1 Sehr geehrte Damen und Herren, im November-Plenum wurden in der Aktuellen Stunde die bundespolitischen Beschlüsse zur Steuergerechtigkeit, zur Pflegereform und zum Fachkräftemangel diskutiert. Unser Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, und ich haben in der Debatte unter anderem deutlich gemacht, dass der Abbau der sogenannten kalten Progression zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Für uns ist es unverständlich, warum sich gerade die SPD gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages ausspricht. Obwohl dies ja vor allem bei kleineren und mittleren Einkommen zu mehr Gerechtigkeit führen würde. Ebenso haben wir im vergangenen Plenum bei der Beamtenversorgung analog zur gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze auf 67 erhöht. Unser Innenpolitiker, Jan-Christoph Oetjen, stellte in der Debatte heraus, dass dieses Gesetz auch zu mehr Flexibilität beim Pensionseintritt führt. Der Korridor für den Eintritt in den Ruhestand wird bei Beamten auf zehn Jahre erhöht. Herzliche Grüße! Christian Grascha Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher Tel.: (0511) 30 30 34 11 Fax: (0511) 30 30 48 63 E-Mail: [email protected]November 2011
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
1
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November-Plenum wurden in der Aktuellen Stunde die bundespolitischen Beschlüsse zur
Steuergerechtigkeit, zur Pflegereform und zum Fachkräftemangel diskutiert. Unser
Fraktionsvorsitzender, Christian Dürr, und ich haben in der Debatte unter anderem deutlich gemacht,
dass der Abbau der sogenannten kalten Progression zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Für uns ist es
unverständlich, warum sich gerade die SPD gegen eine Erhöhung des Grundfreibetrages ausspricht.
Obwohl dies ja vor allem bei kleineren und mittleren Einkommen zu mehr Gerechtigkeit führen würde.
Ebenso haben wir im vergangenen Plenum bei der Beamtenversorgung analog zur gesetzlichen
Rentenversicherung die Altersgrenze auf 67 erhöht. Unser Innenpolitiker, Jan-Christoph Oetjen, stellte in
der Debatte heraus, dass dieses Gesetz auch zu mehr Flexibilität beim Pensionseintritt führt. Der
Korridor für den Eintritt in den Ruhestand wird bei Beamten auf zehn Jahre erhöht.
dem Rahmen, der Ihnen zur Verfügung steht, gute Arbeit geleistet. Dennoch sind wir der Überzeugung,
dass mehr dezentrale Unterbringung der richtige Weg ist.
Darüber hinaus muss diskutiert werden, welche Standards in den Landeseinrichtungen gelten und
inwieweit tatsächlich die Praxis, die heute herrscht, dem gültigen Recht entspricht. Mindeststandards,
die die Niedersächsische Bauordnung festschreibt, müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Der Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz wurde zur weiteren Beratung in den federführenden
Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Im Rahmen der Besprechung einer Großen Anfrage zum Thema „unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge“ wurde deutlich, dass die niedersächsischen Kommunen ihrer Verantwortung gegenüber
diesen besonders schutzbedürftigen Menschen gerecht werden. So sind nach Auskunft der
Landesregierung alle – auch bei Zweifeln an der Minderjährigkeit – in die Obhut von
Jugendhilfeeinrichtungen genommen worden. Wo es in dem Erhebungszeitrum Rückführungen gegeben
habe, sei dies einvernehmlich oder unter Sicherstellung der Inobhutnahme durch Familie, Verwandte
oder geeignete Stellen erfolgt. Dies betraf insgesamt vier Fälle.
Kontrovers diskutiert wurden fehlende Daten von 43 Menschen, über die die Landesregierung keine
Angaben machen konnte, weil diese Daten nicht regelmäßig erhoben werden und die Angaben der
Jugendämter insoweit nicht vollständig waren. Die Fraktion „DIE LINKE“ hatte während der Debatte den
Verdacht zumindest angedeutet, dass diese abgeschoben worden sein könnten. Die zur Verfügung
stehenden Daten sprechen jedoch ganz klar gegen einen solchen Verdacht. Die Landesregierung
sicherte zudem zu, durch einen Erlass entsprechende Meldepflichten einzuführen.
Darüber hinaus wurde über die Problematik der so genannten Kettenduldungen debattiert. Gemeint ist
der wiederkehrende befristete Aufenthaltsstatus für Personen, die aus verschiedensten Gründen keinen
dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. So spielte in der Debatte das aktuelle Beispiel der Familie Nguyen
aus Hoya eine Rolle, die nach 19-jährigem Aufenthalt und vorbildlicher Integration jüngst abgeschoben
wurde. Lediglich die 19 Jahre alte Tochter konnte in Deutschland bleiben. Die FDP-Fraktion stellt nicht
die Durchsetzung von Recht und Gesetz durch unseren Rechtsstaat in Frage, sieht hier aber
gesetzlichen Handlungsbedarf und befürwortet eine neue Bleiberechtsregelung, die solche Fälle
angemessen berücksichtigt.
Innenpolitik
Beamtenversorgung: Mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst
Grund der Befassung des Landtags mit der Beamtenversorgung war die Föderalismusreform I, mit der
den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis für das Versorgungsrecht ihrer Beamten sowie ihrer Richter
übertragen worden ist.
5
Wichtigster Inhalt des Gesetzesentwurfs ist die Neugestaltung der beamten- und richterrechtlichen
Altersgrenzen und der Altersteilzeit. Damit wurde mehr Flexibilität erzielt. Der Korridor für den Eintritt in
den Ruhestand wird auf zehn Jahre für Beamte und auf acht Jahre für Richter erweitert. Dies wird durch
die Absenkung der Antragsaltersgrenze auf das 60. Lebensjahr sowie durch Erleichterung der
Möglichkeiten des freiwilligen Hinausschiebens der Altersgrenze erreicht.
Durch die Anhebung des Pensionsalters wird dem Grundsatz der wirkungsgleichen und
systemgerechten Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die
Beamtenversorgung Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf wurde in dieser abschließenden Beratung
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.
Weitere Flexibilisierungen und Attraktivitätssteigerungen im öffentlichen Dienst sollen durch einen
weiteren Gesetzentwurf zur Einführung der so genannten Trennung der Alterssicherungssysteme erzielt
werden. Dadurch sollen Wechsel aus und in das Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Berechnung von
Pensionsansprüchen erleichtert werden. Ein solcher Entwurf wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten
Jahres von der Landesregierung eingebracht werden.
Innenpolitik
Reform der Bundeswehr sozialverträglich gestalten
Anlässlich mehrerer Anträge von verschiedenen Fraktionen befasste sich der Landtag auch mit dem
Thema Bundeswehrstrukturreform unter besonderer Berücksichtigung der Standortschließungen und
Verkleinerungen in Niedersachsen.
Die grundsätzliche Entscheidung, die Wehrpflicht auszusetzen, war aus Sicht der FDP ein richtiger
Schritt. Ziel der Bundeswehrreform ist nun, die Aufgaben und Fähigkeiten der Truppe den sich
veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demographischer zu
gestalten und eine solide Finanzierung zu gewährleisten. Am 26. Oktober hat Bundesverteidigungs-
minister de Maizière das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr vorgestellt. Dieses Konzept ist ein
wichtiger Bestandteil der Neugestaltung der Bundeswehr. Die Reduzierung der Truppenstärke von
252.000 auf maximal 185.000 Soldatinnen und Soldaten machte dieses Konzept notwendig. Das
Stationierungskonzept ist Ausfluss der Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen wurden und
erforderlich für die Anpassung, Neustrukturierung und Neuausrichtung der Bundeswehr.
Wir sehen dabei insbesondere kleinere Gemeinden betroffen. Für diese sind Standortschließungen eine
ganz besondere Herausforderung. Es ist für uns als FDP-Fraktion selbstverständlich, dass wir die
Gemeinden politisch unterstützen. Die Landesregierung hat in diesem Bereich bereits sehr gute Arbeit
6
geleistet. Niedersachsen bleibt ein sehr wichtiger Bundeswehrstandort mit zentralen Einrichtungen der
Bundeswehr. Beispiele sind Munster und Wilhelmshaven für Heer und Marine.
Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP fordern die Fraktionen die Landesregierung jetzt auf,
im Bund darauf hinzuwirken,
- die Umstrukturierung sozialverträglich zu gestalten, Entlassungen zu vermeiden und den
Soldaten, zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr sowie deren Angehörigen eine klare
Zukunftsperspektive zu geben;
- den betroffenen Gebietskörperschaften zu helfen, um die Folgen der Standortschließungen
abzumildern;
- die Kommunen bei der Nachnutzung der Standorte zu unterstützen. Hierbei sind Entwick-
lungspotenziale für Industrie-, Forschungs-, Tourismus- und Wohnbauansiedlungen zu be-
rücksichtigen.
Landwirtschaftspolitik
Wegfall der Zuckerquote führt zu freier Marktentwicklung
Am Plenums-Freitag stand die Entschließung „Zuckermarktordnung bis 2020 beibehalten - Versorgung
und Preisstabilität sichern, Marktorientierung fortsetzen!“ von FDP und CDU auf der Tagesordnung.
Anlass dieser Entschließung sind Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU. Die Kommission schlägt eine stärkere Marktorientierung und damit ein Auslaufen
der bestehenden Zuckermarktordnung bis Ende 2015 vor.
Ich begrüße diesen Weg, denn der Wegfall der Zuckerquote führt mittelfristig zu einer freien Markt- und
Preisentwicklung auf dem europäischen Zuckermarkt. Dies kommt allen Zuckerverwendern, also
Verbrauchern, Handel und Gewerbe sowie der zuckerverarbeitenden Industrie zugute.
Seit über vierzig Jahren wird der Zuckermarkt der EU durch eine gemeinsame Zuckermarktordnung
geregelt. Die Zuckermarktordnung diente dem Ziel, die heimischen Märkte vor Mengen- und
Preisschwankungen zu schützen und verlässliche Rahmenbedingungen für die heimische Erzeugung
von Zucker zu schaffen. Weil ein solcher protektionistischer Eingriff auch in anderen Erzeugerländern
stattfindet, muss die Abschaffung der Zuckermarktordnung aber mit Bedacht und nicht einseitig
durchgeführt werden. Brasilien ist in der Lage die Produktion um die gesamte Produktionsmenge in
Europa auszuweiten und dies zu konkurrenzlos niedrigen Produktionskosten. Dadurch kann die
Zuckererzeugung in der EU in Frage gestellt werden - es besteht deshalb eine Gefährdung für die
heimischen Rübenbauern und für die Zuckerhersteller. Sie müssen sich aber mittelfristig an
Absenkungen des Außenschutzes und an die Bedingungen auf dem Weltmarkt anpassen. Die
7
Zuckerwirtschaft in der EU wird sich bis zum Jahr 2020 auf die Marktöffnung vorbereiten müssen, eine
weitere Verlängerung des Außenschutzes darf es im Interesse der Verbraucher und der europäischen
Zuckerverwender nicht mehr geben.
Landwirtschaftspolitik
Mehr Transparenz beim Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung Am Donnerstag gab es eine Dringliche Anfrage zum Thema Antibiotika in der Tierhaltung. Ich möchte
dies zum Anlass nehmen, Ihnen Grundsätzliches zur Tierhaltung darzustellen und die Vorstellungen der
FDP-Landtagsfraktion näher zu bringen.
Die Nutztierhaltung spielt für unser Bundesland eine große wirtschaftliche Rolle. Viele Arbeitsplätze
hängen im vor- und nachgelagertem Bereich, also in Teilen der Ernährungswirtschaft, hiervon ab. Wir
Verbraucher konsumieren pro Jahr durchschnittlich über 60 kg Fleisch- und Wurstwaren in Deutschland.
Geflügelfleisch wird hierbei, auf Grund der leichten Zubereitung und des preisgünstigen Angebotes,
immer beliebter und hat derzeit einen Anteil von 11 kg am Gesamtverbrauch. Das auch Tiere krank
werden können, ist jedem bekannt. Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Antibiotika, sind zur Behandlung
von erkrankten Tieren unverzichtbar und dienen der Tiergesundheit, dem Tierschutz und letztlich dem
wirtschaftlichen Erhalt des Tierbestandes. Gesunde Nutztiere kommen dem Verbraucher und dem
Landwirt zu Gute.
Der Einsatz von Tierarzneimitteln in der Nutztierhaltung wird seit über zehn Jahren durch die Tierärzte
und Tierhalter dokumentiert und Kreisveterinäre haben jederzeit Zugang zu diesen Daten. Es gibt heute
also keine Geheimnisse bei der Anwendung von Tierarzteimitteln, aber es gibt Modernisierungsbedarf.
Und genau an dieser Stelle setzen die Landesregierung mit dem Tierschutzplan und die
Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket an.
Die Bundesregierung wird den Einsatz von Antibiotika transparenter machen, die Anwendung
minimieren und somit der Bildung von Resistenzen entgegenwirken. Hierfür wurden das
Arzneimittelgesetz geändert, eine Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) und die Erfassung
der Abgabemengen von Tierarzneimittel (DIMDI-AMV) auf den Weg gebracht. Darüber hinaus ist der
Einsatz von Tierarzneimitteln ein Schwerpunkt des Niedersächsischen Tierschutzplanes. Der
Arzneimitteleinsatz wird zukünftig ein Indikator für die Bewertung der Tiergerechtigkeit in der
Nutztierhaltung sein, so dass ich mittelfristig von einer Absenkung des Tierarzneimitteleinsatzes in der
ökologischen und konventionellen Tierhaltung ausgehe.
8
Weitere wichtige Punkte werden die Verbesserung der Betriebsleiterfähigkeit und die Fortbildung der
Mitarbeiter, die Optimierung der Haltungsbedingungen, des Stallmanagements und des Stallbaues sein.
Ergänzend werden wir die Entwicklung von integrierten oder eng kooperierenden Systemen, mit Bezug
auf Aufzucht, Mast und Futtermittelbezug, ins Auge fassen. Fachwissen, Hygiene und geschlossene
Kreisläufe sind gleichzeitig die Garanten für gesunde Tiere und qualitativ hochwertige Lebensmittel und