Amtsblatt des Kreises Unna Inhalt Seite Amtsblatt Nr. 33 vom 31.07.2020 33 vom 31.07.2020 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung 953 und Straßenverkehr am 10.08.2020 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung Am 11.08.2020 955 Einladung zur Sitzung des Unterausschusses für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten am 12.08.2020 957 Öffentliche Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Landrats/Landrätin sowie die Vertretung des Kreises Unna Im Kreis Unna am 13.09.2020 959 Allgemeinverfügung Reiten im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal 980 Öffentliche Zustellung 984 Öffentliche Zustellung 985 Öffentliche Zustellung 986 Öffentliche Zustellung 987
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Amtsblatt 33...2020/07/31 · Amtsblatt des Kreises Unna Inhalt Seite Amtsblatt Nr. 33 vom 31.07.2020 33 vom 31.07.2020 Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit,
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Amtsblatt des Kreises Unna
Inhalt Seite
Amtsblatt Nr. 33 vom 31.07.2020
33
vom 31.07.2020
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit, Ordnung 953
und Straßenverkehr am 10.08.2020
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsförderung
Am 11.08.2020 955
Einladung zur Sitzung des Unterausschusses für Hoch- und Tiefbauangelegenheiten
am 12.08.2020 957
Öffentliche Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der
Landrats/Landrätin sowie die Vertretung des Kreises Unna
Im Kreis Unna am 13.09.2020 959
Allgemeinverfügung Reiten im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal 980
Allgemeinverfügung – Reiten im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal
Die Stadt Fröndenberg weist im gesamten Stadtgebiet Reitrouten aus. In einem Abschnitt von ca. 700 m
verläuft eine der Routen auf einem vorhandenen Weg durch das Naturschutzgebiet Nr. 2 „Ostholzbachtal“.
Gemäß Landschaftsplan Nr. 7 - Raum Fröndenberg Abschnitt C 1.1.1 (1) Nr. 6 ist es jedoch verboten, in
den Naturschutzgebieten zu reiten. Aufgrund dessen erlässt der Kreis Unna gemäß § 35 Verwaltungsver-
fahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das
zuletzt durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, die
nachfolgende Allgemeinverfügung:
§ 1
1) Die in der anliegenden Karte dargestellte und örtlich gekennzeichnete Reitroute im Naturschutzgebiet
Ostholzbachtal darf entgegen des im Landschaftsplan Nr. 7 - Raum Fröndenberg unter Abschnitt C
1.1.1 (1) Nr. 6 festgesetzten allgemeinen Reitverbots von jedermann beritten werden. (Befreiung)
Die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Nr. 7 kann gemäß Abschnitt C 1 (1) in Verbin-
dung mit § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erteilt werden, da dies aus Gründen des überwiegenden öffentli-
chen Interesses notwendig ist.
2) Die Befreiung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter sowie anderer Genehmigungen, Bewilligun-
gen, Erlaubnisse oder sonstiger behördlicher Entscheidungen.
3) Für alle weiteren Bereiche innerhalb des Naturschutzgebiets Ostholzbachtal – inklusive weiterer vor-
handener Wege – bleibt das Reitverbot bestehen.
4) Das Führen eines Pferdes wird dem Reiten gleichgestellt.
§ 2
1) Die Befreiung vom Reitverbot im Naturschutzgebiet Ostholzbachtal erfolgt ausschließlich unter den
nachfolgenden Bedingungen:
a. Als Gangart ist lediglich „Schritt“ erlaubt
b. Auf andere Erholungssuchende ist besondere Rücksicht zu nehmen
Es gelten darüber hinaus die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934)
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§ 3
Diese Regelung tritt mit der offiziellen Ausweisung des Weges als Reitroute durch die Stadt Fröndenberg in
Kraft und kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
Die vorstehende Regelung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Die Regelung und die Begründung liegen beim Landrat des Kreises Unna, Fachbereich Natur und Umwelt –
Untere Naturschutzbehörde – Platanenallee 16, 59425 Unna, Zimmer 238 montags bis freitags während der
Dienststunden zu jedermann Einsicht aus.
Unna 25.06.2020
Michael Makiolla
Landrat
982
983
Begründung
Die Stadt Fröndenberg weist in ihrem Stadtgebiet Reitrouten aus. Der Verlauf betrifft auch das Naturschutz-
gebiet Ostholzbachtal, in dem das Reiten über den Landschaftsplan verboten ist. Eine alternative Routen-
führung ist in diesem Bereich nicht möglich. Da eine ausgewiesene Reitroute im Widerspruch zu dem ge-
nannten Verbot stehen würde und aus naturschutzfachlicher Sicht als auch landschaftsrechtlicher Sicht
unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen keine Bedenken bestehen, kann der besagte Wegeteilab-
schnitt für das Reiten freigegeben werden.
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Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/28.19.3625.5
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
36.3/28.19.3625.5 04.06.2020
Empfänger
Name
Pawel Dobkowski
letzte bekannte Anschrift:
ul. Teczowa 14, 07-410 Ostrolenka, Polen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59427 Unna Straßenverkehr A.107
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Hering
985
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
LÜNRMXX159VA12200727
Unna,27.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
LÜNRMXX159VA12200727 27.07.2020
Empfänger
Name
Daniel-Viorel Florescu
letzte bekannte Anschrift:
Düppelstraße 10, 44532 Lünen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Klein
986
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
UN0SYXX332VA22200624
Unna,27.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
UN0SYXX332VA22200624 27.07.2020
Empfänger
Name
Mihai Danciulescu
letzte bekannte Anschrift:
Feldstraße 5B, 58730 Fröndenberg
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Klein
987
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.1/0519571 Unna,28.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
36.1/0519571 23.06.2020
Empfänger
Name
Grzegorz Sebastian Choinski
letzte bekannte Anschrift:
Azaliowa 7 m. 4, 98-220 Zdunska Wola, Polen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.1 A 205
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
van den Akker
988
Geschäftszeichen 36.2-GB-UN-JY136 Unna, 28.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
GB-UN-JY136 28.07.20
Empfänger
Name
Lorenzo Boticci
letzte bekannte Anschrift:
Blumenstraße 9, 59174 Kamen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Heinrich
989
Geschäftszeichen 36.2
LÜNGPXX777AA32200629
Unna, 28.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
LÜNGPXX777AA32200629 28.07.20
Empfänger
Name
Daniel-Viorel Florescu
letzte bekannte Anschrift:
Düppelstr. 10, 44532 Lünen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Heinrich
990
Geschäftszeichen 36.2
LÜNRMXX159AA32200630
Unna, 28.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
LÜNRMXX159AA32200630 28.07.20
Empfänger
Name
Daniel-Viorel Florescu
letzte bekannte Anschrift:
Düppelstr. 10, 44532 Lünen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Heinrich
991
Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/42.20.0656.7
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
36.3/42.20.0656.7 29.06.2020
Empfänger
Name
Patryk Pawel Gotkowski
letzte bekannte Anschrift:
Rudna Mala 222, 36-054 RUDNA MALA, PL POLEN
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Straßenverkehr A.113
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Hering
992
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
GB-UN-LS1013 v. 29.07.20
Unna, 29.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
GB-36.2-UN-LS1013 v. 29.07.20 29.07.20
Empfänger
Name
Maren Klein
letzte bekannte Anschrift:
Jägerstr. 37, 44532 Lünen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Hilbig
993
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
GB-UN-ST765 v. 29.07.20
Unna,29.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
GB-UN-ST765 v. 29.07.20 29.07.2020
Empfänger
Name
Bettina Stuckmann
letzte bekannte Anschrift:
Josef-Ströthoff-Straße 6, 59423 Unna
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Klein
994
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
LÜNRMXX499AA22200729
Unna,29.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
LÜNRMXX499AA22200729 29.07.2020
Empfänger
Name
Petronela Trifan
letzte bekannte Anschrift:
Bebelstraße 142, 44532 Lünen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Klein
995
Geschäftszeichen 36.2-GB-UN-FA1929 Unna, 29.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
GB-UN-FA1929 29.07.20
Empfänger
Name
Lars Richter
letzte bekannte Anschrift:
Netteberger Straße 153, 59379 Selm
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Heinrich
996
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.1/0520383 Unna,29.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.1 A 205
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
van den Akker
997
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
UN0LTX9764VA12200720
Unna, 30.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
UN0LTX9764VA12200720 30.07.20
Empfänger
Name
Thomas Michael Lesniak
letzte bekannte Anschrift:
Lerchenweg 16, 59199 Bönen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Hilbig
998
Geschäftszeichen Unna, 31. Juli 2020 36.3/41.20.0207.5
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
36.3/41.20.0207.5 30.07.2020
Empfänger
Name
Dmytro Didenko
letzte bekannte Anschrift:
Ostrozkogo 59/3, 21-000 VINNICA, UA UKRAINE
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Straßenverkehr A.109
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Hering
999
Geschäftszeichen Ort, Datum 36.2
UN0RMXX428VA22200713
Unna,30.07.2020
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
UN0RMXX428VA22200713 30.07.2020
Empfänger
Name
Viktor Stieben
letzte bekannte Anschrift:
Buchfinkenstraße 9, 59192 Bergkamen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Klein
1000
Geschäftszeichen 36.2
UN0EDX8808VA22200709
Unna, 30.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
UN0EDX8808VA22200709 29.07.2020
Empfänger
Name
Srboljub Krunic
letzte bekannte Anschrift:
Hochstr. 4, 59192 Bergkamen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A210
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Krause
1001
Geschäftszeichen 36.2
UN0XLX2015VA12200710
Unna, 31.07.20
Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszu-stellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen Datum
UN0XLX2015VA12200710 23.07.20
Empfänger
Name
Harun Bektas
letzte bekannte Anschrift:
Kamer Heide 4, 59192 Bergkamen
Ort:
Fachbereich Raum
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna 36.2 A209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zu-
gestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverlus-
te drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffent-
lichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT Im Auftrag
Heinrich
1002
Herausgeber: Kreis Unna - Der Landrat
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