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AmtsblattDresdner
www.dresden.de
Nr. 10/2008
Donnerstag
6. März 2008
Während eines Arbeitstreffens in Dres-den haben Vertreter des
Weltschach-verbands FIDE den Organisatoren derSchacholympiade
Dresden 2008 be-stätigt, mit dem Stand der Vorberei-tung „sehr
zufrieden“ zu sein. Von derFIDE nahmen Geoffrey Borg,
verantwort-lich für die Schacholympiade, und Exe-kutivdirektor
David Jarrett, am Arbeits-treffen teil. Die Organisatoren aus
Dres-den waren vertreten durch den Chair-man des
Organisationskomitees, Dr. DirkJordan, den Leiter des
Organisations-büros der Schacholympiade, Jörn-Tors-ten Verleger,
und den MarketingdirektorVolker Bernardi. Horst Metzing nahmin
seiner Funktion als Geschäftsführerdes Deutschen Schachbundes an
demTreffen teil.
Schachspielen inDresdner Vereinen
Jung und Alt begeistern sich in Dres-den für den Schach. Über
550 Dresd-nerinnen und Dresdner treffen sichregelmäßig in acht
Vereinen zum könig-lichen Spiel. Insgesamt sind 159 Kin-der in den
Schachvereinen aktiv, hiergibt es die größten Zuwachsraten.
VieleSchachfreunde wollen als „Volunteers“die Schacholympiade
unterstützen. InVorbereitung auf die Schacholympiadestellt das
Dresdner Amtsblatt in loserFolge alle Schachvereine vor –
diesmaldie SG Grün-Weiß Dresden, in der derNachwuchsarbeit
besondere Aufmerk-samkeit geschenkt wird. Seite 6
Sonderbriefmarke undSonderbriefumschlag
Am Donnerstag, 13. März öffnet imRatskeller eine
Sonderpostfiliale. Anläss-lich der Schacholympiade bietet
dieDeutsche Post eine Sonderbriefmarkezum Kauf an. Darüber hinaus
gibt eseinen Sonderbriefumschlag sowie einenSonderpoststempel.
Seite 6
Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im
Einsatz.Feuerwehr im Einsatz.Feuerwehr im Einsatz. Die
DresdnerFeuerwehr löschte am 26. November 2007auf der Bautzner
Landstraße 20 auf demWeißen Hirsch im Dachgeschoss ein Feu-er.
Möbel in der Wohnung waren in Brandgeraten. Die Dresdner Feuerwehr
rückte imvergangenen Jahr insgesamt zu 41 530Einsätzen aus. Sie
bekämpfte nicht nurBrände, sondern leistete auch technischeHilfe,
übernahm Umweltschutzeinsätze,Notfallrettungen und
Krankentransporte.Die Zahl der Einsätze stieg um 5,2 Prozent,
Rettungskräfte rücken täglich113-mal ausBrand- und
Katastrophenschutzamt zieht Bilanz 2007
bedingt durch die Vogelgrippe und dasSturmtief Kyrill. Um auch
künftig zuver-lässig für die Sicherheit der Dresdnerinnenund
Dresdner sorgen zu können, sind fürdie folgenden Jahre Baumaßnahmen
ge-plant: Errichtung der Citywache an derStrehlener Straße bis
2012, Einrichtungeiner Großleitstelle in Übigau bis 2010
undSanierung der Feuerwache Löbtau bis2009. Darüber hinaus werden
in der Feuer-wache Striesen und Löbtau Rettungswa-chen gebaut.
Foto: brennpunkt Seite 3
Freie Träger fürKindereinrichtungenDie Landeshauptstadt Dresden
suchtgeeignete Träger der freien Jugendhilfezur Übernahme
kommunaler Kinderta-geseinrichtungen in freie Trägerschaft.Es
werden Träger gesucht, die den Er-wartungen an die Betreibung und
Füh-rung der jeweiligen Kindertageseinrich-tung gerecht werden
sowie ein fachlich-und strukturell getragenes Umsetzungs-konzept
entwickeln. Seiten 16 und 17
Ausschreibung derMesse-GastronomieDie Bewirtschaftung des
Messebistrosund die mobile Versorgung in der Mes-se soll zeitnah
neu vergeben werden.Die MESSE Dresden GmbH sucht einenPartner, der
ein preislich und qualitativansprechendes Angebot im Bistro
be-reithält und mit Fantasie und Kreativi-tät verschiedenartige
Veranstaltungs-typen bedient. Seite 19
Aufforderung derWehrpflichtigenAlle Männer, die Deutsche im
Sinne desGrundgesetzes sind und ihren ständi-gen Aufenthalt in der
BundesrepublikDeutschland haben, sind vom vollen-deten 18.
Lebensjahr an wehrpflichtig.Alle Personen des
Geburtsjahrganges1990, die wehrpflichtig sind und denenbislang kein
Schreiben des Einwohner-und Standesamtes über die bevorste-hende
Erfassung zugegangen ist, wer-den aufgefordert sich zur Erfassungzu
melden. Seite 19
Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Stadtrat.Tagesordnung Seite
8Beschlüsse Seiten 12 bis 15
Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Satzung. Verfahrensregelung
Wahl-werbung Seiten 9 bis 11
Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie.Richtlinie.
Betreuungsvereine Seiten 20 und 21
Vorbereitung derSchacholympiade
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6. März 2008/Nr. 10
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Dresdner Amtsblatt
Der Oberbürgermeistergratuliert
zumzumzumzumzum 101. Geburtstag101. Geburtstag101.
Geburtstag101. Geburtstag101. Geburtstag11. März11. März11. März11.
März11. MärzWelli Meding, Altstadt
zum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90.
Geburtstagzum 90. Geburtstagam 8. Märzam 8. Märzam 8. Märzam 8.
Märzam 8. MärzHorst Priebs, Plauen
am 9. Märzam 9. Märzam 9. Märzam 9. Märzam 9. MärzLiselotte
Jannek, Cotta
am 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. MärzHilda
Herfort, Cotta
am 11. Märzam 11. Märzam 11. Märzam 11. Märzam 11. MärzGertraute
Luchscheider, Altstadt
am 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. Märzam 12. MärzFranco
Magni, PieschenElsbeth Müller, Cossebaude
am 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. Märzam 13. MärzRudolf
Sturm, Altstadt
zum 65. zum 65. zum 65. zum 65. zum 65.
HochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagHochzeitstagam 10.
Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. Märzam 10. MärzHerbert und Irmgard
Partsch, Prohlis
Probleme mit Alkohol, Medikamentenoder illegalen Drogen? Sorgen
wegen Ab-hängigkeiten, Essstörungen oder Spiel-sucht? Wer Hilfe für
sich oder naheste-hende Personen sucht, dem stehen inDresden sieben
Suchtberatungsstellenoffen. Darüber informiert ein
aktuellesFaltblatt. Unter dem Titel „Suchtbera-tungsstellen in
Dresden“ erscheint esbereits in elfter aktualisierter Auflage.Es
wird kostenlos in allen Bürgerbüros,Rathäusern, Ortsämtern und
Ortschaf-ten angeboten. Außerdem ist es im Ge-sundheitsamt,
Georgenstraße 4, undin den einzelnen
Suchtberatungsstellenerhältlich. Auch im Internet kann es un-ter
www.dresden.de/wegweiser (Anlie-gen: Sucht) heruntergeladen
werden.Das Faltblatt wurde in einer Auflage von7 000 Exemplaren
hergestellt.
Probleme mit Alkoholoder Drogen?
Das Dresdner Kinderschutzprojekt wur-de von Konzepten in anderen
Städten,beispielsweise „Notinsel“, „Gute Fee“und „Schutzhütte“
angeregt. Um esvor allem den Kindern und Jugendli-chen nahe zu
bringen, wird in Dres-den ein eigenes Projekt geschaffen.Dieses
wird somit auch den Bedürfnis-sen und Gegebenheiten in der
Landes-hauptstadt angepasst. Die DresdnerKinder und Jugendlichen
wurden ander Gestaltung beteiligt.Ein erster Schritt hierfür war
die Su-che nach einem passenden Namen.Aus den eingegangenen
Vorschlägender Dresdner Vorschüler und Schülerwurde zunächst der
Name „DresdnerKinderschutzengel“ gewählt. Dieserkonnte aus
namensschutzrechtlichenGründen nicht übernommen werden.In einer
nochmaligen Abstimmung fieldie Entscheidung nun auf den
Namen„Bärenstarker August“, welcher vonder Klasse 6 a des
Hülße-Gymnasiumsvorgeschlagen wurde. Der neue Namepasst zum
Projektcharakter und bietetaußerdem einen Bezug zur
HeimatstadtDresden. Alle beteiligten Vorschulgrup-pen und
Schulklassen erhielten Preise.Die feierliche Preisübergabe für
denSieger findet am 7. März im DresdnerRathaus statt. Die
Vorbereitungen fürden Start des „Bärenstarken August“
Dresdner Kinderschutzprojekt„Bärenstarker August“
können nun weitergehen. Bis AnfangMärz empfehlen Eltern und
Elternspre-cher der einzelnen Dresdner Schulendem Kreiselternrat
angesehene undbeliebte Geschäfte und Institutionen,welche die
Voraussetzungen für die Mit-wirkung am Dresdner
Kinderschutz-projekt erfüllen. In den darauffolgen-den Tagen und
Wochen werden Vertre-ter von Kreiselternrat, Stadtjugend-ring und
Kinderschutzbund diese emp-fohlenen Geschäfte aufsuchen und
be-züglich einer Mitwirkung ansprechen.Die von Eltern und Anwohnern
emp-fohlenen Geschäfte und Institutionenwerden sorgfältig geprüft
und ausge-wählt.Diese Geschäfte und Institutionen sol-len
Anlaufstellen sein, welche Kindernund Jugendlichen sowohl bei
kleine-ren als auch bei größeren Notfällen Hil-fe und Schutz bieten
können. Sie sindan einem unverwechselbaren Logo ein-deutig
erkennbar. Dieses soll den Kin-dern und Jugendlichen zeigen: „Bei
mirkönnt Ihr Euch sicher fühlen, hier er-haltet Ihr im Notfall
Hilfe“.Ansprechpartnerin für alle Fragen istAnnett Grundmann vom
KreiselternratDresden. Der Kriminalpräventive Ratder
Landeshauptstadt Dresden ist Mit-initiator und Unterstützer des
Projek-tes.
Veranstaltungen zum FrauentagDer Internationale Frauentag bietet
Inte-ressierten ein umfangreiches Veran-staltungsangebot:
Informationsbörseüber die Balance zwischen Beruf undFamilie,
Podiumsdiskussion zur Situa-tion von Frauen mit Behinderung undeine
Informationsfahrt zu DresdnerFrauenprojekten. Passend zum
Themawerden außerdem bis zum 8. März anweiteren sechs Standorten
Ampel-frauen in Dresden installiert.Am Freitag, 7. März, findet im
Lichthofdes Rathauses Dresden, Dr.-Külz-Ring19, von 11 bis 18 Uhr
die Fraueninfo-börse zur Balance von Beruf und Familiestatt.
Berufstätige und arbeitsuchendeFrauen können sich von
Arbeitsrechtbis zusätzliche Altersvorsorge informie-ren. Dresdner
Frauenvereine stellenihre Beratungs-, Bildungs- und
Freizeit-angebote vor.Ein „Dresdner Frauengespräch“ lädtam Freitag,
7. März, 19 Uhr zur Po-diumsdiskussion zum Thema „Ausge-grenzt?! –
zur Situation von Frauen mit
Behinderung am Arbeitsmarkt“ in denPlenarsaal des Dresdner
Rathauses,Dr.-Külz-Ring 19, ein. Eine Gebärden-dolmetscherin ist
anwesend.„Frauen in Fahrt“ heißt es am 8. März.Eingeladen wird auf
eine Infotour zufünf Dresdner Frauenprojekten. Startist jeweils 14,
15, 16, 17 Uhr, 18.30Uhr und 19.30 Uhr an der
BushaltestellePirnaischer Platz.„Frauen in Fahrt“ heißt es am 8.
März.Eingeladen wird auf eine Infotour zufünf Dresdner
Frauenprojekten.Seit 2005 gibt es in Dresden statt demüblichen
„Ampelmännchen“ auch „Am-pelfrauen“. Bereits vier Ampelanlagensind
feminin. Nun folgen bis 8. Märzweitere sechs Straßenübergänge:
Bür-gerstraße/Osterbergstraße, Königsbrü-cker/Provianthofstraße,
Könneritzstra-ße/Jahnstraße, St. Petersburger
Straße,Bautzner/Forststraße und Wasaplatz/Ecke Oskarstraße.Weitere
Informationen im Internet un-ter: www.dresden.de/frau-mann.
Vorgestellt: Pionierinder FrauenbewegungAm Mittwoch, den 12.
März stellt Dr. El-ke Schüller von 18 bis 20 Uhr im Stadt-archiv
Dresden, Elisabeth-Boer-Straße 1den Lebensweg der
FrauenrechtlerinMarie Stritt vor. Das FrauenstadtarchivDresden und
die Sächsische Landes-zentrale für politische Bildung laden
an-lässlich des Internationalen Frauenta-ges alle Bürgerinnen und
Bürger zu die-sem Vortrag der Reihe „Frauen sind...?!
Berufsbiografien von Frauen undFrauenwirken in Dresden“ ein.Marie
Stritt stammt aus Siebenbürgenund wohnte den größten Teil ihres
Le-bens in Dresden. Bereits vor 1900 undweit darüber hinaus wirkte
sie in derFrauenrechtsbewegung, beispielsweiseals Vorsitzende des
Stadtbundes Dresd-ner Frauenvereine. Entgegen der Kli-schees einer
Frauenrechtlerin war Ma-rie Stritt eine anmutige Erscheinung,
diesich kompromisslos für die bürgerlicheFrauenbewegung
Deutschlands vomEnde des 19. Jahrhunderts bis in dieWeimarer
Republik engagierte. Der Ein-tritt ist frei.
Beratungsstellen■ Caritasverband für Dresden e.V.,Görlitzer
Straße 18■ Diakonisches Werk StadtmissionDresden e. V.,
Glacisstraße 42■ Diakonisches Werk StadtmissionDresden e. V.,
Fetscherstraße 10■ SZL Suchtzentrum gGmbH, Hebbel-straße 7■ GESOP
gGmbH, Gasanstaltstraße 10■ Mobiler Suchtdienst im
Sozialamt,Junghansstraße 2■ Jugend- und Drogenberatungsstel-le,
Wiener Straße 41
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Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
Dresden bei Expo RealDie Landeshauptstadt Dresden wirdsich auch
2008 mit Partnern aus Stadtund Region an der Internationalen
Fach-messe für Gewerbeimmobilien EXPOREAL 2008 vom 6. bis 8.
Oktober inMünchen beteiligen und dabei auf dieVermarktung der
Areale Postplatz undFerdinandplatz konzentrieren.Für Unternehmen
und Einrichtungenbesteht die Möglichkeit, sich im Rah-men einer
public private partnershipkostenpflichtig am Messeauftritt
derLandeshauptstadt zu beteiligen sowiedurch Sponsoring zu einem
attrakti-ven Auftritt beizutragen.Für die Auswahl der Partner ist
beson-ders wichtig, dass deren konkrete Pro-jekte die städtischen
Präsentations-schwerpunkte unterstützen, Entwick-lungspotenziale
darstellen und in be-sonderer Weise geeignet sind, dasImage
Dresdens als dynamischer Wirt-schafts- und
Wissenschaftsstandortinternational zu fördern.Interessenten werden
gebeten, sichbis 13. März 2008bis 13. März 2008bis 13. März 2008bis
13. März 2008bis 13. März 2008 schriftlich mit Dar-stellung der
geplanten eigenen Projek-te und einer kurzen Darstellung, wiedie
städtischen Messeziele durch diePartnerschaft unterstützt werden
kön-nen, an Landeshauptstadt Dresden,Amt für Wirtschaftsförderung,
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden zu wen-den. Für Rückfragen steht
HartwigKöllner, Telefon (03 51) 4 88 1030 zurVerfügung.
Das Brand- und Katastrophenschutz-amt zieht Bilanz über wichtige
Ereig-nisse und das Einsatzgeschehen derFeuerwehr im Jahr 2007. Die
LeitstelleFeuerwehr/Rettungsdienst disponierteinsgesamt 135 859
Einsätze. Dazu ge-hören Feuerwehr- und Rettungsdienst-einsätze
ebenso wie Krankentransporteund Vermittlungen für die
Ambulanz-hubschrauber Sachsens sowie Einsät-ze, die andere
Leitstellen oder Behör-den weiterbearbeitet haben.Die Feuerwehr
rückte zu 41 530 Ein-sätzen aus. Sie bekämpfte Brände, leis-tete
technische Hilfe, übernahm Um-weltschutzeinsätze, Notfallrettung
undKrankentransporte. Die Zahl der Ein-sätze stieg aufgrund der
Vogelgrippeim Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Pro-zent.
„Kyrill“ war großeHerausforderung
163 Einsätze mehr als im Vorjahr wur-den für die Beseitigung von
Sturmschä-den geleistet. Der Anstieg ist haupt-sächlich auf das
Sturmtief „Kyrill“ zu-rückzuführen. Die Feuerwehr leisteteins-
gesamt innerhalb von 24 Stundenüber 500 Einsätze. 350
Kameradinnenund Kameraden der Freiwilligen undder Berufsfeuerwehr
Dresden warenmit 70 Einsatzfahrzeugen nahezu pau-senlos im
Stadtgebiet unterwegs. DasTechnische Hilfswerk unterstützte
siedabei.Die Anzahl der Fehlalarmierungen nahmim Vergleich zum
Vorjahr ab. Einengroßen Anteil bei Fehlalarmierungenhaben mehr als
500 automatische Brand-meldeanlagen, die in der Leitstelle
ge-schaltet sind. Oft sind Staub, Bau- undReinigungsarbeiten für
die Alarmaus-lösung verantwortlich.Die Rettungsdienstfahrzeuge der
Feu-erwehr leisteten zur Notfallrettung undzum Krankentransport
insgesamt 2800Einsätze mehr als im Vorjahr. Dies istein Anstieg um
8,5 Prozent. Diese Ten-denz hält bereits seit mehreren Jahrenan. In
334 Fällen unterstützten Fahr-zeuge der Feuerwehr
Rettungsdienst-fahrzeuge beim Transport von Patien-ten. Das ist
eine Steigerung um 49,1 Pro-zent. Die Feuerwehr half beim
Transportschwerer Patienten, bei Transporthin-dernissen wie engen
Treppenräumenund auch bei Reanimationen.Die Einsatzkräfte der
Freiwilligen undder Berufsfeuerwehr haben auch 2007ihre hohe
Professionalität und Einsatz-
bereitschaft unter Beweis gestellt. Den-noch verloren im
vergangenen Jahr inDresden zwei Menschen bei Brändenihr Leben. Die
Dresdner Feuerwehrweist auf die Bedeutung von Rauch-meldern in
Wohnungen hin. Sie sindvom Gesetzgeber zwar nicht gefordert,aber
sie können Leben retten.
Errichtung der Citywachebis 2012
Ein großer Schritt bei der Umsetzungdes Brandschutzbedarfsplanes
warder Beschluss des Stadtrates zur Pla-nung und Errichtung der
Citywache ander Strehlener Straße. Damit wird eineLücke bei der
Sicherstellung des ab-wehrenden Brandschutzes und derHilfeleistung
durch die Feuerwehr ge-schlossen. Die Wache soll im Jahr 2012fertig
sein.Im Jahr 2010 wird die Großleitstelle inDresden-Übigau den
Betrieb aufneh-men. Nachdem der Freistaat Sachsender
Landeshauptstadt Dresden denBetrieb einer Leitstelle für die Stadt
Dres-den und die Landkreise Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische
Schweiz undWeißeritzkreis verordnet hat, musstefür eine
Großleitstelle umgeplant wer-den.Die Sanierung der Feuerwache
Löbtauauf der Clara-Zetkin-Straße zwang die
Feuerwehr, neue Wege zu gehen. DieFeuerwache mit Personal und
Technikmusste in ein Ausweichobjekt auf derZwickauer Straße
umziehen. Im Sep-tember begannen die Abrissarbeitender alten
Bausubstanz. Bis 2009 wirddie Feuerwache Löbtau saniert und
er-weitert. Dort wird dann zusätzlich zumLöschzug und der
Höhenrettung auchder Reserve-Löschzug Platz finden.Im vergangenen
Jahr wurden die Vor-aussetzungen für den Neubau derGerätehäuser der
Freiwilligen Feuer-wehren Dresden-Gönnsdorf und Papp-ritz in
Pappritz am neuen und der Frei-willigen Feuerwehr
Dresden-Lockwitzam alten Standort geschaffen.Das Brand- und
Katastrophenschutz-amt Dresden erfüllt die Trägeraufgabenfür die
Notfallrettung und den Kranken-transport. Dazu gehört auch das
Be-reitstellen der Rettungswachen für alleLeistungserbringer.
Deshalb wurde amStandort der Feuerwache Striesen,Glashütter Straße
und auf der Grum-bacher Straße in Dresden-Löbtau mitdem Bau von
Rettungswachen begon-nen.
Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle.Brand in der
Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle.Brand in der Lagerhalle. In
Ockerwitzbrannte am 1. Juli 2007 eine Lagerhalle.Die Feuerwehrleute
mussten zum Löschenaufs Dach klettern. Foto: brennpunkt
W|I|R|T|S|C|H|A|F|T
Die Dresdner Feuerwehr war 41 530-mal zur StelleVogelgrippe und
„Kyrill“ sorgten für zusätzliche Einsätze im Vorjahr
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6. März 2008/Nr. 10
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Dresdner Amtsblatt
Brücke:Brücke:Brücke:Brücke:Brücke: Am Bogenwiderlager
Neustadtwird zurzeit die Verankerung der Spund-wandkästen gespannt,
sodass der wei-tere Aushub erfolgen kann. Zwei derdrei
V-Stützen-Fundamente im rechts-elbischen Bereich sind fertig
gestellt.Das dritte V-Stützen-Fundament wirdbetoniert.Am
Bogenwiderlager werden die An-ker als Voraussetzung für den
weite-ren Aushub eingebracht. Nach Ab-schluss der Ankerarbeiten im
rechts-elbischen Bereich werden diese imlinkselbischen Bereich
fortgesetzt.Die 800er Trinkwasserleitung wirdebenso wie die 150er
Gasleitung dieseWoche umgeschaltet. Damit sind dieVoraussetzungen
für den weiterenAushub der V-Stützen-Fundamente unddes Widerlagers
Altstadt geschaffen.S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :S
t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :S t r aßenansch lüsse :
Die Verbau-arbeiten als Voraussetzung für denAushub des
Anschlusstunnels an derRadeberger Straße/Waldschlößchen-straße
wurden für die ersten Segmen-te abgeschlossen. Es folgt die
Veran-kerung der Verbauwände.In der Stauffenbergallee wird an
derneuen Abwasserleitung gearbeitet undein Leitungsgraben für zwei
Trinkwas-serleitungen mit 800 und 300 Millime-ter Durchmesser
ausgehoben. Auf derBautzner Straße beginnen die Arbeitenam neuen
Abwasserkanal, Kabel undLeitungen werden verlegt. In der
Fisch-hausstraße wird die Telekomtrasseweiter geführt.Die
Fertigteile für die Abwasserbe-handlungsanlage in der Bautzner
Stra-ße sind montiert. Es wird an der inne-ren Ausrüstung weiter
gearbeitet. Fürdie Dresdner Verkehrsbetriebe AG wirdam Rohbau für
ein neues Gleichrichter-unterwerk gearbeitet.
Bauarbeiten an derWaldschlößchenbrücke
Die S|T|A|D|T baut
Anfang dieser Woche haben die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter
des Re-giebetriebes Zentrale Technische Dienst-leistungen begonnen,
die Pflanzgefäßeim Stadtzentrum mit farbenfrohen Früh-jahrsblühern
zu bestücken. Die Wech-selpflanzflächen der über 50 städti-schen
Anlagen folgen in der kommen-den Woche.Insgesamt 184 200
Frühjahrsblüher wer-den dieses Jahr die Landeshauptstadtschmücken,
darunter 11 200 Narzissen,38 600 Tulpen, 4000 Hyazinthen,
4400Traubenhyazinthen, 110 600 Stiefmüt-terchen, 9400
Tausendschönchen und6000 Vergissmeinnicht. Den Zuschlagfür die
Anzucht der Pflanzen erhieltenin diesem Jahr der
GartenbaubetriebKertzscher und Hausa in Thiendorf und
Ab 21. April wird das Straßen- undTiefbauamt die
Tiefgaragendecke aufder Prager Straße zwischen Wöhrl-Plaza und
TLG-Pavillon sanieren. Dortwurde Ende der 1960er Jahre ein
Baum-block mit Eschenahorn gepflanzt. Weilder Bau die Wurzeln der
Bäume stark be-einträchtigt hätte, wurden diese 14 Bäu-me sowie
zwei Kastanien, die ebenfallsim Baubereich in Höhe des Hotels
Mer-cure stehen, in der Woche vom 25. bis29. Februar gefällt. Nach
Abschluss derBauarbeiten werden ab Oktober 14 Bla-seneschen und in
Höhe des Hotels inRichtung Hauptbahnhof zwei Platanengepflanzt.Der
Eschenahorn ist ein so genanntesPioniergehölz, das rasch wächst,
abereine kurze Lebensdauer hat und im Alterbrüchig wird.Das Amt für
Stadtgrün und Abfallwirt-schaft sorgt hier mit hohem Aufwandfür die
Verkehrssicherheit, indem esden Bäumen sehr oft abgestorbene
undkranke Äste abschneiden lässt. Trotz-dem brechen immer wieder
Äste vonden Bäumen. Daher sind die Eschen-ahorne für den
öffentlichen Bereichnicht mehr sicher genug.
16 neue Bäume fürdie Prager Straße
Narzissen, Tulpen und Vergissmeinnicht– Frühjahrspflanzung hat
begonnen
der Gartenbaubetrieb Ralf Zschieschangin Pirna-Jessen. Die
Blumenzwiebelnwerden wieder in der Gärtnerei des Re-giebetriebes
Zentrale Technische Dienst-leistungen auf der Bodenbacher Stra-ße
für die Pflanzungen vorbereitet. Aneinigen Standorten wurden die
Zwie-beln schon im Herbst 2007 gesteckt.Bis zum Osterfest sollen
die Pflanzun-gen fertig gestellt sein, damit sich dieDresdner und
ihre Gäste an diesen at-traktiven Grünflächen erfreuen können.
Die Siedlung Briesnitzsoll umgestaltet werdenNoch bis 14. März
besteht die Möglich-keit für alle Bürgerinnen und Bürger,sich mit
Hinweisen und Anregungenam Konzept für den ruhenden Verkehrin der
Siedlung Briesnitz zu beteiligen.Die Vorschläge können während
derSprechzeiten im Technischen Rathaus,Hamburger Straße 19, Zimmer
2020eingereicht werden. Auf der Homepageder Landeshauptstadt
Dresden unterStadtentwicklung, Planen und Bauenkann im Menü
Bauleitplanung im Unter-punkt Aktuelle Offenlagen das Konzeptebenso
eingesehen werden wie im Tech-nischen Rathaus im o.g. Zimmer
oderbei Herrn von Pistor von der IG Briesnitzunter (03 51) 4 22 68
50.
Fußgängerbrücke überdie neue B 173Die neue Fußgängerbrücke über
die ge-rade im Bau befindliche neue B 173 inHöhe des Möbelmarktes
„Höffner“ istzur Nutzung freigegeben worden. Da-mit erhöht sich für
die Fußgänger dieSicherheit im Baustellenbereich.
FFFFFarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm
Raarbtupfer vorm Raarbtupfer vorm Rathaus.thaus.thaus.thaus.thaus.
Gert Bürger,Heimo Körner und Detleff Mehlhorn (vonlinks) vom
Regiebetrieb Zentrale Techni-sche Dienstleistungen setzen
Stiefmütter-chen in die Pflanzgefäße vorm Rathaus ein.Foto:
Siebert
Am Freitag vergangener Woche verän-derte sich das Dresdner
Stadtbild an derPieschener Allee in Bruchteilen von Se-kunden: Die
bereits entkernte, alte Eis-
Alte Eishalle im Sportpark Ostra wurdeam Freitag gesprengt
halle im Sportpark Ostra wurde gesprengt.Mit dem Abriss dieses
über 30 Jahre altenSportobjekts endet ein Stück Eissport-geschichte
in Dresden. Foto: Flechtner
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Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
Geschafft – das Werk eines Künstlersaus Dresden kehrt zurück in
dessenGeburtsstadt! Die Städtische GalerieDresden freut sich auf
die Ausstellung„Sein und Wesen – Der unbekannteA.R. Penck“. Diese
wird am 4. Aprildurch den amtierenden Oberbürger-meister Dr. Lutz
Vogel eröffnet.Vier Jahre haben der Direktor der Städ-tischen
Galerie Gisbert Porstmann undsein Team an der Organisation der
Erwer-bung der umfangreichen Sammlungvon Jürgen Schweinebraden
gearbei-tet, die Dresden nun zu einer wichtigenAdresse in Sachen
Ralf Winkler aliasA.R. Penck macht. Ermöglicht wurdedie bedeutende
Erwerbung durch diefinanzielle Unterstützung der Kultur-stiftung
der Länder, der OstdeutschenSparkassenstiftung und der
Ostsäch-sischen Sparkasse Dresden, der Kultur-stiftung des
Freistaates Sachsen, derGesellschaft für Moderne Kunst in Dres-den
e.V. und der Sächsischen Landes-stelle für Museumswesen in
Chemnitz.
Zurück an der Elbe – A.R. Penck in derStädtischen Galerie
Dresden
Über den Ankauf hinaus entschloss sichder Sammler, der
Städtischen Galerieweitere Arbeiten des Künstlers zu schen-ken,
sodass sich der Bestand der städ-tischen Kunstsammlung nun um
über600 Gemälde, Zeichnungen, Druckgra-fiken und Objekte vergrößert
hat.Die einzelnen Werke und Werkgruppenstammen aus insgesamt 27
Schaffens-jahren des Künstlers. In Auszügen wirddie umfangreiche
Erwerbung nun in die-ser ersten Ausstellung der Öffentlich-keit
vorgestellt. Parallel dazu erscheintein Ausstellungskatalog mit
einem Ver-zeichnis der erworbenen Werke. Die-ser bildet das
Fundament für die nunbeginnende gezielte
kunsthistorischeAufarbeitung des Schaffens A.R. Pencksin
Dresden.Dieses Schaffen wirft in vielen FällenFragen auf. A.R.
Penck beschäftigtesich intensiv mit Künstlern wie Picassound
Rembrandt – doch auch das WerkAlberto Giacomettis hat seine
Spurenin Pencks Kunst hinterlassen. Danebenspielt das Interesse für
Kybernetik, diedie mathematische Beschreibung dyna-mischer Prozesse
zum Inhalt hat, ge-nauso eine Rolle wie
wissenschaftlicheInformationstheorien. Pencks Beschäf-tigung mit
Funktions- und Steuerungs-mechanismen, mit Kommunikation
undInformation, birgt sowohl philosophi-sche als auch
gesellschaftspolitischeGrundfragen. Auf der Suche nach kla-ren
Darstellungsmöglichkeiten, nichtzuletzt des Systems mit und in dem
erselbst lebte, gelangte er zu der für Ihntypischen, für den
Betrachter nicht sel-ten kryptischen Bildsprache. In
Kunst-gesprächen, die dem interessierten Be-sucher diese
charakteristische Aus-drucksweise vorstellen, soll es zu
einerAnnäherung an das vielschichtige Schaf-
Vortrag im SchloßSchönfeldAm Donnerstag, 13. März, 20 Uhr
hältChristian Kunath einen Dia-Vortrag imSchloß Schönfeld. Er
spricht über dieHeiratspolitik August des Starken unddas Auftreten
seiner jüngsten Tochterals Schlossherrin von Schönfeld. DerEintritt
beträgt fünf, ermäßigt vier Euro.Er kommt der weiteren Sanierung
vonSchloss Schönfeld zugute.
Ausstellung in LeubenVom 12. März bis 18. April ist im
Bür-gersaal des Rathauses Leuben die„Lichtblicke“-Ausstellung mit
24 Ölbil-dern und Aquarellen von Dagmar He-gewald zu sehen. Die
1956 geboreneLeubnerin malt seit ihrer Kindheit undJugend. Nach der
Erziehung der Kin-der entdeckte sie durch verschiedeneMalkurse ihre
Leidenschaft wieder. Vor-wiegend sind ihre Bilder sonnig undheiter.
Die Ausstellung öffnet montagsbis freitags von 9 bis 18 Uhr. Der
Ein-tritt ist frei.
K|U|L|T|U|R
Konzert derDresdner PhilharmonieAm kommenden Wochenende, 8.
und9. März, jeweils 19.30 Uhr lädt dieDresdner Philharmonie zum 5.
Philhar-monischen Konzert in den Kulturpalastein. Am Pult steht
Markus Poschner,der zum ersten Mal die Dresdner Phil-harmonie
dirigiert. Solist in BeethovensViolinkonzert ist Vadim Repin.Auf
dem Programm stehen Ludwig vanBeethovens Konzert für Violine und
Or-chester D-Dur op. 61, Bedrich Smeta-nas Die Moldau (Aus dem
Zyklus „MeinVaterland“) und die Sinfonie Nr. 6 vonBohuslav
Martinu.Karten sind in der Ticketcentrale imKulturpalast erhältlich
oder per E-Mailunter [email protected].
fen A.R. Pencks kommen.Der Jugendfreund und Penck-Sammlererster
Stunde Jürgen Schweinebradenberichtet im Katalog über die
Entste-hung seiner Sammlung und schildertdas abenteuerliche, häufig
von Schwie-rigkeiten begleitete Kunstschaffen A.R.Pencks abseits
des offiziellen DDR-Kunst-betriebes. Er war es auch, der A.R.
Penckin seiner Berliner EP-Galerie (EinzigePrivat-Galerie) zu
dessen erster Einzel-ausstellung in der DDR verholfen hat.A.R.
Penck und Jürgen Schweinebra-den verließen die DDR im gleichen
Jahr.Nun, nach 28 Jahren, schließt sich inDresden ein Kreis, und
wir freuen uns,dass Herr Schweinebraden gemeinsammit uns und den
Vertretern der Stiftun-gen und Sponsoren die glückliche Rück-kehr
des Werkes A.R. Pencks in dieElbestadt feiern wird.Wir laden Sie
recht herzlich ein, diesenaußergewöhnlichen Künstler im Spie-gel
seines facettenreichen Schaffens inunserer Ausstellung
kennenzulernenund freuen uns auf Ihren Besuch!Laufzeit: 5. April
bis 29. JuniKunstgespräche:11. April und 22. Mai, jeweils 16.30Uhr:
„Komplexe Zeichensysteme – A.R.Penck und wissenschaftliches
Denkenin der Kunst“8. Mai und 20. Juni, jeweils 16.30
Uhr:„Auslöschen, Vernichten, Wegmachen– A.R. Penck und die
Strategie der Über-malung“
Selbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit
HutSelbstbildnis mit HutSelbstbildnis mit Hut. 1958. Städti-sche
Galerie Dresden. Foto: Zadnicek
Einladung zur Einladung zur Einladung zur Einladung zur
Einladung zur Ausstel lungAusstel lungAusstel lungAusstel
lungAusstel lung. Dr. LutzVogel, amtierender Oberbürgermeister
undDr. Gisbert Porstmann (rechts), Leiter derStädtischen Galerie
freuen sich über dieRückkehr des Frühwerks des weltbekann-ten
Künstlers. Foto: Füssel
^
°
Veranstaltungen imFestspielhaus HellerauGestern wurde die
Neuproduktion vonWilliam Forsythe uraufgeführt. DiesesBallettstück
ist bis 9. März und vom12. bis 16. März jeweils 20 Uhr im
Fest-spielhaus Hellerau, Karl-Liebknecht-Stra-ße 56, zu sehen. Das
Festspielhaus Hel-lerau bietet Führungen durch das Gebäu-de jeden
Freitag 10.30 Uhr, jeden erstenSonntag im Monat 13.30 Uhr und
je-den dritten Sonntag im Monat 11 Uhr.
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6. März 2008/Nr. 10
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Dresdner Amtsblatt
Hannes, Willi, Stefanie und Elise treffensich regelmäßig am
Freitagabend zumSpielen. Die Kinder sitzen jedoch nichtvor dem
Computer, sondern zusammenmit weiteren 14 Altersgenossen vordem
Schachbrett im Spiellokal der SGGrün-Weiß Dresden. Hier geht es
äu-ßerst lebendig zu: Die Kinder plauderndurcheinander, die
Zimmertür geht aufund zu – und dennoch herrscht große
Nachwuchsarbeit wird bei der SG Grün-Weiß Dresdengroß
geschrieben
Konzentration in den fünf Trainings-gruppen, die größtenteils
von Jugend-lichen geleitet werden. „Das ist dasBesondere hier“,
erklärt Schach-Ju-gendwart Frank Schulze, „hier betreut
der ältere Nachwuchs den jüngerenNachwuchs.“ Was sich wie ein
hehresIdeal anhört, wird bei der SG Grün-WeißDresden Woche für
Woche praktiziert:So spielt die 13-jährige Saskia Stark wieein
alter Hase am runden Tisch Simul-tan gegen vier Steppkes – das
aufge-weckte Mädchen hat bereits einige Tur-niererfahrung, war 2006
sogar Deut-sche Vizemeisterin in ihrer Altersklasse.Und auch
nebenan bei Paul Zwahr schartsich ein größerer Pulk von Jungen,
dieden theoretischen Erläuterungen des21-Jährigen aufmerksam
lauschen.„Die Jugendarbeit bei der SG Grün-WeißDresden besteht erst
wieder seit 2000“,sagt Schach-Abteilungsleiter MatthiasNake, der
zusammen mit Frank Schul-ze die Jugendarbeit zu einem Schwer-punkt
der Vereinsarbeit gemacht hat.So gibt es zum Beispiel einen
Nach-wuchspokal, mit dem vor allem der Ein-satz für den Verein
ausgezeichnet wird:Neben sportlichen Erfolgen zählen dieregelmäßige
Trainingsteilnahme, Hilfs-bereitschaft oder das Erledigen
vonHausaufgaben zu den Kriterien. Zudembetreut der Verein die
Teilnehmer ei-nes jährlichen Nachwuchsturniers inErfurt. Besonders
stolz ist Nake auchauf den hohen Anteil an Mädchen, derbei der
Sportgemeinschaft beachtliche30 Prozent beträgt – im Vergleich
liegediese Quote in Dresden bei 13 Prozent,deutschlandweit nur bei
sechs Prozent.Neben der Jugendarbeit sei aber auchdas Vereinsleben
der Erwachsenennicht zu vergessen, betont Nake undverweist auf vier
Mannschaften, die inder Sachsenliga, in der Bezirksliga, inder
Bezirksklasse und auch in derDresdner Stadtliga aktiv sind.
Zudembeteilige sich der Verein rege an Aktio-nen des Dresdner
Schachbundes wiezum Beispiel der jährlichen Schach-wanderung oder
der Fahrradsternfahrtzur Schacholympiade. Aber auch ge-selliges
Beisammensein mit Grillparty,Weihnachtsfeier und Skatturnier
gehö-ren zum Repertoire.Die SG Grün-Weiß Dresden ist 1990/91aus der
Betriebsgruppe „Traktor Dres-den“ des VEB Grünanlagen
hergegangenund hat heute insgesamt 120 Mitglie-der in vier
Abteilungen – neben Volley-ball, Gymnastik und Allgemeiner
Körper-ertüchtigung (AKE) stellt die Schach-Abteilung mit 60
Mitgliedern die größteSparte. Der monatliche Vereinsobolusbeträgt
einheitlich fünf Euro für Erwach-sene und Kinder. Der Verein ist
derzeit aufder Suche nach einem neuen Spiellokal.
Am 13. März kommen in Dresden allePhi latel isten, Schachfreunde
undSouvenirjäger gleichermaßen auf ihreKosten. Anlässlich der
diesjährigenSchacholympiade eröffnen Dresdensamtierender
Oberbürgermeister Dr. LutzVogel und ein Vertreter der DeutschenPost
AG für einen Tag eine Sonderpost-filiale im Ratskeller des Neuen
Rathau-ses.
Sonderbriefmarkefür 80 Cent
Von 10 bis 15 Uhr bietet die DeutschePost erstmals eine
Sonderbriefmarkezur Schacholympiade zum Kauf an.Das Sammlerstück
hat einen Verkehrs-wert von 55 Cent, muss aber für ins-gesamt 80
Cent erworben werden –die Differenz wird als Spende der Stif-tung
Deutsche Sporthilfe zugute kom-men. Zusätzlich zur Briefmarke gibt
esnoch einen besonderen Leckerbissenfür alle Sammler – einen
Sonderbrief-umschlag mit Zudruck im Design derSchacholympiade sowie
ein eigens fürden Aktionstag entworfenen Sonder-stempel. Der
Umschlag kostet inklusi-ve Marke 1,50 Euro, ohne Marke 0,70Euro.Der
Eintritt ist kostenfrei, der Zugangzur Sonderpostfiliale im
Ratskeller desNeuen Rathauses erfolgt über den Ein-gang in der
Kreuzstraße.
Deutsche Post öffnetSonderpostfiliale
Aktionstag für Philatelistenim Dresdner Ratskeller
Schachspielen im Schachspielen im Schachspielen im Schachspielen
im Schachspielen im VVVVVerein.erein.erein.erein.erein. Max
Schüler,Elise Winkelmann und Willy Spasow (vonlinks) gehören zum
Schach-Nachwuchs derSG Grün-Weiß Dresden. Foto: Brand
SV Grün-Weiß DresdenGründung 1952, Schachabteilung
seit1960Vorsitzende: Bärbel WinklerAbteilungsleiter Schach:
Matthias NakeVorläufiges Spiellokal: Sportstätten- undBäderbetrieb
der LandeshauptstadtDresden, Freiberger Straße 31, 4.
EtageSpielzeit: freitags (Kinder und Jugend-liche ab 17 Uhr,
Erwachsene 18.30 Uhr)Nähere Auskünfte gibt Matthias Nakeunter
Telefon (0351) 4 76 21 72 oderper E-Mail an
[email protected]:www.gruen-weiss-dresden.de
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7
Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
Welche Leistungen die sechs SozialenDienste des Jugendamtes
anbietenund wie man die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter erreicht,
darüber informiertjetzt wieder aktuell ein städtisches Falt-blatt.
Unter dem Titel „Soziale Dienstedes Jugendamtes – Unterstützung
fürFamilien” ist es kostenlos in den Infor-mationsstellen der
Rathäuser, Orts-ämter, Ortschaften und in den Dresd-ner Bürgerbüros
erhältl ich. Es er-scheint bereits in fünfter Auflage undwurde in
15 000 Exemplaren herge-stellt. Abrufbar ist es auch im
Internetunter www.dresden.de/wegweiser (An-liegen: Soziale Beratung
für Eltern &Kinder).Die Sozialarbeiter des
städtischenJugendamtes unterstützen Eltern, Kin-der und Jugendliche
in schwierigenfamiliären Situationen, etwa bei Tren-nung und
Scheidung, sozialen Belas-tungen oder Erziehungsproblemen. Siesind
auch da für Lehrer, Erzieher, Nach-barn und andere Personen, die
sichum die Entwicklung von Kindern undJugendlichen sorgen,
insbesondere beiVernachlässigung, Gewalt oder Miss-brauch.Zum
Kinderschutz ist das Jugendamtständig über den Kinder- und
Jugend-notdienst, Rudolf-Bergander-Ring 43,erreichbar:
24-Stunden-Notruf (03 51)2 75 40 04 und unter der E-Mail-Adres-se
[email protected].
Faltblatt „Soziale Dienstedes Jugendamtes“
HIV-Infektionen und Geschlechtskrank-heiten steigen in Dresden
an – das istdas Resümee des städtischen Gesund-heitsamtes und
seiner Beratungsstellefür AIDS und sexuell übertragbare
Krank-heiten aus dem vergangenen Jahr. Wiebereits 2006 wurden auch
2007 zehnPersonen HIV-positiv getestet, darunterneun Männer, einer
von ihnen aus demmännlichen Prostitutionsmilieu.Insgesamt wurden
1768 HIV-Antikör-pertests durchgeführt. Zwanzig Prozentder
Getesteten waren Prostituierte, acht-zig Prozent gehörten zur
Allgemeinbe-völkerung, wobei sich 16 Prozent mehrMänner als Frauen
testen ließen.„Immerhin jeder vierte Klient hatte einhohes
Infektionsrisiko“, so die Einschät-zung der ärztlichen
Beratungsstellenlei-terin Friederike Beier. In Dresden nimmtmit 173
Frauen und Männern nur etwa
HIV-Infektionen undGeschlechtskrankheiten steigen
anBeratungsstelle bietet kostenlos Informationen und Tests an
ein Drittel aller Prostituierten eine re-gelmäßige Untersuchung
bei der AIDS-Beratung wahr. Insgesamt registriert
dieBeratungsstelle aber von Jahr zu Jahrmehr Untersuchungen und
Behandlun-gen und auch steigende Zahlen bei allenuntersuchten
Krankheiten. Insbesonde-re erschreckend für die
Beratungsstel-len-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitersind die
Informationslücken in der Be-völkerung über die Risiken, sich mit
Ge-schlechtskrankheiten wie Tripper, Sy-philis oder Chlamydien zu
infizieren.Während allgemein bekannt ist, dassdie Gefahr einer
HIV-Infektion beim un-geschützten Geschlechtsverkehr be-steht,
wissen viele nicht, dass bereitsOralsex für eine Ansteckung mit
Trip-per, Syphilis oder Chlamydien genügt.So verwundert es nicht,
dass sich auchdiese Krankheiten weiter in Dresden aus-breiten
können. Auch hier sind Män-ner häufiger betroffen als Frauen.Das
Angebot der Dresdner Beratungs-stelle für AIDS und sexuell
übertragba-re Krankheiten ist für jeden anonymund kostenfrei
nutzbar, unabhängigvon Nationalität oder Versicherungs-schutz. Es
wird auf HIV und Geschlechts-krankheiten untersucht. Auch
Bera-tung, Information und Prävention ge-hören zum
Leistungsspektrum. Die Be-ratungsstelle befindet sich auf
derBautzner Straße 125.Geöffnet ist Dienstag und Donnerstagvon 8
bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowieFreitag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisch
istdie AIDS-Beratungsstelle erreichbarunter 8 16 50 25.
„Dresden schaut genau hin“: Mit die-ser aktualisierten Postkarte
stellt sichder Hygienische Dienst der Landes-hauptstadt Dresden
vor.Die Beratungsstelle ist für viele Proble-me und Unklarheiten im
Umgang mitInfektionsschutz, Bau- und Umwelt-hygiene, Trinkwasser-
und Bäderhy-giene, dem Bestattungswesen und fürBelehrung für den
Verkehr mit Lebens-mitteln zuständig. Aber auch mit an-deren
Fragen, rund um dieses Thema,können sich Bürgerinnen und Bürgeran
die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter des Hygienischen Dienstes
wenden.Unter der Telefonnummer 4 88 82 01ist montags und freitags
von 9 bis 12Uhr und dienstags und donnerstagsvon 9 bis 18 Uhr ein
Kontakt möglich,um Hilfe und Angebote zu vermitteln.Unter
[email protected] die Beschäftigten auch per
E-Mailerreichbar.Die aktualisierten Infokarten sind in al-len
Ortsämtern, Rathäusern und Info-stellen kostenlos erhältlich.
Postkarte zu Schimmelin der Wohnung
Die S|T|A|D|T informiert
Unsere Leistungen im ambulanten und stationären Bereich:
Fragen Sie nach unseren vielfältigen zusätzlichen
Leistungen!
Danke für15 JahreVertrauen.
zusätzlichen Leistungen
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6. März 2008/Nr. 10
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Dresdner Amtsblatt
1. Bekanntgabe nicht öffentlicher Be-schlüsse2. Fragestunde der
Stadträtinnen undStadträte3. Ausscheiden eines Stadtratsmitglie-des
aus dem Stadtrat und Nachrückeneiner Ersatzperson in den Stadtrat
derLandeshauptstadt Dresden, Kommu-nalwahlkreis II – CDU4. Wahl
einer Protokollführerin für dieSchiedsstelle Blasewitz-Nord5.
Umbesetzung im Ausschuss für All-gemeine Verwaltung, Ordnung und
Si-cherheit6. Umbesetzung im Ausschuss für Fi-nanzen und
Liegenschaften7. Umbesetzung im Ausschuss für Kultur8. Umbesetzung
im Ausschuss fürStadtentwicklung und Bau9. Umbesetzung im Ausschuss
für Wirt-schaftsförderung10. Umbesetzung Aufsichtsrat der
DREWAGStadtwerke Dresden GmbH11. Beschlussfassung über die
Ab-stimmung der Vertreter der Landes-hauptstadt Dresden des
Zweckverban-des in der Verbandsversammlung Ost-
sächsische Sparkasse12. Umbesetzung im Betriebsausschussfür
IT-Dienstleistungen, Stadtentwäs-serung und Friedhofswesen13.
Umbesetzung im Beirat Wohnen14. Umbesetzung eines Mitglieds
imOrtsbeirat Pieschen15. Umbesetzung im Ortsbeirat Plauen16.
Namensgebung des BeruflichenSchulzentrums (BSZ) für
Gastgewerbe„Ernst Lößnitzer“17. Ausschreibung von
Beigeordne-ten-Stellen18. Abschließende Sanierung des Deut-schen
Hygiene-Museums, Bereitstel-lung anteiliger Investitionsmittel
2008bis 201019. Beihilfe- und Bürgschaftsrichtlinie20.
Bebauungsplan Nr. 123.2, Dresden-Altstadt I Nr. 15, Prager
Straße-Süd/Wiener Platz; 2. Änderung zum Be-bauungsplan Nr. 123,
Dresden-AltstadtI Nr. 15, Prager Straße-Süd/WienerPlatzhier:■ 1.
Beschluss über Stellungnahmenaus der öffentlichen Auslegung
■ 2. Satzungsbeschluss und Billigungder Begründung des
Bebauungsplanes21. Verkehrsbauvorhaben grundhafterAusbau
Cunnersdorfer Straße und SteileStraße in Dresden-Schönfeld22.
Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 603.1, Dresden-Klotzsche,
Wohn-anlage Dörnichtweg; 1. Änderung zumvorhabenbezogenen
BebauungsplanNr. 603■ 1. Beschluss über Stellungnahmenaus der
öffentlichen Auslegung■ 2. Satzungsbeschluss und Billigungder
Begründung zum vorhabenbezo-genen Bebauungsplan23. Bebauungsplan
Nr. 110.4, Dres-den-Kaditz/Mickten,
KötzschenbroderStraße/Lommatzscher Straßehier:■ 1. Grenze des
Bebauungsplanes■ 2. Beschluss über Stellungnahmenaus dem
frühzeitigen Beteiligungsver-fahren■ 3. Beschluss über
Stellungnahmenaus der öffentlichen Auslegung■ 4. Satzungsbeschluss
und Billigungder Begründung zum Bebauungsplan
Stadtrat berät über kurzfristige, vereinfachte Förderung
vonKunst- und KulturprojektenTagesordnung der 64. Sitzung am
Donnerstag, 13. März 2008, 16 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses
Bewerbungen sind schriftlich (keine E-Mail) mit Angabe der
Chiffre-Nr. undden vollständigen Bewerbungsunter-lagen zu richten
an: LandeshauptstadtDresden, Eigenbetrieb Kindertages-stätten,
Postfach 12 00 20, 01001Dresden.
Der E igenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb
Kindertagesein-Eigenbetr ieb Kindertagesein-Eigenbetr ieb
Kindertagesein-Eigenbetr ieb
Kindertagesein-richtungenrichtungenrichtungenrichtungenrichtungen
DresdenDresdenDresdenDresdenDresden schreibt folgen-de Stellen
aus:
Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in
Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-Sachbearbe i ter /-
in Grundstücks-Sachbearbe i ter /- in Grundstücks-verwaltung (zwei
Stellen)verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei
Stellen)verwaltung (zwei Stellen)verwaltung (zwei Stellen)Chiffre:
EB 55/159Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB 55/159Chiffre: EB
55/159Chiffre: EB 55/159
Das Aufgabengebiet umfasst:■ verantwortungsbewusste Verwal-tung
von stadteigenem Anlagevermö-gen■ Bewertung von Bauzuständen im
StellenausschreibungRahmen der Werterhaltung und Fest-legung von
Maßnahmen■ Erkennen und Anzeigen von Bau-und Sicherheitsmängeln und
Veranlas-sung ihrer Beseitigung■ Einleitung von
vorausschauendenMaßnahmen zur Einschränkung vonunabdingbaren
Ereignissen■ Einholen und Prüfen von Angebo-ten sowie Auslösen von
Reparatur- undBauaufträgen■ Überwachung und Kontrolle vonBau- und
Wartungsleistungen sowieBauabnahmen vor Ort■ Bearbeitung der
ausgelösten Rech-nungen■ Planung und Einsatz finanzieller Mittelfür
Werterhaltungsmaßnahmen, Über-wachung der zugewiesenen Budgetsund
Prognose der Jahresergebnisse■ Veranlassung und Kontrolle der
Si-
cherheits- und Grundstücksanlieger-pflichten■ objektkonkrete
Untersetzung undRegelung der Durchsetzung der Haus-ordnung und
deren Kontrollen■ Teilnahme an Planungs- und Bau-beratungen sowie
Zusammenarbeit mitÄmtern und BehördenVoraussetzungen sind ein
Abschluss mitBerufsausbildung oder ein Fachschul-abschluss auf
einem technischen oderverwaltungstechnischen Gebiet odereinem den
Anforderungen annäherndentsprechenden Gebiet, allgemeineKenntnisse
des Verwaltungsrechts, derFinanzplanung und der EDV-Anwen-dung,
umfassende Kenntnisse in derGrundstücksverwaltung sowie
überGesetze, Richtlinien und Normen zumBetrieb von
Kindertageseinrichtungensowie Fachkenntnisse im Baurecht, der
24. Externe Ausschreibung der Stelleder/des
Kinderbeauftragten25. Vorhabenbezogener Bebauungs-plan Nr. 658,
Dresden-Altstadt I, „Neu-markt, Quartier VI –
Jüdenhof/Frauen-straße/Neumarkt“hier:Änderung der Ziele des
Bebauungs-planes26. Altengerechtes Wohnen in Dresden27.
„Chancenkapital Kultur“ – kurzfris-tige und vereinfachte Förderung
vonKultur- und Kunstprojekten28. Erstellung eines
Sportwegeplanes29. Regelmäßige Überprüfung der Kos-ten der
Unterkunft30. Situation freischaffender Künstle-rinnen/Künstler in
Dresden31. Revision des Haushaltskonsolidie-rungskonzeptes32.
Verbesserung der Kontrollmöglich-keiten des Stadtrates über die
unmit-telbaren und mittelbaren städtischenBeteiligungen33.
Verfahren und Maßnahmen zurSchaffung einer
welterbeverträglichenElbquerung am Waldschlößchen
Verdingungsordnung für Bauleistungenund der
Wärmeschutzverordnung.Erwartet werden:■ selbständiges, gründliches
undhaushaltsbewusstes Arbeiten■ Eigeninitiative und
Entschlusskraft■ Durchsetzungsvermögen und Ver-handlungsgeschick■
organisatorische Fähigkeiten undFlexibilität.Die Stelle ist nach
TVöD, mit Entgelt-gruppe E 8 bewertet. Die wöchentlicheArbeitszeit
beträgt 40 Stunden. Die Stel-le ist vom 1. Mai 2008 bis zum
30.April 2011 zu besetzen.Bewerbungsfrist: 20. März
2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März
2008Bewerbungsfrist: 20. März 2008Bewerbungsfrist: 20. März
2008
Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur
Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich
zur Bewer-Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-bung aufgefordert.
Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert.
Schwerbehinder-bung aufgefordert. Schwerbehinder-bung aufgefordert.
Schwerbehinder-te Menschen werden bei gleicherte Menschen werden
bei gleicherte Menschen werden bei gleicherte Menschen werden bei
gleicherte Menschen werden bei gleicherEignung mit Vorrang
berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung mit
Vorrang berücksichtigt.Eignung mit Vorrang berücksichtigt.Eignung
mit Vorrang berücksichtigt.
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Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
Aufgrund des § 8 des Bundesfernstra-ßengesetzes (FStrG) in der
Fassung derBekanntmachung vom 20. Februar 2003(BGBl. I S. 286),
zuletzt geändert durchGesetz vom 9. Dezember 2006 – BGBl. IS.
2833), der §§ 18 und 21 des Stra-ßengesetzes für den Freistaat
Sachsen(Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)vom 21. Januar 1993
(SächsGVBl. S.93), zuletzt geändert durch Gesetz vom28. Mai 2004
(SächsGVBl. S. 200), des§ 4 der Gemeindeordnung für den Frei-staat
Sachsen (SächsGemO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18.
März2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletztgeändert durch Gesetz vom
1. Juni 2006(SächsGVBl. S.151), des § 2 des Säch-sischen
Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der
Be-kanntmachung vom 26. August 2004(SächsGVBl. S. 418, ber. in
SächsGVBl.2005 S. 306), geändert durch Gesetzvom 14. Juli 2005
(SächsGVBl. S. 167),hat der Stadtrat der LandeshauptstadtDresden in
seiner Sitzung am 21. Februar2008 folgende Satzung
beschlossen:InhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersichtInhaltsübersicht1
Inhalt und Geltungsbereich1.1 Inhalt1.2 Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.2
Berechtigte2.3 Werbeträger2.4 Informationsstände anlässlich
vonWahlen3 Sondernutzungen durch Informati-onsstände anlässlich von
Wahlen4 Anforderungen an die Wahlwerbungund örtliche
Zulässigkeit4.1 Werbung in der
Wahlkampfzeit(Veranstaltungswerbung)4.2 Inhalt der Werbeplakate4.3
Örtliche Zulässigkeit der Wahlwer-bung und der Informationsstände5
Verfahren während der Wahlkampf-zeit (außer Vorwahlzeit)5.1
Anträge5.2 Erlaubnis5.3 Erlaubnisversagung6 Verfahren während der
Vorwahlzeit6.1 Hänge- und Stellschilder6.2
Großflächenplakatschilder7 Aufgrabungen, Verankerungen8 Weitere
Anforderungen an die Aus-übung der Wahlwerbung und der
Son-dernutzung durch Informationsständein der Wahlkampfzeit
einschließlichVorwahlzeit9 Entfernen von Werbeträgern, Ersatz-
Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verfahrensregelungüber
die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während
derWahlkampfzeit (Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung)Vom 21.
Februar 2008
vornahme9.1 Beräumung genehmigter Werbe-träger und
Informationsstände9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-beträger und
Informationsstände10 Gebühren und Kosten11 Haftung12
SchlussbestimmungenAnlage 1Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen
vonWerbeträgern für Veranstaltungswer-bung (Wahlwerbung) in der
Wahlkampf-zeit1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und
Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1 Inhalt und
Geltungsbereich1 Inhalt und Geltungsbereich1.1 Inhalt1.1 Inhalt1.1
Inhalt1.1 Inhalt1.1 InhaltDie Satzung Verfahrensregelung
Wahl-werbung bestimmt die Grundsätze derWerbung für politische
Zwecke an-lässlich von Wahlen mit Werbeträgernauf öffentlichen
Straßen und Stra-ßenbegleitgrünflächen sowie das Auf-stellen und
Betreiben von Informations-ständen, welche als Sondernutzungnach §
18 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) vom
21.Januar 1993 in der geltenden Fassungin Verbindung mit § 3 der
Satzung derLandeshauptstadt Dresden über Erlaub-nisse und Gebühren
für Sondernutzun-gen der öffentlichen Straßen in Dres-den
(Sondernutzungssatzung) vom 6. Ok-tober 2005, zuletzt geändert am
22. Juni2006, in der jeweils gültigen Fassungder Erlaubnis
bedürfen. Es werden dieGrundsätze bestimmt, die innerhalb
derWahlkampfzeit für eine Erlaubnis ein-gehalten sein müssen, und
es wird derRahmen für das Verwaltungshandelnin diesem Sachbereich
gesetzt. Sofernnicht ausdrücklich etwas anderes be-stimmt ist,
gelten die Bestimmungender Sondernutzungssatzung.1.2
Geltungsbereich1.2 Geltungsbereich1.2 Geltungsbereich1.2
Geltungsbereich1.2 GeltungsbereichDie Verfahrensregelung
Wahlwerbunggilt ausschließlich für die Werbung fürpolitische Zwecke
auf Werbeträgern(Wahlwerbung) in der LandeshauptstadtDresden
während der Wahlkampfzeitvor Wahlen und vor Abstimmungen(Volks- und
Bürgerentscheide) sowiefür Informationsstände anlässlich vonWahlen
und Abstimmungen. Zustän-dig für die Erlaubniserteilung ist
dasStraßen- und Tiefbauamt der Landes-hauptstadt Dresden.2
Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2
Begriffsbestimmungen2 Begriffsbestimmungen2.1 Wahlkampf- und
Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und
Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und Vorwahlzeit2.1 Wahlkampf- und
VorwahlzeitDie Wahlkampfzeit beginnt mit deramtlichen Festsetzung
des Wahlter-mins – frühestens sechs Monate vor
der Wahl – und endet am Wahltag mitder Schließung der
Wahllokale.Am 36. Tag vor der Wahl (Samstag)um 00:00 Uhr beginnt
die Vorwahlzeit.Sie dauert bis zum Wahltag und ist Teilder
Wahlkampfzeit.2.2 Berechtigte2.2 Berechtigte2.2 Berechtigte2.2
Berechtigte2.2 BerechtigteBerechtigte Sondernutzer im Sinne
derSatzung Verfahrensregelung Wahlwer-bung sind politische
Parteien, politischeOrganisationen und Wählervereinigun-gen, die im
Stadtrat der Landeshaupt-stadt Dresden, im Sächsischen Land-tag, im
Deutschen Bundestag oder imEuropäischen Parlament vertreten
sind,sowie Träger von Wahlvorschlägen fürdie jeweils anstehenden
Wahlen zu dengenannten Parlamenten bzw. dem Stadt-rat sowie diese
und zugelassene Ein-zelbewerber zum Oberbürgermeisterder Stadt
Dresden und Initiatoren vonVolks- und Bürgerentscheiden.Berechtigte
sind auch Personen, die imAuftrag der vorgenannten
politischenParteien, politischen Organisationenund
Wählervereinigungen sowie vonTrägern von Wahlvorschlägen
politischeInformationsstände anlässlich von Wah-len zum Stadtrat
der LandeshauptstadtDresden, zum Sächsischen Landtag,zum Deutschen
Bundestag oder zumEuropäischen Parlament aufstellen.2.3
Werbeträger2.3 Werbeträger2.3 Werbeträger2.3 Werbeträger2.3
WerbeträgerWerbeträger sind Stell-, Hänge-
undGroßflächenplakatschilder. Sie dienender Aufnahme von
Werbeplakaten undsollen aus witterungsbeständigem Ma-terial
bestehen. Es dürfen keine Wer-beträger mit kantigen
Metallrahmenverwendet werden oder solche, bei de-nen anderweitig
eine Verletzungsgefahrbestehen kann. Stellschilder dürfennicht
größer als 150 cm x 100 cm sein;Hängeschilder dürfen nicht größer
als85 cm x 60 cm sein; Großflächen-plakatschilder dürfen nicht
größer als360 cm x 260 cm sein. Die Werbungmit
Großflächenplakatschildern ist nurin der Vorwahlzeit mit vorheriger
schrift-licher Erlaubnis der LandeshauptstadtDresden (gemäß Nr. 5)
gestattet.2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände
anlässlich2.4 Informationsstände anlässlich2.4 Informationsstände
anlässlich2.4 Informationsstände anlässlichvon Wahlenvon Wahlenvon
Wahlenvon Wahlenvon WahlenInformationsstände im Sinne
dieserVerfahrensregelung sind mobile Stän-de mit einer Größe von
max. 3 m², dieBerechtigte nach Nr. 2.2 zum Zweckeder Information
über Wahlziele undKandidaten aufstellen.3 Sondernutzung durch
Informations-3 Sondernutzung durch Informations-3 Sondernutzung
durch Informations-3 Sondernutzung durch Informations-3
Sondernutzung durch Informations-
stände anlässlich von Wahlenstände anlässlich von Wahlenstände
anlässlich von Wahlenstände anlässlich von Wahlenstände anlässlich
von WahlenFür das Antragsverfahren zur Sonder-nutzung durch
Informationsstände an-lässlich von Wahlen, die Erlaubniser-teilung,
die Ausübung und die Beendi-gung dieser Sondernutzung gelten
dieRegelungen dieser Satzung, insbeson-dere die Nummern 4.3, 5, 7,
8, 10 und11 entsprechend, sofern keine geson-derten Bestimmungen
für Informati-onsstände getroffen wurden.4 Anforderungen an die
Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die
Wahlwer-4 Anforderungen an die Wahlwer-4 Anforderungen an die
Wahlwer-bung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche
Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeitbung und örtliche
Zulässigkeitbung und örtliche Zulässigkeit4.1 Werbung in der
Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der
Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der Wahlkampfzeit4.1 Werbung in der
Wahlkampfzeit(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)(Veranstaltungswerbung)Berechtigte
dürfen mit Erlaubnis gemäßNr. 5.2 dieser Satzung auf
öffentlichenStraßen während der Wahlkampfzeit(außer in der
Vorwahlzeit) nur für öffent-liche Veranstaltungen werben, die
inner-halb der nächsten zehn Tage ab Aus-bringung der Werbeträger
in Dresdenstattfinden sollen. Auf einem Werbepla-kat darf für
mehrere Veranstaltungengeworben werden.Öffentliche Veranstaltungen
der Be-rechtigten sind nur Veranstaltungen,die allen Bürgern offen
stehen undnicht, auch nicht teilweise, kommerzi-ellen Zwecken
dienen. Einer Erlaubnissteht nicht entgegen, dass Berechtigtemit
Nichtberechtigten zusammen eineVeranstaltung durchführen und
Nicht-berechtigte auf dem Plakat auch ge-nannt werden.4.2 Inhalt
der Werbeplakate4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der
Werbeplakate4.2 Inhalt der Werbeplakate4.2 Inhalt der
WerbeplakateDer Inhalt der Werbung unterliegt kei-ner Prüfung und
Bewertung. Werbe-plakate müssen den
presserechtlichenImpressumsvorschriften des § 6 desSächsischen
Gesetzes über die Pressevom 3. April 1992 in der jeweils
gültigenFassung entsprechen. Auf dem Wer-beplakat müssen Angaben
über denVeranstalter, den Veranstaltungsort und-termin, die
Veranstaltungsart oder denbzw. die Redner enthalten sein.
DieseAngaben müssen mindestens ein Vier-tel der Plakatfläche
einnehmen.4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche
Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3
Örtliche Zulässigkeit der Wahl-4.3 Örtliche Zulässigkeit der
Wahl-werwerwerwerwerbung und der Informationsständebung und der
Informationsständebung und der Informationsständebung und der
Informationsständebung und der Informationsständea) Werbeträger
dürfen in der gesam-ten Wahlkampfzeit nicht angebrachtoder
aufgestellt, Informationsständedürfen nicht errichtet werden:■ im
Umkreis von 20 Metern um Dienst-gebäude und Schulen der
Landeshaupt-stadt Dresden, des Freistaates Sachsensowie der
Bundesrepublik Deutschland,
Seite 10
-
6. März 2008/Nr. 10
10
Dresdner Amtsblatt
Seite 9die allgemein vom Publikum aufgesuchtwerden, deren
Dienststellen zum poli-tischen Geschehen erkennbaren Bezughaben;■
im Umkreis von 50 Metern um Kir-chen, religiös genutzte Gebäude
undFriedhöfe;■ innerhalb eines Teilbereiches desStadtringes,
welcher durch folgendeStraßen begrenzt wird, ausschließlichder
begrenzenden Straßen bzw. Stra-ßenabschnitte: Terrassenufer –
Hasen-berg – Tzschirnerplatz – Schießgasse –Wilsdruffer Straße –
Sophienstraße –Postplatz – Ostra-Allee – Am Zwinger-teich –
Bernhard-v.-Lindenau-Platz –Terrassenufer.b) Am Wahltag dürfen
Werbeträgerdarüber hinaus nicht angebracht wer-den in und an
Gebäuden, in denen sichWahlräume befinden sowie unmittelbarvor dem
Zugang zu diesen Gebäuden.Bereits angebrachte Werbeträger sindzu
entfernen.5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der
Wah l -5 Ver fahren während der Wah l -5 Ver fahren während der Wah
l -5 Ver fahren während der Wah l -kampfzeit (außer
Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer
Vorwahlzeit)kampfzeit (außer Vorwahlzeit)kampfzeit (außer
Vorwahlzeit)5.1 Anträge5.1 Anträge5.1 Anträge5.1 Anträge5.1
AnträgeWerbeträger für Veranstaltungswer-bung (Stell- und
Hängeschilder) dür-fen durch die Berechtigten oder nach-weisbar
Beauftragten der Berechtigten(Vollmacht) nach Maßgabe dieser
Sat-zung aufgestellt werden. Anträge hier-für sind auf dem
Formblatt gemäß An-lage einschließlich der notwendigenUnterlagen
mindestens fünf Arbeits-tage vor dem geplanten
Ausbringenschriftlich im Straßen- und Tiefbauamteinzureichen. Zur
Vereinfachung desVerfahrens werden im Straßen- undTiefbauamt sowie
in den Ortsämternund Verwaltungsstellen der Ortschaf-ten
entsprechende Antragsvordrucke(Anlage 1) bereitgehalten und
Interes-senten zur Verfügung gestellt.5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnis5.2
Erlaubnis5.2 Erlaubnis5.2 Erlaubnisa) Die Erlaubnis durch das
zuständigeStraßen- und Tiefbauamt gilt nach Maß-gabe der
Verfahrensregelung als er-teilt, wenn bis drei Tage vor dem
ge-planten Ausbringen der Werbeträgerkein Versagungsbescheid
ergangen ist.Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe dieserSatzung als
widerruflich erteilt.b) Ein Widerruf kann ausgesprochenwerden, wenn
eine oder mehrere Be-stimmungen dieser Satzung oder
derSondernutzungssatzung nicht einge-halten werden oder sonstige
Gründedes § 49 Verwaltungsverfahrensgesetzin der jeweils geltenden
Fassung ein-treten.c) Die Erlaubnis wird unter der auflö-senden
Bedingung erteilt, dass sie er-lischt, wenn es dem Veranstalter
un-möglich geworden ist, die Veranstal-
tung zur angekündigten Zeit oder amangekündigten Ort stattfinden
zu las-sen. Dabei ist es unerheblich, ob dieHinderungsgründe
zivilrechtlicher (z. B.Kündigung der Veranstaltung)
oderöffentlich-rechtlicher (z. B. Verbot derVeranstaltung) oder
anderer Art (z. B.Absage des Referenten) sind. Sind
dieHinderungsgründe beseitigt, ist die Er-laubnis neu zu
beantragen, wobei dieFrist gemäß Nr. 5.1 einzuhalten ist.5.3
Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagung5.3
Erlaubnisversagung5.3 Erlaubnisversagunga) Die Erlaubnis ist zu
versagen,■ wenn überwiegende öffentliche Inte-ressen dies
erfordern, z. B. wenn durchdie Aufstellung von Wahlwerbung
oderderen Häufung eine nicht vertretbareBeeinträchtigung der
Sicherheit undLeichtigkeit des Verkehrs zu erwartenist, die auch
durch Bedingungen undAuflagen nicht ausgeschlossen werdenkann,■
oder wenn wegen der Art des Wer-beträgers oder durch die Art und
Wei-se seiner beabsichtigten Aufstellungoder Anbringung eine
Beschädigungder öffentlichen Straße nicht ausge-schlossen werden
kann.b) Die Erlaubnis soll insbesondere ver-sagt werden, wenn:■ das
Plakat nicht den unter Num-mern 2.3, 4.1 oder 4.2 genannten
Be-dingungen entspricht,■ der Inhalt keine Veranstaltungswer-bung
enthält oder in sonstiger Weisegegen andere Rechtsvorschriften
ver-stößt,■ der Antrag unvollständig ist,■ die Veranstaltung
kommerziellenZwecken dienen soll oder sonst der Öf-fentlichkeit
nicht allgemein zugängig ist.c) Die Versagung der Erlaubnis wird
demAntragsteller durch Bescheid schrift-lich übermittelt.6
Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während der
Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6 Verfahren während
der Vorwahlzeit6 Verfahren während der Vorwahlzeit6.1 Hänge- und
Stellschilder6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und
Stellschilder6.1 Hänge- und Stellschilder6.1 Hänge- und
StellschilderIn der Vorwahlzeit ruht die allgemeineAntragspflicht
für Sondernutzung durchWahlwerbung für Hänge- und Stell-schilder.
Berechtigte dürfen in dieserZeit ohne besondere Erlaubnis auf
öf-fentlichen Straßen für politische Zwe-cke mit Stell- und
Hängeschildern wer-ben. Die Nummern 2.3, 4.2, 4.3, 8, 9,10 und 11
gelten entsprechend.6.2 Großflächenplakatschilder6.2
Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschilder6.2
Großflächenplakatschilder6.2 Großflächenplakatschildera) Das
Aufstellen von Großflächenplakat-schildern ist ausschließlich
währendder Vorwahlzeit zulässig. Dafür ist vorderen Aufstellung
eine schriftliche Er-laubnis vom zuständigen Straßen- undTiefbauamt
einzuholen.b) Der Antrag ist mindestens zehn Ar-beitstage vor dem
geplanten Aufstellenschriftlich im Straßen- und Tiefbauamtauf dem
Formblatt gemäß Anlage 1 zustellen. Diese Antragsvordrucke
liegen
im Straßen- und Tiefbauamt, in denOrtsämtern sowie in den
Verwaltungs-stellen der Ortschaften aus.c) Dem Antrag ist ein
Lageplan beizu-fügen, auf dem■ die Aufstellrichtung des
Großflä-chenplakatschildes (Ansichtsfläche undRückseite des
Plakates sind zu kenn-zeichnen)■ der genaue Standort des
Großflä-chenplakatschildes (Abstand zu denFahrbahnkanten und ggf.
anderen mar-kanten Punkten am Standort in Metern)eingetragen
sind.Für die Versagung der Erlaubnis giltNummer 5.3 sinngemäß.7
Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, Verankerungen7
Aufgrabungen, Verankerungen7 Aufgrabungen, Verankerungen7
Aufgrabungen, VerankerungenAufgrabungen des Straßenkörpers
oderVerankerungen im Straßenkörper sindnicht gestattet. Werbeträger
müssenmit eigener Schwere auf der öffentli-chen Straßenanlage
stehen.Darüber hinaus bedürfen Verankerun-gen der Werbeträger in
öffentlichenStraßenbegleitgrünflächen der geson-derten vorherigen
schriftlichen Erlaub-nis (Aufgrabungserlaubnis). In diesemFall sind
entsprechende Anträge an dasStraßen- und Tiefbauamt zu richten.Die
Bearbeitungsfrist für diese Anträgebeträgt zehn Arbeitstage. Im
Übrigengelten die Bestimmungen der Sonder-nutzungssatzung.8 Weitere
Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-8
Weitere Anforderungen an die Aus-8 Weitere Anforderungen an die
Aus-8 Weitere Anforderungen an die Aus-übung der Wahlwerbung und
derübung der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derübung
der Wahlwerbung und derübung der Wahlwerbung und derSondernutzung
durch Informations-Sondernutzung durch Informations-Sondernutzung
durch Informations-Sondernutzung durch Informations-Sondernutzung
durch Informations-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der
Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-stände in der
Wahlkampfzeit ein-stände in der Wahlkampfzeit ein-schließlich
Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeitschließlich
Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeitschließlich Vorwahlzeita)
Wahlwerbung ist nicht gestattet:■ an oder neben Masten von
Verkehrs-zeichen, von Lichtzeichenanlagen so-wie an oder neben
Verkehrseinrich-tungen (§ 43 Abs. 1 StVO), z. B.
Park-scheinautomaten;■ an und auf Brücken, Haltestellen-und
Verkehrsinseln, an Spritzschutzge-ländern und
Fußgängerschutzgittern;■ an Stellen, an denen Werbeträgerdie
Verkehrsübersicht/Verkehrssicher-heit gefährden oder behindern und
ineiner geringeren Entfernung als 10 Me-tern vor und hinter
Straßenkreuzungen,Einmündungen und Fußgängerüberwe-gen sowie auf
Verkehrsflächen, die zumParken freigegeben sind;■ auf
Straßenbegleitgrünflächen, so-fern es sich um bepflanzte Flächen
han-delt, sowie an und auf Pflanzgefäßenjeglicher Art;■ an
Jungbäumen.b) Werbeträger sind so aufzustellenoder aufzuhängen und
zu befestigen,dass die Verkehrssicherheit jederzeitgewährleistet
ist. Sie müssen den An-forderungen an Ordnung und Sicher-heit
genügen. Sie dürfen nicht in dasLichtraumprofil öffentlicher
Straßen
hineinragen.c) Die Werbeträger sind laufend zukontrollieren und
unverzüglich zu er-setzen oder zu beseitigen, wenn siebeschädigt
sind.d) Verschmutzungen öffentlicher Stra-ßen oder Ablagerungen auf
öffentlichenStraßen, die durch die Sondernutzungbedingt sind, sind
vom Berechtigtenunverzüglich auf eigene Kosten zu be-seitigen.e) An
Bäumen sind Stell- und Hänge-schilder so zu befestigen, dass die
Bäu-me nicht beschädigt werden.f) Großflächenplakatschilder dürfen
nuraußerhalb des Kronenbereiches vonBäumen aufgestellt werden.g)
Für Informationsstände gilt zusätz-lich:■ Informationsstände dürfen
ortsan-sässige Gewerbeeinrichtungen nichtbeeinträchtigen.■
Beschallung ist unzulässig.■ Passanten dürfen weder belästigtnoch
genötigt werden.9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von
Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern, Er-9 Entfernen von
Werbeträgern, Er-9 Entfernen von Werbeträgern,
Er-satzvornahmesatzvornahmesatzvornahmesatzvornahmesatzvornahme9.1
Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1
Beräumung genehmigter Werbe-9.1 Beräumung genehmigter Werbe-9.1
Beräumung genehmigter Werbe-träger und Informationsständeträger und
Informationsständeträger und Informationsständeträger und
Informationsständeträger und InformationsständeFür die Beräumung
der Werbeträgerund Informationsstände gilt Folgendes:a) Werbeträger
für Veranstaltungswer-bung sowie die Befestigungsmaterialiensind
binnen 3 Tagen nach dem Endeder letzten Veranstaltung, für die
aufdem Werbeplakat geworben wordenist, abzuräumen.b) Hänge- und
Stellschilder, die in derVorwahlzeit ausgebracht wurden, sindbinnen
sieben Tagen nach der Wahloder der Abstimmung vollständig
ab-zuräumen.c) Großflächenplakatschilder sind bin-nen drei Tagen
nach der Wahl oder derAbstimmung vollständig zu beräumen,spätestens
jedoch bis zu dem in derErlaubnis festgelegten Zeitpunkt.
Dieöffentliche Straßenfläche bzw. die Flä-che des
Straßenbegleitgrüns ist, sofernerforderlich, zu reinigen und
wieder-herzustellen.d) Ist die Erlaubnis erloschen oder
wi-derrufen, sind die Werbeträger bis zumEnde des Tages nach dem
Erlöschenbzw. dem Widerruf abzuräumen.e) Informationsstände sind
sofort nachBeendigung der Informationstätigkeitbzw. zum Ende des
genehmigten Zeit-raumes vollständig zu beräumen. Dieöffentliche
Straßenfläche bzw. die Flä-che des Straßenbegleitgrüns ist, so-fern
erforderlich, zu reinigen und wie-derherzustellen.9.2 Beräumung
ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung
ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung ungenehmigter Wer-9.2 Beräumung
ungenehmigter Wer-beträger und Informationsständebeträger und
Informationsständebeträger und Informationsständebeträger und
Informationsständebeträger und InformationsständeOhne Erlaubnis
aufgestellte Informati-onsstände bzw. Werbeträger oder nicht
-
11
Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
ordnungsgemäß angebrachte sowienicht innerhalb der vorgenannten
Fris-ten abgeräumte Werbeträger könnenim Wege der Ersatzvornahme
oder beiGefahr in Verzug im Wege der unmit-telbaren Ausführung
durch die Landes-hauptstadt Dresden beseitigt werden.Die Kosten der
Ersatzvornahme oder derunmittelbaren Ausführung bemessensich am
tatsächlichen Verwaltungsauf-wand für die Beseitigung unerlaubt
an-gebrachter Werbeträger bzw. Informa-tionsstände und werden
mittels Kos-tenbescheid erhoben.10 Gebühren und Kosten10 Gebühren
und Kosten10 Gebühren und Kosten10 Gebühren und Kosten10 Gebühren
und KostenSondernutzungen öffentlicher Straßen,die ausschließlich
politischen Zweckendienen, sind nach der Sondernutzungs-satzung
gebührenfrei. Verwaltungsge-bühren im Antragsverfahren nach Nr.
5und 6 werden nicht erhoben.11 Haftung11 Haftung11 Haftung11
Haftung11 HaftungDer Antragsteller und/oder Aufstellersind für eine
ordnungsgemäße, ver-kehrssichere Anbringung und für
diefristgerechte Entfernung der Werbe-träger verantwortlich. Sie
haften für alleSchäden, die durch das Aufstellen oderim
Zusammenhang mit dem Aufstellender Werbeträger oder deren
zeitweili-gen Verbleiben im öffentlichen Straßen-raum entstehen
gesamtschuldnerisch.Sie haben die Landeshauptstadt Dresdenvon
Schadenersatzansprüchen Dritterfreizustellen.12
Schlussbestimmungen12 Schlussbestimmungen12 Schlussbestimmungen12
Schlussbestimmungen12 SchlussbestimmungenDie Verfahrensregelung
Wahlwerbungtritt am Tag nach ihrer Bekanntma-chung in Kraft.
Dresden, 28. Februar 2008
gez.gez.gez.gez.gez. i. i. i. i. i. VVVVV..... Herbert F Herbert
F Herbert F Herbert F Herbert
FeßenmayreßenmayreßenmayreßenmayreßenmayrZweiter
BürgermeisterZweiter BürgermeisterZweiter BürgermeisterZweiter
BürgermeisterZweiter Bürgermeisterder Landeshauptstadt Dresdender
Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresdender
Landeshauptstadt Dresdender Landeshauptstadt Dresden
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz
4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz
4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz
4SächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSollte diese Satzung
unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzu Stande
gekommen sein, gilt sie einJahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon
Anfang an gültig zu Stande ge-kommen.Dies gilt nicht, wenn1. die
Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2.
Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzungen, die Genehmigung
oderdie Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind,3. der
Oberbürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegenGesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz
1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-
oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung
des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-
den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.Ist eine
Verletzung nach Satz 2 Nr. 3oder 4 geltend gemacht worden, sokann
auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Jahresfrist jedermann die-se Verletzung geltend
machen.
i. V. Herbert FeßenmayrZweiter Bürgermeister
Anlage 1
-
6. März 2008/Nr. 10
12
Dresdner Amtsblatt
Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08A0552-SR63-08Besetzung
im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung
im Beirat der Arbeitsge-Besetzung im Beirat der Arbeitsge-Besetzung
im Beirat der Arbeitsge-meinschaft (ARGE) „SGB II -
Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB
II - Arbeits-meinschaft (ARGE) „SGB II - Arbeits-meinschaft (ARGE)
„SGB II - Arbeits-gemeinschaft Dresden“gemeinschaft
Dresden“gemeinschaft Dresden“gemeinschaft Dresden“gemeinschaft
Dresden“Der Stadtrat einigt sich analog § 42Abs. 2 SächsGemO auf
die Besetzungdes ARGE-Beirates:■ CDU-FraktionHerr Stadtrat
Christian HartmannFrau Stadträtin Silke SchöpsHerr Friedbert
Kirstan■ Linksfraktion.PDSFrau Stadträtin Angelika Zerbst■ Fraktion
Bündnis 90/Die GrünenFrau Anett Ramisch■ SPD-FraktionHerr Stadtrat
Dr. Peter Lames■ Fraktion DIE LINKE.Frau Stadträtin Dr. Cornelia
Ernst■ FDP-FraktionHerr Stadtrat Jens Genschmar■ BürgerfraktionFrau
Stadträtin Anita Köhler■ fraktionslosHerr Stadtrat Hartmut
KrienBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08A0561-SR63-08Umbesetzung
im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im
Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im Ortsbeirat PlauenUmbesetzung im
Ortsbeirat PlauenDer Stadtrat einigt sich analog § 42Abs. 2
SächsGemO auf die Umbeset-zung im Ortsbeirat Plauen entspre-chend
dem Vorschlag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen:Herr Hellmut
Tauchert, Räcknitzhöhe 60,01217 Dresden, wird Mitglied.Herr Martin
Woiton scheidet
aus.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08A0562-SR63-08Umbesetzung
Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung
Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung Aufsichtsrat Dresden-Umbesetzung
Aufsichtsrat Dresden-IT GmbHIT GmbHIT GmbHIT GmbHIT GmbHDer
Stadtrat beschließt:1. Der Stadtrat widerruft gemäß § 98(2)
SächsGemO die Bestellung des Mit-gliedes des Aufsichtsrates der
Dresden-IT GmbH Christoph Wessel.2. Der Stadtrat wählt für den
Aufsichts-rat der Dresden-IT GmbH als MitgliedStadträtin Silke
Schöps entsprechenddes Ergebnisses des Listenwahlverfah-rens vom
27. Januar
2005.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08V2196-SR63-08Sicherung
des WirtschaftsstandortesSicherung des
WirtschaftsstandortesSicherung des WirtschaftsstandortesSicherung
des WirtschaftsstandortesSicherung des
WirtschaftsstandortesDresdenDresdenDresdenDresdenDresdenErschließung
Nordraum III, 2. EtappeDer Stadtrat bestätigt den
investivenZuschuss für die Sicherung des Wirt-schaftsstandortes
Nordraum Dresdenin Höhe von 6.975.000
EUR.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08A0471-SR63-08Verbesserung
der Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in
Dres-Verbesserung der Altenpflege in Dres-Verbesserung der
Altenpflege in Dres-Verbesserung der Altenpflege in
Dres-dendendendendenDer Stadtrat beschließt:1. Der
Oberbürgermeister wird beauf-tragt, bis zum 31. März 2008 ein
Kon-
Stadtrat berät über ZuckertütengeldBeschlüsse der 63. Sitzung
des Stadtrates vom 21./22. Februar 2008
zept zur regelmäßigen Durchführungvon Pflegestammtischen unter
Schirm-herrschaft des Oberbürgermeisters vor-zulegen.2. Dem
Seniorenbeirat ist regelmäßigBericht über die Cultus gGmbH zu
er-statten.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08A0472-SR63-08Reaktivierung
des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner
Fernseh-Reaktivierung des Dresdner Fernseh-Reaktivierung des
Dresdner Fernseh-Reaktivierung des Dresdner
Fernseh-turmsturmsturmsturmsturmsDer Stadtrat beschließt:1. Die
Landeshauptstadt Dresden er-klärt ihre Bereitschaft dazu
beizutra-gen, alles in ihren Möglichkeiten ste-hende zu versuchen,
den Dresdner Fern-sehturm wieder zu einem touristischenHöhepunkt
und Ausflugsziel der Dresd-ner Bevölkerung zu entwickeln.2. Dazu
wird der Oberbürgermeisterbeauftragt:■ Unverzüglich mit der
Deutschen Te-lekom AG, als Eigentümerin des Fern-sehturmes,
Gespräche aufzunehmen,um gemeinsame Schritte zu initiieren,dieses
Ziel zu erreichen.■ Die Möglichkeit der Umsetzung
in-frastruktureller Maßnahmen zu prüfen,um eine Verbesserung der
Zufahrts-möglichkeiten für MIV und ÖPNV zuerreichen.■
Sondierungsgespräche mit der Lan-desregierung zu führen, um den
Frei-staat in die Bemühungen einzubindenund dessen Möglichkeiten
hinsichtlicheiner Realisierung
auszuschöpfen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08A0475-SR63-08Dresdner
SozialchartaDresdner SozialchartaDresdner SozialchartaDresdner
SozialchartaDresdner SozialchartaDer Stadtrat beschließt:Der
Oberbürgermeister wird beauf-tragt,1. dem Stadtrat bis zum 29.
Februar2008 über die Erfüllung der DresdnerSozialcharta zu
berichten und2. ab 2009 einen solchen Bericht all-jährlich
vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08A0477-SR63-08Freilegung
und Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und
Wiedernutzbarma-Freilegung und Wiedernutzbarma-Freilegung und
Wiedernutzbarma-chung der historischen chung der historischen chung
der historischen chung der historischen chung der historischen
TTTTTreidelpfadereidelpfadereidelpfadereidelpfadereidelpfadeDer
Stadtrat beschließt:1. Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt, zum
Zwecke der Schaffung eineszusätzlichen rechtselbischen Fußwe-ges
bis April 2008 die Freilegung undWiedernutzbarmachung des
histori-schen Treidelpfades im Abschnitt zwi-schen Albertbrücke und
LoschwitzerElbbrücke (Blaues Wunder) zu veran-lassen.2. Dem
Stadtrat ist bis April 2008 einKonzept und ein Zeitplan für die
schritt-weise Erschließung sämtlicher auf demGebiet der
Landeshauptstadt Dresden
noch erhaltenen Abschnitte der histo-rischen Treidelpfade zur
Beschluss-fassung vorzulegen.Die Vorbereitung (Freilegung,
Beschil-derung) und Freigabe historischer Trei-delpfade zur Nutzung
für die Allge-meinheit soll dabei in den Abschnitten,in denen im
Zuge von Maßnahmen zumHochwasserschutz ohnehin eine Frei-legung
vorgesehen ist, koordiniert er-folgen, so dass für diese
Abschnittekeine zusätzlichen finanziellen Aufwen-dungen für die
Landeshauptstadt Dres-den entstehen.Für alle anderen Abschnitte der
Trei-delpfade soll die finanzielle Einordnungund Realisierung nach
Maßgabe desvorzulegenden und zu beschließendenKonzeptes
erfolgen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08A0480-SR63-08Verwendung
von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inVerwendung
von Recyclingpapier inVerwendung von Recyclingpapier inVerwendung
von Recyclingpapier inkommunalen Dienststellenkommunalen
Dienststellenkommunalen Dienststellenkommunalen
Dienststellenkommunalen DienststellenDer Stadtrat beschließt:Der
Oberbürgermeister wird beauftragtzu prüfen:1. ob, und falls ja, für
welche Arten vonSchriftgut die Umstellung der Papier-nutzung auf
Recyclingpapier für deninternen und externen Schriftverkehrsowie
für den Druck von Broschürenmit den Zielen des wirtschaftlichen
Ein-kaufs und den Erfordernissen einer al-terungsbeständigen
Archivierung ver-einbar ist.2. ob die Umstellung der
Papiernutzungauf Recyclingpapier bei den bisher inder
Landeshauptstadt Dresden ver-wendeten Papiermengen zu Mehrkos-ten
führt. Dabei sind insbesondereauch diejenigen Mehrkosten mit zu
be-rücksichtigen, die für die künftige Be-standserhaltung des
Archivgutes derLandeshauptstadt Dresden anfallenwerden.3. ob und in
welcher Form ökologischeProduktanforderungen Eingang in
einVergabeverfahren finden können, z. B.wenn bei der
Papierbestellung das Um-weltzeichen „Blauer Engel“ in die
Leis-tungsbeschreibung mit aufgenommenwird.4. Sofern diese
Prüfungen die Möglich-keit einer wirtschaftlich
vertretbarenUmstellung auf Recyclingpapier erge-ben, erfolgt eine
solche Umstellung erst,nachdem sichergestellt ist, dass
derAktenplan der Landeshauptstadt Dres-den in allen
Geschäftsbereichen um-gesetzt wurde und konsequent Beach-tung
findet.5. Die Verwaltung wird gebeten, überdie Umsetzung der
Richtlinien für um-
weltverträgliches Beschaffungs- undVergabewesen zu berichten
sowie Vor-schläge für eventuell notwendige Ver-änderungen
vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08A0500-SR63-08Kriterien
zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von
Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung
von Fahrgast-Kriterien zur Wahrung von Fahrgast-interessen bei der
Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibunginteressen bei der
Ausschreibunginteressen bei der Ausschreibunginteressen bei der
Ausschreibungvon Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des
Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-von Leistungen des
Schienenperso-von Leistungen des Schienenperso-nennahverkehrs
(SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs
(SPNV) im Gebietnennahverkehrs (SPNV) im Gebietnennahverkehrs
(SPNV) im Gebietdes VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO
(Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-des VVO
(Verkehrsverbundes Ober-des VVO (Verkehrsverbundes Ober-elbe) sowie
Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-elbe)
sowie Bildung eines Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines
Fahrgast-elbe) sowie Bildung eines Fahrgast-beirates im VVO unter
Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter
Mitwirkungbeirates im VVO unter Mitwirkungbeirates im VVO unter
Mitwirkungder beteiligten Unternehmender beteiligten Unternehmender
beteiligten Unternehmender beteiligten Unternehmender beteiligten
UnternehmenDer Stadtrat beschließt:Die Vertreterinnen und Vertreter
derLandeshauptstadt Dresden werden be-auftragt, darauf hinzuwirken,
dass beimVVO ein Fahrgastbeirat gebildet wird,der die weitere
Entwicklung des SPNVim Verbundgebiet begleitet und dabeibesonders
die Qualität der angebote-nen Leistungen nach Neuabschlussder
Verträge
kontrolliert.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
:. :. :. :
A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08A0503-SR63-08Drahtesel
für DresdenDrahtesel für DresdenDrahtesel für DresdenDrahtesel für
DresdenDrahtesel für DresdenDer Stadtrat beschließt:Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,bis zum 30. Juni 2008 zu prüfen,
obund wie in der Stadt Dresden ohne Be-lastung des städtischen
Haushaltes einFahrradverleihsystem – analog dem inWien, Paris und
Lyon – eingeführt wer-den
kann.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
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A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08A0505-SR63-08Konzept
eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems
fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürKonzept eines
Verkehrsleitsystems fürKonzept eines Verkehrsleitsystems fürdie
Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-die
Sportstätten und anderen Ein-die Sportstätten und anderen Ein-die
Sportstätten und anderen Ein-richtungen im Ostragehegerichtungen im
Ostragehegerichtungen im Ostragehegerichtungen im
Ostragehegerichtungen im OstragehegeDer Stadtrat beschließt:Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,dem Stadtrat bis spätestens 30.
April2008 ein verkehrliches und finanziellesKonzept eines
Verkehrsleitsystems fürdie Sportstätten und anderen Einrich-tungen
im Ostragehege einschließlichdes ruhenden Verkehrs – darunter
ins-besondere für besucherintensive Ver-anstaltungen –
vorzulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
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A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08A0507-SR63-08Zuckertütengeld
– Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für
Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld –
Beihilfe für Schul-Zuckertütengeld – Beihilfe für Schul-und
Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurund
Lernmaterial – Maßnahme zurund Lernmaterial – Maßnahme zurund
Lernmaterial – Maßnahme zurverbesserten Chancengleichheit
fürverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit
fürverbesserten Chancengleichheit fürverbesserten Chancengleichheit
fürKinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von
Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-Kinder und Jugendliche in von
Ein-Kinder und Jugendliche in von Ein-kommensarmut betroffenen
Familienkommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen
Familienkommensarmut betroffenen Familienkommensarmut betroffenen
FamilienDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister wird
beauf-tragt,1. die Erarbeitung von Maßnahmen fürdie Gewährung einer
Unterstützung derStadt Dresden als einmalige Beihilfe –jährlich zum
Schuljahresbeginn – (z. B.in Höhe von 50,00 bis 80,00 EUR)
zurBeschaffung von Schul- und Lernma-
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13
Dresdner Amtsblatt 6. März 2008/Nr. 10
terial zu Gunsten von jenen Kindern undJugendlichen zu prüfen,
die jeweils vordem Eintritt in das 1., 5., 8. und 11.Schuljahr
stehen und deren FamilienLeistungen nach dem SGB II, dem SGBXII,
dem Asylbewerberleistungsgesetzerhalten sowie Anspruch auf den
Dres-den-Pass haben.2. In dieser Prüfung sind u. a. Aussa-gen zu
treffen:■ über die Anzahl der berechtigtenKinder und Jugendlichen
in den Schul-jahrgängen;■ inwieweit o. g. einmalige Beihilfe beider
Berechnung von Leistungen nachdem SGB II unberücksichtigt
bleibenkann;■ ob die Beihilfe für andere Jahrgän-ge ebenfalls
möglich ist (z. B. durchfreie Träger);■ ob diese Maßnahme mit dem
Schul-jahr 2008/2009 begonnen werdenkann;■ welche deutschen
Kommunen be-reits vergleichbare Beihilfen gewährenund welche
Schlussfolgerungen die Lan-deshauptstadt Dresden daraus
zieht.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
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A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08A0509-SR63-08Anhörungsverfahren
– Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren –
Zukunft desAnhörungsverfahren – Zukunft desAnhörungsverfahren –
Zukunft desSports in DresdenSports in DresdenSports in
DresdenSports in DresdenSports in DresdenDer Stadtrat
beschließt:Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt,1. bis Dezember
2008 eine mehr-stufige, öffentliche Anhörung zur künf-tigen
Entwicklung des Sports in Dres-den, analog zum
Anhörungsverfahrenzur Zukunft der Kindertagesbetreuungvon 2002
(siehe Anhang des Antrages),zu organisieren;2. die öffentliche
Anhörung an denAnfang der geplanten Fortschreibungder
Sportentwicklungskonzeption von2005 zu stellen und diese
wissen-schaftlich zu begleiten;3. die Fortschreibung der
Entwick-lungskonzeption in Form von Arbeits-gruppen, die aus der
Anhörung her-vorgehen, zu organisieren und die Er-gebnisse der
Arbeitsgruppen öffentlichin einem moderierten Workshop
vor-zustellen;4. die Ergebnisse der Fortschreibungder
Sportentwicklungskonzeption mitPrioritäten zu versehen und dem
Stadt-rat bis 31. Dezember 2008 zum Be-schluss vorzulegen;5. ab
2009 die Sportplanung detailliertfür die Stadtteile vorzunehmen und
einKonzept dafür ebenfalls bis zum 31.Dezember 2008 zum Beschluss
vor-zulegen.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
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A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08A0511-SR63-08Dienstreisen
mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug –
Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem
Flugzeug – Ein-Dienstreisen mit dem Flugzeug – Ein-zahlung des
finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleicheszahlung
des finanziellen Ausgleicheszahlung des finanziellen
Ausgleicheszahlung des finanziellen Ausgleichesfür den Ausstoß der
klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der
klimaschädli-für den Ausstoß der klimaschädli-für den Ausstoß der
klimaschädli-
chenchenchenchenchen Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den
Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-Gase in den Fonds für
Stadt-Gase in den Fonds für Stadt-grüngrüngrüngrüngrünDer Antrag
wird
abgelehnt.Beschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-NrBeschluss-Nr.:.
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A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08A0520-SR63-08Vergabe
von RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von
RahmenzeitverträgenVergabe von RahmenzeitverträgenVergabe von
RahmenzeitverträgenDer Stadtrat beschließt:Der Oberbürgermeister
wird beauftragt,das angewandte Auf- und Abgebotsver-fahren bei der
Vergabe von Rahmen-zeitverträgen für regelmäßig wieder-kehrende
Leistungen zu überprüfenund dem Stadtrat bis zum 1. Juni 2008einen
neuen Verfahrensvorschlag zumBeschluss vorzulegen, der das Ziel
derErhöhung der Wirtschaftlichkeit undder Verbesserung der Fairness
der Un-ternehmen besser ber