Top Banner
ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF Eigentümer privater Wohngebäude Neubau (siehe Flyer „Neubau“) Ja Ja Nein freie Wahl Nein Nein Nein Ja Ja Bestandsgebäude Neuvermietung oder Verkauf Gebäude oder Gebäu- deteile stehen unter Denkmalschutz Sachverständiger zwingend erforderlich notwendige Qualifikation: Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach §21 EnEV Energieausweis nach §16 Abs. 2 4 EnEV vorgeschrieben Gültigkeit: 10 Jahre Energieausweis nach §16 Abs. 5 EnEV nicht erforderlich Gebäude 4 Wohneinheiten Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 verbrauchsorientierter Energieausweis Gebäude auf Stand der WSchVO 1977 bedarfsorientierter Energieausweis Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 | 39108 Magdeburg Tel.: 0391 567-2040 | Fax: 0391 567-2033 E-mail: [email protected] Besuchen Sie uns im Internet! www.lena.sachsen-anhalt.de www.facebook.com/lenagmbh WIR HELFEN IHNEN WEITER Sanierung (siehe Flyer „Sanierung“)
1

ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI … · ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF Eigentümer privater Wohngebäude Neubau (siehe Flyer „Neubau“) Ja Ja Nein freie Wahl

Sep 17, 2018

Download

Documents

vuongxuyen
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI … · ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEI NEUVERMIETUNG ODER VERKAUF Eigentümer privater Wohngebäude Neubau (siehe Flyer „Neubau“) Ja Ja Nein freie Wahl

ALTBAU - ENERGIEAUSWEIS BEINEUVERMIETUNG ODER VERKAUF

Eigentümer

privater

Wohngebäude

Neubau(siehe Flyer „Neubau“)

Ja

Ja

Nei

n

fre

ie W

ahl

Nei

n

Nein

Nein

Ja Ja

Bestandsgebäude

Neuvermietungoder Verkauf

Gebäude oder Gebäu-deteile stehen unter

Denkmalschutz

Sachverständigerzwingend erforderlich

notwendige Qualifikation:Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach

§21 EnEV

Energieausweis nach §16 Abs. 2 – 4 EnEV

vorgeschriebenGültigkeit: 10 Jahre

Energieausweis nach §16 Abs. 5 EnEV nicht erforderlich

Gebäude ≤ 4Wohneinheiten

Baugenehmigungvor dem 01.11.1977

verbrauchsorientierterEnergieausweis

Gebäude auf Stand derWSchVO 1977

bedarfsorientierterEnergieausweis

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 4 | 39108 Magdeburg

Tel.: 0391 567-2040 | Fax: 0391 567-2033 E-mail: [email protected]

Besuchen Sie uns im Internet!

www.lena.sachsen-anhalt.de www.facebook.com/lenagmbh

WIR HELFEN IHNEN WEITER

Sanierung(siehe Flyer

„Sanierung“)