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Aktuelles Ortsgeschehen
Ausgabe 23. Februar 2012
Nummer 214
Am Samstag, dem 03.03.2012 wird erneut das Studio W.M. –
Werkstatt für Musik und Theater aus Chemnitz im Hartmannsdorfer
Bürgersaal gastieren. In diesem Jahr werden unter dem neuen
Programmtitel "Musical, was sonst...?" aktuelle Ausschnitte aus der
Musical-Gala 2012 gezeigt. Die Gäste erhalten einen Einblick in die
künstlerische Arbeit mit jungen Leuten und es warten einige
Überraschungen auf das interessierte Publikum. Leitung und
Moderation übernimmt Opernsänger Wieland Müller.
,
Theaterwerkstatt "Studio W.M." wieder im Ort zu Gast
Vorankündigung
Einlass: 14.00 Uhr Beginn: 15.00 UhrEintritt: Sitzplatz
Erwachsener 7,00 €
Kinder bis 12 Jahre 3,50 €
(Wenn die Sitzplätze ausverkauft sind, stehen in begrenzter
Anzahl Stehplätze 4,00 € /Erwachsener und 2,00 € / Kinder zur
Verfügung.)
Kartenvorverkauf im Gemeindamt, Gemeindekasse Zimmer 1.
Große Resonanz beim „Tag der offenen Tür“ an der Europäischen
Mittelschule mit Berufsorientierung Hartmannsdorf gGmbH ( mehr dazu
auf unserer Mittelseite)
Wenn auch etwas verspätet, so hat nun doch auch in unserer
Gemeinde der Winter mit Schnee und Kälte Einzug gehalten. Trotz zum
Teil eisiger Temperaturen zu Beginn diesen Monats luden
Sonnenschein und blauer Himmel zu Spaziergängen ein.
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Gemeindebote Hartmannsdorf Seite 2 Ausgabe 23. Februar 2012
Der Bürgermeister informiert
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie bereits in der Januarausgabe unseres Gemeindeboten
ange-kündigt, ist die Entscheidung zum Verkauf des überwiegenden
Wohnungsbestandes der Hartmannsdorfer Wohnungsverwal-tungs- und
Baugesellschaft mbH gefallen.In der Gesellschafterversammlung vom
26.01.2012 wurde die Veräußerung des Wohnungsbestandes, bestehend
aus Eigentums-wohnanlage Am Berg 2-22, Geschwister-Scholl-Straße
18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 der Hartmannsdorfer
Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH beschlossen. Diesem
vorausgegangen war ein einstimmiger Beschluss des Aufsichtsrates in
seiner Sitzung vom 23.01.2012 sowie des Ge-meinderates vom
26.01.2012, der mehrheitlich mit zwei Stimm-enthaltungen gefasst
wurde. Ziel war es, die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten der
Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH
zurückzuführen und die Gemeinde Hartmannsdorf im Hinblick auf den
jährlich zu zahlenden Zuschuss in Höhe von ca. 800.000,00 € zu
entlasten. Der zu erzielende Verkaufserlös reicht nicht zur Deckung
der Gesamtschulden aus. Der verbleibende Restbetrag wird in den
Haushalt der Gemeinde Hartmannsdorf übernommen und zurückgeführt.
Über die Art und Dauer der Rückführung wird im Gemeinderat ein
separater Beschluss gefasst. Die Modalitäten sollen so ausgestaltet
werden, dass sowohl eine zügige Rück-führung erfolgen kann, als
auch Raum für Investitionstätigkeiten bleibt. Durch den Verkauf des
Wohnungsbestandes und der damit einhergehenden Entschuldung durch
Teilablösung der Verbind-lichkeiten sowie Übernahme der
Restverbindlichkeiten in die Gemeinde Hartmannsdorf erhält die
Hartmannsdorfer Wohnungs-verwaltungs- und Baugesellschaft mbH die
Möglichkeit, sich neu aufzustellen und ohne Zuschuss der Gemeinde
wirtschaftlich zu arbeiten. 23 Bieter hatten sich am
Ausschreibungsverfahren beteiligt und 5 davon sind in die engere
Auswahl gekommen.
Zu der weiteren Verfahrensweise zur Umsetzung des
Bürgerent-scheides über eine Eingemeindung der Gemeinde Mühlau in
die Gemeinde Hartmannsdorf haben sich die beiden Arbeitsgruppen wie
folgt geeinigt.Der gemeinsam erarbeitete
Eingliederungsvertragsentwurf wird in einer gemeinsamen Sitzung der
Gemeinderäte aus Mühlau und Hartmannsdorf am 19. März 2012 beraten
und soll dann am gleichen Tag jeweils in den Räten separat
beschlossen werden.Vorab werden sich die Gemeinderäte beider
Gemeinden mit diesem Vertragsentwurf beschäftigen. Während der
öffentlichen Auslegung des Vertragsentwurfes wird jeweils in Mühlau
und Hartmannsdorf eine Einwohnerversammlung durchgeführt und die
Eingliederungsvereinbarung erläutert. Über den genauen Termin der
Einwohnerversammlung in unserer Gemeinde werden wir Sie rechtzeitig
in Form der öffentlichen Bekanntmachung und über unsere Homepage
informieren.
Die Vorbereitungen für den weiteren Ausbau der Unteren
Haupt-straße sind angelaufen. Die entsprechenden
Ausschreibungsunter-lagen für die Erneuerung der Stützmauer wurden
bereits versandt. Die betroffenen Anwohner dieses Abschnittes
werden vor Bau-beginn rechtzeitig zu einer gemeinsamen
Bauanlaufberatung eingeladen. Der Baubeginn soll voraussichtlich im
Mai erfolgen.
Die Ausbauarbeiten im Dachgeschoss unseres Schulgebäudes zur
Schaffung von Unterrichtsräumen für die Mittelschule liegen im
Zeitplan.
In der Industriebrache Obere Hauptstraße 64 werden zurzeit
Bodenuntersuchungen zur Ermittlung eventueller Schadstoffe
vorgenommen. Nach Abschluss werden die geschätzten Abbruchkosten
präzisiert.
Damit für Bauwillige auch zukünftig weitere Baugrundstücke in
unserer Gemeinde zur Verfügung stehen, wird für das Gebiet an der
Damaschkestraße (siehe AUSZUG) ein Bebauungsplan entwickelt. Im
Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als geplante Wohnfläche
bereits ausgewiesen.
Da der Fachkräftemangel längst auch in unseren örtlichen
Unternehmen eine Rolle spielt, wird es in diesem Jahr keine
herkömmliche Ausbildungsmesse im Bürgersaal geben.Der Verein
Interessengemeinschaft Aktivitäten der Gewerbe-treibenden
Hartmannsdorf e.V. und ich haben uns für eine neue Form
entschieden. Am 06. November 2012 wird es eine „Nacht der offenen
Unternehmen“ in unserer Gemeinde geben.Sowohl Schulabgänger als
auch Fachkräfte sollen angesprochen werden, sich in unseren
Unternehmen umzuschauen.Die Vorbereitungen dazu beginnen in Kürze.
Wir freuen uns jetzt schon auf ein reges Interesse für unsere
ortsansässigen Firmen.
In diesem Jahr wird der Bilz-Gesundheitstag am 17. Juni 2012
erstmals in unserer Gemeinde stattfinden. Veranstaltungsort wird
das Areal bei Laurus Vital sein. Die Firma Laurus Vital GmbH wird
gemeinsam mit der Bilz-Region, bestehend aus den Städten Lunzenau,
Penig, Burgstädt, und mit Unterstützung unserer Gemeinde, diesen
Tag ausrichten. Auch hierzu sind die Vorbereitungen bereits
angelaufen. Über das Programm werden Sie, auch über unsere
Homepage, rechtzeitig informiert.
Zurzeit sind im 1. Obergeschoss unseres Rathauses Bilder, gemalt
von unserer Bürgerin Frau Christine Höfer, ausgestellt.
Interessierte sind herzlich zur Besichtigung der kleinen Galerie
eingeladen.
Ihr Bürgermeister
Bekanntmachung über öffentliche Sitzungen
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt:am 22.
März 2012, 18.30 Uhr im Rathaus, Ratssaal
Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung der
Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkün-dungstafeln
ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen werden
im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht.
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 3
Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2012
Ausgabe 23. Februar 2012
Beschluss Nr. 01/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher
Sitzung im Rahmen der Festsetzung der Jahresrechnung die
Übertragung folgender Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2011 in
den Haushalt 2012 entsprechend § 88 SächsGemO,
Haushaltseinnahmereste gem. § 43 Abs. 2 KomHVO und
Haushaltsausgabereste gem. § 19 KomHVO.Haushaltsreste im
VermögenshaushaltHaushaltseinnahmereste2110 Grundschule02 361000
Fördermittel Medios 38.400,00 €03 361100 Fördermittel Ausbau
Kellergeschoss73.500,00 €8800 allg. Grundvermögen01 340000
Grundstückserlöse 72.000,00 €
HaushaltsausgaberesteBildung von Haushaltsresten aus
HaushaltsrestenDiese Haushaltsreste wurden bereits mit der
Jahresrechnung 2010 beschlossen und in das Haushaltsjahr 2011
übertragen, der noch verfügbare Rest wird nunmehr ins Haushaltsjahr
2012 übernommen.0200 01935000 Erw. Computertechnik und
Zubehör Rathaus 6.334,96 €6300 01932000 Erwerb Bahnhofstraße
bis Steinbruch 5.000,00 €0200 Hauptamt01 935100 Erneuerung
Telefonanlage Rathaus 17.000,00 €01 940000 Sanierung Heizungsanlage
Rathaus 22.000,00 €2110 Schule02 935000 Medios, Erneuerung EDV
Technik 62.800,00 €03 940000 Sanierung Schulgebäude 129.000,00 €04
940100 Farbanstrich Sozialgebäude 5.000,00 €4641 Hort03 935000
Neuanschaffung von Spielgeräten 2.600,00 €6300 Gemeindestraßen04
940000 Vermessung Fußweg Chemnitzer Str. 4.700,00 €18 932000
Grunderwerb Fußweg S 242 OD Hdf./
Burgstädt 13.900,00 €18 940000 Ausbau Fußweg S 242 OD Hdf./
Burgstädt 5.500,00 €34 940000 öffentlicher Feld- und Waldweg
20.800,00 €Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 02/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher
Sitzung den Zuschuss für das Treuhandkonto der Hartmannsdorfer
Wohnungsverwal-tungs- und Baugesellschaft mbH für das I. Quartal
2012 in Höhe von 49.886,12 €.Abstimmungsergebnis:von 16
Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 03/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher
Sitzung, den Vertreter der Gemeinde in der Hartmannsdorfer
Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH anzuweisen, den
Wohnungsbestand der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und
Baugesellschaft
mbH, bestehend aus der Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22,
Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße
26 an die St. Jacobus Grundbesitz Sachsen GmbH, Brunnenstraße 21 in
08056 Zwickau, zu einem Kaufpreis in Höhe von 6.300.000,00 Euro zu
veräußern.Für den Fall, dass ein solcher Verkauf nicht zustande
kommt, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, den
Vertreter der Gemeinde in der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs-
und Baugesellschaft mbH anzuweisen, den Wohnungsbestand der
Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH,
bestehend aus der Eigentumswohnanlage Am Berg 2-22,
Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2 und Schul-straße
26 an die WIP-Dresden GmbH, Großenhainer Straße 99 in 01127
Dresden, zu einem Kaufpreis in Höhe von 6.320.000,00 Euro zu
veräußern.Sollte auch dieser Verkauf nicht zustande kommen,
beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, den Vertreter
der Gemeinde in der Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltungs- und
Baugesell-schaft mbH anzuweisen, die Eigentumswohnanlage Am Berg
2-22 an die GPH Gewerbepark Hartmannsdorf, Bahnhofstraße 36b in
09232 Hartmannsdorf, zu einem Kaufpreis in Höhe von 3.750.000,00
Euro oder, falls dieser Verkauf nicht zustande kommt, an die ReVi
Immobilien GbR, Auf dem Wingert 17 in 65462 Ginsheim-Gustavsburg,
zu einem Kaufpreis in Höhe von 3.700.000,00 Euro zu veräußern und
die Immobilien Geschwister-Scholl-Straße 18-28, Damaschkestraße 2
und Schulstraße 26 an die WBG Burgstädt eG, Dr.-Roth-Straße 13 in
09217 Burgstädt, zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.500.000,00 Euro
zu veräußern. Die beiden Kaufverträge für die Eigentumswohnanlage
Am Berg 2-22 und für die Immobilien Geschwister-Scholl-Straße
18-28, Damaschkestraße 2 und Schulstraße 26 bedingen sich
gegenseitig.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 2Gemäß §
20 SächsGemO war die Gemeinderätin Frau Delling von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 04/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher
Sitzung den Verkauf des Flurstücks 224 mit 2.580 m² samt
aufstehendem Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere
Hauptstraße 8 in Hartmannsdorf, an die WBG
Wohnungsbaugenossenschaft Burgstädt e.G., Dr.-Roth-Straße 13 in
09217 Burgstädt, zu einem Kaufpreis von 40.000,00 Euro. Für den
Fall, dass ein solcher Verkauf nicht zustande kommt, beschließt der
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung, das Flurstück 224 mit 2.580 m²
samt aufstehendem Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere
Hauptstraße 8 in 09232 Hartmannsdorf, an die St. Jacobus
Grundbesitz Sachsen GmbH, ein Unternehmen im WZL-Verbund,
Brunnenstraße 21 in 08056 Zwickau, zu einem Kaufpreis in Höhe von
40.000,00 Euro zu veräußern.Sollte auch dieser Verkauf nicht
zustande kommen, beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung
das Flurstück 224 mit 2.580 m² samt aufstehendem
Mehrfamilienwohnhaus und Garagen, gelegen Obere Hauptstraße 8 in
09232 Hartmannsdorf, an die WIP-Dresden GmbH, Großenhainer Straße
99 in 01127 Dresden, zu einem Kaufpreis in Höhe von 40.000,00 Euro
zu veräußern.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 05/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung die Auftragsvergabe – örtliche Prüfung der
Jahresrechnung der Gemeinde Hartmannsdorf ab dem Haushaltsjahr 2011
an Herrn
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 4 Ausgabe 23. Februar 2012
Dipl. Kfm. Claus Dreher, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater der
Kanzlei Steiner & Partner GbR, Prieserstraße 2-4 in 95444
Bayreuth, in Höhe von 3.500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu
vergeben.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
Bürgermeister Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war der Gemeinderat Herr Kluge von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 06/12Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher
Sitzung die Miete für den seit 01.01.2012 in freier Trägerschaft
des Freundeskreises „Indira Gandhi“ e.V. befindlichen Hort für das
Jahr 2012 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15
anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 07/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung die Satzung über die Polizeiverordnung zum
Schutz vor Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten, zum
Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, zum Schutz vor
öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von
Hausnummern der Gemeinde Hartmannsdorf.Abstimmungsergebnis:von 16
Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 08/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass die Schalmeienzunft Hartmannsdorf e.V.
im Jahr 2012 eine Zuwendung für die zu entrichtenden Mietzahlungen
für die Räumlichkeiten im Objekt Gartenweg 16 in Höhe von 10.000,00
€ gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält.Die Zahlung des
Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 2.500,00 € am
15.03.2012, 15.06.2012, 14.09.2012 und 14.12.2012.
Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 09/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Musikverein Young Life e.V. im Jahr
2012 eine Zuwendung für die zu entrichtenden Mietzahlungen für den
Proberaum im Objekt Gartenweg 16 in Höhe von 1.200,00 € gegen
entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des
Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je 300,00 € am 15.03.2012,
15.06.2012, 14.09.2012 und 14.12.2012. Abstimmungsergebnis:von 16
Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 10/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Heimatverein Hartmannsdorf e.V. im
Jahr 2012 eine Zuwendung für die Absicherung der Betreibung der
Heimatstube
im Gebäude Schulstraße 20 a in Höhe von 2.880,00 € gegen
entsprechende Verwendungsnachweise erhält.Die Zahlung des
Zuwendungsbetrages erfolgt am 30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16
Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 11/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der DRK-Kreisverband Chemnitzer Umland
e.V. Ortsverein Hartmannsdorf im Jahr 2012 eine Zuwendung für die
Absicherung der Betreibung der Vereinsräume im Gebäude Schulstraße
20 a in Höhe von 2.880,00 € gegen entsprechende
Verwendungsnach-weise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages
erfolgt am 30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15
anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 12/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Förderverein für offene Jugendarbeit
im Limbacher Land e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung zur
Streetworkeranteilsfinan-zierung in Höhe von 3.068,00 € erhält. Die
Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 3 Raten zu je 750,00 € am
31.03.2012, 30.06.2012, 30.09.2012 und in Höhe von 818,00 € am
30.11.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 13/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der TSV 1862 e.V. Hartmannsdorf im Jahr
2012 eine Zuwendung in Höhe von 6.840,00 € zur Absicherung von
gemeindlichen Veranstaltungen sowie in Höhe von 6.697,00 €
entsprechend der Regelungen des Nutzungsvertrages vom 25.11.2004 in
der Fassung des 2. Nachtrages vom 26.10.2006, gegen entsprechende
Verwendungsnachweise erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages
erfolgt in 4 Raten zu je 1.710,00 € bzw. 1.674,25 € am 25.02.2012,
13.05.2012, 15.08.2012 und 15.11.2012. Abstimmungsergebnis:von 16
Gemeinderäten 15 anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 14/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Hartmannsdorfer Sportverein HSV 05
e.V. im Jahr 2012 eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € gemäß
bestehendem Nutzungsvertrag vom 25.01.2002, in der Fassung des 2.
Nachtrages vom 02.03.2009, gegen entsprechende Verwendungsnachweise
erhält. Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt in 4 Raten zu je
5.000,00 € am 25.02.2012, 13.05.2012, 15.08.2012 und 15.11.2012.
Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 5Ausgabe 23. Februar 2012
Beschlüsse der Sitzung des Bau- undUmweltausschusses vom
02.02.2012
Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 15/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Hartmannsdorfer Sportverein HSV 05
e.V. im Jahr 2012 eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 9.600,00 €
für anfallende Personalkosten im Rahmen der Pflege und
Instandhaltung der Sportanlage wegen Wegfall staatlicher
Förderungen gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Sofern
die kalkulierten Personalkosten tatsächlich in geringerer Höhe
entstehen, ist die Differenz zum gewährten Zuwendungs-betrag an die
Gemeinde Hartmannsdorf zu erstatten.Im Nachtragshaushalt sind die
außerplanmäßigen Ausgaben entsprechend aufzunehmen. Die Zahlung des
Zuwendungsbe-trages erfolgt in 4 Raten zu je 2.400,00 € am
01.03.2012, 01.05.2012, 01.07.2012 und
01.09.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 16/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der Förderverein Sport/Freizeit
Erholungsbad Hartmannsdorf e.V. eine Zuwendung in Höhe von
15.000,00 € für Kosten der Instandhaltungen und 5.000,00 € für
erforderliche Lohnkosten Schwimmmeister bzw. Hilfskräfte im
Haushaltsjahr 2012 gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält.
Die Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt zum
01.03.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 17/12Der Gemeinderat beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung, dass der TSV 1862 e.V. Hartmannsdorf im Jahr
2012 eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € für das 150-jährige
Vereinsjubiläum und für das 60-jährige Bestehen der Abteilung
Tischtennis gegen entsprechende Verwendungsnachweise erhält. Die
Zahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt zum
01.02.2012.Abstimmungsergebnis:von 16 Gemeinderäten 15 anwesend +
BürgermeisterJa-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 01/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in
seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Um- und
Erweite-rungsbau eines Einfamilienhauses, Turnstraße 11, Flurstück
609 p zu erteilen. Abstimmungsergebnis:von 8 Gemeinderäten waren 6
anwesend + BürgermeisterJa-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen:
-Gemäß § 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr.: 02/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in
seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zu dem Vorhaben
bezogenen
Bebauungsplan „Wohngebiet Heinrich-Heine-Straße/Wiesen-straße
Limbach-Oberfrohna, OT Rußdorf, zu erteilen. Abstimmungsergebnisvon
8 Gemeinderäten waren 6 anwesend + BürgermeisterJa -Stimmen: 7
Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß § 20 SächsGemO war kein
Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr.: 03/12Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in
seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag:
Ersatzneubau einer Lagerhalle/Papierarchiv, Fa. Reisswolf,
Limbacher Str. 36, Flurstück 587/2, zu
erteilen.Abstimmungsergebnisvon 8 Gemeinderäten waren 6 anwesend +
Bürgermeister Ja-Stimmen: 7 Nein -Stimmen: - Enthaltungen: -Gemäß §
20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 115 in ChemnitzAm
01.02.2012 hat die Stadt Chemnitz die Behördenrufnummer 115
freigeschaltet. Damit steht den Einwohnerinnen und Einwohnern der
Stadt Chemnitz eine einheitliche Rufnummer für ihre
Behördenanliegen zur Verfügung. Das Ortsnetz Limbach-Oberfrohna mit
der Vorwahl 03722 gehört durch die Zugehörigkeit von Röhrsdorf als
Stadtteil von Chemnitz zum Vorwahlgebiet, welches bei Anruf der 115
an das Service-center der Behördenrufnummer 115 der Stadt Chemnitz
weiter-geleitet wird. Für Anrufer aus der Gemeinde Hartmannsdorf
erfolgt eine Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf.
Sofern Ihr Anliegen zum Aufgabengebiet der Gemeinde Hartmannsdorf
gehört, vermitteln wir Sie an Ihren Ansprechpartner weiter. Wir
bitten jedoch zu beachten, dass Anrufe bei der 115 nicht kostenlos
sind. Die Telekommunikationsanbieter sind in der Preisgestaltung
frei. Die Telekom und die meisten alternativen Festnetzanbieter
berechnen 7 Cent pro Minute. Der Preis für 115-Anrufe aus dem
Mobilfunk beträgt in der Regel zwischen 17 und 20 Cent pro Minute,
bei einzelnen Pre-Paid-Tarifen bis zu 30 Cent pro Minute. Wir
empfehlen daher unseren Einwohnerinnen und Einwohnern den direkten
Kontakt mit der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer
03722/40230.
Rufnummer und Öffnungszeiten des Gemeindeamtes
GemeindeverwaltungUntere Hauptstraße 111 Tel: 0 37 22/4 02
3009232 Hartmannsdorf Fax: 0 37 22/9 23 33
e-mail: [email protected]
Zimmer Telefon
Bürgermeister 11 4 02 30
Sekretariat / Gemeindebote 11 40 23 11
Hauptamt
Amtsleiter 10 40 23 27
Pass- und Meldewesen 03 40 23 18
Öffentliche Sicherheit 04 40 23 22und Ordnung
Standesamt / Soziales 08 40 23 17
Gewerbe / Gaststättenrecht 02 40 23 28
Bauverwaltung 07 40 23 14
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 6 Ausgabe 23. Februar 2012
Öffnungszeiten Gemeindeamt:Montag 9.00 - 12.00 UhrDienstag 9.00
- 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrFreitag 9.00 - 11.00 Uhr
Das Pass- und Meldewesen ist zusätzlich jeden 4. Samstag im
Monat von 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
ACHTUNG: Samstags keine EC-Kartenzahlung möglich.
Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Montag 09.00 - 11.00
UhrDienstag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 17.00 UhrDonnerstag 09.00
- 11.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Am 1. und 2. März 2012 kann es aufgrund von
Renovierungs-maßnahmen im Bereich der Gemeindekasse im Erdgeschoss
des Rathauses zu Verzögerungen bei der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs kommen. Wir bitten unsere Besucher um
Verständnis.
Kämmerei
Kämmerin 14 40 23 20
Kassenverwalterin / 15 40 23 13Liegenschaften
Gemeindekasse / Steuern 01 40 23 21
Gemeindebibliothek/ 40 96 68Schulstr. 20 a
Hort / Schulstr. 1 a 9 55 51
Hort / Schulstr. 20 a 40 83 19
Grundschule 9 34 36, Fax: 4029725Mittelschule 4061799, Fax:
4061801
Wasser (0 37 63) 40 54 05Abwasser (0 37 24) 66 93 17Elt (01 80)
2 30 50 70Gas (03 71) 45 14 44HartmannsdorferWohnungsverwaltung (01
72) 7 92 45 07Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222
anonym, gebührenfrei, rund um die Uhr
Bereitschaftsdienste Telefonnummern
Amtsblatt onlineDer „Hartmannsdorfer Gemeindebote“ kann auch im
Internet gelesen werden. Die pdf-Datei „Hartmannsdorfer
Gemeindebote online“ ist abruf-bar unter:
http://www.gemeinde-hartmannsdorf.de.
Informationen
In eigener SacheReklamationen bei der Zustellung des
„Hartmannsdorfer Gemeindeboten“ bitten wir an die Firma City-Post
Mittweida GmbH & Co. KG, Tel. 03727/96978-0 o. Fax:
03727/96978-10 zu richten. Die fehlenden Exemplare werden durch
diese Firma nachgeliefert.
Ausschreibung für das Kleinfeldfußballturnieram 02. Juni 2012 um
den Pokal des BürgermeistersVeranstalter: Gemeinde
HartmannsdorfAusrichter: Hartmannsdorfer Sportverein 05 e.V. (HSV
05 e.V.)Zeitraum: 02.06.2012, von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
(Treffen 9.30 Uhr)
Vom Bürgermeister wurde 1992 anlässlich des Dorffestes ein
Wanderpokal zur Verfügung gestellt.Die bisherigen Gewinner
sind:
1992 Fa. Meier Haustechnik1993 Ärztemannschaft Dr. Lange1994
Schalmeienzunft e.V.1995 Ärztemannschaft Dr. Lange1996
Ärztemannschaft Dr. Lange1997 HSV 05 e.V., Abt. Volleyball1998 Fa.
Krautwer/Fa. Kühnert1999 Fa. Krautwer/Fa. Kühnert2000
Ärztemannschaft Dr. Lange (damit als 1.Team
im Besitz des Wanderpokals)2001 Freiwillige Feuerwehr
Hartmannsdorf2002 ausgefallen2003 Fa. Autohaus Pichel2004 Fa.
Autohaus Pichel2005 ausgefallen2006 Kaufleute2007 ausgefallen2008
TSV 1862 e.V., Abt. Tischtennis2009 KOMSA AG 2010 KOMSA POS
lifestyle GmbH2011 HighPowerSolution
Die Mannschaften, die dreimal hintereinander oder viermal das
Turnier gewinnen, bleiben im Besitz des Pokals.Spielregeln:•
gespielt wird 1:6• Auswechslung: ständiger Wechsel ist möglich• die
Spielzeit beträgt voraussichtlich 2 x 15 Minuten• es wird
gestattet, dass bei jeder Mannschaft ein aktiver Spieler
mitwirken kann• der Turniermodus und Spielplan wird den
einzelnen
Mannschaften rechtzeitig vorher bekannt gegeben
Teilnahmebedingungen: • Mannschaften mit Mitarbeitern/Vereinen und
Institutionen• Spielgemeinschaften aus zwei
Betrieben/Vereinen/Institutionen
sind zugelassen, wenn sie v. g. Bedingungen
erfüllen.Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln
führen zur Disqualifikation der jeweiligen Mannschaften.
ACHTUNG:Die teilnehmenden Mannschaften müssen ihre Spieler
eigen-ständig versichern. Die Veranstalterversicherungen treten
nicht für die Kosten und Ansprüche aus Unfallschäden ein.
Für Speisen und Getränke ist wie immer ausreichend gesorgt.Wir
freuen uns auf einen sportlich fairen Wettkampf und laden nicht nur
die Aktiven, sondern auch alle anderen Sportfreunde herzlich ein.
Ihre Bewerbungen für das Turnier richten Sie bitte bis zum 1. April
2012 an die Gemeindeverwaltung H'dorf, Untere Hauptstraße 111,
09232 Hartmannsdorf (Fax: 03722 92333).
U. Weinert P. MüllerBürgermeister Abteilung Fußball HSV 05 e.
V.
Aus den Ämtern
H a u p t a m t / Pass- und MeldewesenBitte überprüfen Sie das
Ablaufdatum Ihrer Dokumente!Für eine Neuausstellung von Pässen oder
Personalausweisen sind folgende Unterlagen vorzulegen:- alte
Dokumente- Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur zum Vergleich der
Angaben)- 1 Passfoto je Antrag (für den Reisepass und
Personalausweis werden
zwingend biometrietaugliche Passfotos benötigt)
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 8 Ausgabe 23. Februar 2012
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Hartmannsdorf in den
letzten zweiundzwanzig Jahren (Stand jeweils 31.12. des angegebenen
Jahres)
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Mühlau in den letzten
zweiundzwanzig Jahren (Stand jeweils 31.12. des angegebenen
Jahres)
©ke
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Gra
fin:
Co
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er
hsn
uel
en:
stat
it
k.sa
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regi
tSa
ce
2000
2100
2200
2300
2400
AnzahlEin-wohner
JAHR 1996199519941993199219911990 1997 1998 1999 2000 2001 2002
2003
2342
2311
2232
21502146
21652169
2201
23602371
2385 2389 2384
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
2362
2335
2368
2332 2323
2290
2259
22402233
4500
4600
4700
4800
4900
AnzahlEin-wohner
JAHR 1996199519941993199219911990 1997 1998 1999 2000 2001 2002
2003
48254823
4763
4695
4590
4621
4702
4820
47914807
4826
4864
4841
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
4787 4782
4762
4737
4683
4630
4563
4527 4527
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 9Ausgabe 23. Februar 2012
Polizeiverordnungzum Schutz vor Lärmbelästigung, gegen
umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der öffentlichen Grün-
und Erholungsanlagen, zum Schutz
vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von
Hausnummern.
Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 17
Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes (SächsPolG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466) zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung landesrechtlicher
Verjährungsvorschriften vom 08. Dezember 2008 (SächsGVBl. S.
940,941), geändert durch Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes
2011/2012 vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387,397,398) und
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des
Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 04.10.2011
(SächsGVBl. S. 370) wird durch den Beschluss des Gemeinderates vom
26.01.2012 folgende Polizeiverordnung erlassen.
Abschnitt I - Allgemeine Regelungen§ 1
GeltungsbereichDiese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet
der Gemeinde Hartmannsdorf.
§ 2Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein
tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.(2) Grün- und
Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung
oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Zu den
Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem auch
Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche
Kinderspielplätze.
Abschnitt II - Schutz vor Lärmbelästigung§ 3
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten
u.ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,
Tonwieder-gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische
oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so
benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies
gilt besonders, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen
Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in
Kraft-fahrzeugen betrieben oder gespielt werden.(2) Abs. 1 gilt
nicht:a) bei Festumzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im
Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch
entsprechen, einschließlich deren Vorbereitungb) für amtliche und
amtlich genehmigte Durchsagen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen
Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen
Verordnungen bleiben unberührt.
§ 4 Lärm aus Veranstaltungsstätten
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus
Veran-staltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb, im
Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohn-gebäuden
kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzu-mutbar belästigt
werden. Fenster und Türen sind erforderlichen-falls geschlossen zu
halten.
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt
auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw.
Versammlungsräumen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und
Feiertagsgesetzes, des Gaststättengesetzes, der Sächsischen
Gaststättenverordnung, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen
Bauordnung sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu
ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 5Schutz der Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.
In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die
Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu
unterlassen.(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen
vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche
Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht
erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine
behörd-liche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die
Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme.(3) Die
Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Rege-lung
unberührt.
§ 6Lärm durch Fahrzeuge
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebieten ist es
auch außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen verboten,a)
Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,b) beim Be- und
Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen,c) mit den
an Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen
abzugeben.
§ 7Benutzung von Sport- und Spielstätten
(1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die
weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der
Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht benutzt werden. (2) Abs. 1
gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportver-anstaltungen bzw.
die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen.
Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu verpflichtet,
besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu
nehmen.(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und
Feiertagsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des
Bundes-Immissions-schutzgesetzes und der dazu erlassenen
achtzehnten Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 8Benutzung von Wertstoffcontainern und
sonstigen Abfallbehältern(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in
die dafür vorgesehenen Be-hälter (Wertstoffcontainer) ist an
Werktagen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen nicht gestattet.(2) Es ist untersagt, Abfälle,
Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die
Wertstoffcontainer zu stellen.(3) Es ist nicht gestattet, größere
Abfallmengen in die zur all-gemeinen Benutzung aufgestellten
Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in
Haushalten oder Gewerbe-betrieben angefallenen Abfällen ist
untersagt.(4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und
Feiertagsgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der dazu
erlassenen Verordnungen, des Kreislaufwirtschaft- und
Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und
zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 10 Ausgabe 23. Februar 2012
§ 9Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar
stören, dürfen an Sonn- und Feiertagen und werktags in der Zeit von
20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und samstags von 12.00 bis 14.00 Uhr nicht
durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift
gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen
Bodenbearbeitungsgeräten, Rasenmäher, das Hämmern, das Sägen, das
Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von
Teppichen, Betten, Matratzen u.ä..(2) Die Vorschriften des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und
Feiertagsgesetzes sowie der 32. Verord-nung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschi-nenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) bleiben von dieser
Regelung unberührt.
§ 10Böller- und Salutschießen
Die Durchführung von Böller- oder Salutschießen, außerhalb von
Schießstätten, ist der Gemeindeverwaltung vierzehn Tage vor dem
Ereignis schriftlich, unter Angabe des Ortes und Zeitpunktes und
eines Verantwortlichen des Schießens, anzuzeigen.
§ 11Feuerwerke
(1) Außerhalb Silvester und Neujahr bedarf das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern der Kategorie II durch volljährige Personen, die
nicht Erlaubnisinhaber gemäß des Sprengstoffgesetzes sind, der
Genehmigung der Ortspolizeibehörde.(2) Die Vorschriften des
Sprengstoffgesetzes bleiben unberührt.
Abschnitt III - Umweltschädliches Verhalten§ 12
Waschen von FahrzeugenDas Waschen von Fahrzeugen auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Nebenanlagen ist
untersagt.
§ 13Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass
Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet
werden.(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier
im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete
Auf-sichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift
geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf,
gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage
ist.(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen
sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren
Menschen-ansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine
führen. Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansamm-lungen einen
Maulkorb tragen.(4) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder
Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch
Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der
Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. (5)
§ 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des
Ordnungswidrig-keitengesetzes sowie die Vorschriften der Verordnung
des Säch-sischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und
Familie zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser
Regelung unberührt.
§ 14Verunreinigung durch Tiere
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die
Flächen i.S.v. § 2 (einschließlich Nebenanlagen), die regelmäßig
von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu
lassen.
(2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich
zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.(3)
Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten
Ver-unreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich
zu beseitigen.(4) Der Hundekot ist ausschließlich in den
Hundetoiletten zu entsorgen. Eine Entsorgung in öffentlichen
Abfallbehältern ist unzulässig.(5) Die Vorschriften des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes
zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser
Regelung unberührt.
§ 15Belästigung durch Ausdünstungen und dergleichen
Übel riechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von
Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden,
wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich
belästigt werden.
§ 16Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bema-lungen
ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 aus sichtbar sind,
verboten. Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den
dafür zugelassenen Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln
und Straßenbeleuchtungsmasten) bzw. für das Beschriften und Bemalen
speziell dafür zugelassener Flächen.(2) Die Ortspolizeibehörde kann
Ausnahmen von dem in Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn
öffentliche Belange nicht entge-genstehen und insbesondere eine
Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der
Sicherheit und Leichtig-keit des Straßenverkehrs nicht zu
befürchten ist.(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der
Straßen-verkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum
bleiben von dieser Regelung unberührt.
Abschnitt IV - Schutz der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen
§17Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
Auf öffentlichen Grünflächen und Erholungsanlagen (außer auf
ausgewiesenen Zeltplätzen) dürfen keine Zelte und Wohnwagen
aufgestellt werden.
§18Ordnungsvorschriften
In Grün und Erholungsanlagen ist es untersagt,- Grünflächen mit
Kraftfahrzeugen zu befahren sowie Kraft-
fahrzeuge auf den Grünflächen abzustellen;- Gewässer und
Wasserbecken zu verunreinigen und zu befischen;- Bänke, Schilder,
Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und
andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu
beschmutzen oder zu entfernen.
Abschnitt V - Öffentliche Beeinträchtigung§ 19
Aggressives Betteln und andere öffentliche
Beeinträchtigungen
(1) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es
untersagt- aggressiv zu betteln,
aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln
vor, z.B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen
versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der Kleidung
körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft wird, weil
er nichts geben will,
- durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw.
Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z.B. besondere Auf-
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 11Ausgabe 23. Februar 2012
dringlichkeit in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg
stellen, andere mehr als unvermeidbar zu beeinträchtigen,
- die Notdurft zu verrichten.(2) Die Vorschriften des
Wasserhaushaltsgesetzes, des Säch-sischen Wassergesetzes, des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-setzes sowie des Ersten Gesetzes
zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von dieser Regelung
unberührt.
§ 20Abbrennen offener Feuer
(1) Es ist verboten, Material jeglicher Art offen zu verbrennen.
Eine Ausnahme bildet die Festlegung der Pflanzen-abfallverordnung,
die es ermöglicht, ausschließlich pflanzliche Abfälle in den
Monaten April und Oktober abbrennen zu dürfen (§ 4 Abs. 1 und 2
Pflanzenabfallverordnung - PflanzAbfV) vom 25. September 1994
(SächsGVBl. Nr. 56 vom 01. Oktober 1994, Seite 1577).(2) Für das
Abbrennen von offenem Feuer und Lagerfeuer ist die Erlaubnis der
Ortspolizeibehörde erforderlich. Dies gilt nicht für Koch- und
Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten
Feuerstätten und handelsüblichen Grillmaterialien in
handelsüblichen Grillgeräten. Eine Belästigung Dritter durch Rauch
und Gerüche ist dabei auszuschließen.(3) Das Abbrennen ist zu
untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände
bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche
Umstände können z.B. ex-treme Trockenheit, die unmittelbare Nähe
des Waldes, die unmit-telbare Nähe eines Lagers mit
feuergefährlichen Stoffen usw. sein.(4) Die Vorschriften des
Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, der
Pflanzenabfallverordnung, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzgesetzes, des Sächsischen Waldgesetzes und des
Bundes-Immissionsschutz-gesetzes werden von dieser Regelung nicht
berührt.
Abschnitt VI - Anbringen von Hausnummern§ 21
Hausnummern(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens
an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde
festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.(2) Die
Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus
einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche
Hausnummern-schilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern
sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße
zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem
Gebäude-eingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der
Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstücks-zugang
nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der
Straße zurückliegen, können die Haus-nummern am Grundstückszugang
angebracht werden.(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall
etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt VII - Schlussbestimmungen§ 22
Zulassung von AusnahmenEntsteht für den Betroffenen eine
unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den
Vorschriften dieser Poli-zeiverordnung zulassen, sofern keine
überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 23Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des Sächsischen
Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen
§ 3 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musik-
instrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere
unzu-mutbar belästigt werden,2. entgegen § 4 Abs. 1 aus
Veranstaltungsstätten oder Ver-sammlungsräumen Lärm nach außen
dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 3.
entgegen § 5 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 2
zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört,4.
entgegen § 6 a, b und c unnötigen Lärm mit Kraftfahrzeugen
verursacht,5. entgegen § 7 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten
benutzt,6. entgegen § 8 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19.00
bis 07.00 Uhr Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter
einwirft,7. entgegen § 8 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere
Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,8.
entgegen § 8 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in
Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen
Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,9. entgegen § 9
Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, an
Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00
Uhr und samstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr durchführt ,10.
entgegen § 11 Abs. 1 eine Feuerwerk außerhalb Silvester und Neujahr
ohne Genehmigung abbrennt,11. entgegen § 12 sein Fahrzeug auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Nebenanlagen
wäscht.12. entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt,
dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet
werden,13. entgegen § 13 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im
öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei
herumlaufen,14. entgegen § 13 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der
Hund angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,15. entgegen § 13 Abs.
4 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht
unverzüglich anzeigt,16. entgegen § 14 Abs. 2 ein Tier nicht von
öffentlichen zugänglichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen
fernhält,17. entgegen § 14 Abs. 3 die durch Tiere verursachten
Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt oder entgegen § 14
Abs. 4 Hundekot an unzulässigen Stellen entsorgt,18. entgegen § 15
übel riechende Gegenstände und Stoffe in der Nähe von Wohngebäuden
lagert, verarbeitet oder befördert,19. entgegen § 16 Abs. 1
plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet und
bemalt,20. entgegen § 17 Zelte oder Wohnwagen aufstellt,21.
entgegen § 18 Abs. 1 Grünflächen mit Kraftfahrzeugen befährt sowie
abstellt; Gewässer und Wasserbecken verunreinigt und befischt;
Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere
Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder
entfernt,22. entgegen § 19 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol-
bzw. Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als
unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet,23.
entgegen § 20 Abs. 2 ein Feuer ohne Erlaubnis abbrennt,24. entgegen
§ 21 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den
festgesetzten Hausnummern versieht,25. entgegen § 21 Abs. 2
unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert oder
Hausnummern nicht entsprechend § 21 Abs. 2 anbringt(2) Abs. 1 gilt
nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist.(3)
Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 Sächsisches
Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 Euro
bis höchstens 1.000,00 Euro geahndet werden.
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 12 Ausgabe 23. Februar 2012
§ 24 InkrafttretenDie Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Hartmannsdorf, 27.01.2012
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO)Zur öffentlichen Bekanntmachung der
Polizeiverordnung der Gemeinde Hartmannsdorf, Gemeinderatsbeschluss
Nr. 7/ 12 wird folgender Hinweis gegeben:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1
SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt
nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,
die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der
Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs.
4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Andere Behörden informieren
Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräfte-stichprobe
der EU 2012Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten
Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräfte-stichprobe
durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszäh-lung“) ist eine
gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule
oder Hochschule, Quellen des Lebensunter-halts usw. befragt werden.
Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum
Pendlerverhalten, wie Entfernung zur Arbeits-stätte und benutztes
Verkehrsmittel.Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt
nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens.
Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die
darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander
folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der
zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer
schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische
Landesamt wählen.Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem
Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur
Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen
verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für
statistische Zwecke verwendet.Auskunft erteilt: Ina Helbig, Tel.:
03578 33-2110
48h-Aktion! Es geht weiterDie 48h-Aktion Sachsen wurde in den
letzten Jahren durch die Sächsische Landjugend e.V. initiiert.
Diese beendete zum Jahresende ihre hauptamtliche Tätigkeit. Eine
sachsenweite Aktion wird es daher nicht mehr geben. Da dieses
Projekt seit Jahren in unserer Region von vielen Jugendgruppen gern
angenommen wurde, haben sich
KONTRAST-Mobile Jugendarbeit in Mittelsachsen des Regen-bogenbus
e.V. und der Kreisjugendring Mittelsachsen e.V. entschlossen, das
Projekt im Landkreis Mittelsachen gemeinsam weiterzuführen. Die
48h-Aktion 2012 findet vom 14.-16. September 2012 in unserem
Landkreis statt. Als Schirmherr wurde der Landrat Volker Uhlig
angefragt.Mitmachen können alle Jugendgruppen, die innerhalb von 48
Stunden in ihrem Ort gemeinnützige Projekte eigenständig planen und
durchführen wollen. Unter der Devise „Wir packen's an!“ können
eigene Ideen in Taten umgesetzt werden. Auf jeden noch so kleinen
Einsatz kommt es an, solange er die Heimat schöner, lebens- und
liebenswerter macht. Jede Projektidee zählt! Sie hilft im Kleinen
wie im Großen, nützt der Kommune und damit den ländlichen Räumen
und somit auch den Jugendlichen selbst.Bei der Umsetzung der Ideen
im Gemeinwesen geht es aber nicht ganz ohne die Unterstützung:
Materialien und Geräte müssen von den Jugendlichen mit
Unterstützung der Sozialarbeiterinnen, der Eltern, der Nachbarn
etc., im Vorfeld über Sponsoren organisiert werden, also etwa von
ansässigen Wirtschaftsunternehmen. Auch der Rat und die Mithilfe
von Bürger/innen sind oft gefragt. So können Eltern, Nachbarn und
Bekannte „ihren“ Mädchen und Jungen unter die Arme greifen, wenn es
wieder heißt: ein Zeichen zu setzen – ein Zeichen für eine aktive
und engagierte Jugend! Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall, denn:
Es macht Riesenspaß! Der Gruppenzusammenhalt wird gestärkt, man
kann seine Lebenswelt selbst gestalten und jede Jugendgruppe
entscheidet eigenständig, was sie tun will und kann zeigen, was in
ihr steckt!
Anmelden können sich interessierte Gruppen bis 20.07.2012 bei
KONTRAST-Mobile Jugendarbeit in Mittelsachsen,Böhrigen, Roßweiner
Straße 3, 09661 Striegistal, Telefon: 034322-40388, E-Mail:
[email protected]
zum 95. Geburtstag
Zum 90. Geburtstag;
zum 89. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Frau Erna Sittel;
Frau Annemarie Liebers, Frau Ingeburg Hofmann
Frau Annemarie Voigt;
Frau Ruth Meinig;
Frau Anneliese Gottlebe, Herrn Werner Karch,
Herrn Fritz Kuschick, Herrn WernerLohs;
Herrn Herbert Krause, Herrn Helmut Forkmann;
Frau Gertrud Seim;
Frau Ursula Tanner, Frau Else Kellner;
Herrn Reinhold Irmscher, Frau Annemarie Roth,Frau Christa
Welzer, Frau Irene Spott,Frau Hildegard Eiselt;
Frau Lisa Kuschick;
Frau Gisela Nicolai;
Das Gemeindeamt gratuliert nachträglich ganz herzlich den
Jubilaren im Monat Januar
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 13Ausgabe 23. Februar 2012
Zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Herrn Wilfried Pichel, Herrn Horst Aurich,Frau Renate
Berger;
Herrn Johann Fricker, Frau Renate Lohse,Herrn Gerhard Vogel,
Frau Frieda Reichelt,Herrn Werner Ochmann;
Frau Marianne Schlabing;
Frau Helga Meißner, Frau Isolde Mädger,Frau Hannelore Breitner,
Frau RuthNaumann,Herrn Josef Pohl, Frau Christa Bose,Herrn Günter
Naumann;
Frau Brigitte Heinrich, Frau Christa Sintke, Frau Ingeborg
Hammer, Herrn JoachimKöppen,Frau Christine Schietzelt, Frau Gisela
Tetzner;
Frau Eva Kobierski, Herrn Kurt Töpfer,
Frau Renate Weitfeld, Frau Renate Kleiber,Herrn Roland Müller,
Herrn Wolfgang Emmrich;
Frau Helga Schlimper, Frau Ursula Reichhart,Herrn Heinz Groß,
Frau Liane Junghannß, Herrn Klaus Elgas, Frau Brigitta Uhlmann;
Frau Gerlinde Mühler, Frau Ruth Schulze, Herrn Lothar Lauber,
Frau Erika Seifert, Frau Erika Krumbiegel, Herrn Rolf Nebel,Frau
Liane Johne;
Herrn Helmut Herrmann, Frau Inge Schmidt,Herrn Werner Merker,
Herrn Dieter Pertermann;
Frau Elke Fischer, Herrn Peter Weißbach, Herrn Reinhard Uhlig,
Herrn GunterWeiss,Herrn Dietmar Winkler, Herrn DieterLohse,Frau
Asta Richter und Frau Christa Harrer.
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
und zum 70. Geburtstag
Kircheninformationen
Die Kirchgemeinde gibt bekannt:Sonntag, 26. Februar9.30 Uhr
Predigtgottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst
Freitag, 2. März - WELTGEBETSTAG19.30 Uhr Zusammenkunft im
Kirchsaal
Thema: „Steht auf für Gerechtigkeit“ mit einer Gebetsordnung von
Frauen aus Malaysia
Sonntag, 4. März9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst,
gleichzeitig Kindergottesdienst
Sonntag, 11. März9.30 Uhr Predigtgottesdienst, gleichzeitig
Kindergottesdienst
Herzliche Einladung zur Bibelwoche vom 12. -14. März 2012Thema:
„Atem unseres Betens“ Nachdenken über ausgewählte Psalmen - jeweils
19.30 Uhr im Kirchsaal Montag, 12. März: „Psalmen sind wie eine
Brücke “
(Psalm 13)Dienstag, 13. März: „Psalmen sind wie
Sonnenaufgänge“
(Psalm 2)Mittwoch, 14. März: „Psalmen sind wie gute Freunde“
(Psalm 42)
Freikirchliche Christengemeinde Blumenweg 38
Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein:Sonntag
26.02.12 9.30 GottesdienstDienstag 28.02.12 19.30 Bibelgespräch
Sonntag 04.03.12 9.30 Gottesdienst Dienstag 06.03.12 19.30
Bibelgespräch Sonntag 11.03.12 9.30 Gottesdienst Dienstag 13.03.12
19.30 Bibelgespräch Samstag 17.03.12 9.30 Frauen Kreativ Brunch
Sonntag 18.03.12 9.30 Gottesdienst mit Abendmahl Dienstag 20.03.12
19.30 Bibelgespräch Sonntag 25.03.12 9.30 GottesdienstDienstag
27.03.12 19.30 Bibelgespräch Sonntags ist gleichzeitig
KindergottesdienstKontakt: 03722-80218 · Info:
www.freikirche-hartmannsdorf.de
Sonntag, 18. März9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst zum Abschluss
der Bibel-
woche - gleichzeitig Kindergottesdienst
Sonntag, 25. März9.30 Uhr Predigtgottesdienst (mit anderer
Liturgie),
gleichzeitig KindergottesdienstEv.-luth.
PfarramtHartmannsdorf
Kontakt: 03722-93788 · Info: www.kirchehartmannsdorf.de
D a s K a m m e r o r -chester Collegium Instrumentale e.V.
Gößnitz / Thür. hat ein sehr abwechs-lungsreiches und
in-teressantes Konzert vorbereitet. Es er-klingen immer wieder gern
gehörte Melodien aus Musical und Klassik, aber auch bekannte
Filmmelodien sind im etwa einstündigen Programm enthalten. Das
Orchester musiziert u.a. den bekannten Walzer Nr. 2 von
Schostakowitsch, Filmmelodien wie „Titanic“ oder auch die Musik aus
dem „Phantom der Oper“. Ein besonderer musi-kalischer Leckerbissen,
auf den sich alle Zuhörer freuen können, ist im 2. Programmteil
vorgesehen.Das Kammerorchester Collegium Instrumentale besteht seit
1994 und hat seinen Sitz in der ostthüringischen Stadt Gößnitz. Es
ging aus einer losen Spielgemeinschaft hervor und wurde mit 7
Mitgliedern als gemeinnütziger Verein gegründet. Heute zählt das
Kammerorchester über 25 Mitglieder und es musizieren neben
Streichern auch zahlreiche Bläser und Schlagwerker in klassischer
sinfonischer Besetzung.Das Konzert findet am 25. Februar 2012, um
17:00 Uhr, in der Kirche zu Hartmannsdorf statt. Der Eintritt ist
frei, um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird gebeten. Alle
Freunde der Musik und Interessierte sind herzlich zu dieser
Veranstaltung eingeladen.
Holger RungeOrchesterleiter
Festliches Konzert am 25. Februar in der ev.-luth. Kirche zu
Hartmannsdorf
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1527
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 14 Ausgabe 23. Februar 2012
Eine Schülermannschaft der Klassenstufe 4 startete im Januar mit
Verstärkung von Schülern der Klasse 3 bei zwei
Völkerball-turnieren.Am 12.01.2012 nahmen wir am Neujahrsturnier
der Geschwister-Scholl-Schule in Limbach-Oberfrohna teil. Am Start
waren sechs Grundschulmannschaften. Es wurde nach Auslosung in zwei
Gruppen gespielt. Die einzelnen Gruppenspiele verliefen sehr
spannend und nach einem Sieg und einer Niederlage in unserer Gruppe
stand fest, dass wir um den 3. Platz spielten. In diesem Spiel
wurde es so richtig spannend. Nach acht Minuten regulärer Spielzeit
stand es 6:6 unentschieden. Es folgten zwei Minuten Verlängerung
und wieder stand es 6:6 unentschieden. Eine weitere Verlängerung
von zwei Minuten brachte uns in einer tobenden Halle mit 2:8
Punkten den Sieg in dem Spiel und so den überraschenden 3.
Platz.
Eine kappe Woche später starteten wir in Burgstädt zu einem
weiteren Völkerballturnier. Hier nahmen fünf
Grundschulmann-schaften teil. Es spielte jede Mannschaft gegen
jede.Wir wurden von den anwesenden Eltern und Mitspielern mächtig
angefeuert und auch diese Spiele verliefen sehr spannend. Nach
Erfolgreiche Teilnahme bei Völkerballturnieren
AUS DER GRUNDSCHULE
Punkten lagen wir gleichauf mit der Goetheschule aus Burgstädt
und der Grundschule Claußnitz. Nach dem Zusammenzählen der kleinen
Punkte belegten wir den 3. Platz und fuhren stolz mit unserer
Bronzemedaille nach Hause.Vielen Dank an Frau Fleischer für die
gute Wettkampfvor-bereitung. Annika, Klasse 4a
Die Jugendfeuerwehr Hartmannsdorf bekam von der Sparkasse
Mittelsachsen eine Sachspende von fünf Kindersitzschalen. In einer
Aktion im gesamten Landkreis Mittelsachsen wurde nachhaltig an die
Sicherheit unser Jugendfeuerwehr gedacht. Unsere jüngsten
Mitglieder Jason Patzelt, Richard Jensch, Rowan Weiser und Noah
Hochmuth freuten sich über diese Unterstützung.
Detlef LarischJugendwart
Jason Patzelt, Richard Jensch, Rowan Weiser und Noah Hochmuth
(vorn von links), hinten Frau Löffler - Filialleiterin der
Sparkasse und Herr Larisch - Jugendwart
Sponsor für mehr Sicherheit im Jugendfeuerwehrdienst
Am 13.2.2012 fand unser erster Blutspendetermin in diesem Jahr
in der Schule statt. Trotz Kälte, Glatteis sowie Ferienbeginn waren
viele Blutspender erschienen.Allen Spendern ein großes
Dankeschön!Eine große Freude für uns war die Entscheidung des
Vorstandes der Bürgerinitiative für Hartmannsdorf, diesen Termin
wahrzu- nehmen. Der Gedanke: „Warum gehe ich eigentlich nicht Blut
spenden?“ war der Aufhänger für eine Aktion, als Erstspender diesen
Termin wahrzunehmen. Auch unsere Dauerspender bemerkten, dass da
etwas geschehen sein musste, weil so viele Erstspender erschienen
waren.Gern würden wir diese gute Idee aufnehmen, dass auch in
anderen Vereinen überlegt wird, ob ähnliche Aktivitäten möglich
sind.Ein Danke auch an alle ehrenamtlichen Helfer, welche den
Imbiss vorbereiten und die Spender betreuen.Anregungen und Fragen
zur Blutspende unter: [email protected]
Großen Dank an alle Blutspender Liebe Jugendrotkreuzmitglieder
sowie ehemalige Junge Sanitäter,
wir wollen im Oktober 50 Jahre Jugendrotkreuz in Hartmannsdorf
feiern.Dafür brauchen wir Euch als Teilnehmer sowie als Botschafter
an alle, die Ihr aus der Zeit Eurer Jugend kennt und erreicht.
Meldet Euch schnell unter drk(at)drk-hartmannsdorf.de.Meldet
Euch wer hat, mit Mailadresse, Ihr erhaltet dann den genauen
Termin.
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 15Ausgabe 23. Februar 2012
Bei uns sind u.a. folgende Kinder im Januar 2012 zur Welt
gekommen
Wir gratulieren ganz herzlich zur Geburt des Kindes und
wün-schen für die Zukunft vor allem Gottes Segen und
Gesundheit.(Die Anzahl ist nicht vollständig. Wir veröffentlichen
nur die Namen der Neugeborenen, deren Eltern dies wünschen.)
Finn Bauer, geb. am 02.01.2012 • Tim Meier, geb. am 03.01.2012 •
Niklas Otto, geb. am 03.01.2012 • Fiona Werner, geb. am 06.01.2012
• Luca Mike Beier, geb. am 08.01.2012 • Mirja Ladendorf, geb. am
12.01.2012 • John
Mittelstädt, geb. am 21.01.2012 • Florian Schöck, geb. am
27.01.2012 • Josephine Rudolph, geb. am 27.01.2012 • Simon
Kaminski, geb. am 31.01.2012 .
VEREINSLEBEN
Veranstaltungen des Seniorenvereins Hartmannsdorf e.V.
Sonntag, 26.02.12 „Tosca“ Oper von Puccini im Opern-haus
Chemnitz, Abfahrt ca. 14:00 Uhr
Montag, 27.02.12 Rundfahrt mit Kleinbus entlang der fertigen
Abschnitte der A72 bisRathendorf, Abfahrt ca. 11:00 Uhr
Samstag, 03.03.12 Silbertherme Warmbad, Abfahrt ca. 8:00 Uhr
Sonntag, 04.03.12 „Cafefahrt nach Irgendwo“ Abfahrt ca. 13:00
Uhr
Mittwoch, 07.03.12 Fahrt in die Räuberschänke Franken-stein,
Frauentagsprogramm mit „Uwe Jensen“, Abfahrt ca. 10:30 Uhr
Donnerstag, 08.03.12 Spielenachmittag im Gesundheitsstudio,
Beginn 14:00 Uhr
Montag, 12.03.12 Fahrt in den Leipziger Zoo Gondwana-land,
Abfahrt ca. 9:30 Uhr
Donnerstag, 22.03.12 Kaffeetrinken im Park Inn Vortrag vom Roten
Kreuz und anschließend begrüßen wir mit einem vogtländischen
Duomusikalisch den Frühling, Beginn 14:30 Uhr
Dienstag, 27.03.12 Fahrt nach Gelenau zur Ausstellung
Pohl-Ströher (Ostereier und anderes), Abfahrt ca. 10:00 Uhr
Sonntag, 01.04.12 „Cafefahrt nach Irgendwo“Abfahrt ca. 13:00
Uhr
06. - 10. April 2012 Fahrt nach Köln in das „Ramada Hotel“ in
Köln Hürth
Mittwoch, 18.04.12 „Frühlingsangrillen“ in Bärenstein, Besuch
einer Alpaka-FarmAbfahrt ca. 10:00 Uhr
Für „Nabucco“ Oper von Verdi können noch Karten bestellt
werden.
Meldungen bitte bei Gräfe - Tel. 03722 / 90 710
Kaninchenzüchterverein e. V. S 211 Hartmannsdorf lädt ein
Die nächste Zuchtbesprechung findet amFreitag, dem 09.03.2012,
20.00 Uhr,in der Gaststätte „Bergschlösschen“statt.
Thomas, Vorsitzender
Schützengesellschaft e.V. 1888 teilt mit
Das Schützenhaus der SG 1888 e.V. Hartmannsdorf; Oststraße 16
(Ochsengrund) ist nur am 2. Mittwoch eines jeden Monats von 18 - 20
Uhr zum öffentlichen Schießen für Jedermann geöffnet!Des Weiteren
steht Ihnen unser Haus für Ihre vorbestellten Feierlichkeiten zur
Verfügung. Vereinsinternes Schießen mit anschließender Versammlung
findet wie gewohnt am letzten Montag des Monats, ab 18 Uhr im
Schützenhaus statt.Für Schießtermine außerhalb der Öffnungszeiten
wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner - zu erreichen unter:
Tel. Nr.: 0162-8426871; 0162-7763699; 0163-7677545 oder
www.schuetzengesellschaft-hartmannsdorf.de (Rubrik: Der
Vorstand)
Steege von den 1888er Schützen
DRK-Ortsverein e. V. Hartmannsdorf,Schulstr. 20 a lädt ein
Jugendrotkreuz ab sofort: Donnerstag Stufe 1 17.30 Uhr bis 18.30
Uhr
Stufe 2 18.30 Uhr bis 19.30 UhrAusbildungsabende ab 16 Jahre
donnerstags, 19.00 Uhr jede gerade Kalenderwoche. Gäste sind
herzlich willkommen!www.drk-hartmannsdorf.de Der Vorstand
Bürgerinitiative für Hartmannsdorf (parteilos) e.V. – BfH
informiert
Zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am Mittwoch, 29.
Februar 2012, 19.30 Uhr im „Sportlerheim“statt.
Haupttagesordnungspunkte sind die Rechenschaftsberichte 2011 und
die Entlastung des Vorstands für das vergangene Jahr. Aber auch
aktuelle Themen sollen besprochen werden. Damit die Versammlung
beschlussfähig ist, bitte ich um eine rege Teilnahme der
Mitglieder. Sabine Delling, Vorsitzende Kontakt: Tel. 91879; eMail:
[email protected]
Am Freitag, dem 24. Februar 2012, 19:00 Uhr in die Gaststätte
Sportlerheim. Thema: Die Chronik von Hartmannsdorf von den Anfängen
bis 2010. Gäste sind herzlich eingeladen!
Der Vorstand
Der Heimatverein lädt ein:
Auf unserem Vereinshundeplatz in Hartmannsdorf, Limbacher Straße
36b, ist jeder herzlich willkommen, der Interesse hat, seinen Hund
ausbilden zu lassen. Um welche Rasse es sich dabei handelt, ist
völlig egal. Sie bilden Ihren Hund mit unserer Unterstützung selber
aus. Unser fachkundiges Personal steht Ihnen mit guten Ratschlägen
und Hilfe zur Seite. Unsere Ausbildungserfolge beruhen auf
GEWALTFREIHEIT.Folgende Leistungen werden angeboten:- Ausbildung
zum Begleithund- Durchführung von Welpenspielen-
Hindernisbewältigung für den TurniersportDer Verein führt keinen
Schutzhundesport durch.Öffnungszeiten: jeden Sonntag von 9:00 Uhr
bis 12:00 Uhr
10:30 Uhr WelpenspieleGruppenunterordnung: 9:30 Uhr erste Gruppe
10:30 Uhr zweite Gruppe
Kommen Sie einfach vorbei und lernen Sie uns kennen.Adelbert
Schauland, Vorsitzender
Hundesportverein Hartmannsdorf e.V. informiert:
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 16 Ausgabe 23. Februar 2012
03.02.2012, 19 Uhr! Das Schützenhaus der SG 1888 Hart-mannsdorf
war um diese Zeit gut gefüllt, denn der Vereinsvorstand legte
Rechenschaft über die geleistete Vereinsarbeit im vergangenen Jahr
ab und hob insbesondere die herausragenden Leistungen der
Kameradinnen und Kameraden anlässlich der Jahresevents
Brauchtums-Feuer, des Adler-Schießens in Verbindung mit dem
Doppeljubiläum 150 bzw. 20 Jahre SG 1888 Hartmannsdorf hervor!
Natürlich nicht zu vergessen unser Auftreten zum Brauereifest sowie
die Eröffnungsböller zum 2. Gewerbevereinsfest mit „Dr Alten
Hort´sdorfer“, unserer Kanone, als knall- und rauchträchtige
Untermalung der Feste des Ortes! Der transportable Luftgewehr-
Schießcontainer kam bei den Besuchern des GV-Festes sehr gut an,
wie man aus Gesprächen erfuhr! Toll, guter
Ansporn!Vereinsmeisterschaften und Vergleichsschießen mit
befreundeten Vereinen sind schon eine gute Tradition geworden,
machen Spaß und werden gepflegt!
Höhepunkt des Jahres ist dann im Dezember das
„Schützen-Königs-Schießen“, bei dem im vergangenen Jahr unser
Kamerad Andreas Knorr gewann! Nicht zu vergessen sind unsere vier
Neumitglieder, zwei Damen und zwei Herren, die sich gut eingelebt
haben und schon gute bis sehr gute Schießergebnisse präsentieren
und gern bei uns im Verein sind!
Nach einer kurzen Pause legte der Kassenwart Rechenschaft über
Ausgaben und Einnahmen des Vereins vor und der anschließende
Rechenschaftsbericht des Kassenprüfers bestätigte die gute Arbeit
des Kassenwarts im Jahr 2011!
Populärer Gast unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung war
der Herr Bürgermeister Weinert, der sich die Ausführungen
Die Kameraden der Schützengesellschaft 1888 Hartmannsdorf
ermittelten wie jedes Jahr zu Ende des ersten Monats im neuen Jahr,
genau am 28. 01. 2012, ihre Vereinsmeister in den
Einzel-Disziplinen Großkaliber und Kleinkaliber Kurzwaffe (Pistole
oder Revolver), auf 25m, frei stehend, ohne Zielhilfe! Die
Wettkampfzeit war von 14-17 Uhr angesetzt. Schon 13:45 Uhr hörte
man die ersten Schüsse vom Schießstand und im Vereinsraum war ein
Andrang wie schon lange nicht!Die Kameraden meldeten sich für
insgesamt 26 Starts an, davon 3 Einzelstarts in der Disziplin
Großkaliber Kurz und 5 Einzelstarts in der Disziplin Kleinkaliber
Kurz! Jeder Schütze hatte 5 Probe - und 15 Zählerschüsse! Neun
Kameraden traten in beiden Disziplinen an und kämpften dort um die
höchsten Ringzahlen!Nach dem Wettkampf war gemütliches
Beisammensein in einem wohlig beheizten Vereinsraum, bei warmen
Getränken und kleinem Imbiss angesagt und bei einigen
Insidergesprächen der Schützen war auch von „hätte“ und „beinahe“
hin und wieder die Rede! Ob es dabei ums Treffen ging?! Wer weiß?
Aber Spaß hat es allen Teilnehmern gemacht und das ist doch
eigentlich das Wichtigste! Hier die Teilnehmer und ihre
Platzierungen!
Disziplin Großkaliber Kurz Disziplin Kleinkaliber Kurz1. Steege,
Klaus 1. Weise, Thomas
2. Schlag, Olaf 2. Schlag, Olaf 3. Weise, Thomas 3. Korb,
Andreas
Erste Vereinsmeister 2012 der SG 1888 4. Korb, Andreas 4.
Eichhorn, Stefan 5. Vorberger, Dietmar 5. Engelhard, Enrico
6. Engelhard, Enrico 6. Delling, Stephan 7. Delling, Stephan 7.
Weber, Volker
8. Eichhorn, Stefan 8. Steege, Klaus 9. Meyer, Bernd 9. Richter,
Christian
10. Dietrich, Thomas 10. Vogel, Andrea11. Weise, Heiko 11.
Rothe, Jürgen 12. Ampft, Michael 12. Dietrich, Thomas
13. Födisch, Karlheinz14. Ampft, Michael
Damit ergibt sich folgendes Ergebnis:in der Disziplin
Großkaliber Kurz wurde Schützenkamerad Klaus Steege „Vereinsmeister
2012“
in der Disziplin Kleinkaliber Kurz wurde Schützenkamerad Thomas
Weise „Vereinsmeister 2012“
Glückwunsch von allen Schützenkameraden den Siegern und
Platzierten! Weiterhin „Gut Schuss“!
Wer Lust zum Schießen hat (Luftgewehr, Kleinkaliber und
Großkaliber) und gern zu unserer Gesellschaft dazu gehören möchte,
Sie oder Er, melden sich bitte telefonisch-03722-403179 oder per
E-Mail (s. Aushang) oder kommen persönlich am 2. Mittwoch im Monat
im Schützenhaus Oststr. 16 vorbei! Wir erwarten Sie! Steege von den
1888ern
Jahreshauptversammlung 2012 der 1888er Schützen
unsererseits anhörte und sich lobend über das Engagement der SG
1888 im kommunal-kulturellen Ortsgeschehen äußerte! Er wird sich
auch weiterhin im Gemeinderat für „seine“ Vereine und somit auch
für deren und unsere Belange einsetzen!Nach den Ausführungen des
Bürgermeisters gab es für alle Teilnehmer der Versammlung einen
Imbiss und Getränke und danach kam es noch zu einer lebhaften
Diskussionsrunde, bei der dann die kleinen und großen Probleme der
SG und der „Welt“ besprochen und vielleicht auch gelöst wurden?
Ganz optimistisch gehen wir das neue Vereinsarbeitsjahr an und
hoffen, auch zur nächsten Jahreshauptversammlung wieder eine
positive Bilanz ziehen zu können!
Ach so - wollten Sie nicht in diesem Jahr mal schießen kommen?
Oststr. 16, im Ochsengrund, für Jedermann nur am 2. Mittwoch im
Monat von 18-20 Uhr! Wir würden uns freuen! Bis bald!
Ihre 1888er Schützen
-
Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Hartmannsdorf, in Köthensdorf
findet in diesem Jahr vom 26.-29. April ein großes Schul- und
Heimatfest auf dem Gelände der Grundschule statt. Anlass sind die
100-jährige Schulweihe der Grundschule im Ortsteil Köthensdorf und
die 575-jährige urkundliche Ersterwäh-nung unseres Dorfes
Köthensdorf-Reitzenhain im schönen Chemnitztal. Unser Festprogramm
bietet Ihnen am Freitag, den 27.04. ab 18 Uhr das traditionelle
Maibaumsetzen der Feuerwehr Köthensdorf mit anschließendem Programm
der Schulkinder und den Show-Auftritt der Feuerwehr im großen
Festzelt mit Disko-klängen. Gegen 21 Uhr erleben wir mit den
Kindern den Fackel-umzug mit Brauchtumsfeuer und danach das große
Feuerwerk.Am Samstag, den 28.04. findet von 10-18 Uhr ein
historischer Bauernmarkt mit Vorführung traditioneller Handwerke
statt. Am Nachmittag gibt es dann diverse Veranstaltungen für Groß
und Klein, besonders für die Kinder und mit den Kindern. Es ist für
jeden etwas dabei!Am Abend ab 20 Uhr spielen die „Mittweidaer
Kellergeister“ live zum Tanz mit Show-Einlagen auf. Am Sonntag, den
29.04. starten wir ab 10 Uhr mit einem Familiengottesdienst und
einem Pro-
Hochwertiges Säge- und Wertholz ist das „Spitzenprodukt“ der
Forstwirtschaft. Dies spiegelt sich nicht nur in den Preisen für
das Produkt wieder, sondern auch in den hohen Ansprüchen bei der
waldbaulichen Behandlung und einem mitunter 200-jährigen
Produktionszeitraum der entsprechenden Bäume.Auch dieses Jahr kam
mit 80% der angebotenen Stämme ein Großteil aus privaten und
körperschaftlichen Forstbetrieben, welche ca. 54 % des sächsischen
Waldes bewirtschaften. Der Gesamterlös der 13. Säge- und
Wertholzsubmission belief sich auf 365.454 EUR. Spitzenreiter der
Submission ist diesjährig ein „Riegelahorn“ aus einem
Privatwaldbetrieb der Oberlausitz mit 5.209 EUR/fm. Angeboten
wurden im Rahmen der Submission 23 verschiedene Laub- und
Nadelhölzer mit einem Schwerpunkt bei Stiel- und Traubeneiche (45%)
sowie Lärche und Esche (28%). Mit 329 EUR/fm lag der
durchschnittlich erzielte Preis für Eiche nur geringfügig unter dem
Vorjahresergebnis (359 EUR/fm), der gleiche Trend war bei Esche mit
einem Rückgang von 28 EUR/fm auf 172 EUR/fm zu verzeichnen. Dem
gegenüber stiegen die Erlöse für Bergahorn um 94 EUR/fm auf 585
EUR/fm umso deutlicher. Der Spitzenstamm bei den Nadelhölzer kam
ebenfalls aus der Oberlausitz und erzielte bei der Submission 938
EUR/fm.Die sächsischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer pflegen
ihren Wald teils seit Generationen unter strikter Beachtung der
13. Säge- und Wertholzsubmission - Spitzen-stämme aus dem
Privat- und Körperschaftswald
Nachhaltigkeit. Sie produzieren auf diese Weise sowohl den
nachwachsenden Rohstoff Holz und somit gleichermaßen die
diesjährigen Spitzen als auch umfangreiche
Ökosytemdienst-leistungen (z.B. Natur-, Boden- und
Trinkwasserschutz, Schutz der Biodiversität). Darüber hinaus ist
der Privat- und Körper-schaftswald aufgrund seiner weiten
Verteilung im Freistaat auch ein bedeutendes Erholungsgebiet für
die sächsische Bevölkerung.Im Zuge des Klimawandels sehen sich die
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer jedoch einer neuen
Herausforderung gegenüber. Diese besteht in der Entwicklung
sogenannter „klimaplastischer Wälder“, damit auch zukünftig die
vielfältigen Gemeinwohl-leistungen des Waldes erhalten bleiben.Der
generationsübergreifenden Aufgabe werden sich alle Forstbetriebe
mit Kompetenz und viel Engagement widmen, auch in der Hoffnung auf
förderliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine
gesellschaftliche Honorierung der erbrachten
Leistungen.Zusatzinformation:Der Sächsische Waldbesitzerverband
e.V. vertritt die berufsständischen, rechtlichen und
forstpolitischen Interessen der mehr als 74.000 kommunalen,
privaten und kirchlichen Waldbesitzer in Sachsen.Der Privatwald
nimmt ca. 45 % (234.212 ha) der Waldfläche Sachsens ein. 8 %
(41.312 ha) des Waldes befinden sich im Eigentum kommunaler
Körperschaften, 2 % entfallen auf den Kirchenwald.
Großes Heimatfest in Köthensdorf! gramm für die Kinder. Im
großen Festzelt können Sie einen musikalischen Frühschoppen
genießen. Das Highlight unseres Programms ist der große Festumzug
durch Köthensdorf mit drei Kapellen, Feuerwehren, historischen
Fahrzeugen, Vereinen, Schule und Kindergarten, Bauern,
Gewerbetreibenden und Tieren aus dem Dorfalltag. Dieser Festumzug
bewegt sich ab 14 Uhr mit seinen ca. 320 Teilnehmern auf der
Köthensdorfer Hauptstraße durch den Ort.Das Heimatfest wird an
allen Tagen begleitet von einer historischen Ausstellung des
Heimatvereins Köthensdorf „Schule und Alltag früher“, dazu wurde
noch eine 100-seitige Festschrift mit der Ortsgeschichte und der
Entwicklung des Schulwesens gedruckt. Diese Schrift ist reich
bebildert und wird zum Kauf angeboten. Vom Freitagnachmittag bis
Sonntagabend läuft ein umfangreicher Speisen- und Getränkeverkauf
zu volkstümlichen Preisen auf dem Festgelände. Liebe
Hartmannsdorfer, wir laden Sie recht herzlich zu unserem Schul- und
Heimatfest am letzten Aprilwochenende 2012 in den schönen Ort
Köthensdorf ein!Flyer mit Programm liegen im Rathaus Hartmannsdorf
aus oder informieren Sie sich auch unter www.koethensdorf.de. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch!
A.Hugel, Festausschuss
Kater Micky wurde wegen Umzugs von seiner Familie bei uns im
Tierheim abgegeben. Der wunderschöne ca. 4 Jahre alte Kater ist
unverwechselbar mit seinen weißen Pfötchen und dem großen weißen
Latz. Micky freut sich immer, wenn unsere Pfleger ein paar Minuten
Zeit haben und er Streicheleinheiten bekommt, denn er schmust für
sein Leben gern. Micky geht auf jeden Menschen sofort freundlich
zu, da er keinerlei Berührungsängste hat. Mit Katzendamen versteht
er sich sehr gut und könnte deshalb auch als Zweitkatze gehalten
werden. Micky war ursprünglich ein reiner Freigänger, hat sich
jedoch hier im Tierheim sehr gut mit der reinen Wohnungshaltung
arrangiert und kann deshalb sowohl als Frei-gänger, aber auch als
reine Wohnungskatze gehalten werden.
Kommen Sie doch einmal zu einem Besuch im Tierheim vorbei und
lernen Sie Micky kennen. Derzeit warten noch rund 30 Stubentiger
aller Farben auf ein Zuhause.
Tierfreunde helfen Tieren in Not e.V.Goetheweg 12709247
Röhrsdorf bei ChemnitzTelefon 03722/5927040
Ausgabe 23. Februar 2012 Seite 17
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Gemeindebote Hartmannsdorf www.gemeinde-hartmannsdorf.de
Seite 18 Ausgabe 23. Februar 2012
TSV 1862 - Abteilung Tischtennis informiert
VEREINSLEBEN
Hartmannsdorf I - Eppendorf I 8:8An diesem Samstag teilte die
Bezirksklassevertretung der Hart-mannsdorfer Tischtennisspieler
alles. Die Plätze in den beiden Autos, Motivation, Enttäuschung,
Glück im Unglück und schließ-lich die Punkte mit dem SV
Eppendorf.Nach dem deutlichen Sieg gegen den Tabellenzweiten
Langenau reiste das TSV-Sextett in Bestbesetzung durch das
Schneetreiben nach Eppendorf. Das Hochgefühl des vorausgegangenen
Sieges verflog jedoch sehr rasch. Drei erfolglose Eröffnungsdoppel
und eine erwartete Niederlage von M. Weinert gegen den bisher
unbesiegten J. Hunger führten zu einem 0:4 Rückstand. Erst R. Görtz
konnte mit einem hart umkämpften Sieg unseren ersten Punkt
verbuchen. Im mittleren Paarkreuz wurden die Punkte mit einem
klaren 3:0 Sieg von S. Steinmetz und einer ebenso klaren 0:3
Niederlage von L. Steinmetz an beide Seiten vergeben. Der auch an
diesem Tag unbesiegte H.-J. Preuß holte sicher unseren dritten
Punkt, wohingegen J. Oehme unglücklich in fünf Sätzen verlor. Beim
Stand von 3:7 war die Niederlage schon fast Gewissheit, aber der
TSV schlug noch einmal zurück. Mit fünf Einzelsiegen in Folge
drehten wir das Spiel komplett und auch die Eppendorfer stellten
nur fest, jetzt beginnt die Aufholjagd. Im Entschei-dungsdoppel
konnten Görtz/Weinert leider gegen Hunger/Kehr nicht viel
ausrichten und verloren recht deutlich 0:3.
Einladung zur Mitgliederversammlungdes TSV 1862 Hartmannsdorf
e.V.
Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unserer diesjährigen
Jahreshauptversammlung ganz herzlich ein.
Datum: Dienstag, den 27. März 2012Beginn: 19.00 UhrOrt:
Krößner's Gaststätte
Tagesordnung:1. Jahresbericht des Vorsitzenden2. Kassenbericht
der Schatzmeisterin3. Bericht der Kassenprüfer4. Berichte der
Abteilungsleiter5. Vorlage und Beschluss des Haushaltes 20126.
Diskussion und Wortmeldungen
Bitte beachten: Zur Einnahme von Speisen sollte die Zeit ab
17.00 Uhr genutzt werden, da während der Versammlung keine
Bedienung mit Speisen mehr erfolgt!
Der Vorstand
Bericht Nachwuchsmannschaften Fußballabteilung Hartmannsdorfer
SV:Am Ende der Hinrunde der Saison 2011/2012 konnten unsere E- und
F-Junioren auf eine erfolgreiche Spielzeit zurückblicken. Mit den
neuformierten Teams ist es das erste Mal seit Jahren gelungen, zwei
eigene Mannschaften ohne Spielgemeinschaft aufzubauen. Unter dem
Motto "Spiel und Spaß" war unser Ziel das Erlernen motorischer
Fähigkeiten, Ausdauer und Fußballgeschick.Alle freuen sich bereits
schon jetzt auf den Start der Hinrunde im März 2012. Wir laden alle
interessierten Kinder mit ihren Eltern zum Schnuppertraining
ein.
Hier unsere Trainingszeiten:F-Junioren bis 15.03.2012
Hallentraining Turnerstraße mittwochs 16.30 Uhr bis 18.00
UhrTrainer: Herr Rico Meyer Tel. 0172 7916563,
[email protected]
E-Junioren bis 15.03.2012 Hallentraining Turnerstraße montags
16.00 Uhr bis 17.30 UhrTrainer: Herr Sven Kubill Tel. 0176
38477714, [email protected]
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung des Hartmannsdorfer
SV 05Sehr geehrte Mitglieder und Sportfreunde des HSV 05,auf diesem
Wege möchten wir ankündigen, dass die ordentliche Hauptversammlung
mit der Neuwahl des Vorstandes und der Leitung unseres Vereins am
20.04.2012 um 19.00 Uhr im Sportlerheim Hartmannsdorf
stattfindet.
BLICK IN UNSERE NACHBARGEMEINDE MÜHLAU
Kulturverein „Linde Mühlau e.V.“ informiert
Für weitere Informationen: www.kultur-linde.de
17. März 2012 ab 18.00 UhrMusikanten-Abend in der Linde
In einer lockeren Runde spielen Musiker einander abwechselnd
ihre Lieblingsstücke vor. Eine kleine Moderation führt durch das
Programm. Leckeres Essen und Trinken runden das Programm ab.Der
Kulturverein möchte so ein Podium schaffen, das jeder Laienmusiker
in unserer Region nutzen kann, um sich mit Gleich-gesinnten und
seinem Publikum zu treffen und auszutauschen.Wer vielleicht eine
Feier plant und die musikalische Umrahmung sucht oder einfach "nur
so" hören und sehen möchte, wie in unserer Region musiziert wird,
ist ebenso herzlich eingeladen.Musiker, ob 1-Mann-Band oder
Orchester, melden sich bitte beim Kulturverein unter Telefon:
03722-91600 oder per mail: [email protected].
25. Februar von 10 - 17 Uhr2. Mittelsächsischer Tauschtagfür
Mineralien und FossilienSammler bieten Mineralien und Fossilien zum
Tauschen, Kaufen oder Verschenken an.
Beste Gelegenheit für alle Anfänger!Für Sammler: Für
Besucher:Anmeldung über Eintritt: 2,50 [email protected]
Kinder: 1,00 EURoder (TransportbeutelTel.: 03722-91600 Notitzzettel
undKeine Tischgebühr Verpackung inkl.!)
Kurzum ein 8:8, mit dem wir durchaus glücklich sein können und
welches hoffentlich die Erfolgsserie der 1. Mannschaft nur ins
Stocken bringt und nicht beendet.Für Hartmannsdorf kämpften und
teilten die Punkte: R. Görtz (1), M. Weinert (1), S. Steinmetz (2),
L. Steinmetz (1), H.-J. Preuss (2), J. Oehme (1). M.
WeinertTabellenstand Bezirksklasse Staffel 4:
1. TSV 1862 Hartmannsdorf 12 130:51 21:32. SV Fortuna Langenau
13 118:80 20:63. SV Mulda 1879 13 107:90 18:84. HSG Mittweida 13
98:100 14:125. SV Saxonia Freiberg II 14 110:109 13:156. TSV 1888
Falkenau II 14 105:109 13:157. SV Eppendorf 14 107:107 12:168. TTV
1948 Oederan II 13 80:119 9:179. SV Oberschöna 1902 II 14 93:119
9:19
10. Döbelner SV Vorwärts IV 14 75:139 5:23
HSV 05 - Abteilung Fußball informiert
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Plötzlich und für alle unfaßbar hat mein lieber Mann,guter
Vater, Schwiegervater und Opa, Herr
In sti