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Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen
• Beschlüsse der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2014 •
Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.09.2014 •
Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.07.2014 •
Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr
2014 • Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf • Bekanntmachung des
Wahlergebnisses für die Landtagswahl am 14.09.2014
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Nichtamtliche Bekanntmachungen ab Seite 7
Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.2014
Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Schulzendorf hat in
seiner Sitzung am 12.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
• Förderung 2014 gemäß der Förderrichtlinie Kultur, Jugend,
Sport Beschluss Nr.: HA-09-14/1-09-14
Der Hauptausschuss beschließt, 2014 Fördermittel nach der
Förderrichtlinie Kultur, Jugend, Sport in der Gemeinde gemäß der
Anlage „Anträge 2014“ zu vergeben.
Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.09.2014
Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am
16.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst:
• Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewehrführers der
Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf und dessen Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit Beschluss Nr.: GV-89-14/1-09-14
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Kamerad Torsten
Keller mit Wirkung zum 17.09.2014 zum Stellvertretenden
Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schulzendorf zu
bestellen und unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.
• Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für
Soziales, Bildung, Kultur und Sport Beschluss Nr.:
GV-88-14/2-09-14
Die Gemeindevertretung hat, für den Ausschuss Soziales, Bildung,
Kultur und Sport, Frau Waltraud Düber als sachkundige Einwohnerin
berufen.
• Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
"Waldsiedlung-Freiligrathstraße" Beschluss Nr.:
GV-76-14/3-09-14
Die Gemeindevertretung hat die Aufhebung des Beschlusses
GV-32-13/3-04-14 – Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Waldsiedlung-Freiligrathstr.“ und die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ für das Plangebiet
in der Gemarkung Schulzendorf beschlossen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf Schulzendorfer
Gemeindekurier
21. Jahrgang * Nr. 4/14 * Schulzendorf, den 18.10. 2014
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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• Beschluss über die Abwägung der Einwendungen zum Bebauungsplan
"Ritterschlag / Ritterfleck - 1. Änderung" der Gemeinde
Schulzendorf Beschluss Nr.: GV-77-14/4-09-14
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schulzendorf hat die
Abwägung der im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB zum Bebauungsplan
„Ritterschlag / Ritterfleck – 1. Änderung“ eingegangenen Anregungen
gemäß beiliegendem Protokoll beschlossen. Die Gemeindeverwaltung
Schulzendorf wurde beauftragt, die Bürger sowie die Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die
Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu
setzen.
• Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Ritterschlag /
Ritterfleck - 1. Änderung" der Gemeinde Schulzendorf Beschluss Nr.:
GV-82-14/5-09-14
Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat den Bebauungsplan
„Ritterschlag / Ritterfleck – 1. Änderung“ mit Stand 11.08.2014,
mit der Änderung der textlichen Festsetzung „Kita“ in „soziale
Einrichtung“, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird
gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan gem.
§ 10 (3) BauGB, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben,
wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
• Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf",
1. Änderung Beschluss Nr.: GV-78-14/6-09-14
Die Gemeindevertretung Schulzendorf stimmte dem Abschluss des
städtebaulichen Vertrages zum Bebauungs-plan „Zentrum
Schulzendorf“, 1. Änderung“ in der Fassung vom 15.08.2014 zu.
• Abwägung der Hinweise und Anregungen zur Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf - 1. Änderung"
Beschluss Nr.: GV-79-14/7-09-14
Die Gemeindevertretung beschloss, die im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB) sowie
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden,
wie in der Anlage aufgeführt, behandelt. Die Verwaltung wurde
beauftragt, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange,
deren Anregungen nicht berück-sichtigt wurden, mit einer
Stellungnahme davon in Kenntnis zu setzen.
• Abwägung der Hinweise und Anregungen aus der erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
"Zentrum Schulzendorf - 1. Änderung" Beschluss Nr.:
GV-80-14/8-09-14
Die Gemeindevertretung beschloss, die in der erneuten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden, wie in der Anlage
aufgeführt, behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Anregungen nicht
berücksichtigt wurden, mit einer Stellungnahme davon in Kenntnis zu
setzen.
• Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Zentrum Schulzendorf - 1.
Änderung" Beschluss Nr.: GV-87-14/9-09-14
Die Gemeindevertretung Schulzendorf beschloss, den Bebauungsplan
„Zentrum Schulzendorf – 1. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung
und textlicher Festsetzung, als Satzung gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB). Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wurde
beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB, ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
• Neufassung der Geschäftsordnung Beschluss Nr.:
GV-86-14/10-09-14
Die Gemeindevertretung hat die Geschäftsordnung der
Gemeindevertretung Schulzendorf beschlossen.
• Entscheidung über einen Wahleinspruch Beschluss Nr.:
GV-91-14/11-09-14
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dass die Einwendungen
des Hrn. Wolff vom 12.08.12, 15.08.14 und der Einspruch vom
20.08.14 unbegründet sind und die Feststellung des Wahlleiters vom
09.09.14, Fr. Sabrina Anlauf verliert nicht die Rechtsstellung als
Gemeinde-vertreter, rechtens ist.
Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.09.2014
Die Gemeindevertretung Schulzendorf hat in ihrer Sitzung am
30.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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• Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Horterweiterung
Beschluss Nr.: GV-83-14/12-09-14
Die Gemeindevertretung hat die Bildung eines zeitweiligen
Ausschusses zur Horterweiterung beschlossen. Dieser soll aus 4
Mitgliedern, jeweils 1 Mitglied je Fraktion, bestehen.
• Neufassung der Hauptsatzung Beschluss Nr.:
GV-81-14/14-09-14
Die Gemeindevertretung hat die Neufassung der Hauptsatzung vom
30.09.2014 beschlossen. Die Satzung wird nachstehend bekannt
gemacht.
• Prüfung der Anhaltspunkte für den Verdacht eines
Dienstvergehens Beschluss Nr.: GV-93-14/15-09-14
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wurde beauftragt, eine
Stellungnahme der Gemeindevertretung zur Dienstaufsichtsbeschwerde
des Herrn Wolff gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald abzugeben.
Die Gemeindevertretung sieht keine Anhaltspunkte eines
Dienstvergehens. Die vorgenannten Beschlüsse können im vollen
Wortlaut im Gemeindeamt Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 in
15732 Schulzendorf, während der Öffnungszeiten eingesehen werden
Nachfolgend wird die am 19.02.2014 beschlossene Haushaltssatzung,
Beschluss Nr. GV-40-14/4-02-14, im vollen Wortlaut bekannt
gemacht.
Haushaltssatzung der Gemeinde Schulzendorf für das
Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
19.02.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im
Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentliche Erträge auf
10.595.828,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 11.168.088,00 €
außerordentliche Erträge auf 0,00 € außerordentlichen Aufwendungen
auf 0,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 11.648.413,00 €
Auszahlungen auf 13.492.956,00 € festgesetzt. Von den
Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf :
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.135.221,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. 084.321,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.513.192,00 €
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.995.865,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 € Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit 412.770,00 € Einzahlungen aus der
Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 € Auszahlungen an
Liquiditätsreserven 0,00 €
§ 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird
auf 2.750.000,00 € festgesetzt.
§ 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer
340 v. H.
§ 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und
Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung
angesehen werden wird auf 40.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze
für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln
darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. 3. Die
Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung
bedürfen, wird
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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bei • Personalaufwendungen/ -zahlungen auf 20.000€ •
Aufwendungen/ -zahlungen für Sach- und
Dienstleistungen, Transferaufwendungen/ -zahlungen und sonstige
ordentliche Aufwendungen/ Auszahlungen auf 20.000 €
und Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 20.000 €
festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu
erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis,
auf 5 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens
und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen, auf 1 v. H. des
Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt.
Schulzendorf, 01.04.2014 gez. Mücke Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung Aufgrund § 67 Abs. 5 Kommunalverfassung
für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr.
19], S. 286) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung § 9
Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf,
beschlossen am 11.03.2009, veröffentlicht am 25.03.2009 im
Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf, dem Schulzendorfer
Gemeindekurier, 16. Jahrgang, Nr. 02/09 in der jeweils geltenden
Fassung wird bekannt gemacht, dass die vorstehende Haushaltssatzung
der Gemeinde Schulzendorf für das Haushaltsjahr 2014 mit dem
Haushaltsplan und seinen Anlagen, von der Gemeindevertretung
beschlossen am 19.02.2014, während der öffentlichen Sprechzeiten im
Rathauses Schulzendorf, Richard-Israel-Straße 1, Raum 2.09, zur
Einsicht öffentlich ausliegt. Schulzendorf, den 02.04.2014 gez.
Mücke Bürgermeister
Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf Aufgrund der §§ 4 und 28
Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalver-fassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, Nr. 19, S. 286), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.
I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde
Schulzendorf in ihrer Sitzung am 30.09.2014 folgende Hauptsatzung
beschlossen:
§ 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)
(1) Die Gemeinde führt den Namen Schulzendorf. (2) Sie hat die
Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde.
§ 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel (§ 10 BbgKVerf)
(1) Das Wappen der Gemeinde führt unter einem grünen
Schildhaupt mit silbernem Schulzenstab in Silber einen grünen
Malvenzweig mit vier (3 : 1) roten Blüten.
(2) Die Flagge der Gemeinde zeigt Streifen in den Farben
Grün und Weiß mit Wappen. Das Wappen ist unmittelbar auf die
Flagge in der Mitte der Flagge aufgelegt.
(3) Die Dienstsiegel der Gemeinde sind kreisrund und haben
einen Durchmesser von 35 mm bzw. 20 mm. Sie zeigen das Wappen
und umlaufend die Beschriftung in Kapitalschrift (lateinische
Großbuchstaben) GEMEINDE SCHULZENDORF LANDKREIS DAHME-SPREEWALD und
eine laufende Nummer.
(4) Die Verwendung des Wappens ist in § 2 der Verordnung
über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) geregelt. Regelungen
über andere Verwendungen, welche durch die Gemeinde genehmigt
werden müssen, werden in einer gesonderten Satzung festgelegt.
§ 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung (§ 13 BbgKVerf)
(1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf), Bürgerbe-
gehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die
Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen
Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1.
Einwohnerfragestunden in der Sitzung der Gemeindevertretung 2.
Einwohnerversammlungen 3. Anliegerversammlungen.
(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 genannten Formen der
Einwohnerbeteiligung werden in einer „Satzung über die
Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde
Schulzendorf (Einwohnerbeteiligungs-satzung)“ näher geregelt.
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder
Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln,
bleiben unberührt.
§ 4 Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf)
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Gemeinde-
vertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Abstimmung zu
benennen.
(2) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu
geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Aus-wirkungen auf die
Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht
ihre Auffassung von der des Bürgermeisters ab, hat sie das Recht,
sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr,
indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindever-tretung oder
des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich
darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder
den Ausschuss in geeigneter Weise und kann dem
Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden
Standpunkt in der nächsten Sitzung persönlich vorzutragen.
(4) Soweit in dieser Satzung geschlechtsspezifische Begriffe
verwendet werden, gelten sie für das andere Geschlecht
gleichermaßen.
§ 5 Entscheidungen der Gemeindevertretung über
Vermögensgegenstände der Gemeinde (28 Abs. 2 Nr.
17 BbgKVerf) Die Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte
über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 250.000 €
nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Entscheidungen
über 10.000 € bis zur Wertgrenze von 250.000 € trifft der
Hauptausschuss (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf), Entscheidungen bis
10.000 € der Bürgermeister, es sei denn, es handelt sich um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf).
§ 6 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)
(1) Auf Vorschlag des Bürgermeisters entscheidet die
Gemeindevertretung über die Einstellung und Entlassung von
Arbeitnehmern in Leitungsfunktion (Geschäfts-bereichsleiter,
Fachbereichsleiter sowie Leiter von Kinderbetreuungseinrichtungen).
Dies gilt entsprechend für die Entscheidung über die nicht nur
vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit an
Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12.
(2) Der Bürgermeister hat vor Ablauf der Probezeit bei
Mitarbeitern mit Leitungsfunktion die Gemeinde-vertretung über die
beabsichtigte Entscheidung zu informieren.
§ 7 Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer
Tätigkeit (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf) (1) Gemeindevertreter und
sachkundige Einwohner teilen
dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier
Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung
beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach
Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere
vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die
Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1.
der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers
bzw. des Dienstherrn. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der
Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben.
2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem
gleichwertigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder
Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.
(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben
ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier
Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Angaben nach Absatz 1 werden auf der Internetseite
der Gemeinde veröffentlicht.
§ 8 Öffentlichkeit der Sitzungen (§ 36 BbgKVerf)
(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeinde-
vertretung und ihrer Ausschüsse werden spätestens 11 Tage vor
der Sitzung nach § 9 Abs. 5 dieser Haupt-satzung öffentlich bekannt
gemacht.
(2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer
Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist
auszuschließen, wenn
überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte
Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei
folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und
Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäften, 3. Abgaben-
und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlung von
Verträgen mit Dritten.
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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§ 9 Bekanntmachungen
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister. (2)
Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,
erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch
Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des
vollen Wortlautes im Amtsblatt der Gemeinde Schulzendorf, dem
„Schulzendorfer Gemeindekurier“. Dies umfasst auch durch
Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.
(3) Zur Information werden die Bekanntmachungen nach
Absatz 2 zusätzlich durch Aushang in folgenden
Bekanntmachungskästen veröffentlicht:
- Gemeindeverwaltung (Ortszentrum), Richard-Israel-
Straße 1. - Apotheke, Ernst-Thälmann-Straße/Ecke Karl-
Liebknecht-Straße - Sport- und Mehrzweckhalle,
Walther-Rathenau-Straße
74 Die Dauer des Aushangs beträgt 14 Tage. Hierbei werden der
Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitge-rechnet. Der
Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nach der
Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des
jeweiligen Bediensteten zu vermerken. (4) Sind Pläne, Karten oder
Zeichnungen Bestandteil einer
Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die
öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden,
dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen
Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbe-kanntmachung). Die
Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die
Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung
enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu
veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn
und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.
(5) Abweichend von Absatz 3 werden die Zeit, Ort und
Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung und ihrer
Ausschüsse für die Dauer von 11 Tagen ausge-hangen. Die Abnahme
darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen.
(6) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen
Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist
diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen
Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung
der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt,
geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Genehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die
Verletzung von landes-rechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften
über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn
sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten
Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem
Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den
Flächennutzungsplan und für Verordnungen der Gemeinde.
§ 10 Seniorenbeirat und Jugendbeirat (§ 19 BbgKVerf)
(1) Die Gemeinde richtet zur besonderen Vertretung der
Gruppe der Senioren und der Jugendlichen in der Gemeinde Beiräte
ein. Die Beiräte führen die Bezeichnung „Seniorenbeirat der
Gemeinde Schulzendorf“ und „Jugendbeirat der Gemeinde
Schulzendorf“.
(2) Den Beiräten gehören jeweils maximal 15 Mitglieder an.
Mitglied des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 55.
Lebensjahr vollendet haben. Mitglied des Jugendbeirates können
junge Menschen ab 14 bis 27 Jahren werden. Sie sind ehrenamtlich
tätig. Die Mitglieder werden von der Gemeindevertretung durch
Abstimmung benannt.
(3) Die Beiräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden
und für den Fall der Verhinderung zwei stellvertretende
Vorsitzende. Der Vorsitzende vertritt den Beirat gegenüber den
Organen der Gemeinde.
(4) Den Beiräten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen
und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Senioren bzw. die
Jugendlichen haben, gegenüber der Gemeindevertretung Stellung zu
nehmen.
§ 11 Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom
12.03.2009 außer Kraft.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig
oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht berühren.
Schulzendorf, den 30.09.2014 gez. Markus Mücke Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung: Hiermit wird gem. § 3 Abs. 3
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.
Dezember 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember
2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S.286), in der jeweils geltenden
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Satz 1 der Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und
Landkreisen (Bekannt-machungsverordnung - BekanntmV -) vom
01.12.2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), in der jeweils geltenden
Fassung, vorstehende Hauptsatzung der Gemeinde Schulzendorf, von
der Gemeindevertretung beschlossen am 30.09.2014, bekannt gemacht.
Schulzendorf, den 01.10.2014 gez. Markus Mücke Bürgermeister
Ergebnis Landtagswahl 2014 Erststimme Schulzendorf Wahlkreis
26
Endergebnis 6 Wahlbezirke
Ergebnis Landtagswahl 2014 Zweitstimme Schulzendorf Wahlkreis
26
Endergebnis 6 Wahlbezirke
SPD 22,9 % 833
DIE LINKE 19,1 % 694
CDU 18,5 % 673
FDP 0,8 % 29
GRÜNE/B 90 7,7 % 282
NPD 3,5 % 127
BVB / FREIE WÄHLER 9,4 % 341
REP 0,4 % 16
DKP 0,3 % 10
AfD 14,7 % 536
PIRATEN 2,7 % 99
Ende des amtlichen Teils
Informationen des Bürgermeisters Einschulung Am 23.08.2014
wurden 69 Kinder eingeschult. Damit ist dieser Jahrgang wieder
3-zügig. Patronatskirche Am 21.07.2014 erhielt die Gemeinde von der
Denkmal-schutzbehörde abschließende Beurteilungen zu den
Restaurierungsarbeiten. Darin wurde die Besonderheit der
Restaurierungs-maßnahme der Südwand mit dem Lutherbild
hervor-gehoben. In der Patronatskirche haben sich historische
Wandfassungen in großem Umfang und Qualität erhalten. Damit verfügt
die Patronatskirche über eine kunst-historische Besonderheit. Diese
Arbeiten konnten mit Förderung des Landkreises und gesammelten
Spenden-geldern des Vereins in Höhe von 17.701,25 € durchgeführt
werden. Im nächsten Jahr sind die Arbeiten auf der Nordwand,
Westwand und der Triumphbogenwand für rund 17.000,-€ geplant.
Seniorentreffen im Rahmen der Städtepartnerschaft 27 Senioren aus
Kargowa haben sich vom 11.-12.09.2014 mit Schulzendorfer Senioren
im Spreewald getroffen. Gemeinsam haben sie Ausflüge und
Besichtigungen durchgeführt. Die nächste Aktion im Rahmen der
Partnerschaftsbe-ziehungen wird ein Konzert am 26.10.2014 in der
Patronatskirche sein. Künstler aus Prag, die vom Bürgermeister aus
Vinoř eingeladen wurden, werden hier auftreten. Tag der Altenpflege
Wechselseitig gestalten die Gemeinden Eichwalde und Schulzendorf
den jährlichen Tag der Altenpflege, an dem sie Bürger beider Orte
ehren, die fürsorglich pflegebe-dürftige Personen zu Hause
versorgen. Am 20.09.2014 wird die Gemeinde Eichwalde diesen Tag in
der Alten Feuerwache gestalten.
Fischer, Tina
SPD 26,8 % 974
Seelig, Robert
DIE LINKE 19,7 % 717
Lakenmacher, Björn CDU 20,3 %
738
Binder, Georg
FDP 0,9 % 34
Raschke, Benjamin
GRÜNE/B 90 6,5 % 237
Knuffke, Frank
NPD 5,0 % 182
Rehfeldt, Lutz
BVB / FREIE WÄHLER
9,1 % 332
Kotré, Steffen
AfD 11,6 % 420
NICHTAMTLICHE BEKANNTM ACHUNGEN
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Stellvertreter der
Schiedsperson Auf der Grundlage des Gesetzes über die
Schiedsstellen in den Gemeinden wird in der Gemeinde Schulzendorf
der Stellvertreter der Schiedsperson für die Schiedsstelle in der
Gemeindevertretung neu gewählt. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Schulzendorf, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes
Stellvertreter der Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung
bitte bis spätestens 03.11.2014 an den Fachbereich 2.2 –
Öffentliche Ordnung der Gemeinde Schulzendorf. Nähere Informationen
werden zeitnah veröffentlicht. Tiefbau TEG 09-04 Ausbau von 16 km
unbefestigten Straßen Der Bau des Wendehammers in der Weimarer
Straße soll auf dem Grundstück Weimarer Straße 1 erfolgen. In der
Gemeindevertretersitzung vom 08.07.2014 wurde der Beschluss
„Willensbekundung zum Ankauf des Grund-stückes Weimarer Straße 1
(Flur 13, Flurstück 687) und Verkauf des Grundstückes Herweghstraße
84 (Flur 14, Flurstück 362)“ gefasst. Der Eigentümer ist bereit
sein Grundstück zu verkaufen, wenn im Gegenzug das Grundstück
Herweghstraße 84 an ihn veräußert wird. Der Eigentümer der Weimarer
Straße 1 bietet der Gemeinde Schulzendorf sein Grundstück zum
Kaufpreis von 60.250€ an. Im Gegenzug verkauft die Gemeinde
Schulzendorf gem. o.g. Beschluss die Herweghstraße 84 zum
festge-stellten Verkehrswert in Höhe von 66.500 € (gem.
Gutachterausschuss). Straßenbeleuchtung im TEG 09-04 Für die
öffentliche Ausschreibung - Straßenbeleuchtung im TEG 09-04 - fand
die Submission am 31.07.2014 statt. Der Zuschlag für diese
Bauleistung wurde erteilt. Die Arbeiten werden voraussichtlich im
Oktober beginnen. Beitragserhebung für den TEG 09-04 Zurzeit werden
die Vorausleistungsbescheide an die Anlieger der jetzt
fertiggestellten Fahrbahnen versandt. Die Höhe der Beiträge beläuft
sich auf etwa 80 % der zu erwartenden Endsummen. Über die
Beitragserhebung für die Straßenbeleuchtung werden die
Grundstückseigentümer mit einem weiteren Schreiben informiert. Im
November werden die Voraus-leistungsbescheide versandt.
Baumpflanzungen Gemäß dem kommunalen Straßenbaumkonzept von 2010
sind in diesem Jahr Baumpflanzungen in der Salzgitter-, Helgoland-
und Luisenstraße vorgesehen. Dafür wurde eine beschränkte
Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Der Eröffnungstermin war am
25.09.2014. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wurde der
Zuschlag an die Fa. Sievers Garten- und Landschaftsbau aus Berlin
erteilt. Die Ausführungsfristen sind für den Monat November 2014
vorgesehen. Teileinziehung einer öffentlichen Straßenfläche Nach
Fertigstellung des Geh- und Radweges in der Coburger Straße
zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Herweghstraße wird die
Teileinziehung nach § 8 des
Brandenburgischen Straßengesetzes vollzogen, da diese Verbindung
die Verkehrsbedeutung für bestimmte Benutzerkreise (PKW) verloren
hat. Die öffentliche Nutzung wird auf die Benutzung der Fußgänger
und Radfahrer beschränkt. Herstellung Lichtraumprofil Die
Mitarbeiter des Bauhofes haben unter Anleitung eines
Baumsachverständigen Jungbäume in der Freiligrathstraße
beschnitten, so dass das Lichtraumprofil hergestellt werden konnte.
Weitere Bäume, die einen Lichtraum-profilschnitt erhalten, stehen
im Dichterviertel. Baumschau, Schnittmaßnahmen zur Herstellung der
Verkehrssicherheit Die Schnittmaßnahmen an den ca. 3.700 Bäumen
(Straßenbäume und Bäume auf dem Friedhof) erfolgen auf der
Grundlage der Baumschau 2013. Die Baumpflegearbeiten wurden am
23.09.2014 an die Firma Frischke Landschaftspflege GmbH aus
Spremberg vergeben. Die Ausführung der Arbeiten beginnen in der 43.
Kalenderwoche 2014 und sollen in der 48. Kalender-woche 2014
beendet werden. Parallel dazu erfolgt die Baumschau für
Straßenbäume, Bäume auf dem Friedhof und den neu gepflanzten Bäumen
in den neuen Straßen. Hochbau Kita Hollerbusch In der
Kindertagesstätte Hollerbusch sind Akustik-messungen vorgenommen
worden. Im Ergebnis sind in 4 Gruppenräumen sowie 5 Fluren
raumakustische Maßnahmen zur Reduzierung der Nachhallzeit
auszuführen. Vorbereitet wird derzeit eine beschränkte
Ausschreibung nach VOB/A. Bestandteil der zu erbringenden Leistung
ist die Lieferung sowie Montage von Akustikelementen. Die zu
montierenden Elemente bestehen aus kunstharzgebundenen
Glaswolleplatten, die flächig an die Decke nach vorgegebenen
Verlegeplan geklebt werden. Der Oktober ist als Ausführungszeitraum
vorgesehen. Nach Hinweisen von Dritten (hier Herr Wolff,
schulzendorfer.de) auf Schimmelbefall in der Kita Hollerbusch, gab
es u.a. eine Besichtigung durch das Gesundheitsamt im Juli 2014. Es
wurden die Innenräume einschließlich Sanitärbereiche, Küche sowie
Personal- und Flurbereiche besichtigt. In allen Räumen konnte
augenscheinlich kein Hinweis auf Schimmelpilzbefall festgestellt
werden. Die benannten Bereiche wurden visuell in Augenschein
genommen. Innenraummessungen gehören nicht zum Aufgabengebiet des
Gesundheitsamtes. Ein Verdacht lag nicht vor. Das Gesundheitsamt
hat eine zweite hygienische Überwachung am 26.08.2014 in der
Kindertagesstätte Hollerbusch durchgeführt. Bei dieser
unangemeldeten Besichtigung wurde in einem abgesperrten Raum
unterhalb einer Treppe ein Feuchtigkeitsproblem festgestellt. Es
besteht keine Gefahr für die Kinder. Parallel dazu hat der
Geschäftsbereich Bau erste Maßnahmen eingeleitet. Zusammen mit dem
für den Umbau zuständigen Planungsbüro wurden Feuchtemessungen
durchgeführt. In allen
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Aufenthaltsräumen für Kinder konnte kein erhöhter oder
auffälliger Wert gemessen werden. Die Räume sind trocken. Die
Messung im nicht zugänglichen Raum unter der Treppe bestätigt den
Feuchteverdacht. Maßnahmen zur Ursachenerforschung des
Feuchteproblems einschließlich Sanierungsmöglichkeiten wurden
angeschoben. Bebauungspläne Es findet die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
„Waldsiedlung-Freiligrathstraße“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB statt. Ziel
der Planung ist die Erweiterung der in der Umgebung vorhandenen
Bebauungsstruktur mit Einzel- und Doppelhäusern, als auch
Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten u.a. für betreutes Wohnen im
Südosten des Plangebietes. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der
Bebauungsplanvorentwurf „Waldsiedlung-Freiligrathstraße“
einschließlich seiner Begründung mit Stand August 2014 für die
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 06.10.2014 bis einschließlich
06.11.2014 zu den üblichen Öffnungszeiten im Geschäftsbereich 5,
Bau, der Gemeinde Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 Raum 2.14, zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Ergebnis Ausschreibung
Straßenreinigung und Winterdienst Auf die Ausschreibung für die
Straßenreinigung und Winterdienst 2015/2016 haben sich 5 Firmen
beworben, 4 davon haben ein Angebot abgegeben. Die Leistung wurde
an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH aus Falkensee vergeben.
Im Straßenbild der Gemeinde werden somit die Fahrzeuge dieser Firma
auftauchen. Das Falkenseer Unternehmen hat einen Stützpunkt in
Mittenwalde und rückt von dort aus. Auf Grundlage des
Ausschreibungsergebnisses wird die Kalkulation des Gebührensatzes
vorgenommen. Im Anschluss daran erfolgt die Erarbeitung einer neuen
Straßenreinigungsgebühren-satzung. Liegenschaften und
Gebäudemanagement Die Gemeinde hat das Grundstück Riesaer Straße 2
mit einer Größe von 1.289 m² zum Verkauf angeboten. Der Verkauf
wurde öffentlich ausgeschrieben, Angebote sind nicht eingegangen.
Nun wird das Verkaufsangebot einem größeren Kreis von
Interessierten unterbreitet. Erdgaslieferung Die Gemeinde hat an
der EU-weiten Ausschreibung, initiiert vom Landkreis
Dahme-Spreewald, für die Erdgaslieferung teilgenommen. Die Laufzeit
beginnt am 01.01.2015 und endet am 01.01.2017. Der Zuschlag wurde
dem Unternehmen Energie und Wasser Potsdam GmbH erteilt. Die
Abnahmestellen sind die kommunal genutzten Einrichtungen sowie
Mietliegenschaften. Der Grundstücksmarktbericht 2013 liegt vor Der
Grundstücksmarktbericht wird vom Gutachter-ausschuss des
Landkreises Dahme-Spreewald erarbeitet. Der Gutachterausschuss ist
ein selbständiges, unab-hängiges, nicht weisungsgebundenes
Kollegialgremium, das jeweils für den Bereich eines Kreises oder
einer kreisfreien Stadt als Landeseinrichtung gebildet wird.
Der Gutachterausschuss hat den Auftrag: - eine Kaufpreissammlung
zu führen und auszuwerten, - Bodenrichtwerte zu ermitteln, -
Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten
Grundstücken, sowie Rechten an Grund-stücken und ortsüblichen
Nutzungsentgelten zu erstatten. Die Mitglieder des
Gutachterausschusses werden durch das Ministerium des Innern nach
Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaft für die Dauer von fünf
Jahren bestellt. Dem Gutachterausschuss im Landkreis
Dahme-Spreewald gehören derzeit Mitglieder aus den Berufsgruppen
Bauingenieure, Makler, Landwirtschafts-ökonome, Finanzökonome und
Vermessungsingenieure an. Landtagswahlen Ich möchte mich bei allen
Wahlhelfern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Gemeindever-waltung sehr herzlich für ihren Einsatz bei der
Landtags-wahl bedanken. Die nächste Wahl wird voraussichtlich die
Wahl zum Landrat im November 2015 sein. Hoffentlich können Sie die
Verwaltung dann wieder tatkräftig unterstützen.
Aus den Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich allgemeine Verwaltung und Ordnungswesen
Information zur Lärmbelästigung
Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt als Nachtruhe. In dieser Zeit
sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu
stören. Für Wohngebiete bestehen folgende Ausnahmen: an Freitagen,
Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 22 Uhr und 24
Uhr; von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. Eine
allgemeine Mittagsruhe ist durch das Landes-immissionsschutzgesetz
nicht vorgesehen. Rasenmäher, Bohrmaschinen, Heckenscheren,
Motorkettensägen etc. dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig
sowie an Werktagen ( Samstage sind Werktage ) in der Zeit von 20
Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Darüber hinausgehend dürfen
Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und
Laubsammler auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr
und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Geregelt ist dies
im Landesimmissionsschutzgesetz und in der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung.
Informationen zum Verbrennen
Das Verbrennen im Freien ist verboten, wenn die Nachbarschaft
oder die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt werden kann!
Verbrannt werden darf nur naturbelassenes, trockenes, stückiges
Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von
Scheitholz, Ästen und Reisig. Die Höhe und der Durchmesser des
Feuerhaufens dürfen jeweils 1 m nicht überschreiten.
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Generell verboten ist, stark wasserhaltiges Grünmaterial, z.B.:
Pflanzenmaterial, aber auch behandeltes Holz, z.B. Bauholz,
Möbelreste und andere brennbare Abfälle in diesen Feuern
einzusetzen. Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Rasenschnitt,
Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt ist grundsätzlich
verboten. Es muss sichergestellt sein, dass das Feuer jederzeit
gelöscht werden kann. Geregelt ist dies im
Landesimmissionschutzgesetz.
Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes Stellvertreter der
Schiedsperson für die
Schiedsstelle der Gemeinde Schulzendorf
Schulzendorf, den 01.09.2014
Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den
Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.November 2000 (GVBl. I/00 [Nr. 13], S. 158,
ber. GVBl. I/01 [Nr. 03], S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12 [Nr. 16]) wird in der
Gemeinde Schulzendorf der Stellvertreter der Schiedsperson für die
Schiedsstelle in der Gemeindevertretersitzung am 18.12.2014 neu
gewählt.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schulzendorf, die Interesse
an einer Aufnahme des Ehrenamtes Stellvertreter der Schiedsperson
haben, richten ihre Bewerbung bitte
bis spätestens 03.11.2014
an den Fachbereich 2.2 – Öffentliche Ordnung der Gemeinde
Schulzendorf, Richard-Israel-Str. 1 in 15732 Schulzendorf.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 3 Absatz 2 SchG müssen
Bewerber
• im Besitz des Wahlrechtes sein, • das 25. Lebensjahr vollendet
haben und • in der Gemeinde Schulzendorf wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die
Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene
Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch
Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und
strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines
entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die
Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in
Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung,
bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber
auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs,
der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter soll im Wohngebiet
bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien
vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen
zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden
Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche
Zeit verfügen. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in
und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch
sein.
Die Schiedsperson bzw. der Stellvertreter der Schiedsperson wird
von der Gemeindevertretung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die
gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor
des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen.
Sollten inhaltliche Fragen zum Ehrenamt auftreten, können Sie
sich vertrauensvoll an den Fachbereich 2.2 – Öffentliche Ordnung
der Gemeindeverwaltung (Telefon 033762/431-25 oder 033762/431-24)
wenden.
gez. Mücke Bürgermeister
Geschäftsbereich Soziales, Bildung, Kultur
Öffentliche Bekanntmachung
zur Sprachstandfeststellung und kompensatorischen
Sprachförderung von
Kindern im Jahr vor der Einschulung
Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der
Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass in folgenden
Kindertagesstätten das Verfahren zur Sprachstandfeststellung
durchgeführt wird:
− Kita „Hollerbusch", Herweghstraße 62-64, Tel. 807726
− Kita „Löwenzahn", Uhlandring 16, Tel. 823212
− Naturkita, Rudolf-Breitscheid-Str. 39, Tel. 207446 Kita „Zum
Märchenland", W.-Rathenau-Str. 68-72, Tel. 49849
Alle Kinder, die für das folgende Schuljahr (also 2015/2016) in
der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung
im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an diesem
Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen.
Kinder, die am Verfahren der Sprachstandfeststellung in einer
Kita teilgenommen haben, erhalten von der Kindertagesstätte eine
Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandfeststellung, die von
den Eltern bei der
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen ist.
Für alle Kinder, bei denen kein Sprachförderbedarf festgestellt
wurde, ist damit das Verfahren abgeschlossen.
Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an
einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden,
und Kinder, bei denen auf Grund der Art und Schwere ihrer
Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann,
werden von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit.
Schulzendorf, 04.08.2014
gez. Mücke Bürgermeister
Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch in der Gemeinde
Schulzendorf
Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes
(BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2015 das
sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August die Schulpflicht.
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 29. August 2015, 10.00
Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Schulzendorf statt. Der 1.
Unterrichtstag des Schuljahres 2015/2016 ist der 31. August 2015.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das
sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu
Beginn des Schuljahres gemäß § 37 Abs. 4 BbgSchulG in die Schule
aufge-nommen werden, wenn sie zweifelsfrei als schulreif anzusehen
sind. In begründeten Ausnahmefällen gilt das auch für Kinder, die
nach dem 31.Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden
Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Sie werden hiermit
aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der zuständigen
Grundschule Schulzendorf, Illgenstraße 26, im Schulbüro anzumelden
und persönlich vorzustellen. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit. Zur
Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (bzw. das
Familienstammbuch), der Personalausweis der Eltern sowie die
Teilnahmebestätigung an der Sprachstandanalyse vorzulegen. Die
Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt zu folgenden
Terminen.
Anmeldemöglichkeit: (im Dezember 2014) Mittwoch, 03.12.2014 von
15.00 – 18.00 Uhr Dienstag, 09.12.2014 von 15.00 – 18.00 Uhr (im
Januar 2015) Dienstag, 06.01.2015 von 15.00 – 18.00 Uhr gez. F.
Freese Schulleiter
•••• Veranstaltungen Sie können die Eintrittskarten für die
Veranstaltungen an der Abendkasse für 10,00 € erwerben.
„Atsumori-Quartett“ Susanne Hofmann -Violine (zum 4. Mal in
Schulzendorf), Atsuko Koga – Querflöte (zum 2. Mal in
Schulzendorf), Ingo Fritz – Viola , Christof Maertens – Violoncello
spielen in der Magdeburgischen Philharmonie und bilden dieses
Quartett, dass uns Musik u.a. von W. A. Mozart, Gordon Jacob, Paul
Ben, Lex van Delden, Antonin Dvorak ,George Bizet und Claude
Debussy vorstellt. Wann: Donnerstag, 06.11.2014, 19.30 Uhr Wo:
Patronatskirche
„Adventskonzert“
Der Gemischte Chor der Chorgemeinschaft Eichwalde e.V. gestaltet
traditionsgemäß ein Adventskonzert. (Verein zur Wiederherstellung
der Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V.) siehe
auch www.schulzendorf.de oder www.patronatskirche.de Wann:
06.12.2014, um 15.00 Uhr Wo: Patronatskirche „Adventskonzert
„Weihnachten auch für dich“ Der Kinder- und Jugendchor der
Chorgemeinschaft Eichwalde e. V. kann sich ein Konzert ohne Klaus
Sedl nicht mehr vorstellen. Durch ihn haben sie neue Freunde kennen
gelernt. Am Sonntag, dem 07.12.2014, um 15.00 Uhr laden sie das
Publikum ein, mit ihnen gemeinsam die Vorfreude auf Weihnachten zu
erleben. Karte im Vorverkauf 7,00 €, an der Abendkasse 8,00 €
(www.choreichwalde.wordpress.com)
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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„4. Wei(h)nachtslesung“
Wann: am 18.12.2014 um 20 Uhr Wo: Patronatskirche Mitglieder des
Vereins lesen Kurzgeschichten. Siehe auch www.schulzendorf.de oder
www.patronatskirche.de (Verein zur Wiederherstellung der
Patronatskirche und des Dorfangers Schulzendorf e.V.)
BIBLIOTHEK SCHULZENDORF
Berlin/Brandenburgische Märchentage
ONCE UPON A TIME... – MÄRCHEN UND GESCHICHTEN AUS DEM
VEREINIGTEN
KÖNIGREICH
„LEBEN UND ABENTEUER DES PADDY AHERN“
Ein fremdes Haus - drei Männer stehen mitten in der Nacht mit
einem Sarg
vor dem Bett von Paddy: 'Paddy steh auf! Hilf uns den Sarg zu
tragen.'
Dies ist der Anfang der schauderhaften Abenteuer des Paddy
Ahern. Frei
erzählt mit Instrumenten von B. C. Wilmsmeier.
Eine Veranstaltung für die 4.Klassen. Wann: Mittwoch, 12.11.2014
Um: 10.00 Uhr Wo: Bibliothek Schulzendorf
Andersen´s Koffer Theater
„Der Fischer und seine Frau"
Ein Fisch kommt selten alleine und ein Wunsch ebenso. Ilsebill
wünscht sich viel Platz
um nicht mehr in einem Pisspott leben zu müssen. Der Fischer
wünscht sich nur seine
Ruhe und ab und zu einen Fisch, um Fischsuppe für Freunde zu
Kochen. Als der
Fischer eines Tages einen sprechenden Fisch fängt, bekommt
Ilsebill viel Platz, aber
der Fischer keine Fischsuppe. Ob das alles mit rechten Dingen
zugeht zeigt Henrik
Rosenquist Andersen in alter ANDERSENs KOFFER THEATER
Tradition.
Eine Veranstaltung für Kinder ab 4 Jahre.
Wann: Mittwoch, 10.12.2014 Um: 10.00 Uhr Wo: Bibliothek
Schulzendorf Eintritt: 1 € (nur mit Voranmeldung)
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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Ortsspezifische Nachrichten
Vier Wochen Sommerferienlager – Entspannung & Action für
junge Menschen
In den ersten beiden Ferienwochen fand das Teenie-Camp des KJV
e.V. in Kooperation mit den Jugendclubs aus Zeuthen, Eichwalde und
Wildau statt. Wir fuhren mit 32 Teenies zum idyllischen Forsthof
Schwarz und verbrachten dort bei schönstem Sommerwetter 14
entspannte Tage mit Kanufahren, Baden, Radtouren, Themenabenden und
viel Zeit zum Chillen & Entspannen. Die Teenies genossen das
selbst gekochte Essen des Org-Teams und vor allem die unmittelbare
Nähe zum Wasser – ideal für Sandburgen-Wettbewerbe, Wasserspiele,
Neptunfest und Badespaß. In den nächsten beiden Wochen ging es dann
mit den etwas Jüngeren ins ebenfalls 14-tägige Kinderferienlager
nach Dolgen am See. Auch hier hatten wir den See direkt vor der
Nase und konnten jederzeit das kühle Nass genießen. Die Kinder
hatten viel Spaß bei der Chaos-Rallye, dem Sport- und Strandfesten,
beim legendären „Schlag den Betreuer“, beim Baumklettern, am
Lagerfeuer und bei der Disco. Highlight war wohl für die meisten
der Tagesausflug nach Warnemünde, weil man hier nicht nur das
Taschengeld auf den Kopf hauen, sondern auch in der Ostsee baden
gehen konnte. Wir beglückwünschen auch unsere 6 Juleica-Schüler zur
erfolgreichen Ausbildung zum Jugendleiter, die sie während des
Ferienlagers an 5 Schulungstagen absolviert haben. Wir bedanken uns
bei allen ehren- und hauptamtlichen Helfer*innen, die den Kindern
und Jugendlichen wieder unvergessliche Ferienerlebnisse ermöglicht
haben sowie dem Landkreis Dahme-Spreewald und den Kommunen ZEWS
(Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf) für die finanzielle
Unterstützung! Anja Pokorný KJV e.V.
Irgendwie war alles anders – 100 km für eine Welt ohne Armut
Die Wunden waren schnell verheilt im September 2013 beim „Team
ZEWS“, nachdem dieses am Oxfam-Trailwalker im Harz teilgenommen
hatte. Vier junge Menschen aus Zeuthen, Eichwalde, Wildau und
Schulzendorf waren damals gemeinsam 100 km nonstop gewandert,
nachdem sie über 2.000 Euro Spenden für die entwicklungspolitischen
Projekte von Oxfam Deutschland eingesammelt hatten, was
Voraussetzung für eine Starterlaubnis war. Obwohl das Team 29
Stunden für die Wanderung benötigte und die Schmerzen beim
Erreichen des Ziels enorm waren, stand wenige Wochen nach dem
Erfolg bereits fest: „Team ZEWS“ will es wieder wissen und wird
2014 erneut starten. Doch dann kam von Oxfam-Deutschland leider die
Nachricht, dass es keinen deutschen Trailwalker geben würde in
diesem Jahr. Die jungen Menschen wollten sich aber unbedingt weiter
caritativ engagieren und deshalb meldeten sie sich für das
belgische Pendant an. Unterstützt von den Jugendarbeiter*innen des
KJV e.V. (Kinder- und Jugendverein) begannen das Training und das
Einwerben der Spenden. Um beim belgischen Trailwalker starten zu
dürfen, mussten „nur“ 1.500 Euro gesammelt werden. Dies gelang dank
der Unterstützung vieler privater Spender*innen problemlos.
Schwierig war es hingegen an der sportlichen Front. Kurzfristig
fielen zwei Läufer*innen aus, so dass das Team beinahe aus
personellen Gründen nicht hätte starten können. Zum Glück fanden
sich Freunde, die einspringen und somit die Teilnahme des Teams
ermöglichen wollten. Der große Nachteil dieser Rettungsaktion
zeigte sich dann erst unterwegs, als die untrainierten Läufer
feststellen mussten, wie lang 100 km zu Fuß werden können. Doch
zunächst war alles gut. Da der Landkreis Dahme-Spreewald das
Projekt im Rahmen der Jugendarbeit finanziell unterstützte und die
Gesamtschule Zeuthen drei Mitglieder des Teams vom Unterricht
freistellte, konnte „Team ZEWS“ am 29.08. ins belgische Eupen
reisen. Am Morgen des 30.08. ging es dann los für Lisa Küster (19
Jahre, Schulzendorf), Christian Hebel (20 Jahre, Wildau) und
Maximilian Hartstock (20 Jahre, Wildau), die sich, unterstützt von
Christin Luis Emmrich (Zeuthen), Nathalie Krieger und Nina Keutel
(Eichwalde) und betreut von Anja Pokorný und Frank Vulpius vom KJV
e.V., um 7.00 Uhr auf den 100-km-Rundkurs begaben. Zunächst lief
alles sehr gut für die 4 Wandernden. Die ersten beiden Checkpoints
wurden in überragenden Zwischenzeiten
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
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erreicht. Nach Kilometer 15 allerdings begann die Strecke ihre
Tücken zu zeigen. Im Vergleich zum Vorjahr im Harz war das
Höhenprofil ein Kindergeburtstag. Im Wesentlichen läuft man am
Anfang rauf auf‘s Hohe Venn und am Ende der Wanderung wieder
runter. Dazwischen geht es beinahe eben durch das Hochmoor. Leider
werden die Wege in so einem Moor sehr matschig und nass, sobald es
etwas regnet. Und Regen gab es wohl sehr viel vor dem Beginn des
Trailwalkers, denn nicht selten standen die Wanderden vor und
gelegentlich auch in Schlammpfützen. Als dann nach dem ersten
Viertel der Strecke auch noch Regen einsetzte, der gelegentlich von
Starkregen abgelöst wurde, und dies leider auch für den Rest der
Strecke so blieb, war es vorbei mit trockenen Füßen. Das ist nicht
nur unangenehm, sondern führt bei anhaltender Belastung der Füße,
wovon es auf 100 km eine Menge gibt, zu massiver Blasenentwicklung
an den Fußsohlen. Nach 70 Kilometern war dann der Trailwalker für
einen der Wandernden auch vorbei. Nässe, Anstrengung und
Untrainiertheit forderten ihren Tribut und zwangen Maximilian zur
Aufgabe. Die anderen 3 finishten nach 29 Stunden und 8 Minuten
völlig durchnässt und mit geschundenen Füßen in Eupen. Auch der
belgische Trailwalker war für alle Beteiligten ein wunderbares
Erlebnis. Es bleibt zu hoffen, dass die Erfolgsgeschichte und das
Engagement von „Team ZEWS“ weiter gehen. Ob es eine Fortsetzung
geben wird, erfahren die Besucher*innen der Facebook-Teamseite
(team.zews) als Erste. Dort gibt es auch Wandereindrücke von
unterwegs zum Lesen und viele Bilder. „Team ZEWS“ dankt allen
Spender*innen und dem Landkreis Dahme-Spreewald, ohne die diese
Reise nicht möglich gewesen wäre.
Ferienangebote
Die Jugendclubleiter*innen aus Zeuthen, Wildau und Eichwalde
organisieren gemeinsam mit dem KJV e.V. im Rahmen ihrer Kooperation
„Jugendarbeit in ZEWS“ für die zweite Woche der Herbstferien
verschiedene Tagesausflüge. In der Zeit vom 27. bis 30.10. können
Kinder und Jugendliche aus Zeuthen, Eichwalde, Wildau und
Schulzendorf voraussichtlich in einen Kletterpark (T-Hall in
Neukölln), ins Wildorado, ins PiPaPo (ein Indoorspielplatz in
Cottbus) oder in einen Tierpark fahren. Die notwendigen
Anmeldeformulare mit den Teilnehmer*innenbeiträgen, die genauen
Infos und Abfahrtszeiten gibt’s wie immer unter www.jugend-zews.de,
in den Jugendclubs oder beim KJV e.V. (www.kjv.de bzw.
03375-2465800).
Die nächsten Termine des Seniorenbeirates
Freitag, 24.10.2014, Butze 15:00 Uhr Der Bürgermeister berichtet
über die
Entwicklung der Gemeinde und beantwortet Fragen der Gäste
(Gemeinsam mit den Gartenfreunden)
Mittwoch, 12.11.2014, Butze 14:00 Uhr Filmnachmittag
Herr Dr. Stahlberg zeigt Filme von Seniorenveranstaltungen und
–fahrten.
Mittwoch, 03.12.2014 Lichterfahrt durch Berlin und
Weihnachtsmarkt Samstag, 13.12.2014, Sport- und Mehrzweckhalle
14:00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier
gemeinsam mit der Volkssolidarität
Der nächste Gemeindekurier erscheint voraussichtlich am
22.11.2014.
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Telefonnummern Rathaus
Zentrale 431 0 Fax 431 66
Geschäftsbereich 1 Bürgermeister
Geschäftsbereich 2 allgem. Verwaltung u. Personal,
Ordnungswesen
Herr Mücke 431 12 Frau Klausch 431 14 Frau Rosenthal 431 33
Sekretariat Frau Reith 431 34 Frau Löhnwitz 431 12 Frau Filitz 431
29 Frau Lange
431 13 Frau Dudek 431 31 Frau Wolf 431 24 Geschäftsbereich 4
Soziales, Bildung, Kultur
Frau R. Lehmann Frau Böttger
431 25 431 27
Herr Reech 431 52 Herr Schmidt 431 26 Frau Krägel 431 48 Frau
Woblick 431 50 Herr Witte 431 49
Geschäftsbereich 5 Bauwesen
Geschäftsbereich 3 Finanzwesen
Frau Nulle 431 19 Frau Meskat 431 47 Frau Schultz 431 17 Frau
Lange 431 42 Herr Ostwald 431 18 Frau Scholz 431 43 Frau Eder 431
15 Frau Hassler 431 39 Frau Schwabe 431 20 Frau Granzin 431 40
Frau Kunze 431 21 Frau Krieger / Herr Schmidt 431 41
Frau Brauer 431 16 Frau E. Lehmann 431 38 Frau Klug 431 45 Frau
Braun 431 44 Herr Wensky 431 46 Frau Schiek 431 37 Frau Lampke 431
50 Herr Leue 431 22
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Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf „Schulzendorfer
Gemeindekurier“ Nr. 4/14 vom 18.10.2014
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Schulzendorf, Geschäftsbereich 1,
Geschäftsbereichsleiter: Markus Mücke Richard-Israel-Straße 1,
15732 Schulzendorf Tel.: 033762 / 431-0, Fax: 033762 / 431-66,
E-Mail: [email protected] Erscheinungsfolge: nach Bedarf
Auflagenhöhe: 4.100 Druck: 1. Heimatblatt Brandenburg Verlag
GmbH, Panoramastr. 1, 10178 Berlin 2. Gemeinde Schulzendorf,
Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schulzendorf wird in der
Gemeindeverwaltung, Richard-Israel-Straße 1, zur kostenlosen
Mitnahme ausgelegt. Zusätzlich ist der Gemeindekurier für die
Gemeinde Schulzendorf im Internet unter www.schulzendorf.de
abrufbar. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Gemeinde
Schulzendorf kostenfrei an die Haushalte innerhalb der Gemeinde
Schulzendorf verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als
Serviceleistung vorgenommen und daher besteht hierauf weder ein
Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle
Haushalte erreicht.