Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 48 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de 4 / 19. Februar 2014 2 Euro Amtsblatt Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), hat der Stadtrat am 21. November 2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: I. § 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.614.406.864 EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.591.218.315 EUR und dem Saldo (Jahresergebnis) von 23.188.549 EUR 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.554.518.039 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.497.517.849 EUR und einem Saldo von 57.000.190 EUR b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 74.605.470 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 147.014.224 EUR und einem Saldo von -72.408.754 EUR c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 59.250.000 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.967.200 EUR und einem Saldo von -6.717.200 EUR d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -22.125.764 EUR ab. (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 102.339.000 EUR und in den Aufwendungen mit 98.766.000 EUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.443.000 EUR ab. (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 28.831.472 EUR und in den Aufwendungen mit 29.763.351 EUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.252.890 EUR ab. (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 80.082.000 EUR und in den Aufwendungen mit 78.040.000 EUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.573.000 EUR ab. (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 1.995.780 EUR und in den Aufwendungen mit 4.097.220 EUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.850.000 EUR ab. (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2014 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 4.735.000 EUR und in den Aufwendungen mit 10.709.841 EUR ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.486.915 EUR ab.
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Amtsblatt der Stadt Nürnberg - Ausgabe 04/2014 (19.02.2014) · PDF fileAmtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 50 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Haushaltssatzung und
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Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 48Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 48
Informationen undamtliche Bekanntmachungender Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de4 / 19. Februar 20142 Euro
AmtsblattBekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Nürnbergfür das Haushaltsjahr 2014
Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), hat der Stadtrat am 21. November 2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird:
I.
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.614.406.864 EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.591.218.315 EUR und dem Saldo (Jahresergebnis) von 23.188.549 EUR
2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.554.518.039 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.497.517.849 EUR und einem Saldo von 57.000.190 EUR
b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 74.605.470 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 147.014.224 EUR und einem Saldo von -72.408.754 EUR
c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 59.250.000 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 65.967.200 EUR und einem Saldo von -6.717.200 EUR
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -22.125.764 EUR
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 102.339.000 EUR und in den Aufwendungen mit 98.766.000 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.443.000 EUR
ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 28.831.472 EUR und in den Aufwendungen mit 29.763.351 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.252.890 EUR
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 80.082.000 EUR und in den Aufwendungen mit 78.040.000 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.573.000 EUR
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 1.995.780 EUR und in den Aufwendungen mit 4.097.220 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.850.000 EUR
ab.
(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 4.735.000 EUR und in den Aufwendungen mit 10.709.841 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.486.915 EUR
ab.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 49
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 49
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
(7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2014 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt
in den Erträgen mit 39.986.001 EUR und in den Aufwendungen mit 102.908.279 EUR
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.103.000 EUR
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungs-maßnahmen wird auf 59.250.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umwelt-analytik Nürnberg“ wird auf 31.000.000 EUR festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ sind nicht vorgesehen.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ sind nicht vorge-sehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen.
(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 8.259.374 EUR festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 886.000 EUR festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Aus-zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 334.296.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 51.172.000 EUR festgesetzt.
(3) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ werden keine Ver-pflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 1.390.000 EUR festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 8.450.847 EUR festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Ei-
genbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 3.820.000 EUR festgesetzt.
§ 4
entfällt
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszah-lungen nach dem Haushaltsplan wird auf 280.000.000 EUR festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umwelt-analytik Nürnberg“ wird auf 17.100.000 EUR festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-gaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 13.300.000 EUR festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ wird auf 1.500.000 EUR festgesetzt.
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-gaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 13.800.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
II.
Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushalts-satzung mit Schreiben vom 29.01.2014, Nr. 12.13 – 1512 d – 9/2013, unter Auflagen genehmigt.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 19.02.2014 bis 27.02.2014 im Amtsgebäude Theresienstr. 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Nürnberg, 13. Februar 2014 STADT NÜRNBERG
Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 50
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Verkehrsver-bund Großraum Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrs-verbund Großraum Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 2 am 17.02.2014 amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Verkehrs-verbund Großraum Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 liegt vom 18.02.2014 bis 26.02.2014 bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verkehrsver-bund Großraum Nürnberg, Hauptmarkt 18/III, Zi. 309, 90403 Nürnberg öffentlich auf.
Nürnberg, 17. Februar 2014Stadt NürnbergRechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde
LindlStadtdirektor
Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg
Bekanntmachungüber die Einsicht in die Wählerverzeich-
nisse und die Erteilung von Wahl-scheinen für die Wahl des Stadtrats
und des Oberbürgermeistersam Sonntag, 16. März 2014
1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allge-meinen Dienststunden in der Zeit vom 24. Feb-ruar 2014 bis zum 28. Februar 2014
am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
am Mittwoch und Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
im Wahlamt der Stadt Nürnberg, Rothenburger Str. 45, 2. Stock
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-prüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlbe-rechtigter die Richtigkeit oder die Vollstän-digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-getragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvoll-ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Mel-deregister eine Auskunftssperre nach dem Mel-degesetz eingetragen ist.
2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben ge-nannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Stadt Nürnberg eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeich-nis eingetragen sind, erhalten spätestens am 23. Februar 2014 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichti-gung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerver-zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerver-zeichnis er geführt wird.
5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimm-recht ausüben
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 durch Briefwahl, wenn ihr/ihm eine Stimm-abgabe in der Stadt nicht möglich ist.
6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerver-zeichnis eingetragen sind.
6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerver-zeichnis nicht eingetragen sind, wenn
6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wäh-lerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder
6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefris-ten entstanden ist, oder
6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wähler-verzeichnis eingetragen wurden.
7. Der Wahlschein kann bis zum 14. März 2014, 15 Uhr beim Wahlamt der Stadt Nürnberg, Rothenburger Str. 45, 2. Stock schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Der mit der Wahlbenachrichtigung über-sandte Vordruck kann verwendet werden.
In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt wer-den. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkei-ten aufgesucht werden kann.
8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonder-ten Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-rechtigt ist.
9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahl-schein
– einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
– einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzet-tel,
– einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
10. Der Wahlschein, die Stimmzettel und die Brief-wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zu-gesandt. Sie können auch an die Wahlberech-tigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, die Stimmzettel und die Briefwahl-unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht wer-den, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtig-te Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlan-gen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberech-tigte Person infolge einer Behinderung we-der die Unterlagen selbst abholen noch einem Drit-ten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaub-haft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Ver-sichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zuge-gangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahl-tag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
12. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahl-briefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgege-ben werden.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl aus-zuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Am 4. Februar 2014 Stadt Nürnberg Der WahlleiterSchäfer
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 51
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägefür die Wahl des Oberbürgermeisters am 16. März 2014
Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Oberbürgermeisters die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:
OrdnungszahlNr.l
Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Bewerber oder Bewerberin (Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil)
Jahr der Geburt
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) Brehm, Sebastian, Steuerberater, Dipl.-Kfm., Stadtratsmitglied, Beerbacher Weg 1, 90482 Nürnberg
1971
02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Dr. Maly, Ulrich, Oberbürgermeister, Neunkirchener Str. 128, 90469 Nürnberg
Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus den nachfolgend abgedruckten Anlagen Nr. 1 bis 9 und Nr. 14.
Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen
G R O S S AU SWA H L A N „TO P “ - P F L A N Z EN f ü r i h r e n g a r t e n . p f l a n z a r b e i t e n & p f l e g e . d e r „ s c h o p f “ h i l f t i h n e n g e r n e .
„hat pflanzen und ideen.“
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 53
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
119 Christ, Alexander, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Guntherstr. 33, 90461 Nürnberg
1976
Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014
Für die Stadtratswahl wurden beimWahlvorschlag: 1 Kennwort: Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 54
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
158 Hahn, Walter, Friseurmeister, An der Rundkapelle 29, 90475 Nürnberg
1948
159 Lang, Stefanie, Juristin, Stolper Str. 6, 90451 Nürnberg
1989
Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014
Für die Stadtratswahl wurden beimWahlvorschlag: 2 Kennwort: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
Jahr der Geburt
201 Dr. Maly, Ulrich, Oberbürgermeister, Neunkirchener Str. 128, 90469 Nürnberg
1960
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014
Für die Stadtratswahl wurden beimWahlvorschlag: 3 Kennwort: FREIE WÄHLER Bayern/ Freie Wähler Nürnberg e.V. folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter
Transportunternehmen •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc.
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014
Für die Stadtratswahl wurden beimWahlvorschlag: 8 Kennwort: Wählergemeinschaft Die Guten e.V. (Die Guten)folgende Bewerber oder Bewerberinnen zugelassen:
Lfd. Nr. Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl.: akademi-sche Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil
1437 Bengl, Stefan, Einzelhändler, Glatzer Str. 16, 90473 Nürnberg
1981
Öffentliche Auslegung des Bebau-ungsplan-Entwurfs Nr. 4574
Mit dem Bebauungsplan Nr. 4574 sollen die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Famili-enheimbebauung in Form von Einzel- und Doppel-häusern und deren Erschließung geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan. Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4574 für ein Gebiet südöstlich der Ringelnatzstraße wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.01.2013 ge-billigt.Der Entwurf wird vom 28.02.2014 bis einschließlich 28.03.2014 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB)).Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):Umweltbezogene Informationen zu Boden und Wasser:- Geotechnischer Bericht vom Sachverständigeninsti-
tut für Geotechnik GmbH vom 27.04.2010- Regenwasser- Bewirtschaftungskonzept Büro
WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH vom 21.11.2012
Umweltbezogene Informationen zu Pflanzen und Tiere:- Naturschutzrechtliche Angaben zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Büro ANUVA vom 25.01.2010
- Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.07.2010- Umweltbericht zum Bebauungsplan vom
10.12.2012Umweltbezogene Informationen zu Land-schaft, Mensch und Lärm:- Schalltechnische Stellungnahme vom Servicebe-
trieb Öffentlicher Raum vom 29.09.2009- Umweltbericht zum Bebauungsplan vom
10.12.2012- Stellungnahme des Umweltamtes vom
06.07.2010Umweltbezogene Informationen zu Luft, Kli-ma, Kultur- und Sachgüter:- Stellungnahme der Bauordnungsbehörde vom
23.04.2010- Umweltbericht zum Bebauungsplan vom
10.12.2012- Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für
Denkmalpflege vom 16.04.2010
In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) wäh-
rend der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) ein-gesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-4955) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht. Kopien der Auslegungsunterlagen können während der Ausle-gungsfrist im Bürgeramt Süd, Hans-Traut-Straße 8, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Nürnberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Ein-leitung eines Normenkontrollverfahrens, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwen-dungen geltend macht, die sie im Rahmen der öf-fentlichen Auslegung nicht oder verspätet gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nürnberg, 12.02.2014Stadtplanungsamt
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 73
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
weitere Informationen werden im aktuellen „Nürnber-ger Grundstücksmarktbericht 2013“ veröffentlicht. Das Ziel dieses Marktberichtes ist es, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt in Nürnberg zu schaffen, sowohl für Fachleute aus dem Immobiliensektor als auch für inter-essierte Bürgerinnen und Bürger. Der aktuelle Nürnber-ger Grundstücksmarktbericht gibt schnelle und zutref-fende Antworten auf viele Fragen zu Immobilienwerten der verschiedenen Teilmärkte.Die ermittelten Daten wurden aus den vielfältigen
Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2013
Der für den Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gebildete unabhängige Gutachterausschuss für Grund-stückswerte ermittelt aufgrund von § 193 BauGB und § 9 GutachterausschussV Daten zur Wertermittlung von Immobilien.Diese durch die Geschäftsstelle ermittelten Daten und
Der Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 4574 wird geändert
Der Stadtplanungsausschuss hat am 17.01.2013 beschlossen, dass der vom Stadtplanungsausschuss am 17.01.2008 beschlossene räumliche Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 4574 so erweitert wird, wie es sich aus dem gebilligten Bebauungs-plan- Entwurf Nr. 4574 vom 13.12.2012 ergibt. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Zum räumlichen Gel-tungsbereich wird auf den abgedruckten Lageplan zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
eines externen Notfallplanes für die Firma TransTank GmbH (vormals TBN), Hamburger Straße 84, 90451 Nürnberg. Die Firma TransTank GmbH, betreibt und un-terhält als Nachfolger der Fa. TBN das Tanklager zum Lagern und Umschlagen von Mineralölprodukten in Nürnberg, Hamburger Straße 84.Der Betriebsbereich der Firma TransTank, unterliegt den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung.Die Stadt Nürnberg hat als Kreisverwaltungsbehörde gemäß Art. 3a Bayerisches Katastrophenschutzge-setz (BayKSG) den bestehenden externen Notfallplan (erste Veröffentlichung 11.04.2007) inhaltlich so fort-geschrieben, dass eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist. Der Entwurf wird vom 19.02.2014 bis einschl. 19.03.2014 öffentlich ausgelegt (Art. 3a Abs. 4 BayKSG). In diesem Zeitraum, kann der Entwurf des ex-ternen Notfallplanes der Fa. TransTank im Dienstgebäu-de der Feuerwache 4, Regenstraße 4, 90451 Nürnberg, Zi. 10, während der Dienstzeiten (Mo-Do 8:30-15:30 Uhr und Fr. 08:30-12:30 Uhr) eingesehen werden. Ein-wendungen können innerhalb der Auslegungsfrist vor-gebracht werden. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Stadt Nürnberg,Feuerwehr, Sachgebiet Bevölkerungsschutz
Informationen der jährlich ca. 6.000 Abschriften der Kaufurkunden, die dem Gutachterausschuss von den Notaren zugesandt werden, sachverständig abgelei-tet. Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht enthält Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Marktanpas-sungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Außerdem sind Orientierungswerte bzw. Vergleichsfaktoren für Reihenhäuser, Doppelhaushälften, freistehende Häuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nach Bodenrichtwertgebieten bzw. Wertermittlungsbezirken aufgelistet.Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht liegt im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ-Bau), Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Montag 8.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr, einen Tag nach Erschei-nen des Amtsblatts einen Monat lang öffentlich aus. Er kann auch gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erworben werden (Telefon 09 11 / 2 31-73 00, Fax 09 11 / 2 31-73 01).
Stadt NürnbergAmt für Geoinformation und BodenordnungGeschäftsstelle des Gutachterausschusses
Freistellung einer Betriebsanlage der Eisenbahnen des Bundes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die erfolgte Freistel-lung für die nachfolgenden Flächen mitgeteilt:
Mit der Freistellung unterliegen die Flächen der Pla-nungshoheit der Stadt Nürnberg. Der Flächenumgriff ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Nürnberg, den 05.02.2014Stadtplanungsamt - Stadtmonitoring
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Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 75
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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Preise der Stadt Nürnberg für Kunst und Wissenschaft für das Jahr 2014
Nach der „Satzung über die Verleihung von Preisen für Kunst und Wissenschaft“ kann die Stadt Nürn-berg den Preis der Stadt Nürnberg in zweijährigem Turnus und jährlich zwei Förderungspreise sowie Nürnberg-Stipendien verleihen. Es besteht keine Bin-dung, die Förderpreise sowie die Nürnberg-Stipendi-en alljährlich zu verleihen.Gemäß § 8a (2) der Schlussbestimmung dieser Sat-zung wurde der Verleihungsrhythmus für den Preis der Stadt Nürnberg neu im Jahre 1996 festgelegt. Somit kann er im Jahr 2014 verliehen werden.
Der Preis der Stadt Nürnberg kann an eine durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbun-dene Persönlichkeit in Anerkennung ihres bedeutsa-men Schaffens in Kunst und Wissenschaft verliehen werden.
Die Förderungspreise können an durch Geburt, Leben oder Werk mit Franken verbundene Persön-lichkeiten in Anerkennung förderungswürdiger Leistungen in Kunst und Wissenschaft, die weitere positive Entwicklungen erwarten lassen, verliehen werden. Die Förderungspreise können auch an Grup-pen verliehen werden, die durch ihren Wirkungsort oder ihr Werk mit Franken verbunden sind und förde-rungswürdige Leistungen in Kunst oder Wissenschaft vorweisen.
Nürnberg-Stipendien können an Persönlichkeiten oder Gruppen verliehen werden, die im Kulturleben der Stadt Nürnberg herausragende Akzente setzen.Das Vorschlagsrecht haben:Die Mitglieder des vom Kulturausschuss berufenen Beratergremiums.Die Mitglieder des Stadtrates einschließlich der be-rufsmäßigen Stadträte.Anregungen aus der Bevölkerung können an die vorgenannten Gremien gerichtet werden. Eigenbe-werbungen sind nicht möglich.Es wird gebeten, Anregungen zur Preisvergabe bis spätestens 15. Mai 2014 dem Kulturreferat der Stadt Nürnberg zu übermitteln. (Postadresse: Stadt Nürnberg, Kulturreferat, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg).Die Vorschläge bzw. Anregungen sollen, falls verfüg-bar, bitte folgende Angaben enthalten:- Vor- und Zuname bzw. Name der Gruppe oder
deren Ansprechpartner- Geburtstag und Geburtsort- Wohnungsanschrift, Telefonnummer, E-Mail- adresse, Internetadresse
- Beruf und Tätigkeit- Genaue Bezeichnung der Leistung oder des
Schaffens der zur Preisverleihung empfohlenen Persönlichkeiten oder Gruppe
- Begründung des Vorschlags/der Anregung- Lebenslauf der zur Preisverleihung empfohlenen
Persönlichkeiten oder GruppeDie zugesandten Vorschläge bzw. Anregungen wer-den dem „Beratergremium für kulturelle Fragen“ als Entscheidungshilfe darüber dienlich sein, nach wel-chen Gesichtspunkten der Preis der Stadt Nürnberg, die Förderungspreise sowie Nürnberg-Stipendien für das Jahr 2014 vergeben werden sollen.Weitere Informationen und das Vorschlagsformular sind im Internet unter www.nuernbergkultur.de/kulturpreise oder beim Kulturreferat der Stadt Nürnberg, [email protected], erhältlich.
Bekanntmachung des Jahresabschus-ses 2012 von NürnbergBad, ein Eigen-betrieb der Stadt Nürnberg
Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und den Lagebericht des NürnbergBad schließt für das Geschäftsjahr 2012 mit (1. Januar 2012 bis 31. De-zember 2012) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.886.463,40 EUR ab
Nürnberg, den 13.02.2014Förther LächeleErster Werkleiter Zweiter Werkleiter
Der Werkausschuss (NürnbergBad) hat in seiner Sitzung am 06.12.2013 den Jahresabschluss 2012 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vor-behaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgeleg-ten Fassung festzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2013 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprü-fungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststel-lung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sowie die uneingeschränkte Entlas-tung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.Der Stadtrat hat am 29.01.2014 den Jahresab-schluss des NürnbergBad für das Geschäftsjahr 2012 wie folgt festgestellt und beschlossen:
1. Der Jahresabschluss 2012 bestehend aus der Bi-lanz, den Gewinn- und Verlustrechnungen, dem Anhang sowie Lagebericht wurde mit folgendem Ergebnis festgestellt:
1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 beträgt 31.342.499,02 EUR
1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2012 schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von 5.886.463,40 EUR.
2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprü-fungsausschusses vom 16.12.2013 wird die un-eingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
3. Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt-gegeben.
4. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2012 von 5.945.576,00 EUR verbleibende Jah-resüberschuss 2012 von 59.112,60 EUR wird auf das Folgejahr vortragen
Nürnberg, den 13. Februar 2014Förther LächeleErster Werkleiter Zweiter Werkleiter
Der Jahresabschluss des NürnbergBad der Stadt Nürnberg liegt in der Zeit vom 10.03.2014 bis 14.03.2014 in den Verwaltungsräumen des Süd-stadtbades, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg 1. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstun-den zur Einsicht auf.
Bekanntmachung über den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2012 des Eigen-betriebs Stadtentwässerung und Um-weltanalytik Nürnberg
JahresabschlussDer Stadtrat hat am 29.01.2014 den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang so-wie Lagebericht) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg für das Wirtschaftsjahr 2012 (1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012) wie folgt festgestellt: Die Bilanz mit einer Summe von 604.769.481,72 EUR auf der Aktiv- und Passivseite. Die Gewinn- und Verlust-rechnung mit einem Jahresgewinn von 2.584.917,04 EUR. Der Jahresgewinn wird in die Rücklagen eingestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die un-
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 76
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
eingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Stadtent-wässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird, gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung, öffentlich be-kannt gegeben.
gez. Dr. Pluschke gez. Förthererster Werkleiter Bürgermeister
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den La-gebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Ge-schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch Art. 107 GO Bay wurde der Prüfungs-gegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buch-führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs, liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, über den La-gebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnis-se des Eigenbetriebs abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB und Art. 107 GO Bay, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, vorge-nommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichen-der Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirt-schaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsys-tems, Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Anfor-derungen aus der Erweiterung des Prüfungsgegen-stands überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdar-stellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-rung und der wirtschaftslichen Verhältnisse nach § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund-lage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses, unter Einbe-ziehung der Buchführung und des Lageberichts, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässe-rung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der La-gebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Der Jahresabschluss und Lagebericht des Eigen-betriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg liegen in der Zeit vom 19. bis 26.02.2014 im Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtent-wässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 4.26, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Bekanntmachung des Jahresab-schlusses 2012 des NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Der Jahresabschluss des NürnbergStift, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Förder-nachweise sowie dem Lagebericht, schließt für das Geschäftsjahr 2012 (1. Januar 2012 bis 31. Dezem-ber 2012) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 721.658,73 EUR ab.
Der Werkausschuss (NüSt) hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 den Jahresabschluss begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der ent-sprechenden Begutachtung durch den Rechnungs-prüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung fest-zustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2013 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Die Prüfungser-gebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresab-schlusses 2012 des Eigenbetriebs „NürnbergStift“ sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Der Stadtrat hat am 29.01.2014 den Jahresabschluss des NürnbergStift für das Geschäfts-jahr 2012 (01. Januar bis 31. Dezember 2012) wie folgt festgestellt und beschlossen (Beschlusstext): „Der Jahresabschluss zum 31.12.2012, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang, einschließlich der Anlagen- und För-dernachweise, sowie dem Lagebericht 2012, wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Bilanzsumme zum 31.12.2012 44.972.587,40 EUR und einemJahresfehlbetrag 721.658,73 EUR.Die uneingeschränkte Entlastung wird auf Grund-lage der Gutachten des Rechnungsprüfungsaus-schusses vom 16.12.2013 und des Werkausschusses (NüSt) vom 05.12.2013 erteilt. Der Jahresfehlbetrag 2012 ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jah-resabschluss zum 31.12.2012 ist gemäß § 25 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt zu geben.“
Der Jahresabschluss 2012 des NürnbergStift liegt in der Zeit vom 17.03. bis 21.03.2014 in der Verwaltung des NürnbergStift, Regensburger Str. 388, Haus 5, Zi. 5.009 während der allgemeinen Geschäftsstun-den zur Einsicht auf.“
Nürnberg, 07.02.2014
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Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat und vorbehaltlich aller sonstigen technischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen beabsichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg – Fachbereich Planung und Bau Straße und Fachbe-reich Betrieb und Unterhalt – im 1. Halbjahr 2014 folgende Erschließungsmaßnahmen durchzuführen:
Bezirk 4 - Südwest -- Am Hirschfeld- Glasgowstraße- Haderastraße- Lindenwiesenweg- Prager Straße- Zum Birkig
Bezirk 5 - Ost -- Kinderschulgasse, Stichweg Höhe Hs.Nr. 14
Bezirk 6 - Süd - - Agnes-Gerlach-Ring- Rosine-Speicher-Straße
Grundbuchamtliche Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch eine dieser Maßnahmen er-schlossen werden oder erschließbar sind, müssen ca. 1 ½ bis 2 Jahre nach Fertigstellung der Maßnahme damit rechnen, dass sie Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches bezahlen müssen. Im Einzelfall können auch zu einem frühe-ren Zeitpunkt Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag erhoben werden.Den Beitragspflichtigen wird durch den Service-betrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Sachgebiet Verwaltung/Beiträge -, Nürnberg, Bauhof 5/III, der Erlass der entsprechenden Bescheide ca. 2 Wochen vorher angekündigt und ihnen die Möglichkeit ein-geräumt, sich über die Höhe des auf sie zukommen-den Erschließungsbeitrages vorweg zu informieren. Die Eigentümer der Grundstücke können sich jedoch schon jetzt einen Überblick über die ungefähre Bei-tragshöhe verschaffen, wenn sie einen Beitragssatz von derzeit 15,00 bis 25,00 EUR/m² Grundstücksflä-che annehmen. Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich hier nur um einen völlig unverbindlichen Erfahrungswert handeln kann.Weitere Informationen zum Thema „Erschließungs-beiträge“ sind im Internet www.soer.nuernberg.de unter Anliegerbeiträge erhältlich.
ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Dar-stellung des durch den Jahresabschluss unter Beach-tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Regiebetriebs sowie die Erwartungen über mög-liche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezo-genen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichpro-ben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Leitung des Regie-betriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW fest-gelegten Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhält-nisse gemäß §53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen ge-führt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Regiebetriebs. Der La-gebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Regiebetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Regiebetriebes Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpers-dorf, Nürnberg, geben nach unserer Beurteilung kei-nen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen“
gez.Küspert gez. Dr. Geiger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Regie-betriebes für das Jahr 2012 können in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich 07.03.2014 im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 502 (5. Obergeschoss) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donners-tag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Bekanntmachung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2012 des Regiebe-triebes Städtebauliche Entwicklungs-maßnahme Herpersdorf
Jahresabschluss
Der Stadtrat hat am 29.01.2014 den Jahresab-schluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht) des Regiebetriebes Städ-tebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgestellt:
Die Jahresabschlussbilanz 2012 mit einer Bilanzsum-me auf der Aktiv- und Passivseite in einer Höhe von EUR 26.484.887,28.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2012 mit einem Jahresverlust von EUR 657.993,18.
Der Jahresverlust 2012 in Höhe von EUR 657.993,18 wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 4.058.390,06 verrechnet. Der sich ergebende Ge-winn beträgt EUR 3.400.396,88.
Der Jahresabschluss 2012 des Regiebetriebes STEM Herpersdorf wird gemäß § 25 Abs. 4 der Eigenbe-triebsverordnung öffentlich bekannt gemacht.
gez. Horst Förther Zweiter Bürgermeister
gez. Wolfgang BaumannLeitung Regiebetrieb
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2012
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An-hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Regiebetriebs Städte- bauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. De-zember 2012 geprüft. Durch Art. 107 GO Bayern wurde der Prüfgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Regiebetriebes i. S. v. §53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und er-gänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Regiebetriebes lie-gen in der Verantwortung der Leitung des Regiebe-triebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Regiebetriebes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 GO Bayern unter Be-achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä-
Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet die Schule. Sie kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.
Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss späte-stens bei der Anmeldung gestellt werden.
Erziehungsberechtigte, die die Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätz-lich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 BayEUG mit Geldbußen belegt werden.
V. Die Anmeldung erfolgt an folgenden Grundschulen
a) Öffentliche Grundschulen: Grundschule Nürnberg St. Johannis, Adam-Kraft-
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, müssen sie einen Vertreter beauftra-gen, das Kind zur Schulanmeldung zu führen. Der Vertreter muss eine Vollmacht vorlegen.Familien, die am Tag der Schulanmeldung nicht an-wesend sein können, vereinbaren mit der zustän-digen Schule einen anderen Termin.Die Erziehungsberechtigten oder ihre Vertreter müs-sen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmel-deblatt erforderlichen Angaben machen und die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einver-ständnis vornehmen. Die Sorgerechtsbescheinigung ist vorzulegen. Die Unterschrift eines Erziehungsbe-rechtigten auf dem Anmeldeblatt ist ausreichend. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schrift-lich zustimmen.Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, kön-nen auch von der Leiteung des Heimes angemeldet werden.
II. Erklärung der Erziehungsberechtigten
Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Grundschu-len erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vor-druck ausgehändigt für die in Art. 49 Abs. 2 BayEUG vorgesehene Erklärung, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Be-kenntnisses zustimmen, falls für den Schülerjahr-gang zwei oder mehr Klassen (Parallelklassen) ge-bildet werden. Von der Ausgabe dieses Vordruckes wird abgesehen an Grundschulen, an denen mit Sicherheit eine Bildung von Parallelklassen nicht zu erwarten ist. Bei mehreren Erziehungsberechtigten gilt für die Abgabe der Erklärung das gleiche wie bei der Schulanmeldung.Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuchs einer öffentlichen Schule wirksam, wenn sie nicht widerru-fen wird. Der Widerruf wird bei Änderung des Be-kenntnisses sofort, im übrigen erst mit Beginn des folgenden Schuljahres wirksam.Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmel-deblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei den Grundschulen erhältlich.
III. Schulanmeldung an Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufe
Die Anmeldung an einem Förderzentrum mit Klas-sen der Grundschulstufe zur sonderpäagogischen Förderung soll nur erfolgen, wenn die zuständige Sprengelgrundschule festgestellt hat, dass die Vor-aussetzungen für eine Unterrichtung an der Grund-schule nicht gegeben sind. Ausnahme: Aufgrund der Erkenntnisse einer vorschulischen Förderung im Kin-dergarten, in der Schulvorbereitenden Einrichtung, durch die mobile sonderpädagogische Hilfe oder durch die Frühförderung oder eines Screenings o.ä. vor der Schulaufnahme kommt ausschließlich ein Förderzentrum in Betracht und die Eltern sind ein-verstanden.
Anmeldung an den Nürnberger Grundschulen und Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufefür das Schuljahr 2014/2015
I. Schulanmeldung
Am 26.03.2014 findet von 14 bis 18 Uhr in den unter Ziffer V. aufgeführten Schulgebäu-den die Schulanmeldung statt.
Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden.• AufgrunddesArt.37Abs.1Satz1Bayerisches
Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswe-sen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 31. Mai 2000 (zuletzt geändert am 24.07.2013, GVBl. 2013, S. 465) werden für das Schuljahr 2014/2015 alle Kinder schulpflichtig, die am 30.September sechs Jahre alt sind (also zwischen dem 01.10.2007 und 30.09.2008 ge-boren sind) oder bereits einmal von der Aufnah-me in die Grundschule zurückgestellt wurden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzule-gen.
• Für Eltern, derenKinder imOktober,Novemberund Dezember 2014 sechs Jahre alt werden, be-steht die Möglichkeit, ihr Kind auf Antrag eben-falls einzuschulen. Eine eingehende Beratung bei der zuständigen Schule und im Kindergarten ist hier angezeigt.
• SolleinKind,dasabdem01.01.2015sechsJahrealt wird, auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, muss zusätzlich durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen werden, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
• EinKind,dasam30. September2014mindes-tens sechs Jahre alt ist, kann von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Ent-wicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstel-lung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zu-lässig, wenn kein Anlass besteht, die Überwei-sung an eine Förderschule zu beantragen. Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungs-berechtigten zu hören. Über die Zurückstellung entscheidet der Schulleiter. Die Pflicht zur Schul-anmeldung besteht auch in diesem Fall.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschu-le, in deren Schulsprengel sie wohnen, oder an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule ange-meldet werden (Die zuständige Sprengelgrundschule ist im Internet unter www.schulen-in-nuernberg.de Schulen Grundschulen Aufnahmebedin-gungen ersichtlich).Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtig-ten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Der Gastschulantrag kann frühe-stens bei der Schulanmeldung gestellt werden und soll bis spätestens 04. April 2014 vorliegen, wenn das Gastschulverhältnis vom Beginn des nächsten Schuljahres an wirksam werden soll.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 79
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
hoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklag-te (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebe-gehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchs-verfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elekt-ronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwal-tungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Ge-bührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Burgschmietstr. 50, Gemar-kung/Flurnr.: St. Johannis 250 / 3Baugenehmigung für die Nutzungs-änderung von Tierarztpraxis zu Woh-nung und Anbau eines Balkons im EG
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 12.02.2014 Aktenzeichen B2-2013-990 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn 252/6, 250/2 und 250/5 Ge-markung St. Johannis, Burgschmietstr. 40a, 42, Innere Hallerstr. 4, 4a und Burgschmietstr. 52 die dem Vorha-ben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentü-mern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Verein-barung unter (0911) 231 - 4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentü-mern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfs-belehrung) schriftlich angefordert werden.
Die Anmeldung in einem Schulgebäude ist nicht dafür bestimmend, dass das angemeldete Kind eine Klasse besuchen kann, die in diesem Schulgebäude untergebracht ist. Die Erziehungsberechtigten wer-den aufgrund der Schulanmeldung durch die Schul-leitung verständigt, welche Klasse in welchem Schul-gebäude ihr Kind besuchen wird.
Stadt NürnbergDr. Ulrich MalyOberbürgermeister
Anwesen Augustinerstr, Gemarkung: Nürnberg - Sebald, Fl.Nrn. 97, 102, 98, 105, 101, 100, 93, 94, 95, 96, 57, 54/2, 54, 55 und 56 Baugenehmigung für die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern mit 49 Wohneinheiten, Läden, Büro, Ho-tel mit Gaststätte, Gaststätte sowie einer Tiefgarage (Augustinerhof)
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 31.01.2014 Aktenzeichen B1-2010-49 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 59, 58, 54/3, 53, 25, 28, 32/1, 47, 92, 61/4, 165, 161/2, 161/1, 118, 108 und 147/30 Gemarkung Nürnberg-Sebald, (Anwesen Winklerstraße 15, 13, 5, 3, 12 und 8, Tuchgasse 3, Zwischen den Fleischbänken 14, Augustinerstraße 11 und 4, Weintraubengasse 1, Karlstraße 5 und 3, Trödelmarkt 10 und 26, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Bauge-nehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die er-forderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntma-chung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 5661 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 17, zur Ein-sichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmi-gungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbe-helfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts er-
c) Private Förderzentren mit Klassen der Grund-schulstufe:
Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt Se-hen, Brieger Straße 21; Privates Förderzentrum, För-derschwerpunkt emotionale und soziale Entwick-lung, Martin-Luther-Schule, Neumeyerstraße 53; Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geis-tige Entwicklung, Jakob-Muth-Schule, Waldau- straße 21; Privates Förderzentrum, Förderschwer-punkt geistige Entwicklung, Karl-König-Schule, Zerzabelshofer Hauptstraße 3 - 7; Privates För-derzentrum, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Privatschule Regina Stein, Virchowstraße 22.
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 80
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigen-tümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). Fl.-Nr. 23, 28/3, 47 und 48 Gemarkung Schweinau, Giselastr. 9,11,14 und 16, Elisenstr. 15 a, Hintere Marktstraße 62 und 64, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Bauge-nehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bau-ordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 5655 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 12, zur Einsicht-nahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmi-gungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbe-helfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Ver-waltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthal-ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Be-scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchs-verfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elek-tronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231 - 7591 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 8, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Geneh-migungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbe-helfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm-ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der an-gefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten bei-gefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsver-fahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Olgastraße , Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 55Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage (40 WE) mit Tiefga-rage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 14.02.2014 Aktenzeichen B2-2013-196 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Ver-waltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthal-ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Be-scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsver-fahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Nordring 171 - 179, Gemar-kung/Flurnr.: Großreuth h. d. Veste 916Baugenehmigung für den Abbruch und Neuerrichtung von Balkonanla-gen mit einer Überdachung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 07.02.2014 Aktenzeichen B2-2013-987 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 912/3, 915/4, 912, 914 und 912/4 Gemarkung Großreuth h. d. Veste, Nordring 169 und 169a, Gerngrosstr. 70-72 und Senefelderstr. 43 die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Bauge-nehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zu-stellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO).
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 81
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsver-fahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Auflösung der EnergieAgentur Mittelfranken e.V.
Die EnergieAgentur Mittelfranken e.V. wird aufge-löst. Die geordnete Auflösung beginnt mit dieser Bekanntmachung. Im Sperrjahr kommt der Verein unverändert seinen Verpflichtungen nach. Die Gläu-biger werden gebeten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Mit freundlichen GrüßenVioletta Piotrowska
Versammlung für ein Jagdrevier
Die Jagdgenossenschaft Nürnberg-Neunhof lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg-Neunhof gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdba-ren Grundstücke werden hiermit zu einer Versamm-lung eingeladen, die am Sonntag, 09.03.2014 um 19.00 Uhr im Landgasthof Leipold, Obere Dorfstr. 21, 90427 Nürnberg, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstehers2. Verlesung des letzten Protokolls 3. Bericht des Kassenverwalters4. Bericht der Revisoren5. Entlastung des Jagdvorstandes6. Wünsche und Anträge7. VerschiedenesAnschließend findet das Jagdessen statt.
gez. IgelJagdvorsteher
verfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Wi-derspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektroni-scher Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Sandrartstr. 43, Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 246 / 3Baugenehmigung für die Nutzungs-änderung von gewerblicher Teileigen-tumseinheit Nr. 6 im 3.OG (Büro) zu einer Wohneinheit
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 29.01.2014,Aktenzeichen B2-2013-839 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 246/10, 245/15, 245 und 246/4, Gemarkung St. Johannis, Sandrartstr. 45 und 47 sowie Rohlederstr. 17 und 15, die dem Vorhaben nicht zuge-stimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzu-stellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befin-den, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 4357 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Ei-gentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert wer-den.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Ver-waltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthal-ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Be-scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Ab-schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf
Anwesen Pommelsbrunner Str. , Gemar-kung/Flurnr.: Laufamholz 200 / 15Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Dop-pelgarage
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürn-berg vom 03.02.2014, Aktenzeichen B2-2013-917 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäu-me erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nrn. 201/11 und 201/19, Gemarkung Laufamholz, Nähe Pommelsbrunner Strasse, die dem Vorhaben nicht zu-gestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzu-stellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befin-den, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbe-scheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 4357 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm-ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der an-gefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten bei-gefügt werden.Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauauf-sichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwal-tungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Baye-rischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchs-
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 82
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Versammlung für ein Jagdrevier
Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Großgründlach/Boxdorf lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossen-schaftsversammlung ein. Die Eigentümer oder Nutz-nießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdre-vier Nürnberg - Großgründlach/Boxdorf gelegenen, unbebauten und unbefriedeten, jagdbaren Grund-stücke werden hiermit zu einer Versammlung einge-laden, die am Montag, 24.02.2014 um 19.00 Uhr im Landgasthof „Zum Sebast“, Boxdorfer Hauptstr. 43, 90427 Nürnberg stattfindet.
Tagesordnung:1. Bericht des Jagdvorstehers2. Verlesen des Protokolls vom 25.02.20133. a) Kassenberichte
b) Berichte der Revisoren4. Antrag auf Verlängerung des Jagdpachtvertrags5. Wünsche und Anträge
Jeder Jagdgenosse hat die zur Ausübung seiner Mit-gliedschaftsrechte erforderlichen Unterlagen (Grund-buchauszüge, Urkundenabschriften usw. nach dem neuesten Stand) zur Versammlung mitzubringen.
gez.EbersbergerJagdvorsteher
Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 17.Dezember 2013 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen:
Art der Lieferung bzw. Leistung Auftrag erteilt an Firma
Vergabe von 6,5 Mio. Biomüllbeuteln aus Kraftsack-papier auf Abruf
U3 Südwest BA 2.2, Strecke Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorhier: Vergabe von Architektenleistungen für den Raumbildenden Ausbau U-Bahnhof Kleinreuth bei Schweinau f
Grabow + Hofmann, Nürnberg
U3 Südwest BA 2.2, Strecke Kleinreuth bei Schwei-nau – Gebersdorfhier: Vergabe von Architektenleistungen für den Raumbildenden Ausbau U-Bahnhof Gebersdorf
Johannsraum, Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 83
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 83
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
I. 1) Vergabestelle Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911 231-4667 Fax: 0911 231-8366 E-Mail: [email protected] Internet: www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen:
Stadt Nürnberg Hochbauamt z.Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürn-berg
Fax 0911 2317642 E-Mail: [email protected] Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: LokalbehördeII.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw.
Gegenstand des Auftrags: Kulturwerkstatt auf AEG - Sanitäre InstallationII.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Fürther Str. 244 d, 90402 Nürnberg II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge wer-
den berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca. 850 m Abwasserleitung aus Gusseisen DN 40 - DN 125 ca. 1150 m Trinkwasserleitung aus Edelstahl
DN 15 - DN 50 ca. 120 Einrichtungsgegenstände ca. 115 Trockenbauelemente ca. 25 Bodenabläufe 1 Fettabscheider NS 4 mit nachgeschalteter
Hebeanlage erdverbaut im AußenbereichII.3) Ausführungsfrist: Beginn: 20.10.2014 Ende: 18.09.2015III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: siehe AusschreibungsunterlagenIII.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforder-liche Erklärungen/Nachweise:
siehe AusschreibungsunterlagenIII.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-
Kosten-St. 9640000060 LV Sanitär Barzahlung und Schecks werden nicht ange-
nommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur über-
sandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Auf-kleber beizulegen.
Ab dem 17.02.2014 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges mög-lich.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 19.03.2014 Uhrzeit: 09:50
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für AngeboteIV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 02.07.2014 IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort:
siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend
sein dürfen: Bieter und ihre BevollmächtigtenVI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-
rung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte
dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfah-
rens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftrag-geber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB)
Auftragserteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absen-dung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntma-chung an das EU-Amtsblatt: 10.02.2014
a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Hochbauamt Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911 231 14588, Fax 0911 231 7630 E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem
Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-
wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüs-seltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen, CPV 45470000-X
e) Ort der Ausführung: 90475 Fischbacher Haupt-straße 118, Nürnberg Fischbach
f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H3080114 Kurzbeschreibung 023 Putz- und Stuckarbei-
ten DIN 18350 (Innenputz) ausf. Beschreibung 1170 m² Gipsputz PIV mit er-
höhter Oberflächenhärte 117 m² Kalk-Zement-Putz PII/CSII unter Flieseng) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden:
Ausführung von Bauleistungenh) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in
mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit.
losweise Vergabe ist nicht vorgeseheni) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet
werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauf-trags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bau-leistungen begonnen werden sollen:
Von: 22.04.2014 Bis: 18.06.2014 Erläuterungen KW 17/2014 bis KW 25/2014j) gegebenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Num-
mer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zu-lässigkeit:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabe-unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen aus-schließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter fol-gendem Link: http://tinyurl.com/kfnlb3f
l) gegebenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elek-tronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Li-zenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsab-gabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Nähe-res entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submis-sionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissi-onstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg Vergabema-nagement Nürnberg VMN Bauhof 9, Nebenen-eingang 90402 Nürnberg.
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: Deutsch
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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rer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertra-gung]
d) Art des Auftrags (CPV-Code): keine Angabene) Ort der Ausführung: 90429 Fürther Straße 244d,
Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H1830114 Titel: Nachrichtentechnik 3 Datenschränke, 80 Datendoppeldosen, Kat. 6A
14000 m Datenkabel, Kat. 7 5000 m Fernmel-dekabel, 1 Brandmeldeanlage, 140 Rauchmelder, 3 RWA-Anlagen, Induktive Höranlage, SAT-An-lage
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden: keine Angaben
h) Eine Aufteilung ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Vom: 08.09.2014 bis: 27.11.2015j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht er-
laubt.k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden
das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/oh27lmf
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVerga-be: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Ver-gabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu rich-ten sind: Stadt Nürnberg - Vergabemanagement Nebeneingang Erdgeschoss, Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Personen, die anwesend sein dürfen: siehe Verdingungsunterlagen Angebotsöffnung am: 20.03.2014 um 10 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg - Ver-
Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nach-prüfungsverfahren ein. Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätes-tens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittei-lung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, eingegangen sein.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Siehe AusschreibungsunterlagenIV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/AIV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschrei-
bungsunterlagen und zusätzlicher Unterla-gen: Erhältlich bis: 07.03.2014 Höhe des Entgeltes: 33,00 EURO
Zahlungsweise: Überweisung Empfänger: Stadt Nürnberg, Kontonummer:
Verwendungszweck: Kto 54150500, KSt V111700002, LV AEG-H Die Verdingungsunterlagen werden nur über-
sandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote : 14.03.2014 Uhrzeit: 09:30
Anschrift: siehe I.1), Anschrift für AngeboteIV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 04.07.2014IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort:
siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabe-kammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/53 1277, Fax: 0981/53 1837
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1)
Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfah-rens (VI.4.1) gemäß §107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftrag-geber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftrags-erteilung: gemäß §101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabe-stelle oder 10 Tage nach Absendung der Mit-teilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail
VI.5) Tag der Absendung der Bekanntma-chung an das EU-Amtsblatt: 11.02.2014
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Hochbauamt / SKT Marien-
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß VOB/B § 16
v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 03.04.2014.
w) Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Post-fach 606, 91522 Ansbach Tel.: 0981/53-1746, Fax.: 0981/53-1739 Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Re-gierung von Mittelfranken, Promenade 27, Post-fach 605, 91522 Ansbach, Tel. 0981/53.1277, Fax 0981/53-1837
I.1) Vergabestelle Stadt Nürnberg, Hochbau-amt , Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg‘
Tel.: 0911/231-4307, Fax: 0911/231-4280 Anschrift für nähere Auskunft, für Anforde-
rung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 NürnbergI.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbe-
hörde 1 Der Auftraggeber beschafft im Auf-trag anderer Auftraggeber.
II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Fürther Straße 244d, Kulturwerkstatt aufAEG, Heizungsin-stallation
II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: NürnbergII.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher AuftragII.1.8) Aufteilung in Lose: neinII.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: neinII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 1 Stck. Fernwärme Kompatstation 265 kW ca. 4.500 Rohrleitungen DN 15 bis DN 100 ca. 800 m2 Fußbodenheizung ca. 130 Stck. Flachheizkörper 1 Speicherladesystem 45 kW 2 Stck. Heizkreisverteiler 14 Stck. HeizungsumwälzpumpenII.3) Ausführungsfrist: Beginn: 07.07.2014 Ende: 27.11.2015III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Siehe AusschreibungsunterlagenIII.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesell-
schaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erfor-derliche Erklärungen/Nachweise: Siehe Aus-schreibungsunterlagen
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tronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Li-zenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsab-gabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Nähe-res entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die ent-sprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Vergabemanagement Stadt Nürnberg, Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmean-träge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Termin der Angebotsöffnung, Ort der Angebots-öffnung: 21.03.2014 um 09:50 Uhr,
Vergabemanagement Stadt Nürnberg, Bauhof 9, 90402 Nürnberg
r) gegebenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Verdingungsunterlagens) gegebenfalls Rechtsform, die die Bietergemein-
schaften nach der Auftragsvergabe haben muss: siehe Verdingungsunterlagen
v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am 02.07.2014.w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Be-
werber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Re-gierung von Mittelfranken, Postfach 606 (Prome-nade 27), 91511 Ansbach
Sonstiges: siehe Verdingungsunterlagen
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg Tel.: 0911/231-2624, Fax: 0911/231-2414, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/An-
träge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und
Zentrale Dienste / Submission , Fünferplatz 2 / Zi. 002, 90403 Nürnbergb) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/Ac) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antra-ges wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr An-gebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungser-bringung: Aktenzeichen: OrgA/5-3/G-14245
Titel: Lfd. Laufende Innen-, Grund- und Glas-reinigung in der Volks- und Musikschule so-wie im Kinderhort,
Bartholomäusstr. 16, 90489 Nürnberg
sein müssen: Deutschq) Personen, die anwesend sein dürfen: siehe Vergabeunterlagen Angebotsöffnung am: 13.03.2014 um 10 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg Ver-gabemanagement Bauhof 9, Nebeneingang EG, 90402 Nürnberg
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel. 0981-531277,
Fax 0981-531837
a) Vergabestelle: Hochbauamt Stadt Nürnberg Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911/231-4310, Fax 0911/231-8370 E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektroni-
schem Wege und Verfahren der Ver- und Ent-schlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ih-rer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertra-gung]
e) Ort der Ausführung: 90429 Nürnberg, Fürther Straße 244df) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H1750214 Kurzbeschreibung
Stadt Nürnberg, Kulturwerkstatt „Auf AEG“ ausf. Beschreibung VMN-Nr. 59770
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistun-gen gefordert werden:
1 Niederspannungsschaltanlage, 1 Zentralbat-teriesystem, ca. 17.000m Starkstromleitungen einschl. Verlegesysteme
h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist:
losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Gewerk: Starkstrominstallationi) Ausführungsfrist: Von: 30.07.2014, Bis: 27.11.2015j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Ge-
sonderte Vorgaben siehe Verdingungsunterlagen.k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer,
E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabe-unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt-Safe der Deutschen eVergabe zur Verfü-gung. Anforderung der Unterlagen per Post:
Hochbauamt Stadt Nürnberg Marientorgraben 11 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4310, Fax 0911/231-8370, E-Mail: [email protected] spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konven-
tionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfristl) gegebenfalls die Höhe und Bedingungen für die
Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elek-
Sonstiges: siehe Verdingungsunterlagen
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911-231-4316, Fax: 0911-231-8370, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektroni-
schem Wege und Verfahren der Ver- und Ent-schlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ih-rer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertra-gung]
d) Art des Auftrags (CPV-Code): 45311200 - 2 Elektroinstallationsarbeiten 45317000 - 2 Sonst. Elektroinstallationsarbeiten 45317300 - 5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagene) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 118f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H1760114 Titel: Neubau Kinderhort Fischbach Neubau Kinderhort Fischbach Elektroinstallation
1 Zähleranlage mit Niederspannungshauptvertei-lung /Wandlermessung und Zählerschrank
- ca. 130 m Steigleitungen - 2 Unterverteilerschränke mit ca. 210 Stk. Siche-
rungsautomaten und Einbauten - ca. 5.700 lfm Installationsleitungen NS (Nieder-
spannung) - ca. 4.500 lfm Installationsleitungen FS (Fern-
melde/Kleinpannung), davon ca. 1.500 lfm Da-tenkabel CAT7 und ca. 240 lfm Koaxialkabel
- ca.390 Stk. Schaltermaterial, Steckdosen und Datendosen
- ca. 105 Stk. Einbauleuchten als Lichtkanal - ca. 80 Stk. Einbaudownlights - ca. 65 Stk. Anbau- und sonstige Leuchten.h) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vor-
geseheni) Ausführungsfrist: Vom: 15.04.2014 bis: 15.03.2015 April 2014 - März 2015j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangebo-
ten ist erlaubt. Hauptangebot muss abgegeben werden.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/bnehyol
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVerga-be: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Ver-gabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu rich-ten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang EG, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
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Gebäudekategorie A: Reinigungsfläche Unter-haltsreinigung bis 2000 m² (ca. 2 Objekte);
Gebäudekategorie B: Reinigungsfläche Unter-haltsreinigung 2000 m² bis 4000 m² (ca. 2 Ob-jekte);
Gebäudekategorie C: Reinigungsfläche Unter-haltsreinigung über 4000 m² (ca. 2 Objekte).
Bitte geben Sie in ihren Bewerbungsunterlagen an, für welche Gebäudekategorie/n Ihre Bewer-bung gelten soll. Zur Angebotsabgabe aufge-fordert werden mindestens 15 Unternehmen je Gebäudekategorie
Ort der Leistungserbringung: Nürnberge) losweise Vergabe ist nicht vorgesehenf) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht er-
laubt.g) Ausführungsfrist: Von: 01.01.2015, Bis: 30.06.2015 Erläuterungen: Die Einzelvergaben erfolgen nach
Ablauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender Reinigungsverträge getrennt nach Gebäudekate-gorie und Reinigungsobjekt.
Ende der Ausführungsfrist: Vertragsdauer unbefristet.h) Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht
zur Verfügung.i) Teilnahmefrist: Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb
endet am 14.04.2014 um 23:59 Uhr.j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
keine allgemeinen Angabenl) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag
vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 24 Monate bezogen auf die Abgabefrist für den Teilnah-mewettbewerb) des Nachweises über die Ein-tragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Hand-werkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs-und/ oder Handelsre-gister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unterneh-men ansässig ist.
2. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass gegen das Unterneh-men keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen oder eingeleitet wurden.
5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Ar-beitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR be-legt worden ist.
6. Eigenerklärung, dass gegen das Unterneh-men kein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiter- oder Ar-
Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch auf-grund der Vorgaben der Vergabestelle konventio-nell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot mit fol-gender Gewichtung: 1. Preis: 60 %; 2. Produktive Arbeitsstunden Innenreinigung: 40 %
o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, 91511 Ansbach, Tel: 0981/531277, Fax: 0981/53 1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: gem. §107 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 GWB: „unverzüglich“ gem. §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Be-werber gem. §101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalender-tage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absen-dung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Ver-gabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungs-verfahren ein. Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein.
Hinweis: Vor Angebotsabgabe ist eine Objektbe-sichtigung erforderlich, für die ausreichende Zeit einzuplanen ist.
Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 17.02.2014
a) Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg Tel.: +49911/231-3319, Fax +49911/231-2414 E-Mail: [email protected] der Stelle, an die die konventionellen Angebote
zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Orga-nisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission, Fünferplatz 2 / Z. 002, 90403 Nürnberg
b) die Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A
c) die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebo-te einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:
Aktenzeichen OrgA/5-G-1/2015 Kurzbeschreibung: Gebäudereinigung Teilnahmewettbewerb 1/2015 ausf. Beschreibung: Teilnahmewettbewerb für
künftige Beschränkte Ausschreibungen im 1. Halbjahr 2015. Gebäudereinigung (Un-
terhalts-, Grund- und Glasreinigung, ggf. Außenreinigung) im Stadtgebiet Nürnberg (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstät-ten, Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte):
Reinigungsfläche, Boden 5.426,00 m², Reinigungs-fläche Glas 1.283,00 m². Ort der Leistungserbrin-gung: 90489 Nürnberg
e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehenf) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.g) Ausführungsfrist: Vom: 01.01.2015 bis: 31.12.2015 Vertragslaufzeit unbefristet, nach Ablauf der Fest-
laufzeit (31.12.2015), Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende (erstmalig zum 31.12.2015).
h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach §11 der Vergabeordnung haben wir uns
dazu entschieden, die Übermittlung der Verga-beunterlagen ausschließlich über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/o8uudcn
i) Angebotsfrist: 14.04.2014 um 23:59 Uhr, Bindefrist: 29.10.2014.l) verlangte Nachweise:
1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezo-gen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachwei-ses über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nach-weises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechts-vorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufge-führten Tatbestände)
5. Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
6. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
7. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren.
8. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversi-cherung mit folgenden Mindestdeckungssum-men: Sachschäden 1.000.000 EUR Personen-schäden 2.000.000 EUR Bearbeitungsschäden 250.000 EUR Schlüsselrisiko 50.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1,4-7 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbe-werben unserer Vergabestelle nicht mehr ge-sondert nachgewiesen werden.
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Li-zenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die
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meister Geschäftsbereich Schule , Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg Telefon: 0911/231-6981, Telefax: 0911/231-8903,
E-Mail: [email protected] spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konven-
tionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfristi) Angebotsfrist: 20.03.2014 um 23:30 Uhr, Bindefrist: 31.07.2014.j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angabenk) Zahlungsbedingungen : keine Angabenl) verlangte Nachweise: Nachweis über Leistungsfähigkeit (Anzahl der
Fahrzeuge), Nachweis über Schulungen, Nach-weis zur Überprüfung der Fahrerlaubnisse, Ver-zeichnis der zur Fahrzeugeinsatzentscheidung berechtigten Personen, Eigenerklärung nach Arbeitnehmerentsendegesetz (siehe Vergabeun-terlagen)
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:- Erklärung zur Insolvenz: Eigenerklärung zu § 6
Abs. 4 und 6 EG VOL/A (siehe Vergabeunterla-gen)
- Erklärung zu Verfehlungen: Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen (siehe Vergabe-unterlagen)
- Erklärung zu Referenzen: über mindestens 2 Aufträge in den letzten 3 Jahren einschlägiger Art
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Li-zenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Anforderung der Unterlagen per Post.n) Zuschlagskriterien: Beförderungspreis (100%)o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-
Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nach-prüfungsverfahren ein.
Gemäß § 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegan-gen sein.
Sonstiges: Bekanntgabe dieser Ausschrei-bung im Amtsblatt der EU am 30.01.2014 Nr. 2014/S 021-033125
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg Tel: 0911/231-6981, Telefax: 0911/231-8903, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/An-
träge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informati-
Linienfahrten, Hauptlos II: Schulbus-, Sport- und Badfahrten)
Schulbusfahrten (Hauptlos I: Schulbuslinien-fahrten für Volksschulen, Hauptlos II: Schulbus-, Sport- und Badfahrten der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Nürnberg), beginnend im Schuljahr 2014/2015 und endend zum Schuljah-resende 2016/2017
Ort der Leistungserbringung: im Stadtgebiet Nürnberg und den Vorortbereichen
e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgese-hen,
Hauptlos I: Teillos I.1.: Schulbuslinie, Beförde-rung von ca. 20 Kindern (im Alter von 6-8 Jahren) von der Schule am Röthenbacher Landgraben 65 zum Sonderhort Hinterhofstr. 52 in Kleinbussen bzw. Pkw, Hinfahrt einmal täglich an allen Schulta-gen in der Zeit zwischen 11.15 Uhr und 13.00 Uhr
Teillos I.2.: Schulbuslinie, Beförderung von ca. 90 Kindern von der Schule Saarbrückener Str. 26 zur Schule Leerstetter Str. 3, jeweils morgens Hinfahrt und mittags, Rückfahrt in Omnibussen (näheres siehe Vergabeunterlagen)
Teillosweise Vergabe möglich. Hauptlos II: Schulbus- Sport- und Badfahrten
der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Nürn-berg an Schultagen in der Zeit von 07.45 Uhr und 16.00 Uhr (erhebliche Fahrtenhäufungen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr) in Nürnberg und den Vorortbereichen, mit Omnibussen mit ca. 50 - 60 Sitzplätzen
Teillos II.1.: ca. 6000 Doppelfahrten (Hin- und Rückfahrt) pro Schuljahr
Teillos II.2.: ca. 6000 Einzelfahrten pro Schuljahr Vergabe auch innerhalb der Teillose II.1. und II.2.
in Unterteillosen (je Omnibus) ist möglich.f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von
Nebenangeboten ist nicht erlaubt.g) Ausführungsfrist: Vom: 01.08.2014 bis: 31.07.2017h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVer-
gabe unter folgendem Link: www.auftraege.bayern.de Anforderung per Post: Stadt Nürnberg, Bürger-
beitnehmerentsendegesetz anhängig ist. 7. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zah-
lung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen Sozialversicherung.
8. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren bezüglich der Leistungsart, die Ge-genstand der Vergabe ist.
9. Erklärung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
10. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsumfang mit Reini-gungsart und Reinigungsfläche, Auftragsdauer.
11. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversiche-rung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1.000.000 EUR, Personenschäden 2.000.000 EUR Bearbeitungsschäden 250.000 EUR Schlüsselverlust 50.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungs-zertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1-10 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teil-nahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden.
m) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Verviel-fältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post Hinweise zur Zahlung im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die unter l) ge-wünschten Unterlagen bei der Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission (siehe unter a) ein. Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns dazu entschieden, die Übermittlung der Vergabeunterlagen ausschließlich über die Deut-sche eVergabe anzubieten. Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spätestens versandt ab Juli 2014 bis Mai 2015. Wir bitten zu beachten, dass die Übermittlung nur möglich ist, wenn das Unternehmen bei Deutsche eVergabe oder www.auftraege.bayern.de registriert ist.
n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikati-on nicht angegeben. Sonstiges: vDer Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. § 19 VOL/A. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um eine Ausschreibung han-delt, sondern um den vorgeschalteten Teilnahme-wettbewerb.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
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Vergabe von Arbeiten
Vergabe von Arbeiten, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg Planung und Bau, Brücken-bau und Wasserwirtschaft, Neubau (SÖR/1-B/1), Bauhof 2, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4883, Fax: 0911/231-7683 E-Mail: [email protected]) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: SO403041c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg d) Art des Auftrags: Planung u. Ausführung von Bauleistungene) Ort der Ausführung: Nürnberg, Antalyastraße
(ehemals nördliche Kreulstraße)f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Neubau Stützwände Antalyastraße, Nürnberg Gewerk: Ingenieurbau Art der Leistung: Neubau von drei Stützwänden
aus Stahlbeton inkl. Abbruch einer Treppenanlage und einer bestehenden Stützmauer.
Umfang der Leistung: Oberbodenarbeiten 10 m³ Erdaushub 1.300 m³ Hinterfüllung 680 m³ Stahlbeton 250 m³ StB-Bohrpfähle 56 m Abbruch Stahlbeton 30 m³ Pflaster und Platten 110 m² Zäune 190mg) Erbringen von Planungsleistungen: Ja Art der Planungsleistung: Ausführungsplanung der Stützwändeh) Aufteilung in Lose: Nein VHB-N 0961 2 von 3 Stand November 2010 Angebote können abgegeben werden für alle
Losei) Beginn der Ausführungsfrist: 02.06.2014 Ende der Ausführungsfrist: 13.09.2014j) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit ei-
nem Hauptangebot zugelassen.k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
www.deutsche-evergabe.de ab 04.03.2014 zum Download bereitgestellt. Bei berechtigtem Inte-resse eines Bewerbers im Einzelfall erfolgt der Versand der Verdingungsunterlagen auf Daten-träger. Anforderung bei Anschrift siehe a) Anfor-derung bis: 19.03.2014, Auskünfte zum Verfah-ren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a)
n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 19.03.2014 Uhrzeit: 09:30o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Bauhof 9 Nebeneingang 90402 Nürnbergp) Das Angebot muss in deutscher Sprache abge-
fasst sein.q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigtenr) geforderte Sicherheiten:
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-gungen: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: VHB-N 0961 3 von 3 Stand November 2010v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 16.05.2014w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Ver-
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg Einkauf / Materialwirtschaft Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg Tel.: 0911/ 231-4167, Fax: 0911/ 231-4626, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/
Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste - Submission -, Fünferplatz 2, Erdgeschoss, Zi. 002, 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A
c) Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antra-ges wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr An-gebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungs-erbringung: Aktenzeichen: 21/SÖR/2014 Titel: Öffentliche Kinderspielplätze - Maschinel-le Sandreinigung Maschinelle Sandreinigung auf öffentl. Kinderspielplätzen und städt. Kin-derbetreungseinrichtungen im Stadtgebiet Nürn-berg 4.200 m² in Einzelflächen von 10 m² bis 100 m² 14.400 m² in Einzelflächen von 101 m² und mehr. Durchschnittliche Sandreinigungstiefe ist 35 cm bis 40 cm. Der Nachweis ist durch ein geeignetes Messprotokoll zu erbringen. Bei der Durchführung der Reinigung ist sicherzustellen, dass aus dem zu bearbeitenden Sand neben an-organischen Verunreinigungen jeglicher Art auch Tier-Exkremente komplett aus dem Sand entfernt werden. Um bei der masch. Sandreinigung auch eine ausreichende Kontamination der anaeroben Mikroflora mit Luftsauerstoff zu gewährleisten, ist eine Technik anzuwenden, deren Wirksamkeit hinsichtlich der hygienischen Effizienz durch ein Zertifikat, ausgestellt durch ein dafür zugelasse-nes Institut, belegt ist. Ort der Leistungserbrin-gung: Stadtgebiet Nürnberg
e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vor-gesehen
f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist: Vom: 22.04.2014 bis: 05.09.2014 1. Hauptreinigungsgang: vom 22.04.2014 bis 23.05.2014, 2. Nachreinigungsgang: 11.08.2014 bis 05.09.2014h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden
das Verfahren bei der Deutschen eVergabe un-ter folgendem Link: http://tinyurl.com/la4uy73 Anforderung per Post: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Einkauf / Materialwirtschaft, Großreuther Straße 117, 90425 Nürnberg,
Spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konven-tionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist
i) Fristen: Teilnahmefrist: 27.02.2014 um 15:30:00 Uhr.k) Zahlungsbedingungen : siehe Vergabeunterlagenl) verlangte Nachweise: Ein Kapazitätsnachweis
für den zeitgleichen Einsatz von 3 gleichwerti-gen Sandreinigungsmaschinen ist unbedingt zu erbringen. Bewerber, die für die Stadt Nürnberg noch keine maschinelle Sandreinigung durchge-führt haben, werden vor Aufforderung zur An-gebotsabgabe kurzfristig zur Vorführung ihrer Maschinen eingeladen. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
- Erklärung zu Referenzen - Erklärung zu Zertifkate - Erklärung zu techn. Ausstattungm) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Li-
zenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch auf-grund der Vorgaben der Vergabestelle konventio-nell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Anforderung der Unter-lagen per Post
n) Zuschlagskriterien: Eignung, Preis Sonstiges: Termin, ab dem die Leistungsverzeich-
nisse verschickt werden: Mittwoch, der 05. März 2014.
mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOL/A, Vergabenummer: 2014-Fö-0102
c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/A
d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung von Milchwaren an das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2014 bis 30.04.2015. Ort der Leistung: Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95, 90419 Nürnberg, Haus 51 – Warenannah-
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
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Vergabe von Arbeiten
d) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren
an das Klinikum Nürnberg und die Kranken-häuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2014 bis 30.04.2015.
Ort der Leistung: - Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95,
90419 Nürnberg, Haus 51 - Warenannahme Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg, Bauteil B.U2
riat-, Haus 47, Zimmer 470, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlichk) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagenl) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: Eigenerklärung, dass die angebotenen Fleisch- und Wurstwaren aus eigener Herstellung stammen. Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHV-Vorschriften geliefert wird. Eigenerklä-rung, dass kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten Liefertag möglich ist und dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine vollständige Nachlieferung bis 10.00 Uhr des gleichen Tages erfolgt. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unter-nehmen nicht in Liquidation befindet. Referenz-liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-nummer.
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keinesn) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlageno) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines An-
gebotes den Bestimmungen über nicht berück-sichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.
Ort der Leistung: - Klinikum Nürnberg Nord, Heimerichstr. 95,
90419 Nürnberg, Haus 51 - Warenannahme Klinikum Nürnberg Süd, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg, Bauteil B.U2
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlichk) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagenl) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: siehe Vergabeunterlagenm) Entgelt für die Vergabeunterlagen: Höhe des
Entgelts: 10,- Euro, zu überweisen an das Kli-nikum Nürnberg, Kontonummer: 1000944, BLZ: 76050101, Geldinstitut: SSP Nürnberg Verwen-dungszweck: LB Lieferleistung Konserven, Konfi-türe, Tiefkühlwaren, KSt. 901227. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Die Vergabeunterla-gen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Anforderung der Verga-beunterlagen: Anforderung bis: 10.03.2014, bei: Anschrift siehe h)
Bei schriftlicher Anforderung, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges, werden die Vergabeunterla-gen übersandt. Der Anforderung ist ein mit der Firmenadresse beschrifteter Adressaufkleber bei-zulegen.
n) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlageno) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines An-
gebotes den Bestimmungen über nicht berück-sichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.
j) keine Sicherheitsleistungen erforderlichk) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagenl) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung
des Bieters: Eigenerklärung, dass nach HACCP/LMHV-Vorschriften geliefert wird. Eigenerklä-rung, dass kurzfristiges Zu- und Abbestellen zum nächsten Liefertag möglich ist und dass bei nicht vollständigen Lieferungen eine vollständige Nachlieferung bis 10.00 Uhr des gleichen Tages erfolgt. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unter-nehmen nicht in Liquidation befindet. Referenz-liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-nummer
m) Entgelt für die Vergabeunterlagen: keinesn) Zuschlagskriterien: gem. Vergabeunterlageno) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines An-
gebotes den Bestimmungen über nicht berück-sichtigte Bieter gem. § 19 der VOL/A.
VOL/A, Vergabenummer: 2014-Fö-0103c) Form der Angebotseinreichung: Postweg gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 VOL/Ad) Art und Umfang der Leistung: Lieferleistung: Warenbereich/CPV-Code: 15000000. Lieferung
von Konserven, Konfitüre und Tiefkühlwa-ren an das Klinikum Nürnberg und die Kranken-häuser Nürnberger Land GmbH in der Zeit von 01.05.2014 bis 30.04.2015.
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
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Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
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Vergabe von Arbeiten
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu rich-ten sind:
Vergabeamt der Stadt Nürnberg VMN , Bauhof 9, 90402 Nürnberg
p) Angebotsöffnung: am 07.03.2014 um 09:30 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Vergabeamt der Stadt
Erweiterung der Schulprovisorien in Container-bauweise Angaben über den Zweck der bauli-chen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Pla-nungsleistungeefordert werden:
Schulbauh) Eine Aufteilung ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Bitte beachten Sie die Termine in den BVB s. Bitte beachten Sie hier auch den Hinweis in
Punkt. 12.2 Ausführungsfrist bis Freitag den 22. August 2014j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht er-
laubt.k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVer-
gabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/myzm95v Anforderung per Post: WBG KOMMUNAL GmbH , Glogauer Str. 70,
E-Mail: [email protected] spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konven-
tionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist
Vergabe der WBG KOMMUNAL GmbH
a) Öffentlicher Auftraggeber: WBG KOMMUNAL GmbH, Glogauer Str. 70, 90473 Nürnberg, Te.l: 0911/8004-223, Telefax: 0911/98997-223, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Ac) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektroni-
schem Wege und Verfahren der Ver- und Ent-schlüsselung:
Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe ver-wendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsin-halte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüs-seltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags (CPV-Code):e) Ort der Ausführung: 90425 Nürnberg, Am Thoner Espan 10f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: 59727 Titel: Provisorien GS Thoner Espan
Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 91Amtsblatt Nürnberg 4 / 19. Februar 2014 91
B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg,Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/231-2372; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürn-berg, Telefon 0911/231-5319, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Be-stellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzel-nummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.
Inhalt Seite
Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 48
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg für das Haushaltsjahr 2014 50
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters am Sonntag, 16. März 2014 50
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürger- meisters am Sonntag, 16. März 2014 51
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats- Wahl am Sonntag, 16. März 2014 52
Anlage 1 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 53
Anlage 2 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 55
Anlage 3 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 58
Anlage 4 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 59
Anlage 5 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 62
Anlage 6 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 64
Anlage 7 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 65
Anlage 8 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 67
Anzeigenschluss
für die nächste
Ausgabe vom 6.3.2014 ist
der 27.2.2014
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
Anlage 9 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 70
Anlage 14 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 16. März 2014 71
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4574 - Öffentliche Auslegung 72
Bebauungsplan Nr. 4574 – Änderung des Geltungsbereichs 73
Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines externen Notfallplanes für die Firma TransTank GmbH 73
Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2013 73
Freistellung einer Betriebsanlage der Eisenbahnen des Bundes 74
Preise der Stadt Nürnberg für Kunst und Wissenschaft für das Jahr 2014 75
Jahresabschluss 2012 – NürnbergBad Nürnberg 75
Jahresabschluss 2012 - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 75