91 5. August 2016 44. Jahrgang, Nr. 30/31 www.ostalbkreis.de AMTSBLATT DES OSTALBKREISES LANDRAT EHRT DIE BESTEN ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN Am Donnerstag, 21. Juli 2016 wurden im Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts die bes- ten Absolventinnen und Absolventen von Sonder-, Förder-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Berufsfach- und Realschulen im Ostalbkreis geehrt. Landrat Klaus Pavel zeigte sich in seiner Eröff- nungsrede erfreut über die große Resonanz und das Interesse der Familien an der Auszeichnung der besten Absolventinnen und Absolventen, die einen Notendurchschnitt zwischen 1,0 und 2,3 er- reicht haben. Er dankte den Lehrerinnen und Leh- rern der Schulen, die mit großem Engagement den Schülerinnen und Schülern bestmögliches Hand- werkszeug und Wissen mit auf den Weg geben. Dies erleichtere den Start in die Berufs- und Ar- beitswelt. Gemeinsam mit Dr. Christof Morawitz von der Kreissparkasse Ostalb und Jörg Hofrichter vom Staatlichen Schulamt Göppingen überreichte Land- rat Klaus Pavel jeder Schülerin und jedem Schüler ein Buchpräsent und eine Urkunde. Insgesamt wur- den 106 Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet. Davon lagen 94 Absolventinnen und Absolventen im Einserbereich. Die Traumnote 1,0 wurde von neun Schülerinnen und Schülern erreicht. Umrahmt wurde die Veranstaltung durch einen musikalischen Beitrag der Bläserklasse der Karl- Kessler-Schule Wasseralfingen und ein Show- programm der Gruppe „Dance and Gymnastics“ des TSV Lorch mit Schülerinnen und Schülern der Schäfersfeldschule Lorch. Zum Abschluss konnten die über 350 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dem von der Schülerfirma der Dreißentalschule Oberkochen angerichteten leckeren Imbiss den Abend ausklin- gen lassen.
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AMTSBLATT DES OSTALBKREISES - … · Zum Abschluss konnten die über 350 anwesenden . ... 17 Schulzentrum Leinzell Leinzell Ann-Cathrin Metzinger 18 Deutschordenschule Lauchheim Peter
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5. August 201644. Jahrgang, Nr. 30/31www.ostalbkreis.de
AMTSBLATT DES OSTALBKREISES
LANDRAT EHRT DIE BESTEN ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTENAm Donnerstag, 21. Juli 2016 wurden im Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts die bes-ten Absolventinnen und Absolventen von Sonder-, Förder-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Berufsfach- und Realschulen im Ostalbkreis geehrt. Landrat Klaus Pavel zeigte sich in seiner Eröff-nungsrede erfreut über die große Resonanz und das Interesse der Familien an der Auszeichnung der besten Absolventinnen und Absolventen, die einen Notendurchschnitt zwischen 1,0 und 2,3 er-reicht haben. Er dankte den Lehrerinnen und Leh-rern der Schulen, die mit großem Engagement den Schülerinnen und Schülern bestmögliches Hand-werkszeug und Wissen mit auf den Weg geben. Dies erleichtere den Start in die Berufs- und Ar-beitswelt.Gemeinsam mit Dr. Christof Morawitz von der Kreissparkasse Ostalb und Jörg Hofrichter vom
Staatlichen Schulamt Göppingen überreichte Land-rat Klaus Pavel jeder Schülerin und jedem Schüler ein Buchpräsent und eine Urkunde. Insgesamt wur-den 106 Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet. Davon lagen 94 Absolventinnen und Absolventen im Einserbereich. Die Traumnote 1,0 wurde von neun Schülerinnen und Schülern erreicht.Umrahmt wurde die Veranstaltung durch einen musikalischen Beitrag der Bläserklasse der Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen und ein Show-programm der Gruppe „Dance and Gymnastics“ des TSV Lorch mit Schülerinnen und Schülern der Schäfersfeldschule Lorch.Zum Abschluss konnten die über 350 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dem von der Schülerfirma der Dreißentalschule Oberkochen angerichteten leckeren Imbiss den Abend ausklin-gen lassen.
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Landrat ehrt die besten Absolventinnen und Absolventen
Am Donnerstag, 21. Juli 2016 wurden im Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts die besten Absolventinnen und Absolventen von Sonder-, Förder-, Werkreal-, Gemeinschafts-, Berufsfach- und Realschulen im Ostalbkreis geehrt.
Landrat Klaus Pavel zeigte sich in seiner Eröffnungsrede erfreut über die große Resonanz und das Interesse der Familien an der Auszeichnung der besten Absolventinnen und Absolventen, die einen Notendurchschnitt zwischen 1,0 und 2,3 erreicht haben. Er dankte den Lehrerinnen und Lehrern der Schulen, die mit großem Engagement den Schülerinnen und Schülern bestmögliches Handwerkszeug und Wissen mit auf den Weg geben. Dies erleichtere den Start in die Berufs- und Arbeitswelt.
Gemeinsam mit Dr. Christof Morawitz von der Kreissparkasse Ostalb und Jörg Hofrichter vom Staatlichen Schulamt Göppingen überreichte Landrat Klaus Pavel jeder Schülerin und jedem Schüler ein Buchpräsent und eine Urkunde. Insgesamt wurden 106 Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet. Davon lagen 94 Absolventinnen und Absolventen im Einserbereich. Die Traumnote 1,0 wurde von neun Schülerinnen und Schülern erreicht. Umrahmt wurde die Veranstaltung durch einen musikalischen Beitrag der Bläserklasse der Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen und ein Showprogramm der Gruppe „Dance and Gymnastics“ des TSV Lorch mit Schülerinnen und Schülern der Schäfersfeldschule Lorch. Zum Abschluss konnten die über 350 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dem von der Schülerfirma der Dreißentalschule Oberkochen angerichteten leckeren Imbiss den Abend ausklingen zu lassen.
HAUPTSCHULE
Nr. Schulname Schulort Bester Absolvent Vorname, Name
1 Schillerschule Aalen Jan Reißenhauer 2 Schillerschule Aalen Fabian Banas 3 Kocherburgschule Aalen-Unterkochen Sarah Lorenz 4 Kocherburgschule Aalen-Unterkochen Anna Vier
42 Kreisberufsschulzentrum Ellwangen Aziz Nikzad 43 Kreisberufsschulzentrum Ellwangen Virginia Helmle 44 Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd Ali Karami 45 Gewerbliche Schule Schwäbisch Gmünd Ahmed Yilmaz
17 Schulzentrum Leinzell Leinzell Johannes Sebastian Ohnewald
18 Schäfersfeldschule Lorch Helen Jade 19 Schäfersfeldschule Lorch Elisabeth Bleil
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENRedakt ionss ta tu t fü r das Amtsbla t t des Osta lbkreisesAufgrund von § 17 Abs. 3 der Landkreisordnung Baden-Württemberg (LkrO) hat der Kreistag des Ostalbkreises am 26. Juli 2016 folgendes Redak-tionsstatut beschlossen:1. AllgemeinesDer Ostalbkreis gibt zur Veröffentlichung amtli-cher Bekanntmachungen, sonstiger öffentlicher Mitteilungen und zur Information der Bürgerinnen und Bürger ein Amtsblatt heraus. Dieses führt die Bezeichnung „Amtsblatt des Ostalbkreises“. Für die Erstellung des Amtsblatts bzw. die Aufnah-me von Veröffentlichungen gelten die folgenden Richtlinien, die unter www.ostalbkreis.de zum Download zur Verfügung stehen oder beim Land-ratsamt Ostalbkreis in Printform angefordert wer-den können:2. Erscheinungstag und -turnusDas „Amtsblatt des Ostalbkreises“ erscheint in der Regel wöchentlich. Erscheinungstag ist der Freitag.3. Herausgeber / Redaktion / Auflage / VertriebLandratsamt OstalbkreisVerantwortlich: Landrat Klaus Pavel (oder dessen Vertreter im Amt)Redaktion: Pressestelle des Landratsamts Ostalb-kreis, Susanne Dietterle, PressereferentinRedaktionsadresse:Landratsamt Ostalbkreis, Pressestelle, Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen, Tel. 07361 503-1312 oder 1211, E-Mail: [email protected]: dienstags, 16:00 UhrAuflage: 280 Printexemplare; außerdem erfolgt die Veröffentlichung zusätzlich in Form einer pdf-Datei auf www.ostalbkreis.de Druck und Verlag sowie Vertrieb: Cicero Opfer-kuch, Amtsblattverlag, Lerchenweg 3, 73491 Neuler.4. Inhalte Im Amtsblatt des Ostalbkreises werden nur redak-tionelle Inhalte veröffentlicht. Ausdrücklich NICHT aufgenommen werden Anzeigen sowie Beiträge von Privatpersonen, Vereinen, Bürgerinitiativen oder ähnlichen Zusammenschlüssen.Im Einzelnen wird ausschließlich Folgendes auf-genommen:• NichtamtlicheMitteilungen(z.B.Pressemeldun -
gen) des Landratsamts, seiner Eigenbetriebe und Gesellschaften
• AmtlicheMitteilungen (z. B.Ankündigung vonSitzungsterminen des Kreistags und seiner Aus-schüsse, öffentliche Zustellungen, öffentliche Bekanntmachung im Rahmen von Verwaltungs-verfahren)
• Amtliche Mitteilungen externer Behörden,Zweckverbände oder Institutionen (z. B. Regi-onalverband Ostwürttemberg, Kreissparkasse Ostalb etc.)
Gemäß § 17 Abs. 3 Landkreisordnung wird den im Kreistag vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen zu Ange-legenheiten des Kreises darzulegen. Für diese Veröffentlichungen steht die Rubrik „Aus den Kreistagsfraktionen“ zur Verfügung.
Den Fraktionen stehen für ihre Textbeiträge ohne Bild einmal monatlich jeweils eine halbe Seite (dies sind 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) in der jeweiligen Amtsblattausgabe zur Verfügung.
Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge der Fraktionen in der Rubrik „Aus den Kreistagsfrak-tionen“ sind die jeweiligen Fraktionen selbst. Am Schluss des jeweiligen Textes sind der Name und die Fraktion des Verfassers anzugeben.
Zulässig sind nur Themen mit Kreisbezug ein-schließlich Erwiderungen auf Äußerungen an-derer Fraktionen. Ein Äußerungsrecht zu bun-des- oder landespolitischen Themen besteht nicht. Unzulässig sind Wahlaufrufe und Wahl-werbung, politische Stellungnahmen ohne Kreis-bezug sowie strafrechtlich relevante Angriffe auf Dritte und Verstöße gegen Rechtspflichten.
Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität des Kreises während der Vorwahl-zeit zu gewährleisten, sind Veröffentlichungen in der Rubrik „Aus den Kreistagsfraktionen“ in einem Zeitraum von drei Monaten vor Wahlen ausgeschlossen (Karenzzeit).
se, über deren Aufnahme im Einzelfall die Pres-sestelle entscheidet.
Das Redaktionsstatut tritt am 01.09.2016 in Kraft.
Aalen, 05.08.2016Landratsamt OstalbkreisBüro des LandratsPressestelleAz.: 047.1gez.Landrat Klaus Pavel
Neuer bevol lmächt ig ter Bezi rksschorns te in feger fü r den Kehrbezi rk Osta lb Nr. 14Mit Wirkung vom 01.08.2016 haben wir Herrn Johann Berner, Ahornweg 18, 73497 Tannhau-sen, für den Kehrbezirk Ostalb Nr. 14 zum bevoll -mächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt.Der Kehrbezirk umfasst folgendes Gebiet:Ellwangen:Das südliche und nordöstliche Teilgebiet des Stadtteils Pfahlheim (begrenzt durch die L 1076
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Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das
Amtsblat t für den Ostalbkreis erscheint in der
Regel wöchentlich (freitags). Bezugs-preis jährlich 13€
einschl. Trägerlohn und MwSt. Be -
kanntmachungen und Beiträge
für das Amtsblat t sind an die Presse -
stelle des Ostalb -kreises in Aalen
zu senden. Redak-tionsschluss ist
jeweils dienstags 16.00 Uhr.
Herstellung und Vertrieb:
Cicero Opferkuch, Amtsblat tverlag,
Lerchenweg 3, 73491 Neuler. Verantwortlich:
Landrat Klaus Pavel, Aalen,
Stut tgarter Straße 41, oder Vertreter
im Amt.
bis Abt-Rudolf-Straße, südliche Rückseite am Li-mes, Kastellstraße und der K 3217) und der ge-samte Stadtteil Buchhausen.Ellenberg:Gesamtgemeinde Ellenberg mit allen Teilorten.Wört:Gesamtgemeinde Wört mit allen dazugehörigen Teilorten.Stödtlen:Die Ortsteile bzw. Gehöfte Tragenroden, Birken-zell, Gerau, Weiler an der Eck, Stillau, Oberzell, Freihof, Ziegelhütte, Merzenhof, Kreuthof, Dam-bach, Eck am Berg, Ober- und Unterbronnen, Strambach, Maxenhof, Kaltenwag, Winterrhof und Regelsweiler.Stimpfach - Landkreis Schwäbisch Hall:Die Ortsteile Weipertshofen mit Teilorten/Gehöf-ten und Rechenberg mit Teilorten/Gehöften.Fichtenau - Landkreis Schwäbisch Hall:Die Ortsteile Matzenbach mit Teilorten/Gehöften, Unterdeufstetten, Oberdeufstetten und Wilden-stein, jedoch ohne Wäderhub und ohne Großen-hub.
Landratsamt OstalbkreisBaurecht und NaturschutzAz.: IV/41.1-633.11
Bekanntgabe gemäß § 3 a UVPGDie Leicht Küchen AG (Antragstellerin), Gmünder Straße 70, 73550 Waldstetten, beabsichtigt auf dem Flurstück 1540 in 73550 Waldstetten die derzeitige Heißwasserkesselanlage durch einen Warmwasserkessel (Vorlauftemperatur </= 100°C) mit einer Nennwärmeleistung von 3,2 MW mit da-zugehöriger SCNR Entstickung und Elektro-Rauch-gasfilteranlage zu ersetzen. Die Verbrennung des
Abfallholzes aus der Produktion, Altholz Klasse II, soll beibehalten werden. Für das Vorhaben hat die Antragstellerin die immissi-onsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) be-antragt.Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war ge-mäß § 3 c 1 Satz 2 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBI. I S. 2490) i.V.m. Nr. 8.2.2 der Anlage 1 anhand einer standort-bezogenen Vorprüfung zu klären, ob für die zu genehmigende Feststoffkesselanlage eine Ver-pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung besteht.Nach Einschätzung des Landratsamts Ostalbkreis - Umwelt und Gewerbeaufsicht - sind aufgrund überschlägiger Prüfung durch die Realisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären, zu erwarten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.Die Unterlagen des Vorhabens sind der Öffent-lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinfor-mationsgesetzes beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, Stuttgarter Straße 41, Zimmer 304, in Aalen wäh-rend der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.Diese Bekanntgabe ist auch auf der Internetsei-te des Landratsamts Ostalbkreis (http://www.be-kanntmachungen-umwelt.ostalbkreis.de) abrufbar.
Aalen, 02.08.2016 Landratsamt OstalbkreisUmwelt und GewerbeaufsichtAz.: IV/42-106.111