5. verschiedenes
Der Jagdvorstand
AAnnffoorrddeerruunnggeenn:: Die Verdingungsunterlagen können ab sofort bis einschl. 17.10.2003,bei der Stadtverwaltung Erfurt - Zentrale Verdingungsstelle - Fischmarkt 1, 99084 Er-furt per Fax 0361 6551289 angefordert werden. Nach diesem Termin eingehende,auch schriftliche Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Die Verdin-gungsunterlagen werden bei Vorlage des Einzahlungsbeleges am 20.10.2003 versandt.
SSuubbmmiissssiioonn:: 0066..1111..22000033,, 0099..0000 UUhhrr bei der Stadtverwaltung Erfurt, Zentrale Verdin-gungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Erdaushub ca. 5.700 m³, Wasserhaltung, KG- Rohr verlegen ca.300 m,Drainageleitung verlegen ca.200 m, Bodenplatte aus WU- Beton ca. 400 m³ einbauen, Wandschalung d=25 bis 30 cm ca. 700 m² bauen, Filigrandecken 640 m² liefern, ca. 120 t Bewehrungsstahl einbauen, KS- Steinwände 17,5bis 24 cm ca. 650 m² mauern
bb)) ZZaahhlluunngg ffüürr EErrhhaalltt ddeerr UUnntteerrllaaggeenn:: 21,00 EUR einschließlich PostversandEntgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Erfurt, Kto.-Nr. 38831837, Sparkasse Mittelthüringen, BLZ 820 542 22, mit Angabe des Kassenzeichens 42.25478.0 einzuzahlen; es ist nicht rückerstattungspflichtig.
77.. aa)) ZZuurr AAnnggeebboottssööffffnnuunngg zzuuggeellaasssseennee PPeerrssoonneenn::Bieter und ihre Bevollmächtigten
bb)) EErrööffffnnuunnggsstteerrmmiinn:: 12.11.2003, 10:00 Uhr wie 6 b) Zimmer 103
88.. KKaauuttiioonneenn uu.. ssoonnsstt.. SSiicchheerrhheeiitteenn:: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftrags-Summe einschl. der Nachlässe;Mängelerfüllungs-bürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme einschl. der Nachträge.
1100.. RReecchhttssffoorrmm dd.. BBiieetteerrggeemmeeiinnsscchhaafftt::Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
1111.. BBeeddiinngguunngg ffüürr ddiiee TTeeiillnnaahhmmee:: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fach-kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Angaben bzw.Nachweise zu erbringen.
11.. RReecchhttssllaaggee -- GGeeffoorrddeerrttee NNaacchhwweeiisseeNachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Bieter die ihrenSitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Be-scheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (nicht älter als 3 Monate); Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Be-scheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.Unbedenklichkeits- Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
22.. WWiirrttsscchhaaffttlliicchhee uunndd ffiinnaannzziieellllee LLeeiissttuunnggssffäähhiiggkkeeiitt -- GGeeffoorrddeerrttee NNaacchhwweeiisseeUmsatz der letzten drei Geschäftsjahre in bezug auf vergleichbare Leistungen,unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
33.. TTeecchhnniisscchhee LLeeiissttuunnggssffäähhiiggkkeeiitt -- GGeeffoorrddeerrttee NNaacchhwweeiisseeAngaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind. (Auflistung in einer Referenzliste mit Anschrift, Telefon-Nr. und An-sprechpartner der Auftraggeber):Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (Anzahl und Qualifizierung) sowie dasfür die Leitung und Aufsicht zur Verfügung stehendes Personal.Die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
1144.. ÄÄnnddeerruunnggssvvoorrsscchhllääggee//NNeebbeennaannggeebboottee::Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind in Verbindung mit demHauptangebot zugelassen
1155.. SSoonnssttiiggee AAnnggaabbeenn:: AAuusskküünnffttee eerrtteeiilleenn::Zum Verfahren: die unter 66bb genannte StelleZum technischen Inhalt: die unter 11 genannte Stelle
VVeerrggaabbeekkaammmmeerr beim Thüringer Landesverwaltungsamt,Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Die Landeshauptstadt Erfurt - vertreten durch die GKT-Gesellschaft für Kommunal-bau in Thüringen - schreibt öffentlich folgende Leistung nach VOB(A) aus:
Wohngebiet Erfurt-MarbachAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Straßenbegleitgrün
LLooss 11 -- SSttrreeuuoobbssttwwiieessee:: 231 Stk. hochstämmige Obstbäume und 15 Stk. Sträucherliefern, pflanzen einschl. Verbissschutz sowie Fertigstellungs- und Entwicklungs-pflege
LLooss 22 -- FFllääcchhiiggee GGeehhööllzzppffllaannzzuunngg:: 50 Stk. hochstämmige Laubbäume, 575 Stk. Hei-ster und 4180 Stk. Sträucher liefern und pflanzen einschl. Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege; 845 m Wildschutzzaun herstellen.
LLooss 33 -- SSttrraaßßeennbbeegglleeiittggrrüünn:: 39 Stk. hochstämmige Laubbäume und 2661 Stk. Sträu-cher liefern und pflanzen einschl. Bodenverbesserung sowie Fertigstellungs- und Ent-wicklungspflege; 845 m Wildschutzzaun herstellen.
Eine losweise Vergabe ist möglich.
AAuussffüühhrruunnggsszzeeiittrraauumm:: Dezember 2003 bis April 2004
Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Stadtverwaltung Erfurt, Kto.-Nr. 38831837,Sparkasse Mittelthüringen, BLZ 82054222, uunntteerr uunnbbeeddiinnggtteerr AAnnggaabbee ddeess KKaasssseennzzeeii--cchheennss einzuzahlen und ist nicht rückerstattungspflichtig.
AAnnffoorrddeerruunngg:: Die Verdingungsunterlagen können ab sofort, bis einschließlich1177..1100..0033,, 1122..0000 UUhhrr,, bei der Stadtverwaltung Erfurt - Zentrale Verdingungsstelle -Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, Frau Poppel , - Fax: 0361/6551289, abgefordert werden.Nach diesem Termin eingehende - auch schriftliche - Bewerbungen können keine Be-rücksichtigung finden. Die Unterlagen werden bei Vorliegen des Einzahlungsbelegesam 2222..1100..0033 versandt.
SSuubbmmiissssiioonn:: 1188..1111..0033,, 1100::0000 UUhhrr,, bei der Stadtverwaltung Erfurt, Fischmarkt 1,99084 Erfurt, Zentrale Verdingungsstelle
Nachweise: Die Bieter sowie eventuelle Nachauftragnehmer müssen nachweislichgem. VOB/A § 8.3(1)a-f für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert sein. Ent-sprechende Nachweise und Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen. Ein Aus-zug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Gewerbeordnung (nicht älter als 3Monate) kann vor Zuschlagserteilung abverlangt werden.
SSoonnssttiiggeess:: Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zuge-lassen.
Amtsblatt der Stadt Erfurt 10. Oktober 20038Öffentliche Versteigerung
Am Mittwoch, dem 22.Oktober, werden ab 16.30 Uhr im Erdgeschoss (Speisesaal)des Hauses der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt, folgende Sa-chen gegen Barzahlung versteigert:
Porzellanfiguren, Heimelektronik, CD, Lexikon, Bilder, Büfett und Spiegel aus Grün-derzeit, alte Nähmaschine, Fahrrad, Alabasterfigur „Extra“ auf Marmorsockel, Porzel-lanfigur Schaubach-Kunst (sitzende Frau), Venusdarstellung Alabaster, PorzellanvaseSchlegelmilch-Suhl (Frau mit Engel), Herrentaschenuhr Longines 30er Jahre (nichtfunktionsfähig), goldene Hals- u. Armkette.
Die Besichtigung der Gegenstände ist am gleichen Tag ab 16.00 Uhr möglich.
Öffentliche AusschreibungÖAL 295/03-53
Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt öffentlich folgende Leistung nach VOL(A)aus:
Belieferung des Gesundheitsamtes mit Impfstoffenfür Reiseimpfungen
Das Entgelt ist vorher auf das Konto der Sparkasse Mittelthüringen, Konto-Nr. 38831837, BLZ 8205 4222, unter unbedingter Angabe des KKaasssseennzzeeiicchheennss einzuzahlen undist nicht rückerstattungspflichtig.
AAnnffoorrddeerruunnggeenn:: Die Verdingungsunterlagen können ab sofort bis einschl. 1177..1100..0033,,1122..0000 UUhhrr bei Herrn Spandow, Zentrale Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Er-furt, per Fax 0361/6551289 angefordert werden. Nach diesem Termin eingehende,auch schriftliche Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Die Verdin-gungsunterlagen werden bei Vorlage des Einzahlungsbeleges am 2200..1100..0033 versandt.
SSuubbmmiissssiioonn:: 0044..1111..0033,, 0099::0000 UUhhrr,, bei der Stadtverwaltung Erfurt, Zentrale Verdin-gungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
ZZuusscchhllaaggssffrriisstt:: 28.11.03
NNaacchhwweeiissee:: Die Bieter müssen nachweislich gem. VOL/A § 7 Nr.4 für die ausge-schriebenen Leistungen qualifiziert sein. Entsprechende Nachweise und Referenzensind mit dem Angebot einzureichen. Für die Schließanlage sind die VdS-Nummer so-wie die Weltpatentnummer vorzulegen.
erwicon 2003:Aktuelle Informationen und Wirtschafts-
Know-how aus erster HandDer Erfurter Wirtschaftscongress erwicon 2003 am 23. und 24. Oktober im Kongress-zentrum der Messe Erfurt wirft seine Schatten voraus. Die unter der Schirmherrschaftdes Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen Dieter Althaus stehende Veranstal-tung richtet sich bundesweit an potenzielle Investoren und Unternehmen aus denSchwerpunktbranchen Technologie, Medien, verarbeitendes Gewerbe und Logistik.
Die Kongressteilnehmer erwartet ein interessantes und umfangreiches Programm. Ne-ben umfassenden Informationen über attraktive Investitionsmöglichkeiten in der Lan-deshauptstadt stehen u.a. Berichte über aktuelle Entwicklungen und Trends im Tech-nologiedreieck Erfurt - Jena - Ilmenau, die Darstelung von Finanzierungs- und För-dermöglichkeiten sowie das Service- und Dienstleistungsangebot für Unternehmen inThüringen im Vordergrund.
Mit der Vorstellung von Erfurt, Jena und Weimar als attraktive Standorte für Tagun-gen, Kongresse und Veranstaltungen für Unternehmen und Institutionen werden vorallem überregionale Tagungs- und Veranstaltungsmanager angesprochen.
In drei thematischen Touren wird neben aktuellen Projekten der Stadt- und Standort-entwicklung in Erfurt und repräsentativen Tagungs- und Veranstaltungsmöglichkeitenauch Hochtechnologie „zum Anfassen“ in Erfurt Süd Ost präsentiert.
Eine kongressbegleitende Ausstellung von Unternehmen und Institutionen und ein at-traktives Rahmenprogramm runden das Programm ab.
Hochkarätige Referenten wie der Chefvolkswirt der Landesbank Hessen-Thüringen,Dr. Jochen Schober, der stellvertretende Chefredakteur der WirtschaftsWoche, KlausMethfessel, führende Vertreter von standortprägenden Unternehmen, Kreditinstitutenund Finanzierungsgesellschaften sowie kompetente Experten von Institutionen derWirtschaftsförderung garantieren aktuelle Informationen und Know-how aus ersterHand.
Öffentliche StellenausschreibungIm SSttaaddttppllaannuunnggssaammtt ddeerr SSttaaddttvveerrwwaallttuunngg EErrffuurrtt ist zum frühestmöglichen Termin dieStelle eines/r
Sachbearbeiters/inbbeeffrriisstteett für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin bis zum 30.09.2005 zu be-setzen. Die vakante Stelle ist insbesondere auch für Berufsanfänger/innen in der ge-forderten Studienrichtung Stadt- oder Raumplanung geeignet.
WWiirr eerrwwaarrtteenn vvoonn IIhhnneenn::
• ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in der Fachrichtung Stadt- oder Raumplanung
• umfangreiches Fachwissen auf dem Gebiet der Stadt- oder Raumplanung• Kenntnisse in allen relevanten Fachgebieten• kooperative Arbeitsweise und Teamfähigkeit• selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln• Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Einsatzbereitschaft
• Bearbeitung und Koordinierung konzeptioneller Rahmenplanungen, städtebau-licher Entwurf und Bebauungsplanentwurf, Machbarkeitsstudien, Zuarbeit und or-ganisatorische Aufgaben bei Wettbewerbsverfahren
• Fachliche, planungsrechtliche und terminliche Absicherung von Bauleitplanverfah-ren / Vorbereitung, Aufstellung, Ergänzung, Änderung, Aufhebung, Absicherung /verfahrensrechtliche Integration GOP und UVP, Laufendhaltung der Arbeits- undTerminpläne
• Bearbeitung von Einzelaufgaben zu städtebaulicher Beurteilung, Planungs-, Bau-rechtschaffung/informelle Gesprächsführung und Stellungnahmen zu städtebau-lichen und planungsrechtlichen Belangen für Vorhaben und Planungen Dritter(stadtverwaltungsintern, extern)
• Verfahrens- und Aufgabenabstimmung innerhalb und vorbereitend außerhalb desAmtes / Organisation, Durchführung und Koordinierung der Abstimmungen mitÄmtern und Trägern der öffentlichen Belange, Absicherung und Auswertung vonInformationsrücklauf
WWiirr bbiieetteenn IIhhnneenn ein tarifliches Einkommen nach VVeerrggüüttuunnggssggrruuppppee IIVVaa BBAATT--OO beieiner wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Bewerbungen schwerbehinderterMenschen werden nach den Bestimmungen des SGB IX bei gleicher Eignung bevor-zugt berücksichtigt. Die Stadt Erfurt will Ihren Beitrag zur beruflichen und gesell-schaftlichen Gleichstellung von Frauen leisten und fordert Frauen deshalb nach-drücklich zur Bewerbung auf. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Siebitte bis zum 2244.. OOkkttoobbeerr 22000033 an die
Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Unterlagen gewährleisten zu können, wird umBBeeiiffüügguunngg eeiinneess ffrraannkkiieerrtteenn RRüücckkuummsscchhllaaggeess gebeten.
Führerscheine die nur zum Zwecke des Umtausches beantragt wurden und derenHerstellung mit Ausfüllen und Unterzeichnen des Formblattes bis zum19. September 2003 in Auftrag gegeben wurden, liegen im Ordnungsamt, Friedrich-Engels-Straße 27a, 99086 Erfurt zur Abholung bereit.
Das Ordnungsamt teilt mit:Abholtermine fertiger Führerscheine
Bundespersonalausweise, die bis einschließlich 10. September 2003 und Reisepässe,die bis einschließlich 4. September 2003 beantragt wurden, liegen zur Abholung be-reit. Die Ausgabe erfolgt entsprechend Ihrer Vereinbarung in der Löberstraße 35, inder Berliner Straße 26 oder in der Ratskellerpassage.Beantragte vorläufige Reisepässe können entsprechend des vereinbarten Termins ent-gegengenommen werden. Lässt sich der Antragsteller durch einen Bevollmächtigtenvertreten, so hat dieser neben den genannten Dokumenten auch eine Vollmacht desAntragstellers entsprechend den „Hinweisen zur Ausweis- und Passabholung“ vorzu-legen und sich persönlich auszuweisen. Kinderausweise und Reisepässe für Minder-jährige werden nur an die jeweiligen Sorgeberechtigten ausgegeben.
Das Einwohner- und Meldeamt teilt mit:Abholtermine der fertigen Pässe und Ausweise