ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF Eigentümer privater Wohngebäude Neubau (siehe Flyer „Neubau“) Ja Ja Nein freie Wahl Nein Nein Nein Ja Ja Bestandsgebäude Neuvermietung oder Verkauf Gebäude oder Gebäu- deteile stehen unter Denkmalschutz Sachverständiger zwingend erforderlich notwendige Qualifikation: Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach §21 EnEV Energieausweis nach §16 Abs. 2 – 4 EnEV vorgeschrieben Gültigkeit: 10 Jahre Energieausweis nach §16 Abs. 5 EnEV nicht erforderlich Gebäude ≤ 4 Wohneinheiten Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 verbrauchsorientierter Energieausweis Gebäude auf Stand der WSchVO 1977 bedarfsorientierter Energieausweis Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 | 39108 Magdeburg Tel.: 0391 567-2040 | Fax: 0391 567-2033 E-mail: [email protected] Besuchen Sie uns im Internet! www.lena.sachsen-anhalt.de www.facebook.com/lenagmbh WIR HELFEN IHNEN WEITER Sanierung (siehe Flyer „Sanierung“)